Der Autor kommentiert hier das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts Bochum vom 29.06.2023, durch das der immer noch in Untersuchungshaft sitzende Arzt Dr. Habig wegen Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse in 207 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt wurde.
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