Der Strafprozess gegen Professor Sucharit Bhakdi wegen vermeintlicher Volksverhetzung geht weiter: Das Amtsgericht Plön hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Im März 2023 soll verhandelt werden. Hat sich das Gericht dadurch schon auf eine Verurteilung festgelegt? Nimmt der politische Zeitgeist Einfluss auf die justitielle Interpretation öffentlicher Äußerungen?








