„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Die Videos des Symposiums 2025 sind nun im Archiv verfügbar.

Beiträge

Auf dem Bild ist ein Teil einer menschlichen Hand zu sehen, die einen Stempel mit der Aufschrift Asyl über einem unscharf abgebildeten Dokument hält.

Asyl, ein Recht ohne Grenzen? Der Europäische Gerichtshof gewährt Afghaninnen unbegrenzt Asyl

Der Europäische Gerichtshof hat mit einer Entscheidung die Voraussetzungen für Afghaninnen geschaffen, erfolgversprechende Anträge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu stellen. Diese Entscheidung ist ein weiterer Schritt Europas, sich, weit entfernt von der ursprünglichen Intention der Genfer Flüchtlingskonvention, für Menschenrechte und Menschenwürde nach rechtsstaatlichen Maßstäben weltweit verpflichtet zu erklären. Profiteure unterstützen diese Entwicklung. Der eventuell entgegenstehende Wille derjenigen, die die auferlegte humanitäre Leistung erbringen sollen, ist offensichtlich nachrangig ebenso wie die Gefahren aus einer weiter steigenden Belastung der Sozialsysteme.

Das Bild zeigt einen Schreibblock, auf dem das Wort "Gender" mit einem hochgestellten roten Sternchen am Ende zu sehen ist. Auf dem Block liegt ein Stift, links daneben steht eine Tasse mit Kaffee.

Von Gendersternen im Betrieb und direktions­rechts­ausübenden Arbeit­gebenden

Ein inklusives und diskriminierungsfreies Umfeld auch in den Betrieben ist ein wünschenswerter Zustand. Ob eine besonders „geschlechtssensible“ Sprache dazu beitragen kann, ist zumindest streitig. Es finden sich jedoch zunehmend private und vor allem öffentliche Arbeitgeber, die dem nach ihrem Verständnis gesellschaftlichen Fortschritt auf die Sprünge helfen wollen. Es werden Sprachvorgaben für die interne und externe Kommunikation gemacht. Der rechtliche Rahmen für Weisungen zum „Gendern“ ist aber eng.

Auf dem Bild ist ein Acker zu sehen, auf dem Schilder aufgestellt sind, die zum Masketragen und Abstandhalten von 2 Metern zum Schutz vor dem Corona-Virus auffordern.

Keine Corona-Aufarbeitung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Zwei Mitglieder des Netzwerks KRiStA scheiterten mit dem Versuch, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ebendiese in Verfahren mit Coronabezug durchzusetzen. Nachdem Thomas Wagner bereits mit seiner Beschwerde gegen die auf eine nichtige nationale Vorschrift gestützte Verhängung eines Bußgeldes wegen Verstoßes gegen eine Maskenpflicht nicht durchgedrungen war, vermag der Gerichtshof auch in Christian Dettmars Verurteilung wegen Rechtsbeugung in willkürlicher Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung zu diesem Tatbestand und in der daraus resultienden Entfernung Dettmars aus dem Richteramt keine unfaire Behandlung zu sehen.

Ist ein ohne körperliche Untersuchung ausgestelltes Maskenbefreiungsattest unrichtig i. S. d. §§ 278, 279 StGB?

Während der Corona-Pandemie entschieden viele Gerichte in Strafprozessen gegen Ärzte und Patienten, dass deren Atteste zur Maskenbefreiung allein deshalb unrichtig seien, weil keine körperliche Untersuchung des Patienten durch den Arzt stattgefunden habe. Dieser Aufsatz zeigt auf, dass eine derartige Auslegung der §§ 278, 279 StGB sich nicht auf vorhergehende obergerichtliche Rechtsprechung oder Berufsordnungen für Ärzte stützen kann, sondern gegen die Therapiefreiheit und das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt.

FFP2-Gesichtsmaske gegen Covid-19, gefüllt wie eine Tasche mit Euro-Banknoten

Maskenbeschaffung vor der Enquetekommission des Bundestages

Jens Spahn, der 2020 als Bundesgesundheitsminister die Maskenbeschaffung zur Chefsache erklärt hatte, stand bei seiner Anhörung am 15.12.2025 vor der Enquetekommission des Bundestages im öffentlichen Interesse. Ihm wurde vorgehalten, gegen wissenschaftliche Erkenntnisse des RKI und der WHO der Bevölkerung ohne Differenzierung das Tragen von Masken als alternativlos dargestellt zu haben. Mit seiner Beteiligung wurde durch Täuschung parlamentarischer Gremien das ca. 20fache der bewilligten Masken angeschafft, für die es keine Verwendung gab. Diese verfassungs- und rechtswidrigen Anschaffungen haben einen Schaden von bis zu 10 Milliarden Euro verursacht. Die Anhörung von Jens Spahn hat nicht nur einen Mangel an seiner persönlichen Integrität offenbar werden lassen. Sie hat auch gezeigt, dass die erneuten Vorwürfe des Bundesrechnungshofs bezüglich der Maskenbeschaffung keine Selbstkritik bei ihm auslösen. Eine wirkliche Aufarbeitung wird verhindert, weil Imagepflege und die politische Karriere bei ihm im Vordergrund stehen. Unterstützt von seinen CDU-Parteifreunden braucht Jens Spahn nicht einmal politische Konsequenzen zu befürchten. Es bleibt ein ungelöstes Gerechtigkeitsproblem in nicht tolerierbarem Ausmaß, das die Politikverdrossenheit der Bürger steigern wird.

Buch-Cover "Der Rechtsstaat in der Krise. Ausgewählte Beiträge des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte aus den Jahren 2021 bis 2025"

KRiStA-Buchveröffentlichung „Der Rechtsstaat in der Krise“

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte hat erstmals ein Buch veröffentlicht. Es ist unter dem Titel „Der Rechtstaat in der Krise“ im Verlag Thomas Kubo erschienen und versammelt ausgewählte KRiStA-Artikel aus den Jahren 2021 bis 2025, die sich thematisch mit der Coronakrise, mit Fragen der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit sowie dem WHO-Pandemievertrag und den Internationalen Gesundheitsvorschriften beschäftigen.

Kein Rechtsschutz gegen formell und materiell verfassungswidrige Maskenpflicht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ist der Versuch gescheitert, das Recht auf körperliche Unversehrtheit bzw. auf Gesundheit und die Verfahrensrechte gegen eine Maskenpflicht aus dem Herbst 2020 zu verteidigen. Der Beschwerde lag im Kern zugrunde, dass es gegen den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ verstößt, Menschen wegen Verstößen gegen verfassungswidrige und somit nichtige Verordnungen zu belangen. Doch der EGMR hält eine Verletzung der Menschenrechtskonvention von vornherein für ausgeschlossen. Damit weigerte auch er sich, überhaupt in die Prüfung einzusteigen, inwieweit das lang andauernde Tragen von Masken gesundheitsschädlich ist.

Die Wand vor der Hürde

Der BGH hat entschieden, dass bis zum 7. April 2023 durchgeführte Coronaimpfungen hoheitlich erfolgt sein sollen, weshalb bei Impfschäden keine Schadensersatzansprüche gegen Ärzte, sondern nur Amtshaftungsansprüche gegen den Staat in Betracht kommen. Zugleich hat der Gesetzgeber mit § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB XIV eine Regelung geschaffen, die Amtshaftungsansprüche ausschließt, wenn soziale Entschädigungsansprüche in Betracht kommen.
Welche Auswirkungen hat diese Rechtsprechung in der Praxis? Folgt auf die Begrenzung des Schadensersatzes auf die Amtshaftung eine weitere Begrenzung auf eine bloße soziale Entschädigung? Was ist haftungsrechtlich in künftigen Krisensituationen zu erwarten? Der Autor Roland Stöbe versucht hierauf eine Antwort zu geben.

Die WHO und die (neuen) Internationalen Gesundheits­vorschriften – eine existentielle Bedrohung unserer freiheitlichen Verfassungs­ordnung?

Bundestag und Bundesrat werden voraussichtlich Anfang November über einen Gesetzentwurf entscheiden, der es in sich hat: Er betrifft die Zustimmung zu den 2024 im Rahmen der WHO verabschiedeten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Am 13.10.2025 fand hierzu eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt, zu der u. a. auch die Autorin dieses Beitrags geladen war. Die Anhörung verdeutlichte einmal mehr das ungebrochene Vertrauen, das v. a. staatliche Stellen immer noch in die Expertise der WHO und speziell auch in die Zweckmäßigkeit der IGV und ihrer jüngsten Änderungen setzen. Der beim Ausschuss schriftlich eingereichte Beitrag begründet detailliert, weshalb dieses Vertrauen längst nicht mehr gerechtfertigt ist, und zeigt auf, welche tiefgreifenden Gefahren daraus erwachsen – nicht nur für die Gesundheit der Weltbevölkerung, sondern auch für die freiheitliche Verfassungsordnung des Grundgesetzes.