Matthias Guericke
Vorbemerkung
Die Frage, wie das, was in der Corona-Krise politisch und gesellschaftlich passierte, möglich war, angefangen von den Lockdowns bis hin zur gezielten Ausgrenzung von Menschen, die sich nicht einer mRNA-Injektion unterziehen wollten, hat diejenigen, die mit „den Maßnahmen“ nicht konform gingen, von Anfang an nicht nur beschäftigt, sondern geradezu bedrängt. Je beklemmender und albtraumhafter die Realität war, umso notwendiger erschien das Verstehen. In inzwischen unzähligen Artikeln und Videos, in Büchern und Filmen wurde und wird versucht, Antworten auf diese Frage zu geben.1Pars pro toto der „persönliche Favorit“ des Autors: Mattias Desmet: Die Psychologie des Totalitarismus. München: Europa Verlag 2023. Oft werden dazu auch Texte der Vergangenheit befragt. Dies konnte auch jedermann selbst tun, denn zumindest George Orwells „1984“ hatten viele in ihrem Bücherschrank stehen.
Auch wenn diese Erklärungsversuche oft nur Teilaspekte der Realität betreffen oder aus anderen Gründen fragmentarisch bleiben, haben sie inzwischen einiges Licht ins Dunkel bringen können. Dies alles ist ein unabgeschlossener Prozess, zumal die Erklärungen sich nicht selten widersprechen. Auch dieser Beitrag beschäftigt sich nur mit einem Teilaspekt und zwar mit der Frage, wie das Versagen der Justiz2Dass es – von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen – ein Versagen auf ganzer Linie war, ist hier Ausgangsbasis der Überlegungen, die nicht noch einmal gesondert begründet wird. Das Versagen der Justiz in Bezug auf Corona ist auch nicht beendet, es hat sich aktuell nur stärker in den Bereich der Strafjustiz verlagert, die unvermindert Ärzte wegen angeblich falschen Gesundheitszeugnissen unnachgiebig verfolgt. Hier soll allerdings die Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit im Fokus stehen., insbesondere der Verwaltungs- und Verfassungsgerichte in der Corona-Krise zu erklären ist.3Diese thematische Beschränkung bedeutet, dass die Frage nach der Rolle der politischen Macht und der Medien, nach Interessen der Pharmaindustrie und der Digitalwirtschaft, dass die Frage Cui bono? hier nicht gestellt wird. Dies bedeutet nicht, dass diese Fragen nicht wichtig wären für das Verständnis der Corona-Krise, sie erscheinen nur nicht wesentlich, um das Versagen der Justiz zu verstehen.
An mehreren Stellen werden den Thesen scheinbar unvermittelt Zitate aus „Zur Kritik der instrumentellen Vernunft“ von Max Horkheimer und „Dialektik der Aufklärung“ von Horkheimer und Theodor Adorno gegenübergestellt, zwei Schlüsselwerken der Kritischen Theorie, einer sozialphilosophischen Schule, die ihre Anfänge in den 1930er Jahren in Frankfurt am Main hatte.4 Zitiert wird nach Max Horkheimer: Zur Kritik der instrumentellen Vernunft. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch 2007 (im Folgenden: KiV) und Max Horkheimer/Theodor W. Adorno: Dialektik der Aufklärung. Philosophische Fragmente. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch. 25. Aufl. 2020 (im Folgenden: DA). Obwohl die beiden Werke bereits vor über 70 Jahren veröffentlicht wurden,5Die amerikanische Originalausgabe von „Zur Kritik der instrumentellen Vernunft“ erschien unter dem Titel „Eclipse of Reason“ im Jahr 1947, als Horkheimer noch im Exil in den USA war, die deutsche Erstausgabe erschien erst 1967. Die „Dialektik der Aufklärung“ (von Horkheimer/Adorno auf Deutsch geschrieben) erschien erstmals 1944 in einer hektographierten Auflage von 400 Stück und dann, leicht überarbeitet und erweitert, als gedrucktes Buch 1947 im Amsterdamer Querido Verlag. Nachdem diese Auflage vergriffen war, kursierte das Buch nur noch in Raubdrucken, bevor es 1969 neu veröffentlicht wurde. erscheinen einzelne Passagen wie direkt in unsere Zeit hineingeschrieben. Dieser Eindruck ist keine Illusion. Die Analysen der modernen Gesellschaft von Horkheimer und Adorno sind nach Meinung des Autors dieser Zeilen tiefgehender und hellsichtiger als die allermeisten gegenwärtig angebotenen Erklärungen und daher, auch wenn die Gesellschaft sich seither erheblich verändert und gewandelt hat, nach wie vor von großer Aktualität.6Diese Überzeugung beruht auf einer persönlichen Erfahrung: Der Autor hat die beiden Werke erstmals in der Corona-Krise gelesen und es war für ihn geradezu phänomenal, wie durch die Texte von Horkheimer und Adorno das Geschehen plötzlich verstehbarer wurde. Die Zitate von Horkheimer und Adorno sollen als Kommentare aus der Vergangenheit die Plausibilität der aktuellen Thesen verstärken und begründen. Dabei sind sie aus sich heraus verständlich, man muss die beiden Bücher also nicht lesen, um sie zu verstehen, es genügt, wenn man sich nicht von der anspruchsvollen Sprache abschrecken lässt. Dennoch soll zum besseren Verständnis der Grundgedanke von „Zur Kritik der instrumentellen Vernunft“, dem Werk, dem die meisten Zitate entnommen sind, hier kurz skizziert werden:
Horkheimer unterscheidet die subjektive Vernunft einerseits, die er auch instrumentelle oder formalisierte Vernunft nennt, und die objektive Vernunft andererseits. Die subjektive Vernunft ist für ihn ein Vermögen des Menschen, es ist „die Fähigkeit der Klassifikation, des Schließens und der Deduktion, ganz gleich, worin der besondere Inhalt besteht – das abstrakte Funktionieren des Denkmechanismus.“ (S. 16) Sie „hat es wesentlich mit Mitteln und Zwecken zu tun, mit der Angemessenheit von Verfahrensweisen an Ziele, die mehr oder weniger hingenommen werden und sich vermeintlich von selbst verstehen.“ (S. 16) Demgegenüber steht eine Ansicht, die „das Dasein der Vernunft als einer Kraft nicht nur im individuellen Bewußtsein, sondern auch in der objektiven Welt“ behauptet. Auf diese Idee der objektiven Vernunft waren philosophische Systeme wie die von Platon und Aristoteles, die Scholastik und der deutsche Idealismus begründet. (S. 17) Die Welt wird dabei als eine – durch die Philosophie erkennbare – vernünftige Ordnung vorgestellt. Horkheimer beschreibt das wie folgt: „Der Grad der Vernünftigkeit des Lebens eines Menschen konnte nach seiner Harmonie mit dieser Totalität bestimmt werden. Deren objektive Struktur, und nicht bloß der Mensch und seine Zwecke, sollte der Maßstab für individuelle Gedanken und Handlungen sein. Dieser Begriff von Vernunft schloß subjektive Vernunft niemals aus, sondern betrachtete sie als partiellen, beschränkten Ausdruck einer umfassenden Vernünftigkeit, von der Kriterien für alle Dinge und Lebewesen abgeleitet wurden.“ (S. 17 f.) Dieses philosophische Konzept sollte dann seit der Renaissance Religion und Theologie ersetzen, die die Welt als Schöpfung Gottes und damit ebenfalls als eine vernünftige Ordnung verstehen. Spinoza etwa, ein Philosoph des sog. Rationalismus, dachte, dass die Einsicht in das Wesen der Wirklichkeit, in die harmonische Struktur des ewigen Universums, notwendig Liebe zu diesem Universum erwecken würde. (S. 27 f.)
Zwar gab es das Gegenüber von subjektiver und objektiver Vernunft nach Horkheimer schon seit der Antike. Allerdings hat – und dies ist die grundlegende These des Buches – das Konzept der objektiven Vernunft seit dem philosophischen Rationalismus und dem deutschen Idealismus in einem längeren Prozess mehr und mehr an Boden verloren, bis es in der Gegenwart seine Überzeugungskraft gänzlich eingebüßt hat. Es bleibt allein die subjektive Vernunft. Diese aber kann keine Zwecke bestimmen, sie kann nur Mittel für vorgegebene Zwecke finden. Und da es keine Kraft mehr gibt, die Zwecke setzen kann, werden nach Horkheimer auch Ideen wie Gerechtigkeit, Freiheit, Gleichheit, Glück sinnentleert. Am Ende bleibt nur noch das reine Selbstinteresse, die Selbsterhaltung:
„Die Maschine hat den Piloten abgeworfen; sie rast blind in den Raum. Im Augenblick ihrer Vollendung ist die Vernunft irrational und dumm geworden. Das Thema dieser Zeit ist Selbsterhaltung, während es gar kein Selbst zu erhalten gibt.“ (KiV, S. 146)
Thesen
1. Die Coronakrise war ein moralischer Zusammenbruch von Staat und Gesellschaft. Ein moralischer Zusammenbruch deshalb, weil die Politik totalitär wurde und die Mehrheitsgesellschaft dies – weitgehend – widerspruchslos hinnahm, wenn nicht sogar begrüßte und forderte.
Das Adjektiv „totalitär“ ist für die Beschreibung der Coronapolitik nicht nur angemessen, sondern notwendig.7Vgl. zum Begriff des Totalitären im Zusammenhang mit der Corona-Politik Michael Andrick: Hat unser Staat totalitäre Tendenzen? in: der Freitag 35/2022 und als Referat zum Symposium „Rechtsstaat und Demokratie in der Krise – Analysen und Ausblick“ des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte – KRiStA, 21.10.2023 im Volkspark Halle (Saale). Die massivsten Grundrechtseingriffe in der Geschichte der Bundesrepublik bestanden in einem Zugriff des Staates auf das Leben der Gesellschaft und des Einzelnen, der total war. Bis in die Wohnzimmer hinein wurde in das Leben der Menschen mit Verboten und Geboten eingegriffen, die nur wenige Monate zuvor in der Bundesrepublik für unvorstellbar gehalten wurden. Für den über Nacht scheinbar zum obersten StaatszieI aufgestiegenen Infektionsschutz war alles möglich, von Kontaktverboten über ein Verbot der Religionsausübung und Anordnungen zur Quarantäneabsonderung von Kindern innerhalb der eigenen Familie bis hin zum Verbot, Sterbende zu besuchen. Alles ohne jede Rücksicht auf die damit verbundenen Kollateralschäden. Auch bei der Durchsetzung der Maßnahmen machte der Staat deutlich, dass die Zeit, in der nach dem Maß gefragt wurde, jetzt vorbei war. Schließlich reichte es auch nicht aus, sich an „die Regeln“ zu halten, es wurde erwartet, dass die Menschen sich mit Enthusiasmus und Leidenschaft in eine Volksbewegung oder besser: Volkserhebung gegen das Virus einreihten. Wenn eine solche Politik nicht totalitär zu nennen ist, dann sollte das Adjektiv „totalitär“ besser ganz aus dem Sprachgebrauch gestrichen werden.8Um Missverständnissen vorzubeugen: Damit ist nicht gesagt, dass die Bundesrepublik in der Corona-Krise zu einem totalitären Staat wurde. Das war nicht der Fall. Totalitäre Politik ist aber auch in einem Staat möglich, der die demokratischen Institutionen nicht aufgegeben hat.
2. Diese Politik war möglich, ohne dass die Mehrheitsgesellschaft rebellierte. Zwar gab es eine Minderheit von sog. Corona-Kritikern, diese konnte aber durch Sanktionen und faktische Nachteile bis hin zum Verlust der beruflichen Existenz, durch Versammlungsverbote, Polizeigewalt (hier und hier) und eine in der Bundesrepublik beispiellose Diffamierungskampagne durch Medien, Vertreter der gesellschaftlichen Öffentlichkeit und Politiker in Schach gehalten werden. Der brachialste Versuch, die Minderheit der Gehorsamsverweigerer den Totalitätsansprüchen der Corona-Politik zu unterwerfen – die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht – scheiterte nur knapp, ihre Agitatoren mussten sich mit einer Impfpflicht für die Angehörigen der Gesundheitsberufe und der Bundeswehr zufriedengeben. Schlimm genug. Die Demokratie schien zur Diktatur der Mehrheit über die Minderheit geworden.
„Das Mehrheitsprinzip ist in der Form allgemeiner Urteile über alles und jedes, wie sie durch alle Arten von Abstimmungen und modernen Techniken der Kommunikation wirksam werden, zur souveränen Macht geworden, der das Denken sich beugen muß. Es ist ein neuer Gott, nicht in dem Sinne, in dem die Herolde der großen Revolutionen es begriffen, nämlich als eine Widerstandskraft gegen die bestehende Ungerechtigkeit, sondern als eine Kraft, allem zu widerstehen, das nicht konform geht. (…) Je größer das Ausmaß wird, in dem wissenschaftliche Propaganda aus der öffentlichen Meinung ein bloßes Werkzeug finsterer Mächte macht, desto mehr stellt die öffentliche Meinung sich als Ersatz für die Vernunft dar. Dieser scheinbare Triumph des demokratischen Fortschritts zehrt die geistige Substanz auf, von der die Demokratie lebt.“ (KiV, S. 44)
3. Die Grundrechte wurden von der Corona-Politik geradezu weggepustet. Wenn die Bundeskanzlerin öffentlich erklärte, die gerade beschlossenen neuen Maßnahmen seien „geeignet, notwendig und verhältnismäßig“, hatte man den Eindruck, sie würde pflichtschuldig ein Mantra aufsagen, dessen Sinn sie nicht verstand, der sie aber auch nicht interessierte. Dass die Legislative bei der Gesetzgebung und die Exekutive bei dem Erlass von Rechtsverordnungen die Verfassung zu beachten haben, schien manchen Äußerungen von Politikern nach keineswegs mehr selbstverständlich zu sein. War für die Verfassung nicht das Bundesverfassungsgericht zuständig? Dieses würde sich schon melden, wenn etwas mit den Gesetzen und Verordnungen nicht in Ordnung sein sollte!
Angesichts der Ruppigkeit, mit der die Politik mit dem Grundgesetz umging, hätten die Richter, deren Aufgabe es war, die Corona-Gesetze und -Verordnungen am Maßstab des Grundgesetzes zu prüfen, schockiert sein müssen. Empörung und ein vitaler Impuls, die Grundrechte gegen diese beispiellosen Angriffe zu verteidigen, war das mindeste, was man von ihnen hätte erwarten müssen. Aus der Rechtswissenschaft gab es immerhin, vor allem zu Beginn der Corona-Krise, einige Wortmeldungen, die Empörung erkennen ließen.9Zu nennen ist hier vor allem Oliver Lepsius: Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie. Die Justiz dagegen war, von wenigen Einzelfällen abgesehen, ein Totalausfall.10Auch wenn in der Rechtswissenschaft der Befund in dieser Härte nur selten geteilt wird, gibt es dort inzwischen Bemühungen, die Exzeptionalität von Gesetzgebung und Rechtsprechung in der Corona-Krise zu reflektieren, etwa Lepsius: Ausnahme als Rechtsform der Krise, DVBl 2023, S. 701-710, und Lindner: Thesen zur Weiterentwicklung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, NJW 2024, 564-568. In den Senaten der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichtshöfe, die über die Corona-Verordnungen zu entscheiden hatten, blieb ebenso wie beim Bundesverfassungsgericht der Schock aus. Auf die totalitäre Corona-Politik, die in den Verordnungen der Bundesländer Gesetz geworden war, wurde von ihnen so routiniert reagiert, als ginge es um business as usual. Die auf Rechtsschutz durch die Justiz hoffenden Antragsteller konnten Argumente auf Argumente türmen, die Gerichte waren damit nicht zu beeindrucken. Argumente wurden teils mit absurden Begründungen zurückgewiesen oder gleich ganz ignoriert. Der Rest wurde mit den Topoi der (nur) „summarischen Prüfung im Eilverfahren“ oder des „Beurteilungsspielraums des Verordnungsgebers“ oder durch beide im Verbund erledigt. Im Grunde hätte den Gerichten ein Satz gereicht: „Solange die Risikoeinschätzung des RKI bei ‚sehr hoch‘ oder ‚hoch‘ steht, werden wir keine Maßnahmen aufheben.“11Dass diese Risikoeinschätzungen, auf die sich so gut wie alle Gerichte argumentativ stützten, keine wissenschaftliche Grundlage hatten, ist durch die von dem Magazin „Multipolar“ freigeklagten Protokolle des RKI jetzt auch durch Originaldokumente der Behörde belegbar.
4. Dass der Schock bei den Verwaltungsgerichten ausblieb, kann nicht damit erklärt werden, dass die Richter alle von panischer Angst vor dem Virus ergriffen worden wären und diese Angst eine angemessene Reaktion auf die totalitären Maßnahmen verhindert hätte. Sicher gab es auch Richter, die von massiver Virusangst beherrscht waren, aber wie in der Gesamtbevölkerung war dies keine Mehrheit.12Es lohnt in diesem Zusammenhang, sich an die Situation im Sommer 2020 zu erinnern: Nach dem ersten Lockdown gab es ein allgemeines Gefühl der Entspannung, das Angstniveau sank deutlich, die sog. Inzidenzzahlen waren niedrig, die Menschen wollten den Sommer genießen, der Thüringer Ministerpräsident dachte sogar laut über die Aufhebung der Maskenpflicht nach. Dennoch fand sich im ganzen Land kein einziges Oberverwaltungsgericht, das in dieser Zeit in einem Eilverfahren die Maskenpflicht aufgehoben hätte.
Das Ausbleiben des Schocks lässt sich auch nicht allein durch den – allerdings niemals zu unterschätzenden – Konformismus in der Richterschaft erklären. Konformismus spielte sicher eine sehr große Rolle, aber wenn es nur das gewesen wäre, hätte man den Entscheidungen zumindest vereinzelt anmerken müssen, dass die Richter sich mit der Begründung schwer taten und nicht frei von Skrupeln waren. Dies war aber praktisch nie der Fall.
5. Der Schock angesichts der beispiellosen Grundrechtseingriffe blieb aus, weil die Grundrechte bereits zuvor nicht mehr das waren, wofür sie von vielen, gerade auch Juristen, gehalten wurden. Ihre Substanz war längst ausgehöhlt, ohne dass dies weiter bemerkt worden war. Als dann in der Corona-Krise zum Angriff auf die Grundrechte angesetzt wurde, wurde es offenbar: Die Abwehrrechte gegen den Staat waren kraftlos und deshalb zur Abwehr unfähig. Gewiss, sie standen auf dem Papier wie eh und je und wurden oft im Mund geführt, auch von der Politik. Das Bundesverfassungsgericht als ihr oberster Hüter produzierte Entscheidung um Entscheidung und genoss bis zur Corona-Krise in der Öffentlichkeit einen beinahe makellosen Ruf. Aber von dem, was die Menschenrechte für diejenigen bedeuteten, die sie in vergangenen Jahrhunderten erkämpft und proklamiert hatten, war kaum mehr als eine Ahnung übriggeblieben.
„Was sind die Konsequenzen der Formalisierung der Vernunft? Gerechtigkeit, Gleichheit, Glück, Toleranz, alle die Begriffe, die, wie erwähnt, in den vorhergehenden Jahrhunderten der Vernunft innewohnen oder von ihr sanktioniert sein sollten, haben ihre geistigen Wurzeln verloren. Sie sind noch Ziel und Zwecke, aber es gibt keine rationale Instanz, die befugt wäre, ihnen einen Wert zuzusprechen und sie mit einer objektiven Realität zusammenzubringen. Approbiert durch verehrungswürdige historische Dokumente, mögen sie sich noch eines gewissen Prestiges erfreuen, und einige sind im Grundgesetz der größten Länder enthalten. Nichtsdestoweniger ermangeln sie der Bestätigung durch die Vernunft in ihrem modernen Sinne. Wer kann sagen, daß irgendeines dieser Ideale enger auf Wahrheit bezogen ist als sein Gegenteil? Nach der Philosophie des durchschnittlichen modernen Intellektuellen gibt es nur eine Autorität, nämlich die Wissenschaft, begriffen als Klassifikation von Tatsachen und Berechnung von Wahrscheinlichkeiten. Die Feststellung, daß Gerechtigkeit und Freiheit an sich besser sind als Ungerechtigkeit und Unterdrückung, ist wissenschaftlich nicht verifizierbar und nutzlos. An sich klingt sie mittlerweile gerade so sinnlos wie die Feststellung, Rot sei schöner als Blau oder ein Ei besser als Milch.“ (KiV, S. 36 f.)
6. Es gab schon vor der Corona-Krise nur noch ein schwaches Bewusstsein für das, was in Artikel 1 des Grundgesetzes die unantastbare Würde des Menschen genannt wird. Dass jedem Menschen – egal, wer er ist und was er tut – allein kraft seines Menschseins ein innerer Wert, eine Würde13Immanuel Kant: „Im Reiche der Zwecke hat alles entweder einen Preis oder eine Würde. Was einen Preis hat, an dessen Stelle kann auch etwas anderes, als Äquivalent, gesetzt werden; was dagegen über allen Preis erhaben ist, mithin kein Äquivalent verstattet, das hat eine Würde.“ (Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Hamburg: Felix Meiner 1999, 434) zukommt, die unter allen Umständen und von allen, zuallererst aber vom Staat zu achten und respektieren ist, war zwar noch in den Grundgesetzkommentaren zu lesen, aber im allgemeinen gesellschaftlichen Bewusstsein hatte diese Behauptung nichts Emphatisches mehr, sie war beinahe zu einer Leerformel herabgesunken.
Nach der sog. Objektformel fordert die Menschenwürde vom Staat, dass er die Bürger niemals als bloßes Objekt behandeln darf. Positiv gewendet bedeutet dies, dass der Staat die Bürger immer – zumindest auch – als selbstbestimmte Subjekte behandeln muss. Auch wenn nicht behauptet werden soll, dass jede einzelne Corona-Maßnahme gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstieß, ist kaum bestreitbar, dass die Bürger von der Corona-Politik grosso modo betrachtet als Objekte behandelt wurden, genauer: als Gefahrenobjekte. Es klingt vielleicht zynisch, aber es konnte der Eindruck entstehen, dass dem Virus mehr Subjektqualitäten zugesprochen wurden als den Bürgern.14Wie immer bei Corona vorne mit dabei Deutschlands Hofvirologe Christian Heinrich Maria Drosten: „Dieses Virus lässt nicht mit sich verhandeln. Dieses Virus erzwingt bei einer bestimmten Fallzahl einfach einen Lockdown.“ Das Virus war würdig genug, um ihm den Krieg zu erklären, die Bürger dagegen waren nur so etwas wie die Trägerraketen des Virus, die abgefangen werden mussten.
„Redeweisen wie die ´Würde des Menschen´ implizieren entweder ein dialektisches Fortschreiten, bei dem die Idee des göttlichen Rechts aufbewahrt und transzendiert wird, oder werden zu abgegriffenen Parolen, deren Leere sich offenbart, sobald jemand ihrer spezifischen Bedeutung nachfragt. Ihr Leben hängt sozusagen von unbewußten Erinnerungen ab.“ (KiV, S. 45 f.)
Was von der Menschenwürde übrig geblieben ist, ist nicht viel mehr als die abstrakte Forderung nach Gleichbehandlung aller Menschen. Art. 1 Abs. 1 GG ist damit zu einer Art pathetisch aufgeladenem Art. 3 Abs. 1 GG geworden.
„Gerade die Tatsache, daß Tradition heute beschworen werden muß, zeigt, daß sie ihre Macht über die Menschen verloren hat. Kein Wunder, daß ganze Völker – und Deutschland ist hierin kein Einzelfall – eines Morgens aufgewacht sind, um zu entdecken, daß ihre am höchsten geachteten Ideale bloße Seifenblasen waren. Zwar hat die zivilisierte Gesellschaft bis heute von dem Restbestand dieser Ideen gezehrt, obgleich der Fortschritt der subjektiven Vernunft die theoretische Basis der mythologischen, religiösen und rationalistischen Ideen zerstörte. Aber diese tendieren dazu, mehr denn je zu einem bloßen Restbestand zu werden, und verlieren so allmählich ihre Überzeugungskraft.“ (KiV, S. 47)
Dass ein lebendiges Bewusstsein davon, was Menschenwürde sein könnte, kaum noch vorhanden ist, zeigte sich in der Corona-Krise auch daran, was die Mehrheit der Gesellschaft mitzumachen bereit war, ohne dass sie in Konflikt mit ihren Vorstellungen von der eigenen Würde geriet. Den eigenen Impfstatus gegenüber Sicherheitspersonal nachzuweisen, um die Erlaubnis zu bekommen, auf dem Weihnachtsmarkt Glühwein zu trinken, war jedenfalls für viele nicht unter ihrer Würde.
7. Die Krise der Grundrechte ist zugleich eine Krise des Individuums. Da die Idee unveräußerlicher Menschen- bzw. Grundrechte auf der Idee aufruht, dass jedem einzelnen Menschen ein absoluter Wert zukommt, verliert diese Idee an Plausibilität, wenn das Individuum in die Krise gerät, weil Individualität als Erkenntnis der eigenen Identität15Die Identitätspolitik, die in den letzten Jahren einen bemerkenswerten Siegeszug angetreten hat, ist vielleicht als verzweifelte (und in der Sache verfehlte) Reaktion auf den Verlust eigener Identität zu verstehen. Wo die Identität des Selbst nicht mehr erfasst werden kann (dazu KiV, S. 146 f.), muss sie in Geschlecht, sexueller Orientierung, Rasse oder Zugehörigkeit zu einer Minderheit gesucht werden. verschwindet. In der Demokratie wird das Individuum auch Bürger genannt und die Einzelnen sind vom Staat grundsätzlich als Bürger anzusprechen. Dass es mit der Idee des Bürgers nicht mehr weit her ist, wurde in der Corona-Krise überdeutlich. Würde die Politik die Menschen noch als Bürger verstehen, hätte sie zumindest auch auf freiwilliges Handeln gesetzt. Von Bürgern war zu erwarten, dass sie – plausible Erklärungen für die Vernünftigkeit der Maßnahmen vorausgesetzt! – freiwillig und eigenverantwortlich Handlungsempfehlungen nachkommen würden. Tatsächlich wurde Freiwilligkeit beim Erlass der Corona-Verordnungen nicht einmal erwogen, sondern konsequent auf Zwang und Kontrolle gesetzt. Die Bürger wurden wie unmündige Kinder oder gleich wie Strafgefangene behandelt.16„Lockdown“ meint im ursprünglichen Wortsinn den Einschluss von Strafgefangenen in ihren Zellen.
Die implizite Botschaft der Corona-Politik an die Menschen war: Ihr seid gar keine Bürger! Der Widerspruch gegen diese Behauptung war nur schwach.
„Es gibt noch einige Widerstandskräfte im Menschen. Es spricht gegen den sozialen Pessimismus, daß trotz des fortwährenden Anstürmens des kollektiven Schemas der Geist der Humanität noch lebendig ist, wo nicht im Individuum als einem Glied gesellschaftlicher Gruppen, so doch im Individuum, sofern es allein gelassen wird. Aber die Einwirkung der bestehenden Verhältnisse auf das Leben des Durchschnittsmenschen ist derart, daß der (…) unterwürfige Typ in überwältigendem Maße zum vorherrschenden geworden ist. Von Kindesbeinen wird das Individuum zu der Ansicht gebracht, daß es nur einen Weg gibt, mit dieser Welt auszukommen – den, seine Hoffnung auf höchste Selbstverwirklichung aufzugeben. Das kann es nur durch Nachahmung erreichen. Es entspricht fortwährend dem, was es um sich wahrnimmt, nicht nur bewußt, sondern mit seinem ganzen Sein.“ (KiV, S. 159).
Wer aber darauf bestand, ein mündiger Bürger zu sein, plausible Begründungen verlangte für das, was von ihm gefordert wurde, und auf dem Wert der Freiheit beharrte, wurde nicht nur als Querulant betrachtet, sondern stand in der Gefahr, Wut und Aggressionen derjenigen auf sich zu ziehen, die mit den Maßnahmen konform gingen.
„Obgleich unter dem Zwang der pragmatischen Wirklichkeit von heute das Selbstbewußtsein des Menschen mit seiner Funktion im herrschenden System identisch geworden ist, obgleich er verzweifelt jeden anderen Impuls in sich selbst wie in anderen unterdrückt, ist die Wut, die ihn ergreift, wann immer er eines nicht integrierten Verlangens inne wird, das nicht ins bestehende Muster paßt, ein Zeichen seines schwelenden Ressentiments.“ (KiV, S. 162)
8. Zum Plausibilitätsverlust der Grundrechte und zur Krise des Individuums kommt eine Krise des Denkens hinzu. Wer sich in die Paranoia der Corona-Krise nicht hineinziehen ließ, dem drängte sich immer wieder der Eindruck auf: Hier wird gar nicht mehr gedacht. Denken als Erwägen und Zweifeln, Sich-Einlassen auf die äußere Realität, als Reflexion, die vom denkenden Ich in die Wirklichkeit hinausgeht und wieder zum Ich zurückkehrt, als Vergleichen, Gewichten und Abwägen – das alles schien nicht mehr stattzufinden. Denken war jetzt Zählen und das Stolpern von einem geistigen Kurzschluss zum nächsten: „Die Zahlen steigen? Dann müssen schärfere Maßnahmen beschlossen werden!“ Mehr Komplexität war offensichtlich nicht mehr möglich.17Leider muss man konstatieren, dass es nach dem Ende der Corona-Krise nicht besser geworden ist: „Russland führt einen Angriffskrieg gegen die Ukraine? Dann müssen wir Waffen liefern, bis Russland besiegt ist!“ – Wer einwendet, dass auch andere Schlussfolgerungen möglich sind, wird als Putin-Versteher, naiver Pazifist oder Demokratiegefährder markiert oder gleich für nicht zurechnungsfähig erklärt. Was hier zugrunde liegt, ist nicht ein Mangel an Intelligenz, es ist schlimmer: Das Denken selbst wurde verlernt.
„Das Denken wird kurzatmig, beschränkt sich auf die Erfassung des isoliert Faktischen. Gedankliche Zusammenhänge werden als unbequeme und unnütze Anstrengung fortgewiesen. Das Entwicklungsmoment im Gedanken, alles Genetische und Intensive darin, wird vergessen und aufs unmittelbar Gegenwärtige, aufs Extensive nivelliert. Die Lebensordnung lässt dem Ich keinen Spielraum für geistige Konsequenzen. Der aufs Wissen abgezogene Gedanke wird neutralisiert, zur bloßen Steigerung des Warenwerts der Persönlichkeit eingespannt. So geht jene Selbstbesinnung des Geistes zugrunde, die der Paranoia entgegenarbeitet.“ (DA, S. 207)
9. Die Rechtsprechung sollte eigentlich eine – selbstverständlich nicht die einzige – Bastion des Denkens sein. Begriffe definieren und schärfen, Kategorien bilden, sich auf die äußere Wirklichkeit einlassen („den Sachverhalt ermitteln“), Lösungshypothesen entwerfen und an fiktiven Vergleichsfällen überprüfen, Widersprüche erkennen und Kohärenz im Denken herstellen, Gewichten und Abwägen und das Wissen, dass jede Sache von verschiedenen Seiten betrachtet werden kann („Audiatur et altera pars“) – das alles lernen Juristen im Studium und es sollte sie gegen gedankliche Kurzschlüsse und blinden Aktionismus immun machen. Aber das Fundament ist auch hier offensichtlich brüchig geworden. Abwägung – bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Grundrechtseingriffen meist der entscheidende Vorgang – scheint nicht mehr zeitgemäß zu sein. Wer abwägen will, muss zwischen einerseits und andererseits navigieren, für Differenzen offen sein und anerkennen, dass das Gute des einen oft genug das Schlechte des anderen ist. Abwägen erscheint aber als Anachronismus in einer Zeit, in der Differenz und Mehrdeutigkeit offensichtlich nicht mehr ausgehalten werden können18Vgl. dazu Thomas Bauer: Die Vereindeutigung der Welt. Über den Verlust an Mehrdeutigkeit und Vielfalt. Stuttgart: Verlag Philipp Reclam jun. 2018. und deshalb die Welt ununterbrochen in Gut und Böse, Schwarz und Weiß und Links und Rechts eingeteilt werden muss.
Es erscheint daher nicht verwunderlich, dass die Bastion des Denkens in der Justiz unter dem Ansturm der totalitären Corona-Politik exakt bei der Frage der Abwägung zusammenbrach. Reihenweise haben Verwaltungsgerichte bei der Prüfung von Corona-Verordnungen anstatt bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung den (mutmaßlichen) konkreten Nutzen eines bestimmten Grundrechtseingriffs für den Schutz eines Rechtsguts gegen den (mutmaßlichen) konkreten Schaden für andere Rechtsgüter abzuwägen, die Freiheitbeschränkungen mit einem abstrakten Ziel abgewogen. Da wurde dann das Recht, nachts spazieren zu gehen dem Schutz von Leben und Gesundheit gegenübergestellt und das vorhersehbare Ergebnis war, dass der Schutz des Lebens gewichtiger ist und Spazierengehen deshalb verboten werden darf.19VGH Mannheim, 18.12.2020, 1 S 4028/20, juris, Rn. 45 ff. = openJur, Rn. 50 ff.; BayVerfGH, 17.12.2020, Vf. 110-VII-20, juris, Rn. 30 = openJur, Rn. 35; VGH München, 14.12.2020, 20 NE 20.2907, juris, Rn. 41 f. = openJur, Rn. 35 f. Dies ist wiederholt beschrieben worden20Ausführlich dazu Murswiek: Die Corona-Waage – Kriterien für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Corona-Maßnahmen. NVwZ-Extra, 5/2021, S. 1-15., aber wie lässt sich ein solcher Stockfehler, für dessen Erkenntnis niemand Jura studiert haben muss, bei einem mit drei Berufsrichtern besetzten Senat eines Oberverwaltungsgerichts erklären? Fachliche Unfähigkeit kann es nicht sein. Vorsatz erscheint nicht vorstellbar. Es bleibt nur die Erklärung, dass hier ein Zusammenbruch des Denkens stattgefunden hat. Das abwägende Denken weicht zurück und gibt sich selbst auf angesichts der Totalität einer gesetzgewordenen Politik, die behauptet, dass es immer um Leben oder Tod ginge.
Das Bundesverfassungsgericht wiederum hat bei den sog. Bundesnotbremse-Entscheidungen dem Gesetzgeber in der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht nur auf der Stufe der Erforderlichkeit, also der Frage, ob es anstelle der konkreten Freiheitseinschränkung kein anderes, gleich wirksames, aber milderes Mittel gibt, einen Ermessensspielraum zugebilligt, sondern auch bei der (rein normativen) Gewichtung und Bewertung der Vor- und Nachteile bei der Angemessenheitsprüfung.21BVerfGE 159, 223, Rn. 217; 159, 355, Rn. 135. Dass hier das Gericht selbst noch die Verhältnismäßigkeit prüft, wird nur noch behauptet, tatsächlich ist die Verhältnismäßigkeitsprüfung damit auf Leerlauf gestellt.22Lepsius: Zerstörerisches Potential für den Verfassungsstaat, vgl. auch Lepsius: Ausnahme als Rechtsform der Krise, DVBl 2023, S. 701-710, 708 und Rixen, Abschied von der Verhältnismäßigkeit?
„Hat auf einer frühen historischen Stufe Urteilen einmal im raschen Unterscheiden bestanden, das den giftigen Pfeil sogleich in Bewegung setzte, so hatten inzwischen Tausch und Rechtspflege das Ihre getan. Urteilen war durch die Stufe des Abwägens hindurchgegangen, das dem Urteilssubjekt gegen die brutale Identifikation mit dem Prädikat einigen Schutz gewährte. In der spätindustriellen Gesellschaft wird auf den urteilslosen Vollzug des Urteils regrediert. … Der Wahrnehmende ist im Prozeß der Wahrnehmung nicht mehr gegenwärtig. Er bringt die tätige Passivität des Erkennens nicht mehr auf, in der die kategorialen Elemente vom konventionell vorgeformten „Gegebenen“ und dieses von jenen neu angemessen sich gestalten lassen, so daß dem wahrgenommenen Gegenstand sein Recht wird. Auf dem Feld der Sozialwissenschaften wie in der Erlebniswelt des Einzelnen werden blinde Anschauung und leere Begriffe starr und unvermittelt zusammengebracht. Im Zeitalter der dreihundert Grundworte verschwindet die Fähigkeit zur Anstrengung des Urteilens und damit der Unterschied zwischen wahr und falsch.“ (DA, S. 21)
10. Die Corona-Krise war nach allem nicht das Unmögliche, das möglich wurde, sondern das Mögliche, von dem wir noch nicht wussten. Sie ist vorbei und doch nicht vorbei. Ein Ende der Krisen ist am Horizont nicht zu erkennen. Schon gar nicht sind sie mit ein paar gesellschaftlichen und politischen Reformen aufzulösen.23Selbstverständlich sind auch in der Justiz strukturelle Reformen wie etwa die Schaffung einer von der Exekutive unabhängigen Staatsanwaltschaft wichtig und unbedingt zu unterstützen. Die Erwartung, dass damit die wesentlichen Probleme gelöst würden, wäre allerdings naiv. Diese Situation kann den Einzelnen in Resignation und Verzweiflung führen. Zwingend als Konsequenzen sind Resignation und Verzweiflung aber nie. Hoffnung ist immer möglich, wie Václav Havel, eine andere große Stimme des 20. Jahrhunderts, schreibt:24Horkheimer hätte die Worte von Havel, der sich direkt auf das Transzendente bezieht, so sicher nicht unterschreiben können. In späten Jahren hat er aber bemerkenswerterweise von der Notwendigkeit von Theologie gesprochen, zwar nicht als Wissenschaft von Gott, aber als Bewusstsein davon, dass die Welt nicht die absolute Wahrheit, nicht das Letzte ist, als Ausdruck einer Sehnsucht, dass es bei dem Unrecht, durch das die Welt gekennzeichnet ist, nicht bleibe, dass das Unrecht nicht das letzte Wort sein möge (Horkheimer: Die Sehnsucht nach dem ganz Anderen. Ein Interview mit Kommentar von Helmut Gumnior. Hamburg: Furche 1970, S. 61 f.).
„Hoffnung haben wir entweder in uns oder wir haben sie nicht, sie ist eine Dimension der Seele und ist in ihrem Wesen nicht abhängig von irgendwelchem Beobachten der Welt oder Abschätzen von Situationen. Hoffnung ist keine Prognostik. Sie ist Orientierung des Geistes, Orientierung des Herzens, die die unmittelbar gelebte Welt übersteigt und irgendwo in der Ferne verankert ist, hinter ihren Grenzen. Als bloßes Derivat von etwas Hiesigem, irgendwelcher Bewegungen in der Welt oder deren günstiger Signale scheint sie mir einfach nicht erklärlich zu sein. Ihre tiefsten Wurzeln spüre ich also irgendwo im Transzendenten, ebenso wie die Wurzeln der menschlichen Verantwortung, ohne daß ich fähig wäre – im Unterschied zum Beispiel zu den Christen –, über dieses Transzendente etwas Konkretes zu sagen. … Das Maß der Hoffnung in diesem tiefen und starken Sinne ist nicht das Maß unserer Freude am guten Lauf der Dinge und unseres Willens, in Unternehmen zu investieren, die sichtbar zu baldigem Erfolg führen, sondern eher das Maß unserer Fähigkeit, uns um etwas zu bemühen, weil es gut ist, und nicht nur, weil es garantiert Erfolg hat. Je ungünstiger die Situation ist, in der wir Hoffnung bewähren, desto tiefer ist diese Hoffnung. Hoffnung ist eben nicht Optimismus. Es ist nicht die Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat – ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht.“25Václav Havel: Fernverhör. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt 1990, S. 219 f.
Endnoten
- 1Pars pro toto der „persönliche Favorit“ des Autors: Mattias Desmet: Die Psychologie des Totalitarismus. München: Europa Verlag 2023.
- 2Dass es – von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen – ein Versagen auf ganzer Linie war, ist hier Ausgangsbasis der Überlegungen, die nicht noch einmal gesondert begründet wird. Das Versagen der Justiz in Bezug auf Corona ist auch nicht beendet, es hat sich aktuell nur stärker in den Bereich der Strafjustiz verlagert, die unvermindert Ärzte wegen angeblich falschen Gesundheitszeugnissen unnachgiebig verfolgt. Hier soll allerdings die Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit im Fokus stehen.
- 3Diese thematische Beschränkung bedeutet, dass die Frage nach der Rolle der politischen Macht und der Medien, nach Interessen der Pharmaindustrie und der Digitalwirtschaft, dass die Frage Cui bono? hier nicht gestellt wird. Dies bedeutet nicht, dass diese Fragen nicht wichtig wären für das Verständnis der Corona-Krise, sie erscheinen nur nicht wesentlich, um das Versagen der Justiz zu verstehen.
- 4Zitiert wird nach Max Horkheimer: Zur Kritik der instrumentellen Vernunft. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch 2007 (im Folgenden: KiV) und Max Horkheimer/Theodor W. Adorno: Dialektik der Aufklärung. Philosophische Fragmente. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch. 25. Aufl. 2020 (im Folgenden: DA).
- 5Die amerikanische Originalausgabe von „Zur Kritik der instrumentellen Vernunft“ erschien unter dem Titel „Eclipse of Reason“ im Jahr 1947, als Horkheimer noch im Exil in den USA war, die deutsche Erstausgabe erschien erst 1967. Die „Dialektik der Aufklärung“ (von Horkheimer/Adorno auf Deutsch geschrieben) erschien erstmals 1944 in einer hektographierten Auflage von 400 Stück und dann, leicht überarbeitet und erweitert, als gedrucktes Buch 1947 im Amsterdamer Querido Verlag. Nachdem diese Auflage vergriffen war, kursierte das Buch nur noch in Raubdrucken, bevor es 1969 neu veröffentlicht wurde.
- 6Diese Überzeugung beruht auf einer persönlichen Erfahrung: Der Autor hat die beiden Werke erstmals in der Corona-Krise gelesen und es war für ihn geradezu phänomenal, wie durch die Texte von Horkheimer und Adorno das Geschehen plötzlich verstehbarer wurde.
- 7Vgl. zum Begriff des Totalitären im Zusammenhang mit der Corona-Politik Michael Andrick: Hat unser Staat totalitäre Tendenzen? in: der Freitag 35/2022 und als Referat zum Symposium „Rechtsstaat und Demokratie in der Krise – Analysen und Ausblick“ des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte – KRiStA, 21.10.2023 im Volkspark Halle (Saale).
- 8Um Missverständnissen vorzubeugen: Damit ist nicht gesagt, dass die Bundesrepublik in der Corona-Krise zu einem totalitären Staat wurde. Das war nicht der Fall. Totalitäre Politik ist aber auch in einem Staat möglich, der die demokratischen Institutionen nicht aufgegeben hat.
- 9Zu nennen ist hier vor allem Oliver Lepsius: Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie.
- 10Auch wenn in der Rechtswissenschaft der Befund in dieser Härte nur selten geteilt wird, gibt es dort inzwischen Bemühungen, die Exzeptionalität von Gesetzgebung und Rechtsprechung in der Corona-Krise zu reflektieren, etwa Lepsius: Ausnahme als Rechtsform der Krise, DVBl 2023, S. 701-710, und Lindner: Thesen zur Weiterentwicklung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, NJW 2024, 564-568.
- 11Dass diese Risikoeinschätzungen, auf die sich so gut wie alle Gerichte argumentativ stützten, keine wissenschaftliche Grundlage hatten, ist durch die von dem Magazin „Multipolar“ freigeklagten Protokolle des RKI jetzt auch durch Originaldokumente der Behörde belegbar.
- 12Es lohnt in diesem Zusammenhang, sich an die Situation im Sommer 2020 zu erinnern: Nach dem ersten Lockdown gab es ein allgemeines Gefühl der Entspannung, das Angstniveau sank deutlich, die sog. Inzidenzzahlen waren niedrig, die Menschen wollten den Sommer genießen, der Thüringer Ministerpräsident dachte sogar laut über die Aufhebung der Maskenpflicht nach. Dennoch fand sich im ganzen Land kein einziges Oberverwaltungsgericht, das in dieser Zeit in einem Eilverfahren die Maskenpflicht aufgehoben hätte.
- 13Immanuel Kant: „Im Reiche der Zwecke hat alles entweder einen Preis oder eine Würde. Was einen Preis hat, an dessen Stelle kann auch etwas anderes, als Äquivalent, gesetzt werden; was dagegen über allen Preis erhaben ist, mithin kein Äquivalent verstattet, das hat eine Würde.“ (Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Hamburg: Felix Meiner 1999, 434)
- 14Wie immer bei Corona vorne mit dabei Deutschlands Hofvirologe Christian Heinrich Maria Drosten: „Dieses Virus lässt nicht mit sich verhandeln. Dieses Virus erzwingt bei einer bestimmten Fallzahl einfach einen Lockdown.“
- 15Die Identitätspolitik, die in den letzten Jahren einen bemerkenswerten Siegeszug angetreten hat, ist vielleicht als verzweifelte (und in der Sache verfehlte) Reaktion auf den Verlust eigener Identität zu verstehen. Wo die Identität des Selbst nicht mehr erfasst werden kann (dazu KiV, S. 146 f.), muss sie in Geschlecht, sexueller Orientierung, Rasse oder Zugehörigkeit zu einer Minderheit gesucht werden.
- 16„Lockdown“ meint im ursprünglichen Wortsinn den Einschluss von Strafgefangenen in ihren Zellen.
- 17Leider muss man konstatieren, dass es nach dem Ende der Corona-Krise nicht besser geworden ist: „Russland führt einen Angriffskrieg gegen die Ukraine? Dann müssen wir Waffen liefern, bis Russland besiegt ist!“ – Wer einwendet, dass auch andere Schlussfolgerungen möglich sind, wird als Putin-Versteher, naiver Pazifist oder Demokratiegefährder markiert oder gleich für nicht zurechnungsfähig erklärt. Was hier zugrunde liegt, ist nicht ein Mangel an Intelligenz, es ist schlimmer: Das Denken selbst wurde verlernt.
- 18Vgl. dazu Thomas Bauer: Die Vereindeutigung der Welt. Über den Verlust an Mehrdeutigkeit und Vielfalt. Stuttgart: Verlag Philipp Reclam jun. 2018.
- 19VGH Mannheim, 18.12.2020, 1 S 4028/20, juris, Rn. 45 ff. = openJur, Rn. 50 ff.; BayVerfGH, 17.12.2020, Vf. 110-VII-20, juris, Rn. 30 = openJur, Rn. 35; VGH München, 14.12.2020, 20 NE 20.2907, juris, Rn. 41 f. = openJur, Rn. 35 f.
- 20Ausführlich dazu Murswiek: Die Corona-Waage – Kriterien für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Corona-Maßnahmen. NVwZ-Extra, 5/2021, S. 1-15.
- 21BVerfGE 159, 223, Rn. 217; 159, 355, Rn. 135.
- 22Lepsius: Zerstörerisches Potential für den Verfassungsstaat, vgl. auch Lepsius: Ausnahme als Rechtsform der Krise, DVBl 2023, S. 701-710, 708 und Rixen, Abschied von der Verhältnismäßigkeit?
- 23Selbstverständlich sind auch in der Justiz strukturelle Reformen wie etwa die Schaffung einer von der Exekutive unabhängigen Staatsanwaltschaft wichtig und unbedingt zu unterstützen. Die Erwartung, dass damit die wesentlichen Probleme gelöst würden, wäre allerdings naiv.
- 24Horkheimer hätte die Worte von Havel, der sich direkt auf das Transzendente bezieht, so sicher nicht unterschreiben können. In späten Jahren hat er aber bemerkenswerterweise von der Notwendigkeit von Theologie gesprochen, zwar nicht als Wissenschaft von Gott, aber als Bewusstsein davon, dass die Welt nicht die absolute Wahrheit, nicht das Letzte ist, als Ausdruck einer Sehnsucht, dass es bei dem Unrecht, durch das die Welt gekennzeichnet ist, nicht bleibe, dass das Unrecht nicht das letzte Wort sein möge (Horkheimer: Die Sehnsucht nach dem ganz Anderen. Ein Interview mit Kommentar von Helmut Gumnior. Hamburg: Furche 1970, S. 61 f.).
- 25Václav Havel: Fernverhör. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt 1990, S. 219 f.
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Charite-Professor äußert sich u.a. zu den Grundrechtseinschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie
und den Grenzen von Wissenschaft in einer “staatstragenden Einrichtung”:
https://blog.bastian-barucker.de/charite-professor-matthes-impfnebenwirkungen-corona/
Für Interessierte:
https://kodoroc.de/2024/05/05/referentenentwurf-buschmann-will-weisungsrecht-gegenueber-staatsanwaelten-nicht-abschaffen/
Faktenreicher Artikel:
“Fragen an den Rechtsstaat
Es stellt sich die Frage, wie aus heutiger Sicht die grundrechtseinschränkenden Maßnahmen – nicht zuletzt gegen Ungeimpfte – bewertet werden müssen und wie es zu diesen Entscheidungen gekommen ist, obwohl vieles darauf hindeutet, dass bereits zum damaligen Zeitpunkt keine ausreichende Faktenbasis hierfür gegeben war, um diese tiefgreifenden Entscheidungen wie 2G zu rechtfertigen, die die größten Eingriffe in die Grundrechte der Deutschen seit Staatsgründung darstellen.
Dabei gilt zu berücksichtigen, was der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier zu Bedenken gibt:
Es steht völlig außer Zweifel, dass die Grundrechte des Grundgesetzes auch in Zeiten von Notlagen gelten müssen. Unsere verfassungsmäßige Ordnung kennt keine Notstandsverfassung, die eine völlige oder auch nur partielle Suspendierung der Grundrechte gestattet.
Hans-Jürgen Papier ”
https://www.telepolis.de/features/Corona-Aufarbeitung-Was-wussten-wir-wirklich-9698088.html?seite=4
Was heißt eigentlich: Grundgesetz? Diese sehr interessante Frage, stellte und erklärte am 8. September 1948 Dr. Carlo Schmid, SPD, vor dem Parlamentarischen Rat umfassend (11 Seiten), im Hinblick auf das erforderliche und am 23.Mai 1949 verkündete Grundgesetz. Dieser Beitrag ist absolut lesenswert und zeigt – transferiert in die heutige Zeit – dass sich mindestens ein wesentlicher “Geburtsfehler” eingeschlichen hat, bewusst oder unbewusst, der bis heute bitter nachwirkt. Hier Originalauszüge:
“Das Zweite, was verwirklicht sein muß, wenn man von demokratischer Verfassung im klassischen Sinne des Wortes
sprechen will, ist das Prinzip der Teilung der Gewalten. Sie wissen, daß die (französische) Verfassung von 1792 den Satz enthielt,
daß ein Staat, der nicht auf dem Prinzip der Teilung der Gewalten aufgebaut sei, überhaupt keine Verfassung habe.
Was bedeutet dieses Prinzip? Es bedeutet, daß die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausführende Gewalt und
Rechtsprechung, in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den
Händen verschiedener Organe liegen müßten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten können.
Diese Lehre hat ihren Ursprung in der Erfahrung, daß, wo auch immer die gesamte Staatsgewalt sich in den Händen
eines Organes nur vereinigt, dieses Organ die Macht mißbrauchen wird. Freilich besteht auch die Möglichkeit, daß die
einzelnen Gewalten oder daß eine von ihnen die Macht, die in ihrer Unabhängigkeit liegt, mißbrauchen. Sie wissen
um die harte Kritik, die man während der Zeit der Weimarer Republik an der richterlichen Gewalt geübt hat, und, wie
ich glaube, nicht immer mit Unrecht. Vielleicht wird es mit zu unseren Aufgaben gehören müssen, in dem
Grundgesetz Vorsorge dafür zu treffen, daß die notwendige richterliche Unabhängigkeit nicht gegen die Demokratie
mißbraucht werden kann”.
“…und darum sollte man in dem Grundgesetz, das wir zu beschließen haben, klar zum Ausdruck bringen,
daß das Prinzip der Teilung der Gewalten realisiert werden muß”.
“Die erste Einschränkung ist, daß uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, daß wir
das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung
werden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück
Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluß der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen!”.
“Als drittes Erfordernis für das Bestehen einer demokratischen Verfassung gilt im allgemeinen die Garantie der
Grundrechte. In den modernen Verfassungen finden wir überall Kataloge von Grundrechten, in denen das Recht der
Personen, der Individuen, gegen die Ansprüche der Staatsraison geschützt wird. Der Staat soll nicht alles tun können,
was ihm gerade bequem ist, wenn er nur einen willfährigen Gesetzgeber findet, sondern der Mensch soll Rechte
haben, über die auch der Staat nicht soll verfügen können. Die Grundrechte müssen das Grundgesetz regieren; sie
dürfen nicht nur ein Anhängsel des Grundgesetzes sein,…”.
“Wenn ich jedes Grundrecht durch Gesetz einschränken kann, dann ist es sinnlos, es durch die Verfassung zu
garantieren, dann ist es eine bloße Deklamation und keine effektive Wirklichkeit. Der allgemeine Gesetzesvorbehalt
entwertet das Grundrecht, reduziert es auf Null”.
Das Urgestein der SPD, Dr. Carlo Schmid, hat gemäß m.M. mit der heutigen SPD nur noch den Parteinamen als gemeinsamen Nenner.
Fundstelle: https://egon-w-kreutzer.de/bundesamt-fuer-verfassungsschutz-relikt-aus-dem-besatzungsrecht
Die Corona-Maßnahmen hatten Vorläufer. Im März 2020 trat eine Masernimpfnachweispflicht für Kindergartenkinder, Schüler, Lehrer und Pfleger in Kraft, die bis heute besteht und von den Gesundheitsämtern durchgesetzt wird. Auch bei den Masernimpfungen versprechen die Hersteller keinen Fremdschutz, obwohl dies Grundlage der gesetzlichen Impfpflicht ist. Es wurde schon bei der Masernimpfpflicht kritisiert, dass in Deutschland gar kein Einzelimpfstoff mehr zugelassen ist, weswegen die Masernimpfpflicht in D faktisch eine Impfpflicht gegen Masern plus alles, was Hersteller damit kombinieren wollen, ist. Es ist nicht schwer vorherzusagen, dass die klassischen Masernlebendimpfungen in absehbarer Zeit durch modRNA-Impfungen ersetzt werden, weil sie billiger herzustellen sind und neuen Patentschutz genießen. Die Masernimpfpflicht wird also zur Gentherapiepflicht durch die Hintertür. Schwerwiegende Eingriffe in das Recht auf körperliche Selbstbestimmung sind also keineswegs beendet oder auch nur pausiert, sondern laufen abseits der Berichterstattung weiter.
https://auf1.tv/stefan-magnet-auf1/vorreiter-china-massenueberwachung-massenmigration-massenmord
Ein neues Video von “AUF1”, welches die Tiefe der Veränderungen aufzeigt, die globalen Protagonisten benennt und wohin die “Reise” letztlich geht. Ich verstehe es als Ergänzung/Erweiterung zum vorstehenden, gut recherchierten Bericht von Matthias Guericke.
Beim Durchgehen Ihrer Analyse und der verlinkten Videos kann einem das Blut gefrieren. Allein die rohe Gewalt vieler junger Polizisten gegen den solitären Fahrradfahrer, der das Grundgesetz zitiert hatte … unfassbar.
Wird wohl der BGH im noch laufenden Prozess gegen den sehr verehrten Herrn Richter Dettmar ein Einsehen haben?
Der Beitrag gibt auch Hoffnung, denn im besten Sinne kritisch denkende Menschen stehen zwar auf der „roten Liste“, sterben aber – Gott sei Dank – nicht aus, sondern bewähren sich und geben damit anderen Halt.
Auch der journalistische Mainstram beginnt nun teilweise kritisch zu werden:
“Politiker, Journalisten und Wissenschaftler haben sich bislang gerne hinter dem Argument versteckt, dass man es nicht besser habe wissen können und die Lage neu und zu komplex gewesen sei. Wie spätestens die RKI-Protokolle zeigen, ist dies schlichtweg falsch. Die Wahrheit ist: All jenes damals angeblich noch nicht vorhandene Wissen wurde nicht nur von Tausenden Wissenschaftlern, Juristen, Medizinern, Journalisten und Bürgern geäußert, sondern auch innerhalb des RKI diskutiert. Für einen Prozess der Versöhnung wäre nun unabdingbar, dass anerkannt wird, dass Millionen von Menschen auf schlimmste Art und Weise diffamiert, ausgegrenzt, getäuscht und geschädigt wurden, obwohl sie mit ihrer Kritik recht hatten.
Was ich von verantwortlichen Politikern, Journalisten, Wissenschaftlern und Richtern erwarte, ist deshalb nicht die Aussage „Ich habe es nicht besser gewusst“, sondern „Ich habe mich geirrt, wir haben unseren Entscheidungen falsche Annahmen zugrunde gelegt und viele derjenigen, die wir kritisiert, geschädigt, ausgegrenzt und diffamiert haben, hatten recht mit ihrer Kritik an unseren falschen Entscheidungen, und deshalb bitten wir sie um Entschuldigung“. Darüber hinaus wären nicht nur juristische Konsequenzen für die Verantwortlichen sowie Entschädigungen für die Opfer der Corona-Politik erstrebenswert, sondern vor allem sollte durch eine breite gesellschaftliche Debatte sichergestellt werden, dass sich ein solches Unrecht nicht wiederholen kann.”
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/aufarbeitung-jetzt-die-corona-politik-war-falsch-li.2204780
Zur Definitionshoheit Angriffskrieg,
gab das Landgericht Köln ein völkerrechtliches Gutachten in Auftrag. Es wird spannend beobachtet, ob bei der “Experten”-Auswahl” die Sezession der Krim ausgeblendet wird oder nicht.
ht tps://www.kaschachtschneider.de/freiheitliche-souveraenitaet-und-selbstbestimmung-sezessionsrecht-der-katalanen/
Ja, Helmut Burmeister,
für den Schritt vom Hoffen zur Zuversicht braucht man mutige Macher.
Ohne Plan keine Erreichung irgendeines Projektzieles; egal, ob Volksrettung oder Europarettung oder Werte-, Zivilisations- und Menschheitsrettung.
Medizinisch gesagt:
Eine gute bis sehr gute Diagnose ist für die Katz, wenn der Therapieplan (Darf man noch Heilplan sagen?) und/oder die Realisierer fehlt bzw. fehlen, welche trotz Angst vor Debanking und (indirektem) Berufsverbot den Mut haben ihr Gesicht in eine Kamera zu halten. Darüber [öffentlich] zu diskutieren, ist vermutlich auch im physisch-gewaltfreien, geistigen Kampf eine Vertrauensfrage.
Ist folgende Willenserklärung ausreichend?
ht tps://netzwerkkrista.de/ueber-uns/
RA Markus Haintz antwortete während der Pandemiesimulation so:
„Die Menschen müssen lernen nein zu sagen! Ich kenne zu wenige, die das tun.“
Inzwischen sind T. Haldenwang und Nancy F. beim Anziehen der Daumenschrauben schon mindestens einen Schritt weiter als damals. Gefühlt.
Ich bin kein Freund des folgenden Satzes:
“Man kann sich heute nicht in Gesellschaft um Deutschland bemühen; man muß es einsam tun wie ein Mensch, der mit seinem Buschmesser im Urwald Bresche schlägt und den nur die Hoffnung erhält, daß irgendwo im Dickicht andere an der gleichen Arbeit sind.”
Wo ordnet sich das NetzwerkKRISTA ein?
Jemand sagte mal, daß man für eine systemrelevante Reform (Revolution) keine 50 Prozent kritisch-mutige Masse braucht. 3 Prozent reichen vermutlich, vielleicht auch 1 Prozent. Die Masse läuft per Dominoprinzip hinterher. Prima Artikel zu schreiben, wird für das Erreichen einer relevanten Reizschwelle vermutlich nicht reichen.
Etwas konkrete Hoffnung zum Mitmachen und mit anwaltlicher Begleitung:
Spektakulärer Erfolg: FREIE SACHSEN schaffen aus dem Stand flächendeckenden Antritt zur Kommunalwahl in ganz Sachsen!
https://freie-sachsen.info/2024/spektakulaerer-erfolg-freie-sachsen-schaffen-aus-dem-stand-flaechendeckenden-antritt-zur-kommunalwahl-in-ganz-sachsen/
Die Nichtausgrenzer und Mitallensprecher in 3 Minuten erklärt:
ht tps://auf1.tv/nachrichten-auf1/freie-sachsen-im-aufwind-hartung-und-kohlmann-im-auf1-interview
(…)
Zitat:
„Deutschland hat faktisch keine Gewaltenteilung wie in vielen anderen Ländern Europas, die Staatsanwälte sind dem Justizministerium weisungsgebunden unterstellt und die Richter werden durch Einstellung, Beförderung und Beurteilung vom Justizministerium gesteuert.“
https://programm.ard.de/TV/tagesschau24/Startseite/?sendung=28721972088763
Leider funktioniert der Link nicht mehr, sicher gelöscht.
Wer sagte das wann in welchem Zusammenhang?
Die TS-Redaktion hatte den Link schon einmal gelöscht. Dann wurde er wieder öffentlich und nun ist er wieder weg.
Doch das Internet vergisst nichts … https://web.archive.org/web/20200419231036/https://programm.ard.de/TV/tagesschau24/Startseite/?sendung=28721972088763
Vielen Dank für diese beeindruckende Darlegung!
Alles schön im Präteritum geschrieben!
Wie wäre es mit einem ergänzenden Blick auf die Folgen der aktuell anstehenden Unterzeichnung des WHO Pandemievertrags ?!
13.05.24
RA Markus Haintz formuliert es druckreifer, aber meine Klartextübersetzung lautet:
Themenwechsel = Ablenkung und Fokuszerstörung = Great-Reset-Fortschritt für den Point of no Return zum ultimativen, “alternativlosen” Global-Sklavenstaat = das perfekte Verbrechen, weitgehend unverdeckt vor den Augen der paralysierten, mit der Kampf-gegen-Rechts-Keule systematisch eingeschüchterten und verblödeten Opfer.
Es FEHLT ein Update zur Frage:
Haben wir (in Europa) noch eine Chance dem für DIESEN Monat anvisierten WHO-Pandemievertrag zu entkommen?
https://auf1.tv/nachrichten-auf1/rechtsanwalt-haintz-medien-haben-bei-corona-mitgemacht-keine-aufarbeitung-zu-erwarten
02.05.24
Eleganti & Heiko Schöning: Aufklärung als Schlüssel zur Freiheit gegen WHO & Co.
“… weil das viele Leute wissen und sagen “Nee, da machen wir nicht mit” …”
DAS ist die große Frage, der leider auch hier bei NetzwerkKRISTA nicht auf Seite 1 sofort sichtbar auf den Grund gegangen wird — warum nicht?:
Ist die tief gespaltene, entsolidarisierte, desinteressierte Multimischbevölkerung tätsächlich an diesem Wissen und Widerstand mit _ relevanter _ Masse interessiert? In meinem Umfeld nicht!
Legalisierte Zensur von Frankreich nach Deutschland? Ja, ist mit Ansage in Vorbereitung. … Netzwerke mit neuen Verbrechen.
https://auf1.tv/who-fakten-auf1/eleganti-schoening-aufklaerung-als-schluessel-zur-freiheit-gegen-who-co
Achtung: Herr Drosten darf NICHT als Verbrecher bezeichnet werden, dazu gibt es mindestens ein Urteil, siehe Amtsgericht Waren (Müritz).
03.05.24
Gibt es noch Rettung für die, welche sich in die Arme von Onkel Sam alias USA begeben können und wollen?
“Florida und Utah haben bereits per Gesetz beschlossen, dass, das Pandemic Law Treaty der WHO in ihren Staaten keine Gueltigkeit hat. Lousiana und Alabama sind gerade dabei …”
https://sciencefiles.org/2024/05/03/who-griff-nach-der-macht-heftiger-widerstand-nun-auch-in-den-usa/?replytocom=233090#comment-233090
10.04.24
WARUM wird die Frage
“Wie wäre es mit einem ergänzenden Blick auf die Folgen der aktuell anstehenden Unterzeichnung des WHO Pandemievertrags ?!” (#comment-6545)
nicht beantwortet und unnötig der Verdacht erhärtet, daß auch NetzwerkKRISTA nur eine zahnlose Empörungplattform zur Beruhigung und Einlullung des Widerstandes sein darf/will?
Zum Abschnitt 2
“„Das Mehrheitsprinzip ist in der Form allgemeiner Urteile über alles und jedes, wie sie durch alle Arten von Abstimmungen und modernen Techniken der Kommunikation wirksam werden, zur souveränen Macht geworden, der das Denken sich beugen muß. Es ist ein neuer Gott, nicht in dem Sinne, in dem die Herolde der großen Revolutionen es begriffen, nämlich als eine Widerstandskraft gegen die bestehende Ungerechtigkeit, sondern als eine Kraft, allem zu widerstehen, das nicht konform geht. (…) Je größer das Ausmaß wird, in dem wissenschaftliche Propaganda aus der öffentlichen Meinung ein bloßes Werkzeug finsterer Mächte macht, desto mehr stellt die öffentliche Meinung sich als Ersatz für die Vernunft dar. Dieser scheinbare Triumph des demokratischen Fortschritts zehrt die geistige Substanz auf, von der die Demokratie lebt.“ (KiV, S. 44)”
Die ganz kurze Erklärung wie gefährlich das Mehrheitsprinzip ist, ist durch das Asch Experiment belegt.
Gruppenkonformitätsdruck bringt Abweichler auf Linie. SELBST wenn es um eine eindeutig falsche Tatsache geht!
Werkzeuge:
– Medien
– Bekannte Menschen, Menschen durch Titel als vertrauenswürdig anerkannt
https://de.wikipedia.org/wiki/Konformit%C3%A4tsexperiment_von_Asch
Besonderen Dank an KRiSTA und Matthias Guericke für diese hervorragende Analyse. “Audiatur et altera pars” – diesen für die Justiz an sich selbstverständlichen Grundsatz haben in der Tat nahezu alle Verwaltungsgerichte in der Corona-Zeit über Bord geworfen. Allerdings möchte ich dem Satz des Autors widersprechen, “fachliche Unfähigkeit” könne es nicht sein. Doch, es war fachliche Unfähigkeit gepaart mit einem erschreckenden Konformismus der Richterschaft, der sich nur dadurch erklären lässt, dass die Gewaltenteilung nicht (mehr) funktioniert. Solange die Justizministerien die Dienstaufsicht über die Gerichte ausüben, wird sich daran nichts ändern. Bei den bislang weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften ist es noch offenkundiger. Die in der Corona-Zeit kritische und unabhängige Anwaltschaft kann Hunderte von Beispielfälle dafür liefern, dass wissenschaftliche und grundgesetzliche Argumente nicht mehr zählten und stattdessen dem RKI unter dem Stichwort “Einschätzungsprärogative” mit geradezu blindem Gehorsam gefolgt wurde. Erschreckend! Insofern geben die “RKI-Files” jetzt zumindest etwas Anlass für Hoffnung. Ein rechtlicher Hebel könnte das Wiederaufnahmeverfahren werden, wenn es hoffentlich kurzfristig und massenhaft eingeleitet wird.
Ich möchte den Ausführungen uneingeschränkt zustimmen. Es ist geradezu fatal, das Versagen der Judikative mit Konformismus entschuldigen oder sogar rechtfertigen zu wollen. Die Richterschaft hat sich, ob wegen fachlicher Unfähigkeit sei dahingestellt, über geltendes Recht gezielt hinweggesetzt.
Wenn ein Bundesverfassungsgericht die Impfpflicht für die Gesundheitsberufe damit rechtfertigt, dass ja jeder die Möglichkeit hat, einen anderen Beruf zu wählen um der Impfpflicht zu entgehen, die Impfpflicht bei der Bundeswehr auch heute noch Bestand hat und von den zuständigen Gerichten, von wenigen Ausnahmen abgesehen, bestätigt wird, dann ist das ein Justizskandal erster Güte.
Wie war das das in den Jahren zwischen 1933 und 1945? Konformismus geltendes (Un-) Recht?
Vielen Dank für diesen herausragenden Artikel! Ich konnte meinem Blick auf die Corona-Krirse und auf die aktuelle Situation in unserer Welt, viele Erkenntnisse zufügen. Wichtige Puzzelteile, die das Bild wieder klarer machen und mich alles besser verstehen lassen, was für mich sehr wichtig ist.
Vor allem den Abschluss zum Thema Hoffnung empfinde ich als sehr wichtig. Ich habe diese Hoffnung und habe sie immer gehabt. Natürlich habe auch ich Phasen der Verzweiflung gehabt, aber immer nur kurz und die Hoffnung hat immer gesiegt. Jetzt verstehe ich warum. Danke dafür! ♥️
Wenn ein Jurist ins Restaurant geht, dann denkt er in Verträgen. Vom Kauf des Essens bis hin zur temporären Miete von Stuhl, Tisch, Teller und Besteck.
Ich will sagen, daß das Fachgebiet Jura einen Geist verbiegt und von der Wirklichkeit vollkommen distanzieren kann. Allein ein juristisches Wörterbuch füllt locker tausend Seiten. Ich denke das hat man an den Richtern und Staatsanwälten eindeutig gesehen. Sie folgen lieber den Gesetzesformeln als der Wirklichkeit. Kurios ist zudem, daß sie das bis zu eigenen Straftaten getan haben. Wie Verstöße gegen Datenschutz, Verweigerung der Beweisaufnahme, uvm..
“Recht haben, heißt nicht Recht bekommen”; Ein altes Sprichwort, das bis heute zwar verstanden wird aber NIE zu einem Umdenken geführt hat. Wenn Recht so gebaut ist, daß Recht haben nicht zu Recht bekommen führt, dann ist das Recht falsch, das System der Anwendung falsch
Bei mir hat all das dazu geführt, daß ich denke, daß das Rechtssystem kaputt ist. Anwender sind großteils geistig deformiert von einer rein künstlichen Wissenschaft (Normative Wissenschaft) und somit der wirklichen Welt entrückt. Das drückt sich auch in Gesetzen aus, die gerne mal 200 Seiten füllen. Wenn ein Gesetz 200 Seiten füllt, dann stimmt etwas grundsätzlich nicht. Wer um Himmels Willen soll das, inkl. aller Korrelationen noch anwenden können. Ein menschlicher Geist schafft das nicht mehr. Und wenn das nicht mehr möglich ist, dann muß man Konsequenzen ziehen. Kommt unbeherrschbare Komplexität in anderen Bereichen vor, z.B. einem Flugzeug, Software, dann wird z.B. ein Flugzeug grundsätzlich nicht gebaut. Eine Software wird verworfen und völlig neu entwickelt.
Kommt hinzu, der Staat erläßt Gesetze – Will man aber Schutz vor diesen Spielregeln, dann muß man ihn dafür sogar noch bezahlen.
!!! Rechtsschutz nur gegen Geld !!!
Rechtsschutz muß mE ein kostenfreier Dienst des “Spielregelerstellers” sein.
Das Rechtssystem (Juristische Formeln, Interpretationen, etc.) ist kaputt und mE sollte nicht versucht werden es zu reparieren.
Wir brauchen ein von Grund auf neues System zur Darstellung von Recht und Un-Recht.
Es muß ausschließlich auf einfachsten, wirklichsten Regeln basieren. Es darf keine juristischen Definitionen geben, also in Normalsprache gültig sein (Keine juristische Fremdsprache!
Hallo Herr Tom,
beim Lesen Ihres Beitrages kam mir das heute kaum noch beachtete Sprichwort in den Sinn:
“Die Lüge macht viel Redens; die Wahrheit gibt kurzen Bescheid.”
Mit freundlichen Grüßen
R.K.
Vielen Dank für den Beitrag
So denke ich auch, “Wahrheit gibt kurzen Bescheid”
Genauso sollten für mich Gesetze der Zukunft sein.
Heute kam im Radio: “In der Zeit Merkels wurden 2.270 Gesetze erlassen. Macht 13 Gesetze pro Arbeitsmonat. Es ist unmöglich das zu überblicken. Somit ist es unmöglich, daß Parlamentarier in der Lage sind ihre Arbeit zu erfüllen.
Es zeigt zudem, daß die Regierungen in absolutes Mikromanagement verfallen sein müssen.
Ich ziehe eine Parallele zu Pisa, je größer die “Anstrengungen”, desto schlechter das Ergebnis.
Alle bestehenden Gesetze würde ich mit Ablaufdatum belegen. Die schlechten ins Töpfen, die guten ins Kröpfchen. Entsprechend einigen Prinzipien neu erstellt:
– Allgemein gültige Sprache
– Eine Präambel mit eindeutiger Vorstellung des Gesetz. Somit keine Ausflüchte über Lücken.
– Bundesgesetze nur für Themen die Ländergemeinschaft betreffend; Kein Mikromanagement auf Bundesebene
– Regelung der rein grundsätzlichen Wirk-lichkeit auf wirklicher Betrachtung was Recht und Un-Recht ist, gleich einem Naturgesetz
– Jedes Gesetz mit Ablaufdatum versehen mit den Wegen: Korrektur, Abschaffung, Verlängerung
Man verzeihe mir, wenn ich Gott „hinzuziehe“. Seine 10 Gebote passen doch auf den Bierdeckel. Und die Durchführungsverordnung ist noch kürzer: „Liebe Gott von ganzem Herzen, liebe deinen Nächsten und auch dich selbst“. Wunderbar einfach.
Den großartigen Prof. Canaris, Zivilrechtler, hörte ich einst in einer Münchner Vorlesung sinngemäss sagen:
Der Arzt sieht die Welt mit den Blick auf die Krankheiten, der Jurist mit rechtlichen Problemen.
Jeder sollte also hier und da einmal aus seiner Haut.
Ich danke für diese Ausführungen. Es wäre sicher erhellend, wenn den Ausführungen über den Verlust der Individualität und des Denkens noch weiter nachgegangen würde. Wir haben die Tore von Geburt und Tod geschlossen. Wir haben die innere Gewissheit unserer geistigen Substanz verloren und verdrängen die Fragen nach dem Wo-urstände- ich und Wohin-strebe-ich. Damit wird die Sinnfrage unserers Hierseins zur inneren Qual, zu einem Suchen, das in der Gegenwart keine Antwort finden kann. Warum das so ist, wird in Ihren Ausführungen deutlich. Wenn Menschen über Menschen Recht sprechen wollen, welche geistig- seelischen Qualitäten müssen sie erbilden? Wie muß die Wahrnehmung der Vielschichtigkeit der menschlichen Individualität beschaffen sein? Ja, und wie erlange ich diese Fähigkeit? Fragen über Fragen! Über das lebendige Denken, dessen Fehlen ursächlich mit der momentanen Situation zusammenhängt, habe ich viel in den Grundwerken von Rudolf Steiner erfahren. Was ich bei den neuzeitlichen Philosophen vermisse, ist der Gedanke der Liebe. Dafür ist einer vor über 2000 Jahren ans Kreuz gegangen. Und was haben wir daraus gemacht? Auch das gehört zur Realität heute. Aber ich will nicht klagen. Was Sie tun, und mit Ihnen die vielen Anderen, löst tiefe Dankbarkeit aus. Ich werde versuchen, das Meine zu tun.
Nora Vockerodt
Horkheimer und Adorno haben schon die Argumentationen der 68er Studentenbewegung geprägt, deren langfristiger gesellschaftlicher Erfolg jetzt genau die beschriebenen totalitären Tendenzen bei den vielen heutigen “Vulgärlinken” zur Folge hat (meine Hypothese). Denn für echte Sozialisten war und ist das höchste Prinzip nie die individuelle Menschlichkeit, sondern die eigene Macht. Hinzu kommt das Argument von der Klimaschädlichkeit des überkonsumierenden ausbeuterischen “westlichen” Menschen bzw des sich zu stark vermehrenden dummen “südlichen” Menschen. Beides entwertet das Menschsein an sich und kann zur Einstellung führen, dass ein paar Millionen mehr oder wenige nicht schlimm bzw sogar besser wären.
Das stimmt so nicht, wie von Ihnen ein Zusammenhang zwischen Horkheimer/Adorno und dem Verhalten der sogenannten woken Linken/Vulgärlinken in der Coronakrise hergestellt wird. Adorno hat sich frühzeitig in Frankfurt von der Studentenbewegung 1968 distanziert, was ihm durchaus Kritik einbrachte, die an das Verhalten heutiger Linker erinnert. Erneute totalitäre Tendenzen sah er in der Bewegung ebenfalls. Wenn man sich ansieht, wann die Bücher geschrieben wurden, weiß man, welches Ereignis ihr Entstehen motiviert hat. Da jetzt den Turnover zum Sozialismus hinzukriegen, erscheint mir als Kunststück, das die sogenannte Kritikerbewegung immer besonders elegant schafft, was möglicherweise selbst ein autoritärer Reflex ist. R. Mausfeld bemerkte dazu vor einiger Zeit, dass der Kampf gegen Rechts in Wahrheit ein Kampf gegen Links sei. Ich halte auch nicht viel davon, die Begriffe aufzugeben. Rechts und Links kann man relativ sicher bestimmen, Gut und Böse hingegen nicht.
Hervorragender Beitrag; ich bin von dem Denk- und Schreibergebnis der Arbeit begeistert. Großer Respekt!
Vielen Dank für diesen Text.
Endlich ist in Worte gefasst, was ich nicht auszudrücken vermochte.
Lieber Matthias Guericke,
dieser Text ist in meinen Augen eine Offenbarung der Faktoren und Voraussetzungen, die den Corona-Irrsinn möglich gemacht haben. Jeden Morgen habe ich mir damals verwundert die Augen gerieben und mich gefragt, wie alles das nur möglich sein konnte, nachdem ich völlig anderes gelernt und jahrzehntelang gelebt hatte. Zumindest aus dem mir sonst sehr fremden juristischen Blickwinkel sehe ich jetzt klarer. Vielen Dank für diese fundierte, tiefschürfende und brillante Analyse.
Was mir schmerzhaft weiterhin fehlt, ist ein tragfähiger Ansatz, wie Aufarbeitung und Prävention zu erreichen sein könnte. Eine Masse von 20% “Impf”verweigerern, vielleicht maximal 30%, wenn man die Dunkelziffer der gefälschten Impfpässe hinzunimmt, hat nicht ausgereicht und wird es demnach auch in Zukunft nicht. Und der Hinweis auf den Hoffnungsbegriff Havels reicht zwar mit hellem Schein in die Welt meiner inneren Immigration, aber nicht mir Zuversicht zu schenken.