Im April 2020, im ersten Corona-Lockdown, galt für stationäre Pflegeeinrichtungen in Thüringen ein generelles Besuchsverbot. Eine Richterin ermöglichte in dieser Situation durch eine einstweilige Verfügung gegen ein Pflegeheim einem Pfarrer den Besuch einer todkranken Bewohnerin. Mehr als vier Jahre später wurde sie dafür vom Landgericht Gera wegen Rechtsbeugung verurteilt.