„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Zweierlei Maß bei der Justiz?

Vor einigen Monaten wurde an dieser Stelle, nachzulesen hier, die Frage aufgeworfen, ob sich Professor Sucharit Bhakdi durch zwei öffentliche Äußerungen wegen Volksverhetzung strafbar gemacht haben könnte. Anlass war eine entsprechende Anklageerhebung durch die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein in Schleswig (in persona deren Antisemitismusbeauftragte), die damit der originär zuständigen Staatsanwaltschaft Kiel die Verantwortlichkeit für das Verfahren entzogen hatte, aus welchem Grund auch immer. Der damalige Beitrag schloss mit dem Wunsch, das angerufene Amtsgericht Plön möge über hinreichenden juristischen Sachverstand und über genügend Courage verfügen, dieser mehr als fragwürdigen Anklage die Zulassung zur Hauptverhandlung zu versagen.

Diese Chance ist erst einmal vertan. Sofern es zur Verurteilung in erster Instanz kommt, kann nur noch auf den juristischen Sachverstand der übergeordneten Instanzen, also des Landgerichts Kiel und des Oberlandesgerichts Schleswig, oder gar des Bundesverfassungsgerichts, das in früheren Zeiten bei Interpretationszweifeln stets der Meinungsfreiheit den Vorrang gegeben hat, gehofft werden. Inzwischen hat das Amtsgericht Plön nämlich die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Termin zur Hauptverhandlung ist für März 2023 bestimmt. Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben; die Durchführung der Hauptverhandlung ist praktisch unvermeidbar geworden.

Hat das Amtsgericht Plön sich damit überhaupt selbst noch Spielraum für den juristisch gebotenen Freispruch gelassen oder sich schon so gut wie endgültig festgelegt?

Für die Erwartung einer noch offenen Entscheidung spricht die Grundidee der Strafprozessordnung: Ein Urteil eines Strafgerichts ergeht erst aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung (§ 261 StPO), nicht anhand des Akteninhalts, der der Anklageschrift und dem Eröffnungsbeschluss zugrunde liegt. Der Akteninhalt bildet nur die Grundlage für eine vorläufige Prognose im Zeitpunkt der Anklageerhebung, die die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung abbildet.

In vielen Fällen kann das dazu führen, dass das Ergebnis der Hauptverhandlung ganz anders ausgeht, als es nach Aktenlage den Anschein hatte – etwa wenn sich Zeugen einer Kneipenschlägerei in der Verhandlung nicht mehr an entscheidende Einzelheiten erinnern oder den Angeklagten nicht als Täter identifizieren können. Allgemein gesprochen: Wenn das Gericht herausfinden muss, was in Wirklichkeit passiert ist. Wenn es Tatsachenaufklärung betreiben muss.

Für eine weitgehende Festlegung des Gerichts auf die im Eröffnungsbeschluss getroffene Beurteilung kann es dagegen sprechen, wenn das eigentliche Geschehen „unstreitig“ ist und es nur noch um Rechtsfragen geht. Denn alle Rechtsfragen sollte das Gericht bereits bei der Entscheidung über die Zulassung der Anklage gründlich und umfassend durchdacht haben. Bei „unstreitigen“ Sachverhalten kommt es daher eher selten vor, dass die Entscheidung nach Durchführung der Hauptverhandlung von der Prognose des Eröffnungsbeschlusses abweicht. Ein in der Praxis relevanter Grund für einen solchen Verlauf wäre zum Beispiel ein Personalwechsel bei Gericht – also die Übernahme des Dezernats in dem Zeitraum zwischen Eröffnungsentscheidung und Hauptverhandlung durch einen neuen Richter, der die Rechtsfragen abweichend von seinem Vorgänger beurteilt. Sofern das nicht der Fall ist, müsste ein und derselbe Richter seine Rechtsauffassung in diesem Zeitraum zugunsten des Angeklagten geändert haben, wenn er freisprechen will.

Aber auch das kommt vor. Jeder Strafrechtspraktiker weiß, dass die chronisch überlasteten Gerichte bei der Eröffnungsentscheidung die Schlüssigkeit der Anklageschrift mitunter doch nicht ganz so kritisch prüfen, wie es im Idealfall sein sollte. Eventuelle Nachlässigkeiten oder übersehene Gesichtspunkte lassen sich ja meist in der Hauptverhandlung „glattbügeln“. Oder das Hauptverfahren wird gar trotz gewisser Bedenken erst einmal eröffnet, wofür es unterschiedliche „taktische“ Gründe geben kann; in der Hauptverhandlung wird man das Dilemma schon irgendwie lösen.

Ein der Objektivität und Unvoreingenommenheit (also seinem Amtseid) verpflichteter Richter wird aber immer so souverän sein, zuzulassen, dass seine Entscheidungen in Frage gestellt werden, ja sogar, sie selbst immer wieder kritischer Überprüfung zu unterziehen.

Im Fall Bhakdi wird über den der Anklageschrift zugrundeliegenden Sachverhalt wohl nicht gestritten; die verfahrensgegenständlichen Äußerungen werden so gefallen sein, wie die Generalstaatsanwaltschaft es darstellt. Es geht nur mehr um die reine Rechtsfrage, ob diese Äußerungen den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen.

Das Amtsgericht Plön hat diese Frage – vorläufig – mit ja beantwortet. Ihm sei hier ein weiterer Anstoß gegeben, seine Rechtsauffassung noch einmal zu überdenken:

Eine Strafbarkeit nach § 130 StGB setzt voraus, dass die betreffende Äußerung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Mit der Einfügung dieser Friedensschutzklausel wollte der Gesetzgeber den Tatbestand der Volksverhetzung eingrenzen. Eine lediglich abstrakte Möglichkeit der Friedensgefährdung reicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht aus. Die Rechtsprechung fordert für die Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, das Vorliegen konkreter Gründe für die Befürchtung, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern (BGH, Urteil vom 12.12.2000, 1 StR 184/00 = BGHSt 46, 212 (218)).

Das wird man von Bhakdis Äußerungen wohl nicht einmal dann sagen können, wenn man der (keineswegs zwingenden und daher von vornherein als Strafbarkeitsgrundlage nicht tauglichen) Interpretation der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig folgt. Sie sind nicht im Entferntesten den aufhetzerischen NS-Slogans gleichzusetzen, die von der Rechtsprechung mit Recht als Volksverhetzung im Sinne des § 130 StGB angesehen wurden („Juden raus!“, „Juda verrecke!“ und dergleichen). Und auch nicht mit Aussagen wie solchen, mit denen sich das Amtsgericht Ansbach kürzlich zu befassen hatte, siehe unten.

Da der Friedensschutz Tatbestandsmerkmal und Rechtsgut zugleich darstellt, hat sich die Auslegung des Tatbestandmerkmals „öffentlicher Friede“ an dem die Strafbarkeit eingrenzenden geschützten Rechtsgut zu orientieren. Wo keine konkrete Gefährdung des öffentlichen Friedens droht, ist der Anwendungsbereich des § 130 StGB von vornherein nicht eröffnet. Diese vom Bundesgerichtshof bestätigte gesetzgeberische Wertung sollte nicht aus Gründen politischer Opportunität aufgegeben werden.

Es ist zwar zumeist müßig, anhand unterschiedlicher Gerichtsentscheidungen zu unterschiedlichen Einzelfällen „beweisen“ zu wollen, dass bei der Justiz mit zweierlei Maß gemessen wird, aber im Vergleich zur Causa Bhakdi, bei der eine übermotivierte Generalstaatsanwaltschaft mit aller Macht versucht, dessen Äußerungen einen strafbaren Inhalt zu entnehmen, gibt doch folgender Fall zu denken:

Keine Sorgen mehr über strafrechtliche Verfolgung muss sich Frau S. aus Mittelfranken machen. Sie hatte am 10. August 2021 bei Facebook dies veröffentlicht:

Ich hätte jeden Impfverweigerer ins Gas geschickt oder in ne Genickschussanlage gesteckt…Ah und in ein KZ davor um die Verweigerer dann erstmal auszubeuten, zu foltern etc.“

Das zog mehrere Strafanzeigen nach sich. Die Staatsanwaltschaft Ansbach sah den Tatbestand der Volksverhetzung als erfüllt an. Was auch sonst, dazu kann es ja wohl keine zwei Meinungen geben.

Oder?

Unter Juristen schon – den Erlass des von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehls lehnte das Amtsgericht Ansbach (Aktenzeichen 5 Cs 1012 Js 7310/21) nämlich ab. Begründung, sinngemäß und verkürzt: Frau S. könne es ja vielleicht nicht so gemeint haben.

Diese Begründung scheint die Staatsanwaltschaft Ansbach überzeugt zu haben, denn sie hat darauf verzichtet, von dem ihr zustehenden Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde Gebrauch zu machen.

Frau S. wird für ihre öffentlich dargebotenen sadistischen Nazi-Phantasien und Hassreden strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen und kann, anders als Prof. Bhakdi, ruhig schlafen.

51 Kommentare

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    • Ingo Neitzke auf 25. April 2023 bei 21:08
    • Antworten

    Alle brauchen Geld und wollen Spenden. Meist völlig verdient und berechtigt.

    Hier 4 aktuelle Beispiele aus der „Oberliga“, ohne damit die 10.000 bis 12.000 „Zweifel-, Kritik-, Informations- und Meinungsverbrecher“ erniedrigen zu wollen, die jedes Jahr vom sogenannten Verf.schutz gejagt, enteignet oder eingesperrt werden. Die Leerzeichen neben den Punkten sind gewollt, um das Spam-Plugin dieses Blogs nicht zu überfordern.

    NetzwerkKRISTA

    Florian Machl, Chefredakteur von Report24.news [1],
    Report24 . news/fuehlt-sich-beleidigt-van-der-bellen-hetzt-report24-chef-verfassungsschutz-an-den-hals/

    Ex-Polizist Tim Kellner
    Report24 . news/krebskranker-kult-blogger-tim-kellner-wegen-baerbock-video-zu-8-monaten-haft-verurteilt/

    Uli Gellermann gegen STAATSANWALTSCHAFT LEIPZIG
    Rationalgalerie . de/home/staatsanwaltschaft-leipzig

    [1] Ja, das ist die Seite, auf der RA Markus Haintz am 10. April den Fall Ballweg analysierte und dabei in den letzten 20 Minuten „Hetz“-Fälle erwähnte, bei denen man sich fragt „Sind das Satireversuche oder befinden wir uns tatsächlich schon so tief im Orwell-Staat mit Neusprech und Wahrheitsministerium?“.

    Aber als verarmter Rentner kann man nicht alle unterstützen.
    Gibt es schon so eine Art Weisser-Ring.at für Opfer von (chronisch manifestierten) Justizverbrechen, Spezialgebiet „Antibeleidigungsbranche“?

    • Roland und Manuela Loof auf 10. März 2023 bei 20:25
    • Antworten

    Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr, die Beweise dafür gibt es täglich, wie auch hier ganz deutlich gezeigt wird.

    • Katharina Citreck auf 9. März 2023 bei 10:00
    • Antworten

    Es ist für mich unfassbar, dass Prof. Bhakdi vor Gericht gestellt wird. Eine einzige Schande !
    Vor Gericht gehören ganz andere !

    • 1 Rechtsanwalt unter 21.000 in München auf 15. Dezember 2022 bei 8:49
    • Antworten

    Hören Sie sich einmal das Interview von Benjamin Gollme mit der Ärztin Dr. Monika Jiang, der wegen Maskenatteste, die nach wie vor richtig sind, bei einer Verurteilung von der Staatsanwaltschaft 3 Jahre Haft wegen der Ausstellung von Maskenattesten. drohen sollen. Ihrer Mitarbeiterin sollen wegen „Beihilfe“ 1 Jahr drohen. Die Gerichtspräsidentin ließ nur eine begrenzte Personenzahl aus „Coronna“-Gründen und nur ausgewählte Medien zu der Verhandlung zu. Wo? Kontrafunk (im Internet https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-15-dezember-2022). Angeblich, was aber nicht verifiziert ist, soll sie auf der Grundlage eines Strafgesetzes von 2021 verurteilt werden , das aber anlässlich der maskenatteste von 2020 so noch nicht in Kraft war. Liebe Juristen, das ist so erbärmlich, was in diesem Pseudo-Rechtsstaat passiert, dass ich mir die US-amerikanische, englische und russische Umerziehung dieses Landes hin zu einer funktionsfähigen Justiz von 1945 herbeisehne.

    • Theodor Danninger auf 12. Dezember 2022 bei 16:22
    • Antworten

    Die Äußerungen von Professor Bhakdi:
    …das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war, und haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. (…) Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt – und umgesetzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell – die lebende Hölle…
    …Es ist allen Wissenden klar, dass mit der formellen Zulassung von Covid-19 Impfstoffen der erste Meilenstein der Agenda erreicht ist und das Rennen um das erreichen des Endziels eröffnet wird. Diese Endziel ist die Erschaffung einer neuen Realität und beinhaltet nichts anderes als einen zweiten Holocaust, die Abschaffung der Menschheit in ihrer jetzigen Ausprägung…

    sind von Überlebenden des Holocaust wie Vera Sharav und anderen , in ihrer Bedeutung und Tragweite richtig eingeschätzt worden. Dessen sollte ein Richter, der in der causa Bhakdi ein Urteil unterzeichnet, sich bewusst sein
    Professor Bhakdi hat mit diesen Äußerungen nicht nur nicht den Öffentlichen Frieden gestört, sondern zur Erhaltung des Öffentlichen Friedens beigetragen, sowohl in Israel als auch ihn Deutschland, und weltweit.
    Basierend auf seiner Expertise als Sachverständiger, dessen frühe Einschätzungen, sowohl der Corona- als auch der Impfkrise in erschreckendem Maße eingetreten sind (mit massenhaft Todesfällen und schwersten Personenschäden), hat Professor Bhakdi mit einer Warnung vor einem zweiten Holocaust indirekt zu einer Wahrung des Öffentlichen Friedens aufgerufen, mit allen Mitteln die einem besorgten Arzt nur möglich sind.
    Drastische Worte, aber NICHTS , gegen das Ausmaß an Zerstörung des Öffentliche Friedens in vielen Ländern der Welt, wenn diese Impfkampagne nicht sofort beendet wird.
    Holocaust Überlebende wie Vera Sharav und andere, die eine wirkliche Vorstellung von dieser Perspektive haben, weil sie sie erleben mussten, sollten das letzte Wort in dieser Angelegenheit haben.Und das hatten sie.

      • Henry M. auf 13. Dezember 2022 bei 18:31
      • Antworten

      Bei derart qualifizierten Kommentaren ist mir ja nach Beleidigungen, aber ich bleibe sachlich: Die rechtsprechende Gewalt ist nach Art. 92 GG den Gerichten (so auch dem AG Plön) übertragen und nicht einer Holocaust-Überlebenden, die leider in die Impfgegnerfanatikerszene abgerutscht ist. Kapiert? Wahrscheinlich nicht.

        • Eddi auf 15. Dezember 2022 bei 12:08
        • Antworten

        Auch im Dritten Reich lag die Rechtsprechung in Händen der Gerichte, allen voran dem Volksgerichtshof. Wer kennt nicht die sich überschlagende geifernde Stimme von Freisler und seine unmenschlich-diabolische Fratze, wenn er Menschen in übelster Weise erniedrigte?
        Sie outen sich ja wohl zum Impfbefürworter angesichts des Ausdruckes Impfgegnerfanatikerin. Haben Sie denn schon alle angeordneten Portionen bekommen? Dann wohl bekomms.

          • Henry M. auf 15. Dezember 2022 bei 13:08
          • Antworten

          Ach, Eddi, Sie langweilen mich. Weil im Dritten Reich Richter Machtmissbrauch begangen haben, lassen wir jetzt gar keine Gerichte mehr entscheiden, sondern rechtsunkundige Personen, die man (wer?) für kompetent im Einzelfall hält. Wie soll das funktionieren? Wer sucht die für welchen Fall aus? Und ja: Ich bin mehrfach geimpft, und zwar ohne eine Anordnung – wer sollte hierzu auch berechtigt sein? Versuchen Sie‘s mit dem Impfen doch einfach mal auch, tut fast gar nicht weh.

            • Eddi auf 15. Dezember 2022 bei 13:34

            Meine Intention: Es ist irrelevant WER sogenanntes Recht spricht, es muss sich am Menschen und Gesetz orientieren, sofern nicht angepasst, nicht an der Politik, wie leider zunehmend feststellbar ist.
            Den „Kinderspruch“, tut gar nicht weh, kenne ich zur Genüge, habe ihn die letzten drei Jahre immer von Impffreudigen gehört. Ein dummer Spruch, denn maßgeblich ist, was durch die Kanüle in den Körper kommt. Das war es dann mit Kommunikation.

    • Eddi auf 15. November 2022 bei 15:42
    • Antworten

    https://philosophia-perennis.com/2022/11/14/bundestagsgutachten-schwere-zweifel-an-der-neutralitaet-des-bundesverfassungsgerichts/

    Im Prinzip nicht neu, aber jetzt zumindest mal ins Auge gefasst. Konsequenzen? Schau mer mal.

  1. Fjodor Dostojewski, auch so ein „böser Russe“ mit Intellekt und seiner Zeit weit voraus: „Die Toleranz wird ein solches Niveau erreichen, dass intelligenten Menschen das Denken verboten wird, um Idioten nicht zu beleidigen.“

  2. https://www.rubikon.news/artikel/verbrecher-seid-ihr
    Dem ist nichts hinzuzufügen, was noch fehlt ist die Umsetzung. Auch das Gedicht von Dr. Wodarg wandelt auf den Spuren von Goethe und Schiller, mehr eine Ballade.

    • Henning auf 9. November 2022 bei 0:11
    • Antworten

    Nils Dampz, ARD-Studio Los Angeles, schreibt jüngst: »Musk hat auch angekündigt, dass Twitter zum „Marktplatz der Debatte“ werden soll. Aber auf seinem „Marktplatz“ sollen offenbar auch rassistische oder verschwörerische Ratten aus ihren Löchern kriechen dürfen. Twitter kann nur relevant bleiben, wenn genau diese Ratten – um beim Marktplatz zu bleiben – in ihre Löcher zurückgeprügelt werden.« Konsequenz? Der Text wurde um die Ratten gekürzt, es heißt zur Erklärung: »Anmerkung: In einer früheren Version wurde der Begriff „rassistische oder verschwörerische Ratten“ verwendet. Die Passage wurde geändert. Wir bitten um Entschuldigung für die Wortwahl. Es war nie das Ziel, jemanden zu entmenschlichen.« Von irgendeiner Sanktion des Herrn Dampz ist nicht bekannt geworden.

    • Johann P. Glahmeyer auf 7. November 2022 bei 8:56
    • Antworten

    Zu diesem Thema möge nachfolgend verlinkter Beitrag aufschlußreich sein : https://sciencefiles.org/2022/11/05/verantwortungslos-richter-bestaetigen-lauterbach-dass-seine-aussagen-irrelevant-sind/

    • Lina Maria Spari auf 6. November 2022 bei 18:21
    • Antworten

    Grüß Gott.

    Und auf dieses Gelöbnis möchte ich auch noch verweisen:
    Ich habe dieser Tage eine von Dr Smolle von der Grazer Uniklinik unterschriebene Promotion gesehen, samt dem Genfer Ärztegelöbnis, dass die Ärzte und Ärztinnen üblicherweise unterschreiben!

    Der Grazer Text ist leicht modifiziert und verzichtet auf geschlechtliche Passagen (ehrt auch das Weibliche):

    Das ärztliche Gelöbnis
    Als Mitglied der ärztlichen Profession
    gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
    Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.
    Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.
    Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.
    Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.
    Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.
    Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.
    Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.
    Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.
    Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.
    Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.
    Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.
    Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Genfer_Deklaration_des_Welt%C3%A4rztebundes

    Alles Liebe
    Lina Maria Spari

    • Lina Maria Spari auf 6. November 2022 bei 18:06
    • Antworten

    Grüß Gott

    Deine Rechte auf einen Blick | Amnesty International
    https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte#:~:text=Die%20Allgemeine%20Erkl%C3%A4rung%20der%20Menschenrechte%20%28Resolution%20217%20A,aller%20Menschen%20im%20Hier%20und%20Jetzt%20gew%C3%A4hrleisten%20soll.

    Dabei ist es so einfach…sowohl in den 10 Geboten, wie in den Menschenrechten spiegelt sich alles was es für ein gedeihliches Zusammenleben benötigt.

    Die Menschen die im Kollektiv (geistig-universell) werken (Medien, Polizei, Minister:innen, Geschäftsführer:innen, Personalchef:innen, Ärtze:innen, Richter:innen, Anwalt:innen, Staatsanwälte:innen, Lehrer:innen, Priester:innen, Räte:innen), wenn sie das oben als Messlatte hernehmen (Menschenrechte und auch die 10 Gebote) und sich danach ausrichten und danach messen, ist das meiste schon erledigt, und darauf lässt sich bauen und kreativ sein, auch was Krisenintervention, Umgang mit Sträflingen, Heilprozesse betrifft.

    Und so lange bei den UN Menschrechtsaktivisten Leute sitzen die die Wahrheit verdrehen und sich nicht die Mühe machen hinter den Vorhang zu blicken, sehe ich auch tiefschwarz.

    Und es gab Menschen die die Verfassung und die Menschenrechte hochgehalten haben um im Parlament gesprochen haben:
    Mich hat diese Rede von Herrn Michael Geistlinger (Professor für Verwaltungs- und Verfassungsrecht) schwer beeindruckt, und ich habe noch zuhören und Respekt vor dem Alter gelernt (auch Schwangere und Säuglinge, und Kinder), und diese Rede hat mit mir was gemacht, und mich auf meinem Weg bestärkt!

    (451) Michael Geistlinger – Impfpflicht verfassungswidrig (Aussagen im Gesundheitsausschuss) – 17.1.2022 – YouTube
    https://www.youtube.com/watch?v=3RIgLvjgAVI

    Ebenso eine Rede von Mag Monika Donner Juristin und Ministralrätin im Verteidigungsministerium die 18 illegale Einschränkungen der Grund und Freiheitsrechte in ihrem Buch Corona Diktatur dokumentiert und ausgearbeitet hat und den Verantwortlichen zur Beweiswürdigung vorgelegt hat.

    Rede von Mag. Monika Donner anlässlich der Demo in Graz am Tummelplatz am 18. September 2021 – YouTube
    https://www.youtube.com/watch?v=z9E_no-PPPs&feature=emb_title

    Ich möchte noch festhalten, dass wenn man bei Richtern und Staatsanwälten und Parlamentariern und Politikern die Messlatte der Menschenrechte (die ja Basis sind unseres gedeihlichen Zusammenlebens und auch diese Gruppen unterworfen sind) mit Hausverstand die letzten 3 Jahre anlegt, rollen viele Köpfe. Sehr viele. Zum Wohle der Gemeinschaft und Ordnung.

    Ebenso hat ein EU Parlamentarier in Bezug zum Bankenwesen Tacheles gesprochen:
    https://t.me/WohlstandSchmiede/1424

    Alles Liebe
    Lina Maria Spari

    1. Liebe Frau Lina Maria Spari, ja wie einfach wäre die Welt, gäbe es nicht diese diabolischen Gegenspieler. Auch meine Frau sagt schon immer, würden sich alle an die zehn Gebote halten, als Maß der Dinge, wäre diese Welt frei von allem Übel. Keine Kriege, keine Zerwürfnisse, man würde keine Anwälte, Gerichte, Gesetze, Regierungen und andere Anstalten zur angeblichen Regulierung benötigen. Natürlich zum Nachteil der Partizipierenden, die stellen ihre eigenen Gebote und Gesetze auf, wie man die letzten drei Jahre ja deutlich gesehen hat und diese sind nicht zum Wohle der Menschheit ausgerichtet, ganau das Gegenteil ist das Ziel. Vielleicht ist man aus diesem Grund in diesem „besten Deutschland aller Zeiten“ gerade so eifrig dabei, alle religiösen Attribute in den Abstellkeller zu bringen. Erstaunlich nur, dass man von den Predigern wenig bis nichts hört. Aber das Kreuz, offenes Erkennungszeichen der echten Christen, wie die ägyptischen Kopten z.B., nahmen schon unsere zwei hohen „Vertreter“ der beiden Kirchen auf Geheiß eines moslemischen „Vertreters“ ab. Vielleicht bereits im vorauseilenden und fixierten Gehorsam? Das Abendland befindet sich einen halben Schritt vor dem Abgrund, die Schäfchen im Trauma und Dämmerschlaf, sie werden es den Lemmingen gleichtun, eine Abhilfe sehe ich nicht, der Horizont ist grau in grau, ohne Silberstreif.

        • Lina Maria Spari auf 21. November 2022 bei 9:35
        • Antworten

        Grüß Gott und Grüß Dich lieber Eddy:

        siehe Anbei zur Klima Religion:
        Geburtsstunde einer neuen, globalen Religion am Berg Sinai! – Tamaras Tagebuch (home.blog)
        https://tbreitschneider.home.blog/2022/11/10/geburtsstunde-einer-neuen-globalen-religion-am-berg-sinai/
        +

        https://exxpress.at/aktivistin-gesteht-klima-kleber-lassen-sich-von-reichen-finanziers-bezahlen/
        +
        https://www.heute.at/s/hollywood-stars-und-oel-erben-finanzieren-klima-kleber-100237816
        +

        So haben die Amis ihre Probleme angefangen zu lösen (Try and error), wenn jemand ihre Grenzen und Werte untergräbt und unterwandert:

        “ Bereits in den letzten Wochen hat sie immer wieder deutlich gemacht, dass es unter ihrer Führung in ihrer Provinz weder Impfmandate noch irgendwelche auf Covid-19 bezogene Diskriminierungen geben werde. Auch sei die Partnerschaft des Gesundheitsdienstes der Provinz mit dem Weltwirtschaftsforum (WEF) problematisch.“

        https://report24.news/albertas-premierministerin-feuert-alle-lockdown-fanatiker-im-gesundheitsdienst/

        Zur Impfreligion:
        Frau Pettek aus der Schweiz spricht als Wissende und Suchende auf einer AEGIS Veranstaltung über Erlebtes und nennt konkrete Quellen (Verein von Frau Loibner, Ligist die mit ihrem Mann die Homöopathie etabliert hat, der von der Ärztekammer malträtiert wurde.

        In Zukunft gibt es keine anderen Impfungen mehr als gentechnisch hergestellte, da die Pharmaindustrie denkt, dass sie dadurch das ganze besser steuern kann.
        • 98% der Inhaltsstoffe von Impfungen sind Nervengift
        • Ca 80 bis 100 Zusatzstoffe von Impfungen müssen bei der Impfung nicht deklariert werden, da sie unter Betriebsgeheimnis fallen.
        • Lt Gesetz ist nur deklarationspflichtig was zwischen Herstellung und Abfüllung passiert, nicht was zur Herstellung benötigt wird.
        • Wird von der chemischen Industrie produziert (z.b BASF) an die Pharmaindustrie übergeben und dann ohne weitere Prüfung abgefüllt, getestet wird im Rahmen von klinischen Studien die über 5 Jahre angelegt sind.

        • Selbst die Zulassungsbehörden wissen nicht was sie zulassen, und haben keine Studien aufliegen (wegen Betriebsgeheimnis, dass den Hersteller schützt und den der es bekommt dem Schaden überlässt)
        • Die Hepatis B Impfung ist seit 1985 gentechnisch hergestellt
        • Rekombinat am Beipackzettel bedeutet gentechnisch hergestellt
        Ebenso gentechnisch hergestellt:
        • Die Gebärmutterhalskrebsimpfung
        • Große Teile der Tollwut Impfung
        • Und ganz nachlässig ist man bei den Impfungen für Tiere
        • Das was verabreicht wird ist so angelegt, dass der Schaden nicht in der Kürze sichtbar wird, sondern dann wenn es zu spät ist.

        Diese Frau spricht auch darüber, dass sie ihre Arbeit bei AEGIS über einen Zeitraum von mehreren Monaten einstellen musste, da sie Depressionen bekommen hatte, und sie dachte, dass sie nicht mehr weiter machen könne, angesichts dessen was sich ihr bei ihren Recherchen offenbart hat.
        Dachte sie.

        1tag2019._ (@1tag2019._) bei TikTok
        https://www.tiktok.com/@1tag2019._/video/7165392883099405573?_r=1&_t=8XRF6RsXjks&is_from_webapp=v1&item_id=7165392883099405573

        Unabhängig von den Covid Impfstoffen, wo nur eine Handvoll Leute wussten, was in den Milliarden von Impfdosen enthalten ist – geht das seit Jahrzehnten so, und das Abartige ist, dass sie auf die Babys losgehen und die allermeisten Frauen ein ungutes Gefühl (Instinkt, Intuition) haben, wenn sie ihre Kinder impfen lassen, sie es aber machen wegen dem gesellschaftlichen Druck und dem Mangel an Unterstützung in Naturmedizin und den Zyklen und Rythmen der Frauen und Kinder.

        Die Antwort auf den LGBT-Q Irrsinn und Mikroaggressionen, weichgeimpft und immunsuppressiert, mit Kindern ohne Erwachsene in Vorbildfunktion, denn wo darf heute ein Kind noch Schmerzen haben, geschweige denn aus Schmerz lernen und eine Krankheit ohne Fiebersenker und Antibiotika (die verhindern, dass das Kind auch die Kartharsis seiner Krankheit durchlebt) durchtauchen:
        Und wenn sie das tun, haben diese Kinder noch ein anderes Problem, dass nennt sich Mobbing, und da sie vitaler und schlauer sind, haben sie auch mehr mit Neid und Konkurrenz zu kämpfen, und mit Dummheit wenn sie was bewegen möchten.
        https://t.me/rppinstitut/5424
        +

        Und ich persönlich bin der Meinung, dass die Natur für fast alles ein Kraut wachsen hat lassen und für den Rest Steine und Edelmetalle und höherschwingende Medizin wie Bachblüten, Hömoopathie, Lichtquanten, Aurachirugie und Chlorophyll, finden braucht man nur was zu einem passt, und das selbst technische Parasiten und Zusatzstiffe experimenteller Impfstoffe (lt den Eu Korruptionsjägern und Staatsanwälten, wissen nur eine Handvoll Leute was in den Impfstoffen, die der Menschheit ausgeteilt wurden, wirklich drinnen ist), wieder aus dem Körper entfernt werden können und von der Erde verstoffwechselt.

        Zur Rechtsreligion:
        „Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) bestätigt, dass sie eine laufende Untersuchung zum Erwerb von Covid-19-Impfstoffen in der Europäischen Union führt. Diese außergewöhnliche Bestätigung erfolgt wegen des extrem hohen öffentlichen Interesses.

        Es wird eng für Ursula von der Leyen. Europas oberste Korruptionsjägerin Laura Kövesi macht Jagd auf alle, die bei den milliardenschweren Pharma-Deals rund um die Corona-Impfung mitgeschnitten haben.

        Impfstoff-Deals: Diese Korruptions-Jägerin ermittelt gegen Von der Leyen & Co. | Exxpress
        https://exxpress.at/impfstoff-deals-diese-korruptions-jaegerin-ermittelt-gegen-von-der-leyen-co/

        +
        Anfangsverdacht – Wikipedia
        https://de.wikipedia.org/wiki/Anfangsverdacht
        Voraussetzungen
        Ein Anfangsverdacht, der Anlass zum Einschreiten gibt und zur Erforschung des Sachverhaltes verpflichtet, setzt voraus, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare (ohne erkennbare Verfolgungshindernisse, wie etwa offensichtlicher Schuldausschließungsgründe bei Kindern) Straftat vorliegen (vgl. § 152 Abs. 2 in Verbindung mit § 160 Abs. 1 StPO). Anlass zur Prüfung von Ermittlungen ergibt sich beispielsweise aus Strafanzeigen, amtlich erlangten Erkenntnissen (Konkursakten, Berichte in Medien), auch ausnahmsweise aus geheimdienstlichen Befunden oder privat erlangten Kenntnissen mit hohem öffentlich-rechtlichem Einschlag (besonderes öffentliches Interesse).[1]

        Legalitätsprinzip – Wikipedia
        https://de.wikipedia.org/wiki/Legalit%C3%A4tsprinzip
        Legalitätsprinzip in Österreich und der Schweiz
        Der Begriff Legalitätsprinzip hat in der österreichischen und der schweizerischen Rechtssprache neben der Verpflichtung der Ermittlungsbehörden zur Strafverfolgung eine zweite, grundlegendere Bedeutung. Das Legalitätsprinzip ist hier Teil des rechtsstaatlichen Grundprinzips der Bundesverfassung und besagt gemäß Art. 18 Abs. 1 B-VG (Österreich) bzw. Art. 5 Abs. 1 BV (Schweiz), dass die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund von Gesetzen ausgeübt werden darf – es entspricht also grob dem deutschen Begriff des Vorbehalts des Gesetzes. Jeder Verwaltungsakt, der gesetzt wird, muss durch ein vom Gesetzgeber erlassenes Gesetz gedeckt sein. Das Legalitätsprinzip soll das Handeln der Verwaltung für den Bürger vorhersehbar und berechenbar machen und so Willkür (in Deutschland: Art. 3 Abs. 1 GG) verhindern. Eine Durchbrechung erfährt das Legalitätsprinzip im Rahmen der Ermessensentscheidungen von Behörden.

        Das Legalitätsprinzip ist in Deutschland die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll und Steuerfahndung), ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie eine den Anfangsverdacht rechtfertigende zureichende Kenntnis von einer (möglichen) Straftat erlangt hat (§ 152 Abs. 2, § 160, § 163 StPO; § 386 AO).

        Durchbrechung
        Durchbrochen wird das Legalitätsprinzip durch das Opportunitätsprinzip. Eine Vielzahl von Gründen für eine Einstellung des Verfahrens nach dem Opportunitätsprinzip enthalten die §§ 153 ff StPO. Besteht zum Beispiel nur eine geringe Schuld (Geringfügigkeit der Schuld, § 153a StPO) oder sind weitere schwerer wiegende Straftaten zu verfolgen (§ 154 StPO), so kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegebenenfalls insoweit einstellen. Da aber der Polizei dieses Opportunitätsprinzip gerade eben nicht zusteht, ist diese verpflichtet, bereits beim bloßen Verdacht einer Straftat ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Selbst das Wissen um eine mit an Sicherheit grenzende spätere Einstellung dieses Verfahrens (zum Beispiel Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz zum Eigenkonsum) führt nicht dazu, dass auf die Anzeige verzichtet werden darf. Darüber hinaus werden Antragsdelikte in der Regel nur auf Strafantrag des Antragsberechtigten verfolgt (§§ 77 ff StGB).

        +
        Und jedes Gesetz muss mit den Menschenrechten konform sein, und Österreich ist das Einzigste Europaratsland, dass die Menschenrechte im Verfassungsrang hat: https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte

        Zur Geldreligion:
        Für die Finanzmarktinteressierten: Minute 12:29
        Sie können bei jedem Börsenkurs nachhelfen, dass ist technisch möglich!

        (558) From hell to heaven – Der Fall des Florian Homm | DW Deutsch – YouTube
        https://www.youtube.com/watch?v=5HrkYu68IjQ

    • Lina Maria Spari auf 6. November 2022 bei 17:36
    • Antworten

    Grüß Gott sehr geehrte Richter und Staatsanwälte der KriSta.

    Vielleicht hilft nachstehenden Doku generell zum Aufklären diverser Sachverhalte: Außergewöhnlich gut!

    https://t.me/macklemachtgutelaune/56631

    The Big Reset Movie | Deutsch

    Die beste Dokumentation über Corona, die sogar in einigen ausgewählten Kinos in Spanien lief. Nach diesem Film bleiben keine Fragen mehr offen. In diesem Werk kommen viele Experten aus unterschiedlichen Bereichen zu Wort. Ob es ein Nobelpreisträger für Medizin ist, Mathematiker oder Analysten, alle kommen auf dasselbe Ergebnis, dass die angebliche Pandemie, nicht mehr als ein Täuschungsmanöver war, für ganz andere politische Interessen.

    Diese Doku, wird selbst den härtesten Maßnahmen Hardliner erreichen, der danach erstmal durchatmen muss.

    Teile und speichere dir diese Doku, um sie mit deinen Freunden, Familienmitgliedern und Nachbarn zu teilen. Lade diesen Film über all hoch, wo du nur kannst, damit ihn so viele Menschen wie möglich sehen können.

    Selbst wenn du nur eine Minderheit von einer einzigen Person bist, bleibt die Wahrheit immer die Wahrheit.

    Die Dokumentation von Produziert von
    https://thebigresetmovie.com/

    Amen
    Lina Maria Spari

    1. Hallo Frau Spari,
      Hat man auch Zugang zur Doku „The Big Reset Movie“ wenn man nicht auf telegram unterwegs ist?

      Dann allgemein:
      Leider glauben immer mehr der standhaften Mitstreiter im Kritikerlager mittlerweile – weil K.L. einmal öffentlich zugegeben hat, dass Kinder keine Pandemietreiber sind und dass das mit den Kita-Schließungen und so nicht hätte sein müssen … – dass die Verantwortlichen jetzt doch merken, dass sie was anders machen müssen, dass es gerade bricht.

      Ich bin auf Grund dieser Aussage des K.L. genau der anderen Meinung – und erst recht nach der Änderung / Ausweitung des §130 SGB.
      Ich gehe davon aus, dass die sich so sicher sind, wie nie zuvor und deswegen meinen, dass sie eigentlich machen und sagen können, was sie wollen. Tun sie ja auch!
      Das erschreckt mich tagtäglich. „Corona“ war nur der Einstieg, was noch kommt, mag ich mir gar nicht vorstellen.

      Ist das noch menschlich? Oder ist gerade DAS menschlich – diese Gier nach Macht und danach, über andere bestimmen, sie erniedrigen, sie der eigenen Willkür aussetzen, sie erniedrigen und ihnen die Würde nehmen zu können bzw. zumindest zu versuchen, ihnen die Würde zu nehmen.
      Ich habe gerade 2 historische Romane um 1100 gelesen – irgendwie hatte ich ein Déjà-vu. Es scheint sich von Generation zu Generation, zwar mit größeren Abständen, aber immer und immer wieder zu wiederholen, je nach Zeitalter in anderer Ausprägung.

      Oder ist das, was wir ja seit knapp 3 Jahren erleben, schon ein Vorgeschmack auf KI – oder z.T. schon KI???

      Nach knapp 3 Jahren „Krieg“ gegen die eigene Bevölkerung und das Zurschaustellen einer Arroganz u. Selbstüberschätzung auf allen Ebenen und bei Politikern fast jeder Couleur, kann ich mir mittlerweile fast alles vorstellen.
      Leider :(.

      Mir wird Angst und Bange, wenn ich an die nächsten Monate denke, auch was die gesamtpolitische Lage betrifft.

      Sollten wir alle im Frühjahr noch putzmunter sein, dann würde ich gerne zur mentalen Unterstützung nach Plön kommen, wenn jemand den genauen Termin des Prozessbeginns von Prof. Bhakdi kennt. Vieleicht gibt es ja auch schon „Formationen“ :), die das planen und wo man auch Fahrgemeinschaften bilden kann.

      Herzliche Grüße,
      Dr. med. Susanne Lehmkuhl-Eichhorn

      P.S. – ich habe das ja in früheren Kommentaren schon angesprochen und stehe auch dazu – ich schäme mich zutiefst für meine ärztlichen Kollegen.
      Wobei, das sind für mich eigentlich keine Ärzte, sondern nur Mediziner – Arzt sein oder Mediziner, das ist ein meilenweiter Unterschied – nicht nur für mich.
      Viele Ärzte sind – so mein Empfinden – auf „unserer“ Seite – insofern kann ich das mit dem Schämen auch lassen und ändere das in Fassungslosigkeit gegenüber dem Agieren eines Großteils der Medizinern, die einen großen Anteil daran haben, dass das mit der Pseudopandemie bisher so „gut“ gelungen ist.

      Ich wünsche Prof. Bhakdi bis zur Verhandlung viel Kraft und gutes Durchhalten, und hoffe, dass er sich mit vielen lieben Menschen umgeben kann, die ihn stützen und schützen.

    • Doris David auf 6. November 2022 bei 15:27
    • Antworten

    Weil er auch hier noch unvermindert zutrifft, möchte ich meinen Kommentar hier wiederholen, den ich im Fall Sucharit Bhakdi unter Ihrem vorherigen Artikel vom Juni‘ 2022 dazu gepostet hatte:

    Prof. Dr. Sucharit Bhakdi ist der Regierung ein Dorn im Auge, weil er von Beginn an in der medizinisch- fachlichen Beurteilung des „Pandemie“- Geschehens Recht hatte und wissenschaftlich fundiert widersprach.
    Ihn gleich zu Beginn medial als „Covidioten“, „Verharmloser“, „Pandemieleugner“ oder „Verschwörungstheoretiker“ zu bezichtigen und zu beleidigen, war ein schrecklicher Affront gegen ihn und machte mich erst recht skeptisch. Denn wer sich dem wissenschaftlichen Diskurs nicht stellt, sondern Gegenargumente ignoriert und wegzensiert, der macht sich selbst verdächtig.
    Um das Notlage- und Panik-Narrativ weiterhin krampfhaft aufrecht zu erhalten, will man ihn jetzt mit dem ganzen Aufgebot an Staatsmacht seines Ansehens und seiner Integrität berauben, ihn mundtot machen und sogar existenziell vernichten.
    Daraus wird aber nichts, sie schaffen damit nur einen „Märtyrer“, der noch mehr verehrt wird, als zuvor. Das wird ein Bumerang, der zurückschlägt! Denn dieses Konstrukt an Klage ist so offensichtlich falsch und infam, dass es alle, die Herrn Bhakdi nur als sanft und menschenfreundlich kennen, durchschauen.
    Prof. Dr. Bhakdi kam nach Ende des 2. Weltkrieges zur Welt und wuchs in liebevoller Obhut seiner thailändischen Eltern in USA und in Ägypten auf. Dabei wurden ihm deren ethnische und kulturelle Hintergründe zuteil, die Basis für ein sanftes, freundliches und faires Miteinander sowie ein leidenschaftliches, selbstloses berufliches Wirken darstellten. Sein Blick auf die deutsche Geschichte wurde von exterritorialer Sicht geprägt, frei von nationalem Schuldtrauma oder schwieriger deutscher Vergangenheits-Bewältigung.
    Wenn er nun davon spricht, dass die Menschen in Israel (die aus Deutschland geflohenen und emigrierten Juden) viel von den Deutschen gelernt und mitgenommen haben, meinte er damit unsere von ihm verehrten und bekannten Tugenden wie Fleiß, Ordnung, Pünktlichkeit, Disziplin, Zuverlässigkeit, Perfektionismus, aber auch z.T. die dummen bis abgrundtief bösen Untugenden wie z.B. Tunnelblick, Engstirnigkeit, Obrigkeitshörigkeit, Kadavergehorsam, Pragmatismus und Denunziantentum- die er leider mittlerweile auch zur Genüge kennenlernen durfte.
    Das führte seiner Meinung nach dazu, dass sich die Bürger Israels in tragischer Weise selbst schadeten, indem sie sich kollektiv als die ersten menschlichen „Laborratten“ der ganzen Welt missbrauchen ließen, statt sich gegen die Pfizer-Verträge ihrer autokratischen Regierung zu wehren, sie zu hinterfragen und ihnen zu widersprechen. Als israelische Medien bereits über schwere Impfnebenwirkungen sowie unerwartete Todesfälle bei jungen Erwachsenen berichteten, schwante ihm als besorgtem Experten eine mögliche dramatische Wiederholung des Schicksals der Juden im 3. Reich, die angefangen vom auf-oktruierten medizinischen Experiment bis hin zu einem – vielleicht dieses Mal nur fahrlässig in Kauf genommenen – Genozid, also einem Holocaust 2.0 reichen könnte. Ich hatte das Interview damals direkt gesehen und Sucharit Bhakdi aus dem Zusammenhang auch richtig verstanden. Seine Sorge drückte er als Nichtpolitiker vielleicht nur etwas ungeschickt oder nicht detailliert genug aus, so dass man ihm nun jedes Wort auf die Goldwaage legt und versucht, einen Strick daraus zu drehen. Aber Eines war aus seinen Worten garantiert nicht zu entnehmen: Antisemitismus! Auf eine antisemitische Hetze hätte ich – nicht nur aufgrund meiner jüdischen Vorfahren- sofort empfindlich reagiert. Diese Tendenz kann ich bei Prof. Dr. Sucharit Bhakdi’s Ausführungen aber keineswegs und auch sonst niemals erkennen‼️

    • R. Matzen auf 6. November 2022 bei 14:46
    • Antworten

    Zu der Frage, warum der Generalstaatsanwalt das Verfahren an sich gezogen hat, ist anzumerken, daß es einige, politisch links zu verortende, Proteste gegen den Einstellungsbeschluß der Staatsanwaltschaft Kiel gegeben hatte.
    Der damalige Generalstaatsanwalt Wolfgang Zepter hatte sich mit diesem Schritt meiner Meinung nach vor die Staatsanwaltschaft Kiel stellen wollen. Das ist wohl doch auch seines Amtes!
    Zepter trat mit Ablauf des Jahres 2021 in den Ruhestand.
    Bemerkenswert ist jetzt zweierlei. Erstens ist seine Stelle nach wie vor unbesetzt; die möglichen Nachfolger liefern sich jetzt vor Gericht einen sehenswerten Schlagabtausch, und zweitens wurde die Anklage nur wenige Tage nach der Landtagswahl in Schleswig Holstein erhoben. Da mag ich nicht an Zufall glauben…

    • Dr. Karin Eckermann auf 6. November 2022 bei 13:30
    • Antworten

    Ich danke Professor Bhakdi für seine bahnbrechende Aufklärungsarbeit und seine mutige Verteidigung des Nürnberger Kodex.
    Ich hoffe, dass die Plöner Richter Kants kategorischen Imperativ und den Schutz der Grundrechte anwenden werden.

    • Gisela auf 5. November 2022 bei 17:32
    • Antworten

    Es ist sehr traurig, dass so wahrheitsliebende ehrliche Menschen wie Prof. Bhakdi jetzt gerichtlich verfolgt werden. Er hat sich sicher nichts zuschulden kommen lassen. Das ist einfach Verfolgung der Menschen, die es mit uns ehrlich meinen und die gewollte Plandemie aufdecken helfen. Ich habe große Achtung vor solchen Menschen und wünschte, wir hätten mehr davon. Ich vertraue auf Gottes Gerechtigkeit, dass dieser Mann nicht zu Unrecht verurteilt wird. Er ist ein Friedensaktivist und würde niemanden zu Unrecht verurteilen. Ich bin ihm sehr dankbar, dass er zeigt, wie gefährlich diese Impfungen sind. Es sterben ja bereits so viele plötzlich im Schlaf….

    • Ines von Külmer auf 5. November 2022 bei 14:01
    • Antworten

    Mein Vertrauen in die Rechtssicherheit hier ist tief erschüttert. Man kann Impfkritiker ins Gas schicken wollen, das ist in Ordnung. Aber Politiker und „Prominente“ selbst haben Menschen, die sich einem Genexperiment, zu Recht, nicht unterziehen wollten, auch massiv verunglimpft. Der Nürnberger Kodex ist also nur noch eine Hülle. Während berechtigte Kritiker um ihre Existenz fürchten müssen.

    • KRiStA1517 auf 5. November 2022 bei 13:40
    • Antworten

    (…)
    Viel Kraft Herrn Bhakdi und seinen Verteidigern in diesem – wie wir alle spätestens seit dem letzten heimlichen Ausbau der rechtstaatswidrigen Unbestimmtheit des § 130 StGB wissen können – aussichtslosen Kampf!

    • Sabine Mühr auf 5. November 2022 bei 11:54
    • Antworten

    Ich bin jeden Tag aufs Neue fassungslos, was in diesem Land abläuft.
    Menschen, die in der PLANDEMIE den Mut hatten, aufzustehen und öffentlich ihre berechtigten Fragen zu stellen und berechtigte Kritik an den sogenannten Massnahmen öffentlich Kund zu tun.
    Diese wahrhaftigen Menschen, wie Professor Bhakdi werden jetzt mit aus der Luft gegriffenen Unterstellungen vor Gericht gestellt. Nachdem sie in einer Nacht- und Nebelaktion den Paragraphen 130 Strafgesetzbuch geändert haben.
    Ich schäme mich für meine Deutschen Mitmenschen, die nichts aus der Vergangenheit gelernt haben und immer noch nicht eigenständig denken

    • ROLAND R. auf 5. November 2022 bei 11:23
    • Antworten

    Diese Justiz ist keine mehr.
    Die Gewaltenteilung ist aufgehoben.
    Es gibt Gefälligkeitsurteile , die den Narrativen der Regierung folgen, somit machen sich die Richter zu Erfüllungsgehilfen.
    Kein Gericht urteilt mehr unbefangen.
    Siehe Weimar usw.
    Hier begehen sie selbst Straftaten, Rechtsbeugung.
    Wo sind die Verurteilungen von Scholz , Spahn und Co. Sind vor diesen Gerichten manche Gleicher als Gleich?
    Essen sie alle zu Abend mit diesen „“Politikern“?

    • Martin T auf 5. November 2022 bei 6:31
    • Antworten

    Mal angenommen wir schmiedeten einen Plan, wie wir Personen identifizieren können, die bei einer propagierten Entmenschlichung einer beliebig definierten Gruppe katalysierende Wirkung zeigen. Um in einer Welt zu leben, wo derartige Auswüchse keinen fruchtbaren Boden mehr finden, könnten wir künftig jene von Verantwortung fern halten. Dazu wären die letzten zwei Jahre das perfekte Drehbuch!

    • Peter Kalkofen auf 5. November 2022 bei 2:10
    • Antworten

    Ich danke ihnen ausdrücklich für die Informationen. Bin ihrer Ansicht und freue mich über die Ausführung. Ich denke, es gibt nicht einen Grund für die Annahme der Staatsanwaltschaft. Für mich findet hier vielmehr eine unfassbare Vorverurteilung seitens der Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichtes statt dass sich ausschließlich auf ein mögliches Unrechtsurteil diktatorischer Art auswirken kann. In der Haut des Richters, der Richterin möchte ich nicht stecken. Für mich und hoffentlich für alle Beteiligten gilt Artikel 5 des GG. Ich empfinde Ekel für die Anklage und besonders deren Zulassung durch das Amtsgericht. Pfui der Justiz bis hierher. Bin über den Ausgang sehr gespannt.

    • Fabian Redondo auf 4. November 2022 bei 19:30
    • Antworten

    Bärbel Bohley: Die Frau, die es voraussah
    „Das ständige Lügen wird wiederkommen“
    Alle diese Untersuchungen, die gründliche Erforschung der Stasi-Strukturen, der Methoden, mit
    denen sie gearbeitet haben und immer noch arbeiten, all das wird in die falschen Hände geraten. Man
    wird diese Strukturen genauestens untersuchen, um sie dann zu übernehmen.
    Man wird sie ein wenig adaptieren, damit sie zu einer freien westlichen Gesellschaft passen. Man
    wird die Störer auch nicht unbedingt verhaften. Es gibt feinere Möglichkeiten, jemanden unschädlich
    zu machen. Aber die geheimen Verbote, das Beobachten, der Argwohn, die Angst, das Isolieren und
    Ausgrenzen, das Brandmarken und Mundtot machen derer, die sich nicht anpassen – das wird
    wiederkommen, glaubt mir. Man wird Einrichtungen schaffen, die viel effektiver arbeiten, viel feiner
    als die Stasi. Auch das ständige Lügen wird wiederkommen, die Desinformation, der Nebel, in dem
    alles seine Kontur verliert.
    Bärbel Bohley

    • Detlef Baum auf 4. November 2022 bei 19:21
    • Antworten

    Wenn es andersrum darum gegangen wäre Coronagläubige zu diffamieren, wäre mit Sicherheit eine Verurteilung erfolgt.

    • WhiteRabbit auf 4. November 2022 bei 18:49
    • Antworten

    Uiii, da sind sich die Querdenker“juristen“ mal wieder einig in ihrem Quatschjura und springen einem Desinformanten bei, dessen Aussagen auf Antisemitismus, Verschwörungsmythen und Mutmaßungen beruhen (und zurecht keinerlei Bedeutung eingeräumt wird))… Hier wird die Demokratie und den Rechtsstaat versucht zu delegitimieren und Vergleiche mit dem 3. Reich gezogen. Ja, ihr seid alle wie Sophie Scholl ;)… Per Definition wird hier ein mutmaßliche Volksverhetzer mit Volksverhetzung verteidigt. Das nennt man übrigens Extremismus und ist ein Fall für den Verfassungsschutz… Ich werd‘ das mal weiterleiten.

    1. Gute Besserung, und versuch, an deinem Hass nicht zu ersticken. Und nicht vergessen: Immer schön hoch mit dem Arm — äh, Ärmel! Wie es sich für einen guten Mitläufer und -täter gehört.

    • Bettina auf 4. November 2022 bei 15:47
    • Antworten

    Nach Art. 3 GG sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich.

    Es gibt Möglichkeiten zu differenzieren, wenn die Differenzierung nicht willkürlich ist und wenn sie verhältnismäßig ist.

    Außerdem muss es ein legitimes Differenzierungsziel geben.

    Gibt es ein legitimes Differenzierungsziel?

    Damit will ich keineswegs sagen, dass Prof. Sucharid Bhakdi überhaupt angeklagt werden sollte.

    Das zur Klarstellung, falls jemand die Rhetorik meiner Frage nicht richtig einschätzen sollte.

      • David auf 4. November 2022 bei 21:50
      • Antworten

      Uli Hoeneß als Paradebeispiel für die Widerlegung Ihrer Aussage.“Eigentlich“ sollte das 3. Grundgesetz die Bürger schützen. So viel zur Gewaltenteilung. Der Rechtsstaat schafft sich Schritt für Schritt ab.
      ABER: Nie wieder Sozialismus!

    • M. Becherer auf 4. November 2022 bei 15:04
    • Antworten

    Eine Ärztin aus Oberbayern wurde zu einer zweijährigen Haftstrafe wegen Maskenattest verurteilt. Nicht auf Bewährung, nur deshalb weil sie keine Einsicht zeigte. Glücklicherweise gibt es noch mutige Menschen, die sich nicht verbiegen lassen !!! Sie hat meinen allergrößten Respekt!
    Frau S. erhielt einen Freispruch, ich bin fassungslos ! — Im Vortrag von Prof. Schubert wird es deutlich:
    Bleibt es bei verbalen Attacken ?
    Wann schlägt es in Gewalt um ?
    Wieder habe ich das Gefühl, dass deutsche Gerichte einen Nährboden bereiten. Eine Schande !
    Mir fällt der Ausspruch von Max Liebermann ein. Am 30. Januar 1933 beobachtete er einen Fackelzug zur Machtergreifung von Hitler: „Ich kann gar nicht soviel fressen, wie ich kotzen möchte“.

  3. Vielleicht hat der Amtsrichter von Plön das Verfahren gegen den namhhaften Kritiker der umstrittenen Grippepolitik auch aus persönlicchem Opportuninsmus zugelassen. Etwa um einer morgendlichen Hausdurchsuchung der Sttaatsmacht bei störrischen Richtern zu entgehen. Solche früher mal undenkbaren Aktionen sind ja inzwischen kein Novum mehr im bereits hinreichend entgleisten Rechtssystem der neudeutschen Republik.

      • Franco Di Muro auf 4. November 2022 bei 16:13
      • Antworten

      Beihilfe in Genozid! StGB
      Der Richter ist sofort anzuzeigen!

  4. Der autoritäre Staat hält sich ein Heer von Adjutanten und nennt dies „Justiz“. Diese Leute werden von eben diesem autoritären Staat alimentiert, sind ihm zu bedingungslosem Gehorsam verpflichtet und sprechen daher „Recht“ streng in seinem Sinne. Wer an die „Unabhängigkeit der Justiz“ glaubt, dem ist im Grunde nicht mehr zu helfen.

    • Florian Gruner auf 3. November 2022 bei 18:52
    • Antworten

    Irgendwie erinnert mich dies an eine Zeit, die ich zwar nicht erlebt habe, aber aus Erzählungen meiner Eltern kenne.
    Und ja, ich musste gerade unweigerlich an die Geschwister Scholl denken.
    In einem Land, in dem für die beiden hingerichteten Geschwister eine Gedenkstätte errichtet wurde, geschehen nun wieder Dinge, die ich mir in meinen schlimmsten Träumen nicht hätte vorstellen können und auch nicht wollen.
    Was für eine Schande!!!

  5. Wie jämmerlich ist das denn? Der Einzige der sieht was da läuft ist Bhakdi! Habt ihr Angst dass ihr dran kommt? Ihr seid das Letzte!

    • Katharina Citreck auf 3. November 2022 bei 15:54
    • Antworten

    Ich schäme mich für Deutschland!
    Und ich finde es ein Skandal, dass das Amtsgericht Plön eine Klage gegen Prof. Bhakdi zugelassen hat. Für mich ist das so, als stelle man Ghandi vor Gericht.
    Ich habe mein Vertrauen in die Regierungen seit 2020 verloren, aber auch das Vertrauen in die Medien und nun auch mein Vertrauen in ein rechtsstaatliches Land, was einige Staatsanwälte und Gerichte angeht.
    Was ist nur aus diesem Land geworden?!

  6. Strafprozesse in der BRD – wie zuverlässig ist die Tatsachenaufklärung bei der Hauptverhandlung? Aus einem meiner Strafprozesse: Der „Experte“ hatte in seinem „Gutachten“ – das ich vor der Verhandlung zugestellt bekam – mich u. a. beschuldigt, dass ich kein Diplom besitze. Für die Verhandlung selbst habe ich dann buchstäblich kiloweise (Bücher … und auch das DIPLOM) mitgebracht sowie ein schriftliches Plädoyer – zum rettungslosen vollständigen Zerreißen des „Gutachtens“.
    In der Hauptverhandlung verbot mir der Richter das Verlesen des Plädoyers. Obendrein verbot er mir, das Gutachten zu kritisieren. Es ginge in der Verhandlung nur noch um die Festlegung meiner Strafe (Schöffengericht – nur zuständig für erwartete Freiheitsstrafen von zwei bis vier Jahre Gefängnis).
    Über diese Hauptverhandlung stand sogar etwas in den Mainstream-Medien, wenngleich radikal unzutreffend.
    Anyway: Entgegen dem Verbot habe ich in der Verhandlung dem Richter viele Beweise gezeigt dafür, dass das Gutachten eine absurde Lügenpropaganda ist – auch mein Diplom. Der Vorgang ist in den Justizakten protokolliert – das Verhandlungsprotokoll habe ich vorliegen. Und die Justiz? Sie verbietet mir bis heute, das Gutachten zu kritisieren, d. h. ich mache mich bereits durch Erwähnung des Diploms strafbar. Ich veröffentliche das Diplom in Fotos, in Videos, ich nenne den Richter und die Staatsanwälte und v. a. den „Gutachter“ beim Namen und bezeichne sie öffentlich als Lügner und Rechtsbeuger.
    Gegen ein solches System hilft nur der aufrechte Widerstand.

      • Franco Di Muro auf 4. November 2022 bei 16:10
      • Antworten

      Gut so! Ich habe Strafanzeige gegen 7 Richter wegen Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger erstattet!
      Unter anderem involviert sind auch Richter des OLG Düsseldorf!

      • Johann P. Glahmeyer auf 8. November 2022 bei 7:06
      • Antworten

      Der Sinn des Hantierens mit ‚Recht‘ liegt in der Legislative. Wer dennoch an die
      (weisungsgebundene) ‚Jurisdiktion‘ glaubt, und auch noch auf diese pocht,
      sie vorführt, der hat auf Sand gebaut.
      Ist nicht Hochverrat seit jeher eine Frage des Ortes und des Datums ?

        • Bettina auf 8. November 2022 bei 11:17
        • Antworten

        Sie denken an die Geschwister Scholl?

          • Johann P. Glahmeyer auf 8. November 2022 bei 15:48
          • Antworten

          Gutes Beispiel.
          Erinnern Sie bitte auch, daß ein gewisser Herr aus Rhöndorf im Falle Augstein „an einem Abgrund von landesverrat“ zu stehen sich echauffierte, gemessen an dem, was seine späteren Nachfolger in jahrzehntelanger Arbeit vorbereitet haben: „Stimmen mehr als zwei Dinge überein, so ist das kein Zufall.“ -(Waleri Petrowitsch Kalinin)

    • Gunter Landahl auf 3. November 2022 bei 13:00
    • Antworten

    „Ich hätte jeden Impfverweigerer ins Gas geschickt oder in ne Genickschussanlage gesteckt…Ah und in ein KZ davor um die Verweigerer dann erstmal auszubeuten, zu foltern etc.“
    „Frau S. könne es ja vielleicht nicht so gemeint haben.“ Was rauchen diese Rechtsverdreher oder in welcher Abhängigkeit stehen sie zu Gates, Soros, Schwab, Rockefeller usw.?
    Für Sucharit Bhakdi stehen wir, im März 2023, in Plön!
    Free J. Assange, E. Snowden, M. Ballweg, O. Janich usw. sowie Karl Hilz († 19.11.2021)- RIP „Habe die Ehre“

    Wir müssen diesen korrupten Laden bis in die Spitzen, der EU, des WEF, der WHO, der Nato und der UN aufräumen!

    Mit den besten Wünschen, für eine erfolgreiche Arbeit.
    Gunter Landahl

      • Franco Di Muro auf 4. November 2022 bei 16:06
      • Antworten

      Voll dabei!!!

    • János Schlichter auf 3. November 2022 bei 12:34
    • Antworten

    Leider bestätigt sich meine hier bereits mehrfach geäußerte Einschätzung und, leider muss man darauf in diesem Land explizit darauf hinweisen, meine ganz persönliche Privatmeinung, einmal mehr: „Deutschland entfernt sich immer weiter von einem freien, demokratischen Rechtsstaat, und nimmt immer stärkere faschistische Züge an.“ Nicht nur das hier angeführte Urteil im Fall von Frau S. zeigt, wie sogenannte „Ungeimpfte“, also Menschen die von ihrem Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit Gebrauch machen, in schändlichster Art und Weise diffamiert und bedroht werden. Ich fühle mich durch solche öffentlichen Äußerungen und von der Verharmlosung seitens der Gerichte an Leib und Leben bedroht. Für die Staatsanwaltschaft Berlin ist auch legitim und rechtens, dass die amtierende Gesundheitssenatorin offen dazu aufgefordert, sich nicht mit „Ungeimpften“ zu treffen. Ich möchte mir nicht ausmalen was los wäre, hätte es anstelle von „Ungeimpfte“ Juden oder Muslime geheißen.

    Deutschland, wie auch mein Heimatland Österreich hat aus seiner traurigen und dunklen Geschichte nichts gelernt. Im Gegenteil erscheint es, die selben Fehler würden erneut begangen. Selbst die New York Times fand die Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Deutschland einen Leitartikel wert, in dem die Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Deutschland als die stärksten aller Demokratien weltweit bezeichnet wurden. Das deutsche Netzdurchsetzungsgesetz, welch ein Wortungetüm, diente Erdogan für die, auch von Deutschland zurecht kritisierte Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei als Vorlage. Das sagt eigentlich alles über den katastrophalen Zustand der Grundrechte, und der Meinungsfreiheit im Besonderen, aus.

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