„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit

Sprechblase mit #FreeSpeech hinter Gittern

Mit der Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit wenden sich Wissenschaftler, Mediziner, Juristen und Publizisten gegen die zunehmende Einschränkung des freien öffentlichen Diskurses in Deutschland. Die Erstunterzeichner warnen vor einer kulturellen, medialen und rechtlich-institutionellen Erosion der Meinungsfreiheit – einem Grundpfeiler der freiheitlichen demokratischen Ordnung.

Die Erklärung kritisiert unter anderem die Verengung des Meinungsspektrums durch soziale Ächtung, staatlich geförderte Meldestrukturen, unscharfe Rechtsbegriffe wie „Hass und Hetze“ sowie eine zunehmende Vermischung von Politik, Wissenschaft und Aktivismus. Gleichzeitig formuliert sie konkrete Forderungen zur Stärkung der Meinungsfreiheit als Abwehrrecht gegenüber dem Staat.

Ziel der Berliner Erklärung ist es, eine breite Debatte über den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland anzustoßen.

Das Netzwerk KRiStA unterstützt nachdrücklich die Berliner Erklärung und veröffentlicht hier den Text im Wortlaut.


Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit

Meinungsfreiheit schützen – Meinungsvielfalt fördern

Das Menschenbild des Grundgesetzes geht im Anschluss an Humanismus, Aufklärung und Liberalismus von mündigen, eigenverantwortlich handelnden Staatsbürgern aus. Diese begegnen einander in analogen und digitalen Foren in einem argumentativ, mitunter auch polemisch ausgetragenen, pluralen Meinungswettstreit. Meinungsfreiheit bedeutet die Freiheit, gerade auch im öffentlichen Gespräch Themen zu erkunden, Sachverhalte zu erkennen oder sich bei alledem zu irren, und zwar ohne Angst vor Sozialstrafen aller Art. Für die freiheitliche demokratische Grundordnung ist – so das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1958 – die Meinungsfreiheit „schlechthin konstituierend“. Bis heute hebt das Gericht den zentralen Stellenwert der Meinungsfreiheit für die pluralistische Demokratie hervor. Dieser Grundpfeiler der Demokratie steht massiv unter Druck, und mit ihm die pluralistische Demokratie in Gänze. Das macht sich auf zwei Ebenen bemerkbar:

Ebene der Diskurspraxis

  • Vielfach dokumentiert sind Ausladungen von Vorträgen oder Diskussionsforen sowie soziale Ächtung und berufliche Vernichtung bei unerwünschten Meinungsäußerungen. Es häufen sich empfindliche Sanktionen wie die Kündigung des Bankkontos bei unliebsamen politischen Haltungen.
  • Die um sich greifende Verwendung von ausgrenzenden Kampfbegriffen – vom allfälligen „Nazi“ und „Rassisten“ über den „Verschwörungstheoretiker“ bis hin zum „Putin-Versteher“ – engt Diskurse ein, und zwar ausgerechnet zu Krisenzeiten, in denen eine Pluralität von Sichtweisen besonders notwendig wäre. Außerdem dominieren in öffentlichen Diskursen sachlich unscharfe, doch scharf angreifende Begriffe wie „Hass und Hetze“ oder „Menschenfeindlichkeit“. Sogar Positionen, die vor wenigen Jahren noch als konservativ oder liberal galten, werden inzwischen als „rechtsextrem“ gebrandmarkt.
  • Auch greift die Zuweisung von Kontaktschuld um sich. Freie Rede kann sich nicht entfalten, wenn man auch für solche Positionen in Haftung genommen wird, die nicht die eigenen, sondern die eines Gesprächspartners sind.
  • Der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk verstößt anhaltend gegen die Ausgewogenheit der Berichterstattung. Auch deshalb weicht die veröffentlichte Meinung immer wieder klar von der öffentlichen Meinung ab.
  • Durch aktivistisch auftretende Wissenschaftler oder ideologisch geprägte Forschung wird die Trennlinie zwischen Politik und Wissenschaft verwischt. Das führt zu dem irreführenden Eindruck, politische Ziele seien aus wissenschaftlichen Erkenntnissen ableitbar und nicht nach dem Willen demokratischer Bevölkerungsmehrheiten auszugestalten. Umgekehrt besteht die Tendenz, politische Entscheidungen gleichsam zu verwissenschaftlichen, wodurch politische Verantwortung an Wissenschaftler ausgelagert wird.
  • Durch diese Entwicklungen werden die Rechtfertigungslasten für Meinungsäußerungen asymmetrisch verteilt und die kommunikative Chancengleichheit untergraben. Es kommt zu einer Einengung des Meinungsspektrums, die auch ihrerseits zum Gegenstand politischer Debatten gemacht werden sollte. Nur dann werden sich auch die nachstehenden Missstände beheben lassen.

Rechtlich-institutionelle Ebene

  • Die Ausweitung des Tatbestands der Beleidigung von Personen des politischen Lebens im Jahr 2021 hat zu Fällen unverhältnismäßiger Rechtsanwendung geführt („Schwachkopf“, „Dürre im Kopf“).
  • Verschärfungen des Tatbestands der Volksverhetzung sind geeignet, den Diskurs zu zentralen politischen Fragen weiter zu verengen. Gleichwohl plant die Regierung Merz eine Regelung, wonach Gerichte bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung das passive Wahlrecht entziehen können.
  • Polizeiliche Aktionstage gegen „Hass im Netz“ sollen erklärtermaßen der Abschreckung dienen.
  • Der Staat finanziert zahlreiche Meldestellen, die den Auftrag haben, Meinungsäußerungen auch „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ zu dokumentieren.
  • Der Verfassungsschutz stützt seine Gutachten zur Einstufung von Parteien als „gesichert rechtsextrem“ auch auf Meinungsäußerungen, die gar keine verfassungsfeindlichen Ziele zum Ausdruck bringen. Die im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen 2021 eingeführte, für die Außendarstellung der Behörde nach wie vor bedeutsame Kategorie der „verfassungsschutzrechtlich relevanten Delegitimierung des Staates“ ist schon weit im Vorfeld wirklicher Verfassungsfeindlichkeit geeignet, die Meinungsvielfalt weiter einzuschränken.
  • Das 2014 ins Leben gerufene Programm „Demokratie leben!“ betreibt mit einem Budget von mittlerweile ca. 200 Millionen Euro jährlich unter anderem „Demokratieförderung“ und „Vielfaltsgestaltung“ durch die Förderung entsprechender zivilgesellschaftlicher Organisationen. Dadurch wird die Bandbreite der als „sagbar“ wahrgenommenen Meinungsäußerungen in eine als „politisch korrekt“ empfundene Richtung verzerrt.
  • Die staatliche Förderung von Faktencheck-Organisationen hebt die notwendige Unterscheidung zwischen Staat und privaten Medienakteuren auf und unterminiert die Meinungsvielfalt, indem die Neutralität des Staates in Frage gestellt wird. Indirekte „Wahrheitsbehörden“ schädigen die pluralistische Anlage unseres Gemeinwesens.
  • Seit April 2024 fällt mit der Neuerung der Disziplinarverfügung der langwierige Disziplinarklageweg weg, wenn ein Beamter unter Verdacht steht, ein Extremist zu sein. Damit gilt faktisch eine Beweislastumkehr. Dies vermag Abschreckungseffekte auch im Fall beamtenrechtlich erlaubter Meinungsäußerungen zu entfalten.
  • Der im Februar 2024 vollumfänglich in Kraft getretene Digital Services Act ermöglicht Einschränkungen der Meinungsfreiheit, indem nicht nur illegale, sondern explizit auch nicht rechtswidrige Inhalte in die Risikobewertung der Plattformen einfließen sollen (Erwägungsgrund 84). Auf der Webseite der Bundesnetzagentur, die für die Umsetzung des DSA in Deutschland zuständig ist, heißt es, dass mit Hilfe des DSA „illegale oder schädliche Online-Aktivitäten sowie die Verbreitung von Desinformation (…) leichter verhindert werden“ können. Das Instrument der „Trusted Flagger“ – d.h. staatlich ausgewählte Nicht-Regierungsorganisationen, die als sogenannte „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ Meldungen von Nutzern entgegennehmen – führt dazu, dass die Grenze zwischen staatlichen Institutionen und dem Zusammenwirken frei assoziierter Bürger verschwimmt. Leicht entsteht so eine Atmosphäre des gegenseitigen Denunzierens, die den pluralen Meinungsstreit gefährdet.

Erosion der freiheitlichen demokratischen Ordnung

Die Gefahren, welche von diesen Entwicklungen ausgehen, sind grundstürzend. In einer freiheitlich-pluralen Ordnung muss die Legitimation zeitlich begrenzter Herrschaft stets von „unten“ nach „oben“ erfolgen. Präformieren hingegen staatliche Akteure jenen diskursiven Raum, aus dessen möglichst pluralen Debatten sich ihre Legitimität speist, so wird die demokratische Legitimationskette brüchig.

Das zeigen auch demoskopische Daten. Auf die Frage, ob man seine Meinung frei äußern könne oder es besser wäre, vorsichtig zu sein, antworten immer weniger Menschen mit „Man kann frei reden“. 2025 bekundeten dies in einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach nur noch 46 Prozent der Befragten. Im Jahr 1991 lag dieser Wert bei 78 Prozent.

Insgesamt laufen die gegenwärtigen Einschränkungen von Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit auf eine große Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinaus.

Unsere Forderungen

Als Verfechter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfüllt uns diese Entwicklung mit größter Sorge. Wir fordern deshalb:

  • Der öffentliche Diskurs sollte möglichst frei von unbestimmten, pauschal exkludierenden Begriffen wie „Hass und Hetze“ oder „Desinformation“ sein, um das Meinungsspektrum möglichst weit offen zu halten.
  • Der Tatbestand der Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens ist abzuschaffen. Einen weiteren Tatbestand der Journalistenbeleidigung, wie diskutiert wurde, darf es gar nicht erst geben. Vielmehr ist zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für jedermann zurückzukehren.
  • In einer freien Gesellschaft muss jeder mit jedem reden können. Allein schon das Konzept der Kontaktschuld ist einer liberalen Gesellschaft unwürdig.
  • Die faktische Beweislastumkehr im Beamtenrecht ist zurückzunehmen.
  • Es sollten in Verfassungsschutzberichten keine Meinungsäußerungen aufgenommen werden, die nicht wirklich verfassungsfeindliche Ziele zum Ausdruck bringen.
  • Die Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen ist zurückzunehmen. Auf Verschärfungen in Bereichen des Strafrechts, die für Meinungsäußerungen relevant sind, ist konsequent zu verzichten.
  • Das Programm „Demokratie leben!“ und die staatliche Finanzierung von Meldestellen sind zu beenden.
  • Im zwangsbeitragsfinanzierten Medienbereich ist zu einer pluralen, ausgewogenen Berichterstattung zurückzukehren. Tritt keine Besserung ein, ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk so umzugestalten oder abzulösen, dass durch ihn die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht länger gefährdet wird.
  • Die staatliche Finanzierung für Faktenchecker-Organisationen ist einzustellen.
  • Eine Chatkontrolle darf es nicht geben.
  • Dem WHO-Pandemievertrag in der Beschlussfassung vom 14. Mai 2025 ist die Ratifizierung zu verweigern. In den Erwägungsgründen sieht er nämlich vor, sogenannte „Desinformation“ zu bekämpfen. Weil aber die vermeintlich „schädliche Desinformation“ von heute sich morgen als nützliche Information herausstellen kann, widerspricht jenes Ziel dem Prinzip der Revisionsoffenheit wissenschaftlicher Erkenntnis. 
  • Der Digital Services Act ist grundlegend zu novellieren und seine „Trusted Flagger“ sind abzuschaffen. Auf Begriffe wie „schädlich“ oder „Desinformation“, die politisch instrumentalisiert werden können, ist bei der Regulierung der Internetkommunikation zu verzichten. Diese Begriffe können willkürlich eingesetzt werden, um bestimmte Meinungen aus dem Diskurs auszuschließen, in ihrer Reichweite zu drosseln („Shadow-Banning“) oder rechtlicher Sanktionierung zu unterstellen.
  • Wissenschaft darf im öffentlichen Diskurs nicht den Status einer vermeintlich letztinstanzlichen Autorität erhalten. Wissenschaft fußt auf der Revisionsoffenheit ihrer Befunde. So müssen sich auch die Richtlinien der WHO oder des RKI dem kritischen Diskurs stellen. Politik muss die Verantwortung für ihre (Wert-)Entscheidungen selbst tragen und darf sie nicht auf Wissenschaft als autoritative Instanz auslagern („Follow the science“). Es ist für eine institutionelle Trennung von Wissenschaft und Politik zu sorgen. Unbeschadet dessen haben natürlich auch Wissenschaftler das Recht, als Staatsbürger mit eigener Meinung aufzutreten.
  • Die Revisionsfähigkeit des wissenschaftlichen Prozesses ist ebenso anzuerkennen wie die immer wieder sich zeigende Revisionsbedürftigkeit politischer Entscheidungen. Wer aber das Bestehen von Demokratie mit dem Vorherrschen einer einzigen politischen Richtung gleichsetzt, zerstört die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerechnet im Namen ihres Schutzes.

Unsere Forderungen verstehen sich als ein Appell, die Grundlagen der freiheitlichen Ordnung neu zu festigen: durch den Schutz des freien Wortes, durch den entschiedenen Rückzug des Staates aus der Sphäre der Meinungsbildung, durch eine Medienlandschaft mit strukturell garantierter Pluralität, und gerade auch durch die Anerkennung, dass Demokratie aus der Vielstimmigkeit von Meinungen und der Möglichkeit von Dissens lebt. Dazu muss Meinungsfreiheit als Abwehrrecht gegenüber dem Staat institutionell zuverlässig gesichert und praktizierte Meinungsvielfalt als zentrales gesellschaftliches Gut anerkannt werden. Wer liberale Demokratie will, muss die freie Rede auf allen Ebenen des politischen Prozesses schützen und kultivieren.

Initiatoren der Berliner Erklärung

Dr. phil. Michael Andrick, Philosoph und Publizist

Prof. Dr. Norbert Bolz, emeritierter Professor für Medienwissenschaft, Kommentator, Publizist

Dr. Carsten Brennecke, Rechtsanwalt für Presse-, Wettbewerbs- und Äußerungsrecht

Prof. Dr. Heike Egner, Humangeographin und Publizistin

Prof. Dr. Michael Esfeld, Ordentlicher Professor für Wissenschaftsphilosophie

Prof. Dr. Ulrike Guérot, Politikwissenschaftlerin und Publizistin

Prof. Dr. Ralf Höcker, Rechtsanwalt und Autor

Alexander Horn, Unternehmensberater und Publizist

Dr. med. Gunter Frank, Arzt und Autor

Kay Ray, Kabarettist

Fabian Nicolay, Kommunikations-Designer und Publizist

Prof. Dr. Marcel Niggli, Ordentlicher Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie

Prof. Dr. Werner J. Patzelt, emeritierter Professor für Politikwissenschaft

Jan Ristau, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und Publizist

Prof. Dr. Günter Roth, Professor für Sozialmanagement im Ruhestand

Andrea Seaman, Geschäftsführer Bündnis Redefreiheit

Prof. Dr. Henrieke Stahl, Professorin für Slawistik und Publizistin

Prof. Dr. Anke Uhlenwinkel, Professorin für Didaktik der Geographie und Wirtschaftskunde

Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau, Rechtsanwalt und Publizist

Achim Winter, Moderator und Satiriker

Dr. phil. Christian J. Zeller, Soziologe und Publizist


Erstunterzeichner der Berliner Erklärung

Stephanie Adam, Physiotherapeutin und Frauenrechtlerin

Karin Adrian, Rechtsanwältin

Patrik Baab, Journalist und Politikwissenschaftler

Michael Baitinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

Marcel Barz, Wirtschaftsinformatiker und Datenanalyst

Prof. Dr. Rainer Baule, Professor für Betriebswirtschaftslehre

Sabine Beppler-Spahl, Diplom-Volkswirtin, Publizistin, Vorsitzende Freiblickinstitut e. V.

Prof. Dr. Ralf B. Bergmann, Physiker

Jörg Bernig, Schriftsteller

Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Professor für Medizinische Mikrobiologie im Ruhestand

Peter Bickel, freier Journalist, Grafikdesigner, Webentwickler

Martina Binnig, Journalistin und Autorin

Dr. med. Svetlana Bischofs, Fachärztin für Allgemeinmedizin i. R.

Dr. Felix Böllmann, Rechtsanwalt, Director of European Advocacy bei Alliance Defending Freedom International

Dr. med. Jürgen Borchert, Internist, Homöopath, Psychotherapeut

Prof. Dr. Eva Borst, Erziehungswissenschaftlerin

Prof. Dr. Hardy Bouillon, außerplanmäßiger Professor für Philosophie

Prof. Dr. Andreas Brenner, Professor für Philosophie

Mathias Bröckers, Journalist und Autor

Prof. Dr. Aris Christidis, Professor für Informatik i. R.

Prof. Dr. med. Paul Cullen, Arzt und Publizist

Dr. Thomas Darsow, Jurist und Autor

Roberto De Lapuente, Publizist und Redakteur

Dr. Jan Dochhorn, dr. theol., Associate Professor

Sorin Dragoi, Bildgestalter, Filmemacher, Kunsthandwerker

Martina Eberhart, Staatsanwältin i. R., Mitglied im Netzwerk KRiStA

Alfred Emmert, Verleger und Herausgeber

Eva Engelken, Juristin, Gründerin und 1. Vorsitzende Frauenheldinnen e. V.

Christa Ehrhardt-Foitzik, Rechtsanwältin

Georg Etscheit, Autor und Journalist

Dr. Bernd Fischer, Physiker, Publizist und Vorsitzender der Stiftung Meinung & Freiheit

Michael Fischer, im Vorstand der Initiative „1bis19 – Für Grundrechte und Rechtsstaat“ 

Lisa Fitz, Kabarettistin, Schauspielerin, Autorin

Prof. Dr. Egon Flaig, emeritierter Professor für Alte Geschichte

Prof. Dr. Lothar Fritze, Philosoph und Politikwissenschaftler

Jürgen Fliege, Pfarrer emeritus

Dr. med. Johann Frahm, Internist

Dr. Kai Funkschmidt, wissenschaftlicher Referent

Holger Garbrecht, ehemaliger Geschäftsführer multinationaler Technologieunternehmen

Carlos A. Gebauer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Publizist

Prof. Dr. phil. Frank Göttmann, Universitätsprofessor i. R., Geschichte der Frühen Neuzeit

Matthias Guericke, Richter und Vorstandsmitglied des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte

Dr. Michael Günther, Biomechaniker

Prof. Dr. Gerd Habermann, Wirtschaftsphilosoph und Publizist

Prof. Dr. med. Dr. phil. Dipl.-Psych. Georg Hörmann, emeritierter Professor für Pädagogik/Gesundheitspädagogik

Karin Hark, Vorstandsmitglied des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte

Dr. Norbert Häring, Journalist, Blogger und Buchautor

Waldemar Hartmann, Journalist und Fernsehmoderator

Prof. Dr. med. Steffen Hauptmann, Arzt und Pathologe

Axel Heinz, kaufmännischer Angestellter

Prof. Dr. Detlef Hiller, Professor für Internationale Soziale Arbeit

Prof. Dr. Peter Hoeres, Professor für Neueste Geschichte

Prof. Dr. Stefan Homburg, Professor für Öffentliche Finanzen i. R.

Carsten Jakob, Rechtsanwalt

Ocke Thomas Jürs, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied der Anwälte für Aufklärung e. V.

Dr. Klaus-Peter Kißler, Rechtsanwalt

Dr. Christian Knoche, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied der Anwälte für Aufklärung e. V. 

Dr. Manfred Kölsch, Richter a. D.

Prof. Dr. Stefan Kooths, Ökonom, Vorsitzender der Friedrich A. von Hayek-Gesellschaft

Dr. Sandra Kostner, Historikerin, Vorsitzende des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit e. V.

Dipl.-Ing. Dieter Korbely, Bürgerjournalist

Prof. Dr. Boris Kotchoubey, Professor für Psychologie im Ruhestand

Prof. Dr. Walter Krämer, Ökonom und Statistiker

Uwe Kranz, Ltd. Ministerialrat a. D., ehemaliger Präsident des LKA Thüringen

Josef Kraus, ehemaliger Gymnasialdirektor und Lehrerverbandspräsident, Psychologe, Autor 

Dr. Hans-Joachim Kremer, Pharmazeut und Medical Writer

Prof. Dr. Klaus Kroy, Professor für Theoretische Physik

Dr. med. Thomas Külken, Facharzt für Allgemeinmedizin

PD Dr. Axel Bernd Kunze, Erziehungswissenschaftler und Publizist

Prof. Dr. Ulrich Kutschera, Evolutionsbiologe, Autor und Komponist 

Dr. Jobst Landgrebe, Unternehmensberater und Wissenschaftstheoretiker

Dr. med. Simone Lauer, Fachärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Christian Lehmann, Musikwissenschaftler und Autor

Vera Lengsfeld, Autorin und DDR-Bürgerrechtlerin

Cornelia Letsche, Rechtsanwältin, Mediatorin, Coach

Dr. Katja Leyhausen-Seibert, Sprachwissenschaftlerin und Autorin 

Christoph Lövenich, Politologe und Publizist

Prof. Dr. Stephan Luckhaus, Mathematiker

Sebastian Lucenti, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

PD Dr. Stefan Luft, Politikwissenschaftler

Prof. Dr. Christoph Lütge, Professor für Wirtschaftsethik

Dr. Hans-Georg Maaßen, Rechtsanwalt, Präsident des BfV a. D.

Uli Masuth, Komponist, Kabarettist, Klavierist

Prof. Dr. Michael Meyen, Kommunikationswissenschaftler

Prof. Dr. Axel Meyer, Evolutionsbiologe

Prof. Dr. Klaus Morawetz, theoretischer Physiker

Prof. Dr. Gerd Morgenthaler, emeritierter Professor des Öffentlichen Rechts 

Alexander Morhart, Journalist und Dozent

Thomas Mayer, Autor, Bürgerrechtler, Mediationslehrer

Annekatrin Mücke, Journalistin

Jürgen Müller, Rechtsanwalt

Jörg Michael Neubert, Verhaltensökonom und Publizist

Wolfgang Neumann, Verleger

PD Dr. phil. Sebastian Ostritsch, Philosoph und Publizist

Dr. med. vet. Peter Patzak, Sachverständiger für Impfverfahren und Impfschäden, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

Richard Petersen, Ingenieur, ehemals NDR

Harring Petersen, Produktions-Ingenieur, ehemals NDR

Dr. jur. Beate Sibylle Pfeil, Juristin, ehemalige Europarat-Sachverständige

Tom-Oliver Regenauer, Manager, Produzent, Autor, Journalist

Prof. Dr. jur. Günter Reiner, Professor für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht

Kai Rogusch, Redakteur bei Novo und stellv. Vorstand des Freiblickinstituts

Prof. Dr. Markus Riedenauer, Philosoph

Walter Ruffler, Papiermechanik-Künstler

Martin Ruthenberg, ehemaliger Nachrichtensprecher u. Kulturmoderator beim SWR, Mitglied meinungsvielfalt.jetzt

Michael Sailer, Schriftsteller, Journalist und Künstler

Dr. Thilo Sarrazin, Volkswirt und Autor

Prof. Jochen Schaaf, Dirigent

Helmut Schleich, Kabarettist

Kathrin Schmidt, Schriftstellerin

Enno Schmidt, Künstler, Filmemacher, Autor

Prof. Dr. Andreas Schnepf, Professor für Anorganische Chemie

Univ.-Prof. Dr. Dr. M. Sc. Christian Schubert, Arzt, Psychologe, Ärztlicher Psychotherapeut

Prof. em. Dr. med. Wolfram Schüffel, Facharzt für Innere Medizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Prof. Dr. med. Klaus-Martin Schulte, akademischer Chirurg

Prof. Dr. Michael Schwartz, Professor für Neuere und Neueste Geschichte

Prof. Dr. Thomas-Michael Seibert, Honorarprofessor für Strafrecht und Rechtstheorie 

Prof. Dr. Bernd Simeon, Mathematiker

Tom Sora, Komponist und Publizist

Ole Skambraks, Redakteur, Herausgeber meinungsvielfalt.jetzt

Thilo Spahl, Diplom-Psychologe und Publizist

Prof. Dr. Wolf Stelzner, Psychoanalytiker und Wirtschaftsanalytiker

Roland Stöbe, Richter und Mitglied im Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte

Dr. Wolfgang Stölzle, ehemals ordentlicher Professor für Logistikmanagement

Dr.-Ing. Beate Strehlitz, Bürgerjournalistin

Uwe Tellkamp, Schriftsteller

Alina Teodorescu, Regisseurin und Produzentin

Alexander Teske, Journalist und Autor

Prof. Dr. Ulrich Teusch, Politikwissenschaftler und Publizist

Dr. Paul Tiefenbach, Soziologe und Psychologe

Diana Timpe, Rechtsanwältin für Arbeits-, Familien- und Versicherungsrecht

Prof. Dr. med. Henrik Ullrich, Facharzt für Radiologie

Raymond Unger, Schriftsteller und bildender Künstler

Prof. Dr. Tobias Unruh, Experimentalphysiker

Thomas Wagner, Staatsanwalt, Vorstandsmitglied des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte

Prof. Dr. Dr. Harald Walach, klinischer Psychologe und Wissenschaftshistoriker

Britta Werthmann, Fachanwältin für Familienrecht und Steuerrecht

Holger Willanzheimer, Rechtsanwalt, Oberstaatsanwalt a. D.

Prof. Dr. Martin Winkler, Professor für Chemie

Flavio von Witzleben, Moderator, Journalist, Youtuber

Manfred Zwick, Jurist

Kolja Zydatiss, Autor und Journalist

21 Kommentare

Zum Kommentar-Formular springen

  1. Ich unterstütze die Berliner Erklärung für die Meinungsfreiheit an und erhoffe eine positive Reaktion der jetzigen Regierung.

    • Alexander auf 12. April 2026 bei 10:21
    • Antworten

    Ich habe die Berliner Erklärung sofort unterzeichnet, noch bevor ich darüber in KRiStA gelesen habe. Solche Initiativen sind sicherlich besser als nichts. Das sind die letzten Schreie eines Ertrinkenden. Man kann auch ganz leise untergehen, soll man aber nicht. Der Staat ist schon systematisch repressiv, das kann man mittels Diskussionen nicht beseitigen. Freiwillig wird dieses System nicht mehr aufgegeben werden. Der Prozess der Desillusion kommt leider bei den Menschen (auch bei den Intellektuellen) zu langsam. Eine solche Berliner Erklärung war vor 10 Jahren aktuell, jetzt ist sie eher ein Akt der Verzweiflung. Das Opfer bitten den Henker am Schafott um ein letztes Wort. Die Intellektuellen saßen im 20. Jahrhundert bereits in Stalins Gulag und haben von dort ihm ernsthaft die Briefe geschrieben und versucht Stalin darüber in Kenntnis zu setzen, welche Willkür geschehe, in der Hoffnung/im Glauben, dass er das nicht kennt. Man soll ihm etwa nur die Augen öffnen. Die Naivität der Intellektuellen bleibt immer verblüffend.

    • Dr. Elisabeth Schwenzer Hanatschek auf 11. April 2026 bei 22:12
    • Antworten

    Die Art und Weise, wie mit den medizinischen Folgen der Coronaimpfung umgegangen wird, hat mein Vertrauen in unseren Rechtsstaat und auch die WHO zutiefst erschüttert. Man hat von uns Ärzten verlangt, wenn wir eine Nebenwirkung melden wollten, den Kausalzusammenhang nachzuweisen. Absurd! Es hat sich bei dieser Impfung um einen Phase 3 Versuch eines Impfstoffes gehandelt, bei dem es verpflichtend ist, jede noch so unwahrscheinliche Nebenwirkung zu dokumentieren und auf mögliche Zusammenhänge zu untersuchen. Nichts davon ist geschehen. Es wurde keiner der jungen Menschen mit plötzlichem Herztod untersucht. Thrombosen bei einer Patientin mit einer 25jährigen Einnahme eines Hormonpräparates wurden als Nebenwirkung desselben abgetan, von einem Zusammenhang mit der Impfung war keine Rede. Den Ärzten in der Klinik wurde ein Maulkorb aufgezwungen. Vertuschung statt wissenschaftliche Auseinandersetzung ist angesagt. Ich selbst habe mich impfen lassen, um in meiner Praxis weiterarbeiten zu können. Ich verurteile auch nicht den Versuch, durch die Impfung die Pandemie in Schach halten zu können, ich verurteile die infame Unredlichkeit mit der die Nebenwirkungen geleugnet werden, mal ganz abgesehen von dem Maskenskandal.

    • ostello auf 10. April 2026 bei 22:19
    • Antworten

    Ohne freie Meinungsaeusserung ist keine Demokratie möglich.

  2. Nach den letzten Jahren hatte ich das Gefühl, zurückversetzt zu sein/werden um Jahrzehnte. Einen Silberstreif am Horizont konnte ich nicht ausmachen, was sich durch diese „Berliner Erklärung“ (BE) etwas aufhellt. Inhaltlich scheint die BE schlüssig und zielführend, dennoch stehen dieser Bastion andere Mächte gegenüber: entgleiste, verselbstständigte EU; Regierung/Politik in D mit spürbaren und ausgeführten antidemokratischen Aktionen/Umsetzungen (wie teilweise angeführt); zwangsfinanzierter ÖRR mit viel Geld und damit Macht. So lange diese Institution von Zwangsbeiträgen gut und üppig lebt wird sich gemäß m.M. absolut nichts ändern. Vielleicht wäre eine Umstellung auf separate, explizit gezielte Bezahlung bei Konsum von Sendungen hilfreich, würde aber lange dauern bis der letzte „Nutzer“ es kapiert und das Gehirn wieder neutral arbeitet. UND: Wer sollte es schaffen, diesen ÖRR von der Zwangsbeitragszahlung zu entkoppeln? Das sehe ich als Hauptproblem, ebenso wie die sogenannte Politik, EU wie D, was sich an z.T. neuen „Gesetzen“ spiegelt, welche alles andere als rechtsstaatlich, demokratisch legitim anzusehen sind, zumindest für mich als juristischen Laien. Dazu gehören auch die zahlreichen NGO, welche vom Steuerzahler alimentiert werden, eine groteske unannehmbare Parallelwelt, welche eine ungeheure Macht ausüben darf, oft zum Nachteil vieler Bürger. Vielen Dank für diese Berliner Erklärung an alle Initiatoren und Unterstützer! Ebenso dem Netzwerk KRiStA für die Zurverfügungstellung mit Erläuterungen. Und ich hoffe auf eine große Wirkung und eine neue demokratische Wende, hin zur neu errungenen Meinungsfreiheit, öffentlichen ehrlichen Diskussionen mit heterogenen Besetzungen/Gesprächspartnern zu allen Themen, welche relevant sind im Zusammenleben der Bürger und Menschen, ohne jede Beschneidung/Einflussnahme, wie man es von demokratisch/rechtsstaatlichen Ländern kennt. Return-Taste!

    • dr. Paul Christian Friedl auf 10. April 2026 bei 15:09
    • Antworten

    Dank für die Berliner Erklärung!

  3. Unterstützenswert mit einer Ausnahme:

    Die Forderung, das gesamte Programm „Demokratie leben!“ zu beenden, ist kontraproduktiv. Es gibt darin Projekte, die vom Ansatz her genau in die Richtung dieser Initiative gehen, nämlich Dialogfähigkeit zu fördern. Ich selbst habe in diesem Programmrahmen Veranstaltungen moderiert, die darauf abzielen, das Sagbare und das Meinungsspektrum zu erweitern.

    Es wäre wichtig, dass Sie als Initiatoren dies berücksichtigen und in der Formulierung differenzieren und korrigieren.
    Wenn Sie Ihrerseits (berechtigterweise) die Einschränkung des Diskurses anmahnen, sollten Sie nicht den gleichen Fehler machen und Begriffe wie Demokratie(förderung) pauschalisierend in eine Schublade stecken.

    • Elisabeth Alteneder auf 9. April 2026 bei 16:42
    • Antworten

    Danke, dass endlich viele Mitmenschen aktiv und mutig ihren Willen zum Miteinander in Freiheit und Frieden öffentlich kundtun! Alle Menschen weltweit haben eine gute Zukunft auf Basis der Menschenrechte verdient!

    • Ingo Neitzke auf 9. April 2026 bei 16:08
    • Antworten

    Frage zur Fördermitgliedschaft per Direktüberweisung, ich lebe ohne E-Mail-Konto und will diesen Minimalismus beibehalten:
    https://www.buendnisredefreiheit.ch/mitgliedschaft/

    Schutz der freien Meinungsäusserung versus Extremismus
    hat sich zu einem nebligen Ziel-, Interessen- und Rechtskonflikt entwickelt (genauer: wurde entwickelt),
    der auch von hochspezialisierten Juristen in der real existierenden Willkürpraxis nicht immer rechtssicher und auch nicht immer gerecht aus Sicht der Nichtjuristen aufgelöst werden kann — nicht nach und nicht vor Begehung der „Tat“ bzw. Tat.

    „Das Bündnis Redefreiheit bietet (nach eigenem Ermessen) folgende Rechtsberatung an:
    […] bei der Einschätzung rechtlicher Risiken“

    Frage: Auch präventiv vor beabsichtigten Äußerungen (gegen zusätzliches Beratungshonorar oder Spende)
    oder immer erst nachträglich, wenn das Kind schon halbtot im Brunnen liegt?

    1. Sehr geehrter Herr Neitzke, mit Ihrer Frage zur Tätigkeit des Bündnis Redefreiheit sollten Sie sich direkt an das Bündnis wenden. KRiStA ist nicht Mitglied in dem Bündnis und kann Ihre Frage nicht beantworten.
      Beste Grüße vom KRiStA-Moderationsteam

    • Weyrich Peter auf 9. April 2026 bei 16:08
    • Antworten

    Diese Erklärung ist sehr wichtig. Ich unterstütze sie.

    • Heide Eichhorn auf 9. April 2026 bei 11:35
    • Antworten

    Ich danke allen Initiatoren und Unterzeichnern dieser Erklärung, die für unser friedliches Miteinander von maßgebender Bedeutung ist.
    Aufrichtige Hochachtung für Ihren Mut!
    Heide Eichhorn

  4. Noch immer unfassbar, dass diese Entwicklungen der letzten Jahre in Deutschland möglich sind und waren.

    Wer in der Demokratie schläft, braucht sich nicht zu wundern, in der Diktatur aufzuwachen.

  5. Lobenswert aber falscher da nicht systemischer Ansatz, da andere Grundrechte ebenfalls betroffen sind.

    • Freya Pitthan-Bauer auf 9. April 2026 bei 0:41
    • Antworten

    Ich unterstütze die Berliner Erklärung und danke den Initiatoren und Unterzeichnern aus ganzem Herzen für die Initiative und den Mut.
    Das weiche Wasser in Bewegung höhlt den Stein!

    • Dr. Dipl.-Ing. Martin SCHINDLER auf 8. April 2026 bei 23:14
    • Antworten

    „Das sehe ich genauso. Ich hoffe sehr auf einen positiven Ruck in unserer Gesellschaft. Es muss wieder selbstverständlich werden, seine Meinung offen zu sagen, ohne direkt Nachteile befürchten zu müssen.“

    • Dr. Reinhard Sablotny auf 8. April 2026 bei 23:04
    • Antworten

    Natürlich kann ich die Erklärung voll und ganz unterstützen.

    • Birgit Medvei auf 8. April 2026 bei 21:41
    • Antworten

    Ich schließe mich voll und ganz der Berliner Erklärung für die Meinungsfreiheit an und erhoffe eine positive Reaktion der jetzigen Regierung.

      • Ingo Neitzke auf 8. April 2026 bei 23:17
      • Antworten

      Ich schließe mich dem Dank an, besonders wegen
      x) dem Stichwort “ Kontaktschuld “ und
      x) dem Satz: Der Tatbestand der Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens ist abzuschaffen.

      Selbst dann, wenn die ganz Erklärung „nur“ aus diesen beiden Punkten bestehen würde, wäre sie ein gigantischer Fortschritt, wenn den Worten innerhalb von 2 Jahren eine erhebliche Entschärfung in der Praxis durch eine breite Volksbewegung folgt.
      Ich halte Abhilfe durch die jetzige Regierung — also die Täterparteien, welche die Notwendigkeit für diese Erklärung schufen — für extrem unwahrscheinlich.

      Frage an die Redaktion: Gibt es (derzeit noch) legale Gruppen und öffentlich bekannte Einzelpersonen, die Sie hier nicht erwähnt oder zitiert haben möchten?

    • Krinner Heidi auf 8. April 2026 bei 20:56
    • Antworten

    Hiermit unterstütze ich diese Petition.

  6. Ich danke allen Autoren und Unterzeichnern dieser Initiative von Herzen für ihren Mut. In der heutigen Zeit erfordert es leider großen Mut sowie die Bereitschaft, einen untadeligen Ruf, eine erfolgreiche berufliche Laufbahn und unter Umständen sogar die eigene Freiheit aufs Spiel zu setzen, wenn man sich gegen die sich mit beunruhigender Geschwindigkeit abzeichnenden Entwicklungen hin zu einer umfassenden Überwachung und zu einer Diktatur stellt.

    Mir fehlen die Worte, um meine tiefe Dankbarkeit und meine aufrichtige Hochachtung angemessen zum Ausdruck zu bringen.

    Obwohl ich persönlich kaum noch Hoffnung habe, zu meinen Lebzeiten ein wirklich freies Europa erleben zu dürfen, so bleibt doch die Zuversicht, dass diese Initiative einer von vielen stetigen Tropfen ist, die letztlich den Stein zu höhlen vermögen.

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Zeichen: 0/2000

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.