„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Schlagwort: Dettmar

Keine Corona-Aufarbeitung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Auf dem Bild ist ein Acker zu sehen, auf dem Schilder aufgestellt sind, die zum Masketragen und Abstandhalten von 2 Metern zum Schutz vor dem Corona-Virus auffordern.

Zwei Mitglieder des Netzwerks KRiStA scheiterten mit dem Versuch, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ebendiese in Verfahren mit Coronabezug durchzusetzen. Nachdem Thomas Wagner bereits mit seiner Beschwerde gegen die auf eine nichtige nationale Vorschrift gestützte Verhängung eines Bußgeldes wegen Verstoßes gegen eine Maskenpflicht nicht durchgedrungen war, vermag der Gerichtshof auch in Christian Dettmars Verurteilung wegen Rechtsbeugung in willkürlicher Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung zu diesem Tatbestand und in der daraus resultienden Entfernung Dettmars aus dem Richteramt keine unfaire Behandlung zu sehen.

Verfassungs­beschwerde deckt Willkür bei Verurteilung des vormaligen Richters Christian Dettmar auf

Das Netzwerk KRiStA veröffentlicht eine Verfassungsbeschwerde des vormaligen Richters Christian Dettmar gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung im Volltext, um dem geneigten Leser die Möglichkeit zu geben, die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts zu überwachen und zu untersuchen, ob die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gerechtfertigt bzw. mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar war.

Warum Juristen bei der Aufarbeitung der Corona-Politik versagen

Die Corona-Maßnahmen stellen ein tiefgreifendes Unrecht dar: auf fragwürdigen Annahmen beruhend und von Unterdrückung kritischer Stimmen begleitet. Dies spiegelt sich in der mangelnden juristischen Aufarbeitung und der Verurteilung eines Richters, der das Kindeswohl infrage stellte, auf beunruhigende Weise wider. Die fehlende Auseinandersetzung mit bekannten Tatsachen und die Verfolgung Andersdenkender beschädigen das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig.

Kein Irrtum. Das schriftliche Revisionsurteil im Rechtsbeugungsverfahren gegen Richter Christian Dettmar 

Seit kurzem liegt die schriftliche Begründung des am 20.11.2024 verkündeten Revisionsurteils im Verfahren gegen Richter Christian Dettmar vor. Wie der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs darin die juristischen Hindernisse auf dem Weg zur Verwerfung der Revision des Angeklagten beiseite räumt, macht sprachlos.

Aufruf zur Unterstützung von Christian Dettmar

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) n.e.V. ruft zur Unterstützung von Christian Dettmar auf! Für ihn bedeutet seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung das unmittelbare Ende seines Dienstverhältnisses, den Wegfall seines Gehaltes und den Verlust seiner Pensionsansprüche. Seine zukünftige Rente wird deutlich geringer ausfallen. Zudem hat er nun erhebliche Prozesskosten zu zahlen.

Kommentar zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2024 im Verfahren gegen Christian Dettmar

Gebäude des Bundesgerichtshofs

Nachdem sogar der Generalbundesanwalt wegen „handwerklicher Fehler“ die Aufhebung des Urteils des Landgerichts Erfurt gegen Richter Christian Dettmar beantragt hatte, kam es für viele überraschend, dass der Bundesgerichtshof am 20.11.2024 die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verwarf. In diesem Kommentar wird die Entscheidung bewertet und eingeordnet.

Entscheidung vertagt. Die Revisions­haupt­verhandlung im Strafverfahren gegen Christian Dettmar

Am 28.08.2024 fand vor dem 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe die Revisionshauptverhandlung im Verfahren gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar statt. Wie die Verhandlung ablief und warum der Generalbundesanwalt die Aufhebung des Urteils des Landgerichts Erfurt beantragte, wird in diesem Beitrag erläutert.

Nur ein Schwächeanfall der Justiz? Noch einmal: Das Urteil des Landgerichts Erfurt gegen Christian Dettmar

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte hat sich bereits in zwei Beiträgen zum Strafverfahren gegen den Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar geäußert: Der erste Artikel analysierte die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Erfurt, der zweite kommentierte kurz nach Verkündung das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23.08.2023. Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Rechtsbeugung, so lautete das Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts, das nicht rechtskräftig ist. Inzwischen liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Dies ist der Anlass für diesen Beitrag.

Eine Niederlage des Rechtsstaats

Im folgenden Beitrag nimmt KRiStA Stellung zu dem Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23.08.2023, durch das Christian Dettmar, langjähriger Richter in der Familienabteilung des Amtsgerichts Weimar, wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, und legt nochmals dar, warum eine Verurteilung nicht hätte erfolgen dürfen und dass es sich bei der ausgesprochenen Freiheitsstrafe um ein politisches Machtsymbol handelt.

Die Anklage der Staatsanwalt­schaft Erfurt gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar. Eine kritische Analyse

Der Weimarer Familienrichter und KRiStA-Mitglied Christian Dettmar wurde von der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen seines Beschlusses vom 08.04.2021 zur Maskenpflicht in zwei Schulen wegen Rechtsbeugung angeklagt. Der erste Verhandlungstag im Prozess vor dem Landgericht Erfurt sollte am 18.04.2023 stattfinden, wurde dann aber kurzfristig auf den 15.06.2023 verlegt. Zeit für eine kritische Auseinandersetzung mit der Anklage.