„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Die Videos des Symposiums 2025 sind nun im Archiv verfügbar.

Beiträge

Statt Corona-Aufarbeitung kommt ein globales Gesundheitsregime

Bundestag und Bundesrat befassen sich mit der Zustimmung zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften. Von der Öffentlichkeit unbemerkt geht es um die Ausweitung des WHO-Notstandsrechts, die Begünstigung der Entwicklung und Verteilung von Impfstoffen sowie um Informationskontrolle.

Die elektronische Patientenakte im Spiegel des informationellen Selbstbestimmungsrechts

Wer nicht widerspricht, für den wird eine elektronische Patientenakte angelegt und mit Daten befüllt. Die Behandlung des einzelnen Patienten werde optimiert und die Forschung werde in die Lage versetzt, neue Medikamente zu entwickeln, heißt es. Das durch das Grundgesetz garantierte informationelle Selbstbestimmungsrecht wird nur zum Schein gewahrt. Die Gier nach den Daten nimmt eine grundlegende Beschädigung des Arzt-Patienten-Verhältnisses in Kauf. Die Datensicherheit ist nicht gegeben. Es wird nicht hinterfragt, ob mit den Mengen unstrukturierter Daten überhaupt seriöse Forschung betrieben werden kann.
Im Text wird deutlich gemacht, mit welchen Methoden und Mitteln der Bürger zum willfährigen Verfolger nicht dem Gemeinwohl dienender Zwecke gemacht werden soll.

Im Irrtum festgefahren

Mitte August 2025 hat der Arzt Dr. Heinrich Habig eine Haftstrafe von 3 Jahren im Gefängnis antreten müssen. Sie beruht auf zwei Verurteilungen wegen Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse in ca. 200 Fällen, weil er Impfbescheinungen erteilt hat, die nach dem Wissen von damals nicht hätten erteilt werden sollen. Dass er den Tatsachen entsprechend Recht hatte, zählt nichts bei einem Tatbestand der Urkundsdelikte. Gerichte vertiefen das Unrecht, ohne an eine Corona-Aufarbeitung auch nur zu denken.

Verfassungs­beschwerde deckt Willkür bei Verurteilung des vormaligen Richters Christian Dettmar auf

Das Netzwerk KRiStA veröffentlicht eine Verfassungsbeschwerde des vormaligen Richters Christian Dettmar gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung im Volltext, um dem geneigten Leser die Möglichkeit zu geben, die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts zu überwachen und zu untersuchen, ob die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gerechtfertigt bzw. mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar war.

Nebelkerzen oder faktenorientierte Inhaltsbesprechung?

An der Art, wie die Maskenbeschaffung durch den ehemaligen Gesundheitsministers Jens Spahn öffentlich „aufgearbeitet“ wird, erkennt man die Gefahr, in der sich der Rechtsstaat befindet. Er wird ausgehöhlt durch Politiker, die nicht vor interessengerichteten Täuschungsmanövern zurückschrecken, uneinsichtig sind gegenüber dem von ihnen verursachten Schaden in Milliardenhöhe und zugleich kein Gespür dafür haben, wie sie durch ihr Tun in herausgehobener Stellung den Rechtsstaat untergraben. Angeregt durch den Bericht von Margaretha Sudhof sollen in diesem Beitrag einige Dinge beim Namen genannt werden.

Bamberg ist überall

Zwei Strafverfahren der Bamberger Justiz wegen Politikerbeleidigung haben den Journalisten Jan Fleischhauer veranlasst, diese Angriffe auf die Meinungsfreiheit scharf zu kritisieren und Bamberg als „Sondergerichtszone“ zu bezeichnen. Der Beitrag beleuchtet die Hierarchie innerhalb der Strafjustiz und zeigt, dass die Kritik an sich zwar Zustimmung verdient, aber mit der regionalen Fokussierung auf den Gerichtsbezirk Bamberg zu kurz greift.

Die (Nicht-)Gefährdung des öffentlichen Friedens durch Karikaturen. Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 04.02.2025, 3 StR 468/24, und LG Köln, Urteil vom 12.06.2024, 113 KLs 16/23

Vergleiche von Coronamaßnahmen mit Verbrechen der NS-Zeit in sozialen Medien wurden von den Strafverfolgungsbehörden nicht selten mit Strafverfahren wegen Verharmlosung des Holocausts beantwortet. Jetzt hat der Bundesgerichtshof erstmals in einem solchen Verfahren entschieden. Mit der Subsumtion des Sachverhalts unter den Tatbestand des § 130 Abs. 3 StGB nahm es dabei der 3. Strafsenat, der die Revision des Angeklagten verwarf, nicht so genau.

BVerfG nimmt Verfassungs­beschwerde über Maskenpflicht nicht zur Entscheidung an

Am 29. April 2025 hat das Bundesverfassungsgericht einstimmig und ohne Begründung entschieden, die seinerzeit bei KRiStA veröffentlichte Verfassungsbeschwerde vom 16. Januar 2023 gegen eine Verurteilung wegen eines am 2. September 2020 unter freiem Himmel begangenen Verstoßes gegen die Maskenpflicht nicht zur Entscheidung anzunehmen.

Quo vadis justitia – Wie der Einsatz von KI die Justiz grundlegend verändern könnte

Die Digitalisierung hat sich vom Mittel zum Zweck gewandelt – sie gilt als Fortschritt per se, auch wenn längst spürbar ist, dass Wissen und Macht sich dabei neu verteilen. Als jüngster „Zauberbesen“ wird Künstliche Intelligenz gefeiert – und soll nun auch in der Justiz für Effizienz sorgen. Doch welche Grenzen setzt das Recht? Welche Gefahren und Risiken sind mit einem KI-Einsatz in der Justiz verbunden? Ist das Antlitz von Justitia auch zukünftig das eines Menschen?