KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.

Was hindert die Aufarbeitung der Corona-Politik?

Manfred Kölsch

I.

Hat nun die Phase der Aufarbeitung der Corona-Politik der letzten Jahre begonnen? Ist nicht ein allgemeines Aufatmen zu spüren nach dem Wegfall fast aller Grundrechtseinschränkungen? Wir haben viel zu verzeihen, hört man von Jens Spahn. Karl Lauterbach nennt das Verhalten der Kliniken bei der Anschaffung von neuen Intensivbetten und dem Verhalten bei der Geltendmachung der sog. Freihaltepauschale Betrug. Hardliner der Lockdown-Politik wie Karl Lauterbach, Jens Spahn, Lothar Wieler und Christian Drosten sind nun der Auffassung, Schulschließungen seien unnötig gewesen. Selbst den Ethikrat haben Bedenken erreicht: Besonders Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen seien Gesellschaft und Politik vieles schuldig geblieben, beklagt nebulös die Vorsitzende Prof. Alena Buyx.

Die Skepsis bleibt dennoch.

Es wird vermieden, die Aushebelung einer freien, egalitären und solidarischen Bürgergesellschaft durch Grenzschließungen, Lockdowns, Demonstrationsverbote, Eltern-Entrechtung, indirekte oder partiell direkte Impfpflichten und Verfolgung von Maßnahmenkritikern als Irrweg zu benennen. Die Rechtsverletzungen bei der Zulassung der Covid-Impfstoffe werden aus der Diskussion herausgelassen. Die Frage, wie es möglich war, dass dies alles bei Medien, „Experten“ und Bevölkerung nicht auf nennenswerte Opposition gestoßen ist, wird umgangen.

Denn wäre nicht, wollte man „viel verzeihen“, anzuerkennen, dass die Impfskeptiker zu idealen Sündenböcken auserkoren worden sind? Dazu haben maßlose Entgleisungen unseres politischen Personals geführt:

  • „Gibt es eine moralische Pflicht, sich impfen zu lassen? Ja!“ (Vorsitzende des Ethikrates Prof. Alena Buyx)
  • „Die Polizei soll 2G-Kontaktbeschränkungen auch zu Hause überprüfen.“ (Janosch Dahmen, Gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen)
  • „Diejenigen, die sich nicht impfen lassen, setzen ihre eigene Gesundheit aufs Spiel und sie gefährden uns alle.“ (Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier)
  • „Wahrscheinlich wird am Ende dieses Winters jeder geimpft, genesen oder gestorben sein.“ (Jens Spahn, am 22.11.2021, damals Gesundheitsminister)
  • „Kinder sind zur Zeit gemeingefährlich. Was Ratten in der Zeit der Pest waren, sind Kinder zur Zeit für Covid-19 – Wirtstiere!“ (Jan Böhmermann im ZDF).

Die Liste ließe sich beliebig verlängern.

So wurde Zwietracht zwischen den Menschen gesät. Unabhängig von dem Pandemiegeschehen sollten alle, die nein zu sagen in der Lage sind, dem Hass der Mitbürger ausgeliefert werden.

Die fehlende Wirksamkeit der Impfungen ist nicht Gegenstand der Diskussion. Die umfangreichen Haftungsbefreiungen der Hersteller für Folgen aus den unzureichend geprüften Impfstoffen sind ein Tabuthema. Weshalb die Entschädigung von Impfschäden auf massive Hürden bei den Gerichten trifft, wäre zu untersuchen.

Denn haben Sie schon einmal eine Entschuldigung gehört für die maßlosen Diffamierungen der Menschen, die sich nicht impfen lassen wollten? Obwohl man weiß und von Anfang an wissen konnte, dass die Impfungen weder den Geimpften vor einer Ansteckung schützen, noch der Geimpfte als Ansteckungsherd für andere ausscheidet. Obwohl man weiß und hätte wissen können, dass die Risiken psychischen und physischen Leids als Folge der Impfungen in keinem vertretbaren Verhältnis zu deren (nicht vorhandenen) Vorteilen stehen.

Schulschließungen werden nun zwar als unnötig bezeichnet, mit den Folgen – Einsamkeit, Depressionen von Kindern bis hin zum Suizid, Übergewicht mangels Bewegung bis hin zu Diabetes, nicht nachholbare Lerndefizite, die bei vorher bereits Benachteiligten die Benachteiligung noch vergrößert haben – werden Kinder und Eltern allein gelassen.

Zweifel an einer wirklichen Aufarbeitung bestehen auch deshalb, weil die Beschwichtiger immer behaupten, sie hätten ihr Bestes gegeben, es jedoch nicht besser wissen können. Dabei wird geflissentlich „übersehen“, dass das politische Personal diese angebliche Unwissenheit zu Beginn der Pandemie selbst verschuldet hat.

Eine Entschuldigung für Datenmangel gibt es nicht. Die „Unwissenheit“ rührte zum Teil daher, dass einseitig interessengerichtet „Experten“ als Berater ausgewählt worden sind. Aber auch Untätigkeit trug dazu bei. Schon 2001 hatte das RKI darauf hingewiesen, dass die Wirksamkeit der für einen Pandemiefall im IfSG vorgesehenen, nicht-pharmazeutischen Interventionen (sog. NPI, etwa Maskenpflicht, Lockdowns, Schulschließungen etc.) völlig unerforscht seien, so auch der Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 IfSG (S. 36).

Trotz ausdrücklicher Mahnung, deren Effektivität vor dem Eintritt einer Pandemie zu klären, geschah nichts. Das mit der Folge, dass sämtliche NPI – vorwerfbar – im „Blindflug“ erfolgten.

Die politische „Funktionselite“ vermeidet es, sich Fragen zu stellen wie:

  • Gab es eine Pandemie?
  • Was ist zu der Qualität der PCR-Tests zu sagen?
  • Wie ist das „Steuern“ der Maßnahmen nach Inzidenzzahlen zu beurteilen?
  • Gab es jemals eine Überlastung der Intensivstationen?
  • Gab es Gesetzesverstöße bei der Zulassung der Covid-Impfstoffe?
  • Wer ist überhaupt an Corona gestorben?
  • Wie ist die Wirkung der Impfstoffe auf das Immunsystem zu beurteilen?
  • Wer ist wegen der Impfung gestorben oder hat bleibende oder vorübergehende gesundheitliche Schäden davongetragen?

Eine unvoreingenommene, faktenorientierte Aufarbeitung findet nicht statt. Verständnis für diese Verweigerungshaltung sollen die nachfolgenden Ausführungen fördern.

II.

1.

Die rational begründete verfassungsrechtliche Argumentation, wie sie bereits vielfach brillant dargelegt worden ist, prallt an einer „darunterliegenden“ Ebene mehr oder weniger wirkungslos ab. Aus dieser Ebene speist sich der massive Widerstand gegen eine Aufarbeitung. Eine unvoreingenommene Aufklärung ist nicht gewollt, weil dann die Art und Weise und der Umfang der Vorteilserlangung durch Profiteure bekannt würde. Die bereits verwirklichten wirtschaftlichen Vorteile müssen gesichert bleiben. Voraussetzungen zu schaffen, um eventuelle Rückzahlungsansprüche begründen zu können, soll vermieden werden. Zukünftige wirtschaftliche Gewinnchancen müssen gewahrt bleiben. Die von dem politischen Personal dazu zumindest aus Unachtsamkeit und Inkompetenz geleistete „Hilfestellung“ soll nicht aktenkundig werden. Ein befürchteter Ansehensverlust muss verhindert werden. Die Mächtigen wollen sich weiter der ungeahnten Vorzüge bedienen, die ihnen die Pandemie liefert. Wie stark ausgeprägt dieser Wille zum Machterhalt ist, lassen die in den vergangenen Jahren dazu bereits eingesetzten Mittel erkennen.

Die Durchseuchung der Gesellschaft mit „beharrenden“ Profiteuren darf nicht unterschätzt werden. Das politische Personal hat sich als Profiteur nicht gescheut, durch maßlose Panikmache zu verbreiten, die ergriffenen Maßnahmen seien alternativlos. Diese seien ergriffen worden ausschließlich im Interesse der Bürger, obwohl damit ohne hinreichende Kontrolle wirtschaftliche Partikularinteressen bedient worden sind. Die nachfolgend nur exemplarisch vorgestellten Beispiele decken eine Art Raubzug durch die von den Steuerzahlern gespeisten Staatsfinanzen.  

2.

FFP2-Masken sollten nach dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz vom 18.11.2020 für besonders vulnerable Personen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Ohne schlüssige Begründung, so der Bundesrechnungshof (BRH) in seinem Bericht gemäß § 88 Abs. 2 Bundeshaushaltsord­nung vom 09.06.2021, legte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – mit tatkräftiger „Unterstützung“ von Vertretern des Deutschen Apothekerverbands – am 27.11.2020 den Preis auf 6 € pro Maske fest. Nicht schlüssig deshalb, stellt der BRH fest, weil die Preise, mit denen die Apotheken in der Zeit von Ende November 2020 bis Ende Februar 2021 die Masken einkaufen konnten, von 1,62 € auf 0,40 € gefallen waren. Im Februar 2021 haben die Apotheken die Preise auf 3,90 € gesenkt. In dem vom BRH abgedeckten Berichtszeitraum (bis 09.06.2021) haben die Apotheken 290 Millionen Masken abgerechnet. Legt man die Einkaufspreise zuzüglich eines marktüblichen Kosten- und Gewinnaufschlags zugrunde, sind 2 € zu Lasten des Steuerzahlers konservativ gerechnet. Bei 290 Millionen abgerechneter Masken ergibt dies eine Lücke von 580 Millionen Euro zu Lasten des Staatshaushalts.

Dass diese Steuermittel sinnfrei (gleiches gilt für chirurgische und FFP2-Masken) vergeudet worden sind, wird durch die von der Cochrane-Gesellschaft am 30.01.2023 veröffentlichte Meta-Studie bestätigt, eine Gesellschaft, deren Ruf in der evidenzbasierten Medizin nicht in Frage gestellt wird. Diese Studie kommt zu dem Ergebnis, dass das Tragen von Masken epidemiologisch gesehen keinen oder allenfalls einen unbedeutenden Effekt hinsichtlich der Ausbreitung der COVID-19-Erkrankung hat.

Dazu schon ausführlich: Wagner et al., Körperverletzung durch Masken?, Kapitel III.

Nach dem Bericht des BRH wäre ohne tatkräftige Hilfe des BMG dieser Gewinnschub für die Apotheken nicht möglich gewesen. Durch Verbreitung von Angst wurden Kaufanreize für Masken gesetzt und dadurch zugleich Umsatz und Gewinn in die Kassen der Apotheken gespült.

Es gab keinerlei sachgerechte Kontrolle der Mittelverwendung oder Preisüberwachung. Man war sich nicht einmal im Klaren darüber, wer zu den im Gesetz genannten „vulnerablen Personen“ gezählt werden sollte. Deshalb schwankte die Zahl der Anspruchsberechtigten zwischen 27,4 und 35,5 Millionen. Ohne Prüfung preiswerterer alternativer Vertriebswege gelang es der Lobby der Apotheker, die Verteilung der Masken über die Apotheken durchzusetzen.

3.

a)

Zu den Corona-Antigenschnelltests gab der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Andreas Gassen zu Protokoll: Allein für „sinnfreie Bürgerschnelltests“ sei viel Geld verschwendet worden. „Die unsinnigen Corona-Bürgertests sind viel zu teuer, der bürokratische Aufwand ist riesig, und die epidemiologische Aussagekraft ist null.“

Insgesamt hat der Bund laut Bundesamt für Soziale Sicherung bis April 2022 für die Tests, deren „Aussagekraft null ist“, bereits mehr als 12,2 Milliarden Euro ausgegeben. Bezahlt wurden die Tests aus dem Bundeshaushalt mit zunächst 18 € je Test. Niemand überprüfte, ob die Testzentren echte oder gefälschte Rechnungen einreichten. Der Leiter des Kommissariats für Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen in Berlin wörtlich: „Es gab neben fehlenden Kontrollmöglichkeiten kaum Auflagen durch die Zulassungsbehörden bei der Eröffnung von Testzentren, die geeignet gewesen wären, Betrugsversuche zu vereiteln.“

Bundesweit wurden bis April 2022 in ca. 650 Fällen strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs mit Corona-Tests eingeleitet. Eine Milliarde Euro sind an Betrüger gezahlt worden, meldet „Der Spiegel“.

In Bezug auf die in Berlin anhängigen ca. 360 strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geht der Leiter des dortigen Kommissariats für Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen von einer hohen Dunkelziffer aus.

Die Steuerzahlermilliarden werden mangels Kontrolle und deshalb fehlender Nachprüfbarkeit im Wesentlichen verloren sein. Was dadurch belegt wird, dass die Rückzahlungen durch die zuständigen 17 Kassenärztlichen Vereinigungen bis Mitte April 2022 nur bei 3,64 Millionen Euro lagen.

b)

Auswertungen von PCR-Tests werden, falls von niedergelassenen Ärzten vorgenommen, den Laboren über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), jene in Testzentren und im öffentlichen Gesundheitsdienst ausgeführten jedoch durch den Bund vergütet.

Wie eine Untersuchung von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung ergeben hat, haben die Laborärzte 6 Milliarden Euro für die Auswertung der PCR-Tests abgerechnet.

In dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagenden sog. Bewertungsausschuss (ein Gremium der Selbstverwaltung, hier eventuell auch der Selbstbedienung) wurde der Preis je Testauswertung auf 59 € festgelegt. Dieser Preis ist weit überhöht, vergleicht man ihn mit den 19,90 €, der für die Auswertung von Grippeproben offensichtlich auskömmlich ist. Die Preise für Testauswertungen wurden zwischenzeitlich von den Kassen auf 39,40 € herabgesetzt; der Bund zahlte weiter 50,50 €. Dann senkten die Kassen den Preis auf 35 € (der Bund zahlte noch 43,56 €) und letztlich ab Juli 2022 auf 27,30 € (der Bund zahlte 32,39 €). Jetzt, wo keine (oder kaum noch) Testauswertungen anfallen, hält auch die KBV einen Preis von 20 € für angemessen.

Die mit ausreichender Kapazität ausgestatteten weiteren Anbieter hätten die Untersuchung für 10 €, einschließlich Auswertung, durchgeführt. Die Firma Biozo bot zertifizierte Tests für 3 € und die Firma Euroimmun solche für 6 € an. Obwohl das BGM den Preis bestimmen konnte, wurde von dort an diesen wesentlich günstigeren Angeboten keinerlei Interesse gezeigt.

Es ist nicht Gegenstand dieser Abhandlung, zur Beweiskraft von PCR-Tests umfangreiche Ausführungen zu machen, jedoch soll das irrationale und verfassungswidrige Hantieren mit den sich aus den Laborergebnissen ergebenden Inzidenzzahlen benannt werden. Anerkanntermaßen sind zahlreiche Ergebnisse falsch positiv. Die durch die Massentests hochgetriebenen sog. Inzidenzzahlen gaben den Maßstab dafür ab, ob Menschen ihre Verwandten im Altenheim besuchen konnten oder diese einsam sterben lassen mussten, ob Veranstaltungen stattfinden durften oder Schulunterricht ausfiel. Schamlos wurden die Bürger – verstärkt durch die allabendlichen Wasserstandsmeldungen im Fernsehen – in dem Irrglauben gelassen, die positiv Getesteten seien auch krank. Damit der „Eifer“ an diesem Testunwesen ohne Erkenntnisgewinn durch die niedergelassenen Ärzte nicht nachließ, bewilligte ihnen das BMG für die Probenentnahme, über die übliche Vergütung hinaus, zusätzlich 8 € je Abstrich.

4.

a)

Der BRH hat in seinem Bericht vom 09.06.2021 vorgerechnet, dass gemäß § 21 Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungesetzes (KHG) bundesweit an die Kliniken 681,1 Millionen Euro ausgeschüttet worden seien im Zusammenhang mit Intensivbetten. Da für jedes neu geschaffene Intensivbett mit maschineller Beatmungsmöglichkeit gezahlt worden ist, reichte die Summe von 681,1 Millionen Euro für 13.722 neue Betten der vorgenannten Art aus, wie der BRH ausführt. Welche Klinik wann aus welchem Grund Intensivbetten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit angeschafft hat, ist nicht mehr nachvollziehbar.

Der BRH stellt fest, dass aus Statistiken, Datensammlungen und dem Register der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V. (DIVI-Intensivregister) weder die Zahl der angeschafften 13.722 Intensivbetten, noch die Voraussetzungen für die horrenden Freihaltepauschalen nachvollziehbar herauszulesen sind. Der BRH wirft den politisch Verantwortlichen vor, vor Auszahlung dieser Fördermittel nicht den Gegenstand der Förderung genau festgelegt zu haben. Die zwingende Kontrolle und Steuerung der Mittelverwendung und die Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahme seien nachher durch das BMG vereitelt worden. Eine Rückzahlung eventuell zu Unrecht ausgezahlter Gelder ist vom BMG nicht einmal angedacht worden. Das ist verständlich, hat doch das BMG zu Lasten des Steuerzahlers selbst Beweisvereitelung betrieben. Angesichts der selbst verschuldeten Beweisnot wären die Erfolgsaussichten eines auf Rückzahlung unbegründeter Zahlungen gerichteten Rechtsstreits wohl aussichtslos.

b)

Mit dem Inkrafttreten des neuen KHG am 19.11.2020 mit seinem § 21 Abs. 1, 1a wurde die Finanzierung umgestellt. Jetzt wurde nicht mehr für die Schaffung, sondern für die Abschaffung von Intensivbetten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit gezahlt. Es ist statistisch nachweisbar, dass sich in zeitlichem Zusammenhang mit dem 19.11.2020 in zahlreichen Kliniken in Deutschland plötzlich die Zahl der vorhandenen Intensivbetten markant verringerte. Ob diejenigen „abhanden“ kamen, die vorher gegen eine Zahlung von 50.000 € angeschafft worden waren, müsste überprüft werden. Der wirtschaftliche Sinn dieser herdenartig eingetretenen Bewegung war, dass der Anspruch auf die sog. Freihaltepauschale nur begründet sein sollte, wenn 75 % der vorhandenen Intensivbetten über 7 Tage hinweg mit Patienten belegt waren. Bei 100 Betten benötigte man dazu 75 Patienten. Bei 200 Betten waren dazu schon 150 Patienten erforderlich. Um die den Anspruch auslösende 75%ige Belegung schneller zu erreichen, war es nachvollziehbar, die Bettenzahl zu reduzieren. Die restlichen 25 % waren für Corona-Patienten freizuhalten. Die durch die gesetzliche Pflicht zur Freihaltung eintretenden Einnahmeausfälle wegen Absagen der Kliniken von bereits geplanten Aufnahmen, Operationen und Eingriffen sollten durch diese Freihaltepauschale kompensiert werden.

Die Offenlegung der Ausgleichszahlungen an alle deutschen Kliniken würde eine unvorstellbare Summe zutage bringen. Nur für einzelne Kliniken sind die Zahlungen bekannt. So sind über diese Förderschiene 12 Millionen Euro an eine Klinik, 8 Millionen Euro an eine weitere oder an eine dritte 30.790.000 € gezahlt worden. Eine Untersuchung bei allen Kliniken, die zeitlich um den 19.11.2020 herum einen markanten Bettenschwund aufwiesen, steht aus. Dazu sah der Bundesminister für Gesundheit, Herr Lauterbach, bisher auch keine Veranlassung, obwohl er, bei Bild-TV auf den Tatbestand angesprochen, antwortete, das sei in seinen Augen Betrug und kein Zufall. Alles müsse intensiv aufgeklärt werden.

Trotz dieser Reduzierung der Intensivbetten wurde der Bevölkerung von dem Bundesgesundheitsminister und dem RKI im Rahmen ihrer Angststrategie weiter vorgemacht, die Intensivstationen seien überlastet.

Es gab in diesem Zusammenhang keinerlei effektive Kontrolle der zuständigen geldgebenden staatlichen Akteure über die von den Krankenhäusern wöchentlich geplanten Aufnahmen und Operationen, die wegen des gesetzlichen Zwangs zur Freihaltung von 25 % der Betten von den Kliniken abgesagt werden mussten. Es steht fest, dass es Absagen vonseiten der Kliniken kaum gab. Diese weitere wesentliche Voraussetzung für die Zahlung von Freihaltepauschalen war damit nicht erfüllt. Entscheidend für die Vermeidung von Krankenhausaufenthalten war nämlich das Inanspruchnahmeverhalten der Patienten. Diese wollten von sich aus erst gar keine Behandlung im Krankenhaus, so Reinhard Busse, Professor für Management im Gesundheitswesen an der TU Berlin.

5.

Nicht nur wegen des Berichts des BRH liegt es nahe, anzunehmen, dass es zwischen den politisch Verantwortlichen einerseits und den Klinikverwaltungen bzw. dem Apothekerverband andererseits ein reibungsloses Zusammenwirken gegeben hat. Das für die Ausgaben der Steuermittel verantwortliche politische Personal ist bisher den ihm obliegenden Beweis schuldig geblieben dafür, dass das Hand-in-Hand-Arbeiten und die enorme Höhe der verwendeten Steuermittel überhaupt dazu gedient haben, die Gesundheit der Bürger optimal vor „pandemischen“ Folgen eines Virus zu schützen.  

6.

Ein sprechendes Beispiel dafür, dass unter der Vortäuschung, es ginge fürsorglich zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung um deren Versorgung mit Impfstoffen, obwohl tatsächlich nur die wirtschaftlichen Partikularinteressen der Impfstoffhersteller bedient wurden, ist der Beschluss über das Zustandekommen und die Verlängerung der „Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie“ (MedBVSV).

Hierbei handelt es sich nicht um irgendeine der sich jagenden Corona-Schutz-Verordnungen der Länder. Vielmehr wird mit dieser Verordnung des BMG in verfassungswidriger Weise die Außerkraftsetzung von für die Arzneimittelsicherheit unabdingbaren Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) verordnet. Bezweckt war damit, es den Impfstoffherstellern ohne jedes Haftungsrisiko zu ermöglichen, weiter Corona-Impfstoffe zu produzieren und in den Verkehr bringen zu können. Den zahlreichen von den Impfstoffen gesundheitlich Geschädigten wurde die in § 84 AMG normierte Anspruchsgrundlage für Schadensersatz für erlittene Impfschäden nach den unkomplizierteren rechtlichen Gesichtspunkten der Gefährdungshaftung aus der Hand geschlagen.

Die Exekutive hat die Mitglieder des Bundestages überrumpelt. Nur einen Tag vor der am 08.09.2022 erfolgten Abstimmung wurde den Abgeordneten für die Weitergeltung der MedBVSV eine 40 Seiten starke Begründung des Gesundheitsausschusses zugeleitet. An diesem Tag wurde abgestimmt über zahlreiche weitere Gesetzesvorhaben. Nur eine, aus zeitlichen Gründen gar nicht mögliche, gewissenhafte Vorbereitung auf die Abstimmung hätte den auf S. 12 der 40 Seiten starken Ausschuss-Begründung „verpackten“ vorstehend benannten Zweck entdecken können. Für die Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen war die MedBVSV nicht erforderlich, da eine Impfstoffschwemme bestand. 2021 wurden über 100 Millionen Impfstoffdosen „gespendet“ oder an den weltweiten Verteilungsmechanismus COVAX abgegeben. Wie viele Impfstoffdosen wegen Ablaufs des Haltbarkeitsdatums bis zum 08.09.2021 vernichtet worden sind, ist nicht bekannt. Die Zahl der nicht verimpften Dosen hat sich wegen der nachlassenden Impfbereitschaft in 2022 weiter erhöht. Da Abnahmeverpflichtungen gegenüber den Impfstoffherstellern noch bis 2023 bestehen und die Bundesregierung beschlossen hat, sich gegenüber den Herstellern bis 2029 zu weiterer Abnahme von Impfstoffdosen zu verpflichten, hat die Verschwendung von Steuergeldern noch nicht ihr Ende gefunden. Wegen Einzelheiten wird verwiesen auf die Veröffentlichung bei KRiStA: Schadensersatz für Corona-Impfschäden (1. Teil).

7.

Profiteure der betriebenen Corona-Politik sind auch die Diagnostikmaterial herstellenden Firmen und deren Aktionäre.

Bei Siemens Healthineers ging zum Bedauern der Aktionäre der Umsatz von Schnelltests von 329 Millionen Euro im Vorjahresquartal in der Zeit von Oktober bis Dezember 2022 auf 63 Millionen Euro zurück. Das Unternehmen Sartorius profitierte von einer hohen Nachfrage nach seinen Produkten, die für die Herstellung von Corona-Impfstoffen und -Medikamenten eingesetzt werden. In den Jahren 2019 bis 2022 betrug deshalb das jährliche Umsatzwachstum 32 Prozent. Bei dem Schweizer Diagnostikkonzern Roche ist allein im 1. Quartal 2021 der Umsatz an Corona-Antigen-Selbsttests und PCR-Tests auf 4,3 Milliarden Franken angestiegen. Deutschland hat dort im Januar 2021 für 400 Millionen Euro sog. Antikörper-Cocktails gekauft. Der Umsatz und Gewinnanstieg bei BioNTech, ansässig in Mainz „An der Goldgrube“, wird offenkundig durch die Gewerbesteuerzahlungen an die Stadt Mainz. Durch diese Zahlungen wurden die Schulden der Stadt Mainz von mehr als einer Milliarde Euro ausgeglichen und gleichzeitig durch ein millionengefülltes Konto der Stadt ersetzt.

8.

Ein Rechercheteam hat für den Deutschlandfunk Kultur ca. 20 mit der Verteilung der Milliarden betraute Corona-Hilfen-Programme ausgewertet und stellt fest: Mehr als 100 Millionen Euro sind der „bildenden“ Kunst zugute gekommen, davon 30 % kommerziellen Galerien und Kunstmessen. Dies, obwohl die Galerien durch den Aufbau von Online-Präsenzen keine Einnahmeeinbußen zu verzeichnen hatten. Händler mit Millionenumsatz erhielten teils mehrfach Fördergelder. Bis zu 70.000 € konnten ohne jede Bedarfsprüfung überwiesen werden, so dass die Mittel auch zweckentfremdet für die Anschaffung von Computern oder die Instandsetzung sanitärer Einrichtungen verwendet wurden. Den größten Verlust hatten die selbständigen Künstler zu verkraften. Diese wurden jedoch von „Neustart Kultur“ im Wesentlichen nach Exzellenz und nicht nach Bedürftigkeit gestützt.

Eine Aufarbeitung ist nicht zu erwarten, findet doch Monika Grütters, bis 2021 Staatsministerin für Kultur und Medien, die Förderung nach dem Gießkannenprinzip „nicht unfair“. Eine Prüfung des Bedarfs sei „in der Akutsituation nicht möglich gewesen“.

III.

Die Gesellschaft ist, wie die Beispiele exemplarisch ergeben, mit Profiteuren durchseucht.

Die Gier der zur Zeit politisch Mächtigen, sich weiter der ungeahnten Vorzüge zu bedienen, die die Pandemie ihnen eröffnet hat, und das Interesse der wirtschaftlichen Profiteure an der Aufrechterhaltung ihres Geschäftsmodells, sind neben Furcht vor Aufdeckung von Unfähigkeit und Fehlverhalten die Motive, die eine offene und faktenbasierte Aufarbeitung verhindern wollen. Da die Funktionselite eine offene Debatte kaum überstehen würde, erklärt sie ungestraft Kritiker zum „antidemokratischen Mob“; als Systemfeinde stehen diese außerhalb des Diskurses. „Helfer“ dieser Funktionselite sind das große Heer derjenigen, die der Verführung unterliegen, Eigenverantwortung abzugeben und gleichzeitig Gehorsam nach oben und Ressentiments nach unten zu praktizieren. Sie sind zusätzlich dem Konformitätsdruck der Medien ausgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat, statt die Exekutive und Legislative kritisch zu kontrollieren, nur das politisch Gewünschte abgebildet. Die Instanzengerichte haben sich in großem Umfang diese Haltung des Bundesverfassungsgerichts zum Vorbild gemacht.

Obwohl die Vorstellung, nunmehr sei Corona vorbei, es sei alles wie früher, weit verbreitet ist, besteht das hochgefährliche Interessengeflecht weiter. Um daraus im Interesse der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit ausbrechen zu können, ist dafür zu sorgen, dass die Verletzung von Grundrechten als Rechtsbruch dasteht und nicht als Rettungstat erscheinen kann. Was immer noch als zwingend notwendige Maßnahmen verkauft wird, muss beharrlich und sachlich von den vielfältigen Aspekten aus als weitgehend nutzlos und sogar schädlich immer wieder, z. B. an den neuesten medizinischen Erkenntnissen ausgerichtet, offengelegt werden. Es darf kein Dauerzustand werden, dass, wie im Leviathan von Thomas Hobbes, der allmächtige Staat die Menschen vor den Freiheiten, die sie an ihn abgetreten haben, „schützt“. Grundrechte sind dem Bürger nicht nur bei von der Funktionselite bestimmtem Wohlverhalten zuzuteilen. Grundrechte stehen dem Bürger per se zu, und zwar konzipiert als Abwehrrechte gegen einen eventuell übergriffigen Staat.