„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

KRiStA-Buchveröffentlichung „Der Rechtsstaat in der Krise“

Buch-Cover "Der Rechtsstaat in der Krise. Ausgewählte Beiträge des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte aus den Jahren 2021 bis 2025"

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte hat erstmals ein Buch veröffentlicht. Es ist unter dem Titel „Der Rechtsstaat in der Krise“ im Verlag Thomas Kubo erschienen und versammelt ausgewählte KRiStA-Artikel aus den Jahren 2021 bis 2025, die sich thematisch mit der Coronakrise, mit Fragen der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit sowie dem WHO-Pandemievertrag und den Internationalen Gesundheitsvorschriften beschäftigen. Wir sind der Meinung, dass die Texte über den Tag hinaus ihre Relevanz bewahrt haben und weiterhin Anstöße für die juristische und die allgemein-gesellschaftliche Diskussion geben können.

Autoren der 17 Beiträge sind Matthias Guericke, Laura Kölsch, Manfred Kölsch, Kerstin Maaß, Falk Meinhardt, Pieter Schleiter, Thomas-Michael Seibert, Roland Stöbe und Clivia von Dewitz. Dazu hat Richard U. Haakh ein Vorwort geschrieben.

„Der Rechtsstaat in der Krise“ ist nicht nur ein Buch für die Freunde von KRiStA, die unsere Arbeit bereits kennen und schätzen. Wir möchten mit diesem Schritt in die Offline-Welt auch Leser ansprechen, die KRiStA noch nicht kennen. Und für alle, die Freunde, Kollegen oder Bekannte zu einer nachdenklichen Sicht auf kritische Positionen jenseits des gesellschaftlichen Mainstreams einladen möchten, ist das Buch eine interessante Geschenkidee.

Das Buch ist zum Preis von 21,95 € versandkostenfrei (bei Versand innerhalb Deutschlands) direkt beim Verlag Thomas Kubo sowie im Buchhandel (ISBN 978-3-96230-037-1) erhältlich.

Wir freuen uns über breites Leserinteresse und wünschen eine anregende und erkenntnisreiche Lektüre!

5 Kommentare

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  1. Staatsanwaltschaften, Gerichte und ihre Unabhängigkeit in Deutschland
    (Kurzfassung)
    In Deutschland sind die Staatsanwaltschaften organisatorisch Teil der Exekutive und unterliegen dem Weisungsrecht der Justizminister (§ 146 GVG). Sie sind formal nicht unabhängig, wie der EuGH (2019, Europäischer Haftbefehl) feststellte. Politische Einflussnahme kann zu politisch motivierten Ermittlungen oder Nichtermitteln führen, wodurch die Fairness von Strafverfahren nach Art. 6 EMRK beeinträchtigt wird (EGMR, u. a. Öztürk 1984; Funke Medien NRW 2010; Ciechoński 2014; Balogh 2016).
    Die Unabhängigkeit der Justiz und strikte Gewaltenteilung sind unverzichtbar für einen demokratischen Rechtsstaat. In Deutschland sind diese faktisch aufgehoben: Staatsanwälte sind dem Justizministerium weisungsgebunden, und Richter werden in Einstellungen, Beförderungen und Beurteilungen vom Ministerium gesteuert (Tagesschau-Bericht, archiviert). Der EuGH (19.11.2019, C‑585/18 u.a.) betont, dass Gerichte nur dann unabhängig sind, wenn Ernennung, Beförderung und Kontrolle frei von politischer Einflussnahme erfolgen.
    Historisch zeigt sich: Fehlende Gewaltenteilung ebnete autoritären Regimen wie dem NS-Staat den Weg, in dem die Justiz totalitärer Ideologie diente. Die gegenwärtige Praxis birgt das Risiko ähnlicher Defizite, die demokratische Grundrechte und die freiheitlich-demokratische Ordnung gefährden. Dieses strukturelle Versagen ist eine fundamentale Bedrohung der Gesellschaft.
    Da die Gewaltenteilung faktisch abgeschafft ist und so die verfassungsmäßige Ordnung nach Art. 20 Abs. 3 GG beseitigt wurde, tritt Art. 20 Abs. 4 GG in Kraft:
    Alle Deutschen haben das Recht zum Widerstand, da andere Abhilfemaßnahmen nicht möglich sind, um die bedrohte Ordnung zu verteidigen.

    • K. Rise2 auf 31. Januar 2026 bei 16:17
    • Antworten

    „Carlos A. Gebauer
    @GebauerCarlosA
    19h

    Gestern war ich Gast der Enquete-Kommission des Sächsischen Landtages zur Corona-Pandemie. Fünf Juristen – vier Hochschullehrer und ich Anwalt – waren gefragt, zur Lage der Grundrechtseinschränkungen während der „Pandemie“ Auskunft zu geben.

    Drei der vier Hochschullehrer vertraten gesamthaft den Standpunkt, Deutschland und unser Rechtsstaat seien im Wesentlichen gut durch die Krise gekommen; die Institutionen hätten sich bewährt, unsere Gerichte wären mit den Anforderungen der Sonderlage gut zurecht gekommen, den Grundrechten sei Gewalt nicht angetan worden, der Staat habe sich als Beschützer bewährt und Nachwirkungen der Lage gäbe es nicht.

    Die einzige schlüssige Erklärung, die ich für diesen halkyonischen Blick der Rechtslehrer auf das Geschehen habe, fußt in der Überlegung, daß den akademischen Juristen das Wissen über jenes Tatsachenfundament fehlt, das inzwischen überall unübersehbar aus den Quellen sprießt: Mit dem fehlenden Fremdschutz der „Impfungen“ fehlte allem 1-2-3-G die Legitimitätsgrundlage; die Krankenhäuser waren nicht überlastet und die FFP2-Masken eine Gesundheitsgefahr. Inzidenzwerte unterhalb der Meßfehlergrenze indizierten keine Gefahrenlage, sondern ein Scheinproblem.

    In Zusammenschau mit den Erkenntnissen Thomas Voshaars gibt es nichts, worauf das Gefahrenabwehrrecht heute zufrieden zurückblicken könnte. Retrospektive Fehlerbereinigung ist eine entscheidende Dimension des qualitätsgesicherten Handelns auch im Rechtsstaat.

    Recht ohne Tatsachengrundlage ist wie Tatsachen im rechtsfreien Raum. Juristen müssen sich der Mühe unterziehen, interdisziplinär zu arbeiten. Wer den Sachverhalt nicht klärt, kann nichts juristisch Relevantes erklären. Was passiert, wenn Menschen blind Normen befolgen, die von Scheinexperten formuliert wurden, erklärt Thomas Voshaar glockenrein.

    landtag.sachsen.de/de/mediat…“

    https://nitter.net/GebauerCarlosA/

    • Mit dem Wissen von damals auf 28. Dezember 2025 bei 13:55
    • Antworten

    „Ein grosser Streitpunkt waren die Schulschliessungen. Warum stemmten Sie sich so dagegen?

    Meine frühere Kollegin Ursel Heudorf hat ab 2020 mehrfach Schulkinder untersucht und die Resultate veröffentlicht. Sie zeigten, dass von den Kindern keine Gefahr ausgeht. Trotzdem behaupteten Virologen danach immer noch, dass die Kinder Virenschleudern seien. Die Testpflicht für Schulkinder hätte man ebenfalls nicht einführen dürfen. Es hätte jedem klar sein müssen, dass man in einer Bevölkerungsgruppe, die sich testen lassen muss, mehr Fälle findet, als in Bevölkerungsgruppen, die sich nicht testen lassen müssen. Daraus kann man aber nicht schliessen, dass es in der zwangsweise getesteten Gruppe mehr Krankheitsfälle gibt als in anderen Bevölkerungsgruppen.“

    https://www.infosperber.ch/gesundheit/covid-pandemie-jetzt-klopfen-sie-sich-alle-auf-die-schulter/

    • K. Rise auf 22. Dezember 2025 bei 7:02
    • Antworten

    „Kassel wirft mit seiner Entscheidung klagewillige Bürger und deren Anwälte auf den Stand von vor etwa vier Jahren zurück, als die Klagewelle gegen das PEI anrollte. Damals war weit offen, welches Gericht für solche Klagen zuständig ist. Ich führte selbst ein solches Verfahren. Dieses wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt an das in Darmstadt verwiesen und dort mit dem absurden Ergebnis entschieden, dass ich kein Recht hätte, am öffentlichen Leben teilzunehmen, weil mangels gültiger Ausnahmen vom Verbot niemand mehr ein Recht hierzu habe. Darmstadt als Gerichtsstand für Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das PEI, etablierte sich im Verlauf von 2022 als die Norm, wenn gegen das hoheitliche Handeln des PEI geklagt wurde.

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied dabei nicht etwa, die Klage an das Verwaltungsgericht in Berlin zu verweisen, sondern er erklärte sie für unzulässig. Das ist an dreister Bürgerverachtung kaum noch zu überbieten. Gerichte sind sich nicht einig, wer zuständig ist. Der Gerichtshof fragte sogar extra noch beim PEI nach, wie die verwaltungsinterne Aufgaben- und Kompetenzverteilung im Verhältnis zum Bundesgesundheitsministerium sei. Dann urteilte es entgegen dem Votum des PEI, das sogar noch angeboten hatte, bei Bedarf eine Prozessführungsermächtigung vom Ministerium vorzulegen.

    Aber Bürger oder deren Anwälte sollen wissen, wer im Innenverhältnis zweier Behörden Prozessvollmacht hat. Und wenn sie falsch tippen, dann ist ihre Klage unzulässig, sogar wenn das angerufene erstinstanzliches Gericht sich für zuständig hält. Das ist grotesk.

    Für Juristen und Feinschmecker, hier noch die Begründung der Gerichte für ihre konkurrierenden Zuständigkeitsentscheidungen:°

    https://norberthaering.de/news/hess-verwghof-pei/

    • Das dürfen Richter nicht wissen auf 10. Dezember 2025 bei 21:04
    • Antworten

    stefanie@Quo_vadis_BRD 4h

    1/ Top-Interview von @Tim_Roehn mit @RetsefL, Mitglied der US-Impfkommission ACIP:

    „Retsef Levi über Impfstoff-Sicherheit und Impfpflichten:

    „Bei Impfstoffen sagen wir häufig mit großer Sicherheit, sie seien ‚sicher und wirksam‘, und es gebe ‚keine Hinweise auf Schaden‘, ohne anzuerkennen, dass wir gar nicht wirklich nach Schaden gesucht haben – oder nur über einen sehr kurzen Zeitraum oder nur für einen engen Satz von Endpunkten. Es ist, als wolle man Sie überzeugen, in ein neues Flugzeug zu steigen, indem man sagt: ‚Wir haben keine Probleme gesehen‘, obwohl es in Wahrheit niemals einen ordentlichen Testflug gegeben hat. In den meisten anderen Bereichen würde ein solches Vorgehen als grobe, möglicherweise sogar strafbare Fahrlässigkeit gelten. …

    Das ACIP war oft ein reines Abnick-Gremium. …

    Den Zugang zu Bildung wegen Impfpflichten zu verweigern und das Recht der Eltern, über die Körper ihrer Kinder zu entscheiden, zu missachten, überschreitet in meinen Augen eine sehr ernste ethische Grenze.“

    Zu schweren Schäden und Todesfällen nach mRNA-Covid-Impfstoffen:

    „Die Leute ignorieren, dass es bereits eine ganze Reihe medizinischer Fachpublikationen gibt, die schwere Nebenwirkungen nach diesen Impfstoffen dokumentieren, auch bei jungen Menschen. Ich wünschte, ich hätte Unrecht gehabt – es bereitet mir keinerlei Genugtuung zu sagen, dass junge Menschen und Kinder gestorben sind -, aber leider glaube ich, dass die Beweislage nur noch stärker geworden ist.“

    welt.de/politik/ausland/plus…

    https://nitter.net/Quo_vadis_BRD/

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