„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Aufsatzhinweis: Hoven/Rostalski, „Die Grenzen der Rechtsbeugung bei der Annahme von Befangenheit“

In NStZ 2024, S. 65-70 befassen sich die beiden Professorinnen für Strafrecht, Frauke Rostalski, Universität zu Köln, und Elisa Hoven, Universität Leipzig, mit einer Kritik des Erfurter Urteils zur vermeintlichen Rechtsbeugung. Darüber hinaus setzen sie sich mit den Themen Rechtsbeugung allgemein sowie Fürsorgemaßnahmen nach § 1666 BGB auseinander.

Der Beitrag arbeitet heraus, dass die Strafkammer den Tatbestand der Rechtsbeugung fälschlicherweise als Gefährdungstatbestand interpretiert habe, während es sich tatsächlich um ein Verletzungsdelikt handele. Darüber hinaus kritisieren die Autorinnen auch die jüngere BGH-Rechtsprechung dazu und halten es nicht für ausreichend, die mögliche Befangenheit eines Richters allein als elementaren Rechtsverstoß zu verstehen. Feststellungen zu sachfremden Motiven fehlten. Auch sei nicht ersichtlich, welcher Vor- oder Nachteil sich für eine Partei realisiert habe. Schließlich enthält der Beitrag eine Anregung an den Gesetzgeber, in Ergänzung zu § 339 StGB spezielle Regelungen zum Schutz besonders wesentlicher Verfahrensgarantien zu schaffen.

Im Ergebnis teilen die Autorinnen die verschiedentlich hier (zuletzt am 15.12.2023 im Aufsatz „Nur ein Schwächeanfall der Justiz? Noch einmal: Das Urteil des Landgerichts Erfurt gegen Christian Dettmar“) geäußerte Auffassung, dass die Erfurter Verurteilung nicht haltbar ist.

Zu diesem Thema ist ein weiterer Aufsatz von Frauke Rostalski mit dem Titel „Grenzen des Straftatbestands der Rechtsbeugung bei Verstößen gegen Verfahrensregeln“ in der JZ 4/2024, S. 139-147 erschienen.

5 Kommentare

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    • Rechtspflege heute auf 16. März 2024 bei 11:57
    • Antworten

    Wer mag da wohl Recht haben?

    „Tatsächlich «217 Mal gegen Covid geimpft»?

    Es bestehen begründete Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Medienberichte. Der Infektiologe Pietro Vernazza hält so viele Injektionen für «unplausibel». Er kritisiert, dass «Möglichkeiten wie Zertifikatefälschung und -handel nicht weiter thematisiert wurden». Die dafür zuständige Staatsanwaltschaft Magdeburg erklärt gegenüber «Transition News», der Mann sei für schuldunfähig befunden worden.“

    „Vernazza äussert deshalb den Verdacht, dass sich der Mann einem Strafverfahren entziehen wollte, in das er wegen Zertifikatsfälschung involviert war. Denn wie der Spiegel berichtete, hatte er Blanko- und auf andere Namen ausgefüllte Impfausweise bei sich, als er im sächsischen Eilenburg gestoppt wurde.“

    „Die Staatsanwaltschaft Magdeburg leitete auch ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs ein, erhob jedoch keine Anklage. Gegenüber Transition News erklärt sie, das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen sei eingestellt worden, weil der Mann nach § 20 des Strafgesetzbuches schuldunfähig war:

    «Unabhängig davon, ob die vielfachen Impfungen des Betroffenen die Straftatbestände des Betruges oder von Urkundsdelikten erfüllt haben, musste die Strafverfolgung eingestellt werden, weil der Betroffene schuldunfähig war. Eine der allgemeinen Strafverfolgungsvoraussetzungen ist die Schuldfähigkeit des Täters. Da diese hier nicht vorgelegen hat, lag ein sogenanntes Prozesshindernis vor, die (weiteres) strafrechtliches Einschreiten ausgeschlossen hat.»“

    https://transition-news.org/tatsachlich-217-mal-gegen-covid-geimpft

    „Die Wahrheit wird kommen – irgendwann
    Vielleicht wird es noch lange dauern, bis dieser Fall geklärt ist. Doch im Moment bleibe ich mit gutem Grund skeptisch. Dass dieser HIM sich tatsächlich über längere Zeit zweimal täglich hat impfen lassen, erachte ich als völlig abstrus. Eher kann ich mir vorstellen, dass er zu seiner Verteidigung gegen den Impfzertifikat-Fälschungsvorwurf einfach behauptet hat, er habe diese Spritzen alle für sich verwendet. Vermutlich wird es noch lange dauern, bis diese Vermutungen geklärt sind und Lancet die Publikation zurückzieht. Doch bis dann werden wir es immer wieder hören: Ein Mensch verträgt problemlos 217 Impfungen!

    Nachtrag 11. März 24
    Ein Leser aus Deutschland weist mich darauf hin, dass er vor längerer Zeit über einen mutmaßlichen Betrugsfall mit Impfzertifikaten gelesen habe. Er hat den Artikel vom Mai 22 rausgesucht. Damals war der Herr 61 Jahre alt. Der Leser fand auch noch einen zweiten Artikel, vermutlich über den gleichen Mann (Morgenpost 2.4.2022)Vielleicht kommen wir dem schneller auf die Spur als unsere Faktenchecker….“

    https://infekt.ch/2024/03/217-impfungen-und-kein-faktencheck/

    • Rechtspflege heute auf 2. März 2024 bei 10:32
    • Antworten

    Ein weiterer Fall von angeblicher Rechtsbeugung?

    https://www.corodok.de/der-wendlinger-drostens/

  1. Leider ist der Zugang zu den Meinungen der beiden Professorinnen mit Hindernissen verbunden. „Beck-Online:
    Prof. Dr. Elisa Hoven/Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski: Grenzen der Rechtsbeugung bei der Annahme von Befangenheit“
    Wäre sicherlich interesant, was die Expertinnen dazu beitragen, gibt es eine andere Möglichkeit an den Inhalt zu gelangen? Da es ja eigene Publikationen der Verfasserinnen sind, könnten diese ja den Inhalt hier freigeben/einstellen – oder nicht?
    Danke vorab.

      • Fortini-Horz, Mario auf 19. Februar 2024 bei 13:36
      • Antworten

      Schliesse mich dem Votum von Eddi an.
      Herzlichen Dank für die Veröffentlichung der Meinungen der beiden Rechtsprofessirinnen zum skandalösen Urteil – in causa Rechtsbeugung – des Familienrichters Ch. Dettmar.
      Gruss aus der Schweiz, Mario F.-H., CH-Fachjurist für Strafrecht.

      1. Der Aufsatz bzw. die Thesen hierzu finden sich unter Newsletter (oben) Februar 2024, was ich bisher übersah. Sowohl der Aufsatz der beiden Professorinnen Rostalski und Hoven, wie der Beitrag von Prof. Dr. Josef Franz Lindner zeigen einen Silberstreif am Horizont, aber wird es nur ein Streifen bleiben?
        Danke für die Zurverfügungstellung an KRiStA und die beiden Professorinnen Rostalski und Hoven, sowie Prof. Lindner.

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