Der Vorlagebeschluss des VG Osnabrück an das BVerfG die einrichtungsbezogene Impfpflicht betreffend könnte ein entscheidender Teil der durch die Politik versprochenen Aufarbeitung der Corona-Pandemie sein. Getragen von seiner Einstellung, Impfgegner seien von „subjektiven Phantasmen“ getrieben, wodurch „unzählige Menschen geopfert“ würden, greift der in Bonn Öffentliches Recht lehrende Klaus Ferdinand Gärditz in einem Beitrag in der FAZ diesen unqualifiziert und polemisch an. Ein solches Machwerk kann wegen der Bedeutung der Sache nicht unkommentiert bleiben.