„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Versagt die Justiz, wenn ein ranghoher Politiker wie Robert Habeck Strafantrag stellt?

Clivia von Dewitz

Der Fall Niehoff zeige eine bedenkliche Entwicklung auf, so unsere Autorin, eine promovierte Richterin. Das Recht auf Meinungsfreiheit müsse stets gewahrt bleiben.

birdys / photocase.de

Und wieder beantragt ein Staatsanwalt – dieses Mal in Bayern – eine Hausdurchsuchung bei Stefan Niehoff, der von seinem Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit Gebrauch gemacht hat. Und wieder wird der Hausdurchsuchungsbeschluss von einer Richterin erlassen, mit der Folge, dass morgens um 6:15 Uhr mehrere Polizeibeamten vor der Tür eines unbescholtenen Bürgers stehen, um seine Wohnung zu durchsuchen.

Hausdurchsuchungen finden in einem Verfahrensstadium statt, in dem die Aufklärung einer potentiellen Straftat im Vordergrund steht, richten sich mithin gegen potentielle Straftäter und beschränken daher den Schutz der Unschuldsvermutung. Deswegen sind sie nur unter engen Voraussetzungen (vgl. § 102 StPO und Art. 13 GG) zulässig und verhältnismäßig. So muss ein Anfangsverdacht einer konkreten Straftat vorliegen. Weiter kann eine Hausdurchsuchung zum „Zwecke der Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde“. So steht es in § 102 Strafprozessordnung (StPO).

Da der Beschuldigte nicht verhaftet wurde, scheidet der Zweck der Ergreifung aus. Bleibt der Zweck, Beweismittel zu sichern. Was sollen das für Beweismittel sein, in einem Fall, in dem ein Bürger auf dem Kurznachtrichtendienst „X“ einen Tweet lediglich retweetet (und nicht einmal selbst erstellt) hat, auf dem der amtierende Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck in Anlehnung an eine Werbung des Haarpflegemittels Schwarzkopf als „Schwachkopf PROFESSIONAL“ bezeichnet wird? Der Computer, mit dem er dies retweetet hat? Am Ende wurde tatsächlich ein Tablet beschlagnahmt.

Es heißt, Hausdurchsuchungen dienten der Verhinderung zukünftiger und der Aufklärung bereits begangener Straftaten. Für die Klärung der Frage, ob dieser Tweet den Tatbestand der Beleidigung gegen Normalsterbliche nach § 185 StGB bzw. gegen Personen des politischen Lebens nach § 188 StGB erfüllt, brauchte es keinerlei Beweismittel. Hier geht es um rein rechtliche Fragen. Für die Frage, ob er den Tweet selbst abgesetzt hat, müsste in derartigen Bagatellfällen wohl abgewartet werden können, ob ein Geständnis erfolgt. Die Beschlagnahme des Tatmittels, die in Zweifelsfällen der einzige Weg zu einer sicherer Täterfeststellung sein mag, muss auf schwerwiegende Straftaten beschränkt bleiben.

Weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Adressaten der jüngsten Hausdurchsuchung, Stefan Niehoff, wegen Volksverhetzung werden in dem Beschluss des Amtsgericht Bamberg, das die Hausdurchsuchung angeordnet hat, nicht erwähnt. Dass es möglicherweise auch noch eine Ermittlung wegen Volksverhetzung gab, muss für diesen Fall daher unbeachtet bleiben, auch wenn es in dem Beschluss wohl versehentlich heißt: „In dem Ermittlungsverfahren gegen… wegen Volksverhetzung“.

Eine Beleidigung von Politikern gemäß § 188 StGB liegt fern, da die weitere Voraussetzung, dass nämlich die Tat geeignet sein muss, das öffentliche Leben der Person des politischen Lebens „erheblich zu erschweren“, hier sicher nicht vorliegt. Eine Begründung diesbezüglich lässt der Hausdurchsuchungsbeschluss auch vermissen. Wenn Politiker meinen, ihr Wirken sei durch Bagatellbeleidigungen erheblich erschwert, dann sind Zweifel an ihrer Befähigung zum Politiker angebracht. Helmut Kohl zitierte seinen politischen Ziehvater aus der Zentrumspartei in einer Fernsehsendung einmal mit den Worten: „Wer in der Politik an der Spitze steht, ist wie der Hahn auf dem Kirchturm. Jeder Wind, jeder Sturm umweht ihn. Das muss man aushalten.“ Es habe ihn niemand gezwungen, Parteivorsitzender bzw. Bundeskanzler zu werden. Eine solche gesunde Dickhäutigkeit scheint den meisten Politikern heutzutage leider zu fehlen.

Wäre nicht ein Politiker mit „Schwachkopf PROFESSIONAL“ bezeichnet worden, sondern ein normaler Bürger, ist fraglich, ob hier ein Strafverfahren eingeleitet worden wäre. Keiner möchte als Schwachkopf bezeichnet werden, soviel ist klar. Die Frage ist aber, ob durch eine solche Bezeichnung schon die Schwelle zu einem strafbaren Verhalten überschritten wurde. Eine beleidigende Äußerung ist nach § 185 StGB nur dann strafbar, wenn durch die Äußerung Missachtung oder Geringschätzung zum Ausdruck gebracht wird. Dabei ist eine Äußerung stets am Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG, der Meinungsfreiheit, eines für die liberale Demokratie schlechthin konstituierenden Grundrechts, zu messen. 

Im April 2024 erst hat das Bundesverfassungsgericht der Meinungsfreiheit gegenüber Äußerungen, die den Staat kritisierten, den Vorrang eingeräumt und klargestellt, dass der Staat keinen Ehrschutz genieße und auch scharfe und polemische Kritik aushalten müsse. Diese Grundsätze sollten auf die amtierenden Politiker übertragbar sein. Es bleibt zu hoffen, dass dem Bundesverfassungsgericht bald auch ein Fall vorgelegt wird, in dem eine Verurteilung nach § 185 StGB oder § 188 StGB erfolgt ist, weil ein Minister kritisiert worden ist, um dies klarstellen zu können.

Wenn schon die Äußerung selbst nicht ohne Weiteres als strafbare Beleidigung eingestuft werden kann, warum wurde dann sogar eine Hausdurchsuchung durchgeführt, eine mithin viel einschneidendere Maßnahme, die neben Art. 5 Abs. 1 GG auch noch Art. 13 GG, die Unverletzlichkeit der Wohnung, berührt? Sollte dies zur Vermeidung zukünftiger Straftaten dieser Art beitragen? Sicherlich führen solche Maßnahmen dazu, dass sich immer weniger Bürger trauen, ihre Meinung, sofern sie von „der herrschenden Meinung“ abweicht und darüber hinaus amtierende Politiker kritisiert, öffentlich zu äußern. Dies darf in einer liberalen Demokratie nicht geschehen und zeigt eine sehr bedenkliche Entwicklung hin zu Regierungsformen, die man in Deutschland glaubte, überwunden zu haben.

Eine Hausdurchsuchung darf nur dann angeordnet werden, wenn eine solche Maßnahme auch verhältnismäßig ist, worauf das Landgericht Hamburg in der sog. Pimmelgateaffäre 2022 hingewiesen hat. Das sollte in einer freiheitlichen Gesellschaft selbstverständlich sein. Denn dem Schutzinteresse der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) muss gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates der Vorrang eingeräumt werden, wenn nur eine geringe Sanktion in Betracht kommt.  So hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 6. Mai 2008 verlangt, dass der Richter die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme geprüft haben müsse, bevor er eine Hausdurchsuchung anordne. Eine Hausdurchsuchung sei nur dann zulässig, wenn nach dem Stand der Ermittlungen auch im konkreten Fall die Verurteilung zu einer mehr als geringfügigen Sanktion in Betracht komme.

Seit 2020 scheinen unverhältnismäßige Hausdurchsuchungen gegen unbescholtene Bürger, die Politiker kritisieren, keine Seltenheit mehr zu sein. So wurde bei dem emeritierten Professor Dr. Rudolph Bauer 2023 eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf Volksverhetzung durchgeführt. Die Hausdurchsuchung wurde vom LG Bremen inzwischen für rechtswidrig erklärt. Auch das LG Stuttgart erklärte eine Hausdurchsuchung für rechtswidrig, nachdem ein Mann einen Post von Friedrich Merz zur Legalisierung von Cannabis mit „Fresse drecks suffkops“ beantwortet hatte. Aber solche zutreffenden Entscheidungen der Landgerichte können die einschneidenden Folgen einer solchen Hausdurchsuchung für die Betroffenen nicht wiedergutmachen.

Hat C. J. Hopkins, der im September 2024 vom Kammergericht Berlin der Verwendung von NS-Kennzeichen in Zusammenhang mit einer Maske für schuldig befunden wurde, einfach nur Glück gehabt, dass bei ihm keine Hausdurchsuchung stattgefunden hat? Oder lag es an seiner amerikanischen Staatsbürgerschaft? Oder schlicht daran, dass in seinem Fall kein Minister den Strafantrag gestellt hatte?

Verfallen einige Staatsanwälte und Richter in einen in diesem Land schon einmal dagewesenen Modus des „vorauseilenden Gehorsams“ und meinen, Minister forderten bei Beleidigungen gegen sie ein möglichst hartes und die Grundrechte negierendes Vorgehen? Dann hätten sie den Beruf verfehlt und sollten ihr Amt umgehend niederlegen.

Was bewegt Staatsanwaltschaften dazu, Ermittlungen in Bagatellfällen aufzunehmen und Polizeibeamte anzuweisen, Ministern ein Formular zwecks Stellung eines Strafantrags zu schicken? Und wie kommen Minister überhaupt dazu, einen Strafantrag zu stellen, wenn unbescholtene Bürger öffentliche Tweets posten, um ihren Unmut mit dem politischen Wirken einzelner Politiker auszudrücken?

Aus dem Bundestagsbüro von Dr. Habeck heißt es, der Vorgang sei ihm im Rahmen weiterer Vorgänge, bei denen es sich um schwere Beleidigungen gehandelt haben soll, vorgelegt und Strafantrag gestellt worden. Jenseits des Strafantrags sei er weder informiert noch sonst beteiligt gewesen. Hat er den Strafantrag nur „versehentlich“ gestellt, weil er übersehen hat, dass hier gar kein Fall einer schweren Beleidigung vorgelegen hat? Der Strafantrag ist jedenfalls von ihm nicht zurückgenommen worden, nachdem die Durchführung einer Hausdurchsuchung wegen einer Äußerung, die nicht offensichtlich als Beleidigung eingeordnet werden kann, bekannt geworden ist. Auch hätte der Minister nach § 194 Abs. 1 StGB einer Strafverfolgung widersprechen können, was ebenfalls nicht erfolgt ist. Das zeigt, dass Habeck noch immer an einer Verfolgung dieses Posts bzw. dessen Weiterleitung wegen Beleidigung gelegen ist. Dass auf derartige Unmutsbekundungen auch gelassener reagiert werden kann, zeigen Wolfgang Kubicki und andere, die bei derartigen Bagatellfällen keine Strafanträge stellen.

Mögen die Wähler bei der nächsten Wahl darauf reagieren und nur noch Politiker und deren Parteien wählen, die gerade in emotional aufgeladenen Zeiten wie diesen, Kritik aushalten und sich für Freiheit, insbesondere Meinungsfreiheit, Frieden und die Belange der Bürger einsetzen.

Im Zuge der Böhmermann-Affäre 2017 wäre § 188 StGB fast mit § 103 StGB (ehemals mit „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ überschrieben) aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden. Die FDP und die Fraktion Die Linke hatten sich für eine Streichung des § 188 StGB ausgesprochen. Das wäre sehr gut gewesen, wenn man bedenkt, wie sehr § 188 StGB dieser Tage politisch missbraucht wird.

Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber tätig wird, um Bagatellfälle vom Tatbestand der Beleidigung und insbesondere auch unsachliche und/oder polemische Kritik an amtierenden Politikern vom Beleidigungstatbestand auszunehmen. Eine Streichung von § 188 StGB (neben anderen Normen) wäre im Sinne einer Entrümpelung des Strafgesetzbuches sehr zu begrüßen.

Und vielleicht sollten Minister und sonstige Politiker, die Strafanträge stellen, in Fällen, die am Ende von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, für die Kosten der Verfahren selbst aufkommen müssen. Die in jüngster Zeit zunehmende Flut von Strafanträgen von Politikern wegen Bagatellfällen, denen die Justiz meint, nachgehen zu müssen, als handele es sich hierbei um schwerwiegende Verbrechen, bedeutet einen Missbrauch der Justiz, der einer Demokratie unwürdig ist und dem entgegengewirkt werden muss.

Dieser Artikel erschien in einer kürzeren Fassung zuerst in der Berliner Zeitung.

12 Kommentare

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    • Jan Schulz auf 4. Dezember 2024 bei 13:40
    • Antworten

    Wer glaubt, in der FDP einen Wahrer der Meinungsäußerungsfreiheit zu sehen, sollte wissen, dass die JuLi-Vorsitzende Franziska Brandmann hinter dem Start-up So Done steht.
    https://www.sodone.de/
    So Done schreibt auf seiner Homepage in gewöhnungsbedürftiger Grammatik:
    „So schalten wir Hass im Netz ab!
    Und zwar konsequent! Wir unterstützen Dich, dich mit anwaltlicher Hilfe gegen potentiellen Beleidigungen, Drohungen und anderen Straftaten zu wehren. Wenn du uns beauftragst, hast du erstmal eines: Ruhe. Wir haben Kommentare, die sich an dich richten, im Blick. Potentielle Beleidigungen, Drohungen und andere Straftaten leiten wir an eine Kanzlei weiter. Die Kanzlei nimmt eine rechtliche Überprüfung der Kommentare vor und stellt in Absprache mit dir Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Wir wollen dir dabei helfen, dich gegen Online-Straftaten zur Wehr zu setzen und unterstützen dich deshalb, indem wir deine Prozesskosten finanzieren. Wie unsere Zusammenarbeit genau abläuft und warum wir so effizient sind, erklären wir Dir gerne – hier auf der Seite oder in einem persönlichen Gespräch!“
    Der berühmteste Kunde von So Done ist Dr. Robert Habeck. Das Start-up finanziert zunächst die Prozesskosten. Kommt es dann zu einer Geldentschädigung, wird So Done zu 50 Prozent beteiligt.
    Die höchste Tugend unserer Liberalen ist es, Geld zu verdienen. Christian Wolfgang Lindner weiß es zu schätzen, denn Leistungsträger sind in der FDP und wählen sie.

    • Tommi auf 3. Dezember 2024 bei 10:05
    • Antworten

    Viele Dank für Ihren erhellend Artikel zum Thema und explizite zur Causa Habeck/Niehoff.

    Im Zusammenhang zum Vorgang habe ich wirklich ein mir wichtige Fragen, die mir bisher noch niemand beantworten konnte, oder wollte.

    Wie ist es datenschutzrechtlich einzuordnen, dass ein PRIVATES Unternehmen -wie die Kanzlei SO DONE- eine KI-SOFTWARE (Medial mehrfach berichtet, selbst durch die Tagesschau schon vor Monaten) zur Überwachung/Verfolgung des öffentlichen Netzes, z.B. (X), benutzt, -anlasslos und nur auf Verdacht hin,
    dass „Beleidigungen“ dort stattfinden könnten- um Kontrolle und Überwachung auszuüben, um weiter dann diese gezielt zur Anzeige zu bringen, wo sich hingegen die Frage stellt, ist das überhaupt anzuzeigen?

    Das ganze durch private Dritte (Kanzlei), die die Bürger überprüfen?

    Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das im Sinne einer Rechtsprechung sein kann.

    Erst recht nicht, wenn der betroffene „Beleidigte“ selbst,
    niemals zuvor persönlich die Beleidigung wahrgenommen, noch empfunden haben kann, da ihm diese erst durch Nachricht der Kanzlei zur Kenntnis gelangt ist (Gegenteiligs müsste auch bitte im Beweis erbracht werden), um lediglich per Unterschrift die Anzeige als persönlich gestellt zu zeichnen? (Hier zumeist erst Wochen nach einer Äußerung, weil wohl mehrere Fälle gesammelt werden).

    Kann man dann überhaupt noch beleidigt sein?

    Ist es überhaupt eine Beleidigung, nur weil eine Kanzlei mitteilt, ich wäre beleidigt worden und habe die aber niemals selber wahrgenommen?

    Beleidigt worden sein ist doch ein Gefühl und erfordert, dass man unmittelbar auch kompromitiert und im Gefühl berührt und verletzt wurde?

    Sicherlich kann so ein Gefühl auch erst Wochen später ausgelöst werden, weil Mensch dann erst zu diesem Zeitpunkt die vermeintliche Beleidigung auch wahrnahm.
    Der steht außer Frage.

    Ist es nicht grundlegend nur dem Staat erlaubt,
    solch eine Nachverfolgen, im Zweifelsfall Überwachung des Netzes, mit richterlichen Beschluss zu Betreiben?
    (DSGVO, Datenschutzrichtlinien?)

    Wird anlasslos gesucht, wird m.E.n. jeder im Netz unter Generalverdacht gestellt und jeder ist irgendeiner willkürlichen Maßnahme ausgesetzt, weil die Politik, wie im Fall Habeck/Niehoff
    die Gewaltenteilung dem Sinn nach nicht mehr versteht und Grundrechte nur für sich selbst erkennt, aber der Allgemeinheit diese im Zweifelsfall verwehrt?

    Ich fordere hier Aufklärung und Öffentlichkeit zu dieser Fragestellung, sodass meine und die jedes Anderen Rechte gewahrt bleiben.

    Eine KI gestützte Fahndung ist ja nicht generell mein Kritikpunkt, sondern die Tatsache, das tun private Anwälte eines start up Unternehmens, die diese „Dienste“ anbieten.

    Das hat ja nichts mit dem Staat an sich zu tun.
    Und dann wird dieses Unternehmen auch noch durch Politikergrößen im Internetauftritt durch sie beworben.

    Auffällig, da sind dann auch noch Größen darunter, die hundertfach „Beleidigungen“ zur Anzeige bringen.
    Das hat für mich einen Geschmack, der überhaupt nicht mehr geht.

    Wenn Private Unternehmen, auch wenn das Rechtsanwälte und somit Menschen der Rechtspflege sind, Privatpersonen im öffentlichen Netz derart verfolgen, dann nenne ich das Stalking, aber sicher nicht rechtens.🤣

    Ich hoffe, meine Frage findet hier einen entsprechenden Anklang und sie wird mir wirklich fachlich kompetent beantwortet werden können.

    Vielen Dank und eine besinnliche Vorweihnachtszeit.🙏

    • SchwarZi auf 3. Dezember 2024 bei 9:00
    • Antworten

    Es läuft mir eiskalt den Rücken herunter, wenn ich sehe wie sich unser Land verändert.

    Zu meiner Person, ich bin in der DDR geboren, mein Großvater wurde denunziert und hockte 1953 in Stasi-Haft bevor er des Landes verwiesen worden ist. Mein Vater blieb hier, aber unter ständiger Überwachung der Stasi. Meine erste „Hausdurchsuchung“ und „Befragung“ erlebte ich eines Nachts mit 4 Jahren, weil mein Vater den Anschlußzug zurück in die DDR, nach der Beerdigung seines Vaters verpasste. Sie können sich alle wohl die Erleichterung vorstellen, als dieser Staat, die DDR, 1990 für immer unterging.

    Ich bin ein großer Verfechter der alten Bonner Republik und ihrer Werte an die ich bin heute glaube. Seit Corona ist es auch für die Mehrheit sichtbar, was hier geschickt. Das alte maoistische Motto: „Bestrafe einen, erziehe hunderte“ ist zurück. Ich denke genau darauf zielen diese Hausdurchsuchungen…Erziehung. Es ist erschreckend wie sich große Teile der Judikative an diesem Spiel der Politik beteiligen.

    Fast täglich muss ich an die Worte von Dr. Guido Westerwelle denken, die Freiheit stirbt zentimeterweise.

    • Peter auf 2. Dezember 2024 bei 11:20
    • Antworten

    Mir hatte ein Taxifahrer erzählt, dass er ein Asylbewerber vor Antritt der Fahrt noch fragte, ob er Geld für die Fahrt hätte. Bei Ankunft hatte er nicht bezahlt, ihn stattdessen (ins Gesicht?) bespuckt. Die hinzugezogene Polizei riet dem Taxifahrer dringend, Strafanzeige zu erstatten. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, da kein öffentliches Interesse.

    1. Tipp: Vorkasse gemäß Zielort oder einfach stehen lassen. Rassismus? Egal, der Dumme ist man so oder so in diesem Land. Vielleicht sieht der StA auch hier kein öffentliches Interesse, aber eher unwahrscheinlich (wäre früher ironisch zu verstehen gewesen, heute leider Realität). Und ich frage mich ernsthaft, ob und wann dieser Spuk mal endet, bzw. wie man es herbeiführen könnte. Wir sind es unseren Kindern und Enkelkindern schuldig, für die wir Fürsorge und Verantwortung tragen.

  1. In meinen fünfundsiebzig Jahren habe ich derartiges noch nicht erlebt. Politiker, welche eine brauchbare Politik FÜR den Bürger machen, würden vermutlich erst gar nicht verbal „attackiert, es scheint mir die Machtlosigkeit und fehlendes Gehör zu sein, wenn sich Bürger auf diese Art und Weise „Luft“ verschaffen. Politiker, welche sich für so ein Amt bewerben, müssten nicht nur intellektuell geeignet, sondern auch mental stark genug sein, solche Anwürfe auszuhalten, welche oft genug durch eigene/s Handeln/Aussagen erst provoziert werden. Bürger, Wähler, Steuerzahler als potentielle Täter aufgrund unzulänglicher Politik? Wenn ich mir die Aussagen so mancher „Vertreter“ dieser Kaste in Erinnerung rufe, dann kann ich so manche Verbalattacke verstehen. Warum gab es das bisher nie? Waren die Alt-Politiker gestandende Personen, sich bewusst, dass entsprechende Aussagen ihnen auf die Füße fallen würden oder einfach integrer, mental gefestigter, intellektueller? Die staatlich/juristische Schützenhilfe (oder gar Inspiration?) zeugt von einem ungesunden asymmetrischen „Klima“ im Lande, was absolut nicht förderlich ist für ein friedliches Zusammenleben. Vielleicht wäre diese Vorweihnachtszeit geeignet für eine Umkehr und Besinnung? Die Hoffnung stirbt zuletzt. Anm.: Ich verwende keine Gendersprache, d.h. die männliche Form beinhaltet automatisch auch die weibliche und diverse Form, je nach potentieller Person und eigener Zuordnung.

      • Sandra Mann auf 2. Dezember 2024 bei 20:55
      • Antworten

      Wie stellen Sie es sich vor, „Politik für den Bürger“ zu machen, so dass niemand Grund für Angriffe hätte, wenn die Bürger weithin sehr unterschiedlicher Meinung sind, was die Politik machen soll?

      1. @Sandra Mann: Eine Meinungsvielfalt gab es schon immer und wird es immer geben, deshalb gibt es ja unterschiedliche Parteien mit eigenem Programm und somit jeweiligem Wählerpotential. Wie mir scheint, ein unfunktionelles System, alleine schon wegen Fraktionszwang und dadurch verweigerten neuen Impulsen. Neu im Spielkasten ist die bewusste Spaltung der Gesellschaft, die bei Corona angefangen hat und die man auch erhalten möchte, weil man so Solidarität und kollektives Denken/Handeln besser beeinflussen kann. Die derzeitigen „Angriffe“ von Bürgern beziehen sich auf eingeschränkte/entzogene Meinungsfreiheit i.V. mit gewolltem Denunziantentum (z.B. DSA), also die widerlichste Art menschlichen Zusammenlebens, indem man Zwietracht und Blockwartmentalität sät, das wir aber glaubten hinter uns zu haben. Politik sollte man FÜR den Bürger machen, d.h. Schaden abwenden und nicht zufügen, somit wäre jeder geleistete Amts-/Ministereid ein Meineid. In diesem Zusammenhang hat die Politik kein positives Ergebnis aufzuweisen. Wer Millionen Migranten ungeprüft ins Land lässt, gar einlädt/animiert, braucht sich nicht wundern, wenn Zustände, wie in diesem Link zu finden, Alltag werden: https://www.politikversagen.net/
        Lesen Sie diese bitte drei Tage und Ihre Erkenntnis über den inneren Zustand dieses Landes festigt oder verändert sich. NEIN, das sind keine normalen Zustände, egal wer immer das sinnentleert behauptet, auch wenn es nicht die Mehrheit der Migranten abbildet, die Auswüchse sind enorm und im Einzelfall unmenschlich. Die Politik verweigert vehement Zurückweisungen, Grenzkontrollen und hinreichendes Strafmaß. Stagnierende Wirtschaft: Es wird Millionen Arbeitslose geben, kennen wir ja schon von der Geschichte. Parallel wird der bürokratische „Wasserkopf“ aufgebläht, allesamt Alimentierte, welche Millionen Menschen mit wertschöpfender Arbeit und Steuerlast daraus, teils prekär und unterbezahlt, erwirtschaften müssen. Das kann nur im Fiasko enden, wie die Wirtschaftslage schon richtungsweisend aufzeigt, aber von steuernden Gegenmaßnahmen sehe und höre ich nichts. Ich kann nur hoffen, dass Sie herauslesen können, was ich als Individuum so spüre und verfolge und seien Sie gewiss, ich bin nur eine Stimme von Millionen. Wichtig wäre noch der „Puppenspieler“, der die „Politikmarionetten“ steuert oder glauben Sie, dass deren Meinungen/Handlungen von denen selbst kommen? Ich glaube es nicht, die sind sich der Rückendeckung bewusst, weswegen sie so frivol im Handeln sind. Dies alles sind meine persönlichen Meinungen, aufgrund der Wahrnehmungen und Einordnungen. Leider sehe ich keinen Silberstreif am Horizont. Zu Ihrer obigen Frage und meiner persönlichen Einschätzung: Die Politik macht, wie ihr geheißen, ein fataler Einschnitt der sich rächen wird. Meine unbekannte – aber kürzere Restlaufzeit – sehe ich hier als Vorteil, allerdings für meine Nachkommen und restliche Menschheit unvorteilhaft, sollte sich keine Wende ergeben, insbesondere im Hinblick auf Kriegstreiberei statt Friedensbestrebungen. Noch baue ich vage auf Menschen, globale Politiker mit Herz UND Verstand, um dem drohenden Exodus dieser Menschheit Einhalt zu gebieten. Bleibt nur noch eine friedliche Vorweihnachtszeit zu wünschen und dass im neuen Jahr der Verstand obsiegt, wer immer auch der Friedensengel sein mag. Oder sollte doch Sintflut II kommen, um dem Resetknopf alle Ehre zu machen und komplett abzunullen, ohne Restfragmente dieser Spezies, ohne Rücksicht auf Titel, Geldsack, Ansehen o.ä.? Es liegt in der Hand dieser Spezies selbst, die angebliche evolutionäre Weiterentwicklung des Homoniden. Zweifel sind erlaubt. Wir sollten weiterhin wachsam, furchtfrei und wehrhaft sein.

          • Sandra Mann auf 5. Dezember 2024 bei 15:53
          • Antworten

          Wir sind uns einig, dass eine schwierige Spaltung des Landes gibt. Weniger einig sind wir uns darüber, wer diese herbeiführt. Überwinden können wir sie nur durch Kommunikation und Zuhören.

          Schade, dass hier die eine Seite der Meinungsvielfalt immer wieder gelöscht wird, obwohl es rein sachliche Beiträge waren. Mich betraf es weniger als andere, aber ich werde hier sicher keine Zeit investieren, wenn ich sehe, dass einfach willkürlich weggelöscht wird, was die Meinung der Moderation nicht trifft, ohne dass überhaupt absehbar ist, wo die Moderation Grenzen zieht oder sich rechtfertigt. Auf diese Weise hört dann auch von der anderen Seite bald keiner mehr zu. So wird das nichts mit der Überwindung der Spaltung.

          Herzliche Grüße an die Moderation.

            • Eddi auf 6. Dezember 2024 bei 8:45

            Ein kurzer Blick in die USA: Biden, scheidender Präsident, begnadigt präventiv Fauci und Co. Begnadigen kann ich nur Täter, zumal verurteilte, und dann nur vom (zeitgleich) amtierenden Präsidenten. Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten scheint alles möglich. Die Krönung wäre dann, man begnadigt ein Neugeborenes aus einer Verbrecherdynastie, für alle potentiellen und in Betracht kommenden Verbrechen während seines Lebens, vorauseilende Absolution und Narenfreiheit. „Weniger einig sind wir uns darüber, wer diese herbeiführt“. Wenn Sie diesen roten Faden weiterverfolgen, gelangen Sie in ein hoch toxisches globales „Marionettentheater“ und somit zu den „Puppenspielern“. Die unendliche Liste liest sich wie „Who is Who“, Namen die man aus dem öffentlichen Bereich kennt und Pilatus alle Ehre machen. „Auf diese Weise hört dann auch von der anderen Seite bald keiner mehr zu“. Ist es ein zuhören oder beschwichtigen/abwiegeln wollen? Ob diese echte Aufarbeitung jemals stattfindet? Die Hoffnung stirbt zuletzt.
            Bleiben Sie gesund.

          1. Sehr geehrte Sandra Mann,

            Sie irren in Ihrer Annahme, hier würden Kommentare, die der Moderation nicht gefallen, willkürlich gelöscht. Wir lassen jede Meinung zum Zuge kommen. Nicht veröffentlicht werden allerdings Kommentare, deren ersichtlicher Zweck darin besteht, andere Teilnehmer zu bepöbeln oder zu provozieren, die nicht die nötige Sachlichkeit wahren, die strafrechtlich relevante Äußerungen enthalten, oder die nicht zum Thema gehören. Übermäßig lange Beiträge behalten wir uns vor, unter Kenntlichmachung zu kürzen. Sollten Sie ein Beispiel für Ihre Behauptung haben, das keiner dieser Kategorien unterfällt, lassen Sie es uns bitte wissen.

            Das KRiStA-Moderationsteam

    • Hans-Jürgen Will auf 1. Dezember 2024 bei 19:19
    • Antworten

    Die AFD jubelt und die FDP kommt deshalb nicht wieder in den Bundestag wobei ich überzeugt bin, dass die nächste Wahl erst im September
    2025 statt finden wird

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