Der Europäische Gerichtshof hat mit einer Entscheidung die Voraussetzungen für Afghaninnen geschaffen, erfolgversprechende Anträge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu stellen. Diese Entscheidung ist ein weiterer Schritt Europas, sich, weit entfernt von der ursprünglichen Intention der Genfer Flüchtlingskonvention, für Menschenrechte und Menschenwürde nach rechtsstaatlichen Maßstäben weltweit verpflichtet zu erklären. Profiteure unterstützen diese Entwicklung. Der eventuell entgegenstehende Wille derjenigen, die die auferlegte humanitäre Leistung erbringen sollen, ist offensichtlich nachrangig ebenso wie die Gefahren aus einer weiter steigenden Belastung der Sozialsysteme.