„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Aufsatzhinweis: Maaß, Zur Rechtsprechung: Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr

Fundstelle: NZWehrr 2023, S. 151 – 159

Bei der „Neuen Zeitschrift für Wehrrecht“ (NZWehrr) handelt es sich um eine juristische Fachzeitschrift, die bereits seit 1959 neben Entscheidungen der Wehrdienstgerichte Aufsätze und sonstige Beiträge veröffentlicht, die sich schwerpunktmäßig mit allgemeinen wehrrechtlichen Themen, aber auch mit dem Humanitären Völkerrecht und dem Recht der Auslandseinsätze der Bundeswehr beschäftigen. In Heft 3/2023 hat die NZWehrr eine Zusammenfassung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.07.2022 zur Duldungspflicht der Soldaten in Bezug auf eine Covid-19-Impfung nebst Anmerkungen der Autorin veröffentlicht.

Im November 2021 erfolgte die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle Soldaten der Bundeswehr verpflichtend vorgegebenen Impfungen (sog. Basisimpfschema). Derzeit handelt es sich bei den Soldaten der Bundeswehr um die einzige Berufsgruppe in Deutschland, für die eine Covid-19-Impfung immer noch verpflichtend vorgegeben ist. Eine Verweigerung der Impfung stellt ein Dienstvergehen dar und zieht schwerwiegende dienstrechtliche Folgen, ggf. bis zur Entlassung aus dem Dienst, nach sich.

Vor über einem Jahr entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschl. v. 07.07.2022 – 1 WB 2.22, verbunden mit 1 WB 5.22) auf die Beschwerden zweier Offiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle Soldaten der Bundeswehr verpflichtend vorgegebenen Impfungen, dass bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung die Aufnahme der Covid-19-Impfung in diese Liste durch den Dienstherrn nicht ermessensfehlerhaft und damit rechtmäßig gewesen sei. Das Bundesverwaltungsgericht begründete das im Wesentlichen damit, dass der Dienstherr bei der Bewertung des militärischen Nutzens davon ausgehen konnte, dass die Covid-19-Impfung für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr gewichtige Vorteile mit sich bringe, folglich nach dem damaligen Stand der Wissenschaft das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfung zugunsten der Impfung überwog.

Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht zugleich auch unmissverständlich klargestellt, dass sich diese Nutzen-Risiko-Bewertung jederzeit ändern könne, so bspw. aufgrund einer nachlassenden Gefährlichkeit des Virus, einer verringerten Effektivität der vorhandenen Impfstoffe und neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Dienstherr sei daher verpflichtet, im Interesse der Soldaten das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Covid-19-Impfungen fortlaufend zu evaluieren und zu überwachen. Derartige Daueranordnungen müssten stets zum Schutze der Soldaten daraufhin überprüft werden, ob sie angesichts veränderter Umstände auch weiterhin noch verhältnismäßig und ermessensgerecht sind. 

Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist nun mehr als ein Jahr vergangen.

Es stellen sich daher folgende Fragen: Welche Maßnahmen hat der Dienstherr seitdem zur Evaluation des Nutzen-Risiko-Verhältnisses in Bezug auf eine Covid-19-Impfung bei Soldaten ergriffen? Wie viele schwere Impfnebenwirkungen oder Impfkomplikationen sind innerhalb der Bundeswehr gemeldet worden? Wie begründet der Dienstherr zum jetzigen Zeitpunkt ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis, nachdem milde Krankheitsverläufe bei einer Covid-19-Infektion auch bei Ungeimpften die Regel, Infektions- und Drittschutz nach einer Impfung nicht existent und nicht unerhebliche gesundheitliche Folgen als Impfnebenwirkungen keine Seltenheit zu sein scheinen? Und es stellt sich die Frage, wie die Bundeswehr es sich leisten kann, trotz des ständig beklagten Personalmangels gute Soldaten wegen der Verweigerung einer inzwischen bestenfalls wohl als weitestgehend nutzlos zu bewertenden Impfung aus dem Dienst zu entlassen.

Der Fachartikel regt dazu an, die aktuell noch für Soldaten der Bundeswehr geltende Verpflichtung zur Covid-19- Impfung unter Berücksichtigung der Entscheidungsgründe des Bundesverwaltungsgerichts kritisch zu hinterfragen.

41 Kommentare

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    • Wahnfried O. Wylkür auf 25. November 2023 bei 12:34
    • Antworten

    „Andreas Sönnichsen@AndiSoenn Nov 22

    Die EMA hat bestätigt, dass die COVID-„Impfstoffe“ nie zum Schutz vor Übertragung zugelassen waren. Damit ist aber die Begründung jeglicher Impfpflicht hinfällig und diese muss als Nötigung eingestuft und strafrechtlich verfolgt werden!

    voorwaarheid.nl/wp-content/u…“

    https://nitter.net/AndiSoenn/

    • Wahnfried Wylkür auf 22. Oktober 2023 bei 20:29
    • Antworten

    Thema heute: „… und V-AIDS gibt es doch!“

    Die Stakeholder der Pharmaindustrie, bemühen sich ständig als Eigentümer von Reuters (Blackrock gehört Blackstone und Blackstone gehört Reuters) unwahre Tatsachbehauptungen zu den modRNA – Injektionen zu verbreiten. Die Bevölkerung vergisst ganz schnell, wie oft sie schon belogen wurden und schenkt gleichwohl denjenigen Vertrauen, die sie belogen haben. Das ist einfach unglaublich. Als ich letztens im Warteraum saß, kamen tatsächlich einige, um sich die nicht funktionierende weitere modRNA Spritze abzuholen. Die Gehirnwäsche wirkt und Viele wirken auf mich, wie geistig weggetreten.

    Zur Reihenfolge:

    1. Zunächst sollte modRNA Injektionen sicher vor der Übertragung von SarsCov2 shützen. Deshalb haben die Regierungen der westlichen Welt und vor allem Deutschland Lockdowns verhängt und 2G und 3G Regeln verhängt um die Bürger des eigenen Landes mit sozialem Druck in die Impfung zu zwingen.
    -jp.reuters.com/article/virus… „Wir können Covid-19 stoppen“ – Moderna-Impfstoff gibt Hoffnung“
    Es stellte sich heraus – es war gelogen. Es half nicht die Übertragung zu verhindern. Die durch den Medienhype angezettelten Maßnahmen zu 2G und 3G waren evidenzlos und ein reines Impfabsatzförderungs-programm. Pfizer Inc. räumte im EU Parlament ein, die Verhinderung der Übertragung auch nie getestet zu haben.

    2. Dann sollte die Impfung eine Infektion mit SarsCov2 verhindern selbst sogar asymtomatische Infektionen.
    – reuters.com/article/virus-im… „Studie – BioNTech-Impfstoff schützt vor asymptomatischen Infektionen“
    – reuters.com/article/virus-im… Auch das war gelogen. BNT162b2.9 schützt NICHT vor einer Infektion, sondern fördert diese mit jeder weiteren Impfung, wie u.a. der wissenschaftliche Aufsatz pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/3727… belegt.

    3. Die modRNA – Injektionen unterstützen nicht das Immunsystem, sondern sie zerstören es, indem sie nicht Immunität, sondern Toleranz zu Erregern aufbauen.

    Alle drei vorstehenden unwahren Tatsachenbehauptungen wurden vom PEI wieder von der Internetseite heruntergenommen, da die Falschaussagen jeweils aufflogen.

    Am 11.2.2022 sah sich wieder Reuters veranlasst außerhalb der Evidenz in der medizinischen Fachliteratur durch ihre Faktenchecker zu behaupten, dass durch die modRNA Vakzine keine erworbene Immunschwäche ausgelöst werde – genannt vaccine acquired immune deficiency syndrome – VAIDS.

    Die gesamte wissenschaftliche Literaturlage spricht dagegen und auch die Eigendarstellungen von BioNTech selbst. Wir hatten bereits unter Bezugnahme auf das Abschlussgutachten zur Präklinik erläutert, und unter Verweis auf die Aufsätze in unserem in unserem Presseportal von OTS „Wie diagnosiziert man VAIDS“ auf verschiedenste wissenschaftliche Studien hingewiesen. Erst kürzlich hatten wir gepostet, dass bei allen geimpften Kindern nach 6 Monaten nach der Impfung die Erkennung von Viren durch die modRNA Spritzen weitestgehend ausgeschaltet worden war (siehe Post vom 17.09.2023) pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/3769…

    Fast alle Geschädigten in unserer Kanzlei besitzen immunologische Befundberichte oder fordern diese noch an. Hunderte der immunologischen Befundberichte bestätigen in unserer Kanzlei 1:1 eine zerstörte Interferonkommunikation (Th1/Th2 Zytokinstatus mit Th17). Ob diese, wie die Wissenschaftler schreiben nur allein die Virenerkennung ausschalten – wagen wir zu bezweifeln, da mit fortschreitendem Zeitverlauf auch die NK-Zellen ihre Funktion in Ermangelung einer Aufgabe einzustellen scheinen. Jedenfalls weisen diese bei vielen Geschädigten keine Funktion mehr auf.

    Sodann kam auch noch die UniDüsseldorf nach Testung von Impfgeschädigten auf die Idee auch diesen Ansatz zu wählen und publizierte, dass den sog. „PostVac“ Patienten alle abnorme Werte bzgl. IL6 zu bescheinigen seien, die sich in anderen ungeimpften Gruppen oder LongCovid nicht finden ließen.

    Bei einer hohen Last dauerhafter Spikeprotein – Produktion im Körper steigen auch die Großzellenbildungen, die die Eigenschaften aufweisen Lymphozyten zu schreddern. Die einhergehende Lymphozytopenie wird dann gerne als Blutkrebs fehlgedeutet.

    Des Weiteren weisen die Meisten einen Versatz von CD4+ und CD8+ auf.

    Auch wird sehr gut in der Wissenschaftsliteratur beschrieben, dass über IgG4 statt Immunität Toleranz pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/3654… gegenüber Erregern geschaffen wird. science.org/doi/10.1126/scii…

    Wir meinen allemal, dass der Erfinder des Begriffs VAIDS Robert Melone absolut korrekt den Zustand beschreibt, der nach der Impfung eintritt. Da Lauterbach und die Pharmaindustrie den Begriff wie der Teufel das Weihwasser scheut, erfand Lauterbach „PostVac“ und fortan wurden auch alle obigen Feststellungen darunter gefasst. Wir halten „PostVac“ für eine Marketingerfindung, um eine Verwechselung zu LongCovid zur kreieren, die tatsächlich und auch faktisch nie bestand.

    Das Virus SarsCov2 verfügt nicht über N1-Methylpseudouridine, das in den Ribsomen der Mitochondrien verbaut, was zur Mitochondriopathie und zur CFS (chronischen Ermüdungssyndrom) führt. Die Spike Protein der Impfung produzieren keine Virushülle und damit kein Nucleokapsid. Die Wahrscheinlichkeit, dass das SarsCov2 in die Blutbahn gelangt ist gering, während die Impfung sich über den Blutkreislauf im gesamten Körper verteilt als gesichert angesehen werden kann. Das SarsCov2 Virus programmiert nicht menschliche Zellen um und macht sie selbst zu Spikeproduzenten. Alle sog. LongCovid – Fälle nach Impfung sollten sich mal überlegen, ob sie nicht alle kräftig veschaukelt wurden und vor allem deshalb keine zielführenden Behandlungen erhielten. LongCovid Patienten wurde sogar mehrfach bestätigt mitgeteilt, dass die nächste modRNA Spritze dann hilft.

    Nun stellte man eben in Kanada, wie auch überall auf der Welt empirisch fest, dass mit der steigenden Zahl an Impfungen auch die Infektions- und Erkrankungswahrscheinlichkeit steigt, was ja nichts Neues ist, da bereits aus der Wissenschaftsliteratur bekannt. pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/3727…

    Also ließ man dieses Mal AFP die Drecksarbeit über ihre Faktenchecker machen. Die Daten aus Kanada seien gänzlich fehlinterpretiert worden.

    Es ist doch spannend, dass Wissenschaft und die veröffentlichte Literatur überhaupt keine Rolle spielt, solange die Großindustrie sie gegenüber der breiten Öffentlichkeit marktschreierisch mit einer unwahren Tatsachenbehauptung wegbügeln kann. factcheck.afp.com/doc.afp.co…

    Der einfache Bürger hat nicht die Fähigkeit und die Zeit, sich damit auseinander zu setzen. Er glaubt den irrenführenden Darstellungen der Medien, die fortlaufend gegen § 8 AMG und Ziffer 14 Pressekodex verstoßen, weil sie in ihrer Darstellung die vorstehende Darstellung weglassen, um in der Bevölkerung einen Irrtum über die modRNA Vakzine hervorzurufen.

    Es geht primär um den Absatz im Rahmen der aktuellen Impfkampagne und noch aller weiteren kommenden Impfabbos mit modRNA, die der Steuerzahler den Impfherstellern abkaufen soll (muss).

    […]

    Anmerkung des Redaktionsteams: Der Beitrag wurde um die letzten Absätze wegen seines erheblichen Umfangs (nicht aus inhaltlichen Gründen) gekürzt.
    https://nitter.net/AnwaltUlbrich

    • Anton Rassierow auf 6. Oktober 2023 bei 16:14
    • Antworten

    „Die Hüter des Nobelpreises sitzen angeblich im Olymp der Wissenschaften und produzieren in der Realität Pharma-PR. Unterdessen kann McKernan anhand der unterschiedlichen bzw. fehlenden DNA-Kontamination die „Impfstoffe“ unterscheiden: Bei Johnson&Johnson gibt es produktionsbedingt keine Plasmid-DNA, B/P und Moderna lassen sich anhand des vorhandenen bzw. fehlenden SV40-Promotors auseinanderhalten. Mit anderen auf Proteinen basierenden Methoden lassen sich Virus und „Impfstoff“ unterscheiden, sei es nun in Geweben oder im Blut (basierend auf einem im August erschienenen Artikel über den Nachweis des „Impf“-Spikeproteins noch über ein halbes Jahr nach der Injektion). Das könnte den durch die „Impfung“ Geschädigten bei der Diagnose und der juristischen Auseinandersetzung helfen.

    Eine Prozesslawine ist überfällig, einschließlich Demokratisierungsprozess, Denkprozess, Diskussionsprozess, Erkenntnisprozess, Lernprozess, Klärungsprozess, Reifeprozess, Umdenkungsprozess und Umgestaltungsprozess.“

    https://www.corodok.de/der-impfstoff-millarden/

    • Dankbarer Mitbürgender auf 23. September 2023 bei 14:19
    • Antworten

    „Tobias Ulbrich@AnwaltUlbrich 1h

    Heute Mitteilung der Expertin für Arzneimittelzulassung Dr. Brigitte Röhrig vom 21.09.2021:

    „Todesfolge bei Myokarditis und Perikarditis wird in der Produktinformation von Comirnaty eingeräumt‼️🔷

    In der Produktinformation für Comirnaty findet sich seit dem 29. August 2023 folgende Passage:

    „Nach der Impfung mit Comirnaty besteht ein erhöhtes Risiko für Myokarditis und Perikarditis. Diese Erkrankungen können sich innerhalb weniger Tage nach der Impfung entwickeln und traten hauptsächlich innerhalb von 14 Tagen auf. Sie wurden häufiger nach der zweiten Impfung und
    häufiger bei jüngeren Männern beobachtet (siehe Abschnitt 4.8). Die verfügbaren Daten zeigen, dass sich die meisten Fälle erholen. In einigen Fällen war eine intensivmedizinische Versorgung erforderlich, und es wurden Fälle mit Todesfolge beobachtet.“ (Hervorhebungen von mir)

    Diese Änderung der Produktinformationhttps://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2023/20230829160230/anx_160230_de.pdf
    wurde durch die Kommissionsentscheidung (2023) 5954 vom 29. August 2023 vorgenommenhttps://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2023/20230829160230/dec_160230_de.pdf. Die Erwägungsgründe lauten u.a.

    „(2) Der Zulassungsinhaber hat einen regelmäßigen aktualisierten Unbedenklichkeitsbericht für das Arzneimittel vorgelegt. Dieser Bericht wurde vom Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz daraufhin bewertet,
    ob die betreffende Zulassung aufrechterhalten, geändert, ausgesetzt oder widerrufen werden sollte.
    (3) Die wissenschaftliche Bewertung durch den Ausschuss für Humanarzneimittel, dessen Schlussfolgerungen in Anhang IV dieses Beschlusses dargelegt sind, hat ergeben, dass ein Beschluss zur Änderung der Zulassung für das betreffende Arzneimittel erlassen werden sollte.“

    Dieses Eingeständnis müsste zur sofortigen Rücknahme der Zulassung führen. Ich bin auf die Begründung des Pharmakovigilanz-Ausschusses (PRAC) gespannt. Die Initiative „PSUR 4Doctors“ ist ja aktiv mit der Beschaffung der PSURS sowie der Beurteilungsberichte in mühsamer Kleinarbeit befasst.

    Wie kann eine mögliche Todesfolge bei Verabreichung eines prophylaktischen Arzneimittels an Gesunde (!!) noch eine positive Nutzen-Risiko-Analyse rechtfertigen??

    Es ist NICHT zu rechtfertigen!

    Übrigens: Im PRAC sitzen Vertreter von Patientenorganisationen, die wiederum von Pharmaunternehmen gegründet wurden und deren Vorsitzende in den Ausschüssen mit Big Pharma „verbandelt“ sind (s. mein Buch „Die Corona-Verschwörung“.)“
    (Wiedergabe des kompletten Posts von Frau Dr. Brigitte Röhrig)“

    https://nitter.net/AnwaltUlbrich

    • Anton Rassierow auf 19. September 2023 bei 21:52
    • Antworten

    Hut ab vor der Richterin!

    Cojones of steel.

    „Jessica Hamed@jeha2019 2h
    #Impfpflicht

    „Die zuständige Richterin vom Amtsgericht…Bad Kissingen aber sprach den Mann frei […]. Sie hielt die Impfung zu diesem Zeitpunkt in Hinblick auf die sinkenden Fallzahlen für unverhältnismäßig und verwies zudem auf die bekannt gewordenen Nebenwirkungen….“

    Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Da das BVerwG seinerzeit davon ausging, dass die Impfplicht (zumindest zu jenem Zeitpunkt) rechtmäßig sei, wird sich das Urteil mit dieser Rechtsansicht auseinandersetzen müssen.

    Die Impfpflicht für Soldaten bzgl Covid-19 halte ich für ebenso rechtswidrig (auch damals schon), wie die sektorale Impfpflicht, die das BVerfG für verfassungsgemäß einstufte.

    Zum Artikel bei @lto_de:

    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-kissingen-24-js-10196-22-soldat-impflicht-corona-strafverfahren-freispruch/

    https://nitter.net/jeha2019

    • Desillusionierter Bananenrepublikant auf 10. September 2023 bei 14:30
    • Antworten

    Zum Glück gibt es bei der Bundeswehr kaum Frauen…

    „Tobias Ulbrich@AnwaltUlbrich 2h

    Thema heute: „Handfester #Skandal weitet sich beim #PEI aus!“
    Rechtsanwalt Ulbrich wirft nun dem #PEI in Bezug auf die sog. #Impfstoffe gegen das #SARSCoV2 dem PEI gänzliche Zweckverfehlung ihrer Aufgabe vor, die Bevölkerung vor #Risiken und #Nebenwirkungen zu warnen, die im Zusammenhang zu den sog. #Covid – #Impfstoffen stehen, um so eine informierte Entscheidung für Personen, die sich mit den Stoffen versehen lassen wollen, zu ermöglichen. Das Komplettversagen ist dem Gesundheitsminister @Karl_Lauterbach, unter deren Aufsicht die Bundesoberbehörde steht, zuzurechnen.

    Nach dem #Informationsfreiheitsgesetz erteilte das PEI unter dem 08.09.2023 Frau Rechtsanwältin Dr. Meyer-Hesselbarth Auskünfte, die einen Offenbarungseid des PEI darstellen.

    1. Das PEI erklärte, dass sie die Information über die schadenträchtigen #Chargen aus den #Verdachtsmedungen gar nicht erfasse (obgleich sie vorliegen) und deshalb die Information nicht erteilen könne.
    2. Nun steht nach Auswertung aller Verdachtsmeldungen fest, dass 69 Prozent aller gesundheitlicher Schäden von Frauen gemeldet wurden und das dem PEI bekannt war. (Ergebnis Datenmaterial des PEI nach Auskunft)
    3. Es steht fest, dass dem PEI der #PSUR (periodical safety update Report #1) von #BioNTech im Juni 2021 zuging, indem BioNTech selbst auswies, dass 75 Prozent der #Frauen nach ihrer Auswertung schwere gesundheitliche Schäden erlitten haben. Vom #PEI null Reaktion auf das Alarmsignal des Herstellers.

    Die geschlechtsbezogene Abhängigkeit der Schadensträchtigkeit hätte dringend als Warnung für die Impfungen aufgenommen werden müssen und es hätte sofort untersucht werden müssen, woran es lag. So eine Diskrepanz dürfte prima facie (Beweis des ersten Anscheins) auf eine Überdosierung zurück zu führen sein, da grundsätzlich Frauen empirisch leichter als Männer sein dürften und es – auch wenn es die Ampel ablehnt – medizinische Unterschiede zwischen Mann und Frau bestehen. Eine Aufklärung und Untersuchung wurde unterlassen, so auch eine etwaige Änderung der Dosierung für Frauen, die das Ergebnis der Untersuchung hätte sein können. So kamen zehntausende Frauen nur deshalb zu Schaden (vgl. Verdachtsmeldungen über schwere Nebenwirkungen).

    Das eine Arzneimittelsicherheitsbehörde bei vorliegenden relevanten Sicherheitmerkmalen nicht die Frauen über die Zusatzrisiken warnt und dann auch noch sich verweigert, die Chargennummern zu erfassen, sollte eigentlich zu einem sofortigen Rausschmiss/Suspension aller Verantwortlichen führen und eine Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft wegen Korrpuptionsverdachts eingeleitet werden. Die Verdachtsmeldungen sind nicht zum Ablegen in der Ecke da, sondern dafür, diesen als Arzneimittelbehörde sofort und akribisch nachzugehen. Das unterblieb auf allen Ebenen! Das PEI weiß aus EU und Havard Studien, dass die Untererfassung bei 84 – 99 Prozent bei den Verdachtsmeldungen liegt. Wenn also über 50.000 schwere Gesundheitsschäden gemeldet wurden, kann das bedeuten, dass es über 500.000 davon in der Bevölkerung gibt. Das Verhalten des PEI ist inakzeptabel.

    Die Ignoranz der Sicherheitsinteressen der Bevölkerung als Arzneimittelsicherheitsbehörde und das Stellen der Interessen der Pharmaindustrie über Sicherheitsinteressen der Bevölkerung spricht Bände. Das alles geschah in einer Bundesoberbehörde (PEI), die dem Bundesministerium der Gesundheit und damit @Karl_Lauterbach untersteht.

    Die bewusste Außerachtlassung aller Sicherheitsinteressen, die jedem Experten einer Arzneimittelsicherheitsbehörde sofort hätte einleuchten müssen, muss Konsequenzen haben.

    Das Vertrauen in jedwede Äußerungen des PEI und des Gesundheitsministers sind schon lange in der Bevölkerung weg. Das ist eine Tragödie, da Tausende, die auf Medikamente täglich angewiesen sind, möglicherweise diese mit fatalen Folgen nicht mehr nehmen, weil sie den Sicherheitsbehörden nicht mehr trauen. Das muss sofort ein ENDE haben und das Vertrauen muss durch strukturelles Aufräumen und personellen Austausch wiederhergestellt werden.“

    https://nitter.net/AnwaltUlbrich/

      • Anton Rassierow auf 11. September 2023 bei 9:56
      • Antworten

      Gibt es nun Hinweise, z.B. durch den periodical safety update Report, dass geschlechtsspezifische Unerschiede bestehen könnten? Wenn ja, was würde daraus zu schlussfolgern sein?

      „5. Waren alle Gremien (Personalvertretungen, Vertrauensleute, Gleichstel-lungsbeauftragte etc.) in die Entscheidung über die Corona-Schutzimp-fung eingebunden und beteiligt bzw. wurden sie zeitnah unterrichtet?

      Die Änderung der Vorschrift erfolgte unter Beteiligung des GVPA, des Haupt-personalrates (HPR) und der Hauptschwerbehindertenvertretung (HSBV).
      Eine Beteiligung der militärischen Gleichstellungsbeauftragten war nicht erforder-lich, da keinerlei geschlechtsspezifische Unterschiede ersichtlich sind“

      https://dserver.bundestag.de/btd/20/081/2008195.pdf

    • Desillusionierter Bananenrepublikant auf 3. September 2023 bei 13:13
    • Antworten

    Die zugeschriebene Unfehlbarkeit des RKI wurde deutlich in Frage gestellt durch den Brandenburger Corona-Untersuchuingsaussschuss. Wie werden die Gerichte diesen spätestens jetzt offensichtlich gewordenen Sachverhalt jetzt in ihren Urteilsfindungen-begründungen berücksichtigen?

    „Was war denn jetzt für sie das Spektakuläre der Befragung?

    Ich bin gar nicht davon ausgegangen, dass hier eine Bombe platzt. Für uns war eine wichtige Frage, ob das Robert Koch-Institut mit dem Paul-Ehrlich-Institut hier als eine Art Ersatzgesetzgeber agiert hat. Die Gesundheitsministerin, der Ministerpräsident, die Gerichte, die Ärztekammer und andere hatten nie selbst etwas hinterfragt und einfach immer dem RKI und dem PEI Recht gegeben – und Feierabend.

    Wir haben demgegenüber gesagt, das glauben wir aber nicht. Denn nach dem, was wir sehen, nach den Datengrundlagen, die vorhanden sind, nach dem, wie sie es hin und her diskutieren, haben wir befunden, dass es das Absolute, das immer Recht hat, nicht gibt.

    Wir haben mit dem Untersuchungsausschuss, und hier alleine mit der Befragung von Wieler, gezeigt, dass das RKI eben nicht immer Recht hat und dass die Daten, die sie haben, definitiv bei weitem nicht ausreichen, um das einzuschätzen.

    Es gibt keinerlei Studien, es gibt keine RCT-Studie, die das belegt. Dieser Ausschuss hat gezeigt, dass das RKI niemals belegen kann, dass die Impfung, dass der Nutzen-Risiko-Faktor positiv ist. Und alleine da hätte man sofort sagen müssen: Okay, die Impfung nehmen wir erstmal vom Markt.“

    https://www.alexander-wallasch.de/politik/herr-wieler-wieviel-tote-braucht-es-um-endlich-daten-zu-erheben

    • Ist das wirklich so? auf 25. August 2023 bei 21:02
    • Antworten

    „Udo Vetter@udovetter 1h

    Ärzte, die mit sogenannten Furchtappellen Patienten zu einer bestimmten Behandlung drängen, riskieren übrigens ihre Zulassung und womöglich ein Strafverfahren. Wie gut, dass Karl Lauterbach nur Minister ist. Oh, wait…

    https://www.welt.de/politik/deutschland/plus247099790/Corona-Expertenrat-Wie-Lauterbach-eine-Angstkampagne-fuer-junge-Leute-durchsetzte.html!

    https://nitter.net/udovetter

    • Desillusionierter Bananenrepublikant auf 24. August 2023 bei 9:29
    • Antworten

    Sicherlich wird jedes für Corona-Impf- oder Hygienefragestellungen zuständige deutsche Gericht akribisch versuchen, Antworten auf folgende Fragen vom Anwalt Ulbrich gestellte zu finden.
    Vielleicht sogar Gerichte in Bochum, Leipzig oder Erfurt?

    „Tobias Ulbrich@AnwaltUlbrich 14h

    Thema heute: „Auskunftsanspruch der #Impfgeschädigten gem. § 84a AMG“

    Als besondere Ausprägung der sekundären Darlegungsobliegenheit der Arzneimittelhersteller gibt es den erweiterten Auskunftsanspruch gegen den Hersteller. Hintergrund ist, dass der Hersteller alles weiß und der Geschädigte ja nichts wissen kann.

    Gegenüber den modRNA-Herstellern stellen wir u.a. folgende Fragen, zu deren Beantwortung die Gerichte auch die Pharmaunternehmen verurteilen dürften. Die Fragen machen wir mal öffentlich, damit auch Journalisten überhaupt einmal mitbekommen, worum es geht. Erschreckend ist, dass die Fragen im Vorfeld der Verwendung nach unserem Kenntnisstand nicht durch die Hersteller oder Behörden beantwortet wurden, obwohl diese Themen in der medizinischen Wissenschaft bekannt sind.Auszug aus dem Fragenkatalog:

    1. Erläuterung, warum im Spike-Protein „Wuhan 1“ für die Impfung der Verbau einer Furin-Schnittstelle zur Trennung des S1-Proteins vom S2-Protein erforderlich war.
    2. Erläuterung, weshalb ein P2-Lock verwendet wurde, damit das Spike-Protein S2 nicht aufgeht, indes aber das S1 ungesichert blieb.
    3. Erläuterung, ob es Biarcore-Messungen (Oberflächenplasmonenresonanz-spektroskopie) gibt die belegen, dass das Spike-Protein wirklich nicht bindet.
    4. Erläuterung, warum ein ganzes Cluster von HIV-Sequenzen und GP-120 im Spike-Protein verbaut sind und welche Auswirkungen dies hat:„COVID-19, SARS AND BATS CORONAVIRUSES GENOMES PECULIAR HOMOLOGOUS RNA SEQUENCES“, doi.org/10.29121/granthaalay…
    5. Erläuterung, weshalb eine Neuropilin-Schnittstelle im Spike-Protein verbaut wurde.
    6. Erläuterung, welche konkreten gesundheitlichen Schäden am Menschen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung vor dem (Datum Impfung) durch die Beklagte oder in deren Auftrag festgestellt wurden.
    7. Erläuterung wie sichergestellt wurde, dass auf der menschlichen Zelle exponierende Spike-Proteine von der Zellwand gehalten (Membrananker) und nicht etwa frei im Körper verfügbar wurden.
    8. Erläuterung, ob und gegebenenfalls seit wann der Beklagten bekannt ist, dass das Spike-Protein (“Wuhan 1“) an den ACE2-Rezeptor menschlicher Zellen andocken und es dadurch Schäden in der Form der Blockade des Renin-Angiotensin-Aldosteron-System am menschlichen Organismus verursachen kann.
    9. Erläuterung, wie mit dem Verbau von N1-methylpseudouridine die Fehlfaltung des Spike-Proteins verhindert werden sollte.
    10. Erläuterung, welche Maßnahmen gegen negative Auswirkungen des Vakzins auf die Fruchtbarkeit von geimpften Personen im Hinblick auf die Feststellungen ….. ergriffen wurden.
    11. Erläuterung, ob die Beklagte über das Spike-Protein „Wuhan 1“ die proteinbiochemischen Grundlagen erhoben hatte, wie:
    – Thermostabilität
    – PH-Sensitivität
    Verhält sich bspw. ein im Fuß der Klagepartei auf 7 Grad heruntergekühltes Spike-Protein anders als bei 36,6 Grad (Kältedenaturierung)?12. Erläuterung, was mit fehlgefalteten Proteinen geschieht. Wurde auf Einschlusskörperchen in den Zellen getestet?
    13. In welchem Umfang und mit welchen Auswirkungen wird das N1-methylpseudouridin in der RNA der Ribosomen der Mitochondrien und denen der Zelle eingebaut? Welche Anstrengungen wurden unternommen, eine Auswirkung auf den Energiehaushalt und die Proteinproduktion der Zellen zu verhindern?
    14. Hat die Beklagte die Menge der zu produzierenden Spike-Proteine in den jeweiligen Organen und Körperbestandteilen quantifiziert, weil das N1- methylpseudouridin zu einer erhöhten Produktion von Spike-Proteinen im gesamten Körper führt.
    15. Für den Fall der Bejahung der vorausgegangenen Frage mag die Beklagte dazu äußern, wie sie sicherstellte, dass die Spike-Proteine bei zu hoher Konzentration thermodynamisch instabil werden (life on the edge of solubility).
    16. Erläuterung, welche konkrete biologische/chemische/und oder physikalische Eigenschaft ihres Produktes zu einem Nutzen führen soll.

    Es sind natürlich noch viel mehr Fragen. “

    https://nitter.net/AnwaltUlbrich/

    • Trostplaster X auf 24. August 2023 bei 9:13
    • Antworten

    „Knabenmorgenblütenträume@Knabenmorgenbl1 Aug 23

    In Zeiten wie diesen nicht seinen juristischen Verstand zu verlieren ist nicht leicht.

    Vieles, was man gelernt hat, Überzeugungen, die man gewonnen hat, Rechtsstaats- und Demokratieverständnis, das man verinnerlicht hat, ist in den letzten Jahren unter die Räder gekommen.

    Wenn man sich hilfesuchend nach juristischen ‚Autoritäten‘ umschaut, verzweifelt man zunehmend.

    Aber, ganz vereinzelt findet sich noch der alte juristische Sachverstand, gefestigtes Verfassungsverständnis.

    Deshalb meine Folgeempfehlungen für diesen verrückten Tag:

    @earthsoulrocknr
    @IndikativJetzt
    @DrKoch0nes
    @Fleder_und_Maus @Alexand61815112
    @JanausChemnitz
    @ThoreJensen4
    @PoerselRA @AmicusVeritatis
    @KaiLuedders
    @MoehlenbrockB
    @SylK1966
    @GieslerIris
    @BTC2Moon
    @RechtsanwaltSH
    @DRechtsanwaltin“

    https://nitter.net

    • Desillusionierter Bananenrepublikant auf 22. August 2023 bei 8:51
    • Antworten

    „Tobias Ulbrich@AnwaltUlbrich 11h

    Ein bemerkenswerter Aufsatz von Prof. Dr. Oliver Lepsius, Münster „Ausnahme als Rechtsform der Krise“ in DVBl 2023, 703 ff.

    Die Lektüre sei jedem empfohlen. Wirklich erfrischende und sehr klare gedankliche Durchdringung der Pandemiezeit. Zur Selbstreflexion aller Organe der Rechtspflege sei der Aufsatz von mir sehr empfohlen. Aber auch für juristische Laien noch verständlich. Leider kann ich nur ein paar Zitate aus Platzgründen daraus bringen:

    „1. Der Gesetzgeber als Verordnungsgeber
    Wie erklären wir, dass flächendeckende Grundrechtseingrif­fe auf dem Verordnungswege ohne öffentliche Debatte oder parlamentarische Beratung und Beschlussfassung eingeführt werden konnten, dass der Gesetzgeber die Bestimmung der Freiheitssphäre dem Verordnungsgeber überließ?7 Wie erklä­ren wir, dass zum Zentrum der Normsetzung ein Gremium wurde, das in der Staatorganisation gar nicht vorgesehen ist und das es nur inoffiziell gibt, nämlich die Ministerpräsiden­ tenkonferenz ergänzt durch die Bundeskanzlerin? In diesem verfassungsrechtlich inexistenten Gremium – der offizielle Titel des inoffiziellen Gremiums lautete »Videoschaltkonfe­ renz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder« — saßen überdies ganz überwie­ gend Amtsträger, die für den Erlass der Coronaschutzverordnungen, die sie dort jedoch vereinbarten, unzuständig waren. Denn die Zuständigkeit lag nach § 32 IfSG bei den Landesre­ gierungen, nicht bei den Ministerpräsidenten. Nicht wenige Länder hatten, weil das IfSG dies erlaubte, die Zuständig­ keit für den Verordnungserlass an die Gesundheitsminister subdelegiert. Die Zuständigkeit für die Bundesrechtsverord­ nungen lag beim Bundesgesundheitsminister, nicht bei der Bundesregierung als Kollegialorgan und schon gar nicht bei der Kanzlerin.
    Auch wenn die Verordnungen, deren Inhalte nach einer sol­ chen Schalte auf einer Pressekonferenz im Beisein des RKI- Präsidenten verkündet und begründet wurden, hinterher durch die zuständigen Landesverordnungsgeber formaliter nachvollzogen wurden, bleibt doch der Umstand, dass über den Umfang der gesellschaftlichen Freiheit im informellen Raum von formell Unzuständigen entschieden wurde. Diese Praxis begann im März 2020 und sie führte sogleich zu einer der folgenreichsten Entscheidungen, nämlich den flächen­ deckenden Schulschließungen. Ich wage die These, dass be­stimmte Einzelmaßnahmen letztlich nur erklärlich sind, weil es gerade dieses Entscheidungsformat gegeben hat.“

    „3. Die juristisch unsichtbare soziale Dimension der Grundrechtseingriffe
    Die grundrechtlichen Schutzbereiche haben die soziale Di­mension der Grundrechtseingriffe nicht erfassen können.11 Der Eingriffseffekt fiel teilweise in ein grundrechtliches Va­kuum. Grundrechte sind als Minderheitenrechte konstruiert und nicht als Rechtfertigungshürde für flächendeckende Ein­griffe in normales Sozialverhalten.“

    weiter hinten im Aufsatz:

    „Oder begründen drei Ausnahmen jetzt die neue Regel, dass das selbstexekutierende Gesetz — das bekanntlich die normkonkretisierende Verwal­tung wie die Fachgerichtsbarkeit aushebelt — zur Handlungs­ form im Instrumentenkoffer des Rechtsstaats zählt? Wenn Ausnahmen zur Regelhaftigkeit deklariert werden, handelt es sich um eine Beweislastumkehr, und zwar gegen die Freiheit. Das Ganze zeigt, wie künstlich die Trennung von Ausnahme und Regelhaftigkeit ist.“

    … sehr schön auch:

    „2. Ausnahme als Tatsachenvarianz
    Die Tatsachenvarianz, auch das Fehlen von Tatsachen, er­klärt viele Entscheidungen, auch Gerichtsentscheidungen. Fehlen Tatsachen, sind im Gefahrenabwehrrecht Gefahrer­forschungseingriffe zulässig mit einem graduellen Maßstab: je größer die Wahrscheinlichkeit der Rechtsgutsverletzung oder des Schadens, desto »endgültiger« können die Maßnahmen sein. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit und des Scha­dens hat in der Gefahrenabwehrprognose immer eine Zeit­komponente, die sich bei den Tatsachen auswirkt.“

    herrlich dann die Konsequenz zu Ende gedacht:

    „Prozessual spielt sich diese Problematik im einstweiligen Rechtsschutz ab, der zu reduzierten Kontrollmaßstäben führt, diese als juristische Maßstäbe aber nicht zugunsten von Mo­dellierern aufgeben darf. Wenn es keine Erfahrung mit Schul­schließungen gibt, dann dürfen diese nicht ohne Evidenz an­geordnet werden.40 Prävention darf nicht dazu führen, dass die Erhebung von Tatsachen verzögert oder verhindert wird, weil die Gegenwart nur noch aus der Perspektive einer Mo­dellierungsprognose betrachtet wird: Ein dynamisches Ge­schehen bewirkte sonst, dass Ist-Aussagen wertlos sind, weil die Vorstellung vom Jetzt immer schon von einer Prognose des Morgen abgelöst wird, so dass sich kein Zeitpunkt mehr einstellt, in dem belastbare Tatsachen erhoben werden kön­nen.“

    Kommt Ihnen das mit immer neuen Modellen bekannt vor?“

    https://nitter.net/AnwaltUlbrich

    Kommentare dazu:

    „Free Speech@MeinungsMaster 10h
    Replying to @AnwaltUlbrich

    Frage: Wann wird denn mal der Einsatz der Bundeswehr im Innern juristisch beleuchtet?

    Nach allem was so mittlerweile bekannt geworden ist, gab ja nun nicht die Notlage, die einen Einsatz im Innern überhaupt rechtlich begründen konnte, oder?“

    „Tobias Ulbrich@AnwaltUlbrich10h
    Replying to @MeinungsMaster

    Ich werde das mal mit den Kollegen, die das Verfahren vor dem BVerwG führten, besprechen. Aus meiner Sicht wäre es aber auch gut, wenn ein externer Dritter die Analyse von der Hochschulseite vornehmen würde. Interessenvertreter haben Ihre Sicht entwickelt.“

    • Desillusionierter Bananenrepublikant auf 20. August 2023 bei 14:18
    • Antworten

    „Tobias Ulbrich@AnwaltUlbrich 2h

    Thema heute: „Geheimnisverrat als Straftatbestand gem. § 203 StGB“
    Der Anwalt hat strikt das Mandatsgeheimnis zu wahren. Dazu gehört das Erstgespräch ebenso, wie auch der Rest. Veröffentlichungen bedürfen der konkreten Freigabe und der Erlaubnis durch den Mandanten. Wie soll das gehen, wenn jedes Telefonat nun vom Verfassungsschutz mitgehört und mitgeschnitten wird? Ein Unding für jedes Organ der Rechtspflege.

    Nun wurde @Markus_Krall und @HGMaassen illegal überwacht und das so illegal Erlangte wurde dann auch noch von der WELT veröffentlicht, womit der Geheimnisverrat belegt ist. Diejenigen also, die im Verfassungsschutz zum Hüter der Verfassung und des Rechts bestellt werden, offenbaren, dass sie selbst in strafrechtlich relevanter Weise in die verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter des Mandatsgeheimnisses eindringen, Anwälte überwachen und deren Ergebnisse verwerten. Dies führt vor allem in Mandantsverhältnissen, in denen Rechtsanwälte Mandanten vor übergriffigem Verhalten des Staates u.a. auch schützen sollen, zu einem Konfliktstoff, der zwingend das Einschreiten von @MarcoBuschmann erfordert, um hier @NancyFaeser als Dienstherrin der Behörde auf die Einhaltung und Bindung an Recht und Gesetz gem. § 20 Abs. 3 GG hinzuweisen. Die öffentliche Rüge ist hier angezeigt. Macht das Schule, traut sich niemand mehr mit seinem Anwalt zu telefonieren, weil er befürchten muss, dass alles durchgereicht wird.

    M.E. wurden folgende Straftatbestände gem. § 203 Abs. 2 StG sowie § 206 Abs. 4 StGB verwirklicht. Strafrechtlern fällt da sicher noch mehr ein. Im Gesetz heißt es dazu:

    „(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis … offenbart, das ihm als
    (2) …..
    Amtsträger oder Europäischer Amtsträger,
    für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,

    anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, offenbart, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

    In § 206 Abs. 4 StGB heißt es:

    „Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die ihm als außerhalb des Post- oder Telekommunikationsbereichs tätigem Amtsträger auf Grund eines befugten oder unbefugten Eingriffs in das Post- oder Fernmeldegeheimnis bekanntgeworden sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

    Der Rechtsbruch der Exekutive setzt sich in allen Bereichen fort. Auch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle beim Gesundheitsministerium für Impfschadensfälle zugunsten der Pharmaindustrie, das Bezahlen der Anwälte von der Pharmaindustrie und die aktive Unterstützung zur Abweisung von Impfschadensfällen an deutschen Gerichten durch das Ministerium, sind nach meiner Auffassung verfassungswidrig und strafrechtlich relevant. Wo jedwedes Unrechtsbewusstsein abhandengekommen ist und kein innerer rechtlicher Kompass mehr existiert, ist die rote Karte für das Verhalten angezeigt. Jedes Organ der Rechtspflege, völlig gleich welcher politischen Überzeugung er angehört, kann und darf das Verhalten aus Rechtsgründen nicht durchgehen lassen.“

    https://nitter.net/AnwaltUlbrich/

    • Desillusionierter Bananenrepublikant auf 19. August 2023 bei 16:12
    • Antworten

    Dies Alles bleibt in Deutischland juristisch völlig folgenlos?:

    Das Corona-Virus ist mit höchster Wahrscheinlichkeit in Wuhan mit US-amerikanischem know-how und Forschungsgelder entwickelt worden. Es gab offensichtlich deswegen auch in Deutischland viele Tote und massive gesundheitliche und finanzielle Schäden in der Bevölkerung.

    Dazu ein sehr aktuelles Interview mit Prof. Wiesendanger, Uni Hamburg:
    https://www.youtube.com/watch?v=4dRuut-ZDig

    Wie konnte es passieren, dass die für Infektionserkrankungen zuständige Institution RKI die folgenden Erkenntnisse nicht hatte/hsben wollte und wohl auch nicht sucht/e? Sind (mMn möglicherweise) untätige,unterlassende oder unfähige Oberbehörden vor Strafverfolgeung bzgl. ihres Verantwortungsbereiches in Deutschland vollständig geschützt? Welche Institution müsste das ermitteln
    in einem funtionierenden Rechtsstaat?

    „Das erste, was es hier braucht, ist eine objektive Aufarbeitung der Evidenz zum Ursprung von SARS-CoV-2 durch unabhängige Experten. Eine unabhängige internationale Kontrollorganisation ähnlich der IAEA, die dann begutachtet, ob ein Versuch auch die zum Teil enormen Risiken wert ist, könnte langfristig helfen, solche Katastrophen zu vermeiden. Diese könnte Transparenz schaffen und sicherstellen, dass überall adäquate Sicherheitsstandards angewendet werden, und nicht nochmal wie am WIV mit Fledermaus-Coronaviren auf Sicherheitsstufen experimentiert wird, wo nicht mal einfache Masken zwingend vorgeschrieben sind.

    Ich bin kein Investigativjournalist, ich muss mich primär immer um meine hoch relevante Forschung kümmern, für die ich letztes Jahr mit meinem Team 2 Innovationspreise auf den Deutschen Biotechnologietagen gewonnen habe. Wir planen aktuell, unsere Plattform für sehr gezielt wirkende Therapeutika auch für bestimmte Formen von Long COVID und ME/CFS zu adaptieren. Auch wenn es also zur Zeit stark danach aussieht, dass sich eine weitere solche Katastrophe nicht durch eigentlich sehr einfache Maßnahmen verhindern lässt, besteht wenigstens Hoffnung, dass denjenigen, die noch immer unter Post COVID leiden, eines Tages besser geholfen werden kann.

    Bezüglich der Vermeidung einer weiteren solchen Katastrophe lautet die Lösung, dass Sie, liebe Leserin, lieber Leser, aktiv werden. Hinterfragen und überprüfen Sie gerne alle meine Aussagen.
    Wünschen Sie eine wirkliche Untersuchung und erstmal einen Stopp von solch gefährlichen Experimenten? Unterzeichnen Sie eine Petition.
    Schreiben Sie Ihren Abgeordneten. Oder Leserbriefe. Oder Reportern. Dem Ethikrat…
    Leben ist kostbar und empfindlich.
    Wenn wir das tödlicher machen von Krankheitserregern nicht beenden, könnte ein tödlicher gemachter Krankheitserreger nächstes mal Ihr Leben beenden.“

    https://vbruttel.substack.com/p/es-war-ein-laborunfall-wie-geheimdiensterkenntni?utm_campaign=post&utm_medium=web

    • Desillusionierter Bananenrepublikant auf 18. August 2023 bei 14:39
    • Antworten

    Zum Glück wäre so ein Experiment in Deutschland nie möglich!

    „Claudia Wild@Clauwild1

    In Brasilien vollzieht sich momentan ein interessantes Experiment. Brasilien ist zu einem Laboratorium geworden wie weit die Justiz unter dem Deckmantel die Demokratie zu schützen mit autoritären Maßnahmen und Zensur gehen kann. Der oberste brasilianische Richter Alexandre de Moraes spricht dabei von “innovativen“ gerichtlichen Maßnahmen. Der in Brasilien lebende Journalist Glen Greenwald hat die Problematik in verschiedenen Beiträgen beschrieben. Auch der liberalen NYT war die Gefahr schon mehrere Beiträge wert.

    Gerade hat in Brasilien ein kurioses Seminar mit dem Titel „Internationale Konferenz über die defensive Demokratie“ stattgefunden, an dem auch der deutsche Bundesrichter Joseph Christ teilgenommen hat.

    Die Konferenz wurde in Zusammenarbeit mit dem TSE (einer Abteilung des brasilianischen Obersten Gerichtshofs), der deutschen Botschaft in Brasilien, dem Rechtsforum Brasilien-Deutschland und anderen organisiert.

    Ziel des Treffens ist es nach Angaben der Organisatoren, „die Rolle der staatlichen Institutionen bei der Verteidigung der demokratischen Ordnung im Kontext des jeweiligen Landes“ zu diskutieren.

    Es ist irritierend, dass ein deutscher Verfassungsrichter an einer solchen Konferenz zusammen mit brasilianischen Richtern teilnimmt, die für ihre “innovativen“ Auslegungen der brasilianischen Verfassung bekannt sind. Richter, die Dutzende von Personen und Medien ohne Angabe von Gründen zensiert haben, Richter, die die Verhaftung von mehr als 1.000 Personen wegen der Teilnahme an politischen Protesten angeordnet haben, Richter, die keinen Hehl daraus machen das sie eine politische Agenda haben und diese, unabhängig von der Politik, auch durchsetzten werden. So sagte das Mitglied des obersten brasilianischen Gerichtes, Luiz Roberto Barroso: “Die Justiz ist jetzt eine politische Macht“.

    Die Frage ist: Sind sich die deutschen Steuerzahler oder das deutsche Volk bewusst, dass einer ihrer Richter an einer solchen Veranstaltung teilnimmt? Ist dem deutschen Richter bewusst, was in Brasilien im Bereich der höheren Gerichte wirklich vor sich geht? Sollte dieses Modell gar für den deutschen Obersten Gerichtshof interessant sein?

    Das sind Fragen, die es verdienen, beantwortet zu werden. Leider finden wir in den deutschen Medien keinen Hinweis auf die Teilnahme eines deutschen Verfassungsrichters an einer bizarren Veranstaltung in einem Land, in dem sich die Justiz von ihrer Rolle eines Kontrollorgans verabschiedet und sich zu einer, demokratisch nicht legitimierten, politischen Executive aufschwingt.

    Ist Herrn Christ, einem Richter am obersten deutschen Gericht, bekannt, dass die TSE (Organisator der Veranstaltung) den Abgeordneten der mit den meisten Stimmen aller Abgeordneten des Bundesstaates Paraná gewählt wurde, Deltan Dallagnol, einem ehemaligen Staatsanwalt der Operation Lavar Jato, bei der Dutzende von korrupten Personen festgenommen wurden, ohne juristischen Grund einfach entlassen hat? Weiß Herr Christ, dass der Oberste Gerichtshof Brasiliens wegen Meinungsdelikten inhaftiert? Weiß er, dass es Tausende von politischen Gefangenen im Lande gibt? Ich glaube nicht, dass er das weiß. Wenn er es wüsste, würde er nicht an einem solchen Treffen teilnehmen.“

    https://twitter.com/clauwild1/ 17.08.2023

    • Desillusionierter Bananenrepublikant auf 13. August 2023 bei 16:54
    • Antworten

    Absolut lesenswerter (noch frei zugänglicher) Artikel im Cicero eines Rechtsanwaltes zum Thema Aufarbeitung:

    „Eine ergebnisoffene juristische Aufarbeitung der Corona-Krise erfordert aus einer realitätsnahen ex-ante Sicht einen sorgfältigen chronologischen Soll- Ist-Vergleich des staatlichen Krisenmanagements, darauf

    zu welchen Zeitpunkten den jeweiligen politischen Entscheidungsträgern auf Bundes- und Landesebene sowie zuständigen Behörden (RKI, PEI etc.) welche Erkenntnisse in welcher Güte vorlagen
    mit welcher evidenzbasierten Methodik und Mitteln die fehlenden erforderlichen Daten und Erkenntnisse gewonnen werden sollten und
    welche staatlichen Maßnahmen wann aus welchen Wissensständen welcher Güte abgeleitet wurden (tatsächlich ergriffene Maßnahmen) sowie
    ob die staatliche Ist-Vorgehensweise gemessen an den vom BVerfG lange vor dem Jahre 2020 definierten Soll-Mindestanforderungen an ein „gutes Gesetz“ für Tatsachenfeststellungen für prognostische Einschätzungen genügt hat und sich der Gesetzgeber dem ihm im Einzelfall zuzubilligenden Einschätzungs- und Prognosespielraum gehalten hat und
    ob und wann aus der ex-ante Sicht für die handelnden Personen welche wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügbar waren und welche objektiv möglichen, jedoch effizienteren und weniger schädigenden Maßnahmen hätten ergriffen werden können (Kontrollebene).

    Wendet man diese juristische Methodik konsequent an, bilden die daraus gewonnenen Ergebnisse auch die Grundlage für die notwendige Klärung etwaiger zivil- und strafrechtlicher Verantwortlichkeiten der Entscheidungsträger in Politik und Behörden sowie der Erkenntnis, dass Gesetzgeber und Verwaltung – gerade in einer Krise – ein verfassungsrechtliches Pflichtenheft zu erfüllen haben. Letzteres wird bei realistischer Betrachtung nur dann in der Politik nachhaltige Beachtung finden, wenn grob pflichtwidrige und vermeidbare Fehlentscheidungen, die zu beträchtlichen Schäden für die Bevölkerung führen, für die handelnden Personen auch spürbare rechtliche Konsequenzen haben. Die Einheit von Entscheidung und Haftung am Maßstab eines sorgfältig und gewissenhaft handelnden Verantwortungsträgers gegenüber seinem Unternehmen ist ein etablierter Bestandteil des Wirtschaftslebens zur Prävention und Kompensation von verantwortungslosen Entscheidungen, deren gesetzlich normierte Übertragung auf politische Entscheidungen ein zentrales Element für ein notwendiges rechtspolitisches Reformpakt für die parlamentarische Demokratie in Deutschland bildet. “

    https://www.cicero.de/innenpolitik/der-verlorene-kompass-in-der-corona-krise

    • Desillusionierter Bananenrepublikant auf 11. August 2023 bei 22:52
    • Antworten

    Zwei Bundesoberbehörden kommen nicht mehr ihren Verpflichtungen nach. Zwei aktuelle mediale Darstellungen liefern deutliche Belege dafür, dass es massive Versäumnisse beider Bundesoberbehörden in der Erfüllung ihre eigentlichen Aufträge gibt.

    Offensichtlich haben weder Politik (BMG als aufsichtsführende Instanz) noch Justiz (Staatsanwaltschaften) irgendein Interesse daran, diese fehlerhaften Zustände zu ermitteln und zu verändern.
    Solche Zustände hätten sicherlich die meisten Bundesbürger bislang eher in korrupten Bananenrepubliken vermutet. Auch die institutionelle und persönliche Integrität von Behörden und ihren zu diesen Mißständen schweigenden Mitarbeitern wird anscheinend in der Bevölkerung noch weit überschätzt.

    Hier das aufschlussreiche Interview mit einem Chemieprofessor zu den o.g. Pflichtversäumnissen des PEI
    im Rahmen des Zulassungsprozesses der neuen Corona-Impfstoffe:

    https://blog.bastian-barucker.de/matysik-corona-impfstoffe/

    Hier eine Replik von 5 Datenspezialisten auf den RKI-Bericht „StopptCOVID“:

    „Was die „StopptCOVID“-Studie des RKI sagt – und was nicht
    Mit dem Forschungsprojekt „StopptCOVID“ untersuchte das Robert-Koch-Institut die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Doch die Studie enttäuscht, da sie aufgrund massiver methodischer Mängel keine belastbaren Aussagen liefert.“

    https://www.cicero.de/innenpolitik/corona-pandemie-robertkochinstitut-studie

    Themenvorschlag für die nächste Staatsanwälte- und Richterfortbildung:
    Warum waren solche Versäumnisse so lange möglich?
    Wie würde ein funktionierender Rechtsstaat diese Probleme lösen?

    1. @Desillusionierter Bananenrepublikant: Zu Ihren drei Fragen am Schluss. So lange das Justizministerium und somit mehr oder weniger die Judikative (eine der drei Gewalten) in der Exekutive und damit in Regierungsnähe angesiedelt ist, wird sich absolut nichts ändern. Die Vierte angebliche Gewalt (Medien) hat sich schon selbst diskreditiert, d.h. die Gewalteneilung wie ursprünglich gewollt und als umgesetzt geglaubt ist einer der größten Irrtümer in diesem Land. Leider gab und gibt es auch keine Bestrebungen einer Änderung, zumindest ist mir nichts bekannt. Die seit langer Zeit umhergeisternde Magna Charta der Richter steht nur auf dem Papier und ist somit geduldig, bis es endgültig vergilbt. Nun die Gretchenfrage (leider wieder keine Lösung): WER kann und soll das ändern? Genau, dieselben welche uns die derzeitige Situation bescheren, ergo, alles bleibt beim Alten. Es sei denn es gibt eine grundsätzliche (Ver-)Änderung, aber wer soll diese angehen/umsetzen? Die Zeit wäre eigentlich überreif, das MHD ist lange überschritten, beim Discounter wären diese „Produkte“ schon lange aussortiert, als (theoretisch) ungenießbar deklariert. Es ist gut, dass Sie diese Links eingestellt haben, deren Inhalte ich kenne und schätze. Interessant was man alles weiß, was die „Medien“ anscheinend nicht wissen oder nicht für sendungs-/aufklärungswürdig halten, sehr tiefsinnig.

    • Nachfrage: 112 Tote? auf 10. August 2023 bei 0:12
    • Antworten

    Für welche Institution könnte dieser Bericht von Interesse sein?

    „TheRealTom™ @tomdabassman 4h

    Mindestens 64 Todesfälle, die allein in Dänemark im Zusammenhang mit der Impfung gemeldet wurden, lassen sich laut einer Untersuchung von Forschern der Universität Kopenhagen auf neun früh gelieferte Chargen des Biontech/Pfizer-Impfstoffs Comirnaty zurückführen, es sind insgesamt vier Prozent aller nach Dänemark gelieferten Dosen. Diese vier Prozent, allesamt aus den ersten Lieferungen, hätten demnach die Hälfte aller in Dänemark im Zusammenhang mit der Impfung gemeldeten Todesfälle verursacht. Teile dieser Chargen wurden auch in Deutschland verabreicht.

    Im Endprodukt seien zerstückelte und veränderte mRNA gefunden worden. Was das zu bedeuten habe, „müsse noch ermittelt werden“, schrieb ein EMA-Mitglied im November 2020. Wochen später war der Wirkstoff von Pfizer/Biontech zugelassen.

    Diese neun Chargen, so erklären die dänischen Forscher, stünden für 18-mal mehr Todesfälle als bei den nachfolgenden Impfstoff-Produktionen… Gespiegelt in der Sterblichkeitsrate lag die auffälligste Impfstoff-Charge um das 1104-fache über der bekömmlichsten, so der Statistiker der Kopenhagener Gruppe, Max Schmeling gegenüber WELT. Zudem stießen die Wissenschaftler noch auf vier weitere Chargen, die völlig aus dem Rahmen fielen. Sie schienen praktisch keinerlei Nebenwirkungen zu haben, keine einzige Verdachtsmeldung nach 200.000 Impfungen.

    Dass mit einigen frühen Chargen etwas nicht stimmen könnte, blieb Biontech/Pfizer selber keineswegs verborgen. WELT liegt hierzu ein vertraulicher Sicherheitsbericht des Unternehmens vor. Dem ist zu entnehmen, dass Biontech im Juni 2021 intern eine Liste mit 20 Chargen zusammengestellt hatte, die alle auf ungewöhnlich viele Verdachtsfälle von Nebenwirkungen gekommen waren. Unter den 20 auch alle neun Chargen aus der dänischen Studie. Zwei davon waren zu Teilen nach Deutschland gelangt. Mit Folgen: In 112 Fällen, so vermerkt der Bericht, habe das in Deutschland möglicherweise zum Tod geführt.“

    @EBodderas bei @WELTspr
    welt.de/politik/deutschland/…“

    siehe:
    https://nitter.net/tomdabassman

    • Nachfragender auf 8. August 2023 bei 9:02
    • Antworten

    „Rechtsanwalt Dirk Schmitz, Geschäftsführer der Acura Kliniken Baden-Baden, ordnet bei Facebook die jüngsten Entwicklungen zur Haftungsfrage im Zusammenhang mit den Corona-Impfungen ein. “


    Acura Kliniken Baden-Baden sehen größte Haftungsgefahr für Impfärzte
    Corona-Impfung: Sind die Ärzte jetzt die Dummen?

    07. August 2023 um 14:20 Uhr
    von Bertolt Willison (Kommentare: 2)

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    „Die alte CDU/CSU/SPD- und die Ampel-Bundesregierung haben auch Ärzte, Kliniken und Apotheker systematisch zu sekundären Corona-Opfern gemacht.“© Quelle: Pixabay / TheDigitalArtist

    Rechtsanwalt Dirk Schmitz, Geschäftsführer der Acura Kliniken Baden-Baden, ordnet bei Facebook die jüngsten Entwicklungen zur Haftungsfrage im Zusammenhang mit den Corona-Impfungen ein. Wir dokumentieren sein ausführliches Statement ungekürzt.

    Acura Kliniken Baden-Baden auf Facebook am 7.8.2023

    Corona-Impfung: Sind die Ärzte jetzt die Dummen?
    Die alte CDU/CSU/SPD- und die Ampel-Bundesregierung haben auch Ärzte, Kliniken und Apotheker systematisch zu sekundären Corona-Opfern gemacht.

    (bitte nur lesen, wenn echtes Interesse – die leider notwendige Länge ist für Facebook-Standards „körperverletzend“)

    Durch die faktische Haftungsfreizeichnung des Staates im Infektionsschutzgesetz und den gesetzlichen Schutz der Milliardenprofite von Pfizer, BioNTech, Moderna und AstraZeneca greifen geschädigte Patienten jetzt mit ihren Anwälten die Impfärzte und Apotheken an – und das mit guten rechtlichen Argumenten.

    So erklärte der Unterzeichner auf der ACURA-Facebook-Seite schon am 14. Oktober 2022:

    „Es ist das eingetreten, was die ACURA Kliniken Baden-Baden schon immer vertreten haben, auch als das unpopulär war: Keine Verteufelung der Impfung. Aber eine vollständige und individuelle Aufklärung und persönliche Risikoabwägung vor jedem ,Picks‘.“

    Ärzte, die das jetzt nach diesen Informationen nicht tun, setzen sich haftungs- und strafrechtlichen Risiken aus. Die dokumentierten Verfahren zeigen, dass der Maßstab von Verfahren, nicht das gute Gefühl sein wird, sondern das „state of art“ in Jahren und die Frage, ob man das hätte zum heutigen Zeitpunkt wissen können. Und dieser Aspekt ist sicher mit „ja“ zu beantworten.

    Der Haftungsmaßstab ist heute ein anderer als vor 12 Monaten … Für impfende Kollegen und juristische Fachleute: Man mag sich die Leitlinien und Empfehlungen und umfassenden Aufklärungspflichten beim off-label-use ansehen, wenn man ahnen möchte, was auf die Ärzte zukommen wird, die aktuell impfen. Das wäre der Maßstab der Aufklärung, den der Unterzeichner als Anwalt bei einer Klage setzen würde. Und als Anwalt würde ich im Schadensfall – Verzeihung liebe engagierte Mediziner – auf jeden Fall die Ärzte mit verklagen, denn deren rechtlicher „Notimpfungsschutz“ ist deutlich geringer als der der Pharmaunternehmen.

    Also nicht zwingend aufhören zu impfen aber sehr, sehr umfassend aufklären. Ein „Picks“ ohne ernstes Gespräch ist zwischenzeitlich gefährlich geworden – auch für den Mediziner. Vor allem bei Kindern und außerhalb oder am Rande der Empfehlungen der „Ständigen Impfkommission“ (Stiko). Hierbei auch immer schauen, was das Gremium changierend zu welchem Zeitpunkt empfohlen hat.““

    „Damit ist die gesetzlich temporär vorgeschriebene Impfpflicht für Gesundheitsberufe – und immer noch in Kraft – Impfpflicht für Soldaten ein Verfassungsverstoß; ggf. für die Impfenden eine Straftat.

    Ein weiteres Argument für immer noch Verfolgte: Ohne ordnungsgemäße Aufklärung ist eine Impfung insbesondere aus dem Gesichtspunkt der Menschenwürde unzumutbar.

    Dirk Schmitz M.A., Geschäftsführung und Rechtsanwalt“

    https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/corona-impfung-sind-die-aerzte-jetzt-die-dummen

      • Dr. med. Susanne Lehmkuhl-Eichhorn auf 8. August 2023 bei 13:47
      • Antworten

      Vorweg – ich gendere generell nicht!

      @Nachfragender
      So richtig schockiert hat mich der 1. Satz des folgenden Absatzes:
      „… Also nicht zwingend aufhören zu impfen aber sehr, sehr umfassend aufklären. Ein „Picks“ ohne ernstes Gespräch ist zwischenzeitlich gefährlich geworden – auch für den Mediziner. Vor allem bei Kindern und außerhalb oder am Rande der Empfehlungen der „Ständigen Impfkommission“ (Stiko). Hierbei auch immer schauen, was das Gremium changierend zu welchem Zeitpunkt empfohlen hat.““ …“

      Für mich war es nie nachvollziehbar, wie bei so vielen Ungereimtheiten, besonders fehlender Transparenz, bezüglich der als Impfungen deklarierten Präparate – die ja alles andere als das sind – überhaupt irgendein Kollege sich getraut hat, das „Zeug“ zu injizieren – egal, auch wenn ein Patient die Injektion will und wenn er umfassend aufgeklärt wurde. Und nun steht da „… nicht zwingend aufhören zu impfen …“.

      Umso schlimmer und noch weniger nachvollziehbar – eher muss ich ja an bewusste Schädigung des Bundeswehrpersonals denken, wenn ich das lese – wo doch jetzt immer mehr bekannt ist, wie gefährlich die Injektionen sind, dass die Bundeswehrsoldaten gezwungen werden, diese Injektionen über sich ergehen zu lassen – wenn sie weiter in ihrem Job bleiben wollen.

      Wobei natürlich jeder immer die Chance hat – wenn ihm sein Leben lieb ist – auszusteigen, so wie das auch viele in der freien Wirtschaft gemacht haben – selbstverständlich in der Regel mit nicht unerheblichen Einschnitten bis hin um Existenzverlust.

      Zurück zur Injektion und dem Patientenwillen – in dem Fall „er will diese C.-Injektion“:
      Wäre ich Chirurg – bin ich nicht sondern nicht-operativ tätig – so würde ich z. B. einem Patienten ja auch nicht ein Bein amputieren, nur weil er es toll findet, weswegen auch immer, eine aus seiner Sicht „geile“ Prothese zu tragen, oder weil andere das auch machen, oder weil es in unserer verrückten Welt vielleicht irgendwann einmal „in“ ist, Bein- amputiert zu sein – wenn ich es für medizinisch nicht absolut notwendig erachte.

      Das nur als überzogenes Beispiel – wobei das ja gar nicht so überzogen ist, wenn man global schaut, was im Rahmen der nur noch als irre zu bezeichnenden Gender- und LGBTQIA+-Bewegung, nein Ideologie, an Um- / „Anpassungs“-Operationen, einschließlich zuvor Hormonbehandlungen, schon bei Jugendlichen laufen, weil diese sich – aufgeheizt durch diese Ideologie – in der hochsensiblen Pubertätsphase auf einmal als Mann und nicht als Frau meinen zu fühlen, oder umgekehrt – mit in den allermeisten Fällen mit Sicherheit schwerwiegenden Folgen im Nachhinein – denn nur ein extrem geringer Prozentsatz der Menschheit ist wirklich transsexuell – und denen musss selbstverständlich mit allen Kräften geholfen werden.

      Wieder zurück zu den „Impfungen“:
      Und dann haben die Kollegen das Zeug auch noch bei Schwangeren und bei Kindern injiziert!!!
      Und das auch noch, als relativ schnell deutlich wurde, das schwere und schwerste NW auftreten (also auch der Tod).

      Ähnliches ist ja auch schon bei der Schweinegrippe geschehen, wo wir es aber noch nicht mit der modRNA-Technologie zu tun hatten – aber auch ein Präparat aus dem Boden gestampft wurde, um schnellstmöglich die Menschheit vor einem angeblich für alle so gefährlichen Virus zu schützen.
      Nix da, Schweinegrippe war schwuppdiwupp wieder von dannen – aber die schwere Nebenwirkungen der Narkolepsie, die ein Teil der Geimpften erlitt, leider besonders junge Menschen, die blieben – und zwar lebenslang, denn die Erkrankung ist unheilbar.

      Aber das haben meine ärztlichen Kollegen anscheinend 10 Jahre später schon wieder vollkommen vergessen. Na ja, so ein Mediziner-Hirn ist auch schon ganz schön überlastet, da kann das mal vorkommen.

      Und so wurde dann mit dem Test 2009/2010 mit H1N1 das geprobt, was wir mit der C.-PLandemie dann ab 2020 erlebt haben und weiter erleben.

      Denn zurzeit ist zwar SARS-CoV2 nicht so präsent im Mainstream, dafür dann zwischenzeitlich Affenpocken, – dann der Stellvertreterkrieg Russland-Ukraine, der nach dem gleichen Muster abläuft (Lügen, Täuschen, Manipulieren sowie Diffamieren, Ausgrenzen, Zensieren von anderen Meinungen und besonders vom Aufzeigen von Fakten) – und aktuell wird an dem RSV gebastelt, was das Zeug hält.

      Nicht, dass RSV nicht vermehrt aufgetreten wäre, nach den C.-Maßnahmen und den Injektionen (die ja bekanntlich das Immunsystem schwächen – und eben nicht – vor was auch immer – schützen).

      Aber jetzt wird RSV hochgepeitscht und es wurden schon wieder als Notfallzulassung Präparate von – wen wundert das – Pfizer und Moderna etc. auf dem Markt gebracht – die dann auch noch besonders Schwangeren injiziert werden sollen – SCHWANGEREN!!!

      Wobei ich mich frage, wo hier der Notfall für die Notfallzulassung ist – oder habe ich was verpasst und mir ist der Notfall auf den Konten der Pharmafirmen entgangen, die ja jetzt so einen hohen Gewinn aus den C.-Zeiten gewohnt sind, und sich so extrem schlecht entwöhnen können. Ja, ja sie liebe Sucht – nach Geld und Macht.

      Von Moderna ist der Stoff übrigens auch wieder auf modRNA- Basis – na so was. Hat ja schon bei Corona so gut gewirkt – je nachdem, was man als Wirkung bezweckt hat und hatte.

      Erst die Meldepflicht von RSV – und sofort kommt wie auf Bestellung der passende „Impfstoff“?
      Oder doch umgekehrt, erst der „Impfstoff“ und dann muss man das Virus schnell als hoch gefährlich einstufen und dann Meldepflicht einführen – und natürlich – demnächst bestimmt auch wieder anlassloses Testen.
      Bestimmt hat den meisten Menschen das bis fast ins Gehirn vorgeschobene Stäbchen gefehlt, weil nur das – und nur das als einziges Sicherheit gibt und aussagt, ob der Mensch gesund ist.

      Gut, das „die da oben“ jetzt wieder was gefunden haben, weswegen es sich lohnt, wieder ziemlich viele, oder irgendwann fast alle, Grund -und Menschenrechte außer Kraft zu setzen. Wird bestimmt so kommen – oder weswegen sonst der Hype.
      Doch wohl nicht für den Schutz der Bevölkerung – wer das glaubt, befindet sich in Grimms – Verzeihung: Lauterbachs, Faucis, Gates‘, Schwabs-Märchenstunde – und die noch vieler anderer „wir bestimmen die Welt“-Möchtegern-Götter.

      Schade nur, dass mit der in weiten Teilen erfolgreich fortgeführten Angst- und Panikmache, der Propaganda der Mainstream-Medien, der Hetze Andersdenkender etc. eine Aufarbeitung der C.-Zeit nicht stattfinden wird.

      Und dazu würde für mich auf jeden Fall auch eine Anklage eines Großteils der Mediziner dazugehören, da sie gegen den Nürnberger-Kodex sowie den Hippokratischen Eid etc. verstoßen haben und somit nicht nur millionenfach an dem Tod und den z.T. schweren Nebenwirkungen der Menschen durch die Präparate beteiligt sind, sondern auch entscheidend dazu beigetragen haben, dass durch das Injizieren auch die angestrebte Digitalisierung und die zunehmende stattliche Kontrolle weiter an Fahrt aufnimmt – und zwar global.

      Allen noch eine schöne Woche,
      Dr.med. Susanne Lehmkuhl-Eichhorn

        • Dr. med. Susanne Lehmkuhl-Eichhorn auf 8. August 2023 bei 21:55
        • Antworten

        @ an mich selbst 🙂 und die anderen Leser 🙂

        Ich bitte die paar Schreibfehler zu entschuldigen, die korrigiere ich nicht, da der Inhalt deswegen nicht verzerrt wird.
        .
        Nur im letzten Satz – da muss ich noch mal ran. An die „… zunehmende stattliche Kontrolle …“.

        Die natürlich eine „zunehmende stattliche STAATLICHE Kontrolle“ ist :), bzw. demnächst eine des „Globalen Government“ – wer immer die dann auch stellt, wahrscheinlich eine Kombination aus UN und WHO, seit Jahren unterwandert von der Finanzwelt, den NGOs sowie den großen Stiftungen und Konzernen – d.h. den Reichen und Mächtigen – wen wundert’s.

      1. @Dr.med.Susanne Lehmkuhl-Eichhorn: Man liest ja so viel und denkt immer wieder, jetzt muss doch der Durchbruch erfolgen, dass man diese „Bande“ endlich anklagt. Ob ich das noch erlebe, keine Ahnung. Hier ein neuer Ansatz. Zielführend? Oder kommt vorher die WHO erneut um die Ecke um wieder Unheil anzurichten, wo man es zulässt oder per Gewalt umsetzt?

        https://rumble.com/v356btq-gebauer.html

        Danke für Ihre Kommentare und Mithilfe, sowie Beibehaltung der guten deutschen Sprache.

    • Frank Bruder auf 8. August 2023 bei 8:14
    • Antworten

    Die Printausgabe ist beim Wolters Kluwer Verlag erhältlich und kostet 47,00 EUR.

    • Nachfragender auf 5. August 2023 bei 9:57
    • Antworten

    Sehr lesenswertes Interview mit Frau Prof. Gierhake im CICERO, leider hinter der paywall:

    „Frau Gierhake, haften Ärzte bei Schäden, die durch die mRNA-Impfungen gegen Corona entstanden sind?

    Ich muss da mit einer typischen Juristenweisheit antworten: Das kommt darauf an. Grundsätzlich gibt es mehrere zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen, die in Betracht kommen. Voraussetzung ist nach dem BGB entweder eine vertragliche Pflichtverletzung oder ein deliktisches Verhalten. Für beides könnte als Anknüpfungspunkt ein Aufklärungsfehler vor der Einwilligung in die Impfung in Betracht kommen. Im Paragraphen § 630e BGB werden die Aufklärungspflichten klar geregelt, und die sind nach der Rechtsprechung auch für Impfungen anwendbar. In diesem Paragraphen wird verlangt, dass vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme über sämtliche für die Einwilligung relevanten Umstände aufzuklären ist. Gibt es einen relevanten Aufklärungsfehler, dann kommt eine Haftung in Betracht.

    (…)

    Das ist ein komplexes Thema. Es ist richtig, dass sich in einer Verordnung aus dem Mai 2020 ein Haftungsausschluss unter anderem für Angehörige der Gesundheitsberufe findet. Aber erstens ist diese Norm sehr unklar gefasst, zweitens gibt es Bedenken im Hinblick auf ihre Recht- bzw. Verfassungsmäßigkeit und drittens wird aus ihr nicht deutlich, welche Haftung genau ausgeschlossen sein könnte. Der Begriff „Haftung“ kann im Übrigen strafrechtliche Verantwortlichkeit wie auch zivilrechtlichen Schadenersatz bedeuten.

    Strafrechtlich betrachtet ist es so, dass schon der Vorgang des Impfens, also das Eindringen in die Haut mit einer Nadel und die Zufügung einer körperfremden Substanz, den Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt. Diese Körperverletzung kann durch eine wirksame Einwilligung gerechtfertigt werden. Ist die Einwilligung dagegen nicht wirksam, liegt im Grundsatz eine Strafbarkeit vor. Körperverletzung ist zwar ein sogenanntes Antragsdelikt – das heißt, wenn kein Strafantrag gestellt wird, dann passiert in der Regel auch nichts –, doch sollte mal jemand einen Antrag stellen, dann müsste die Staatsanwaltschaft hier ermitteln.

    Aber das ist vermutlich bloße Theorie; denn mit einer wirksamen Einwilligung wäre eine solche Körperverletzung doch gerechtfertigt. Und Einwilligungen hat es bei der Impfung nahezu immer gegeben.

    Schon, aber für eine solche Einwilligung ist eine Aufklärung erforderlich – und die wiederum muss wirksam sein.

    Und das war sie im Zusammenhang mit der Corona-Impfung nicht?

    Ich gehe davon aus, dass in den allermeisten Fällen der notwendige Kanon von Aufklärungspflichten in der Praxis nicht erfüllt wurde. Das muss natürlich jeweils im Einzelfall geprüft werden. Insofern liegen vermutlich millionenfach rechtswidrige Körperverletzungen vor.“

    Quelle:
    https://www.cicero.de/innenpolitik/haften-aerzte-bei-impfschaeden?amp

    • Nachfragender auf 3. August 2023 bei 22:17
    • Antworten

    Was ist hiervon zu halten?

    „Jürgen Müller
    @IndikativJetzt
    8h

    Haften Ärztinnen und Ärzte für #Impfschaeden?

    Huch, was ist denn da auf der Homepage der #LongCovid-Initiative des BMG zu lesen?

    „Die Durchführung einer Schutzimpfung stellt eine medizinische Behandlung im Sinne des § 630a Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Eine Haftung von Ärztinnen und Ärzten für Impfschäden kommt daher nur in Betracht, wenn bei der Durchführung der Schutzimpfung ein Behandlungsfehler begangen oder die Patientin oder der Patient nicht oder nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde.

    So sind Ärztinnen und Ärzte z. B. verpflichtet, Patientinnen und Patienten vor einer medizinischen Behandlung über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dabei muss die Aufklärung über Impfrisiken so umfassend sein, dass der Patientin oder dem Patienten das Wissen vermittelt wird, das für eine wirksame Einwilligung in die Behandlung notwendig ist. Sie ist zwar grundsätzlich auch anhand eines Merkblatts möglich, der Patient muss dann jedoch in jedem Fall die Möglichkeit haben, weitere Informationen in einem persönlichen Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt erhalten zu können. Enthält das Merkblatt das Risiko verharmlosende Ausführungen, dann muss dieser Eindruck gegenüber dem Patienten korrigiert werden.

    Ist die Aufklärung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt, ist die Einwilligung der Patientin oder des Patienten unwirksam, sodass die gleichwohl durchgeführte Schutzimpfung eine Pflichtverletzung darstellt, die Ärztinnen und Ärzte zum Schadensersatz verpflichtet.“

    Ja, da brat mir doch einer nen Storch! Ich lass das jetzt mal ein paar Monate sickern. Dann ist es vielleicht soweit, dass ich unsere Strafanzeigen wieder aufgreife, die ja von allen Staatsanwaltschaften quer durch die Bundesrepublik eingestellt wurden – teils mit dem Hinweis auf Verschwörungstheorien.

    Ich mach ja nicht gerne nutzlose Arbeit und Menschen unnötig Hoffnung, aber ich denke, wir nähern uns so langsam und dann hab ich auch wieder richtig Lust. Und das könnte spannend werden für so manchen Impfarzt, denn ich bin überzeugt davon, dass keine einzige Aufklärung wirksam ist. Wie sollte sie wirksam sein, wenn der Arzt gar nicht wissen kann, was er da genau spritzt, wenn schon die einzelnen Chargen so sehr voneinander abweichen?

    https://www.bmg-longcovid.de/infobox/wissenswertes-zu-nebenwirkungen-von-covid-19-impfstoffen-und-zum-impfschadensrecht

    https://nitter.net/IndikativJetzt

    • Anton Rassierow auf 2. August 2023 bei 11:40
    • Antworten

    Hier ein idealtypsches Aufklärungsgespräch zur mRNA-Impfung gegen SARS-CoV-2.
    Wie oft wurde das Aufklärungsgespräch mit den Soldaten in dieser Form durchgeführt?

    „Bastian Barucker@BBarucker 13h

    Wie hätte wohl ein ehrliches Aufklärungsgespräch zur Covid-19 „Impfung“ ausgesehen?

    Arzt: „Pfizer sagt, diese Injektion schütze vor schweren Verläufen und Tod. Das wurde in den Zulassungsstudien aber gar nicht untersucht. Übrigens wurde diesen Studien zu früh entblindet und die Rohdaten sollten 75 Jahre unter Verschluss bleiben. Daher kann ich leider keine Aussage zu langfristigen schweren Nebenwirkungen machen.

    Was genau in diesem Fläschchen drin ist, weiß ich auch nicht und das @PEI_Germany überprüft die Chargen nicht spontan und unangemeldet, wie in allen anderen Branchen üblich, sondern bekommt die Proben vom Hersteller zugesandt.

    Auch verringert die Behandlung nicht die Gesamtsterblichkeit. Ob diese neuartige mrna-Behandlung Übertragung verhindert wurde nie untersucht. Wo und wie lange die mRNA und die Lipidnanopartikel verbleiben, weiß niemand so genau. Auch wie viel mRNA in ihren Körper gelangt und wie viele Spike-Proteine wie lang und wo produziert werden, entzieht sich ebenfalls meiner Kenntnis.

    Wie sich diese Behandlung langfristig auf ihr ganzes Immunsystem auswirkt, ist ungewiss, da das nie auf lange Sicht untersucht wurde. Der Stoff wurde ja in Windeseile entwickelt. Das nennt sich Teleskopierung.

    Die Kaufverträge für den Pfizer-Impfstoff sind vielfach geschwärzt und auch für mich als Arzt nicht einsehbar. Was ich aber weiß ist, dass nicht der Hersteller die Haftung bei Impfschäden übernimmt, sondern die Bundesrepublik Deutschland, samt Anwaltskosten, wobei nur ein minimaler Teil anerkannt wird und es sehr aufwendig ist, einen Impfschaden zu melden.

    Nun meine Frage an Sie: „Darf ich die Nadel in sie hineinführen?“

    https://nitter.net/BBarucker

    • Nachfragender auf 2. August 2023 bei 9:56
    • Antworten

    Inwiefern ist und war das Selbstbestimmungsrecht von Soldaten im Bereich eigener (präventiv)medizinischer Entscheidungen eingeschränkt?

    „Das Selbstbestimmungsrecht ist der Maßstab für den Umfang der Aufklärungspflichten

    Bewertung: Das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen ist die Basis unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Es ist das grundlegende Prinzip, der Kern der Menschenwürde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Damit beschränkt es die Zulässigkeit staatlicher Eingriffe und grenzt funktional die Sphäre des Individuums von der des Staates ab. Inhaltlich wendet es sich also mitnichten gegen Naturgesetze, sondern soll die stets drohende Übergriffigkeit menschlicher Macht in Form staatlicher Gewalt begrenzen.

    Das Selbstbestimmungsrecht als Kern unserer verfassungsmäßigen Ordnung gebietet es, Menschen nicht zu belügen und unter Druck zu setzen. Der mündige Bürger soll seine Entscheidung aufgrund eines objektiven und korrekten Lagebilds machen können.

    Dieses Selbstbestimmungsrecht ist daher der Maßstab für den Umfang der Aufklärungspflichten. Es ist offensichtlich, dass dieses in der Corona-Zeit von (zu) vielen missachtet wurde, auch von denjenigen, die im besonderen Maße Verantwortung trugen. Die Aufarbeitung steht erst am Anfang, schon jetzt zeigt sich ein bestürzendes Bild. So gab es Ärzte (wie es auch Wissenschaftler und Politiker gab), die sich verantwortungsbewusst verhalten haben. Viele waren es jedoch nicht. Hier die zivilisatorischen Mindeststandards wieder zur Geltung zu bringen, dürfte eine Mammutaufgabe auch (oder gerade) für die Gerichte sein. Immerhin, mit diesem Aufsatz, der die Leitplanken der Beurteilung der ärztlichen Aufklärungspflicht beleuchtet, ist ein wichtiger Anfang gemacht.

    Annette Heinisch ist als Rechtsanwältin sowie als Beraterin von Entscheidungsträgern vornehmlich im Bereich der KMU tätig.“

    https://www.achgut.com/artikel/aerztliche_aufklaerung_bei_der_corona_impfung

  1. Mich wundert, dass man sich wundert! Die Nachfrage zur Bundeswehr als Arbeitgeber sinkt, immer weniger wollen dort dienen. Noch vor Jahren war die Nachfrage enorm, da gab es auch noch keine Säbelrassler und Kriegsangst mit drohender Beteiligung, Studium und Fortbildung waren löblicher Antrieb für eine Bewerbung. Dann noch die „Nötigung zu dieser Impfung“, da würde ich auch dankend ablehnen, erprobte und sinnvolle Impfungen ok. Junge Menschen zeigen Rückgrat und entscheiden sich für ihre Gesundheit, Chapeau.

    • Nachfragender auf 29. Juli 2023 bei 14:44
    • Antworten

    Sicherlich sind die Soldaten vollumfänglich über mögliche häufige und seltene Nebenwirkungen der verabreichten Impfstoffe aufgeklärt worden?

    „In der Neuen Juristischen Wochenschrift, kurz NJW, erschien in der Ausgabe 31/2023 vom 27. Juli 2023 ein Beitrag des Düsseldorfer Rechtsanwalts und Fachanwalts für Medizinrecht Carlos A. Gebauer und der Professorin Dr. Katrin Gierhake, LL.M. (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg) unter dem Titel „Ärztliche Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfarzneien“.

    „Der Beitrag erörtert die Anforderungen an eine ärztliche Aufklärung von Patienten zur rechtswirksamen Einwilligung in Behandlungen mit mRNA-Impfarzneien. Besonderheiten im Verhältnis zu anderen Schutzimpfungen ergeben sich aus der technisch-medizinischen Neuartigkeit der genbasierten Impftechnik.“

    Bei der NJW handelt es sich mit einer wöchentlichen Auflage von 30.000 Exemplaren um die auflagenstärkste Zeitschrift für die juristische Theorie und Praxis in Deutschland. Sie erreicht eine breite Leserschaft, beginnend bereits bei Jurastudenten bis hin zu Praktikern in allen Bereichen.

    Nach den Beiträgen von Rechtsanwalt Sebastian Lucenti in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht im März 2023 unter dem Titel „Keine ‚Lex Covid-19‘ für Corona-Maßnahmen“ ist die Bedeutung dieser und derartiger Veröffentlichungen nicht zu unterschätzen, nährt sie doch die Hoffnung, dass der in der Coronakrise schmerzlich vermisste Rechtsstaat mit all seinen Organen der Rechtspflege (wieder) in Bewegung kommt. Es ist ein wichtiger Beitrag zur dringend erforderlichen Aufarbeitung der Coronakrise.“

    https://indikativ.jetzt/aufarbeitung-im-recht-aerztliche-aufklaerungspflicht/

  2. Sollte die Frage nach der Virusexistenz gestellt werden und es stellt sich heraus, daß Viren und Ansteckung eine Fehldeutung sind, dann wird jeglichem Pandemie-Narrativ und jeder wissenschaftlichen Rechtfertigung für ein Infektionsschutzgesetz und für irgendwelche Impfungen die Grundlage entzogen.

    • Michael Klarl auf 26. Juli 2023 bei 10:17
    • Antworten

    Ja sind denn alle Verrückt geworden. RISIKO NUTZEN. Bevor ich einen möglichen Nutzen anstrebe MUSS doch ein TATSÄCHLICHES RISIKO BELEGT SEIN:
    Risiken kann man doch nicht Modellieren oder Schätzen. In der Bundeswehr gibt es 2020 GENAU 0 in Worten Null Tote Covid Soldaten und KzH ist im absoluten Normalbereich. Wo ist denn bitteschön erstmal das Risiko um überhaupt einen Nutzen anzustreben.
    Es gibt KEIN einziges Belegtes Risiko WEDER bei der Bundeswehr noch bei den Polizisten die nochmal 50% mehr Personal haben. Auch dort KEIN EINZIGER Toter Polizist und KRankenstand im Normbereich. Ja wo issis denn das hohe Risiko das eine experimentelle bEHANDLUNG erfordert. Keiner kann ein TATSÄCHLICHES Risoko belegen. Ganz im Gegenteil. Wenn man TATSÄCHLICHE RIsiken sucht findet man in der Truppe keines das sich auf Covid zurückführen lässt oder es auch nur ansatzweise zeigen kann.
    Es ist ab Betrug gar nicht zu überbieten das dies alles geschieht OHNE eine Tatsächlichges Risiko Darstellen zu können. Weder bei den Soldaten noch bei der Kohorte der Polizisten. Die Risiken die dort hergezaubert werden sind alle Modelliert und wegen Modellierungen Experimentelle MEdizin anzuordnen sind für mich VstGB Verbrechen.

    • Gertraud Hipp auf 25. Juli 2023 bei 23:40
    • Antworten

    Ein wunderbarer Artikel der meiner Seele und meinem Rechtsempfinden wohl tut.

    Ich bin 76J. nicht geimpft, nie eine Maske getragen, lediglich 5 min.beim Einchecken auf all meinen herrlichen Reisen während der letzten 3 Jahre schlimmster Menschenverdummung!! Zu Hause ließ ich keine Demo aus(auch immer ohne Maske). Ich wurde am 13.3.20 durch Dr.Bakhdi und Dr.Wodarg bestärkt, in meiner persönlichen Einschätzung der Lügenpandemie!! Ich schrieb Briefe an Schuldirektoren,Ärzte, Gemeinde, verteilte Flyer klärte auf, ohne Ergebnisse!!(Es gibt für mich keine Medien seit 12J., da unerträglich dieses tiefste Niveau auf allen Gebieten)

    Warum bin ich so??? Ich hatte eben keine verdummten Eltern,sondern gut aufgeklärte, die ihr Wissen an uns Kinder weitergaben.
    Sie hatten mit Sophie Scholl im Untergrund Verbindungen und Papa versteckte sich die letzten 5 Monate vor Kriegsende in einer Höhle um einer neuerlichen Einberufung zu entgehen.
    Seine braven Soldaten Strammsteher Kollegen wurden allesamt in diesem letzten Hitleraufgebot aufgearbeitet.

    In gleicherweise wie die heutigen bestausgebildeten wiederum Soldaten Strammsteher, das ist das unfassbare!!! Meine Eltern gaben mir alle Bücher wie „Le Bon-die Psychologie der Massen“ etc.
    Die Ärzte und alle anderen SHOWMEN die den Corona Zirkus mitmachten, haben sich goldene Nasen verdient (die Geldgier ist unermesslich)aber die unteren Schargen beim Militär haben diese großen Schmiergelder ja nicht erhalten, sondern nur durch ihre reine Dummheit, haben sie unter Umständen ihr Leben oder ihre Gesundheit geopfert. Aber wie bescheuert muss man von Haus aus sein, ein Berufssoldat zu werden?? Ich kenne Majors und bin über deren Ideologie gut informiert!!

    Dies, wie Corona ist für mich eine reine IQ-Frage !!

    Ich würde alle gekauften Schergen öffentlich einer Blutprobe auf Corona Spritze hin unterziehen und dazu ihre menschenverachtenden Aufforderungen zur Spritze veröffentlichen. Das wäre meine Forderung zu einer Aufarbeitung der Gierigen von Geld,Macht und Psychopathen. (Denn derer gibt es viele, die heute alle unbestraft weiter töten!!)

    • Dr. Ernst Walter Henrich auf 25. Juli 2023 bei 20:27
    • Antworten

    Zur Nutzen-Risiko-Bewertung:
    Studie der Cleveland Clinic in den USA: Je höher die Anzahl der zuvor erhaltenen COVID-Impfungen, desto höher das Risiko, an Covid zu erkranken:
    https://twitter.com/dockaurG/status/1675875543806246914
    Dr. Ryan Cole erklärt, wie die Spike-Proteine der COVID-Impfung Krebs verursachen:
    https://twitter.com/DiedSuddenly_/status/1678250280972943363
    Dr. Peter McCullough erklärt, wie Spike-Proteine und SV40 aus der COVID-Impfung Krebs verursachen:
    https://vigilantfox.substack.com/p/cancer-virus-found-in-covid-shots
    Prof. Dr. Arne Burkhardt erklärt die verheerenden Auswirkungen der Spikeproteine anhand seiner pathologischen Befunde:
    https://videopress.com/v/jiSa4kOa
    Fazit: Die COVID-Impfung macht sogar das Gegenteil von dem, was sie eigentlich machen soll. Denn sie erhöht sogar das COVID-Erkrankungsrisiko! Ein Nutzen ist daher nicht einmal ansatzweise erkennbar.

      • Juergen Ilse auf 26. Juli 2023 bei 6:30
      • Antworten

      In der Auflistung fehlen noch die aktuelllen Erkenntnisse ueber vermehrte Myokaditis Faelle in der US Army seit der Impfpflicht fuer die US Soldaten: https://tkp.at/2023/07/24/us-militaer-bestaetigt-sprunghaften-anstieg-an-myokarditis-ab-mrna-kampagne/
      Es scheint so, als gaebe es weitaus er Folgen der „Impfung“, als bisher zugegeben wird (obwohl selbst die Anzahl der vom PEI erfassten
      Verdachtsfaelle unerwuenschter Nebenwirkungen dieser „Impfungen“ allein ein mehr als katasttrophales Bild zeichnet).

        • Dr. Ernst Walter Henrich auf 27. Juli 2023 bei 10:07
        • Antworten

        In meiner Auflistung fehlt noch sehr viel. Es war nicht mein Ziel, eine vollständige wissenschaftliche Abhandlung zu verfassen, sondern kurz und prägnant auf die Nutzen-Risiko-Analyse einzugehen. Letztlich ist auch nur die Studie der Cleveland Clinic relevant. Die sagt alles aus.

  3. Das „Basisimpfschema“ der Bundeswehr ist bereits das Problem. Es gibt bis heute keinen einzigen Hinweis, dass irgendeine Impfung irgendeinen Schutz gebracht hätte. Impfungen sollen per definitionem „krank machen“. Impfungen sind die Umkehrung, die Perversion der Medizin. Dass Grippe-Impfungen „unwirksam“ sind, also für die Gesundheit statt Nutzen nur Schaden bringen, steht bisweilen sogar im Mainstream. Wenn „Covid-19“ nur ein Oberbegriff ist für Grippe und Massenhysterie, dann überraschen die Erkrankungen von Corona-Geimpften nicht. Obwoh im „Hochrisiko“-Alter, habe ich keine einzige „Corona-Maßnahme“ mitgemacht: keine Maske, kein Abstand, keine Impfung etc. – und auch keine „Corona-Erkrankung“, geschweige denn „Corona-Tod“. Hat „Corona“ mich trotz meines Alters und meiner offenen Rebellion übersehen? Weiter recherchieren kann und muss jeder – auch über den Satanisten Edward Jenner, über Freimaurerei (Jenner war Freimaurer), über Rotary Club (Jorge Bergoglio ist Rotarier), über Rotary Challenge (Bill und Melinda Gates Stiftung). Seit den 1960er Jahren bekannt ist der Zusammenhang von Impfstoffentwicklung und Abtreibungen. Cf. die Erklärung bei Gericht über aborted fetal cells durch Stanley Plotkin. Papst Leo XII. nannte Impfungen „Gotteslästerung“. Papst Leo XIII. konsultierte den Impfgegner Pfarrer Sebastian Kneipp. Der pseudoreligiöse, antichristliche Charakter der Impf-Illusion ist wohl unterschiedlich ausgeprägt: Vielleicht beten manche Ärzte einfach nur das Geld an, das sie mit Impfungen scheffeln – zunächst durch die Injektion selbst, und dann erst recht durch die daraus resultierende Kundenbindung. Lesetipp: Heinrich Hansjakob, Ein Büchlein über Das Impfen, Freiburg 1869

  4. Schreiben muss man nicht viel, da reicht ein Video, das erhellend und erschreckend gleichermaßen ist und den Zustand des Inneren aufzeigt:

    https://punkt-preradovic.com/impf-chargen-studie-belegt-erschreckendes-mit-prof-dr-gerald-dyker-und-prof-dr-joerg-matysik/

    Vielleicht kommt es mal auf den Tisch, welche Charge die obere Riege bekommen hat und welche der einfache Soldat und untere Riege.

    • Martin Lehmann auf 25. Juli 2023 bei 8:38
    • Antworten

    Der Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht stellt in meinen Augen schon eine Rechtsbeugung dar und war eigentlich ein schlechter Witz. Deutschland ist seit Corona spätestens kein Rechtsstaat mehr!

  5. Wo ist der Artikel?

    1. Anmerkung des Redaktionsteams: Der Artikel ist hier nicht wiedergegeben. Es handelt sich lediglich um eine Leseempfehlung.

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