„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

In dubio contra reum?

Erwiderung auf einen Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 25. Mai 2023

Es ist ein paar Jahre her, da berichtete eine hessische Provinzzeitung über ein Strafverfahren gegen einen Mann, der wegen Vergewaltigung vor Gericht gestanden hatte. Das Schöffengericht hatte ihn freigesprochen, weil es die Beweise nicht für hinreichend erachtet hatte, um eine Verurteilung verantworten zu können. Das rief einen Leserbriefschreiber auf den Plan, der sich über den aus seiner Sicht unerträglichen Freispruch sinngemäß wie folgt empörte: Es könne ja vielleicht sein, dass die letzten Beweise fehlten, aber immerhin gehe es ja um Vergewaltigung … da könne man über diesen Schönheitsfehler doch einmal hinwegsehen.

Dieser Empörte verlangte also nichts anderes, als sehenden Auges einen möglicherweise Unschuldigen zu verurteilen. Man mag es kaum glauben.

Nun wird eine Provinzzeitung nicht jeden Leserbrief vor der Veröffentlichung einer Prüfung auf seine geistige Erhellung unterziehen. Jeder hat das Recht, sich nach Belieben in Wort oder Schrift öffentlich zu blamieren, solange er die Gesetze einhält.

Anderes wird man von redaktionellen Beiträgen in einem Medium wie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der immerhin ein gewisses Renommee nachgesagt wird, erwarten können. Um so erstaunlicher ist es, dass folgender Artikel eines Journalisten namens Joachim Müller-Jung mit dem Titel 

„Das gefährliche Gift der Schwurbler“

Eingang in den Feuilletonteil vom 25. Mai 2023 finden durfte. Jener Beitrag befasst sich mit dem Gerichtsverfahren gegen den Mikrobiologen Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, den das Amtsgericht Plön am 23. Mai 2023 vom zweifachen Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen hatte. 

Müller-Jung hält diesen Freispruch – wörtlich – für unerträglich. Starker Tobak, die Entscheidung eines unabhängigen Gerichts mit einem solchen Begriff zu belegen. Nun sucht man nach juristischen Argumenten für ein so hartes Verdikt und findet … nichts! 

Der ganze (recht kurze) Artikel besteht aus einer Ansammlung von Kampfbegriffen, mindestens fünfzehn an der Zahl: 

„Verschwörungsfabrikant, geschäftsmäßige und boshafte Wahrheitsverdrehung, Narrenfreiheit, wahnhaft, sektenartig, Querdenkerszene, Falschinformationen, Verleumdungen, schäbiges Geschäftsmodell, irrationale Selbstbezüglichkeit, Fake News, Schwurbler, Hass- und Lügenkampagnen, Verschwörungsorgien, Gift.

Das ist eigentlich auch schon der ganze Inhalt dieses (seinerseits giftsprühenden) Elaborats. Argumente: Fehlanzeige. Natürlich wird auch wieder „die Wissenschaft“ bemüht, aber auch dies wieder nur als Schlagwort.

Man fragt sich ohnehin, was dieser wutschäumende Rundumschlag gegen die coronamaßnahmen­kritische Szene überhaupt mit dem angegriffenen Urteil zu tun hat. Kommt doch noch etwas Fachliches, um die vermeintliche Unerträglichkeit des Urteils juristisch zu belegen? 

In der Tat: Ein kleiner, ins Rechtliche führender Ansatz findet sich dann doch: Der Richter habe die „antisemitischen Einlassungen“ Bhakdis „mildernd nicht auf die Juden bezogen“. 

Von einem Journalisten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung muss man vielleicht nicht unbedingt Fachwissen verlangen, wenn er sich über Gerichtsentscheidungen auslässt. Hier ist tatsächlich auch keines erkennbar. Mit der soeben zitierten Passage beweist Müller-Jung vielmehr, dass er – im besten Fall – nichts verstanden hat. Es geht nämlich rechtlich überhaupt nicht um eine „mildernde“ Betrachtung. 

Es geht um nichts Geringeres als um den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Um ein Prinzip mit Verfassungsrang, das seine Wurzeln in Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes und in Art. 6 Abs. 2 der Menschenrechtskonvention hat. 

An diesen Pfeiler des Rechtsstaats legt Müller-Jung die Axt an. Er schiebt (bewusst oder aus Unvermögen) den Umstand beiseite, dass hier ein Amtsrichter schlicht seine Hausaufgaben gemacht hat und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kennt: Wenn eine Äußerung unterschiedliche Deutungen zulässt, ist strafrechtlich im Zweifel von der für den Angeklagten günstigeren Variante auszugehen. Auf diese Rechtsprechung, die übrigens auch einer völlig verrannten Generalstaatsanwaltschaft Schleswig fremd zu sein scheint, wurde im Übrigen an dieser Stelle schon früher hingewiesen.

Das Amtsgericht Plön hat nichts anderes getan, als die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Es hat seiner Entscheidung im Zweifel zugunsten Bhakdis die nicht strafbare Interpretation seiner Äußerungen zugrunde gelegt. 

In dubio pro reo eben. Die neutrale und unaufgeregte Anwendung juristischen Handwerkszeugs. Urteilen ohne Ansehung der Person, wie es dem richterlichen Diensteid entspricht.

Müller-Jung findet das unerträglich. Damit stellt er sich auf eine Stufe mit dem eingangs erwähnten schlicht denkenden Leserbriefschreiber. Er wünscht sich eine Justitia ohne Augenbinde.

Seine Botschaft lautet: „Wenn es um Antisemitismus geht, kann man ruhig auch mal einen Unschuldigen verurteilen.“  In dubio contra reum. Jedenfalls, wenn ein Schwurbler auf der Anklagebank sitzt.

Mehr muss über den Journalisten Joachim Müller-Jung und sein Verständnis vom Rechtsstaat und dessen Verfassung nicht gesagt werden.

29 Kommentare

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    • Lothar Kiedrowski auf 4. Juli 2023 bei 11:13
    • Antworten

    Wird der Bürger unbequem, gilt er gleich als rechtsextrem.
    Wir die Aussätzigen des 21. Jahrhunderts auch Ungeimpfte und Assoziale genannt. Haben den Verfechtern des Grundgesetzes auf Unversehrtheit des eigenen Körpers unsere durch Verweigerung uneingeschränkte Gesundheit zu verdanken!!
    Sukharit Bhakdi, Wolfgang Wodark und auch Prof. Dr. Winfried Stöcker danke ich für die klare Darstellung der meisten eingetretenen Nebenwirkungen, die selbst heute noch, nur in Bananien ans Licht kommen wenn ein unter den Teppich kehren nicht mehr möglich ist. Ich fordere den Rechtsstaat auf jeden Verstorbenen zwischen 18 und 60 Jahren bei dem die Todesursache suspekt ist einer Zwangsobduktion zu unterziehen, ferner eine Kommission zu bilden, welche Politiker oder deren Angehörige sich mit Insiderwissen an Corona und den Biontech Aktien bereichert haben. Alle Studien, also auch die nicht veröffentlichten, da unbequemen, die vor der Notzulassung beauftragt wurden müssen öffentlich gemacht werden und durch unabhängige Wissenschaftler kreuzgeprüft werden.

  1. @ Coronaverbrechen … Am Ende landen wir hoffentlich bei der gesicherten Erkenntnis, dass es sich um „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und/oder um „Völkermord“ (Art. 6, 7 ICC-Statut analog VStGB und/oder Mord handelt. – Hoffentlich deshalb, da bei diesen Tatbeständen eine Verjährung ausgeschlossen ist (Art. 29 ICC-Statute resp. § 5 VStGB).

    Diesbezügliche Strafanzeigen auf Basis des VStGB kann jeder in Deutschland stellen und könnten Journalisten und Juristen dazu ermuntern, diese Seite einmal zu beleuchten, um Schwung in die Debatte zu bekommen.

    https://www.un.org/depts/german/internatrecht/roemstat1.html

    • Kain E. Aufarbeitung auf 20. Juni 2023 bei 9:45
    • Antworten

    „Der Prozeß“ – aktualisierte Version 2023?

    „Vor ziemlich genau zwei Jahren hat das Ermittlungsverfahren gegen mich begonnen. Heute sitzen wir hier und ich weiß immer noch nicht, warum.Mein Verteidiger Herr Dr. Strateund ich haben uns in mehre-ren zum Teil sehr umfangreichen Schriftsätzen zu allen wichti-gen Punkten ausführlich geäußert.Darauf nehme ich ausdrück-lich Bezug.Schaue ichjedoch auf das „Wesentliche Ergebnis der Ermittlun-gen“, also den Teil der Anklageschrift, der nicht verlesen wird, könnte meinErstaunen nicht größer sein. MeinErstaunen dar-über, womitsich die Staatsanwaltschaft beschäftigt, wiesie das tut und nicht zuletzt das, was fehlt.Denn die Staatsanwaltschaft hätte im Wesentlichen Ermittlungs-ergebnis meine Stellungnahme im Zusammenhang wiederge-ben und sich damit dezidiert auseinandersetzen müssen.Wie begründet es die Staatsanwaltschaft eigentlich, dass sie das komplett unterlässt?Antwort: Gar nicht –sie tut es einfach.Ich fühle mich völlig ungehört“

    https://corona-blog.net/2023/06/19/familienrichter-dettmar-steht-vor-gericht-die-staatsanwaltschaft-behauptet-begruendet-aber-nicht/

  2. Ich verstehe diese Plattform hier als Podest für Meinungs- und Pressefreiheit, sowie demokratisches und rechtsstaatliches Sprachrohr. Seit längerer Zeit sind diese Freiheiten eindeutig gefährdet. Es sollte ein Anliegen sein, all denjenigen die sich dieser Freiheiten weiter bedienen wollen Beistand zu leisten. Hier Florian Warweg von den Nachdenkseiten, welche auch in Coronazeiten die richtigen Argumente hatte und stets freiheitsliebende Gesinnung mitträgt und sich dafür einsetzt. Am 29. Juni soll diese demokratische Freiheit torpediert werden:

    https://www.nachdenkseiten.de/?p=99390

    Sollte jemand in der Nähe wohnen, bitte ich um Beistand und Anwesenheit beim Berliner LG. Wäre schön, denn Beistand ist immer wohltuend, noch mehr in solchen Zeiten.

    • Johann P. Glahmeyer auf 12. Juni 2023 bei 19:00
    • Antworten

    Macht geht immer vor “Recht”, denn “Recht” läßt sich nur mit Macht
    durchsetzen. Und wer die Macht hat, bestimmt, was “Recht” ist.

    • Fortini-Hotz auf 12. Juni 2023 bei 14:01
    • Antworten

    Die Überschrift dieses Beitrages ist wirklich zutreffend: „Im Zweifel gegen den Angeklagten“, lat. in dubio contra reum. Hier müsste es, wie bereits ausgeführt heissen: in dubio pro reo!
    Das Amtsgericht in Plön / BRD hat meines bescheidenen Wissens rechtlich ein korrektes Urteil – Freispruch für Prof. Sukarit Bhakdi (S.B.) gefällt. Ich bin ein Schweizer Jurist der lange Jahre im Straf-, Verwaltungs- und Sozialrecht tätig war und kann deshalb sicher beurteilen, ob die Strafanzeige und der daraufhin folgende Strafantrag der zust. StAnwätin gegen S.B. politisch-ideologisch montiviert war, d.h. aufgrund der politischen Lage, der Rot-Grünen Ampel-Regierung und dem sozislistisch geprägten Parlament in der BRD Strafverfolgungen gehen missliebige Bürger, wie S.B. regelrecht inszeniert wurden.
    Es muss gelingen auch gegen sog. weisungsgebundene StA rechtlich vorzugehen, wenn bei diesen, wie vorliegene, mehr als nur der Anschein besteht, Ihr Amt für Ihre persönliche politisch motivierten Zwecke zu missbrauchen (klassischer Amtsmissbrauch existiert in der BRD leider so nicht mehr) od. ev. der Rechtsbeugung (Verjährungsfrist 5 J.) nach Paragraph 339 StGB. Könnte es sein dass StA Amtsträger im Sinne des soeben zitierten Paragraphen anzusehen sind? Kenne das Deutache Recht eben zu wenig. Vielleicht klärt mich ein(e) Kollegin, ein Kollege in dieser Sache auf?
    Ich frage mich nun, wohin geht die Reise eigentlich hin; mit was haben wir Staatsbürger/innen in der Zukunft von unseren Anklagebehörden und Gerichten zu erwarten? […] Herzliche Grüsse aus der Schweiz 🇨🇭!

    1. Sehr geehrter Herr Fortini-Hotz,

      Ihren Ausführungen kann ich im wesentlichen beipflichten. Bitte bleiben Sie aber auf dem Pfad der Vernunft und der dem Juristen obliegenden Objektivität, den wir Juristen uns aus gegebenem Anlass sehr auch vom Journalismus wünschen. Wenn ich Sie richtig verstehe, sind Sie der Auffassung, dass der Deutsche Bundestag t o t a l i t ä r geprägt ist.

      Mit freundlichen Grüßen
      Johannes Heemann
      RECHTSANWALT Freistaat Sachsen/BRD

    • Kain E. Aufarbeitung auf 10. Juni 2023 bei 11:31
    • Antworten

    Es geht auch anders!

    Die „objektivste Behörde der Welt“ (Franz von Liszt) bemüht sich theoretisch auch um eine entlastende Beweisfindung, hier ein beispielhaft/loses (a?)typisches Beispiel aus der alltäglichen Rechtspraxis:

    „Jessica Hamed@jeha2019 9h

    Derartiges habe ich als Strafverteidigerin noch nie erlebt:

    Die Staatsanwaltschaft hat dem Artikel von @perhinrichs nach letztlich von sich aus ohne konkrete Anhaltspunkte (!) mit hohem Aufwand nach entlastenden Beweisen gesucht:

    „Ein…Staatsanwalt wird verdächtigt, im Schlaf seinen eigenen Sohn missbraucht zu haben. Als seine Familie ihn mit dem Vorwurf konfrontiert, versichert er, sich an nichts zu erinnern, zeigt sich aber selbst an. […]

    H. [der ermittelnde Staatsanwalt] aber forschte weiter. Er förderte zutage, dass der Beschuldigte früher im Schlaf wandelte, und zog die Möglichkeit in Betracht, dass Klaus N. die Tat beging, als er nicht wach war. Der Ermittler forderte ein Gutachten an, um zu überprüfen, ob der Zustand zwischen wach und schlafend tatsächlich die Schuldfähigkeit beeinträchtigen kann. Und der Sachverständige hielt eine „Parasomnie“ für eine mögliche Erklärung. […]

    Schließlich war sich H. sicher, dass der Sohn Klaas in der fraglichen Nacht missbraucht worden war. Doch er konnte nicht ausschließen, dass Klaus N. im rechtlichen Sinne unschuldig war, weil er seiner Auffassung nach die Tat nicht bewusst oder willentlich begangen hatte. Der Staatsanwalt stellte das Verfahren Mitte 2022 nach Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung ein.

    […]

    Doch am 24. Mai 2023 entschied der zuständige 1. Senat des OLG, dass die Staatsanwaltschaft Kiel den Staatsanwalt Klaus N. wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes anzuklagen hat…

    […]

    Aber ich finde es schon bemerkenswert, mit wie viel Sorgfalt hier zugunsten eines Beschuldigten ermittelt wurde, während man Mandanten, die nicht in der Justiz beschäftigt sind, deutlich weniger gesetzlich geschuldete Objektivität entgegenbringt“, kritisiert der Jurist.“

    👇🏽
    https://www.welt.de/politik/deutschland/plus245700128/Luebeck-Missbrauchte-ein-Staatsanwalt-schlafwandelnd-seinen-Sohn.html

    https://nitter.net/jeha2019/

  3. Mein Gott, die Frankfurter Allgemeine Zeitung … wer liest dieses Staatsmitfinanzierte Blättchen noch ??? Neulich sollte ich meiner alternden Mutter, die früher mit meinem Vater über 30 Jahre Abonnenten der FAZ waren, eine Ausgabe von dem Bahnhofskiosk mitbringen. Als ich wieder eine von diesen umstrittenen, fragwürdigen und sinnleeren Überschriften lesen musste (Thema: Egal, es war wieder irgendein Schwurblerthema der FAZ), wendete ich mich ab und nahm eine NZZ – Ausgabe mit. Meine Mutter liest diese auch lieber und so hat die NZZ ihren Platz in einem weiteren Haushalt des Bildungsbürgertums in Deutschland / Bayern gefunden. Pascht scho!

    • Prof. Dr. Martin Schwab auf 8. Juni 2023 bei 11:58
    • Antworten

    Es ist bewundernswert, wie es den Autoren dieses Beitrags gelingt, im Angesicht der üblen Feindbild-Rhetorik, die Herr Müller-Jung in besagtem FAZ-Artikel verwendet, noch die Contenance zu bewahren. Gerade diese Zurückhaltung im Tonfall, gepaart mit analytischer Schärfe, macht die hier veröffentlichte Gegenrede gegen Herrn Müller-Jungs Hetze so charmant. Ich habe mich in der aktuellen Ausgabe der Zeitung „Demokratischer Widerstand“ (Ausgabe Nr. 135, dort Seite 3) ebenfalls zu diesem FAZ-Artikel geäußert und muß gestehen, daß ich der Versuchung einer schärferen Wortwahl nicht habe widerstehen können. Also: Vielen Dank für diese sehr gelungene Replik auf das Pamphlet von Herrn Müller-Jung!

    An einer Stelle möchte ich lediglich in rechtsdogmatischer Hinsicht einen abweichenden Akzent setzen: Wenn das BVerfG der Ansicht ist, daß bei mehreren möglichen Deutungen einer Meinungsäußerung diejenige zugrunde zu legen ist, die jene Äußerung als rechtlich zulässig erscheinen läßt, so scheint mit das nicht Ausfluß des Grundsatzes „in dubio pro reo“ zu sein, sondern die Folgerung aus einer materiellen Grundrechtsinterpretation: Die freie Meinungsäußerung ist eben nur dann frei, wenn es dem Rechtsanwender verwehrt ist, ihr eine Deutung beizulegen, die es ihm erlaubt, jene Äußerung zu verbieten.

  4. Am Amtsgericht Mannheim ist es nach meiner Erfahrung gängige Praxis, dass man rechtbeugend aburteilt – mal unabhängig davon, dass die Justizminister auf Bundes- und Landeseben die Gewalteneinheitstyrannis (vgl. Plantiko) verkörpern. Da wurde in einem meiner Fälle aus einer Notwehrsituation mal so eben eine vorsätzliche Körperverletzung/Misshandlung gemacht. Oder das (unrechte) Strafmass wird im Vergleich zum Strafbefehl mal kurz um 30% erhöht, obwohl die Lügengeschichten der Polizisten entlarvt worden sind und man den 3. von 3 Anklagepunkten noch hat stehen lassen, um erneut drauf zu hauen. Zudem wird am Amtsgericht Mannheim auf Grundlage eines grundgesetz- und verfassungswidrigen (mit Blick auf die Landesverfassung) Geschäftsverteilungsplans agiert, weil sogenannte Richter auf Probe ohne zwingenden Grund als Einzelrichter von Richterabteilungen eigesetzt werden, obwohl es sich bei „Richter auf Probe“ nicht um Richter im Sinne des GG Artikel 97ff handelt, was ebenfalls mit der Rechtsprechung des BVerfG unvereinbar ist. „Richter auf Probe“ sind nicht persönlich unabhängig und erfüllen bereits hierdurch ein essentielles Kriterium für gesetzliche Richter nicht. Aber was will man in einem vermeintlichen Rechtsstaat schon erwarten, in dem derartige Zustände herrschen und Parteien nach § 129 Abs. 3 StGB sozusagen legalisierte, potentiell kriminelle Vereinigungen sind und sonst hilft ja noch ein rechtstheoretisches Konstrukt wie die sogenannte Indemnität.

    Manch ein „Zeitgenosse“ würde wohl gerne das Freisler’sche Willensstrafrecht einführen, wenn man nur die Absicht hegt, die „Regierenden“ zu kritisieren…

    In den letzten 3 Jahren wurde ich mehrfach meiner Freiheit beraubt (eingesperrt), mit Rechtsbeugung „beglückt“, und es wurden mir mehr als 20’000 EUR unrechtmässig abgenommen…die Exekutive klagt ohne Prüfung der Sach-, Fakten-, und Rechtslage an…wirft „das Kind in den Brunnen“, das sich dann selber irgendwo eine Leiter suchen darf, um wieder aus „dem Brunnen“ steigen zu können…es ist einiges faul „im Staate Dänemark“…nicht nur „das Wasser im Brunnen“…

  5. Ein großartiger Mensch und Pathologe, Mitstreiter gegen die „Pandemie“ hat uns verlassen:

    https://uncutnews.ch/aus-der-ganzen-welt-fliessen-ehrungen-fuer-den-deutschen-pathologen-professor-arne-burkhardt-herbei/

    Er hat viele gute Beiträge und Erkenntnisse eingebracht, u.a. hinsichtlich des Maskentragens, aber auch bei vielen Obduktionen Beweise gesichert, zusammen mit Prof. Lang. RIP, lieber Herr Professor Burkhardt, Sie bleiben uns positiv im Gedächtnis.

    https://www.epochtimes.de/assets/uploads/2021/03/Pathologie-des-Maskentragens-Prof.-Dr.-A.-Burkhardt-Reutlingen.pdf

    • H. Winkler auf 3. Juni 2023 bei 11:24
    • Antworten

    Ja, die Justiz soll eine Augenbinde tragen, wir wissen, wozu.
    Aber verblendete Richter, die schnellfertig politische Urteile fällen und nicht ihrem Gewissen folgen, sind in diesem Berufstand fehl am Platz; sie scheinen nicht zu merken, dass sie sich eigentlich selbst die Schlinge um den Hals legen, zumindest vor der Geschichte und dem göttlichen Gericht. Sie sind letztendlich die Verlierer.

  6. Obwohl schon öfter darauf hingewiesen, ein erneuter Anlauf mit Nachlauf. Gemäß m.W. hat eine Staatsanwältin die Klage gegen Prof. Dr. Bhakdi geführt. Ist das Justizministerium, Teil der Exekutive und Regierungsmitglied, weisungsbefugt gegenüber StÄ? Gibt es Literatur/Unterlagen/Bücher mit dem Hintergrund zum GG, d.h. wer war federführend und/oder mitbestimmend bei der Ausarbeitung? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gründungsväter/-mütter des GG so naiv waren, bewusst eine echte Gewaltenteilung zu verhindern, zumal nach dem DR. Hatten die Alliierten Mitsprache bei der Ausgestaltung, wie bei der Posten-/Ämterbesetzung? Diese Frage und eine echte Gewaltenteilung kommen mir immer existentieller vor, insbesondere in dieser Zeit. Da sich das Team KRISTA aus Juristen zusammensetzt, wäre ich für eine Aufklärung und Fundstellenbenennung dankbar. Geschichtliche Klarstellungen und Aufklärungen müssen problemlos diskutabel sein. Ursprünglich war mal eine Neuauflage der „Magna Charta der Richter“ oder besser der Justiz angedacht, man hört und liest nichts mehr davon.
    Sie sind eine wertvolle Hilfe in dieser unsicheren Zeit, dafür Tausend Dank!

    • Matti Illoinen auf 2. Juni 2023 bei 13:42
    • Antworten

    Für mich ist die sog. „Justiz“ zu einem Schimpfwort geworden. Von einigen Ausnahmen abgesehen, zum Beispiel Richter Dettmer aus Weimar aber in der Mehrheit, weil nicht unabhängig. „Die Kleinen hängt man die Großen lässt man laufen“ Prof. Sucharit Bhakdi ist zu gut eine Koryphäe , und deshalb versucht man es mit dem Vorwurf der angeblichen „Volksverhetzung“ Mundtot machen, denn es bleibt immer was hängen. Und Medien machen gerne mit. Aber wenn sich da nicht einmal gewisse Kreise täuschen.

    • Soli Deo Gloria auf 2. Juni 2023 bei 13:24
    • Antworten

    Ich bin Gott für den Freispruch von Herrn Bagdhi sehr dankbar,
    Herr Bagdhi ist nur für die Wahrheit und sagt Sie auch laut.
    Das faule Volk kann das ja nicht mehr
    Läßt immer Andere machen und sieht nicht einmal wohin die Faulheit des Volkes, das Volk führt.
    Danke für den Mut und die Aufklärung Herr Bhagdi. Ich stehe ganz und gar hinter dem was Sie in den letzten drei Jahren gesagt haben.
    Möge Gott Sie Herr Bhagdi reich dafür segnen.
    Ich wünsche Herrn Bagdhi alles Gute und Gottes Gnade.[…]

  7. Ist es nicht eine schöne Zeit?
    Ich habe noch nie so viele Nackte gesehen.
    Unwürdig wie sie, bewußt oder unbewußt, versuchen ihre Blößen zu verdecken.
    Die ganz „Heiligen“ unter diesen Nackten kennen Nacktheit nicht…………

  8. Jeder Mensch wird mit reinem Herzen und Moralkompetenz geboren. Durch traurige Umstaende verlieren manche Menschen diesen Kompass. Ich dachte frueher immer, die Justiz sei dazu da, um die Vielen vor den Ausschweifungen einger Weniger zu schuetzen. Inzwischen befuerchte ich, dass die Justiz selbst keine Moralkompetenz mehr besitzt und sich gegen legalisiertes Unrecht nicht erhebt. Die FAZ verkoerpert hier ein Gutmenschen Denken, dass sich bei eigentich Unschuldigen durch einen Schuldkult entwickelt hat. In den letzten 3 Jahren hat sich die Gesellschaft und Justiz allerdings schwere tatsaechliche Schuld aufgeladen. Das Urteil scheint mir bei machen Menschen eine panische Konfrontation mit der Inneren Wahrheit zu triggern … die Angst vor der eigenen Schuld, ja dem eigenen Selbst.

  9. Auf die Auswirkungen des neuen Hinweisgebergesetzes darf man gespannt sein. Vermutlich muss man die Justiz aufblähen, denn Corona hat gezeigt, was derartige „Pandemien“ und zugehörige Gesetze mit den Menschen machen können. Hinweisgeber sind für mein Sprachverständnis Denunzianten, zumal es anonym auch möglich ist. Der vorgegebene Rahmen (gegen was und wen) dürfte den meisten verborgen bleiben, d.h. es werden allerlei Denunziationen gemeldet werden, ob berechtigt oder nicht, was die Gerichte im Übermaß beschäftigen wird. Dafür fehlt dann die Zeit/Personal für echte kriminelle Handlungen/Taten. Interessante Demokratie, hatten wir noch nie, damals hieß es Diktatur, wenn man der Geschichte glauben darf. Apropos Glaube, der geht mir schon lange abhanden, man bemüht sich auch redlich. Mittlerweile zähle ich mich zu den Misanthropen, Menschen meiden wo es geht, nur noch kleiner auserwählter Kreis.
    „Der Vermittlungsausschuss schlägt nun vor, auf eine Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen, zu verzichten. Dies gilt sowohl für interne als auch für externe Meldestellen. Es wird lediglich vorgegeben, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten SOLLTEN“. Diese Vorgehensweise wird sich vermutlich vorrangig auf „prekäre Darlegungen“ stürzen, Wahrheitsgehalt erst mal tertiär. Was noch in Folge zu erwarten ist kann ich mir bildlich ausmalen, das gibt mein gesunder Menschenverstand in ungesunder Umgebung noch her.

  10. Wahre Worte!

  11. Ein Wissenschaftler, bis vor 3 Jahren ein allseits geachteter Bürger wird von so einem Schmierfink verunglimpft. Hoffentlich wird das auch im Ausland. wahrgenommen. Ich wünsche Professor Bhakdi alles Gute.

    • Andreas Bartels auf 2. Juni 2023 bei 8:44
    • Antworten

    Das Übel der Welt hat seinen Ursprung ausgerechnet in der Arroganz derer, die sich für die Guten halten (Papst Fanziskus)
    Das gilt auch für den Mainstream und seine Büttel.

  12. Danke für die wohltuenden Stellungnahmen. Sie sind Balsam in dieser verhetzten Zeit. Es ist beruhigend, dass es Juristen und Juristinnen gibt, die aus kritischer Distanz heraus um Objektivität bemüht sind.

  13. https://report24.news/nach-freispruch-von-prof-sucharit-bhakdi-juden-sprechen-souveraenem-richter-ihren-dank-aus/?feed_id=31039

    Ich mag zu all dem nicht mehr viel sagen.
    Ich bin dankbar denen, die für die Verdrehung, den unerträglichen WortHass und diese unsägliche Verhetzung sachlich klare WiderWorte finden und den aufgebauten „SelbstSchein des Guten“ entlarven.
    Das Böse in seiner Bösheit wird sich selbst zerstören. Wie lange müssen wir bei dieser EigenZerlegung noch beobachtend begleitend beiwohnen – und welche Folgen wird es bei allen hinterlassen? Die Folgen haben alle zu tragen, ob gewünscht, erahnt oder eben gerade gar nicht gewollt, weil wie hier und dort davor deutlich gewarnt wurde – und ein Verständnis für die Warnung noch nicht gewachsen zu seien scheint – in den Menschen, die hier zu Hause sind oder derweil zu Gast.

  14. Die Justiz muß tatsächlich in einem ganz erbärmlichen Zustand sein. Von Ausnahmen natürlich abgesehen. Aber seit wann ist das so? Vielleicht schon länger, als uns allen lieb sein kann? Es hat nach dem Krieg „furchtbare Juristen“ gegeben, die man, obwohl sie noch kurz vor Kriegsende Todesurteile vollstrecken ließen, nicht behelligt hat. Sie konnten sogar in der Bundesrepublik noch Karriere machen. Und heute? Tatsächlich werden immer noch Verfahren geführt, in denen es um Maskenverstöße und ähnliches geht. In anderen Ländern werden dagegen Bußgelder zurückgezahlt, die während der Corona-Zeit verhängt wurden.
    In Schleswig muß die Situation in der Generalstaatsanwaltschaft schlimm sein. Der Posten des Generalstaatsanwalts ist seit 18 Monaten etwa vakant. Die „Topjuristen“ des Landes führen einen unwürdigen Kampf um die Nachfolge. Wahrscheinlich auch zu Lasten der Rechtspflege. Inwieweit sich dieser Streit auf den Fall Bhakdi auswirkt, wird spannend sein zu ermitteln. Die Gefahr, daß nicht nur Bhakdi hier unter die Räder kommt, können nur die Gerichte eindämmen.

  15. In Coronazeit haben sie alle ihre wahren Gesichter gezeigt. Und jetzt können sie nicht zugeben, dass sie Unrecht hatten und hetzen weiter und weiter. Und dann kommt sowas raus.

  16. Ist doch prima, wenn Polit-Presse samt Personal sich öffentlich outen und vorführen!

    Ich danke KRISTA für die herausragende Aufklärungsarbeit – mit besten Grüßen und Wünschen!

  17. „In dubio contra reum“ gilt schon seit Jahrzehnten. Allerdings interessieren sich grundsätzlich nur diejenigen dafür, die selbst betroffen sind, d. h. eine oft nur winzige Gruppe gegenüber der gigantischen Übermacht der Justiz. Ich habe über die Jahrzehnte reihenweise solche Fälle aus ganz unterschiedlichen Themen zusammengestellt, oft von Personen, deren Ansichten ich ablehne. Es geht um Gerechtigkeit ohne Ansehen der Person!
    […]
    Seien wir ehrlich: Die Justiz spricht reihenweise Unrecht. Und wer die Justiz-Schuld thematisiert, wird ggf. mit dem illegalen, weil unbestimmten „Beleidigungs-Paragraphen“ 185 StGB bestraft. Die Schuld der Justiz – auch speziell im Umfeld von „Corona“ – bleibt ungesühnt, weil das Volk selbstzufrieden und feige ist – und (vielleicht an erster Stelle) böse. Hetze gegen Unschuldige kommt oft genug mitten aus dem Volk Das Volk hat die Politiker und Richter, die es will.

  18. Die Erosion des Rechtsstaates, die seit 3 Jahren im Raum steht, wird durch diesen Journalisten und seine weiteren Kollegen befördert . Mit Gift und Hass.
    Es wird ihnen nicht gelingen, sie werden in der Bedeutungslosigkeit versinken, je giftiger und verhasster sie schreiben, desto dchneller geht es.

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