„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Kommentar zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2024 im Verfahren gegen Christian Dettmar

Matthias Guericke

Gebäude des Bundesgerichtshofs

Lebt der Rechtsstaat noch oder ist er bereits untergegangen? Vielleicht endgültig jetzt mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2024 im Verfahren gegen Christian Dettmar?

Die Frage nach dem Ende des Rechtsstaats, die angesichts des nahezu flächendeckenden Versagens der Justiz in der Coronakrise, von den Verwaltungsgerichten über die Verfassungsgerichte bis hin zur Strafjustiz, immer wieder gestellt wird, ist vor allem Ausdruck einer maßlosen Enttäuschung über die Justiz, als bloßer Begriffsstreit ist sie aber ziemlich fruchtlos. Was hier hilft, ist Differenzierung:

Wer als Mieter gegen eine Kündigung, als Vermieter auf Räumung, als Handwerker auf Werklohn oder als Unfallopfer auf Schadensersatz klagt, aber auch, wer als Angeklagter nach einer Trunkenheitsfahrt oder wegen Körperverletzung vor Gericht steht, hat in Deutschland nach wie vor begründete Aussichten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren, in dem das Recht zur Durchsetzung kommt. Dieser Anspruch wird sicher nicht immer erfüllt, aber doch in vielen Fällen.

Wenn es aber politisch wird, wenn es um Kritik am Staat, an der Regierung oder auch nur an einzelnen Politikern geht, sehen die Dinge anders aus. Dann gilt für die Justiz seit 2020, was bei Dante auf dem Tor zur Hölle steht: „Lasst, die ihr eintretet, alle Hoffnung fahren!“

Dabei sind es nicht die Lebensfremdheit der entscheidenden Richter (die mag es auch geben) und nicht ein Mangel an juristischer Kompetenz (kommt auch vor), die hier zu Urteilen führen, die die Grenzen des juristisch für möglich Gehaltenen und Vertretbaren regelmäßig sprengen. Es ist die Unfähigkeit, dem Konsensdruck der politisch Mächtigen, den tatsächlichen oder auch nur vermuteten Erwartungen der politmedialen Öffentlichkeit und dem ubiquitären Hang zum Konformismus innerhalb der Justiz zu widerstehen, die bei Verfahren mit politischer Relevanz regelmäßig zur Missachtung des juristischen Handwerks, zum Bruch juristischer Logik, zu sprachlos machender Ignoranz gegenüber unerwünscht erscheinenden Tatsachen und Argumenten und zum Verlust des Gespürs für Verhältnismäßigkeit führt. Das alles hätte in früheren Zeiten kaum ein kundiger Beobachter für möglich gehalten. Die Justiz ist – Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel – Verfahren mit politischer Relevanz nicht gewachsen.

Nur vor diesem Hintergrund lässt sich das Urteil des 2. Senats des Bundesgerichtshofs gegen Christian Dettmar verstehen. Das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23.08.2023 ist so schlecht begründet, dass die Hoffnung bestand, der BGH könne ein solches Urteil, auch wenn er wollte, allein um seinen Ruf zu schützen, nicht in der Revision bestätigen. Auch dass zwei renommierte Strafrechtsprofessorinnen in einer maßgeblichen juristischen Fachzeitschrift einen Aufsatz1Hoven/Rostalski: Grenzen der Rechtsbeugung bei der Annahme von Befangenheit. Zugleich eine Anmerkung zu LG Erfurt – 2 KLs 542 Js 11498/21, NStZ 2024, 65. zu dem erstinstanzlichen Urteil veröffentlichten, in dem sie die Aufhebung des Urteils als zwingend beurteilten und dies ausführlich begründeten, wurde als Hoffnungszeichen gewertet. Ganz deutlich in Richtung Urteilsaufhebung schienen aber die Zeichen zu stehen, als selbst der Generalbundesanwalt die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und die Rückverweisung an eine andere Kammer des Landgerichts Erfurt beantragte. Nach diesem Antrag konnte man meinen, dass es nur noch um die Frage gehe, ob die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Erfurt zurückverwiesen oder der Angeklagte vom BGH freigesprochen wird, was das Ende des Verfahrens bedeutet hätte.

Der 2. Senat wollte das Verfahren in der Tat beenden, allerdings nicht mit einem Freispruch. Die Begründung ist überraschend: Während es bisher ständige Rechtsprechung des BGH war, dass es bei Verstößen gegen Verfahrensvorschriften für die Frage, ob eine elementare Rechtsverletzung im Sinne von § 339 StGB vorliegt, auf eine wertende Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände ankommt,2BGH 21.01.2021, 4 StR 83/20, juris Rn. 23; BGH 13.05.2015, 3 StR 498/14, juris Rn. 12; BGH 15.08.2018, 2 StR 474/17, juris Rn. 20. Wertende Gesamtbetrachtung heißt, dass alle Umstände in die Waagschale zu werfen sind und erst danach entschieden werden kann, ob eine elementare Rechtsverletzung vorliegt. Ein für sich genommen nicht ausreichend gewichtiger Verfahrensverstoß kann durch hinzukommende verwerfliche Motive des Angeklagten das erforderliche Gewicht gewinnen, umgekehrt können aber positiv zu würdigende Motive die Bewertung als elementaren Rechtsverstoß verhindern. Ebenso muss, wenn die Entscheidung im Ergebnis rechtskonform war, dies immer in der Gesamtbewertung zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden. erklärte er hier, dass die Motive des Angeklagten und die Frage, ob der erlassene Beschluss materiell rechtskonform war, irrelevant seien. Das heißt: Ob es dem Angeklagten darauf ankam, Kindeswohlgefährdungen abzuwenden oder nicht, ob die Maskenpflicht in der Schule wirksam war oder nicht, ob sie das Kindeswohl gefährdete oder harmlos war, im Ergebnis verhältnismäßig oder verfassungswidrig, soll alles irrelevant für die Frage der elementaren Rechtsverletzung sein. Die (angeblichen) Verfahrensverstöße – bei der mündlichen Urteilsbegründung blieb hier vieles im Ungefähren, hervorgehoben wurde aber, dass der Angeklagte Sachverständige von seiner privaten E-Mail-Adresse angeschrieben habe (!) – seien so schwerwiegend, dass es auf die weiteren Umstände nicht ankäme. Mit dieser Begründung wurde auch die Ablehnung eines Beweisantrages der Verteidigung durch das Landgericht, der auf die Aufklärung der tatsächlichen Fragen zu den Coronamaßnahmen abzielte, für rechtsfehlerfrei erklärt. Und nur mit dieser Begründung konnte der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten verwerfen, denn die Frage, ob der Beschluss im Ergebnis materiell rechtskonform war, hatte das Landgericht eben nicht aufgeklärt.

Für eine endgültige Beurteilung muss man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, aber nach dem, was der mündlichen Urteilsbegründung durch die Vorsitzende des 2. Strafsenats und der Pressemitteilung des BGH zum Urteil zu entnehmen ist, hat der 2. Senat mindestens bei einer zentralen Frage des Rechtsbeugungstatbestandes unter der Hand die ständige Rechtsprechung des BGH aufgegeben, um die Revision des Angeklagten verwerfen zu können. Dass er auch die Freiheitsstrafe in Höhe von 2 Jahren nicht zu beanstanden hatte, überrascht dann nicht mehr.

Endnoten

  • 1
    Hoven/Rostalski: Grenzen der Rechtsbeugung bei der Annahme von Befangenheit. Zugleich eine Anmerkung zu LG Erfurt – 2 KLs 542 Js 11498/21, NStZ 2024, 65.
  • 2
    BGH 21.01.2021, 4 StR 83/20, juris Rn. 23; BGH 13.05.2015, 3 StR 498/14, juris Rn. 12; BGH 15.08.2018, 2 StR 474/17, juris Rn. 20. Wertende Gesamtbetrachtung heißt, dass alle Umstände in die Waagschale zu werfen sind und erst danach entschieden werden kann, ob eine elementare Rechtsverletzung vorliegt. Ein für sich genommen nicht ausreichend gewichtiger Verfahrensverstoß kann durch hinzukommende verwerfliche Motive des Angeklagten das erforderliche Gewicht gewinnen, umgekehrt können aber positiv zu würdigende Motive die Bewertung als elementaren Rechtsverstoß verhindern. Ebenso muss, wenn die Entscheidung im Ergebnis rechtskonform war, dies immer in der Gesamtbewertung zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden.

108 Kommentare

Zum Kommentar-Formular springen

    • Wolfgang Ascher auf 28. November 2024 bei 21:14

    […]
    In jedem Fall wäre „Đ“ in „guter“ Gesellschaft, da während der „Pandemie“ diverse Politiker und auch Ärztevertreter die sog. „Ungeimpften“ sogar in „Lager“ sperren wollten.
    Das eigentlich Erschreckende ist für mich, daß es auch aktuell Leute zu geben scheint, deren Denken nicht weit vom National-Sozialismus und seinen Methoden entfernt ist.
    Interessanterweise handelt es sich dabei sehr häufig um Sozialisten, also Linke, die sich gerne als „anti-faschistisch“ bezeichnen, aber letztlich derselben Wurzel entspringen.
    Aus 1933 bis 45 dazu gelernt? Nullkommanix!

    Für mich ist dieses „Urteil“ auch politisch motiviert und soll Wirkung für die Zukunft entfalten, ganz im Sinne des Ausspruchs von Mao Zedong:
    „Bestrafe Einen, erziehe Hundert!“

    Im Übrigen belegt diese Entscheidung die dringende Notwendigkeit einer umfassenden Aufklärung aller Umstände und Maßnahmen während der „Corona-Pandemie“ – als Warnung an Entscheider bei künftig geplanten „Pandemien“ – ganz im Sinne von Mao’s Spruch!

    • Klaus Siebert auf 28. November 2024 bei 19:38

    Rückblick / Ausblick (streng subjektiv):
    Im Verlauf des Corona-Alarms ab 2020 haben Bundes- und Landesregierungen sowie die öffentlich-rechtlichen Medien meist hysterisch wie aufgescheuchte Hühner agiert. Nachgeordnete Behörden, Justiz, Ethikräte, Ärztekammern und sogar die Kirchen waren mehrheitlich stets vorn dabei. Der Krieg gegen das Virus war monatelang das Hauptthema. Kritische Stimmen und Demonstrationen wurden massiv unterdrückt. „Nichts hinterfragen“ war das (dümmliche) Credo.

    Der wegweisende Beschluss von Herrn Dettmar zum Kindeswohl wurde trotz sorgfältigster Beweisaufnahme inhaltlich völlig ignoriert. Herr Dettmar mag zwar – wie jeder Richter ab einem bestimmten Stadium der Entscheidungsfindung – „voreingenommen“ gewesen sein. Er selbst, wie auch die unabhängigen Gutachter hatten jedoch keinerlei Vorteile durch diesen Beschluss. Das Urteil des BGH – wonach allein mögliche richterliche Verfahrensfehler ohne Prüfung der Motivation – strafbar seien, ist m.E. nur grotesk bzw. politisch gewünscht.

    Nun gut: Der Zug fuhr weiter und weiter in die falsche Richtung „Impfung“ als haltloses Heilsversprechen.

    Inzwischen ist bekannt: Es wurde zur Durchsetzung der Maßnahmen gelogen, betrogen und verletzt. Auch dauerhafte körperliche und seelische Schäden sowie auch tödliche Verläufe wurden für den nur erwarteten Nutzen der hochgefährlichen Spritzen in Kauf genommen. Auch als die erhoffte positive Wirkung ausblieb wurde ersatzweise behauptet: „schwere Verläufe werden verhindert“.

    Statt aber heute den teils blinden Aktionismus als Machtmissbrauch einzugestehen, etikettiert man kritische Stimmen noch immer mit: Querdenker, Schwurbler, Blinddärme, Verschwörungstheoretiker, Ratten, Bekloppte, Aluhüte, Impfleugner … Ansonsten setzt man auf das kurze Gedächtnis der Menschen.

    Wie aber geht es weiter? Suchen wir eine konsequente Aufarbeitung oder täuschen wir uns weiterhin über fatale Fehlentscheidungen hinweg? Eine ehrliche Bestandsaufnahme in den Medien zu den Gründen der bestehenden Spaltung in Familie, Politik und Gesellschaft wäre ein Anfang.

    KRiStA und „Querdenker“ (im besten Sinne des Wortes) aus anderen Berufsgruppen sind bereits auf diesem Weg. Vielen Dank für dieses ehrenamtliche Engagement.

    • Andreas Bartels auf 27. November 2024 bei 18:26

    Zwei Fragen:

    Kann man einen Pöbler, der zu feige ist unter Klarnamen zu posten, nicht ausschließen?

    Ist es nicht denkbar, den Richter unter dem Gesichtspunkt des Notstands für entschuldigt zu halten? Das würde natürlich eine Aufarbeitung des Corona Komplexes erfordern, die bislang hintertrieben wird.

    1. Lieber Herr Bartels,

      wir möchten die Kommentare nicht nach Meinungen filtern. Daher lassen wir auch kontroverse Beiträge zu, solange sie ein gewisses Maß an Sachlichkeit wahren, und akzeptieren unter dieser Voraussetzung auch Pseudonyme.

      Ihr KRiStA-Moderationsteam

      • Ð auf 27. November 2024 bei 19:28

      Gerne beantworte ich die andere Frage. Die Voraussetzungen von § 34 StGB (danach wäre die Tat nicht nur entschuldigt, sondern sogar gerechtfertigt) sind ersichtlich nicht gegeben, so dass nicht einmal die Verteidigung auf den Trichter gekommen ist. Übergesetzlicher Notstand ist noch dünneres Eis. Also: eindeutig nein! Außerdem ist das Urteil ja jetzt rechtskräftig.

      • Sandra Mann auf 28. November 2024 bei 21:55

      Notstand nicht, aber es gibt da die „Radbruchsche Formel“ (findet man unter dem Namen bei Wikipedia erklärt). Diese wurde insbesondere bei den Mauerschützen angewandt, ließe sich aber auch auf unerträgliches binnenstaatliches Recht anwenden.

      Allerdings hält eben kaum jemand die Pflicht zu Corona-Masken für „unerträgliches Unrecht“.

      Wie kann man eigentlich eine Maskenpflicht, bei der es ja immerhin die Möglichkeit für Ausnahmen gab, für derart unerträglich halten?

    • Dorida auf 27. November 2024 bei 11:55

    Wodurch unterscheidet sich eine Demokratie von einer Diktatur?
    – Vor allem durch die strenge Gewaltenteilung; d.h. die Bürger können die Respektierung ihrer verbrieften Grundrechte vor Gericht einklagen, falls staatliche Behörden übergriffig werden.
    – Besonders den Familienrichtern stellt sich daher oft die vornehmliche Aufgabe der Klärung grundrechts-relevanter Konflikte.
    – Eine Urteilsbegründung wie die gegen Richter Dettmar offenbart genau das Gegenteil. Nämlich keine den Staat in seine Schranken weisende Richterschaft, sondern eher eine Gilde feiger Staats-Schergen, die einen totalitären Absolutheits-Anspruch untermauert und Abweichler aus den eigenen Reihen gnadenlos ihrer Existenz beraubt.
    – Das entlarvt den Zustand unserer angeblichen „Demokratie“, die das Papier des Grundgesetzes nicht wert ist, auf das es noch gedruckt ist.

      • Mario Renn auf 27. November 2024 bei 19:28

      Hallo Dorida, die Gewaltenteilung steht nur auf dem Papier. Wir haben aber eine parlamentarische Demokratie, das ist ein bedeutender Unterschied zur Demokratie (Volksherrschaft). Der Souverän (Das Volk) wählt i.d.R. alle 4 Jahre Parteien. Parteien bilden die Regierung und die Opposition. Parteien wählen den Kanzler und den Bundespräsidenten. Parteien bestellen die Verfassungsrichter. Parteien sind mit allen dazugehörigem Organen der Staat.
      Und Corona war der Testlauf des Militärs (NATO), für die Handlungsfähigkeit der einzelnen Behörden untereinander und der Staaten zueinander. Die politisch beschlosse Zeitenwende ist Politik von der diplomatischen auf die Militärische Ebene. Wir (das Volk) dürfen nicht erwarten ein Mitsprache Recht zu haben. Nur wieder eine Partei wählen.

      • Anita auf 28. November 2024 bei 1:16

      Amt der Menschenrechte…..jeder Mensch ist für sich verantwortlich…das heißt Freier Wille…Naturgesetze…und ein Richter hat sein Gelübte unterzeichnet…zum Wohle der Menschheit…und nicht irgendeiner Wissenschaft…die mit Zwang was vorschreibt…!!!!

      • Sandra Mann auf 28. November 2024 bei 21:58

      Die Verurteilung von Dettmar ist geradezu Ausdruck der Gewaltenteilung: Nämlich dass es eine Teilung zwischen denjenigen gibt, die Recht setzen, und denjenigen, die dieses dann auf den Einzelfall anwenden.

      Dettmar hat diese Trennung übersprungen und wollte selber Recht setzen. Was ihm nicht zustand.

    • Yvonne auf 26. November 2024 bei 21:02

    Die RKI-Files belegen, dass das RKI nie eine Maskenpflicht befürwortete, erst Recht nicht für Kinder.
    Schon damals gab es keine Evidenz für deren Nutzen und sogar Anhaltspunkte für Schädlichkeit.
    Sind die Masken über lange Zeit getragen schon für Erwachsene schädlich, sind sie es für Kinder noch schädlicher.
    Sie können ihren Atem noch nicht so regulieren, wie Erwachsene.

    Es gab und gibt keinerlei Rechtfertigung für diese Maßnahme und Christian Dettmar tat das einzig richtige.
    Das Urteil basierte auf Gutachten hochkarätiger Experten.

    Dieses Urteil ist eine Schande.

      • Ð auf 26. November 2024 bei 21:33

      Ist es eigentlich so schwer zu verinnerlichen, dass es beim Rechtsbeugungsvorwurf nicht um den Inhalt der Entscheidung, sondern um die Verfahrensweise geht? Und dass der Inhalt nicht jede Verfahrensweise rechtfertigt?

        • Marco Müller auf 26. November 2024 bei 22:20

        Es ist und bleibt trotzdem ein Urteil gegen die Menschlichkeit und de gefühlten Gerechtigkeit. Wahrscheinlich wird man Richter Dettmar in 50 Jahren auch Denkmäler setzen, so ähnlich wie die Geschichte des Schweizers Paul Grüninger.

          • Ð auf 27. November 2024 bei 7:33

          Es geht nicht um gefühlte Gerechtigkeit, sondern um eindeutige und nach den Urteilsfeststellungen vorsätzlich verletzte Verfahrensvorschriften. Und wenn Sie jemanden, der Juden vor dem sicheren Tod durch ein barbarisches Regime rettete, mit Dettmar gleichsetzen, ist Ihnen jegliches Augenmaß abhanden gekommen.

          • Sandra Mann auf 27. November 2024 bei 23:51

          Ein Urteil gegen die Menschlichkeit? Wuha, was hat man ihm denn angetan? Hat man ihn gefoltert oder Gliedmaßen amputiert? Nein, es wurde eine schuldangemessene Bewährungsstrafe verhängt.

          Dass ein Richter, der das geltende Recht links liegen lässt, nicht mehr weiter als Richter tragbar ist, sollte eigentlich jedem klar sein.

            • Eddi auf 28. November 2024 bei 11:33

            „Schützenhilfe“ für Đ? „Dass ein Richter, der das geltende Recht links liegen lässt, nicht mehr weiter als Richter tragbar ist, sollte eigentlich jedem klar sein“. Absolut – aber allgemein, bedarf nur genauer Definition! Hier geht es aber nicht um „Recht“ i. S. von Inhalt (siehe Đ), sondern angeblich um einen „Verfahrensfehler“, dem dieses Urteil zugrunde liegt. Wer soll diese Welt noch verstehen?

            • Ð auf 28. November 2024 bei 12:25

            1. Ist es denn verwerflich, mir Schützenhilfe zu leisten?
            2. Auch Verfahrensrecht ist Recht, so z. B. wie hier, dass ein Richter nicht „in eigener Sache“ tätig werden darf und er grundsätzlich vor einer Entscheidung die Beteiligten anhören muss. Dass Herr Dettmar hiergegen vorsätzlich verstoßen hat, sollte aus dem Urteil des LG Erfurt, der mündlichen Begründung der Vors. Richterin am BGH und aus den einfachen und plakativen Erläuterungen meinerseits hinreichend verständlich sein.
            3. Und wenn man sich nur etwas Mühe beim Verstehen gibt, versteht man diesen Teil der Welt.
            4. Herr Dettmar wurde (zu Recht) NICHT wegen der Annahme seiner Rechtswegzuständigkeit und der Annahme, die „Masken- und Testpflicht“ sei kindeswohlgefährdend, verurteilt (ich glaube, das hatte ich schon einmal beiläufig erwähnt).
            NB: Das „krista-Team“ sollte vielleicht im Kommentarbereich zum Spendenaufruf etwas durchlüften.

    • Nicole Schneider auf 26. November 2024 bei 15:28

    Sehr geehrter Herr Guericke,

    mein Vorschlag: Schreiben Sie doch gemeinsam mit Herrn Dettmar eine Verfassungsbeschwerde! Ich würde dies zielführender als eine reine Kommentierung finden.

    • Klaus Siebert auf 25. November 2024 bei 17:14

    Nachtrag: Mein letzter Text enthält einige Schreibfehler … Das gibt mir Anlass das Zitat eines wundervollen Juristen anzufügen:

    Man sieht die Sonne langsam untergehen und erschrickt doch, wenn es plötzlich dunkel ist. (Franz Kafka)

    • Gertrud V. auf 25. November 2024 bei 15:19

    Gerade , wenn es um Kindeswohl geht, gibt es doch eine Verpflichtung für jeden, sich darum zu kümmern, falls er davon erfährt.Wieviel mehr müsste das für einen Familienrichter gelten, so dass Richter Dettmer für mein Rechtsgefühl Alles hervorragend richtig gemacht hat.Dieses Urteil ist eine Schande für unsere Justiz! WIE ist es möglich, dass in Bayern die derzeitige Erkenntnislsge bei laufenden Verfahren sich auswirkt, so dass sie eingestellt werden, in Erfurt, bei diesem bewöhrten Richter aber nicht. HABEN wir nicht ein bundesweit geltendes Grundgesetz? ICH bin entsetzt! Dieser Vorgang wird in die Geschichtsbücher eingehen: so oder so!

      • Ð auf 25. November 2024 bei 17:35

      Wie es möglich ist, dass die Ermittlungen gegen die Richterin in Weilheim eingestellt wurden? Ganz einfach: Weil es nicht auf den Inhalt der Entscheidungen ankommt, sondern auf die gravierenden Verfahrensverstöße, und diese hat wohl nur der Richter in Weimar begangen. Und damit sollte endlich allen aufgehen, dass er tatsächlich nicht für den Inhalt seiner Entscheidung bestraft wurde – qed.

    • Klaus Siebert auf 25. November 2024 bei 14:16

    Man möge bei der Betrachtung des BGH Urteils nicht vergessen in welch hohem Maße bei der Durchsetzung der Corona-Maßnahmen an den Schulen das Kindesswohl – erkennbar ohne tragenden Grund – missachtet wurde. Es war seinerzeit Gefahr im Verzug! Deshalb hatte Herr Dettmar die „Notbremse“ gezogen. Missbräuchlich?

    Er wurde jedenfalls daraufhin kriminalisiert, mit Hausdurchsuchungen überzogen und wird nunmehr vom BGH bestätigt auch seiner Lebensleistung und Pension beraubt. Angesichts der Lebenswirklichkeit wird der Staat durch dieses BGH-Urteilt faktisch delegimitiert!

    Preisfrage: Interessiert sich nun der Verfassungsschutz für den 2. Senat des BGH oder der Bundespräsident zur Verteilung von Bundesverdienstkreuzen? Man verzeihe mir meinen Galgenhumor.

    • Henning auf 25. November 2024 bei 9:28

    Was ist das überhaupt für eine Regelung, dass man seine Pension verliert, wenn man aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird? Wenn man aus einem Angestelltenverhältnis entlassen wird, behält man doch auch seine Rentenansprüche.

      • Ð auf 25. November 2024 bei 12:46

      Er bekommt ja Rente, nur keine Pension.

      • Petra von Hannover auf 25. November 2024 bei 20:04

      Eine Pension enthält ja keinerlei Eigenanteil! Sie ist eine staatliche Alimentierung aufgrund der zuletzt erhaltenen Bezüge.
      Dagegen ist die Rente eine Anhäufung selbst eingezahlter Abschläge vom Bruttoeinkommen und zuzüglich Arbeitgeberzuzahlung.

      • Henning auf 28. November 2024 bei 16:45

      Das gleiche Problem hat ja auch Stephan Kohn. Was ist aus ihm eigentlich geworden?

    • Wer traut sich? auf 25. November 2024 bei 8:25

    Früher hätte sich wohl wenigstens DER SPIEGEL hierfür interessiert:

    „Tobias Ulbrich@AnwaltUlbrich 10h

    SKANDAL: “ Wurden die Chargen EM0477 und EJ6788 vom deutschen Markt als Todes – Chargen zurück gerufen ohne Deklaration gegenüber der Öffentlichkeit?“

    Sehen wir uns die erste Charge EM0477 nach den Daten bei VEARS an:

    234 Angehöriger und Ärzte meldeten nach Verabreichung von der Charge EM0477 den Tod nach dieser Impfung
    148 Menschen meldeten dauerhafte Schwerbehinderung nach Verabreichung der Charge EM0477
    109 Menschen deklarierten lebensbedrohliche Erkrankungen nach Verabreichung von EM0477
    513 Ärzte meldeten Patienten nach Verabreichung der Charge EM0477, bei denen eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich wurde
    1.218 weitere Menschen meldeten weitere gesundheitliche Schäden nach Verabreichung on EM0477

    und jetzt kommt es 79 Impfzentren und Ärzte sowie Angehörige meldeten sofort den Tod nach Verabreichung von EM0477. Das ist krass.

    Sehen wir uns die nächst Charge an EJ6788
    152 Angehöriger und Ärzte meldeten nach Verabreichung von der Charge EJ6788 den Tod nach dieser Impfung
    38 Menschen meldeten dauerhafte Schwerbehinderung nach Verabreichung der Charge EJ6788
    64 Menschen deklarierten lebensbedrohliche Erkrankungen nach Verabreichung von EJ6788
    357 Ärzte meldeten Patienten nach Verabreichung der Charge EJ6788, bei denen eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich wurde
    651 weitere Menschen meldeten weitere gesundheitliche Schäden nach Verabreichung von EJ6788

    und jetzt kommt es 30 Impfzentren, Ärzte und Angehörige meldeten sofort nach Verabreichung von EJ6788 den Tod dieser Menschen.

    Wir glichen die beiden Chargen mit unserer Statistik ab. Die beiden vorstehenden Chargen übersteigen mindestens um das 5fach die Top 1 – Chargen in unserer eigenen Kanzlei Statistik, was Tote und Verletzte angeht. Für die erste Charge erklärten bisher aber nur 2 Mandanten, dass diese Charge schadenursächlich sei und für die 2 Charge EJ6788 nur 3 weitere Mandanten, dass diese Charge die Ursache für Impfschäden gesetzt habe. Die Statistik von VEARS und unsere Statistik divergiert gigantisch, weshalb es nur einen logischen Schluss gibt:

    Die Charge EM0477 und die Charge EJ6788 wurden vom Markt durch Rückruf zurück genommen und zwar klammheimlich ohne irgendein Aufsehen zu erregen. Anders ist die Divergenz nicht erklärbar.

    Anliegend in den Bildern sind die Top 5 aufgelistet. Jede dort angegebene Charge ist signifikant weniger schadensträchtig als EM0477 und EJ6788 aber es gibt 10 bis 20 mal soviel Schadensmeldungen auf dies Chargen. Das ist nur denkbar, wenn die beiden Chargen ganz schnell nach so vielen Toten vom Markt verschwand.

    Welche StA geht diesen beiden Chargen einmal nach?

    #EM0477 #EJ6788 #Todeschargen #Zurückgezogen #Skandal #Impschaden #Impfschäden #Impftote

    Nov 24, 2024 · 8:57 PM UTC“

    https://xcancel.com/AnwaltUlbrich/

    • Henning auf 24. November 2024 bei 23:47

    Besteht für Herrn Dettmar die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen oder EuGH/EGMR anzurufen? In Klammern: Vom Harbarth-Verfassungsgericht erwarte ich keine Abänderung des Urteils, aber evtl. von einem europäischen Gericht.

    • Marius Thielen auf 24. November 2024 bei 23:23

    Werter Herr Guericke, herzlichen Dank für diesen Kommentar!
    Leider wieder einmal ein Paradebeispiel für politische Justiz. Denn es kann nicht sein, was nicht sein darf. Noch nicht!
    Lieber Herr Dettmar, die Zeit ihrer Rehabilitation wird kommen!
    Die finanzielle Unterstützung unsererseits ist gesetzt.
    Was für ein integeres Verhalten in jener Zeit. Vorbildhaft in jeder Hinsicht.

    Abschließend unser Familien-Leitspruch:

    Wenn es jemanden gibt, und sei er
    auch ganz allein, der es wagt in
    Übereinstimmung mit seinen Vorstellungen
    und Grundsätzen zu leben, dann werden viele
    andere Mut bekommen und ein wenig von ihrer
    Würde wiederfinden.

      • Ð auf 25. November 2024 bei 14:00

      Was ist daran politisch, wenn ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wird, weil er entgegen §§ 6 Abs. 1 FamFG, 48 ZPO seine atypische Vorbefassung nicht angezeigt hat? Sie wollen als Verfahrensbeteiligter sicherlich nicht, dass ein Richter mit einem anderen Verfahrensbeteiligten, der gegenläufige Interessen hat, das Verfahren und das Ergebnis schon abgesprochen hat und/oder wenn das Ergebnis für den Richter von Vornherein zu Ihren Lasten feststeht. Und genau hierum geht es im Wesentlichen, unabhängig vom Gegenstand der Entscheidung.

        • Marius Thielen auf 25. November 2024 bei 22:25

        Meine Einschätzung eines politisch-motvierten Urteils rührt daher, das – wie nachzulesen ist – der BGH plötzlich die Leitlinien seiner „ständigen Rechtsprechung“ über Bord geworfen hat. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

        Im Grunde sind die Argumente von Matthias Guericke doch eindeutig…

        Vielleicht hilft Volker Boehme-Neßler (https://www.cicero.de/innenpolitik/familienrichter-fehlurteil-karlsruhe-corona-aufarbeitung-maskenpflicht):

        „Deshalb hat der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit immer akribisch darauf geachtet, das Strafrecht in diesem Fall sehr vorsichtig und restriktiv auszulegen. Sein Mittel dabei war eine wertende Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände. Er hat betont, dass es dabei auch darauf ankommt, von welchen Motiven sich ein angeklagter Richter hat leiten lassen.“

        Das korrespondiert mit Endnote 2 unter obigem Artikel in der es heißt, das „positiv zu würdigende Motive die Bewertung als elementaren Rechtsverstoß verhindern [können]. Ebenso muss, wenn die Entscheidung im Ergebnis rechtskonform war, dies immer in der Gesamtbewertung zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden.“

        Die in der ständigen Rechtsprechung des BGH bisher angewandte Abwägung bei Rechtsbeugung zwischen Verfahrensverstoß, Motivlage (Kinderschutz) und ggf.rechtskonformem Ergebnis (RKI-LEAK, Osnabrücker Urteil) fehlt komplett.

          • Ð auf 26. November 2024 bei 6:11

          Und wenn – wie hier – die Verfahrensverstöße derart eklatant sind, dass es auf die Motive nicht mehr ankommt? Oder wenn das Motiv – Durchsetzung der eigenen politischen Meinung zur „Maskenpflicht“ – gar nicht so edel war? Warten Sie doch erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung ab, bevor Sie sich zu solch steilen Thesen wie „politisches Urteil“ verleiten lassen.

            • Marius Thielen auf 26. November 2024 bei 10:52

            Lieber „D“,
            wenn das Wörtchen „wenn“ nicht wär’…
            Zum Thema „Durchsetzung der eigenen politischen Meinung zur “Maskenpflicht”“ setzen sie sich doch bitte mit dem RKI-LEAK auseinander. Danke.
            Vielleicht ist ihre Zeit da sinnvoller eingesetzt, als hier in teils unflätiger Art und Weise Meinungen zu kommentieren.

            • Eddi auf 26. November 2024 bei 17:41

            „Durchsetzung der eigenen politischen Meinung zur Maskenpflicht.“ Es gibt eindeutige Regeln zum Tragen von Masken im Arbeitsbereich, warum sollte es plötzlich anders ein, wenn man im Privatbereich gezwungen wird eine zu tragen, zumal über längeren Zeitraum. Wie schon angedeutet wurde dieses Thema schon durchgekaut. Vielleicht war die politische Meinung zur Maskenpflicht einfach falsch und kritisch, überteuert überdies? Mich wundert es ohnehin, dass diesbezüglich nie Anzeigen erfolgten, denn im Arbeitsbereich muss eine arbeitsmedizinische Untersuchung (G26) vorausgehen, ob man überhaupt maskentauglich ist oder gesundheitliche Gründe dagegensprechen. Was seinen guten Grund hat, denn der Atemwiderstand steigt an, zumal bei FFP2 und die Respiration lässt einen das ausgeatmete CO2 erneut einatmen, was zu gesundheitlichen Problemen führen kann und auch geführt hat, vorwiegend bei Kindern. Insofern kann ich Richter Dettmars Entscheidung absolut nachvollziehen und sie nach m.M. für menschlich richtig ansehen. Die neue Version von Masken, welche man aus dem Hut gezaubert hat: Mund-Nasenbedeckung entsprach keiner Norm, da es keine Vorgaben gab hinsichtlich Maschenweite, Material, Durchlässigkeit etc. insofern sicherlich nicht geeignet zur Filterung von angeblichen Viren, weder zum Selbstschutz noch zum Fremdschutz, nur Pseudosicherheit. Eine tiefgreifende Aufarbeitung, auch speziell im Hinblick auf dieses Thema, ist unabdingbar, humanitär und könnte Wiederholungen vermeiden helfen.

            • Ð auf 26. November 2024 bei 18:16

            Hat halt nichts mit dem vorliegenden Rechtsbeugungsvorwurf zu tun. Die Argumentation „Maskenpflicht war falsch, Richter hat etwas dagegen getan, folglich kann es keine Rechtsbeugung sein“ erscheint mir doch etwas unterkomplex.
            @Marius: Ich heiße Ð, nicht D.

            • Eddi auf 26. November 2024 bei 18:47

            @ Đ: Dann bin ich doch gespannt auf die tatsächliche Urteilsbegründung, die man hoffentlich zu lesen bekommt.

            • A.U. auf 28. November 2024 bei 12:28

            @Marius: Ich heiße Ð, nicht D.: Damit auch hier die Formalien stimmen.

            Wo beginnt die Paradoxie, wenn die Methode das gebiert, was sie verhindern will. Ödipus live

    • Sabi auf 24. November 2024 bei 19:26

    Es macht mich unglaublich traurig, dass ein Mensch, der Menschlichkeit zeigt, dafür verurteilt wird. Kinder und ältere Menschen werden derartige schlecht behandelt, dass ich das Gefühl nicht loswerde, dass es mit voller Absicht passiert.
    Ich persönlich würde Herrn Dettmar gerne einen Orden verleihen für seinen Mut!!!
    Alles Liebe Herr Richter wünscht Ihnen, Sabine

    • Jose Wankte auf 24. November 2024 bei 16:48

    Der BGH bestätigt das Urteil gegen Richter Dettmar.
    Die Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen war eine Rechtsbeugung, nach Ansicht des BGH.
    Der BGH hat damit, aus meiner Sicht , jedes Recht auf Rechtsprechung verloren.
    […]

      • Ð auf 24. November 2024 bei 18:33

      Wenn Sie den Ansatz von Rechts- und Leseverständnis hätten, würden Sie nicht solche Schoten raushauen. D. wurde wegen Verfahrensverstößen verurteilt (wie weiland ein Richter, der gesetzlich gebotene Anhörungen in Betreuungsverfahren gezielt nicht durchführte). Der Inhalt der Entscheidung spielte dort wie hier keine Rolle.

        • Eddi auf 24. November 2024 bei 20:13

        Dann haben Sie es zumindest rudimentär verstanden. Wenn ein „Verfahrensverstoß“ gewichtiger ist als die Gesundheit von Kindern, dann stimmt etwas nicht im Lande. Über Tragezeitbegrenzungen von Masken und Sinnhaftigkeit von Masken will ich nicht wieder anfangen, das könnte man mittlerweile wissen. Zu vermuten ist ein Urteil mit „Erziehungseffekt“, für potentielle Nachahmer und eventuelle Folge-„Pandemien“.

          • Ð auf 24. November 2024 bei 20:25

          Nur zwei Ratschläge für Sie, Eddi:

          1. Sie sollten sich nicht in juristische Erörterungen einmischen. […]
          2. Sie sollten generell nicht alles glauben, was Sie denken.

            • Eddi auf 25. November 2024 bei 8:12

            An Sie eine Empfehlung: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
            Es war schon lange nicht mehr von so eminenter Bedeutung, sich in „juristische Erörterungen/Vorgänge“ reinzudenken und notfalls indirekt einzumischen. Auf Ratschläge, in denen Drohungen im Unterton mitschwingen, reagiere ich allergisch. Mein Gehirn war bisher eine verlässliche Einrichtung, d.h. was ich denke kann ich auch glauben, da es durch einen Filter geht, dem ich vertraue. Bleiben Sie gesund, alles andere ist sekundär.

      • Josy auf 24. November 2024 bei 22:04

      Der BGH eine […]? Das geht entschieden zu weit! Nur weil einem eine Entscheidung nicht passt…? Im übrigen hatte wie hier bereits angemerkt, die Entscheidung rein gar nichts mit Corona zu tun. Wer kann ernsthaft wollen, dass in einem Rechtsstaat (oder wünschen Sie den gar nicht mehr?) Richter Ihre eigens organisierten Schauprozesse durchführen? Wo kämen wir da hin, wenn jeder sich seine für sich interessanten Themen zuschanzen könnte? Irgendwann wird ja doch immer jemand eine Meinung vertreten, die einem unlieb ist. Hier geht es um Masken, ein anderes Mal kann es was ganz anderes sein. Wo kommen wir da hin? Denken Sie das doch bitte mal weiter. Dann können wir die Justiz auch abschaffen und jeder lässt seine Probleme von eigens ausgesuchten Personen entscheiden (Schiedsleute, Clanchefs…wie Sie wollen). Gute Nacht…

    • Hans-Jörg Bartmann auf 24. November 2024 bei 16:14

    Ich war mal Teil des Systems und habe völlig auf die Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Justiz vertraut. Der Ist Zustand macht mich unendlich traurig. Ich habe es niemals für möglich gehalten, dass es in Deutschland soweit kommt.

    • Jörg auf 24. November 2024 bei 13:49

    Ergänzung:
    Der Schaden, den das hier beschriebene Handeln der Justiz der längst nur noch rudimentär vorhandenen sog. FDGO zufügt, ist immens.
    Die Zerstörung auch noch der Reputation ist ein Todesstoß bzw. Sargnagel.
    Das gilt für die hier thematisierte aktuelle, höchstinstanzliche Entscheidung ebenso wie für die bitterböse und verwerfliche politische Repression auf Ebene der AGs.
    Der „Deletimierer“, die ja nur Überbringer der Botschaft sind, bedarf es überhaupt nicht.
    Die Rolle der Justiz als „Hure“ oder „Auftragskiller“ der Mächtigen ist keine Erfindung der BRD. Das Problem ist, daß man dem Bundesbürger versprochen hatte, daß es damit vorbei sein.
    Da ist auf lange Sicht Vertrauen verspielt worden, das gerade die Verantwortlichen für den aktuellen Zustand womöglich noch dringend brauchen werden.
    Jede HD macht’s schlimmer und das Schwert stumpfer.

    • Ria Fenia auf 24. November 2024 bei 12:16

    Rechtstaat oder Rechtsstaat ? wir sind im zweiten und niemand merkt es.

    • Ben Goldstein auf 24. November 2024 bei 11:57

    Für mich waren die Urteile, die die Wohnungsabgabe zur Finanzierung des Rundfunks stützen, die Zäsur. An diesem Punkt hat sich die Judikative vom Empfinden der Menschen entfernt. Bei dieser Sache wird auch deutlich, was der Mechanismus ist, nicht „Konsensdruck“, vielmehr das Versagen Urteile mit massiven Konsequenzen zu fällen, auf Basis der Realität. Man hat weder Rundfunk noch Coronapolitik den Stecker ziehen wollen. Ohne den Rundfunk, besser gesagt mit einem Rundfunk, der seine Arbeit macht, wäre die Coronapolitik eine andere gewesen. Man hätte mit der Illusion vom „unabhängigen Rundfunk“ brechen müssen, blieb aber in der Fiktion. Auch bei Corona blieb die Rechtsprechung in Fiktionen.

    • Jörg auf 24. November 2024 bei 11:01

    Als Nichtjurist habe ich es gerade soweit gebracht, daß mir gewisse absurde und eigentlich klar kriminelle Urteile als „nachvollziehbar“ verkauft werden konnten.
    Richter seien Dienstleister des Staatswesens und hätte allein dessen Gesetze umzusetzen, ganz gleich, ob die daraus erwachsenden Urteile in vollkommenem Widerspruch zur bekannten, gesicherten Realität stehen.
    Ferner hätte Rechtsprechung also nichts mit Gerechtigkeit zu tun, sondern mit Gesetzen.

    Ich kann als Nobody nur davor warnen, das in Reinkultur betreiben zu wollen, da bereits jetzt der im Licht der Öffentlichkeit stehende Teil der Justiz als Repressionsapparat wahrgenommen wird.
    Das impliziert: …in keiner Weise unabhängig, also keine Säule des klar nicht vorhandenen Rechtsstaates.

    Zunächst mag es Kleingeistern und den Gewissenlosen der Machtelite als praktisch und verlockend erscheinen, die Opposition zu Tode zu urteilen (Vernichtung der Existenz usw.). Aber jeder Hieb mit dem juristischen Schwert macht es stumpfer, bis nach den „Qualitätsmedien“ und der Politikshow auch diese „Säule“ nicht mehr trägt.

    Abschließend die Formulierung eines oberen Grünen aus Mitte der 1980er Jahre:
    „Deutschland muß solange degeneriert werden, bis es desintegriert.“

    • Lissy auf 24. November 2024 bei 10:06

    https://www.juraforum.de/lexikon/treu-und-glauben

    Können mir die Spezialisten hier bitte einmal erklären, wieso dieser Paragraph, § 242 BGB – Leistung nach Treu und Glauben,
    Herrn Dettmar in seiner Amtausübung verurteilen, wenn er danach alles richtig gemacht hat?
    Welche Möglichkeiten gibt wenn die Judikative genau gegen diesen § 242 BGB – Leistung nach Treu und Glauben in ihrer Amtsausübung verstößt? Müsste für die Profis doch Wissen aus dem ersten Semester sein – oder?

      • Ð auf 24. November 2024 bei 20:50

      Gerne! § 242 BGB ist eine zivilrechtliche Norm und hat mit dem strafrechtlichen Fall etwa so viel zu tun wie eingewachsene Fußnägel mit einer Zahnextraktion. Reicht das?

        • Lissy auf 25. November 2024 bei 10:48

        Antwort an D und ela:

        Zitat: “ Er legt fest, dass alle vertraglichen Pflichten in einer Art und Weise zu erfüllen sind, die sich an den Maßstäben von Ehrlichkeit, Vertrauen und Fairness orientiert….Die Bestimmungen des § 242 BGB haben eine Ausstrahlwirkung auf alle Rechtsbereiche und Gesetze in Deutschland. Dies bedeutet, dass der Grundsatz von Treu und Glauben nicht nur die Erfüllung vertraglicher Pflichten betrifft, sondern auch weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Rechtsordnung hat. “ Quelle; siehe oben

        Also fallen hierunter auch arbeitsrechtliche Vertragsinhalte! Wer gegen welche in diesem Fall offensichtlich verstoßen hat ist unstrittig und genau deshalb läuft es in allen Bereichen genau so, wie in diesem Fall; wo nämlich Verstöße gegen Vertragsinhalte, (in Politik, Wirtschaft, Lehre und Wissenschaft etc.) egal welcher Art in bestimmten Fällen keine Folgen mehr haben.
        Man könnte schlussfolgern es herrscht Gesetzlosigkeit?! Wer mag kann sich gern einmal genauer damit auseinandersetzen, was das bedeutet, wenn TREU und GLAUBEN nicht mehr gelten, wo das hinführt und wie das endet?

          • Ð auf 25. November 2024 bei 12:14

          Treu UND Glauben, wohlgemerkt! Wie bei den Blues Brothers: Country UND Western.[…]

      • ela auf 24. November 2024 bei 22:07

      Diese Norm kommt aus dem BGB. BGB=Zivilrecht. Das passt hier gar nicht hin!

    • DanielBartelsHof auf 23. November 2024 bei 23:35

    Liebe Initiatoren von Krista!
    Vielen Dank für die wichtige Arbeit, aber ich vermisse in dieser sich seit 2020 verschärfenden Situation:
    1. Vorschläge wie die deutsche Justiz grundgesetzkonform gestaltet werden könnte.
    2. Welche Kriterien Art. 20 Absatz 4 in Kraft treten lassen. Sollten Sie keine derartigen Kriterien entwickeln können, erwarte ich die Aussage dass dieser Absatz ersatzlos zu streichen ist.
    3. Eine Zusammenfassung der Änderungen des Grundgesetzes, die gegen wichtige Inhalte oder den Geist gerichtet sind oder waren. Deren Rückgängigmachung die politische Forderung des demokratischen Widerstands werden könnte.

    • Harvey Kreutzer auf 23. November 2024 bei 16:00

    Immer mehr Menschen haben Angst vor der Justiz. Es ist einfach schrecklich was hier geschieht. Ich bin auch bereit zu spenden

      • Maria auf 24. November 2024 bei 22:20

      Man darf aber auch nicht vergessen, dass die Verwaltungsgerichte sehr viele Coronamaßnahmen gekippt haben. Ich finde das hat eigentlich eher ein positives Bild von der Justiz gezeichnet. Vieles davon ist gar nicht so richtig in die Öffentlichkeit gelangt. Aber da hat der Rechtsstaat eigentlich ganz gut bewiesen, dass er funktioniert. In diesem Fall ging es gar nicht um corona in der Frage nach der rechtsbeugung. Das kann man nicht mit Entscheidungen über die Maßnahmen in einen Topf werfen. Es ist wahnsinnig viel schief gelaufen in der Corona Zeit und vieles wurde von den Gerichten geradegerückt. Ich habe in der Hinsicht keine Angst vor der Justiz.

    • Jolle auf 23. November 2024 bei 10:51

    „.. Wer als Mieter gegen eine Kündigung, als Vermieter auf Räumung, als Handwerker auf Werklohn oder als Unfallopfer auf Schadensersatz klagt, aber auch, wer als Angeklagter nach einer Trunkenheitsfahrt oder wegen Körperverletzung vor Gericht steht, hat in Deutschland nach wie vor begründete Aussichten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren, in dem das Recht zur Durchsetzung kommt. Dieser Anspruch wird sicher nicht immer erfüllt, aber doch in vielen Fällen. …“

    Was zu beweisen wäre. Das können Sie gar nicht überblicken, dazu müssten Sie jede einzelnen rechtliche Auseinandersetzung im Detail kennen, um zu solcher Aussage, die eine Behauptung darstellt, zu gelangen.

      • DanielBartelsHof auf 23. November 2024 bei 23:18

      Sehr richtig, da spricht die letzte Hoffnung derer, denen bis heute nicht bewusst, wie gering die Unterschiede dieser Justiz zu der der DDR oder der in den tausend Jahren des 12-jährigen Reich ist, wo man dieselben Hoffnungen haben konnte.
      Dieses Urteil, wie die Absurditäten rund um den Prozess gegen Dr. Weber bestätigen das als die Tradition, die in „Furchtbare Juristen“ von Ingo Müller beschrieben ist.

      • Fähnrich auf 28. November 2024 bei 7:35

      „Meine Einschätzung…“ von Herrn Thielen teile ich voll und ganz.

      Es gibt/gab Richter, die gegen politische Entscheidungen RECHT gesprochen haben, dem politischen Druck entgegengetreten sind. Zum Beispiel – die Erwerbsminderungsrente wurde bei einem früheren Renteneintritt genauso mit Abzügen belegt, wie es bei den normalen Renten üblich ist. Der Richter entschied, daß ist falsch, da die Leute ja nicht freiwillig früher in Rente gehen, sondern weil sie krank sind. Diese Entscheidung wurde vom Staat/von der Regierung nicht angenommen, Berufung eingelegt. Dieser Richter wurde in eine andere Abteilung (für Versicherungsschäden) versetzt und der neue Richter entschied dann politisch konform. Auch in der C-Zeit wurden viele Richter von Staatsanwälten verklagt, wenn ihnen das Urteil nicht passte. Diese Repressalien gegen Richter müssen aufhören, welche Richter trauen sich nach diesem Urteil von Herrn Dettmar noch, unabhängig zu entscheiden!

      Sehr geehrter Herr Dettmar, ich ziehe den Hut vor Ihnen und Ihrer Familie! Eine kleine Spende geht morgen raus. Es stehen viele Menschen hinter Ihnen. Möge die Zukunft nur Gutes für Sie bringen. Bleiben Sie gesund. Wir werden Sie nie vergessen! Mit herzlichsten Grüßen aus Schwerin!

    • Markus Stengele auf 23. November 2024 bei 9:17

    Wir hatten in diesem Land leider schon einmal Richter, die willfährig geurteilt haben! Da kann man nur hoffen, dass es nicht ganz soweit kommt. Die Tendenz ist leider vorhanden!

      • Jutta Dinter auf 23. November 2024 bei 9:56

      …Wir sind diesmal kraft- und lichtvoller!!

      • Eddi auf 23. November 2024 bei 17:01

      Gehen wir doch etwas zurück in der Geschichte und bemühen hierzu die unverfängliche „Bundeszentrale für politische Bildung“ (BpB). Es bleibt jedem Leser selbst überlassen, die derzeitige Situation einzuordnen. Es gab mal den intelligenten Spruch: „Wehret den Anfängen“. Sollten partiell Parallelen erkennbar sein, handelt es sich selbstverständlich um reine Zufälle. Die BpB soll insbesondere der Jugend die politisch korrekte Richtung und historischen Verfehlungen aufzeigen, was dem Lehrkörper in den Schulen zu thematisieren und zu vermitteln anheim gestellt wird.
      https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/archiv/526843/gelenkte-justiz-zerstoerung-der-rechtsprechung-im-dritten-reich-richterbriefe-zur-einheitlichen-ausrichtung-der-rechtsprechung-im-nationalsozialistischen-sinne/

      • DanielBartelsHof auf 23. November 2024 bei 23:21

      Wir hatten das durchaus öfter. Die dem GG widersprechende Justiz entspricht der Bismarckschen und die Hoffnungen bzgl. der „harmlosen“ Rechtsgebiete zu ordentlichen Urteilen zu kommen kann auch nur für bestimmte Personenkreise gelten.

    • Jutta Dinter auf 23. November 2024 bei 8:47

    Herzlichen Dank für ihre klaren Worte!
    Das ist die Aufarbeitung, die dieses Land braucht!

      • Nomen nomenandum auf 24. November 2024 bei 16:08

      Hilft nur leider nicht weiter, so lange es obere Senate gibt, denen der Gedanke an Rechtsstaat und faires Verfahren völlig fremd zu sein scheint.

        • Jutta Dinter auf 25. November 2024 bei 8:25

        Diese Zeit wird kommen…

    • Gertrud V. auf 23. November 2024 bei 5:00

    Wir sollten diesen ehrenhaften Richter Dettmer auch finanziell unterstützen, ich kann das nicht organisieren, aber ich wäre mit 1000€ dabei, obwohl ich selbst fast 39 Jahre in eher prekär bezahlten Arbeitsverhältnissen (trotz Studium später), festsaß.

    • Gertrud Völckner auf 23. November 2024 bei 4:58

    Wir sollten diesen ehrenhaften Richter Dettmer auch finanziell unterstützen, ich kann das nicht organisieren, aber ich wäre mit 1000€ dabei, obwohl ich selbst fast 39 Jahre in eher prekär bezahlten Arbeitsverhältnissen (trotz Studium später), festsaß.

      • Matthias Guericke auf 23. November 2024 bei 8:47

      Liebe Frau Völckner, in Kürze wird eine Spendenaktion für Christian Dettmar gestartet, auf die dann auch auf dieser Webseite und im Telegram-Kanal von KRiStA hingewiesen wird.

        • Paul Heym auf 23. November 2024 bei 13:18

        Das ist gut. Ich werde mich beteiligen und wartet schon darauf. Diesem Mann MUSS Unterstützung zuteil werden und er muss erfahren, dass viele Menschen zu ihm stehen und ihnen sein Schicksal nicht gleichgültig ist. Zumal er für Viele in die Bresche gesprungen ist.

          • Heiko Kamann auf 24. November 2024 bei 15:01

          Sorry, Herr Heym. Aber ein Richter der Rechtsbeugung betreibt, ist für Sie „ehrenhaft“, für den würden Sie auch „spenden“?
          Vielleicht bin ich zu unbedarft; aber ich habe diesen Fall verfolgt und kann der mündlichen Urteilsbegründung des BGH absolut folgen. Welche Punkte in der mündlichen Urteilsbegründung, lassen Sie zweifeln?

    • P. Korte auf 22. November 2024 bei 23:51

    Es ist keine Meinung, sondern eine glasklare Causea der zur Kriminellen mutierten gesetzlich und objektivitäts befreite Justiz die mit Weisungszwang handeln muss.

    Die C19 Verbrechen müssen aus allen Richtungen der Politverbrecher geschützt werden, alle möglichen Ansatzpunkte werden zur Aufklärung der C 19 Verbrechen im Ansatz protektiv kriminaliesiert um nicht selbst in die Fänge der Jutiz zu geraten.

      • Eddi auf 23. November 2024 bei 16:13

      Bundesverfassungsrichterin und Vizepräsidentin: Corona-Entscheidungen waren „absolut richtig“.
      Diese Aussage erfolgte vermutlich NACH der Offenlegung der RKI-Files. Aber interessante Meinung einer Richterin. Gären wird es noch lange. Wäre noch wichtig, ob es ihre private Meinung oder die des Gerichtes darstellt, da kein Urteil beigefügt ist.
      Ansonsten: Was ist der Antrieb für eine derartige Meinung, trotz mittlerweile anderer und globaler Erkenntnisse? Verwundert es, wenn der Bürger das Vertrauen in die Justiz verliert?

      „Man habe damals einfach nicht gewusst, was richtig und was falsch war. Und sich dann halt an die Politik gehalten. Die solle nun auch die bei den Menschen entstandenen Wunden heilen. Und jetzt gut überlegen, wie man mit dem Thema umgeht, da dieses „noch immer gärt“.
      „Auf die zunehmenden Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Deutschland angesprochen, sagte die Richterin, davon könne sie nichts erkennen. Das seien subjektive Wahrnehmungen, die nur lästigerweise immer wieder vorgetragen würden. Um dann zu dem Schluss zu kommen: „Ich möchte schon darauf hinweisen, dass dies aus rechtlicher Perspektive nicht zutrifft.“
      (Interview mit der „Rheinischen Post“ und bei Philosophia Perennis).

        • Heiko Kamann auf 24. November 2024 bei 15:10

        Sie beziehen sich auf die sog. „RKI-Files“. Könnten Sie bitte konkretisieren, welche Seiten oder Aussagen diesen Fall berühren? Ferner schreiben Sie, „Aber interessante Meinung einer Richterin“. Ich habe durchgezählt; dort saßen 5 Richter!
        Wo genau erkennen Sie denn eine „zunehmend eingeschränkte Meinungsfreiheit?“
        Im Jahre 2024 gibt es viel mehr Plattformen als je zuvor, wo jeder Mensch seine Meinung verbreiten kann; wo ist die Einschränkung?

          • Eddi auf 24. November 2024 bei 18:31

          Wo steht, dass DIESER Fall in den RKI-Files zu finden ist? Es geht um die Entscheidungen bei Corona generell. Wenn Sie interessiert sind an den RKI-Files, was ich nicht annehme, suchen und lesen Sie diese bitte selbst. Würden Sie den Bericht von der Rheinischen Post und Philosophia gelesen haben, wüssten Sie, dass nur die Vizepräsidentin diese Ansicht äußerte. Ja, wenn Sie keine Meinungseinschränkungen wahrnehmen, dann liegt es vermutlich an Ihnen, ich vermute Konsument des ÖRR und systemkonform, geimpft und mehrfach geboostert. Oder gar Jurastudium 1. Semester? Es geht nicht um die Plattformen, welche seit Corona Gottseidank zahlreich wurden, alternative und freie Medien, andere meide ich, aus genau dem genannten Grund. Soll ich Ihnen nun aufzählen wo die Meinung eingeschränkt ist, würden Sie ebenfalls in diesen Plattformen lesen und nicht dem Mainstream folgen, wüssten Sie schon lange, dass die Artikel 5, 20 GG u.a. nahezu außer Kraft sind. Da ich Ihren Kommentar auf Paul Heym gelesen habe, kann ich mir weitere Erklärungen sparen, sie würden keinen Nährboden finden. Sie können sicher sein, Ihnen geschieht nichts, außer dass man Ihnen eine Karriereleiter anbietet. Ich bezweifle auch, dass Sie die ganze Tragweite der Veränderung des Landes überhaupt mitbekommen bzw. wenn, dann nicht einordnen können. Bleiben Sie gesund.

    • Christa Mörschbacher auf 22. November 2024 bei 23:02

    Wird man wenn man Leben retten will, jetzt schon in Deutschland bestraft ,ich wurde durch die Impfung sehr geschädigt so sehr das ich lebenslang auf fremde Hilfe angewiesen bin .Bis jetzt war ich „2021 2022 2023 2024 schon im Krankenhaus teilweise 2mal 3 Wochen 4Wochen und Reha ,oft im Rollstuhl ,80% Schwerbehindert und Pflegebedürftig 2 Grad .Die mir das angetan haben durch Zwang gehören Bestraft .Unschuldige die deshalb im Gefängnis Menschenunwürdig behandelt werden, entlassen werden müssen.

    • Horst-Uwe Killa auf 22. November 2024 bei 22:51

    Gibt es eine Möglichkeit Herrn Dettmar finanziell zu unterstützen? Vielleicht gibt es bereits eine Initiative oder ähnliches.

      • Matthias Guericke auf 23. November 2024 bei 8:33

      Lieber Herr Killa, vielen Dank für die Nachfrage! In Kürze wird eine Spendenaktion für Christian Dettmar gestartet, auf die dann auch auf dieser Webseite und im Telegram-Kanal von KRiStA hingewiesen wird.

    • Hans Petereit auf 22. November 2024 bei 22:43

    In der Krise zeigen sich die fundamentalen Probleme des Systems.

    Das ist die Basis des ingenieurmäßigen Denkens und wie ich vielen Stichproben feststellen konnte ist das nicht das Denken der Juristen.

    Während Ingenieure in richtig und falsch denken, sprechen die Juristen von vertretbar und meinen damit „auch richtig“, obwohl das im Einzelfall eben falsch bedeutet.

    In der Krise versagt dieses Konzept, weil es zu widersprüchlichen Entscheidungen führt. Denn das Denken in vertretbaren und unvertretbaren Entscheidungen führt in der Krise zur Inkonsistenz zwischen den Urteilen untereinander und mit der Verfassung.

    In der Krise braucht man eine bessere Entscheidungstheorie und die gibt es natürlich auch, sonst gäbe es keine zuverlässigen technischen Systeme, aber Juristen kennen sie leider nicht.

    Richter und Wissenschaftler verwenden in Bezug auf ihre Tätigkeit den Begriff der Freiheit, nur muss damit etwas vollkommen unterschiedliches gemeint sein. In der Wissenschaft bedeutet die Freiheit, dass man so arbeiten kann, wie man es für richtig hält, dass aber am Ende alles nachvollziehbar und schlüssig begründet sein muss.

    Für Richter bedeutet die Freiheit vor allem, dass sie entscheiden können, wie sie möchten und sie dafür hinnehmen, dass sie im Zweifel die Verfahren nicht so führen dürfen, wie sie es für richtig halten. Das führte bisher zu zwei Effekten.
    Zum einen dürfte die Anforderung, dass Urteile schlüssig begründet werden müssen, von den Richtern eher als lästig als als zielführend angesehen werden, weil es ja nicht darum geht, ein bestimmtes durch die Welt vorgegebenes Ziel zu erreichen. Zum anderen dürften die meisten Richter die Begründung ihrer Entscheidungen vom Ergebnis her aufbauen und nur die Fakten heranziehen, die zu der Entscheidung passen, die sie treffen wollen.

    Mit dem Urteil im Fall des Richters Dettmar kommt jetzt ein weiterer Effekt dazu. Mit dem Urteil ist klar, dass sich Richter nicht mehr entscheiden können, wie sie es für richtig halten, denn wenn sie die falsche Entscheidung treffen, kann das das Richteramt mit allen Konsequenzen kosten. Es ist doch vollkommen klar, dass wenn Richter Dettmar sich gegen das Kindeswohl entscheiden hätte, dann hätte der Staat das Urteil begrüßt und es hätte keine Ermittlungen wegen Rechtsbeugung gegeben, selbst wenn sich Richter Dettmar ansonsten ganz genauso verhalten hätte. Dass Vorgehen von Richter Dettmar war also im Grunde vollkommen akzeptabel. Seine Entscheidung war nicht akzeptabel für einen Staat, der seine Maßnahmen auch gegen das Kindeswohl durchsetzen wollte.

    Obwohl genau erkennbar ist und damit in diesem Fall die Frage der Rechtsbeugung eindeutig davon abhängt, ob das Urteil tatsächlich in Bezug auf die Realität richtig ist, wurden die entsprechenden Beweisanträge nicht zugelassen, weil es darauf nicht ankäme. Nur da irrt der BGH, wie jeder erkennen kann. Es kommt in diesem Fall ganz eindeutig darauf an, ob das Urteil materiell richtig ist.

    Genau das muss auch Richter Dettmar klar gewesen sein und deshalb hat er das Urteil sorgfältig vorbereitet. Zynischerweise werfen die Gerichte ihm genau diese sorgfältige Vorbereitung vor. Nur das führt dazu, dass Richter Dettmar lieber hätte in Kauf nehmen müssen, ein Fehlurteil zu treffen als sich um die richtige Entscheidung zu bemühen. Am Ende wäre es für seine ihn persönlich besser gewesen, wenn er sich für das Kindeswohl nicht interessiert hätte. Der BGH negiert damit jedes sinnvolle Familienrecht, dass sich für das Kindeswohl interessiert.

    Weil sich Juristen nicht dafür interessieren, richtige Entscheidungen zu treffen, erkennen sie z.T. nicht, dass es sich um ein krasses Fehlurteil handelt, sondern halten selbst diese Entscheidung für vertretbar.
    Recht wird mit solchen Entscheidungen nicht funktionieren können. Diese Entscheidung zerstört deshalb den Rechtsstaat. Eine solche krasse Fehlentscheidung kann das. Diese Entscheidung zwingt alle, entweder ihren Kompass für richtig und falsch komplett zu verbiegen, oder aber den BGH als rechtliche Instanz nicht mehr ernst zu nehmen. Daran zerbricht der Rechtsstaat.

      • Klaus Siebert auf 23. November 2024 bei 7:45

      Ihre Analyse trifft den Kern. So wertvolle und hilfreiche Denkanstöße. Deshalb gibt es wohl auch KRiStA … Danke.

      • Dan Benjamin auf 23. November 2024 bei 8:20

      … Vielen Dank für diese tolle Analyse…

      • LIssy auf 24. November 2024 bei 9:06

      Die Analyse ist vortrefflich, nur wo bleibt die Lösung des Problems Herr Petereit?
      Überall schreiben sich die Menschen die Finger in den Blogs wund und es wird von Tag zu Tag schlechter,
      in allen Bereichen der Gesellschaft. Dieses „falsche Denken“ ist zum Normalfall geworden und diese „falschen Urteile – Beurteilungen“
      von Sachlagen ebenso! Lesen Sie und alle Interessierten bitte den 2. Brief an die Thessalonicher Kap. 2 Verse 9ff.
      Einen gesegneten Sonntag für Sie und Alle!

      • Rosina Huber auf 24. November 2024 bei 17:13

      Vielen Dank für Ihre hervorragend sorgfältige Analyse.

      • InteressierterNutzer auf 27. November 2024 bei 19:05

      Pauli hätte zu diesem Text geschrieben: „Das ist nicht nur nicht richtig, es ist nicht einmal falsch!“ (https://rationalwiki.org/wiki/Not_even_wrong). In dem Text sind so viele logische Fehler, dass es sich nicht lohnt auf sie einzugehen. Er ist eine peinliche Verdrehung von ingenieur- und naturwissenschaftlicher Herangehensweise, er strotzt vor falschen Prämissen und zeugt von einer erschreckenden Ahnungslosigkeit über das Thema der richterlichen Unabhängigkeit in der Urteilsfindung und der richterlichen Gebundenheit an Gesetze bei der Urteilsfindung.

      • Sandra Mann auf 27. November 2024 bei 23:49

      Was für eine irrwitzige Fundamentalkritik. Sollen wir einfach das Recht abschaffen und jeder Richter sucht sich seine Fälle selber, wo er meint, Unrecht zu finden?

      Wie wäre denn ihre konkrete Kritik am Urteil? Dazu scheint hier niemand in der Lage zu sein. Nehmen Sie sich mal einen Strafrechtkommentar in die Hand, allgemein empfohlen wird der von Fischer, gibt’s in der nächsten Uni-Bücherei, und schlagen Sie doch einfach mal nach, wie das die Rechtsprechung so sieht. Dann lesen Sie sich das Urteil durch und melden sich wieder, wenn sie herausgefunden haben, was das Gericht ihrer Meinung nach falsch gemacht hat.

    • Jens auf 22. November 2024 bei 22:19

    Da bestätigt sich wohl die alte Weisheit, dass man vor Gericht und auf hoher See nur in Gottes Hand sei.

  1. Gerade in der fehlenden Unabhängigkeit bedeutender Gerichte bei Verfahren mit politischem Besug erweist sich das Nichtvorhandensein einer belastbaren Gewaltenteilung, denn gerade für diese Unabhängigkeit ist diese ja vorgesehen. Dass man sich um eine Erörterung der Faktenlage drückt, also ob das ganze Notstandsregiment seit 2020 überhaupt eine Faktengrundlage hatte, ist kennzeichnend für die gesamte Handhabung der Causa durch hohe Instanzen wie BGH und BVG. Man wird den Verdacht nicht los, die Verantwortlichen dort wissen ganz genau, warum sie es dazu gar nicht erst kommen lassen.

      • Heiko Kamann auf 24. November 2024 bei 15:20

      Tja, erst mal so richtig die eigene Meinung, ohne faktengebundenheit raushauen; dann noch behaupten „Dass man sich um eine Erörterung der Faktenlage drückt“.
      Sagen Sie mal, haben Sie die mündliche Urteilsbegründung überhaupt in Gänze angehört und erfasst. Es wurde von der Vorsitzenden en detail auf die strafrechtlich verwertbaren Dinge eingegangen und begründet. Welche detailierten Gegenargumente haben Sie denn und aus welcher Quelle?
      Ein Eierdieb ist beim Klauen erwischt worden; mehr nicht!

        • Ð auf 24. November 2024 bei 18:37

        Lieber Herr Kamann, vielen Dank eines Außenstehenden für Ihre Beiträge! Aber: Erwarten Sie von Ihren Adressaten vieles, jedoch keine Erkenntnis.

          • Eddi auf 24. November 2024 bei 19:56

          Da haben sich anscheinend zwei gesucht und gefunden oder einfach abgesprochen, da chronologisch auffällig. Erkenntnis, ja die erwarten diese Adressaten auch nicht von „Außenstehenden“.

            • Sandra Mann auf 27. November 2024 bei 23:44

            Natürlich. Jeder, der eine andere Meinung hat, ist böswillig. So einfach kann man sich’s auch machen, dann muss man sich keiner Kritik aussetzen.

    • Michaela Röder auf 22. November 2024 bei 19:30

    Traurig! Wo gibt es einen Unterstützungsfonds für Christian Dettmar?

      • Matthias Guericke auf 23. November 2024 bei 8:34

      Liebe Frau Röder, vielen Dank für die Nachfrage! In Kürze wird eine Spendenaktion für Christian Dettmar gestartet, auf die dann auch auf dieser Webseite und im Telegram-Kanal von KRiStA hingewiesen wird.

    • Dr. Christian Knoche auf 22. November 2024 bei 18:50

    Vielen Dank für den trefflichen und gelungenen Kommentar. Dem ist nichts hinzuzufügen.
    Rechtsanwalt Dr. Christian Knoche.
    Anwälte für Aufklärung e.V.

    • Eddi auf 22. November 2024 bei 18:08

    In einem vermeintlichen Rechtsstaat ohne funktionelle Gewaltenteilung wird es nie Gerechtigkeit geben, insbesondere nicht in politischen Prozessen. Obwohl im GG die Gewaltenteilung explizit und im „Prinzip“ Eingang findet – funktionell geht anders.

    „Das Ende der Freiheit ist gekommen, wenn eine Gewalt im Staat allmächtig wird und keine kontrollierende Gewalt mehr neben und über sich hat“, mahnte der geistige Vater Charles de Montesquieu schon im 18. Jhdt.
    „Solche Gewaltenteilung fehlt in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik. Hier steht die Parlamentsmehrheit, welche die Regierung gewählt hat und trägt, politisch auf der Seite der Exekutive und sieht ihre Aufgabe vor allem darin, sie zu stützen und gegen Angriffe der Opposition zu verteidigen“. Was derzeit eindeutig erkennbar ist.
    „Sie ist ein Instrument der Machterhaltung und Machtausübung für die Regierung und deshalb außerstande, diese wirklich zu kontrollieren“.
    „Der Gewaltenmonismus kommt auch darin zum Ausdruck, dass Regierungsmitglieder und Parlamentarische Staatssekretäre gleichzeitig Sitz und Stimme im Parlament haben. Das macht die Kontrolle der Regierung durch das Parlament erst recht zur Farce, zumal der Regierungschef auch normale Abgeordnete durch die Hoffnung auf höhere Ämter diszipinieren kann“.
    „Dabei sollte es uns eigentlich nachdenklich machen, dass der Nobelpreisträger Friedrich August von Hayek die fehlende Trennung von Gesetzgebung ud Regierung als zentralen Konstruktionsfehler parlamentarischer Demokratie kritisiert hat“.

    Hinweis: Inhalte/Sätze in Anführungszeichen stammen aus dem Buch: „Die Deutschlandakte“ von Hans Herbert von Arnim.

    Mich würde immer noch interessieren, warum die Magna Charta der Richter bis dato nicht umgesetzt ist und welche Auswirkungen/ Änderungen sich daraus ergeben würden. Als älterer Bürger, der sich mit unserer neueren Geschichte hinreichend beschäftigt hat, ist es schwierig auszuhalten was sich da „zusammenbraut“. Den inneren Zustand erachte ich als sehr kritisch, ein Sprengsatz mit kurzer Lunte, verlorenes Vertrauen ist sehr schwer wieder herzustellen. Begriffe wie Demokratie und Rechtsstaat sind abgegriffene Floskeln, die ich nicht mehr hören kann aus dem Munde von Politikern/Parlamentariern/ÖRR. Quo Vadis Deutschland?

      • Heike Pührer auf 23. November 2024 bei 7:32

      So werden die kritischen Geister, einer nach dem anderen, „weggewischt“. Sind sie aus dem Amt entfernt, können systemkonforme nachrücken und die Gefahr, dass den wahren Übeltätern (Man kann viele auch als Mörder mit Vorsatz bezeichnen.) für ihre Taten bestraft werden, rückt in weite Ferne.
      Nicht ansatzweise hätte ich sowas für möglich gehalten, dass wir solche Urteile wieder aushalten müssen! Und der Rest der Gesellschaft? Konsumiert, feiert und ist (geistig) gefangen im Hamsterrad 🙁

      • Hannelore Wolf auf 23. November 2024 bei 15:24

      Ich bin vollkommen entsetzt! Das BGH hat die Verurteilung Richter Dettmars bestätigt!! 2 Jahre auf Bewährung und Verlust der Pension. Der Mann ist über 50 Jahre alt. Das ist die Vernichtung eines völlig unbescholtenen Menschen, der alles in seiner Macht stehende tat , damit Kinder einer Grundschule von der Maskenpflicht während des Unterrichts (c.6 Stunden) befreit wurden. Das ist „unser“ Rechtsstast. Dettmar hat gegen einige juristisch vorgesehene Regeln und die damals gültigen Gesetze mit seinem Urtei verstoßen. Also: Verurteilung rechtmäßig und Verlesung des Urteils durch eine völlig emotionslose Richterin.
      Aus. Vorbei. Das wars mit dem Rechtsstaat. Kein Wort darüber, daß die damaligen Gesetze zwar durchs Parlament kamen, aber jeglicher wissenschaftlicher Basis widersprachen. Sie waren durch nichts bestimmt als dem Bestreben der Politik, ihre Macht durchzusetzen. Begleitet von sogenannten Wissenschaftlern im Dienste dieser Macht, die in Talkshows auftraten, um täglich Horrormeldungen zu verbreiten, die allesamt inzwischen  Lügen gestraft wurden. Die aber gern einmal das Bundesverdienstkreuz umgehängt bekommen!
      Auch wenn damals die Damen und Herren Abgeordene zu ängstlich oder zu unwillig waren, sich wirklich zu informieren (und solche Informationen gab es übergenug), so ist doch wenigstens heute unzweifelhaft klargestellt, daß  n i c h t s  und keines der beschlossenen Gesetze  dem wirklichen Geschehen entsprach und gegen alles verstieß, was im Grundgesetz mit der Würde des Menschen oder der Freiheit eines Bürgers festgeschrieben worden war.
      Diese Gesetze und alle daraus folgenden Urteile sind also genauso „rechtsmäßig“, wie die Urteile der Nazi-Richter, die ja auch strikt nach Gesetzesvorlage geurteilt haben. Und wie hieß es dazu „was damals Recht war, kann ja heute nicht Unrecht sein“. Oh doch! Es kann, es muß!!
      Wir haben wieder ein politisches Recht!
      Es graust einen.

        • Sandra Mann auf 27. November 2024 bei 23:43

        Dettmar hat diesen eigenwilligen Weg selbst gewählt und sein eigenes Recht anstelle des geltenden Rechts gestellt. Play stupid games, win stupid prizes. Es war auch von Anfang an klar, dass darauf die Entfernung aus dem Richterdienst folgen wird.

        Aber klar, wenn ein Gericht die eigene Meinung bestätigt, ist es natürlich hellsichtig und gerecht, wenn es das nicht tut, ist es entsetzliches Unrecht und Willensbruch. Ich frag mich nur, was bei dieser beschränkten Weltsicht im Lebensweg schief gelaufen ist.

        Es ist bemerkenswert, dass auf dieser Seite „kritischer Richter und Staatsanwälte“ offenbar sehr wenig Rechtskenntnis herrscht, sonst wäre detaillierte inhaltliche Kritik am Urteil zu erwarten.

          • Eddi auf 28. November 2024 bei 20:37

          Die Betreiber der Seite sind Juristen, d.h. nicht, dass die Kommentatoren Rechtskenntnisse haben müssen, zumal diese variabel interpretierbar sind. Nicht umsonst wurde das Sprichwort geprägt: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“. Es gibt noch ein Sprichwort, das vermutlich die Erfahrung lehrt: „“Vor Gericht braucht man drei Säcke: einen mit Papier, einen mit Geld und einen mit Geduld.“ (Aus SWR-Wissen).

    • Klaus Siebert auf 22. November 2024 bei 17:41

    Diese Entscheidung des BGH macht fassungslos. Der ganze Tatbestand … Hausdurchsuchungen, Kriminalisierung, Bespitzelung, Argwohn, Entzug der Existenzgrundlage. Das ist wohl nur mit blinder Wut gegen Mindermeinungen zu erklären, die sich bewahrheiten.

    Wo bleibt nur der gesunde Sachverstand, Toleranz, Lebensweisheit und ja … auch die Liebe. Aus meiner Sicht ein trauriger Tiefpunkt deutscher Rechtsgeschichte.

    Dennoch, solange es Menschen wie Herrn Dettmar gibt, besteht noch Hoffnung. Sein Beschluss aus 2021 ist jedenfalls ein Höhepunkt deutscher Rechtsgeschichte.

    • Ralf M auf 22. November 2024 bei 17:20

    Also sind wir im “ Rechtsstaat “ schon soweit das Verfahrensfehler höher bewertet werden wie das Kindeswohl.

    Man kann solch Urteil nur als ERBÄRMLICH betiteln und jede Menschlichkeit dieser Entscheider in Bezug auf Kinder, Ärzte, Quer- und Mitdenker aus allen Bereichen vermissen lässt.

    Ich schäme mich für diese Regierung und die treuergebene Justiz und deren Vasallen,welche jede,aber auch jede Emphatie verloren haben.

    • Dirk Bermanseder auf 22. November 2024 bei 16:47

    Neben der Institution BGH machen die Richter auch sich selbst, persönlich, lächerlich. Kindern versuchen wir beizubringen, daß man ehrlich sein soll, die Menschen hinter den feinen Roben, belehren uns eines anderen.

    • Micha auf 22. November 2024 bei 16:35

    Die Regierung hat gegen die Radbruch’schse Formel verstoßen. Ein Gesetz erlassen, welches ein Unrecht darstellt. Die MenschenenRechte und dass GrundGesetz, beides wurden bei den Corona-Maßnahmen vorsätzlich missachtet.
    Der folgeleistende Beamte hat gegen Sein Neutralitätsgebot verstoßen, so stehe ich der Klage entgegen.

    • Janett Splitthof auf 22. November 2024 bei 15:36

    Ja, und nun? Kein Rechtsstaat mehr? Was sollen wir nur tun…?
    Hast du eine Idee?
    Herzlich
    Janett

    • Detlef Lüder auf 22. November 2024 bei 14:51

    Wie Menschenverachtend! Die Prozesse! […] Staatsanwaltschaft u.u.u.! Gott-los! Gewissen-los! Mögen Sie alle zeitnah an sich und ihren Familien die Corona-Maßnahmen spüren – ob mRNA-Gen-Substanz, Psyche, Sauerstoffdefizite im Gehirn, TurboK…., und den Weg zu Gott, zur Menschlichkeit, zu Rechtschaffenheit … finden?! Für Viele/Vieles ist es dann zu spät!

      • Sandra Mann auf 27. November 2024 bei 23:37

      Den Geimpften geht’s ganz gut, danke. Bislang ist auch keines der prognostizierten Massensterben eingetreten.

        • Eddi auf 28. November 2024 bei 12:57

        Vielleicht sollte „Mann“ etwas recherchieren, dann bekommt man auch Ergebnisse. Definition von Massensterben? Reichen Tausende nicht und unzählige Geschädigte, welche z.T. nicht mehr arbeiten können?
        Zu oben, keine Antwort mehr möglich, also hier: „Natürlich. Jeder, der eine andere Meinung hat, ist böswillig. So einfach kann man sich’s auch machen, dann muss man sich keiner Kritik aussetzen“.
        Kann mich nicht erinnern dass ich jemand als böswillig diffamiert hätte. Die Frage ist vielleicht, wer sich mehr der Kritik ausgesetzt sieht und um sich schlägt. Ich denke, dass die Mehrzahl der Kommentatoren Nichtjuristen sind wie ich, was aber belanglos ist, da meine Wahrnehmung so ist, dass die Gesetze Gummischnüren gleichen, die man beliebig anwenden kann. Wobei gesunder Menschenverstand manches Studium ersetzt, zumal man zunehmend erkennt, dass vermeintliches Recht unterschiedlicher Auslegung unterliegt, also keine Geradlinigkeit sondern anscheinend personifiziertes/gerichtsorientiertes Recht darstellt. Für mein Empfinden müssten Gesetze eindeutig sein, mit klaren Prämissen unterlegt und keinen Deutungsspielraum lassen. Dafür würde es einer echten Gewaltenteilung bedürfen, um externe Einflüsse zu verhindern. Auch dürften EU-Erlasse und Gesetze keinen Einfluss auf die nationale Gesetzgebung haben (z.B. DSA), was sicherlich i.S. der Gründungsmütter/-väter des GG so gesehen würde. Auf das schriftliche Urteil bin ich tatsächlich gespannt.

Kommentare sind deaktiviert.