„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Beiträge

Bild: Menschen und teilweise ihre Gesichter werden mittels Kästen fokussiert, offenbar von einer Software, die Passanten analysiert. Text im Bild: Vom Freiheits- zum Überwachungsstaat? 4. KRiStA-Symposium mit: Prof. Jörg Benedict Dr. Harry Lehmann Dr. Hans-Joachim Maaz Prof. Martin Schwab und Dr. Michael Andrick Volkspark Schleifweg 8a 06114 Halle (Saale) Samstag, 29.11.2025 10 – 19 Uhr KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. Informationen und Tickets unter www.netzwerkkrista.de

4. KRiStA-Symposium: „Vom Freiheits- zum Überwachungsstaat?“

Mit unserem 4. Symposium zum Thema „Vom Freiheits- zum Überwachungsstaat?“ am 29. November 2025 im Volkspark Halle (Saale) wollen wir unsere Beobachtungen zu aktuellen Entwicklungen, die das Potential zur Einschränkung oder Beseitigung unserer Freiheitsrechte in sich tragen, mit allen Interessierten teilen und zum gegenseitigen Austausch einladen.

Kein Rechtsschutz gegen formell und materiell verfassungswidrige Maskenpflicht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ist der Versuch gescheitert, das Recht auf körperliche Unversehrtheit bzw. auf Gesundheit und die Verfahrensrechte gegen eine Maskenpflicht aus dem Herbst 2020 zu verteidigen. Der Beschwerde lag im Kern zugrunde, dass es gegen den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ verstößt, Menschen wegen Verstößen gegen verfassungswidrige und somit nichtige Verordnungen zu belangen. Doch der EGMR hält eine Verletzung der Menschenrechtskonvention von vornherein für ausgeschlossen. Damit weigerte auch er sich, überhaupt in die Prüfung einzusteigen, inwieweit das lang andauernde Tragen von Masken gesundheitsschädlich ist.

Die Wand vor der Hürde

Der BGH hat entschieden, dass bis zum 7. April 2023 durchgeführte Coronaimpfungen hoheitlich erfolgt sein sollen, weshalb bei Impfschäden keine Schadensersatzansprüche gegen Ärzte, sondern nur Amtshaftungsansprüche gegen den Staat in Betracht kommen. Zugleich hat der Gesetzgeber mit § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB XIV eine Regelung geschaffen, die Amtshaftungsansprüche ausschließt, wenn soziale Entschädigungsansprüche in Betracht kommen.
Welche Auswirkungen hat diese Rechtsprechung in der Praxis? Folgt auf die Begrenzung des Schadensersatzes auf die Amtshaftung eine weitere Begrenzung auf eine bloße soziale Entschädigung? Was ist haftungsrechtlich in künftigen Krisensituationen zu erwarten? Der Autor Roland Stöbe versucht hierauf eine Antwort zu geben.

Die WHO und die (neuen) Internationalen Gesundheits­vorschriften – eine existentielle Bedrohung unserer freiheitlichen Verfassungs­ordnung?

Bundestag und Bundesrat werden voraussichtlich Anfang November über einen Gesetzentwurf entscheiden, der es in sich hat: Er betrifft die Zustimmung zu den 2024 im Rahmen der WHO verabschiedeten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Am 13.10.2025 fand hierzu eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt, zu der u. a. auch die Autorin dieses Beitrags geladen war. Die Anhörung verdeutlichte einmal mehr das ungebrochene Vertrauen, das v. a. staatliche Stellen immer noch in die Expertise der WHO und speziell auch in die Zweckmäßigkeit der IGV und ihrer jüngsten Änderungen setzen. Der beim Ausschuss schriftlich eingereichte Beitrag begründet detailliert, weshalb dieses Vertrauen längst nicht mehr gerechtfertigt ist, und zeigt auf, welche tiefgreifenden Gefahren daraus erwachsen – nicht nur für die Gesundheit der Weltbevölkerung, sondern auch für die freiheitliche Verfassungsordnung des Grundgesetzes.

Causa Ulrike Guérot – Die Fortsetzung

Das Landesarbeitsgericht Köln hat gesprochen. Die Kündigung von Ulrike Guérot ist rechtens. Was bleibt, ist ein Unbehagen über unscharfe Grenzen, die es ermöglichen, die Freiheit der Wissenschaft nach politischer Opportunität zu bestimmen.

Wie sich das Kammergericht als Sprachrohr der Exekutive bloßstellt

Das Kammergericht Berlin entpuppt sich in seiner Entscheidung vom 18.09.2025 (Az. 10 U 95/24) als Sprachrohr der Exekutive. Es treibt die Verengung des Meinungskorridors weiter voran und erschwert damit die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen.

Ausgrenzung im Namen des Herrn

Evangelische und Katholische Kirche haben die AfD zu ihrem Feind erklärt. Das bedeutet auch, dass Mitglieder dieser Partei von kirchlichen Ämtern ausgeschlossen sein sollen. Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland hat eigens rechtliche Regelungen geschaffen, mit denen eine Kandidatur von AfD-Mitgliedern bei den jetzt anstehenden Gemeindekirchenratswahlen unmöglich gemacht werden sollte. Dieses Unterfangen ging allerdings mit gravierenden Rechtsverstößen einher.

Statt Corona-Aufarbeitung kommt ein globales Gesundheitsregime

Bundestag und Bundesrat befassen sich mit der Zustimmung zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften. Von der Öffentlichkeit unbemerkt geht es um die Ausweitung des WHO-Notstandsrechts, die Begünstigung der Entwicklung und Verteilung von Impfstoffen sowie um Informationskontrolle.

Die elektronische Patientenakte im Spiegel des informationellen Selbstbestimmungsrechts

Wer nicht widerspricht, für den wird eine elektronische Patientenakte angelegt und mit Daten befüllt. Die Behandlung des einzelnen Patienten werde optimiert und die Forschung werde in die Lage versetzt, neue Medikamente zu entwickeln, heißt es. Das durch das Grundgesetz garantierte informationelle Selbstbestimmungsrecht wird nur zum Schein gewahrt. Die Gier nach den Daten nimmt eine grundlegende Beschädigung des Arzt-Patienten-Verhältnisses in Kauf. Die Datensicherheit ist nicht gegeben. Es wird nicht hinterfragt, ob mit den Mengen unstrukturierter Daten überhaupt seriöse Forschung betrieben werden kann.
Im Text wird deutlich gemacht, mit welchen Methoden und Mitteln der Bürger zum willfährigen Verfolger nicht dem Gemeinwohl dienender Zwecke gemacht werden soll.