„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Die Videos des Symposiums 2025 sind nun im Archiv verfügbar.

Beiträge

Die Weltgesundheitsorganisation treibt die globale Steuerung des Gesundheitsrechts voran

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit kann die WHO-Weltgesundheitsversammlung bis zum 28. Mai 2022 die weitere Aushöhlung von Souveränität und Demokratie im Bereich der öffentlichen Gesundheit beschließen. Der Beitrag wirft einen Blick auf maßgebliche Vorschriften des internationalen Gesundheitsrechts sowie deren geplante Änderungen.

Freistellung ungeimpfter Mitarbeiter im Gesundheitswesen – Risiken und Nebenwirkungen

Entgegen der Annahme des ArbG Gießen haben ungeimpfte Arbeitnehmer des Gesundheitswesens einen Beschäftigungsanspruch gegen den freistellenden Arbeitgeber, solange ein Tätigkeitsverbot vom Gesundheitsamt nicht ausgesprochen wurde.

Die COVID-19-Impfung in der Bundeswehr

Die in § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG geregelte Duldungspflicht in Bezug auf bestimmte Impfungen ist ein wichtiges Instrument, das dem Erhalt der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte dient. Allerdings darf von einem Soldaten das Dulden einer Impfung gegen seinen Willen nur dann gefordert werden, wenn diese Impfung in Bezug auf eine Nutzen-Risiko-Abwägung auch geeignet, erforderlich und angemessen ist, um das Ziel, nämlich Verhinderung von Infektionen und Erkrankungen innerhalb der Streitkräfte, die sich auf die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte negativ auswirken können, tatsächlich zu erreichen.

Vereinbarkeit einer gesetzlichen Impfpflicht mit der EMRK

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass die in der Tschechischen Republik geltende nationale Impfpflicht für Kinder grundsätzlich mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar ist. Auf eine mögliche allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 ist die Entscheidung des EGMR im Ergebnis nicht übertragbar.

Weiterhin Maske im Betrieb – muss das sein?

Eine Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen als Schutz gegen eine SARS-CoV-2-Infektion außerhalb der in § 28a Abs. 7 Nr. 1 IfSG benannten Betriebe (z. B. Arztpraxen und Einrichtungen des Gesundheitswesens) kann nicht mehr Gegenstand betrieblicher Hygienekonzepte sein.

Körperverletzung durch Masken?

Wer Menschen dazu anhält, sich eine Mund-Nasen-Bedeckung zum Schutz vor Coronaviren (Maske) aufzusetzen, kann den Straftatbestand der Nötigung und – jedenfalls soweit es um häufig wiederholtes oder langanhaltendes Tragen geht – den der Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft, in bestimmten Konstellationen (z. B. Lehrer gegenüber minderjährigen Schülern) auch den der Misshandlung von Schutzbefohlenen und als Amtsträger den der Körperverletzung im Amt erfüllen.

Offener Brief an die Mitglieder des Bundestages anlässlich der geplanten Abstimmung zur Impfpflicht am 7. April 2022

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte hat für die voraussichtliche Abstimmung über die Gesetzentwürfe zur Impfpflicht am 7. April 2022 den obigen Offenen Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages verfasst. Der Brief wurde an die Bundestagspräsidentin mit der Bitte um Weiterleitung an die Abgeordneten übersandt. Er steht hier auch zum DOWNLOAD und darf frei …

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Eine an Tatsachen orientierte Feststellung von Art und Anzahl der Corona-Impfnebenwirkungen wird nicht gewollt

Krankenkassen sollten ihre Abrechnungsunterlagen of­fenlegen von Dr. Manfred Kölsch Das Paul-Ehrlich-Institut (Bundesinstitut für Impfstoffe und bio­medizinische Arzneimittel – PEI) schreibt auf seiner Homepage u.a.: „Das Melden von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen ist eine zentrale Säule für die Beurteilung der Sicherheit von Arznei­mitteln. So können zeitnah neue Signale detektiert und das Nut­zen-Risiko-Profil der Impfstoffe kontinuierlich überwacht wer­den.“ …

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Stellungnahme von KRiStA zur öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss am 21. März 2022 ab 10:00 Uhr zum Thema „Impfpflicht“

Das Netzwerk KRiStA hat für die Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Thema „Impfpflicht“ am kommenden Montag, 21. März 2022, eine Stellungnahme erarbeitet. Diese wurde dem Gesundheitsausschuss heute zugeleitet und wird hier zum DOWNLOAD zur Verfügung gestellt. Update 28. März 2022: Nach Auskunft des Gesundheitsausschusses vom 28. März 2022 sei die Stellungnahme an die Abgeordneten, Fraktionsreferenten und …

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