Dieser Aufsatz befasst sich damit, ob durch den Aufruf von Arbeitgebern und Betriebsräten an ihre Mitarbeiter zur Teilnahme an den „Demonstrationen gegen rechts“ die Verpflichtung zur Neutralität im Betrieb verletzt wurde.
“Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.” – Hans-Jürgen Papier
Dieser Aufsatz befasst sich damit, ob durch den Aufruf von Arbeitgebern und Betriebsräten an ihre Mitarbeiter zur Teilnahme an den „Demonstrationen gegen rechts“ die Verpflichtung zur Neutralität im Betrieb verletzt wurde.
In dem sehr zu empfehlenden Aufsatz, NStZ 2024, S. 65-70, befassen sich die beiden Professorinnen für Strafrecht, Frauke Rostalski, Universität zu Köln, und Elisa Hoven, Universität Leipzig, mit einer Kritik des Erfurter Urteils zur vermeintlichen Rechtsbeugung. Darüber hinaus setzen sie sich mit den Themen Rechtsbeugung allgemein sowie Fürsorgemaßnahmen nach § 1666 BGB auseinander.
Volkssouveränität oder Gewaltenteilung? Mehrheitsherrschaft oder Minderheitenschutz? Mit der Frage nach dem Wesen der Demokratie beschäftigt sich der Vortrag von Ulrike Guérot vom 21.10.2023 auf dem KRiStA-Symposium in Halle. Darin setzt sie sich insbesondere auch mit aktuell angebotenen Beteiligungsformaten wie Bürgerversammlungen oder Bürgerräten auseinander.
Dieser Aufsatz behandelt ein brandheißes Thema: Eine europäische Verordnung mit dem harmlos klingenden Namen “Digital Services Act” (DSA), die schon am 17. Februar 2024 in jedem EU-Mitgliedstaat in Kraft treten soll, bedroht die Meinungsfreiheit in diesen Ländern auf massive Art und Weise.
Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte hat sich bereits in zwei Beiträgen zum Strafverfahren gegen den Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar geäußert: Der erste Artikel analysierte die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Erfurt, der zweite kommentierte kurz nach Verkündung das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23.08.2023. Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Rechtsbeugung, so lautete das Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts, das nicht rechtskräftig ist. Inzwischen liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Dies ist der Anlass für diesen Beitrag.
Der Aufsatz, auf den im Beitrag hingewiesen wird, versteht sich als dringender Aufruf zu einer offenen und umfassenden Debatte über die WHO-Rechtsänderung, die im Mai 2024 zur Abstimmung steht.
Dieser Beitrag setzt sich nochmals mit dem am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auseinander und zeigt Handlungsoptionen auf, wie unberechtigten Denunziationen in der Praxis begegnet werden kann.
Am 21.10.2023 fand in Halle (Saale) das zweite von KRiStA veranstaltete Symposium unter dem Titel „Rechtsstaat und Demokratie in der Krise – Analysen und Ausblick“ statt. Diese Presseerklärung gibt einen groben Überblick über die Redner und deren Referate, welche demnächst auch hier einzeln abrufbar sein werden.
Die Lockdowns und die repressive Politik gegenüber Nichtgeimpften in der Corona-Krise erschienen vielen Betroffenen als ein so dramatischer, in der Bundesrepublik zuvor undenkbarer Bruch mit den Prinzipien einer freiheitlichen Demokratie, dass sich ihnen Vergleiche mit dem dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte im 20. Jahrhundert aufdrängten. Doch wer so etwas öffentlich äußerte, sah sich schnell dem strafrechtlichen Vorwurf einer Verharmlosung des Holocausts ausgesetzt. Zu Recht?
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