Inhaltlich am 19.10.2024 aktualisiert: Prof. Dr. Rupert Scholz wird anstelle von Prof. Dr. Volker Boehme-Neßler referieren. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist laut Bundesverfassungsgericht eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt und für die freiheitliche Demokratie „schlechthin konstituierend“. Wenn das stimmt – und wer wollte dem Bundesverfassungsgericht hier widersprechen? – steht es nicht gut um die Demokratie. …