„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Schlagwort: Rechtsbeugung

Aufruf zur Unterstützung von Christian Dettmar

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) n.e.V. ruft zur Unterstützung von Christian Dettmar auf! Für ihn bedeutet seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung das unmittelbare Ende seines Dienstverhältnisses, den Wegfall seines Gehaltes und den Verlust seiner Pensionsansprüche. Seine zukünftige Rente wird deutlich geringer ausfallen. Zudem hat er nun erhebliche Prozesskosten zu zahlen.

Kommentar zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2024 im Verfahren gegen Christian Dettmar

Gebäude des Bundesgerichtshofs

Nachdem sogar der Generalbundesanwalt wegen „handwerklicher Fehler“ die Aufhebung des Urteils des Landgerichts Erfurt gegen Richter Christian Dettmar beantragt hatte, kam es für viele überraschend, dass der Bundesgerichtshof am 20.11.2024 die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verwarf. In diesem Kommentar wird die Entscheidung bewertet und eingeordnet.

Entscheidung vertagt. Die Revisions­haupt­verhandlung im Strafverfahren gegen Christian Dettmar

Am 28.08.2024 fand vor dem 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe die Revisionshauptverhandlung im Verfahren gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar statt. Wie die Verhandlung ablief und warum der Generalbundesanwalt die Aufhebung des Urteils des Landgerichts Erfurt beantragte, wird in diesem Beitrag erläutert.

Aufsatzhinweis: Hoven/Rostalski, „Die Grenzen der Rechtsbeugung bei der Annahme von Befangenheit“

In dem sehr zu empfehlenden Aufsatz, NStZ 2024, S. 65-70, befassen sich die beiden Professorinnen für Strafrecht, Frauke Rostalski, Universität zu Köln, und Elisa Hoven, Universität Leipzig, mit einer Kritik des Erfurter Urteils zur vermeintlichen Rechtsbeugung. Darüber hinaus setzen sie sich mit den Themen Rechtsbeugung allgemein sowie Fürsorgemaßnahmen nach § 1666 BGB auseinander.

Nur ein Schwächeanfall der Justiz? Noch einmal: Das Urteil des Landgerichts Erfurt gegen Christian Dettmar

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte hat sich bereits in zwei Beiträgen zum Strafverfahren gegen den Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar geäußert: Der erste Artikel analysierte die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Erfurt, der zweite kommentierte kurz nach Verkündung das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23.08.2023. Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Rechtsbeugung, so lautete das Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts, das nicht rechtskräftig ist. Inzwischen liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Dies ist der Anlass für diesen Beitrag.