In den zuletzt ergangenen Strafkammerurteilen gegen Ärzte wegen angeblich unrichtiger Gesundheitszeugnisse zeigt sich ein grundlegendes Ungenügen der Strafjustiz in allen Bereichen. Vor allem leistet sie das Gegenteil von Aufarbeitung des Corona-Verordnungsrechts, das hier mit und nach Alexander Christ als “Wegwerfrecht” charakterisiert wird.