Gestern ist Christian Dettmar, langjähriger Richter in der Familienabteilung des Amtsgerichts Weimar, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Strafkammer des Landgerichts Erfurt hielt eine Rechtsbeugung für erwiesen. Unkritische Zeitgenossen mögen in dem Urteil einen Sieg des Rechtsstaats sehen.
Laut der Verfahrensbeobachtung der Kritischen Richter und Staatsanwälte ist das Gegenteil der Fall, und in aller Kürze werden dazu drei Gesichtspunkte benannt:
- Allein ein möglicher Rechtsfehler – auch ein (formaler) Fehler bei der Verfahrensführung – stellt aus Rechtsgründen noch keine Rechtsbeugung dar.
- Indiztatsachen für einen Vorsatz zur Rechtsbeugung konnten weder ermittelt noch in der Hauptverhandlung nachgewiesen werden.
- Die gerade noch zur Bewährung aussetzungsfähige Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren trägt den Anschein eines politischen Machtsymbols mit den Mitteln des Justizspruchs.
Das ist eine dreifache Niederlage für den Rechtsstaat!
Was es mit dem angeblichen Rechtsfehler auf sich hat, kann am Tag der Urteilsverkündung nur grob umrissen werden. Es ist in der Geschichte des Strafrechts vollkommen unstrittig, dass nicht jeder Rechtsfehler einen Verdacht auf Rechtsbeugung begründet. Zwar sehen unzufriedene Parteien das gelegentlich so, auch politische Urteilsschelte ist in der Geschichte der Bundesrepublik nicht unbekannt, richtig ist sie deshalb aber nicht und vor allem ergibt sich daraus kein strafrechtlicher Vorwurf.
Eine Rechtsbeugung setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unter anderem voraus, dass die Rechtsmeinung unvertretbar ist, etwa Todesurteile unterzeichnet werden, oder Gründe den Ausschlag geben, die bei jeglicher Betrachtung ungesetzlich sind.
Seine maßgebende Rechtsprechung zu § 339 StGB fasst der Bundesgerichtshof im Urteil vom 21.01.2021, 4 StR 83/20, selbst wie folgt zusammen:
„Als eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB kommen nur elementare Rechtsverstöße in Betracht. Die Schwere des Unwerturteils wird dabei dadurch indiziert, dass Rechtsbeugung als Verbrechen eingeordnet ist und im Falle der Verurteilung das Richter- oder Beamtenverhältnis des Täters gemäß § 24 Nr. 1 DRiG, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG kraft Gesetzes endet. § 339 StGB erfasst deshalb nur Rechtsbrüche, bei denen sich der Richter oder Amtsträger bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache bewusst in schwerwiegender Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an eigenen Maßstäben ausrichtet. Eine unrichtige Rechtsanwendung oder Ermessensausübung reicht daher für die Annahme einer Rechtsbeugung selbst dann nicht aus, wenn sich die getroffene Entscheidung als unvertretbar darstellt. Insoweit enthält das Merkmal der Beugung des Rechts ein normatives Element, dem die Funktion eines wesentlichen Regulativs zukommt. Ob ein elementarer Rechtsverstoß vorliegt, ist auf der Grundlage einer wertenden Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände zu entscheiden. Dabei kann neben dem objektiven Gewicht und Ausmaß des Rechtsverstoßes insbesondere Bedeutung erlangen, von welchen Motiven sich der Richter leiten ließ.“
Zur wertenden Gesamtbetrachtung gehört, dass die durch Verordnung verfügte Maskenpflicht an Schulen zu keinem Zeitpunkt eine epidemiologische Grundlage hatte, von den örtlichen Gesundheitsämtern nicht aufgrund einer Betrachtung der lokalen Lage empfohlen, sondern ohne tatsächliche Untersuchung nach den Ergebnissen von Ministerpräsidenten-Treffen angeordnet worden ist. Man wusste das von Anfang an, weshalb allen diesen Verordnungen ein zeitliches Verfallsdatum beigegeben worden ist. Die Verhältnismäßigkeit der verordneten Maßnahmen hätte in der Hauptverhandlung aufgeklärt werden müssen, was aber trotz gestellter Beweisanträge unterblieben ist. Die von der Kammer vorgenommene Trennung zwischen Anordnungsinhalt und Verfahrensweise ist nicht zu rechtfertigen. Man hätte sich mit dem Sinn von Maskenpflichten in Schulen befassen müssen. Ungeachtet dessen ist die Justiz strukturell auf die Korrektur interner Fehler ausgelegt – nämlich durch Rechtsmittel. Die Justiz ist auch ein Ort unterschiedlicher Meinungen. Es soll und muss darüber gestritten werden, was richtig ist. Man muss darüber streiten, welches Gericht für Anordnungen gegen Verordnungen ohne tragfähige Ermächtigungsgrundlage zuständig ist, ob solche Verfahren im Wege abstrakter Normenkontrolle vor einem Verfassungsgericht, als Einzelfallanordnung vor dem Verwaltungsgericht oder als Maßnahme zum Schutze des Kindeswohls vor einem Familiengericht zu führen sind. Das ist nicht eindeutig.
Auch die Art, in der Verfahren geführt werden, ist nicht eindeutig. Häufig werden in der deutschen Justiz Sachverständige bestellt, deren Meinung man kennt, und nicht selten werden Eilverfahren auch intern vorbereitet. Die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung von Erfurt hat keinen tragenden Grund zur Feststellung einer Verfahrenswillkür ergeben.
Auch der von der Kammer angeführte Punkt einer Befangenheit trägt nicht. Jeder – ausnahmslos jeder – hat sich in der Corona-Zeit eine Meinung zu Infektionsschutzmaßnahmen gebildet, auch jeder Richter. Denkt man die implizite Annahme des Landgerichts Erfurt zu Ende, wird durch ein argumentum ad absurdum (Absurditätsargument) deutlich, dass diese falsch sein muss: Dann nämlich wären auch alle Richter – einschließlich derer des Bundesverfassungsgerichts – befangen, welche die gegenteilige Rechtsauffassung vertreten und dies vielleicht sogar in sachlich offenbar sinnwidriger Form von immer wieder veränderten und Jahre später nicht mehr zu rechtfertigenden Regeln wie 3G, 2G, 2G mit einem oder 2 Plus zum Ausdruck bringen.
Dass die starke Überzeugung allein – in welche Richtung auch immer – in der „Corona-Frage“ keine Befangenheit begründen kann, wird durch diese Überlegung deutlich. Sie wird im Übrigen durch den Rechtsgedanken von § 20 Abs. 1 Satz 3 VwVfG gestützt. Denn Richter am Amtsgericht Dettmar hatte dieselbe Meinung wie ein großer Teil der Bevölkerung, der den Corona-Maßnahmen kritisch gegenüberstand, schätzungsweise zehn bis zwanzig Millionen Menschen – im Gegensatz zu dem anderen großen Teil der Bevölkerung, der dies nicht so sah. Beide Meinungen sind bereits nach dem Grundgesetz gleichwertig. Niemand käme auf die Idee, einem Richter, der dem Corona-Narrativ bedingungslos oder sogar fanatisch gefolgt ist, in einem relevanten Fall eine Befangenheit zu unterstellen und zu fordern, er hätte seine Meinung den Verfahrensbeteiligten vorher anzeigen müssen, andernfalls würde er sich wegen Rechtsbeugung strafbar machen.
Darüber hinaus fehlt es an einem Vorsatz zur Begehung einer Rechtsbeugung. Das gilt auch nach Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Vorsatzanforderungen. Nach 1945, als es um NS-Verbrechen von Mord und Verschleppung ging, setzte eine Verurteilung – so befand damals der Bundesgerichtshof (so BGHSt 10, 294 und BGH NJW 1968, 1339) – innere Zustimmung und Handeln gegen das eigene Gewissen voraus. In der neuen Phase der Vergangenheitsabwicklung, bezogen auf die DDR, änderte der BGH dann seine Auffassung und erkannte in einem Verfahren gegen einen früheren Richter am Obersten Gericht der DDR (BGHSt 41, 317), der an Todesurteilen mitwirkte und ihnen als Beisitzer zustimmte, auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten, weil er es nicht wagte, seine eigene Meinung kundzutun. Es gibt kein Verfahrensvorbild für eine Verurteilung wegen Festhaltens an einer vom Tatgericht als falsch erkannten Rechtsmeinung.
Schließlich reiht sich die Strafzumessung in Ergebnisse ein, wie sie derzeit aus politischen Gründen gefordert werden. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Freiheitsstrafe von drei Jahren (nicht mehr zur Bewährung aussetzbar), aber auch die ausgeurteilte Freiheitsstrafe von zwei Jahren vermitteln den Anschein eines politischen Machtsymbols gegenüber systeminternen Andersdenkenden. Und das ist für den Rechtsstaat die größte Niederlage.
Man darf dafür auf die Begründung des Beschlusses vom 18. August 2023 verweisen, mit dem das Landgericht einen Beweisantrag der Verteidigung abgelehnt hatte. Es heißt dort, das Gericht gehe zugunsten des Angeklagten davon aus, er habe aus der Motivation heraus gehandelt, das Beste für die betroffenen Kinder zu wollen. Des Weiteren ergibt sich aus diesem Beschluss, dass dem Angeklagten in erster Linie gar nicht vorgeworfen wird, eine inhaltlich unvertretbare Entscheidung getroffen zu haben – es gehe vielmehr um ein vermeintlich unsauber geführtes Verfahren. Unterstellt, das Verfahren sei tatsächlich formal derart grob unkorrekt geführt worden, dass es die Grenze zur Rechtsbeugung überschreite, dies jedoch aus lauterer Motivation heraus, etwas Gutes bewirken zu wollen: Müsste dies nicht das maßgebliche Kriterium für eine milde Strafzumessung sein?
Nein, die Strafkammer hat sich anscheinend (mit kleinen Abstrichen) von der Pauschalformel der Staatsanwaltschaft leiten lassen: Der Angeklagte sei von einer „hohen kriminellen Energie“ angetrieben gewesen (eine Leerfloskel auf dem Niveau mäßig begabter Rechtsreferendare) und er habe das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz zerstört (was gerade der Regelungsgrund für die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist und nicht ein zweites Mal zur Begründung einer harten Strafe herangezogen werden darf).
Man muss daran erinnern, dass die Verhängung einer Maskenpflicht für Schulkinder während des Pflichtunterrichts an staatlichen Schulen zu keinem Zeitpunkt sachlich gerechtfertigt war, was mittlerweile auch verantwortliche Politiker kleinlaut eingestehen. Soweit das Bundesverfassungsgericht zu gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene entschieden hat, stützte es sich zum Schaden der Rechtsordnung nicht auf Sachverständigengutachten, sondern lediglich auf die Meinung sachverständiger und zum großen Teil behördlicher Dritter, die im Verfahren befragt wurden und Meinungen kundgaben, denen ebenfalls die tatsächliche Grundlage fehlte. Verurteilt wurde also – wenn man einen tatbestandlichen Verstoß bejaht – wegen der Verletzung einer formell zwar geltenden, materiell aber ungerechtfertigten Maskenpflicht. Die Frage der materiellen Rechtfertigung kann aus dem Beweisergebnis nicht ausgeklammert werden. Unrecht wird nicht „gebeugt“.
Auf dem Gelände des Bundesgerichtshofs befindet sich eine Installation in Form eines Buchstabenkreises, der sich entweder lesen lässt als „lex iniusta non est“ (es gibt kein ungerechtes Gesetz) oder auch als „lex iniusta non est lex“ (ein ungerechtes Gesetz ist kein Gesetz). Bevorzugt man die zweite Lesart, müsste die Frage, ob man unrichtiges Recht überhaupt beugen kann, noch beantwortet werden.
Der Rechtsbeugungstatbestand weist einen (ungewöhnlichen) Strafrahmen zwischen einem und fünf Jahren auf. Wie findet man in dieser Spanne die „gerechte“ Strafe? Es gibt eine Untersuchung, die anhand statistischer Auswertungen herausgefunden hat, dass in den häufigsten Fällen eine Strafe unterhalb der Mitte des Strafrahmens verhängt wird (Götting, NStZ 1998, Seite 542, 546). Schließlich muss noch reichlich Platz nach oben für die ganz schlimmen Fälle bleiben (vgl. BGHSt 27, 2). Dabei wurde nicht einmal zwischen unbestraften und vorbestraften Tätern unterschieden; d. h. dieser Befund der regelmäßigen Verhängung relativ milder Strafen gilt auch für Mehrfachtäter. Die große Strafkammer des Landgerichts Erfurt greift nun mitten in den Strafrahmen hinein und verhängt (auch wenn dem zwei tateinheitliche Taten zu Grunde liegen sollen) eine Strafe, deren Vollstreckung gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte – und zwar bei einem gänzlich unbescholtenen Angeklagten, der – wovon das Gericht selbst ausgeht –nur lautere Motive hatte.
Zusammen mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft von drei Jahren Freiheitsstrafe hat dies den Geschmack von politischer Justiz. Dieser Übergriff von Politik auf Strafzumessungsgrundsätze ist revisibel. Eine verhängte Strafe muss ein gerechtes Verhältnis zum Maß der Schuld des Täters einhalten (BVerfGE 45, 187 (260)).
Der Rechtsstaat hat deshalb in diesem Verfahren an Ansehen verloren. Der Angeklagte erleidet Schaden aus politischen Gründen – wie Ärzte, Apotheker oder Journalisten, die sich unbotmäßig verhalten haben. Auch bei der Strafzumessung wurden Gesichtspunkte zugrunde gelegt, die nach anerkannter Meinung dort nicht berücksichtigt werden dürfen.
Es ist festzuhalten: Ein Familienrichter schützt sachlich begründet Kinder in seinem Amtsgerichtsbezirk vor gesundheitsschädlichen und epidemiologisch weitgehend wirkungslosen und zudem verfassungswidrigen Maßnahmen eines übergriffigen Staates. Hierfür wird er wegen Rechtsbeugung verurteilt. Selbst wenn die Verfahrensführung nicht ganz korrekt gewesen sein sollte: Die Absurdität, Tragik und Falschheit dieser Geschichte wird der Bevölkerung wohl erst im Rahmen einer wirklichen Aufarbeitung der Corona-Zeit bewusst werden. Besser wäre es, unsere Justiz wüsste bereits jetzt, sachgerecht mit einem derartigen Sachverhalt umzugehen.
Verkündet wurde ein rechtlich mehrfach fehlerhaftes Urteil. Eingedenk der schon erwähnten Regel, dass die Justiz auf die Korrektur interner Fehler ausgelegt ist, wird es aufzuheben sein.
78 Kommentare
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Guten Abend,
im Anschluss an die Revisionsverhandlung in dieser Woche vor dem BGH eine Anmerkung von mir:
Der allgemeinen Presse und auch Fachpresse entnehme ich, dass das materielle Recht wohl in den Vordergrund gerückt ist. Also es geht um die Frage, ob Richter Dettmar materiellrechtlich richtig lag oder nicht und um sein Wissen darum (und nicht um Verfahrensfragen wie etwa darum, ob Herr Dettmar die Zuständigkeit für das Verfahren an sich gezogen habe).
Ich möchte auf einen Punkt hinweisen: Jeder Richter ist bekanntlich befugt, eine Rechtsverordnung für unanwendbar zu erklären (so etwa die vielfältig ergangenen Corona-Schutzverordnungen), ohne also dem Bundesverfassungsgericht gem. Art. 100 GG vorlegen zu müssen. In Ihrem Artikel weisen Sie zu recht darauf hin, dass es sich in Thüringen bei der Coronaschutzverordnung aber nicht um eine Verordnung im Rechtssinne, also nicht um eine Rechtsverordnung gehandelt habe, sondern um eine Allgemeinverfügung, die ja ganz unstreitig ein Verwaltungsakt ist (und eben keine Rechtsverordnung). Da stellt sich natürlich die Frage, ob Richter Dettmar sich über sie hinwegsetzen durfte. Die Antwort darauf lautet m.E. wie bei der Rechtsverordnung Ja. Denn:
Die Allgemeinverfügung, obzwar Verwaltungsakt, enthält eben keine konkret-individuelle Regelung (wie es etwa eine Abschiebeverfügung für die konkret betroffene Person wäre), sondern eine abstrakt-generelle Regelung für eine Vielzahl von nicht individualisierten Personen. So ist sie mit der Rechtsverordnung gleichzusetzen. Oder, anders ausgedrückt: An eine Allgemeinverfügung, deren Inhalt anderenorts, in einem anderen Bundesland, als Rechtsverordnung abgefasst ist, sind auch die gleichen Prüfungsmaßstäbe anzulegen wie an die Rechtsverordnung. Somit hat jeder Richter die Befugnis, die Allgemeinverfügung ebenso wie die Rechtsverordnung unter Angabe von tragfähigen Gründen zu verwerfen. Genau das ist doch geschehen, als Richter Dettmar mit Bezug auf die eingeholten Gutachten die Allgemeinverfügung für unanwendbar erklärt hat. Aber selbst wenn man die stringente Trennung zwischen Rechtsverordnung einerseits und Allgemeinverfügung als Verwaltungsakt andererseits beibehalten wollte, könnte Richter Dettmar sicher nur der Vorwurf der Fahrlässigkeit gemacht werden, denn aus dem von ihm gefassten Beschluss ergibt sich m.E. eindeutig, dass er davon ausging, die Allgemeinverfügung sei hinsichtlich ihrer Bestandskraft wie eine Rechtsverordnung zu behandeln, könne also vom Richter suspendiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
“Sonja Alefi@ParentCritical 17h
#csupt23
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. 96,56% der Parteimitglieder stehen hinter @Markus_Soeder.
Damit stehen sie auch hinter dem Mann, der bayerische BürgerInnen und vor allem Kinder wie kein anderer Ministerpräsident eines Bundeslandes gequält und gegängelt hat. Teilweise auch unter Zuhilfenahme von gefälschten Statistiken und rechtswidriger Mittel.
Nur 3 Beispiele:
Kindswohlgefährdende Maskenpflicht am Platz für Grundschüler: Markus Söder hat Ende 2020 in einem Showdown mit dem Münchner OB Reiter, bei dem es sicher nur um eine Machtdemonstration von Söder ging, die Befreiung von der Maskenpflicht am Platz von Grundschülern nach 3 Tagen “overruled” und wieder rückgängig gemacht.
Das hieß: Bayerische Eltern mussten ihren 6-10-Jährigen erklären, warum es 3 Tage lang kein Problem war, keine Maske zu tragen am Platz, ab jetzt aber wieder TOTAL wichtig ist, um die Oma zu retten. Das Ergebnis: Kleine Wuzerl saßen ihre ersten Tage mit Maske in der Schulbank und sollten so Lesen und Schreiben lernen. Im Falle meiner Kinder bedeutete das: Von 8 Uhr bis 16 Uhr, während im Restaurant und Büro am Platz die Erwachsenen NATÜRLICH die Maske abgenommen haben. Auch Markus Söder saß in seinem Büro ohne Maske am Schreibtisch – davon gibt es Bilder.
tz.de/muenchen/stadt/muenche…
Gefälschte Ungeimpften-Inzidenzen:
Zitat @Markus_Soeder am 15. November 2021: „Am Ende läuft es darauf hinaus – es ist eine Art Lockdown für Ungeimpfte, anders kann es gar nicht sein.“ Es sei eine „Woche der Wahrheit“, und vielleicht die letzte Chance „gegenzusteuern“”.
Um die Ungeimpften ordentlich mobben zu können, hat @Markus_Soeder die Statistik gefälscht. Alle Menschen, bei denen der Impfstatus nicht klar war, wurden einfach den Ungeimpften zugerechnet (bis zu 2/3 der Fälle!), so dass die Inzidenz zu Ungunsten der Ungeimpften ausfiel.
nordbayern.de/region/inziden…
Schwerer unverhältnismäßiger Eingriff in Grundrechte durch @Markus_Soeder:
Im Nachgang hat ein Gericht die von Markus Söder verhängte Ausgangssperre in Bayern als nicht zulässig eingestuft. Die Begründung:
“Es habe sich um einen “schweren Eingriff in die Grundrechte” gehandelt, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Dieser wäre nur verhältnismäßig gewesen, wenn er – über die Kontaktbeschränkung hinaus – einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Infektionen hätte leisten können.”
Hintergrund: In Bayern durfte das Haus damals nur aus triftigem Grund verlassen werden, etwa um zur Arbeit zu gehen oder um allein Sport zu treiben. Das bloße Verweilen an der frischen Luft war dagegen nicht erlaubt.”
tagesschau.de/inland/corona-…
Zudem bescherte Markus Söder bei der letzten Wahl 2018 der CSU das schlechteste Wahlergebnis seit 1950 (siehe ntv-Grafik).
Auf den Demos in München gegen die Coronamaßnahmen war auffällig viel Landvolk unterwegs, das traditionell eigentlich CSU wählt. Die fanden es aber gar nicht gut, dass ihre Kinder z.B. in den östlichen Randgebieten wegen hoher Inzidenzen unendlich lang im Schullockdown waren oder dass Herr Söder versucht hat, durch Hardcore-2G, alle zur Impfung zu zwingen. Auf dem bayerischen Land vertraut man aufs Immunsystem, die Natur und Hausmittel und nicht die Pharmaindustrie. Und vorschreiben lässt man sich sowieso schon gleich gar nix.
Daher: Was ist bitte los mit Euch, liebe CSUler?! Nicht, dass es mich nicht freuen würde, aber glaubt Ihr ernsthaft, dass Ihr damit in Bayern irgendwas reißt?
Und, bitte liebe BayerInnen, wenn Ihr Euer Kreuz macht übernächstes Wochenende, vergesst nicht, wer Euch das alle angetan hat!”
https://nitter.net/ParentCritical
“Das ändert alles! Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und die Europäische Kommission geben endlich zu, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ zu Todesfällen führen! Wir verlangen, dass die Richter des italienischen Verfassungsgerichtshofes sofort zurücktreten!
Aufgrund der enormen Anzahl von plötzlichen Todesfällen – gerade auch unter den jungen Menschen – geben nun die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) und die EU-Kommission in der neuesten Ausgabe der Anlage I zu den Beschlüssen über die Inmarktversetzung der sog. Covid-19-„Impfungen“ Comirnaty von Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna zu, dass diese experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen aufgrund Myokardities und Perikardities Todesfälle und sonstige irreversible schwere Schäden hervorrufen!”
https://www.renate-holzeisen.eu/renate-holzeisen-comirnaty-von-pfizer-biontech-und-spikevax-von-moderna/?amp=1
“Es ist durchaus ein Zeichen von politischem Autismus, wenn nunmehr ausgerechnet von den bislang juristisch nicht zur Rechenschaft gezogenen Verantwortlichen des Corona-Unrechts schon wieder nach „Maßnahmen für den Corona-Herbst“ gerufen wird. Insbesondere der immer noch amtierende Bundesminister für Gesundheit (man schaudert unwillkürlich angesichts der unverändert gültigen Amtsbezeichnung für diese Personalie) hat jede Glaubwürdigkeit verloren und alles Vertrauen verspielt. Karl Lauterbach gehört inzwischen ebenso wie Nancy Faeser zu den großen Hypotheken im Gruselkabinett des ebenfalls stark durch Cum-Ex ramponierten Olaf Scholz.
Dass es den politisch Verantwortlichen bei Corona auch gar nicht um Sacharbeit im Interesse der Bevölkerung geht, sondern ausschließlich um die Nutzung eines aktuellen Themas für eigene Interessen, zeigt sich auch in diesem Frühherbst an den Schulen. Denn wiederum sind flächendeckend kaum Investitionen in neue Luftfilter erkennbar. Man mutete den Jüngsten der Gesellschaft verheerende Schulschließungen, Kontaktverbote und Maskenzwänge zu, die keinerlei infektiologische Wirkungen zeigten, aber dafür massive Schäden anrichteten. Luftfilter jedoch wurden mit der Begründung abgelehnt, dass für deren Wirksamkeit ausreichende Studien fehlten. Es gibt Kommentatoren, die eine solche Politik nicht ganz zu Unrecht als menschenverachtend bezeichnen.
Und der Deutsche Bundestag, die selbsternannte „Herzkammer der Demokratie“, hat nicht nur während der Corona-Zeit als demokratisches Kontrollgremium einer ins Diktatorische abgeglittenen Exekutive versagt. Er hat zudem weder die Kraft noch den Anstand aufgebracht, sein eigenes Verhalten und dasjenige der von ihm zu kontrollierenden Exekutive in angemessener Form aufzuarbeiten.
Deswegen ist es nur zu verständlich, dass weite Bevölkerungskreise sämtliche aus Regierungsmündern kommenden Appelle zu neuerlichen Corona-Maßnahmen komplett ignorieren. Solange die offensichtlichen Irrtümer und Vergehen der Corona-Jahre nicht aufgearbeitet sind, wird offenbar jede weitere Empfehlung schlichtweg boykottiert.
Und die Liste der aufzuarbeitenden Verfehlungen ist lang. Im Vordergrund steht elementares staatliches Versagen wie etwa
der fortgesetzte Verfassungsbruch durch infektiologisch von Anfang an unsinnige Maßnahmen wie nächtliche Ausgangssperren, familiäre Kontaktverbote, diskriminierende 2G-Regelungen, Maskenzwang im Freien und Demonstrationsverbote;
die in jeder Hinsicht verlogenen Impfkampagnen mit Übertreibung der Wirksamkeit, Verschweigen der Nebenwirkungen und Niedermachung der Kritiker („Pandemie der Ungeimpften“, „Sozialschädlinge“, Fall Joshua Kimmich etc.);
die völlige Vernachlässigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen, ihre massive physische und psychische Schädigung, unter anderem durch Maskenzwang und Schulschließungen sowie ihre zusätzliche Traumatisierung durch haltlose Schuldzuweisungen („Infektionstreiber“, „Oma-Killer“); oder
die Total-Isolation Alter und Sterbender in Krankenhäusern und Pflegeheimen, die mit entwürdigendem Lebensende einherging und verzweifelte Angehörige zurückließ.
Weitere Punkte für eine intensive Aufarbeitung betreffen grundsätzliche Fragen wie die undemokratischen Entscheidungswege durch verfassungsrechtlich nicht legitimierte Exekutivgremien, die Auswahl und die katastrophale Performance von Expertengremien („No Covid“) einschließlich Ethikrat und Leopoldina, die komplette Verdrehung des Wissenschaftsbegriffs, der auf Vernichtung zielende Umgang mit Maßnahmen-Kritikern (zum Beispiel Fall Jan Josef Liefers bzw. Alles auf den Tisch), die massive Verschwendung finanzieller Ressourcen (zum Beispiel Corona-Warn-App, Masken-Deals etc.) sowie die beschämende Rolle der Justiz und der Medien.
Solange all dies nicht aufgearbeitet worden ist, werden erneute Empfehlungen und Appelle, insbesondere aber neue „Impf-Angebote“, bei einem Großteil der Bevölkerung auf Ablehnung stoßen. Die Menschen spüren, dass eine solche Aufarbeitung die unabdingbare Voraussetzung dafür ist, künftige Krisen und Herausforderungen besser zu bestehen.
Dr. med. Lothar Krimmel, Facharzt für Allgemeinmedizin, war von 1992 bis 2000 Geschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und ist damit ein genauer Kenner des Medizinsektors.”
https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/corona-herbst-2023/amp
“Aya Velázquez@aya_velazquez 7h
.@MarcoBuschmann, bitte nehmen Sie sich ein Beispiel an Ihrer slowenischen Amtskollegin, der sozialdemokratischen Justizministerin @DominikaSvarc: Im Rahmen eines „Amnestiegesetzes“ wurden in Slowenien soeben alle Coronamaßnahmen-bezogenen Bußgelder und Verfahrenskosten zurückerstattet, und alle laufenden Verfahren eingestellt.
„Die sozialdemokratische Justizministerin Dominika Svarc Pipan betonte, dass der Staat mit diesem Gesetz eine moralische Verantwortung übernehme. Damit werde das Unrecht wiedergutmacht, das den Bürgern „durch den Missbrauch des Strafrechts sowie durch verfassungswidrige und übermäßige Eingriffe in die Menschenrechte“ angetan worden sei, sagte sie bei der Parlamentsdiskussion. „Möge dies eine Lehre für uns alle sein, damit so etwas nie wieder passiert.“
Quelle: krone.at/3119123
h/t @prof_freedom
Bravo Slowenien! Das nenne ich einen Rechtsstaat: Sofern staatliches Unrecht aus einem Irrtum entstanden ist, auch staatlicherseits dafür geradezustehen.
@MarcoBuschmann: Bitte ziehen Sie umgehend nach, wenn Deutschland international noch als Rechtsstaat gelten soll.”
https://nitter.net/aya_velazquez/
Endlich konfrontiert mMn ein ebenso unbefangenes und wie empathisch agierendes Gericht einen (möglicherweise) psychisch Erkrankten mit ebenso angemessener wie wissenschaftlich begründeter
und gefühlter, qualitativer Evidenz (n=1). Gewünscht hätte ich mir noch den logisch notwendigen Verzicht auf jegliche, klärungsverhindernde Beweisanträge, die immer wieder nur der Profilisierungsucht von Anwälten dienen und imGrunde überflüssige Prozesse unnötig verlängern können.
“Tobias Ulbrich@AnwaltUlbrich 16h
Thema heute: „Gerichtstermin beim Landgericht Passau am 13.09.2023“
Wir haben vor dem Landgericht Passau, den Termin zur mündlichen Verhandlung wahrgenommen. In dem Rechtsstreit ging es um Schadenersatz gegen den Hersteller BioNTech.
Im Termin der mündlichen Verhandlung wurde der Kläger angehört, insbesondere zu allen gesundheitlichen Schäden, die nichts mit den streitgegenständlichen Schäden zu tun hatten.
Das Gericht erklärte dann im Anschluss daran dem Kläger, dass er, weil er zuvor Bewusstseinsstörungen und Konzentrations-Störungen gerügt hatte. es doch vielleicht besser einmal so angehen solle, dass er sich wegen Depression untersuchen lassen solle.
Die gerügten Erschöpfungserscheinungen, die Kopfschmerzen, die erhebliche körperliche Schwäche seien altersbedingt typisch. Er kenne das als Vorsitzender von sich, weil er im gleichen Alter sei. Das sei völlig normal.
Aus Sicht der Kammer können Menschen, die fortgeschrittenen Alters sind, keinen Erfolg mit solchen Klagen gegen den Hersteller der Impfung haben, weil sie typischerweise auch sonst sehr häufig bereits an ähnlich oder gleich gelagerten Erkrankungen leiden würden.
Er sei des Weiteren davon überzeugt, dass auch andere Erkrankungen, insbesondere eine Arthrose gesundheitlichen Schäden geeignet sei, sämtliche gesundheitlichen Schäden zu erklären. Er kenne das von seinem Schwiegervater, den er neun Jahre miterlebt habe.
Auch könne sich die Kammer am besten Willen nicht vorstellen, dass bei 65 Mio Geimpften ein Schaden entstanden sein könne, der nicht jede andere Ursache auch haben könne. Sonst würde es ja viel mehr Schäden geben.
Schließlich könne man auch Kopfschmerzen haben, wenn man getrunken hat.
Schließlich seien Ausführungen des Klägers selbst unsubstantiiert, solange keine Arztberichte nochmals die subjektiv wahrgenommenen Symptome der gesundheitlichen Schäden wiedergeben würden.
Der Kläger bekomme Schriftsatznachlass zu all den Hinweisen der Kammer bis zum 03.11.2023. Danach werde ein klageabweisendes Urteil erfolgen. Das OLG München möge dann nach mitgeteilter Ansicht des Landgerichts Passau mitteilen, ob dann der Vortrag des Klägers den Substantiierungsanforderungen genüge, ggf. werde Beweis erhoben.
Nach den vorstehenden Äußerungen des Landgerichts in Passau dürfte die Klageabweisung schon jetzt, völlig gleich, was wir schreiben, feststehen.
Tenor in Passau bei der 4.Zivilkammer „Wir kümmern uns um den Einzelfall, indem wir vorher wissen, was die medizinische Wissenschaft wissen sollte, auch wenn sie das Gegenteil publiziert“.
Mich erinnerten stark an die Sendung „Königlich bayrisches Amtsgericht“. Die Realität übertraf es. Es wird Söder vor der Wahl freuen, wie gut seine Justiz spurt. Der Wähler wird es quotieren.”
https://nitter.net/AnwaltUlbrich/
“IMO@I_THINK68 15h
Replying to @AnwaltUlbrich
Ist das nicht ggf. als Befangenheit zu werten?”
https://nitter.net/I_THINK68/
“Tobias Ulbrich@AnwaltUlbrich 14h
Replying to @I_THINK68
Haben Sie schon einmal befangene Richter in Deutschland gesehen, die auf Antrag abgelehnt worden wären? Ich nicht. Es eskaliert nur. Besser wäre es, dennoch auf späte Einsicht zu setzen. Allerdings lachte sich die blonde Beisitzerin die ganze Zeit tot. Wenn man nicht betroffen gewesen wäre, war es auch ein Brüller. Für den Geschädigten Demütigung pur, zumal er sich mit Wort-Findungsstörungen nicht äußern und wehren konnte.”
https://nitter.net/AnwaltUlbrich/
” 11. September 2023 um 9:11 Ein Artikel von Marcus Klöckner
„Aus meiner Sicht kamen die exzessiven Praxen stundenlanger Maskenpflicht – verbunden mit anderen rigiden Maßnahmen – einer nachhaltigen Kindeswohlgefährdung gleich.“ Das sagt der Kindheitsforscher Professor Michael Klundt im Interview mit den NachDenkSeiten. Anlass des Interviews ist ein Urteil gegen einen Weimarer Richter. Das Landgericht Erfurt verurteilte im August den Familienrichter Christian Dettmar wegen Rechtsbeugung zu 2 Jahren Haft auf Bewährung. Er wurde bekannt, als er in der Pandemie die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben hatte. Es ging um die Kindeswohlgefährdung. Zwei Jura-Professorinnen haben nach dem Urteil in der WELT gefordert, dass das Urteil gegen den Richter aufgehoben werden muss. Im Interview kritisiert Klundt das Urteil und macht darauf aufmerksam, dass gegen Richter Dettmar von Seiten des Staates konsequent vorgegangen worden sei, während die juristische Aufarbeitung im Hinblick auf die Verantwortlichen der Maßnahmenpolitik „niemanden vor Gericht“ stellt, „keiner versagt ihnen das Recht auf ihre Rente oder sonstiges.“ Von Marcus Klöckner.”
Quelle: https://www.nachdenkseiten.de/?p=103641
“Ralph Boleslawsky findet im Interview mit «Transition News» klare Worte über deutsche Gerichte. Der Wahlverteidiger der Ärztin, die für das Ausstellen von 160 Attesten seit bald sechs Monaten in U-Haft sitzt, sieht jegliche juristische Objektivität überschritten.
Veröffentlicht am 25. August 2023 von SMA.
Transition News: Dr. Bianca Witzschel sitzt seit 28. März 2023 in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz. Was wird der Ärztin vorgeworfen?
Ralph Boleslawsky: Sie hat aus denselben medizinischen Grundsätzen gehandelt wie Heinrich Habig – zuerst nicht schaden. Ihr wird vorgeworfen, Masken- und Impfbefreiungsatteste ausgestellt zu haben sowie Bescheinigungen, dass bei einem Patienten, keine PCR-Tests, sondern unter anderem nur Spucktests durchgeführt werden dürfen.
Es geht um vorerst rund 160 Atteste. Der Wortlaut der Atteste wird beanstandet und dass die Untersuchung nicht ausreichend gewesen sei. Angesichts der drohenden Gesundheitsschäden war es das einzige Mittel, diese Atteste auszustellen. Kein Arzt kann vorhersehen, welche Folgen durch das Maskentragen oder die Impfung oder die andauernden Tests durch Stäbchen in die Nase eintreten können.
Wer hat die Ärztin eigentlich angezeigt? Wie kam es zur Verfolgung?
Das weiss ich gar nicht. Es handelt sich bei den Akten um sechs Umzugskartons mit jeweils circa acht Ordnern. Die Staatsanwaltschaft hat versucht, den gesamten E-Mail-Verkehr zu erfassen. Das kann ich unmöglich alles durchlesen. Ich bin Einzelanwalt.
Wir sind inzwischen zwar drei Wahlverteidiger – Rechtsanwalt Martin Kohlmann, Rechtsanwalt Maik Weise und ich – doch als Anwaltsteam suchen wir noch Unterstützung. Ich weiss nicht, wie das wird, wenn erst die Gerichtstermine anfangen und ich aus Eberswalde immer nach Dresden muss. Es sieht so aus, dass der Prozess künstlich in die Länge gezogen wird.
Und die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter, da es noch offene Taten geben soll. Das ist eindeutig eine politische Justiz. Die andere Seite hat unendlich Geld und Ressourcen.
Und wie kann es überhaupt so weit kommen, dass Ihre Mandantin fast schon sechs Monate im Gefängnis sitzt?
Die Staatsanwaltschaft hat in der hohen drohenden Strafe von rund drei bis vier Jahren einen ausreichenden Fluchtanreiz gesehen, und bisher haben alle damit befassten Richter, zuletzt Richter Scheuring am Landgericht Dresden, sich dieser Auffassung angeschlossen, ohne die gegen eine Fluchtgefahr sprechenden Umstände ausreichend zu würdigen.
Diese lange U-Haft ist doch schon jetzt eine Bestrafung. Das kann sich doch jeder vorstellen, wie das auf einen Menschen wirkt, was das mit einem macht. Bianca Witzschel sitzt in einer Einzelzelle, wie in der Untersuchungshaft eben üblich. Einmal im Monat darf sie ihre Tochter, also die nächsten Familienangehörigen, für insgesamt zwei Stunden sehen. Damit wird die erwünschte Bestrafung gleich vollzogen, auch wenn am Ende ein Freispruch herauskommen sollte.
Meine Mandantin wird wie ein Schwerverbrecher in Handschellen bis zum Stuhl im Verhandlungssaal gebracht, zuletzt beim Haftprüfungstermin am 14. August. Bianca Witzschel ist 1,60 Meter gross, trotzdem wird sie in Hand- und Fussfesseln aus der Justizvollzugsanstalt in Chemnitz nach Dresden gebracht. Und derartig gefesselt im Gefangenentransporter auch noch in die kleine Zelle gesperrt. So geht man normalerweise nur mit renitenten Häftlingen und Gewaltverbrechern um. Stellen Sie sich diese kleine, zierliche Frau zwischen ihren beiden grossen Bewachern vor. Das ist lächerlich.
Beim Haftprüfungstermin am Landesgericht wurde meine Mandantin in eine Zelle verfrachtet, von der aus ein separater Gang in den Saal führt – wie bei einem Staatsverbrechen. Wo bleibt denn da der moralische Kompass?
Für die Justiz scheint Corona noch nicht vorbei zu sein. Das Regime geht weiter, Entschuldigungen gibt es keine.
Kann man da noch von Recht sprechen?
Die Impfung hat schwere Nebenwirkungen zur Folge. Das Robert Koch-Institut (RKI) kam und kommt seinen Prüfpflichten nicht nach. Doch deutsche Gerichte umgehen das, indem sie jeglichen medizinischen Sachverhalt ausblenden und sich nur auf das RKI berufen, ohne zu berücksichtigen, dass die auch schon bei der Schweinegrippe versagt haben.
Die gesamte medizinische Seite wird ausgeblendet, jeder medizinische Aspekt vermieden. Denn dafür müsste der Richter Gutachter hinzuziehen, da er ja selbst nicht über das entsprechende Wissen verfügt. Aber darauf lassen sich die Richter nicht ein, deswegen geben sie Beweisanträgen nicht statt.
Lassen sich Richter durch das Urteil gegen den Familienrichter aus Weimar einschüchtern? Ihm wird Rechtsbeugung vorgeworfen, weil er, auf das Kindeswohl bedacht, nach der Anhörung von Gutachtern an zwei Schulen die Maskenpflicht aufhob.
Doch! Richter lassen sich auch von solchen Erwägungen leiten, denn auch davon hängt ihre Karriere ab. Diese Gerichtsfälle sind politisch, und hier wird jegliche juristische Objektivität überschritten.
Es wird mit zweierlei Mass gemessen. Durch fiktive Testzentren entstanden Millionenschäden. Eine Busfahrerin in Essen ist wegen eines Schadens von über einer Million Euro zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Frau Doktor Witzschel hat nicht den geringsten Schaden verursacht, sondern den Menschen geholfen und soll dafür noch länger ins Gefängnis.
Also wenn wir nicht einschreiten, wozu sind wir dann Rechtsanwälte geworden? Es ist unsere Aufgabe, unsere Grundrechte zu schützen. Grundrechte waren vor Corona unveräusserlich, ab März 2020 wurden uns die Grundrechte entzogen – auf der Grundlage von Spekulationen, unter anderen vom RKI, das bereits bei der Schweinegrippe vollends versagt hatte. Wer seine Grundrechte wiederbekommen wollte, musste beweisen, dass er staatliche Vorgaben, die ohne jegliche epidemiologische Evidenz waren, einhält. Wir haben in Deutschland ungefähr 170’000 Rechtsanwälte, was wäre das für eine Macht gewesen, um dem staatlichen Unrecht gegenüberzutreten.
Geht es bei diesen Prozessen auch darum, andere Ärzte abzuschrecken, damit keiner mehr Atteste ausstellt? Und wer hat denn Interesse daran, diese Mediziner zu verfolgen?
Anscheinend die Generalstaatsanwaltschaft, sie untersteht dem Justizminister. Diesen einseitigen Verfolgungswahn kann ich mir nur so erklären.
Denn man kann Atteste ausstellen, muss sie nur entsprechend begründen. Zum Beispiel damit, dass die sogenannte Corona-Impfung kontraindiziert ist, da es aufgrund der unbekannten Inhaltsstoffe auch zu allergischen Reaktionen kommen kann.
Es gibt auch einen Zeugenaufruf?
Ja. Wir suchen geimpfte Personen, die durch die mRNA-Behandlung Schäden davongetragen haben. Menschen, die davor gesund waren und bereit sind, in Dresden mit auszusagen. Ab November soll der Prozess losgehen. Bisher sind rund 40 Prozesstage angesetzt.
Gehen Sie davon aus, dass die Anklage zugelassen wird?
Das Gericht hat den dringenden Tatverdacht und damit die Fortdauer der Untersuchungshaft am 14. August bestätigt und wird deshalb auch die Anklage zulassen.
Bleibt nur die Hoffnung, dass das Oberlandesgericht Dresden am 28. August entscheidet, dass Bianca Witzschel aus der Untersuchungshaft kommt?
Ja. Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus kann nur vom Oberlandesgericht beschlossen werden. Aber bei Ärzten, die sich für das Wohl ihrer Patienten in nachvollziehbarer Weise einsetzen und somit Menschen schützen, gibt es angesichts der Vorgehensweise wie im Fall Habig wohl keine Obergrenze mehr. Wir werden sehen, was passiert.”
https://transition-news.org/anwalt-von-bianca-witzschel-das-ist-eindeutig-eine-politische-justiz
Im Fall Dettmar müsste nach meiner Auffassung ein Bezug zu den Vorkommnissen im Fall Mollath hergestellt werden. Nach meiner Erinnerung hatte im Fall Mollath eine Kammer des Verwaltungsgerichts gezielt wiederholt seine eigene Zuständigkeit geschaffen. Und dies stellte eine Rechtsbeugung mit dem Ziel einer Vorenthaltung des gesetzlichen Richters dar. Wie wurden diese Richter damals für ihr eindeutig rechtswidriges Verhalten bestraft? Ich gehe davon aus, dass nicht. Dies müsste noch recherchiert werden. Wenn dem so wäre, dass die Richter damals nicht verurteilt wurden, ist das dann konsistent mit der Bestrafung des Familienrichters Dettmar wegen angeblicher Rechtsbeugung zu 2 Jahren Haft auf Bewährung? Das Rechtssystem müsste doch einigermaßen in sich konsistent sein. Ein eindeutig rechtswidriges Verhalten müsste doch härter bestraft werden als das Verhalten Dettmars, dessen Zuständigkeit als Familienrichter im vorliegenden Fall zumindest als grundsätzlich möglich eingestuft werden kann. Wird hier nicht offensichtlich und nachweislich mit zweierlei Maß gemessen?
“Tim Röhn@Tim_Roehn 12m
Richter für Masken-Entscheidung bestraft:
Dieses Urteil ist unhaltbar –
https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus247270378/Richter-fuer-Masken-Entscheidung-bestraft-Dieses-Urteil-ist-unhaltbar.htm”
https://nitter.net/Tim_Roehn/
Richtig, das Urteil gehört aufgehoben. Ebenso ein ähnliches Urteil des OLG München. Einfach das Aktenzeichen “PatA-St 1/16” in die Suchmaschine eingeben.
@Klaus Siebert am 26. August 2023
Richtig, aber über das Momentum eventueller Gewissensbisse und ein Hoffen auf künftige Gerechtigkeit beim Jüngsten Gericht hinausgehend, würde ich ganz aktuell und lebenspraktisch empfehlen, mindestens den redensartlichen Spieß schleunigst umzudrehen und Strafanzeige wg. Rechtsbeugung gegen Richter und Staatsanwältin nach der Vorlage der von den beiden selbst gewählten juristischen Un-Logik zu stellen. Dienstaufsichtsbeschwerden für deren Personalakte dürfen auch nicht fehlen.
Vielen Dank für die Rückmeldung und beste Grüße!
P.S. Versuche, sich mit allen Mitteln gegen Un-Recht zu wehren, haben bereits eine in unserem Strafrechtsystem noch nicht abgeschaffte tröstende Genugtuungsfunktion.
Ein wesentliches Problem ist die permanente Gehirnwäsche durch die gekauften Medien und ihre Deutungshoheit. Die Wahrheit wird zur Mangelware und es geht so schnell: plötzlich ist man ein „Sonderling“. Und Sonderlinge sind unerträglich. Dass man nun aber sogar auch gewissenhafte Ärzte, Juristen und Wissenschaftler nur wegen einer anderen Sichtweise ungerührt kriminalisiert und entrechtet ist kaum zu glauben aber (wieder) real. Die meisten nehmen das – wenn überhaupt – nur über die Leidmedien (das d hat das t ersetzt) entstellt wahr oder haben andere Sorgen. Corona hat dennoch vielen die Augen dafür geöffnet … wir brauchen den Arzt für unser inneres Zentrum, sonst gehen wir verloren. Ich habe diesen Arzt gefunden. Er hat für jedermann immer Sprechstunde, ist aber „Querdenker“. Sein Name heißt: Jesus Christus.
P.S.: Das ist für mich keine Flucht in eine metaphysische Welt, sondern tatsächlich ganz aktuell und lebenspraktisch („ora et labora“).
Kann der Familien Richter keine Revision einlegen?
Ganz herzlichen Dank für diese Analyse! Genau wegen solcher juristischer Texte habe ich 2 Semester Jura studiert, letztlich aber aufgegeben. Ziemlich früh hatte ich die Erkenntnis, daß man in vielen Fällen wohl zu unterschiedlichen Auffassungen kommen könnte und diese auch beide juristisch begründet bekommt, vor allem im Verfassungsrecht. Dort lernte ich auch, daß es “Schranken” für Grundrechte gibt sowie “Schranken-Schranken” und die Abwägung zweier Grundrechte gegeneinander (bei denen eines sozusagen hintenrunterfällt).
Genau dies ist in den unsäglichen “Coronajahren” wohl passiert, Grundrechte wurden in ihrem Kern verletzt, vermeintlich “zu Gunsten” “höherstehender” Grundrechte.
Was ich in Bezug auf Corona für Gesetze und Einschränkungen erlebt habe, die nicht auf dem Boden der Wissenschaft und der Verhältnismäßigkeit standen, hat mich den Glauben an den Rechtsstaat verlieren lassen. Die Selbstbestimmung über den Körper, das Recht, sämtliche Eingriffe in diesen auch ablehnen zu dürfen, ist für mich eines der wichtigsten Grundrechte überhaupt, und das wurde mit Füßen getreten, auch wenn wir letztlich (noch) keine Impfpflicht bekamen!
Zudem die massiven Eingriffe in die Wirtschaft und die Arbeitsausübung, die wohl viele Menschen ihre Existenz kosteten und deren Auswirkungen wir wohl noch lange nicht hinter uns gelassen haben. Welcher massive Schaden vor allem Einzelpersonen und Kleinunternehmen damit zugefügt wurde, hinterlässt mich sprachlos. Und was ist mit Vermietern, deren Mieter schlicht die Miete nicht mehr aufbringen konnten? Die bleiben auf den Mietausfällen wohl auch sitzen. Die Vereinbarung auf Lohnfortzahlung, plötzlich nur noch für Geimpfte? Die Ungeimpften mussten einen halbmonatigen Verdienstausfall hinnehmen?
Strafen (teils im 4 bis 5stelligen Bereich!) für Sitzen auf einer Parkbank? Für Nichttragen von Mundschutz? Für Aufenthalt im Freien? Für private Besuche? Für Essen im Umkreis von Restaurants und was es nicht sonst noch alles gab!
Monatelanges, ganztägiges Masketragen für Schulkinder und Arbeitnehmer?
Keine Schule mehr, nur noch zuhause rumsitzen?
Keine Abschlußfeier zum Schulabschluß?
Keinen (Vereins)Sport mehr, keinen Sport und keine Hobbys, Musikunterricht mehr für Kinder?
Keine Arzttermine, weil einfach “keine Termine”? Tests, wenn man behandelt werden wollte, keine Besuche bei Kranken und Sterbenden, Mütter die mit Maske und ohne Begleitperson ihr Kind zur Welt bringen mussten?
Einkauf von Nicht-Lebensmitteln verboten? Keine Schuhe für schnellwachsende Kinderfüße, keine Blumen für den Garten (die wurden tonnenweise “vernichtet”!)
Keine Urlaube mehr in Nachbar-Bundesländern? Rausschmiss aus bezahlten Ferienwohnungen? Keine Hotelbuchungen mehr möglich?
Kein Öffentlicher Nah- und Fernverkehr mehr ohne Impfung/tagesaktueller Test?
Diese Schäden sind NIE wieder gutzumachen oder gar zu entschädigen.
Mein Vertrauen in die Justiz in Deutschland ist eine Null-Linie geworden.
Sie sprechen mir mit Ihrem Statement aus dem Herzen!
Aber “keine Impfpflicht” stimmt ja wohl nicht! Für rund 6 Millionen Menschen im Gesundheitswesen, und nicht zu vergessen, für Soldaten andauernd, ist Impfpflicht Realität geworden! Mit genau dem, wie Sie in Ihren zwei Semestern Jura feststellten, und wie ich finde, kaltschnäuzigen bzw. lapidaren Satz am Ende dieses unsäglichen Gesetzes: “Durch die Absätze 1-5 wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2, Absatz 2, Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.” Grundrechte können also durch “höherwertige” eingeschränkt werden.
Auch ist “monatelange Maskenpflicht” arg untertrieben. Im Gesundheitswesen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln und im Einzelhandel waren es komplette 3 Jahre(!) durchgängig Maskenpflicht, jedenfalls in meinem Bundesland.
Ein Beitrag von Herrn Dettmar beim Symposium wäre stark gewesen. Aber das Programm steht nun schon fest.
Der Tatbestand der Rechtsbeugung wird gut verdeutlicht, wenn man die Urteile und Prozessführung des Juristen Roland Freisler ganz nüchtern analysiert:
Es gab Angeklagte. Es gab einen Tatvorwurf. Es gab Gesetze. Es gab den Richter, der Recht und Gesetz auf den Sachverhalt anzuwenden hatte. Jetzt aber gab es im Hintergrund entweder eine andere Person, die eigene Prägung oder einen Zeitgeist, der das (Fehl-)Urteil vorgab. Bekanntlich wurde das Recht damals bis zur Unkenntlichkeit gebeugt.
Die Subsumtionen auf gegenwärtige Sachverhalte sei jedem selbst überlassen. Das sog. „Maskenurteil“ mag man inhaltlich kritisieren. Es ist jedoch – im Sinne des Gesetzes- keinesfalls das Ergebnis einer Rechtsbeugung. Aus meiner Sicht wird Richter Dettmar vorsätzlich schweres Unrecht zugefügt. Die wahren Täter aber bleiben – jedenfalls von der Justiz – unbehelligt.
es sit zuu bemerken, dass derBeshluss des RichtersDettmer keinerlei positive Auswirkungen für die betroffenen Kinder hatte, denn die zuständigen Behörden haben diesesI Urteil nicht umgesetzt!
NAch meine r ni ht-juristischen Meinung müssten diejenigen, die diesen Beshcluss igdnorierten, deshalb juristisch verfolgt werden. Aushc aus diesem Grund aht die Justitz versagt.
Na, bei Dir gab’s wohl gestern Buchstabensuppe, was? 😂
Super lustig. Ich habe es mir auch gedacht, aber Buchstabensuppe ist genial. Henning nichts für ungut, kommt halt mal vor. Gut, dass wir noch lachen können, auch wenn es auf Kosten anderer ist.
Ich denke es kommt auf das Ausmaß an und zu welcher Gelegenheit.
Ansonsten gilt für mich das was in Spruch 17, Vers 5 in der Bibel steht
5 Wer über den Armen spottet, der lästert seinen Schöpfer; wer schadenfroh ist, bleibt nicht ungestraft.
Bei Ihnen Eddy weiss ich, dass es kein böses Lachen ist.
Das Urteil reiht sich ein in zahlreiche fragwürdige rechtliche und politische Entscheidungen (teils am Parlament vorbei) in Sachen Corona, inklusive einseitiger medialer Berichterstattung. Es reiht sich ein in die Unterdrückung wichtiger Daten zur Beurteilung der Wirksamkeit der “Maßnahmen” und “Instrumente”, zu den Verträgen und dem mafiösen Umgang mit den klinischen Tests der mRNA-“Impfstoffe” inklusive der Entblindung der Kontrollgruppe unter dem fadenscheinigen aber für einfältige menschlich erscheinende Vorwand, dass man die ja nicht sterben lassen wollte. In Wahrheit wollte man auch hier nur Spuren verwischen und den Zugang zu Daten unmöglich machen. Es reiht sich auch ein in die katastrophale Rückweisung der Beschwerden gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht durch das BVerfG. Und es reiht sich ein in die Hetzjagd und die Stigmatisierung (Nazi) auf diejenigen, die sich trotz allem noch wagten, andere Ansätze und Denkweisen zu zu lassen.
Uwe Wesel (“Vom Wirken des Juristen auf die Gesellschaft”, Kursbuch 40, 1975) muss reaktiviert werden:
“auctoritas, non veritas facit legem”.
So lese ich den KRiSta-Beitrag und insbesondere den Kommentar von ANDREA vom 25.8.23
RA Strate hat in einer gestrigen ersten Kommentierung (strate.net) dargelegt, dass der zentrale Vorwurf der Rechtsbeugung sich in der Begründung des Urteils nicht mehr darauf bezog, dass ein Familienrichter hier im Sinne gefährdeten Kindeswohls sofort entschieden hat, obwohl doch Verwaltungsgerichte für die Schulbehörde zuständig seien. Das war staatsanwaltschaftlich, gerichtlich und in der Staatskanzlei in Erfurt (so meine Erinnerung) die erste, häufig wiederholte Argumentation.
Hat sich wohl als nicht tragfähig erwiesen, zumal auch Familiengerichte in dieser Zeit unbeanstandet geurteilt haben.
@Klaus Siebert am 26. August 2023
Er läßt ihr Unrecht auf sie selber zurückfallen, kann man in einer Bibelübersetzung lesen. Und genau daran musste ich denken, als ich Ihre weisen Zeilen las:
“Der Straftatbestand der Rechtsbeugung wird nach diesem Urteil von Spruchkörper des LG Erfurt wohl eher selbst erfüllt. Und auch die Staatsanwaltschaft spricht sich mit ihrem Strafantrag im Grunde ihr eigenes Urteil”.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Ja, das glaube ich tatsächlich, wir richten uns selbst. Jede Entscheidung, die in das Leben eines anderen Menschen eingreift halte ich für bedenklich.Ich bin Beamter und spreche bei Dienstantritt sinngemäß das stille Gebet:
„Vater im Himmel bewahre mich heute bei meinen Entscheidungen vor Fehlern, die anderen Schaden zufügen. Wende sie zu etwas Gutem. Vergib mir meine Schuld, damit ich auch selbst befähigt werde zu vergeben und meinen Nächsten zu lieben, wie mich selbst.“
Dass das alles von vornherein ein großes Spiel war, dass die PLandemie mit dem Event 201 im Herbst 2019 (https://centerforhealthsecurity.org/our-work/tabletop-exercises/event-201-pandemic-tabletop-exercise ) als Generalprobe noch mal wunderbar vorbereitet wurde, zeigt die Abgründe menschlichen (?) Handels, nein die Abgründe der dieses Agieren planenden und umsetzenden “Eliten” weltweit auf sowie derjenigen, die es ausführen, unterstützen und auch das Unfassbare wissentlich dulden.
Und außerhalb der “Eliten” gehören dazu sowohl ein Großteil der Medien, der ärztlichen “Kollegen”, der Judikative, der Polizei – und natürlich immer noch auch viele Bürger.
Die immer wieder, mittlerweile mit einer kaum noch zu messenden Halbwertszeit ausgestattete Behauptung, das sei alles zum Schutz der Bürger, versuchen die “Eliten” verbissen weltweit weiter aufrecht zu erhalten, um der Menschheit vorzugaukeln, man sorge sich um sie.
Was dagegen mit einer Vehemenz durchgeführt wurde und wird von den Mächtigen ist eine arglistige Täuschung – mit der Konsequenz global die Bevölkerung nicht nur zu verunsichern, sondern ihr auch in großem Maß zu schaden, sie z.T. auch zu töten (z. B. durch die Nebenwirkungen der als “Impfungen” deklarierten Gentherapeutika oder die Verunglimpfung und das Unterlassen / Verbieten wirksamer Behandlungen etc., das Aufzwingen von “Masken” usw.).
Entlarvend hat Prof. Stefan Homburg auf Twitter ein kurzes Video gezeigt, wo Baerbock und Co bei einem Treffen nach dem Pressefoto sich mal ruckzuck die Schnutenlappen vom Gesicht reißen. DAS zeigt doch eindeutig – wie auch schon einige andere Videos im Netz, die ja aufgetaucht sind, weil die “Herrschaften” zu unvorsichtig oder mittlerweile dann zu überheblich bzw. beides zusammen waren – was “die da oben” von den Bürgern halten.
Nämlich – NICHTS. Außer, dass wir für ihre Machtspielchen, die immer perfider werden und einen Suchtcharakter haben, herhalten sollen.
Aber wir müssen es nicht – die Entscheidung liegt bei jedem Einzelnen selbst, jeden Tag – in den unterschiedlichsten Situationen und Interaktionen.
Je mehr dieses Spiel der Mächtigen durchschauen und sich (passiv) wehren, desto weniger können einzelne Menschen, die sich vor die Grund- und Menschenrechte stellen und diese verteidigen, die nicht bei dem Irrsinn mitmachen und sich insbesondere für das so hohe Gut des Kindeswohls einsetzen wie Herr Richter Dettmar, als ABSCHRECKUNG – bei einem extrem hohem Maß an Willkür beim LG Erfurt – aufs Schafott geführt werden.
Hier der Link zu Prof. Homburg (ich hoffe, die Links funktionieren)
https://twitter.com/SHomburg/status/1694765252745769168?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Etweet
Allen ein schönes Wochenende
Es muss kein politisch verfügte Imperativ vorgelegen haben, an einem anders gesinnten Richter ein abschreckende Exempel zu statuieren.
Als Erklärungsmöglichkeit reicht eine vorherrschend konformistische Grundhaltung von Beamten in Bürokratie aus. Diese dort häufig anzutreffen devote Grundstruktur und Aufstiegsdynamiken, die solches Verhalten goutieren. Deshalb sind bürokratisch organisierten Institutionen gefährdet, solche Charakterdeformationen ihrer Mitglieder zu einem allbereiten Opportunismus strukturell zu fördern.
Darüber sollten wir uns Gedanken machen.
Der Straftatbestand der Rechtsbeugung wird nach diesem Urteil von Spruchkörper des LG Erfurt wohl eher selbst erfüllt. Und auch die Staatsanwaltschaft spricht sich mit ihrem Strafantrag im Grunde ihr eigenes Urteil: drei Jahre Haft, ohne Bewährung. Es ist sehr traurig, wenn anvertraute Macht derart missbraucht wird, indem die Existenz eines unbescholtenen Richters „im Namen des Volkes“ aus unrechtmäßigen Motiven zerstört werden soll. In Wahrheit aber zeigen die daran beteiligten Amtsträger damit den Verlust einer sachgerechten Urteilsfähigkeit.
Was mir in den ganzen Berichten zu diesem Urteil vollkommen fehlt ist die Erwähnung des Umstandes, daß m. W. von der “Gegenseite” damals trotz Aufforderung keine Stellungnahme geschweige denn ein Gutachten geliefert wurde.
Das ist interessant. Von wem wurde die Gegenseite aufgefordert, Gutachten zu erbringen? Von Richter Dettmar? Wenn dem so wäre, dann wäre ja der Vorwurf entkräftet, Dettmar hätte sich vorsätzlich nur solche Gutachter gesucht, die in dem von ihm gewünschten Sinne begutachten.
Wissen Sie, wo man dazu etwas finden kann?
Ja dieser Punkt wird mir auch zu wenig erwähnt. Er findet sich im besagten Urteil von Herrn Dettmar auf Seite 20:
„VII. Stellungnahme der Weiteren Beteiligten
Eine Stellungnahme des Freistaats Thüringen und der Schulen der Kinder ist innerhalb der
gesetzten Frist im hier vorliegenden einstweiligen Anordnungsverfahren nicht erfolgt.“
Und es ging eben auch nur um Eilrechtsschutz. Also selbst wenn das Land Thüringen meinte, dass die Zeit zu knapp für eine Stellungnahme war, hätte das Land um Fristverlängerung bitten oder seine Argumente noch im Hauptsacheverfahren vorbringen können.
Das Land Thüringen hatte also Gelegenheit zur Stellungnahme, zog es aber vor, vornehm zu schweigen, weil es sicher wusste, dass es mit sachlicher Argumentation nur verlieren kann. Stattdessen hat es das Riesenrad des Machtspiels unter Beifall der Medien gedreht.
Ja sehe ich auch so; hoffe dieses “ungerechte” Urteil wird aufgehoben.
Stefan Kohwagner kommentiert das Dettmar-Urteil https://youtu.be/TjzF2uRLoLc?si=G6I-eopqWs3L754U Da in Sachen Corona alle Richter irgendwie befangen sind dürfen künftig Urteile nur noch von CHAT-GTP und ALEXA gefällt werden.
Wer kann denn sicherstellen, dass CHAT-GTP und ALEXA nicht auch “befangen” sind?
Chatbots werden anhand von von Menschen geschriebenen Texten trainiert. Das allein wird in Zukunft schon schwieriger werden, weil man nicht weiß, ob ein Text mit Autorennamen darunter tatsächlich ausschließlich von einem Menschen geschrieben wurde. Abgesehen davon – wer das Trainingsmaterial auswählt, bestimmt die Schlagseite der generierten Texte. Wer seinen Chatbot nur mit Texten vom RKI, PEI und BMG trainiert, der wird auch nur Texte der dort vorherrschenden Ausdrucksweise und Schlussweise erzeugen können.
Ich verstehe es als Spaß, denn Chat-GTP gehört zur künstlichen Intelligenz und muss wie Alexa angelernt werden, d.h. je nach “Fütterung und Vorgabe” kommt das Ergebnis. Im Prinzip wie die Gegenwart, was die “Mächtigen und Macher” den Marionetten einflüstern, wird “ausgespuckt”. Manipulation wie gehabt.
Das Justizsystem ist kaputt! Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Kampf zur Pflicht. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass Selbstjustiz theoretisch verboten ist und nur nach Geschäftsordnungen entschieden wird. Wenn alle Organe der Rechtspflege nach Gutdünken handeln „ dürfen“, was sie ja mangels permanenter Verletzung der Formvorschriften tun, haben wir keine funktionale Justiz. Niemand übernimmt letztlich die Verantwortung und Rechtssicherheit für Menschen gibt es nicht. Mit Scheinverfahren und ebensolchen angeblichen „Urkunden“ hat man immer verloren … leider trifft es so immer die ehrlichen Menschen. Recht wird tatsächlich nicht vertreten, sondern ganz offensichtlich vorgeführt, wie man mit Betrug bessere Karten hat. Ich weiß durch eigenes Erleben seit 8 Jahren wie man teuer hinters Licht geführt wird und nichts erreicht. Vorgebliche Anwaltspflicht ist der Untergang des Rechts und alle machen mit, auch Anwaltskammern und Banken. Hilfe nicht erreichbar. Es beginnt alles immer wieder von vorn!!! Verlust bisher im 6stelligen Bereich und man wurde nur gesetzlicher Erbe.
Seltsamer Beitrag. Nach einigen Absätzen habe ich aufgehört zu lesen. Richter können ihre Meinung haben, dürfen sich jedoch nicht von einer starrsinnigen, falschen Meinung beim Urteil leiten lassen. Sie haben sich an der Wahrheit auszurichten. Was die Wahrheit über Corona und die Masken war, ist ziemlich frühzeitig klar gewesen und die Richter hätten es wissen müssen. Ansonsten sind Sie, spätesten wenn ihnen die Tatsachen bekannt sind, schlicht befangen.
RECHT oder FIKTION
Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen. Hierbei kann die Fiktion das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festlegen.
[1] Eine Fiktion kann deshalb im Prozess auch nicht widerlegt oder entkräftet werden, da sie definitionsgemäß vom tatsächlichen Sachverhalt abweicht.
Das Wort „gilt“ ist in Gesetzestexten ein Indiz für das Vorliegen einer Fiktion, sie kann sich aber auch in Legaldefinitionen verbergen
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__179.html
Danke auch von mir für den Beitrag und die Möglichkeit hier zu kommentieren.
Wie ist es eigentlich, wenn der Staat sich Kompetenzen selbst zuschanzt, die es nach dem Grundgesetz oder den einschlägigen Verordnungen gar nicht hat?
Insbesondere im Bereich der Gesetzgebung, die ja im Grundgesetz an sich relativ kleingliedrig verankert ist. Das Wesen der Gesetzgebung ist in der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes von der Aufgabe her zu verstehen, die das Grundgesetz ihr zugewiesen hat.
Da nach der grundgesetzlichen Ordnung die Gesetzeskontrolle für staatlichen Ordnung ein Gesetz jedenfalls immer dort erforderlich ist, wo Eingriffe in Freiheit und Eigentum und damit die Rechtsspähre des einzelnen Staatbürgers in Frage stehen, kommt der Gesetzgebung des Bundes besondere Bedeutung zu (Sannwald in Schmidt/ Bleibtreu, Vorb. v. Art. 70 GG RZ 3).
Gerade deswegen muss die Gesetzgebung für den Bürger übersichtlich sein.
Das hier zu behandelnde Gesetz ist das Infektionsschutzgesetz.
1. Zuständigkeit des Gesetzgebers für das Infektionsschutzgesetz
Die Gesetzgebungskompetenz für das Ordnungsrecht steht nach Art. 70, 30 GG grundsätzlich den Ländern. Es könnte aber sein, dass das Infektionsschutzgesetz ein Gesetz im Sachgebiet der konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 74 GG liegt. Danach haben die Länder gem. Art. 72 I GG die Gesetzgebungskompetenz, nur dann wenn der Bund nicht von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch macht.
Bei dem Infektionsschutzgesetz könnte es sich um das Sachgebiet nach Art. 74 I Nr. 19 GG :
„Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren, Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe, sowie das Recht des Apothekenwesens, der Arzneien, der Medizinprodukte, der Heilmittel, der Betäubungsmittel und der Gifte;“
handeln. Das Infektionsschutzgesetz könnte Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten beinhalten. Gemeingefährliche Krankheiten sind solche, die ohne ansteckend zu sein, lebensbedrohend sind, also schwer gesundheitsschädigend oder tödlich verlaufen. Übertragbare Krankheiten sind solche, die durch Krankheitserreger verursacht werden, die mittelbar oder unmittelbar übertragen werden können. Der Begriff Maßnahme ist allerdings einengend auszulegen und überwiegend auf repressive Bekämpfungsmaßnahmen beschränkt.
Die vorbeugende mittelbare Krankheitsbekämpfung soll in erster Linie der Landesgesetzgebung vorbehalten bleiben. Soweit ich das sehe, sind die angeordneten Maßnahmen wie das Tragen der Maske, das Testen mit dem Drosten – Test und später die Impfung, allesamt als vorbeugende Maßnahme zu verstehen und es wäre daher Ländersache gewesen.
2. Bund-Länder Konferenz
Dann hat man meiner Meinung nach zu dem ersten „Trick“ gegriffen. Dieser „Trick“ hieß: die Bund-Länder-Konferenz. Diese wurde gleich am Anfang der nach den neuen Kriterien der WHO ausgerufenen Pandemie am 12. März 2020 einberufen um Maßnahmen zur Bekämpfung dieser „Pandemie“ bundesweit festzulegen und zu koordinieren.
Die Bundesrepublik ist ein föderaler Staat und kein Zentralstaat. Zentralstaat bezeichnet einen Einheitsstaat, in dem das gesamte Land von einem Ort aus regiert wird. Der Zentralismus steht also im Gegensatz zum Föderalismus. Kirchhof schreibt im Grundgesetzkommentar: „wenn Bund und Länder organisatorisch miteinander verbunden werden oder der Bund Ingerenzrechte bei der Aufgabenerfüllung der Landesverwaltung erhält, weil dann die föderale Trennung von Bund und Ländern aufgegeben wird, kann dieses gegen die Verfassung verstoßen. Denn das Zusammenwirken von Bund und Ländern außerhalb von Art. 91 a und Art. 91 b GG im Rahmen der sogenannten Mischverwaltung wird regelmäßig als unzulässig anzusehen sein. Selbst Wikipedia bezeichnet diese Bund-Länder –Konferenz als nur „inoffizielles“ Gremium. Also ein inoffizielles Gremium, das regelmäßig als unzulässig anzusehen ist, nimmt sich das Recht so weitreichende Entscheidungen zu treffen, wie sie im Infektionsschutzgesetz vorkommen. Wohlgemerkt beinhaltet das Gesetz weitreichende Freiheitseingriffe für alle Bürger und hebt nicht dort wo weitreichende, gar gesundheitsschädigende Maßnahmen für Minderjährige getroffen wurden auf, so wie es Herr Christian Dettmar getan hat, durch seinen Beschluss.
Letztendlich haben dann danach die Länder ihre Gesetze formuliert, die wohl dem in der Bund-Länder Konferenz verfassten Vorlage angeglichen waren. Auf diesen Grundlagen haben dann auch verschiedene Gerichte, verschiedene Urteile geschrieben. Eines davon möchte ich hervorheben und zwar eines aus Greifswald. Da hieß es am Ende:
„Im Hinblick auf die mit der Anordnung der Maskenpflicht verfolgten Ziele des Schutzes von Leben und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte seien die mit dem Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gegebenenfalls eintretenden Beschwerden, zum Beispiel Konzentrationsschwierigkeiten, hinzunehmen und die Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. (VG Greifswald, Beschluss v. 23.02.2021, 4 B 335/21 HGW).“
Das wollte ich besonders hervorheben, weil jetzt das Urteil gekommen ist – aus Mainz -, dass ein Impfschaden nicht zu ersetzen ist vom Hersteller, da ja ihr Stoff ansonsten so einen riesigen Nutzen hat. Aber darum soll es hier nicht gehen, sondern um das Maskentragen der Schüler, was unbedingt aufgearbeitet werden muss.
3. Bundesnotbremse
Nach der Bund-Länder Konferenz kam dann der Trick mit der Bundesnotbremse. Das mit einer Notbremse kannte ich bis dato nur aus dem EU-Recht (Die sog. EU Notbremse-Klausel wurde für das ordentlichen EU-Gesetzgebungsverfahren eingeführt, um zu erreichen, dass in drei Politikbereichen statt des Rats (Ministerrat) der Europäische Rat entscheidet.)
Aber nicht für die Bundesrepublik. (Ich lasse mich gern eines Besseren belehren.) Viele meinten das sei gut gewesen, andere meinten es war rechtswidrig. Das wurde dann ja auch vor unserem ach so neutralen Bundesverfassungsgericht überprüft. Ich denke, gerade weil es vielleicht schwierig war herauszufinden was gerade gilt, wenn man über eine Bundeslandgrenze kam, so konnte man aber doch zu verschiedenen Gesetzesüberprüfungen kommen. Das halte ich auf jeden Fall erstrebenswert.
4. Verspätete Vorlagen für Minister
Es kam auch zu Äußerungen, die man inzwischen schon hörte von Politikern in Österreich (soweit ich mich erinnere von Christian Hafenecker), das Entwürfe vom Kanzleramt zu spät bei den Ministern ankommen. So sagte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow im Gespräch mit der „Welt“ vom Samstag, dass er auf Änderungen bei der Bund-Länder-Runde zu den Anti-Corona-Maßnahmen drängt: „Erstens: Anwesenheitspflicht: Alle kommen ins Kanzleramt. Zweitens: Die Konferenz muss so vorbereitet sein, dass es in der Konferenz nur noch um zwei bis drei juristisch geprüfte Alternativen geht“. Der thüringische Regierungschef beklagte, derzeit lese er die Entwürfe von Kanzleramt und SPD-Ländern zuerst in den Medien, bevor er sie selbst erhalte. Mehr Informationen lägen ihm meist nicht vor. „Das ist gefährlich, weil wir so einfach keine Rücksprache mit unseren Fachleuten halten können – und die können dann auch nicht sagen: Halt, das habt ihr nicht durchdacht“, sagte Ramelow.
5. § 1666 IV BGB, Art. 7 I GG, 6 II GG
Also wenn dass alles keine Kompetenzüberschreitung sind. Und Richter Dettmar wird etwas vorgeworfen, was er, da er ja da er als Familienrichter einen Amtsermittlungsauftrag hat – im Gegensatz zum sonstigen Zivilrecht, wo der Beibringungsgrundsatz gilt. Und nach dem § 1666 IV BGB auch gegen Dritte Maßnahmen erlassen. Nur will der Staat wohl nicht als Dritter dastehen. Er hat ja schließlich nach Art. 7 GG auch die Schulaufsicht. Dieser Begriff ist aus der Weimarer Verfassung entnommen.
Dort hieß es in Artikel 144: Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates; er kann die Gemeinden daran beteiligen. Die Schulaufsicht wird durch hauptamtlich tätige, fachmännisch vorgebildete Beamte ausgeübt.
Aus einer Entstehungsgeschichte lassen sich gelegentlich Erkenntnisse gewinnen. Eine Vorgängerregelung kann man mit der heutigen Vorschrift vergleichen. Der letzte Satz des Art. 144 Weimarer Republik ist leider ersatzlos gestrichen worden. Wenn die Schulaufsicht jetzt durch hauptamtlich tätige, fachmännisch vorgebildete Beamte ausgeübt werden würde, wäre es für alle sehr einfach gewesen, diese kompetenten Beamten ausfindig zu machen und sich mit ihnen zunächst auseinanderzusetzen. Doch heute liest man in Kommentaren zur Schulaufsicht, das die Schulaufsicht der „Inbegriff der staatlichen Herrschaftsrechte“ … ist. Nichts weiter von kompetenten Beamten, die man einfach unter den Begriff „Dritter“ hätte subsumieren können. Aber der Inhaber von „staatlichen Herrschaftsrechten“, ist man natürlich nicht Dritter.
Ich möchte das jetzt nicht zynisch aufarbeiten, denn dafür ist es zu ernst und möglicherweise besteht Wiederholungsgefahr. Außerdem haben viele gelitten und manche haben als Eltern versucht Privatschulunterricht zu geben, da sie die schrecklichen Maßnahmen nicht über ihre Kinder ergehen lassen wollte, aber sie wurden auch verfolgt.
Dabei haben Eltern nach dem Grundgesetz – nach Art. 6 I GG – auch ein Abwehrrecht gegen schädigende und störende Eingriffe des Staates. Der Staat hat also massiv zum Nachteil der sorgeberechtigten Eltern, die an sich auch ein Aufenthaltsbestimmungsrecht gegenüber ihren Kindern haben, eingegriffen.
Natürlich hat das Grenzen, sowie der Art. 7 GG auch. Wenn in Familien oder sonst wo Kinder von ihren Betreuern zum Beispiel sexuell misshandelt werden, muss der Staat eingreifen. Doch wie lange mussten da Kinder schon um Hilfe schreien, bis der Staat was getan hat (Stichwort Campingplatz). Kinder von Qualen zu befreien, ist wenn die Eltern versagen nach Art. 6 II 1 BGB auch Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft, wozu nicht nur die staatliche „Herrschaft“ gemeint ist, die ihre Aufgaben (mal wieder) missbraucht hat.
6. Formell verfassungswidrig / Rechtssatzungsverfassungsbeschwerde
Was ich sehe sind Normen, die nicht nur materiell verfassungswidrig zustande gekommen sind, sondern auch formell rechtswidrig, zum Nachteil des Bürgers. Was macht man da? Akte der Legislative können mit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde überprüft werden. Die Akte der Legislative werden dabei auf ihre Vereinbarkeit mit dem (gesamten) Grundgesetz überprüft. Das ist ja wohl auch das was Herrn Richter Christian Dettmar vorgeworfen wird, dass er nicht zuvor einen (anderen) Rechtsweg eingeschlagen hat. Doch wie lange hätte das gebraucht, bis es zu der ersehnten Erleichterung der Kinder gekommen wäre, wenn überhaupt? Und außerdem gilt, soweit ich weiß, dass Satzungen, Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen jedes Gericht selbst verwerfen kann, diese braucht sie also nicht dem BVerfG zur Prüfung vorzulegen.
7. Fortsetzungsfeststellungsklage
Gegen die Anordnung eine Maske zu tragen, diese stellt einen Verwaltungsakt dar, eine Fortsetzungsklage eingelegt werden. Bei erledigte Verwaltungsakten (vgl. § 43 Abs. 2 VwVfG) ist eine Anfechtungsklage unstatthaft.
Allerdings kann in diesen Fällen zulässiger Weise Rechtsschutz durch die Fortsetzungsfeststellungsklage gem. § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO (ggf. analog) begehrt werden. Dazu genügt als Feststellungsinteresse eine Wiederholungsgefahr, die sich meines Erachtens leider wirklich wieder abzeichnet.
Sicher gibt es noch anderes. Ich mache hier aber mal Schluss.
Ich bin kein Jurist, nur ein widerspenstiger Bürger. Was ich jedoch mit meinen begrenzten Mitteln festgestellt habe: wir haben an keiner Stelle im System eine funktionierende Notbremse. Wie für die jeweils Machthabenden gemacht. An Artikel 20GG glaube ich auch nicht so richtig. Man stelle sich vor, das System kommt in die falschen Hände…
Sollte ich falschliegen, klären sie mich auf.
Sie sehen das völlig richtig. Die Schutzsysteme wurden ausgehebelt. Erinnert an bestimmte Zeiten.
Als Verfahrensbeistand, sog. Anwalt der Kinder, bin ich dem Richter Christian Dettmar zutiefst dankbar für seinen Mut und auch Opferbereitschaft für die Kinder. Unabhängig vom letztendlichen Ausgang des Verfahrens gegen ihn erfüllt sein Engagement die Kriterien für wahres Heldentum.
Möge wie 1989 nochmals eine Zeit der Friedlichen Revolution kommen, nach der er in einer wirklich dem Volke und der freiheitlich-demokrat. Grundordnung dienenden neuen Regierung hoffentlich eine verantwortliche Rolle an höchsten Stellen ausüben wird.
Und Richter Dettmar ist auch ein leuchtendes Vorbild sowohl für seine jüngeren Kollegen, als auch Menschen in anderen Beamtenberufen – wir alle dürfen ihm sehr dankbar sein!
Im Grunde wäre es die rechtlich vorgeschriebene Aufgabe der Jugendämter gewesen, die massenhafte Kindeswohlgefährdung durch den Masken- und Testzwang in Zusammenarbeit mehrerer Fachkräfte zu prüfen und dagegen vorzugehen, notfalls mit Hilfe der Familiengerichte.(§ 8a SGBVIII) Weil ich von keinem einzigen Fall, in dem sich ein Jugendamt um diese Angelegenheit gekümmert hat, gehört hatte, habe ich als ehemaliger Mitarbeiter des Sozialen Dienstes eines deutschen Jugendamtes im Sommer 2021 an alle Jugendämter in 9 Bundesländern eine Meldung einer Kindeswohlgefährdung verschickt. Kein einziges Jugendamt hat sich ernsthaft für die Meldung interessiert, geschweige denn die Angelegenheit ernsthaft geprüft. Viele Rückmeldungen, die ich erhielt, beweisen im Gegenteil, dass Leiter und Mitarbeiter der Jugendämter bewusst gegen die Vorgaben des § 8a SGBVIII verstoßen haben. Die Meldung und die Antworten habe ich archiviert.
Guten Tag und gleich vorweg – ich bin kein Jurist ,
musste aber als Bürger schon mehr als nur einmal die Erfahrung machen , daß der Rechtsstaat stirbt , und zwar schon seit geraumer Zeit .
An seine Stelle ist längst und zunehmend eine Art LINKSSTAAT getreten – und hier ist “Justitia” keineswegs blind , es wird immer häufiger und sehr genau auf Herkunft , Hautfarbe , Alter und Ideologie geachtet .
“Rechtsbeugung” ist auch überhaupt kein Problem mehr , wenn´s nur die “Richtigen” tun und gute Verteidiger haben es immer schwerer .
Mein Eindruck ?! Nicht nur Meiner , ich stehe nicht allein mit meiner Meinung .
Gruß an alle ehrlichen Juristen , die sich an sowas wie “Berufsethik” halten wollen .
Selbst der damalige „Richter Gnadenlos“ (Schill) in Hamburg wurde nicht wegen Rechtsbeugung vor Gericht gestellt, obwohl ich seine Urteile mit vorheriger Ankündigung durchaus fragwürdig fand. Auch das gemeinsame Mittagessen des Bundesverfassungsgerichts im Vorwege seiner Entscheidung blieb folgenlos.
Persönlich kann ich Richter Dettmer nur meinen Respekt und meinen Dank aussprechen. Meine Tochter wollte aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht mehr leben. Nur mühsam und mithilfe einer Kur haben wir zurück ins Leben gefunden. Das Schweigen der großen Masse gegenüber dem offensichtlichen Leid der Kinder (welches inzwischen amtlich ist), lässt mich bis heute entsetzt und misstrauisch zurück.
In dem Beitrag wird meiner Meinung impliziert, es hätte tatsächlich durch Herrn Dettmar eine Rechtsbeugung gegeben, lediglich das Strafmaß wäre zu hoch. Gerne lasse ich mich davon überzeugen, dass ich mit meiner Sicht falsch liege.
Sie liegen mit Ihrer Sicht falsch.
Das KRiStA-Moderationsteam
Da bin ich ja echt völlig überzeugt, dass ich falsch liege, bei so einer schlagkräftigen Argumentation! Scheinbar ist das wohl etwas komplizierter, als es uns dargestellt wurde und wird. Mein Eindruck bleibt bestehen. Hätte Dettmer im Vorfeld sofort von amtswegen gehandelt, hätte dieser Prozess nie stattgefunden. Und da sehe ich den Artikel eben sowie ich es beschrieben habe. Der Vorwurf einer „Manipulation“ im Vorfeld seitens Dettmers sei eben nicht kategorisch abzuweisen gewesen. Daher dieses Durchwurschteln im Artikel.
Ihre Antwort konnte mich nicht überzeugen. (Na gut. Sie haben ja argumentfrei behauptet, „Sie liegen“ – also ich – „mit ihrer Sicht falsch.“)
Wir bitten um Verständnis dafür, dass es nicht Aufgabe des Moderationsteams ist, an dieser Stelle inhaltliche Diskussionen über die veröffentlichten Beiträge zu führen. Die Antwort, die Sie nicht befriedigt hat, sollte lediglich klarstellen, dass Sie den Beitrag nicht so verstanden haben, wie er verstanden werden wollte.
Das Moderationsteam.
Mir geht es wie Ihnen. Auch wenn im Artikel ein paar interessante Aspekte, Argumente und Sichtweisen ausgeführt werden, warum die vorgeworfene Rechtsbeugung nicht unbedingt vorliege, sehe ich den Vorwurf der erheblichen Manipulation und des “Vorsatzes”, mit dem das Gericht ja die Rechtsbeugung, und damit das Urteil, begründet, in dem Artikel leider nicht überzeugend aus dem Weg geräumt.
Nach allem, was ich zu dem Fall gelesen habe, scheint es auch gar nicht mehr strittig zu sein, dass Dettmar ein bestimmtes Urteil sprechen wollte und sich Kläger, Gutachter usw. entsprechend aktiv organisiert hat. Das bestreitet er, soweit ich gelesen habe, selbst nicht mal.
Demnach hat er vorsätzlich und geplant zugunsten einer Partei, der “Maskenpflicht-Gegner” in den beiden Schulen, und zuungunsten der gegnerischen Partei, der “Maskenpflicht-Befürworter” in den beiden Schulen, entschieden. Dies erfüllt, gemäß § 339 StGB, den Tatbestand der Rechtsbeugung – so sieht es jedenfalls das Gericht.
Ich suche verzweifelt nach einer überzeugenden Argumentation, warum das Gericht es auf keinen Fall so sehen kann.
Wie weiter oben geschrieben, hatte Dettmar dem Land Thüringen und den Schulen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, die diese nicht genutzt haben. Aber ja, wahrscheinlich wäre es besser gewesen, gleich noch von einem Drosten ein Gutachten einzuholen. Es macht sicher mehr her, einen Drosten sich in Widersprüche verstricken zu lassen, als von einem „Querdenker“-Wissenschaftler bestätigt zu werden.
Lesen Sie mal in aller Ausführlichkeit, was Richter Dettmar dazu zu sagen hatte. Das sollte, meine ich, alle Zweifel ausräumen, daß es sich bei dem, was er tat auch nur ansatzweise um Rechtsbeugung hätte handeln können: https://peds-ansichten.de/2023/08/ein-richter-in-weimar-hat-das-wort/
Aus meiner Berufserfahrung mit Ministerien bei Gefahrenabwehrmaßnahmen, für die Geld im Topf fehlte, bin ich zutiefst davon überzeugt, dass entweder der Justizminister oder der Innenminister oder gar der Ministerpräsident das Strafverfahren direkt oder über von ihn beauftragte initiiert (direkt oder über Beauftragte wie z.B. Abteilungsleiter) und den Wunsch einer Haftstrafenachdrücklich gefordert hat. Und die Staatsanwaltschaft diesen Wunsch umgesetzt hat. Vielleicht finden sich künftig sogar interne Aktenvermerke dazu, denn Behördenmitarbeiter lernen sich in solchen rechtsrisikobehafteten Fällen zur eigenen Absicherung zu schützen, was mancher Minister oder Staatssekretär gelegentlich unterschätzt. Jedenfalls deutet alles auf eine politische Vorabsprache zum Strafverfahren, mglw. sogar unter konspirativer Einbeziehung des Richters. Für mich gehörte daher die Staatsanwältin auf die Anklagebank, aber nicht der Familienrichter. Das Verfahren hat leider ein Geschmäcke in Richtung der berüchtigten politischen Stalinprozesse. Und wenn ich daran denke, dass in jüngster Geschichte der Thüringer Innenminister und SPD Chef friedliche Demonstranten öffentlich als MOB verunglimpft, bin ich nicht mal überrascht.
Wie könnte man eine ThürTG-Anfrage an Justiz- oder Innenministerium formulieren, um so eine Weisung herauszubekommen?
Danke für die Ausführungen.
Hätte dieser Richter 2019 ein gegeteiliges Urteil gefällt, so wäre er in der Luft zerrissen worden. Damals war jedem, auch Hr Drosten, klar dass Masken sinnlos sind. Jahrzehnte lang hat die wesentliche Welt alljährlich darüber gelacht, wenn die Asiaten zur Grippezeit ihre Masken aufsetzen. Es waren Politiker die den Schwachsinn der Masken in Frage gestellt haben um sogleich dies als Wunderwerk zu glorifizieren.
Das für mich wirklich erschreckende ist, nur wohlgesonnene Richter werden befördert.
Verfassungshüter werden politisch bestimmt und nicht wegen ihres besonderen Scharfsinn.
Richter sollten für gute und mutige Entscheidungen belohnt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wo führt uns das noch hin?
Enden diese Ungerechtigkeiten nie?
Am 27.03.2023 wurde ich vom AG Stadtagen/zuständiger Richter Stumpe, wegen des Nichtragen einer Maske bei einem Spaziergang zu einer Geldbuße verurteilt.
Dieser Richter trug am 27.03.2023 während des gesamten Prozesses eine Maske.
Meinen Befangenheitsantrag lehnte er natürlich ab.
Meine Maskenbefreiung, ausgestellt von einem Doc wischte er mit der Begründung „die bekommt man überall im Internet„ vom Tisch.
Das Urteil hat dieser Richter nicht unterschrieben, woraufhin ich jetzt nochmals Einspruch einlegte, da Richter, soweit ich weiß, IHRE Urteile leserlich unterschreiben müssen.
Meinen Einspruch faxte ich dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zu.
Jetzt warte ich mal ab.
Es ist alles so schlimm geworden
Man kann sich nun die Frage nicht verkneifen, wie es um die Menschenkenntnis einer Staatsanwaltschaft steht, einem Richter ! und zumal einem Christian Dettmar „hohe kriminelle Energie“ zu attestieren und ein Strafmaß zu fordern, das weit jenseits des Strafmaßes für Kinderporographie (wie im Falle des verurteilten Metzelder) liegt. Dass die Kindeswohlgefährdung bei der Urteilsbegründung so gut wie keine Rolle gespielt hat, lässt leider tief blicken…
Andreas Valentien, Facharzt für Allgemeinmedizin
Ich verstehe, obwohl Jurist (Rechtsanwalt), vom Strafrecht zu wenig, als dass ich zur Sache selbst etwas fachlich Fundiertes sagen könnte. Aber gerade deshalb würde mich interessieren, welche Partei im Sinne des § 339 StGB der verurteilte Richter durch seine Entscheidung benachteiligt oder begünstigt haben soll.
Ich bin zwar keine Juristin, aber ich habe es so verstanden: Die Entscheidung war zugunsten der Kinder, die, vertreten durch ihre klagenden Eltern, unter der Maskenpflicht litten und deshalb keine Masken tragen wollten. Die gegnerische Partei bestand aus den Schulleitungen, welche die Maskenpflicht in den Schulen durchgesetzt haben, dem Lehrpersonal und den Kindern, welche, vertreten durch ihr Eltern, Maskenpflicht haben wollten. Besonders Lehrer der beiden Schulen hatten sich wohl entrüstet gegen die Entscheidung Dettmars, die Maskenpflicht aufzuheben, gewandt.
Also, es gab durchaus eine klagende (“Maskenpflicht-Gegner”) und eine beklagte Partei (“Maskenpflicht-Befürworter”), wenn Sie darauf hinauswollten.
Ich frage mich, warum zur Ausbildung von Juristen nicht das Fach Logik gehört. Das könnte dazu führen, dass solche groben Fehlurteile unterbleiben.
Die Logik unterscheidet zwischen hinreichenden und notwendigen Voraussetzungen. Eine unvertretbare Entscheidung mag für eine Rechtsbeugung nicht hinreichend sein, aber sie ist für die Ermittlungen wegen Rechtsbeugung unbedingt notwendig. Es ist also unbedingt notwendig, dass erwiesen ist, dass die durch das Gericht getroffene Entscheidung unter allen Umständen unvertretbar sein muss. Daran scheiterte dieses Verfahren und zwar von Anfang an.
Es war von Anfang an klar, dass das Gericht keine Möglichkeit hatte, hieb- und stichfest zu beweisen, dass die Entscheidungen von Herrn Dettmar unvertretbar waren. Deshalb hat das Gericht auch gar nicht versucht, diesen Beweis anzutreten. Es hätte bei dem Versuch nur scheitern können. Also gibt es keinerlei Beweis dafür, dass es überhaupt zu einer Straftat gekommen ist. Es wäre so, als ob man jemanden wegen Mord anklagt, ohne dass man beweisen kann, dass ein Mensch gestorben ist und man jetzt ganz viele Indizien für die Schuld an einer Tat vorträgt, deren Existenz man überhaupt nicht beweisen kann.
Die Frage, ob es tatsächlich eine Straftat gegeben hat, muss aus meiner Sicht eine Rechtsfrage und keine Frage der Beurteilung sein. Es ist vollkommen egal, wie sehr man an die Existenz der Straftat glaubt, man muss sie zwingend beweisen können. Wenn die Justiz anfängt, Straftaten zu verfolgen, die gar nicht existieren, dann verliert sie jede rationale Basis und der Rechtsstaat wird beendet. Dann kommt es zu einem Wettbewerb, wer die besonders kreativ Straftaten erfinden kann.
Im Gericht muss alles zulässig sein, was der Wahrheitsfindung dient, denn die Wahrheit muss das Ziel jedes Gerichtsverfahrens sein.
Egal, was man Herrn Dettmar vorwirft, man kann ihm nicht vorwerfen, dass seine Handlungen nicht der Wahrheitsfindung dienen konnten, geschweige denn einen Beweis dafür erbringen. Dass das Gericht die zentralen Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt hat, zeigt im Übrigen, dass es gerade nicht an der Wahrheitsfindung interessiert war.
Ganz offensichtlich wissen die an dieser Entscheidung beteiligten Richter nicht, was Befangenheit ist und wie man sie erkennt. Kein Richter wird dadurch befangen, dass er bereits von Anfang an in einem Verfahren eine Überzeugung davon hat, wie das Verfahren entschieden werden wird. Das ist dem Prinzip des Rechts immanent, dass das in fast allen Fällen so sein muss. Jeder, der es gelernt hat, kann einen Sachverhalt subsumieren und kann so eine Prognose anstellen, wie das Verfahren entschieden werden wird.
Allerdings ist die richtige Entscheidung immer ein Ergebnis einer Suche und die findet im Verfahren statt. Die Befangenheit entsteht nicht dadurch, dass man Prognosen über den Ausgang der Suche anstellt, sondern dass man die Suche so steuert, dass die Wahrheit in der Verhandlung nicht mehr gefunden werden kann, indem man z.B. bestimmte Beweise im Verfahren nicht zulässt. Befangenheit zeigt sich also darin, dass bestimmte Tatsachen nicht sehen will und man insofern der Suche nicht mehr zugänglich ist.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat Herr Dettmar seine Entscheidung sehr sorgfältig vorbereitet, mit dem Ziel, eine in der Sache unangreifbare Entscheidung zu treffen. Herr Dettmar wollte unbedingt die richtige Entscheidung finden und sie hieb- und stichfest begründen. Sich so zu verhalten, ist das genaue Gegenteil von Befangenheit. Es ist genau das, was man tun muss, wenn man in der Sache die beste Entscheidung treffen will. Herr Dettmar hat das getan, was jeder, der vor Gericht zieht, von einem Richter im besten Fall erwarten kann. Er hat sich vorbildlich verhalten und die Kritik der StA und des Gerichts ist die Kritik der Inkompetenten an der Kompetenz.
Im Übrigen ist es Unsinn, eine Entscheidung nur deswegen aufzuheben, weil das Gericht für die Entscheidung nicht zuständig war. Aus meiner Sicht ist das ein fundamentaler Angriff auf die Richter und zwar weil man damit mit administrativen Mitteln in der Sache richtige und unangreifbare Entscheidungen aushebeln kann. Genau dadurch wird die Unabhängigkeit von gerichtlichen Entscheidungen in Frage gestellt bzw. negiert. In Bezug auf die Entscheidung von Herrn Dettmar war das aber der einzige Weg, wie man die Entscheidung angreifen konnte, denn Herr Dettmar hatte eine in der Sache unangreifbare Entscheidung getroffen.
Am Ende wurde Herr Dettmar dafür bestraft, dass er eine sehr gute Entscheidung getroffen und sorgfältig vorbereitet hat, die für diejenigen, die an bestimmte Narrative glauben, ein großes Problem darstellt. So etwas macht man als Richter nicht. Man darf keine unangreifbaren, in der Sache richtigen Entscheidungen treffen. Wo kämen wir hin, wenn dieses Beispiel Schule machen würde?
Nur, wo kommen wir hin, wenn dieses Unrecht Bestand haben sollte?
Empfehle das Buch von Ingo Müller: Furchtbare Juristen, die unbewältigte Vergangenheit der deutschen Justiz.
Ein Gesetz, das im Schnellverfahren “gestrickt” wurde (IfSG), zumal mit “Fremdsteuerung”, ist allemal als suspekt anzusehen. Insofern würde ich für „lex iniusta non est lex“ plädieren. Der frühere Klassenfeind hatte zu den damaligen Ereignissen und “Tätern” ein Braunbuch erstellt. Da dieser nun “kalt gestellt” wurde, kommt die Frage auf, wer heute den Schriftführer stellt, um den späteren Generationen Ross und Reiter zu benennen. Viele der im Braunbuch Benannten sind heute noch Synonym für Unrecht, in einer für die damalige Mehrheit gefühlten und geltenden “guten und demokratischen Zeit”, was die archivierten Wahlergebnisse auch widerspiegeln. Parallelen wären rein zufälliger Natur, aber nachdenklich macht es allemal. Neue Pfeile stecken schon in den Köchern, Anlass genug, alle Sinne auf Habt-Acht-Stellung zu positionieren.
Danke dafür. Ohne die AfA’s und alle die, die sich für ‘uns’ (und ‘uns’ meint eben nicht nur die Maßnahmenkritiker, sondern alle Menschen gleichermaßen (- auch wenn unsere “Gegner” das noch nicht verstehen)) einsetzen❣️
Ohne euch hätt ich mir wahrscheinlich schon das Leben genommen in dieser Dystopie. Nochmal Danke. Man kann es nicht oft genug sagen 😉
Staatsanwälte sind an die Weisungen der Politik gebunden. Dass auch Richter, in diesem Fall wider dem heutigen Stand des Wissens zur Wirksamkeit von Masken, mit der Staatsanwaltschaft im Gleichschritt gehen ist beängstigend und zeigt dass unser “demokratischer Rechtsstaat” am Abgrund steht.
Meiner Ansicht nach geht es nur um Abschreckung von Richtern, Ärzten und anderen, die die man vor der kommenden “corona” – Runde eliminieren, kaltstellen oder verängstigen muß, damit im kommenden Winter keiner mehr ausscheren wird. Das braucht man, um den Druck auf die Ungespritzten zu erhöhen.
Im kommenden Winter, wenn die Menschheit das zweite Mal „gesiebt“ wird, stellen sich keine mutigen Ärzte, Lehrer, Richter und Journalisten, vereinzelt Polizisten, mehr vor die Schutzsuchenden. Nein. Da wird jeder einzelne zu den Angeboten des BUND sagen und danach handeln müssen: 1. Nein. 2. Nein. 3. Nein!
Die Zusammensetzung der Straflkammer?
Dort müssten doch die Menschen namentlich stehen, die für dieses Skandal-Urteil verantwortlich sind?
Als Zivillist haben wir diesen “Beamten” und auch RAs viel zu lange keine Aufmerksamkeit geschenkt. Es ist ein korruptes Netzwerk an Günstlingen entstanden, welches sich flächendeckend über Deutschland nach Amerika ausbreitet. Um diese Menschen dauerhaft aus dem Amt zu bekommen, müsste man Wege finden, diese Menschen, die sich nicht an die Gesetze halten, wie z.B. den Nürnberger Kodex, wegen z.B. “Unwürdigkeit des Amtsträgers” zu verklagen und aus allen Ämtern fernzuhalten oder wegen Verstößen gegen die Guten Sitten, falls so etwas überhaupt möglich sein sollte.
Ich bin kein RA, doch reicht meine Auffassung von Amt und Würden doch recht weit und in diesem Rechtsvorgang wird lediglich das Amt besudelt.
Als damals RKI Chef Wieler den Maskenzwang in einer Pressekonferenz verkündete, fiel ich aus allen Wolken. Gleichzeitig war mir bewusst, dass schwere Lungenkrankheiten bei den Schülern auftreten werden, da nur medizinische Fachangestellte den professionellen Umgang mit Masken auf Grund ihrer Ausbildung und im Rahmen des Arbeitschutzes kennen. Eine Einrichtung eines separaten Raumes für Kinder, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, habe ich damals gefordert.
Ich hoffe, dass alle damals verantwortlichen Entscheider zur Rechenschaft gezogen werden und dauerhaft vom Amt ausgeschlossen werden für mehrere Generationen.
.. stark ist die Logik .. die zensiert wird .. ein Unrecht ist unlogisch .. und genau daran erkennbar .. wenn der Verstand schwach ist ..
Hallo, ich bin eine Bürgerin mit kritischem Verstand und freue mich über Ihr Netzwerk. Danke für Ihre ausführliche Erklärung. Dieses Urteil macht mich fassungslos und wütend. Der Richter hat menschlich vernünftig entschieden und ihm eine hohe kriminelle Energie zu unterstellen ist der Gipfel der Unverschämtheit. Da wüsste ich genügend andere Beispiele, auf die das zuträfe. Dieser Staat ist meilenweit von einem Rechtsstaat entfernt und ich kann wirklich nur hoffen, dass die Vernunft wieder die Oberhand gewinnt. Mit freundlichen Grüßen Bettina Shanti
Die Kommentierung ist, in meinen Augen, zutreffend. Mit gebotenener Ausführlichkeit und mit Tiefgang behandelt sie, mit Bekennermut, das, was gesagt werden muss. Ich bin mir sicher, dass das Urteil insoweit keinen Bestand haben kann. Auch die Rechtsanwaltskammern und Verbände sowie die Richtervereinigungen sind aufgerufen, sich gegenständlich zu positionieren und nicht zu schweigen.
Herr Samini, ich traue mich als Laie ein Frage zu stellen… ist denn dieses Urteil jetzt schon der letzte Spruch… Das letzte Wort… ich kann das nicht glauben und hoffe es ist nur einen Etappe… und wir können hoffen auf Logik und Vernunft LG
Ich gehe davon aus, dass Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt worden ist.
Die vielen offensichtlich ausschließlich politisch motivierten Urteile/Entscheidungen der letzten Jahre sind die wahren Rechtsbeugungen. Auch ich habe diese Erfahrung gemacht. Durch die Verurteilung eines Richters erreicht die Politik dieses Landes einen besorgniserregenden Höhepunkt.
Vor zwei Jahren wäre Richter Dettmar wegen Kindeswohlgefährdung verurteilt worden. Da heute dieser Maskenunsinn auch öffentlich zugegeben wird, musste man etwas anderes finden. Das ist meine Überzeugung.
Ich habe im August 2020 die Chef´s der STIKO und des PEI wegen Kindeswohlgefährdung angezeigt. Das Verfahren wurde eingestellt, weil nach Aussage der Oberstaatsanwältin Kindeswohlgefährdung kein Straftatbestand in Deutschland ist
DRUCKSACHE 19/23129
Im Oktober 2020 wurde der Antrag der AfD abgelehnt das Kindeswohl bei allen Corona-Maßnahmen zu prüfen VON ALLEN PARTEIEN
„Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD“
https://dserver.bundestag.de/btd/19/278/1927893.pdf
METZELDER,der KINDERPORNOGRAF
„… zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt …
Das Gericht hatte eine Reihe von Faktoren strafmildernd gewertet. So habe die mediale Berichterstattung wie eine vorweggenommene Bestrafung gewirkt.“
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/kinderpornografie-prozess-urteil-gegen-metzelder-rechtskraeftig,SWMHdLU
Gemäß Artikel 3 der UN-KINDERRECHTSKONVENTION hätte ein Freispruch erfolgen müssen.
Sie GILT „…als völkerrechtlicher Vertrag in Deutschland vollumfänglich im Range eines Bundesgesetzes (Art. 59 Abs. 2 GG).“ *
Artikel 3 – Wohl des Kindes
(1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93140/78b9572c1bffdda3345d8d393acbbfe8/uebereinkommen-ueber-die-rechte-des-kindes-data.pdf
*https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Kinderrechtskonvention
Danke für diese juristische Einordnung, die meinem Menschenverstand folgt.
Aus meiner Sicht hat die Justiz bei Corona völlig versagt. Alle Rechtsgrundsätze wurden ausgehebelt mit der Begründung, es gehe um das Leben der Bevölkerung. Und gerade, weil es darum geht, hätte die Justiz besonders sorgfältig und genau arbeiten müssen. Ich selbst hatte eine Klage vor dem Bay. Verfassungsgericht zu Corona eingereicht (2021). Bis heute ist in keiner Weise entschieden worden. Die Akte liegt auf dem großen Stapel der Akten, die sich durch langes Lagern von selbst erledigen sollen. Vor Jahren hatte ich ein Interview mit der damaligen Präsidentin des Bay. Verfassungsgerichtshofes gesehen, in dem sie die Besonderheit dieser Einrichtung für den normalen Bürger in den Himmel hob. Es waren schöne Worte, die sich aber nicht bewahrheiteten. Ich hätte überhaupt kein Problem damit gehabt, wenn die Klage abgewiesen worden wäre. Aber das sie nicht entschieden wird, das ist ein Armutszeugnis der höchsten bayerischen Justiz. Ich hätte nicht gedacht, daß sich dort so viele Feiglinge und Opportunisten finden, denen das Recht und der Rechtsstaat egal sind.
Guten Abend, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Herzlichen Dank für Ihre Arbeit und dieses Statement.
Diese Entscheidung macht einfach nur noch fassungslos.
Ich hatte damals ebenfalls einige Verfahren in Richtung Kindeswohlgefährdung angestoßen.
Mir begegnete teilweise eine regelrechter Hass von Richtern, warum ich Derartiges tun konnte.
Die „Krönung“ war ein OWiG-Verfahren in Recklinghausen, bei dem mir ein Richter sagte, dass er wisse, dass ich ja auch schon mehrere Anträge in diese Richtung gestellt hatte -übrigens sogar noch vor „Weimar“ und er mich deshalb „einschätzen“ könne…
Wo sind wir hier hin- oder angekommen??
Es gruselt mich….
Ich lebe in tiefster Sorge um einen Rechtsstaat, mit dem, aber auch FÜR den ich seit über 30 Jahren „kämpfe“ .
Machen Sie bitte weiter so!
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Ackermann