„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Beiträge

Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 und 3 StGB und impfkritische Äußerungen

Der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) wird, so scheint es, zunehmend politisch missbraucht. In besonders auffallender Weise wird die Norm des § 130 StGB gegen Kritiker der Impfung gegen das Corona-Virus angewandt. Die Autorin, die 2001-2004 zu § 130 StGB und §§ 86, 86a StGB promoviert hat, weist nach, dass in diesen Fällen der Tatbestand schon nicht vorliegt und gegen die durch Art. 5 GG garantierte Meinungsfreiheit verstoßen wird. Der Beitrag bietet einen Überblick über die bisher entschiedenen Fälle und die Gesetzgebungsgeschichte des § 130 StGB.

Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer wie die Maskenbeschaffung

Gegen die wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht nur des Robert-Koch-Instituts wurden vom Bundesministerium für Gesundheit unter Leitung von Jens Spahn ca. 6 Milliarden Masken eingekauft. Diese in mehrfacher Hinsicht gesetzwidrige Beschaffung war, wie der Bundesrechnungshof festgestellt hat, „ohne Nutzen für die Pandemiebekämpfung und damit ohne gesundheitspolitischen Wert“. Durch KRiStA wurde bereits öffentlich gemacht, dass der Einkauf dieser Masken samt Folgekosten den Steuerzahler ca. 10 Milliarden Euro gekostet hat. Nach dem Inhalt eines jetzt bekannt gewordenen Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages sind die Gesetzesverstöße noch weitaus schwerwiegender, als bisher angenommen.

Versagt die Justiz, wenn ein ranghoher Politiker wie Robert Habeck Strafantrag stellt?

Ist die Justiz dabei, das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu opfern, um den Regierenden durch martialisches Auftreten zu gefallen? Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man Fälle wie denjenigen der Hausdurchsuchung bei Stefan Niehoff wegen einer Habeck-Satire näher betrachtet.

Aufruf zur Unterstützung von Christian Dettmar

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) n.e.V. ruft zur Unterstützung von Christian Dettmar auf! Für ihn bedeutet seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung das unmittelbare Ende seines Dienstverhältnisses, den Wegfall seines Gehaltes und den Verlust seiner Pensionsansprüche. Seine zukünftige Rente wird deutlich geringer ausfallen. Zudem hat er nun erhebliche Prozesskosten zu zahlen.

Gebäude des Bundesgerichtshofs

Kommentar zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2024 im Verfahren gegen Christian Dettmar

Nachdem sogar der Generalbundesanwalt wegen „handwerklicher Fehler“ die Aufhebung des Urteils des Landgerichts Erfurt gegen Richter Christian Dettmar beantragt hatte, kam es für viele überraschend, dass der Bundesgerichtshof am 20.11.2024 die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verwarf. In diesem Kommentar wird die Entscheidung bewertet und eingeordnet.

Meinungsfreiheit – ein Grundrecht in Gefahr

„Freiheit stirbt zentimeterweise.“ Die Meinungsfreiheit sei nicht erst bedroht, wenn Politiker ihre Abschaffung zum Programm machen würden. So führte Matthias Guericke vom Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. (KRiStA) am Samstag in das diesjährige Symposium zu dem Titel „Meinungsfreiheit – ein Grundrecht in Gefahr“ ein, zu dem über 350 Teilnehmer in den Volkspark Halle (Saale) kamen.

Kniefall vor der Regierung und deren Corona-Politik

Der Vorlagebeschluss des VG Osnabrück an das BVerfG die einrichtungsbezogene Impfpflicht betreffend könnte ein entscheidender Teil der durch die Politik versprochenen Aufarbeitung der Corona-Pandemie sein. Getragen von seiner Einstellung, Impfgegner seien von „subjektiven Phantasmen“ getrieben, wodurch „unzählige Menschen geopfert“ würden, greift der in Bonn Öffentliches Recht lehrende Klaus Ferdinand Gärditz in einem Beitrag in der FAZ diesen unqualifiziert und polemisch an. Ein solches Machwerk kann wegen der Bedeutung der Sache nicht unkommentiert bleiben.

Corona und Recht: Die Pandemie der Unmenschlichkeit

Die Bilanz der angerichteten Schäden der Covid-Politik ist in nahezu allen Lebensbereichen gigantisch. Die RKI-Protokolle zeigen, dass ein Großteil der freiheitseinschränkenden Normen von Anfang an mit dem Makel der Verfassungswidrigkeit behaftet war. Die Justiz muss Konsequenzen ziehen. Wie das gelingen könnte, zeigen die Autoren in diesem Beitrag.

Wenn Zweifel nicht zugelassen werden. Das Urteil des Landgerichts Gera gegen Anna K. wegen Rechtsbeugung

Im April 2020, im ersten Corona-Lockdown, galt für stationäre Pflegeeinrichtungen in Thüringen ein generelles Besuchsverbot. Eine Richterin ermöglichte in dieser Situation durch eine einstweilige Verfügung gegen ein Pflegeheim einem Pfarrer den Besuch einer todkranken Bewohnerin. Mehr als vier Jahre später wurde sie dafür vom Landgericht Gera wegen Rechtsbeugung verurteilt.