Ein Mitglied des Netzwerks KRiStA hat Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen eine Maskenpflicht erhoben (2 BvR 57/23). In dem Verfahren geht es um die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase in öffentlichen Verkehrsmitteln und ihren Einrichtungen, wie sie im September 2020 in Bayern galt.