Das erstinstanzliche Urteil im Fall Ulrike Guérot ist nun veröffentlicht. Die FAZ preist das 276 Randnummern umfassende Urteil als „wegweisend“ und lobt die „überzeugende“ und „lehrbuchmäßig durchgeführte juristische Prüfung“. Diese Einschätzung wird von den Verfassern dieses Beitrags nicht geteilt.