„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Aufsatzhinweis: Lucenti, Keine „Lex-COVID-19“ für Corona-Maßnahmen

Die Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) – eine bedeutende juristische Fachzeitschrift – veröffentlichte am 10. März 2023 einen gleichermaßen sehr lesenswerten wie umfangreichen zweiteiligen Onlineaufsatz des Rechtsanwalts Sebastian Lucenti mit dem Titel Keine „Lex-COVID-19“ für Corona-Maßnahmen – Teil I und Teil II.[1] Darin nimmt der Autor u.a. eine Analyse der gerichtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung von Corona-Maßnahmen vor.

Er kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber seinen staatlichen Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum – entgegen den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2021 („Bundesnotbremse I und II“), vom 10.2.2022 und vom 27.4.2022 („COVID-19-Impfpflicht I und II“) – längst überschritten habe. Eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen hielten bei einer umfassenden Sachverhaltsauswertung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht stand. Dies gelte umso mehr bei einer sorgfältig durchgeführten gerichtlichen Beweisaufnahme.

Weiter stellt er fest, Gesetzgeber und Exekutive hätten bei der Beurteilung der Gefährdungslage durch COVID-19 und bei der Auswahl der Mittel eine Vielzahl vermeidbarer systemischer Fehler begangen, indem sie rationale differenzierte Grundüberlegungen außer Acht ließen.

Er resümiert, Teile der Bevölkerung dürften nicht als menschliche Schutzschilde für einen anderen Teil der Bevölkerung eingesetzt werden, schon gar nicht Kinder und Jugendliche.

Die mit staatlichen Corona-Maßnahmen befassten Gerichte seien eindringlich aufgerufen, den maßgeblichen Sachverhalt selbständig zu ermitteln und die Richtigkeit der Empfehlungen und Daten weisungsgebundener staatlicher Einrichtungen kritisch zu prüfen – so insbesondere diejenigen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), die zudem maßgeblichen Einfluss auf die gerichtlich zu überprüfende Gesetzgebung und den Verordnungserlass hatten. Eine richterliche Sachprüfung mit offenen Augen sei zumeist ausgeblieben. Eine rasche kritische Aufarbeitung der Corona-Rechtsprechung sei notwendig.

Der Autor kommt zu dem Schluss, das Infektionsschutzgesetz sei im Hinblick auf die Feststellung und Bewältigung einer medizinischen Notlage evidenzbasiert zu reformieren. Es bedürfe objektivierbarer messbarer Kennzahlen und klar definierter evidenzbasierter Kriterien für die Bestimmung einer medizinischen Notlage von nationaler Tragweite und gestufter Schutzmaßnahmen.

Dem RKI und PEI müsse die ihnen zugewiesene alleinige Datenerhebungs- und Datendeutungshoheit entzogen werden. Deren Stellung und Gewichtung im Rahmen des § 4 IfSG sei auf eine Stimme eines weisungsunabhängigen interdisziplinär besetzten Expertengremiums außerhalb des Einflussbereichs des Bundesgesundheitsministeriums zu reduzieren.

Das Nutzen-Schaden-Verhältnis der Schutzimpfungen gegen COVID-19 müsse von einem weiteren unabhängigen und nicht personenidentischen interdisziplinären Expertenrat evaluiert werden. Ebenso sei die Umstellung des passiven Meldesystems von Impfnebenwirkungen in ein flächendeckendes aktives Monitoring mit Datenzugriffsrechten erforderlich, im Rahmen dessen das PEI ein Mitglied eines unabhängigen Gremiums zur Bewertung der Arzneimittelsicherheit sei.


[1] Beide Teile des auch für die interessierte Öffentlichkeit geeigneten Aufsatzes sind kostenfrei abrufbar unter https://rsw.beck.de/zeitschriften/nvwz/nvwz-extra-aufs%C3%A4tze-online (zuletzt aufgerufen am 2.4.2023).

20 Kommentare

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  1. Die Missachtung des Übermaßverbotes war von Anfang an offensichtlich. Das gleiche jetzt wieder beim „Heizungszwang“.

  2. Nü ja. In den Aufsätzen von Herrn RA Lucenti wird immer so getan, als habe man alles schon ex ante besser wissen können. Anhand von Studien, die nicht gemacht wurden. Dass Ergebnisse von Studien, die nicht gemacht wurden, im Gemachtwordenseinsfall unbedingt die eigene Argumentation gestützt hätten, ist natürlich auch ein eigenes Narrativ. Gleichviel. Ich versuche mal, die „Argumentation“ nach dem hier herrschenden Wind aufzuziehen, namentlich mit dem beliebten: Cui bono? Dieses Virus hat niemandem genutzt. Keiner Regierung, keiner Elite. Dass es immer Krisengewinnler gibt, steht außer Frage. Es sind dies aber eben nicht die „üblichen Verdächtigen“. Die Forderung nach einer kritischen Überprüfung von Gesetzgebung und Rechtsprechung ist für mich mehr als akzeptabel und eine demokratische Notwendigkeit, aber die jeweils erkennbaren Motive für die Forderung sind nicht gleichwertig. Wer nur bestätigt haben will, was er ohnehin schon vorher und schon immer gewusst haben will (eine Bankrotterklärung des Wissensbegriffs, denn wir sind mit der Wissensfindung immer noch nicht am Ende, das es denknotwendig auch niemals geben wird), den kann ich als Forderungslautsprecher nicht ernstnehmen. Wissenschaft ist nolens volens ergebnisoffen, ansonsten ist es keine Wissenschaft. Daher ist das Geraune von der rein suggerierten Gefahr unerträglich und nährt sich wahrscheinlich rein aus anekdotischer Evidenz. Aber die in den letzten 3 Jahren entstandenen Lager werden sich argumentativ nicht mehr annähern. Jedes weitere Wort dazu ist überflüssig.

    1. @ Ben

      „… als habe man alles schon ex ante besser wissen können. …“

      Man hat vieles besser gewusst – denn Drosten war im April 2020 …

      “ … von der Präzision der Datenerhebung beeindruckt…“

      Kurz-Info zu dieser Studie im Februar 2020:

      „Die Studie wurde in Vo/Italien (3300 Einwohner) gemacht mit 2800 Teilnehmern (Streek in Gangelt nur ca. 900). 2 PCR-Tests im Abstand von 14 Tagen. Das Ergebnis für Kinder:

      „In beiden Erhebungen wurden bei 234 getesteten Kindern im Alter von 0 bis 10 Jahren keine Infektionen festgestellt, auch nicht bei Kindern, die im selben Haushalt wie infizierte Personen leben.“

      Bei der Altersgruppe 11 bis 20 wurden von 250 nur 3 positiv getestet (1,2%). Interessant hierbei: Schaut man in die Rohdaten (EXCEL-Tabelle) so hatten manche Symptome – aber einen negativen Test.“

      https://doi.org/10.1038/s41586-020-2488-
      Received: 2 April 2020
      Accepted: 23 June 2020
      Published online: 30 June 2020

      Zentraler Punkt: Auch Kinder, die in Haushalten mit „Infizierten“ lebten, hatte bei den Tests kein positives Ergebnis. Und der erste „Corona-Tote“ Italiens wurde bereits Tage vorher eingeliefert.

      Beteiligt war der Modellierer Neil Ferguson vom Imperial College London. Die „Wissensgemeinde“ dürfte über die Studie also informiert gewesen sein!

      Und warum stellte keiner die Frage, woher plötzlich diese Menge von Masken in kurzer Zeit herkamen.Das benötigte „Meltblown Vlies“ war zu der Zeit ein Nieschenprodukt, welches 24/7 auf Spezialmaschinen produziert wurde. Und – welchen wirklichen Nutzen sie hatten.

      Financial Times Mai 2020:

      „Sanne van der Lugt, eine China-Forscherin am Clingendael Institute, einer niederländischen Denkfabrik, sagte, dass der Preis für schmelzgeblasenes Material in China vor der Krise bei 20.000 Rmb (2.825 USD) pro Tonne gestanden habe. Es kostet jetzt 400.000 Rmb (56.500 $) pro Tonne – das 20-fache.“

      Wer wissen wollte, könnte es also wissen!

      • Dr. Norbert Lamm auf 3. August 2023 bei 13:00
      • Antworten

      Im April 2020 veröffentlichte Prof. Streeck die Ergebnisse der sog. Heinsbergstudie:
      Danach lag die Sterblichkeit exakt im Bereich einer normalen Influenza-Grippe.

      Die Ergebnisse stellte Ministerpräsident Armin Laschet NRW, gemeinsam mit Prof. Streeck in einer Pressekonferenz vor und schlug ein sofortiges Ende der Coronamaßnahmen vor, wurde aber von den übrigen MPs ( sog. „TEAMS-Vorsicht“) scharf kritisiert und von Merkel eine der Hauptprotagonisten des Corona-Narrativs zurück gepfiffen.

      Im Sept. 2020 verkündete Gesundheitsminister Laumann mit Fachausbildung, Schlosser, in einer Talkshow, dass „man“ ( Politiker??) mit dem Wissen von Heute, keinen Lockdown mehr verhängen würde, – Spahn verkündete Gleiches vor Friseuren

      Betreits im November wurde schrittweise der nächste rechtwidrige Lockdown verhängt

      FAZIT: Spätestens ab April 2020 waren auf Grund der Heinsbergstudie alle Coronamaßnahmen überflüssig, rechtswidrig und schädlich, – in der Altersgruppe zwischen 12 und 18 verübten 3 X (!) soviele Jugendliche Suizid ( Laut Lauterbach und Spahn notwendige Kollateral-Schäden, zur Rettung von über 80jährigen)

      Das Problem, ist dass die Masser der Mitläufer-Journalisten, sich schwer tun, zu akzeptieren, das sie als „Intellektuelle“ mehr als 2 Jahre belogen haben, – denn belügen lassen sich nur „Dumme“, aber keine Jornalisten und Moderatoren mit wenigen Ausnahmen alles Gesusteswissenschaftler*innen.

      Auch der Papst tat sich 1992 schwer öffentlich einzugestehen, dass
      Galilei Galileo 1633 recht hatte, mit seiner Behauptung, dass sich die Erde um die Sonne dreht, und sich die Inquisition damals irrte

      Heute besteht die Inqusition aus einer kleinen Zahl von der Regierung ausgewählter meist fachfremder „Experten“, die jedenfalls mehrheitlich wender echte Virologen, noch Epidemiologen, oder Immunologen waren, – aber mediengeil, sowie Mainstream-Jounalisten und Moderatoren von ARD und ZDF, – die jetzt versuchen, nachdem das Corona- und Impfnarrativ auf Grund von Publikationen im Ausland eingestürzt ist, zu rechtfertigen, warum man hunderte von Wissenschaftlern und echten Experten als Querdenker, Covidioten, als umstritten, als rechtsradikal und antisemitisch also NAZIs, und UNgeimpfte diffamierte, wie einst Andersdenkende von 1930 bis 1935

      … und obwohl die Corona-Aufarbeitung wegen des Widerstandes aus der Politik in Deutschland immer noch nicht aufgearbeitet wird, wird schon wieder diffamiert, wer eine andere Meinung und andere Argumente zum Ukrainekrieg, den der Unwirksamkeit der Russland-Sanktionen und zur Wirksamkeit der Klimaschutzmaßnahmen der Regierung in Bezug auf das globale Klima usw. – so als wollten die Mainstream-Jornalisten und Moderatoren bei ARD & ZDF nichts aus dem Corona-Medien-Desaster lernen?

      Dr. Norbert Lamm

    • Kain E. Aufarbeitung auf 24. April 2023 bei 11:37
    • Antworten

    „KaiserCut@KaiserCut 15h
    Replying to @wutalb @die_khn6 @DrPuerner

    Genau!
    Und trotzdem wurde über mehrere Monate an dieser Behandlungsvorgabe festgehalten, obgleich die CFR bei über 60% lag.
    Gleichzeitig wurde die Ivermectin Behandlung untersagt, da ansonsten die Notfall- bzw. bedingte Zulassung der Impfstoffe nicht möglich gewesen wäre.

    All dies mögen Zufälle gewesen sein, aber weshalb wird es nicht ergebnissoffen aufgearbeitet?

    Wer trägt für die ursprüngliche Behandlungsvorgabe die Veranwtortung?

    Wie viele Menschen verstarben und wie viele Todesfälle wären wohl vermeidbar gewesen?

    Wann hätten Ärzte spätestens gegensteuern müssen?

    Wer hat die Anpassung der Behandlungsvorgabe zu verantworten und aufgrund welcher Daten wurde dies entschieden?

    Welche (irrtümliche) Folgen ergaben sich für die Modellierungen aufgrund völlig überhöhter CRF?

    Weshalb wurden kritische Mediziner-Stimmen ignoriert oder sogar zum Schweigen gebracht?

    Weshalb scheint niemand an einer Aufarbeitung interessiert zu sein?“

    • Europäer auf 7. April 2023 bei 12:34
    • Antworten

    Ja, manchmal ist es sehr gut, wenn solche Aufsätze in juristischen Fachzeitschriften veröffentlicht werden, die dann speziell auf Verwaltungsrecht ausgerichtete Rechtsanwälte und Personen aus der Richterschaft ggfs lesen. Alles gut. Aber es fehlt in dem Land Deutschland bereits an einem elementaren Verständnis und Unterstützung elementarer Menschenrechte. Das kann man auch nicht mehr in die Bevölkerung Deutschlands hinein prügeln, so wie die Briten es nach dem Zweiten Weltkrieg versucht haben, als sie zwangsweise Personen aus der deutschen Zivilbevölkerung in die Kinos trieben, um die Filmaufnahmen der befreiten Konzentrationslager vorzuführen. Viele Menschen sollen sich nach Berichten unserer Eltern und Großeltern auch die Hände vor das Gesicht gehalten haben und nach Verlassen der Kinos laut behauptet haben, das seien „inszinierte Bilder“ gewesen sein. Ich gebe Deutschland auf, in diesem Land gibt es keinen „Rechtsstaat“ geschweige denn gelebte „rechtsstaatliche Prinzipien“ mehr, nach denen staatliche Maßnahmen der Willkür und Unverhältnismäßigkeit zu verhindern wären. Es gibt diese Terrorisierung der deutschen Zivilbevölkerung, die Masse fügt sich und die Beamten-, Richter- und Staatsanwaltschaften laufen gnadenlos mit, bis hoch ins Bundesverfassungsrecht inklusive Generalbundesanwalt nebst Bundessicherheitsbehörden. Hier in Deutschland gibt es kein Verständnis von „Verhältnismäßigkeit“, „gesunden Menschenverstand“ oder gar ein Verständnis des „Naturrechts“ wider politisierter Zwangsthemen von ideologisierten Sekten. Was soll das auch sein? Wird ja eh nicht gelehrt an den juristischen Lerneinrichtungen. In Zukunft werden sinnlose Verbote, Gewalt, Willkür und Unverhältnismäßigkeit, mit der Deutsche die Bevölkerung in Deutschland drangsalieren und in Europa zu drangsalieren versuchen, nur noch durch europäischen Widerstand und Rechtsprechung aufzuhalten sein. Nur noch die internationale Weltengemeinschaft kann hier die Dinge zurecht rücken. Vorallem nach dieser schrecklichen Weltbevölkerungsterror – Neuausrichtigung dieser politischen Religionsfanatiker – Sekte, die ganz Deutschland derzeit beherrscht. Gott-sei-Dank sind die Grenzen politischen Handels der „Deutschen“ die Mehrheit der Andersdenken in Europa und letztendlich auch in der internationalen Staatengemeinschaft. Daher ist das derzeit international isolierte Deutschland und seine politisch völlig isolierte Regierung mit ihren dümmlichen Weltrettungsthemen völlig irrelevant. Jeder außerhalb Deutschlands lacht über „diese Deutschen“ und schüttelt den Kopf über die mitlaufende Bevölkerung, die gesellschaftspolitisch „ihre Hände vor das Gesicht halten“ um die internationalen Bilder nicht begreifen zu müssen.

  3. Praktisch alle angeblich „Alternativen“ / „xyz für Aufklärung“ o. ä. bleiben mehr oder weniger im Narrativ.
    Eine Erkrankung „Covid-19“ ist bis heute nicht definiert, d. h. abgegrenzt gegen Grippe. Stattdessen findet man zahlreiche Tabellen mit „Unterschieden zwischen Grippe und Covid-19“, deren Quintessenz es ist, dass es eben keine Unterschiede gibt. Zum sog. „PCR-Test“ kennt man den Begriff „falsch positiv“, aber manche halten PCR trotzdem für einen Test, obwohl der PCR-Erfinder Kary Mullis erklärte: „Mit PCR kann man alles in jedem finden.“ Obendrein verkündet das RKI auf der Homepage: „die Grippewelle 2020/21 ist weltweit ausgefallen“.
    Ebenso wenig interessiert es in der „alternativen“ Szene, was seit vielen Jahren auch im Mainstream bekannt ist und 2006 von der „welt“ so formuliert wurde: „Neue Belege: Grippe-Impfung wirkungslos“.
    Dass Edward Jenner Hochgrad-Freimaurer war, dass Jorge Bergoglio (Pseudo-Papst „Franziskus“) Rotarier ist, das halten die wenigsten einer Erwähnung wert. Ganz im Gegenteil: Die Gruppe von „Vatikanum 2“ mit ihrer Impfprogaganda wird als katholische Kirche ausgegeben, und Verbrechen der V2-Gruppe (Suchtipp: Missbrauchsfälle) werden der katholischen Kirche angelastet.
    Wenn die „Corona-Kritik“ noch von irgend einer „Corona-Erkrankung“ ausgeht und prinzipiell noch an gute Impfungen glaubt, stützt sie das Narrativ. Es gab niemals eine Rechtfertigung für irgendeine Maßnahme, weil es niemals irgendeine Bedrohung gab. Es gab 2020 keine Übersterblichkeit und keinen erhöhten Krankenstand (was sich zugegebenermaßen seit der Impfung sehr geändert hat).
    Sagt es allen immer wieder: Schutzimpfungen sind eine Lüge. Covid-19 ist eine Lüge.

      • Steffen Reukauf auf 4. April 2023 bei 1:24
      • Antworten

      Dem kann ich nur zustimmen. Jede Erwähnung dieser Pseudo Krankheit, ohne sie ihm nächsten Satz völlig ad absurdum zu führen, stärkt weiter das Corona Narrativ. Letztlich rennt man nur den Geschehnissen hinterher, anstatt sie beim Namen zu nennen.

      Ich denke jedoch, dass man die Geschehnisse um Corona in einem größeren Kontext betrachten muss und zwar nicht reduziert auf irgendwelche Interessensgruppen. Der Schuldirektor XY gehört genauso wenig besagten Interessensgruppen an, wie die die 395 von 400 Eltern, die Ihre Kinder vor der Maske nicht bewahrt haben.

      Zoomt man etwas raus – erkennt man, dass je höher die Bevölkerungsdichte, umso mehr Maßnahmen. Die Masse war empfänglich – mal vorsichtig ausgedrückt. Man könnte auch sagen, hier wurden nur Lücken gefüllt, welche die Masse eh aufgemacht hat. Das Interesse an selbstbestimmten Leben sinkt mit der Bevölkerungsdichte.

      Das kann man eindeutig weltweit feststellen und das muss man erst einmal in Ruhe verarbeiten.

      Es waren nicht die Freimaurer und auch nicht die Rotschilds dieser Welt – wir waren es Alle. Die Suche nach einzelnen Verantwortlichen ist der beste Weg NICHT aufzuarbeiten.

        • Ingo Neitzke auf 24. April 2023 bei 19:46
        • Antworten

        „Die Suche nach einzelnen Verantwortlichen ist der beste Weg NICHT aufzuarbeiten.“

        Das ist teilweise richtig, weil Sie es suggestiv nachvollziehbar begründen. Übersetzung in „Klartext“:

        „Das Vorführen und Auswechseln einzelner Hydraköpfe reformiert das Willkür- und Machtmißbrauchssystem nicht, sondern ermuntert den theoretischen Souverän, das Volk (genauer: die hochtoxische, unfriedensteigernde Völkermischung) sich wieder und weiterhin bequem und feige zurückzulehnen mit „Toll, diese Netzwerker, superkritisch, sehr mutig, die ziehen für mich die Karre aus dem Dreck, ich brauche mir nicht den Mund verbrennen, Schatzi und ich müssen nicht riskieren, daß die Kinder auf dem Schulweg von der (Staats-)Antifa als Coronaleugner bespuckt und zu Krüppeln geschlagen werden, … Die Demokratie ist gerettet. Ich kann mich jetzt wieder meinem geliebten Fußball u. a. Alltagsbanalitäten widmen.“ “

        Andererseits ist Ihr Ansatz schädlich, weil er die kollektive, nicht (durchgängig) bandenmäßig abgesprochene bzw. organisierte Verantwortungslosigkeit [1] zur Fortsetzung ermuntert, da niemand schmerzhafte Konsequenzen zu befürchten hat und weil Moral und Sitte bis in höchste Kreise schon so verkommen und degeneriert sind, daß sich die Hauptverantwortlichen nicht mal mehr still und leise im privaten Kämmerlein daran erinnern, daß es spätestens nach einem Desaster wie den letzten 3 Jahren (eigentlich schon 2016 nach der staatsgewalttätig durchgesetzten Asyllüge) vor 30 bis 50 Jahren reihenweise intrinsisch motivierte Rücktritte gegeben hätte — also ohne irgendeine von außen kommende Aufforderung bzw. Bedrängnis.

        Kürzer und weniger geschwollen formuliert: Wir haben einen dramatischen Verlust von Anstand mit weiterhin sinkender Tendenz.

        Es gibt den Spruch: „Der Feind der Wahrheit ist nicht die Lüge, sondern die Feigheit.“
        Beweis: Der Konjunktiv ist allgegenwärtig, auch hier auf und in dieser überdurchschnittlich mutigen und sehr wichtigen Empörungsplattform:

        “ … xy müsse … es müsste … es ist dringend geboten … wir wollen … wir fordern … wir treten dafür ein … und hoffen … sollte geschehen … erscheint uns unumgänglich … wäre … hätte …“

        Projekte unterscheidet man von schönen Träumereien dadurch, daß sie konkrete, meßbare und überprüfbare Teil- und Zwischenziele haben.
        Andererseits könnte man mir aber auch erwidern: „Herr Neitzke, wie Sie richtig erkannt haben, befinden wir uns (seit 1871) in einem multimodularen, geistigen Weltkrieg, einer salamitaktisch schleichenden Zivilisationsabschaffung unter der Flagge von Modernität und Fortschritt. Wir werden nicht so dumm sein und hier den mitlesenden Demokratiefeinden unsere Gegenstrategie maximal transparent machen.“

        Schwierig.

        [1] Durch die systemisch chronifizierte, negative Auslese und Gesinnungspropaganda von der Wiege, über Kindergarten und Uni bis zur Bahre, weiß jeder auch ohne direkte Befehlskette (und einer plötzlich auf dem Schreibtisch liegenden Spielzeugpistole) was er/sie zu tun und zu unterlassen hat, damit sich die fütternden und karriererelevanten Hände nicht gebissen fühlen.

  4. Zitate aus:

    „Rechtsanwalt Sebastian Lucenti*
    Keine „Lex-COVID-19“ für Corona-Maßnahmen – Teil I
    Das Ende des verfassungsrechtlichen Tunnelblicks auf staatliche Entscheidungen unter
    Unsicherheiten“

    „1. Verfassungsrechtliche Leitplanken für
    gesetzgeberische Bewertungsspielräume vor dem
    Jahr 2020“

    „Das BVerfG hat vor dem Jahr 2020, insbesondere in einem
    Urteil vom 24.10.2002 maßgebliche Leitplanken für die
    verfassungsrechtliche Überprüfung von Gesetzen benannt,
    die auf gesetzgeberischen Tatsachenfeststellungen für prognostische Einschätzungen beruhen …“

    „Der Gesetzgeber hat hierbei folgende Mindestanforderungen
    für ein „gutes Gesetz“ bei der Ermittlung des Sachverhalts,
    auf den er sich bei der Einschätzung- und Prognose der
    Gefahrenlage und Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
    stützt, zu erfüllen:
    – Sachverhaltsannahmen müssen sorgfältig ermittelt sein
    oder sich zumindest im Rahmen der gerichtlichen Prüfung
    bestätigen lassen sobald gesicherte empirische Daten und
    verlässliche Erfahrungssätze vorliegen, reduziert sich der
    Prognosespielraum des Gesetzgebers auf Null die tragenden Gesichtspunkte müssen mit hinreichender Deutlichkeit offengelegt werden, um sachfremde Erwägungen ausschließen zu können und es müssen alle zugänglichen
    Erkenntnisquellen ausgeschöpft werden, um die voraussichtlichen Auswirkungen seiner Regelung so zuverlässig
    wie möglich abschätzen zu können. …“

    Ende der Zitate.

    Da steht es doch, Schwarz auf Weiß. Und woran hat sich der Gesetzgeber nun gehalten? An nichts dergleichen! Staats- und Verfassungsrecht mit Füßen getreten. Er hat die verfassungsgemäße Sachverhaltsaufklärung / Tatsachenfeststellung einer faktischen Viren-Gefahr UNTERLASSEN. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist damit in seinem Virenbereich formell und materiell RECHTSWIDRIG; mit einer gigantischen Schadensfolge für die Rechtsordnung, und für Mensch und Umwelt.

  5. Wenig bekannt ist die bereits am 12.12.2019 !!! beschlossene ersatzlose Streichung der $$ 60 bis 64 IfSG zum 31.12.2023, obwohl offiziell noch keiner wusste, wie man CORONA schreibt und die Haftungs befreite Schenkungsurkunde mit der Pharmaindustrie noch gar nicht vorlag

  6. Hat sich ein Richter oder Rechtsanwalt mit der Thematik auseinander gesetzt, das bei allen Maßnahmen §1 IFSG verletzt wurde? Der Glaube, Konsens, das es krankmachende Viren gibt, liegt schon fast 100 Jahre zurück, aber ein wirklichen Beweis dafür gibt es nicht. Bei Corona beruht alles auf eine Wuhan Studie, wobei alles am Computer generiert wurde und bis heute keine einzige Studie existiert, in der ein Virus oder Isolat existiert, das mittels Kontrollexperimente nachgewiesen wurde. (siehe auch Masernvirusprozess) Ebent so wenig ist die Ansteckungstheorie bewiesen.
    Zitat zur Frage: „Wenn es das SARS-CoV-2 nicht gibt, was ist dann die Ursache für COVID-19?“
    Das ist die falsche Frage. Die richtige Frage müsste lauten:
    Was ist COVID-19?
    Die kurze Antwort lautet: Es gibt zwar die einzelnen Symptome, doch die „Krankheit“ COVID-19 existiert ebenso wie das
    Virusmodell SARS-CoV-2 nur auf dem Papier.
    Auch mit dem Thema COVID-19 und den Ursachen der einzelnen Symptome werden wir uns in späteren Beiträgen noch
    ausführlich beschäftigen.
    Zu Anfang der sogenannten Corona-Krise war COVID-19 noch als atypische Lungenentzündung definiert. Und selbst diese Definition
    war bereits mehr als problematisch, weil es für eine atypische Lungenentzündung eine ganze Reihe an möglichen Ursachen gibt,
    die mit irgendwelchen Krankheitserregern überhaupt nichts zu tun haben. Von körperlichen Vorgängen als Folge komplexer
    Psychosomatik, die in der sogenannten „Neuen Medizin“/ „Universalbiologie“ erklärt sind, bis hin zu etlichen physikalisch- chemischen Ursachen. Dass die Schulmedizin die Psychosomatik stets ausblendet und sich die meisten Krankheiten ausschließlich mit vermeintlichen Krankheitserregern erklären kann, ist eine Sache, doch die physikalisch-chemischen Ursachen, zu denen auch verschiedene toxische Medikamenten gehören, sind der Schulmedizin bereits seit langer Zeit sehr wohl bekannt. Dennoch scheinen diese von Anfang an konsequent ignoriert worden zu sein. weitere wichtige Informationen kann man auch auf htt++://www.wissen-neu-gedacht.de/ erfahren. Vielleicht sollten die Richter und Rechtsanwälte doch mal dazu übergehen, die Wissenschaft und Virologie zu hinterfragen, denn alle Einschränkungen und Gesetze haben eines gemeinsam, sie setzen eine krankmachendes Virus voraus und es wird als Konsens benannt.

    1. „Vielleicht sollten die Richter und Rechtsanwälte doch mal dazu übergehen, die Wissenschaft und Virologie zu hinterfragen, denn alle Einschränkungen und Gesetze haben eines gemeinsam, sie setzen eine krankmachendes Virus voraus und es wird als Konsens benannt.“

      Hinterfragen, von Amts wegen. Das würden diese, wenn man sie nur ließe. Das gesetzlich geregelte Rechtsinstrument dazu wird so bezeichnet: „Amtsermittlungsgrundsatz“ / „Amtsermittlungspflicht“. Es ist immer dann pflichtgemäß anzuwenden, wenn die Beweislage vor Gericht strittig bleibt. Aber immer wieder liest man von Richtern – sinngemäß – diese Äußerung: Ich werde das nicht weiter untersuchen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gab einer Rechtsanwältin, in einem streitigen Verfahren in Sachen Corona, auf deren Hinweis auf die Pflicht zur Amtsermittlung, konkret: zum Nachweis der Existenz des Corona-Virus, zur Antwort: Aber der Herr Wiehler hat doch gesagt, das … Fazit: Ausgerechnet dieses Gericht ließ uns hängen, im Regen der Unrechtmäßigkeit stehen, anstatt pflichtgemäß festzustellen, ob das RKI oder andere weltweite (über 90) „RKI“s tatsächlich kein Isolat, keinen Virennachweis, so wie im Masern-Virus-Prozess, erbringen konnte.

      Daraus folgt zwingend, dass es eine andere Gewalt ist, nämlich die negativ-machtvolle politische, welche der rechtsprechenden Gewalt sagt, was diese zu unterlassen oder vorzunehmen hat, und welche auch den anderen Gewalten vorbestimmt, wie diese sich zu verhalten haben: der gesetzgebenden, der vollziehenden und der medialen Gewalt.

      Kurzum: Eine echte Demokratie, mit echten mehrheitlichen Entscheidungen, haben wir nicht, weltweit gibt es diese nicht, kann es diese nicht geben, da nur etwa ein Drittel der Bevölkerung geistig in der Lage ist, zu erkennen, dass man seine Chancen der Mitsprache, der Entscheidung vertut, wenn man nicht wenigstens bei Wahlen – erdrutschweise – aktiv wird.

      Die Ur-Ursache, die Ursache hinter der Politik, liegt bei den Inhabern des ganz großen Geldes, denn Geld regiert die Welt zu zwei Dritteln, besonders die Welt der Ungeistigen, der Dummen, der Mitläufer, der Korrupten, der Ignoranten, zum Nachteil der Mitdenkenden.
      Bei den Inhabern des ganz großen Geldes handelt es sich um die mehrheitlichen Zentralbankbank-Inhaber (sind über 164 Zentralbanken), also die Gelddrucker, die Staaten-Verschulder mit ihrem Zins- und Zinses-Zins-System, die Inflationsmacher, die Räuber der Sparer, der Aktionäre und sonstiger Anleger; konkreter: um die Weltregierenden, die Globalisten, Millardäre, Plutokraten, welche im Finalstadium ein Eine-Welt-System zu installieren im Begriffe sind. Beweis sind deren öffentlich getätigte Zitate über die von ihnen herbeizuführende Weltregierung.

    • Joerg Teller auf 2. April 2023 bei 14:26
    • Antworten

    Ich denke, dass wir uns mit dem Begriff „Pandemie“ ganz schnell und intensiv beschäftigen müssen.
    Das dürfen wir nicht den Eliten mit der WHO überlassen!
    Dieser Begriff sollte auf eine außergewöhnliche Eintrittswahrscheinlichkeit abstellen, wodurch formell der Missbrauch von saisonalen Atemwegserkrankungen weitestgehend ausgeschlossen werden kann!
    Im Rahmen des Begriffes wären folgende Punkte zu definieren:
    • wirkliche pandemische Gefahr(en)
    • tatsächliches Vorliegen eines pandemischen Schadens
    • Nachweis der Kausalität
    • Regeln zur Schadenverhütung/ Schadenminderung
    Methodisch kann sich bei der Begriffsfindung an den AVB der Versicherungswirtschaft orientiert werden.
    Übrigens eine Branche, die durch ihr Schweigen in der C-Krise total versagt hat! Lehrer, Ärzte, Virologen und andere Wissenschaftszweige – auch die WHO – haben wenig Ahnung vom methodischen Herangehen bei der Prüfung eines Versicherungsfalles (analog Risikoeintritt einer Pandemie). Profis von Versicherungen haben auch als Aufgabe, Betrugsversuche abzuwehren. Aus risikotheoretischer Sicht war für mich ergänzt mit anderem Fachwissen von Anfang an klar, dass ein Nachweis zum Risikoeintritt einer Pandemie nicht vorliegt und auch nie vorgelegen hat. Nur die formelle Grundlage für eine solche Nachweisführung gibt es leider nicht.
    Anmerkung: Nach meiner Erinnerung hatte Bill Gates 2020 zum Zweck der Angstmache in den USA Corona mit einem verheerenden Tornado, der ganze Orte verwüstet, verglichen.
    Die Begriffsbestimmung einer „wirklichen Pandemie“ ist dann auch eine gute Grundlage für das Riskmanagement, die Justiz und vielleicht sogar für die Teile der immer noch durch einen unsichtbaren Virus-Feind mit fraglichem Nachweis verstörten Öffentlichkeit.
    Es könnte völlig anders als in der erlebten Gesundheitskrise mit dem fragwürdig dehnbaren Pandemie-Begriff der WHO sein, wo es in Deutschland mit einem Pandemie-Anhang zu einem Hochwasser-Katastrophenpapier des Bundestages vom 10.12.2012, den Entscheidungen der Politik (letztlich eine Versammlung fachlich weitestgehend Unkundiger) und dem Infektionsschutzgesetz nur ungeeignete Grundlagen gegeben hat. Dieser Zustand besteht immer noch!
    M.E. wären „Allg.Bed. Pandemie“ ein Beitrag, um einer missbräuchlichen Gesundheitskrise zur Einschränkung der Grundrechte und unserer Freiheit vorzubeugen bzw. bei erneutem einfachen Ausruf oder Beschluss einer unwirklichen Pandemie dem besser begegnen zu können.

    1. „Methodisch kann sich bei der Begriffsfindung an den AVB der Versicherungswirtschaft orientiert werden.“

      Und dann gibt es auch noch die Schadensabwendungspflicht sowie die Schadensminderungspflicht des Versicherten. Erinnern wir uns an die zu Beginn der „Impfungen“ von den Öffentlich-Rechtlichen getätigten Hinweise, es handele sich um völlig neue Impfstoffe, um erst noch auszuprobierende Wirkstoffe, um ein Experiment. Wer sich trotz dieser deutlichen Hinweise dann hat „Impfen“ lassen, etwa weil die Politik dies und Geschäftsinhaber aller Art forderten, muss sich leider den Vorhalt gefallen lassen, nicht aufgepasst zu haben, sich fahrlässiger Weise hat Impfen lassen.

      Wenigstens aus Frankreich konnte man hören, dass genau deswegen Lebensversicherungen an die Hinterbliebenen nicht ausgezahlt wurden, mit der Begründung, der Versicherte hätte sich dem Experiment nicht aussetzen müssen.

      Bei künftigen „Pandemien“, also faktisch wieder künstlich erzeugten, kann man sich daher den Maßnahmen völlig verweigern. Denn es gibt überhaupt keine Rechtssicherheit mehr in Sachen öffentlicher Gesundheit und Prophylaxe. Nachweislich wurden und werden solche Maßnahmen von der höchst korrupten WHO initiiert, wobei diese sich anschickt, ein Welt-Gesundheits-Diktat einzurichten: Alles hört auf unser Kommando! Und wenn es endlich die weltweite Impfpflicht wäre! Keiner kommt dann an unserer Impfung vorbei!

      Besonders in der Schweiz ist man diesbezüglich in den Startlöchern der juristischen Abwehr gegen dieses Gesundheits-Diktat.

      Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
      § 254 Mitverschulden
      (1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
      (2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.

    2. „Profis von Versicherungen haben auch als Aufgabe, Betrugsversuche abzuwehren. … hatte Bill Gates 2020 zum Zweck der Angstmache in den USA Corona mit einem verheerenden Tornado, der ganze Orte verwüstet, verglichen.“

      Betrugsversuche abzuwehren. Aber das haben die Versicherungen meines Wissens alle nicht, und auch sämtliche finanz- und anwaltsstarken Großunternehmen haben dies nicht vermocht oder systembedingt nicht gewollt, was schon sehr verwunderlich ist, weil das Wissen um den fehlenden Virennachweis allseits vorhanden ist und auch gerichtlich bestätigt wurde (Masern-Virus-Prozess), besonders bei allen Biologen und Medizinern, selbst den Korrupten unter ihnen, und weil sich Unternehmen nun mal kein X für ein U vormachen lassen. Oder doch, wenn sie einen Vorteil davon haben? Und auch die meisten potentiellen Impflinge sind auf diesen gigantischen Arznei-Betrug hereingefallen, obwohl gerade das Arzneimittelgesetz (AMG) die Verabreichung von bedenklichen Impfstoffen unter Strafe stellt.

      Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG)
      § 5 Verbot bedenklicher Arzneimittel
      (1) Es ist verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder bei einem anderen Menschen anzuwenden.
      (2) Bedenklich sind Arzneimittel, bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen.

      Was sagt man dazu? Ist „Habe Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen“ nur so dahingesagt?

      1. Ein weiterer Auszug aus dem neuen „Skript“:

        3. Strafbarkeit des in Verkehr bringen von bedenklichen Arzneimittel
        Es ist allerdings weiterhin strafbar und zwar mit einer Freiheitstrafe bis zu drei Jahren (oder mit Geldstrafe) nach § 95 I Nr. 1 AMG, wer bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr bringt oder bei einem (anderen) Menschen anwendet.
        Was sind nun bedenkliche Arzneimittel? Das sind solche bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie schädliche Wirkungen haben, gem. § 5 AMG.
        ….
        Wer kann strafbar sein nach dieser Norm. Selbstverständlich zunächst der Hersteller.

        Doch nach § 4 XVII AMG bedeutet das Inverkehrbringen noch mehr. Darunter wird auch das Vorrätighalten zum Verkauf, und auch zu einer sonstigen Abgabe verstanden. Wenn nun Herr Lauterbach vom Pharmahersteller Millionen von Impfdosen kauft und diese vorrätig hält um sie weiterzugeben, macht auch er sich strafbar.
        ….
        Für den Herbst diesen Jahres (2022) heißt es in den Schlagzeiten : Lauterbach kauft für 830 Millionen Euro weitere Corona-Impfstoffdosen und in der Süddeutschen Zeitung vom 18. Mai 2022: „Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will für den Herbst im großen Stil Impfstoff einkaufen – obwohl Deutschland bereits Millionen ungenutzter Dosen lagert“.
        Laut Gesundheitsminister Lauterbach selbst wird (für den Herbst) „eine große Menge neuer Impfstoff geordert.“ In dem Interview mit der Tagesschau gibt er auch zu, dass es aktuell einen „Überschuss“ an Impfdosen in Deutschland gebe. Es werden also schon jetzt Impfdosen für die „Covid – Impfung“, die schon unzählige Schäden und sogar den Tod herbeigeführt haben, vorrätig gehalten.

        1. Das Ganze muss auch unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsuntreue (§ 266 StGB) betrachtet werden.
          Denn die
          Bundeshaushaltsordnung (BHO) besagt:
          § 7 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung
          (1) Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
          Diese Grundsätze verpflichten zur Prüfung, inwieweit staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten durch Ausgliederung und Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt werden können.
          (2) Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. …

          Die Pflicht sparsam und wirtschaftlich mit den Haushaltseinnahmen umzugehen ist hier sicherlich verletzt worden.
          Auch die Pflicht die Einnahmen, die von der Bevölkerung kommt, auch zum Wohl der Bevölkerung einzusetzen.

  7. Das IfSG gehört auf den Müll, insbesondere jetzt, da die „gesponserte“ WHO ja schon neue Pfeile im Köcher hat und die Welt unterjochen möchte, in Form weiterer „Verirrungen“. Um derartige inszenierte Horrorszenarien künftig zu vermeiden, sollte man sowohl das Gesetz wie diese Regierung „entsorgen“, besser heute wie morgen. In diesem Land gab es schon viele Grippeepidemien mit vielen Toten, welche auch ohne ein Gesetz vorübergingen (mein Bruder starb 1955 an der asiatischen Grippe, kurz vor der Einschulung). Dieses Land muss zurück zu seiner Selbstbestimmung, weshalb ein Austritt aus der EU als längst überfällig anzusehen ist. Lieber ein Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende.

    1. Ich kann in jedem Punkt nur ZUSTIMMEN.

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