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In dubio contra reum?
Das Amtsgericht Plön hat Prof. Dr. Sucharit Bhakdi vom durch die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig erhobenen zweifachen Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurde diese Entscheidung mit ungewöhnlich scharfer Wortwahl kritisiert. Der folgende kurze Beitrag soll aufzeigen, dass diese Kritik nicht nur allen Respekt vor einer unabhängigen Justiz vermissen lässt, sondern abseits jeder juristischen Argumentation Verfassungsprinzipien in Frage stellt.

Die „Antisemitismuskeule“
Was haben Menschen wie Clemens Arvay, Daniele Ganser, Sucharit Bhakdi, Neil Oliver, Andrew Bridgen und Vera Sharav gemeinsam? Drei jüdische Gruppen haben diese Fragestellung zum Anlass genommen, um in einem Clemens Arvay gewidmeten Offenen Brief auf das Schärfste gegen die missbräuchliche, auf die Unterbindung von Meinungsvielfalt abzielende Verwendung des Antisemitismusbegriffs zu protestieren.

Verfassungswidrigkeit des Brandenburgischen kommunalen Notlagegesetzes
Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg mit Sitz in Potsdam hat bereits mit Beschluss vom 17. Februar 2023 den § 2 des Brandenburgischen kommunalen Notlagegesetzes (BbgKomNotG) für unvereinbar mit Art. 2 Abs. 4 und Art. 80 Satz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg erklärt (Az.: VfGBbg 10/21). Abgesehen von einigen wenigen Ausnahmefällen wurde über diese bedeutsame Entscheidung in …

Vermeidungsstrategie
Das OLG Koblenz hatte in zwei identisch gelagerten Sachverhalten über die Anträge auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde, welche wortgleich begründet waren, zu entscheiden. Die interne Geschäftsverteilung bei diesem Gericht war Grund dafür, dass über die beiden Anträge von verschiedenen Senaten zu entscheiden war. Beide Senate kamen unter Zugrundelegung völlig verschiedener Ansätze zu diametral unterschiedlichen Ergebnissen. Hierzu beziehen die Autoren Stellung.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Erfurt gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar. Eine kritische Analyse
Der Weimarer Familienrichter und KRiStA-Mitglied Christian Dettmar wurde von der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen seines Beschlusses vom 08.04.2021 zur Maskenpflicht in zwei Schulen wegen Rechtsbeugung angeklagt. Der erste Verhandlungstag im Prozess vor dem Landgericht Erfurt sollte am 18.04.2023 stattfinden, wurde dann aber kurzfristig auf den 15.06.2023 verlegt. Zeit für eine kritische Auseinandersetzung mit der Anklage.
Für das Gute sollst du sein
Das Bundesarbeitsgericht hat am 30. März 2023 in einer viel beachteten Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung einer ungeimpften medizinischen Fachangestellten befunden. Auch wenn die Entscheidungsgründe noch nicht vorliegen, soll anhand der sich aus der Pressemitteilung ergebenden Gründe eine erste Einschätzung gegeben werden.