„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

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Ist ein ohne körperliche Untersuchung ausgestelltes Maskenbefreiungsattest unrichtig i. S. d. §§ 278, 279 StGB?

Während der Corona-Pandemie entschieden viele Gerichte in Strafprozessen gegen Ärzte und Patienten, dass deren Atteste zur Maskenbefreiung allein deshalb unrichtig seien, weil keine körperliche Untersuchung des Patienten durch den Arzt stattgefunden habe. Dieser Aufsatz zeigt auf, dass eine derartige Auslegung der §§ 278, 279 StGB sich nicht auf vorhergehende obergerichtliche Rechtsprechung oder Berufsordnungen für Ärzte stützen kann, sondern gegen die Therapiefreiheit und das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt.

Maskenbeschaffung vor der Enquetekommission des Bundestages

FFP2-Gesichtsmaske gegen Covid-19, gefüllt wie eine Tasche mit Euro-Banknoten

Jens Spahn, der 2020 als Bundesgesundheitsminister die Maskenbeschaffung zur Chefsache erklärt hatte, stand bei seiner Anhörung am 15.12.2025 vor der Enquetekommission des Bundestages im öffentlichen Interesse. Ihm wurde vorgehalten, gegen wissenschaftliche Erkenntnisse des RKI und der WHO der Bevölkerung ohne Differenzierung das Tragen von Masken als alternativlos dargestellt zu haben. Mit seiner Beteiligung wurde durch Täuschung parlamentarischer Gremien das ca. 20fache der bewilligten Masken angeschafft, für die es keine Verwendung gab. Diese verfassungs- und rechtswidrigen Anschaffungen haben einen Schaden von bis zu 10 Milliarden Euro verursacht. Die Anhörung von Jens Spahn hat nicht nur einen Mangel an seiner persönlichen Integrität offenbar werden lassen. Sie hat auch gezeigt, dass die erneuten Vorwürfe des Bundesrechnungshofs bezüglich der Maskenbeschaffung keine Selbstkritik bei ihm auslösen. Eine wirkliche Aufarbeitung wird verhindert, weil Imagepflege und die politische Karriere bei ihm im Vordergrund stehen. Unterstützt von seinen CDU-Parteifreunden braucht Jens Spahn nicht einmal politische Konsequenzen zu befürchten. Es bleibt ein ungelöstes Gerechtigkeitsproblem in nicht tolerierbarem Ausmaß, das die Politikverdrossenheit der Bürger steigern wird.

KRiStA-Buchveröffentlichung „Der Rechtsstaat in der Krise“

Buch-Cover "Der Rechtsstaat in der Krise. Ausgewählte Beiträge des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte aus den Jahren 2021 bis 2025"

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte hat erstmals ein Buch veröffentlicht. Es ist unter dem Titel „Der Rechtstaat in der Krise“ im Verlag Thomas Kubo erschienen und versammelt ausgewählte KRiStA-Artikel aus den Jahren 2021 bis 2025, die sich thematisch mit der Coronakrise, mit Fragen der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit sowie dem WHO-Pandemievertrag und den Internationalen Gesundheitsvorschriften beschäftigen.

Kein Rechtsschutz gegen formell und materiell verfassungswidrige Maskenpflicht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ist der Versuch gescheitert, das Recht auf körperliche Unversehrtheit bzw. auf Gesundheit und die Verfahrensrechte gegen eine Maskenpflicht aus dem Herbst 2020 zu verteidigen. Der Beschwerde lag im Kern zugrunde, dass es gegen den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ verstößt, Menschen wegen Verstößen gegen verfassungswidrige und somit nichtige Verordnungen zu belangen. Doch der EGMR hält eine Verletzung der Menschenrechtskonvention von vornherein für ausgeschlossen. Damit weigerte auch er sich, überhaupt in die Prüfung einzusteigen, inwieweit das lang andauernde Tragen von Masken gesundheitsschädlich ist.

Die Wand vor der Hürde

Der BGH hat entschieden, dass bis zum 7. April 2023 durchgeführte Coronaimpfungen hoheitlich erfolgt sein sollen, weshalb bei Impfschäden keine Schadensersatzansprüche gegen Ärzte, sondern nur Amtshaftungsansprüche gegen den Staat in Betracht kommen. Zugleich hat der Gesetzgeber mit § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB XIV eine Regelung geschaffen, die Amtshaftungsansprüche ausschließt, wenn soziale Entschädigungsansprüche in Betracht kommen.
Welche Auswirkungen hat diese Rechtsprechung in der Praxis? Folgt auf die Begrenzung des Schadensersatzes auf die Amtshaftung eine weitere Begrenzung auf eine bloße soziale Entschädigung? Was ist haftungsrechtlich in künftigen Krisensituationen zu erwarten? Der Autor Roland Stöbe versucht hierauf eine Antwort zu geben.

Die WHO und die (neuen) Internationalen Gesundheits­vorschriften – eine existentielle Bedrohung unserer freiheitlichen Verfassungs­ordnung?

Bundestag und Bundesrat werden voraussichtlich Anfang November über einen Gesetzentwurf entscheiden, der es in sich hat: Er betrifft die Zustimmung zu den 2024 im Rahmen der WHO verabschiedeten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Am 13.10.2025 fand hierzu eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt, zu der u. a. auch die Autorin dieses Beitrags geladen war. Die Anhörung verdeutlichte einmal mehr das ungebrochene Vertrauen, das v. a. staatliche Stellen immer noch in die Expertise der WHO und speziell auch in die Zweckmäßigkeit der IGV und ihrer jüngsten Änderungen setzen. Der beim Ausschuss schriftlich eingereichte Beitrag begründet detailliert, weshalb dieses Vertrauen längst nicht mehr gerechtfertigt ist, und zeigt auf, welche tiefgreifenden Gefahren daraus erwachsen – nicht nur für die Gesundheit der Weltbevölkerung, sondern auch für die freiheitliche Verfassungsordnung des Grundgesetzes.

Causa Ulrike Guérot – Die Fortsetzung

Das Landesarbeitsgericht Köln hat gesprochen. Die Kündigung von Ulrike Guérot ist rechtens. Was bleibt, ist ein Unbehagen über unscharfe Grenzen, die es ermöglichen, die Freiheit der Wissenschaft nach politischer Opportunität zu bestimmen.

Wie sich das Kammergericht als Sprachrohr der Exekutive bloßstellt

Das Kammergericht Berlin entpuppt sich in seiner Entscheidung vom 18.09.2025 (Az. 10 U 95/24) als Sprachrohr der Exekutive. Es treibt die Verengung des Meinungskorridors weiter voran und erschwert damit die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen.

4. KRiStA-Symposium: „Vom Freiheits- zum Überwachungsstaat?“

Bild: Menschen und teilweise ihre Gesichter werden mittels Kästen fokussiert, offenbar von einer Software, die Passanten analysiert. Text im Bild: Vom Freiheits- zum Überwachungsstaat? 4. KRiStA-Symposium mit: Prof. Jörg Benedict Dr. Harry Lehmann Dr. Hans-Joachim Maaz Prof. Martin Schwab und Dr. Michael Andrick Volkspark Schleifweg 8a 06114 Halle (Saale) Samstag, 29.11.2025 10 – 19 Uhr KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. Informationen und Tickets unter www.netzwerkkrista.de

Mit unserem 4. Symposium zum Thema „Vom Freiheits- zum Überwachungsstaat?“ am 29. November 2025 im Volkspark Halle (Saale) wollen wir unsere Beobachtungen zu aktuellen Entwicklungen, die das Potential zur Einschränkung oder Beseitigung unserer Freiheitsrechte in sich tragen, mit allen Interessierten teilen und zum gegenseitigen Austausch einladen.

Ausgrenzung im Namen des Herrn

Evangelische und Katholische Kirche haben die AfD zu ihrem Feind erklärt. Das bedeutet auch, dass Mitglieder dieser Partei von kirchlichen Ämtern ausgeschlossen sein sollen. Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland hat eigens rechtliche Regelungen geschaffen, mit denen eine Kandidatur von AfD-Mitgliedern bei den jetzt anstehenden Gemeindekirchenratswahlen unmöglich gemacht werden sollte. Dieses Unterfangen ging allerdings mit gravierenden Rechtsverstößen einher.

Statt Corona-Aufarbeitung kommt ein globales Gesundheitsregime

Bundestag und Bundesrat befassen sich mit der Zustimmung zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften. Von der Öffentlichkeit unbemerkt geht es um die Ausweitung des WHO-Notstandsrechts, die Begünstigung der Entwicklung und Verteilung von Impfstoffen sowie um Informationskontrolle.

Die elektronische Patientenakte im Spiegel des informationellen Selbstbestimmungsrechts

Wer nicht widerspricht, für den wird eine elektronische Patientenakte angelegt und mit Daten befüllt. Die Behandlung des einzelnen Patienten werde optimiert und die Forschung werde in die Lage versetzt, neue Medikamente zu entwickeln, heißt es. Das durch das Grundgesetz garantierte informationelle Selbstbestimmungsrecht wird nur zum Schein gewahrt. Die Gier nach den Daten nimmt eine grundlegende Beschädigung des Arzt-Patienten-Verhältnisses in Kauf. Die Datensicherheit ist nicht gegeben. Es wird nicht hinterfragt, ob mit den Mengen unstrukturierter Daten überhaupt seriöse Forschung betrieben werden kann.
Im Text wird deutlich gemacht, mit welchen Methoden und Mitteln der Bürger zum willfährigen Verfolger nicht dem Gemeinwohl dienender Zwecke gemacht werden soll.

Im Irrtum festgefahren

Mitte August 2025 hat der Arzt Dr. Heinrich Habig eine Haftstrafe von 3 Jahren im Gefängnis antreten müssen. Sie beruht auf zwei Verurteilungen wegen Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse in ca. 200 Fällen, weil er Impfbescheinungen erteilt hat, die nach dem Wissen von damals nicht hätten erteilt werden sollen. Dass er den Tatsachen entsprechend Recht hatte, zählt nichts bei einem Tatbestand der Urkundsdelikte. Gerichte vertiefen das Unrecht, ohne an eine Corona-Aufarbeitung auch nur zu denken.

Verfassungs­beschwerde deckt Willkür bei Verurteilung des vormaligen Richters Christian Dettmar auf

Das Netzwerk KRiStA veröffentlicht eine Verfassungsbeschwerde des vormaligen Richters Christian Dettmar gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung im Volltext, um dem geneigten Leser die Möglichkeit zu geben, die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts zu überwachen und zu untersuchen, ob die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gerechtfertigt bzw. mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar war.

Nebelkerzen oder faktenorientierte Inhaltsbesprechung?

An der Art, wie die Maskenbeschaffung durch den ehemaligen Gesundheitsministers Jens Spahn öffentlich „aufgearbeitet“ wird, erkennt man die Gefahr, in der sich der Rechtsstaat befindet. Er wird ausgehöhlt durch Politiker, die nicht vor interessengerichteten Täuschungsmanövern zurückschrecken, uneinsichtig sind gegenüber dem von ihnen verursachten Schaden in Milliardenhöhe und zugleich kein Gespür dafür haben, wie sie durch ihr Tun in herausgehobener Stellung den Rechtsstaat untergraben. Angeregt durch den Bericht von Margaretha Sudhof sollen in diesem Beitrag einige Dinge beim Namen genannt werden.

Bamberg ist überall

Zwei Strafverfahren der Bamberger Justiz wegen Politikerbeleidigung haben den Journalisten Jan Fleischhauer veranlasst, diese Angriffe auf die Meinungsfreiheit scharf zu kritisieren und Bamberg als „Sondergerichtszone“ zu bezeichnen. Der Beitrag beleuchtet die Hierarchie innerhalb der Strafjustiz und zeigt, dass die Kritik an sich zwar Zustimmung verdient, aber mit der regionalen Fokussierung auf den Gerichtsbezirk Bamberg zu kurz greift.

Die (Nicht-)Gefährdung des öffentlichen Friedens durch Karikaturen. Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 04.02.2025, 3 StR 468/24, und LG Köln, Urteil vom 12.06.2024, 113 KLs 16/23

Vergleiche von Coronamaßnahmen mit Verbrechen der NS-Zeit in sozialen Medien wurden von den Strafverfolgungsbehörden nicht selten mit Strafverfahren wegen Verharmlosung des Holocausts beantwortet. Jetzt hat der Bundesgerichtshof erstmals in einem solchen Verfahren entschieden. Mit der Subsumtion des Sachverhalts unter den Tatbestand des § 130 Abs. 3 StGB nahm es dabei der 3. Strafsenat, der die Revision des Angeklagten verwarf, nicht so genau.

BVerfG nimmt Verfassungs­beschwerde über Maskenpflicht nicht zur Entscheidung an

Am 29. April 2025 hat das Bundesverfassungsgericht einstimmig und ohne Begründung entschieden, die seinerzeit bei KRiStA veröffentlichte Verfassungsbeschwerde vom 16. Januar 2023 gegen eine Verurteilung wegen eines am 2. September 2020 unter freiem Himmel begangenen Verstoßes gegen die Maskenpflicht nicht zur Entscheidung anzunehmen.

Quo vadis justitia – Wie der Einsatz von KI die Justiz grundlegend verändern könnte

Die Digitalisierung hat sich vom Mittel zum Zweck gewandelt – sie gilt als Fortschritt per se, auch wenn längst spürbar ist, dass Wissen und Macht sich dabei neu verteilen. Als jüngster „Zauberbesen“ wird Künstliche Intelligenz gefeiert – und soll nun auch in der Justiz für Effizienz sorgen. Doch welche Grenzen setzt das Recht? Welche Gefahren und Risiken sind mit einem KI-Einsatz in der Justiz verbunden? Ist das Antlitz von Justitia auch zukünftig das eines Menschen?

Warum Juristen bei der Aufarbeitung der Corona-Politik versagen

Die Corona-Maßnahmen stellen ein tiefgreifendes Unrecht dar: auf fragwürdigen Annahmen beruhend und von Unterdrückung kritischer Stimmen begleitet. Dies spiegelt sich in der mangelnden juristischen Aufarbeitung und der Verurteilung eines Richters, der das Kindeswohl infrage stellte, auf beunruhigende Weise wider. Die fehlende Auseinandersetzung mit bekannten Tatsachen und die Verfolgung Andersdenkender beschädigen das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig.