Mit dem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde von C. J. Hopkins gegen das Urteil des Kammergerichts Berlin ist die Frage des Ob der Strafbarkeit seiner Tweets nach § 86a StGB formell abschließend geklärt. Zeit, einen Schritt zurück zu treten und die Sache in einem breiteren Kontext zu betrachten. Wurde „Recht“ gesprochen?
Schlagwort: Rechtsweg
Okt. 07 2022