„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Literaturhinweis: Behrendt/Müller, Vergisst die WHO über ihren sicherheitsfokussierten Ansatz der Covid-19-Pandemiebekämpfung den Menschenrechtsschutz?, in: Jusletter vom 20. Dezember 2021 (https://www.weblaw.ch)

Wir möchten auf die genannte Veröffentlichung hinweisen, welche bei weblaw (paywall) im Jusletter vom 20. Dezember 2021 erschienen ist. Der Beitrag ist auch kostenfrei abrufbar über die Autorenhomepage von Global Health Responsibility.

Der in zwei Teile gegliederte ausführliche wissenschaftliche Beitrag beschäftigt sich zunächst mit dem sicherheitsfokussierten Ansatz des Pandemiemanagements der WHO, welcher seinen Ursprung in der sicherheitspolitischen Global Health Security Doktrin (GHS) hat, die 2005 in die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) integriert wurde.

Im Weiteren beleuchtet der Beitrag einige besonders relevante Gegenmaßnahmen. Thematisiert werden dabei insbesondere, inwieweit die zur weltweiten Durchführung von der WHO empfohlenen Covid-19-Impfungen mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen der WHO und der ihrer Mitgliedsstaaten vereinbar sind. Diese Verpflichtungen ergeben sich u.a. aus Artikel 3 (1) der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Die Prüfung liegt hier auf der Vereinbarkeit mit dem Verbot unfreiwilliger Teilnahme an medizinischen oder wissenschaftlichen Experimenten und dem Verbot medizinischer Behandlung ohne freie und informierte Zustimmung und den Rechten auf Zugang zu wirksamen und sicheren Medikamenten und zu gesundheitsbezogenen Informationen.

Bezüglich Letzterem wird auch das offizielle „Infodemic Management“ der WHO betrachtet. Hierbei handelte es sich um ein Konzept, um aus Sicht der WHO korrekte Gesundheitsinformationen zu verbreiten und inkorrekte zu unterdrücken. Eingebunden in diese Kampagne sind die gesamten Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, nationale Behörden, die Europäische Union, das World Economic Forum (WEF), der Technologiesektor, der Hochschulsektor, die großen Medienhäuser und die Zivilgesellschaft einschließlich der großen philanthropischen Stiftungen. Zudem kooperieren mit der WHO bei der Prüfung, Bewertung und Löschung von Gesundheitsinformationen große Digitalplattformen wie Google, Tencent, Baidu, twitter, TikTok, Weibo und Pinterest sowie bekannte sog. Faktenchecker-Organisationen.

3 Kommentare

  1. Ein Silberstreif am Horizont?! 81 WissenschaftlerInnen verfassen einen Brief an die Bundestagsabgeordneten, mit gut recherchierten und stichhaltigen umfangreichen Argumenten:
    https://7argumente.de/download/910/

  2. Fleckfieber-Impfstoff-Versuche wurden im Dritten Reich an zwei Orten durchgeführt: KL Buchenwald und Natzweiler/Struthof. „Probanden“ waren Häftlinge, angeblich zum Tode verurteilte „Verbrecher“: 1941/42, also Kriegszeit. Das Robert-Koch-Institut war damals schon eingebunden, sein Präsident: Prof. Gildemeister, Bakteriologe. Veranlassung durch Staatssekretär Dr. Conti: „An sich seien Menschenversuche nichts neues, aber die dazu bestimmten Impfstoffe seien von ihrer Prüfung im Menschenversuch abhängig zu machen“. „…im Übrigen wartet man ab, bei natürlichen Positionen der Geimpften, wie der epidemiologische Erfolg ist und man misst diesen Erfolg durch den Vergleich von geimpften Gruppen mit nichtgeimpften Gruppen.“ „Er, der Staatssekretär und nicht die Herren Wissenschaftler trügen die Verantwortung für die Maßnahmen, welche ergriffen werden müssten, weshalb er seine Bedenken zurückgestellt habe“. „Er, Prof. Rose, wies in ziemlich scharfen Worten darauf hin, dass ein derartiges Vorgehen ein Abweichen von dem seit Jahrzehnten üblichen und bewährten Vorgehen der Immunitätsforschung sei“. In den Nürnberger Ärzteprozessen erfolgte die Verurteilung: Fünf der Beteiligten begingen vor oder nach der Verurteilung Suizid, einer wurde erhängt.
    Damals war Kriegszeit, Fleckfieber war in Polen tatsächlich ausgebrochen, angeblich waren die „Probanden“ zum Tode verurteilte „Verbrecher“ und dennoch wurden die Beteiligten zum Tode, in einem Fall zu lebenslänglicher Haft verurteilt.
    Sollte es absolut belegbare Unterlagen geben, dass dieses Corona-Virus absichtlich hergestellt und freigesetzt wurde, die „Impfungen“ belegbare Schäden und Todesfälle zur Folge haben, was ja schon dokumentiert ist, die Abwägung zu Todes- und schweren Krankheitsfällen durch Corona in Relation gesetzt werden, dann darf man sich an dieser Vorgehensweise orientieren – und wir befinden uns nicht in Kriegszeiten. Sollte eine Abstimmung über Impfpflicht kommen, hat diese namentlich zu erfolgen, damit man später nicht lange nach Verantwortlichen recherchieren muss. Das Recht auf Unversehrtheit des Menschen ist sein oberstes Menschenrecht, das es abolut zu verteidigen gilt!! Freiwilligkeit ist immer möglich, eine richtige, nachgewiesene und wahrheitsgetreue Aufklärung vorausgesetzt, insbesondere bei Maßnahmen welche die Gesundheit oder das Leben gefährden können. Ob die Abschaffung der Todesstrafe 1983 schon „vorauseilenden Charakter“ hat, wäre interessant zu recherchieren.
    Die o.g. Rezitationen stammen aus dem Buch: „Medizin ohne Menschlichkeit“, Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses; Fischer-Verlag.

    • Regina Köpke auf 2. März 2022 bei 10:42
    • Antworten

    Danke für den Hinweis der Veröffentlichung der zwei Essays.Hier offenbart sich ein international/ national organisiertes Verbrechen an der Menschheit. Der Mensch wird zum Objekt degradiert, seine Menschenwürde wird ihm aberkannt-schlichtweg geleugnet.
    Der Begriff u.Inhalt der Solidarität wird seines Gehaltes enthoben, sodass ich nur noch solidarisch, der „meinungsbildenenden Masse“ erscheine, wenn ich mich mir gegenüber entsolidarisiere. Ich verleugne mich als Existenz mit all meinen Handlungsmöglichkeiten u.Kommunikations-u.Erkenntnispotenzialen, damit die“ Anderen“ mich akzeptieren( hier mit Druck u.Zwang, die perfekte Spaltung der Gesellschaft). Die 360 Grad Perspektive ist verengt…und Enge erzeugt Angst und bietet einen fruchtbaren Boden für Feigheit u.Mitläufertum…
    Wir Menshen sind immerwährend in der Situation uns zu Verantworten,ob wir handeln oder untätig sind.
    Frei nach Kant:
    “ Handle so, dass die Maxime Deines Handelns, jederzeit Grundlage einer allgemeinen Gestzgebung werden könnte.“

    Herzlichen Dank verehrtes Netzwerkteam, mit herzlichen Grüßen
    Regina Köpke, aus dem Norden

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