„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Ist Professor Bhakdi ein Volksverhetzer?

Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein in Schleswig hat ausweislich einer Pressemitteilung gegen Professor Dr. Sucharit Bhakdi Anklage wegen des Verdachts der Volksverhetzung in zwei Fällen zum Amtsgericht Plön erhoben. Der Anklage liegen zwei öffentliche Äußerungen des Angeschuldigten aus dem Jahr 2021 zugrunde, auf die noch eingegangen werden wird.

Doch zunächst fällt auf: Warum ist es überhaupt die Generalstaatsanwaltschaft, die die Anklage erhoben hat?

Um dieser Frage nachzugehen, ist ein Blick in das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nötig, damit der Aufbau der Strafjustiz nebst ihren Weisungsbefugnissen zu verstehen ist.

In der Strafgerichtsbarkeit existieren vier Ebenen: Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof.

Bei den Amtsgerichten gibt es keine eigenständigen Staatsanwaltschaften; sie werden von der örtlichen Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht „mitversorgt“. In der ganzen Bundesrepublik gibt es bei jedem Landgericht genau eine Staatsanwaltschaft. Diese hat – von wenigen Ausnahmen abgesehen – eine „Allzuständigkeit“ für die Verfolgung aller Straftaten, für die sie örtlich zuständig ist. Das heißt vereinfacht: Wer sich im Bezirk einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht einer Straftat verdächtig macht, wird auch von dieser verfolgt und ggf. angeklagt.

Nun wurde Prof. Bhakdi ja von der Generalstaatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht in Schleswig angeklagt und nicht von der eigentlich örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel. Was könnte es damit auf sich haben?

Die Generalstaatsanwaltschaften als sogenannte „Mittelbehörden“ beteiligen sich nur selten am operativen Geschäft. Ihre Aufgaben bestehen im Wesentlichen in Verwaltung, Koordination, Dienstaufsicht über die unterstellten Staatsanwaltschaften und Zuarbeit zum Oberlandesgericht. Die Erhebung von Anklagen gehört, von hier nicht relevanten Ausnahmen abgesehen, nicht zum Kerngeschäft einer Generalstaatsanwaltschaft. Warum war sie es trotzdem, die sich hier betätigt hat?

Dafür hätte es zwei Erklärungen geben können. Die erste, unspektakuläre: Die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig wäre als sogenannte Schwerpunktstaatsanwaltschaft für „Hasskriminalität“ eingerichtet. Solche nach § 143 Abs. 4 GVG zulässigen Zuständigkeitskonzentrationen gibt es in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Hessen. Nur: Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig ist keine solche Schwerpunktstaatsanwaltschaft. Dort existiert zwar eine „Zentralstelle Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet“, aber diese hat nur die Aufgabe, den untergeordneten Staatsanwaltschaften koordinierend und beratend zur Seite zu stehen. Die Erhebung öffentlicher Klagen gehört nicht zu ihrem Aufgabenbereich.

Nach gleichlautenden Pressemeldungen ist der Hintergrund ein anderer, der durchaus eine gewisse Brisanz aufweist: Die eigentlich zuständige Staatsanwaltschaft Kiel habe eine Tatbestandsmäßigkeit der Äußerungen Bhakdis verneint und das Ermittlungsverfahren zunächst eingestellt (z. B. Tagesschau). Was, im Vorgriff auf das Folgende angemerkt, eine juristisch korrekte Entscheidung gewesen sein dürfte.

Ist ein Anzeigeerstatter mit einer solchen Entscheidung nicht einverstanden, steht ihm in bestimmten Fällen ein Beschwerderecht zu. Über diese Beschwerde entscheidet dann wiederum die Generalstaatsanwaltschaft, die die Staatsanwaltschaft anweisen kann, Anklage zu erheben (§§ 146, 147 Nr. 3 GVG), wenn sie die Beschwerde für begründet hält. Das wäre das übliche Verfahren gewesen. Hier hat aber die Generalstaatsanwaltschaft selbst Anklage erhoben.

Man fragt sich daher, warum die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig als vorgesetzte Behörde die Kieler Kollegen nicht einfach, wie in solchen Fällen üblich, angewiesen hat, Anklage zu erheben. War man in Kiel etwa so widerspenstig, dass der Generalstaatsanwaltschaft nichts übrig blieb, als das Verfahren im Wege der Sonderzuweisung nach § 145 Abs. 1 GVG an sich zu ziehen und selbst zu bearbeiten? An so viel Courage innerhalb einer straffen Hierarchie wie der Staatsanwaltschaft wagt man kaum zu glauben. Wurde die Entscheidung vielleicht unter dem Druck der Medien oder politischer Akteure vom Justizminister selbst getroffen? Eine Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft vom 29.11.2021 gibt Auskunft darüber, dass diese die Akten am 19.11.2021 aufgrund einer Beschwerde eines Anzeigeerstatters von der Staatsanwaltschaft Kiel angefordert habe und der Generalstaatsanwalt daraufhin entschieden habe, angesichts der Bedeutung, die der konsequenten Verfolgung antisemitischer Straftaten zukomme, das Verfahren an sich zu ziehen. Was wohl den Umkehrschluss nahelegt, dass die Generalstaatsanwaltschaft den Kieler Kollegen eine konsequente Verfolgung antisemitischer Straftaten nicht zutraut.

Des Weiteren ist bemerkenswert und äußerst ungewöhnlich, dass – so jedenfalls die weiter oben zitierte Fundstelle – die Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft öffentlich Kritik an den Kollegen der nachgeordneten Behörde in Kiel geübt haben soll. Es ist ein nahezu einzigartiger Vorgang, dass Meinungsverschiedenheiten innerhalb des staatsanwaltschaftlichen Apparates in die Öffentlichkeit getragen werden und einer Staatsanwaltschaft per Weisung ein Verfahren entzogen wird. Was immer dahintersteckt: Es verbleibt ein unappetitlicher Beigeschmack von politischer Justiz.

Begeben wir uns aber, statt zu spekulieren, lieber auf das sicherere Terrain des materiellen Strafrechts; das heißt der Frage nachzugehen:

Hat sich Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) strafbar gemacht?

Das äußere Erscheinungsbild des Professors will so gar nicht zu einer Vorstellung eines Hetzers und Judenhassers passen. Er wirkt sanft, bescheiden, wertschätzend, frei von jeder Aggressivität. Staatsanwälte haben aber natürlich ihrem Amtseid entsprechend ohne Ansehung der Person allein aufgrund der Subsumtion eines Lebenssachverhaltes unter eine Strafnorm über eine Anklageerhebung zu entscheiden. Die Persönlichkeit Bhakdis kann also für die rechtliche Beurteilung keine Rolle spielen. Oder vielleicht doch? Darauf wird noch zurückzukommen sein.

Was also wird Professor Bhakdi genau vorgeworfen?

Einer der beiden Tatvorwürfe lautet, er habe in einem auf unter anderem Twitter veröffentlichten Interview im April 2021 auf die Gefährlichkeit der Corona-Impfung hingewiesen und dabei besonders die israelische Impfpolitik kritisiert. Dabei habe er geäußert, die Juden hätten ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer als Deutschland sei (gemeint dürfte das Deutschland des Dritten Reiches gewesen sein). Die Juden lernten gut, und jetzt hätten sie das Böse gelernt (Berliner Morgenpost).

Die Strafnorm, unter die diese Äußerungen subsumiert werden sollen, ist § 130 StGB, der mehrere Tatbestandsvarianten aufweist. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig benennt den Tatvorwurf in ihrer Presseerklärung vom Mai 2022 wie folgt: „… mit generalisierenden Aussagen auch gegenüber den in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht zu haben“ und zitiert dazu § 130 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB.

Es geht also zunächst um Aufstachelung zum Hass. Dieses Tatbestandsmerkmal wird definiert als eine auf die Gefühle des Adressaten abzielende, über bloße Äußerung von Ablehnung und Verachtung hinausgehende Form des Anreizes zu einer feindseligen Haltung (Fischer, StGB, 69. Auflage, Rn. 8 zu § 130 mit zahlreichen Nachweisen; Hervorhebung durch d. Verf.).

In den beschriebenen Äußerungen Bhakdis ist allerdings von vornherein überhaupt nichts zu finden, was mit dieser Definition zusammenpassen würde. Nicht einmal bloße Ablehnung und Verachtung der geschützten Gruppe würden nach der zitierten Definition ausreichen. Schon dergleichen hat Bhakdi aber nicht einmal im Entferntesten ausgesprochen, und seine Äußerungen sind auch nicht in diesem Sinne interpretierbar. Vielmehr ergibt sich aus seinen Äußerungen – und wer das gesamte Interview kennt, findet dies auch aus dem Zusammenhang heraus bestätigt – im Gegenteil eine tiefe Bewunderung für das jüdische Volk, gepaart mit Entsetzen über die Katastrophe, die – aus seiner Sicht – durch die israelische Gesundheitspolitik angerichtet wird, und zwar am eigenen Volk. Die gesamte Äußerung bietet nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass Bhakdi das jüdische Volk oder die jüdische Religion selbst hasst und schon gar nicht, dass er andere zum Hass animieren will. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig dann noch darauf kommt, einen Zusammenhang zu den in Deutschland lebenden Juden zu erfinden, ist nicht nachvollziehbar.

Des Weiteren spricht die Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig von böswilliger Verächtlichmachung einer religiösen Gruppe, was dem Tatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB unterfiele.

Böswilliges Verächtlichmachen ist per definitionem eine aus verwerflichen Beweggründen erfolgende Darstellung anderer als verachtenswert, minderwertig oder unwürdig (Fischer, a. a. O., Rn. 11).

Auch diese Tatbestandsvariante liegt ersichtlich nicht vor. Es fehlt schon an verwerflichen Beweggründen. Die Motive Bhakdis ergeben sich aus dem Interview selbst, aber auch aus seinen zahlreichen Auftritten und Veröffentlichungen. Er hält die COVID-Impfkampagne für unter Umständen tödlich und vergleicht sie (siehe dazu auch unten zum zweiten Tatvorwurf) insoweit mit einem Völkermord.

Die Äußerung Bhakdis ist am Grundrecht der Meinungsfreiheit, Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes zu messen. Es handelt sich um keine (falschen) Tatsachenbehauptungen, die nicht am Grundrecht teilnehmen würden. Eine Tatsache ist dem Beweis zugänglich; die verfahrensgegenständliche Aussage stellt jedoch eine reine Wertung dar.

Bhakdis Auffassung mag von der Mehrheit der Gesellschaft für abwegig, weit überzeichnet oder geschmacklos gehalten werden. Es geht aber auch gar nicht darum, ob sie richtig ist, richtige Anteile enthält oder ob sie absurd ist. Es geht um die durch Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützte Meinungsfreiheit, und die fragt nicht nach der „Richtigkeit“ einer Meinung. Das hat das Bundesverfassungsgericht mehr als einmal klargestellt:

Meinungen genießen unabhängig von ihrer Begründetheit, Werthaltigkeit oder Richtigkeit den Schutz der Meinungsfreiheit“ (Beschluss vom 04.02.2010, Aktenzeichen 1 BvR 369/04).

Ob und in welchem Umfang Bhakdis Aussagen zur Gefährlichkeit der COVID-19-Impfungen zutreffen, haben die Strafverfolgungsbehörden also nicht zu bewerten, was die Staatsanwaltschaft Kiel verstanden zu haben scheint. Maßgeblich ist, dass Bhakdi selbst von der Richtigkeit seiner Meinung überzeugt ist – dies wird wohl auch von der Generalstaatsanwaltschaft nicht in Frage gestellt –, und ob seine Beweggründe verwerflich sind.

Aus welchem konkreten Teil von Bhakdis Äußerung liest die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig denn nun diese für die Erfüllung des Tatbestands erforderliche Verwerflichkeit heraus (oder treffender: wo liest sie sie hinein)? Es ist doch aus dem Zusammenhang heraus nur ein einziger dominierender Beweggrund ersichtlich: Bhakdi sorgt sich um Leben und Gesundheit des israelischen (und des amerikanischen) Volkes! Die Aussage, die Juden lernten schnell und hätten jetzt das Böse gelernt, richtet sich bei verständiger Würdigung gegen die israelische Gesundheitspolitik und die dafür verantwortlichen Personen, aber nicht gegen das jüdische Volk oder die Religion an sich.

Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig könnte dagegen einwenden: Diese Aussage kann man aber durchaus auch anders interpretieren, nämlich als gegen das jüdische Volk oder die jüdische Religion gerichtet. Dieser fiktive Einwand würde aber wiederum die Reichweite der Meinungsfreiheit und die entsprechende ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts missachten. Dazu ein Auszug aus dessen Beschluss vom 28.03.2017 (1 BvR 1384/16):

Die Feststellung, ob eine Äußerung den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG genießt …, sowie die dann erforderliche fallbezogene Abwägung setzen allerdings voraus, dass die Äußerung in ihrem Sinngehalt zutreffend erfasst worden ist … Vielmehr verstößt die Verurteilung wegen einer Äußerung schon dann gegen Art. 5 Abs. 1 GG, wenn diese den Sinn, den das Gericht ihr entnommen und der Verurteilung zugrunde gelegt hat, nicht besitzt oder wenn bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Deutung zugrunde gelegt worden ist, ohne dass andere, ebenfalls mögliche Deutungen mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen worden sind. Dabei haben die Gerichte insbesondere ausgehend vom Wortlaut auch den Kontext und die sonstigen Begleitumstände der Äußerung zu beachten.“ (Hervorhebung durch d. Verf.)

Diesen Gesichtspunkt, dass von mehreren möglichen Deutungen einer Äußerung die für den Äußernden strafrechtlich günstigste Variante zugrunde zu legen ist, betonen das Bundesverfassungsgericht und auch der Bundesgerichtshof (dieser etwa in seinem Beschluss vom 28.07.2016 – 3 StR 149/16) immer wieder. Nur die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig stellt diesen Grundsatz auf den Kopf und unterstellt Prof. Bhakdi den Sinngehalt der für ihn ungünstigsten Deutung. Kontext und Begleitumstände sind primär die israelische Gesundheitspolitik und die aus Sicht Bhakdis verhängnisvolle Impfkampagne und nicht das jüdische Volk oder dessen Religion.

Und, um auf die Persönlichkeit Bhakdis (s. o.) zurückzukommen: Ganz ohne Bedeutung für die Subsumtion unter § 130 StGB ist sie dann doch nicht. Der Bundesgerichtshof hat sich zur Frage der Erfassung des Sinngehalts einer Aussage wie folgt geäußert (Urteil vom 20.09.2011 – 4 StR 129/11, S. 11 UA):

Dabei ist stets von dem Wortlaut der Äußerung auszugehen. Dieser legt ihren Sinn aber nicht abschließend fest. Er wird vielmehr auch von dem sprachlichen Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und ihren Begleitumständen bestimmt … Es ist deshalb von Bedeutung, ob sich die Äußerungen an einen in irgendeiner Richtung voreingenommenen Zuhörerkreis richten und ob den Zuhörern die politische Einstellung des Angeklagten bekannt ist.“

Es kann also für die Deutung ein- und derselben Äußerung durchaus einen Unterschied machen, ob diese von einem offensiv bekennenden Rechtsextremen bei einer Zusammenkunft Rechtsextremer getätigt wurde oder von einem Gelehrten ohne jegliches Aggressionspotential in einem medizinischen Kontext. Zwar kann durchaus unterstellt werden, dass Bhakdis typischer Zuhörerkreis eher kritisch gegenüber der gängigen Coronapolitik eingestellt ist – aber ganz sicher nicht antisemitisch.

Noch ein Weiteres, was in die Deutung der verfahrensgegenständlichen Äußerungen einzustellen gewesen wäre, ignoriert die Generalstaatsanwaltschaft: Der gebürtige Thailänder Bhakdi beherrscht die deutsche Sprache nicht als Muttersprache, was jeder Zuhörer auch rasch bemerkt, und wird daher in der fremden Sprache Nuancen vermutlich nicht so präzise ausdrücken können wie eine bei der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig beschäftigte Oberstaatsanwältin. Was für die Anklagebehörde spätestens beim Nachweis des Vorsatzes zum Problem werden dürfte.

Dieser Tatvorwurf ist also bei einer an der höchstgerichtlichen Rechtsprechung orientierten Auslegung nicht aufrechtzuerhalten.

Mit dem zweiten Vorwurf steht es nicht besser.

Hier soll laut Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft die auf einer Wahlkampfveranstaltung für die Basisdemokratische Partei Deutschland im September 2021 getätigte Äußerung

Es ist allen Wissenden klar, dass mit der formalen Zulassung der Impfstoffe der erste Meilenstein der Agenda erreicht ist und das Rennen ums Erreichen des Endziels eröffnet wird. Dieses Endziel ist die Erschaffung einer neuen Realität und beinhaltet nichts anderes als den zweiten Holocaust. Die Abschaffung der Menschheit in der jetzigen Ausprägung.“

nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig den Tatbestand der Volksverhetzung in Form der sogenannten Holocaustverharmlosung (§ 130 Abs. 3 StGB) erfüllen.

Auch diese Äußerung stellt ein Werturteil dar und keine Tatsachenbehauptung. Das gilt auch für den vorausgesagten „zweiten Holocaust“ – ein in der Zukunft liegender Sachverhalt ist von vornherein keinem Beweis zugänglich, und die von Bhakdi behaupteten gegenwärtigen Absichten der Protagonisten sind das Produkt von Schlussfolgerungen, mithin ebenfalls keine Tatsachen.

Eine ausdrückliche Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts, des nationalsozialistischen Völkermordes im Dritten Reich, lässt sich dieser Aussage schon einmal nicht entnehmen. Im Gegenteil setzt sie den Holocaust und seine Schrecken als gegeben voraus. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig verwendet, um zur vermeintlichen Verharmlosung zu kommen, vielmehr ein beliebt gewordenes Argumentationsmuster: den Holocaustvergleich. Durch einen Vergleich (wobei eher „Gleichsetzung“ gemeint sein dürfte) eines realen oder vermeintlichen Übels mit dem Holocaust werde dieser in seiner Einzigartigkeit relativiert und damit verharmlost.

Versteht man Bhakdis Aussage in dem Sinne, dass die weltweite COVID-19-Impfkampagne ähnliche Schrecken über die Menschheit bringen wird wie seinerzeit der nationalsozialistische Völkermord über seine Opfer, hat er in der Tat eine solche Gleichsetzung vorgenommen; durch die zweimalige Verwendung des Begriffes „Endziel“ und des Begriffes „Agenda“ hat er auch eine Finalität, ein zielgerichtetes Handeln, einbezogen.

Die Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig steht und fällt mit dem Merkmal der Einzigartigkeit des damaligen Völkermordes mit der Prämisse, dass es nie wieder etwas ebenso Entsetzliches geben kann. An dieser Stelle bricht aber die Logik.

Bhakdi ist offensichtlich der Auffassung, dass weltweit eine Macht am Werk ist, deren Ziel die Abschaffung der Menschheit in ihrer jetzigen Ausprägung durch die COVID-19-Impfstoffe ist, wobei wiederum ungewiss ist, ob mit „Abschaffung“ Tötung oder Transformation gemeint ist. Jedenfalls ist dies das, was man eine Verschwörungstheorie nennt.

Wie oben anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits dargestellt: Man kann von dieser Aussage halten, was man will, aber Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes verbietet der Staatsanwaltschaft, ihre Richtigkeit zu bewerten. Um es in Erinnerung zu rufen: Meinungen genießen unabhängig von ihrer Begründetheit, Werthaltigkeit oder Richtigkeit den Schutz der Meinungsfreiheit.

Unterstellt man einmal, sicherlich in Einklang mit der großen Mehrheit der Gesellschaft, die verfahrensgegenständliche Aussage sei barer Unsinn. Würde sie aber dadurch dem Schutz der Meinungsfreiheit entzogen? Eben nicht! Folglich durfte Bhakdi sich – auch öffentlich – auf den Standpunkt stellen, der Menschheit stehe infolge der Impfkampagne eine gezielte Abschaffung bevor. Und dass ein Geschehen, das die Dimensionen und Schrecken des Holocausts erreicht, sich theoretisch nochmals ereignen könnte, liegt nicht außerhalb jeglicher Vorstellungswelt. Durch den Vergleich wird bei dieser Deutung – und damit sind wir wieder beim verfassungsgerichtlich geforderten Günstigkeitsprinzip wie oben dargestellt – der Holocaust gerade nicht verharmlost, sondern es wird ein Szenario entworfen, das ihm in seinen Schrecknissen vergleichbar ist. Dies unterfällt nun einmal der Freiheit der Meinungsäußerung.

Es muss nicht immer das Bundesverfassungsgericht sein; mitunter finden auch am Grundgesetz orientierte untergerichtliche Entscheidungen den Weg in die Öffentlichkeit wie das freisprechende Urteil des Amtsgerichts Zossen vom 28.07.2016 (zitiert nach Stegbauer, Rechtsprechungsübersicht zu den Propaganda- und Äußerungsdelikten, NStZ 2017, S. 271). Dort war Fußballfans, die öffentlich ein reichlich geschmackloses Lied des Inhalts abgesungen hatten, für die gegnerischen Fans eine U-Bahn nach Auschwitz bauen zu wollen, Holocaustverharmlosung zur Last gelegt worden. Das Argumentationsmuster der dortigen Staatsanwaltschaft war dasselbe wie im hier vorliegenden Fall: Relativierung durch Vergleich. Das Urteil stellt überzeugend heraus, dass dann auch der Vergleich von Massentierhaltung oder Abtreibung mit dem Holocaust (ist insoweit die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig eigentlich schon einmal aktiv geworden?) § 130 Abs. 3 StGB unterfiele, dass nicht jeder unangemessene Umgang mit dem Thema Auschwitz eine Verharmlosung darstelle und dass diese Strafnorm andernfalls zur Generalklausel zur Pönalisierung von Geschmacklosigkeiten würde. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Fazit:

Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig ist in beiden Anklagepunkten schon im objektiven Tatbestand nicht schlüssig. Bhakdis Äußerungen sind vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Es drängt sich der Verdacht von Gesinnungsstrafrecht auf. Dem Amtsgericht Plön ist genügend juristischer Sachverstand und genügend Courage zu wünschen, die Eröffnung des Hauptverfahrens aus Rechtsgründen abzulehnen.

81 Kommentare

Zum Kommentar-Formular springen

    • Thomas Schäfer auf 21. Juli 2023 bei 12:01
    • Antworten

    Es ist schier unerträglich in welch dreister und den Rechtsstaat zerstörender Form diese „Regierung“ des offenen Eidbruches eine jegliche politisch anders denkende Gruppe oder Personen mit an den Haaren herbeigezogenen Klagen überzieht.
    Diese „Regierung“ Scholz ist einfach nicht mehr tragbar und es wäre dringend an der zeit das die Reste der Justiz sich nun offen diesem Verrat am rechtsstaat und an der Demokratie entgegenstellen.
    Wenn die Justiz die hinlänglich ersichtlich missbraucht wird sich nicht auf das besinnt was ihre eigentliche Aufgabe ist, danmn wird diese Justiz sich gefallen lassen müssen mit dem „Volksgerichtshof“ auf eine Ebene gestellt zu werden.
    Wer den rechtsstaat aushöhlt, die verfassung je nach Gutdünken seiner kranken Ideologie anpasst wer die Gewaltenteilung als sein ganz persönliches Intrument benutzt der kann, NEIN DER DARF DIESES LAND NICHT WEITER ZERSTÖREN!
    WIR DIE BÜRGER ERWARTEN DASS DIE VON UNS BEZAHLTE JUSTIZ ENTSPRECHEND WIDERSTAND GEGEN DEN KURS DIESER REGIERUNG DES VERRAT$ES AN DEUTSCHLAND ÜBT!

    • Armin Niehaus auf 2. Februar 2023 bei 0:18
    • Antworten

    Fox News host Tucker Carlson compares vaccine mandates to ‘Nazi experiments’

    https://www.theguardian.com/media/2022/jan/22/tucker-carlson-compares-us-vaccine-mandates-nazi-medical-experiments

    • Angie auf 31. Dezember 2022 bei 6:14
    • Antworten

    Ich bin kein Jurist, sehe aber deutlich, dass aus dem Kontext genommene Aussagen als das einzige Mittel zum undemokratischen Zweck dienen. Wortspielerei zur Kunstform erhoben, letztendlich auf Kosten von uns allen (wenn geduldet). Hohler Zirkus.

    • Jenns Christiani auf 14. Dezember 2022 bei 9:29
    • Antworten

    Mein Kommentar zu gleichen Rechtsstreitigkeiten wurde leider nicht eingepflegt. Das ist Ihnen überlassen, es wäre nur hilfreich, wenn man wüßte warum.

    1. Sehr geehrter Herr Christiani,

      sehr gern: Der Grund war, dass es sich um eine ausführliche Darstellung Ihrer persönlichen Rechtsstreitigkeiten gehandelt hat, deren Bezug zu dem Thema wir nicht so recht gesehen haben. Wir bitten um Verständnis.

      Das KRiStA-Morderationsteam

    • Peter Bräuer auf 26. November 2022 bei 12:28
    • Antworten

    Vielen Dank für die strafrechtliche Analyse. Ich bin als Anwalt tätig. Es war schwer genug, etwas Brauchbares zu dem Thema zu finden. Von journalistischer Seite gab es keine kritische Auseinandersetzung mit der Anklage, nur Propaganda und Hetze. Die Unschuldsvermutung scheint nicht mehr bekannt zu sein. Und Meinungsfreiheit gibt es nur noch für diejenigen, die den mainstrem nachplappern. Man kann dem Amtsgericht nur viel Glück wünschen, dass auf die unabhängige Entscheidung nicht die Hausdurchsuchung folgt, wie im thüringischen Erfurt.

  1. Herr Professor Bhakdi war der Lichtblick im Dunklen, denn es gab sogut wie gar keine Fachleute, die sich kritisch zur Impfung äußerten – entgegen der massiven Propaganda der offiziellen Medien. Deswegen bin ich Herrn Professor Bhakdi für seine Aufklärung unendlich dankbar. Er hat Zivilcourage bewiesen und ist deswegen Dorn im Auge derer, dessen Ziel er nicht erreichen ließ, und vielen Leuten ihre Gesundheit und ihr Leben erhalten hat.

    Ist seine Anklage nicht die politisch motivierte Hetzjagd auf Andersdenkende? Mich würde es nicht wundern, wenn er verurteilt wird. Denn die Justiz in DE scheint eine auftragserfüllende Institution geworden zu sein. Ich frage mich nur, wie konnte dies geschehen?

      • Georg v. Mehdorn auf 13. November 2022 bei 11:30
      • Antworten

      Sie fragen wie das geschehen konnte?
      Das erklärt sich verhältnismäßig einfach mit der Absenkung der allgemeinen Bildung der Einzelnen bei zunehmender Komplexität der juristischen Grundlagen die für diese Einzelnen gelten.
      In einfachen Worten: die breite Masse der Bürger versteht nicht mehr was die Gesetze für sie bedeuten.

      Ich habe vor 30 Jahren das Handwerk der Juristen gelernt und auch wenn ich selbst nicht praktiziere, so habe ich das intellektuelle Werkzeug an die Hand bekommen.
      Im Laufe der Jahre könnte ich beobachten, wie zunehmend das gelernte vor dem täglichen Leben abwich und selbst die Menschen meines nahen Umfeldes den Bezug zum Verständnis von Recht verloren.
      Wenn also heute schon Lehrer (an Schulen und sogar Hochschulen) nicht mehr die einfachsten Regeln der Rechtslehre (ich meine nicht die Gesetzestexte, sondern die Methodik der Herangehensweise) kenn und somit auch nicht danach handeln, wie kann ich dann erwarten, dass deren Schüler noch die blasseste Ahnung davon haben?
      Die Orientierung kann demnach nur die Masse oder eine andere Gruppe sein, die Vorbildcharakter hat oder der diese Eigenschaft zuerkannt wird.
      Genau das haben die Massenmedien getan und genauso agieren heute die Bürger.

      Man folgt wieder einer Führung, ein Schelm wer jetzt übles denkt… Wer „die Welle“ kennt, versteht was gemeint ist.

        • Christa Brown auf 5. Februar 2023 bei 17:38
        • Antworten

        Bravo

      1. BRAVO und Danke.
        Es bleibt nur zu hoffen und dem Herrn Bhakdi viel Kraft und Sieg zu wünschen ❣️❣️❣️

    • Harry Bornemann auf 6. November 2022 bei 16:52
    • Antworten

    Da die besagten Äußerungen zu einem sehr wichtigen Interview gehören, aus dem sie herausgeschnitten wurden, bleibt zu hoffen, dass die beiden Teile des Interviews auch in diesem Zusammenhang präsentiert werden. Zumal Prof. Bhakdis Prognose von damals inzwischen von Prof. Burkhardt vollumfänglich durch Obduktionen bestätigt wurde.

    https://rumble.com/vr934p-nachtrag-und-ergnzungen-zum-video-sucharit-bhakdi-erklrt-die-wirkungen-der-.html

    • Ines von Külmer auf 5. November 2022 bei 15:35
    • Antworten

    Den Vergleich mit einem Völkermord hatte schon im Jahre 2020 der New Yorker Arzt Dr. Zelenko gezogen. Seine erfolgreiche Behandlung von schweren Coronafällen mit Hydroxychloroquin wurde unterbunden mit der Begründung, das Medikament habe zu viele Nebenwirkungen. Anlässlich der Veranstaltung zu 75 Jahren Nürnberger Kodex sprach die selbst betroffene Holocaustüberlebende Vera Sharav von einem Völkermord durch eine Biowaffe in Form eines manipulierten Virus aus einem Labor in Wuhan.

    1. ich bin als Niederländer via Internet-Vorlesungen vom Herrn Dr.Bakhdi informiert worden über die Wirkung der angebotenen Impfungen. Zufolge dieser Vorlesungen habe ich selber entschlossen keine anti-Covid Impfungen zu akseptieren. Inzwischen sind viele lügen der Impfstoffherstellern bestätigt worden von amerikanischen Gerichtshofen. Ich hoffe daß die Pharmacie/Systemgetreue Anwälter von deutschen Richtern lügengestrafft werden.und daß die sich nicht dem ‚deutschen Assange‘ wie ein gewisser Freißler benehmen werden.

    • Doris David auf 5. November 2022 bei 11:25
    • Antworten

    Liebe Verteidiger der Unabhängigkeit unserer Justiz als dem Fundament jeder Demokratie,
    danke für Ihren engagierten Einsatz in Sachen Sucharit Bhakdi🙏‼️
    Prof. Dr. Sucharit Bhakdi ist der Regierung ein Dorn im Auge, weil er von Beginn an in der fachlichen Beurteilung des ganzen „Pandemie“-Geschehens Recht hatte und wissenschaftlich fundiert widersprach. Ihn gleich zu Beginn medial als „Verharmloser“, „Pandemieleugner“ oder „Verschwörungstheoretiker“ zu bezichtigen und zu beleidigen, war ein schrecklicher Affront gegen ihn und machte mich erst recht skeptisch. Denn wer sich dem wissenschaftlichen Diskurs nicht stellt, sondern Gegenargumente ignoriert und wegzensiert, der macht sich selbst verdächtig.
    Um das Notlage- und Panik-Narrativ weiterhin krampfhaft aufrecht zu erhalten, will man ihn jetzt mit dem ganzen Aufgebot an Staatsmacht seines Ansehens und seiner Integrität berauben, ihn mundtot machen und sogar existenziell vernichten.
    Daraus wird aber nichts, sie schaffen damit nur einen „Märtyrer“, der noch mehr verehrt wird, als zuvor. Das wird ein Bumerang, der zurückschlägt! Denn dieses Konstrukt an Klage ist so offensichtlich falsch und infam, dass es alle, die Herrn Bhakdi nur als sanft und menschenfreundlich kennen, durchschauen.
    Prof. Dr. Bhakdi kam nach Ende des 2. Weltkrieges zur Welt und wuchs in liebevoller Obhut seiner thailändischen Eltern in USA und in Ägypten auf. Dabei wurden ihm deren ethnische und kulturelle Hintergründe zuteil, die Basis für ein sanftes, freundliches und faires Miteinander sowie ein leidenschaftliches, selbstloses berufliches Wirken darstellten. Sein Blick auf die deutsche Geschichte wurde von exterritorialer Sicht geprägt, frei von nationalem Schuldtrauma oder schwieriger deutscher Vergangenheits-Bewältigung.
    Wenn er nun davon spricht, dass die Menschen in Israel (die aus Deutschland geflohenen und emigrierten Juden) viel von den Deutschen gelernt und mitgenommen haben, meinte er damit unsere von ihm verehrten und bekannten Tugenden wie Fleiß, Ordnung, Pünktlichkeit, Disziplin, Zuverlässigkeit, Perfektionismus, aber auch z.T. die dummen bis abgrundtief bösen Untugenden wie z.B. Tunnelblick, Engstirnigkeit, Obrigkeitshörigkeit, Kadavergehorsam, Pragmatismus und Denunziantentum- die er leider mittlerweile auch zur Genüge kennenlernen durfte.
    Das führte seiner Meinung nach dazu, dass sich die Bürger Israels in tragischer Weise selbst schadeten, indem sie sich kollektiv als die ersten menschlichen „Laborratten“ der ganzen Welt missbrauchen ließen, statt sich gegen die Pfizer-Verträge ihrer autokratischen Regierung zu wehren, sie zu hinterfragen und ihnen zu widersprechen. Als israelische Medien bereits über schwere Impfnebenwirkungen sowie unerwartete Todesfälle bei jungen Erwachsenen berichteten, schwante ihm als besorgtem Experten eine mögliche dramatische Wiederholung des Schicksals der Juden im 3. Reich, die angefangen vom auf-oktruierten medizinischen Experiment bis hin zu einem – vielleicht dieses Mal nur fahrlässig in Kauf genommenen – Genozid, also einem Holocaust 2.0 reichen könnte. Ich hatte das Interview damals direkt gesehen und Sucharit Bhakdi aus dem Zusammenhang auch richtig verstanden. Seine Sorge drückte er als Nichtpolitiker vielleicht nur etwas ungeschickt oder nicht detailliert genug aus, so dass man ihm nun jedes Wort auf die Goldwaage legt und versucht, einen Strick daraus zu drehen. Aber Eines war aus seinen Worten garantiert nicht zu entnehmen: Antisemitismus! Auf eine antisemitische Hetze hätte ich – nicht nur aufgrund meiner jüdischen Vorfahren- sofort empfindlich reagiert. Diese Tendenz kann ich bei Prof. Dr. Sucharit Bhakdi’s Ausführungen aber keineswegs und auch sonst niemals erkennen‼️
    Mit freundlichen Grüßen,
    Doris David

      • Kallope auf 17. November 2022 bei 14:05
      • Antworten

      Ein fantastisches Plädoyer. Genau so habe ich Herrn Prof. Bhakdi auch immer verstanden. Eine mahnende Stimme, auf die wir kraft seiner fachlichen Qualifikation hören sollten. Ich habe über 30 Jahre in der deutschen Justiz zugebracht und eigentlich immer eine hohe Meinung von ihr gehabt. Was jetzt geschieht, verstört mich zutiefst. Angesichts der tiefgreifenden Beschädigungen, die Prof. Bhakdi erfährt, fällt mir eine Passage aus Schillers Kassandra ein, die wie ich finde, sehr gut passt:
      „Dein Orakel zu verkünden,
      Warum warfest du mich hin.
      In die Stadt der ewig Blinden.
      Mit dem aufgeschlossenen Sinn.
      Warum gabst du mir zu sehen
      Was ich doch nicht wenden kann,
      Das Verhängte muss geschehen,
      Das Gefürchtete muss nahn.

      Frommts, den Schleiwr aufzuheben,
      Wo das nahe Schrecknis droht?
      Nur der Irrtum ist das Leben,
      Und das Wissen ist der Tod.
      Nimm, oh nimm die traurige Klarheit,
      Mir vom Aug den blutigen Schein,
      Schrecklich ist es Deiner Wahrheit,
      Sterbliches Gefäß zu sein.

      Genau so würde ich fühlen, wenn ich Prof. Bhakdi wäre.
      Das, was dort geschieht, hat er einfach nicht verdient!!!

  2. Aus meiner Sicht eindeutig ein politischer Prozess.
    Alle Kritiker dieser verheerenden mRNA-„Impfung“, die sich in die Öffentlichkeit wagten, werden verklagt, inhaftiert und in der Öffentlichkeit durch die Medien zerrissen.
    Prof. Bhakdi ist ein sehr ernst zu nehmender Wissenschaftler, der aus Verantwortung für das menschliche Leben treu nach dem ärztlichen Eid handelt. Dabei tritt er nie aggressiv, sondern versöhnlich auf. Prof. Bhakdi ist unschuldig i.S. der Anklage und hat es verdient, rehabilitiert zu werden.
    Als Kriminalistin interessiert mich der Anzeigenerstatter und dessen Motivation, auch noch in Beschwerde zu gehen. Hier wären ggf. Ermittlungen wegen falscher Verdächtigungen etc. zu prüfen.
    Ich hoffe, die Justiz begeht nicht den Fehler, einen Unschuldigen zu verurteilen.
    Im Übrigen verglich die Holocaust-Überlebende Vera Sharav die gegenwärtige Gesundheitspolitik mit der des 3. Reiches, was aus meiner Sicht im Hinblick auf den massenweisen Verstoß gegen den Nürnberg-Kodex durchaus nicht abwegig ist.

  3. Herr Prof Bhakdi ist so ein ehrlicher und feiner Mensch. Dieses Vorgehen schadet Deutschland sehr und stellt unser Rechtssystem in ein trübes Licht. Ich hoffe aber weiter, dass es noch genug aufrichtige Richter gibt, die dieses Land vor dem totalen Untergang retten.

    1. Schliesse mich ganz ihrer Meinung an
      ..

      • Amarena auf 2. Dezember 2022 bei 19:02
      • Antworten

      Ich auch schliesse mich ganz Ihrer Meinung an.

  4. Das System politisch abhängiger Richter resp. die fehlende Gewaltenteilung verstößt gegen das Unabhängigkeitsgebot gem. Art. 14 (1) ICCPR/Analognormen …
    Deutsche Gerichte – so auch das AG Plön – sind daher als völkerrechtswidrig einzustufen.

    Zitat … „Deutschland hat faktisch keine Gewaltenteilung wie in vielen anderen Ländern Europas, die Staatsanwälte sind dem Justizministerium weisungsgebunden unterstellt und die Richter werden durch Einstellung, Beförderung und Beurteilung vom Justizministerium gesteuert.“ – Quelle: https://programm.ard.de/TV/tagesschau24/Startseite/?sendung=28721972088763

  5. Mich würde die Person interessieren, die das tatsächlich Kraft ihrer Position in der Staatsanwaltschaft durchgesetzt hat. Und dann sollte beleuchtet werden, ob diese Person privat wertfrei ist….

    • Harald Norkus auf 31. Oktober 2022 bei 13:17
    • Antworten

    Es könnte einer der kürzesten Prozesse der Geschichte werden.
    Da Herr Bhakdi wissenschaftlich und informell gearbeitet hat
    ist es unmöglich seine Wissenschaftliche Kompetenz
    zu verurteilen.
    Als Wissenschaftler schafft er Wissen, der Wahrheit verpflichtet,
    publizierte er diese, trotz aller Anfeindungen.
    Dazu fällt mir nur ein Zitat ein
    „So ich hier stehe, ich kann nicht anders“
    Als Bürger und Demokrat bin ich Herrn Bhakdi dafür dankbar.

    Harald Norkus

    • Thomas Müller auf 31. Oktober 2022 bei 0:45
    • Antworten

    Mutig von der Staatsanwaltschaft wenn man bedenkt, dass Prof. Bhakdis Aussagen oft richtig waren und sind.
    Jetzt bekommt der Professor (endlich) die große Bühne die es braucht, um es öffentlich zu beweisen.
    Ich hoffe Prof. Bhakhdi sieht die Sache sportlich, denn er kann dabei nur gewinnen.

    Natürlich wird der Prozess durch alle Instanzen gehen. Ein bisschen Spaß muss schließlich sein.
    Und Herr Bhakdi: Sie brauchen sich keine Sorgen machen für den unwahrscheinlichen Fall, dass am Ende eine Geldstrafe bei raus kommt. Das wird Ihre Fan-Gemeinde schon regeln.

    Mich würde mal interessieren, wie viele Anwälte sich schon angeboten haben den Prozess zu führen.
    Auf solch seltene Gelegenheiten warten doch bestimmt schon viele.

  6. Wir haben selbst schuld, denn wir haben durch unser unsägliches, volksfeindliches Wahlsystem Menschen in die höchsten Ämter unseres Landes gehievt. Mangelhafte Bildung und fehlender Sachverstand führen dann dazu, daß solche echte Fachleute wie Prof. Bahkdi, der mit kritischen, aber auch belegbaren Äußerungen die nutzlosen staatlich angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung eines Corona-Lügengebildes Menschen zum Nachdenken verhelfen soll, mundtot gemacht wird. Leider ist es so, daß Richter und Staatsanwälte nicht mehr ihre Unabhängigkeit zeigen dürfen , sondern als Vasallen des Justizministers handeln (müssen). Man könnte meinen, „Angst fressen Seele auf“.
    Was ist aus unserem einst schönen und ruhigen Land nur geworden, frage ich mich als Achtzigjähriger schon eine ganze Weile?

    • Dr. Jörg Uhlig auf 6. Oktober 2022 bei 9:15
    • Antworten

    Bedauerlicherweise war dem Amtsgericht Plön weder genügend Sachverstand noch Courage zu eigen, die Anklage abzuweisen:
    Prozesse gegen Corona-Leugner
    Stand: 05.10.2022 16:50 Uhr
    Der Corona-Maßnahmenkritiker Bhakdi muss sich wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Gegen einen weiteren Protagonisten der Coronaleugner-Szene wird demnächst wegen des gleichen Vorwurfs verhandelt
    Von Wulf Rohwedder, tagesschau.de
    Knapp fünf Monate nach der Anklage durch die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat das Amtsgericht Plön beschlossen, Anklage gegen Sucharit Bahkdi zu erheben. Der umstrittene Kritiker der Corona-Maßnahmen wird sich im März 2023 wegen Volksverhetzung in zwei Fällen vor dem Amtsgericht Plön verantworten müssen, teilte eine Gerichtssprecherin tagesschau.de mit. https://www.tagesschau.de/investigativ/bhakdi-corona-101.html

  7. Ich kann mich nur dem Fazit anschließen, das ein Hauptverfahren in diesem Fall schon wegen der Unschlüssigkeit der vorgebrachten Vorwürfe unzulässig ist. Auch wenn man Bhakdi gern der Verschwörer-Szene zuordnen möchte, bleibt alleine sein riesiges Fachwissen der Medizin übrig, das aus Erfahrung und immerwährendem dazulernen entstanden ist.
    Schlussendlich bleibt die Meinungsfreiheit in Deutschland ein weiteres mal auf dem Prüfstand der Justiz und das, obwohl schon mehrfach Höchstrichterlich klare Begrifflichkeiten festgestellt wurden.

  8. Ist es die Ruhe vor dem Sturm? Hier eine sehr gute Zusammenfassung gegen die Impfpflicht für Pflegekräfte von Werner Möller:

    https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/einrichtungsbezogene-impfpflicht-intensivpfleger-zerlegt-impfnarrativ-gegenueber-gesundheitsamt-a3907314.html

    https://pflegefueraufklaerung.de/wp-content/uploads/2022/07/Antwort-GA-final.pdf

    Weitere Perversion: Bei meinem Kardiologen muss man das Belastungs-EKG mit FFP2-Maske ausführen, besser müsste, denn ich verzichte auf derartige Guantanamo-Folter.

      • Bettina auf 3. August 2022 bei 20:23
      • Antworten

      Ich habe es nicht glauben wollen.
      Doch es geht wieder los, mit neuem Plan für den Schutz der Bevölkerung im Herbst.

      1. Hallo Bettina, dieses Land „habe fertig“, wie Trapattoni einmal sagte.

    • Johann P. Glahmeyer auf 4. Juli 2022 bei 13:45
    • Antworten

    Es wäre wünschenswert, wenn sich die Generalstaatsanwaltschaft näher mit dieser Angelegenheit befassen würde:
    Laut
    „EVALUATION DER RECHTSGRUNDLAGEN UND MAßNAHMEN DER PANDEMIEPOLITIK–BERICHT DES SACHVERSTÄNDIGENAUSSCHUSSES NACH § 5 ABS. 9 IFSG „, S.63, steht dort: “ Die Impfung großer Bevölkerungsanteile gilt als zentraler Baustein für eine nachhaltige Pandemiebewältigung“.

    Nun muß dieser „zentrale Baustein der Pandemiebewältigung“ auf richterliche Anordnung in Uruguay/Montevideo binnen 48 Stunden transparent/offengelegt werden:

    https://sciencefiles.org/2022/07/03/droht-pfizer-in-uruguay-ein-fiasko-richter-ordnet-offenlegung-von-bnt162b2-daten-zu-u-a-inhaltsstoffen-und-gefahren-an/

    In den genannten 16 Punkten, s.d., und den binnen 48 Stunden bereitzustellenden Informationen, könnte doch wenigstens der Anreiz für einen „Anfangsverdacht“ enthalten sein.

  9. Prof. Bhakdi und andere ehrenwerte Ärzte haben einen neuen „Ärztlichen Berufsverband Hippokratischer Eid“ (ÄBVHE) gegründet und es ist absolut wünschens- und ehrenwert, dass sich viele Ärzte anschließen. Wie wichtig es ist, zeigt ja schon wieder die Glaskugel von KL für den Herbst. Eine Abgrenzung ist unbedingt erforderlich, denn es ist zunehmend erkennbar, wie sich die Medizin vom ehemaligen Eid entfernt und dem Eid von Gott Mammon zuwendet. Vor einiger Zeit wollte ich in einer Klinik in Stuttgart meinen schwerkranken Bruder besuchen, was mir verwehrt wurde, weil ich nicht geimpft bin! Er ist mittlerweile dort verstorben, was in dieser Zeit vielleicht sogar Erlösung bedeutet. Diese Klinik wirbt aber mit ihrer Christlichkeit, die ich mittlerweile als Scheinheiligkeit einstufe und wahrnehme. Die Tendenz Richtung untragbarer Zustände nimmt wieder Fahrt auf. Wichtig wäre dann eine Plattform, auf der man Ärzte und Krankenhäuser etc. in allen Regionen (PLZ) findet, welche sich dem Wahnsinn entsagen und Menschlichkeit vorleben, ohne Nötigung und Erpressung.

    https://corona-blog.net/2022/06/21/neuer-berufsverband-fuer-aerzte-hippokratischer-eid-gruender-u-a-prof-bhakdi-dr-wodarg-und-dr-weikl/

  10. Vielleicht zur Erinnerung und Wahrnehmung, um es nie zu vergessen und nie wieder…. so wurde uns immer eingetrichtert, gerade mal 76 Jahre her. Déjà-vu der grausamen Art: in Überzahl/gegen ältere Frau/Brutalität pur – wegen was? Von UN-Sonderberichterstatter Prof. Nils Melzer, vermutlich auch ein „Verschwörer“.

    https://fassadenkratzer.wordpress.com/2022/06/17/un-bericht-grausame-erniedrigende-behandlung-und-folter-durch-polizeigewalt-in-deutschland/

    Hier das Video:
    https://www.youtube.com/watch?v=TnoqVtGgQAo

    • 1 Rechtsanwalt unter rund 21.000 in München auf 17. Juni 2022 bei 13:45
    • Antworten

    Von allen hier in Deutschland lebenden Immigranten bzw. Deutschen mit Immigrationshintergrund ist, war und wird Prof. Bhakdi immer ein Lichtblick sein und ein monumentaler Stern der Wissenschaft bleiben. Jemand der den lernwilligen, rationalen und mit Gesundem Menschenverstand ausgestatteten Menschen – insbesondere den Medizinfachfremden Juristen – mit seinem Fachwissen vor weiteren Schaden bewahrt und in vielen Fällen wahrscheinlich auch das Leben gerettet hat ! Es ist für mich eine Ehre und Genugtuung, Mitbürger von Prof. Bhakdi zu sein.

      • Dr. med. Susanne Lehmkuhl-Eichhorn auf 17. Juni 2022 bei 21:33
      • Antworten

      @1 Rechtsanwalt unter rund 21.000 in München

      Dem kann ich mich nur anschließen 🙂

  11. Ich möchte zunächst auf Aussagen von Prof. Bhakdi gegenüber der Jüdischen Allgemeinen aufmerksam machen.
    Er sagte:
     »Seien Sie versichert, dass ich mich Ihrem Volk außerordentlich verbunden fühle. Meine Enttäuschung und Zorn richten sich ausschließlich gegen die Machthaber, die dieses barbarische Impfprogramm durchziehen.
    Wie die armen, schutzlosen Kinder gemartert und geopfert werden, ist ein Verbrechen. Wenn diese Aussage als gefährlich eingestuft wird, tut es mir leid für alle.“

    Und auf den Film
    Film „Das Zeugnis-Projekt“
    https://www.vaxtestimonies.org/de/
    zu finden bei Kla.TV
    Der Film stellt die jetzt schon vorhandenen Impfschäden, die es in Israel gibt, sehr deutlich heraus.

    Ansonsten gäbe es natürlich noch viel zu sagen zu den vorgeworfenen Straftat, insbesondere bezüglich des Vorsatzes.

    Gem. § 15 StGB ist: „Strafbar nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.“
    Der Tatbestand der Volksverhetzung (der auch in dem Skript „Gerechtigkeit für das Volk von Andrea Schwarz /Bohlinger Verlag untersucht wird, hier allerdings bezüglich Äußerungen von vornehmlich Politkern gegenüber der Gruppe der „Ungeimpften) wird nicht als Fahrlässigkeitsdelikt mit Strafe bedroht.
    Nach herrschender Ansicht ist Vorsatz als psychischer Sachverhalt der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände. Kurzformel: „Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung“. 
    Und nach den obengenannten Aussagen Prof. Dr. Bhakdi `s hat er sicher nicht mit Vorsatz gehandelt.
    Durch seine Aussagen sehe ich das Rechtsgut der Volksverhetzung – den öffentlichen Frieden, das meint: „das Allgemeininteresse an einem friedlichen Zusammenleben im Staat“ – nicht gefährdet.
    Das aber habe ich bezüglich der Äußerungen von verschiedenen Politikern, die die Ungeimpften als ursächlich an den Lockdowns, verschobenen Operationen, nicht Besuchen dürfen von Verwandten, das Schließen von Läden usw. usw. vorgeschoben haben, empfunden.
    Die Ungeimpften „als Teil der Bevölkerung (§ 130 I Nr. 1 StGB)“ sollten für all das schuldig gemacht werden.
    Prof. Dr. Bhakdi hat mit seinen vielen medizinisch wertvollen Aussagen, sicher den Frieden gestört, den man umgangssprachlich mit „Grabesruhe“ bezeichnen könnte.
    Die Störung dieses Friedens ist aber leider bei weiten Teilen der Bevölkerung noch immer nötig, trotz der vielen Bewahrheitungen so mancher „Verschwörungstheorien“, die aber leider noch nicht überall angekommen sind.

    • Exmalico auf 16. Juni 2022 bei 10:37
    • Antworten

    Thomas Röper berichtet heute von einem weiteren bestürzenden Fall: Gegen die Bloggerin Alina Lipp, die aus dem Donbass berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft, da ihre veröffentlichte Meinung von der der Bundesrepublik abweicht. Kaum zu glauben? Siehe dort:
    https://www.anti-spiegel.ru/2022/meinungsfreiheit-deutsche-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-alina-lipp/
    Röper weist dabei insbesondere auf § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes hin, in dem es heißt:
    „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“
    Und diese Vorgesetzten sind laut § 147 GVG die Justizminister…

    • S.Edwards auf 16. Juni 2022 bei 0:21
    • Antworten

    Erst kommen die oberen dran, die bekannten einflussreichen, dann die unteren , diejenigen die Mund tot gemacht werden sollen, bis es niemanden mehr gibt, der sich kritisch äußert. Mit dem Tat bestant “ Delegitimitierung des Staates, hat man den Weg geebnet. Sie haben an alles gedacht… ehrlich gesagt , diese Entwicklung macht Angst, aber Angst ist kein gutes Ratgeber. Ich wünsche Prof Bhakdi von ganzen Herzen alles Gute und hoffe, dass er unbeschadet das ganze übersteht. Was noch auffällt ist die Tatsache, dass dies ausgerechnet in der Zeit passiert, wo in Leipzig eine Gerichtsverhandlung stattfindet, die noch nicht zu Ende ist Prof Bhakdi war dort als Sachverständiger ( oder Zeugen) genau weiß ich es nicht vorgeladen. Will man hier im Vorfeld daran arbeiten, damit Bhakdi nicht mehr ernst genommen wird? Die verhandlung ist nämlich sehr wichtig. Es ghet um die Duldungspflicht zur Gen- Injektion von 2 Soldaten. Ist doch schon seltsam, dass gestandende Experten hier plötzlich keine Ahnung von ihrem Fach haben sollen? Übrigens kann man auf covidimpfstoff- soldaten de die Schriftsätze der Anwälte durchlesen, sehr interessant! RA Fuellmich ist ja jetzt auch betroffen ihm wird jetzt auch Antisemitismus vorgeworfen.

  12. Jetzt wird mir klar ( nach dem durchlesen der Gegenargumente) warum KRISTA nun wirklich gar nichts ausrichtet.
    Wenn das juristische Gegenargument sein sollen dann sollten sich die Juristen bei KRISTA nicht Juristen nennen.

    • Exmalico auf 15. Juni 2022 bei 10:51
    • Antworten

    Die Justiz in Deutschland könnte rein theoretisch auch nach „oben“ arbeiten – aber das Rechtssystem ist bei uns so leider gar nicht angelegt, denn meines Wissens ist die Rechtssprechung grundsätzlich dem Weisungsgebot der Justizministerien unterworfen. „Unabhängig“ wäre unsere Justiz erst dann, wenn man diese „Weisungsgebundenheit“ prinzipiell und faktisch komplett aufheben würde. Man sollte m. E. außerdem vorschreiben, daß amtierende Richter und Staatsanwälte grundsätzlich keiner Partei angehören und kein politisches Amt neben ihrer Justiztätigkeit ausüben dürften. Schließlich müßte das Bundesverfassungsgericht völlig anders organisiert bzw. auf eine andere rechtliche Grundlage gestellt werden – denn bei uns werden die dort ansässigen Richter von der Politik gewählt (nämlich zu gleichen Teilen vom Bundestag und Bundesrat), da das BVG ein Staatsorgan ist. Im derzeitigen Zustand wäre daher eine „unabhängige Justiz“ in Deutschland reines Wunschdenken… Man erinnere sich: Die Judikative sollte die Legislative kontrollieren. Bei uns ist es umgekehrt….

    1. https://www.printfriendly.com/p/g/GqxaWJ (in Deutsch)

      Allerdings datiert dieser Bericht ins Jahr 2019, also vor „neuer Zeitrechnung“ (nZ).
      Anmerkungen und Heraushebungen zum Inhalt:

      „Zurzeit handelt es sich ausschließlich um Abgeordnete. Diese rein politische Besetzung des Gremiums führt dazu, dass de facto niemand als Bundesrichter*in zum Zuge kommt, der keine Kontakte zu einer der potentiell mehrheitsfähigen Parteien hat. In der Regel werden dafür Personalpakete geschnürt.“ >> Was eindeutig umgesetzt wurde und wird.

      „Um nicht missverstanden zu werden: Die hohe Qualität der deutschen Justiz steht insgesamt außer Frage. Es gibt auch keine ernsthaften Bedenken, dass die persönliche Unabhängigkeit, die Art. 97 GG gewährleistet, nicht gewahrt würde.“ >> NACH nZ absolut zweifelhaft.

      „Spielt man einmal durch, was passieren könnte, wenn z.B. ein AfD-Mitglied ein Justizministerium leiten und nur seine Spezis befördern würde, liegt das Problem auf der Hand.“ >> Dabei ist es unerheblich ob AfD oder CDU & Co hier herangezogen werden; wieder so eine haltlose Diskreditierung der AfD, deren man die Beweismöglichkeit ihrer politischen Fähigkeiten ja vehement verhindert.

      „Ihre Unabhängigkeit (>Staatsanwaltschaften!) von der Exekutive gilt z.B. in Italien im Kampf gegen die Mafia als unverzichtbar.“ >> Hier undenkbar, obwohl die derzeitigen Machenschaften die Mafia zu Chorknaben deklariert.

      Fazit: Ob die tatsächliche Einführung der „Magna Charta der Richter“, welche schon viele Jahre als theoretisches und demokratisches Gebilde wie ein Fata Morgana im Raume hängt, eine Änderung im Sinne von Gerechtigkeit, also Recht in Vollendung, bringen würde,, werden wir wohl nie erfahren, da in diesem Land vermutlich nie zur Umsetzung kommend.

    • Jean Erold auf 15. Juni 2022 bei 9:19
    • Antworten

    Wichtig ist ihnen doch nur, das hier so lange und großmedial begleitet wie nur möglich laufen zu lassen. Zur Einschüchterung der Massen, aber auch speziell von Medizinern, Professoren, Wissenschaftlern, Journalisten und natürlich von Richtern. Sehr ähnlich dem „Prozess“ Assange, hier nur noch viel vielfältiger greifend.

    • Konrad Hartl auf 15. Juni 2022 bei 9:04
    • Antworten

    Zum Fall Bhakti will ich kurz anmerken, dass ein politisches Interesse im „informellen“ Hintergrund sehr wohl gegeben ist.
    Inwieweit das politische Interesse „weisungsgebunden“ Anklang findet, werden wir noch sehen.
    Zum Vorwurf des Holocaust-Vergleiches nun kurz:

    Ich selbst hatte in den 70 Jahren Kontakt mit Opfern des Holocaust und war mit einem Juden persönlich befreundet. Und es wurden Meinungen geäußert, dass dieser Holocaust zwar zum größten Teil das jüdische Volk getroffen habe, aber als Mahnung dienen
    sollte, die Grundrechte in Deutschland zu verteidigen. Der Bezug auf den Holocaust, war de facto auch der Wunsch eines
    Großteils der Juden in meiner Heimatstadt !

    Wenn ich nun Prof. Yehuda Bauer, Leiter des Internationalen Zentrums für Holocaust Forschung zitiere, bin ich gespannt,
    ob nun wieder Ermittlungen wegen Delegitimierung des Staates und eine heimliche Fahndung die Folgen meiner freien, wissenschaftlich begründeten Meinungsfreiheit sind. Nun zu Professor Yehuda Bauer:

    „Es passierte einmal. Es kann wieder passieren. Es muss nicht in der gleichen Form sein, es muss nicht unbedingt den gleichen Menschen widerfahren beziehungsweise durch die gleichen Menschen dazu kommen.
    Es kann jedem widerfahren und durch jeden dazu kommen. Damals hatte es Derartiges zuvor nicht gegeben.
    Heute schon !
    (JW.org; Könnte sich der Holocaust wiederholen ?)

    Eine sehr wichtige Aussage, die aber nicht bedeutet den Begriff Holocaust inflationär zu benutzen, sondern eine ernsthafte
    Mahnung darstellt. Würde diese Aussage in Deutschland gemacht, hätte diese unter Umständen strafrechtliche Relevanz,
    wenn der politische Wille es gebietet. Und darin liegt die Brisanz vieler Fälle !!! Weil es auch um die Person
    geht und sich hier die Querulanz der Justiz in besonderer Weise auffällig zeigt.
    Auch die Justiz sollte zumindest anfangen, erkenntnistheoretische Grundlagen nicht mit eigenen Schlüssen
    zu verwechseln.

  13. Wenn ich diese von der Zeitung abgedruckten Vorwürfe gegen Prof. Bhakdi lese, dann sehe ich vor meinem inneren Auge Szenen aus einem Science Fiction Film, in dem, in einer halbdunklen Arena mit steil ansteigenden Zuschauerrängen, behaarte, gutturale Laute ausstoßende affenähnliche Menschen stehen, die von einem über ihnen stehenden und hell beleuchteten Einpeitsch-Redner gegen einen „Angeklagten“ eingenommen werden und dann mit lautem Murmeln oder bedrohlichem Brüllen und Steinäxte-auf-den-Boden-stampfen das Todesurteil über den Gefangenen abstimmen.

    • Roland Loof auf 14. Juni 2022 bei 22:04
    • Antworten

    Die Ankläger sind für mich in diesem Land die …. Dummköpfe, die die freihe Meinungsäußerung hierzulande verbieten und jedes Wort auf die Goldwaage legen und gegen andere hetzen mit Hilfe der Medien um sich selbst ins rechte Licht zu stellen. Bescheuerte, die man nicht mehr für voll nehmen kann. Scheinbar hat die Justiz nichts zu tun in diesem Land. Die Staatsanwältin müsste eigentlich wegen Hass und Hetze gegen Prof. Bhakdi angeklagt werden.

  14. Das ist leider die Tendenz in Justiz und Verwaltungen: Je höher der Dienstgrad desto geringer die Qualifikation. Die Politik bestimmt. In Weimar wird ein Amtsrichter angeklagt, weil es der Justizminister – keine juristische Ausbildung – so will.

    • Hofmann,Susann auf 14. Juni 2022 bei 8:03
    • Antworten

    Habe mir jetzt erst mal sein neues Buch besorgt und informiere mich weiter.Bete,dass er Gerechtigkeit erfährt und sein Herz und Stimme ihre Kraft behalten.

    • Regina Mahdy auf 13. Juni 2022 bei 20:33
    • Antworten

    Herzlichen Dank für die juristische Analyse. Für den mutigen, ehrlichen Herrn Prof. Dr Bhakdi hoffe ich auf Freispruch. Fuer mein Heimatland schaeme ich mich sehr. Es ist nicht mehr das Deutschland der freiheitlichen Gesinnung, in dem ich aufgewachsen bin. Beten und hoffen wir, dass der Spuk bald vorbei ist.

    • Claudia Dort auf 13. Juni 2022 bei 19:15
    • Antworten

    Unfassbar was aus diesem Land geworden ist. Diese Regierung muss weg,. Die neuen Gesetze müssen weg. Und Europa muss weg. Dieser Arzt hat Mut zur Wahrheit und muss so etwas über sich ergehen lassen. Wie peinlich für dieses Land

    • Michael Scharenberg auf 13. Juni 2022 bei 12:51
    • Antworten

    Danke für die klare juristische Argumentation, gerade auch zum Punkt Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaft. Es ist offensichtlich, dass die Vorwürfe an Prof. Bhakdi konstruiert sind. Jedem, der Prof. Bhakdi einmal länger zugehört hat, ist bewusst, dass dieser bekennende Buddhist sich niemals hetzerisch-rassistisch gegen andere Menschen oder Volksgruppen äussern würde!

  15. Danke KRISTA – als Fels in der juristischen Brandung!

    Vielleicht ist ja in diesem Zusammenhang, diese Seite / Portal wichtig:
    https://we-for-humanity.org/de/de-confronting-media/

    Hier wird von den wirklichen Betroffenen, Prof Bhakdi „in Schutz“ genommen.
    Das ist Ihnen so wichtig, dass ein eigenr Brief verfasst wurde.

    Vielen Dank – nochmal- für Eure juristischen Fachbeiträge.

    1. Sehr guter Hinweis, sollte man an alle ÖRR-Anstalten, Gazetten und an das Parlament schicken, ändern würde es vermutlich nichts, aber einen Versuch wäre es wert. Wichtig wäre eine breitgefächerte Verteilung unter die Bevölkerung, vielleicht würde manche/r erwachen?
      Noch ergänzend zur HP:
      https://we-for-humanity.org/de/
      Erschreckend, wie man einen Mann wie Prof. Bhakdi, der Hunderte Virologen ausgebildet hat, derart zu diskreditieren versucht (was hoffentlich nie gelingen wird). Solche Vorgänge kenne ich nur aus der vergangenen leidlichen Geschichte. Wo bleiben alle seine Ausgebildeteten, Doktoranden die ihn entlasten und eine Referenz abgeben könnten, je mehr desto besser!? Es ist doch ein ungeheurer wie unmenschlicher Affront gegen einen Menschen aus der Wissenschaft und Gesellschaft!

      1. In der Tat erschreckend. Soweit erinnerlich war der Berliner Tagesspiegel das erste Presseorgan, das ihn aufgrund seiner Israel-Äußerungen als „der Antisemit Bhakdi“ zu diskreditieren versuchte.

        Hier wird auf Teufel komm raus ein Tatbestand konstruiert, um händeringend das narrativ „Coronaleugner = rechtsextrem“ zu unterfüttern, insbesondere da Herr Prof. Dr. Bhakdi zu den prominentesten Kritikern der Maßnahmen und Impfstoffe gehört.

      2. Eine Hommage an Benjamin Ferencz zum 20-jährigem Bestehen
        des Internationalen Strafgerichtshof
        Letztes Jahr im Februar in Benjamin Ferencz an der Kölner Universität die Ehrendoktorwürde verliehen worden.
        Wer ist und war Benjamin Ferencz, außer derjenige der für die Beweissammlung für die sogenannten „Nürnberger Prozesse“ zuständig war und anschließend Chefankläger in dem Prozess? Damals war er 27 Jahre, heute stolze 102 Jahre alt.
        Er ist in einem kleinen Dorf in Siebenbürgen geboren worden. Seine Eltern sind dann aber mit ihm als er noch ein Baby war, in die USA ausgewandert, da es damals schon für Menschen mit jüdischer Herkunft gefährlich sein konnte in Rumänien.
        Aufgewachsen ist er in einem Ort in der USA von dem man heute wohl umgangssprachlich sagen würde, es sei für viele eine „No go area“. In den ihm gegebenen vielfältigen Interviews berichtet er von der immensen Kriminalität die dort herrschte.
        Doch er hat sich aus Armut und einem kriminellen Umfeld herausgearbeitet und glücklicherweise ein Stipendium für ein Jurastudium an der berühmten Harvard Universität bekommen.
        Für ihn war und ist bis heute das Recht nicht nur etwas zum „Broterwerb“, sondern seine Leidenschaft, welches zum Beispiel schon in einem von ihm geprägten Motto „Law. Not War“ zum Ausdruck kommt.
        Und er war es der sich beharrlich für die Gründung des Internationalen Strafgerichtshof, das am heutigen Tage (1.Juli 2022) sein 20 – Jähriges Bestehen feiern kann, eingesetzt hat.
        In einem Interview von T-Online wird Ben Ferencz gefragt, was in ihm vorging als er als junger Mann „eine Gruppe der schlimmsten Massenmörder der Geschichte angeklagt“ hat.
        Er antwortete, dass er schon im Eröffnungsplädoyer betont habe, dass „nicht Rache das Ziel dieses Prozesses sei. Das Verfahren sollte (auch) ein Plädoyer für Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit sein. Wir wollten dazu beitragen, dass in Zukunft niemand mehr wegen seiner Herkunft oder Religion ermordet werden würde.“ (Eine Diskriminierung wegen eines falschen „Impfstatus“ konnte er damals wahrlich noch nicht vorhersehen).
        Nachdem im T-Online Interview über Otto Ohlendorf gesprochen wurde, den Ben Ferencz als intelligenten, fünffachen Vater beschrieb, meinte er:
        „Die deutschen Massenmörder waren keine Monster. Verbrechen wie der Holocaust werden von ganz normalen Menschen begangen. Menschen, die glauben, dass sie mit dem Töten anderer eine patriotische Tat begehen würden. Menschen, denen von einem „Führer“ erzählt wird, dass ihr Land bedroht wäre.
        Die Leiter der Einsatzgruppen glaubten das zu tun, was am besten für Deutschland wäre – selbst wenn es im Erschießen von wehrlosen Männern, Frauen und Kindern bestand.
        Noch heute ist es beinahe unbegreiflich, wie wenig das Gewissen sich gerührt hat. In einer psychologischen Abhandlung habe ich mal gelesen, dass eine Gewissensbildung kaum möglich ist in einer „vaterlosen Gesellschaft“. Heute fehlen Männer nicht, weil sie in einem Krieg gestorben sind, – viele wuchsen in der damaligen Zeit, auf Grund des ersten Weltkrieges ohne Vater auf -, sondern weil sie sehr in einem Beruf eingespannt sind, oder die Kinder täglich eine immense Zeit in der Schule verbringen müssen.
        Die Täuschungen von damals und die Propaganda erinnern mich an die heutige Situation, nicht in Bezug auf den Tatbestand des Massenmords an Juden, im letztem Jahrhundert, aber doch an die aufgerufene „Pandemie“, die im Grunde nur auf einer Veränderung der Definition „Pandemie“ beruht und auf einem unwirksamen PCR Test, aber ganz viele Schäden wirtschaftlicher Art (nicht für die Pandemietreiber) und Schäden an Leib und Leben hervorgerufen hat, weltweit.
        Ich möchte nicht als Verharmloser des Dritten Reichs gelten. Die Bilder aus der damaligen Zeit sprechen für sich und auch die Familiengeschichte, so wie sie die meisten aus unsrer Zeit berichten können. (Zum Beispiel in Literatur zu den „Kinder von Kriegskindern“). Ich möchte aber auch nicht, weil, so wie es Sophie Scholl, vor dem damaligen „Gericht“ aussagte, „wenn der Krieg und seine Auswüchse nicht beendet werden würde, das Land immer mit Scham besetzt sein würde“, aus dieser Scham heraus schweigen, zu dem was heute passiert.
        Auch eine Situation wie heute kann man subsumieren unter „Fehlen von Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit“, für dessen Erhalt Benjamin Ferencz sein Leben lang gekämpft hat und noch kämpft und – so Gott will – noch weiterhin kämpfen wird.
        Er hat sich im Gegensatz zu unsrer heutigen Außenministerin (eine „Schülerin von Klaus Schwab“), die sich auch mal Völkerrechtlerin genannt hat, für das sofortige Ende des Krieges ausgesprochen.
        Als Völkerrechtlerin sollte sie sich für „Law. Not War“ einsetzen und einem Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof, wie andere auch. Von ihr kommt allerdings kein Wort davon über die Lippen, sondern die Forderung nach immer mehr auch schweren Waffen. Ob das eine Beihilfe zu einem Kriegsverbrechen im Sinne des Römischen Statut das am 17. Juli 1998 verabschiedet und heute vor zwanzig Jahren Inkrafttreten getreten ist, vermag ich nicht zu sagen.
        Aber genau dafür, dass so etwas wie jetzt in dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine nie wieder passiert, hat sich Benjamin Ferencz, der im Mai 2010 auch mit dem „Großen Verdienstkreuz“ des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland“ ausgezeichnet worden ist, eingesetzt. Er hat mit 50 Jahren seinen Beruf als Anwalt aufgegeben und sich mit der Friedensforschung beschäftigt. Sollte man nicht auf ihn hören und nicht auf „Young global leader“ oder „Shaper“ oder wie sie alle heißen, die das zweifelhafte Glück hatten, als Regierungschefs in Positionen gehoben wurden und für das Wirtschaftsforum, in der Menschen sind, die viel Rendite mit „Pharmaprodukten“ und Zerstörungsprodukten anderer Art, wie schwere Waffen einbringen, aber sich nicht für Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit einsetzen.
        Ich möchte diesen Kommentar, falls er nicht als zu lang erachtet wird, unter den von Eddy setzen, wo er auf die Gruppe der „We for humanity“ aufmerksam macht.
        Denn diese Menschen, auch jüdischer Herkunft, sehen unsere Situation in der „Pandemie“ als im Vergleich zu damals als nicht zu gering, sondern auch als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ an und rufen andere Länder auf, bis jetzt sind es Großbritannien, Tschechien, Frankreich und die Slowakei, sich zu beteiligen, die sie dann auch gern unterstützen würden.

  16. Leider haben Sie die Kardinalfrage ausgeblendet: Welchen Nähr- oder Mehrwert für die Argumentation in Bezug auf die „Gefährlichkeit der Corona-Impfung“ und die „israelische Impfpolitik“ hatte Sucharit Bhakdi im Sinn, als er generalisierend und essentialisierend über „die Juden“ sprach, statt seine berechtigte Kritik bei den israelischen Mainstream-Entscheider in der Regierung und den Behörden dort zu belassen?

    Liebe KRiStA, ihr zitiert die „Berliner Morgenpost“ mit „Dabei habe er geäußert, die Juden hätten ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer als Deutschland sei (gemeint dürfte das Deutschland des Dritten Reiches gewesen sein). Die Juden lernten gut, und jetzt hätten sie das Böse gelernt“ und vergesst leider, genau wie die Journalisten dort, die Anführungszeichen!
    Ich habe (in https://www.thiesstahl.de/2022/06/05/sucharit-bhakdi-antisemitismusvorwurf-ein-ubersehener-aspekt/) für das Anwaltsteam von Sucharit Bhakdi aufgezeigt, in welchen Punkten die juristische Bedrohung Sucharit Bhakdis durch die zu erwartende Gesinnungsjustiz der gegen ihn in Anspruch genommenen Generalstaatsanwaltschaft nicht unterschätzt werden sollte.

    Ich habe aber auch angedeutet, in welche Richtung man in Bezug auf eine Lösung denken könnte: „Sucharit Bhakdi kann schlecht wegen ‚antisemitischer‘ Äußerungen verurteilt werden, wenn diese, der gleichen Logik einer generalisierenden und essentialisierenden Zuschreibung folgend, gegenüber ‚den Deutschen’ beinahe toxischer ausfallen als gegenüber ‚den Juden‘“.

      • Hartmut Friedrich auf 14. Juni 2022 bei 8:50
      • Antworten

      Ihre Ausführungen erinnern mich an einen Witz, den ich vor vielen Jahren, also als die Welt sprichwörtlich nochj in Ordnung war, gehört habe und ich in Anbetracht des Wahrheitsgehaltes nur leicht schmunzeln musste:

      „Ein Besucher der Stadt Münster fragt einen Passanten, der sich als Sozialarbeiter ausgibt, nach dem Weg zum Hauptbahnhof. Der antwortet darauf, das weis ich auch nicht, aber wir können gerne einmal darüber sprechen.“

    • János Schlichter auf 13. Juni 2022 bei 8:48
    • Antworten

    Leider bin ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage Deutschland ohne massiver Unterstützung Dritter zu verlassen. Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr, es tut mir in der Seele weh, dies zu schreiben. Ich kann mich den Ausführungen in dem auch für juristische Laien gut verständlichen Text nur vollumfänglich anschließen. Ich persönlich stimme den Aussagen von Dr. Bhakdi nicht zu, muss ich auch nicht. In Deutschland wird jede Kritik an der Politik und insbesondere der Regierung kriminalisiert und verfolgt, wie man es nur aus Diktaturen kennt. Das BVerfG wurde politisch besetzt, anders kann ich Verfassungsrichter die direkt von der Abgeordnetenbank oder Ministerpräsidenten Sessel kommen nicht bezeichnen. Mich erinnert das an das dunkelste Kapitel unserer Geschichte. Ich hoffe, dass sich für mich trotz meiner gesundheitlichen Einschränkungen die Möglichkeit ergibt, Deutschland für immer zu verlassen. Ich schreibe dies bewusst unter meinem Klarnamen.

    • Dr. Josef Hingerl auf 13. Juni 2022 bei 7:25
    • Antworten

    Als Anwalt danke ich für die klaren und fundierten Beiträge. Sie sind ein großer Gewinn für den Rechtsstaat, den es gemeinsam zu verteidigen gilt.

  17. Bhakdi Böswilligkeit vorzuwerfen ist so dämlich das dies den Umkehrschluß zulässt!!!

    • Peter Hennecke auf 13. Juni 2022 bei 2:51
    • Antworten

    Mit dem De-facto-Verlust der Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative ist Deutschland in meinen Augen kein Rechtsstaat mehr und nur noch von außerhalb zu ertragen.

      • himmelhupf auf 14. Juni 2022 bei 8:30
      • Antworten

      Ich bedauere immer wenn behauptet wird das Deutschland kein Rechtsstaat mehr sei. Wir müssen lernen die Sprache wieder richtig zu nutzen. Natürlich leben wir in einem Rechtsstaat! In jedem Staat, ob „demokratisch“ oder „nichtdemokratisch“, herrscht immer ein Recht, nämlich das Recht des jeweiligen MACHTHABERS! Somit existiert immer „Recht“.
      Recht hat aber bekanntlich nichts mit Gerechtigkeit zu tun und wenn wir vom „Rechtsstaat“ reden verwechseln wir das allgemeinhin mit „Gerechtigkeit“.

    • Beate Eul auf 13. Juni 2022 bei 1:27
    • Antworten

    Nun, man kann sich ja auch gerne mal die Öffentlichkeit Aussagen von Klaus Schwab und seinem Berater Harai anhören und dann ist die Sache mit dem Endziel nicht einmal mehr eine Verschwörungstgeorie, sondern eine Verschwörung

    • Sandra Vogt auf 12. Juni 2022 bei 22:01
    • Antworten

    Vielen Dank für all diese Informationen. Es ist fast nicht auszuhalten, wie Teile unsere Justiz zu politischen Handlangern werden.
    Danke, dass es ihren Verein und noch ein paar aufrechte Menschen gibt. Bitte geben Sie alle nicht auf. Wir können das alles nur gemeinsam zum Guten wenden.
    Danke, danke, danke.

    • Roland Luethi auf 12. Juni 2022 bei 21:58
    • Antworten

    Im Moment liegen die Beweise ja auf der Hand. Die Genpräparate wirken nicht, sondern richten nur massive Schäden an. Die Maskenpflicht hatte nie wirklich eine Berechtigung, da sie keinen Schutz bieten, und nur Schäden anrichten; die Maske ist ein bekanntes Folterwerkzeug. Der Corman-Drosten Test taugt nichts, er kann keine Infektion nachweisen. Der Nasenrachen Abstrich kann nur durch einen HNO Arzt durchgeführt werden, und das auch nur mit äusserster Sorgfalt; ein Virologe wie dies hier geschehen ist darf keine solche Verschreibungen machen. Also diente dieser Abstrich auch nur zur Folter. Doch was ist Folter? Folter ist alles was darauf abzielt, den Willen von Menschen zu brechen.
    Sie sind nun gefangen im Sunk Cost Fallacy, sie haben soviel in diese Geschichte investiert, das sie nicht mehr davon loslassen können. Auf Sucharit Bhakdi hat man es abgesehen um ein Exempel zu statuieren, damit sich nicht noch mehr Ärzte zu Wort melden. Es geht hier nur noch darum die Meinungsfreiheit zu unterdrücken.

    • Horst Engelhardt auf 12. Juni 2022 bei 20:52
    • Antworten

    Vielen Dank für diese Aufklärung.
    Zu durchsichtig sind die Anklagepunkte.
    Hier soll eine wichtige Person auf den Scheiterhaufen geführt werden.
    Vielen Dank für die unglaublich engagierte, mutige und übers eigene Ego hinausgehende Arbeit des Professors Bhakdi, der vor allem eines ist: ein wunderbarer Mensch, ein wahrhaftiges Vorbild.

  18. Nachfolger von Freisler und Benjamin.

  19. Gesinnungsstrafrecht scheint in Deutschland der neue Standard zu werden.

    1. Bhakdi Böswilligkeit vorzuwerfen ist so dämlich das dies den Umkehrschluß zulässt!!!

    • Mario Rocko auf 12. Juni 2022 bei 16:41
    • Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren, von den Kritischen Richtern und Staatsanwälten,

    mit Freude las ich, wie sie die Vorwürfe gegen Prof. BHAGDI, auf eine auch für juristische Laien verständliche Weise, aus –
    einander nahmen.
    Denn die Vorwürfe gegen Ihn erscheinen wahrlich sehr konstruiert und riechen sehr nach Gesinnungswahn.
    Es ist schon schlimm genug, das jetzt in diesem Lande, Kritiker der Regierung und ihrer Machenschaften, seit neuestem als STAATSFEINDE behandelt werden sollen,
    und verfassungsschutzmäßig überwacht.
    Da muß ich mich fragen, wie verfassungs –
    würdig ist der Verfassungsschutz ?!
    Denn, soviel ich weiß, hat der Verfassungs –
    schutz den SOUVERÄN vor übergriffigen, rechtswidrigen Entscheidungen und Maß –
    nahmen der Regierenden, zu schützen ?
    Und genauso wird mit Prof. BHAGDI ver –
    fahren, da er sich coronakritisch äußerte,
    sich ebenso gegen die Impfungen aussprach.
    Der politische und mediale Shitstorm gegen Ihn, sprachen mehr als Bände und zeigen auf, das in diesem Lande die verfassungs –
    mäßig verbriefte Meinungsfreiheit, nicht mal mehr das Papier wert ist, auf welchem sie gedruckt wurde.

    Sehr geehrte Damen und Herren Richter und Staatsanwälte, bleiben Sie weiterhin so kritisch wie sie sind, denn sie wurden auf JUSTIZIA vereidigt, RECHT zu sprechen.
    UND DAS, NACH BESTEM WISSEN UND GEWISSEN !

    MfG, M. Rocko

      • R. Melzer auf 13. Juni 2022 bei 8:53
      • Antworten

      Sehr geehrter Herr Rocko,
      leider ist Ihre Annahme, der Verfassungsschutz habe die Aufgabe, den Souverän vor übergriffigen, rechtswidrigen Entscheidungen und Maßnahmen der Regierenden zu schützen, durch nichts zu begründen. Auf der Seite des Bundesverfassungsschutzes steht: „Der Verfassungsschutz sorgt im Bund und in den 16 Ländern für die Sicherung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.“ Die neun Themenbereiche, die der fokussierten Aktivität der Behörden unterliegen ergibt sich ganz klar, dass es Aufgabe des Verfassungsschutzes ist, die Regierenden vor dem übergriffigen Souverän zu schützen, und nicht umgekehrt. Wer als „übergriffig“ einzustufen ist, bestimmt das jeweils übergeordnete Ministerium des Inneren, im Falle des Bundes also Frau Faeser.
      Der Verfassungsschutz erfüllt insofern die Aufgaben einer staatlichen Gesinnungspolizei und ist als solche meiner Meinung nach schon per se verfassungswidrig. In diversen Themenbereichen erweist sich der Verfassungsschutz als eindeutig kontraproduktiv. Beispiel Cyberabwehr: die Verfassungsschutzbehörden schwächen die Netzwerksicherheit durch bewusst geheimgehaltene Sicherheitslücken in Softwareprodukten, die sie selbst zum Zwecke des Eindringens in fremde – potentiell staatsfeindliche – Netzwerke verwenden wollen. „Cyberabwehr“ schließt insofern übrigens in erheblichem Mass offensive Cyberangriffe – auch auf deutsche Staatsbürger und Netzwerke – mit ein.

    • BRIGITTE auf 12. Juni 2022 bei 16:16
    • Antworten

    Ich danke euch für die ausführliche Erläuterung.ich möchte Herrn Prof. Bahkdi meinen großen Dank übermitteln für seinen Mut und seinen Dienst für die Menschheitsfamilie.ich wünsche ihm viel Kraft und Zuversicht und sende gute Energie.meine herzlichste Umarmung für einen der großartigsten Menschen die zur Zeit aktiv sind. Danke

      • Brigitte auf 12. Juni 2022 bei 17:01
      • Antworten

      Ich danke für die ausführliche Erläuterung für diejenigen , die gerne falsches behaupten möchten. Ich möchte Prof. Bahkdi meine Hochachtung aussprechen für den Mut und das großartige Engagement für die Menschheitsfamilie. Seien sie sich sicher, dass sie mental unterstützt werden mit all unserer Kraft und Liebe und auch physisch zum erforderlichen Zeitpunkt. Alles Liebe für sie. Brigitte

    • Wolfgang Bosswick auf 12. Juni 2022 bei 16:13
    • Antworten

    Danke für diese exzellente Analyse.

    • M. Salifou auf 12. Juni 2022 bei 16:03
    • Antworten

    Ich bin mehr als zwanzig Jahre in Deutschland, habe keine Ahnung von juristische Sachen , dennoch mache ich mir große Sorgen um die Zukunft dieses Landes. Von allen Richtungen beobachtet man seit Jahren solche was wir hier sehen. Nur es wird immer schlimmer. Als jemand der schon in verschiedenen Systemen gelebt hat, habe ich mir noch nie soviel Sorgen gemacht …. ich fühle mich aber mitverantwortlich.

  20. Ich habe viele Veröffentlichungen gesehen und sein Buch“ Corona Fehlalarm“ gelesen. Bhakdi ist ein mutiger, grundehrlicher und hochintelligenter Mann, der weiter denkt als die Politiker, die wie er sagt, sich selber abschaffen !
    Viel Glück und Erfolg weiter für den hochanständigen, der in seiner Bedrängnis viele Mitstreiter erhalten soll, die im helfen.

    Ein auch sehr besorgter Bürger um die Zukunft Aller.

    • Wolfgang Henkel auf 12. Juni 2022 bei 14:15
    • Antworten

    Eine bemerkenswerte Analyse!
    Mangel: Alles was länger ist als 2-3 Seiten, empfinden selbst wohlwollend gesinnte Unterstützer als „belastend“ und ermüdend, was natürlich auch der schwierigen Materie geschuldet ist. Mein Wunsch: Eine prägnante Ergebniszusammenfassung müsste der ausführlichen Begründung vorangestellt werden.

    • A.Kurth-Pätzold auf 12. Juni 2022 bei 12:26
    • Antworten

    Hier einen Einlick in die Wirkung von Staatsanwaltschaft bekommen und Hoffnung auf Freispruch für Prof B. !
    Freie Meinungsäußerung ? Bereits im Denjen befindet MSN sich oft in der Vorverurteilung in sich selbst,. Traut sich deshalb oft nicht zu sagen, was bewegt.

    • chrissie auf 12. Juni 2022 bei 12:16
    • Antworten

    Zum „Holocaust-Vergleich“: schon wenn die Experimental-Gentherapie, die als „Impfung“ verkauft wird, und die Lockdownmassnahmen „nur“ 10 Menschen umgebracht hätten, so hätte ich das monströs, absurd, schockierend und unverzeihlich gefunden. Nun aber sind es schon etwa 400000 (vierhundert tausend) Menschen in USA+EU bis jetzt, die durch Lockdownmassnahmen und Impfkampagne „zu viel“ gestorben sind. Das ist völlig durchgedreht und durchaus in der Grössenordnung der grössten Massaker der Menschheitsgeschichte.

    https://www.nytimes.com/2022/06/10/opinion/covid-death-young-old.html
    https://www.nber.org/papers/w30104

    • ein Bürger auf 12. Juni 2022 bei 12:13
    • Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    vielen Dank für die Darstellung der Problematik der Volksverhetzung allgemein und in diesem speziellen Fall.
    Für einen „Normalverbraucher“ ergeben sich folgende Probleme und Gedanken:
    1. Man kann kaum noch etwas öffentlich sagen, ohne in Gefahr zu geraten, gem. § 130 StGB verfolgt zu werden. Die Konsequenz hieraus ist erschreckend und Beispiele hierfür gibt es bereits zuhauf. Der 130 stellt sich mehr und mehr als eines der Werkzeuge dar, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen.
    2. Selbst wenn das Verfahren gegen Hrn. Bhakdi eingestellt wird oder, was ihm zu wünschen ist, freigesprochen wird, bleibt ein gewaltiger Schaden – persönlich, finanziell und gesellschaftlich. Wie muss es da erst einem Bürger ergehen, der wahrscheinlich nicht die Popularität und den Geldbeutel hat, sich gegen derartige Übergriffe zu wehren?
    3. Wären die passenden Konsequenzen hierfür eigentlich die Tatbestände der Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger?

    • Andreas Schmidt auf 12. Juni 2022 bei 12:01
    • Antworten

    Das Ganze ist eine absolute Frechheit!

    Es wird versucht einen der kompetentesten Gegner mundtot zu machen, so wie es bei anderen schon gelungen ist!

    Warum klagt niemand den stellv. Bundesvorsitzenden der Grünen an, ein bekennender Antisemit, der in DE die Scharia einführen will?

    Das ist alles unerträglich geworden!!!

    1. Volltreffer, auf den Punkt!!

      • Michael Mohammed auf 13. Juni 2022 bei 23:21
      • Antworten

      Weil die Justiz hier in Deutschland nach UNTEN arbeitet und die Arbeit nach OBEN völlig eingestellt hat. Wenn du also Politiker bist dann kannst du dir alles erlauben. Wie zb. Menschen zu täuschen um eine Medizinische Behandlung an ihnen durch zu führen was ganz klar ein Nürnberger Kodec Verstoß ist. Im Februar 2022 verkündete Lauterbach ÖFFENTLICH „diese Impfung ist praktisch Nebenwirkugsfrei“ eine Glatte Lüge und Täuschung denn ALLE Datenbanken Weltweit die Nebenwirkungen aufzeichen zeichnen ein X faches auf EVER. Meine Anzeige gegen Lauterbach wurde aber eingestellt mit dem Lapidarsatz das kein Strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.. Wie gesagt,, die Justiz funktioniert hervorragend, aber eben nur nach unten und NICHt nach oben

Schreibe einen Kommentar zu Rita Antworten abbrechen

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.