„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

„Simulative Demokratie“: über die Aushöhlung rechtsstaatlicher Verfahren

Vortrag im Rahmen des Symposiums „Rechtsstaat und Demokratie in der Krise – Analysen und Ausblick“1Es gilt das gesprochene Wort. Diese bearbeitete Textversion inklusive teilweise eingefügter Referenzen ist erst nachträglich entstanden. Diese Rede ist explizit keine wissenschaftliche Ausarbeitung. Sie enthält wörtliche oder paraphrasierte Anleihen aus anderen Texten, wobei die Autoren durchweg genannt sind, aufgrund des Redeflusses und des Genres der Rede aber nicht immer als wortwörtliches Zitat wiedergegeben sind. Aus gegebenem Anlass möchte ich zum Ausdruck bringen, dass die Einbettung, Umformulierung, Collage oder das Weiterdenken der Worte und Gedanken anderer kein „Plagiat“ ist, sondern die gegenseitige Befruchtung in einem gemeinsamen Denkraum, den wir alle teilen; Gedanken sind frei und gehören allen gleichermaßen. Diese Rede wird in einer kleinen Publikationsreihe demnächst verschriftlicht. Im Zuge dieses Prozesses wird dieser Redetext auf die gängigen Zitierregeln angepasst und überarbeitet.

Prof. Dr. Ulrike Guérot

Halle, 21. Oktober 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit einiger Zeit reden viele über Demokratie, merken, dass sich demokratische Grundfeste irgendwie verschoben haben und möchten die Demokratie wiederbeleben. Stiftungsfinanzierte Netzwerke wie etwa „Faktor D – Hub für Demokratie“ mobilisieren mit Slogans wie „Generation Mitgestaltung“ und wenden sich an Jugendliche in kommunalen Räumen. Demokratie, so lernen wir, ist vor allem mitmachen. Partizipieren. Es geht also um die Form der Demokratie, weniger um Inhalte.

Ich möchte hier die Frage der „simulativen Demokratie“ stellen und in rund 45 Minuten erörtern, was wir eigentlich tun, wenn wir über Demokratie diskutieren. Denn dieses Tun klingt anders als jenes „Mehr Demokratie wagen“ von Willy Brandt aus den 1970er Jahren, dem eine Aufbruchstimmung, eine Gemeinsamkeit, eine Zukunft innewohnte.

Heute hingegen ist schnell erkennbar, dass unterschiedliche Vorstellungen von Demokratie plausibel werden. Von Polarisierung der Gesellschaft ist die Rede, sogar der Begriff Bürgerkrieg fällt von Zeit zu Zeit. Stasis: Oublier la guerre civile, so heißt ein Buch der französischen Politikwissenschaftlerin Ninon Gangé schon von 20152Ninon Gangé: Oublier la guerre civile? Stasis, chronique d’une disparition, Paris : Éditions de l’École des hautes études en sciences sociales, Librairie philosophique J. Vrin, 2015.. „Stasis“ – das heißt übersetzt „Stockung“. Die Gesellschaft ist „gestockt“, wie ranzige Milch, die im Kaffee weiß flockt und sich nicht mehr in der schwarzen Flüssigkeit verrühren lässt.

Die Mehrheit, so formuliert Philip Manow, interpretiert Demokratie majoritär. Die Minderheit betont hingegen checks and balances, den Schutz von Minderheiten und die Gefahr einer Tyrannei der Mehrheit. Die Mehrheit möchte durchregieren, also das durchsetzen, wofür sie gewählt ist. Die Minderheit möchte das Durchregieren der Mehrheit verhindern. Diese augenfällige Krise der Repräsentation führt direkt in die Konfrontation zwischen Straße und Parlament, man könnte auch sagen: in die Neuauflage der Rousseau’schen volonté de tous gegen die volonté générale.

Die einen sagen Demokratie und meinen Volkssouveränität. Die anderen sagen Demokratie und meinen Gewaltenteilung. Seit einiger Zeit behaupten die, die Gewaltenteilung sagen, dass Volkssouveränität alleine ja noch keine wirkliche Demokratie ausmache – sondern, ganz im Gegenteil, von ihr eine Gefährdung der Demokratie ausgehe. Und das stimmt ja auch. Die Mehrheit der Straße, das wusste schon Aristoteles, ist kurz vor der Tyrannei. Wenn Demokratie nur eine Mehrheit wäre, dann wären sowohl die ehemalige DDR oder der Chinesische Volkskongress die demokratischsten Einrichtungen der Welt. Dort gab oder gibt es immer mindestens 90 % Zustimmung, ob echt oder getürkt. Demokratie, laut unseren Lehrbüchern, das ist Wahl, Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit, Minderheitenschutz und Meinungspluralismus, um einmal die Kernelemente zu nennen. Aber sie funktioniert irgendwie nicht mehr.

Meine – wenn Sie so wollen – „steile These“ wäre, dass die aktuellen Diskussionen über Demokratie – wie wir sie heute hier führen – gemeinsame Trauerarbeit sind, und zwar darüber, dass wir die Demokratie, wie wir sie kannten, verloren haben. In Diskussionen wie heute betrauern wir unseren Phantomschmerz und vermessen den gesellschaftlichen Schrecken über den Verlust. Es erinnert mich an ein Gedicht von Erich Kästner aus seiner Lyrik für den Alltagsgebrauch über ein Ehepaar, das die Liebe verloren hat. Bei Kästner3Erich Kästner, „Sachliche Romanze“, 1929. heißt es in den entscheidenden Verszeilen in etwa: „…da kam ihnen die Liebe abhanden wie andern Leuten Stock oder Hut. Und so rührten sie in ihren Tassen und konnten es beide nicht fassen.“ So etwa stehen wir als Gesellschaft heute da, schauen betreten auf das Grundgesetz, fragen uns, was daraus geworden ist – und können es nicht fassen.

Ich möchte betonen, dass dieser Prozess der natürliche ist, wenn etwas verloren geht, das keinen Preis, aber einen hohen Wert hat, ein Gut also, das nicht beziffert werden kann, weswegen es buchstäblich unbezahlbar ist. Ob Liebe oder Demokratie, ob Freiheit oder Europa, ob Gesundheit oder Friede, alles unsichtbare Dinge. Wenn etwas so Wertvolles, so Grundsätzliches verloren geht, merkt man es immer zu spät, gerade weil man – zumindest wir „im Westen“ – diese Dinge wie ein gesellschaftliches Grundrauschen, so selbstverständlich wie Wasser im Hahn, genommen hat. Dass der Frieden weg ist, bemerkt man erst in Kriegszeiten; was Freiheit überhaupt ist, merkt man erst im Lockdown und erst, wenn man durch eine Krebsdiagnose angezählt ist, denkt man an Schopenhauer: Ohne Gesundheit ist alles nichts.

Meine Damen und Herren,

die Politikwissenschaft ist eine Wissenschaft, auf die niemand hört, und die – obgleich sie ähnlich präzise ist wie die zumeist völlig unpräzise Wirtschaftswissenschaft – keinen „Sachverständigenrat“ ihr Eigen nennt. Diese Politikwissenschaft hat seit mindestens fünfzig Jahren über die strukturelle Unvereinbarkeit von Demokratie und Kapitalismus nachgedacht, beginnend mit Johannes Agnoli in den 1960er Jahren. In den 1990er Jahren bereits analysierte Richard Rorty die Unteilbarkeit des Liberalismus, was notwendigerweise, wenn Sozial-, Christ- und Freie Demokraten in den sogenannten „liberalen Demokratien“ zusammenklumpen würden, zu permanenten „großen Koalitionen“ führen werde (heute genannt: „Ampel“), gegen die dann irgendwann „die Straße“ (das Volk, der Plebs, der Mob …) aufbegehren würde. Ebenfalls schon in den 1990er Jahren hat die kritische Politikwissenschaft – die an den heutigen Bologna-Universitäten natürlich abgeschafft ist – herausgearbeitet, dass Demokratie im Grunde nichts anderes ist als ein perfekter Selbstbedienungsladen, der meritokratischen Funktionsträgern, gesteuert von Geldeliten, mit asymmetrischem Machtzugang erlaubt, ihre Spielchen so zu treiben, dass das Geld – wohlgemerkt staatliches Geld, also Steuergeld – über geschickte, dissimulierte Beeinflussung von Gesetzgebungsverfahren immer in die eigenen Taschen fließt.

In den 2000er Jahren, genau 2006, machte Colin Crouch mit dem Begriff der „Postdemokratie“ einiges Aufhebens. 2016 folgte Ingolfur Blühdorn mit dem Topos der „Simulativen Demokratie“. Zwei Jahre später, 2018, also noch vor Corona, beschrieben Steven Levitsky und Daniel Ziblatt den Auflösungsprozess von Demokratien in ihrem Bestseller „Wie Demokratien sterben“4Steven Levitsky/Daniel Ziblatt: Wie Demokratien sterben, München, Pantheon, 2019., wobei zu betonen ist, dass selbst die Ankündigung der Auflösung der Demokratie – Stichwort: Bestseller (!) – kapitalisiert werden musste. Kurz: Man hätte auf die Politikwissenschaft hören können. Sie wusste seit langem, was kommt, und sie hat es akkurat beschrieben, nämlich die Entkernung der Demokratie durch das Kapital, so dass sie heute eben nur noch eine leere Hülle ist.

Die Kritik an westlichen Demokratien parlamentarisch-repräsentativer Prägung oder gar ihre Infragestellung ist also kein neues Phänomen. Neu ist eher, dass die Debatte in der Mitte der Gesellschaft anzukommen scheint. Charles Wright Mills Buch Die Machtelite von 19565Charles Wright Mills: Die Machtelite, Frankfurt am Main, Westend Verlag, 2019. liest sich retrospektiv, als wäre es gestern geschrieben worden. 1967 analysierte der bereits erwähnte Johannes Agnoli in seinem Buch „Die Transformation der Demokratie6Johannes Agnoli/Peter Brückner: Die Transformation der Demokratie, Frankfurt (am Main), Europäische Verlagsanstalt, 1974, unveränderte Neuausgabe., die Demokratie entwickele sich zugunsten einer „Wirtschaftsoligarchie“, also zu einer vor- oder antidemokratischen Struktur. Diese Form der Rückbildung nennt er – gegensätzlich zur Evolution – „Involution“ und erläutert: „In den parlamentarisch regierten Ländern wird die Involution allgemein dadurch gekennzeichnet, dass sie sich nicht gegen die alten Verfassungsnormen und -formen durchsetzen will, sondern tendenziell sich ihrer zu bedienen versucht.“ Anders formuliert: Die Demokratie wird mit ihren eigenen Mitteln gekapert, und zwar so sublimiert, dass es keiner merkt, weil die demokratische Oberfläche sozusagen nicht beschädigt wird. „La Démocratie contre elle-même“, die Demokratie gegen sich selbst, so hat es der konservative französische Historiker Marcel Gauchet ausgedrückt, womit wir nur kurz streifen wollen, dass der bundesdeutsche Zustand keine Ausnahmeerscheinung ist. Populär in einer Rezension zusammengefasst wurde das Buch Agnolis 1968 von Sebastian Haffner, der in diesem Kontext im Jahr 2004 ausführte:

Nominell leben wir in einer Demokratie. Das heißt: Das Volk regiert sich selbst. Tatsächlich hat, wie jeder weiß, das Volk nicht den geringsten Einfluss auf die Regierung, weder in der großen Politik noch auch nur in solchen administrativen Alltagsfragen wie Mehrwertsteuer und Fahrpreiserhöhung.“

Das Volk, so Haffner, sei demnach entmachtet. Es habe die eigene Entmachtung akzeptiert und sogar liebgewonnen – zumindest, so möchte man heute hinzufügen, solange Konsum preiswert, halbwegs würdige Arbeit verfügbar und Heizen bezahlbar war.

Die erste, gar nicht zynische Frage wäre darum, zu klären, ob der heute bemerkbare Unmut der Bevölkerung, das fühlbare Ressentiment, der messbare Rückgang an Vertrauen in Institutionen und in die parlamentarische Demokratie sich wirklich darauf richtet, dass wir die repräsentative Demokratie verloren haben, weswegen heute alle partizipieren wollen? Untersuchungen zufolge ist die Zufriedenheit und das Vertrauen der Bürger in den meisten westlichen Demokratien gegenüber ihren Regierungen, Regierungsvertretern sowie entsprechenden politischen Institutionen seit ca. 1975 stetig gesunken. Explizit für die Bundesrepublik Deutschland belegen Zahlen aus dem „Allensbacher Jahrbuch der Demoskopie“, dass 1978 noch 55 Prozent der Deutschen Vertrauen in die Interessensvertretung durch die Bundestagsabgeordneten hatten. Schon im Jahr 1992 lag dieser Anteil der Bürger nur noch bei 34 Prozent. Auch die „Politikverdrossenheit“ ist also kein neues Phänomen.

Oder richtet sich der heutige Unmut nur darauf, dass zumindest die aktuelle Regierung nicht mehr in der Lage scheint, jene unbezahlbaren Güter – Friede, Freiheit, Wohlstand, soziale Gerechtigkeit – herzustellen, die wir gewohnt waren? Sollte letzteres zutreffen, müssten wir nicht über die Form der Demokratie sprechen und neue, basisdemokratische Konzepte der Partizipation entwickeln, wie sie allenthalben en vogue sind; sondern die Demokratie an sich wäre noch in Ordnung. Wir müssten „nur“ eine „vernünftige Regierung“ wählen, die in der Lage ist, die oben erwähnten Güter für die Gesellschaft wieder herzustellen. Welche Form diese Demokratie hat, wäre den meisten Bürgern, deren Gemeinwohlinteresse beim „Tatort“ oder der Bundesliga endet, dann wohl egal.

Daran an schließt sich die zweite, spannende Frage: Ist die Demokratie und sind mithin Regierungen unter gegebenen Bedingungen des globalen Kapitalismus überhaupt noch imstande, die genannten Güter für ihre Bevölkerungen und mithin Wähler herzustellen? Machen wir uns nichts vor: Das „Ende der Geschichte“, das Francis Fukuyama 1989 kommen sah7Francis Fukuyama: Das Ende der Geschichte, Hamburg, Hoffmann und Campe, 2022. und das den ewigen Siegeszug von Demokratie und Marktwirtschaft verheißen hat, hat sich nicht eingestellt. Während die westlichen Staaten sich zur „Demokratur“ verbiegen, kombiniert China Marktwirtschaft und Autoritarismus, hat aber etwa gleiche Zustimmungsraten seiner Bürger zum System wie im Westen. Die meisten Chinesen fühlen sich nicht unterdrückt, auch wenn sie im westlichen Sinne nicht frei sind.

Muss die Demokratie im Westen also „simuliert“ werden, weil wir uns das nicht eingestehen können, wir also die Form der Demokratie krampfhaft aufrechterhalten wollen, auch wenn sie in ihrer Funktion längst entkernt ist? Oder weil wir die Form der Demokratie aufrechterhalten müssen, weil wir die andere Variable – den Kapitalismus – nicht ändern können? Woran die Frage anschließt: Könnten basisdemokratische Demokratieformen, z. B. Bürgerversammlungen, daran – also an der strukturellen kapitalistischen Entkernung der Demokratie – irgendetwas ändern, solange sie keinen Zugriff auf die klassischen (im marxistischen Sinn) Produktionsmittel der Gesellschaft haben? Kurz: Reicht Partizipation oder ist Partizipation nur die neue Form der neoliberalen Agenda, ein neues Sandmännchen für den bürgerlichen Dornröschenschlaf?


Um diese Frage zu beantworten, müssen wir einen kurzen Umweg über den Begriff der Souveränität gehen. Von jeher genießt der Begriff des Souveräns einen Stellenwert, als sei er der „G-Punkt der Demokratie“: feierlich beschworen, geduldig umworben. Abgeordnete verwenden den Begriff der Souveränität, um ihre Mandate zu legitimieren. Dabei liegen seine Ursprünge im Absolutismus französischer Prägung. Dort war der König als alleiniger Inhaber der Staatsgewalt Le Souverain, wörtlich «der Darüber-Gelegene». Auch Jean Bodin mühte sich 1586 in seinen „Six Livres de la République“8Jean Bodin: Les six livres de la République [Texte imprimé] : un abrégé du texte de l’éd. de Paris de 1583, [Paris], Librairie générale française, 1993. – auch wenn er mit dem Begriff der Republik schon auf einer interessanten Spur war – die Souveränität letztlich beim König zu vermuten.

Wer den Souverän im Singular anruft, vereinfacht die gesellschaftliche Realität und wiegt seine Gefolgschaft im Glauben, Teil eines homogenen Ganzen zu sein. Der Anspruch, diesen Singular zu kennen und über ihn zu verfügen, ist vermessen und sogar undemokratisch. Nicht umsonst notiert der Bremer Politikwissenschaftler Philip Manow in seinem ausgezeichneten Buch „(Ent-)Demokratisierung der Demokratie“9Philip Manow: (Ent-)Demokratisierung der Demokratie, Berlin, Suhrkamp Verlag, 2020., dass die liberale, parlamentarisch-repräsentative Demokratie à la John Locke das Volk nur als abstrakte Größe kennt oder kennen will – gemeinhin Wahlvolk oder eben Souverän genannt. Mit dem realen Volk in seiner physischen Präsenz als „Straße“ oder „Mob“, also der körperlichen Verdinglichung der Vox Populi, möchte die repräsentative Demokratie auf keinen Fall in Berührung kommen. Was so schlecht nicht ist, denn die Mehrheit der Straße kann manchmal sehr dumme Dinge wollen.

Dass staatliches Handeln je in vollem Einklang mit dem Volkswillen – la volonté de tous – stehen könnte, ist eine totalitäre Fantasie diktatorischer Regime. Es suggeriert eine Geschlossenheit des Volkswillens, die keine gesellschaftliche Realität ist, sondern eine politische Konstruktion. Mit seinem berühmten Satz Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet hat der deutsche Staatsrechtler Carl Schmitt die Argumentation umgedreht – nicht vom Volkswillen zur Entscheidung schließt er, sondern von der Entscheidung zu dem, was mit oder im Volk geschieht, also zu dem, was angeordnet wird.

Dieser – nennen wir sie einmal herrschaftliche – Variante des Souveränitätsbegriffs hat Hannah Arendt in den 1960er Jahren den Stecker gezogen, als sie in ihrer „Politischen Grammatik des Gründens“ formulierte: “If men wish to be free, it is precisely sovereignty they must renounce.”10Hannah Arendt: „What is Freedom?“ In: Between Past and Future. Eight Exercises in Political Thought, New York 2006, zitiert nach Wolfgang Heuer, Hannah Arendts politische Grammatik des Gründens, Hannover 2016.

Freiheit ohne Souveränität? Wie soll das denn gehen? Und das aus dem Munde einer liberalen Theoretikerin wie Hannah Arendt? Der Satz verwundert, legt aber eine interessante Fährte. Arendt geht davon aus, dass kein Mensch alleine leben kann, dass das „inter-esse“ – das „Zwischen-sein“ – das politische Zusammenleben strukturieren müsse. Vor diesem Hintergrund kann niemand frei und souverän zugleich sein. Eine freiheitliche Gesellschaft kann und muss deswegen über die Herrschaft des Rechts und nicht durch die Herrschaft eines Souveräns – organisiert werden, egal ob das Volk oder der Staat der Souverän ist. Die Herrschaft des Rechts, dem sich alle unterwerfen, bezeichnet man gemeinhin als Republik, weswegen das Republikprinzip das oberste Verfassungsprinzip ist.11Karsten Nowrot: Das Republikprinzip als oberstes Verfassungsprinzip, Tübingen, Mohr Siebeck, 2014.

Leider ist hier weder die Zeit, noch der Ort, um auszubuchstabieren, dass Hannah Arendt als liberale Denkerin man möchte es kaum vermuten – Räte-Republiken letztlich mehr abgewinnen konnte als „liberalen Demokratien“.

Womit wir beim Kern des Problems sind: Vielleicht ist die Crux im Liberalismus und nicht in der Demokratie zu suchen? Der amerikanische Politikwissenschaftler Yascha Mounk hat die Frage gestellt: geht es um „illiberal democracy or undemocratic liberalism?“, um illiberale Demokratie oder um undemokratischen Liberalismus? De facto das wollen wir uns nicht so gerne eingestehen geht es eher um undemokratischen Liberalismus, so wie er etwa in den Governance-Strukturen der EU daherkommt, die aber offiziell nicht in Frage gestellt werden dürfen, während Viktor Orbán, Erdoğan oder auch Putin – die ich hier: „Disclaimer– nicht schönreden möchte! – im Wortsinn illiberale Demokraten sind, also mit demokratischer Mehrheit gewählt, aber nicht liberal im westlichen Sinn, weil sie z. B. – siehe die PiS in Polen Lebensmittelkarten verteilen oder – siehe die Fides in Ungarn – Nahrungsmittelpreise staatlich subventionieren. Die spannende Frage ist nun: ist ein illiberaler Eingriff in das Wirtschaftsgeschehen zur Sicherung sozialer Standards demokratisch verboten? Natürlich nicht!

Liberalismus hat als solcher eigentlich keine große politische Traditionslinie in Europa. Vielleicht liegt das daran, dass der Liberalismus kein Konzept von Sozietas oder von Communitas hat, von Gemeinschaft also, nach der sich heute alle sehnen, während sowohl die politische Rechte wie auch die Linke genau das anbieten: im respektive nationalen oder im demokratischen Sozialismus.

Nur für die Diskussion möchte ich hier erwähnen, dass der Begriff der Republik, das Juwel der europäischen Geistesgeschichte, durch seine in der französischen Revolution entstandene Verknüpfung von égalité und liberté, die beide nicht absolut, sondern in ein Spannungsverhältnis zueinander gesetzt werden, eine Lösung bieten könnte. Der Begriff der Republik wurde 1647 in den Putney Papers ins Englische übersetzt mit „Common Wealth„. Common Wealth – das gemeinsame Wohl12Unter Commonwealth wird heute gemeinhin, aber fälschlicherweise ein britisches Empire verstanden. – heißt im Grunde genommen dafür zu sorgen, dass das Kapital nicht durchregieren kann, weder direkt noch sublimiert. Darauf wird zurückzukommen sein, wenn es um die in Bürgerversammlungen simulierte Demokratie geht, die inzwischen auch fest in den Händen von Kapitalinteressen sind.


Democracy is of the People, by the People, for the People”, das ist die wohl meistzitierte Definition von Demokratie von U.S. President Abraham Lincoln in seiner Gettysburg Address vom 19. November 1863. Die parlamentarische Demokratie kann dieses Versprechen, so viel ist schon klar geworden, nicht mehr einlösen.

Jüngere politikwissenschaftliche Studien in den USA haben über einen Beobachtungszeitraum von 20 Jahren amerikanischem Gesetzgebungsprozess im House of Representatives eindeutig gezeigt: Zu Gesetzen werden nur jene Gesetzesentwürfe, die von Big Data und Big Business ins Repräsentantenhaus eingebracht werden. Nicht diejenigen von Grass-Root-Bürgerinitiativen. Ergo heißt es in dieser Studie als Conclusio: If democracy is of the People, by the People, for the People, then the US is no democracy. Im Gegenteil entspricht die US-Demokratie – wie wohl die meisten westlichen Demokratien – dann genau jener Definition, die ich zu Beginn dieses Vortrags schon einmal zitiert habe, nämlich von Demokratie als einem perfekten Selbstbedienungsladen, der meritokratischen Funktionsträgern, meist abhängig oder gesteuert von Geldeliten, mit asymmetrischem Machtzugang erlaubt, ihre Spielchen so zu spielen, dass das Geld über geschickte, dissimulierte Beeinflussung von Gesetzgebungsverfahren in die eigene Taschen fließt, weswegen das Volk in der Demokratie, bitteschön, nur als abstrakter Souverän vorkommen darf, nicht jedoch in seiner physischer Materialisierung. Die sogenannte „liberale Demokratie“ bietet große Spielräume für Lobbyisten und ermöglicht eine Politik, die auf die diversen kapitalistischen und ökonomischen Prozesse größtenteils keinen Einfluss hat, also jenseits von ihnen stattfindet.

Die Pandemie ist für diese „Entkoppelung des Politischen“ vom kapitalistischen Prozess, in dem das Demokratische nur noch simuliert wird, ein Beispiel par excellence. Laut Oxfam-Bericht von 2022 ist das Vermögen der „Milliardärsklasse“ während der Pandemie auf Rekordniveau angestiegen. Inzwischen gibt es weltweit 537 Milliardäre mehr als noch im Jahre 2020. Insbesondere dank milliardenhoher öffentlicher (Förder-)Gelder – Stichwort: Selbstbedienungsladen meritokratischer Funktionsträger– sind beispielsweise vierzig neue Milliardäre aus dem Bereich der Pharma-Industrie hinzugekommen. Das Vermögen auf der Welt ist inzwischen so verteilt, dass die reichsten zehn Männer mehr besitzen als die ärmsten 40 Prozent der Weltbevölkerung zusammen.

Von Hannah Arendts‘ als „Sinn der Politik“ formuliertem Paradigma, dass es im 21. Jahrhundert darum gehe, eine Welt zu schaffen, in der alle ohne Zwang und ohne Not seien, scheint die Welt also weit entfernt. Anstatt das Kapital in seine Schranken zu verweisen – die Kernaufgabe republikanischer Staatlichkeit – beschränkt sich die simulative Demokratie darauf, die passende Inszenierung dafür zu schaffen, damit der Durchgriff des Kapitals – z. B. in Form von BioNTech-Impfstoffen – plausibel und notwendig erscheint, während die Politik sich in ihrer Gestaltung auf Nebenkriegsschauplätze beschränkt, etwa auf die Frage, wie viele Kinder unter 14 Jahren auf dem Weihnachtsfest sein dürfen.

Katharina Pistor hat in ihrem Buch The Code of CapitalDer Code des Kapitals. Wie das Recht Reichtum und Ungleichheit schafft“13Katharina Pistor: Der Code des Kapitals, Berlin, Suhrkamp, 2023. 2019 eine großartige Studie vorgelegt, die die kapitalistische Steuerung der amerikanischen Demokratie anhand vielfältiger Beispiele nachzeichnet. Antoine Vauchez, ein guter Freund von mir, hat selbiges in seinem Buch „The Neoliberalization of the French Republic“14Antoine Vauchez/Pierre France: Neoliberal republic : corporate lawyers, statecraft, and the making of public-private France, Ithaca, [New York], Cornell University Press, 2020. für die Französische Republik getan. Um nur eine Zahl herauszupicken: Zwischen 1948 und 2004 hat sich die Zahl der sogenannten „cross over elites“, also die Zahl der französischen Beamten, die in der berühmten ENA – Ecole Nationale d’Administration – eigentlich für den Staatsdienst ausgebildet werden, nur um dann in eine private Law Firm zu wechseln, um fast 300 % vervielfacht, wobei diejenigen, die das tun, ihr Gehalt vom Staatsdienst zur Law Firm meist verdreifachen. Mindestens. Man beachte semantisch, dass im Begriff Law Firm im Gegensatz zur klassischen Anwaltschaft die Kapitalisierung des Rechts, die Idee also, dass man als Firma Recht gleichsam produzieren und mithin kaufen kann, schon durchschimmert.

Kurze Fußnote: 87 % dieser Cross-over-Eliten sind, zumindest in Frankreich, wiederum Männer. Es ist also zumindest statistisch so, dass der Ausverkauf des Rechts und mit ihm des Rechtsstaates eine männliche Angelegenheit ist. Ich verzichte an dieser Stelle darauf, dies in eine feministische Theorie zu packen.


Es ist nicht verwunderlich, dass sich Volkes Unmut gegen einen derartigen Ausverkauf – oder die kapitalistische Unterspülung – von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit regt, wenn die Bundesrepublik mit dem Begriff der „Sozialen Marktwirtschaft“ nicht mehr angemessen beschrieben werden kann. Wo der einstige „Rheinische Kapitalismus“ (Michel Albert) zum Neoliberalismus wurde, wählen viele Bürger – sehr demokratisch – sogenannte illiberale Parteien, gerne auch Populisten genannt. Der soziale, aber oft als Rassismus geframte Unmut kommt neuerdings in Form der Forderung nach Partizipation oder Basisdemokratie daher, siehe die Partei „Die Basis“. Hauptsache Partizipation, so könne man meinen, dann ist alles demokratisch.

So gelten Bürgerräte oder Bürgerversammlungen inzwischen oft als Allheilmittel der kränkelnden Demokratie. Die Bundesrepublik ist damit übrigens eher spät am Start: Belgien, Frankreich, aber auch Island, Großbritannien oder Kanada haben schon umfangreiche Erfahrungen mit Bürgerräten – und auch die EU, die zwischen 2021 und 2022 Tausende von europäischen Bürgern aufwendig zur Zukunft der Europäischen Demokratie befragt hat. Diese Befragung hat im Übrigen im Mai 2022 49 Bürgervorschläge hervorgebracht, zum Teil sehr vernünftige, die der Europäische Rat, also die Vertretung der europäischen Staaten, allerdings in der darauffolgenden EU-Ratssitzung unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ kommentiert hat mit den Worten: Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, dass die europäischen Bürger Vorstellungen zur Zukunft Europas entwickelt haben. Was sollen europäische Staats- und Regierungschefs auch mit Bürgervorschlägen anfangen?

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

es ist nicht meine Absicht, zynisch zu sein, sind wir doch offensichtlich in einer gesellschaftlichen Suchbewegung, die Krise der Repräsentation zu lösen, also die Frage, wer entscheidet in einer Demokratie? Die Bürger in der Bürgerversammlung oder das Parlament, wobei ja das Parlament eigentlich die Vertretung der Bürger ist? Selten wird darauf hingewiesen, dass Bürger sich in ihrer politischen Repräsentation nicht verdoppeln können, also nicht gleichzeitig über ein Parlament und über eine Bürgerversammlung vertreten werden können. Was wäre, wenn z. B. das Parlament die Entscheidung einer Bürgerversammlung nicht gutheißen würde, wenn also z. B. das Europäische Parlament gegen ebenjene 49 Vorschläge stimmen würde, die die europäischen Bürger in ihren vier Citizens Assemblies entwickelt haben? Wer wären dann die „richtigen“ Bürger, deren Entscheidungen man zu befolgen hätte?

Die bundesdeutsche Bürgerversammlung „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ soll sich z. B. seit September 2023 mit Fragen wie Tierwohl, Nachhaltigkeit, Besteuerung, Transparenz, Ernährungsbildung, Abfallvermeidung und Regulierungsmöglichkeiten beschäftigen15Im folgenden Redeteil, betreffend die Analyse des Bürgerrates „Ernährung“, sind immer wieder ganze oder paraphrasierte Sätze dem Artikel „Bürgerrat Ernährung: Das System der simulierten Bürgerbeteiligung“ von Rainer Balcerowiak entnommen worden, durchbrochen mit eigenen Analysen, Ergänzungen oder Umformulierungen. Vor allem die Zahlen über das Losverfahren und die operativen Kosten sowie die Passagen der detaillierten Beschreibung der Modalitäten der Bürgerversammlung im parlamentarischen Gefüge auf S. 10 verdanke ich der Recherche von Rainer Balcerowiak, dessen Artikel ich gleichsam als Ausgangspunkt genommen, ausgebaut, verändert und im Sinne einer konstruktiven Befruchtung weitergeführt habe, ohne die einzelnen Übernahmen jeweils zu kennzeichnen, was für einen Redetext auch unüblich gewesen wäre. Die Lektüre von Balcerowiak kann ich dem interessierten Leser nur empfehlen.. Darüber kann der Bundestag vielleicht noch getrost hinwegsehen, zumal er am Ende eh die Bürgervorschläge prüfen und darüber entscheiden wird, nicht die Bürgerversammlung selbst. Aber wenn sich die nächste Bürgerversammlung mit Rentenreform, dem Steuersystem, der Frage der Zuwanderung oder dem Einsatz der Bundeswehr befassen wollte: Was würden die Parlamentarier dazu sagen?

Es drängt sich also der Verdacht einer demokratischen Beschäftigungstherapie auf, ein Sedativ für besorgte Bürger. Zumal welche Bürger? Losverfahren hin oder her: Es ist bekannt, dass in Bürgerversammlung selten alle Bürger oder auch nur ein repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung sitzt. Die alleinerziehende Mutter, die sich um 19 Uhr keine Kinderbetreuung leisten kann, der Obdachlose, der strukturelle Analphabet, der fürchtet, sich nicht angemessen ausdrücken zu können, oder die Hartz-IV-Empfängerin, die glaubt, sie habe nicht die passende Kleidung für eine Sitzung in der Bürgerversammlung: Sie alle tauchen trotz zufallsgenerierter Losverfahren in den Bürgerversammlungen nicht auf; der golfspielende Millionär allerdings auch nicht.

Bleiben wir bei der Bürgerversammlung zur Ernährung. Zunächst wurden anhand eines Quotensystems 84 Städte und Gemeinden ausgewählt. Dann erhielten 20.000 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Bürger aus diesen Gemeinden eine Einladung zur Teilnahme an dem Bürgerrat. Gut 2.000 zeigten daran Interesse: 10 %. Das heißt aber auch, dass 90 % der Bürger, egal wie schlimm die Bedrohung der Demokratie derzeit ist, lieber Tatort schauen oder Yoga machen, was ihnen auch niemand vorwerfen kann. Die 10 % wurden dann ziemlich penibel kategorisiert, nach Bundesland, Gemeindegröße des Wohnorts, Alter, Geschlecht, höchster Bildungsabschluss und Einstellung zu einer themenbezogenen Frage. Letzteres diente dazu, etwa eine Über- oder Unterrepräsentanz von Vegetariern und Veganern zu vermeiden. Aus diesen Daten stellte ein Algorithmus dann 1.000 mögliche Zusammensetzungen des Bürgerrates zusammen, die den jeweiligen Anteilen an der Gesamtbevölkerung entsprechen sollten. Interessant an den Metadaten der Selektion ist, dass sie auf alles mögliche zielen, nur nicht auf die soziale Repräsentanz, weil es inzwischen verpönt oder tabuisiert ist, die soziale Frage überhaupt zu stellen. Hauptsache genug Frauen, Diverse oder Queere, dann ist die gesellschaftliche Repräsentanz gesichert, auch wenn die soziale Schere damit kaschiert wird. Insofern trifft auf die Bürgerversammlung dasselbe Manko zu wie auf die Parlamente: Seit Jahren redet man über den unzureichenden Frauenanteil des Bundestags, der bei gut 30 % stagniert. Kaum jemand aber redet über den mangelnden Anteil an sozial Schwachen im Bundestag, der niemanden interessiert. Wenn eine Frau ein Mandat erzielt, dann ist es selten eine Bäckersfrau, sondern Anwältin ersetzt Anwalt. Kurz: Die Bürgerversammlung reproduziert in weiten Teilen jene (ihrerseits abhängigen) meritokratischen Funktionsträger, die in den Parlamenten so enttäuschen.

Aus empirischen Studien weiß die Politikwissenschaft,

  1. dass Bürgerversammlungen nur in umgrenzten Räumen und mit umgrenzten Themen funktionieren (also z. B. lokale Abstimmungen über eine Umgehungsstraße);
  2. dass die Ergebnisse nur brauchbar sind, wenn die Partizipierenden in Haftung stehen, wenn sie also das Ergebnis verantworten, weil sie mit ihm leben müssen;
  3. dass wirklich systemändernde Ergebnisse nur dann zustande kommen, wenn diejenigen Bürger, die in einen Bürgerrat gewählt werden, um eine maßgebliche Entscheidung zu treffen, diese nur dann treffen, wenn sie für die Zeit ihrer Tätigkeit im Bürgerrat a.) beruflich freigestellt und finanziell entschädigt werden, b.) nicht von Wahlen oder Wiederwahl abhängig sind, c.) eine Garantie haben, nach ihrer Tätigkeit im Bürgerrat auf ihren angestammten Arbeitsplatz zurück zu kommen und d.) das Mandat des Bürgerrates tatsächlich weit und unabhängig ist, dieser also weder von Beratern noch bestehenden Gesetzen eingeengt ist.

Auf diese Art und Weise wurde zum Beispiel in Kanada die Mitbestimmung der kanadischen Regionen an der kanadischen Zentralregierung tatsächlich umfassend reformiert. Auch Emmanuel Macron hat seinem „Bürgerrat zum Klima“ zu Beginn ausrichten lassen: Was Sie entscheiden, wird Gesetz, weswegen dieser französische Bürgerrat im Gegensatz zur britischen Variante, der engmaschig von Regierungsberatern umsäumt war, recht engagiert und gut gearbeitet hat.

Kurz: Vertrauen, Unabhängigkeit, Finanzmittel und Entscheidungsfreiheit sind die Erfolgskriterien für Bürgerräte und es ist nicht so, dass es nicht gute und funktionierende Beispiele dafür in der neueren Geschichte gibt, z. B. auch die irische Bürgerratsentscheidung über die Abtreibungsgesetze. Nicht alles ist also simulative Demokratie. Aber wenn es ums Geld geht, hört der Bürgerwille auf. Volksentscheide auf kommunaler oder auf Landesebene wurden und werden bei Bedarf entweder für unzulässig erklärt oder ignoriert, wie zuletzt in Berlin beim erfolgreichen Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Immobilien- und Wohnungskonzerne. Sogar nach langen Auseinandersetzungen erstrittene, gesetzlich verankerte Beteiligungs- und Klagerechte werden gekippt, wenn es ans Eingemachte geht, wie aktuell bei den Genehmigungsverfahren für die LNG-Terminals in der Ostsee, für die auch noch das Umweltrecht teilweise außer Kraft gesetzt wurde.

Es müsste also dafür gesorgt werden, dass Bürgerräte, die ja der Entfremdung von Bürgern und Politik entgegenwirken, Brücken bauen oder die Rückkopplung mit den Menschen garantieren sollen, nicht zur Demokratie-Burleske verkommen, letztlich der Legitimierung von Kapitalinteressen dienen und mithin zur Neutralisierung von Kritik führen. Denn wenn die Bürger partizipieren, können sie später ja nicht gegen ihre eigenen Entscheidungen sein.

Wenn es überhaupt ihre eigenen Entscheidungen sind. Denn meistens wird in diesen Bürgerversammlungen nichts dem Zufall überlassen. Das engmaschige Auswahlsystem kann wohl kaum als „Zufallsprinzip“ oder „Bürgerlotterie“ beschrieben werden. Dazu wird die hand- bzw. KI-verlesene Teilnehmerschar von einem sehr imposanten Apparat betreut und gelenkt. Der Bundestag hat dafür eine eigene Stabsstelle und einen wissenschaftlichen Beirat eingerichtet. Zusätzlich wurde eine Art Konsortium aus drei Beratungsfirmen, einer Eventagentur und einer Kommunikationsagentur beauftragt. Zu den Aufgaben dieser Armada gehören u. a. die „Strukturierung“ der Arbeit des Bürgerrats und die Bereitstellung professioneller Moderatoren, womit schon einmal klar ist, dass Bürger alleine weder strukturieren noch moderieren können.

Der vom Bundestag eingesetzte Beirat soll die externen Dienstleister bei der Zusammensetzung der Experten beraten. Nicht vorgesehen ist, dass der „Bürgerrat“ selber Experten benennen kann. Es könnten ja die Falschen sein. Schaut man auf die gesamte Inszenierung, dann kann man wohl mit Fug und Recht behaupten, dass die Bürger hier zu einer Statistenrolle degradiert werden. Im Bundeshaushalt 2023 stehen für diese demokratische Simulation derzeit drei Millionen Euro zur Verfügung, wobei die 160 Bürger-Statisten, die die Hauptrolle spielen, am preisgünstigsten sind: Die freiwilligen Teilnehmer erhalten eine Aufwandspauschale von 100 Euro pro Sitzung in Präsenz (insgesamt drei) und 50 Euro pro Sitzung in digitaler Form (insgesamt sechs), zuzüglich eventuell anfallender Reisespesen. Der Löwenanteil der budgetierten drei Millionen dürfte an die externen Beraterfirmen gehen, womit gesagt ist, dass die Bürgerversammlung ein weiteres Element zur Kapitalisierung demokratischer Prozesse ist. Diese Demokratie-Simulation führt dann dazu, dass dem Gesetzgebungsverfahren – in diesem Fall im Ernährungsbereich – kein Lobbyismus unterstellt werden kann. Anders formuliert: So wie Universitäten heute durch Drittmittel gelenkt werden, die de facto sublimierte Zensur sind – was nicht geforscht werden soll, wird nicht gefördert – so wird der demokratische Prozess inzwischen durch Bürgerversammlungen gelenkt, die de facto sublimierter Lobbyismus sind. Der Kultursoziologe Thomas Wagner nannte das schon 2013 „Die Mitmachfalle: Bürgerbeteiligung als Herrschaftsinstrument16Thomas Wagner: Die Mitmachfalle: Bürgerbeteiligung als Herrschaftsinstrument, Köln, PapyRossa-Verl., 2013.. Den jeweiligen organisatorischen und inhaltlichen Rahmen definieren staatliche Stellen, von ihnen definierte und finanzierte zivilgesellschaftliche Gruppen oder von großen Unternehmen gegründete Stiftungen. Dadurch wird die Richtung des jeweiligen Dialogs vorgegeben und eine konfrontative Strategie weitgehend ausgeschlossen. Hauptziel bleibt die Legitimierung der eigenen Politik, wobei Kritiker in Beteiligungsformaten zu wichtigen Ressourcen werden, um das eigene Handeln besser zu verpacken.


Deswegen zum Abschluss nur ein paar wenige theoretische Betrachtungen:

Dem Kapital ist es relativ egal, ob es Demokratie, Totalitarismus oder Faschismus gibt; Hauptsache es gibt keinen Sozialismus oder Kommunismus. In seinem Buch Economic Origins of Dictatorship and Democracy“ beschreibt der türkische Harvard-Ökonom Daron Acemoğlu (der übrigens am 15. November in Berlin einen Forschungspreis des Wissenschaftszentrums Berlin bekommt) nüchtern, dass das Kapital so lange Demokratie zulässt, solange Demokratie preisgünstiger ist als andere Regierungsformen17Daron Acemoglu/James A. Robinson: Economic origins of dictatorship and democracy, Cambridge, New York, Cambridge University Press, 2006.. In den Jahrzehnten, in denen das Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit noch so war, dass das Kapital die Arbeiter brauchte, also im 19. Jahrhundert, im Zeitalter der Industrialisierung bis hin zu ihrer fordistischen Variante in den 1950er Jahren, kam das Kapital nicht ohne den Faktor Arbeit aus und eine Unterdrückung großer Bevölkerungsteile, die noch physischer Natur sein musste, war schlichtweg zu teuer.

Im Zeitalter des „digitalen Überwachungskapitalismus“ (Shoshana Zuboff) sowie der Algorithmengesellschaft sieht das möglicherweise anders aus. Robotics, ChatGPT und KI sind die Vorboten einer Gesellschaft, in der nicht nur schwer zu definieren ist, was eigentlich noch „Arbeit“ ist und ob Roboter eigentlich Wert schöpfen können (natürlich nicht!), in der aber digitale Überwachung sehr einfach und preisgünstig organisiert werden kann.

Wir haben – das wäre meine sehr schlichte Empfehlung zum Abschluss – m. E. deswegen etwas anderes zu tun, als in Bürgerversammlungen zu sitzen und zu partizipieren. Wir müssen Bürgerrechte, das Individuum und seine Würde verteidigen, und zwar unabhängig vom Beitrag der Person zur gesellschaftlichen Wertschöpfung. Es geht um bürgerliche Rechte, nicht um Partizipation. Die eigentliche Frage ist die, wie die Bürger wieder in den Besitz der Produktionsmittel kommen können, so dass die kapitalistische Akkumulation wieder der Gesellschaft in Form von öffentlichen Gütern – res publica – zugutekommt und nicht nur einigen Wenigen. Und dies kann, konträr zur aktuellen Diskussion, in der alle eines übergriffigen Staates überdrüssig sind, eigentlich nur durch einen starken, aber dezentralen, föderalen Staat passieren, und zwar durch einen Staat, der die Bürger vor dem Durchgriff des Kapitals schützt. Basisdemokratie oder Bürgerversammlungen, obgleich im umgrenzten Raum teilweise durchaus sinnvoll, nützen dafür eher wenig und sind m. E. Ablenkungsmanöver vom Eigentlichen.

Aktuelle Debatten, die z. B. das Wahlrecht an Arbeit – also die „Nützlichkeit“ der Person für die Wertschöpfung der Gesellschaft – binden, indem etwa gefordert wird, dass Bezieher von Bürgergeld perspektivisch kein Wahlrecht mehr haben sollen, sind die Vorstufen von nichts anderem als einer refeudalisierten Gesellschaft und damit dem Gegenteil der Republik. Selten war es m. E. so wichtig, sich des ersten Satzes der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1789 zu erinnern, dass nämlich „alle Menschen geboren frei und gleich an Würde und Rechten“ sind.

Darum zitiere ich zum Abschluss Jean-Jacques Rousseau:

Das Bürgerliche Leben begann, als einer um sein Land einen Zaun zog, wo doch die Früchte der Erde allen, die Erde aber niemandem gehört. Womit ich sagen möchte, dass es vielleicht sinnvoller wäre, mehr über die Zukunft der Republik als über die Zukunft der Demokratie nachzudenken.

Herzlichen Dank.

Endnoten

  • 1
    Es gilt das gesprochene Wort. Diese bearbeitete Textversion inklusive teilweise eingefügter Referenzen ist erst nachträglich entstanden. Diese Rede ist explizit keine wissenschaftliche Ausarbeitung. Sie enthält wörtliche oder paraphrasierte Anleihen aus anderen Texten, wobei die Autoren durchweg genannt sind, aufgrund des Redeflusses und des Genres der Rede aber nicht immer als wortwörtliches Zitat wiedergegeben sind. Aus gegebenem Anlass möchte ich zum Ausdruck bringen, dass die Einbettung, Umformulierung, Collage oder das Weiterdenken der Worte und Gedanken anderer kein „Plagiat“ ist, sondern die gegenseitige Befruchtung in einem gemeinsamen Denkraum, den wir alle teilen; Gedanken sind frei und gehören allen gleichermaßen. Diese Rede wird in einer kleinen Publikationsreihe demnächst verschriftlicht. Im Zuge dieses Prozesses wird dieser Redetext auf die gängigen Zitierregeln angepasst und überarbeitet.
  • 2
    Ninon Gangé: Oublier la guerre civile? Stasis, chronique d’une disparition, Paris : Éditions de l’École des hautes études en sciences sociales, Librairie philosophique J. Vrin, 2015.
  • 3
    Erich Kästner, „Sachliche Romanze“, 1929.
  • 4
    Steven Levitsky/Daniel Ziblatt: Wie Demokratien sterben, München, Pantheon, 2019.
  • 5
    Charles Wright Mills: Die Machtelite, Frankfurt am Main, Westend Verlag, 2019.
  • 6
    Johannes Agnoli/Peter Brückner: Die Transformation der Demokratie, Frankfurt (am Main), Europäische Verlagsanstalt, 1974, unveränderte Neuausgabe.
  • 7
    Francis Fukuyama: Das Ende der Geschichte, Hamburg, Hoffmann und Campe, 2022.
  • 8
    Jean Bodin: Les six livres de la République [Texte imprimé] : un abrégé du texte de l’éd. de Paris de 1583, [Paris], Librairie générale française, 1993.
  • 9
    Philip Manow: (Ent-)Demokratisierung der Demokratie, Berlin, Suhrkamp Verlag, 2020.
  • 10
    Hannah Arendt: „What is Freedom?“ In: Between Past and Future. Eight Exercises in Political Thought, New York 2006, zitiert nach Wolfgang Heuer, Hannah Arendts politische Grammatik des Gründens, Hannover 2016.
  • 11
    Karsten Nowrot: Das Republikprinzip als oberstes Verfassungsprinzip, Tübingen, Mohr Siebeck, 2014.
  • 12
    Unter Commonwealth wird heute gemeinhin, aber fälschlicherweise ein britisches Empire verstanden.
  • 13
    Katharina Pistor: Der Code des Kapitals, Berlin, Suhrkamp, 2023.
  • 14
    Antoine Vauchez/Pierre France: Neoliberal republic : corporate lawyers, statecraft, and the making of public-private France, Ithaca, [New York], Cornell University Press, 2020.
  • 15
    Im folgenden Redeteil, betreffend die Analyse des Bürgerrates „Ernährung“, sind immer wieder ganze oder paraphrasierte Sätze dem Artikel „Bürgerrat Ernährung: Das System der simulierten Bürgerbeteiligung“ von Rainer Balcerowiak entnommen worden, durchbrochen mit eigenen Analysen, Ergänzungen oder Umformulierungen. Vor allem die Zahlen über das Losverfahren und die operativen Kosten sowie die Passagen der detaillierten Beschreibung der Modalitäten der Bürgerversammlung im parlamentarischen Gefüge auf S. 10 verdanke ich der Recherche von Rainer Balcerowiak, dessen Artikel ich gleichsam als Ausgangspunkt genommen, ausgebaut, verändert und im Sinne einer konstruktiven Befruchtung weitergeführt habe, ohne die einzelnen Übernahmen jeweils zu kennzeichnen, was für einen Redetext auch unüblich gewesen wäre. Die Lektüre von Balcerowiak kann ich dem interessierten Leser nur empfehlen.
  • 16
    Thomas Wagner: Die Mitmachfalle: Bürgerbeteiligung als Herrschaftsinstrument, Köln, PapyRossa-Verl., 2013.
  • 17
    Daron Acemoglu/James A. Robinson: Economic origins of dictatorship and democracy, Cambridge, New York, Cambridge University Press, 2006.

11 Kommentare

Zum Kommentar-Formular springen

    • B. Himmelreich auf 21. April 2024 bei 20:50
    • Antworten

    Der wichtigste Satz ist, dass das Wichtigste in der Republik „die Herrschaft des Rechts“ ist. Vom GG abwärts stellen die Gesetze „den in den Beton von Paragraphen gegossenen Willen des Volkes“ dar und regeln unser gesellschaftliches Zusammenleben. Und das unabhängig von der gerade an der Macht befindlichen Partei oder Koalition.

    Der wahre politische Handlungsspielraum wird gemeinhin völlig überschätzt, denn in einem wahren Rechtsstaat ist das Regierungshandeln durch bestehende Gesetze wie in Leitplanken begrenzt und die Einhaltung der Gesetze kann eingeklagt werden. Die Übergriffigkeit des deutschen Staates besteht im Wesentlichen darin, dass er sich selbst nicht ansatzweise um Gesetze und deren Einhaltung schert und die (weisungsgebundenen) „Anwälte des Staates“ Strafanzeigen gegen Staatsbedienstete, Ministerien und Behörden, selbst wenn die Beweislasten erdrückend sind, schlichtweg „verdunsten“ lassen, damit die gar nicht erst an die Gerichte gelangen. Speziell dann nicht, wenn es um schmutzige Geheimnisse dieses Staates und dadurch verursachte, irreversible Massenschäden geht. Als Beschwerdeführer wird dann auch gerne schon mal die „Methode Nawalny“ gegen den Beschwerdeführer zum Einsatz gebracht.

    (…)

    Auch Corona ist da keine Ausnahme. Nach der Schweinegrippe in China erstellte auch das BfR eine Risikoanalyse für ein pandemisches Ereignis. Kernforderung: Genug Masken. Dann trat das Ereignis ein und was gab es nicht? Masken. Die Maskendealer-Union machte sich erstmal die Taschen voll.
    Aber getreu dem Motto „Lasse keine Krise ungenutzt vorüberziehen!“ spielte die „Diktatur der Konzerne“ ihr altes Spiel und brachte ungeprüfte Impfstoffe per Notfallzulassung auf den Markt, die Pharma-Jungs machten sich so richtig den Sack zu.

    So schafft es ein Staat, der schon 2 Weltkriege vom Zaum gebrochen und verloren hat, 40 Jahre geteilt und großer Teile seiner Industrien beraubt war, immense Wiedervereinigungskosten und haufenweise neue Standort-Wettbewerber hatte, wieder zur „führenden Wirtschaftsmacht Europas“ aufzusteigen: Mit Lug und Betrug durch lupenreine Staatskriminaliität als „Paradies für Wirtschaftskriminelle“ unter billigender Inkaufnahme irreversibler Massenschäden.

    Kein Wähler, egal welcher Partei, hat die Bundesregierung ermächtigt oder legitimiert den Arbeitsschutz gegen Gefahrstoffe einfach „abzuschalten“. Weder im eigenen Land, geschweige denn in Europa und 18 Drittstaaten. Niemand hat die ermächtigt den ganzen SVHC-Komplex aller Industrien „verdunsten“ zu lassen, nur damit die Verursacher nicht in „attraktivere“ Schurkenstaaten stiftengehen. Und niemand hat die ermächtigt das Volk nach Strich und Faden zu verarschen und das dysfunktionale Potemkin’sche Dorf mit „demokratischer Rechtsstaat“-Propaganda weißzuwaschen. Heute sind alle unsere Industrien komplett illegal unterwegs und unsere Wirtschaft kann jederzeit implodieren.

    Das ist schon die ganze Geschichte. An der Wahlurne ist das nicht mehr zu lösen. Nur noch mit „The power of law“ und das auch nur noch an internationalen Gerichten, flankiert durch Beschwerden bei der UN. Das findet bereits statt.

    • Rechrspflege heute auf 2. April 2024 bei 15:07
    • Antworten

    „Ich sehe durchaus eine Chance, eine Trendwende in der Rechtsprechung einzuleiten – wenn man es nämlich mit Blick auf die RKI-Files schafft, die Wiederaufnahme von Straf- und Bußgeldverfahren wegen Corona-Verstößen zu erzwingen. Solche Wiederaufnahmeverfahren würde man mit den RKI-Files als neues Beweismittel begründen (§ 359 Nr. 5 StPO).

    Man würde argumentieren, dass auf der Grundlage der RKI-Files die Pandemie-Erzählung niemals irgendeine wissenschaftliche Grundlage hatte, deswegen auch die daraus abgeleiteten Maßnahmen verfassungswidrig und nichtig waren, und dass die Gerichte das gewiss auch so gesehen hätten, wenn ihnen damals schon die RKI Files bekannt gewesen wären.

    Denn jeglicher Beurteilungsspielraum der Exekutive wird infrage gestellt, wo gelogen wird, wo offensichtlich nicht wissenschaftsbasiert entschieden wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Kalkar-Beschluss (vom 8. August 1978 – 2 BvL 8/77) ausgeführt, dass der Staat sich dort, wo es auf wissenschaftliche Erkenntnis ankommt, am Erkenntnisfortschritt zu orientieren hat. Wenn sich der Erkenntnisstand ändert, müssen Legislative und Exekutive ihre Entscheidungen überprüfen. Dasselbe hat das Bundesverfassungsgericht für den Bereich des Infektionsschutzes in der Entscheidung „Bundesnotbremse I“ (vom 19. November 2021 – 1 BvR 781/21) ausgeführt.

    Das bedeutet: Pseudowissenschaftlichkeit oder gar politisches Hineinregieren in den Wissenschaftsprozess sind beim Atomrecht, beim Seuchenschutz und überhaupt überall dort, wo es um Wissenschaft und Technik geht, schlicht und ergreifend rechtlich untersagt. Lügen sind niemals eine taugliche Grundlage verfassungskonformer politischer Entscheidungen.

    Wenn jetzt den Gerichten flächendeckend gesagt wird: Liebe Richterin, liebe Richter, auch Sie sind hier hinter’s Licht geführt worden, und wir bitten Sie höflich, dieses Verfahren nochmal aufzunehmen vor dem Hintergrund der jetzt neu gefassten Erkenntnislage, dann sehe ich die Chance einer Trendwende.

    Wir müssen der Richterschaft begreiflich machen: Auch sie hat man verschaukelt. Wir müssen der Richterschaft die Chance geben, die gebotenen Konsequenzen zu ziehen. Wenn die Gerichte sich der Vorstellung öffnen, dass nichts von dem, was hier verlautbart wurde, irgendeine wissenschaftliche Grundlage hatte, kann die Konsequenz nur lauten, sämtliche Corona-Gesetze und -Verordnungen für nichtig zu erklären und bereits verhängte Strafen und Bußgelder zu revidieren, soweit es das Prozessrecht zulässt.

    Es braucht also couragierte und mutige Juristen auf beiden Seiten …

    Die braucht es in der Tat. Die kleine Schar an Juristen, die momentan wirklich aktiv versucht, vor Gericht etwas zu bewegen, benötigt dringend Verstärkung. Und ich würde mir wünschen, dass die RKI-Files den einen oder anderen Anwalt, der sich bis jetzt bedeckt gehalten hat, vielleicht auch aus Angst, Mandate aus Kreisen der Maßnahmenbefürworter zu verlieren, jetzt doch einmal den Mut fasst, entsprechende Mandate von Maßnahmenkritikern zu betreuen. Auch wenn das einen gewissen medizinischen Einarbeitungsaufwand erfordert. Aber selbst dieser Aufwand hat sich durch die RKI-Files merklich reduziert.

    Es sagt ja schon ein bisschen was aus, dass ich mich als Hochschullehrer dort, wo es das Gesetz es erlaubt (nämlich in Straf- und Bußgeldsachen, § 138 Abs. 1 StPO, und in Verwaltungsstreitverfahren, § 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO), wie ein Anwalt in den Gerichtssaal stelle. Das hat schlicht und einfach auch den Hintergrund, dass die Zahl der Anwälte zu gering ist. Wir haben ca. 150.000 Anwälte in der gesamten Republik, aber nur ein ganz kleines Häuflein, das sich hier wirklich diesen mittlerweile offensichtlich gewordenen Lügen entgegenstellt.“

    https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/prof-schwab-die-rki-files-werden-auch-das-versagen-der-konzernmedien-offenlegen

    • Rechtspflege heute auf 27. März 2024 bei 22:17
    • Antworten

    „Weisungsrecht der Justizminister – Die abhängige Justiz

    Justizminister behaupten meist, sie würden ihr Weisungsrecht nicht ausnutzen. Die Möglichkeit politischer Einflussnahme allein ist ein Problem. Manch einem droht intensivere Strafverfolgung als anderen. Hohe Richterstellen werden politisch besetzt.“

    „Verfolgungswahn“ bei Strafverfahren mit Corona-Bezug

    Aber auch in Strafverfahren mit „Corona-Bezug“ (angeblich unrichtige Gesundheitszeugnisse usw.) waren es in den von mir vertretenen Verfahren die abhängigen Staatsanwälte, die meinem Eindruck nach vor allem aufgrund von Weisungen – in einem Fall vom Abteilungsleiter – einen auffallenden Verfolgungseifer an den Tag legten. Verfahrenseinstellungen im Ermittlungsverfahren waren und sind in dem Zusammenhang – anders als bei nicht politisch aufgeladenen Themen – (immer noch!) so gut wie unmöglich.

    Teilweise änderte sich die Haltung, sobald auch das Gericht einbezogen wurde, aber auch dort hörte ich nicht nur einmal und an unterschiedlichen Gerichten bundesweit, dass die Staatsanwaltschaften bei dem Thema einem regelrechten „Verfolgungswahn“ erlegen seien. Auf diese Weise wird nicht nur das Vertrauen der Bürger in die Justiz erheblich beeinträchtigt, sondern der „Verfolgungswahn“ kostet den Staat auch sehr viel Geld, da die Verfahren bei Gericht nicht selten letztlich doch mit einem Freispruch oder mit einer Einstellung auf Kosten der Staatskasse endeten.“

    https://www.cicero.de/innenpolitik/weisungsrecht-der-justizminister-die-abhangige-justiz

    Versuch mit einem Neuroleptika sinnvoll?

    Für die Angeklagten natürlich!

    • Rechtspflege heute auf 5. März 2024 bei 9:04
    • Antworten

    „Richter: Justiz versagte in Corona-Krise

    Kaum Anhörungen von Sachverständigen / Kaum Prüfungen von Verhältnismäßigkeit / Keine Aufarbeitung der Fehler
    4. März 2024
    Fulda.
    (multipolar)

    Die deutsche Justiz hat sich laut Carsten Schütz, Direktor des Fuldaer Sozialgerichts, während der Corona-Krise höchst problematisch verhalten. Die Kritik äußerte und erläuterte er bei einer Veranstaltung der katholischen Akademie des Bistums Fulda (21. Februar), bei der rückblickend Fehler im Umgang mit der Corona-Krise identifiziert werden sollten. Nachdem die Parlamente „abgenickt“ hätten, was die Regierung sagte, sei nur die Justiz als dritte Gewalt übrig geblieben, um der Machtausübung Grenzen zu setzen, erklärte der Richter. Dies habe sie jedoch nicht getan.

    „Ich bin über die Staatsgewalt, der ich angehöre, sehr enttäuscht“, erklärte Schütz mit Blick auf Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Selbst die Evaluierungskommission der Bundesregierung habe festgestellt, dass dieser Grundsatz und damit eines der staatstragenden Prinzipien während der Corona-Krise „auf den Kopf gestellt“ worden sei, unterstrich der Richter.

    Vor allem den Umgang seiner Kollegen mit Verfahren im Kontext der Corona-Krise kritisierte Schütz. Es habe kaum mündliche Anhörungstermine mit Sachverständigen gegeben, Differenzierungen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen hätten kaum stattgefunden. Etwa, was psychische Beeinträchtigungen von Kindern durch die Corona-Maßnahmen anbelangte. Bis heute habe die Justiz „nicht zu Protokoll gegeben, dass sie etwas gelernt hätte“, eine Aufarbeitung fand nicht statt. „Im Gegenteil, es geht weiter“, so der Richter mit Blick auf nach wie vor anhängige Verfahren wegen Corona-Bußgeldern.

    Dennoch würde er, unterstrich Schütz, den wenigsten Amtsträgern vorhalten, ihre politischen Entscheidungen während der Corona-Krise seien „evident falsch“ gewesen. Es habe sich um „Entscheidungen in Unsicherheit“ gehandelt. Einiges sieht der Richter allerdings als sehr problematisch an. Dazu gehört das Abendessen der Bundesregierung mit Vertretern des Bundesverfassungsgerichts. Was hier „abgedealt“ worden sei, habe er als „sehr empörend“ empfunden. Als die Bundesregierung Maskenpflicht, Schulschließungen und Ausgangssperren durchsetzen wollte, hätte jedes Gericht fragen müssen: „Was soll das bringen?“

    Die Bundesregierung hätte die Beweislast für die Einschränkung von Grundrechten gehabt. Sie hatte jedoch keine Beweise für die Wirksamkeit der Maßnahmen liefern können. Mit dem Argument, das Virus wäre so gefährlich, hätten die Gerichte auf Belege verzichtet und grünes Licht gegeben.

    Besonders harsche Kritik übte Schütz an der Zulassung von mRNA-Präparaten als Corona-Impfstoffe. „Wir dürfen nichts, was nicht ganz sicher ist, auf Patienten loslassen“, unterstrich er. Statt auf größtmögliche Sicherheit zu achten, wurden nach seiner Ansicht mit den Impfaktionen Risiken in Kauf genommen. Das hatte ihn frappiert. Mit welchem „Nichtwissen“ man die Corona-Impfung zugelassen habe, sei „völlig irre“. Der Gerichtsdirektor rief in diesem Zusammenhang in Erinnerung, dass Deutschland „nur ganz knapp an einer Impfpflicht vorbeigeschlittert“ sei: „Das wäre ein Sündenfall gewesen.“

    Peter Kern, Immunologe und Chefarzt am Klinikum Fulda, widersprach. Die Impfung sei mit einer Studie getestet und zugelassen, „die allen Kriterien einer medikamentösen Zulassungsstudie entsprach“, erwiderte er. Sie habe eine hohe Wirksamkeit „zweifelsfrei“ nachgewiesen. Nur später, in einem Zustand der fortgeschrittenen Pandemie, wo schon viele Impfungen und Infektionen stattgefunden hatten, sei es problematisch geworden, „den zusätzlichen Schutz von immer noch weiteren Impfungen“ zu messen.

    Auch nach Ansicht von Frederik Schmitt, Gesundheitsdezernent des Landkreises Fulda, war das Impfen „extrem wichtig”. Schmitt ließ beim Akademie-Abend durchblicken, dass er mit weiteren Krisen rechnet. „Ich bin der festen Überzeugung, die nächste Herausforderung wird wahrscheinlich keine Pandemie sein“, sagte er. Die Welt der Katastrophen sei „sehr bunt“. „Und wir werden vor denselben Herausforderungen stehen, also Grundrechtseinschränkungen und alles andere“, warnte der Gesundheitsdezernent des Landkreises Fulda.

    Hinweis zum Urheberrecht: Multipolar-Meldungen können frei von anderen Portalen übernommen werden. Bedingung einer Übernahme ist die Nennung der Quelle und die Einbettung des Originallinks. Textliche Ergänzungen oder andere andere inhaltliche Veränderungen der Originalmeldung müssen durch einen separaten Hinweis an die Leserschaft kenntlich gemacht werden.“

    https://multipolar-magazin.de/meldungen/0019

    https://multipolar-magazin.de/meldungen/0019

    1. Herzlichen Dank an Prof. Dr. Schütz! „Das wäre ein Sündenfall gewesen.“ Sollte unsere „Ampel“ den Pandemievertrag unterzeichnen, wird der „Sündenfall“ eintreten, da würde ich mich schon und insbesondere gerne täuschen. Interessant und auffällig, dass zunehmend emeritierte und pensionierte Personen der Öffentlichkeit die richtigen Worte finden, Prof. Dr. Schütz ist hier eine Ausnahme. Insofern fände ich wichtig, die Geldströme/Flussrichtungen/Veränderungen bei den noch einflussreichen Tätigen/Instituten zu untersuchen, denn das Prinzip „Cui bono“ ist keine leere Phrase, sondern berechtigt.
      „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Was aber, wenn keine eindeutige Gewaltenteilung, hier Trennung von Exekutive und Judikative vorhanden ist? Soll sich ein junger Staatsanwalt die Aufstiegschance verbauen und sich zu weit aus dem Fenster lehnen, obwohl das Justizministerium in der Exekutive/Regierung (!) weisungsbefugt ist (egal ob direkt oder indirekt)? Geburtsfehler der Gründungsmütter/-väter des GG?
      „Sie hatte jedoch keine Beweise für die Wirksamkeit der Maßnahmen liefern können“. Mittlerweile liegen diese Erkenntnisse angeblich vor (u.a. als Aussage vor dem EU-Parlament), wenn auch widersprüchlich, wo bleibt die Aufarbeitung? Wer hat „berechtigtes“ Interesse an einer Verschleierung? Warum haben die Staaten den Impfstoffherstellern die Haftung abgenommen, vermutlich einmalig auf der Welt?
      Selten wurde/wird ein wichtiges Thema so kontrovers, aber nahezu einseitig diskutiert, unter Ausschluss vieler guten echten Experten. Fragen über Fragen und (noch) fehlende Antworten. Wie lange geht der Krug zum Brunnen?

  1. Soeben gefunden, noch nicht gelesen, aber vermutlich mit Fokus auf die „wissenschaftlichen“ und „demokratischen“ Veränderungen im besten Deutschland aller Zeiten:
    „Der Fall Ulrike Guérot – Versuche einer öffentlichen Hinrichtung“ von Gabriele Gysi, geht auch ohne Guillotine, unblutig, aber nicht weniger widerlich/grausam und einer angeblichen Demokratie absolut unwürdig. Bestellung läuft, da zudem unterstützend für Ulrike Guérot.

  2. Zum Begriff des Faschismus unter Bezugnahme seiner Wortherkunft „Bündelung“ (latein. fasces).

    Im faschistischen System wird oft eine „Bündelung“ oder Vereinheitlichung von Meinungen und Ideologien erzwungen, denen man nicht widersprechen darf. Faschistische Regime neigen dazu, eine starke Kontrolle über die Medien, Bildungseinrichtungen und die öffentliche Meinung auszuüben, um sicherzustellen, dass nur bestimmte Ideologien und Ansichten gefördert werden. Kritik an der Regierung oder abweichende Meinungen werden oft unterdrückt, und Dissidenten werden häufig verfolgt. Dies führt zu einer Homogenisierung der öffentlichen Meinung und begrenzt die individuelle Freiheit der Meinungsäußerung.

    Vor diesem Hintergrund und bei Betrachtung der seit Jahren erodierenden Grundrechte und Freiheiten, sowie einer unablässig anhaltenden Kriegsrhetorik nebst der gezielten Beeinträchtigung resp. vorsätzlichen Zerstörung der eigenen Wirtschaft als Mittel zur Kontrolle und Unterdrückung der Bevölkerung, ist der Faschismus in Deutschland wieder präsent.

    https://diebasis-partei.de/2024/02/der-faschismus-in-deutschland-ist-laengst-wieder-da/

  3. „Ein „Demokratiefördergesetz“, das nicht vom Parlament ratifiziert werden soll? Entspricht das unserer „Verfassung“ und originärer Legislative-Aufgabe?“
    Hierzu hatte ich eine vermutlich alte Konferenz (Video) gefunden (leider nicht gespeichert), denn mittlerweile ist das DFördG weitgehend abgesegnet. Sorry.

  4. Während der Begriff Demokratie wie eine Monstranz hochgehalten wird, frage ich mich, wie die inneren Veränderungen damit vereinbar sind. Hier Beispiele:
    https://www.polizei-gruen.de/p/vorstand.html – Polizei in der Polizei, welche Befugnisse hat diese (zusätzlich)? Wie lässt sich das rechtlich vereinbaren? Geht das so in Ordnung? Darf die AfD ähnliches, da ebenfalls demokratisch legitimiert?
    „Thin Blue Line“, wo angewandt und zulässig? Beispiele und Anwendungen verfügbar?
    Ein „Demokratiefördergesetz“, das nicht vom Parlament ratifiziert werden soll? Entspricht das unserer „Verfassung“ und originärer Legislative-Aufgabe?
    Ist linker Extremismus besser als rechter oder anderer, also ein guter Extremismus?
    Fragen über Fragen, die sich täglich mehren und nach Antworten schreien.

  5. Bei dem Ringen um Begrifflichkeiten wird in aller Regel vergessen, dass Demokratie, wie sie Frau G. definierte, insb. von hierfür zuständigen Menschen im Staatsdienst, Aufrecht erhalten wird resp. werden soll.

    So hatte das GG mit der Grundrechtebindung (Art. 1 (3) ) eigentlich einen wirkungsvollen Mechanismus geschaffen, um Menschenrechte auf allen Ebenen, gewährleisten zu können.

    Mit der de facto Beseitigung der Gewaltenteilung (und des GG b.b.) tritt anstelle der Grundrechtebindung nun aber das offenbar grenzenlose Weisungsrecht der behördlichen Vorgesetzten, wovon insb. die Exekutive mehr oder weniger betroffen ist, was ich als ehem. staatl. Arbeitsschutzkontrolleur, bestätigen kann.

    Im Ergebnis bleibt so festzustellen: Keine Grundrechteverpflichteten keine Demokratie.

  6. Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Ulrike Guérot, danke für diese Zusammenfassung, welche leider gemäß m. M. nicht den Kern der Situation trifft. Es scheint mir unerheblich, welche Staatsform wir haben, für meine Wahrnehmung sind wir schon zu fremdbestimmt. Die Zuckungen der Gliedmaßen der Marionetten täuscht Vitalität und Selbstständigkeit vor, die Richtung bestimmt aber der Puppenspieler. Wie nennt man ein Gesetz, das nahezu zu jedem Artikel/Paragrafen eine Ausnahmeregel vorsieht? Beliebigkeitsgesetz? Kann es eine Demokratie ohne echte Gewaltenteilung geben? Dazu eine zunehmend krakenhafte EU, ebenfalls dem Puppentheater zugehörig, hat sich ohne jede Gegenwehr sukzessive die Allmacht angeeignet. Deutschland, das ehemalige Flaggschiff der EU, hat mit Nordstream 2 und dem „Doppelwumms“ irreparable Schäden erlitten und strebt mit relativer Sinkgeschwindigkeit dem Meeresboden zu. Die innere Politik und Struktur wird mit fingierten Anschuldigungen und inszenierten Aufmärschen, gegen die wichtigste Opposition, attackiert und destabilisiert. Parallel nimmt die innere Sicherheit beängstigende Ausmaße an, wenn man es denn wahrhaben wollte. Hierzu fragen sie nicht ihren Arzt und Apotheker, sondern die Polizeistatistiken und diverse alternative Medien, welche nicht von Zwangsbeiträgen „gemästet“ werden. Bestandsaufnahmen haben wir zur Genüge, wo es mangelt sind klare Worte, Erleuchtung, Bereitschaft zu erkennen und sinnvolle Rettungsmaßnahmen, sowie erwachende, mitdenkende und politinteressierte Bürger en masse. Obwohl ich denke, dass dieser Zug bereits abgefahren ist. Wie lange schlief Dornröschen, Märchen und Mythologien eignen sich gut für eine Zustandsbeschreibung? Auf einen „Prinz“ warten wir wohl vergebens. Es bedarf auch keines Trojanischen Pferdes, das Tor wurde bereitwillig von innen geöffnet. In der fortgeschriebenen Zeitgeschichte nennt man sie Verräter, Judas, Kollaborateure u.ä., heute bekommen solche Zeitgenossen Orden, Überversorgung und Anerkennung. Hoffmann von Fallersleben war Mitte des Neunzehnten Jahrhunderts schon griffiger und weitsichtiger: „Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant“, heute (wieder) salonfähig, gewollt und gefördert. Demokratie? Lichtjahre entfernt und uneinholbar. Da wir den Meeresboden in absehbarer Zeit erreicht haben werden, auch nicht mehr so relevant. Nicht mal ein Eisberg war vonnöten und schon die Titanic galt als unsinkbar, wie lange Zeit das Flaggschiff Europas: „Deutschland“.

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.