„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Beiträge

Aufruf zur Unterstützung von Christian Dettmar

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) n.e.V. ruft zur Unterstützung von Christian Dettmar auf! Für ihn bedeutet seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung das unmittelbare Ende seines Dienstverhältnisses, den Wegfall seines Gehaltes und den Verlust seiner Pensionsansprüche. Seine zukünftige Rente wird deutlich geringer ausfallen. Zudem hat er nun erhebliche Prozesskosten zu zahlen.

Versagt die Justiz, wenn ein ranghoher Politiker wie Robert Habeck Strafantrag stellt?

Ist die Justiz dabei, das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu opfern, um den Regierenden durch martialisches Auftreten zu gefallen? Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man Fälle wie denjenigen der Hausdurchsuchung bei Stefan Niehoff wegen einer Habeck-Satire näher betrachtet.

Gebäude des Bundesgerichtshofs

Kommentar zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2024 im Verfahren gegen Christian Dettmar

Nachdem sogar der Generalbundesanwalt wegen „handwerklicher Fehler“ die Aufhebung des Urteils des Landgerichts Erfurt gegen Richter Christian Dettmar beantragt hatte, kam es für viele überraschend, dass der Bundesgerichtshof am 20.11.2024 die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verwarf. In diesem Kommentar wird die Entscheidung bewertet und eingeordnet.

Meinungsfreiheit – ein Grundrecht in Gefahr

„Freiheit stirbt zentimeterweise.“ Die Meinungsfreiheit sei nicht erst bedroht, wenn Politiker ihre Abschaffung zum Programm machen würden. So führte Matthias Guericke vom Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. (KRiStA) am Samstag in das diesjährige Symposium zu dem Titel „Meinungsfreiheit – ein Grundrecht in Gefahr“ ein, zu dem über 350 Teilnehmer in den Volkspark Halle (Saale) kamen.

Kniefall vor der Regierung und deren Corona-Politik

Der Vorlagebeschluss des VG Osnabrück an das BVerfG die einrichtungsbezogene Impfpflicht betreffend könnte ein entscheidender Teil der durch die Politik versprochenen Aufarbeitung der Corona-Pandemie sein. Getragen von seiner Einstellung, Impfgegner seien von „subjektiven Phantasmen“ getrieben, wodurch „unzählige Menschen geopfert“ würden, greift der in Bonn Öffentliches Recht lehrende Klaus Ferdinand Gärditz in einem Beitrag in der FAZ diesen unqualifiziert und polemisch an. Ein solches Machwerk kann wegen der Bedeutung der Sache nicht unkommentiert bleiben.

Corona und Recht: Die Pandemie der Unmenschlichkeit

Die Bilanz der angerichteten Schäden der Covid-Politik ist in nahezu allen Lebensbereichen gigantisch. Die RKI-Protokolle zeigen, dass ein Großteil der freiheitseinschränkenden Normen von Anfang an mit dem Makel der Verfassungswidrigkeit behaftet war. Die Justiz muss Konsequenzen ziehen. Wie das gelingen könnte, zeigen die Autoren in diesem Beitrag.

Wenn Zweifel nicht zugelassen werden. Das Urteil des Landgerichts Gera gegen Anna K. wegen Rechtsbeugung

Im April 2020, im ersten Corona-Lockdown, galt für stationäre Pflegeeinrichtungen in Thüringen ein generelles Besuchsverbot. Eine Richterin ermöglichte in dieser Situation durch eine einstweilige Verfügung gegen ein Pflegeheim einem Pfarrer den Besuch einer todkranken Bewohnerin. Mehr als vier Jahre später wurde sie dafür vom Landgericht Gera wegen Rechtsbeugung verurteilt.

War die einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungswidrig?

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hatte einen Fall einer Pflegehelferin zu entscheiden, die im Jahre 2022 mangels Beibringung entsprechender Nachweise auf der Grundlage des damals geltenden Infektionsschutzgesetzes (einrichtungsbezogene Impfpflicht) ein Betretungsverbot „kassiert“ hatte. Nach umfassender Beweisaufnahme und Verwertung der kürzlich bekannt gewordenen sog. „RKI-Protokolle“ gelangte das VG Osnabrück zu der Erkenntnis, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei. Das Gericht hat daraufhin dem Bundesverfassungsgericht in einem umfassend begründeten Vorlagebeschluss die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorgelegt. In dem Beschluss heißt es unter anderem, dass „die Impfpflicht ein Thema ist, dass die Gesellschaft auch knapp zwei Jahre nach ihrem Außerkrafttreten immer noch tief bewegt und spaltet – wie das staatliche Handeln während der Coronapandemie insgesamt“. In diesem Beitrag werden die Erwägungen des VG Osnabrück, die zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht geführt haben, dargestellt.

Wieviel NS-Kennzeichen verträgt die deutsche Demokratie 2024? [Update: 01.10.2024]

Am 23. Januar 2024 sprach das Amtsgericht Tiergarten den amerikanischen Satiriker und Autor C.J. Hopkins vom Vorwurf des Verstoßes gegen das NS-Kennzeichenverbot frei. Er hatte in zwei Posts die Abbildung einer mit einem Hakenkreuz verfremdeten Mund-Nasen-Bedeckung verbreitet. Warum der Freispruch entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft unter Berücksichtigung der Kritik an der Corona-Politik richtig war, legt die Autorin in diesem Beitrag dar.