„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Aufsatzhinweis: Lucenti, „Der verlorene Kompass in der Corona-Krise“

Das Politikmagazin Cicero veröffentlichte am 13.08.2023 den frei zugänglichen Gastbeitrag (jeweils in der verkürzten Artikelfassung und in der Langfassung mit sämtlichen Nachweisen) von Rechtsanwalt Sebastian Lucenti, der bereits am 10.03.2023 einen zweiteiligen Online-Aufsatz zur Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) publiziert hatte.

Der aktuelle Gastbeitrag beleuchtet die parlamentarischen Begründungen zur Ablehnung der beantragten Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag zur Aufarbeitung der Corona-Krise am 19.04.2023 und legt die strukturell angelegten Schwächen dieses politischen Kontrollinstruments offen. Ferner wird die weitgehend unkritische Corona-Berichterstattung der großen Medien in der Corona-Krise an Inhalt und Bedeutung des verfassungsmäßigen Informationsauftrags der freien Presse aus Art. 5 I GG gemessen und eine strukturierte faktenbasierte Aufarbeitung der Corona-Krise durch einen kritisch-unabhängigen Journalismus gefordert. Anschließend werden die multiplen Ursachen herausgearbeitet, die dafür verantwortlich sind, dass relevante Sachverhaltsdetails im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und des BVerfG zu Corona-Maßnahmen bis heute unberücksichtigt geblieben sind, und die eine grundlegende Neuausrichtung der verfehlten Corona-Rechtsprechung ermöglichen. Hierzu wird ein stringentes methodisches Prüfungsmuster für eine verfassungsrechtliche Neubewertung der Corona-Maßnahmen vorgestellt, das zugleich die Grundlage für die Überprüfung etwaiger zivil- und strafrechtlicher Verantwortlichkeiten der politischen Entscheidungsträger, Behördenvertreter und wissenschaftlicher Berater bietet. 

Resümierend fordert der Autor eine umfassende journalistische und juristische Aufarbeitung des
Handelns der drei Staatsgewalten sowie der Medien in der Corona-Krise in Erfüllung eines dringlichen Verfassungsauftrags für den Erhalt von Rechtsstaat und Demokratie. Abschließend werden zentrale
Inhalte für ein überfälliges rechtspolitisches Reformpaket benannt, welches ein systemisches Versagen der Staatsgewalten – wie im Falle der Corona-Krise – zukünftig vermeidet.  

26 Kommentare

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    • Aufzeichnungen zur heutigen Rechtspflege auf 10. Oktober 2023 bei 20:50
    • Antworten

    Laienfrage: Zum Glück ist die Unschuldsvermutung weiterhin einer der wichtigsten Rechtsgrundsätze?

    „Rechtsanwalt Dirk Schmitz kommentiert für uns die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart auf Nichteröffnung des Verfahrens:

    Unjuristisch würde ich sagen: „Voll auf die Acht!“

    Juristisch: Gemäß § 203 StPO beschließt das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig ist. Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist, ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

    Der hinreichende Tatverdacht setzt eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Verurteilung voraus; damit wird sogar ein geringerer Grad der Wahrscheinlichkeit verlangt, als dies beim dringenden Tatverdacht für einen Haftbefehl im Sinne des § 112 StPO erforderlich ist. Das heißt indirekt, dass schon der Haftbefehl trotz dessen Bestätigung durch andere Kammern und Gerichte aus heutiger Sicht niemals gerechtfertigt war.

    Dabei hat das Landgericht offensichtlich berücksichtigt, dass zur Eröffnung des Hauptverfahrens nicht die für eine Verurteilung notwendige volle richterliche Überzeugung erforderlich ist. Das OLG wird als Beschwerdegericht das Wahrscheinlichkeitsurteil des Landgerichts und dessen rechtliche Bewertung in vollem Umfang nachprüfen und die Voraussetzungen der Eröffnung selbstständig würdigen.

    Wenn das OLG die Entscheidung nach Erlass und Vollzug eines Haftbefehls bestätigt, ist das bildlich gesprochen wie ein Sechser in der Klassenarbeit, kombiniert mit Eckestehen und Mülleimer auf dem Kopf.

    Deshalb: Die hyperschnelle Pressemitteilung – wohl schneller als die Anwaltspost – zeigt, wie angepisst die Truppe ist.

    Traurig: Politisch motivierte Verfolgung Unschuldiger. Gerade hier ist das mehr grüne als schwarze Baden-Württemberg leider führend. Kein halbwegs professioneller Strafverteidiger hat mehr Vertrauen in die Staatsanwaltschaften als Wunscherfüllungsbehörde grüner Allmachtsphantasien. Zwar soll die Staatsanwaltschaft gemäß § 150 Gerichtsverfassungsgesetz „unabhängiges Organ der Rechtspflege“ sein. Wenn dies aber heute jemand laut im Gerichtssaal behauptet, hört man höchstens ein Lachen. Leider! Die Delegitimation des Rechtstaates beginnt in der Mitte der Justiz und nicht in Thüringen durch Höcke.

    Kompliment an die mutige Kammer des Landgerichts Stuttgart.“

    https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/gericht-verweigert-verfahren-gegen-michael-ballweg-schallende-ohrfeige-fuer-die-staatsanwaltschaft

  1. Es gab schon viele Beiträge bezüglich Drahtzieher, Vermutungen und Annahmen, aber dieses Video hat es in sich, bezüglich Drahtzieher, Ross- und Reiterbenennung und spannender als jeder Krimi, wenngleich realistisch und somit grausamer:

    https://auf1.tv/das-grosse-interview/dr-david-e-martin-gen-spritzen-einer-der-groessten-voelkermorde-der-geschichte

    • Nicht erwiderte genommene Solidarität auf 27. September 2023 bei 10:16
    • Antworten

    Habe ich das richtig verstanden, dass das Oktober-Symposium in Halle lediglich dazu dienen soll, „nur zu hassen“ und nicht „wirklich was“ zu „bearbeiten“?
    Wäre das nämlich anders, käme sicherlich auch jemand vom Deutschen Ethikrat, „da ist noch Platz“.
    Muss mir jetzt erstmal den „durch den russischen Überfall und die nachfolgenden Krisen“ genommenen „ruhige(n) Moment des Heilens und Aufarbeitens“ nehmen.
    „So, ich schalte jetz stumm“, will Ihre medizinunethische Gegenrede gar nicht hören, macht man jetzt halt so, in Zeiten der neuen deutschen Gemeinschaftsethik!

    „Deutscher Ethikrat@ethikrat Sep 18
    Uns als Gesellschaft ist es genommen worden, die Zeit der Pandemie gemeinsam aufzuarbeiten und zu heilen, sagt @alena_buyx im @heute-Journal. „Das wäre so wichtig gewesen, gerade mit Blick auf die Jungen, da gab es eine unerwiderte Solidarität.“
    Beitrag➡️ zdf.de/nachrichten/heute-jou…“
    https://nitter.net/ethikrat/

    „Johannes Pantel@PantelJohannes 11h
    Liebe Frau @alena_buyx ,
    was mich jetzt wirklich und aufrichtig interessiert: Von wem ist uns die unvermeidliche Aufarbeitung denn „genommen worden“ und was könnten wir gemeinsam dafür tun, diese nachzuholen?
    Eine Idee dazu: kommen Sie meiner herzlichen Einladung nach, unseren offenen Brief mitzuzeichnen:
    pandemieaufarbeitung.net“
    https://nitter.net/PantelJohannes

    „Alena Buyx@alena_buyx 10h
    Replying to @PantelJohannes
    Wie gesagt: uns als Gesellschaft (! nicht Wissenschaft – wir haben zB 200 Seiten Stellungnahme mit viel Analyse geschrieben) ist durch den russischen Überfall und die nachfolgenden Krisen der ruhige Moment des Heilens und Aufarbeitens genommen worden. Heißt nicht dass man das nicht dennoch machen kann und sollte, da ist noch Platz (wir waren früh dabei). Und es funktioniert natürlich nur, wenn man wirklich was bearbeiten und nicht nur hassen will. So, ich schalte wieder stumm. Beste Grüße“
    https://nitter.net/alena_buyx

    „Johannes Pantel@PantelJohannes 10h
    Replying to @alena_buyx
    Vielen Dank für die Antwort. Allerdings möchte ich der These, dass „uns als Gesellschaft“ die Aufarbeitung der Pandemie durch andere „Krisen“ (wer definiert, jenseits von medialen Klischees was wann eine Krise ist?) genommen wurde, widersprechen.
    Stellungnahmen des Ethikrates können Teil einer Aufarbeitung sein, aber eben nur ein kleiner Teil. Ich habe den Eindruck, dass der Wille zur Aufarbeitung in den maßgeblichen politischen Gremien aus verschiedenen Gründen zur Zeit nicht sehr ausgeprägt ist. Natürlich kann der deutsche Ethikrat nichts dafür, aber das hat mit irgendwelchen anderen „Krisen“ gar nichts zu tun, sondern vielmehr mit Vermeidungsverhalten.
    Kurzum: meine Einladung steht, sich unserem offenen Brief anzuschließen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Sie auch nur eine der darin formulierten Forderungen, nicht unterstützen könnten.
    PS wem unterstellen Sie, dass er/sie nicht wirklich etwas bearbeiten, sondern nur hassen will? Das habe ich im gegebenen Kontext nicht wirklich verstanden.“
    „PPS ich verstehe, dass Sie unseren offenen Brief nicht in Ihrer Rolle als Vorsitzende des Ethikrates unterstützen können/wollen, gleichwohl als Wissenschaftlerin, die Sie ja auch sind. Es sind schon sehr viele Disziplinen vertreten, aber die Medizin-Ethik fehlt uns tatsächlich noch.“
    https://nitter.net/PantelJohannes/

    • Aufzeichnungen zur heutigen Rechtspflege auf 25. September 2023 bei 10:04
    • Antworten

    Ist das je anders gewesen?
    Die Schnittstelle von Politik und Justiz ist eine schmutzige?

    „Trotz ihrer Erfolge soll Brorhilker nun offenbar entmachtet werden. So plant der derzeitige Leiter der Staatsanwaltschaft Köln, die von Brorhilker geleitete Hauptabteilung aufzuteilen. Die Oberstaatsanwältin müsste wohl die Hälfte ihrer Mitarbeiter und Fälle abgeben. Die zweite Hauptabteilung soll von einem in Sachen Cum-Ex bislang unerfahrenen Staatsanwalt übernommen werden, der bislang im Justizministerium das Referat für Jugendstrafrecht leitete. Über die Pläne berichtete zuerst das „Manager Magazin“.

    Nach Recherchen des WDR hatte die Generalstaatsanwaltschaft Köln bereits Anfang des Monats in einem vertraulichen Bericht die Pläne deutlich kritisiert. Die Einschätzung des Generalstaatsanwalts bringt nun auch Justizminister Limbach in Erklärungsnot.
    Widerstand gegen geplante Maßnahme

    Demnach berichtete der Generalstaatsanwalt Anfang September an das Justizministerium, dass die Maßnahme offenbar gegen den Willen von Oberstaatsanwältin Brorhilker erfolgen solle und es vor diesem Hintergrund fraglich sei, ob ein solcher Umbau zielführend sei. Schließlich würde sich bei zwei Hauptabteilungsleitern die Frage stellen, wer die Gesamtleitung innehabe. Die Cum-Ex-Fälle seien derart komplex und verwoben, dass die jetzige Struktur mit Brorhilker an der Spitze inhaltlich Sinn ergebe. Es könne gar der Eindruck entstehen, argumentierte der „General“, dass durch eine Aufspaltung der Eindruck entstehe, dass die Cum-Ex-Ermittlungen behindert würden.“

    „Was wusste das Ministerium wirklich?

    Entspricht das der Wahrheit? Der interne Bericht der Generalstaatsanwaltschaft zeichnet nach WDR-Informationen jedenfalls ein ganz anderes Bild. Demnach mischte das Ministerium bei den Plänen zur neuen Struktur durchaus mit. Gespräche über die Neustrukturierung, hielt der Generalstaatsanwalt fest, seien zunächst direkt zwischen Ministerium und Staatsanwaltschaft Köln geführt worden, über seine Behörde hinweg.

    Der Hauptstaatsanwaltsrat, also die Personalvertretung der Staatsanwältinnen und Strafverfolger in NRW, hat offenbar ebenfalls Zweifel an der Darstellung des Ministers. In einem internen Newsletter, der dem WDR vorliegt, berichten die Personalvertreter von einem Gespräch mit Limbach am Montag dieser Woche, in dem es auch um die Umstrukturierung der Hauptabteilung ging.

    Auch hier betonte Limbach offenbar seine Ahnungslosigkeit. „Bezüglich möglicher organisatorischer Veränderungen in der Hauptabteilung H („Cum ex“) erklärte der Justizminister, damit noch nicht befasst worden zu sein“, heißt es in dem Newsletter.“

    https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/cum-ex-staatsanwaltschaft-100.html

      • Aufzeichnungen zur heutigen Rechtspflege auf 29. September 2023 bei 8:49
      • Antworten

      Teil 2 des Justiz(un)wesens in NRW

      „Schlappe für Justizminister: Gericht stoppt Besetzung von Spitzenposten

      Stand: 28.09.2023, 17:05 Uhr

      Nach der umstrittenen Umstrukturierung der bundesweit erfolgreichen Cum-Ex-Ermittlergruppe sorgt NRW-Justizminister Benjamin Limbach erneut für Schlagzeilen.

      Von Christian Wolf

      Das Verwaltungsgericht Münster hat am Donnerstag die Besetzung eines Spitzenpostens der NRW-Justiz gestoppt – und dabei deutliche Kritik am Grünen-Justizminister geübt. Sogar die Worte „rechtswidrig“ und „manipulativ“ fallen.
      Oberverwaltungsgericht NRW

      Streit um den Präsidentenposten am Oberverwaltungsgericht

      Darum geht es: Seit mehr als zwei Jahren ist der Präsidentenposten am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster unbesetzt. Es ist das höchste Richteramt, dass das Verwaltungsrecht in NRW zu bieten hat. Im Juni 2021 wurde vom damaligen Justizminister Peter Biesenbach (CDU) das Bewerbungsverfahren abgebrochen und der Posten erneut ausgeschrieben. Daraufhin bewarben sich ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts und zwei weitere Bewerber auf die Stelle. Biesenbach sprach sich im Mai 2022 für einen der weiteren Bewerber aus – einen Tag nach der Landtagswahl.

      Dann erfolgte ein Wechsel im Justizministerium und der neue grüne Minister Limbach stoppte die Verfügung Ende Juni 2022. Zweieinhalb Monate später bewarb sich dann eine Frau aus dem NRW-Innenministerium, die laut dem Verwaltungsgericht zur Wunschkandidatin des Ministers wurde.
      Auswahlentscheidung wurde gesteuert

      Konkret habe Limbach sogenannte Überbeurteilungen für alle Bewerber verfasst, die neue Bewerberin dabei als „hervorragend geeignet“ beurteilt und vorgeschlagen, ihr das Präsidentenamt anzutragen.

      Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass zwei dieser „Überbeurteilungen“ des Justizministers rechtswidrig seien. Er habe dafür gar keine Kompetenz gehabt. Mit den „Überbeurteilungen“ habe Limbach zudem „zielorientiert“ die Auswahlentscheidung gesteuert und dabei teilweise die falschen Kriterien angewendet.
      Gericht sieht „manipulative Verfahrensgestaltung“
      Eingang des Verwaltungsgerichts Münster mit zwei Fahrrädern

      Deutliche Worte vom Verwaltungsgericht Münster

      Doch nicht nur das. Das Gericht bemängelt außerdem, dass der gezielte Stopp des vorherigen Bewerbungsverfahrens ohne Angabe von Gründen erfolgt sei. Offenbar sei es darum gegangen, die nachträgliche Bewerberin noch berücksichtigen zu können. Diese „manipulative Verfahrensgestaltung“ zu Gunsten der Bewerberin verletze den Anspruch des Antragstellers. Das ist ein anderer Bewerber des gestoppten Verfahrens. Er hatte geklagt und nun Recht bekommen.

      Die Konsequenz: Das Gericht untersagt dem Land im Eilverfahren, den Präsidentenposten am Oberverwaltungsgericht Münster mit Limbachs Wunschkandidatin zu besetzen und ordnet eine neue Entscheidung an. Am Verwaltungsgericht Düsseldorf läuft zudem noch eine weitere Beschwerde gegen die geplante Besetzung.
      SPD und FDP kritisieren Limbach

      Aus dem Justizministerium hieß es am Donnerstag, zu Personalangelegenheiten gebe man grundsätzlich keine Auskunft. In den Reihen der Opposition ist das anders. „Dass ein Gericht einem Justizminister rechtswidriges Verhalten vorhält, dürfte einmalig in der Geschichte unseres Landes sein“, sagte SPD-Fraktionsvize Elisabeth Müller-Witt. Der Minister müsse den Vorwurf der manipulativen Verfahrensgestaltung umgehend ausräumen. Ansonsten sei es um seine eigene Legitimation nicht mehr gut bestellt.

      „Wir stellen uns mittlerweile ernsthaft die Frage, ob Justizminister Limbach dem Amt gewachsen ist“, so auch FDP-Fraktionschef Henning Höne. Limbach genieße offensichtlich kaum noch Vertrauen in der Justiz.

      Bereits in den vergangenen Tagen war Limbach kritisiert worden, weil er an der Staatsanwaltschaft Köln die Gruppe zu den Ermittlungen der milliardenschweren Cum-Ex-Steuertricks aufspalten lässt.“

      https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/richter-gericht-nrw-limbach-100.html

    • Eddi auf 23. September 2023 bei 12:19
    • Antworten

    Bewusste Kontrolle, Autonomie und Schutz der eigenen Bevölkerung werden durch die EU in Form des EuGH ausgehebelt und die Mitgliedsstaaten zu Vasallen ohne eigene Rechte!! Hierzu hätte ich (und nach Lesen des Artikels hoffentlich auch noch andere) Ihre Beurteilung und die Bitte um Einlegung/Anwendung rechtlicher Mittel, sowie Verteilung an Millionen Bürger und Wähler. Sollte es so kommen, müsste ich mir tatsächlich noch überlegen auszuwandern, Ungarn wäre die einzige Möglichkeit, da Orban der einzige Politiker mit gesundem Menschenverstand, gepaart mit Patriotismus, in der EU zu sein scheint, der seine Grenzen erfolgreich abschottet. Kann das so sein, ohne Gegenoffensiven, ohne Debatten, das könnte ein intaktes Gehirn nicht problemlos verarbeiten? Wie kann man diese unsägliche EU verlassen, ich beneide jeden Briten und Nicht-EUler. Das Finger – Hand – Arm – Ganzkörper-System wurde hier lange ohne Widerspruch akzeptiert, weil die Deutschen sich eher „Brot und Spielen“ zuwenden statt der Politik und somit alles gewähren lassen. Mich interessieren auch die Ansichten der Kommentatoren hierzu. Ist tatenloses Zuschauen eine sinnvolle Option? Anregungen zu Abwehrmaßnahmen, wenn ja welche? Juristisch sehe ich hier wenig Aussicht auf Erfolg, aber welche Alternativen gibt es?

    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c14322-zurueckweisung-binnengrenze-drittstaatenangehoeriger-rueckfuehrungsrichtline/#:~:text=Der%20EuGH%20hat%20weiter%20klargestellt,der%20Grenzlinie%20als%20eingereist%20gilt.

    • Dankbarer Mitbürgender auf 22. September 2023 bei 20:28
    • Antworten

    „Kristina Schröder@schroeder_k 3h

    Der ehemalige Präsident ⁦@BVerfG⁩, Hans-Jürgen Papier attestiert ⁦@BVerfG⁩ „Rechtsschutzverweigerung“ in der Pandemie, insbesondere durch Hunderte Nichtannahmebeschlüsse, sehr oft ohne jegliche Begründung (ab Minute 32). #Covid #R21.“

    https://nitter.net/schroeder_k/

    • Eddi auf 19. September 2023 bei 9:14
    • Antworten

    Da eine Aufarbeitung weiterhin mit aller Macht verweigert wird, hier noch weitere Hiobsbotschaften, aber auch aufklärende Inhalte und Anleitungen für den Fortbestand des Lebens von Prof. Dr. Bhakdi u.a. :

    https://www.mwgfd.org/2023/08/brandbrief-die-ewigen-gefahren-von-mrna-impfstoffen/

    • Dankbarer Mitbürgender auf 16. September 2023 bei 16:19
    • Antworten

    Wir Bürger sollten gefälligst dankbarer sein und nicht jede politisch notwendige Grudnrechtseinschränkung überbewerten! Schließlich verhelfen uns diese Abwehrrechte ggü. dem Staate zu einem völlig selbstbestimmten Lebensmodell, gerade auch in Krisenzeiten, wenn die Inanspruchnahme dieser Grundrechte von existentieller Wichtigkeit gefährdet sein könnte.

    „“Diese Ausstellung macht in eindringlichen Fotos aus dem Alltag klar, wie unsere Grundrechte im modernen Rechtsstaat einerseits die Bürgerinnen und Bürger vor staatlichen Eingriffen schützen und wie die Grundrechte andererseits ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen, ohne dass der Staat ein bestimmtes Lebensmodell aufzwingt“, so Limbach. Die Bilder zeigten auch, „wie die deutschen Grundrechte die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger vor den Eingriffen Dritter bewahren.“ Die einprägsamen Fotos verdeutlichten, dass die Menschen in Deutschland auf der Grundlage des Grundgesetzes frei, selbstbestimmt und sicher leben dürfen.“

    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ausstellung-olg-koeln-grundrechte-mehr-als-nur-worte/

    • Anton Rassierow auf 11. September 2023 bei 10:53
    • Antworten

    Werden solche Anzeigen ernsthafter, intensiver staatanwaltlicher Prüfung unterzogen oder können
    derartige Anzeigen nach kurzer und erheiteter Inaugenscheinnahme als offensichtlich unbegründet abgewiesen werden?
    Höchstwahrscheinlich juristisch völlig aussichtslos, aber wohl eine Art Zeitdokument:

    https://schariagegner.wordpress.com/2023/09/05/strafanzeige-wegen-vorbereitung-bewerbung-und-steuerung-der-nicht-erforderlichen-und-schaedigenden-oder-toedlichen-modrna-gentherapien-mrna-basierte-impfungen/

    Was könnte eine nicht abgeschlossene Anzeigenbearbeitung für die Aussagebereitschaft vor einen
    Landtagsuntersuchungsausschuss bedeuten?

      • Sophie auf 11. September 2023 bei 14:56
      • Antworten

      Ich habe mir Ihre Anzeige angesehen.
      Auch Frau Bahner hat ja über einen Teil, von dem was Sie in der Anzeige aufzeigen, geschrieben . Zu finden auf Ihrer Webseite.

      § 95 AMG: Strafvorschriften
      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
      1. wer entgegen § 5 Absatz 1 ein Arzneimittel in den Verkehr bringt oder bei
      anderen anwendet …

      Wie Sie richtig schreiben, sind bedenkliche Arzneimittel solche bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie schädliche Wirkungen haben, gem. § 5 AMG.
      An den Grad des Verdachts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerwiegender die zu befürchtenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen sind.
      Wer kann Täter des „Inverkehrbringens“ sein? Selbstverständlich zunächst der Hersteller.
      Doch nach § 4 XVII AMG bedeutet das Inverkehrbringen noch mehr. Darunter wird auch das Vorrätighalten zum Verkauf und zu einer „sonstigen Abgabe“ verstanden.
      Wenn nun Herr Lauterbach vom Pharmahersteller Millionen von Impfdosen kauft und diese vorrätig hält um sie weiterzugeben, macht auch er sich strafbar.

      Für den Herbst letzten Jahres (2022) hieß es in den Schlagzeiten :

      Lauterbach kauft für 830 Millionen Euro weitere Corona-Impfstoffdosen und in der Süddeutschen Zeitung vom 18. Mai 2022 „Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will für den Herbst im großen Stil Impfstoff einkaufen – obwohl Deutschland bereits Millionen ungenutzter Dosen lagert“.

      Laut Gesundheitsminister Lauterbach selbst wird dafür ( Herbst 2022) „eine große Menge neuer Impfstoff geordert.“ In dem einschlägigen Interview mit der Tagesschau gibt er zu, dass es aktuell einen „Überschuss“ an Impfdosen in Deutschland gebe. Es wurden also schon damals Impfdosen für die „Covid Impfung“, die schon unzählige Schäden und sogar den Tod herbeigeführt haben, vorrätig gehalten.

      Es kann daher sogar ein besonders schwerer Fall nach gem. § 95 III Nr. 1 b AMG vorliegen.

      Nach § 95 III Nr. 1 b AMG wird – im Gegensatz zu § 95 III Nr. 1 a AMG – nicht auf die Quantität, also die Anzahl der gefährdeten Menschen abgestellt, sondern auf die Schäden abgestellt.
      Hier reicht nicht die Schädigung der Gesundheit, sondern der andere muss der Gefahr des Todes ausgesetzt werden oder einer schweren Schädigung an Körper oder Gesundheit.

      Es soll aber schon eine Körperverletzung einschlägig sein, die nicht das Maß der schweren Körperverletzung nach § 226 StGB erreichen muss.

      Es soll aber doch schon als Erfolg eine Körperverletzung ausreichen, die nicht das Maß der schweren Körperverletzung nach § 226 StGB erreichen muss.
      Für § 226 StGB muss das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen, die Fortpflanzungsfähigkeit oder ein wichtiges Glied des Körpers verloren gegangen sein oder dauernd nicht mehr zu gebrauchen sein oder der Betroffene muss in erheblicher Weise dauernd entstellt werden oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfallen sein.

      Bei § 95 III Nr. 1 b AMG reicht eine Krankheit unterhalb des Siechtums (Kanauer, Medizinrecht, § 95 RZ 54). Für das Siechtum reicht – bei einer Person in der Vollkraft seiner Jahre – die Arbeitsunfähigkeit.
      Liegt nun die Schwelle zur schweren Schädigung am Körper oder der Gesundheit niedriger, wird man nicht auf eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit abstellen müssen.

      Die Schwelle der Arbeitsunfähigkeit ist allerdings bei manchen schon erreicht worden und auch die des Todes.

      Bei § 95 III Nr. 1 b AMG gilt bezüglich der Gefährdungshaftung dasselbe gilt wie bei § 95 III Nr. 1 a AMG, schon der Versuch ist strafbar.

      Also alle diejenigen die diesen Stoff mit schädlichen Wirkungen in den Verkehr gebracht haben sind – m.E. nach – gem. §§ 95 III Nr. 1 a und b AMG strafbar.

      Für besonders die Hersteller gilt auch der: besonders schwere Fall, gem. § 95 III Nr. 1 c AMG

      Ein besonders schwerer Fall ist nach § 95 III Nr. 1 c AMG gegeben, wenn der Täter aus groben Eigennutz für sich oder einem anderen Vermögensvorteil großen Ausmaße erlangt.

      Eigennutz bedeutet. „Erstreben eines Vorteils unter Missachtung der gebührenden Rücksichtnahme auf die Interessen anderer.“
      Die Vermögensvorteile zugunsten der Pharmaunternehmen liegen auf der Hand und ihre Interessen sind sicher nicht die Interesse des (inzwischen hoffentlich aufgeklärten) Volkes.
      Das Interesse der Bevölkerung liegt darin, dass mit dem was sie an Steuern zahlen, an sie zurückfließt, wie es auch nach den einschlägigen Normen vorgeschrieben ist.
      Also zum Beispiel, dass in Krankenhäusern, Seniorenheimen der Personalschlüssel erhöht wird. Dasselbe gilt für das Gerichtswesen, da auch hier entweder nicht gründlich gearbeitet werden kann ((wenn es nicht politisch gewollt wird) oder auch nur mit Überlastung.
      Ein menschliches Miteinander wie es zum Beispiel eben gegenüber vulnerablen Menschen in Altenheimen erforderlich ist, kann ohne mehr Personal kaum erlangt werden. Diese vulnerablen Gruppen brauchen keinen Social Distancing und auch keine weitere Spritze.

      Das Interesse der Menschen liegt nicht darin noch einmal zu einer Impfung genötigt zu werden, die immer wieder erneuert werden muss und Schädigungen in einem großen Ausmaß an „Qualität“ und „Quantität“ herbeiführen kann.
      So war es aber letztes Jahr (2022) schon der Plan: „Ab Oktober: Dreifach Geimpfte sollen wie Ungeimpfte behandelt werden.“

      Das heißt, will man seinen Arbeitsplatz in der Pflege nicht verlieren, anderen Beschränkungen sich entziehen, aus diesem Grund haben sich ja viele Menschen überhaupt impfen lassen, musste man sich wieder der Behandlung unterziehen, mit diesem Impfstoff.

      Für den sollte letztes Jahr für den Herbst nochmals Geld – 830 Millionen Euro – ausgegeben werden. Das geht mit dem Nutzen für die Menschen nicht einmal annähernd adäquat einher.

      Die Höhe des Vermögensvorteils der vorliegen muss wird in der Norm nicht weiter definiert. Es soll aber eine fünfstellige Summe angenommen werden; nach BGHSt 48, 360 etwa 50.000 Euro. Dieser wird (natürlich) mehrfach überschritten.

      Die Pharmaindustrie verdient, abzüglich der Summe für Bestechungsgelder, an diejenigen die dann finanziell natürlich auch profitieren, eine große Summe an Geld, wobei sie sich kaum selbst freiwillig darum sorgen, ob der von ihnen hergestellte Stoff schädigend ist.

      Es liegt das Erlangen eines großen Vermögensvorteils aus groben Eigennutz vor.
      (Und nun soll in diesem Jahr 2023 wieder ein „angepasster“ Stoff auf den Markt gebracht werden. Wieviel Schäden werden für den Eigennutz der Konzerne und Mitprofitierende noch in Kauf genommen?)

      Die Verteilung der Steuergelder in Gebiete die nicht den Menschen, sondern großen Konzernen nutzen, stellt unter anderem auch noch, wie oben angedeutet den Straftatbestand der Haushaltsuntreue (§ 266 StGB) dar.

      Strafbarkeit für das Gesundheitsministerium und die Hersteller nach dem AMG liegt auf jeden Fall (weiterhin) vor. Das ist schon richtig….

      Staatsanwälte unterliegen dem Legalitätsprinzip.

        • Anton Rassierow auf 13. September 2023 bei 7:53
        • Antworten

        Vielen Dank für das Einbringen Ihrer Expertise!

        Möge die zuständige Staatsanwaltschaft Ihrer rechtlichen Einschätzung folgen.

      • Edward von Roy auf 17. September 2023 bei 13:10
      • Antworten

      Meine Strafanzeigen vom September 2023 verwenden, skandalisieren vor allem die offenen 25 Fragen an Prof. Dr. Klaus Cichutek vom PEI (Paul-Ehrlich-Institut), es geht um Plasmide, fehlgefaltete Proteine, Durchgängigkeit durch die Plazentaschranke u. v. a. m.

      „Anfrage an das PEI zum modRNA-Gentherapeutikum („mRNA-Impfstoff“) tozinameran (Comirnaty) zu #BlotGate, #PlasmidGate, #ProteinFoldingGate, #VariantGate, #COptiGate, #LNPGate, #ExosomesGate, #PlacentaGate“

      07.08.2023

      3 ► Wann und wie wird das Paul-Ehrlich-Institut die Öffentlichkeit über das Vorhandensein von Plasmiden in der Substanz tozinameran (Comirnaty) informieren?

      8 ► Wird tozinameran (Comirnaty) zu Proteinfehlfaltung führen, die Zellen vermüllen und mit Proteinaggregation verbundene Erkrankungen verursachen ähnlich wie Alzheimer oder Parkinson?

      23 ► Wie und wann wird das Paul-Ehrlich-Institut alle Schwangeren und die übrige Öffentlichkeit über die offensichtliche Gefahr der Plazentagängigkeit der experimentellen Substanz tozinameran (Comirnaty) informieren?

      https://www.corodok.de/staatsanwalt-gesucht/#comment-191898

      corodok.de/staatsanwalt-gesucht/

    • Ende der gesellschaftlich-wissenschaftlichen Diskussion auf 10. September 2023 bei 16:08
    • Antworten

    MMn hochwahrscheinlich, dass die meisten dieser Klimahysteriker auch mehrfach gegen SARS-Cov-2 sein werden. Wenigstens die Angst dieser „BVfG-Linientreuen“ vor einem schweren Verlauf dieser Krankheit sollte nun gebannt sein. Ob gegen die andere Angst informationeller Input von Kritikern der Klimahysterie helfen könnte?

    „Ulrich Vosgerau@UlrichVosgerau Sep 7

    Der Klimaschutz-Beschluß des BVerfG vom März 2021 hat die rechtsstaatliche Grundrechtsdogmatik über den Haufen geworfen und alle Grundrechte unter den Vorbehalt des Klimaschutzes gestellt. Später haben die Corona-Beschlüsse desselben Ersten Grundrechts-Senat diese Linie…
    …bestätigt: Grundrechte können nicht nur aufgrund von Tatsachen eingeschränkt werden, sondern auch wegen Modellrechnungen, Computersimulationen und wissenschaftlichen Ansichten von Professoren, die die Regierung sich selber ausgesucht hat. Man sollte daher erwarten, daß…
    …sich unter deutschen Jura-Professoren, die als Beamte persönlich eigentlich sicher sind, ein Sturm des Aufbegehrens und des Protests erhebt! Nun passiert das genaue Gegenteil: eine Gruppe von Jura-Professoren verlangt in einem offenen Brief eine VERSCHÄRFUNG der…
    …Klimaschutzmaßnahmen und ein ENDE DER DISKUSSION darüber. Sie begründen dies fromm mit „Berichten über Extremwettereignisse in allen Erdteilen in den letzten Wochen“. Dazu wäre freilich mit Luhmann zu sagen: „Was wir über die Welt wissen, das wissen wir aus den Massenmedien“.
    Was die Unterzeichner angeht, ist es so wie immer bei solchen Pro-Regierungs-Bekenntnissen in fortschreitender Postdemokratie: bei vielen hätte man’s gedacht; bei einigen ganz und gar nicht. Daß offenbar auch verzweifelte Konservative versuchen, durch Bekenntnisse zur…
    …Klimahysterie aus ihrer Isolation zu finden, läßt Rückschlüsse auf die Zustände an deutschen Universitäten zu:
    https://verfassungsblog.de/fur-eine-volker-und-verfassungsrechtskonforme-klimaschutzpolitik/

    https://nitter.net/UlrichVosgerau/

    • Desillusionierter Bananenrepublikant auf 9. September 2023 bei 21:18
    • Antworten

    „“Dies sind nur einige Beispiele, die die Autoren dieser Studie (s.o.)“ zu der Schlussfolgerung veranlassten, dass es bei vielen der „Todesfälle“ erhebliche Probleme gab. Es ist fast so, als ob entscheidende Teile des Puzzles auf mysteriöse Weise fehlten.“

    Wir verlangen als Kanzlei und Organe der Rechtspflege, dass jedem Todesfall akribisch nachgegangen wird, staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren nicht einfach mehr eingestellt werden. Gerne erkläre ich mich bereit, die Staatsanwaltschaften über alle Mängel der Herstellung und Entwicklung aufzuklären, die als Schadensursache und damit Todesursache in Betracht kommen, damit das bewusste WEGSEHEN der Staatsanwaltschaften einmal aufhört. Ohne Fachkenntnis fällt es nämlich schwer Zusammenhänge erkennen zu können. Dies gilt gleichermaßen bis heute für eine Vielzahl von Ärzten, die sich weigern die veröffentlichte Fachliteratur zu den Themen zur Kenntnis zu nehmen. Würden sie es tun, gäbe es deutlich effektivere Behandlungen für die Geschädigten und nicht die Anzahl der zu beklagenden Toten.

    In unserer Kanzlei vergeht keine Woche ohne einen Eingang einer neuen Todesmeldung von denjenigen, die wegen ihrer erlittenen gesundheitlichen Schäden Ansprüche gelten machen wollten. Das Ausmaß an Schmerz und das Elend in den Familien ist viel größer als sich das irgendjemand der Verantwortlichen vorstellen kann. Ich lade @lauterbach und @MarcoBuschmann ein, mich eine Woche bei meiner Arbeit zu begleiten. Vielleicht wird dann deutlich, dass es Spezialkliniken mit besonderer Expertise für Impfschäden bedarf und Sonderstaatsanwaltschaften eingerichtet werden müssen, die Materie aus dem ff beherrschen und Willens sind sich einzuarbeiten. Zu Ausbildungszwecken stelle ich mich gerne zur Verfügung. In einem Rechtsstaat ist die Verwaltung gem. Art. 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz gebunden. Zusehen bei Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässiger Tötung, schwerer Körperverletzung, etc. gibt es nach unserer Rechtsordnung nicht. Das ist eine Aufgabe, bei der auch ein Bundesjustizminister @MarcoBuschmann nicht wegsehen kann, auch wenn sich die Bundesregierung vertraglich verpflichtete jedweden Schaden von der Pharmaindustrie fernzuhalten und klar Position gegen die Geschädigten bezogen hat, was ein Skandal für sich ist.

    Es gibt aber strafrechtliche Grenzen, die nicht einreißen dürfen und sicher keinen Minister vertraglich binden können und das Nichtstun und Wegsehen bekommt nun die Bevölkerung flächendeckend mit.

    Derzeit gehe ich davon aus, dass sich weniger als ein Promille zu Rechtsanwälten getraut hat, um die eigenen Ansprüche prüfen zu lassen. Wir geben zu bedenken, dass gesundheitliche Schäden aufgrund der Impfungen im Dezember 2020 drohen am 31.12.2023 bereits zu verjähren. Für die Impfungen 2021 ist dann nach Arzneimittelrecht ein Jahr später am 31.12.2024 Schluss.“

    https://nitter.net/AnwaltUlbrich

      • Eddi auf 10. September 2023 bei 8:48
      • Antworten

      Ist Selbsttätigwerden der Staatsanwaltschaften bei unklaren Todesfällen nicht mehr üblich, sind Todesschauen nicht mehr Usus oder nur noch tatsächlich eine Schau in Form von Show. Was attestiert man in Fällen junger Menschen, welche zunehmend in Traueranzeigen zu finden sind: „altersbedingte“ Todesursache, Alkohol-/Nikotinmissbrauch, unbekannte Ursache? Werden die Patientenakten der Hausärzte von den Toten zu Rate gezogen? Dort ist doch dokumentiert, wie sich der gesundheitliche Zustand des Menschen über einen bestimmten Zeitraum verändert hat, wenn es kein Sekundentod war. Meine Wahrnehmung von zwei Landkreisen: vermehrt gestorbene junge Menschen wie es mir nie bekannt war in über zig Jahren und das erst seit den letzten Jahren. Dabei erwähne ich nur die Todesfälle, da mir die Erkrankungen durch Nebenwirkungen nicht präsent sind, wobei mir schon auffällt, dass vermeintlich Gesunde urplötzlich schwere Erkrankungen aufweisen. Ihre Empfindungen im direkten Kontakt Betroffener kann ich nur zu gut nachvollziehen. Die nachteilige Veränderung dieses Landes kann Angst auslösen oder Aggression, je nach Charakter. Die Bombe tickt, so meine tägliche Wahrnehmung, eine Frage der Zeit. Interessant wie ungeheuerlich, dass die Verjährungen so kurzfristig sind. Wie sähe es aus, wenn die Todesursache eine Kausalität zur Impfung beweisen würde? Bestimmte Taten verjähren ja nicht und erzwungene Impfungen, zumal mit keiner oder zu geringer Aufklärung kämen nach m.M. einer solchen gleich, denn die „Macher“ wissen und wussten sicherlich mehr als der „Normalo“. Alleine die Haftungsausschlüsse der Hersteller lassen tief blicken und vermuten. Und im Herbst geht der „Zauber“ in eine neue Runde? Komisch was die Glaskugel alles hergibt? Eine solche wäre für die Meteorologen sinnvoll, verlässliche Wetterprognosen garantiert.

  2. Übrigens erleben wir auch bei dem Heizungsgesetz eine erneute Verletzung des Übermaßverbotes, was darauf hinweist, dass wohl auf diesem Wege das Land geplündert wird/werden soll …

    Denn „sagenhafte“ 1,4 Prozent CO2-Emissionen werden durch das Heizdiktat der Ampel und die geplante Installation von sechs Millionen Wärmepumpen – bis 2030 (!) – eingespart.

    Deutlicher kann die Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips nicht ausfallen.

    Ich frage mich daher, was der Rechnungshof denn so den ganzen Tag treibt und warum die Opposition diesen Punkt nicht resp. kaum anspricht. – Und ich frage mich, warum keine Rechtsbeugung und keine Korruption, vorliegt.

    https://www.cicero.de/innenpolitik/mittelschicht-ampelkoalition-wohlstand-industrie-habeck
    https://www.juraforum.de/lexikon/uebermassverbot

    • Bernd Michalski auf 6. September 2023 bei 16:59
    • Antworten

    Am 3.Oktober 1990, also der Tag des Anschlusses, hätte ich nie gedacht, einmal die zweite Hälfte meines Lebens in einem Staatsgebilde verbringen zu müssen, indem Protagonisten aus dem Milieu der organisierten Kriminalität Ämter okkupieren können, um aus dieser Position heraus staatliche Kontrollorgane, wie bspw. die BaFin aber auch das RKI oder das PEI, in ihrer Handlungsfähigkeit so einschränken können, das von diesen Leuten und deren Gönnern und Förderern dann kriminelle Delikte ohne staatlichem Widerstand begangen werden konnten.

    Bspw.Steuerbetrug durch CumEx oder CumCum..
    Das war seit spätestens 2002 dem Bundesfinanzministerium bekannt, der deutsche Staat wurde nachweislich um 31,8 Milliarden Euro betrogen.

    Hierzu auch: Deutscher Bundestag, Drucksache 18/12700.
    „Zeuge Raimund Röseler: Bei Cum/Ex haben wir den Anlass schlicht nicht gesehen dafür, weil Cum/Ex ist jahrelang von den Finanzbehörden geduldet worden. Also, ich meine, jahrelang gab es diese Geschäfte, ohne das die zuständigen Behörden gesagt haben: das ist nicht sauber, was da läuft. – Und ich bin auf die Finanzbehörde angewiesen.“

    Oder Anlagenbetrug bei Wirecard.
    Wo das ausgewiesene Bankguthaben in Höhe von 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht besteht.“

    Hierzu auch finanzwende.de vom 24.6.2020
    Der Fall (von) Wirecard – und seine Lehren für die Finanzaufsicht
    Der beispiellose Bilanzskandal beim Dax-Konzern Wirecard wirft Fragen nach der Kontrolle über Zahlungsdienstleister auf – auch bei der deutschen Finanzaufsicht BaFin.
    von Michael Findeisen
    https://www.finanzwende.de/blog/der-fall-von-wirecard-und-seine-lehren-fuer-die-finanzaufsicht/

    Oder Anlagenbetrug durch die P&R-Gruppe, (Container-Vermietung).
    Seit 2007 als Schneeballsystem eingestuft, ein Großteil der rund 3,5 Milliarden Euro Anlegerkapital ist vernichtet.

    Hierzu auch: finanzwende.de vom 24.9.2020
    Blinde Wirtschaftsprüfer*innen
    Hätten die Testate im Betrugsfall P&R-Container versagt werden müssen?
    https://www.finanzwende.de/themen/wirtschaftspruefungsgesellschaften/blinde-wirtschaftsprueferinnen/

    Aber was kaum bekannt ist bzw. bisher staatlicherseits gedeckelt wurde, ist die Tatsache, dass in dem Betrachtungszeitraum von 2012 bis 2023 die PKV´s ca. 3,4Millarden Euro Krankenkassen-Beiträge von ca. 78.000 Zwangskrankenversicherte (Stand: 2019) im
    PKV-BT und PKV- ST für die Honorierung von Zahnarztleistungen eingenommen haben.
    Darunter ca. 470 Millionen Euro Steuergelder als Krankenkassen-Beiträge für die ca.18.900 Harzt IV oder Sozialhilfeempfänger (Stand: 2019), die vom Steuerzahler aufgebracht wurden.

    Aber wegen der durch dem PKV-Verband, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesfinanzministerium und weiterer Beteiligter gewollt fehlenden Kompatibilität der Abrechnungen bei Zahnarztleistungen – GOZ vs. AVB – kam es kaum oder gar nicht zu Zahnarztbehandlungen für die ca. 78.000 Betroffenen.
    Deshalb mussten keine bzw. kaum Zahnarztbehandlungen von den PKV´s vergütet werden.

    Geldeinnahme ohne Gegenleistung darf nur der Fiskus. Alles andere ist strafbar.
    Also Profitmaximierung im reinsten Sinne.

  3. Wir sind keine Demokratie, das Land ist gespalten, Armut, Obdachlosigkeit, Inflation, Neoliberalismus, ein Sozialkreditsystem mit Parallelen zum Nationalsozialismus machen sich breit und eine Gewaltenteilung (wie 1933) resp. einen Rechtsstaat haben wir auch nicht.

    Politisch abhängige Richter und Staatsanwälte sorgen für Ungerechtigkeit, treten Menschenrechte mit Füßen.

    Der Chef des Verfassungsschutzes stigmatisiert und verunglimpft Grundrechteträger als Staatsfeinde, nur weil sie berechtigte Regierungskritik üben.

    Menschen, die protestieren und in den Widerstand gehen werden mit Stasi-Methoden zersetzt und nachhaltig diffamiert.

    Polizeigewalt gegen Andersdenkende nimmt ein erschreckendes Ausmaß an, Meinungsfreiheit wird als Hass und Hetze umdefiniert. Die Vereinten Nationen stellen Deutschland wegen Gefährdung der Meinungsfreiheit (NetzDG) an den Pranger.

    Grundrechte in der Arbeitswelt erodieren – unter den Augen der Gewerkschaften – seit Jahrzehnten; alle Schutznormen sind praktisch zerstört.

    Betriebsratswahlen werden sanktionsfrei verhindert; Arbeitsschutzbehörden verweigern sich der Grundrechtebindung (Art. 1 (3) GG), so dass Menschenrechte in der Arbeitswelt (ICESCR) zunehmend einer Bedeutungslosigkeit zugeführt werden.

    Kinderrechte, wie sie in der UN Kinderrechtskonvention niedergeschrieben sind, werden kaum beachtet. Nachhaltige Traumatisierung der Kleinsten und massive Engpässe bspw. in den Kinderpsychiatrien nimmt man ohne Aufschrei hin; ebenso die Vergewaltigung von Kindern durch angebliche Seelsorger.

    Der Zerfall des Bildungssystems (wider Art. 13 ICESCR) und der medizinischen Versorgung des Landes (wider Art. 12 ICESCR) wird von den Verantwortlichen konsequent und teils mit krimineller Energie vorangetrieben, ohne dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.

    Die Überlastung der Alten- und Pflegeheime gefährdet das Leben und die Gesundheit der Bewohner und verletzt deren Würde, was für die Verantwortlichen ebensfalls ohne Kosequenzen bleibt.

    Waffenlieferungen an Schurkenstaaten und in Krisenregionen haben Hochkonjunktur; genauso wie nicht verfolgte Korruption und Rechtsbeugung von Politikern, Medienverantwortlichen und Richtern.

    Fernseh-, Verwaltungsräte und Intendaten werden von politischen Funktionären eingenommen.

    Höchste Ämter werden mit korrupten Politikern ohne demokratisches Verfahren besetzt, die Chaos und Verunsicherung in der Bevölkerung stiften.

    Ungehemmter Lobbyismus regiert Bundes- und Europapolitik zu Gunsten von Banken und Konzernen, die über das Land herfallen und Gemeingut plündern (ÖPP).

    Der Ethikrat hat alle ethischen Grundsätze über Bord geworfen und dient den Zielen des totalitären Staates zur Durchsetzung neoliberaler Ziele.

    Die Bürger haben das Nachsehen, bleiben auf der Strecke; dürfen aber zahlen.

    Rentner werden erneut um ihren menschenwürdigen Lebensabend betrogen und sammeln Flaschen, damit sie über die Runden kommen.

    Politiker füllen sich u.a. mit Schmiergeldern ihre Taschen; erhöhen sich ihr Einkommen selbst.

    Die Steuer- und Abgabenlast ist die 2. höchste weltweit! (OECD 2021).

    Die Strompreise sind die höchsten weltweit (global petrol prices).

    Die „Migrationswaffe“ (vgl. Kelly Greenhill „Using Refugees as Weapons“ New York Times – April 2011) wird, wie sie die DDR bereits im Jahre 1985/86 gegen die BRD „erfolgreich“ einsetzte (Kellerhoff – Die Welt / November 2015), so geschehen auch im Jahre 2015 durch Merkels (FDJ -Sekretärin für Agitation und Propaganda) illegale resp. menschenrechtswidrige Grenzöffnungen (vgl. Sarrazin Achgut /April 2018) nun wieder – auch als Folge der Beteiligung Deutschlands am Ukrainekrieg (vgl. wissenschftl. Dienst des Bundestages – WD 2 – 3000 – 019/22 – Seite 6) -, erneut gegen das eigene Land zum Einsatz gebracht.

    Das Grundgesetz mit all seinen Frieden stiftenden und gerechten Elementen wurde aufgrund des stillen Staatsstreiches durch die DDR (Folge der Beseitigung der Rechtsgrundlage für den Beitritt via Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr.), vor 30 Jahren außer Kraft gesetzt.

    Wir sind im Ukraine-Konflikt zur Kriegspartei geworden (b.b.), tragen so zum Eskalationsgeschehen und zur Gefahr einer atomaren Auseinandersetzung resp. zur Entstehung eines 3. Weltkrieges, vorsätzlich bei.

    Über alledem trohnen die unfreien und gleichsam politisch abhängigen Medien, die mit Propaganda und Lügen all das Unrecht decken.

    Und die Kirche schweigt auch dazu.

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article246956350/Deutsche-vertrauen-der-Demokratie-immer-weniger-Vertrauen-in-Parteien-auf-Tiefpunkt-gesunken.html

    • Desillusionierter Bananenrepublikant auf 2. September 2023 bei 12:02
    • Antworten

    „Der Tag beginnt mit der nicht allzu großen Überraschung, dass der Vorsitzende Danny Eichelbaum (CDU) den Antrag der AfD-Fraktion auf Verlesen der Aussagegenehmigung abweist. Damit ist für die Öffentlichkeit nicht mehr exakt nachzuvollziehen, welche Fragen Wieler eigentlich beantworten muss und welche nicht. Das ist entscheidend für die Qualität der Aufarbeitung der sogenannten Corona-Pandemie.

    Ihre Folgen für zehntausende Menschen, ja für den ganzen Staat und sein Selbstverständnis, werden noch lange zu spüren sein. Zu Beginn der Sitzung stellt Eichelbaum eine Frage zur Person, nach deren Beantwortung durch Wieler man die Sitzung eigentlich getrost hätte verlassen können; denn sie enthielt bereits einen Großteil der Antworten, die Wieler heute geben sollte: Das Robert Koch-Institut habe nur seine gesetzlichen Aufgaben erfüllt.

    Dazu habe gehört, der „Ständigen Impfkommission STIKO“ eine Geschäftsstelle zur Verfügung zu stellen und für die STIKO Untersuchungen, Modellierungen und epidemiologische Berechnungen vorzunehmen. Dabei wird Wieler nicht müde zu betonen, dass das RKI der STIKO und dem Bundesgesundheitsministerium faktisch nur zugearbeitet habe.

    Die STIKO sei unabhängig und entscheide eigenständig, dann gebe sie Empfehlungen ab, die daraufhin vom RKI veröffentlicht würden. Diese Empfehlungen hätten dann im Verlauf der Corona-Pandemie in die nationale Impfstrategie gemündet. Das RKI habe dann die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Impfstrategie beraten.

    Analysieren, beraten, empfehlen, zuarbeiten, aber nichts entscheiden, denn das tun die anderen: Das ist im Wesentlichen Wielers Darstellung seiner und der Verantwortung seiner Behörde im Verlauf der Corona-Krise.
    „Nach bestem Wissen und Gewissen abgewogen“

    Dennoch ergeben sich bei der Vernehmung einige interessante Aspekte, die ein ernüchterndes Licht auf die Funktionsweise des deutschen Gesundheitswesens werfen. Denn einerseits habe das RKI Daten über die Wirkung der COVID-Impfstoffe erhoben, so Wieler, doch für die Zulassung der Impfungen und die Erfassung möglicher Nebenwirkungen sei das Paul-Ehrlich-Institut zuständig gewesen. Das RKI sei lediglich dafür da, die Stiko beratend zu unterstützen und die Effektivität der Impfungen mittels so genannter „Post-Marketing-Studien“ zu erfassen.

    Wieler spricht oft von Partnern und Informationen, von „National-Public-Health- Instituten“ und einer „großen Vielzahl von Informationsquellen“. Mit Kritik an mRNA-Impfstoffen habe man „nach bestem Wissen und Gewissen abgewogen“, so Wieler; eine Formulierung, die von ihm häufiger zu hören ist.

    Die Frage nach der Methode, mit der die Impfeffektivität der Corona-Impfstoffe gemessen wurde, bringt Wieler ins Schleudern. Der Vergleich des Infektionsverlaufs von Geimpften und Ungeimpften sei mittels der Methode nach Farrington erfolgt, diese habe jedoch „ihre Limitationen“, wie Wieler auf Nachfrage einräumt.

    Es gebe hunderte Studien über die Effektivität, diese seien relativ übereinstimmend. Die meisten davon habe das RKI aber nicht selbst erarbeitet. Ob es Studien zu Impfnebenwirkungen beim RKI gebe, weiß Wieler nicht, schließlich sei er „nicht mehr im Haus“. Immer wieder weicht Wieler aus und verweist auf PEI und STIKO.

    Die Ärztin Dr. Daniela Oeynhausen, Mitglied im Ausschuss für die AfD-Fraktion, benennt eine der zentralen Erkenntnisse in Wielers Aussagen:

    „Wir wissen, dass ein Großteil der Meldebögen wegen Covid-19 unvollständig ausgefüllt wurden: Bei bis zu 75 Prozent fehlte die Angabe zum Impfstatus. Trotzdem will Wieler eine Impfwirksamkeit aus den wenigen zur Verfügung stehenden Zahlen zuverlässig errechnen. Das ist unseriös. Denn es bleibt außen vor, warum es zu dieser mangelhaften Datenlage kam. Offenbar fehlte dem RKI genauso wie der Landesregierung jegliche Motivation, für eine zuverlässige Datengrundlage zu sorgen.“

    Wieler kommt sichtlich ins Schwitzen und geht auf die meisten wesentlichen Fragen nicht mehr ein. Einige Male wendet er sich an den Vorsitzenden Eichelbaum mit der etwas hilflos klingenden Frage, ob er denn jetzt wirklich im Sinne des Beweisbeschlusses antworten müsse.

    Auf die Frage der CDU-Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig nach den Brandenburger Corona-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie deren „drastische Folgen“ geht Wieler nicht ein; auch die Frage des AfD-Ausschussmitglieds Lars Hünich, ob denn, aufgrund der beobachteten zeitlichen Nähe, möglicherweise die Impfung das Virus verändert habe, beantwortet Wieler nicht.

    Der Bestseller-Autor, Publizist und Datenanalyst Tom Lausen ist schon seit Beginn aufmerksamer Beobachter des Untersuchungsausschusses. Sein Eindruck:

    „Die Fragen haben es nicht geschafft, eine Tiefe in die Befragung zu bringen. Den Politikern war nicht klar, dass eine hohe Verantwortung vom RKI bezüglich Impfung, Impfwirksamkeit und Impfempfehlung ausgeht. Die Abgeordneten haben es nicht geschafft, die ganz wichtigen Fragen von Herrn Wieler beantwortet zu bekommen. Bei dem sehr wichtigen Fragenkomplex rund um eine Überlastung des Gesundheitssystems sind der AfD sämtliche Fragen abgelehnt worden. Wenn also Gerichte heute und in der Vergangenheit Beschlüsse gefällt haben und sich auf die Überlastung des Gesundheitssystems abgestützt haben, dann haben sie auch keine weitere Sachkunde einholen wollen. Und wie wir heute gesehen haben, hatte das RKI diese Sachkunde offenbar auch nicht.“

    Lausen lenkt dabei die Aufmerksamkeit auf ein pikantes Detail:

    „Es ist dem Abgeordneten Lars Hünich einmal gelungen, mit einem Vorhalt Herrn Wieler zu entlocken, dass das RKI und auch er als Präsident Befehle oder Anweisungen von einem Generalstabsarzt der Bundeswehr entgegennehmen mussten: Dr. Hans-Ulrich Holtherm, der in dieser sogenannten Pandemie schon im Januar 2020 als Vorgesetzter des RKI quasi einberufen wurde, leitete seit März 2020 den COVID-Stab als vorgesetzte Stelle des RKI.“

    https://www.alexander-wallasch.de/gastbeitraege/lothar-wieler-desinfiziert-seine-haende-in-unschuld

    1. Danke für diese erweiterte Aufklärung. Der letzte Absatz hat es in sich. Mir kam der Name Dr. Hans-Ulrich Holtherm bisher nicht unter, ebensowenig dann seine Funktion. Was aber letztlich ein grelles Licht auf die brachiale andauernde Umsetzung der Impfpflicht hinsichtlich der Soldaten wirft. Als General und zudem im Gesundheitsministerium angesiedelt, hat er ungeahnte Möglichkeiten. Ein wichtiger Name, den man sich merken muss, für eine unumgängliche Aufklärung und Demaskierung. Habe ich den Namen übersehen oder wurde er nie benannt bzw. war er nur mir unbekannt? Im Bericht zur Soldatenimpfpflicht hätte er einen „Platz“ verdient gehabt. Vermutlich gibt es noch mehr solche Ghostwriter unter dem Grauen der Plandemie.

    • Volker Derouaux auf 1. September 2023 bei 14:19
    • Antworten

    Liebe Freunde der Demokratie:

    Demokratie bedeutet sinngemäß die Herrschaft des Volkes.

    In welcher Demokratie auf dieser Erde herrscht das jeweilige eigene Volk?

    1. Lieber Herr Derouaux, vermutlich am ehesten in Skandinavien, aber heute auch nur noch bedingt, dem Zahn der Zeit und dem gewollten Umbruch geschuldet. In der Heimat der Demokratie, Griechenland, findet man sie ebenso wenig wie anderswo. Schuld hat aber wie so oft das Volk selbst: Gleichgültigkeit, Überdruss, Bildungsferne, „Gegenkräfte“, Überversorgung etc. machen träge und inaktiv. Soeben lese ich, dass in Sachsen die AfD in Umfragen bei 35% und somit ganz vorne liegt, wenn man die PISA-Studie und den Bildungsmonitor von Statista anschaut, liegt Sachsen auf dem ersten Platz. Fazit: Wo Intelligenz beheimatet ist, gehen auch die Uhren anders, zumindest gefühlt.

    • Desillusionierter Bananenrepublikant auf 31. August 2023 bei 18:20
    • Antworten

    „„Sie sagen, Sie wären froh, wenn da ein paar Eingeständnisse kämen. Aber kann so ein Eingeständnis nicht auch juristische Folgen für Lothar Wieler und Co haben? Wenn er beispielsweise eingesteht, im Vorfeld gewusst zu haben, dass eine Immunität mittels der mRNA-Impfstoffe kaum gegeben ist, könnten solche Eingeständnisse juristische Folgen haben? Ist es für Wieler ein Risiko am Freitag große Geständnisse abzulegen?

    Natürlich hat es Konsequenzen, wenn Fehler herauskommen, die zu schweren Nebenwirkungen, möglicherweise sogar Todesfällen geführt haben. Es muss sich allerdings auch niemand selbst belasten. Nichtsdestotrotz hat so ein Untersuchungsausschuss immer auch den Sinn, möglicherweise diejenigen herauszufinden, die haften für Dinge, die da passiert sind.

    Aber für mich das viel Entscheidendere ist, wenn das RKI zugibt, was ja im Prinzip wie ein rosa Elefant im Raum steht, dass sie Fehler gemacht haben – ebenso das Paul-Ehrlich-Institut – dann müssen wir im Prinzip, das ist das Spannende für mich als Anwalt, dann müssen wir unsere gesamte Rechtsprechung hinterfragen, die immer nur gesagt hat, das RKI sei doch im Paragraf 4 des Infektionsschutzgesetzes als besondere Behörde genannt und es wurde immer quasi sakrosankt genommen, was das RKI gesagt hat, ohne es juristisch noch zu überprüfen und zu hinterfragen. Und das ist doch das Spannende! Das heißt, wir haben eine Krisensituation gehabt, in der das, was Lothar Wieler gesagt hat, tatsächlich von den Gerichten so umgesetzt wurde, dahingehend, dass diese Regeln nicht hinterfragt werden durften.

    Die spannende Frage ist hier doch, wer hat die Regeln eigentlich gemacht? Hat das RKI die Regeln gemacht, und die Landesregierungen haben sie nur willig umgesetzt, oder hat das RKI nur Empfehlungen gegeben? Und die Landesregierung hat diese Empfehlungen willig aufgenommen und daraus politische Entscheidungen getroffen, die wir alle hier in den letzten drei Jahren leidvoll erfahren mussten und die Gerichte haben dann nicht mehr ihren Job gemacht und diese politischen Entscheidungen überprüft. Und dann einfach mit Hinweis auf das RKI, das aber die Maßnahmen usw. einfach nur empfohlen aber nicht vorgeschrieben hatte.

    Stattdessen wurde gesagt: Ja, alles, was hier gemacht wurde, ist richtig, und wir dürfen nicht hinterfragen. Das ist der spannende Weg. Denn wenn das so ist, und ich gehe davon aus, dass es so ist, dann ist das genau der Beweis dafür, dass die Gewaltentrennung und der Rechtsstaat in unserem Land nicht mehr funktioniert haben.“

    https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/ralf-ludwig-spricht-ueber-die-vernehmung-von-lothar-wieler-vor-dem-corona-untersuchungsausschuss

  4. Ja, ich hoffe, genau wie Sie, dass diese ganze Angelegenheit etwas gelehrt hat.

    Lassen Sie uns ein Gedankenexperiment machen.

    Nehmen wir für einen Moment an, dass die Dinge anders gelaufen wären. Die angebliche Pandemie wäre von allen als solche akzeptiert worden, allen Maßnahmen wäre zugestimmt worden, nirgendwo wären Widersprüche und Verstöße gegen individuelle Bedürfnisse als Grund dafür genommen worden, dass die Nachteile der Maßnahmen als schädlich oder gar gefährlich angesehen worden wären.

    Dann wären sich alle völlig einig gewesen, dass die Maßnahmen über jeden Zweifel erhaben sind.

    Alles, was in dieser Zeit an Not, Verzweiflung, Wut hätte entstehen können, wäre einfach nicht entstanden, weil einfach niemand Ungerechtigkeit, Not oder Verzweiflung empfunden hätte, oder?

    Alle Menschen, wirklich ausnahmslos, wären ganz friedlich damit umgegangen, die Alten zu isolieren, die Sterbenden nicht zu begleiten, alle Kinder zu Hause zu lassen und nicht mehr in regelmäßigen körperlichen Kontakt mit anderen Kindern zu kommen, Weihnachten und Ostern vorbei gehen zu lassen, ohne Zusammenkommen, ohne zu wissen, wann das vorbei sein wird.

    Keiner hätte Trennungsschmerz und Misstrauen und Distanz empfunden, weil er das nicht als ursächlich schmerzhaft erlebt hätte, alle hätten friedlich geseufzt und sich mit den neuen Regeln arrangiert.

    Würde eine solche Haltung der friedlichen und freundlichen Akzeptanz eines so ungewohnten und allumfassenden Regelwerks nicht Menschen voraussetzen, die grundsätzlich alles akzeptieren können, auch den Tod?

    Hätte es bei diesem Szenario nicht überhaupt keinen Unterschied gemacht, eine Katastrophe zu haben?
    Müssten dann nicht alle Menschen, weil sie bereit waren, sich zu isolieren, Distanz zu leben, lieb gewonnene Traditionen und Aktivitäten in ihrem sozialen Umfeld für einen ganzen Jahreszyklus einfach aufzugeben, auch bereit sein, ihren eigenen Tod und den ihrer geliebten Mitmenschen mit Leichtigkeit zu akzeptieren?

    Würde es dann überhaupt einen Unterschied machen, ob jemand an einem „tödlichen Virus“ stirbt oder ob er stirbt, weil „Operationen ausfallen“?

    Alle würden verständnisvoll nicken und sowohl das eine als auch das andere für akzeptabel halten. Und nicht nur das: Die Menschen würden jede Art von Tod akzeptieren, die nicht mit einem Virus oder seinem Gegenmittel zusammenhängt. Die Menschen würden den Tod als solchen nicht fürchten.

    „Maßnahmen“ wären dann nicht notwendig, weil niemand ihnen widersprechen wollte. Jeder würde mit allem einverstanden sein, egal was passiert.

    Für mich macht diese Übertreibung etwas deutlich:

    Dass es so etwas wie eine dauerhafte Einigkeit nicht gibt.
    Alles, was verbindet, trennt sich nach einiger Zeit wieder. Ganz gleich, was es ist. Der Geschlechtsakt, das Geborenwerden, der Kuss, das Weihnachtsessen, das Projekt, die Produktion, Beziehungen, Sternenkonstellationen. Alles trennt sich nach der Vollendung eines Aktes.

    In der Tat haben sich nie alle an die Maßnahmen gehalten.
    Wer seine Liebsten sehen wollte, tat dies, wer sich mit einer verbotenen Zahl Menschen treffen wollte, tat dies. Selbst diejenigen, die explizit so strikt für die Maßnahmen eintraten, verletzten sie implizit. Niemand hielt sich drakonisch an die Regeln, außer denen, die es taten, und das werden, wenn man darüber nachdenkt, wirklich nur wenige gewesen sein.

    Da diese Regeln im Grunde nicht durchsetzbar, nicht befolgbar waren, wurden sie auch von vielen missachtet.

    Ich hatte einige Begegnungen, bei denen ich die Frage stellte: „Wie realistisch ist es, dass alle zu der gleichen Auffassung gelangen?“, und mein Gesprächspartner räumte ein, dass es eine solche Auffassung in der Realität nicht geben könne. Und gab damit zu, dass die Missachtung staatlicher Maßnahmen eine logische Konsequenz sei.

    Die Mehrheit (Befürworter der Maßnamen) ist gerade wegen des eingeführten Gesetzes entstanden.

    Man hat „Sünder“ erschaffen, indem man das Gesetz machte.

    Stellen wir uns also vor, es hätte kein neues Infektionsschutzgesetz gegeben.
    Ich bekam zur Antwort, dass wenn es keine Maßnahmen gegeben haben würde, einfach jeder getan hätte, was er für richtig hielt (mit der Implikation, dass dieses „ich tue was ich für richtig halte“, eine Fahrlässigkeit sei). Meine Gesprächspartnerin meinte, es wäre richtig gewesen, ihr zu sagen, was zu tu sei, denn sonst hätte sie sich vermutlich leichtfertig verhalten. Meine Antwort war, dass wenn sie ein derartig schlechtes Bild von sich selbst habe, sie sich fragen könne, warum das so sei.

    So wie sie, haben viele Menschen ganz freiwillig ihre Mündigkeit abgegeben, wohl, weil sie sich selbst misstrauten. Vielleicht, weil sie von sich keine hohe Meinung haben und daher auf andere (dasselbe) schließen.

    In meinem Weltbild verhalten sich Menschen vernünftig, wenn sie sich nicht ins Gegenteil treiben und sich nicht hysterisch machen lassen von all dem Getöse über „Millionen Tote“. Sie verhalten sich immer dann vernünftig, wenn sie ihre Autonomie und Souveränität behalten und ihr Gewissen in Ruhe befragen.

    Nur wird das im Nachhinein niemand erfahren. Das mag auch der Grund für die fehlende öffentliche Aufarbeitung sein, denn wir werden nie wissen, wie es gewesen wäre, wenn der Gesetzgeber einfach gar nichts unternommen und die Menschen ihre eigenen Entscheidungen getroffen haben würden. Wer dagegen hält, dass Menschen das nicht gut in ihren jeweiligen beruflichen und privaten Verantwortungsbereichen können, argumentiert auch gleichzeitig, dass sie das nicht können sollen. Was nichts anderes bedeutet, dass Verantwortung haben und ausüben für die Praxis untauglich geredet wird. DAS halte ich für fahrlässig. Aber sei’s drum. Ich werde es im Nachhinein nicht ändern können, dachte aber, ich reagiere auf Ihren Kommentar mit dem Angebot meiner diesbezüglichen Gedanken.

    Viele Grüße!

    • Caren Grünewald auf 29. August 2023 bei 10:43
    • Antworten

    Ich bin sehr froh gewesen, von der Gründung dieses Netzwerkes zu erfahren und lese jeden Beitrag von Ihnen mit großem Interesse. Nach Jahren der „Corona-Diktatur“ und meinen massiven Zweifeln am Fortbestand einer verfassungsgetreuen Demokratie in Deutschland/Europa, der Leichtigkeit von Verbiegungsmöglichkeiten unseres GG und wie Menschen behandelt, ja geächtet und entrechtet wurden, die dem allgemeinen „Mainstream“von Gesellschaft, Wissenschaft und Politik kritisch gegenüberstanden- wie froh war ich zu lesen, dass es doch noch wehrhafte, kritische Richter und Staatsanwälte gegeben hat und gibt, die auch heute noch für die ordnungsgemäße Aufarbeitung der Coronazeit einstehen und kämpfen. Ich fürchte nur, dass alle Entscheidungsträger der damaligen Zeit dieses verhindern werden und der Gesellschaft im Allgemeinen das gleichgültig sein wird. Sie sind alle froh, in scheinbar normalen Zeiten wieder leben zu können.
    Hoffen wir alle, dass sich das alles nie wiederholt oder sich der Mut zum Widerstand und zur offenen Kritik durch die ganze Gesellschaft bis hin zu den Medizinern durchsetzen wird!
    Viele Grüße Caren Grünewald

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