Eine Rezension
Der Rechtsanwalt Dr. Christian Knoche aus Nordhessen hat die Geschichte des Mandates eines neunjährigen Jungen, der in die erbarmungslosen Mühlen der Corona-Bürokratie geraten war, in bewegender Weise in einem Buch nacherzählt. Das Buch wirft erschreckende Schlaglichter auf Schulen und Verwaltungsbehörden, auf Medien, besonders aber auf eine Justiz, die dem rechtssuchenden Bürger während der „Corona-Zeit“ vielfach den gebotenen Schutz verweigert hat. Am Ende scheint aber doch Hoffnung auf, dass hierzulande noch Richter Dienst tun, die sich nicht gehorsam der Exekutive untergeordnet haben, sondern eigenständige Entscheidungen treffen.
Hauptperson ist der im Februar 2011 geborene Vincent, der als dreijähriges Kind den Tod seines Vaters, der sich mittels einer Tauchermaske und Gas suizidiert hatte, verarbeiten musste. Das Stichwort „Maske“ spielt erneut eine Rolle, als im Frühjahr 2020 Lockdowns und Maskenpflicht beschlossen werden. Seine Erinnerungen machen Vincent das Tragen einer Maske zu einer Horrorvorstellung. Seine Mutter und ihr Partner gehen mit ihm zu einer Fachärztin, die ihm ein sogenanntes Maskenbefreiungsattest ausstellt. Lehrerin und Leiter der staatlichen Schule, die Vincent besucht, reagieren verständnislos, üben Druck aus und demütigen das Kind; in den Klassenkameraden finden sie willfährige Gehilfen. Vincent wird von seiner Mutter abgemeldet und darf auf ihr Betreiben in der Freien Waldorfschule Ostfriesland, wo man das Attest akzeptiert, hospitieren. Die Freude währt nur bis zum 9. September 2020: An diesem Tag erscheinen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes und nehmen bei den Schülern Rachenabstriche – auch bei Vincent, und zwar dreimal. Eine Einwilligung seiner Mutter liegt nicht vor; es wurde wohl nicht einmal versucht, eine einzuholen. Die Lehrerin spiegelt Vincent aber vor, seine Mutter habe zugestimmt. Die „Gefahrenlage“ soll laut Gesundheitsbehörde letztlich darin bestanden haben, dass der Bruder eines Mitschülers, dem Vincent nie begegnet war, positiv getestet worden sei.
Erwartungsgemäß sind alle Testergebnisse negativ. Gleichwohl ordnet die Gesundheitsbehörde gegen Vincent Quarantäne an. Und die Freie Waldorfschule wirft ihn raus.
Die bereits erwähnte Ärztin bescheinigt Vincent eine vorübergehende Schulbesuchsunfähigkeit infolge schwerer psychischer Traumatisierung. Vincent erhält „Homeschooling“.
Seine Mutter beauftragt Rechtsanwalt Dr. Knoche mit der Erstattung einer Strafanzeige gegen die Mitarbeiter der Gesundheitsbehörde sowie der Erhebung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Testung. Aus den Behördenakten ergibt sich dann, dass der Verursacher der „unaufschiebbaren“ Maßnahmen des 9. September, der Mitschüler, zuletzt am 28. August in der Schule gewesen war.
Die Strafanzeige scheitert: Nach Befragung der Gesundheitsbehörde entscheidet die Staatsanwaltschaft Aurich, deren Maßnahme sei rechtmäßig gewesen. Auch die Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid bleibt erfolglos: Die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg bescheinigt der Gesundheitsbehörde für den Fall, dass das Verwaltungsgericht „wider Erwarten“ die Rechtswidrigkeit der Maßnahme feststelle, sogar gleich auf Vorrat einen strafbefreienden Irrtum. Schließlich bleibt auch das sogenannte Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Oldenburg nicht nur ohne Erfolg – der Strafsenat keilt sogar noch zurück und legt der Staatsanwaltschaft nahe, gegen die Ärztin, die Vincent das Attest ausgestellt hat, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses einzuleiten. Was auch prompt geschieht und unter Assistenz der Ärztekammer zunächst mit einem Strafbefehl gegen die Ärztin, die ebenfalls von Rechtsanwalt Dr. Knoche vertreten wird, schließt und sich mit einer Verurteilung durch das Amtsgericht Aurich zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen fortsetzt, obwohl Vincent vor Ausstellung des Attestes eine Stunde lang untersucht worden war, was auch der Richter nicht in Abrede stellt.
Dann wird es aber licht: Das Landgericht Aurich spricht die Ärztin im Berufungsverfahren rechtskräftig frei, und Dr. Knoche gewinnt auch vor dem Verwaltungsgericht. Er gerät – nicht selbstverständlich in dieser Zeit – an einen souveränen Einzelrichter, der auch zwei Befangenheitsanträge nicht zum Anlass nimmt, beleidigt zu sein. Der Richter schaut sich vielmehr die anzuwendenden Verwaltungsvorschriften näher an und stellt fest, dass diese keine hinreichende Grundlage für die Aktion des Gesundheitsamtes geboten haben. Der angebliche Verursacher der „Gefahrenlage“, der Schulkamerad, den Vincent nie gesehen hat, war nämlich keine „Kontaktperson“ im Sinne der Verwaltungsvorschrift. Das hätten auch die Staatsanwaltschaft Aurich und die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg herausfinden können.
Abgesehen davon, dass die Mitarbeiter der Gesundheitsbehörde infolge dieses Versäumnisses ungeschoren geblieben sind, haben Vincent und seine Ärztin am Ende Recht bekommen. Das ist leider keine Selbstverständlichkeit, schon gar nicht in „Corona-Fällen“. Es ist zwei Richtern zu verdanken, die ihren Amtseid ernst genommen haben, einem Rechtsanwalt, der in seinem Engagement nicht nachgelassen hat und einer Familie, die sich dem Unrecht nicht gebeugt hat.
Das 100 Seiten starke im Verlag ars vobiscum Medienhaus erschienene Buch mit dem Untertitel „Vom langsamen Weg zum Recht in Zeiten des Unrechts“ liest sich kurzweilig und spannend und lässt beim Leser Schauder und Entsetzen zurück – nicht nur über das vom Autor sehr empathisch beschriebene Leiden des Kindes Vincent, sondern auch über die teilweise schon vergessene oder verdrängte Übergriffigkeit der Exekutive und die Willfährigkeit der Justiz, der Schulen und der Medien. Aber auch das gute Gefühl, dass es dazwischen Lichtblicke gibt.
Christian Knoche, „Vincent. Der Fall Aurich – Vom langen Weg zum Recht in Zeiten des Unrechts“, 2024
Verlag: ars vobiscum
ISBN: 978-3-903479-14-2
Preis: 16,99 €
15 Kommentare
Zum Kommentar-Formular springen
“(2) Aus den RKI-Files und der Anhörung des RKI-Präsidenten Schaade in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück zur Rechtmäßigkeit der Nachweispflicht einer Corona-Impfung bei Mitarbeitern des Gesundheitswesens ergibt sich, dass das RKI vom Bundesgesundheitsministerium „Weisungen“ erhalten hat, die die Behörde auch gehorsam unabhängig von ihrer wissenschaftlichen Korrektheit umgesetzt hat. Wir fragen uns: Wer trägt die Verantwortung? Niemand im Öffentlichen Dienst muss rechtswidrige Anweisungen befolgen: Es gibt im öffentlichen Dienst ein Remonstrationsrecht!
(3) Die Regeln für Beamten sind sogar noch strenger, denn aus dem Beamtenrecht ergeben sich besondere Pflichten. Das Remonstrationsrecht des Beamten wird ergänzt durch die Remonstrationspflicht in den Fällen, in denen der Vorgesetzte – im Fall des RKI der Bundesgesundheitsminister – rechtswidrige Weisungen erteilt. In diesem Fall kehrt sich die Pflicht zur Umsetzung von Weisungen in die Pflicht um, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung gegenüber dem Vorgesetzten geltend zu machen. Die Grundlage dieser Remonstrationspflicht ist die Verpflichtung des Beamten zur Achtung des Grundgesetzes und der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und des in Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes Prinzips der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung: Die vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden!”
“Für uns Wissenschaftler und Juristen stellen sich hier nun einige Fragen:
(i) In welchem Maß trägt der ehemalige Präsident, Professor Wieler, rechtliche Verantwortung dafür, dass sein Institut gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen ist?
(ii) Bestand für verbeamtete RKI-Mitglieder und insbesondere Professor Wieler eine Remonstrationspflicht, und wenn ja, sind sie der Remonstrationspflicht nachgekommen?
(iii) Ergeben sich arbeits-, dienstrechtliche-, zivilrechtliche- oder strafrechtliche Konsequenzen aus den Verstößen gegen die gute wissenschaftliche Praxis? Wie werden die Verstöße geahndet?”
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/wissenschaftler-fordern-radikalen-neuanfang-beim-rki-aufklaerung-statt-unterwuerfigkeit-li.2256584
“Wie konnte es also dazu kommen, dass bei den Corona-Impfstoffen nicht nur ein fast hundertprozentiger Schutz vor Erkrankung, sondern auch eine effektive Reduktion des Übertragungsrisikos kommuniziert wurde?
Begonnen hat es Mitte Februar 2021, als der damalige SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach ein bis heute unveröffentlichtes Manuskript mit den Worten zitierte: „Diese Auswertungen sind von großer Bedeutung. Sie sind der erste klare Hinweis darauf, dass man sich nach der Impfung nicht ansteckt und auch nicht ansteckend ist.“ Anfang April 2021 stellt das Robert-Koch-Institut (RKI) fest: „Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigenschnelltests bei symptomlosen infizierten Personen.“ Zeitgleich kann man in vielen anderen Medien lesen: „Laut RKI können Geimpfte das Virus kaum weitergeben“, mit der Konsequenz: „Wer vollständig geimpft wurde, kann in Zukunft wie jemand behandelt werden, der negativ getestet wurde.“
Diese Aussagen basieren auf Studien mit ein oder zweimal geimpften Probanden und Beobachtungszeiträumen von wenigen Wochen. Trotzdem war die Botschaft in der Welt: „Geimpfte sind nicht ansteckend!“, als ob das eine dauerhafte Eigenschaft wäre. Es war die Grundlage für Impfzertifikate („Grüner Pass“), 2G, Betretungsverbote, Arbeitsverbote, Ausbildungsverbote, sozialen Ausschluss, Impfpflichtdebatten, Impfkampagnen in Schulen, für sozialen Druck auf gesunde junge Menschen sich impfen zu lassen, auch wenn sie bereits eine Infektion überstanden hatten. Aber auch für mediale Beschimpfungen, wie „Ungeimpfte sind die Treiber der Pandemie“ oder „Pandemie der Ungeimpften.“ Dies hatte viele unerwünschte Effekte, Vertrauensverlust in Politik, Wissenschaft und Medien, aber auch negative Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt und letztendlich die demokratische Gesellschaft. Sie offenbarten ein paternalistisches Verhältnis vieler Politiker zu den Bürgern und eine mangelhafte Kommunikation mit der Immunologie, der Wissenschaft von unserer Reaktion auf Infektionen.”
“Die ungeschwärzten RKI-Protokolle zeigen, dass auch die Mitarbeiter des Instituts sehr lange an eine effiziente und dauerhafte Reduktion des Übertragungsrisikos geglaubt haben. So steht erst im Protokoll vom 29. Oktober 2021: „FAQ zum Übertragungsrisiko durch Geimpfte muss geändert werden. Bisher sinngemäß, dass es aus PH- (Anm.: Public Health) Sicht vernachlässigbar sei.“”
“Zum Thema Fremdschutz durch Impfungen haben sich in der Öffentlichkeit vorwiegend immunologische Dilettanten geäußert, echte Expertise kam kaum zu Wort. Es brauchte lange, bis die relevanten wissenschaftlichen Veröffentlichungen außerhalb des Fachgebietes zur Kenntnis genommen wurden. Hier ging wohl oft Emotion über Evidenz. In den Medien sowieso, aber auch im Verfassungsgerichtshof, oder im Ethikrat, der seinerzeit eine allgemeine Impfpflicht empfahl, ohne dass irgendein Mitglied über immunologische Expertise verfügte. Auch Mitglieder der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina forderten Ende November 2021 eine „strikte, kontrollierte und sanktionierte 2G-Regelung“. In Österreich wurde eine allgemeine Impfpflicht Anfang Februar 2022 im Parlament beschlossen. Das war ein politischer Fehler, der viel Vertrauen in Politik, Behörden, Wissenschaft und Impfungen zerstört hat.”
https://www.berliner-zeitung.de/open-source/corona-impfstoffe-zum-fremdschutz-haben-sich-vorwiegend-immunologische-dilettanten-geaeussert-li.2256494
“Tobias Ulbrich@AnwaltUlbrich 21h
Thema heute: “Hat das Paul – Ehrlich – Institut (PEI) Wissenschaftsbetrug begangen?”
“Keine einzige der COVID-Impfstoff Herstellerfirmen hat ihre optimierten Impf-Spikes in huACE2-transgene Mäusen nach der vorhandenen Dokumentationslage getestet.
Da das PEI das Gegenteil im wissenschaftlichen Aufsatz oben behauptet, ist es nun am PEI, darzulegen welcher Hersteller, welchen konkreten Test mit huACE2-transgenen Mäusen durchgeführt haben will, und warum dies Mäuse nicht in den Berichte erwähnt werden aber alle anderen Mäusearten und Tierarten schon.
Kann das PEI diesen Beleg nach der aktuelle vorhandenen Datenlage nicht führen, dann hätten sie Wissenschaftsbetrug im sensibelsten Bereich für alle Menschen in der Bevölkerung begangen, nämlich im Bereich der Evaluierung der Risiken durch das Spike Protein (S) Wuhan 1, die dann nicht in erforderlichen huACE2-transgenen Mäusen stattfand. Die Fachleute beim PEI wussten alle, dass mit Standardlabormäusen bei der Fragestellung des Andockens an den ACE2 – Rezeptor der neuralgische Punkt für die Bestimmung der Toxizität des Spike Proteins (S) Wuhan 1 als angegebener medizinischer Wirkstoff lag. Was musste folglich geschehen sein?
Wir mutmaßen wie folgt:
1. Die Hersteller, vor allem BioNTech reichten die Tierstudien dem PEI ein.
2. Das PEI stellte fest – misst – die haben die falschen Mäuse genommen, weil sich mit denen nichts nachweisen lässt. Wenn die die Tests jetzt alle nachholen müssen, dann sind wir 1 Jahr weiter und es gibt den schon angelaufenen Impfstoffhype nicht. Mutmaßlich gab es auch ordentlich Druck vom BMG.
3. Das PEI wurde mutmaßlich korrumpiert die Art der verwendeten Mäuse “zu übersehen”, die aber in den Berichten glasklar angegeben worden waren.
4. In der Wissenschaftswelt musste, wie oben mit dem Aufsatz gelogen werden, um allen, die von der Materie Ahnung hatten vorzugaukeln, dass die korrekten Mäuse für die korrekten Feststellungen verwendet wurden. Wenn das PEI das so in der Wissenschaftswelt in einem Aufsatz veröffentlicht, wird sich wohl keiner die Mühen machen, nachzufragen, ob das mit den huACE2-transgenen Mäusen stimmt. Erst recht nicht wird jemand in die Papiere schauen, da sie ja geheim sind und 75 Jahre nach der Vereinbarung mit der FDA nicht herausgegeben werden sollte.
5. Nun wurden die schönen Ergebnisse der Standardlabormäuse abschließend den huACE2 – Mäusen wiederum durch das PEI zugeschrieben, weshalb keine Risikoindikatoren gesehen werden konnten.
6. Die Bevölkerung erhielt dann aufgrund des Abschlussgutachtens aus den Tierversuchen einen extrem “geschönten” Bericht, der den Kern der Toxizität umschiffte, nämlich das Andocken an den ACE2 – Rezeptor und das Auslösen der RAS – Kaskade, der Deregulierung des Immunsystems und aller Folgekaskaden.
Gleichzeitig kannte das PEI aber den Kern der Probleme schon, da sie wissenschaftlich bereits publiziert waren und das PEI dazu auch selbst veröffentlichte, u.a. wiederum unter Mitwirkung von Prof. Dr. Klaus Cichutek:
Theuerkauf SA, Michels A, Riechert V, Maier TJ, Flory E, Cichutek K, Buchholz CJ. “Quantitative assays reveal cell fusion at minimal levels of SARS-CoV-2 spike protein and fusion from without”. iScience. 2021 Mar 19;24(3):102170. doi: 10.1016/j.isci.2021.102170. Epub 2021 Feb 9. PMID: 33585805; PMCID: PMC7871100. pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/3358…
Die IFG – Anfrage dazu an das PEI läuft immer noch. Wir gehen aber davon aus, dass dort gar nicht geantwortet werden wird, weil bei den in Betracht kommenden Straftaten sicher keiner Auskunft erteilen wird. Eine Strafanzeige lohnt sich nach meinem Erfahrungen bisher nicht, da jede Staatsanwaltschaft nach unseren Erfahrung derzeit wegen der Weisungsgebundenheit an die Justizminister die Hände gebunden sind und sicher nicht ermitteln dürfen. Sollte das anders sein, kann sich ja jeder Staatsanwalt gerne an mich wenden. Wir reichen dann gerne alle Materialien zu der Thematik ein.
Die wissenschaftliche Veröffentlichung dürfte ganz sicher zu korrigieren sein oder die Veröffentlichung ist von der Redaktion der Zeitschrift zurück zu ziehen, sollte das PEI nicht den Beleg für die Behauptung führen können.”
https://xcancel.com/AnwaltUlbrich/
“Einer nun ernsthaft neuen, sachlichen und belastbar faktenbasierten gerichtliche Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht steht somit nichts mehr im Wege. Der zuständige 1. Senat des Gerichtes hat es jetzt in der Hand, durch eine angemessen selbstkritische Verfahrensweise und die geboten überprüfende Neubewertung seiner vorangegangenen Entscheidungen die Standfestigkeit des ganzen Bundesverfassungsgerichtes als Bollwerk der Grund- und Menschenrechte unter Beweis zu stellen. Denn auch wenn das Verwaltungsgericht Osnabrück durch seine vorbildliche Beweisaufnahme die Glaubwürdigkeit des RKI und die Glaubhaftigkeit seiner Verlautbarungen bereits für alle übrigen Gerichte sichtbar entzaubert hat, so steht zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht ihm in dieser Größe, eigene Fehler einzugestehen und zu berichtigen, nicht nachstehen wird.
Dieser Schritt ist unabdingbar, will das Bundesverfassungsgericht bei der juristischen Bewältigung der Corona-Krise noch die zentrale Referenz für eine verlässlich tatsachengestützte Verfassungswahrung darstellen. Ungeachtet dessen liegt der Ball nun zugleich im Spielfeld der vielen Instanzgerichte. Diese müssen sich bewusst sein, dass der Rechtsstaat davon abhängt, das essentielle Vertrauen des Publikums in ihre Funktionsfähigkeit mit jeder ihrer Entscheidungen lebendig zu halten.”
Siehe:
https://assets.cicero.de/2024-09/Die%20Pandemie%20der%20Unmenschlichkeit.pdf
“Bastian Barucker@BBarucker 2h
Die beste mir bekannte juristische Analyse der Pandemiepolitik:
Zwei Rechtsanwälte, die sich auf die geleakten/freigeklagten RKI-Protokolle und PEI-Dokumente beziehen, legen mit diesem Aufsatz das Fundament für eine rechtliche Aufarbeitung, die den Namen auch verdient.:
“Statt aber die Grundlagen dieser Auskünfte aus politisch weisungsgebundenen Behörden auf ihre Plausibilität und ihre Tatsachenbehauptungen hin in Beweisaufnahmen selbst zu überprüfen, haben Gerichte in tausenden verfassungs-, verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Corona-Verfahren ihre Entscheidungen unter der ungeprüften richterlichen Annahme getroffen, dass Art, Umfang und Zeitpunkte des relevanten Tatsachenwissens kraft unparteiischer und fachwissenschaftlich überlegener Expertise des RKI und des PEI bereits geliefert gewesen wären.
“In aller Deutlichkeit: Der erste Lockdown in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beruhte offenbar maßgeblich auf einer politischen bzw. ministeriellen Einflussnahme auf das RKI, was der Öffentlichkeit und den Gerichten als unabhängige wissenschaftliche Risikoeinschätzung verkauft wurde. Damit brachte der RKI-Präsident höchstselbst die juristische Begründungsgrundlage des Bundesverfassungsgerichts, vieler Verwaltungsgerichte, Straf- und Zivilgerichte krachend zum Einsturz.
Da das RKI weisungsgebunden war und seine Stellungnahmen den Wünschen der Politik anpasste, offenbaren die Protokolle, dass Widersprüche, Unklarheiten und Unrichtigkeiten in den amtlichen Stellungnahmen systematisch ausgeblendet wurden, ja ausgeblendet werden mussten.
Der öffentlich kommunizierte Fremdschutz durch Impfungen bestand ebenso wenig wie die vom RKI postulierte Ausprägung der Gefährdungslage für die Allgemeinbevölkerung durch Corona-Infektionen.
Ein objektiver Blick auf die im März 2020 durch das RKI veröffentlichte Datenlage in Deutschland zeigte keine nationale medizinische Bedrohungslage. Am 17.03.2020 wurden bundesweit zwölf Todesfälle mit positivem PCR-Test (an und mit Corona) registriert und behandelt. Das Argument des exponentiellen Anstiegs der positiven PCR-Testfallzahlen hätte die Gerichte angesichts der nahezu verdreifachten Testzahlen bei lediglich minimalem Anstieg der Quote positiver Tests stutzig machen müssen.
Nach alldem dürfte erkennbar geworden sein, dass dem PEI nach dem Start der Impfkampagne keine zuverlässige Grundlage für die Sicherheitsüberwachung der neuartigen Covid-19-Impstoffe zur Verfügung stand und der prozessuale Beweiswert der Feststellungen in den Sicherheitsberichten des PEI kritisch zu hinterfragen ist.
Um die Spirale fehlerhafter gerichtlicher Entscheidungen zu beenden, bedarf es nun weiterer Richterinnen und Richter, die in Ansehung der deutlichen Sprache der RKI- und PEI-Files ihre Pflicht zur Sachverhaltsermittlung durch Beweisaufnahmen umsetzen und vorhandenes Recht anwenden.
Die freigeklagten und geleakten RKI-Protokolle zeigen allerdings, dass ein Großteil der in den Jahren 2020 bis 2023 geschaffenen freiheitseinschränkenden Normen von Anfang mit dem Makel der Verfassungswidrigkeit behaftet waren, weil Gesetzgeber und Exekutive in vielen Bereichen über das notwendige Wissen bereits verfügten oder die notwendigen Erkenntnismöglichkeiten nicht gewissenhaft nutzten.
Die deutsche Richterschaft aller Gerichtsbarkeiten hat durch ihre Corona-Rechtsprechung nicht nur Millionen Erwachsene, Kinder und Jugendliche sowie Wirtschaftsunternehmen dieses Landes, sondern zugleich sich selbst gegen evidenzfreie exzessive Maßnahmen des Infektionsschutzes wehrlos gemacht
Betrachtet man die gegen die Bevölkerung und die Gerichte eingesetzten manipulativen Mechanismen zur Herstellung einer breiten Folgebereitschaft für die Coronamaßnahmen, die von fast allen Bundestagsfraktionen beabsichtigte Verabschiedung einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht gegen Covid-19 und die bereits im Dezember 2021 ausgeloteten rechtlichen Möglichkeiten zu deren Durchsetzung mittels behördlicher Verwaltungsvollstreckung (einschl. körperlicher Gewaltanwendung), muss sich die deutsche Richterschaft in einer breiten öffentlichen Sachdebatte der Frage stellen, ob und wann sie ihre unübersehbare Folgebereitschaft aufgegeben und den evidenzlosen Übergriffen auf die Bevölkerung ein Ende gesetzt hätte, wäre die allgemeine Impfpflicht nicht im Bundestag knapp gescheitert.”
https://www.cicero.de/innenpolitik/corona-justiz-pandemie-der-unmenschlichkeit-rki-files
”
https://xcancel.com/BBarucker
Danke für die Vorstellung. Btw: ISBN Schreibweise bei Amazon 978-3903479142, sonst funktioniert die Suche nur über den Titel bzw. Autor.
Es ist immer noch so und war schon vor Corona so.
Ärzte kommen in die Schule und Untersuchen die Kinder ohne das Wissen der Eltern.
Zum Beispiel in NRW kommen Zahnärzte vom Gesundheitsamt in die Grundschule und untersuchen alle Kinder.
Die Eltern werden nicht informiert.
So war es Anfang dieses Schuljahres in der Grundschule unserer Tochter.
Unsere Tochter wollte sich nicht untersuchen lassen, aber sie wurde dazu gezwungen. Sie war total verzweifelt als ich sie abgeholt hatte.
Als ich mich darüber beschwert habe bekam ich nur die Antwort:
Das steht so im Schulgesetz NRW. Der Untersuchung müssen sich alle Kinder unterziehen. Da haben sie als Eltern keine Handhabe. Es ist nicht vorgesehen die Eltern darüber zu informieren.
Schockierend finde ich das.
Ich habe danach noch ein Heft gefunden über Kinderrechte, herausgegeben vom Kinderschutzbund und dem Ministerium für Familie. Da werden die Rechte kindgerecht erklärt. Es steht drin, dass die Kinder ein Recht auf ihre Meinung haben und diese beachtet werden soll und es wird auch den Kindern erklärt, dass sie Niemand gegen ihren willen anfassen darf.
Aber die Meinung unserer Tochter, ihr Nein zur zahnärztlichen Untersuchung, wurde missachtet und sie wurde gegen ihren willen untersucht, also angefasst.
Ich finde das Schulgesetz NRW steht hier in Widerspruch zu diesen Kinderrechten und zum Sorgerecht.
Die Zähne unserer Tochter sind natürlich tadellos, wir gehen regelmäßig zum Zahnarzt unseres Vertrauens.
Kinder müssen sich nicht nur gegen ihren willen, in der Schule, einer Zwangsuntersuchung unterziehen lassen, sie müssen sich auch Zwangsimpfen lassen (Masernimpfung) aufgrund der Schulpflicht/ also dem Zwang zur Schule zu gehen.
Einfach traurig, wie mit Kindern und Jugendlichen in diesem Land nicht nur bei Corona umgegangen wird. Ich selbst habe mich über ein Jahr lang um einen Jugendlichen aus einer Jugend WG ein wenig gekümmert, ihn unterstützt, so weit es mir möglich war. Die sogenannten Corona Maßnahmen und das Homeschooling haben ihm das schulische Genick gebrochen, weil ihm in der Jugend WG niemand unterstützt oder geholfen hatte. Er war Förderschüler, also ohnehin lernschwach. Dabei ist er nicht dumm, im Gegenteil. Er leidet jedoch unter einer posttraumatischen Belastungsstörung und ADHS, was aus meiner Laiensicht eine besondere Betreuung erfordert hätte. Leider habe ich ihn erst kennengelernt, als alle Eulen verflogen waren. Ich möchte auf die weiteren Versäumnisse der Jugend WG nicht weiter eingehen, da unter anderem ein Strafverfahren gegen den Trägen und Betreuer anhängig ist. Bezüglich der Maskenpflicht, sollte man meines Erachtens nicht vergessen, dass FFP2 Masken laut Arbeitsschutzrichtlinie maximal 60 Minuten, in Ausnahmefällen 75 Minuten am Stück getragen werden darf, und dann mindestens 30 Minuten erfolgen müssen. So gesehen, müsste sich eigentlich jeder Lehrer, jeder Schulleiter strafbar gemacht haben, denn nirgendwo wurden diese Richtlinien eingehalten, nicht einmal bei Kindern. Ich bin allerdings juristischer Laie, auch wenn ich in meiner Berufsausbildung als geprüfte Werkschutzfachkraft gewisse rechtliche Grundkenntnisse erfahren habe. Ich persönlich bin bezüglich einer umfassenden Aufarbeitung, insbesondere auch einer juristischen Aufarbeitung, von Corona äußerst pessimistisch. Die Gründe dazu werde ich nicht öffentlich äußern.
Der Irrsinn kannte keine Grenzen. An unserer Schule wurden Grundschüler mit dem Fuss der Lehrerin auf Distanz gehalten und angebrüllt, wenn sie versehentlich in ihren Sicherheitsabstand gelaufen sind.
Was wir gesehen haben war einfach deutsche Mentalität, wie sie schon immer war und auch heute noch ist. Wer denkt, dass die Masse daraus gelernt hat, bekommt den Nobelpreis in Naivität.
In Europa gibt es nur 2 Länder die eine strikte Anwesenheitspflicht in der Schule fahren. Deutschland und Schweden. In allen anderen Ländern kann man über Anträge ins Homeschooling wechseln und wird von der Schule nur noch leistungstechnisch überwacht/betreut. Das ist auch selbstverständlich in den USA in Kanada – ja sogar in Russland.
Von den zwei europäischen Länder mit der Anwesenheitspflicht ist das eine Schweden, die defacto überhaupt keine Maßnahmen hatten. Nicht nur dass es vielerorts nicht mal Masken zu kaufen gab… man braucht auch keinen sinnlosen Einkaufswagen Zwang und was sich diese Deutschen nicht so alles ausgedacht haben.
“Corona” und gerade der Umgang mit den Kindern hat auf einzige artige Weise die Deutsche Mentalität gezeigt. NEIN es war nicht die Regierung – es war fast das gesamte Volk – die Verkäuferin die endlich mal Macht hatte, Lehrer, Schulleiter, Gemeindevertreter, Rentner in der Bahn…
Letztlich bleibt festzustellen, dass es nur einen wahren Schutz für Kinder gibt und das sind in einer gesunden Familie die Eltern. Ein Staat und Schulen die Kindern 7h am Tag Staubschutzmasken aufdrängen, ihnen Angst machen, sie auf Abstand halten, alternativ denkende Kinder ausgrenzen und sie das auch noch in der Schulnotenbewertung spüren lassen – als erzieherische Maßnahme, wie in Brandenburg vom Bildungsministerium* angeordnet – sind dazu ganz offensichtlich nicht in der Lage.
* Brandenburg schloss erst die Schulen selbst und duldete nach Wiedereröffnung bei Kindern die keine sinnlosen Tests machen wollten, oder diese unsägliche Maske tragen wollte, bis zu einem Jahr Homeschooling. Die Eltern standen mit der Schule in Verbindung haben von den Lehrern auch Stoff bekommen. Jetzt kommts: Als erzieherische Maßnahme – wurden die Lehrer angewiesen die abgegeben Arbeiten NICHT zu bewerten. Obwohl das Kind mindenstens genauso viel gelernt hat und die Arbeiten abgegeben hat. Es wurde am Jahresende ein Zeugnis ausgestellt mit komplett Sechsen, obwohl das Kind vorher ein TOP Schüler war und während des ganzen Jahres gelernt hatte.
Das ist Deutschland und darauf gibt es nur eine Reaktion: Auswandern!
Ist diese Anweisung an die Lehrer, abgegebene Arbeiten nicht zu bewerten, irgendwo verschriftlicht? Kann man das nachlesen? Die Frage bedeutet nicht, dass ich das anzweifele, sondern dass ich der Meinung bin, dass solche Ungeheuerlichkeiten bekanntgemacht werden und in die Aufklärungsarbeit mit einfließen müssen.
Diese Anweisungen würden mich auch interessieren. Brandenburg hat eines der besseren Informationsfreiheitsgesetze.
Ja, es sind wir Eltern. Wir müssen die Kinder schützen. Ich habe in 2021 meinen Job in der Klinik aufgegeben und meinen Sohn zu Hause beschult. Wir sind dann ausgewandert – nach Schweden. Es ist alles nicht einfach, auch hier gab es Menschen die aufgrund ihrer Impfkritik belächelt oder kritisiert worden sind oder gar unter Druck gesetzt worden sind – auch vom Arbeitgeber. Eines weiß ich aber sicher, diese Gesellschaft hier ist nicht so vergiftet wie die Deutsche. Vor allem die Fürsorge für Kinder und deren Wichtigkeit ist nicht vergleichbar.
Ja, endlich ein bisschen oder mehr Macht ausüben zu dürfen, offiziell schikanieren zu dürfen, denunzieren zu sollen, das hat viele zu “Höhenflügen” ermutigt, ihre “besten” menschlichen Eigenschaften zu Tage treten zu lassen. Und das ermutigt diese Feiglinge auch, jede Aufarbeitung dieses C-Skandals zu vereiteln.
Kleine Korrektur. Das Berufungsverfahren gegen die Ärztin, das mit einem Freispruch endete, fand nicht vor dem LG Oldenburg statt, sondern vor dem LG Aurich.
Vielen Dank für den Hinweis. Ist korrigiert.
Das KRiStA-Moderationsteam