„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Die Videos des Symposiums 2025 sind nun im Archiv verfügbar.

Beiträge

Sprechblase mit #FreeSpeech hinter Gittern

Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit

Mit der Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit wenden sich Wissenschaftler, Mediziner, Juristen und Publizisten gegen die zunehmende Einschränkung des freien öffentlichen Diskurses in Deutschland. Die Erstunterzeichner warnen vor einer kulturellen, medialen und rechtlich-institutionellen Erosion der Meinungsfreiheit – einem Grundpfeiler der freiheitlichen demokratischen Ordnung.

Rechtsverweigerung als Selbst­verständlich­keit. Nachtrag zu „Ausgrenzung im Namen des Herrn“

Die evangelische Kirche ist nach ihrem erklärten Selbstverständnis eine engagierte Anwältin von Rechtsstaat und Demokratie. In innerkirchlichen Angelegenheiten nimmt sie es mit der Verpflichtung gegenüber dem Recht allerdings weniger genau. Bei dem in diesem Beitrag geschilderten Fall einer Anfechtung der Gemeindekirchenratswahlen in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland stand offensichtlich von vornherein fest, dass die Entscheidung zugunsten der Kirchenleitung und zuungunsten des Beschwerdeführers ausgehen würde, denn eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Argumenten des Beschwerdeführers wurde nicht einmal versucht. Die mitgeteilte Begründung hat in solchen Fällen allein die Aufgabe, den Anschein einer juristisch vertretbaren Entscheidung zu erzeugen. Eine Farce.

Auf dem Bild ist in dunkler Umgebung die Tastatur eines Laptops zu sehen sowie zwei Hände, welche auf dieser zu schreiben scheinen. Darüber ist in drei Farben eine holographische Matrix angedeutet.

Künstliche Intelligenz als Teil der Kommunikations­überwachungs­büro­kratie des Digital Services Act 

Schwerpunkt der Diskussion war es bisher, ob durch den DSA Erkenntnisgewinn und Wahrheitsfindung durch einen offenen und kontroversen Prozess demokratischer Willensbildung behindert wird. Durch einen Dialog mit ChatGPT hat sich nunmehr herausgestellt, dass dies durch die Einbindung von KI auf gänzlich andere Art und Weise geschieht, als bisher angenommen. Jetzt werden Inhalte, die eigentlich Teil legitimer Debatten sein sollen, unabhängig davon, ob sie wahr oder evidenzbasiert sind, gelöscht. Alles, was potenziell missverstanden werden könnte, ist als „Desinformation“ markiert und wird gelöscht. Ob der Inhalt der Mitteilung wahr oder falsch, riskant oder nur kontrovers ist, darauf kommt es nicht mehr an. So wird Demokratie entkernt, weil die Fähigkeit der Bürger geschwächt wird, Mehrdeutigkeit und Meinungsverschiedenheiten produktiv auszuhalten.

Auf dem Bild ist ein Teil einer menschlichen Hand zu sehen, die einen Stempel mit der Aufschrift Asyl über einem unscharf abgebildeten Dokument hält.

Asyl, ein Recht ohne Grenzen? Der Europäische Gerichtshof gewährt Afghaninnen unbegrenzt Asyl

Der Europäische Gerichtshof hat mit einer Entscheidung die Voraussetzungen für Afghaninnen geschaffen, erfolgversprechende Anträge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu stellen. Diese Entscheidung ist ein weiterer Schritt Europas, sich, weit entfernt von der ursprünglichen Intention der Genfer Flüchtlingskonvention, für Menschenrechte und Menschenwürde nach rechtsstaatlichen Maßstäben weltweit verpflichtet zu erklären. Profiteure unterstützen diese Entwicklung. Der eventuell entgegenstehende Wille derjenigen, die die auferlegte humanitäre Leistung erbringen sollen, ist offensichtlich nachrangig ebenso wie die Gefahren aus einer weiter steigenden Belastung der Sozialsysteme.

Das Bild zeigt einen Schreibblock, auf dem das Wort "Gender" mit einem hochgestellten roten Sternchen am Ende zu sehen ist. Auf dem Block liegt ein Stift, links daneben steht eine Tasse mit Kaffee.

Von Gendersternen im Betrieb und direktions­rechts­ausübenden Arbeit­gebenden

Ein inklusives und diskriminierungsfreies Umfeld auch in den Betrieben ist ein wünschenswerter Zustand. Ob eine besonders „geschlechtssensible“ Sprache dazu beitragen kann, ist zumindest streitig. Es finden sich jedoch zunehmend private und vor allem öffentliche Arbeitgeber, die dem nach ihrem Verständnis gesellschaftlichen Fortschritt auf die Sprünge helfen wollen. Es werden Sprachvorgaben für die interne und externe Kommunikation gemacht. Der rechtliche Rahmen für Weisungen zum „Gendern“ ist aber eng.

Auf dem Bild ist ein Acker zu sehen, auf dem Schilder aufgestellt sind, die zum Masketragen und Abstandhalten von 2 Metern zum Schutz vor dem Corona-Virus auffordern.

Keine Corona-Aufarbeitung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Zwei Mitglieder des Netzwerks KRiStA scheiterten mit dem Versuch, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ebendiese in Verfahren mit Coronabezug durchzusetzen. Nachdem Thomas Wagner bereits mit seiner Beschwerde gegen die auf eine nichtige nationale Vorschrift gestützte Verhängung eines Bußgeldes wegen Verstoßes gegen eine Maskenpflicht nicht durchgedrungen war, vermag der Gerichtshof auch in Christian Dettmars Verurteilung wegen Rechtsbeugung in willkürlicher Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung zu diesem Tatbestand und in der daraus resultienden Entfernung Dettmars aus dem Richteramt keine unfaire Behandlung zu sehen.

Ist ein ohne körperliche Untersuchung ausgestelltes Maskenbefreiungsattest unrichtig i. S. d. §§ 278, 279 StGB?

Während der Corona-Pandemie entschieden viele Gerichte in Strafprozessen gegen Ärzte und Patienten, dass deren Atteste zur Maskenbefreiung allein deshalb unrichtig seien, weil keine körperliche Untersuchung des Patienten durch den Arzt stattgefunden habe. Dieser Aufsatz zeigt auf, dass eine derartige Auslegung der §§ 278, 279 StGB sich nicht auf vorhergehende obergerichtliche Rechtsprechung oder Berufsordnungen für Ärzte stützen kann, sondern gegen die Therapiefreiheit und das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt.

FFP2-Gesichtsmaske gegen Covid-19, gefüllt wie eine Tasche mit Euro-Banknoten

Maskenbeschaffung vor der Enquetekommission des Bundestages

Jens Spahn, der 2020 als Bundesgesundheitsminister die Maskenbeschaffung zur Chefsache erklärt hatte, stand bei seiner Anhörung am 15.12.2025 vor der Enquetekommission des Bundestages im öffentlichen Interesse. Ihm wurde vorgehalten, gegen wissenschaftliche Erkenntnisse des RKI und der WHO der Bevölkerung ohne Differenzierung das Tragen von Masken als alternativlos dargestellt zu haben. Mit seiner Beteiligung wurde durch Täuschung parlamentarischer Gremien das ca. 20fache der bewilligten Masken angeschafft, für die es keine Verwendung gab. Diese verfassungs- und rechtswidrigen Anschaffungen haben einen Schaden von bis zu 10 Milliarden Euro verursacht. Die Anhörung von Jens Spahn hat nicht nur einen Mangel an seiner persönlichen Integrität offenbar werden lassen. Sie hat auch gezeigt, dass die erneuten Vorwürfe des Bundesrechnungshofs bezüglich der Maskenbeschaffung keine Selbstkritik bei ihm auslösen. Eine wirkliche Aufarbeitung wird verhindert, weil Imagepflege und die politische Karriere bei ihm im Vordergrund stehen. Unterstützt von seinen CDU-Parteifreunden braucht Jens Spahn nicht einmal politische Konsequenzen zu befürchten. Es bleibt ein ungelöstes Gerechtigkeitsproblem in nicht tolerierbarem Ausmaß, das die Politikverdrossenheit der Bürger steigern wird.

Buch-Cover "Der Rechtsstaat in der Krise. Ausgewählte Beiträge des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte aus den Jahren 2021 bis 2025"

KRiStA-Buchveröffentlichung „Der Rechtsstaat in der Krise“

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte hat erstmals ein Buch veröffentlicht. Es ist unter dem Titel „Der Rechtstaat in der Krise“ im Verlag Thomas Kubo erschienen und versammelt ausgewählte KRiStA-Artikel aus den Jahren 2021 bis 2025, die sich thematisch mit der Coronakrise, mit Fragen der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit sowie dem WHO-Pandemievertrag und den Internationalen Gesundheitsvorschriften beschäftigen.