„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Eine an Tatsachen orientierte Feststellung von Art und Anzahl der Corona-Impfnebenwirkungen wird nicht gewollt

Krankenkassen sollten ihre Abrechnungsunterlagen of­fenlegen

von Dr. Manfred Kölsch

Das Paul-Ehrlich-Institut (Bundesinstitut für Impfstoffe und bio­medizinische Arzneimittel – PEI) schreibt auf seiner Homepage u.a.: „Das Melden von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen ist eine zentrale Säule für die Beurteilung der Sicherheit von Arznei­mitteln. So können zeitnah neue Signale detektiert und das Nut­zen-Risiko-Profil der Impfstoffe kontinuierlich überwacht wer­den.“ Hier gibt das PEI Ausdruck von seiner in § 62 Abs. 2 Arz­neimittelgesetz (AMG) formulierten Aufgabe.

Um diese „zentrale Säule“ seiner Tätigkeit wirklichkeitsnah erfül­len zu können, ist das PEI auf die Meldungen u.a. von Betroffe­nen, Ärzten, Krankenhäusern oder Krankenkassen angewiesen.

Aufgrund der eingegangenen Meldungen hat das PEI für die Co­rona-Impfkampagne vom 27.12.2020 bis zum 31.12.2021 für die gesamte Bevölkerung in Deutschland in seinem Sicherheitsbe­richt vom 7.2.2022 insgesamt 244.576 Verdachtsfälle einer Impf­nebenwirkung registriert. Darunter waren 29.786 Verdachtsfälle mit schwerwiegenden Nebenwirkungen und 2.255 Verdachtsfälle mit tödlichem Ausgang.

Die Betriebskrankenkasse ProVita (BKK) hat aus dem Datenbe­stand von 10.937.716 bei allen Betriebskrankenkassen-Versicherten für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis ca. 15.8.2021 eine Anzahl von 216.695 behandelten Fällen von Impfnebenwirkungen nach einer Corona-Impfung festgestellt. Daten­grundlage für diese Ermittlung von Impfnebenwirkungen sind die Abrechnungsdaten der Ärzte aus dem anonymisierten Da­tenbestand aller Betriebskrankenkassen. Jeder Versicherte wurde nur einmal er­fasst. Um der ärztlichen Diagnose größeres Gewicht geben zu können, wurde darauf geachtet, dass für die gesundheitliche Be­einträchtigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt worden ist.

Die BKK ProVita hat die von ihr festgestellten Fälle von Corona-Impfnebenwirkungen auf die Gesamtbevölkerung der BRD und die gesamte Dauer der Impfkampagne hochgerechnet. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass sich vermutlich 2,5 bis 3 Mil­lionen Menschen in Deutschland wegen Impfnebenwirkungen nach Corona-Impfungen in ärztliche Behandlung haben begeben müssen. Diese Hochrechnung ist statistisch tragfähig. Der Versi­chertenmix der Betriebskrankenkassen weicht nur in zu vernachlässi­gendem Umfang von dem anderer Krankenkassen in Deutsch­land ab. Die statistischen Häufungen von Arztbesuchen durch BKK-Versicherte, die in der Zeit vom 1.1.2021 bis Mitte August 2021 zu Kodierungen von Impfnebenwirkungen durch Ärzte führten und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach sich zo­gen, sind auf jede andere Krankenversicherung analog anwend­bar.

Die hochgerechneten Zahlen sind sicherlich noch zu niedrig an­gesetzt, weil wahrscheinlich eine nicht unwesentliche Zahl ärzt­lich unbehandelter Impfnebenwirkungen gegeben ist.

Die erhebliche Untererfassung von Impfnebenwirkungen durch das PEI im Vergleich zu den BKK-Zahlen beruht nach den der BKK ProVita zugegangenen Informationen angeblich darauf, dass der mit den verbundenen Meldungen erforderliche erhebliche Auf­wand den Ärzten nicht vergütet wird.

Wer in dem Unterschied zwischen den Zahlen des PEI und den­jenigen der BKK – auch wegen der Hochrechnung – noch kein ausreichend gesichertes Alarmzeichen für eine bisher wirklich­keitsfremde Grundlage für die Coronamaßnahmen, einschließlich der bevorstehenden Impfpflicht, sehen will, sollte dieses Wissensdefizit abbauen. Wer aufgrund der BKK-Zahlen in den verwendeten Impfstoffen noch keine „bedenklichen“ Arznei­mittel i.S.v. § 5 AMG sehen will, muss diese Erkenntnislücke zu schließen versuchen. Das kann mit relativ einfachen statistischen Ermittlungen erfolgen. Es wird sich dann kurzfristig herausstellen, ob der Anfangsverdacht, den Impfmitteln könnten für die Menschen schädliche Wirkungen anhaften, die über das medizinisch vertretbare Maß hinausgehen, bestätigt oder falsifi­ziert wird.

Das PEI kann seiner zentralen Aufgabe der Beurteilung der Si­cherheit von Arzneimitteln, wie den Impfstoffen, nur nachkom­men, wenn ihm möglichst vollständige Meldungen über Corona-Impfnebenwirkungen zugehen. Nur dann kann es die Verdachtsfälle von Corona-Impfnebenwirkungen klar identifizie­ren und das Nutzen-Risiko-Verhältnis der verwendeten Impfstoffe im Sinne von § 62 Abs. 2 AMG adäquat überwachen.

Wenn der Wille zur Aufklärung vorhanden wäre, könnten und müssten das Bundesministerium für Gesundheit – BMG – und das RKI die dazu erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Neben möglicherweise erforderlichen finanziellen Anreizen, da­mit die Ärzte die Meldungen von nach ihrer Ansicht gegebenen Corona-Impfnebenwirkungen durchführen, sind die anderen Krankenkassen, wie AOK, Ersatzkrankenkassen etc., anzuhalten, die bei ihnen abge­rechneten Fälle mit Impfnebenwirkungen an das PEI zu melden, wobei der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherun­gen (GKV) um Unterstützung zu bitten ist. Die Zahlen können relativ leicht und kurzfristig validiert werden. Nur auf dieser recht umfassenden empirischen Grundlage kann über den weiteren Einsatz von Impfstoffen nachgedacht werden. Vorher ist es ausgeschlossen, faktenbasiert über die Einführung einer Impfpflicht zu entscheiden.

Bis zur Validierung der möglichst vollständig gelieferten Zahlen über die Art und den Umfang von Impfnebenwirkungen und der Neubewertung durch das PEI hat die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut – STIKO – keine gültige Datenlage für eine Aufrechterhaltung der bisherigen Impfempfehlungen. Die impfenden Ärzte können vor der Impfung keine auf wirklich­keitsnahen Daten fußende Aufklärung betreiben. Folglich kann auch keine rechtswirksame Einwilligung des zu Impfenden erfol­gen. Alle Ärzte setzen sich der Gefahr einer persönlichen Haftung für Schäden aus, die auf den vorgenommenen Impfungen beruhen.

Erst nach einem faktenbasierten, breitgefächerten, offenen und sachlichen Diskurs über die gelieferten vollständigen Behand­lungsdaten zu Impfnebenwirkungen wird sich ein klärender Blick öffnen auf die in den letzten zwei Jahren abgegebenen und nicht eingehaltenen Versprechungen, die ausgestoßenen Drohungen und Prophezeiungen, die Testpflicht, das Maskentragen, die Lockdowns, die elektronische Überwachung, die soziale Kalt­stellung und Verfolgung von Maßnahmenkritikern, die Demonstrati­onseinschränkungen bis zu deren Verboten, Elternentrechtung, Arbeitsplatzverlusten und Stilisierung von Impfskeptikern zu per­fekten Schuldigen. Sie werden zu Volksfeinden, Saboteuren des Fortschritts und der Vernunft, zu Schädlingen der Volksgesund­heit deklariert.

Es bleibt die Frage, warum dieser blicköffnende Diskurs zur Er­reichung des für die Allgemeinheit besten Ergebnisses auf mas­senweise Interessenlosigkeit und auf widerwillig in die Umstände sich Fügende trifft. Warum die Profitierenden nebst den Ver­antwortlichen diesen Diskurs zu verhindern suchen, beantwortet sich von selbst.

Der Vorsitzende der BKK ProVita hat seine Auswertung, die auf den gut 10,9 Millionen Abrechnungsfällen beruht, dem PEI übersandt. Der schon vereinbarte Besprechungstermin zur Erläuterung die­ser Auswertung konnte jedoch nicht mehr wahrgenommen wer­den, weil es Entscheider gab, die das Anstellungsverhältnis der BKK ProVita mit ihrem Vorsitzenden kurz vorher und offen­sichtlich vertragswidrig fristlos gekündigt hatten.

Im Interesse des Allgemeinwohls sollte das PEI die ihm bereits zur Verfügung gestellten Daten auswerten, um feststellen zu können, ob schon deshalb die verwendeten Impfstoffe als „bedenkliche“ Arzneimittel im Sinne von § 5 AMG einzuordnen sind oder nicht.

Die anderen Krankenkassen sind aufzufordern, ihre anonymi­sierten Abrechnungen über die Behandlung von Covid-Impfne­benwirkungen dem PEI zur Verfügung zu stellen, um eine ver­tiefte Prüfung nach § 5 AMG vornehmen zu können.

Eine Entscheidung über die Einführung einer Impfpflicht ist vorerst aufzuschieben bzw. es ist mangels ausreichender Datengrundlage gegen deren Einführung zu stimmen.

34 Kommentare

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  1. Jeder kann Krankenkassen nach diesen Daten anfragen, es muss nicht mal die eigene sein:
    https://fragdenstaat.de/a/242003
    https://fragdenstaat.de/a/242761
    Nach Informationsfreiheitsgesetz sind gesetzliche Krankenversicherungen zur Auskunft verpflichtet.

  2. ⁉️ Riskiere ich 5 Jahre Freiheitsstrafe, wenn ich die Impfung verweigere? Sind impffreie Menschen wirklich Straftäter ⁉️

    👉 Kurzes Videostatement von Beate Bahner vom 5. April 2022

    Zu dem juristischen Bullshit „Allgemeine COVID-19-Impfpflicht -Sanktionsmöglichkeiten und Verwaltungsvollstreckung“
    Gutachten der „Wissenschaftlichen“ Dienste des Deutschen Bundestags vom (https://www.bundestag.de/resource/blob/880040/b78aedc909645ad7528bcfcf3fe198b3/WD-3-199-21-pdf-data.pdf) 3. Dezember 2021 (WD 3 – 3000 – 199/21)

    🟥 Beate Bahner
    Fachanwältin für Medizinrecht

    ♦️ Autorin des Buches „Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten (https://www.beatebahner.de/corona-impfung-was-aerzte-und-patienten-unbedingt-wissen-sollten.html)“

    Mein Kanal: https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner

    Meine Homepage: http://www.beatebahner.de

  3. Mit Impfstoffen, die schon 3 bis 4 Monaten deutlich an Wirkung verlieren, kann und darf eine Impflicht rechtlich gar nicht möglich sein. Zumal das RKI den Passus des „Fremdschutz“ von der Seite entfernt hat. Wenn überhaupt ist die Impfung ein Selbstschutz, nicht mehr und nicht weniger!

    Ich habe nach 2 Impfungen mit Moderna unter Nebenwirkungen gelitten (PEI gemeldet), die alles andere als angenehm waren. Bevor überhaupt an eine Pflicht gedacht werden kann, müssen die Impfstoffe signifikant verbessert/angepasst werden. Außerdem sollten die Antikörper, wie schon mehrfach von Virologen/Epidemiologen, vermehrte Beachtung finden. Ich habe meine Antikörper testen lassen, mit dem Ergebnis, dass im Moment keine 3. Impfung notwendig ist (Wert liegt bei 1980, laut Arzt sehr gut).

    Warum wird ein Expertenrat eingerichtet, wenn man deren Vorschläge nicht beachtet?!

    • Viktor Milek auf 31. März 2022 bei 5:12
    • Antworten

    EILMELDUNG! Der Oberste Gerichtshof hat die allgemeine Impfung in den Vereinigten Staaten für ungültig erklärt. Bill Gates, der US-Chefarzt für Infektionskrankheiten, Fauci, und Big Pharma haben einen Prozess vor dem Obersten Gerichtshof der USA verloren, weil sie nicht beweisen konnten, dass alle ihre Impfstoffe in den letzten 32 Jahren für die Gesundheit der Bürger sicher waren! Die Klage wurde von einer Gruppe von Wissenschaftlern unter Führung von Senator Kennedy eingereicht. Robert F. Kennedy Jr.:
    https://corona-klagen.com/klage-verloren-big-pharma-und-anthony-fauci-haben-klage-verloren/

      • Viktor Milek auf 31. März 2022 bei 7:01
      • Antworten


      Der Main stream Faktencheck wird natürlich meinen Kommentar bestreiten deshalb der Faktencheck aus Großbritannien

      35.000 Briten an COVID gestorben. Fast alle 98% wurden gestochen. (geimpft)
      Es ist an der Zeit, sich der Realität zu stellen.
      Wenn Großbritannien die Zukunft des Coronavirus in hochgradig mRNA-geimpften Ländern ist, sieht die Zukunft düster aus.
      Großbritannien hat den mRNA-Covid-Impfstoff von Pfizer noch vor den USA zugelassen. Es hat schneller gegen Covid geimpft als jedes andere fortgeschrittene Land außer Israel.
      Fast alle diese Todesfälle – über 90 Prozent, näher an 95 Prozent unter einer umfassenderen Definition von Covid-Todesfällen – treten jetzt bei Menschen auf, die Covid-Impfungen erhalten haben.
      Alex Berenson
      28. März
      https://alexberenson.substack.com/p/we-know-not-what-we-do?s=r

      • Peter Mueller auf 10. Mai 2022 bei 19:03
      • Antworten

      Und warum findet man sonst auf keiner verläßlichen Webseite auch nur einen einzigen LInk zu diesem Urteil, nicht mal bei dem Gericht selbst? Bitte verbreiten Sie keine solchen Fake News. Es ist der sache nicht dienlich. Im Gegenteil.

    • Harald Norkus auf 29. März 2022 bei 23:27
    • Antworten

    Hallo alle,
    natürlich ist es wichtig nicht nachzulassen und den Politikern ihre
    eigenen Zahlen um die Ohren zu hauen.
    Jeder Beitrag bereitet mir Freude. Jeder Kommentar freut mich.

    Aber
    ist es nicht der Medienstaatsvertrag der den ÖRR zu einem
    Instrument zur Verbreitung von ihren eigenen Wahrheiten macht ?
    Erst Rundfunk u. TV geben einer Handvoll Politiktigern und Ungelernten
    die Macht Zigmillionen an der Nasen durch das Land zu führen.

    Kritisch sollten wir uns auch unser Wahlrecht ansehen.
    Es darf nicht möglich sein das ein Studienabbrecher oder eine Aushilfskellnerin
    ohne irgendwelche Berufs oder Lebenserfahrung, Politische Entscheidung
    treffen darf, ohne sich vorher zu Qualifizieren.
    Unsere Rettungsschwimmer haben oft nicht einmal Seepferdchen !

    Angenommen unsere Regierung ist eine Baufirma, ich würde jede Zahlung einstellen.
    Ein kleiner Teil richtet nur Schaden an und die meisten Mitarbeiter stehen nur herum
    und warten aufs Wochenende.

    Wir haben ein Problem, nein nicht nur eines !

    Lieben Dank an Netzwerkkrista, nicht nachlassen, bitte.

    1. „Kritisch sollten wir uns auch unser Wahlrecht ansehen“. Ein Thema das mich schon lange beschäftigt. Aber da müssten die sich den Ast selbst absägen auf dem sie sitzen und sich fürstlich überdotieren lassen, so dumm sind nicht mal Studienabbrecher und Aushilfskellner, zumal mit u.U. erforderlicher Anleitung. Absolut treffend, blamabel und erschreckend: „Unsere Rettungsschwimmer haben oft nicht einmal Seepferdchen!“. Bei vollem Bewusstsein und mit intakten Sinnen muss man zusehen, wie diese Gestalten unser Land an die Wand fahren, welches nach 1945 aus Ruinen von unseren Vorfahren wieder aufgerichtet wurde. Aber 68er-Ideologie, Antiautorität, Genderismus, Ehe als Auslaufmodell, kaputtes Bildungssystem u.v.m. zeigen nun den Stinkefinger. Der einzige Trost, dass es genau diese Generation(en) sein wird/werden, welche diese Suppe auszulöffeln hat/haben. Die geistig noch Funktionsfähigen müssen bei der nächsten Wahl an der Urne zeigen was sie wollen: weiß(s)er Mann oder leere „Birne“, die Unterschiede sind ja jetzt schon eklatant ersichtlich, insofern eine leichte wie logische Entscheidung.

  4. Artikel Berliner Zeitung vom 28.3. online :
    „Impfverweigerer sind Straftäter. Gesetz könnte mit hartem Zwang vorgehen“. Laut einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags wären die Grundlagen Paragraph 74 Abs.1 (IfSG), 73 (IfSG) Abs. 1 oder 1a, Abs. 1a Nr. 1-7, 11, 11a, 12-20, 22, 22a, 23 oder 24.sowie Paragraph 6 Abs.1 Satz 1 Nr.1, Paragraph 7 oder 15 Abs. 1 oder Abs. 3, desweiteren Paragraph. 15 (StGB6 ) sowie Paragraph 16 (VWVG).
    Wie ist das möglich? Impfstoffe bieten weder Fremd-noch Eigenschutz, sind nur bedingt zugelassen, befinden sich noch bis 2024 (Pfizer) in Phase III der Studie.Dazu kommen noch die Nebenwirkungen, von denen keiner spricht !

    1. „Impfverweigerer sind Straftäter. … “
      was muss man sich eigentlich noch alles anhören bevor endlich mal was passiert?
      Würde sich eine Zeitung trauen zu schreiben: ‚Mörder sind Straftäter?‘ oder würde sofort ein Geschrei losgehen a la: … ‚die Würde des Menschen …‘. Denn auch Mörder haben ja ‚Würde‘.
      Hat unsere Justiz überhaupt genug Gefängnisse? Bekomme ich dort ein Einzelzimmer oder muss ich in Stockbetten klettern? Ich habe Höhenangst. Wird das berücksichtigt?

  5. Ich, Volljurist seit 1993, Beamter in Leitungsfunktion in einer Kleinstadt in Sachsen-Anhalt, ungeimpft, habe ganz einfach mal die bei der EMA aufrufbaren Produktinfos zu den sog. C-Impfstoffen gelesenund diverse Änderungen zu den inhaltlichen Angaben verfolgt. Es reicht eigentlich um jeden Arzt, der dieses Zeug spritzt, und auch das RKI haftungsrechtlich an die Kandarre zu nehmen. Die sog. Aufklärungsbögen sind unvollständig und mangelhaft gewesen und es immer noch. Beispiel, in den Aufklärungsbögen, die am Anfang der Impfkampagne von den Impflingen zu unterschreiben waren, war bei den mRNA-Impfstoffen von Risiken, durch die Impfung an Myokarditis oder Perikarditis erkranken zu können, nichts zu lesen. Ein Dreivierteljahr später ist dies dann aufgenommen worden. Allein dieser Umstand beweist schon, dass die Impflinge Versuchskaninchen waren und sind. Wenn das RKI sog. Kreuzimpfungen nach dem Rohrkrepierer mit AstraZenica (AZ) empfiehlt, mithin nach AZ Comirnaty von BioNTech gespritzt werden solle, missachtet, dass in der Produktinfo zu Comirnaty steht: „Die Austauschbarkeit von Comirnaty mit COVID-19-Impfstoffen anderer Hersteller zur Vervollständigung der primären Impfserie oder der Auffrischungsdosis (dritte Dosis) ist nicht erwiesen.“, dann ist es doch ein Ding aus dem Tollhaus, dass das RKI genau dies behauptet. Desgleichen auch nachlesbar: „4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen – Es wurden keine Studien zur Erfassung von Wechselwirkungen durchgeführt. Die gleichzeitige Verabreichung von Comirnaty mit anderen Impfstoffen wurde nicht untersucht.“ Dies bedeutet doch, dass jeder Impfarzt vor der Injektion den Impfling zum einen auf diesen Umstand aufmerksam machen müsste und zum anderen, dass abgeklärt werden müsste, ob ein Medikament was der Impfling wegen einer ärztlichen Diagnose einnehmen muss um eine bestimmte Erkrankung zu behandeln, nicht als absolute Kontraindikation gegen die Impfung anzusehen ist. Es gibt hier noch mehr Korken. Die habe ich alle mit anschaulichen Bildauszügen aus den Produktinfos in meinem Blog in diesem Artikel zusammengefasst: https://visionblue.info/?p=6403
    PS: Eine Impfpflicht dürfte mit Blick auf Art. 7 Satz 2 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) i.V.m. Art. 25 GG völkerrechts- und verfassungswidrig sein, da der Chrakter der C-Impfungen als medizinischem Versuch ins Auge springt!

    1. Sie haben vollkommen recht !
      Es ist genügend Material vorhanden um die Impfärzte und das RKI auf Schadensersatz zu verklagen.

      Schweizer Anwälte haben am 17.2.22 Ihre Regierung auf den wissenschaftlichen Nachweis eines existierenden Virus verklagt. Dieser Beweis konnte natürlich nicht erbracht werden. Heute wurden alle COVID-19 Massnahmen in der Schweiz eingestellt.

      Warum macht man in Deutschland nicht das gleiche und verklagt die Bundesregierung, das RKI, das PEI und alle 16 Landesregierungen auf diesen Nachweis. Es reicht aus, wenn ein Landesgericht die Klage annimmt und schon kommt ein Stein ins Rollen, den kein Politikdarsteller aufhalten kann.
      Ich maile Ihnen gerne auch ein Dokument, in dem ich den globalen Impfbetrug nachweise.

    • Rainer Fleddermann auf 26. März 2022 bei 12:06
    • Antworten

    In so gut wie keinen Berichten wird auf die immer noch laufende Prüfung der mnRA-Impfstoffe im Rahmen der bisher nur
    “ Bedingten Zulassung “ hingewiesen. Die Ein-Jahres-Frist läuft im April 2022 ab…schon allein deshalb ist ein Beschluss aus rechtlicher Sicht
    unzulässig und grob fahrlässig.

    Zudem ist eine erneute Risiko-Analyse des Corona-Virus längst überfällig. Omikron und auch -B2 sind Influenca-Viren vergleichbar…was die
    Statistiken speziell der Hospitalisierung und der Sterbefallzahlen ( Statista ) nach Altersgruppen angeht.

    Die Erkenntnis, das sich eine regelrechte Pandemie-Industrie etabliert hat ( Masken, Antigen-Schnelltests, Teststationen ersetzen Leerstände in den Innenstädten, Impfstoffhersteller natürlich…wird immer sichtbarer.

    Grundsätzlich sollte die Bevölkerung anstatt Dauertestungen die kostenlose Möglichkeit der Antikörper-Testung im Hinblick auf bereits erfolgte Immunität nach Infektion vor Impfung, nach Impfung in 3-Monatsabständen ( max. 2x ). Daran kann man die Immunitätsdauer und Wirksamkeit der Impfungenmessen….aber die Booster-Inflationierung ist doch nicht die Lösung.

  6. ACHTUNG neuer Verordnung setzt für Covid-Impfstoffe Arzneimittelgesetz und Arzneimittelverordnung außer Kraft nachzulesen bei gesetze-im-internet.de unter MedBVSV. Unbedingt lesen. Rette sich wer kann !!

      • Susanne auf 26. März 2022 bei 11:24
      • Antworten

      Vielleicht könntest du noch mal paar genauere Sätze dazu schreiben, was inhaltlich genau dort und wann geändert worden ist. Ich habe gesucht und nichts gefunden. Wenn du es weißt, ersparst du vielen sicher den Aufwand, zu suchen.

      1. Hallo Susanne,
        auch zu finden bei nichtohneuns-freiburg.de Post vom 15.03.
        Sind zu viele Änderungen, deshalb habe ich hier nur darauf aufmerksam gemacht. Hoffe du kannst es finden.

          • Bettina auf 26. März 2022 bei 16:28
          • Antworten

          Danke Karo.
          Das ist ein informativer Post.

          Ich denke, dass da einige Normen dabei sind, die nicht dispositiv sind, also nicht abwandelbar.

          Zum Beispiel, wenn ein Vertrag mit dem Hersteller der Impfdosen geschlossen wird, darf nicht von der Haftungsregelung nach § 94 AMG (Deckungsvorsorge) abgewichen werden.

          Einmal ist da die Maxime, dass der der den Gewinn macht auch die Haftung übernehmen muss.

          Und Normen die zugunsten von Schwächeren aufgestellt werden, sind nicht dispositiv. Nun könnte man sagen, das die Abnehmer die Staaten sind, die jetzt keine Schwächeren sind.

          Aber für Schäden muss hier mittelbar, der Geschädigte selber aufkommen, indem er hohe Steuergelder abgeben muss oder Krankenkassenbeiträge, die eventuell noch erhöht werden.

          Also letztendlich betrifft die Norm doch einen Schwächeren bei dem abgewandelten Recht und nicht den der den Gewinn hat und das ist mit den Kriterien, ob eine Norm dispositiv sein kann – m.E. – nicht vereinbar.

            • Karo auf 26. März 2022 bei 20:59

            Hallo Susanne,
            was ich noch bedenklicher finde, ist die Frage der Qualitätssicherung sprich Chargenprüfung und die Paragraphen, die die Herstellung betreffen. Alles in allem ist es ein Freibrief für die Pharmafirmen und den Staat. Es wird an den Gesetzen so lange rumgepfuscht bis es passt und keiner, außer den Geimpften, die Verantwortung trägt. Nach Sicherheit und Glaubwürdigkeit sieht das nicht aus.

  7. ACHTUNG Gesetzesänderung betreffend Arzneimittelgesetz nachzulesen bei gesetze-im-internet.de unter MedBVSV.
    Für Covid-Impfstoffe ist nun alles möglich. Rette sich wer kann !!

    • Harald Norkus auf 24. März 2022 bei 12:28
    • Antworten

    Guten Morgen,
    seit langem habe ich das Gefühl das dieser Morgen wirklich gut wird !Es bedrückt mich seit Jahren,
    es macht mich depressiv das viele Menschen
    in dem Glauben leben „ Man kann ja doch nichts ändern“

    Gefunden auf Rubicon.de zur drohenden Impfpflicht
    Marius Krüger präsentiert eine Idee der Wahrheitsfindung und Information
    und Einflussnahme mit einfachen Mitteln, die bereits eine hohe Akzeptanz
    in der Bevölkerung haben.
    Ich sehe hier einen Weg wichtiges Wissen allen auf einfachem Weg zur Verfügung
    zu stellen. Offen sichtbar und hoffentlich nicht manipulierbar.
    Für mich muss ich noch eine Lösung finden um mich aktiv einzubringen,
    da ich kein Smartphone habe ( Mir ist dort zu viel vorverdautes unterwegs )
    Es wird mit Sicherheit aber eine Lösung für LinuxMint geben,
    da ich mich von dem Betriebssystem des Herrn Gates getrennt habe,
    um sein Geschäftsmodel nicht mehr zu unterstützen.

    Jede Stimme zählt
    Im Rubikon-Exklusivinterview erläutert der DEMOCRACY-Gründer Marius Krüger, wie jeder Bürger seine Meinung bezüglich der drohenden Impfpflicht kundtun kann.

  8. Dieser Unwille, tragfähige Daten zu den unerwünschten Wirkungen der COVID 19-Impfstoffe und ihre Häufigkeit
    zu erzeugen, stand schon ganz am Anfang der Impfkampagne:
    Jeder Mediziner weiß, dass es die MINDESTE medizinische Pflicht der Verantwortlichen (hier insbesondere des RKI)
    gewesen ist, von Beginn an eine Studie mindestens parallel zur (wenn schon nicht vor der) Impfkampagne mit
    genügend großer Probandenzahl, sogenannter matched-pairs-Bildung und aktiver strukturierter Nachverfolgung
    durch zu führen. Das wäre problemlos und mit vergleichsweise geringem Kostenaufwand möglich gewesen.
    Solch eine Studie MUSS von Unabhängigen Wissenschaftler und nicht von den Pharmaunternehmen durchgeführt werden,
    weil die Unternehmen durch viele Fälle dafür bekannt sind, dass sie im Zweifel nicht ehrlich arbeiten.
    Wäre man dieser Pflicht nachgekommen, hätten wir heute zweifelsfreie und belastbare Daten zu den Impfstoffen.
    Meine jahrezehntelange Erfahrung als Arzt ist (auch in Bezug auf herkömmliche Impfstoffe): Verdachtsfälle unerwünschter
    Wirkungen werden in der großen Mehrzahl nicht gemeldet..

    • Ide Barten auf 23. März 2022 bei 12:09
    • Antworten

    Och bin auch gespannt ob da kein Strafverfahren eingeleitet worden kann.
    Liebe Grüße
    Ide Barten

    • Thorsten auf 23. März 2022 bei 8:41
    • Antworten

    Hallo,
    Danke für Ihre grandiose Arbeit! Ich habe Ende Februar 2022 das tödliche Schweigen der Verantwortlichen mit folgendem Text zur Anzeige gebracht. Vielleicht sollten wir alle unbequemer werden, damit wir nicht körperlich und seelisch kaputt gemacht werden!?

    Ich, Thorsten … , möchte, auch im Namen der deutschen Bevölkerung, Prof. Dr. Klaus Cichutek, Leiter des Paul Ehrlich Institut, Prof. Dr. Thomas Mertens, Leiter der Ständige(n) Impfkommission(STIKO), Dr. med. Klaus Reinhardt, Vorsitzender der Bundesärztekammer sowie Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach anzeigen, da sie mit ihrem letalen Schweigen die Gesundheit und das Leben meiner Familie sowie das meiner Mitmenschen gefährden. Prof. Karl Lauterbach verhöhnt bis heute mit einen Twitter Tweet vom 14.8.2021 die Opfer in unerträglicher Weise. Zitat:
    „Und zusätzlich geht es darum, weshalb eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie(!) Impfung nicht will, obwohl sie gratis ist und ihr Leben und das vieler anderer retten kann.“

    An der Impfung sind inzwischen offiziell weit mehr als tausend Menschen gestorben, wie das Paul Ehrlich Institut auf seiner Seite öffentlich bekannt gibt:

    http://52625146fm.pei.de/fmi/webd/#UAWDB

    Da das Meldeverfahren derart komplex ist und nicht vergütet wird, geht man von einer hohen Dunkelziffer aus, was bedeutet, dass sich insgesamt etwa 2,5 bis 3 Millionen Menschen in Deutschland wegen Impfnebenwirkungen nach der Corona Impfung in ärztliche Behandlung
    begeben mussten.

    Hintergrund meiner Anzeige:

    Die BKK ProVita ist eine Krankenkasse mit mehr als 100.000 Versicherten, die zudem Zugriff auf den Datenpool aller Betriebskrankenkassen mit insgesamt 11 Millionen Versicherten hat. Vorstand Andreas Schöfbeck teilt in einem Brief an Klaus Cichutek, den Präsidenten des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI), mit Bezug auf die Daten aus diesem Pool nun mit:

    „Uns liegen bisher die Abrechnungsdaten der Ärzte für das erste Halbjahr 2021 und circa zur Hälfte für das dritte Quartal 2021 vor. Unsere Abfrage beinhaltet die gültigen ICD-Codes für Impfnebenwirkungen. Diese Auswertung hat ergeben, obwohl uns noch nicht die kompletten Daten für 2021 vorliegen, dass wir anhand der vorliegenden Zahlen jetzt schon von 216.695 behandelten Fällen von Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung aus dieser Stichprobe ausgehen. Wenn diese Zahlen auf das Gesamtjahr und auf die Bevölkerung in Deutschland hochgerechnet werden, sind vermutlich 2,5-3 Millionen Menschen in Deutschland wegen Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung in ärztlicher Behandlung gewesen. Das sehen wir als erhebliches Alarmsignal an, das unbedingt beim weiteren Einsatz der Impfstoffe berücksichtigt werden muss.“

    Schöfbeck sandte seinen Warnbrief am Montag sowohl an das PEI, als auch an den GKV-Spitzenverband, den BKK-Dachverband, die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die STIKO. Er schließt:

    „Da Gefahr für das Leben von Menschen nicht ausgeschlossen werden kann, bitten wir Sie um eine Rückäußerung über die veranlassten Maßnahmen bis 22.2.2022 18:00 Uhr.“

    Die Frist verstrich ohne Antwort. Bis Mittwoch reagierte niemand der Angeschriebenen.

    Ausführlich nachzulesen ist das hier:

    https://multipolar-magazin.de/artikel/mehr-impfnebenwirkungen

    https://www.welt.de/bin/brief20PEI_bin-237107021.pdf

    Abseits aller Verschwörungstheorien stehen Fakten im Raum, die ein beängstigendes Bild entstehen lassen.
    Dieses behördliche Schweigen empfinde ich nicht nur als skandalös, sondern auch als ein tödliches Dienstvergehen, welches hoffentlich aufgearbeitet und bestraft wird. Wir alle haben ein Recht auf den größtmöglichen Schutz gegen Impfschäden. Dieser wird der Bevölkerung in diesem Fall sträflich verweigert, was täglich neue unnötige Opfer produziert. Bitte verfolgen Sie diese Tat und verhindern Sie weitere Opfer.

      • Regina Köpke auf 24. März 2022 bei 9:10
      • Antworten

      Hallo Thorsten,
      über das „legale“ unbequem werden denke ich schon länger nach…Vielleicht sollten wir uns mal austauschen?
      Die Macht der Worte ist nicht zu unterschätzen…
      Herzliche Grüße
      Regina Köpke

    1. es handelt sich um einen globalen Impfstoff Betrug, der für die Impflinge mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden oder tödlich enden wird…
      Beweise sind vorhanden.

    • Hanna Fleiss auf 23. März 2022 bei 4:13
    • Antworten

    An der ganzen Impfgeschichte ist ja fraglich, warum gegen eine Atemwegserkrankung überhaupt geimpft wird? Von daher bereits liegt hier ein Betrug der Pharmakonzerne vor. Der ewig grinsende Gates hat zehn Jahre des Impfens verkündigt – wie ein Gott, der über die Menschheit gekommen ist. Ich lasse mich nicht geninjizieren, egal, was da auf mich zukommt. Ich habe ernsthafte Vorerkrankungen, gegen Covid schütze ich mich mit Vitamin D und weigere mich, mich diesem Risiko incl. Tod auszusetzen. Das ganze Thema Impfnebenwirkungen wurde ja bei der Bundestagsdebatte zu diesem Thema kaum erwähnt, und wenn, dann wie nebenbei, infantil, und ich hatte den Eindruck, dass sich die Abgeordneten überhaupt nicht mit dem Thema beschäftigt haben, sondern in vorauseilendem Gehorsam gegenüber dem Bundeskanzler handeln. Ja, es gibt Leute, die spüren nach der Impfung erst mal gar nichts. Wenn ich aber weiß, dass mein Gesundheitszustand ein derartiges Experiment nicht zulässt, dann müsste ich doch mit dem Klammerbeutel bepudert sein, wenn ich es doch zuließe. Auch über diese Möglichkeit wurde im Bundestag meines Wissens kein einziges Wort fallengelassen. Ich bin auch nicht informiert, inwieweit der Arzt, den ich um eine Impfbefreiung bitten müsste, dadurch berufliche Nachteile erwarten muss. Diese würde ich meinen behandelnden Ärzten gern ersparen. Wie sieht da die Rechtslage aus?

      • Marymarlene auf 26. März 2022 bei 16:13
      • Antworten

      Nach Äusserungen von Journalisten, Ärzten etc über ausgeschlagene Zahlungen von Seiten der Pharma überwiegt bei mir eine immer stärker werdende beängstigende Gewissheit dass Nebenwirkungen und Wirkungen dieses Experiments (wenn man das positiv ausdrücken möchte) unterdrückt werden weil es sich hier einfach um eine gewollte Genveränderung, eine gewollte Erkrankung der Massen geht. Ich kann es mir nicht mehr anders erklären, da die Daten so klar auf der Hand liegen und wissenschaftlich fundiert aufzeigen dass es sich hier um einen gefährlichen Stoff handelt der mit Zwang in die Menschen gebracht werden soll.

  9. Hallo KRiStA- Team,
    Ich bin auch seit Wochen krank geschrieben aufgrund neurologischer Erscheinungen nach der Impfung/Impfnebenwirkungen. Aber auf der Krankmeldung steht nur was von HWS- LWS Syndrom. Ich verstehe nicht, warum man als Hausarzt nicht wahrheitsgemäß den Code für Impfnebenwirkung oder aufgrund von Impfung mit drauf schreibt. Ich weiß von anderen Impfgeschädigten, daß es Ihnen genauso ergeht. Ja ich habe auch HWS und LWS Probleme, aber gerade den Impfcode sollte man doch dann miterwähnen. Denn das ist ja der Hauptgrund für meine Arbeitsfähigkeit.

    1. Liebe Jasmin,
      ich wünsche Ihnen gute Besserung und möglichst schnelle Genesung!
      Und den Rest verstehe ich leider auch nicht.

      Viele Grüße,
      Thomas Barisic

    • Kristin A. aus F. auf 22. März 2022 bei 18:37
    • Antworten

    Liebe Kristas, Danke für eure bodenständigen Ausarbeitungen. Ja, ich bin froh, seit 2 Jahren einfach nur gesund zu sein, wofür man sich in diesen Zeiten quasi entschuldigen muss. Aber welches Fazit ziehen wir aus, eine an Tatsachen orientierte Feststellung von Art und Anzahl der Corona-Impfnebenwirkungen wird nicht gewollt.
    Muss ich mir eine Parallelwelt inszenieren, um meine Gesundheit weiter leben zu können. Inwieweit kann ich finanziell unabhängig leben um mich dieser Politik nicht auszusetzen. Sattel ich aus einem sowieso unterbezahlten Beruf um. Kann ich wie vormals quasi unerkannt leben. Und welche umsetzbaren Antworten finde ich, wir noch. Mir geht soviel im Kopf rum angesichts so vieler Ungereimtheiten denen ich mich nicht mehr aussetzen möchte. Herzliche Grüße

    • Armin Rothenhäuser auf 22. März 2022 bei 16:46
    • Antworten

    Gibt es denn darüber hinaus keine straf- und haftungsrechtlichen Aspekte, wenn das zuständige Bundesinstitut nämlich seiner gesetzlichen Pflicht zur Minimierung von schädlichen Nebenwirkungen offensichtlich nicht nachkommt bzw. die notwendige Aufklärungsarbeit verweigert und damit auch den über ein entsprechendes Gesetz abstimmenden Abgeordneten eine wichtige Entscheidungsgrundlage verweigert?

    • H.Schmitz auf 22. März 2022 bei 10:34
    • Antworten

    Sehr geehrte Mitglieder von KRiStA,
    als nicht Jurist habe ich einige Fragen an Sie!

    In Ihrem Bericht zu der bisherigen nur rudimentären Erfassung von „Nebenwirkungen der Covid-19-Impfungen“ ohne wirkliche Konsequenzen (Anordnung von Obduktionen und histologischen Untersuchungen bei Todes-Verdachtsfällen) sehe ich als Laie den Anfangsverdacht von verschiedenen juristisch zu verfolgenden Straftatbeständen verursacht durch die Verantwortlichen im BMG, PEI und RKI erfüllt (Totschlag durch Unterlassen, Vorsätzliche Körperverletzung in verschiedenen Ausprägungen etc.).

    1. Handelt es sich bei diesen möglichen Delikten nicht um offizial Delikte, bei denen jeder Staatsanwalt bei Kenntnis sofort ein Ermittlungsverfahren einleiten muss?

    2. Sind solche Verfahren bekannt?

    3. Was kann man unternehmen, wenn ein Staatsanwalt es ablehnt hier aktiv zu werden?

    4. Sind aus Ihrer Gruppe schon Aktivitäten hierzu eingeleitet worden?

    Gutachten zu den Tatbeständen gibt es u.a. bei Prof. Arne Burkhart.

    MFG

    H.Schmitz

  10. 1. Alle Impfnebenwirkungen aus meinem engen Bekanntenkreis, wurden von den Ärzten, trotz Aufforderung, nicht gemeldet. Dazu gehörten: Gürtelrose, Tremor, akutes Asthma, Drehschwindel, Venenthrombus und ein nicht spezifizierbares neurologisches Phänomen: Beim Laufen nicht mehr anhalten zu können – alles nach BionTech-Impfungen. In der Zwischenzeit sind fast 70% meiner geimpften Bekannten, gegen eine weitere Spritze

    2. Auch aus meinem Bekanntenkreis: „Ich verstehe die Impfgegner nicht, ich habe die Spritze ohne Nebenwirkungen sehr gut vertragen. Mir tat nicht mal die Einstichstelle bzw. der Arm weh“ – und das habe ich schon von Einigen gehört: Wie passt das mit der zu erwarteten Impfreaktion zusammen – für mich, gar nicht

    3. Die frisch Geboosterte (3 fach Biontech) steckt sich nach 3 Wochen im Urlaub mit Corona an und infiziert danach im Büro die Kollegen (doppelt geimpft Biontech) – weil sie sich nicht testen lassen musste

    3. Im Januar frisch geboostert, danach dann Corona und jetzt im März, 7 Wochen später, das zweite Mal: Corona

    4. Aussage aus einem Testzentrum: Alle Positiven waren geimpft

    Und dann liest, sieht oder hört man die Nachrichten oder Interviews des BMG/RKI oder PEI und denkt, man lebt in einer anderen Realität.

  11. Hierbei ist auch der Prozess gegen den ehemaligen BMI- Beamten Stephan Kohn aufgrund seiner geleakten Risikoanalyse beachtenswert. Das BMI erklärte im Prozess kaltschnäuzig, eine Risikoanalyse war nie vorgesehen (https://reitschuster.de/post/2x-verfasser-des-bmi-leak-papiers-vor-gericht/

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