Zwei Mitglieder des Netzwerks KRiStA scheiterten mit dem Versuch, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ebendiese in Verfahren mit Coronabezug durchzusetzen. Nachdem Thomas Wagner bereits mit seiner Beschwerde gegen die auf eine nichtige nationale Vorschrift gestützte Verhängung eines Bußgeldes wegen Verstoßes gegen eine Maskenpflicht nicht durchgedrungen war, vermag der Gerichtshof auch in Christian Dettmars Verurteilung wegen Rechtsbeugung in willkürlicher Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung zu diesem Tatbestand und in der daraus resultienden Entfernung Dettmars aus dem Richteramt keine unfaire Behandlung zu sehen.