„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Was hindert die Aufarbeitung der Corona-Politik?

Manfred Kölsch

I.

Hat nun die Phase der Aufarbeitung der Corona-Politik der letzten Jahre begonnen? Ist nicht ein allgemeines Aufatmen zu spüren nach dem Wegfall fast aller Grundrechtseinschränkungen? Wir haben viel zu verzeihen, hört man von Jens Spahn. Karl Lauterbach nennt das Verhalten der Kliniken bei der Anschaffung von neuen Intensivbetten und dem Verhalten bei der Geltendmachung der sog. Freihaltepauschale Betrug. Hardliner der Lockdown-Politik wie Karl Lauterbach, Jens Spahn, Lothar Wieler und Christian Drosten sind nun der Auffassung, Schulschließungen seien unnötig gewesen. Selbst den Ethikrat haben Bedenken erreicht: Besonders Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen seien Gesellschaft und Politik vieles schuldig geblieben, beklagt nebulös die Vorsitzende Prof. Alena Buyx.

Die Skepsis bleibt dennoch.

Es wird vermieden, die Aushebelung einer freien, egalitären und solidarischen Bürgergesellschaft durch Grenzschließungen, Lockdowns, Demonstrationsverbote, Eltern-Entrechtung, indirekte oder partiell direkte Impfpflichten und Verfolgung von Maßnahmenkritikern als Irrweg zu benennen. Die Rechtsverletzungen bei der Zulassung der Covid-Impfstoffe werden aus der Diskussion herausgelassen. Die Frage, wie es möglich war, dass dies alles bei Medien, „Experten“ und Bevölkerung nicht auf nennenswerte Opposition gestoßen ist, wird umgangen.

Denn wäre nicht, wollte man „viel verzeihen“, anzuerkennen, dass die Impfskeptiker zu idealen Sündenböcken auserkoren worden sind? Dazu haben maßlose Entgleisungen unseres politischen Personals geführt:

  • „Gibt es eine moralische Pflicht, sich impfen zu lassen? Ja!“ (Vorsitzende des Ethikrates Prof. Alena Buyx)
  • „Die Polizei soll 2G-Kontaktbeschränkungen auch zu Hause überprüfen.“ (Janosch Dahmen, Gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen)
  • „Diejenigen, die sich nicht impfen lassen, setzen ihre eigene Gesundheit aufs Spiel und sie gefährden uns alle.“ (Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier)
  • „Wahrscheinlich wird am Ende dieses Winters jeder geimpft, genesen oder gestorben sein.“ (Jens Spahn, am 22.11.2021, damals Gesundheitsminister)
  • „Kinder sind zur Zeit gemeingefährlich. Was Ratten in der Zeit der Pest waren, sind Kinder zur Zeit für Covid-19 – Wirtstiere!“ (Jan Böhmermann im ZDF).

Die Liste ließe sich beliebig verlängern.

So wurde Zwietracht zwischen den Menschen gesät. Unabhängig von dem Pandemiegeschehen sollten alle, die nein zu sagen in der Lage sind, dem Hass der Mitbürger ausgeliefert werden.

Die fehlende Wirksamkeit der Impfungen ist nicht Gegenstand der Diskussion. Die umfangreichen Haftungsbefreiungen der Hersteller für Folgen aus den unzureichend geprüften Impfstoffen sind ein Tabuthema. Weshalb die Entschädigung von Impfschäden auf massive Hürden bei den Gerichten trifft, wäre zu untersuchen.

Denn haben Sie schon einmal eine Entschuldigung gehört für die maßlosen Diffamierungen der Menschen, die sich nicht impfen lassen wollten? Obwohl man weiß und von Anfang an wissen konnte, dass die Impfungen weder den Geimpften vor einer Ansteckung schützen, noch der Geimpfte als Ansteckungsherd für andere ausscheidet. Obwohl man weiß und hätte wissen können, dass die Risiken psychischen und physischen Leids als Folge der Impfungen in keinem vertretbaren Verhältnis zu deren (nicht vorhandenen) Vorteilen stehen.

Schulschließungen werden nun zwar als unnötig bezeichnet, mit den Folgen – Einsamkeit, Depressionen von Kindern bis hin zum Suizid, Übergewicht mangels Bewegung bis hin zu Diabetes, nicht nachholbare Lerndefizite, die bei vorher bereits Benachteiligten die Benachteiligung noch vergrößert haben – werden Kinder und Eltern allein gelassen.

Zweifel an einer wirklichen Aufarbeitung bestehen auch deshalb, weil die Beschwichtiger immer behaupten, sie hätten ihr Bestes gegeben, es jedoch nicht besser wissen können. Dabei wird geflissentlich „übersehen“, dass das politische Personal diese angebliche Unwissenheit zu Beginn der Pandemie selbst verschuldet hat.

Eine Entschuldigung für Datenmangel gibt es nicht. Die „Unwissenheit“ rührte zum Teil daher, dass einseitig interessengerichtet „Experten“ als Berater ausgewählt worden sind. Aber auch Untätigkeit trug dazu bei. Schon 2001 hatte das RKI darauf hingewiesen, dass die Wirksamkeit der für einen Pandemiefall im IfSG vorgesehenen, nicht-pharmazeutischen Interventionen (sog. NPI, etwa Maskenpflicht, Lockdowns, Schulschließungen etc.) völlig unerforscht seien, so auch der Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 IfSG (S. 36).

Trotz ausdrücklicher Mahnung, deren Effektivität vor dem Eintritt einer Pandemie zu klären, geschah nichts. Das mit der Folge, dass sämtliche NPI – vorwerfbar – im „Blindflug“ erfolgten.

Die politische „Funktionselite“ vermeidet es, sich Fragen zu stellen wie:

  • Gab es eine Pandemie?
  • Was ist zu der Qualität der PCR-Tests zu sagen?
  • Wie ist das „Steuern“ der Maßnahmen nach Inzidenzzahlen zu beurteilen?
  • Gab es jemals eine Überlastung der Intensivstationen?
  • Gab es Gesetzesverstöße bei der Zulassung der Covid-Impfstoffe?
  • Wer ist überhaupt an Corona gestorben?
  • Wie ist die Wirkung der Impfstoffe auf das Immunsystem zu beurteilen?
  • Wer ist wegen der Impfung gestorben oder hat bleibende oder vorübergehende gesundheitliche Schäden davongetragen?

Eine unvoreingenommene, faktenorientierte Aufarbeitung findet nicht statt. Verständnis für diese Verweigerungshaltung sollen die nachfolgenden Ausführungen fördern.

II.

1.

Die rational begründete verfassungsrechtliche Argumentation, wie sie bereits vielfach brillant dargelegt worden ist, prallt an einer „darunterliegenden“ Ebene mehr oder weniger wirkungslos ab. Aus dieser Ebene speist sich der massive Widerstand gegen eine Aufarbeitung. Eine unvoreingenommene Aufklärung ist nicht gewollt, weil dann die Art und Weise und der Umfang der Vorteilserlangung durch Profiteure bekannt würde. Die bereits verwirklichten wirtschaftlichen Vorteile müssen gesichert bleiben. Voraussetzungen zu schaffen, um eventuelle Rückzahlungsansprüche begründen zu können, soll vermieden werden. Zukünftige wirtschaftliche Gewinnchancen müssen gewahrt bleiben. Die von dem politischen Personal dazu zumindest aus Unachtsamkeit und Inkompetenz geleistete „Hilfestellung“ soll nicht aktenkundig werden. Ein befürchteter Ansehensverlust muss verhindert werden. Die Mächtigen wollen sich weiter der ungeahnten Vorzüge bedienen, die ihnen die Pandemie liefert. Wie stark ausgeprägt dieser Wille zum Machterhalt ist, lassen die in den vergangenen Jahren dazu bereits eingesetzten Mittel erkennen.

Die Durchseuchung der Gesellschaft mit „beharrenden“ Profiteuren darf nicht unterschätzt werden. Das politische Personal hat sich als Profiteur nicht gescheut, durch maßlose Panikmache zu verbreiten, die ergriffenen Maßnahmen seien alternativlos. Diese seien ergriffen worden ausschließlich im Interesse der Bürger, obwohl damit ohne hinreichende Kontrolle wirtschaftliche Partikularinteressen bedient worden sind. Die nachfolgend nur exemplarisch vorgestellten Beispiele decken eine Art Raubzug durch die von den Steuerzahlern gespeisten Staatsfinanzen.  

2.

FFP2-Masken sollten nach dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz vom 18.11.2020 für besonders vulnerable Personen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Ohne schlüssige Begründung, so der Bundesrechnungshof (BRH) in seinem Bericht gemäß § 88 Abs. 2 Bundeshaushaltsord­nung vom 09.06.2021, legte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – mit tatkräftiger „Unterstützung“ von Vertretern des Deutschen Apothekerverbands – am 27.11.2020 den Preis auf 6 € pro Maske fest. Nicht schlüssig deshalb, stellt der BRH fest, weil die Preise, mit denen die Apotheken in der Zeit von Ende November 2020 bis Ende Februar 2021 die Masken einkaufen konnten, von 1,62 € auf 0,40 € gefallen waren. Im Februar 2021 haben die Apotheken die Preise auf 3,90 € gesenkt. In dem vom BRH abgedeckten Berichtszeitraum (bis 09.06.2021) haben die Apotheken 290 Millionen Masken abgerechnet. Legt man die Einkaufspreise zuzüglich eines marktüblichen Kosten- und Gewinnaufschlags zugrunde, sind 2 € zu Lasten des Steuerzahlers konservativ gerechnet. Bei 290 Millionen abgerechneter Masken ergibt dies eine Lücke von 580 Millionen Euro zu Lasten des Staatshaushalts.

Dass diese Steuermittel sinnfrei (gleiches gilt für chirurgische und FFP2-Masken) vergeudet worden sind, wird durch die von der Cochrane-Gesellschaft am 30.01.2023 veröffentlichte Meta-Studie bestätigt, eine Gesellschaft, deren Ruf in der evidenzbasierten Medizin nicht in Frage gestellt wird. Diese Studie kommt zu dem Ergebnis, dass das Tragen von Masken epidemiologisch gesehen keinen oder allenfalls einen unbedeutenden Effekt hinsichtlich der Ausbreitung der COVID-19-Erkrankung hat.

Dazu schon ausführlich: Wagner et al., Körperverletzung durch Masken?, Kapitel III.

Nach dem Bericht des BRH wäre ohne tatkräftige Hilfe des BMG dieser Gewinnschub für die Apotheken nicht möglich gewesen. Durch Verbreitung von Angst wurden Kaufanreize für Masken gesetzt und dadurch zugleich Umsatz und Gewinn in die Kassen der Apotheken gespült.

Es gab keinerlei sachgerechte Kontrolle der Mittelverwendung oder Preisüberwachung. Man war sich nicht einmal im Klaren darüber, wer zu den im Gesetz genannten „vulnerablen Personen“ gezählt werden sollte. Deshalb schwankte die Zahl der Anspruchsberechtigten zwischen 27,4 und 35,5 Millionen. Ohne Prüfung preiswerterer alternativer Vertriebswege gelang es der Lobby der Apotheker, die Verteilung der Masken über die Apotheken durchzusetzen.

3.

a)

Zu den Corona-Antigenschnelltests gab der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Andreas Gassen zu Protokoll: Allein für „sinnfreie Bürgerschnelltests“ sei viel Geld verschwendet worden. „Die unsinnigen Corona-Bürgertests sind viel zu teuer, der bürokratische Aufwand ist riesig, und die epidemiologische Aussagekraft ist null.“

Insgesamt hat der Bund laut Bundesamt für Soziale Sicherung bis April 2022 für die Tests, deren „Aussagekraft null ist“, bereits mehr als 12,2 Milliarden Euro ausgegeben. Bezahlt wurden die Tests aus dem Bundeshaushalt mit zunächst 18 € je Test. Niemand überprüfte, ob die Testzentren echte oder gefälschte Rechnungen einreichten. Der Leiter des Kommissariats für Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen in Berlin wörtlich: „Es gab neben fehlenden Kontrollmöglichkeiten kaum Auflagen durch die Zulassungsbehörden bei der Eröffnung von Testzentren, die geeignet gewesen wären, Betrugsversuche zu vereiteln.“

Bundesweit wurden bis April 2022 in ca. 650 Fällen strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs mit Corona-Tests eingeleitet. Eine Milliarde Euro sind an Betrüger gezahlt worden, meldet „Der Spiegel“.

In Bezug auf die in Berlin anhängigen ca. 360 strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geht der Leiter des dortigen Kommissariats für Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen von einer hohen Dunkelziffer aus.

Die Steuerzahlermilliarden werden mangels Kontrolle und deshalb fehlender Nachprüfbarkeit im Wesentlichen verloren sein. Was dadurch belegt wird, dass die Rückzahlungen durch die zuständigen 17 Kassenärztlichen Vereinigungen bis Mitte April 2022 nur bei 3,64 Millionen Euro lagen.

b)

Auswertungen von PCR-Tests werden, falls von niedergelassenen Ärzten vorgenommen, den Laboren über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), jene in Testzentren und im öffentlichen Gesundheitsdienst ausgeführten jedoch durch den Bund vergütet.

Wie eine Untersuchung von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung ergeben hat, haben die Laborärzte 6 Milliarden Euro für die Auswertung der PCR-Tests abgerechnet.

In dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagenden sog. Bewertungsausschuss (ein Gremium der Selbstverwaltung, hier eventuell auch der Selbstbedienung) wurde der Preis je Testauswertung auf 59 € festgelegt. Dieser Preis ist weit überhöht, vergleicht man ihn mit den 19,90 €, der für die Auswertung von Grippeproben offensichtlich auskömmlich ist. Die Preise für Testauswertungen wurden zwischenzeitlich von den Kassen auf 39,40 € herabgesetzt; der Bund zahlte weiter 50,50 €. Dann senkten die Kassen den Preis auf 35 € (der Bund zahlte noch 43,56 €) und letztlich ab Juli 2022 auf 27,30 € (der Bund zahlte 32,39 €). Jetzt, wo keine (oder kaum noch) Testauswertungen anfallen, hält auch die KBV einen Preis von 20 € für angemessen.

Die mit ausreichender Kapazität ausgestatteten weiteren Anbieter hätten die Untersuchung für 10 €, einschließlich Auswertung, durchgeführt. Die Firma Biozo bot zertifizierte Tests für 3 € und die Firma Euroimmun solche für 6 € an. Obwohl das BGM den Preis bestimmen konnte, wurde von dort an diesen wesentlich günstigeren Angeboten keinerlei Interesse gezeigt.

Es ist nicht Gegenstand dieser Abhandlung, zur Beweiskraft von PCR-Tests umfangreiche Ausführungen zu machen, jedoch soll das irrationale und verfassungswidrige Hantieren mit den sich aus den Laborergebnissen ergebenden Inzidenzzahlen benannt werden. Anerkanntermaßen sind zahlreiche Ergebnisse falsch positiv. Die durch die Massentests hochgetriebenen sog. Inzidenzzahlen gaben den Maßstab dafür ab, ob Menschen ihre Verwandten im Altenheim besuchen konnten oder diese einsam sterben lassen mussten, ob Veranstaltungen stattfinden durften oder Schulunterricht ausfiel. Schamlos wurden die Bürger – verstärkt durch die allabendlichen Wasserstandsmeldungen im Fernsehen – in dem Irrglauben gelassen, die positiv Getesteten seien auch krank. Damit der „Eifer“ an diesem Testunwesen ohne Erkenntnisgewinn durch die niedergelassenen Ärzte nicht nachließ, bewilligte ihnen das BMG für die Probenentnahme, über die übliche Vergütung hinaus, zusätzlich 8 € je Abstrich.

4.

a)

Der BRH hat in seinem Bericht vom 09.06.2021 vorgerechnet, dass gemäß § 21 Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungesetzes (KHG) bundesweit an die Kliniken 681,1 Millionen Euro ausgeschüttet worden seien im Zusammenhang mit Intensivbetten. Da für jedes neu geschaffene Intensivbett mit maschineller Beatmungsmöglichkeit gezahlt worden ist, reichte die Summe von 681,1 Millionen Euro für 13.722 neue Betten der vorgenannten Art aus, wie der BRH ausführt. Welche Klinik wann aus welchem Grund Intensivbetten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit angeschafft hat, ist nicht mehr nachvollziehbar.

Der BRH stellt fest, dass aus Statistiken, Datensammlungen und dem Register der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V. (DIVI-Intensivregister) weder die Zahl der angeschafften 13.722 Intensivbetten, noch die Voraussetzungen für die horrenden Freihaltepauschalen nachvollziehbar herauszulesen sind. Der BRH wirft den politisch Verantwortlichen vor, vor Auszahlung dieser Fördermittel nicht den Gegenstand der Förderung genau festgelegt zu haben. Die zwingende Kontrolle und Steuerung der Mittelverwendung und die Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahme seien nachher durch das BMG vereitelt worden. Eine Rückzahlung eventuell zu Unrecht ausgezahlter Gelder ist vom BMG nicht einmal angedacht worden. Das ist verständlich, hat doch das BMG zu Lasten des Steuerzahlers selbst Beweisvereitelung betrieben. Angesichts der selbst verschuldeten Beweisnot wären die Erfolgsaussichten eines auf Rückzahlung unbegründeter Zahlungen gerichteten Rechtsstreits wohl aussichtslos.

b)

Mit dem Inkrafttreten des neuen KHG am 19.11.2020 mit seinem § 21 Abs. 1, 1a wurde die Finanzierung umgestellt. Jetzt wurde nicht mehr für die Schaffung, sondern für die Abschaffung von Intensivbetten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit gezahlt. Es ist statistisch nachweisbar, dass sich in zeitlichem Zusammenhang mit dem 19.11.2020 in zahlreichen Kliniken in Deutschland plötzlich die Zahl der vorhandenen Intensivbetten markant verringerte. Ob diejenigen „abhanden“ kamen, die vorher gegen eine Zahlung von 50.000 € angeschafft worden waren, müsste überprüft werden. Der wirtschaftliche Sinn dieser herdenartig eingetretenen Bewegung war, dass der Anspruch auf die sog. Freihaltepauschale nur begründet sein sollte, wenn 75 % der vorhandenen Intensivbetten über 7 Tage hinweg mit Patienten belegt waren. Bei 100 Betten benötigte man dazu 75 Patienten. Bei 200 Betten waren dazu schon 150 Patienten erforderlich. Um die den Anspruch auslösende 75%ige Belegung schneller zu erreichen, war es nachvollziehbar, die Bettenzahl zu reduzieren. Die restlichen 25 % waren für Corona-Patienten freizuhalten. Die durch die gesetzliche Pflicht zur Freihaltung eintretenden Einnahmeausfälle wegen Absagen der Kliniken von bereits geplanten Aufnahmen, Operationen und Eingriffen sollten durch diese Freihaltepauschale kompensiert werden.

Die Offenlegung der Ausgleichszahlungen an alle deutschen Kliniken würde eine unvorstellbare Summe zutage bringen. Nur für einzelne Kliniken sind die Zahlungen bekannt. So sind über diese Förderschiene 12 Millionen Euro an eine Klinik, 8 Millionen Euro an eine weitere oder an eine dritte 30.790.000 € gezahlt worden. Eine Untersuchung bei allen Kliniken, die zeitlich um den 19.11.2020 herum einen markanten Bettenschwund aufwiesen, steht aus. Dazu sah der Bundesminister für Gesundheit, Herr Lauterbach, bisher auch keine Veranlassung, obwohl er, bei Bild-TV auf den Tatbestand angesprochen, antwortete, das sei in seinen Augen Betrug und kein Zufall. Alles müsse intensiv aufgeklärt werden.

Trotz dieser Reduzierung der Intensivbetten wurde der Bevölkerung von dem Bundesgesundheitsminister und dem RKI im Rahmen ihrer Angststrategie weiter vorgemacht, die Intensivstationen seien überlastet.

Es gab in diesem Zusammenhang keinerlei effektive Kontrolle der zuständigen geldgebenden staatlichen Akteure über die von den Krankenhäusern wöchentlich geplanten Aufnahmen und Operationen, die wegen des gesetzlichen Zwangs zur Freihaltung von 25 % der Betten von den Kliniken abgesagt werden mussten. Es steht fest, dass es Absagen vonseiten der Kliniken kaum gab. Diese weitere wesentliche Voraussetzung für die Zahlung von Freihaltepauschalen war damit nicht erfüllt. Entscheidend für die Vermeidung von Krankenhausaufenthalten war nämlich das Inanspruchnahmeverhalten der Patienten. Diese wollten von sich aus erst gar keine Behandlung im Krankenhaus, so Reinhard Busse, Professor für Management im Gesundheitswesen an der TU Berlin.

5.

Nicht nur wegen des Berichts des BRH liegt es nahe, anzunehmen, dass es zwischen den politisch Verantwortlichen einerseits und den Klinikverwaltungen bzw. dem Apothekerverband andererseits ein reibungsloses Zusammenwirken gegeben hat. Das für die Ausgaben der Steuermittel verantwortliche politische Personal ist bisher den ihm obliegenden Beweis schuldig geblieben dafür, dass das Hand-in-Hand-Arbeiten und die enorme Höhe der verwendeten Steuermittel überhaupt dazu gedient haben, die Gesundheit der Bürger optimal vor „pandemischen“ Folgen eines Virus zu schützen.  

6.

Ein sprechendes Beispiel dafür, dass unter der Vortäuschung, es ginge fürsorglich zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung um deren Versorgung mit Impfstoffen, obwohl tatsächlich nur die wirtschaftlichen Partikularinteressen der Impfstoffhersteller bedient wurden, ist der Beschluss über das Zustandekommen und die Verlängerung der „Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie“ (MedBVSV).

Hierbei handelt es sich nicht um irgendeine der sich jagenden Corona-Schutz-Verordnungen der Länder. Vielmehr wird mit dieser Verordnung des BMG in verfassungswidriger Weise die Außerkraftsetzung von für die Arzneimittelsicherheit unabdingbaren Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) verordnet. Bezweckt war damit, es den Impfstoffherstellern ohne jedes Haftungsrisiko zu ermöglichen, weiter Corona-Impfstoffe zu produzieren und in den Verkehr bringen zu können. Den zahlreichen von den Impfstoffen gesundheitlich Geschädigten wurde die in § 84 AMG normierte Anspruchsgrundlage für Schadensersatz für erlittene Impfschäden nach den unkomplizierteren rechtlichen Gesichtspunkten der Gefährdungshaftung aus der Hand geschlagen.

Die Exekutive hat die Mitglieder des Bundestages überrumpelt. Nur einen Tag vor der am 08.09.2022 erfolgten Abstimmung wurde den Abgeordneten für die Weitergeltung der MedBVSV eine 40 Seiten starke Begründung des Gesundheitsausschusses zugeleitet. An diesem Tag wurde abgestimmt über zahlreiche weitere Gesetzesvorhaben. Nur eine, aus zeitlichen Gründen gar nicht mögliche, gewissenhafte Vorbereitung auf die Abstimmung hätte den auf S. 12 der 40 Seiten starken Ausschuss-Begründung „verpackten“ vorstehend benannten Zweck entdecken können. Für die Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen war die MedBVSV nicht erforderlich, da eine Impfstoffschwemme bestand. 2021 wurden über 100 Millionen Impfstoffdosen „gespendet“ oder an den weltweiten Verteilungsmechanismus COVAX abgegeben. Wie viele Impfstoffdosen wegen Ablaufs des Haltbarkeitsdatums bis zum 08.09.2021 vernichtet worden sind, ist nicht bekannt. Die Zahl der nicht verimpften Dosen hat sich wegen der nachlassenden Impfbereitschaft in 2022 weiter erhöht. Da Abnahmeverpflichtungen gegenüber den Impfstoffherstellern noch bis 2023 bestehen und die Bundesregierung beschlossen hat, sich gegenüber den Herstellern bis 2029 zu weiterer Abnahme von Impfstoffdosen zu verpflichten, hat die Verschwendung von Steuergeldern noch nicht ihr Ende gefunden. Wegen Einzelheiten wird verwiesen auf die Veröffentlichung bei KRiStA: Schadensersatz für Corona-Impfschäden (1. Teil).

7.

Profiteure der betriebenen Corona-Politik sind auch die Diagnostikmaterial herstellenden Firmen und deren Aktionäre.

Bei Siemens Healthineers ging zum Bedauern der Aktionäre der Umsatz von Schnelltests von 329 Millionen Euro im Vorjahresquartal in der Zeit von Oktober bis Dezember 2022 auf 63 Millionen Euro zurück. Das Unternehmen Sartorius profitierte von einer hohen Nachfrage nach seinen Produkten, die für die Herstellung von Corona-Impfstoffen und -Medikamenten eingesetzt werden. In den Jahren 2019 bis 2022 betrug deshalb das jährliche Umsatzwachstum 32 Prozent. Bei dem Schweizer Diagnostikkonzern Roche ist allein im 1. Quartal 2021 der Umsatz an Corona-Antigen-Selbsttests und PCR-Tests auf 4,3 Milliarden Franken angestiegen. Deutschland hat dort im Januar 2021 für 400 Millionen Euro sog. Antikörper-Cocktails gekauft. Der Umsatz und Gewinnanstieg bei BioNTech, ansässig in Mainz „An der Goldgrube“, wird offenkundig durch die Gewerbesteuerzahlungen an die Stadt Mainz. Durch diese Zahlungen wurden die Schulden der Stadt Mainz von mehr als einer Milliarde Euro ausgeglichen und gleichzeitig durch ein millionengefülltes Konto der Stadt ersetzt.

8.

Ein Rechercheteam hat für den Deutschlandfunk Kultur ca. 20 mit der Verteilung der Milliarden betraute Corona-Hilfen-Programme ausgewertet und stellt fest: Mehr als 100 Millionen Euro sind der „bildenden“ Kunst zugute gekommen, davon 30 % kommerziellen Galerien und Kunstmessen. Dies, obwohl die Galerien durch den Aufbau von Online-Präsenzen keine Einnahmeeinbußen zu verzeichnen hatten. Händler mit Millionenumsatz erhielten teils mehrfach Fördergelder. Bis zu 70.000 € konnten ohne jede Bedarfsprüfung überwiesen werden, so dass die Mittel auch zweckentfremdet für die Anschaffung von Computern oder die Instandsetzung sanitärer Einrichtungen verwendet wurden. Den größten Verlust hatten die selbständigen Künstler zu verkraften. Diese wurden jedoch von „Neustart Kultur“ im Wesentlichen nach Exzellenz und nicht nach Bedürftigkeit gestützt.

Eine Aufarbeitung ist nicht zu erwarten, findet doch Monika Grütters, bis 2021 Staatsministerin für Kultur und Medien, die Förderung nach dem Gießkannenprinzip „nicht unfair“. Eine Prüfung des Bedarfs sei „in der Akutsituation nicht möglich gewesen“.

III.

Die Gesellschaft ist, wie die Beispiele exemplarisch ergeben, mit Profiteuren durchseucht.

Die Gier der zur Zeit politisch Mächtigen, sich weiter der ungeahnten Vorzüge zu bedienen, die die Pandemie ihnen eröffnet hat, und das Interesse der wirtschaftlichen Profiteure an der Aufrechterhaltung ihres Geschäftsmodells, sind neben Furcht vor Aufdeckung von Unfähigkeit und Fehlverhalten die Motive, die eine offene und faktenbasierte Aufarbeitung verhindern wollen. Da die Funktionselite eine offene Debatte kaum überstehen würde, erklärt sie ungestraft Kritiker zum „antidemokratischen Mob“; als Systemfeinde stehen diese außerhalb des Diskurses. „Helfer“ dieser Funktionselite sind das große Heer derjenigen, die der Verführung unterliegen, Eigenverantwortung abzugeben und gleichzeitig Gehorsam nach oben und Ressentiments nach unten zu praktizieren. Sie sind zusätzlich dem Konformitätsdruck der Medien ausgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat, statt die Exekutive und Legislative kritisch zu kontrollieren, nur das politisch Gewünschte abgebildet. Die Instanzengerichte haben sich in großem Umfang diese Haltung des Bundesverfassungsgerichts zum Vorbild gemacht.

Obwohl die Vorstellung, nunmehr sei Corona vorbei, es sei alles wie früher, weit verbreitet ist, besteht das hochgefährliche Interessengeflecht weiter. Um daraus im Interesse der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit ausbrechen zu können, ist dafür zu sorgen, dass die Verletzung von Grundrechten als Rechtsbruch dasteht und nicht als Rettungstat erscheinen kann. Was immer noch als zwingend notwendige Maßnahmen verkauft wird, muss beharrlich und sachlich von den vielfältigen Aspekten aus als weitgehend nutzlos und sogar schädlich immer wieder, z. B. an den neuesten medizinischen Erkenntnissen ausgerichtet, offengelegt werden. Es darf kein Dauerzustand werden, dass, wie im Leviathan von Thomas Hobbes, der allmächtige Staat die Menschen vor den Freiheiten, die sie an ihn abgetreten haben, „schützt“. Grundrechte sind dem Bürger nicht nur bei von der Funktionselite bestimmtem Wohlverhalten zuzuteilen. Grundrechte stehen dem Bürger per se zu, und zwar konzipiert als Abwehrrechte gegen einen eventuell übergriffigen Staat.

27 Kommentare

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    • Rudolf Gebert auf 15. März 2023 bei 20:21
    • Antworten

    Eine Aufarbeitung auf den obersten Ebenen von Staat, Wirtschaft und Medien müsste von den Bürgern erzwungen werden können, wenn jene dies nicht selbst tun. Doch dazu fehlt es den Bürgern an effektiven Rechtsbehelfen. Denn wenn die Gewaltenteilung versagt, wenn die obersten Staatsorgane ihre Pflichten zur gegenseitigen Kontrolle nicht wahrnehmen und der Bürger selbst dort keine Wahrung seiner Grundrechte erfährt, bleibt ihm kein Weg mehr, sein Recht zu bekommen. Das Grundgesetz sieht STAATSgewalten vor, nicht aber „VOLKSgewalt“. „VOLKSgewalt“ im wohlverstandenen, besten rechtsstaatlichen Sinne des Wortes, nicht im Sinne von roher Gewalt. Während dem Staat ein breites Instrumentarium zur Verfügung steht, das von ihm Gewollte zu erzwingen, fehlt dem Bürger effektiver Rechtsschutz gänzlich, um ihm von Staatsorganen zugefügtes Unrecht zu korrigieren, wenn er den Rechtsweg ausgeschöpft hat und auch vor Verfassungsgerichten erfolglos geblieben ist.

    Geht man in den Hierarchien weiter nach unten, so erlebte man in den letzten drei Jahren eine unheimliche Atmosphäre der freiwilligen Selbstbeschränkung. Schon von Anfang an war offenbar die Strategie der Funktionseliten, sich so zu verhalten, dass man später nur ja nicht zur Verantwortung gezogen und in Haftung genommen werden kann. Nach dem Motto: „Das haben wir ja alles nicht gewusst, als im Staat Verantwortliche mussten wir uns auf die staatlich anerkannten Erkenntnisse stützen und konnten doch nicht diesen Schwurblern glauben“.

    So konnte man es schon früh und geradezu exemplarisch erleben vor so manchem Gericht, als dort die ersten „Corona-Maßnahmen-Verstöße“ verhandelt wurden gegen bis dahin typischerweise unbescholtene, nicht vorbestrafte Bürger. Wir Anwälte konnten ganze Pakete von Beweisen auf den Tisch legen über die Nutzlosigkeit und Schädlichkeit von Masken, über die Untauglichkeit von PCR-Tests und die Sinnleere von Inzidenzzahlen – mit gespenstisch anmutender Konsequenz wurden diese ignoriert. Bestenfalls gelang es besonders Hartnäckigen, einem solchen Richter ein „ja, das habe ich gelesen“ zu entlocken. Woraufhin dieser dann aber, ohne auch nur mit einem einzigen weiteren Wort darauf einzugehen, unbeirrt daran vorbei argumentierte. (Anmerkung: die bei den KRiStA engagierten, von mir hoch geschätzten Richter und Staatsanwälte sind nicht gemeint.)

    Wie unmenschlich, ja geradezu barbarisch war es aber auch, wenn Arbeitnehmer von der Betriebsleitung offen oder indirekt mit dem Verlust ihrer Existenzgrundlage bedroht wurden für den Fall, dass sie Corona-Anordnungen nicht befolgten. Hier wird bei der Aufarbeitung im Einzelfall zu prüfen sein, wem bei der Beurteilung seines Verhaltens ein rechtfertigender oder entschuldigender Notstand zugebilligt werden muss und wem im Gegenteil die Ausübung dieses unerhörten Drucks erschwerend anzulasten ist..

    1. #Rudolf Gebert// Die Geschichte lehrt, dass dort wo Reden und Recht nicht mehr funktionierten, Gewalt als einziges Mittel zur Verfügung stand. Und wir sind schon weit fortgeschritten auf diesem Weg. Der „Wasserkopf“ wächst überproportional, die Wirtschaft wird bewusst geschrumpft und der Bürger zunehmend für dumm verkauft, was leider nicht so erfolglos ist wie man meinen könnte. Fast täglich wird eine neue Sau durchs Dorf getrieben, denen scheint der Druck im Nacken zu sitzen. Meine Resthoffnung ruht noch auf alternativen und freien Medien wie KRISTA u.a. Man sollte nicht mehr allzu lange zusehen wie das Land an die Wand gefahren wird, die Bürger zunehmend ausgeplündert, übertölpelt und geistig wie finanziell enteignet werden: Grundsteuer, Energiekosten, untauglicher/unbezahlbarer Lindwurm EU, Kriegsausgaben, Migrationszuwanderung/-kosten, gewaltige Sicherheitsdefizite, zwangsfinanzierte regierungsnahe Medien, ausufernde Pensionskosten, angedachte Kürzungen bei Rente, Wegfall der Entfernungspauschale, sinnentleerte Reduzierung des Wahlalters, explodierende Lebensmittelkosten, Klimaverirrungen etc. Diese sogenannten Politiker sind Platzhalter für vier Jahre, keine dynastischen Throninhaber und somit allemal austausch- und absetzbar, insbesondere die derzeitige Regierung, welche nur den Weg nach unten kennt. Bis jetzt nicht ein einziger Lichtblick mit positivem Ansatz. Der Souverän hat in einer Demokratie, so es eine gäbe, das Sagen. Da es keine eindeutigen Ergebnisse bei der Wahl gab, die Nichtwähler die stärkste „Partei“ stellen, kommt und kam es wie so oft zu einem seltsamen Konglomerat, auch Koalition genannt, in diesem Fall war ein Dreigestirn erforderlich, mangels Eindeutigkeit. Ich kann und will nicht sehenden Auges und klaren Verstandes danebenstehen, wie dieses Land, auch das meiner unzähligen Vorfahren, von einer unfähigen Politik und deren Einflüsterer an die Wand gefahren wird. Das Ansehen unserer Vorfahren, welche nach dem Krieg dieses Land aus dem Nichts wiederaufgebaut haben, wird vollkommen entwürdigt, wenn man es gewähren lässt.

  1. Vielleicht eine gute Chance der Zusammenarbeit, um die Verursacher und Protagonisten/Förderer/Handlanger vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und/oder Internationalen Gerichtshof in den Haag zu bringen:

    https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/talkshow/brandenburg-live/paul-brandenburg-live-30-staatsverbrechen-impfbetrug-wer-sind-die-drahtzieher

  2. Teil des Problems dürfte auch die von Corona-Protestanten immer wieder erhobene Forderung der harten Bestrafung der Corona-Täter sein. Wer will schon an der Aufarbeitung mitwirken oder sich zumindest entschuldigen, wenn er als Antwort darauf in den Knast wandert? Wolfgang Wodarg hat schon 2020 eine Wahrheitskommission nach südafrikanischem Vorbild vorgeschlagen. Man sichert den Tätern Straffreiheit zu und erwartet im Gegensatz schonungslose Aufklärung. Ich finde das gut, denn die Corona-Elite gegen eine andere psychopathische Elite auszutauschen, während Otto-Normalverbraucher nur zuschaut und denkt, dass er mit alldem nichts zu tun habe, schafft die Voraussetzung für eine Wiederholung des ganzen Theaters. Das sehen wir ja schon daran, wie die NS-Herrschaft aufgearbeitet wurde und wieviel das ständige Wiederholen von „Nie wieder“ am Ende wert war.

    • Hartmut Friedrich auf 14. März 2023 bei 22:26
    • Antworten

    Die Judikative hatte im Gegensatz zur Situation im „Tausendjährigen Reich“ frühzeitig die Gelegenheit gegenzusteuern, sie hat es nicht getan und tut sich selbst heute noch schwer. Warum gibt es noch eine Impfpflicht gegen Covid bei der Bundeswehr?

      • Henning auf 15. März 2023 bei 10:53
      • Antworten

      Und warum gibt es noch die MMR-Pikspflicht bei Kindergarten- und Schulkindern und Lehrern und Pflegern?

        • Hartmut Friedrich auf 16. März 2023 bei 1:00
        • Antworten

        Die MMR-Impfung kann man sicher kritisch sehen (siehe Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung), sie ist gleichwohl wohl kaum mit der Gentherapie mittels mRNA-Spritze zu vergleichen.

  3. Die Profiteure haben keinerlei Interesse an einer Aufarbeitung – soweit so „normal“. Aber – und da sehe ich die Chance der modernen Zeiten – es ist heute sehr viel schwieriger als früher, die Wahrheit unter den Teppich zu kehren. Artikel wie dieser sind ungeheuer wichtig und hilfreich, für alle, die dazu beitragen wollen, den Teppich zu lüften. Jeder auf seine Art in seinem Umfeld. Und zusammen sind wir stark.

    • Andreas I. auf 13. März 2023 bei 20:01
    • Antworten

    Hallo,
    ein guter Artikel!
    Es ist gut, dass es auch kritische Richter und Staatsanwälte gibt, nur sind sie wohl in der Minderheit, wie in allen anderen Bereichen der Gesellschaft.
    Nach meinem laienhaften Verständnis besteht der Unterschied zwischen einem totalitären Staat und einem Rechtsstaat darin, dass in beiden die Judikative, also letztendlich die Richter, die Gesetze des jeweiligen Gesetzgebers gegen die Bürger durchsetzen, aber in einem Rechtsstaat die Richter auch die Rechte der Bürger gegen den Staat durchsetzen.
    Und zu letzterem gehört, dass die Richter in einem Rechtsstaat allen Behauptungen des Gesetzgebers oder ggf. der Regierung gegenüber genauso misstrauisch sind, wie gegenüber jedem (angeklagten) Bürger. (Da der mögliche Schaden durch staatliche Akteure größer sein kann, müssten die Richter sogar gegenüber staatlichen Akteuren ganz besonders misstraisch sein.)
    Aber die Mehrheit der Richter hat die Behauptungen der Regierung nichtmal wohlwollend überprüft, sondern ungeprüft als Fakten übernommen!
    Es gibt eine Pandemie, es droht eine Überlastung des Gesundheitswesens, Masken nützen, „Impfen“ schützt … und nichts wurde von den Richtern (der Mehrheit der Richter) jemals überprüft, wozu auch, das sagen ja Regierungspolitiker und die von denen angestellten „Experten“, dann muss es ja stimmen, nur Bürger können Verbrecher sein, Regierungspolitiker niemals, ausgeschlossen.
    Tolles Verständnis von Rechtsstaatlichkeit!
    Wenn aber nicht nur ein paar schwarze Schafe, sondern die Mehrheit der Richter in der B … republik Deutschland unter Rechtsstaatlichkeit versteht, nur Aussagen von Bürgern zu überprüfen, aber selbst die hahnebüchendsten Behauptungen von Regierungspolitikern als gesicherte Fakten zu betrachten, dann stellt sich die Frage, die sich überall stellt, wo eine Mehrheit versagt:
    Ist das noch reformierbar oder muss das von Grund auf neu angelegt werden?

    Mal abgesehen davon, was aus einer Gesellschaft werden kann, in der zu viele Bürger auch den allerletzten Rest von Vertrauen in das Rechtssystem verloren haben, die sich nichtmal mehr an die deutsche Justizia wenden würden, wenn ihnen ein Bein abgehackt werden würde, weil sie wissen:
    Der Täter müsste nur irgendwas behaupten und die Richter würden das unüberprüft als Fakt übernehmen …

    Aber naja, nachdem einem Helmut Kohl ein „Ehrenwort“ reichte …
    _DAS_ müsste sich ein Otto-Normalbürger mal vor Gericht trauen und auf gleiches-Recht-für-alle pochen! Das Gesicht des Richters /der Richterin würde dann höchstwahrscheinlich deren Verständnis von Rechtsstaatlichkeit widerspiegeln.
    So gesehen ist das alles nichts neues, nur wurde es nie adressiert und konnte weiterwuchern bis es 2020 – 2022 seinen vorläufigen Höhepunkt erreichte.

    • Delion Delos auf 12. März 2023 bei 17:41
    • Antworten

    Dankeschön an alle, die an dieser tollen Analyse mitgearbeitet haben! Ich habe den Artikel in meinem kleinen „ArchivW“ gespeicheert. Bleibt noch die Frage, WER denn nun glaubhaft die öffentliche Aufarbeitung einleiten und leiten soll und – noch viel wichtiger -, WELCHER Staatsanwalt und WELCHES Gericht soll sich mit evtl. Klagen befassen? Wir haben keine Gewaltenteilung, der Staatsanwalt ist weisungsgebunden und auch Richter sind nicht frei in ihren Entscheidungen.
    Da nicht nur wir Deutschen das Problem der fehlenden Aufarbeitung haben, sondern die anderen Länder fast weltweit ebenfalls, wäre doch die Einrichtung eines Unabhängigen Internationalen Gerichtshofs sinnvoll. WIE kann man so etwas einrichten, WER darf das und WIE schafft man es, dass die Entscheidungen eines solchen Gerichtshofs dann auch internationale GÜLTIGKEIT haben und durchgesetzt werden können? Ich bin sicher, dass es an der Bereitschaft der anderen Länder ebenfalls nicht mangeln würde.

  4. Der stille Staatsstreich durch die #DDR vor 30 Jahren (Folge von Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr.) beinhaltet selbstverständlich auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB). – Eine Aufarbeitung ist von den Verursachern nicht gewünscht.

  5. Der stille Staatsstreich durch die #DDR vor 30 Jahren (Folge von Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr.) beinhaltet selbstverständlich auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 7 VStGB).

    • Regina Köpke auf 12. März 2023 bei 13:14
    • Antworten

    Hallo verehrtes KRiSta – Team,
    die Funktionselite und die Angst vor der offenen Debatte, m.E.nach der Kernpunkt. Es ist die Frage, wo liegen die wahrhaftigen Interessen unserer Regierung…
    Mir drängt sich der Eindruck auf ( seit langem ) die „Regierenden“ / oder wild und gedankenlos Agierenden haben schier Angst vor dem denkenden und nachfragenden Bürger.
    Ich denke, wenn der Blick etwas weiter gefasst wird rollt, nicht nur mit der vermeintlichen Pandemie, sondern ebenfalls mit den global zunehmenden Krisenherden, eine riesige Aufgabe auf die Menschheit zu, die im Grunde nur mit aufrichtiger und ehrlicher Diskussion zu mildern ist. Die vermeintliche Pandemie ist nur ein Aspekt, wo sich Menschsein bewähren konnte, oder jetzt in der radikalen und unbedingten Aufarbeitung. Es ist Zeit – oder die Zeit drängt( R.v.Weizsäcker ).
    Meine Erfahrung im Umgang mit meinen Mitmenschen ist diebezüglich sehr ambivalent, darauf angesprochen, auf die Aufarbeitung, heftige Diskussionen führend, offenbart zum größteneil die „Lemming – Tendenz „. Diese Zeit hatten wir schon einmal, allerdings in einem anderen Gewand… Die Phänomen Sicherheit öffnet Tür und Tor und hemmt das konstruktive Denken. Es git immer mindestens zwei Alternativen, die Gegensatzspanne…Mut zur Konfrontation ( wir Ihr verehrtes KRiSta-Team ).
    In diesem Kontext, vielleicht etwas zu weit ausholend, aber m.E.notwendig kurz die vier Schuldbegrifflichkeiten n.Karl Jaspers:
    1) Kriminelle Schuld:
    Verbrechen bestehen in objektiv nachweisbaren Handlungen, die gegen eindeutige Gesetze verstoßen. Instanz ist das Gericht, das in formellem Verfahren die Tatbestände zuverlässig festlegt und auf diese die Gesetze anwendet.
    2) Politische Schuld:
    Sie besteht in den Handlungen der Staatsmänner und Staatsfrauen und in der Staatsbürgerschaft eines Staates, in Folge derer ich die Folgen der Handlungen diese Staates tragen muß, dessen Gewalt ich unterstellt bin und durch dessen Ordnung ich mein Dasein habe (politische Haftung). ES IST JEDES MENSCHEN MITVERANTWORRTUNG, WIE ER REGIERT WIRD.
    Instanz ist die Gewalt und der Wille des Siergers, in der inneren wie in der äußeren Politik. Der Erfolg entscheidet. Eine Ermäßigung von Willkür und Gewalt geschieht durch politische Klugheit, die an weitere Folgen denkt, und durch Anerkennung von Normen, die unter dem Namen Naturrecht, Völkerrecht und Grundgesetz ( eigener Einschub )gelten
    3) Moralische Schuld
    Für Handlungen, die ich doch immer als dieser einzelne begehe, habe ich moralische Verantwortung, und zwar für alle meine Handlungen, auch für politische und militärische Handlungen, die ich vollziehe. Niemals gilt schlechthin „Befehl ist Befehl“. Wie vielmehr Verbrechen Verbrechen bleiben, auch wenn sie befohlen sind ( obgleich je nach dem Maße von Gefahr, Erpressung ind Terror, mildernde Umstände gelten), so bleibt jede Handlung auch der moralischen Beurteilung unterstellt.Die Instanz ist das eigene Gewissen und die Kommunikation mit dem Freunde und dem Nächsten, dem liebenden, an meiner Seele interessierten Mitmenschen ( nicht der Ethikrat oder Kircheninstanzen ).
    4) Metaphysische Schuld
    Es gibt eine SOLIDARITÄT zwischen Menschen als Menschen, welche einen jeden mitverantwortlich macht für alles Unrecht und Ungerechtigkeit in der Welt, insbesondere für Verbrechen in seiner Gegenwart oder mit seinem Wissen geschehen. Wenn ich nicht tue, was ich kann, um sie zu verhindern, so bin ich mitschuldig. Wenn ich mein Leben nicht eingesetzt habe zur Verhinderung der Ermordung anderer ( Hinrichtung im Krieg, Holocaust, KZ ), sondern dabeigestanden bin, fühle ich mich auf eine Weise schuldig, die juristisch, politisch und moralisch nicht angemessen begreiflich ist ( ich erinnere hier an die Senioren im Altenheim und Kinder und Jugendliche und Mitmenschen in psychiatrischen und behinderten Einrichtungen; z.T unter der Obhut der Kirche…
    Wir kommen als Menschen, wenn nicht ein Glück uns diese Situationen erspart, an die Grenze, wo wir wählen müssen: entweder ohne Zweck, weil ohne Erfolgsaussicht, bedingungslos, das Leben einzusetzen oder wegen Erfolgsunmöglichkeit, vorzuziehen am Leben zu bleiben. Das irgendwo zwischen Menschen das Unbedingte gilt, nur gemeinsam oder gar nicht leben zu können, falls dem einem oder anderem Verbrechen angetan werden oder falls es sich um die Teilung physischer Lebensbedingungen handelt, das macht die Substanz ihres Wesens aus.
    Aber das dies nicht in der Solidarität aller Menschen, nicht der Staatsbürger, nicht einmal kleinerer Gruppen liegt, sondern auf die engste menschliche Verbindung beschränkt bleibt, das macht diese Schuld von uns allen. Instanz ist Gott / Tranzendenz allein.
    Dieser Auszug ist aus dem Büchlein von Karl Jaspers “ Die Schuldfrage“.
    Das Reflektieren über die verschieden Ebenen der Schuld gibt Mut einerseits macht aber auch betroffen, gerade im Kontext der heutigen politischen ( innen -wie außenpolitisch ) u.globalen Situation.
    Mit herzlichem Gruß
    Regina Köpke

    • Oser, Wolfgang auf 12. März 2023 bei 10:39
    • Antworten

    Auf so einen Beitrag warte ich schon so viele Monate, eigentlich seit 2020! Danke, dass sie endlich den Mut haben! Noch nie war es (außer meiner Sicht seit *1949), so staatsrettend, demokratiesichernd, als dass die Justiz sich bewegt und es eine Gruppe gibt wie Sie es sind. Noch NIE haben es sich Staatsregierungen der BRD und deren „Parteien“ es sich erlaubt, das geschriebene Recht, das GG, ja die gesamte Rechtswissenschaft der Art zu schleifen. – Das, was mir Juristen, Fachlehrer vieler Rechtsgebiete in all meinen Ausbildungen beigebracht haben scheint nicht mehr zu existieren, wenn, dann nur nach Gusto geradezu verfassungsfeindlicher (…) Politiker. – KRiStA danke ich ausdrücklich und mit gebotenem Respekt!

  6. Vielen Dank für diese wirklich hervorragende Ausarbeitung! Dahinter stecken unzählige Stunden Arbeit. Ich bin Redakteurin, daher kann ich das in etwa einschätzen.

    Normalerweise müssten sich die Journalisten / Medien dankbar auf diesen Beitrag stürzen – wenn ihnen hier nun schon jemand ihre Hausaufgaben abgenommen hat – und ihrer Aufgabe als Kontrollorgan nachkommen. Das werden sie aber nicht.

    Die Pharmaindustrie hat schon immer so agiert im Interesse der Gewinnmaximierung. Dass sie dabei notfalls auch über Leichen geht, ist nichts neues.
    Aber dass sich Journalisten in den vergangenen drei Jahren zu einem derart willigen Steigbügelhalter der Politik gemacht haben, mehrheitlich völlig versagten und dadurch mitschuldig geworden sind, hätte ich mir vorher in dem Umfang und dieser Gleichschaltung nie vorstellen können.

    • Demokrit auf 11. März 2023 bei 20:32
    • Antworten

    Widerspruchdominanz ist ein leicht verträgliches Wort zur Behandlung der neuzeitlichen Technokratie und Bürokratie getriebenen künstlichen Neurosen der latent psychischen Krankheitsbilder des despotischen Intelligenzsyndroms.

    • RA Dr. S. auf 11. März 2023 bei 7:49
    • Antworten

    Danke für diese Aufarbeitung. Tolle Arbeit!

    • ralf milling auf 11. März 2023 bei 0:17
    • Antworten

    Da alle Gesundheitsämter von Deutschland dieses perfide Spiel mitgemacht haben, möchte ich als Betroffner alle beteiligten Beamten in die private Haftung nehmen !

    Wie gehe ich dabei vor ?
    Für die Hilfe und Ratschläge bedanke ich mich !
    Mein Vorbild ist der Schweizer Pascal Najadi.

    Gruß ralf milling

      • Delion Delos auf 12. März 2023 bei 17:32
      • Antworten

      Warten Sie erstmal ab, ob Herr Najadi mit seiner Klage erfolgreich sein wird. Ich habe da so meine Zweifel. Die Damen + Herren Täter einschl. ihrer vollstreckenden Beamtenschar haben sich sehr gut zu schützen gewusst, nicht zuletzt durch ein willfähriges BVerfG.

    • Ernst Walter Henrich auf 10. März 2023 bei 21:16
    • Antworten

    Danke für die exzellente Analyse! Corona hat gnadenlos offengelegt, was passiert, wenn «im besten Deutschland aller Zeiten» die beste Kakistokratie aller Zeiten skrupelloses und kriminelles Profitstreben fördert und eine weitgehend desolate Justiz dabei mitmacht.

  7. Eigentlich koche ich innerlich und wollte einen ganzen Roman schreiben, belasse es aber besser. Als Quintessenz für mich nehme ich mit: Mein Vertrauen hat einen absoluten Tiefpunkt erreicht! Ein ungeheurer Sumpf und Filz hat sich zum Selbstbedienungsladen an Steuergeldern herausgebildet, was sich immer mehr offenbart: EU, Medien und wie hier aufgezeigt ein ganzer Tross von Ehr- und Gesetzlosen. Dass hier keine Aufarbeitung erfolgt, da nicht erwünscht, ist mir absolut klar. Nun kann man annehmen, dass diese Schulden, welche dagegenstehen ohnehin niemand mehr ausgleicht, das Geldsystem geht den Bach runter. Wesentlich schwerer wiegen die sozialen, charakterlichen und menschlichen Vertrauensverluste, die sich durchziehen wie ein roter Faden, bis hinein in die Familien. Bis heute hat man angeblich gebraucht, festzustellen, dass das Virus tatsächlich vom Labor in Wuhan stammt. Die Antwort auf die Gretchenfrage aber ist noch offen: bewusst oder zufällig? Ganz gravierend und für manche Menschen/Familien, insbesondere solche die genötigt wurden, sind die vielen Todesfälle: Wer die Todesanzeigen liest, ich mache das täglich in zwei Landkreisen: Plötzlich und unerwartet…. Aufklärung wird auch hier, obwohl noch wesentlich wichtiger wie bei den Geld-Betrügereien, nicht zu erwarten sein. Bezüglich der Haftungsfrage und Impfschadensregulierungen, kennt jemand die Vertragsunterlagen/-gestaltung zwischen der Pharma und der Regierung? Wäre wichtig, um eine klare Definition/Regelung hinsichtlich der ungewöhnlichen Freistellung der Hersteller zu erfahren. Für jeden Radiergummi gibt es ein CE-Kennzeichen und seitenweise Vorgaben und Sicherheitshinweise in zig Sprachen. Seltsam, dass es hier so salopp und flapsig gehandhabt wurde. Erstaunlich auch, dass es jetzt immer mehr Menschen gibt, die wussten, dass die Masken untauglich sind. Wo waren die während oder bei Beginn der Inszenierung? Dieses Land hat für mich einen Zustand erreicht, der absolut unerträglich ist und mich zunehmend gesundheitlich attackiert. Um aber dem Ansinnen der Menschheitsreduzierung keine Beihilfe zu leisten, versuche ich mich möglichst lange aufrecht zu halten. Abartig, dass es immer noch Menschen gibt, welche wegen angeblichen Vergehen in den Gefängnissen sitzen (Ballweg), verurteilt wurden oder vor Gericht saßen wegen genau diesen mittlerweile bewiesenen Falschvorgaben und —-Handlungen. Worte wie Toleranz, Rechtsstaat und Demokratie kann ich nicht mehr hören.

    • Egon Erwin auf 10. März 2023 bei 17:15
    • Antworten

    Um die „Plandemie“ zu gestalten, hat man sich der Gesundheitsämter bedient. Sie haben Anfang März 2020 Anweisung erhalten die
    falschen Zahlen zu liefern. Jeder Amtsarzt wußte bescheid !!!!!

    „Erste Ergebnisse zum Verlauf der Grippewelle in der Saison 2019/20: Mit 11 Wochen vergleichsweise kürzere Dauer und eine moderate Anzahl an Influenza-bedingten ArztbesuchenErste Ergebnisse zum Verlauf der Grippewelle in der Saison 2019/20: Mit 11 Wochen vergleichsweise kürzere Dauer und eine moderate Anzahl an Influenza-bedingten Arztbesuchen“ Da Kinder für die Verbreitung der jährlichen Grippe eine wesentliche Rolle spielen, sind hier insbesondere die Schulschließungen ab der 12. KW 2020 zu nennen.“

    Man beachte, die Schulschließung in der 12. Woche hat die Influenzasaison beendet, um nahtlos in die „Coronasaison“ überzugehen !!!!!

    https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/16_20.pdf?__blob=publicationFile

    Influenza wurde für beendet erklärt, um auf „Corona“ umstellen zu können.

    Die Amtsärzte sind Beamte !!!!

  8. Darum http://www.wir-fordern.eu unterzeichnen

    1. Andrea, ich bin dabei und wünsche mir noch viele viele. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Und: Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.

      • Egon Erwin auf 11. März 2023 bei 17:27
      • Antworten

      Von wem fordern wir die Aufarbeitung ?

      Eine synchronisierte Aktion, mit einer fundiert formulierten Anzeige gegen die rund 400 Amtsärzte, eventuell Dienstaufsichtsbeschwerde wäre vielleicht ein Anfang. Denn auch bei den nächsten „geplanten Gesundheitskatastrophen“ würden diese Strukturen genutzt werden.

    • Carl Albrecht auf 10. März 2023 bei 15:43
    • Antworten

    Wie heißt es sonst so schön:Unwissenheit schützt vor Strafe nicht…..

    • Hartmut Steeb auf 10. März 2023 bei 15:34
    • Antworten

    Ich danke sehr für die exzellente Darstellung des gesamten Wahnsinns.

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