Thomas Wagner

Ärzte mit Gewissen heißt eine vergangene Woche erschienene Website, die sich mit den Schicksalen politisch verfolgter Ärzte befasst. Dort geht es nicht um die düstere Geschichte Deutschlands, sondern um die Gegenwart. Bestraft, teils mit Gefängnis, werden derzeit Ärzte, die die Regeln der Wissenschaft beachtet haben – bzw. genau deswegen –, aber nicht zum gesundheitspolitisch gewünschten Ergebnis gekommen sind und entsprechend gehandelt haben. Dies verdient eine nähere Betrachtung, um zu verstehen, warum diese Verfolgung von Ärzten die ordnungsgemäße Ausübung des Arztberufs unmöglich zu machen droht.
Verkehrte Welt bei der strafrechtlichen Verfolgung von Ärzten
Stellen Sie sich vor, Sie gehen zum Arzt, weil Sie die bestgeeignete Therapie oder Vorsorge erhalten möchten. Doch Sie bekommen nur das, was gerade gesundheitspolitisch gewollt ist. Deshalb bekommen Sie nicht nur nicht die optimale Behandlung für Ihre Situation, sondern Sie werden sogar in einer Weise behandelt, die für den durchschnittlichen Patienten und daher sehr wahrscheinlich auch für Sie schädlich ist.
Jetzt denken Sie sicherlich, solche Ärzte, die nicht zum Wohle ihres Patienten, sondern sogar zu ihrem Schaden handeln, gehören strafrechtlich verfolgt. Doch stellen Sie sich vor, das Gegenteil wäre der Fall: Ihr Arzt wird dann verfolgt, wenn er nicht der aktuellen gesundheitspolitischen Linie folgt und Ihnen deshalb etwas Abweichendes rät, weil nach seiner Überzeugung – die objektiv als richtig nachprüfbar ist – die Abweichung vom gesundheitspolitischen Standard bei Ihnen medizinisch geboten ist.
Das, was Sie sich gerade vorstellen, ist zurzeit die Realität in manchen Ländern, darunter auch in Deutschland.
Aktuelle Masernimpfpflicht in Deutschland
Machen wir es anhand der aktuellen Rechtslage konkret am Beispiel Masernimpfung:
Vereinfacht gesagt müssen bestimmte Beschäftigte und praktisch alle Kinder nach § 20 Absatz 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) immun gegen Masern sein oder einen Impfschutz gegen Masern aufweisen (dann ist das tatsächliche Vorliegen von Immunität laut dem Gesetzestext egal).
Diese Pflicht, gegen Masern immun oder geimpft zu sein, trifft Beschäftigte, die nach 1970 geboren sind und tätig sind in Kindertagesstätten, Kinderhorten, Schulen, Heimen für überwiegend Minderjährige, Krankenhäusern, Tageskliniken, Praxen und anderen medizinischen Einrichtungen, bei Rettungsdiensten, in Asylbewerber- und Flüchtlingsheimen oder ähnlichen Einrichtungen.
Weiterhin betroffen sind alle Kinder, die mehr als ein Jahr alt sind und in Kindertagesstätten, Kinderhorten, Schulen oder Heimen betreut werden.
Ausdrücklich unbeachtlich ist es nach dem Gesetz, wenn es keinen reinen Masernimpfstoff gibt und man dadurch gezwungen ist, ein Kombinationspräparat zu akzeptieren (§ 20 Absatz 8 Satz 3 IfSG), das im Allgemeinen höhere Risiken wegen möglicher Wechselwirkungen der Impfstoffe mit sich bringt.
Medizinische Kontraindikation
Die Pflicht gilt nicht für Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können (§ 20 Absatz 8 Satz 4 IfSG).
„Unter einer Kontraindikation (Gegenanzeige) versteht man in der Medizin ein Kriterium oder einen Umstand (beispielsweise Schwangerschaft oder eine bestimmte Krankheit), die eine – an sich angezeigte – diagnostische oder therapeutische Maßnahme verbieten. Dies bedeutet, dass zum Beispiel ein Arzneimittel wegen einer vorliegenden Kontraindikation nun nicht mehr eingesetzt werden darf. Eine Kontraindikation kann eine medizinische Maßnahme entweder zwingend in jedem Fall verbieten (absolute Kontraindikation) oder nur unter strenger Abwägung sich dadurch ergebender Risiken (relative Kontraindikation) zulassen. Wird eine Kontraindikation ignoriert, können sich daraus erhebliche gesundheitliche Schädigungen für die Patientin/den Patienten ergeben.“
Zitiert aus dem Lexikon des Öffentlichen Gesundheitsportals Österreich, Hervorhebung durch den Autor.
Verfolgt, bestraft, dadurch wirtschaftlich ruiniert und teilweise sogar inhaftiert werden nun Ärzte, die ihrer fachlichen Überzeugung entsprechend von dieser anerkannten Definition ausgehen und entgegen dem gesetzgeberischen Willen, dass die Befreiung von der Impfung die Ausnahme sein soll, zu dem medizinischen Ergebnis kommen, dass die Sinnhaftigkeit einer Impfung gegen Masern nur in Ausnahmefällen denkbar sei. Sie führen eine strenge Abwägung durch, wonach sicherzustellen ist, dass für ihre Patienten der Nutzen der Impfung das Risiko einer unerwünschten Impfnebenwirkung übersteigt. Das ist umso eher der Fall, je größer das Risiko des Patienten ist, die Krankheit zu bekommen, je schlechter das Immunsystem des Patienten mit der Krankheit klarkommen würde und je nebenwirkungsärmer der Impfstoff ist.
Die Schicksale gewissenhafter Ärzte
So tat es auch Dr. med. Michael Foti. Sein Schicksal ist eines derjenigen, welche die Website Ärzte mit Gewissen dokumentiert. Er hatte beispielsweise ausgerechnet, dass das Risiko, an einer Masernenzephalitis, einer schweren Nebenfolge der Masern, zu erkranken, bei etwa 1 zu 10 Millionen liege. Davon war er überzeugt. Ein Gutachter führte später aus, Dr. Foti habe falsch gerechnet, das Ergebnis sei aber ungefähr richtig (in Wahrheit liege es bei richtiger Berechnung zwischen 1 zu 8,8 Millionen bis 1 zu 17,6 Millionen), also „extrem niedrig“, so der Gutachter; und richtig sei auch, dass „das Impfrisiko tatsächlich um den Faktor 8,8 bis 17,6 höher als das Enzephalitisrisiko durch eine Maserninfektion“ sei.
Es ist gut vertretbar, dass bei der aktuell sehr niedrigen Verbreitung von Masern eine Masernimpfung eher schadet als nützt. Man kann gut begründet zu dieser fachlichen Überzeugung kommen.
Aber der Gesetzgeber will das nicht, und so verlor Dr. Foti seine Approbation, wurde sowohl straf- als auch steuerstrafrechtlich verfolgt und steht jetzt wirtschaftlich vor der Insolvenz, weil er Atteste ausgestellt hat, die eine medizinische Kontraindikation für eine Impfung bescheinigten – und zudem auch Maskenbefreiungsatteste in der Coronazeit. Der Autor dieses Textes hat zusammen mit Wissenschaftlern bereits ausführlich nachgewiesen, dass auch hier die Risiko-Nutzen-Abwägung bei wissenschaftlicher Betrachtung zulasten der Maske ausfällt und eine Maskenpflicht sogar im Allgemeinen rechtswidrig war.
Dr. med. Carola Javid-Kistel hat auf der Grundlage ähnlicher Überzeugungen praktiziert, wurde zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und unterliegt nun als Ärztin einem Berufsverbot.
Noch stärker getroffen hat es Dr. med. Bianca Witzschel. Auch sie stellte solche Bescheinigungen aus und wurde deshalb mit einem Strafverfahren überzogen, während dessen sie sogar in Untersuchungshaft genommen wurde. Sie wurde u. a. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten ohne Bewährung und einem Berufsverbot von 3 Jahren verurteilt. Dieser Fall erregte sogar internationale Aufmerksamkeit, wie die Website Ärzte mit Gewissen schildert:
„Am 10. Januar 2026 kritisierte US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. öffentlich die strafrechtliche Verfolgung kritischer Ärzte in Deutschland. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigte noch am selben Tag die deutsche Justiz — nur wenige Wochen später wurde der Haftantritt von Dr. Witzschel durchgesetzt.“
Laut Bundesgesundheitsministerium keine Sanktionen für Ärzte
Bundesgesundheitsministerin Warken hatte in Bezug auf die Coronazeit behauptet:
„Während der Corona-Pandemie gab es zu keiner Zeit eine Verpflichtung der Ärzteschaft, Impfungen gegen COVID-19 durchzuführen. Wer aus medizinischen, ethischen oder persönlichen Gründen keine Impfungen anbieten wollte, machte sich weder strafbar, noch mussten Sanktionen befürchtet werden. Es gab kein Berufsverbot oder Geldstrafe, wenn nicht geimpft wurde.
Strafrechtliche Verfolgung gab es ausschließlich in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung, etwa bei der Ausstellung falscher Impfpässe oder unechter Maskenatteste.“
Hier ging es um COVID-19-Impfungen, deren medizinischer Nutzen für die verfolgten Ärzte nicht feststand, weswegen sie im Ergebnis zu einer medizinischen Kontraindikation gelangt sind.
Wenn Warken in diesem Zusammenhang ausführt:
„In Deutschland gilt grundsätzlich die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit. Ärztinnen und Ärzte entscheiden selbstständig und eigenverantwortlich über die Behandlung von Patientinnen und Patienten“,
dann stellt sie die Rechtswirklichkeit verzerrt dar.
Das belegt die Website Ärzte mit Gewissen deutlich, die damit begonnen hat, die Schicksale solcher Ärzte zusammenzutragen. Vor allem geht es nicht um „Betrug und Urkundenfälschung“, wie Warken behauptet, sondern man wirft ihnen die Verwirklichung des Tatbestandes der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 278 StGB vor.
Grob gesagt entscheidet der Staat mit seinen Institutionen darüber, was ein „unrichtiges Zeugnis“ ist, und lässt dabei einfließen, ob das medizinische Ergebnis, zu dem der Arzt in dem Zeugnis gelangt ist, als korrekt gilt. Dem Arzt, der der Regierungslinie nicht treu ist, drohen Strafverfolgung und die Zerstörung seiner Existenz.
Gewissenhafte Ärzte richten sich nach dem Genfer Gelöbnis, einer Deklaration des Weltärztebundes, die der Nachfolger des Hippokratischen Eides ist. Danach müssen Ärzte ihr Leben in den Dienst der Menschlichkeit stellen und ihr medizinisches Wissen zum Wohle des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen. Eine uneingeschränkte Einhaltung dieses Gelöbnisses ist im Deutschland der 2020er Jahre nur noch schwer möglich.
Das Netzwerk KRiStA unterstützt zusammen mit weiteren Organisationen die Dokumentation auf der Website Ärzte mit Gewissen und plädiert für eine korrekte Anwendung des Rechts, die zu echter Therapiefreiheit führt.
Beim Deutschen Bundestag läuft gegen die verpflichtende Immunität gegen Masern derzeit eine Online-Petition. Bis 4. Juni 2026 kann man diese mitzeichnen. Tun das genügend Unterstützer, muss der Deutsche Bundestag über das Thema beraten.
6 Kommentare
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Ich finde, es wurde in diesem Artikel einiges vermischt, was für mich schwer vertretbar ist. Die Menschheit hat generell mit Entwicklung der Impfstoffe Millionen Todesfälle verhindert. Es gibt inzwischen längst gut erforschte, etablierte Impfstoffe gegen Masern. In der Corona-Pandemie war die Situation völlig anders, der RNA-Impfstoff war neu, mit bedingter Zulassung und ohne Jahrzehnten Erfahrung. Mangels politischer Transparenz und Repressionen war der Zweifel/Skepsis der Bevölkerung absolut berechtigt und nachvollziehbar. Man kann aber heutzutage nicht ernsthaft aus Gewissensgründen gegen die Masern nicht impfen. Da würde ich selbst als Patient die Qualifikation eines solchen Arztes infrage stellen. Das Corona-Pandemie-Geschehen steht für mich völlig separat.
Sehr geehrter Alexander,
Sie schreiben „Das Corona-Geschehen steht für mich völlig separat“. Nun, das kann man so sehen und es wäre in meinen Augen auch legitim es als „einmaligen Ausrutscher“ zu bezeichnen, wäre da nicht die hartnäckige Weigerung von Pharma und Politik, diese Zeit lückenlos und maximal transparent öffentlich aufzuarbeiten.
So bleibt am Ende nur der fade Beigeschmack und der Gedanke „Wo noch überall?“. Vertrauen muss erarbeitet werden und der einfachste Weg ist die maximale Transparenz. Bis heute werden die Betroffenen an den Gerichten abgewiesen, weil die politische Aufarbeitung fehlt. Die Regierung hat die Pharmaindustrie für Corona enthaftet und weigert sich nun für die Folgen in voller Höhe zu haften.
Wie ich in dem Artikel schrieb, ist vor Impfungen eine Risiko-Nutzen-Abwägung vorzunehmen. Sie haben Recht, dass es bei der Coronaimpfung um andere Aspekte geht als bei der Masernimpfung, die gegeneinander abgewogen werden müssen. Mittlerweile sind die Masern in unseren Breiten so stark zurückgedrängt, dass man sehr gut vertretbar zum Ergebnis kommen kann, dass das Risiko einer dauerhaften Impfnebenwirkung größer ist als das Risiko, an der Masernerkrankung Schaden zu nehmen.
Warum man dann die Impfung nicht guten Gewissens sollte ablehnen können, erschließt sich nicht. Warum sollte man den Impfling der größeren der beiden Gefahren aussetzen?
Übrigens: Es wird oft das Argument gebracht, dass die Masern nur durch Impfung so weit zurückgedrängt werden konnten und dass das so bleiben müsse, weshalb sich jeder im Gemeinwohlinteresse impfen lassen müsse. Das bedeutet aber, dass man bereit ist, seine Gesundheit (bzw. die des Kindes, für das man die Impfentscheidung trifft) für das Gemeinwohl zu opfern, einen Impfschaden in Kauf zu nehmen, um damit andere Menschen vor dem Kontakt mit Masern zu bewahren.
Das ist – bezogen auf das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit – genau jene Abwägung, die das Bundesverfassungsgericht in der Luftsicherheitsentscheidung (15.02.2006, 1 BvR 357/05) als unvereinbar mit der Menschenwürde angesehen hat. Man darf nicht ein von Terroristen gekapertes Flugzeug abschießen und dadurch die Leben Unbeteiligter riskieren bzw. opfern, nur um zu vermeiden, dass das Flugzeug sonst irgendwo einschlagen wird, wo dieses Ereignis wahrscheinlich noch mehr Menschenleben aufs Spiel setzen würde. Dadurch nämlich „behandelt [der Staat die Passagiere des Flugzeugs] als bloße Objekte seiner Rettungsaktion zum Schutze anderer“.
Wenn Menschen zu Impfungen verpflichtet werden, um eine Krankheit auszurotten, dann werden sie ebenso zum Objekt staatlicher Gesundheitspolitik gemacht – ein Verstoß gegen die Menschenwürde.
Der Vergleich mit der Luftsicherheit trägt m.E. dogmatisch nicht. Das BVerfG hat dort einen gezielten staatlichen Tötungseingriff gegenüber konkret identifizierten Unbeteiligten beurteilt. Die Passagiere sollten bewusst geopfert werden, um andere zu retten. Bei einer Impfpflicht fehlt gerade dieses Element der instrumentellen „Opferung“.
Der Zweck einer Impfung ist u.A. auch der Schutz des Geimpften selbst. Abschuss eines Passagieren durch den Staat, quasi sich selbst, ist kein Selbstschutz. Auch die tatsächliche Prämisse ist verkürzt: Die Risiko-Nutzen-Abwägung erfolgt nicht abstrakt anhand der momentanen Inzidenz, sondern populationsbezogen und langfristig. Gerade weil Masern hochkontagiös sind und schwere Komplikationen bis verursachen können, hängt die niedrige Erkrankungshäufigkeit wesentlich von hoher Immunität in der Bevölkerung ab. Sinkende Impfquoten verändern daher selbst die Risikolage. Ich kann nur wiederholen bzw. bestätigen, bei jedem Verständnis der Argumente, die tatsächliche und rechtliche Lage ist im Vergleich zur Corona-Pandemie anders. Die medizinische Situation ist hinsichtlich Masern evidenzbasiert. Ich kann die Ablehnung der Masern-Impfung verstehen, halte aber diese grundsätzlich für nicht vertretbar.
Vertrauen, der „Klebstoff“
der alles zusammenhält.
Es gab Zeiten, auch in Deutschland,
und das ist noch nicht so lange her,
siehe den Lebensbericht „Herbstmilch“,
da kam es für viele Familien darauf an
über den Winter zu kommen. Vielleicht auch darum die lange katholische Fastenzeit, vor Ostern, weil viele ihre Vorräte zu der Zeit aufgebraucht haben. — Wohl aus diesen Zeiten stammt der Volksmund: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er tausend mal
die Wahrheit spricht.“
Man musste sich aufeinander und damit auf die Worte verlassen können, um erfolgreich zusammen zu arbeiten und zu überleben.
Ich z.B. haben dem Christian Drosten und seinen
täglichen Pandemieinformationen vollständig vertraut, und viel von dem Mann gehalten.
Heute zweifle ich alle und alles an.
Wie leichtfertig und häufig doch heute Vertrauen buchstäblich „verspielt“ wird,
als sei alles ein Kinderspiel! Das hat fatale Folgen.
Selbst das Geld funktioniert nur durch Vertrauen. Kredit gleich Vertrauen.
Wenn es zurecht heisst:
„Frieden ist nicht alles, aber ohne Frieden ist alles nichts.“ dann auch: Vertrauen ist nicht alles, aber ohne Vertrauen ist alles nichts.“
Es ist heute weit verbreitet, dass Vertrauen aufgebaut wird, um dann, indem man das Vertrauen zu Geld macht, dem Vertrauen
Schenkenden dafür zu bestrafen. Es drängt sich dabei die Glaubensfrage auf, ob nicht aller Glaube d.h. alles Vertrauen allein Gott gebührt.
Auf diesem Weg opfert der Politiker seinen Berufsstand, die Politik,der Rechtspfleger das Recht, der Arzt, den Heilberuf …. Ein Endzeitszenario. Ein Berufsstandvorsteher, in der 2. Lebenshälfte, und sicher mit
10 mal mehr Erfahrung in dem Bereich, behauptete gegenüber mir, dass 80 % der Anwälte (in seiner Region) (wie) Söldner sind. —-
Sie tun also das Gegenteil von Rechtspflege,
zu Gunsten der Pflege ihres Bankkontos, ihres Immobilienbestands, ihrer Yacht im Notars-Hafen von Amsterdam, ihrer einzigen ihnen verbliebenen Freude,
der Schaden-Freude… .
Wenn dem so ist, dann: Weitere 19% sind resigniert von der Struktur,
welche die hoch motivierten 80 % geschaffen haben, und betreiben Rosinenpickerei undoder warten auf ihre Berentung… .
Und die verbleibenden 1% gehen den Weg der Helden, der Wahrheitszeugen
oder in`s Ausland.
Das Geld zählt heute 9 von 10 Menschen mehr als ihr Mitmensch. Darum sind in Mittelamerika nicht wenige Menschen so peinlich,
freundlich, weil der geachtete Killer oder Brandstifter, in der Seitenstraße,
schon auf den nächsten Auftrag wartet b.z.w. auf 200US$.
Höchste Freundlichkeit, das bunte Schillern auf der Angstblase.
Es ist letzte Zeit von seiner Freiheit zur Reue gebrauch zu machen, ganz ohne Bußprediger,
oder das Schlimmste zu durchleben:
„Der Mensch (Jurist, Arzt, Politiker, Wissenschaftler, …) muss weg.
Es lebe seine Kopfgeburten, die KI-Roboter.“
Schon vor 24 Jahren, im Juni 2002,
fast prophetisch, schrieb (drohte) Botho Stauß in: http://www.zeit.de/2000/52/Kultur/200052_I-strauss.html
Ein Essay: „Wollt Ihr das totale Enginiering?