KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.

<strong>Eine an Tatsachen orientierte Feststellung von Art und </strong><strong>Anzahl der Corona-Impfnebenwirkungen wird nicht gewollt</strong>

Krankenkassen sollten ihre Abrechnungsunterlagen of­fenlegen

von Dr. Manfred Kölsch

Das Paul-Ehrlich-Institut (Bundesinstitut für Impfstoffe und bio­medizinische Arzneimittel – PEI) schreibt auf seiner Homepage u.a.: „Das Melden von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen ist eine zentrale Säule für die Beurteilung der Sicherheit von Arznei­mitteln. So können zeitnah neue Signale detektiert und das Nut­zen-Risiko-Profil der Impfstoffe kontinuierlich überwacht wer­den.“ Hier gibt das PEI Ausdruck von seiner in § 62 Abs. 2 Arz­neimittelgesetz (AMG) formulierten Aufgabe.

Um diese „zentrale Säule“ seiner Tätigkeit wirklichkeitsnah erfül­len zu können, ist das PEI auf die Meldungen u.a. von Betroffe­nen, Ärzten, Krankenhäusern oder Krankenkassen angewiesen.

Aufgrund der eingegangenen Meldungen hat das PEI für die Co­rona-Impfkampagne vom 27.12.2020 bis zum 31.12.2021 für die gesamte Bevölkerung in Deutschland in seinem Sicherheitsbe­richt vom 7.2.2022 insgesamt 244.576 Verdachtsfälle einer Impf­nebenwirkung registriert. Darunter waren 29.786 Verdachtsfälle mit schwerwiegenden Nebenwirkungen und 2.255 Verdachtsfälle mit tödlichem Ausgang.

Die Betriebskrankenkasse ProVita (BKK) hat aus dem Datenbe­stand von 10.937.716 bei allen Betriebskrankenkassen-Versicherten für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis ca. 15.8.2021 eine Anzahl von 216.695 behandelten Fällen von Impfnebenwirkungen nach einer Corona-Impfung festgestellt. Daten­grundlage für diese Ermittlung von Impfnebenwirkungen sind die Abrechnungsdaten der Ärzte aus dem anonymisierten Da­tenbestand aller Betriebskrankenkassen. Jeder Versicherte wurde nur einmal er­fasst. Um der ärztlichen Diagnose größeres Gewicht geben zu können, wurde darauf geachtet, dass für die gesundheitliche Be­einträchtigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt worden ist.

Die BKK ProVita hat die von ihr festgestellten Fälle von Corona-Impfnebenwirkungen auf die Gesamtbevölkerung der BRD und die gesamte Dauer der Impfkampagne hochgerechnet. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass sich vermutlich 2,5 bis 3 Mil­lionen Menschen in Deutschland wegen Impfnebenwirkungen nach Corona-Impfungen in ärztliche Behandlung haben begeben müssen. Diese Hochrechnung ist statistisch tragfähig. Der Versi­chertenmix der Betriebskrankenkassen weicht nur in zu vernachlässi­gendem Umfang von dem anderer Krankenkassen in Deutsch­land ab. Die statistischen Häufungen von Arztbesuchen durch BKK-Versicherte, die in der Zeit vom 1.1.2021 bis Mitte August 2021 zu Kodierungen von Impfnebenwirkungen durch Ärzte führten und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach sich zo­gen, sind auf jede andere Krankenversicherung analog anwend­bar.

Die hochgerechneten Zahlen sind sicherlich noch zu niedrig an­gesetzt, weil wahrscheinlich eine nicht unwesentliche Zahl ärzt­lich unbehandelter Impfnebenwirkungen gegeben ist.

Die erhebliche Untererfassung von Impfnebenwirkungen durch das PEI im Vergleich zu den BKK-Zahlen beruht nach den der BKK ProVita zugegangenen Informationen angeblich darauf, dass der mit den verbundenen Meldungen erforderliche erhebliche Auf­wand den Ärzten nicht vergütet wird.

Wer in dem Unterschied zwischen den Zahlen des PEI und den­jenigen der BKK – auch wegen der Hochrechnung – noch kein ausreichend gesichertes Alarmzeichen für eine bisher wirklich­keitsfremde Grundlage für die Coronamaßnahmen, einschließlich der bevorstehenden Impfpflicht, sehen will, sollte dieses Wissensdefizit abbauen. Wer aufgrund der BKK-Zahlen in den verwendeten Impfstoffen noch keine „bedenklichen“ Arznei­mittel i.S.v. § 5 AMG sehen will, muss diese Erkenntnislücke zu schließen versuchen. Das kann mit relativ einfachen statistischen Ermittlungen erfolgen. Es wird sich dann kurzfristig herausstellen, ob der Anfangsverdacht, den Impfmitteln könnten für die Menschen schädliche Wirkungen anhaften, die über das medizinisch vertretbare Maß hinausgehen, bestätigt oder falsifi­ziert wird.

Das PEI kann seiner zentralen Aufgabe der Beurteilung der Si­cherheit von Arzneimitteln, wie den Impfstoffen, nur nachkom­men, wenn ihm möglichst vollständige Meldungen über Corona-Impfnebenwirkungen zugehen. Nur dann kann es die Verdachtsfälle von Corona-Impfnebenwirkungen klar identifizie­ren und das Nutzen-Risiko-Verhältnis der verwendeten Impfstoffe im Sinne von § 62 Abs. 2 AMG adäquat überwachen.

Wenn der Wille zur Aufklärung vorhanden wäre, könnten und müssten das Bundesministerium für Gesundheit – BMG – und das RKI die dazu erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Neben möglicherweise erforderlichen finanziellen Anreizen, da­mit die Ärzte die Meldungen von nach ihrer Ansicht gegebenen Corona-Impfnebenwirkungen durchführen, sind die anderen Krankenkassen, wie AOK, Ersatzkrankenkassen etc., anzuhalten, die bei ihnen abge­rechneten Fälle mit Impfnebenwirkungen an das PEI zu melden, wobei der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherun­gen (GKV) um Unterstützung zu bitten ist. Die Zahlen können relativ leicht und kurzfristig validiert werden. Nur auf dieser recht umfassenden empirischen Grundlage kann über den weiteren Einsatz von Impfstoffen nachgedacht werden. Vorher ist es ausgeschlossen, faktenbasiert über die Einführung einer Impfpflicht zu entscheiden.

Bis zur Validierung der möglichst vollständig gelieferten Zahlen über die Art und den Umfang von Impfnebenwirkungen und der Neubewertung durch das PEI hat die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut – STIKO – keine gültige Datenlage für eine Aufrechterhaltung der bisherigen Impfempfehlungen. Die impfenden Ärzte können vor der Impfung keine auf wirklich­keitsnahen Daten fußende Aufklärung betreiben. Folglich kann auch keine rechtswirksame Einwilligung des zu Impfenden erfol­gen. Alle Ärzte setzen sich der Gefahr einer persönlichen Haftung für Schäden aus, die auf den vorgenommenen Impfungen beruhen.

Erst nach einem faktenbasierten, breitgefächerten, offenen und sachlichen Diskurs über die gelieferten vollständigen Behand­lungsdaten zu Impfnebenwirkungen wird sich ein klärender Blick öffnen auf die in den letzten zwei Jahren abgegebenen und nicht eingehaltenen Versprechungen, die ausgestoßenen Drohungen und Prophezeiungen, die Testpflicht, das Maskentragen, die Lockdowns, die elektronische Überwachung, die soziale Kalt­stellung und Verfolgung von Maßnahmenkritikern, die Demonstrati­onseinschränkungen bis zu deren Verboten, Elternentrechtung, Arbeitsplatzverlusten und Stilisierung von Impfskeptikern zu per­fekten Schuldigen. Sie werden zu Volksfeinden, Saboteuren des Fortschritts und der Vernunft, zu Schädlingen der Volksgesund­heit deklariert.

Es bleibt die Frage, warum dieser blicköffnende Diskurs zur Er­reichung des für die Allgemeinheit besten Ergebnisses auf mas­senweise Interessenlosigkeit und auf widerwillig in die Umstände sich Fügende trifft. Warum die Profitierenden nebst den Ver­antwortlichen diesen Diskurs zu verhindern suchen, beantwortet sich von selbst.

Der Vorsitzende der BKK ProVita hat seine Auswertung, die auf den gut 10,9 Millionen Abrechnungsfällen beruht, dem PEI übersandt. Der schon vereinbarte Besprechungstermin zur Erläuterung die­ser Auswertung konnte jedoch nicht mehr wahrgenommen wer­den, weil es Entscheider gab, die das Anstellungsverhältnis der BKK ProVita mit ihrem Vorsitzenden kurz vorher und offen­sichtlich vertragswidrig fristlos gekündigt hatten.

Im Interesse des Allgemeinwohls sollte das PEI die ihm bereits zur Verfügung gestellten Daten auswerten, um feststellen zu können, ob schon deshalb die verwendeten Impfstoffe als „bedenkliche“ Arzneimittel im Sinne von § 5 AMG einzuordnen sind oder nicht.

Die anderen Krankenkassen sind aufzufordern, ihre anonymi­sierten Abrechnungen über die Behandlung von Covid-Impfne­benwirkungen dem PEI zur Verfügung zu stellen, um eine ver­tiefte Prüfung nach § 5 AMG vornehmen zu können.

Eine Entscheidung über die Einführung einer Impfpflicht ist vorerst aufzuschieben bzw. es ist mangels ausreichender Datengrundlage gegen deren Einführung zu stimmen.