„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

„Ist die Trennlinie vom Rechts- zum Gesinnungsstaat schon überschritten?“ – Pieter Schleiter im TV.Berlin-Interview bei Silke Schröder vom 23.6.2023

Themen sind unter anderem:

Demokratie und Rechtsstaat, Versagen der drei Staatsgewalten und der Massenmedien während der Corona-Jahre, weitere Krisen und Missbrauchsgefahr, Justiz als nicht gleichberechtigte dritte Gewalt, überlastete Richterschaft, Verfahrensdeals und Strafmaße, Aufklärungsquote, Entdeckungswahrscheinlichkeit und Straftatprävention sowie das junge Netzwerk KRiStA – Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. Das YouTube-Video finden Sie hier.

18 Kommentare

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    • Sina auf 27. September 2023 bei 10:32
    • Antworten

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen künftige Mitwirkung Deutschlands an Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 und am internationalen Pandemievertrag
    Pressemitteilung Nr. 83/2023 vom 27. September 2023

    Beschluss vom 15. September 2023
    2 BvR 1082/23

    Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die zukünftige Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zu den geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2005 und zu einem internationalen Pandemievertrag beziehungsweise gegen den zukünftigen Erlass eines entsprechenden Ratifikationsgesetzes richtet.

    Die WHO-Mitgliedstaaten befinden sich in Verhandlungen über den möglichen Abschluss eines internationalen Pandemievertrags, in dem verschiedene Maßnahmen der Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion geregelt werden sollen. In diesem Zusammenhang sollen auch die Internationalen Gesundheitsvorschriften überarbeitet werden. Die Verhandlungen dauern noch an. Die Beschwerdeführerin meint, dass die WHO aufgrund der derzeit verhandelten Regelungen legislative und exekutive Gewalt erhalten solle und hierdurch die Souveränität der Mitgliedstaaten aufgehoben werde.

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Die zukünftige Mitwirkung Deutschlands an dem geplanten Abschluss eines Pandemieabkommens und der geplanten Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften ist kein tauglicher Beschwerdegegenstand. Sie löst keine innerstaatlichen Rechtswirkungen aus, die geeignet wären, die Beschwerdeführerin in ihren Rechten zu verletzen. Da die Verhandlungen auf internationaler Ebene noch andauern, gibt es auch kein Zustimmungsgesetz, das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden könnte.

    Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit mehr als 1.600 weitere, nahezu identische Verfassungsbeschwerden anhängig.

    Sachverhalt:

    Im Dezember 2021 einigten sich die Mitgliedstaaten der WHO auf den Beginn des Prozesses der Ausarbeitung und Aushandlung eines Übereinkommens, einer Vereinbarung oder eines anderen internationalen Instruments zur Stärkung der Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion. Das für die Durchführung der Verhandlungen eingesetzte zwischenstaatliche Verhandlungsgremium veröffentlichte im Februar 2023 und im Juni 2023 Entwürfe für ein internationales Abkommen als Grundlage für die weiteren Verhandlungen. Nach den Entwürfen sollen insbesondere bei zukünftigen Pandemien Forschungsmaßnahmen sowie die Verteilung von Impfstoffen koordiniert und Informationen unter den Vertragsstaaten rascher ausgetauscht werden. Einzelne mögliche Sanktionen gegen Vertragsstaaten beziehungsweise die Einführung eines Sanktionssystems sind den Entwurfstexten nicht zu entnehmen. Bis Mai 2024 soll ein unterschriftsreifer Vertragstext ausgehandelt sein. In diesem Zusammenhang sollen auch die Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 überarbeitet werden.

    Die Beschwerdeführerin rügt im Wesentlichen, dass die WHO aufgrund der derzeit verhandelten Regelungen legislative und exekutive Gewalt erhalten solle und hierdurch die Souveränität der Mitgliedstaaten aufgehoben werde. Die WHO und deren Generaldirektor könnten in selbst ausgerufenen Pandemien und Gesundheitsnotständen verbindliche Anordnungen treffen und Entscheidungen souveräner Staaten über Gesundheitsmaßnahmen außer Kraft setzen. Die geplanten Regelungen des Pandemievertrags und der reformierten Internationalen Gesundheitsvorschriften führten zur Einschränkung von Grund- und Menschenrechten und verletzten das Demokratieprinzip, das Wahlrecht der Beschwerdeführerin und die Verfassungsidentität des Grundgesetzes.

    Wesentliche Erwägungen der Kammer:

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig.

    1. Sie richtet sich nicht gegen einen tauglichen Beschwerdegegenstand.

    a) Die Mitwirkung der Bundesregierung an dem Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags auf der internationalen Ebene eignet sich nicht als Beschwerdegegenstand, weil sie noch keine innerstaatlichen Rechtswirkungen auszulösen vermag; derartige Rechtswirkungen werden vielmehr erst durch ein Zustimmungsgesetz bewirkt. Zwar können Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen schon vor ihrem Inkrafttreten vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden. Die zu überprüfende Norm muss jedoch bereits erlassen – wenn auch nicht notwendigerweise schon in Kraft getreten – sein. Dies setzt voraus, dass sich Bundestag und Bundesrat abschließend mit dem Gesetz befasst haben, es also nur noch der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung bedarf.

    b) Ausgehend hiervon ist die angegriffene zukünftige Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland an dem (erst zukünftig) geplanten Abschluss eines Pandemieabkommens und der zeitgleich geplanten Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 kein tauglicher Beschwerdegegenstand der Verfassungsbeschwerde. Denn sie löst keine innerstaatlichen Rechtswirkungen aus, die geeignet wären, die Beschwerdeführerin in ihren (Grund)Rechten zu verletzen. Da die Verhandlungen auf der internationalen Ebene noch andauern, liegt folglich schon kein Zustimmungsgesetz vor, welches Gegenstand einer abschließenden Befassung von Bundestag und Bundesrat gewesen ist.

    2. Im Übrigen genügt die Verfassungsbeschwerde nicht den gesetzlichen Substantiierungsanforderungen.

    Die Begründung der Verfassungsbeschwerde lässt eine mögliche Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten inhaltlich nachvollziehbar nicht erkennen. Soweit die Beschwerdeführerin eine Verletzung der Verfassungsidentität und ihres Wahlrechts infolge einer beabsichtigten Hoheitsrechtsübertragung rügt, setzt sie sich nicht detailliert mit den einzelnen Artikeln der Entwurfstexte hinsichtlich möglicher konkreter innerstaatlicher Rechtswirkungen auseinander und zeigt insbesondere nicht auf, dass die derzeitigen Entwurfstexte auf eine mit den Vorgaben des Grundgesetzes unvereinbare Hoheitsrechtsübertragung an die WHO abzielen.

      • Nicole auf 27. September 2023 bei 21:09
      • Antworten

      Ist es nicht sehr bemerkenswert, wie entscheidungserheblich es sein soll ob ein zustimmungsbedürftiges Gesetz vorliegt oder nicht?
      Holger Grefrath erklärt in seinem Aufsatz: Die ‚Bundesnotbremse‘ ist nicht zustande gekommen: Der Reform des Infektionsschutzgesetzes fehlt die Zustimmung des Bundesrates, VerfBlog, 2021/4/26 warum der § 28 b Infektionsschutzgesetz verfassungswidrig ist, eben weil es ein Zustimmungsgesetz war.
      Nun kann man wohl denken, dass wenn es nun ein zustimmungsbedürftiges Gesetz geben sollte, macht man das auch wie beim Infektionsschutzgesetz?
      Also wird der Gesetzgeber zum Wiederholungstäter?
      Nun wenn man mit Wiederholungstätern ungeniert Geschäfte (z. B. Pfizer) macht, wie man ganz deutlich in Götzsches Buch über die tödliche Medizin lesen kann, wird das wohl auch kein Problem sein.
      Wieder Bundesnotbremse oder was auch immer.

      Wichtig hier ist m. E. auch der Art. 90 BVerfGG
      (2) 1Ist gegen die Verletzung der Rechtsweg zulässig, so kann die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden. 2Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde.

      • Vera auf 30. September 2023 bei 15:09
      • Antworten

      Das steht in den Medien zum Pandemievertrag:
      Mit dem Vertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) soll die Welt bei einer neuen Pandemie besser vor¬bereitet sein und schneller reagieren können. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat der WHO An¬fang Februar die volle Unterstützung Deutschlands für den geplanten Pandemievertrag zugesichert.
      Oder :
      Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die volle Unterstützung Deutschlands für den geplanten Pandemievertrag zugesichert. Ein Entwurf, der diese Woche unter den 194 Mitgliedsländern zirkulierte, sei „ein guter Anfang“, sagte Lauterbach am Donnerstag nach einem Treffen mit WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus. Wichtig sei, dass die WHO-Entscheidungen stets auf wissenschaftlicher Basis stünden und nicht politisch basiert seien, sagte er.
      Es soll laut Lauterbach also wissenschaftlich basiert sein und nicht politisch.
      Wie steht es mit der Wissenschaftlichkeit von Lauterbach? Und seinem politisch korrekten Verhalten?
      Schon früher ist Lauterbach aufgefallen als jemand der wissenschaftlich unhaltbare Tatsachen verbreitet hat. So hat er im Rahmen einer Medikamentenstudie, für die er wohlgemerkt 800.000 Euro bekommen hat, Lipobay – Cholisterinsenker – angepriesen, das heißt seine Studien fielen allesamt positiv aus, obwohl er durch zahlreiche Hinweise schon gewarnt worden ist, dass das „Lipobay“ schwere Nebenwirkungen, wie Muskelschwund aufwies oder gar tödliche Wirkung hatte. Allein in den USA starben 31 Menschen davon. Das Mittel wurde dann später – zu spät – vom Markt genommen.
      Dasselbe galt für den Appetitzügler „Reductil“. Auch dieses hatten schwerwiegende bzw. tödlichen Nebenwirkungen. Die Gefahren wurden lange von der Pharmaindustrie heruntergespielt und erst nachdem – nach der Zulassung – Todesfälle bekannt wurden, wurden das Mittel vom Markt genommen. Und dieses Muster zeigt sich immer wieder in der wissenschaftlichen Arbeit von Lauterbach. Durch minderwertige Studien werden maximale positive Aussagen zu neuen medizinischen Produkten gemacht. (Gunter Frank, Bericht zur Coronalage 16.6.2020: Der seltsame Professor)
      Auch wegen diesen Aussagen wäre Lauterbach meines Erachtens nach strafbar nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) nach § 14 i.V.m § 3 HWG.
      Das Heilmittelwerbegesetz dient dem Schutz der Gesundheitsinteressen des Einzelnen und der Allgemeinheit. Das HWG trägt dem Gedanken Rechnung, dass Kranke besonderen Schutz bedürfen, weil sie in der Regel nicht in der Lage sind, die Wirkungen von Arznei- und anderen Heilmittel zu überschauen, und überdies sich oft in einer unkritischen physischen und psychischen Situation befinden, in der sie geneigt sind, Werbeaussagen unkritischer als sonst zu begegnen. (Jörg Fritsche in: Medizinrecht, Vorbemerkung HWG). Selbstverständlich ist uns klar, dass Menschen die gesund sind „impfen“, aber diese unkritische Situation die Folge des unglaublichen „Hypes“ entstanden ist.
      Werbung im Sinne des HWG sind alle informationsvermittelnden und meinungsbildenden Aussagen, die darauf abzielen, die Aufmerksamkeit der Adressaten zu wecken und deren Entschlüsse (mit dem Ziel der Förderung des Absatzes) zu beeinflussen.
      Der § 3 HWG lautet:
      Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,
      1.wenn Arzneimitteln, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,
      2.wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass
      a) ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann,
      b) bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten,
      c)die Werbung nicht zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltet wird,
      3.wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben
      a) über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit von Arzneimitteln, Gegenständen oder anderen Mitteln oder über die Art und Weise der Verfahren oder Behandlungen oder
      b) über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erfinders oder der für sie tätigen oder tätig gewesenen Personen
      gemacht werden.
      Wie oft hat Lauterbach gesagt, dass die „Impfung“ nebenwirkungsfrei ist, also keine schädliche Wirkung hat und wie oft wurde uns gesagt, dass die „Impfung“ einen sicheren Erfolg haben wird und die „Pandemie“ damit ein Ende haben wird.
      Wer dem Verbot der irreführenden Werbung (§ 3) zuwiderhandelt, (wird) könnte nach § 14 HWG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.
      Das zum wissenschaftlichen Arbeiten von Lauterbach.
      Und es soll nicht politisch werden. Also das ist es doch schon längst Herr Lauterbach.
      Wie können Sie es wagen, diesem Plan zu zustimmen?
      In dem Maastricht Urteil (BVerfGE 89, 155) wurde es noch offengelassen, ob das Grundgesetz eine deutsche Mitgliedschaft in einem europäischen Bundesstaat (oder auch Staatenbund) zulassen würde. Gut, dass ist noch eine andere Problematik, aber vergleichbar. Im Lissabon – Urteil wurde ganz deutlich gemacht, dass das Grundgesetz die souveräne Staatlichkeit Deutschlands nicht nur voraussetze, sondern garantiere.
      Es wurde klargemacht, dass ein Eintritt in einen Bundesstaat bedeutet, dass das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufgegeben wird. So ein Schritt sei wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung auf ein neues Legitimationsobjekt allein dem unmittelbaren erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten. Daher sei ein für Deutschland handelndes Organ nicht dazu ermächtigt, wenn es nicht der erklärte Wille des Volkes ist.
      Wie kann Lauterbach sagen, dass es nicht politisch werden soll? Hier geht es nicht um die Europäische Union. Nach Art. 1 EUV sollen alle Entscheidungen der EU möglichst bürgernah getroffen werden. Soll jetzt aber auch noch die WHO legitimiert werden, Entscheidungen zu treffen, wird diesem Grundsatz noch weniger entsprochen.

      1. Ich lese gerade, dass die Bildungsministerin Ernst im nächsten von der AFD eingeleiteten Corona Ausschuß in Brandenburg auch gehört wird.
        Wie ich hörte hat sie auch massiv für die Impfung geworben, bei Kinder und Jugendlichen.
        Sie ist ja wohl aus irgendeinem Grund zurückgetreten.
        In dem Fall unterliegt sie ja auch nicht mehr dem (dringend zu untersuchenden) Privileg der Immunität nach Art. 46 GG.
        So stände es an sich an, zu prüfen inwieweit nicht das Legalitätsprinzip eingreifen muss und sie wegen des Verbots der Werbung von bedenklichen Arzneimittel zu verfolgen wäre (s. o.).

  1. Sehr geehrter Herr Dr. Schleiter, wertes KRiStA-Team, vielen Dank für die erneute Zurverfügungstellung des Videos. Eigentlich müsste so eine Darlegung in den Medien verbreitet werden, aber da sind wir im falschen Land mittlerweile, in Demokratien wäre das kein Problem.

    • Ama Walter auf 8. Juli 2023 bei 11:45
    • Antworten

    Das Video ist leider auf youtube nicht mehr verfügbar.

        • Dr. med. Susanne Lehmkuhl-Eichhorn auf 10. Juli 2023 bei 22:54
        • Antworten

        @Frank Dalton
        Ich gehe davon aus, dass @Ama Walter das Video von Herr RA Schleiter meint, das nicht mehr aufrufbar ist.
        Und das ist wirklich sehr schade – zum Glück hatte ich es einmal angeschaut.

        Besteht nicht die Möglichkeit, das Video direkt auf dieser Website, also ohne YouTube und Co., hochzuladen?

        Wie auch immer – auf jeden Fall vielen Dank für die klaren und „erhellenden“ Ausführungen in dem Video, was das Justizsystem in Deutschland betrifft – und das nicht erst seit der PLandemie.

        Aber der Wurm ist ja in allen Bereiche drin – und das Übel liegt aus meiner Sicht in diesen immensen Verflechtungen von Politik und multinationalen Konzernen sowie deren Hintermännern weltweit – nämlich den großen Banken, Zentralbanken und der BIZ (als Zentralbank der Zentralbanken), welche ja über Jahrzehnte entstanden sind. Diese Verdichtung von Geld und Macht – mit der Politik als auf der Bühne agierenden Marionetten – hat überall ihre Finger drin (z.B. auch bei der WHO etc.) und bestimmt wo es lang geht.

        Wenn dann noch eine „Komposition“ vorliegt, wo nicht wirklich eine Gewaltenteilung vorhanden ist, bzw. diese nicht gelebt wird – wo es möglichst ist – dann gute Nacht – wobei, gut ist sie Nacht dann ja leider nicht.

        Aber – trotzdem allen weiterhin gutes Durch- und Zusammenhalten und Kraft schöpfen im Erfreuen an ja auch durchaus schönen Dingen im Leben.

        Denn es wird noch schlimmer kommen – wir schlittern geradewegs auf den Abgrund zu, wenn die große Masse der Menschen nicht endlich aufwacht und begreift, was global „abgeht“.

        Sprich die Digitalisierung in allen Lebensbereichen (Gesundheit, Geld, Mobilität, Energie, u. s. w.) und damit Kontrolle und Komplettüberwachung mit der Konsequenz der Lenkung und höchstmöglichen Gleichschaltung, durch Wenige, die das bestimmen wollen udn auch auf dem besten Weg dahin sind.
        D.h., wir werden einen Verlust von Freiheit und Selbstbestimmung bis in unsere intimsten Bereiche hinein erleben, wenn wir das zulassen – durch die Digitale-Impfpass-Kontrolle, den geplanten Bargeld-Ausstieg – sprich nur noch digitales Geld (verbunden mit unserer digitalen ID kann es uns dann so gehen, wie den Demonstrierenden in Canada vor einigen Monaten, denen schwupp di wupp die Konten gesperrt wurden) – , die digitale Gesundheitsakte (zunächst Zugriff EU-weit, dann auch bis in die USA – alles nur zum Abgreifen der Daten für Forschungszwecke etc. – echt? Nö, natürlich nicht, oder glaubt das wirklich jemand), Smart Citys (komplett überwacht – wie immer alles nur FÜR die Menschen) u.s.w..

        Ein Schritt, diesem Irrsinn zumindest ein bisschen im Rahmen des „ich bin noch handlungsfähig“ entgegen zu treten, könnte sein, diese „verdammten“ Smartphones mal auszuschalten – oder zumindest mal wegzulegen, ganz weit weg am besten.

        Es geht auch ohne oder mit normalen einfachen Handys (denn damit kann man telefonieren und simsen, man ist also erreichbar) – den Rest könnte man, so wie ich es auch noch erlebt und gelebt habe und immer noch weitgehend tue, analog machen.

        Man glaubt es kaum – aber auch damit kann man leben, überleben, auch arbeiten, ebenfalls Freunde treffen etc. :). na ja, nur so ein kleiner Anreiz als Möglichkeit unter vielen, die jeder Einzelne für sich suchen und finden könnte / kann.

        Allen noch eine schöne Woche,
        Dr. med. Susanne Lehmkuhl-Eichhorn

  2. Mal was ganz anderes:
    „Internationale Anwaltskonferenz: Wir müssen die Diktatur der Weltgesundheitsorganisation stoppen“
    https://de.rt.com/international/174350-internationale-anwaltskonferenz-wir-muessen-diktatur/

    • O. E. Deler auf 4. Juli 2023 bei 20:10
    • Antworten

    Ist diese Oligarchische Einheitspartei Deutschlands (OED) die politisch-parlamentarische Kraft, die dem sich gegenwärtig entwickelnden Gesinnungsstaat Vorschub leistet?

    „Die staatliche Diffamierung und Zensur von Regierungskritikern in der Corona-Krise sind bekannt. Dem folgt nun das wohl organisierte Schweigen der OED zu circa 100.000 unerwarteten Todesfällen, die 2021 bis 2022 auftraten, nicht mit Covid-19 erklärbar sind und in prüfungsbedürftiger Korrelation zum Impfgeschehen stehen. Für den Ukraine-Krieg haben die Nachdenkseiten mit geleakten Dokumenten aufgezeigt, wie die OED Ministerien, Ämter und manche Medien koordiniert, um die öffentliche Meinung transatlantisch einzunorden.
    All das ist möglich dank ihres großen medialen Safe Space, wo frühere und künftige OED-Sprecher Journalisten mimen. Zudem hilft der Partei noch ein guter Rechtsschutz beim Staatsbetrieb: Der Europäische Gerichtshof stellte 2019 fest, dass die deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig von der Exekutive ist.

    Der Strafrechtler Peter-Alexis Albrecht sagte dazu im Deutschlandfunk Kultur, dass nur die Richter „einigermaßen unabhängig“ seien: „Der Staatsanwalt hingegen hängt ab von der politischen Interessenlage der Exekutive.“
    Was rät wohl ein Justizminister, dessen Chef Kindermaskierung und willkürliche 2G-Regimes verhängt hat, seiner Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Prüfung dieser Sachen? Verfolgen oder eher nicht? Die OED agiert in einem medialen und juristischen Safe Space, wenn sie nach erfühltem Bedarf die öffentliche Meinung manipuliert oder Grundrechte aussetzt.

    Ich schreibe hier ab dem nächsten Monat über Bürger, die sich für Informations- und Meinungsfreiheit einsetzen – und dabei von den Gesinnungswarten der neuen Einheitspartei drangsaliert werden. Diese Mutbürger haben zu wenig Presse, die OED hat viel zu viel.“

    https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/philosophische-kolumne-von-michael-andrick-wie-das-system-der-oligarchischen-einheitspartei-deutschlands-oed-funktioniert-demokratie-pluralismus-ukraine-krieg-putin-corona-krise-impfung-li.365589

    • Horstd Waelternhagen auf 30. Juni 2023 bei 16:58
    • Antworten

    Folgenlose Anwaltsprosa oder ernsthafter Ermittlungsansatz?

    „Tobias Ulbrich@AnwaltUlbrich Jun 28

    Lesen Sie doch bitte alle Auszüge. Damit steht fest, dass es wohl m.E. ein Pharmaindustrielobbyistenrat war, da alle Aussagen ausschließlich dem Impfen, der Desinformation der Bevölkerung und der Steigerung des Drucks galten. Ich danke dafür, dass nun jeder sehen kann, was eingekaufte Experten tun – nämlich irreführenden Informationen einen wissenschaftlichen Touch zu geben.

    Das Einkaufen von Namen ist in der Regel teurer als der Einkauf von Inhalt. Wäre gut wenn die Vergütung und die geflossenen Drittmittel an die Institute der Herrschaften gleich mit geprüft und veröffentlicht werden, damit klar wird, wie Ergebnisse vermutlich durch Korruption passend gemacht worden sein könnten.

    Das Meiste in den Protokollen kann und darf man doch nicht ernsthaft als Experte vertreten, da die Wissenschaftsliteratur das Gegenteil der Behauptungen herausschrie. Ich gehe schon davon aus, dass alle lesen können. Bei den meisten Aussagen wäre damals der Vermerk „unvertretbar“ anzubringen.

    Die Protokolle werden kollektiv für alle zum Problem, da divergierende Meinungen nicht existent gewesen zu sein scheinen und diese offenbar auch nicht das Standing hatten, solche protokollieren zu lassen. Kollektiv dürften daher alle für jeden Verletzten und Toten der Impfung alle als Mittäter potenziell verdächtig sein.

    Um so spannender, dass dennoch die Protokolle herausgegeben wurden, da sie bei einem funktionierendem Rechtsstaat die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen würde.

    Da war offenbar keiner der Experten gut strafrechtlich vorher beraten.

    Das aktive Belassen von bedenklichen Arzneimitteln im Markt und die fortgesetzte Förderung der Verabreichung entgegen von § 5 AMG impliziert neben § 95 AMG eine Kette von weiteren möglicherweise in Betracht kommenden strafrechtlichen Normen.

    Wäre interessant zu wissen, ob damit auch die Herausgabe verweigert worden ist. Mehr Infos dazu wären super.“

    https://nitter.net/AnwaltUlbrich

  3. Wir sind keine Demokratie, das Land ist gespalten, Armut, Obdachlosigkeit, Inflation, Neoliberalismus, ein Sozialkreditsystem mit Parallelen zum Nationalsozialismus machen sich breit und eine Gewaltenteilung (wie 1933) resp. einen Rechtsstaat haben wir auch nicht.

    Politisch abhängige Richter und Staatsanwälte sorgen für Ungerechtigkeit, treten Menschenrechte mit Füßen.

    Der Chef des Verfassungsschutzes stigmatisiert und verunglimpft Grundrechteträger als Staatsfeinde, nur weil sie berechtigte Regierungskritik üben.

    Menschen, die protestieren und in den Widerstand gehen werden mit Stasi-Methoden zersetzt und nachhaltig diffamiert.

    Polizeigewalt gegen Andersdenkende nimmt ein erschreckendes Ausmaß an, Meinungsfreiheit wird als Hass und Hetze umdefiniert. Die Vereinten Nationen stellen Deutschland wegen Gefährdung der Meinungsfreiheit (NetzDG) an den Pranger.

    Grundrechte in der Arbeitswelt erodieren seit Jahrzehnten; alle Schutznormen sind praktisch zerstört.

    Betriebsratswahlen werden sanktionsfrei verhindert; Arbeitsschutzbehörden verweigern sich der Grundrechtebindung (Art. 1 (3) GG), so dass Menschenrechte in der Arbeitswelt (ICESCR) zunehmend einer Bedeutungslosigkeit zugeführt werden.

    Kinderrechte, wie sie in der UN Kinderrechtskonvention niedergeschrieben sind, werden kaum beachtet. Nachhaltige Traumatisierung der Kleinsten und massive Engpässe bspw. in den Kinderpsychiatrien nimmt man ohne Aufschrei hin; ebenso die Vergewaltigung von Kindern durch angebliche Seelsorger.

    Der Zerfall des Bildungssystems (wider Art. 13 ICESCR) und der medizinischen Versorgung des Landes (wider Art. 12 ICESCR) wird von den Verantwortlichen konsequent und teils mit krimineller Energie vorangetrieben, ohne dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.

    Die Überlastung der Alten- und Pflegeheime gefährdet das Leben und die Gesundheit der Bewohner und verletzt deren Würde, was für die Verantwortlichen ebensfalls ohne Kosequenzen bleibt.

    Waffenlieferungen an Schurkenstaaten und in Krisenregionen haben Hochkonjunktur; genauso wie nicht verfolgte Korruption und Rechtsbeugung von Politikern, Medienverantwortlichen und Richtern.

    Fernseh-, Verwaltungsräte und Intendaten werden von politischen Funktionären eingenommen.

    Höchste Ämter werden mit korrupten Politikern ohne demokratisches Verfahren besetzt, die Chaos und Verunsicherung in der Bevölkerung stiften.

    Ungehemmter Lobbyismus regiert Bundes- und Europapolitik zu Gunsten von Banken und Konzernen, die über das Land herfallen und Gemeingut plündern (ÖPP).

    Der Ethikrat hat alle ethischen Grundsätze über Bord geworfen und dient den Zielen des totalitären Staates zur Durchsetzung neoliberaler Ziele.

    Die Bürger haben das Nachsehen, bleiben auf der Strecke; dürfen aber zahlen.

    Rentner werden erneut um ihren menschenwürdigen Lebensabend betrogen und sammeln Flaschen, damit sie über die Runden kommen.

    Politiker füllen sich u.a. mit Schmiergeldern ihre Taschen; erhöhen sich ihr Einkommen selbst.

    Die Steuer- und Abgabenlast ist die 2. höchste weltweit! (OECD 2021).

    Die Strompreise sind die höchsten weltweit (global petrol prices).

    Die „Migrationswaffe“ (vgl. Kelly Greenhill „Using Refugees as Weapons“ New York Times – April 2011) wird, wie sie die DDR bereits im Jahre 1985/86 gegen die BRD „erfolgreich“ einsetzte (Kellerhoff – Die Welt / November 2015), so geschehen auch im Jahre 2015 durch Merkels (FDJ -Sekretärin für Agitation und Propaganda) illegale resp. menschenrechtswidrige Grenzöffnungen (vgl. Sarrazin Achgut /April 2018) nun wieder – auch als Folge der Beteiligung Deutschlands am Ukrainekrieg (vgl. wissenschftl. Dienst des Bundestages – WD 2 – 3000 – 019/22 – Seite 6) -, erneut gegen das eigene Land zum Einsatz gebracht.

    Das Grundgesetz mit all seinen Frieden stiftenden und gerechten Elementen wurde aufgrund des stillen Staatsstreiches durch die DDR (Folge der Beseitigung der Rechtsgrundlage für den Beitritt via Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr.), vor 30 Jahren außer Kraft gesetzt.

    Wir sind im Ukraine-Konflikt zur Kriegspartei geworden (b.b.), tragen so zum Eskalationsgeschehen und zur Gefahr einer atomaren Auseinandersetzung resp. zur Entstehung eines 3. Weltkrieges, vorsätzlich bei.

    Über alledem trohnen die unfreien und gleichsam politisch abhängigen Medien, die mit Propaganda und Lügen all das Unrecht decken.

    Und die Kirche schweigt auch dazu.

    https://www.n-tv.de/politik/Fast-ein-Drittel-haelt-Deutschland-fuer-Scheindemokratie-article23261077.html

    • Kain E. Aufarbeitung auf 29. Juni 2023 bei 8:33
    • Antworten

    Ein wichtiges, diskussionswürdiges Zeitdokument, welches helfen kann, politische Entscheidungsschritte in Sachen „Corona“ ein wenig besser zu verstehen:

    „Vor wenigen Tagen, am 16. Juni 2023, gelang dem Arzt Christian Haffner eine Sensation: Nach einem einjährigen Rechtsstreit mit dem Bundeskanzleramt erstritt er auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes erfolgreich die Protokolle des sogenannten Corona-Expertenrats der Bundesregierung. Das Gremium hatte vom Dezember 2021 bis April 2023 unter der Maßgabe höchster Vertraulichkeit getagt. Es setzte sich zusammen aus dem Who-is-Who medienbekannter Protagonisten der Coronazeit, wie Christian Drosten, Alena Buyx, Viola Priesemann, Lothar Wieler oder Hendrik Streeck. Gesundheitsminister Karl Lauterbach wohnte dem Kreis regelmäßig bei, Justizminister Marco Buschmann war einmal zu Gast. Pikant: Der Corona-Expertenrat begleitete den internen Meinungsbildungsprozess der Ampel-Koalition zu ihrem Gesetzesentwurf einer Allgemeinen Impfpflicht, die am 07. April 2022 schlussendlich im Bundestag abgelehnt wurde. Die freigeklagten Protokolle zeigen: Der Expertenrat hatte der Bundesregierung sowohl die allgemeine Impfpflicht, als auch die Weiterführung von Corona-Maßnahmen im Herbst 2022 nahegelegt – und das, obwohl dem Gremium eigentlich bewusst war, dass die Impfung nicht vor Übertragung schützt, die Bevölkerung längst Maßnahmen-müde und Omikron auf dem Vormarsch war. Die brisanten Dokumente geben einen erschütternden Einblick in das geschlossene Weltbild von “Experten”, die bereit sind, ihre wissenschaftliche Ideologie über das Wohlergehen der Bürger zu stellen.“

    https://www.velazquez.press/p/freigeklagt-die-geheimakte-corona

    • Harry Trent auf 28. Juni 2023 bei 10:14
    • Antworten

    Sehr geehrter Herr Dr. Schleiter,

    ich bin seit fast 38 Jahren Polizeibeamter (davon ca. 20 Jahre Kriminalbeamter) und habe ihr Interview mit großem Interesse angeschaut. Ich habe tatsächlich in den letzten Jahren auch ein wenig das Vertrauen in den den Staat und seine Institutionen verloren. Es hat eine deutliche Veränderung der Gesellschaft aber auch der Politik und vor allen Dingen auch der Jurisprudenz gegeben. Es macht mir große Hoffnung, dass es augenscheinlich noch Juristen in diesem Staate gibt, die ihren Auftrag ernst nehmen und sich dem Grundgesetz vollends verpflichtet sehen. Ich danke Ihnen für ihren Einsatz und dafür, dass sie zumindest bei mir wieder etwas Hoffnung wecken. Machen Sie bitte weiter so und legen den Finger da hin, wo er hingehört. An die Wahrheit und die Rechtsstaatlichkeit.

  4. Sehr geehrter Herr Dr. Schleiter

    Super, wie deutlich Sie werden und dabei trotzdem ruhig und argumentativ bleiben. Ihre Einlassungen sind auch sehr informativ und bauen durch diese Sachlichkeit viele Brücken für unterschiedliche Meinungen.
    Danke auch für Ihren Einsatz für Demokratie und Rechtsstaat!

    • Kain E. Aufarbeitung auf 26. Juni 2023 bei 10:29
    • Antworten


    Jessica Hamed
    @jeha2019
    1h
    #Rechtsstaat #Corona #Aufarbeitung

    Am Mittwoch dieser Woche, den 28.6.23, referiere ich im Rahmen eines Seminars von Juraprofessor & Mitglied des @ethikrat|s Steffen Augsberg an der Uni Gießen digital frei zugänglich über folgenden Zoom-Link: uni-giessen.zoom.us/j/650679… über den faktisch unzulänglichen Rechtsschutz während und nach der Corona-Krise.

    Auch für Nicht-Fachleute dürfte der Vortrag interessant und inhaltlich verständlich sein. Beispiele aus der Praxis (insbesondere vom VGH Kassel) veranschaulichen die Probleme.

    Nach dem ca. 30minütigen Vortrag gibt es Gelegenheit zur Diskussion.

    Ich freue mich auf die Veranstaltung und über die Einladung als Referentin zu diesem wichtigen Thema, da die Corona-Krise im Alltag zwar der Vergangenheit angehört, die juristische Aufarbeitung steht indes erst am Anfang.

    Link zur Veranstaltung:
    https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/professuren-forschung/professuren/augsberg/news/gps_28-06.23

    @jlugiessen @hrPresse“

    https://nitter.net/jeha2019

    „GPS: 28.06.23, 18 Uhr c.t. – RA Jessica Hamed: „Corona-Pandemie – (nicht bestandener) Stresstest des Rechtsstaates“

    RA Jessica Hamed: Corona-Pandemie – (nicht bestandener) Stresstest des Rechtsstaates

    Während in den Eilverfahren gegen die akut geltenden Corona-Maßnahmen, wie etwa die Schulschließungen, Test- und Maskenpflichten, Nachweispflichten (3G und 2G), Betriebsschließungen und Kontaktverboten ganz überwiegend der Erfolg versagt blieb, kämpfen Kläger:innen nun weiter um rechtliche Klärung in den sog. Hauptsacheverfahren. In den Eilverfahren wurde häufig im Rahmen der sog. Folgenabwägung dem öffentlichen Vollziehungsinteresse den Vorzug gegeben. Die Kläger:innen wurden nicht selten auf die Hauptsacheentscheidung vertröstet, weil in den Eilverfahren nur eine summarische Prüfung erfolgen kann. Nunmehr verneinen dieselben Gerichte aber vielerorts das sog. Rechtschutzbedürfnis und weisen die anhängigen Klagen als unzulässig ab, weil die Richter:innen kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse mehr zu erblicken vermögen. Das juristisch (und gesellschaftlich) nicht haltbare Ergebnis wäre, dass selbst die gravierendsten allgemeinen Grundrechtseingriffe in der bundesdeutschen Geschichte keiner gerichtlichen Kontrolle unterzogen würden. Es stünde etwa dahin, ob das monatelange Herunterfahren des öffentlichen Lebens rechtmäßig gewesen ist. Ein fatales Signal an die Legislative und Exekutive, denn sie wüssten, sie könnten in staatlicherseits deklarierten Krisensituationen, ohne auch nur eine nachträgliche Rechtskontrolle mit entsprechenden Konsequenzen fürchten zu müssen, agieren. Ein Freibrief für den entfesselten Staat.

    Eine Teilnahme ist ohne vorherige Anmeldung über folgenden Zugangslink möglich:
    https://uni-giessen.zoom.us/j/65067900424?pwd=Z0VhanJGQzl6cThBUEpHcFdVdlE0dz09

    Nähere Informationen zum Gesundheitsrechtlichen Praktikerseminar finden Sie hier.“

    https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/professuren-forschung/professuren/augsberg/news/gps_28-06.23

    • Dr. Ernst Walter Henrich auf 25. Juni 2023 bei 12:39
    • Antworten

    Die Aussagen und Erklärungen von Dr. Schleiter haben mir ganz neue, erhellende Sichtweisen auf das deutsche Justizwesen eröffnet. Selten ein so lehrreiches Interview genossen. Bitte mehr davon!

  5. „ Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der „Ausnahmezustand“, in dem wir leben, die Regel ist.“ Walter Benjamin 1940. https://harpers.org/2010/05/benjamin-history-and-the-state-of-exception/ . Der Rechtsstaat wird halt durch übergeordnete Notwendigkeit ausgehebelt.

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