„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Cancel Culture und Cancel Science als demokratieschädliche Phänomene unserer Zeit

I.          Das Problem

In jüngerer Zeit greifen die Phänomene Cancel Culture und Cancel Science[1] immer stärker um sich. Worum handelt es sich hierbei?

Ein Künstler möchte mit seinem Auftritt ein Publikum erreichen. Ein Wissenschaftler möchte mit der Darstellung seiner Abhandlungen – ob in Schrift oder in Vorträgen – einen Beitrag zum fachlichen Diskurs leisten. Dies missfällt anderen. Entweder, weil sie die fachlichen Inhalte nicht teilen, weil sie diese für rechtswidrig erachten, weil sie die künstlerische Darstellung vielleicht für geschmacklos halten oder weil sie unabhängig von den konkreten fachlichen oder künstlerischen Inhalten die Person nicht mögen und sie daher nicht zu Wort kommen lassen wollen. Man möchte nicht, dass diese Person öffentlich Gehör findet.

Umgesetzt wird diese Verhinderung des öffentlichen Gehörs im Wesentlichen durch zwei Mechanismen:

Entweder der Veranstalter des künstlerischen Auftrittes oder des Vortrages bzw. der Verlag, der Herausgeber oder die Redaktion eines Fachmediums wollen in eigener Person das öffentliche Gehör unterbinden. Dann haben sie selbst die Möglichkeiten dazu, aufgrund der regelmäßig bestehenden Vertragsautonomie keine Verträge mit den betreffenden Personen zu schließen. Wurde bereits ein Vertrag geschlossen, kommt es mitunter zur Kündigung, zum rein faktischen Absagen oder Unterbinden von Veranstaltungen oder Vorträgen, mitunter unter Verweis auf die fehlende Möglichkeit, durch äußere Einflüsse die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Oder: Andere Personen oder Interessengruppen, die nicht unmittelbar Vertragspartner sind, üben (gesellschaftlichen) Druck auf den Veranstalter, Verlag etc. aus, um diesen dazu zu bewegen, seinerseits der betroffenen Person das öffentliche Gehör nicht zuteil werden zu lassen, sie also auszugrenzen aus dem Debattenraum.

Im weiteren Sinne lässt sich unter dem Begriff Cancel Culture auch das Unterbinden oder Löschen von Nachrichten in sozialen Netzwerken verstehen. Insbesondere das 2017 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz zwingt die Betreiber von sozialen Netzwerken dazu, vor allem rechtswidrige Inhalte zu unterbinden. Daneben gibt es eine Vielzahl von weitergehenden vertraglichen Regelungen, die über allgemeine Geschäftsbedingungen Geltung beanspruchen und deutlich über das gesetzlich notwendige Maß hinaus die Äußerung und Verbreitung von Inhalten beschneiden, so beispielsweise die „Community-Richtlinien“ von YouTube.[2]

Insgesamt wird Cancel Culture und Cancel Science daher mitunter auch mit Absage-, Lösch- oder Zensurkultur übersetzt.[3] Eine Sonderform für einen Teilbereich, allerdings verbunden mit einer Intensivierung der Rechtseinbußen für die betroffene Person, ist das sogenannte „Deplatforming“. Hierunter ist der dauerhafte Ausschluss einzelner Personen oder Gruppen von zumeist digitalen Plattformen wie sozialen Netzwerken oder anderen Online-Diensten zu verstehen.[4]

Als einige der vielen Beispiele von Cancel Culture oder Cancel Science können genannt werden:

  • Der Fall Lisa Eckert: Lisa Eckert war im Sommer 2020 vom Hamburger Literaturfestival Harbour Front wegen angeblicher Sicherheitsbedenken ausgeladen worden, und vermeintlich auch, weil offenbar andere Autoren nicht mir ihr gemeinsam auftreten wollten, wohl, weil sie angeblich rassistische und antisemitische Klischees bediene.[5] 
  • #allesdichtmachen: Die heftigen Reaktionen auf die Aktion #allesdichtmachen von 50 Künstlern aus dem Jahre 2021, bis hin zu Forderungen, TV-Verträge mit den beteiligten Schauspielern aufzukündigen.[6] 
  • Achgut.com: Im Juni 2022 hatte offenbar ein anonymer Twitter-User mit einem fragwürdigen Tweet mit Erfolg einen Mechanismus in Gang gesetzt, an dessen Ende dem großen Online-Blog „Die Achse des Guten“ (achgut.com) der Werbepartner Audi sowie der einzige Anzeigenpartner die Zusammenarbeit gekündigt hat. Hierbei wurde auch bekannt, dass Audi nach Auskunft einer dortigen Mitarbeiterin sogenannte „Inklusions- und Exklusionslisten“ führt.[7] 
  • Der Fall Humboldt-Universität und Marie-Luise Vollbrecht: Die Biologin sollte während der langen Nacht der Wissenschaften im Juli 2022 an der Humboldt-Universität zu Berlin einen Fachvortrag zum Thema Geschlecht und Gender halten. Aufgrund von Protesten durch Aktivisten wurde der Vortrag durch die Universität abgesetzt.[8] 
  • Jüngstes Beispiel ist der Fall Hans-Georg Maaßen. Am 22. August 2022 hat das Portal Legal Tribune Online (LTO) einen Artikel veröffentlicht, der als Verbreitung der Forderung u. a. juristischer Verbände zu verstehen ist, der Fachverlag C. H. Beck solle die Zusammenarbeit mit Maaßen beenden.[9]

II.         Nutzen und Schädlichkeit für unsere Demokratie

Einerseits ist es erforderlich, rechtswidrige, insbesondere strafbare Inhalte – ob analog oder digital – zu unterbinden und hierfür entsprechende Mechanismen zu etablieren.

Andererseits ist es zwingend notwendig und konstitutive Voraussetzung einer Demokratie, dass Menschen ihre Meinung frei äußern können (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), dass Wissenschaftler ihre Thesen und Herleitungen ungehindert darlegen und am wissenschaftlichen Diskurs teilnehmen können (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG), und auch, dass Künstler sich in ihrer Profession ausdrücken und dabei auch ihr Publikum erreichen können (ebenso Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG).

So formulierte bereits 1966 das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Parteienfinanzierung zu Art. 5 Abs. 1 GG:

„Das durch Art. 5 GG gewährleistete Recht der freien Meinungsäußerung, Presse-, Rundfunk-, Fernseh- und Filmfreiheit sind für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend (BVerfGE 5, 85 (134 f., 205); 7, 198 (208); 12, 113 (125)). Art. 5 GG garantiert auch die freie Bildung der öffentlichen Meinung (BVerfGE 8, 104 (112)). Aus dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung ergibt sich ein grundsätzliches Recht der freien politischen Betätigung (BVerfGE 5, 85 (134 f.)). Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Petitionsrecht sichern die Freiheit der Meinungs- und Willensbildung des Volkes. Art. 21, 38 und 28 GG schützen zusätzlich die freie Willensbildung des Volkes. Die in der öffentlichen Meinung zum Ausdruck kommenden Zielvorstellungen, politischen Auffassungen und Stellungnahmen sind als „Vorformung der politischen Willensbildung des Volkes“ gekennzeichnet worden (vgl. BVerfGE 8, 104 (113)). In einem demokratischen Staatswesen muss sich insbesondere die Willensbildung des Volkes frei, offen und unreglementiert vollziehen […]“[10]

Zur Wissenschaftsfreiheit führte das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss über jugendgefährdende Schriften aus dem Jahr 1994 aus:

„Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG schützt aber nicht eine bestimmte Auffassung von Wissenschaft oder eine bestimmte Wissenschaftstheorie. Das wäre mit der prinzipiellen Unvollständigkeit und Unabgeschlossenheit unvereinbar, die der Wissenschaft trotz des für sie konstitutiven Wahrheitsbezugs eignet (vgl. BVerfGE 35, 79 <113>; 47, 327 <367 f.>). Der Schutz dieses Grundrechts hängt weder von der Richtigkeit der Methoden und Ergebnisse ab noch von der Stichhaltigkeit der Argumentation und Beweisführung oder der Vollständigkeit der Gesichtspunkte und Belege, die einem wissenschaftlichen Werk zugrunde liegen. Über gute und schlechte Wissenschaft, Wahrheit oder Unwahrheit von Ergebnissen kann nur wissenschaftlich geurteilt werden (vgl. BVerfGE 5, 85 <145>); Auffassungen, die sich in der wissenschaftlichen Diskussion durchgesetzt haben, bleiben der Revision und dem Wandel unterworfen. Die Wissenschaftsfreiheit schützt daher auch Mindermeinungen sowie Forschungsansätze und -ergebnisse, die sich als irrig oder fehlerhaft erweisen. Ebenso genießt unorthodoxes oder intuitives Vorgehen den Schutz des Grundrechts. Voraussetzung ist nur, dass es sich dabei um Wissenschaft handelt; darunter fällt alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter Versuch zur Ermittlung von Wahrheit anzusehen ist (vgl. BVerfGE 35, 79 <113>; 47, 327 <367>).“[11]

Beide Notwendigkeiten – das Unterbinden rechtswidriger Inhalte sowie die möglichst weitgehende Gewährung der Grundrechte von Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und Wissenschaftsfreiheit – stehen daher in einem erheblichen Spannungsverhältnis. Die Bestimmung dessen, was noch zulässig sein muss bzw. bereits nicht mehr zulässig sein darf, ist ein schwieriges Unterfangen – eine Wanderung auf einem schmalen Grat, die der Gefahr ausgesetzt ist, (politisch) missbraucht zu werden, sowohl von staatlichen Akteuren als auch privaten größeren Playern, welche über die sogenannte mittelbare Drittwirkung der Grundrechte diese in gewissem Maße beachten müssen.[12]

Derzeit scheint sich diese Gefahr in erheblichem Umfang zu realisieren.

So erklärte der Geschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Alexander Skipis, bei einer Debatte zum Internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai 2021 in Berlin: „Das ist das Gift, das uns gerade zersetzt“, wer sich darauf einlässt, überlasse den Raum denen, „die diesen Terror [gemeint Cancel Culture] verbreiten“.[13]

Gegen das Phänomen Cancel Culture haben sich Projekte gegründet. So wurde der „Appell für freie Debattenräume“[14] am 1. September 2020 im Internet auf der Seite Intellectual Deep Web Europe veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um die deutsche Adaption des zuvor in den Vereinigten Staaten gestarteten Projekts „A Letter on Justice and Open Debate“ des US-Amerikaners Thomas Chatterton Williams. Unter dem Hashtag #CancelCancelCulture wurde der Aufruf ab Herbst 2020 auf Twitter beworben. Er richtet sich – wie der Name vermuten lässt – gegen Cancel Culture.[15]

Ferner hat sich im Februar 2021 das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit e.V.[16] gegründet. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von mittlerweile über 700 Professoren und Doktoren mit dem gemeinsamen Anliegen, die Freiheit von Forschung und Lehre gegen ideologisch motivierte Einschränkungen zu verteidigen und zur Stärkung eines freiheitlichen Wissenschaftsklimas beizutragen. In seinem Manifest formuliert das Netzwerk unter anderem Folgendes:

„Wir beobachten, dass die verfassungsrechtlich verbürgte Freiheit von Forschung und Lehre zunehmend unter moralischen und politischen Vorbehalt gestellt werden soll. Wir müssen vermehrt Versuche zur Kenntnis nehmen, der Freiheit von Forschung und Lehre wissenschaftsfremde Grenzen schon im Vorfeld der Schranken des geltenden Rechts zu setzen. Einzelne beanspruchen vor dem Hintergrund ihrer Weltanschauung und ihrer politischen Ziele, festlegen zu können, welche Fragestellungen, Themen und Argumente verwerflich sind. Damit wird der Versuch unternommen, Forschung und Lehre weltanschaulich zu normieren und politisch zu instrumentalisieren. Wer nicht mitspielt, muss damit rechnen, diskreditiert zu werden. Auf diese Weise wird ein Konformitätsdruck erzeugt, der immer häufiger dazu führt, wissenschaftliche Debatten im Keim zu ersticken.“[17]

III.        Das jüngste Beispiel Hans-Georg Maaßen

Hans-Georg Maaßen ist einer von 40 Kommentatoren des seit 2009 im Verlag C. H. Beck aufgelegten Grundgesetzkommentars Epping/Hillgruber, gegenwärtig in der dritten Auflage, mittlerweile ein gut etablierter Kommentar.[18] Die vierte Auflage wird derzeit bearbeitet.

Offenbar wollen mehrere Personen und Gruppierungen nicht, dass Hans-Georg Maaßen weiter in diesem Kommentar als Autor tätig ist. Der am 22. August 2022 erschienene Artikel bei LTO[19] fasst solche Stimmen zusammen, gibt Ihnen – auch durch die Art und Weise der Darstellung – Gewicht und vermittelt dem Leser den Eindruck, dass LTO (durchaus nicht unparteiisch) diese Forderung auch selbst gegenüber dem Verlag C. H. Beck äußert.

So trägt der Artikel die große Überschrift „Beck-Verlag soll die Zusammenarbeit mit Hans-Georg Maaßen aufkündigen“. Erst bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass vor der Überschrift in deutlich kleinerem Schriftbild noch die Worte „Juristische Berufsverbände und Jura-Fachschaften appellieren“ stehen. Es folgt die Bildunterschrift und die Einleitung: Maaßen warne vor Masseneinwanderung und „dürfe“ im Beck-Verlag das Asylgrundrecht kommentieren. Fachkundige Autoren würden sich von ihm abwenden, Anwälte und Richter massive Kritik üben. Trotz seiner „umstrittenen“ politischen Ansichten wolle der Verlag auf den „CDU-Rechtsaußen“ und Ex-Verfassungsschützer als Kommentator nicht „verzichten“.

Erinnernd an die überkommenen formalen Beweisregeln, an welche der Richter gebunden war, „dreier Zeugen Mund tut Wahrheit kund“ folgt eine Aneinanderreihung von Meinungen Dritter, unter anderem des Mitkommentators Stefan Huster, der Rechtsanwältin Kati Lang, des Spiegels, des Bundesverbandes der Jura-Fachschaften, der Neuen Richtervereinigung und des Deutschen Anwaltvereins. Die Essenz: Maaßen solle durch seine öffentlichen Äußerungen der letzten Jahre rechtspopulistische Narrative bedient haben, mit juristisch unhaltbaren Auffassungen die Axt an die Wurzel von Demokratie und Rechtsstaat gelegt haben, solle nur noch fragwürdig auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, solle sich radikalisiert haben und ins Lager der Verschwörungstheoretiker abgedriftet sein. Der Beck-Verlag solle die Zusammenarbeit mit Maaßen aufkündigen. Dieser allerdings weigere sich anscheinend. So solle dieser mitgeteilt haben: „Als juristischer Fachverlag stehen wir für eine pluralistische und freie wissenschaftliche Diskussionskultur, solange sich diese im verfassungsrechtlichen Rahmen bewegt.“

Es fällt auf, dass es sich bei den vorgenannten Begrifflichkeiten der „Essenz“ um framende, diskreditierende Werturteile handelt, die allesamt der Auslegung zugänglich sind und die jeder anders interpretiert. In jedem Fall aber sind sie negativ besetzt – aber kaum bzw. nur schwer justiziabel. Beispiele, welche die Grundlage dieser Werturteile bilden sollen, sind in dem Artikel nur wenige vorhanden. In diesem Zusammenhang möchten wir klarstellen, dass das Netzwerk KRiStA die politischen Ansichten Maaßens nicht bewertet, sondern lediglich nüchtern „den Fall“ analysiert. Es geht um die Frage, wie ein Teil der Gesellschaft mit einem Menschen umgeht, dem er keinerlei rechtswidriges Verhalten vorwirft, sondern lediglich dessen (politische) Ansichten nicht teilt. Im weiteren Sinne geht es daher letztlich auch um die Frage, in was für einer Gesellschaft wir leben wollen. Wollen wir die Vielfalt der Meinungen? Oder wollen wir Meinungsvielfalt, aber bitteschön nur die richtige? Und wer bestimmt dann, was die richtige Meinung ist? Das Grundgesetz ist insoweit eindeutig. Solange sie sich im Rahmen des Rechts bewegt, muss jede Meinungsäußerung möglich sein, ohne ein Übermaß an Repression.

Bemerkenswert: Die viel entscheidendere Frage, nämlich die fachliche Eignung von Maaßen, die Expertise, als Grundgesetzkommentator tätig zu sein, wird mit keinem Wort in Abrede gestellt. Maaßen kommentiert das Werk seit 2009, gegenwärtig in dritter Auflage, bislang ohne fachliche Beanstandung. Den Kritikern stünde es offen, in den frei verfügbaren Text einzusteigen, nach fachlichen Fehlern zu suchen und sie gegebenenfalls zu benennen. Auch könnte das angeführte befürchtete unzulässige Durchschlagen von politischen Ansichten auf die juristische Kommentierung an konkreten Stellen benannt werden, sofern derlei existiert. All das passiert aber nicht. Allein angesichts seiner erheblichen Praxiserfahrung auch als ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz dürfte der im öffentlichen Recht promovierte Maaßen eigentlich eine bereichernde Perspektive in die Kommentierung einbringen.

Halten wir fest: Ein Autor möchte durch den Fortbestand seiner Kommentierung in einem Grundgesetzkommentar von seiner Wissenschaftsfreiheit Gebrauch machen. Hiergegen wird gesellschaftlicher Druck auf den Verlag durch Personengruppen und Medien ausgeübt. Der Grund hierfür liegt in rechtmäßigen (!) Äußerungen des Autors, welche diese Personengruppen und Medien aber nicht teilen bzw. ablehnen. Damit ist jedenfalls mittelbar auch die Meinungsfreiheit beeinträchtigt. Denn dieser Autor oder andere Autoren in ähnlicher Lage werden sich in Zukunft gründlich überlegen, was sie öffentlich äußern, um nicht (wieder) in eine ähnliche Lage zu geraten.

IV.       Fazit

Cancel Culture und Cancel Science stellen in der gegenwärtigen Ausprägung eine Bedrohung für den demokratischen Diskurs und damit unsere Demokratie insgesamt dar. Die Gesellschaft sollte mit diesem Phänomen wachsam umgehen und selbst aktiv pluralistische Meinungsäußerungen, wissenschaftliche und künstlerische Beiträge einfordern. Die Menschen müssen wieder lernen, andere Meinungen auszuhalten und sich argumentativ mit ihnen auseinanderzusetzen. Nur so gelingt der gesellschaftliche Diskurs. Andernfalls tritt Ideologie anstelle von Aufklärung. Dem Beck-Verlag ist zu wünschen, dass er an seinem zutreffenden Grundrechtsverständnis, insbesondere an seinem Verständnis von Wissenschaftsfreiheit, festhält.


[1] Hier als Kurzform für „Cancel Culture in Science“ benutzt.

[2] https://support.google.com/youtube/answer/9288567?hl=de (abgerufen am 24.8.2022, ebenso alle weiteren Links).

[3] Vgl.    https://plus.tagesspiegel.de/gesellschaft/redeverbote-und-cancel-culture-freie-rede-braucht-auch-offene-ohren-22992.html.

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Deplatforming.

[5] https://www.welt.de/kultur/medien/article213362056/Lisa-Eckhart-sieht-ein-teilweise-boshaftes-Missverstehen.html.

[6] Siehe die Darstellung der Reaktionen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Allesdichtmachen#Distanzierung_und_Stellungnahme_der_K%C3%BCnstler.

[7] https://www.achgut.com/artikel/und_vom_anfang_einer_ueblen_affaere.

[8] https://www.welt.de/regionales/berlin/article239718579/Geschlechter-Vortrag-abgesagt-Humboldt-Uni-in-der-Kritik.html.

[9] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/beck-verlag-hans-georg-maassen-grundgesetz-kommentar-epping-hillgruber-dav-rav-nrv-brf/.

[10] BVerfG, Urteil vom 19. Juli 1966 – 2 BvF 1/65 –, BVerfGE 20, 56-119 – juris Rn. 115.

[11] BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 1994 – 1 BvR 434/87 –, BVerfGE 90, 1-21 – juris Rn. 47.

[12] Grundlegend zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte: Lüth-Urteil, BVerfG, Urteil vom 15. Januar 1958 – 1 BvR 400/51 –, BVerfGE 7, 198-230.

[13] https://www.heise.de/news/Cancel-Culture-Das-ist-das-Gift-das-uns-gerade-zersetzt-6035332.html

[14] https://idw-europe.org/.

[15] https://de.wikipedia.org/wiki/Appell_f%C3%BCr_freie_Debattenr%C3%A4ume.

[16] https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/.

[17] https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/ueber-uns/manifest/.

[18] https://www.beck-shop.de/epping-hillgruber-grundgesetz-gg/product/29883682.

[19] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/beck-verlag-hans-georg-maassen-grundgesetz-kommentar-epping-hillgruber-dav-rav-nrv-brf/.

9 Kommentare

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  1. Wir sind keine Demokratie, das Land ist gespalten, Armut, Obdachlosigkeit, Inflation, Neoliberalismus, ein Sozialkreditsystem mit Parallelen zum Nationalsozialismus machen sich breit und eine Gewaltenteilung (wie 1933) resp. einen Rechtsstaat haben wir auch nicht.

    Politisch abhängige Richter und Staatsanwälte sorgen für Ungerechtigkeit, treten Menschenrechte mit Füßen.

    Der Chef des Verfassungsschutzes stigmatisiert und verunglimpft Grundrechteträger als Staatsfeinde, nur weil sie berechtigte Regierungskritik üben.

    Menschen, die protestieren und in den Widerstand gehen werden mit Stasi-Methoden zersetzt und nachhaltig diffamiert.

    Polizeigewalt gegen Andersdenkende nimmt ein erschreckendes Ausmaß an, Meinungsfreiheit wird als Hass und Hetze umdefiniert. Die Vereinten Nationen stellen Deutschland wegen Gefährdung der Meinungsfreiheit (NetzDG) an den Pranger.

    Grundrechte in der Arbeitswelt erodieren seit Jahrzehnten; alle Schutznormen sind praktisch zerstört.

    Betriebsratswahlen werden sanktionsfrei verhindert; Arbeitsschutzbehörden verweigern sich der Grundrechtebindung (Art. 1 (3) GG), so dass Menschenrechte in der Arbeitswelt (ICESCR) zunehmend einer Bedeutungslosigkeit zugeführt werden.

    Kinderrechte, wie sie in der UN Kinderrechtskonvention niedergeschrieben sind, werden kaum beachtet. Nachhaltige Traumatisierung der Kleinsten und massive Engpässe bspw. in den Kinderpsychiatrien nimmt man ohne Aufschrei hin; ebenso die Vergewaltigung von Kindern durch angebliche Seelsorger.

    Waffenlieferungen an Schurkenstaaten und in Krisenregionen haben Hochkonjunktur; genauso wie nicht verfolgte Korruption und Rechtsbeugung von Politikern, Medienverantwortlichen und Richtern.

    Fernseh- und Verwaltungsräte werden von politischen Funktionären eingenommen.

    Höchste Ämter werden mit korrupten Politikern ohne demokratisches Verfahren besetzt, die Chaos und Verunsicherung in der Bevölkerung stiften.

    Ungehemmter Lobbyismus regiert Bundes- und Europapolitik zu Gunsten von Banken und Konzernen, die über das Land herfallen und Gemeingut plündern (ÖPP).

    Der Ethikrat hat alle ethischen Grundsätze über Bord geworfen und dient den Zielen des totalitären Staates zur Durchsetzung neoliberaler Ziele.

    Die Bürger haben das Nachsehen, bleiben auf der Strecke; dürfen aber zahlen.

    Rentner werden erneut um ihren menschenwürdigen Lebensabend betrogen und sammeln Flaschen, damit sie über die Runden kommen.

    Politiker füllen sich u.a. mit Schmiergeldern ihre Taschen; erhöhen sich ihr Einkommen selbst.

    Die Steuer- und Abgabenlast ist die 2. höchste weltweit! (OECD 2021).

    Die Strompreise sind die höchsten weltweit (global petrol prices).

    Das Grundgesetz mit all seinen Frieden stiftenden und gerechten Elementen wurde zu Gunsten von Diktatur (Folge der Beseitigung der Rechtsgrundlage für den Beitritt via Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr.), vor 30 Jahren außer Kraft gesetzt.

    Wir sind im Ukraine-Konflikt zur Kriegspartei geworden (Wissenschftl. Dienst Bundestag – WD 2 – 3000 – 019/22 – Seite 6), tragen so zum Eskalationsgeschehen und zur Gefahr einer atomaren Auseinandersetzung resp. zur Entstehung eines 3. Weltkrieges, vorsätzlich bei.

    Über alledem trohnen die unfreien und gleichsam politisch abhängigen Medien, die mit Propaganda und Lügen all das Unrecht decken.

    Und die Kirche schweigt auch dazu.

    https://www.n-tv.de/politik/Fast-ein-Drittel-haelt-Deutschland-fuer-Scheindemokratie-article23261077.html

    • Henning auf 1. September 2022 bei 1:35
    • Antworten

    Lange bevor es „Corona-Leugner“ gab, gab es „AIDS-Leugner“, darunter auch der bekannte Nobelpreisträger für die Polymerase-Kettenreaktion Kary Mullis und in gewisser Weise auch der Nobelpreisträger für die Entdeckung des HIV selbst, Luc Montagnier. Auch da gab es schon zünftige Cancel Science, Wissenschaftler wie Peter Duesberg wurden von Forschungsgeldern abgeschnitten. Bei der Zeitschrift Medical Hypotheses (https://de.wikipedia.org/wiki/Medical_Hypotheses) wurde der Herausgeber Bruce Charlton vom Verlag Elsevier hinausgeworfen, weil er sich weigerte, einen HIV-AIDS-kritischen Artikel zurückzuziehen. Der Herausgeber hatte den Kritikern des Artikels stattdessen angeboten, ihre Gegenrede zu veröffentlichen, was diese aber nicht angenommen haben. Er hat daraufhin einen kritischen Aufsatz über den Zustand der Wissenschaften verfasst: http://thestoryofscience.blogspot.com/
    Beim Preprintserver arxiv.org gab es Knatsch wegen eines klimawandelkritischen Artikels. In der Folge wurde die Alternative vixra.org gegründet.

      • Herbert auf 2. November 2022 bei 17:28
      • Antworten

      Danke Henning, für diese erhellenden Infos…

    • Sylvia Kaufhold auf 28. August 2022 bei 19:43
    • Antworten

    Ich sehe das ganz genauso und habe bereits am Donnerstag einen entsprechenden Appell auf Twitter gestartet. Es darf keine Alleinherrschaft der herrschenden Meinung geben. Es müssen daher mehr werden, die ungeachtet der politischen Meinung die Freiheit des Andersdenkenden als grundlegende Voraussetzung von Demokratie und Fortschritt verteidigen – gerade wir Juristen sind dazu aufgerufen.

    https://twitter.com/SylK1966/status/1562739302207213568

    Gute Zusammenfassung der Debatte auch in diesem Welt-Artikel von Constantin van Lijnden: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus240692777/Kontroverse-um-Grundgesetz-Kommentar-Das-Maassen-Stoergefuehl.html

    • Kristin A. aus F. auf 27. August 2022 bei 18:00
    • Antworten

    Liebe Frau Lehmkuhl – Eichhorn,

    gerne bin ich im Gesundheitsbereich tätig und wegen meiner Gesundheit auch noch nicht umgefallen. Eben einfach gesund. Ich laviere mich mit allen Einschränkungen so durch.

    Ich bin immer noch und immer wieder fassungslos dass Menschen wie Sie, die so laut ihre dezidierte Meinung äußern, so auf die Fresse kriegen. Ausgerechnet K. Schwab hat in seinem Buch unter 3.1.1, ca 4. Seite das beschrieben, dass jeder zusieht, wie er seine Haut retten kann. Um dann lobend zu den Gesundheitskräften zu kommen. Das ist das gefährliche an diesem Buch. Es liest sich so leicht.

    Vielen Dank für ihrer aller Engagement und Aufklärung. Herzliche Grüße

  2. Sehr geehrte Frau Dr. Lehmkuhl-Eichhorn, ich stimme absolut zu, da ich es oft genug erlebe, dass sich Menschen nicht mehr unterhalten, weil das Handy als Maß der Dinge angesehen wird. Allerdings gibt es ein noch „verwerflicheres“ Instrument: ÖRR, da damit Millionen erreicht werden, mit Zwangsbeiträgen. Stündlich oder noch öfter wird den Menschen/Konsumenten suggeriert, was richtig oder falsch ist, Infiltration pur und der einseitigen, gewollten und gleichgeschalteten Wahrnehmung unterworfen. Bei Gesprächen kann ich sofort erkennen, wer sich diese Desinformation jeden Tag antut, vermutlich mehrfach. Dazu die ehemalige „Vierte Gewalt“ in Papierform. Und niemand weit und breit der Einhalt gebietet!
    Auch die Ärzteschaft sehe ich mittlerweile mehr als kritisch, ob als Haus-/Facharzt oder in einer Klinik, wobei dort auch die Verwaltung eine Mitsprache hat und betriebswirtschaftliche Belange über dem Gemein-/Gesundheitswohl angesiedelt sind. Das ursprüngliche Arzt-/Patientenverhältnis, welches eine sehr sensible vertrauensvolle Angelegenheit ist oder zumindest sein sollte, wurde zutiefst erschüttert. Ich weiß nicht, ob ich zukünftig noch mit einem guten Gefühl und ohne Vorurteil eine Praxis aufsuchen kann, da mental die Ereignisse der letzten Jahre abrufbar sein werden – und wir sind noch nicht am Ende angekommen. Um dieses Vertrauen wieder ins richtige Lot zu bringen, werden Jahre ins Land ziehen, für mich vermutlich nicht mehr relevant, wenn es überhaupt nochmals klappt.
    Die einzigen Lichtblicke sind die vielen – und zunehmenden – Netzwerke (wie KRISTA), alternativen und freien Plattformen, welche dem Bürger noch Halt und Zuversicht geben in dieser verdrehten unmenschlichen Zeit. Hier eröffnet sich die Möglichkeit, einmal herzlichsten Dank anzubringen.

      • Dr. med. Susanne Lehmkuhl-Eichhorn auf 27. August 2022 bei 17:37
      • Antworten

      @ Eddi
      Ich stimme Ihnen zu, dass selbstverständlich auch der ÖRR dazu gehört, der seine Aufgabe schon seit Jahre nicht mehr wahrnimmt, kritisch zu hinterfragen und breit gefächert und faktenorientiert und nicht polemisch, nur um die Auflage zu steigern, zu informieren.
      Auch hier wird schlagwortartig gerne mit einer Überschrift „aufgerissen“, und so durchaus auch schnell mal eine Existenz vernichtet.
      Die einmal getätigte reißerische Überschrift bleibt bei den Lesern hängen, selbst wenn eine Entschuldigung oder Korrektur bei Falschbehauptung folgen sollte. Letztere wird immer hintendran stehen und ersteres im Gedächtnis bleiben.

      Aber auch das ist aus meiner Sicht der Schnelligkeit, von der die digitalen Medien leben, geschuldet. Journalisten haben kaum mehr Zeit ordentlich, sorgfältig zu recherchieren, da die Zeit drängt, einen Bericht online zu stellen – möglichst vor der Konkurrenz.
      Denn auch da ist Zeit Geld, und auch bei den Zeitungen ist die Online-Form, und damit das Schnelle, das Reißerische ganz eindeutig auf dem Vormarsch, wenn es nicht schon vorherrscht. Es muss einfach einen Kick geben, damit es gelesen wird – jedenfalls bei den meisten Menschen mittlerweile. Und das bedient auch der ÖRR.
      Und zusätzlich, in Gang gebracht durch den Fall Schlesinger, sprechen zurzeit ja immer mehr Mitarbeiter des ÖRR offen darüber, dass es schon seit Jahren eine z. T. massive politisch motivierte Einflussnahme auf ihre Berichterstattung gäbe.

      Zu den Ärzten: dass auch hier große Teile der Ärzteschaft, samt den Vertretern unseres Berufsstandes, an dieser Kultur des Cancelns und des Diskriminierens von Kollegen jeglicher nicht Mainstream-Meinung beteiligt ist, habe ich ja in meinem Kommentar kurz umrissen.

      Und sehr viele Kollegen, auch renommierte Fachleute, weltweit haben dieses Ausgrenzen – besonders seit der so genannten Pandemie -hautnah und bitterlich erfahren – bis dahin, dass ihnen Demenz vorgeworfen wurde, um sie zu verunglimpfen.

      Aber selbstverständlich betrifft das auch den Umgang der Ärzte mit ihren Patienten.
      Nicht-Injizierte werden z. T. nicht behandelt, oder in manche Praxen darf man nur kommen, wenn man einen negativen Schnelltest vorweisen kann; Patienten die sich weiter gegen die Injektionen aussprechen, werden bedrängt – mit immer noch falschen Behauptungen, wie ‚die „Impfung“ schützt sie und andere‘ , obwohl die internationale Datenlage mehr als eindeutig ist.
      Zudem die Präparate ja ohnehin VON ANFANG AN nur zur „aktiven Immunisierung zur Vorbeugung der durch das SARS-CoV-2-Virus verursachten COVID-19-Erkrankung“ bedingt zugelassen sind. Und COVID-19 ist nach wie vor die schwere Lungenerkrankung verursacht durch SARS-CoV-2, für die in allererster Linie alte und schwerstkranke Menschen ein Risiko haben.

      Somit sind und waren für den Großteil der Weltbevölkerung – also die nicht alten und nicht schwerstkranken Menschen – ohnehin diese Präparate nicht indiziert. Interessant ist, dass in den so genannten Studien der Hersteller (zudem noch im im telescoping-Verfahren) gerade diese Patientengruppen gar nicht eingeschlossen waren.
      Somit ist für mein Verständnis jegliche Injektion dieser Präparate – zusätzlich zu der nur bedingten Zulassung – auch noch ein Off-Label-Use – für die alten und schwerstkranken, weil sie nicht eingeschlossen waren in den „Studien“ und somit gar keine Daten vorliegen, für alle anderen, weil sie eigentlich keine Indikation, also kein Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf, für diese Injektionen haben.

      Aber, was nicht passt, wird passend gemacht – d.h., bei Kollegen, die darauf aufmerksam machen und gemacht haben und nach wie vor kritisch das Ganze verfolgen (auch wegen der immensen, noch nie dagewesenen Nebenwirkungsrate für Prophylaxe-Präparate) wird immer wieder versucht, sie mundtot zu machen.

      Trotzdem hoffe ich sehr, dass diejenigen, die bis jetzt die 2.5 Jahre durchgehalten haben, das auch weiterhin tun. Netzwerke wie netzwerkkrista und viele andere, alternative Plattformen, Blogs etc. helfen dabei enorm.
      Vielfach haben sich dadurch ja auch tolle neue Kontakte, auch auf persönlicher Ebene, ergeben – für mich Menschen, auf die ich nicht mehr verzichten möchte und wo man sich gegenseitig austauscht, sich hilft und einfach mal füreinander da ist – damit man nicht irre wird.

      Aber ganz besonders hoffe ich, dass all denen, die anhaltend die Grund- und Menschenrechte missachten, die sich an der Cancel-Kultur und Diskriminierung anderer, in welcher Art auch immer, beteiligen – aktuell häufig unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes für die Bürger dieses Landes – das alles irgendwann, am besten möglichst bald, so richtig um die Ohren fliegen wird.

      Jeder einzelne kann dazu beitragen, dieses ganze von Tag zu Tag Unfassbarere zu beenden – sobald es Klick gemacht hat – indem er völlig Unsinniges, Irrsinniges, Unlogisches, Gewissenloses einfach nicht mehr mitmacht – und sich, wenn möglich, von Menschen, die diesen Irrsinn weiter fordern und unterstützen, weitestgehend fernhält.

      Alles Gute und ein schönes Rest-Wochenende,
      Dr. med. Susanne Lehmkuhl-Eichhorn

      P.S.: ich gendere nie, meine aber immer alle (w/m/d) – bezieht sich auch auf den ersten Kommentar

    • Dr. med. Susanne Lehmkuhl-Eichhorn auf 26. August 2022 bei 18:47
    • Antworten

    Sehr geehrtes Krista-Team,
    vielen Dank für Ihre Ausführungen zu Cancel Culture und Cancel Science.

    Die konstitutive Voraussetzung für unsere Demokratie, seine Meinung frei äußern zu können – selbstverständlich adäquat, durchaus auch deutlich, oder wenn überzogen, satirisch, zynisch, dann auch als solches ersichtlich – ist in unserem Land vielfach schon lange nicht mehr gegeben, ohne Repressionen erfahren zu müssen.
    Weder im Bereich der Kultur noch im Bereich der Wissenschaft und auch nicht im normalen beruflichen und privaten Alltag, so ganz banal von Mensch zu Mensch.

    Im Rahmen der so genannten Pandemie ist das nur noch deutlicher geworden, und hat sich durch den Krieg Russland-Ukraine noch verschärft.

    „… Die Gesellschaft sollte mit diesem Phänomen wachsam umgehen und selbst aktiv pluralistische Meinungsäußerungen, wissenschaftliche und künstlerische Beiträge einfordern. Die Menschen müssen wieder lernen, andere Meinungen auszuhalten und sich argumentativ mit ihnen auseinanderzusetzen. …“

    Genau dieses Einfordern einer pluralistischen Meinungsäußerung aber geschieht nicht, weil das kritisches, selbstständiges Denken erfordern würde. Und weil das Aushalten anderer Meinungen und von Kritik mittlerweile vielen Menschen extrem schwerfällt.

    Warum? Weil Kritik im Zeitalter von Smartphone und Co sich wunderbar häufig anonym hinter Nicknames oder einfachen Likes oder nicht-Likes und dann auch noch so schön schnell öffentlich „abfeuern“ lässt. Das kann für den Einzelnen schon heftig sein.

    Der Kritiker sitzt oder steht ja dem, den er kritisiert, damit nicht mehr persönlich gegenüber oder hat ihn am anderen Ende des Telefonhörers.
    Da ist es einfach, auch mal „über die Stränge zu schlagen“, oder auch ein paar Mal mehr – erst recht, wenn andere sich dann mit Eifer daran beteiligen.

    Unter dem Deckmantel der „ach so tollen“ digitalen Welt und globalen Vernetzung, wo Menschen zwar virtuell zig Follower oder Likes oder sonst was haben, aber vielfach keine wirklichen sozialen Kontakte mehr und damit vereinsamen, wird das Bedürfnis dazu zu gehören, immer größer.
    Selbst wenn Menschen sich in Gruppen treffen, schauen die meisten oftmals nur noch auf ihr Smartphone und machen ihr Befinden davon abhängig. Das wirkliche Miteinander bleibt auf der Strecke.

    Dadurch ist der Manipulation Tür und Tor geöffnet, da über die Bewertungen (Posts, Likes etc.) in den sozialen Medien ja sofort ersichtlich ist, wo derjenige im sozialen Ranking steht. Man kann Menschen ganz schnell damit denunzieren, diskriminieren, ausgrenzen und emotionalen Schaden zufügen.
    Und wer will schon zu den „Losern“ gehören.
    Das auszuhalten schaffen viele nicht, sich aus den Sozialen Medien rauszuhalten noch weniger.

    Der gesellschaftliche Diskurs gelingt nur, wenn Menschen wieder respektvoll miteinander umgehen – die sozialen Medien, die immer weiter zunehmende Digitalisierung verhindert das bei den meisten Mitmenschen.

    Es muss alles immer schneller gehen, Menschen wollen/müssen 24/7 online sein, wollen abrufbar sein, wollen immer kontrollieren können, welche Stellung sie gerade in den sozialen Medien innehaben, was gerade die anderen machen oder wie sie sie bewerten, wollen aber auch die Möglichkeit des anonym Bleibens beibehalten etc.

    Für ein direktes Gespräch, real, im gleichen Zimmer, mit auch mal abwarten können, dem anderen Raum und Zeit lassen, ist da vielfach kein Platz – und es besteht auch häufig weder die Bereitschaft noch die Kompetenz dafür! Leider.

    Ich habe das selber erfahren und erfahre es tagtäglich weiterhin, was es heißt mit seiner, bei mir in erster Linie ärztlichen Meinung relativ allein zu sein (zumindest hier bei uns auf dem Land, nicht national oder global), selbst wenn sie fundiert, begründbar und mit evidenzbasierten Daten unter Quellenangaben belegbar ist – entscheidend ist, dass sie nicht der Mainstream- oder politischen diktierten Meinung folgt – und ein Diskurs ja überhaupt nicht erwünscht ist.

    Lieber wird „man“, in dem Fall ich, ignoriert, beschimpft, ins rechte oder Verschwörungstheoretiker-Lager einsortieren etc.

    Auch vor der eigenen Ärztekammer ist „man“ nicht sicher. Informiert durch einen „Hinweisgeber“, anonym versteht sich, wurde mir seitens der ÄK quasi der Mund verboten in Bezug auf sachliche Äußerungen meinerseits in Leserbriefen sowie meine Stellungnahmen auf meiner Website, sofern sie nicht dem ‚anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen sowie auf nachweisbaren, ausgewogenen und faktenorientierten Informationen‘ beruhen.

    Pech nur, dass ich meine Patienten auf der Website und in meinen Leserbriefen entsprechend der INTERNATIONALEN wissenschaftlichen Erkenntnisse informiere, immer faktenorientiert, auf Grundlage evidenzbasierten Daten, mit nachweisbaren Quellen – in der BRD gibt es ja kaum fundierte Daten, und die vorhandenen, wurden/werden geflissentlich von den verantwortlichen Entscheidern ignoriert.
    Mit der Ausgewogenheit habe ich zugegebenermaßen so meine Schwierigkeiten, da dafür auf beiden Seiten der Waage auch ein Gewicht vorhanden sein müsste.

    Meine ÄK meinte aber sicherlich mit „wissenschaftlichen Erkenntnissen“ die des RKI, des PEI, des Gesundheitsministers etc. – und die kann ich selbstverständlich nicht bedienen. Die, die mich schon von anderen Kommentaren kennen, wissen warum.

    Aber nur durch – wie wir ja nun wissen – nicht gerne gesehene transparente Aufklärung (auch der unangenehmen Seiten einer Sachlage), kann ich meiner Verantwortung als Ärztin nachkommen, dem Grundsatz folgend – “primum non nocere, secundum cavere, tertium sanare”, also in allererste Linie nicht zu schaden und vorsichtig zu sein.

    Cancel Cultur, Cancel Science sowie auch der Rest des „Gecancels“ wird so lange weitergehen, wie die Menschen mit Smartphone und Co weiter den sozialen Medien folgen, schnell, unreflektiert, unkritisch, alles für bare Münze nehmend.

    Ein Großteil der Menschheit braucht diese digitalen Geräte anscheinend, wie die Luft zum Atmen.
    Durch diese Art Abhängigkeit werden die Benutzer ganz leicht Opfer von Manipulationen – so, wie wir das seit 2.5 Jahren erleben.

    Da Menschen immer dazu gehören wollen, und am besten zu der größten Gruppe, wird es damit für viele immer schwerer, sich dieser „Kultur des Ächtens anderer“, der Minderheiten, auch in der Meinungslandschaft, zu entziehen.
    Und damit geht in der Tat der wichtige Baustein des demokratischen Diskurses zugrunde – er existiert damit dann quasi nicht mehr.

    Halten Sie alle durch und bleiben Sie stark,
    und telefonieren Sie mal wieder, so wie früher – oder sogar treffen, mit reden, mit streiten, mit sich versöhnen oder aber auch mit unterschiedlichen Ansichten friedlich auseinandergehen – OHNE Handy oder Smartphone 😊.

    Herzlichst, Ihre Dr. med. Susanne Lehmkuhl-Eichhorn

      • Henning auf 1. September 2022 bei 1:50
      • Antworten

      Wenn man eine Ärztekammer mal nach dem Stand der Wissenschaft zum Thema Impfen fragt, wird sie aber ganz wortkarg und hat tausend Gründe, den nicht herauszugeben, obwohl dazu verpflichtet:
      https://fragdenstaat.de/a/193655

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