Auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ist der Versuch gescheitert, das Recht auf körperliche Unversehrtheit bzw. auf Gesundheit und die Verfahrensrechte gegen eine Maskenpflicht aus dem Herbst 2020 zu verteidigen. Der Beschwerde lag im Kern zugrunde, dass es gegen den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ verstößt, Menschen wegen Verstößen gegen verfassungswidrige und somit nichtige Verordnungen zu belangen. Doch der EGMR hält eine Verletzung der Menschenrechtskonvention von vornherein für ausgeschlossen. Damit weigerte auch er sich, überhaupt in die Prüfung einzusteigen, inwieweit das lang andauernde Tragen von Masken gesundheitsschädlich ist.
Schlagwort: Rechtsweg
Okt. 07 2022