„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Steuergeldvernichtung in Milliardenhöhe bei illegaler Maskenbeschaffung durch Bundes­gesundheits­ministerium

Dr. Manfred Kölsch

Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay

Masken wurden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in der Zeit vom März 2020 bis Mai 2020 beschafft. Jetzt, nach ca. 4 Jahren, spielen diese Einkäufe plötzlich eine bedeutende Rolle in der Presse. Schlagzeilen wie „Ärger für Mr. Maske“ oder „Steuerzahlerbund: Teure Maskenfehlentscheidung“ machen aktuell auf die damalige Maskenbeschaffung aufmerksam. Vordergründiger Auslöser dieser Nervosität sind zwei Entscheidungen des OLG Köln (eine vor dem 6. Juli 2024 und eine weitere am 19. Juli 2024). Beide Entscheidungen stellen zum Schadenersatz an die Lieferanten verpflichtende Vertragsverletzungen des BMG fest. Die Revision wurde vom OLG Köln nicht zugelassen. Rechnet man die Streitwerte der weiteren ca. 100 ähnlich gelagerten rechtshängigen Klagen hinzu, über die noch nicht entschieden worden ist, dann droht, einschließlich Zinsen, Gerichtskosten und Anwaltsgebühren ein Schaden von ca. 3,5 Milliarden Euro. Schätzungen gehen davon aus, dass jährlich weitere Kosten von einer Milliarde Euro anfallen (FAZ, 22. Juli 2024, Nr. 168, S. 17). 

Bei der aktuellen Aufgeregtheit über drohende Schadenersatzansprüche aus vor dem OLG Köln rechtshängigen Klagen befasst sich niemand vertieft mit dem Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) vom März 2024. Das soll hier nachgeholt werden, liegt ihm doch ein viel umfassenderer Maßstab zugrunde als nur Schadenersatzansprüche von Maskenlieferanten. Im Folgenden angegebene Seitenzahlen beziehen sich auf diesen Bericht. 

Der BRH stellt fest, dass, wirtschaftlich betrachtet, der überwiegende Teil der PSA-Beschaffung (Persönliche Schutzausrüstung, wozu im Wesentlichen die Masken zählen) „im Ergebnis ohne Nutzen für die Pandemiebekämpfung und damit ohne gesundheitspolitischen Wert“ war. (S. 46). Der BRH empfiehlt dem BMG deshalb auch, seine Beschaffungstätigkeit während der „Pandemie“ kritisch aufzuarbeiten (S. 54), um dann jedoch resigniert festzustellen: Der Bundesrechnungshof vermisst insoweit eine angemessene kritische Auseinandersetzung des BMG mit diesen Vorgängen (S. 53). 

Wenn es nach Jens Spahn (CDU) geht, bedarf es keiner Aufarbeitung. Der jetzige stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU im Bundestag, Jens Spahn, erklärte auf die Frage, ob er heute wieder so viele Masken bestellen würde: „Wäre ich aber noch einmal in der gleichen Situation mit dem gleichen Wissen von damals, wahrscheinlich schon.“ Mit dem Wissen von heute hätte er allenfalls etwas weniger Masken bestellt. 

Der jetzige Ressortchef, Karl Lauterbach (SPD), will rechtzeitig vor Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen die Vorgänge im Jahre 2020 bewerten lassen und dabei „jeden Stein“ umdrehen, „um die Maskenangelegenheit restlos aufzuklären.“ Zur Arbeit der Beauftragten sagt er: „Sie mistet jetzt aus.“ „Und dafür gehen wir systematisch und schonungslos vor.“ 

Massive Verstöße gegen Dokumentationspflichten

Die Aufarbeitung der wirtschaftlichen Folgen der Maskenbeschaffung für den Bundeshaushalt und den Steuerzahler wird erheblich durch die gravierenden Verstöße gegen die Dokumentationspflicht behindert. 

Die öffentliche Verwaltung hat ihr Tun an Art. 20 Absatz 3 Grundgesetz (GG) zu orientieren. In diesem Rahmen hat sie die Pflicht zur objektiven Dokumentation des wesentlichen Ablaufs verwaltungsinterner Maßnahmen und Entscheidungen. Dies bedeutet, es sind Akten zu führen, die alle wesentlichen Verfahrenshandlungen und deren Begründung, sowohl für den internen Betrieb sowie auch für eine Prüfung durch Dritte, richtig und vollständig wiedergeben. Nach § 12 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sind Akten als geordnete Zusammenstellung von Dokumenten mit eigenem Aktenzeichen und Inhaltsbezeichnung zu führen. Dadurch wird ein transparentes Verwaltungshandeln gesichert und eine sachgerechte Archivierung ermöglicht. 

Verstöße des BMG gegen die aus dem Rechtsstaatsprinzip Art. 20 Absatz 3 GG ableitbare Dokumentationspflicht sind vom BRH in erschreckendem Ausmaß festgestellt worden (S. 25 ff.). 

Im Zusammenhang mit der Abwicklung der PSA-Beschaffung wurden keine fortlaufenden Akten geführt; Schreiben wurden ohne Aktenzeichen erstellt und abgelegt, ohne den Zusammenhang festzuhalten, aus dem sie entstanden waren. Welche Stellen und Ebenen im BMG bzw. welche Dritte daran beteiligt waren, ist nicht ersichtlich. Die regelmäßig vorkommenden Besprechungen mit externen Dienstleistern wurden nicht dokumentiert; Ergebnisse mündlicher Absprachen sind nicht in Vermerken niedergelegt. Eine nachvollziehbare Vergabedokumentation für PSA-Beschaffungen des BMG fehlt. Der BRH hat festgestellt, dass alle Beschaffungen wortgleich und ausnahmslos als dringlich bezeichnet worden sind. Sie führten alle an, dass der jeweilige Anbieter als Einziger die Waren zu diesem Zeitpunkt und in dieser Menge habe liefern können. Diese unzutreffenden formularmäßigen Vergabebegründungen sind anonym verfasst und lassen deshalb nicht erkennen, dass sie von Dritten, an dem Beschaffungsvorgang überhaupt nicht Beteiligten, stammten. Teilweise erst einen Tag vor einer angekündigten Prüfung durch den BRH vor Ort, wurden vom BMG nachträglich Ordner mit Ausdrucken aus Laufwerken und E-Mail-Konten gefüllt. Das Fehlen fortlaufender Seitenangaben bietet Gelegenheit, jederzeit Unterlagen hinzuzufügen oder zu entnehmen, was strafrechtlich als Urkundenfälschung zu bewerten wäre. So wurden in der Tat Vergabevermerke rückdatiert (S. 28). Nur aus internem Schriftverkehr konnte der BRH entnehmen, dass sämtliche Dokumente, ohne jede Begründung, nachträglich mit dem Vermerk: „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ versehen worden waren und dadurch den Ansprüchen aus dem Informationsfreiheitsgesetz entzogen werden sollten. Auf eine Aufforderung des BRH schob das BMG nach: Die Offenlegung birgt das „akute Risiko der unberechtigten Inanspruchnahme des Bundes in einer Vielzahl von Fällen mit einem im Einzelfall und insgesamt beträchtlichen Risiko für die fiskalischen Interessen des Bundes“ (S. 28). Das VG Köln hat in seinem Urteil vom 19. Januar 2023 – Aktz.: 13 K 2382/21, Rdnr. 194 – festgestellt, dass die vorgebrachten fiskalischen Interessen des Bundes die Einstufung als Verschlusssache „weder im Ansatz noch in der Begründung“ tragen würden. Im Übrigen dürften unberechtigte Ansprüche schon aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht erfüllt werden, sodass kein beträchtliches Haushaltsrisiko entstehen kann. 

Die starken Worte von Karl Lauterbach zur systematischen und schonungslosen Untersuchung der Maskenbeschaffung wird ihre Probe an dem im BMG hinterlassenen Verwaltungschaos bestehen müssen. 

Rechtswidrige Überbeschaffung von Masken 

Der Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Der Abschluss etwa von Verträgen, die Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren nach sich ziehen, erfordert eine Verpflichtungsermächtigung nach § 38 Bundeshaushaltsordnung (BHO). Dadurch soll die parlamentarische Budgethoheit gesichert werden. Das Prinzip der Einzelveranschlagung nach § 17 BHO sichert die Einwirkungsmöglichkeiten des Parlaments auf den Inhalt des Haushaltsplans. Je detaillierter die Zweckbestimmung, umso stärker ist die Bindung der Exekutive an die Haushaltsentscheidungen des Gesetzgebers. Die Bindung erstreckt sich sachlich auf die bezeichneten Zwecke und zeitlich grundsätzlich auf das Haushaltsjahr (§ 45 Absatz 1 BHO). 

Verstöße gegen Haushaltsrecht 

Den Feststellungen des BRH ist zu entnehmen, dass das BMG bei der Beschaffung der Masken bewusst gegen Haushaltsprinzipien verstoßen hat. 

Im Februar 2020 wurde das BMG durch den COVID-19-Krisenstab beauftragt, den Bedarf der Bundesbehörden sowie denjenigen der Akutkrankenhäuser und kassenärztlichen Praxen zu ermitteln. Dem BMG war bekannt, dass auch die Länder, Krankenhäuser und Arztpraxen in Eigenregie Masken anschaffen würden. Am 29. März 2020 hatten Bund und Länder vereinbart, dass zur Unterstützung der Krankenhäuser und Arztpraxen „auch der Bund“ Masken bereitstellen und den Ländern und Krankenversicherungen (KVen) zur Verfügung stellen sollte. Das sog. Corona-Kabinett stellte am 30. März 2020 fest: „Der Bund hat sich angesichts der besonderen Lage entschieden, ergänzend zu den Beschaffungen (…) des Gesundheitswesens und der Länder“ PSA zu beschaffen (für alles S. 15). 

Den akuten Teilbedarf, zu dem „auch der Bund“ neben den Ländern, den Krankenkassen und den Arztpraxen beitragen sollte, ermittelte das BMG unter expliziter Abstimmung mit den Ländern und mehrfacher Anpassung innerhalb des Ministeriums mit 75 Millionen partikelfiltrierenden Halbmasken (PfH) und 200 Millionen Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS). Entgegen dieser Bund-Ländervereinbarung begann das BMG allerdings schon am 9. März 2020 mit dem Abschluss eigener Kaufverträge zur Lieferung von Importware sowie dem Abschluss von Rahmenverträgen mit deutschen Unternehmen, die ihre Einkaufsstrukturen zur Maskenbeschaffung einsetzen sollten.  

Insgesamt beschaffte das BMG bis Ende aller PSA-Beschaffungen am 5. Mai 2020 1,7 Milliarden PfH und 4 Milliarden MNS (S. 13). Die tatsächlich georderten Mengen überstiegen damit um ein Vielfaches die Maskenanzahl von 275 Millionen Masken, zu deren Anschaffung das BMG wegen angeblich dringenden Bedarfs allein „ermächtigt“ worden war. Die enormen Geldbeträge (5,9 Milliarden Euro) zur unnötigen Anschaffung von Masken in dieser Höhe belasten den Bundeshaushalt seit 2020 bis heute und auf weiteres, ohne das eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung erteilt worden wäre. 

Die Verselbständigung der Exekutive, die unter Missachtung der zwingend einzuhaltenden Haushaltsvorgaben geschah und gleichzeitig einen Beitrag zur Aushöhlung des parlamentarischen Budgetrechts leistete, beurteilt der BRH zusammenfassend: Der BRH „sieht die Ursachen für die Probleme, Folgekosten und Rechtsverstöße vor allem in der massiven Überbeschaffung“ (S. 8). 

Es ist festzuhalten, dass in dieser Beschaffungsmenge auch Kaufverträge enthalten sind, die noch nach dem offiziellen Ende der Beschaffung im Mai 2020 geschlossen worden waren. In einem Vertrag über 30 Millionen Masken heißt es aufgrund einer Ministerweisung: „Da der Bedarf derzeit gedeckt scheint und wir gar nicht mehr beschaffen, würde ich vorschlagen, dass wir die Beschaffung von 10 Millionen Masken für 3 Monate (also insgesamt nur 30 Millionen) so im Kaufvertrag festhalten und (…) gerne nachbestellen“. Obwohl nach eigenem Bekunden des BMG kein Bedarf mehr bestand, schloss es am 11. Mai 2020 noch weitere sechs Einzelverträge über die Lieferung von Schutzmasken zum Einkaufspreis von 44 Mio. Euro (S. 13). 

Die über alle Beschaffungswege georderten 5,7 Milliarden Masken (S. 13) geben nur die tatsächlich gelieferte Ware wieder. Die von dem BMG offensichtlich rechtswidrig nicht erfüllten Lieferverträge sind (vgl. oben) Gegenstand der bei dem OLG Köln weiter rechtshängigen ca. 100 im Wesentlichen von Lieferanten erhobenen Schadenersatzklagen.  

Verfassungswidrige Ausgabe von nicht bewilligten Haushaltsmitteln  

Mit der Bereinigungsvorlage vom 22. November 2020 zum Bundeshaushalt (S. 34) wurde in Kapitel 1503 ein neuer Titel 684 06 „Nationale Reserve Gesundheitsschutz“ (NRGS) eingeführt mit einem Haushaltsansatz von 750 Millionen Euro. Hintergrund ist der Vorsorgegedanke. Im Falle einer Epidemie steigt kurzfristig der Bedarf an medizinischer Schutzausrüstung. Vorausschauend sollte mit den veranschlagten 750 Millionen Euro die Bevorratung von persönlicher Schutzausrüstung begonnen werden (Einzelheiten S. 34/35). Im Jahr 2021 lief sowohl BMG-intern als auch im Rahmen des durch Kabinettsbeschluss vom 30. November 2020 eingesetzten interministeriellen Steuerungskreises die Erarbeitung der notwendigen konzeptionellen und rechtlichen Grundlagen für die Errichtung dieser NRGS an. Nach Auffassung des BMG und der übrigen Beteiligten setzte die Verwirklichung dieses Vorhabens eine Verfassungsänderung voraus. Nach der jetzigen Kompetenzverteilung im Grundgesetz fehlt dem Bund die Zuständigkeit für das notwendige und geplante „Gesundheitssicherstellungs- und Vorsorgegesetz“. Da eine Verfassungsänderung nicht erfolgte, wies das Bundesministerium der Finanzen (BMF) alle dennoch vom BMG gemachten Mittelanmeldungen bei Kapitel 1503 Titel 683 06 ab.  

Anfang Februar 2021 übermittelte das BMG den anderen Ressorts in der gebildeten interministeriellen Steuerungsgruppe einen Zeitplan für die Verwirklichung des NRGS und gab an, wann die bereitgestellten Mittel in Zukunft verwendet werden sollten. Anfang Februar 2021 hatte das BMG – ohne Abstimmung mit den übrigen Ressorts – über den gesamten Haushaltsansatz im NRGS-Titel für das Jahr 2021 verfügt. Bereits mit Schreiben vom 22. Januar 2021 hatte das BMG dem Bundesverwaltungsamt (BVA) den gesamten Haushaltsansatz für 2021 in Höhe von 750 Millionen Euro aus dem NRGS-Titel formal zur Bewirtschaftung zugewiesen mit der Vorgabe: „Die Zahlungen sind zuerst aus dem NRGS-Titel zu leisten, sollte dieser ausgeschöpft sein, so leisten Sie bitte weitere Zahlungen aus dem Corona-Titel“ (S. 35). 

Mangels Rechtsgrundlage existiert die NRGS bis heute nicht. Dennoch schloss das BMG in Kenntnis dieser Rechtslage mit der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) im November 2021 eine Lagervereinbarung zur „Vorhaltung von Verbrauchs- und Versorgungsgütern der NRGS“ (S. 37). 

Es liegt ein verfassungswidriger Eingriff in die föderale Struktur der Bundesrepublik vor und das Budgetrecht des Parlaments wird verletzt. Das Handeln des BGM erfolgte bewusst ohne gesetzliche Grundlage und verstößt massiv gegen die BHO. 

Verstoß gegen Vergaberecht 

Öffentliche Aufträge sind grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Das BMG hat sich hieran nicht gehalten. Schon am 9. März 2020 hat es eigene Kaufverträge zur Anschaffung von PSA und daneben Rahmenvereinbarungen mit deutschen Unternehmen geschlossen, die namens und in Vollmacht des Bundes ihre Einkaufsstrukturen zur Maskenbeschaffung einsetzen sollten. Gegenüber einem Logistikunternehmen erklärte das BMG sogar eine Abnahmegarantie für bis zu 350 Millionen PfH und 700 Millionen MNS mit einem möglichen Verpflichtungsvolumen von 1,4 Milliarden Euro. Es ermöglichte Zuschläge für Lieferungen von Schutzmasken im sog. Open-House-Verfahren und setzte dabei wirtschaftlich unsinnige Standards zum Lieferanreiz (weitere Einzelheiten vgl. S. 12). Gegen die Empfehlung des zuständigen Abteilungsleiters, der einen Preis von netto 3,00 Euro (brutto 3,57 Euro) je Maske vorgeschlagen hatte, setzt der Bundesgesundheitsminister persönlich einen Nettopreis von 4,50 Euro fest (brutto 5,36 Euro), für eine von dem Lieferanten zu bestimmende  Menge Masken. Bedingung war nur die Lieferung bis 30. April 2020. Auf diese Weise wurden 262 Millionen Masken (S. 14), zum Gesamtpreis von 1.404.320.000 Euro  eingekauft. Bei von dem zuständigen Abteilungsleiter vorgeschlagenen angemessenen Preis von brutto 3,57 Euro wäre der Bundeshaushalt „nur“ mit 935.340.000 Euro  belastet worden. Der Verstoß von Herrn Spahn gegen das Gebot der sparsamen Haushaltsführung kostet die Steuerzahler damit ca. 470 Millionen Euro.  

Von der Vergabe im Wettbewerb durfte nach Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) nur abgewichen werden, wenn aufgrund „eines unvorhergesehenen Ereignisses äußerst dringliche und zwingende Gründe die Einhaltung der in anderen Vergabeverfahren vorgegebenen Fristen“ nicht möglich ist (S. 10 m. w. N. in Fußnote 4 und 6). 

Die freihändige Vergabe billigt der BRH allenfalls für den vom BMG selbst ermittelten, als dringlich bezeichneten Bedarf von 75 Millionen PfH und 200 Millionen MNS. Für die vielfach höheren darüber hinaus gehenden Beschaffungen bestand kein Bedarf, jedenfalls kein dringender, denn das BMG wusste bei Bestellung dieser Mengen gar nicht, wer sie abnehmen sollte. Es gab kein tragfähiges Verteilungskonzept. Trotz der planbaren, kontinuierlichen Lieferungen gab es zu keiner Zeit ein Gesamtkonzept für die Verteilung, weder hinsichtlich der vorgesehenen Empfänger noch hinsichtlich der zeitlichen Staffelung.  

Wirtschaftliche Folgen für den Bundeshaushalt 

Das BMG erweckte gegenüber den anderen an der Planung Beteiligten den Eindruck, der Bundeshaushalt werde durch die Maskenbeschaffung nur geringfügig belastet.  

Das Bundesministerium der Finanzen  unterrichtete den Haushaltsausschuss des Bundestages sukzessive über die Anschaffung der genannten Mengen an Masken. Das BMF erklärte dabei, z. B. am 20. April 2020, „dass die Länder dem Bund die Ausgaben für den Bezug von PSA auf der Basis der geeinten Preise erstatten“ würden. Das BGM betonte stets, dass die beschafften Masken zu 85 % an die Länder und KVen und zu 15 % an Bundesbehörden für den Eigenbedarf verteilt werden und dementsprechend auch die Kostenverteilung erfolge. 

Um dies zu dokumentieren, fasste der Haushaltsausschuss am 21. April 2020 ausdrücklich den Beschluss, der Bund solle nicht auf die Erstattung für die an die Länder und KVen gelieferten Masken verzichten (S. 15). Danach hätten im Ergebnis nur in geringem Umfang Bundesmittel für die PSA-Beschaffung aufgewendet werden sollen, nämlich nur für die Mengen, die für den Bedarf der Bundesbehörden beschafft wurden, bzw. in dem Maße, in dem Einkaufspreise die mit den Ländern vereinbarten Preise überstiegen. 

Das BMG stellte bei der mitgeteilten Kostenquote zwischen Bund und Ländern nicht klar, dass diese sich nicht auf die 5,7 Milliarden zum Preise von 5,9 Milliarden Euro angeschafften Masken bezog. Am 29. März 2020 hatten Bund und Länder festgeschrieben, dass „auch der Bund“ sich an der Bereitstellung der Masken beteiligen werde. Wie das Corona-Kabinett am 30. März 2020 festhielt, wollte der Bund „ergänzend zu den Beschaffungen (…)“ von Masken beitragen. Es war völlig klar, dass die Länder und die KVen selbst Masken anschaffen würden. Der des Lesens Kundige wusste, dass die Kostenquote von 85 % zu 15 % zu Lasten der Länder sich ausschließlich auf die als eilbedürftig angesehene Anschaffung von 75 Millionen PfH und 200 Millionen MNS bezog. Die Behauptung des BGM gegenüber dem BRH, dass die 5,7 Milliarden beschafften Masken zu 85 % an die Länder und KVen und zu 15 % an die Bundesbehörden für den Eigenbedarf verteilt würden (S. 15), entpuppt sich als zielgerichtete Falschinformation.  

Das BMG musste davon ausgehen, dass die Länder und die KVen wegen der Selbstbeschaffung eine unbestimmte, jedoch auf jeden Fall geringe Menge von Masken abnehmen würden. Das BMG lieferte tatsächlich nur 147 Millionen PfH und 400 Millionen MNS an die Länder aus. Auch diese Auslieferungen wurden nicht von den Ländern bezahlt. Angesichts des oben geschilderten Verwaltungschaos beim BMG wurde keine Einigkeit über die Anzahl der gelieferten Masken erzielt. Länder und Bund stritten über Mängel. 18 % der gelieferten Masken wurden an den Bund zurückgegeben. Letztlich bezahlten die Länder für die PSA nur 199 Millionen Euro (S. 36). 

Tatsächlich ist der Bundeshaushalt für die Anschaffung von 5,7 Milliarden Masken mit 5,9 Milliarden Euro belastet worden, ohne dass diese Ausgaben einen sinnvollen Beitrag zur „Pandemie“-Bekämpfung geleistet hätten. Nur 1,7 Milliarden Masken, weniger als 30 % der angeschafften Menge, sind vom BMG in Deutschland verteilt worden, ohne Kenntnis davon zu haben, ob diese überhaupt oder in welchem Umfang zur Corona-Bekämpfung verwendet worden sind. Im Dezember 2023 verfügte das BMG noch über einen Lagerbestand von 792 Millionen PfH und 1,6 Milliarden MNS. Davon waren 494 Millionen PfH und 709 Millionen MNS wegen festgestellter Mängel unbrauchbar. Der Bestand an mangelhaften Masken war so hoch, weil das BMG, soweit es Mängelrügen überhaupt geltend gemacht hatte, bei abgeschlossenen Vergleichen entweder die vollständige Abholung der Masken nicht vereinbart oder bei Vereinbarung diese nicht durchgesetzt hat. So führten diese gelagerten Bestände drei Jahre lang zu enormen Lagerkosten, ohne dass für die gelagerten Masken jemals eine zweckentsprechende Verwendung bestanden hätte. 1,2 Milliarden Masken sind bereits vernichtet und weitere 1,7 Milliarden sind für die Vernichtung vorgesehen. Für die Ende 2023 noch eingelagerten verwendbaren 800 Millionen Masken ist keine Verwendung in Sicht. Ihr Netto-Einkaufswert von 18 Millionen Euro (S. 37) wird sich nach Erreichen des Verfallsdatums in Luft auflösen.  

Nach den Berechnungen des BRH war der Bundeshaushalt bis zum 31. Dezember 2023 aus der gesamten PSA-Beschaffung mit insgesamt 6,7 Milliarden Euro belastet. Darin enthalten sind Zinszahlungen und Verfahrenskosten aus einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten mit Lieferanten. Mitgerechnet sind sog. Annexkosten für Lager- und Logistikleistungen, externe Beratung, Qualitätsprüfungen und Rechtsberatung von insgesamt 460 Millionen Euro. Die Lager- und Logistikleistungen wären sicherlich überhaupt nicht bzw. nur in verschwindend geringem Umfang entstanden, wenn das BMG nur die haushaltsrechtlich genehmigten 275 Millionen Masken beschafft hätte und diese wegen der angenommenen Dringlichkeit sofort verteilten worden wären.  

Stattdessen entstehen laufend weitere Lager- und Logistikkosten. Drei Jahre nach dem offiziellen Ende der Beschaffung sind für die Logistik-Betriebsführung zusätzlich zum zuständigen BMG-Referat weitere 40 Personen in Vollzeit beschäftigt. Das BMG rechnet für 2024 mit einem Mittelbedarf für die Abwicklung der PSA-Beschaffung von 534 Millionen Euro.

Teile der bereits entstandenen sowie die voraussichtlich für 2024 vorausberechneten Lagerkosten können nur deshalb bisher nicht verhindert werden, weil das BMG wegen des o. g. Verstoßes gegen Dokumentationspflichten die restlichen Masken nicht vernichten kann. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass das BMG auch jetzt in 2024 die ihm seit April 2020 für eine endgültige Befreiung von der Einfuhrabgabe erforderlichen Belege der Zollverwaltung nicht vorlegen kann. Dieses vom BMG selbst verschuldete Hindernis für die endgültige Befreiung von der Einfuhrabgabe gilt nicht für die im Dezember 2023 noch eingelagerten 110 Millionen PfH und 826 Millionen MNS aus deutscher Produktion. Sie sind zur Vernichtung vorgesehen. 

Das BMF und die Zollbehörden hatten das BMG bereits im April 2020 über die nur vorläufig erteilte Befreiung von der Einfuhrabgabe für importierte Masken informiert. Wegen der bereits geschilderten Verstöße gegen Dokumentationspflichten ist das BMG nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise über Einfuhr, Lagerung, Auslieferung und zweckgerechte Verwendung der Masken zu liefern. Das ist besonders vorwerfbar in den Fällen, in denen das BMG selbst Zollanmelder war. Für die in seinem Namen von beauftragten Logistikunternehmen abgegebenen Zollanmeldungen für die eingeführte PSA ist das BGM nicht im Besitz der entsprechenden Urkunden. 

Alles in allem kann von einem Schaden von ca. 10 Milliarden Euro ausgegangen werden, bezieht man die höchstwahrscheinlichen wirtschaftlichen Folgen der Entscheidungen des OLG Köln mit ein. Hierbei handelt es sich um Schadenersatzforderungen gegen die Bundesrepublik in Höhe von 2,3 Milliarden Euro. Hinzuzurechnen sind Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Bei einem Zinssatz von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sind jährliche Zinsen von 230 Millionen Euro hinzuaddieren. Die Kostenschätzung von 3,5 Milliarden Euro ist realistisch. Verfahren von weiteren ca. 100 Klägern sind noch rechtshängig.  

Es liegt ein bisher unvorstellbares wirtschaftliches Versagen des BGM vor, das zu Lasten des Steuerzahlers mit ca. 10 Milliarden Euro zu Buche schlägt. Ein ca. 40fach höherer Betrag als derjenige (243 Millionen Euro), den der ehemalige Verkehrsminister Scheuer (CSU) durch das Scheitern der Pkw-Maut zu vertreten hat.  

Die Anschaffung der 5,7 Milliarden Masken war unnötig. Das Robert-Koch-Institut (RKI) schreibt noch in seinem Protokoll vom 27. Januar 2020: „Es wird keine Bevorratung von Masken, etc. empfohlen.“ In einem Protokoll vom 26. Februar 2020 schreibt es zu den MNS-Masken: „RKI bleibt dabei: nicht empfohlen in der Öffentlichkeit, in häuslichem Umfeld mit Fall ja, auch zum Schutz anderer.“ Aus Sicht des RKI also kein Bedarf. Was sind die Gründe, die den Minister dazu bewegt haben, gegen die Empfehlung seiner Fachbehörde zu handeln? Die angeschafften 5,7 Milliarden Masken haben keinen erkennbaren Beitrag zur Virusbekämpfung geleistet. Der BRH stellt dazu fest, die Masken seien „… ohne Nutzen für die Pandemiebekämpfung und damit ohne gesundheitspolitischen Wert“ gewesen (S. 46). Der BRH meint damit, dass weniger als 30 % der beschafften Masken in Deutschland verteilt worden sind, ohne dass das BMG Kenntnis davon gehabt hat, ob diese überhaupt oder in welchem Umfang zur Corona-Bekämpfung verwendet worden sind. Die übrigen eingekauften Masken sind entweder schon vernichtet, sind bereits für die Vernichtung vorgesehen oder werden nach Ablauf des Verfallsdatums vernichtet werden müssen.  

Spricht man, wie wohlbegründet geschehen, dem Maskentragen an sich eine Wirksamkeit bei der Corona-Bekämpfung ab, oder hält man sie sogar für gesundheitsschädlich (z. B. bei Kindern), dann bekommt die von dem BRH geforderte vorbehaltlose wirtschaftliche Aufarbeitung einen erweiterten Schwenk in den medizinischen-gesundheitlichen Bereich. Neben dem ehemaligen Gesundheitsminister (Herr Spahn, CDU) würden bei einer umfassenden Aufarbeitung gegen den gegenwärtigen Gesundheitsminister (Herr Lauterbach, SPD) schwere Vorwürfe unvermeidlich sein. Herr Lauterbach wird indessen bei der angekündigten Aufarbeitung der Maskeneinkäufe, bei der „ausgemistet“ werden und das Prinzip gelten soll: „Wir drehen zu den Masken jeden Stein um“, eine Selbstbelastung sicherlich zu vermeiden wissen. 

23 Kommentare

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    • x Nachlese auf 2. September 2024 bei 8:41
    • Antworten

    „Prof. Dr. Dr. Olaf Gierhake@OlafGierhake
    3h

    In #Thüringen und in #Sachsen können nach den Wahlenergebnissen nun nach der jeweiligen Landesverfassung das mutmassliche Täterparteikartell SPD, Grüne, Linke, CDU und FDP Untersuchungsausschüsse zu den Coronaverbrechen nicht mehr verhindern. Und Falschaussagen sind dort – anders als bei „Enquetekommissionen“, Bürgerratsdiskussionen und ähnlichen Kaffekränzchen – auch für Politiker strafbar.

    Zeugenaussagen daraus werden dann zweifellos auch Auswirkungen auf die Bundesebene und die kriminellen Aktivitäten u.a. von Jens Spahn und Karl Lauterbach unter ihren jeweiligen Kanzlern haben.

    Ich schlage der AfD in beiden Ländern vor, als erste Amtshandlung genau das auf den Weg zu bringen um den Staat wieder auf den Weg des Rechtsstaates zurückzubringen.

    Das wäre meines Erachtens das wichtigste Wahlergebnis des gestrigen Tages.

    Sep 2, 2024 · 3:00 AM UTC“

    • Dispensierter auf 24. August 2024 bei 11:17
    • Antworten

    Lesenswerter Artikel von Prantl in der SZ zur juristischen (summa cum laude) Dissertation „Dispensierter Rechtsstaat?“ von Altenburger. Link zum Prantl Text auffindbar im Blogbeitrag von Prof. Jörg Matysik:

    „Nachtrag 08: Nanu, plötzlich fordert auch
    Heribert PRANTL (hier ist der LINK zu finden!)
    von der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG eine Aufarbeitung der Corona-Krise. Dann kann er ja mit der SÜDDEUTSCHEN mal beginnen. Bin gespannt.“

    https://www.cidnp.net/blog

    Textauszug aus der SZ:
    „Als Pragmatismus kann man es freilich
    weder abhaken noch entschuldigen, wie
    die höchsten Gerichte in Bayern und im
    Bund mit oberflächlichen Grundrechts-
    prüfungen und pauschalen Gefahrenbeur-
    teilungen sich ihren Aufgaben verweiger-
    ten. Die Wissenschaftlerin wirft dem Bay-
    erischen Verfassungsgerichtshof vor, „un-
    sichtbar“ geblieben und sich nicht am
    Recht, sondern an der Staatsräson orien-
    tiert zu haben. Und auch das Karlsruher
    Bundesverfassungsgericht habe sich
    nicht hütend vor die Verfassung gestellt.
    Anders formuliert: Es hat versagt. Das
    sind klare Worte. Solche Klarheit wünscht
    man der Aufarbeitung der Corona-Krise
    insgesamt. Es muss gelingen, die Sicher-
    heit im Recht wiederzugewinnen.“

    • Rechtspflege heute auf 24. August 2024 bei 10:12
    • Antworten

    „Als Christian Drosten in der Ministerpräsidentenkonferenz am 12. März 2020 einen vermeintlich neuen Sachstand zu Schulschließungen präsentierte, reagierte Armin Laschet in diesem Sinne genau richtig, wenn er sich an widersprüchlichen Informationen stieß, anstatt sofort eine vermeintliche neue Gewissheit zu akzeptieren. Gestandene Politiker und Juristen sind den vermeintlichen „kognitiven Hürden“ entgegen Gärditz’ Befürchtungen sehr wohl gewachsen.

    Nichts hindert Judikative und Rechtswissenschaften daher an dieser Stelle, die fachlichen Argumente zu reflektieren, die ihnen während der Pandemie von der Exekutive präsentiert wurden. Mit Fragen aus den empirischen Wissenschaften ist die Justiz schließlich oft genug konfrontiert. Dass sie sich dabei nicht einfach Beliebiges vortragen lassen kann und, wie im Fall von Glaubhaftigkeitsgutachten im Strafprozess, auch Standards gegen methodische Anarchie setzen darf und soll, dürfte nicht kontrovers sein.

    Man mag sich zwar damit beruhigen, dass – wie Gärditz meint – die von der Exekutive in Gerichtsverfahren vorgelegten Referenzen nur verifizieren sollten, dass Corona-Maßnahmen auf plausiblen Annahmen beruhten. Ob sich rein juristisch Sachaufklärung tatsächlich auf ein bloßes Abhaken von Formalitäten reduzieren lässt? Dies müssen die Rechtswissenschaften für sich klären. Schon im Fach selbst scheinen daran Zweifel zu bestehen.

    Allerdings lebt die Justiz nicht in einem Vakuum. Wem das Vertrauen in die Institutionen am Herzen liegt, dem sollte es als Jurist nicht gleichgültig sein, wenn die Exekutive den Gerichten nicht das volle Bild vorgelegt hat. Frauke Rostalski ist angesichts der jüngsten Enthüllungen besorgt über zutage tretende „Löcher“ im Fundament juristischer Wertungsentscheidungen. Diese Perspektive auf die juristischen Implikationen der Krisenstabsprotokolle halte ich für die deutlich verantwortungsvollere. Ein gelehrtes juristisches Achselzucken leistet hingegen keinen Beitrag zur besseren Vorbereitung auf zukünftige Krisen.“

    https://www.berliner-zeitung.de/open-source/rki-files-kuenstliche-skandalisierung-dieser-beschwichtigungsversuch-ueberzeugt-nicht-li.2247138

    • Next generation auf 19. August 2024 bei 22:04
    • Antworten

    „Wodarg: Ich habe mich damals sofort ans Paul-Ehrlich-Institut gewandt: „Sagt mal, seid ihr schizophren?“ So habe ich es nicht ausgedrückt, aber sehr höflich habe ich gesagt, da passt doch das Eine nicht zum Anderen. Geantwortet hat mir nur die Pressestelle: „Ja, ja, das macht nichts, der Stoff bleibt ja nur in dem Muskel, wo er hineingespritzt wird.“ Das war die offizielle Begründung. Und das war gelogen. Das wissen dort alle. Sie haben, obwohl sie es besser wussten, obwohl sie selbst die Ergebnisse hatten, dass die Menschen dadurch schwer geschädigt werden, durch Thrombosen, Synzytien-Bildung, dass es Gefäßschäden gibt, all das haben sie wissenschaftlich festgestellt und veröffentlicht. Und dann haben sie anschließend Millionen Menschen dem ausgesetzt. Das ist für mich unfassbar.

    Multipolar: Und begründet mit einer Lüge, wie Sie gerade aufführten. Das ist ein Fall für Staatsanwälte.

    Wodarg: Diese Widersprüche zwischen dem, was die Behörde einerseits wissenschaftlich macht, und andererseits nach außen hin verkünden muss, sind für mich nichts Neues gewesen. Was jetzt neu ist durch die Protokolle, ist die Situation für die Gerichte. Die ist völlig neu. Denn die Gerichte haben sich immer bezogen auf die wissenschaftlichen Aussagen des RKI. Bei ihren Urteilen gegen Ärzte und gegen alle möglichen Leute, die dort nicht mitgemacht haben, die sich gesträubt haben, die ihre Patienten geschützt haben vor diesen Lügen, da haben die Gerichte gesagt: „Nein, das ist die wissenschaftliche Aussage des RKI und das ist unser Maßstab.“ Es ist jetzt offenkundig: Das waren aber gar keine wissenschaftliche Aussagen. Gerichte haben sich gar nicht um wissenschaftliche Aussagen bemüht. Ich hatte mich darum gekümmert. Viele Gerichte haben keine Beweisaufnahme für nötig gehalten. Die haben einfach nur nachgebetet, was die Regierung meinte und die Spitze des RKI verlautbart hatte, die ja praktisch das Sprachrohr der Regierung ist und die nicht das wiedergeben muss, was die Wissenschaftler im RKI erarbeitet hatten. Das stand offenbar in starkem Widerspruch.

    Multipolar: Das haben die Protokolle gezeigt, diesen Widerspruch zwischen der Fachebene im RKI und der Führungsebene um Wieler und Schaade.

    Wodarg: Genau. Und wenn die Führungsebene nicht das sagt, was der Minister will, dann wird sie ausgewechselt. Aber man kann nicht ein ganzes Institut auswechseln und die Wissenschaftler, die Jahrzehnte ihre Arbeit sauber gemacht haben. Das geht schwer. Ich bin gespannt, wie die Gerichte und die Anwälte der Betroffenen damit jetzt umgehen. Denn diese Urteile wurden aufgrund von grobem Fehlverhalten und grober Nachlässigkeit gefällt, Fahrlässigkeit der Gerichte, die sich nicht um eine Beweisaufnahme gekümmert haben, obwohl viele Fachleute wie ich immer diesen Widerspruch veröffentlicht haben, obwohl er bekannt war. Gerichte haben sich nicht darum gekümmert, obwohl die Anwälte der Betroffenen häufig darauf hingewiesen haben, dass es nicht stimmt, was das RKI gesagt hat. Die Gerichte meinten dann: „Nein, das ist wissenschaftlich.“ Und durch die Protokolle kommt jetzt heraus: Das war nicht wissenschaftlich, das waren politische Aussagen. Ein Arzt darf sich aber nicht durch die Politik vorschreiben lassen, was er zu tun hat! Das ist verboten für einen Arzt. Ausdrücklich im Hippokratischen Eid, überall in allen Regeln. Das sind die Erfahrungen aus der Nazi-Zeit, die da eingearbeitet worden sind: dass Ärzte nicht durch politische Anordnungen ihre Patienten anders behandeln. Sie müssen sich am Wohl der Patienten orientieren und an der wissenschaftlichen Evidenz ausrichten, wenn sie etwas Gutes für ihre Patienten tun wollen. Und das sollen sie, sie dürfen den Patienten nicht schaden.

    Das sind schwere Fehler, wo sich jetzt auch die Gerichte verantworten müssten meiner Meinung nach. Und das Zweite ist, dass man natürlich auch von der Ärzteschaft verlangen muss, nicht einfach das nachzuplappern, was sie in der Tagesschau hören und was der Chef des RKI sagt, sondern dass auch sie sich um die wissenschaftliche Evidenz kümmern müssen, wenn sie Patienten etwas zumuten. Und sie haben den Patienten viel zugemutet. Auch da gibt es viel aufzuarbeiten. Darum ist für mich die Aufarbeitung kein Prozess, der ersatzweise in irgendeiner Institution, irgendwo in einem Raum in Berlin tagt. Aufarbeitung ist für mich ein Prozess, der in der gesamten Bevölkerung, in jeder Stadt, wo Ärzte arbeiten, in jedem Bereich stattfinden muss. Wo die Menschen, die von ihren Ärzten fehlbehandelt worden sind, die Möglichkeit haben, mit ihnen das wieder aufzuräumen und zu sagen: „Was machen wir jetzt? Da sind Fehler passiert. Wie gehen wir damit um in Zukunft, wie willst du dafür sorgen, dass so etwas nicht nochmal passiert, Herr Doktor?““

    https://multipolar-magazin.de/artikel/interview-wodarg

  1. „„Die Justiz hat ihre rechtsstaatliche Rolle als unabhängige Kontrollinstanz gegenüber den Behörden, der Regierung und dem Parlament nicht erfüllt. Das Bundesverfassungsgericht hat unzählige Grundrechtsverletzungen einfach hingenommen“ – das sagt der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler im Interview mit den NachDenkSeiten. Scharf kritisiert der Professor für Verfassungsrecht die Richter in Karlsruhe, aber auch die untergeordneten Gerichte. Laut Boehme-Neßler haben Richter „das gemacht, was viele in Politik und Gesellschaft gemacht haben. Sie haben die Kritiker stigmatisiert, in eine Ecke gestellt, nicht ernstgenommen und ihre Argumente ignoriert. Das war ein schwerer Fehler.“ Ein Interview über Justizabgründe in Sachen Corona, die RKI-Protokolle und die Corona-Impfpflicht der Bundeswehr, die „nie hätte eingeführt werden dürfen“. Und: Boehme-Neßler fordert eine Amnestie für Verstöße im Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen.“

    https://www.nachdenkseiten.de/?p=119645

    • Henning auf 10. August 2024 bei 21:31
    • Antworten

    Dass Spahn viel zu viele Masken im Open-House-Verfahren gehortet hat und dass die Lieferanten wegen Zahlungsverweigerung gegen den Bund klagen, wurde ja schon 2020 bekannt. Und nachdem Spahn auf einem riesigen Berg OP- und FFP2-Masken saß, hat man die Maskenpflichten Anfang 2021 eben auf OP- und FFP2-Masken verschärft. Ich habe mir damals schon meinen Teil dazu gedacht.

    • Luigi wahr auf 10. August 2024 bei 19:17
    • Antworten

    „Im Klartext: Nicht nur die FFP2-Masken, sondern sämtlichen Maßnahmen hatten keine fachliche Grundlage. Dies gilt vor allem für die damalige Hochskalierung des Risikos, die Grundlage des gesamten Lockdowns war. In der entscheidenden Pressekonferenz vom 17. März 2020 hat Prof. Lothar Wieler in seiner Eigenschaft als Präsident des RKI die Öffentlichkeit angelogen. Nur durch diese Lüge entstand eine scheinbare fachliche Legitimität des politischen Handelns, auf das die Bevölkerung in der Ansprache der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel am 18. März in dramatischer Weise eingeschworen wurde.“

    „Aus dem RKI spricht die Regierung, nicht die Wissenschaft
    Und nun zum Schluss die wichtigste Fehlannahme des BVerfG. Das RKI ist nach seiner eigenen Einschätzung keine wissenschaftliche Institution, sondern eine weisungsabhängige Bundesbehörde, die sich auch unwissenschaftlichen oder gar der Wissenschaft widersprechenden Vorgaben beugen muss, um dann die Bevölkerung wider besseres Wissen irreführend zu informieren. Man muss folgende Passage, die vor dem Urteil des BVerfG protokolliert wurde, gründlich lesen: Sie ist an Eindeutigkeit nicht zu überbieten:

    „Am Donnerstag erfolgte vor Veröffentlichung der Aktualisierung des Kontaktnachverfolgungsmanagement-Papiers eine ministerielle Weisung zur Ergänzung. (…) Eine derartige Einflussnahme seitens des BMG in RKI-Dokumente ist ungewöhnlich. Die Weisungsbefugnis des Ministers bei technischen Dokumenten des RKI wird derzeit von L1 rechtlich geprüft. Aktuelle Einschätzung der RKI-Leitung ist, dass die Empfehlungen durch das RKI in der Rolle einer Bundesbehörde ausgesprochen werden, und einer ministeriellen Weisung zur Ergänzung dieser Empfehlung nachgekommen werden muss, da das BMG die Fachaufsicht über das RKI hat und sich als Institut nicht auf Freiheit der Wissenschaft berufen kann. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI von der Politik ist insofern eingeschränkt.“ (Protokoll vom 10.09.2021)

    Im Klartext: Das BVerG weist eine Klage von Bürgern ab, die der gut begründeten Meinung sind, dass die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung nicht verhältnismäßig und damit verfassungswidrig sowie grob übergriffig waren. Es verlässt sich dabei als Kronzeugen auf eine Bundesbehörde, von deren Sach- und Wissenschaftsbezug es ausgeht, welches aber im Selbstverständnis seine wissenschaftliche Unabhängigkeit von der Politik als eingeschränkt betrachtet und sich sogar verpflichtet fühlt, auch fachlich falsche Empfehlungen öffentlich als fachlich begründet zu empfehlen.

    Zusätzlich stellt sich die Frage, ob sich das BVerfG generell auf die offiziellen Wissenschaftsverbände zukünftig verlassen darf. Wie ermittelte z.B. die Leopoldina sachlich fundiert ihre zum Teil sehr apodiktisch vorgetragene Unterstützung der Regierungs-Maßnahmen? Sie stand offenbar im Widerspruch zur internen RKI-Meinung. Universitäten sind vielleicht nicht direkt weisungsgebunden, aber dafür abhängig von staatlichen Geldern, was offenbar auf das Gleiche hinausläuft. Nicht nur das RKI hat ein massives Glaubwürdigkeitsproblem, der gesamte Hochschulapparat und die Fachverbände stellen sich ganz offenbar in den Dienst des Willkürstaates.
    Ergeben sich Konsequenzen?

    Die Passagen aus den RKI-Protokollen beweisen es: Die Bundesregierung und das RKI haben die Öffentlichkeit getäuscht und belogen. Und damit auch das Bundesverfassungsgericht. Die fachliche Einschätzung des RKI sah keine gesellschaftsbedrohende Pandemie, und damit auch keine Belege für die Notwendigkeit der Maßnahmen. Es stellte die ungewöhnliche und nicht den Standards entsprechende Zulassung der neuartigen Covid-Genimpfstoffe fest und registrierte die außergewöhnlich hohe Nebenwirkungsrate. Erst recht sah es die Covid-Kinderimpfung kritisch.“

    https://www.achgut.com/artikel/verfassungsgericht_ist_das_corona_urteil_auf_rki_sand_gebaut

    • Jupp Posipla auf 9. August 2024 bei 16:16
    • Antworten

    Wie weit ist unser Rechtsstaat schon verkommen, wenn verbindliche Regularien schon durch die Exekutive bzw. die den Apparat repräsentierenden Mitarbeiter (i.d.R. Beamte mit Vorsatz!) relativieren“ dürfen.

    Ohne Furcht vor mindestens umfangreich durchgeführten Disziplinarverfahren (bzw. noch glaubhafte Sanktionsanstrengungen mit persönlich gravierenden Folgen), welches im Nachhinein festgestelltes bzw. dann objektiv bewertetes Exekutivverhalten beurteilt. Was soll der bürokratisch vielfältig geknechtete Bürger davon halten, das offensichtlich verbindliche Verfahrensvorgaben bzw. eindeutige Behördenrichtlinien ggf. zum Nachteil der Bundesrepublik kaum oder gar nicht eingehalten wurden? Nur Vernachlässigung einzeln wahrzunehmender Aufsichtspflichten, nicht mehr nachvollziehbar erkennbare Zuständigkeitslücken; oder gar schon Korruption (ernsthaft ermittelte Straftatbestände?) in mehrstelliger Millionenhöhe, die gerade im Beschaffungsverlauf und „Auftragsvolumina“ in Millionenhöhe (oder schon Milliarden?) auch in der Privatwirtschaft nie ganz ausgeschlossen werden können.

    Unvermögen oder Dringlichkeit rechtfertigt weder exekutiv fragwürdige Beamtenkreativität oder politisch motivierte Selbstdarstellungsdurchgriffe (bezüglich Einzelmaßnahmen). Aber hier hackt ja eine Krähe (Sitze eines Bundesministeriums) der anderen Krähe (Exekutivapparat bzw. involvierte Mitarbeiter)) kein Auge aus. Oder kann ein Disziplinarverfahren rechtskonform alternativ von dritter Seite Bürger?) auf den Weg gebracht werden?

    • Hartmut Friedrich auf 8. August 2024 bei 19:09
    • Antworten

    Herr Dr. Kölsch,
    Ihren Ausführungen kann ich uneingeschränkt zustimmen.

    Aber wo bleiben Ihre Schlussfolgerungen zu straf- und disziplinarrechtlichen Konsequenzen?

    Als ehemaliger Ministerialbeamter kann ich aus eigener Erfahrung nicht deutlich genug darauf hinweisen, dass der Bundesrechnungshof sowie die Rechnungshöfe der Länder stumpfe Schwerter sind.

    Wie hat Peter Hahne sehr zutreffend formuliert: Ich möchte Handschellen klicken sehen.

    Jeder Postbeamte (i. d. R. einfacher oder mittlerer Dienst), der sich an ein paar Briefmarken im Wert von wenigen Euro oder seinerzeit DM vergriffen hatte, wurde gnadenlos aus dem Beamtendienst entfernt und seiner Existenz beraubt. Das ist und war Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

    Ich darf gar nicht darüber spekulieren, was unter diesem Gesichtspunkt eigentlich Spahn und Lauterbach zu erwarten hätten.

      • Henning auf 10. August 2024 bei 21:33
      • Antworten

      Stephan Kohn hat seinen Job und seine Pension verloren, weil er beim Herumreichen seines Antipanikpapiers nicht den Dienstweg eingehalten hat. So verschieden können die Maßstäbe bei der Aufarbeitung sein.

  2. Leider werden die wenigsten Steuerzahler in Deutschland diese wichtige, aber für den Bürger unerfreuliche Auswertung zu Gesicht bekommen oder gar von den sog. Leitmedien über diese eklatante Steuerverschwendung informiert werden.
    Auch an Einsicht oder gar Reue der im Jahr 2020 Beteiligten mangelt es gravierend, wenn z.B. Jens Spahn (CDU) im Jahr 2024 wie zum Trotz sagt, dass er fast genau so viele Masken beschaffen würde, wie damals.
    Weshalb das so ist, ist nur mit der Immunität der Entscheidungsträger zu begründen und damit, dass es ja nicht das eigene Geld ist, das zum Fenster raus geworfen wird.
    Ähnliches Verhalten ist auch zu beobachten bei den meist sinnlosen und überdies unnötigen Entwicklungshilfen, die sogar an Atommächte wie China und Indien vergeben werden.

  3. Wenn man Kommentare nicht zulässt, könnte man auf den Gedanken kommen, dass hier zensiert wird. #Meinungsfreiheit

    1. Alle Kommentare, die einen Bezug zum Thema aufweisen, keine Straftaten verwirklichen, nicht überlang sind und angemessen sowie sachlich formuliert sind, werden veröffentlicht.

      Das KRiStA-Redaktionsteam

      1. Dann frage ich mich wo mein Kommentar geblieben ist.

    • Dorothy auf 6. August 2024 bei 10:49
    • Antworten

    Auch von mir tiefsten Dank für Ihre Arbeit!

      • Martin Herrmann auf 7. August 2024 bei 17:15
      • Antworten

      Vielen Dank für die aufopferungsvolle Recherche.
      Sie wird ein wichtiges Instrument im weiteren Kampf (gegen die Windmuhlen) sein. Der Beitrag sollte großzügig in den sozialen Medien verbreitet werden.
      Martin

  4. Die ganze C-Plandemie ist ein Verbrechen gegen die Menschlchkeit! Es wird hoffentlich gänzlich aufgearbeitet und die Verursacher erfahren ihre gerechte Strafe.
    Die Kleinen sollte man laufenlassen und die GROßEN ……………Von den Kollateralschaden gar nicht zu reden!!!!
    Deutschland steht vor dem Abgrund!
    Hochverrat der Regierung!!!!

  5. Vielen Dank für diese wertvolle Aufarbeitung! Jede Redaktion der Medien dieses Landes muss diese erhalten, so dass niemand, der nicht darüber berichtet, behaupten kann, er habe nichts davon gewusst! Nutzen Sie als Netzwerk einen Presseverteiler, über den eine entsprechende Mitteilung herausgeht?
    Falls nicht, sollten wir Leser den Link auf diesen Text an möglichst viele Redaktionen weiterleiten.

    • Klaus Siebert auf 5. August 2024 bei 17:30
    • Antworten

    Die Masken waren für den permanenten Alarmzustand unentbehrlich – koste es (die Anderen) was es wolle. Das Regime des Grauens konnte mit diesem Symbol der Angst die Unterwerfung erzwingen – frei nach dem Motto: „Alles hört auf mein Kommando“. So wurde man gehört und war wichtig.

    Wenn die Masken jemals medizinisch sinnvoll gewesen wären, hätte sich jeder sofort und freiwillig auf eigene Kosten damit ausgestattet.

    Ich danke allen, die öffentlich vor diesem Unsinn gewarnt und dabei – für Wahrheit, Freiheit und Würde – viel riskiert haben. Hier sei beispielhaft Richter Christian Dettmar genannt, der suspendiert wurde und „im Namen des Volkes“ seiner Lebensleistung und Pension beraubt werden soll. Unfassbar.

    Leider ist von Scham und tätiger Reue der Verantwortlichen nichts zu spüren – im Gegenteil – Lüge und Vertuschung geht weiter: „Das haben wir nicht gewusst“.

  6. Vielen Dank für diese Darlegung der staatlichen Geldverschwendung. Es zeigt sich immer wieder, dass es simpel und einfach ist mit dem Geld anderer, in diesem Fall der Steuerzahler, welche es erwirtschaftet haben, sorglos, fahrlässig evtl. bewusst so umzugehen. Vernichtung von Staatsvermögen scheint ja eine Obsession mancher Parteiorgane zu sein. Immunität schützt dann vor Haftung und Sanktionen, was bleibt ist die Anmahnung der Rechungshöfe mit Du,Du und einem „weiter so“, Konsequenzen Utopie. Das kennt man schon seit langer Zeit, weshalb ich Rechnungshöfe, die im Nachhinein erst tätig werden (dürfen?) für überflüssig erachte. Zum Thema Maskentauglichkeit und Tragezeiten hatte ich in der unseligen Zeit gleich zu Beginn mehrfach Einwände und Kontakte zu Ministerien und Berufsgenossenschaften, natürlich ohne Erfolg – wie erwünscht. Prof. Dr. Burkhard, ein renommierter Pathologe hatte dazu eine Studie der Untauglichkeit angefertigt, welche ebenso ignoriert wurde. Diese lange Darlegung mit inhaltlich desaströsen Inhalten, führt mich wieder auf den Pfad der fehlenden Erkenntnis: WER steckt hinter all dem (weltweiten) Irrsinn mit unzähligen Widersprüchen und Fehleinschätzungen von Anbeginn? WER sind die Puppenspieler und Marionettenbediener, denn „unserer Truppe“ traue ich derartige „Strategien der Unmenschlichkeit“ nicht zu, charakterlich schon, aber nicht intellektuell, da einige Ministerien mit Nichtfachleuten besetzt sind. Man liest viel, dieser Vorhang gehört geöffnet, damit die eigentlichen Protagonisten ans Tageslicht kommen, welche sich lichtscheu versteckt halten. Die RKI-Files habe ich aufgrund des Umfanges nicht gelesen, aber kopiert für alle Fälle, denke aber nicht, dass dort die „eigentlichen Rädelsführer und Regisseure“ benannt werden, sondern vorwiegend die Befehlsempfänger und Vollstrecker. Es wird Zeit die Büchse der Pandora zu öffnen, sollte der Wunsch sein, eine gewisse weltweite Normalität wieder zu etablieren oder ist das nicht angedacht und gewollt? Vermutlich nicht, weshalb man Krieg wieder mal als sinnstiftende Lösung ansieht. Fragen über Fragen, leider fehlen noch viele Antworten, vermutlich ist der Arm der „Macher“ ein Teleskoparm mit erdumfassender Länge und unzähligen Schnüren, an denen die Marionetten zappeln.

    • Ingo Neitzke auf 4. August 2024 bei 21:36
    • Antworten

    Zu
    [em]“… ein bisher unvorstellbares wirtschaftliches Versagen …“[/em]

    Auch dieser Satz beweist wieder, daß die Beseitigung der Maulkorbgesetze höchte Priorität bekommen sollte, falls die Dysbalance bei der Verhältnismäßigkeit-Unverhältnismäßigkeit im Spalt- und Links-Rechts-Feindbildraster nicht anders beseitigt werden kann (Nancy F. hat 2024 beeindruckend bewiesen, daß die Kampf-gegen-Rechts-Branche keine Obergrenze und kein Gewissen hat oder zu haben scheint).

    Weil der Satz eine vermutlich für den Selbstschutz des Autors nötige Untertreibung ist, wenn man ihn im folgenden Zusammenhang bewertet.
    shop_epochtimes_de/products/die-corona-verschwoerung-brigitte-roehrig
    und
    https://report24.news/7-juli-die-angst-und-luegenpandemie-prof-a-d-dr-andreas-soennichsen-stellt-in-linz-sein-buch-vor/

    „Staatsversagen“ da …, Politikversagen dort …, „dumm gelaufen“ hier, dort und da … ohne Obergrenze, ohne relevantes Korrektiv … seit Jahrzehnten immer wieder. Exemplarischer Beweisansatz zum Einzelfallberg:

    https://wikireal.info/w/index.php?search=kriminell&title=Spezial%3ASuche&go=Seite

    Ab wieviel Zufall hört Zufall auf zufällig zu sein und darf … nein, MUSS gemäß Indizienlage, Wiederholungstatmuster und gesundem Menschenverstand als staatskriminell organisierte oder sich unabgesprochen selbstorganisierende Bandentätigkeit bewertet werden? Also teils mit, teils ohne Verschwörungszusammenhang („politisch korrekt“ negative Auslese von unten nach oben, statt Kompetenz- und Leistungsgesellschaft; sehr langfristiges, komplexes, aber kausal vorhersehbares Einzel-, Subeinzel- und Gesamtergebnis (synergetisch-synergistischer Dominoeffekt) einer intelligenten Grundsteinlegung und Weichenstellung (Framing)).

    Spalte, teile und herrsche — divide et impera.
    Hermann Scheer: »Natürlich gibt es Verschwörungen. Der Feind sitzt innen.«

    Nachvollziehbarkeitshilfen:
    kopp-verlag_de/a/rueckkehr-nach-beuteland-1
    https://www.kopp-report.de/der-geheime-krieg-gegen-deutschland-der-finale-angriff-auf-unsere-freiheit/

    An NetzwerkKRISTA:
    Ich bin immer für selektive Löschung ohne Rücksprache bei mir dankbar, wenn wie folgt darauf hingewiesen wird:
    [em][Teile des Kommentares mussten aus rechtl. Gründen entfernt bzw. umformuliert werden — die Redaktion][/em]
    Keine Werbung, nur WARNUNG, Print-Ausgabe in Deutschland (BRD) verboten!:
    expresszei…om/ausgabe-60-das-okkupierte-land-hybrider-krieg-gegen-deutschland/…

  7. Es ist unglaublich, wie wir von vorn bis hinten belogen werden und dass aus den Reihen der Verursacher dieses ganzen Unsinns noch heute welche dabei sind, die munter auf der gleichen Stufe weitermachen. Unfassbar!
    Ebenso unfassbar, dass die sogenannt „öffentlich-rechtlichen Informationsverbreiter“ noch immer brav schweigen.
    Sind alle nur noch gekauft?
    Meinen tiefsten Dank an alle, die sich kritisch mit den Missständen unseres Landes auseinandersetzen, versuchen uns „Normalbürgern“ Themen nahe zu bringen, die wir mangels Kenntnis der Sprache, die für Gesetze und Rechtsprechungen verwendet werden, garnicht entschlüsseln könnten!

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