„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Ich finde, dass wir Richter alle auch versagt haben in dieser Corona-Zeit

Dieser Satz stammt nicht von irgendwem, sondern von Juli Zeh. Viele kennen sie nur als gesellschaftskritische Schriftstellerin. Sie ist aber auch eine hervorragende Juristin. 1998 legte sie in Sachsen das Erste Juristische Staatsexamen landesweit als Jahrgangsbeste ab. Kenner wissen, was das bedeutet. Gegenwärtig ist sie neben ihrer schriftstellerischen Tätigkeit als Verfassungsrichterin am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg tätig – ehrenamtlich, wie alle dortigen Richter.

Geäußert hat sie diesen Satz auf einer Podiumsdiskussion der Tagung „Deutschland zwischen Covid und Klima – Grundrechte unter Vorbehalt?“, welche am 18. September 2023 in der Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund in Berlin stattfand. Die Veranstaltung ist als Aufzeichnung unter anderem hier abrufbar, das Tagungsprogramm findet man hier. Ausrichter war die „denkfabrik R21“, ein Thinktank für neue bürgerliche Politik, welche auf 14 Initiatoren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zurückgeht. Ihr Leiter ist Prof. Dr. Andreas Rödder, die stellvertretende Leitung hat Bundesministerin a. D. Dr. Kristina Schröder inne.

In fünf dicht getakteten Podiumsdiskussionen – Panels – wurde der gelungene Versuch unternommen, unter mehreren Gesichtspunkten zur Aufarbeitung der Coronakrise beizutragen und ein Blick nach vorn gewagt: „Der deutsche Weg durch die Pandemie“, „Konsequenzen für unser Zusammenleben“, „Konsequenzen für unseren Rechtsstaat“, „Konsequenzen für das Verhältnis zwischen Wissenschaft und Politik“ sowie „CO2-relevanter Freiheitsgebrauch – Coronamaßnahmen als Blaupause für die Klimakrise?“ Die Namensliste der Diskutanten ist beeindruckend. Kristina Schröder, Michael Kretschmer, Hans-Jürgen Papier, Heribert Prantl, Juli Zeh, Jessica Hamed, Philipp Amthor, Boris Palmer, Klaus Stöhr, Manfred Spitzer und viele mehr.

Dieser Beitrag will einen Blick auf die juristische Podiumsdiskussion werfen und wichtige Kernaussagen auch für diejenigen Juristen festhalten, die – höchst besorgniserregend –immer noch glauben, dass sowohl verfassungsrechtlich als auch sonst juristisch die Krise „doch recht gut bewältigt worden sei“ und „der Rechtsstaat sich im Großen und Ganzen bewährt“ habe. Mitnichten! Ein solches Urteil offenbart bestenfalls zwei Dinge: unzureichende Faktenkenntnis und mangelnde Kenntnisse im Verfassungsrecht.

Vorangestellt sei der sich so darstellende Konsens aller Teilnehmer der Podiumsdiskussionen, eingeschlossen des Ministerpräsidenten von Sachsen Michael Kretschmer, dass eine Aufarbeitung der Coronakrise für unseren Rechtsstaat und unsere Gesellschaft notwendig ist.

Die Diskussionsteilnehmer des juristischen Panels waren Juli Zeh, Jessica Hamed, Hans-Jürgen Papier und Heribert Prantl. Den etwa viertelstündigen Impulsvortrag hielt Hans-Jürgen Papier, Staatsrechtswissenschaftler und Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D. (Zeitstempel der Aufzeichnung: beginnend bei 2:09:35 [Std:min:Sek]). Nachfolgend sollen Papiers alarmierende wesentliche Kernaussagen im Zitat wiedergegeben werden. Eine solche Zitation ist ungewöhnlich, soll aber ermöglichen, dass wichtige Passagen im Wortlaut komprimiert erfasst werden können, auch wenn man sich die höchst sehenswerte Aufzeichnung nicht anschaut. Einfügungen und Auslassungen sind wie üblich in eckigen Klammern kenntlich gemacht. Hervorhebungen sind redaktionell:

  • „Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitserwägungen hätte es auch [durch das Bundesverfassungsgericht] […] frühzeitig den staatlichen Stellen zur Aufgabe gemacht werden müssen, durch intensivere Sachverhaltsaufklärung und Datenermittlung eine rechtzeitige und aussagekräftige Evaluation zu ermöglichen.
  • „Alle diese Fragen bedürfen unbedingt auch der rechtswissenschaftlichen Aufarbeitung, damit in künftigen ähnlichen Krisenzeiten der Rechtsstaat auch unter juristischen Aspekten besser gewappnet ist.“
  • „Dem Staat bei der Pandemiebekämpfung ein undifferenziertes, ein allgemeines und letztlich ein unbegrenztes verfassungsrechtliches Plazet für Freiheitsbeschränkungen und Grundrechtssuspendierungen jeder Art und jeden Ausmaßes zu erteilen – wie das ja in der Praxis geschehen ist – entspricht jedenfalls nicht unserer rechtsstaatlichen freiheitlichen Ordnung.“
  • „[…] Die Neigung, nach dem Motto zu verfahren, die Not kennt kein Gebot, oder der […] vermeintlich gute Zweck heilige jedes Mittel, scheint auch in diesem Lande bisweilen hintergründig die Politik zu bestimmen. So äußerte der Bundeskanzler Olaf Scholz während der Pandemie, bei der Pandemiebekämpfung gäbe es keine roten Linien. Meine Damen und Herren, in einem freiheitlichen Verfassungsstaat sollten solche Überlegungen selbst in Notzeiten, selbst in Krisenzeiten, eindeutig zurückgewiesen werden. Unsere verfassungsmäßige Ordnung kennt keine Notstandsverfassung, die eine völlige oder auch nur partielle Suspendierung der Grundrechte gestattet.“
  • „Geht es um schwerwiegende Grundrechtseingriffe, wie im Falle der Pandemie oder der Pandemiebekämpfung, dann dürfen die Unklarheiten in der Bewertung von Tatsachen grundsätzlich nicht dauerhaft zulasten der Grundrechtsträger gehen. Es ist deshalb besonders fatal für den Grundrechtsschutz […], dass die eklatanten Mängel der Erkenntnisgewinnung in weitem Umfang nach wie vor bis zum Ende der Pandemie bestanden, weil die verantwortlichen staatlichen Stellen es unterlassen haben, die für die Evaluierung notwendigen Daten zu erheben.
  • „Dass die Rechtsprechung insgesamt und – das sage ich ausdrücklich – vor allem auch die des Bundesverfassungsgerichts im Besonderen nicht von vornherein wenigstens auf eine rechtzeitige Evaluierung der Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen und damit auf die Schaffung einer relativ gesicherten Datenbasis gedrungen hat, ist offensichtlich ein Grund dafür, dass die Erkenntnislage selbst am Ende der Pandemiezeit in weiten Bereichen nicht viel besser war, als in der Anfangszeit.
  • „Auch die grundsätzlich berechtigten Forderungen nach effektiven staatlichen Infektionsschutzmaßnahmen […] rechtfertigen nicht eine autokratische Regierungsstruktur, d.h. die […] Suspendierung der Freiheitsrechte zugunsten eines auf Obrigkeit, Reglementierung, Überwachung und eines die freien Bürgerinnen und Bürger dieses Landes letztlich als Untertanen behandelnden Fürsorgestaates.
  • „Mich haben schon die autoritären Versuchungen überrascht, mit denen nicht nur die Politik aufgewartet hat, sondern beispielsweise auch im intellektuellen Bereich anzutreffen waren.“
  • Ein Staat, der alle persönlichen Risiken seinen Bürgerinnen und Bürgern abzunehmen versucht, wird selbst zum Risiko für den Rechtsstaat. Es ist im Grundgesetz nicht Aufgabe des Staates, seiner Gesetzgebung, seiner Exekutive aber auch nicht seiner Judikative den Menschen im Einzelnen vorzuschreiben, wie sie zu leben haben und was sie zu denken haben.

In der anschließenden Podiumsdiskussion äußerte Papier noch Folgendes (2:39:25):

„Ich habe das Versagen der Judikative damit begründet, dass sie insbesondere der Exekutive nicht rechtzeitig aufgegeben hat, für eine gesichertere Datenbasis zu sorgen, damit eben in absehbarer Zeit eine wirklich genauere Beurteilung der wirklichen Gefahrenlage, aber auch der Geeignetheit, der Effektivität, der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit der einzelnen Schutzmaßnahmen möglich wird. Das hätte man in den Eilentscheidungen machen können, diese Anordnung treffen, aber es fehlte eben, wenn ich so sagen darf, der Mut. So, dass das alles dann […] letztlich endete in einer großen Rechtsschutzverweigerung.

Papier war während seiner gesamten Ausführungen stets bemüht, maßvolle Worte zu finden, was ihm in Anbetracht der Dimension des Versagens der dritten Gewalt sichtlich schwer fiel. Und dann kommt der vorstehende Satz, welcher in seiner Bedeutung kaum zu unterschätzen ist: Das Verhalten der deutschen Justiz und des Bundesverfassungsgerichts im Besonderen während der Coronakrise stellt sich demnach im Wesentlichen als große Rechtsschutzverweigerung dar!

In diesem Zusammenhang wurde auch die Bundesnotbremseentscheidung diskutiert, welche alle Teilnehmer des Panels für falsch, in Teilen sogar für einen der bedeutsamsten Tiefststände in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hielten. Heribert Prantl bezeichnete den Beschluss gar als einen „Akt der Selbstverzwergung des Bundesverfassungsgerichts“. Der Beschluss sei dürftig, gefährlich, mickrig, unintellektuell und in jeder Hinsicht desaströs gewesen.

Juli Zeh betonte die Bedeutung der Rechtsprechung in Krisenzeiten, welche in der Corona-Zeit ihrer Rolle allerdings nicht gerecht worden sei. Hierfür fand sie die bereits hervorgehobenen, klaren und in ihrer Bedeutung kaum zu unterschätzenden Worte:

„Ich finde aber auch, dass wir Richter alle auch versagt haben in dieser Corona-Zeit.“ (2:33:35)

Aus der Praxis berichtete Zeh im Schwerpunkt das Problem des Eilrechtsschutzes, bezogen offenbar auf die Richter der Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtsbarkeit. Maßgeblich sei hier bekanntermaßen das Instrument der Folgenabwägung, wobei praktisch keine Tatsachenaufklärung vorgenommen werde. Das führe im Ergebnis dazu, dass stets das Grundrecht den Vorzug erhalte, welches abstrakt höher gewichtet sei – konkret: Leben – und daher mangels Tatsachen- und Einzelfallprüfung die anderen Grundrechte praktisch nicht geschützt würden.

Jessica Hamed brachte eine Überlegung in die Diskussion ein auf der Suche nach Möglichkeiten, die Gerichte formal wieder dazu zu bringen, die Argumente der Gegenseite wahrhaftig sauber zu durchdenken und zu prüfen – eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die in der Coronazeit allerdings überkommen schien. Ihr Vorschlag: Bei den Spruchkörpern solle einer der zumeist drei Richter die Rolle des advocatus diaboli einnehmen. Das klingt zunächst absurd, müsste doch diese Denkart einem unvoreingenommenen Richter bei der Lösung eines Falles fraglos bereits zu eigen sein. Der traurige Befund der Rechtsprechung in der Coronazeit deutet allerdings eher darauf hin, dass die Gerichte in der weit überwiegenden Anzahl von Fällen ergebnisorientiert und damit eben doch nicht unparteiisch entschieden haben. Querdenker galten als die neuen Querulanten – selbst wenn die Entwicklung nunmehr zeigt, dass sie oft Recht gehabt haben sollten. Daher braucht es Denk- und Lösungsansätze wie die von Hamed, um einem erneuten Versagen der Judikative in dieser Breite und Tiefe entgegenzuwirken. Eine Überlegung in Fortführung ihres Gedankens wäre beispielsweise ein verpflichtendes Gegenvotum zum Votum des Berichterstatters, welches ein weiteres Spruchkörpermitglied verfassen müsste. Dies erhöhte die Chance, dass die Argumente der anderen Seite wahrhaft durchdacht werden und würde eine tragfähigere Basis für das geforderte „Höre die andere Seite“ schaffen. Mit Blick auf die Überlastung der Justiz kommen derartige Lösungsansätze, wenn überhaupt, nur ab der Ebene der Obergerichte in Betracht.

Angesichts dieses Befundes, insbesondere auch der obigen Ausführungen des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, ist das Medienecho hierüber in den Massenmedien erschreckend leise bis nicht vorhanden. Leider verwundert das kaum. Ihre Berichterstattung während der Coronakrise war weitgehend geprägt von einseitiger Parteinahme für die Regierungsmaßnahmen und teils hetzerischer Diskreditierung derjenigen, die eine andere Auffassung vertreten haben, selbst wenn sie diese seriös und wissenschaftlich sauber vorgetragen haben. In ihrer demokratischen Funktion der sachlichen und ausgewogenen Information der Bevölkerung haben viele Medien, insbesondere die öffentlich-rechtlichen, als „vierte Gewalt“ in dieser Krise versagt.

Eine weitere Frage stellt sich angesichts des Befundes des Versagens der Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts: Worin liegen die Gründe hierfür und was kann dagegen getan werden? Ist das höchste deutsche Gericht mittlerweile zu sehr politisiert? Können die Verfassungsrichter ihre Aufgabe als Hüter des Grundgesetzes wirklich noch ausreichend unbefangen erfüllen? Vermittelt die vielbeschworene „Bedeutung des Amtes“ den Richtern immer noch ausreichend Kraft, diejenigen in die durch das Recht gezogenen Schranken zu weisen, die sie in ihre Ämter gehoben haben? Beispielhaft mit Blick auf den Präsidenten: Braucht es eine längere Karenzzeit bei einem personellen Wechsel vom Abgeordneten des Bundestages zum Verfassungsgericht? Sollte die vom Gesetz in dieser Art nicht vorgesehene Besetzung der Richterämter nach Parteienproporz abgeschafft werden? Das über die Maßen lange Zuwarten, die zwar grundsätzlich zulässige, aber hier inflationäre Nichtannahme von hunderten von Verfassungsbeschwerden ohne Begründung und die von Papier formulierte „große Rechtsschutzverweigerung“ macht diese Fragen angesichts zu erwartender neuer Krisen umso dringender. Hierüber muss in unserer Demokratie offen und respektvoll diskutiert werden – jetzt!

Von der auch im Übrigen sehr sehenswerten Tagung sei noch der Impulsvortrag von Nida-Rümelin (Konsequenzen für das Verhältnis zwischen Wissenschaft und Politik) hervorgehoben (3:02:50). Hier sind, sehr erhellend, Elemente der Tatsachenaufklärung angesprochen, welche für die Judikative von grundlegender Bedeutung sind.


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9 Kommentare

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    • Harald Rappelt auf 19. Oktober 2023 bei 10:05
    • Antworten

    Es geht hier völlig, dass es sich ja nicht um ein rein deutsches Problem handelt, sondern weltweit alle sog. Schutzsysteme versagt haben.
    Und ja: Eine politische Aufarbeitung ist nicht erwünscht. Warum ein Herr Prantl das nicht verstehen kann, ist mir ein Rätsel.

    1. Man könnte hier anführen: „Was gehen uns andere Länder an?“, sonst schaut man ja auch nicht hin wo es sinnvoll wäre. Vielleicht hat Herr Prantl einfach das Bestreben, wie viele andere im Land, dass man Verursacher für „üble Geschichten“, wie an sich üblich, zur Rechenschaft zieht? Vermutlich wird es in diesem Land und dem derzeitigen inneren Zustand nicht möglich sein, aber die Geschichte zeigt, dass es u.U. gewisser Zeit bedarf und eines Umdenkens, es läuft ja nicht davon und vergessen wird es absolut nicht. Erwünscht ist eine Aufarbeitung auf jeden Fall, aber von Betroffenen, nicht von den Verursachern. Kommt Zeit – kommt Rat – und Erkenntnis. Herr Rappelt, ist Ihre Argumentation nun Satire oder wie muss ich diese einordnen?

    • Politsche Druckbetankung gescheitert auf 14. Oktober 2023 bei 13:57
    • Antworten

    Manchmal scheinen aufrecht handelnde Richter dem aktuellen politischen Druck widerstehen zu können:

    „Vetter: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darf man nicht überbewerten. Die Richter haben Ballweg zu Recht darauf hingewiesen, dass er erst mal alle Rechtsmittel ausschöpfen muss. Auch ansonsten mischt sich das Verfassungsgericht nur extrem selten in Haftfragen ein, es empfindet sich nicht als Super-Revisionsinstanz.

    Allerdings dürften die Worte aus Karlsruhe einen Denkprozess angestoßen haben. Das Oberlandesgericht setzte Ballweg ja kurz darauf auf freien Fuß. Ob tatsächlich nur die Fluchtgefahr entfallen war, erscheint nun fraglich. Womöglich hatten die Richter schon damals den zutreffenden Eindruck, dass Spendenbetrug und Geldwäsche nicht nachweisbar sein könnten.

    Wieso damals ein Richter den Haftbefehl unterzeichnete, muss nun hinterfragt werden. Man muss allgemein wissen, dass die Staatsanwaltschaft dem Richter den Haftbefehl vorformuliert. Winkt der Richter den Entwurf durch, hat er am wenigsten Arbeit. Die meisten Menschen machen sich möglichst wenig Arbeit. Es kann also durchaus vorkommen, dass die vorgebrachten Haftgründe nicht mit der erforderlichen Sorgfalt hinterfragt werden. Auch wird auf Richter natürlich politischer und gesellschaftlicher Druck ausgeübt. Gute Richter widerstehen diesem Druck. Andere nicht. Die Entwicklung im Fall Ballweg zeichnet, wie gesagt, kein gutes Bild von den Anfängen des Verfahrens. Aber eine konkrete Bewertung der Vorgänge wird erst möglich sein, wenn wir wissen, was für Belege den Haftrichtern seinerzeit vorgelegt wurden.“

    https://apollo-news.net/strafverteidiger-zu-ballweg-beschluss-natuerlich-wird-auf-richter-politischer-und-gesellschaftlicher-druck-ausgeuebt/

    • Olaf Ludwig auf 14. Oktober 2023 bei 11:16
    • Antworten

    Das „Versagen“ des größten Teils der Richterschaft und Staatsanwälte war schlichtweg erwartungsgemäß. Oder anders herum formuliert: Es wurde exakt geliefert, wie bestellt. Denn unabhängig von der Frage einer funktionalen Gewaltenteilung, lässt sich ein wesentlicher Teil der Problematik auf die Geeignetheit der Menschen zurück führen, die diese Säule prägen. Einer Vielzahl von Juristen geht es bereits ab Beginn Ihrer Ausbildung weniger darum, dem Recht (ungleich Gesetz) Geltung zu verschaffen, als vielmehr sich selbst und insbesondere ihrer „Karriere“ und Selbstabsicherung. Herkunft und Prädikatsnote geben eben nur sehr wenig Auskunft über den Charakter und die umfassende Intelligenz eines Juristen, die zur angemessenen Ausfüllung dieser Ämter grundlegende Voraussetzung wären, jedoch kaum, wenn gar überhaupt keine Rolle spielen. Sollte das im Artikel beschriebene Eingeständnis einer Frau Zeh daher tatsächlich nicht politischer Natur sein, so bleibt einem nur ein „müdes Lächeln“. Und im anderen Fall ebenso.

    • M.B. aus E auf 13. Oktober 2023 bei 23:27
    • Antworten

    Ich möchte noch zu dieser Diskussion folgenden Sachverhalt in den Raum stellen, dass bis jetzt noch im Freistaat Thüringen Bußgeldverfahren gegen Demonstranten während der Pandemie Zeit durch geführt werden. Die Pandemie wurde als beendet erklärt, aber die Verfahren zu welchem Zweck/ Abschreckung? erfolgen weiter. Die Polizei ging mit unverhältnismäßiger Gewalt daher / Einsatz von Wasserwerfern, stundenlange Einkesselungen, körperlicher Gewalt. Die Medien und Politiker grenzten mit Diffamierungen 20 % der Bevölkerung als „Corona Leugner“, „Nazis , „Schwurbler“, Reichsbürger „, „Abschaum der Gesellschaft“ von der braven“ Mehrheit der Bevölkerung ab. Es kam zu Spaltungen im familiären und gesellschaftlichen Bereich, seelische Wunden, die nur schwer verheilen.. Nur eine Impfung sollte Zugang zur gesellschaftlichen Freiheit erbringen. Es dürfen auch nicht die kleinen Unternehmen vergessen werden, die während der Pandemie finanziell zugrunde gingen. Ältere Bürger starben allein in den Krankenhäusern , Heimen. Kindern und Jugendlichen, wurden Lebensjahre, Schulzeit, Studienjahre gestohlen. Diesen Verlust müssen wir alle beklagen. Zuletzt darf ich auch noch an das Gerichts Urteil von Richter Dettmar erinnern, der den Mut besaß, die Maskenpflicht für Kinder an einer Weimarer Schule zu quittieren. Im August wurde Herr Dettmar zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, ein Urteil, dass einem Beufsverbot gleich zu setzen ist. Die Anklage hat 3 Jahre Haft gefordert. Das ist die Rechtsprechung in unserem Lande. Es müsste dringend eine Aufarbeitung der Corona Massnahmen und dem unverhältnismäßigen ,ideologischen Framing erfolgen, eine Entschuldigung derselben ,sowie Konsequenzen für die jeweiligen Politiker, Medien die Rückzahlung und der Erlass der Bußgelder, sowie ein Freispruch für Richter Dettmar.

  1. „Versagen“ oder Schuld der Justiz? Und: Welche Pandemie?
    Zur Erinnerung: Die Frage, ob überhaupt eine Bedrohung vorliegt, steht an erster Stelle. Erst wenn diese Bedrohung als real bewertet werden muss, können Gegenmaßnahmen diskutiert werden. Hingegen war bei der „Pandemie“ immer klar, dass es eben gar keine Bedrohung gab – cf. das Peradovic-Interview mit Dr. Wolfgang Wodarg. Dr. Bodo Schiffmann beklagte in seinen frühen Corona-Videos, dass Autopsien verboten worden wären mit dem absolut schwachsinnigen Vorwand, die wären zu gefährlich. Prof. Sucharit Bhakdi forderte früh eine genaue Gefahrenanalyse, stattdessen wurde er einfach nur zum Verschwörungstheoretiker (später: Volksverhetzer) abgestempelt. Alte Männer wie ich aus der „Hochrisiko-Gruppe“, die sich niemals an irgendeine „Maßnahme“ wie Maske, Abstand etc. gehalten haben, wurde gar nicht krank, sondern leben noch immer gesund.
    Ergo: NIEMALS gab es eine Bedrohung für die Gesundheit. Stattdessen gab es Unterdrückung jeder Aufklärung, es gab eine Bedrohung für die Aufklärer.
    Und die Diskussion zur Verhältnismäßigkeit von Gegenmaßnahmen (die wegen fehlender Notlage per se unzulässig waren) wurde ebenfalls niemals geführt, sondern immer unterdrückt. IMMER wurde nur gepredigt, dass sofort ein Impfstoff entwickelt werden müsse, und dass dann die ganze Welt geimpft werden müsse. Impfgegner wurden diskreditiert resp. bestraft. Impfungen wurden 1796 propagiert von dem Satanisten Edward Jenner (starb als Hochgrad-Freimaurer), und in all den Jahrhunderten wurde für keine einzige Impfung irgendein Nutzen nachgewiesen (d. h. jeder Geimpfte wird krank, jeder Ungeimpfte bleibt gesund). Bewiesen wurden allerdings massenweise Impfschäden.
    Dieser ganze Vorgang wurde gestützt und durchgesetzt durch die Justiz.
    Also: „Versagen“ oder Schuld der Justiz?

  2. Ich finde es absolut gut und zwingend, dass es solche Zusammenschlüsse mit intelligenten und juristisch ausgebildeten Menschen gibt. Meine Befürchtung aber, dass sich in diesem Land hinsichtlich neutraler und unbefangener Justiz so lange nichts ändern wird, bis die Teilnehmer des „Essens“ mit der ehemaligen Kanzlerin aus dem Dienst entfernt sind. Zwingend wäre nach m. M. eine Änderung, dass die Judikative separiert gehört und nicht in der Exekutive aufgeht, also wie derzeit in der Nähe der Regierung, dazu mit teilweiser Weisungsbefugnis des Justizministeriums, insbesondere der Staatsanwälte, was immer kritisch zu bewerten ist. Welchem jungen Staatsanwalt oder Richter kann man es verdenken, wenn er bestimmten Anweisungen, ausgesprochen oder nicht, Folge leistet um seine berufliche Laufbahn nicht zu gefährden. DAS ist aber so in einer Demokratie, die man immer sein möchte, nicht akzeptabel. Unbefangenheit und Neutralität sind die herausragenden Merkmale einer unabhängigen Justiz, was geschehen kann, wenn das nicht so ist, haben wir die letzten Jahre nachteilig kennengelernt. Deshalb die eindeutige Frage an die juristischen Experten/Expertinnen und Verfasser des obigen Artikels:
    Man hat schon öfter bewiesen, dass Gesetze geändert werden können, wenn nur ein Wille dazu vorhanden ist. In diesem Fall wäre es das Grundgesetz, indem die Gewaltenteilung das wird was vorgesehen war, eine echte Freistellung aller drei Gewalten ohne Beeinflussungsmöglichkeit.
    Ist es möglich das Bundesverfassungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht, Bundesamt für Verfassungsschutz und eventuell andere hohe Gerichte, welche beeinflusst wurden, personell auszutauschen, um demokratieähnliche Zustände mit funktioneller Gewaltenteilung zu erreichen?
    Für mich ist diese Umsetzung erste und unabdingbare Voraussetzung für eine Demokratie und eine neutrale Justiz.
    Artikel 20, insbesondere Absätze 3 und 4 halte ich für wichtig. Hat sich der Wortlaut/Inhalt in den letzten Jahren geändert, mir erscheint es so, da ich mich früher schon mit dem Artikel beschäftigt habe? Haben die Väter und Mütter des GG es so verfasst und gewollt? An einer Beantwortung dieser Fragen wäre mir sehr gelegen, denn in den Medien erfolgen ja keine öffentlichen Diskussionen mehr, welche diese Bezeichnung verdient hätten.

    Herzlichen Dank für diesen Bericht.

    • Wahnfried Wylkür auf 11. Oktober 2023 bei 22:33
    • Antworten

    „Jessica Hamed@jeha2019 13h

    Nicht nur die Causa Limbach #CumEx zeigt, dass endlich Schluss sein muss mit dem #Weisungsrecht von Justizministerien gegenüber den Staatsanwaltschaften.

    Auch in Sachen Corona waren es stets die abhängigen Staatsanwält*innen, die mE va aufgrund von Weisungen einen auffallenden Verfolgungseifer an den Tag legten.

    Einstellungen waren und sind im Ermittlungsverfahren in dem Zusammenhang – anders als bei nicht politisch aufgeladenen Themen – so gut wie unmöglich.

    Teilweise änderte sich die Haltung, sobald auch das Gericht einbezogen war/ist, aber auch dort hörte ich nicht nur einmal und an unterschiedlichen Gerichten bundesweit, dass die Staatsanwaltschaften bei dem Thema einen regelrechten „Verfolgungswahn“ aufweisen.

    Auf diese Weise wird nicht nur das Vertrauen der Bürger in die Justiz – zurückhaltend formuliert – erhebliche beeinträchtigt, sondern der „Verfolgungswahn“ kostet(e) den Staat auch sehr viel Geld, da nicht selten die Verfahren bei Gericht dann doch mit einem Freispruch oder mit einer Einstellung auf Kosten der Staatskasse endeten.

    Hier hat sich für mich der Unterschied zwischen den unabhängigen Gerichten und den abhängigen Staatsanwaltschaften so krass wie nie zuvor gezeigt.

    Die Ideologisierung des Rechts ist ein massives Problem.

    Eine wichtige Gegenmaßnahme wäre, endlich das Weisungsrecht aufzuheben.

    Das, lieber @MarcoBuschmann ist ein rechtsstaatliche Gebot. #wegmit146gvg

    @lto_de @faz_einspruch @SZ“

    https://nitter.net/jeha2019/

    • Kristin A. aus F. auf 11. Oktober 2023 bei 21:54
    • Antworten

    Aufarbeitung. Seit wann höre ich das, lese davon. Seit 3 Jahren? In meinem Umfeld bemerke ich NICHTS davon. Und wenn ich dann anlässlich der vor 3 Tagen erfolgten Hessen und Bayern Landtagswahlen das Negieren des Demokratie Verständnisses miterleben muss … oder besser des sich Bedienens der verfassungsmäßigen Rechte um mögliche undemokratische Ziele erreichen zu wollen … was braucht es noch für ein Aufmerken, Aufstehen, ALLER um diesen Ausspruch „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht“ nicht wieder verzweifelt ertönen zu lassen. Wieso fühlen sich jeweils rd. 19 % der Bürger auf der richtigen Seite. Wo werden die in ihrer Wahrnehmung rechtens abgeholt. C war ein weiterer Einstieg, um solch ein Szenario wahr werden zu lassen!?

    Ich hoffe nicht, dass ich das Thema verfehlt habe. Denn um ein gemeinsames Bemühen der Wahrheitssuche kommen wir weiter nicht drumrum. Dafür bedanke ich mich hier bei Krista.

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