„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Die Videos des Symposiums 2025 sind nun im Archiv verfügbar.

Beiträge

Ist ein ohne körperliche Untersuchung ausgestelltes Maskenbefreiungsattest unrichtig i. S. d. §§ 278, 279 StGB?

Während der Corona-Pandemie entschieden viele Gerichte in Strafprozessen gegen Ärzte und Patienten, dass deren Atteste zur Maskenbefreiung allein deshalb unrichtig seien, weil keine körperliche Untersuchung des Patienten durch den Arzt stattgefunden habe. Dieser Aufsatz zeigt auf, dass eine derartige Auslegung der §§ 278, 279 StGB sich nicht auf vorhergehende obergerichtliche Rechtsprechung oder Berufsordnungen für Ärzte stützen kann, sondern gegen die Therapiefreiheit und das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt.

FFP2-Gesichtsmaske gegen Covid-19, gefüllt wie eine Tasche mit Euro-Banknoten

Maskenbeschaffung vor der Enquetekommission des Bundestages

Jens Spahn, der 2020 als Bundesgesundheitsminister die Maskenbeschaffung zur Chefsache erklärt hatte, stand bei seiner Anhörung am 15.12.2025 vor der Enquetekommission des Bundestages im öffentlichen Interesse. Ihm wurde vorgehalten, gegen wissenschaftliche Erkenntnisse des RKI und der WHO der Bevölkerung ohne Differenzierung das Tragen von Masken als alternativlos dargestellt zu haben. Mit seiner Beteiligung wurde durch Täuschung parlamentarischer Gremien das ca. 20fache der bewilligten Masken angeschafft, für die es keine Verwendung gab. Diese verfassungs- und rechtswidrigen Anschaffungen haben einen Schaden von bis zu 10 Milliarden Euro verursacht. Die Anhörung von Jens Spahn hat nicht nur einen Mangel an seiner persönlichen Integrität offenbar werden lassen. Sie hat auch gezeigt, dass die erneuten Vorwürfe des Bundesrechnungshofs bezüglich der Maskenbeschaffung keine Selbstkritik bei ihm auslösen. Eine wirkliche Aufarbeitung wird verhindert, weil Imagepflege und die politische Karriere bei ihm im Vordergrund stehen. Unterstützt von seinen CDU-Parteifreunden braucht Jens Spahn nicht einmal politische Konsequenzen zu befürchten. Es bleibt ein ungelöstes Gerechtigkeitsproblem in nicht tolerierbarem Ausmaß, das die Politikverdrossenheit der Bürger steigern wird.

Buch-Cover "Der Rechtsstaat in der Krise. Ausgewählte Beiträge des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte aus den Jahren 2021 bis 2025"

KRiStA-Buchveröffentlichung „Der Rechtsstaat in der Krise“

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte hat erstmals ein Buch veröffentlicht. Es ist unter dem Titel „Der Rechtstaat in der Krise“ im Verlag Thomas Kubo erschienen und versammelt ausgewählte KRiStA-Artikel aus den Jahren 2021 bis 2025, die sich thematisch mit der Coronakrise, mit Fragen der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit sowie dem WHO-Pandemievertrag und den Internationalen Gesundheitsvorschriften beschäftigen.

Kein Rechtsschutz gegen formell und materiell verfassungswidrige Maskenpflicht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ist der Versuch gescheitert, das Recht auf körperliche Unversehrtheit bzw. auf Gesundheit und die Verfahrensrechte gegen eine Maskenpflicht aus dem Herbst 2020 zu verteidigen. Der Beschwerde lag im Kern zugrunde, dass es gegen den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ verstößt, Menschen wegen Verstößen gegen verfassungswidrige und somit nichtige Verordnungen zu belangen. Doch der EGMR hält eine Verletzung der Menschenrechtskonvention von vornherein für ausgeschlossen. Damit weigerte auch er sich, überhaupt in die Prüfung einzusteigen, inwieweit das lang andauernde Tragen von Masken gesundheitsschädlich ist.

Die Wand vor der Hürde

Der BGH hat entschieden, dass bis zum 7. April 2023 durchgeführte Coronaimpfungen hoheitlich erfolgt sein sollen, weshalb bei Impfschäden keine Schadensersatzansprüche gegen Ärzte, sondern nur Amtshaftungsansprüche gegen den Staat in Betracht kommen. Zugleich hat der Gesetzgeber mit § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB XIV eine Regelung geschaffen, die Amtshaftungsansprüche ausschließt, wenn soziale Entschädigungsansprüche in Betracht kommen.
Welche Auswirkungen hat diese Rechtsprechung in der Praxis? Folgt auf die Begrenzung des Schadensersatzes auf die Amtshaftung eine weitere Begrenzung auf eine bloße soziale Entschädigung? Was ist haftungsrechtlich in künftigen Krisensituationen zu erwarten? Der Autor Roland Stöbe versucht hierauf eine Antwort zu geben.

Die WHO und die (neuen) Internationalen Gesundheits­vorschriften – eine existentielle Bedrohung unserer freiheitlichen Verfassungs­ordnung?

Bundestag und Bundesrat werden voraussichtlich Anfang November über einen Gesetzentwurf entscheiden, der es in sich hat: Er betrifft die Zustimmung zu den 2024 im Rahmen der WHO verabschiedeten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Am 13.10.2025 fand hierzu eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt, zu der u. a. auch die Autorin dieses Beitrags geladen war. Die Anhörung verdeutlichte einmal mehr das ungebrochene Vertrauen, das v. a. staatliche Stellen immer noch in die Expertise der WHO und speziell auch in die Zweckmäßigkeit der IGV und ihrer jüngsten Änderungen setzen. Der beim Ausschuss schriftlich eingereichte Beitrag begründet detailliert, weshalb dieses Vertrauen längst nicht mehr gerechtfertigt ist, und zeigt auf, welche tiefgreifenden Gefahren daraus erwachsen – nicht nur für die Gesundheit der Weltbevölkerung, sondern auch für die freiheitliche Verfassungsordnung des Grundgesetzes.

Causa Ulrike Guérot – Die Fortsetzung

Das Landesarbeitsgericht Köln hat gesprochen. Die Kündigung von Ulrike Guérot ist rechtens. Was bleibt, ist ein Unbehagen über unscharfe Grenzen, die es ermöglichen, die Freiheit der Wissenschaft nach politischer Opportunität zu bestimmen.

Wie sich das Kammergericht als Sprachrohr der Exekutive bloßstellt

Das Kammergericht Berlin entpuppt sich in seiner Entscheidung vom 18.09.2025 (Az. 10 U 95/24) als Sprachrohr der Exekutive. Es treibt die Verengung des Meinungskorridors weiter voran und erschwert damit die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen.

Bild: Menschen und teilweise ihre Gesichter werden mittels Kästen fokussiert, offenbar von einer Software, die Passanten analysiert. Text im Bild: Vom Freiheits- zum Überwachungsstaat? 4. KRiStA-Symposium mit: Prof. Jörg Benedict Dr. Harry Lehmann Dr. Hans-Joachim Maaz Prof. Martin Schwab und Dr. Michael Andrick Volkspark Schleifweg 8a 06114 Halle (Saale) Samstag, 29.11.2025 10 – 19 Uhr KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. Informationen und Tickets unter www.netzwerkkrista.de

4. KRiStA-Symposium: „Vom Freiheits- zum Überwachungsstaat?“

Mit unserem 4. Symposium zum Thema „Vom Freiheits- zum Überwachungsstaat?“ am 29. November 2025 im Volkspark Halle (Saale) wollen wir unsere Beobachtungen zu aktuellen Entwicklungen, die das Potential zur Einschränkung oder Beseitigung unserer Freiheitsrechte in sich tragen, mit allen Interessierten teilen und zum gegenseitigen Austausch einladen.