KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.

10 Gründe gegen die Impfpflicht – ein Nachtrag

Am 10. Dezember 2021 haben wir den Beitrag „10 Gründe gegen die Impfpflicht“ veröffentlicht, der in kurzer Zeit eine recht große Reichweite erzielte. Gleichzeitig entwickelte sich im Leserkommentarbereich  eine lebhafte Diskussion zu einzelnen Punkten dieses Aufsatzes. Neben viel positiver Rückmeldung haben wir auch vereinzelt kritische Kommentare wahrgenommen, die uns unter  anderem eine Bezugnahme auf „tendenziöse Quellen“ und damit zugleich unsaubere Recherche unterstellen.

Wir haben dies zum Anlass genommen, den Aufsatz und die zugrundeliegenden Quellen mit Blick auf die Kritikpunkte noch einmal zu überprüfen. Wir sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass wir auch weiterhin zu jedem einzelnen Punkt stehen und von der Richtigkeit des Inhalts überzeugt sind.

Nun könnte man es dabei bewenden lassen und in Anlehnung an ein Zitat des RKI-Präsidenten Lothar Wieler sagen: „Diese Erkenntnisse dürfen niemals hinterfragt werden!“ Da wir aber Wissenschaft nicht als statisches Gebilde, sondern vielmehr als stetigen Widerstreit der Erkenntnisse begreifen und es „die“ Wahrheit nicht gibt, wollen wir unsere Leser teilhaben lassen.

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I. Ivermectin als alternative Behandlungsmöglichkeit von COVID-19

Die insbesondere wissenschaftlich fundierten Hinweise darauf, dass Ivermectin bei der Behandlung von COVID-19 eine hohe Wirksamkeit haben dürfte, sind überwältigend. In unserem Beitrag haben wir diverse derartige Hinweise aufgeführt, die hier noch einmal zusammengefasst werden sollen:

(1) Vier wissenschaftliche Publikationen: P.A. McCullough et al.: „Multifacted highly targeted sequential multidrug treatment of early ambulatory high-risk SARS-CoV-2 infection“. „Reviews in cardiovascular medicine 21 (2020), 517-530. Pmid: 33387997“; P.A. McCullogh et. al.: „Pathophysiological Basis and Rationale for Early Outpatient Treatment of SARS-CoV-2 (COVID-19) Infection“. Am.J.Med. 134 (2021), 16-22. Pmid: 32771461; https://www.researchgate.net/publication/348297284_Ivermectin_reduces_the_risk_of_death_from_COVID-19_-a_rapid_review_and_meta-analysis_in_support_of_the_recommendation_of_the_Front_Line_COVID-19_Critical_Care_Alliance_Latest_version_v12_-_6_Jan_2021; https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2052297521000883).

Zwei der Publikationen sind in hochrangigen medizinischen Fachjournalen erschienen: „The American Journal of Medicine (Am.J.Med.)“ und „Reviews in Cardiovascular Medicine (RCM)“.

(2) Weiterhin finden sich auf der Webseite https://c19ivermectin.com/ 78 (!) Peer-reviewed-Studien zur Behandlung von COVID-19 mit Ivermectin (aktualisierter Stand 17.2.2022).

(3) Drei Beispiele von Ländern, die positive Erfahrungen bei der Behandlung von COVID-19 mit Ivermectin gemacht haben: Indien (https://tkp.at/2021/05/26/die-echtzeit-studie-von-ivermectin-in-indien/), Peru und Mexiko (https://www.multipolar-magazin.de/artikel/der-streit-um-ivermectin).

(4) Die Dokumentation „Teil 2: Corona – auf der Suche nach der Wahrheit“ auf Servus TV (https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa-28a3dbyxh1w11/) bietet medizinischen Laien die Möglichkeit, sich mit dem Thema seriös zu beschäftigen. In dieser Dokumentation reist Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch, Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie sowie für Virologie und Infektionsepidemiologie, um die Welt und interviewt führende Wissenschaftler und kritische Ärzte zum Thema Corona. Unter anderem wurde in dieser Dokumentation Prof. Dr. Jay Bhattacharya interviewt, der Professor an der Elite-Universität Stanford ist. In dieser Dokumentation sprachen sich vier ausgewiesene Experten für eine Behandlung von COVID-19 mit Ivermectin aus: Dr. Mike Yeadon, Prof. Dr. Stefan Hockertz, Prof. P.A. McCullough und Dr. Luigi Warren.

(5) Beschluss des Bayerischen Landtags am 24.06.2021 (http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000012000/0000012213.pdf). Die Gründe, warum dieses Thema im Bayerischen Landtag nicht weiterverfolgt wurde, sind intransparent. Falls Leser hierüber genauere Kenntnis auch unter Offenlegung der originären parlamentarischen Vorgänge haben, freuen wir uns über eine Mitteilung. Allein der Umstand, dass die Universität Würzburg in einer einzigen (!) Studie, die im Juli 2021 veröffentlicht wurde, die Unwirksamkeit von Ivermectin zur Behandlung von COVID-19 festgestellt haben will, kann angesichts der genannten überwältigenden Hinweise auf die wahrscheinliche Wirksamkeit nicht auf seriöse Art und Weise zur Einstellung der Untersuchung des Bayerischen Landtags geführt haben.

(6) Auch der US-Senat hat sich mit der Wirksamkeit von Ivermectin befasst. In einer Expertenanhörung am 8.12.2020 im Ausschuss des US-Senats wurde der Intensivmediziner und Lungenspezialist Pierre Kory angehört. Er sprach sich hierbei ausdrücklich für eine Verwendung von Ivermectin zur Behandlung von COVID-19 aus und verwies darauf, dass die Datenlage ausreichend sei, um Ivermectin offiziell für die Nutzung gegen COVID-19 zu empfehlen (https://www.multipolar-magazin.de/artikel/der-streit-um-ivermectin). Dabei erhob er auch den Vorwurf, dass der Einsatz von Ivermectin unterdrückt werde, da mit diesem Medikament wegen des Ablaufs der Patentrechte nicht so viel Profit zu machen sei, wie mit dem neuen und damit teureren Medikament Remdesivir und den COVID-19-Impfungen (vgl. Quelle multipolar, wie zuvor). Ob die Angaben von Kory zutreffend sind, können wir nicht abschließend beurteilen. Jedoch ist es gerade mit Blick auf die parlamentarische Bedeutung und die Kontrollfunktion des Senats in den Vereinigten Staaten fraglos erwähnenswert, wenn eine solche Anhörung mit diesen Angaben im Senatsausschuss stattgefunden hat.

(7) Zwischenzeitlich liegt eine weitere Studie aus Brasilien vor, die für eine Wirksamkeit von Ivermectin zur Behandlung von COVID-19 spricht (https://tkp.at/2021/12/15/eine-weitere-studie-zeigt-die-wirksamkeit-von-ivermectin-in-der-prophylaxe/; https://www.researchgate.net/publication/356962821_Ivermectin_Prophylaxis_Used_for_COVID-19_Reduces_COVID-19_Infection_and_Mortality_Rates_A_City-Wide_Prospective_Observational_Study_of_223128_Subjects_Using_Propensity_Score_Matching).

(8) Auch Japan vermeldet bei der Anwendung von Ivermectin bei COVID-19 positive Erfolge (https://tkp.at/2022/01/31/ivermectin-wirkt-bestaetigung-aus-japan/; https://www.reuters.com/business/healthcare-pharmaceuticals/japans-kowa-says-ivermectin-effective-against-omicron-phase-iii-trial-2022-01-31/)

II. Medikament Paxlovid neben Ivermectin als alternative Behandlungsmöglichkeit von COVID-19 und die Frage der Impfpflicht?

Es wäre zu begrüßen, wenn sich (auch?) das Medikament Paxlovid als alternative Behandlungsmöglichkeit von COVID-19 erweisen sollte. Eine Impfpflicht kann es allerdings nur geben, wenn lediglich durch eine Impfung COVID-19 bekämpft werden kann. Stehen jedoch alternative Behandlungsmöglichkeiten in Form von Heilmitteln zur Verfügung, ist eine Impfpflicht mangels Erforderlichkeit und Angemessenheit nicht verhältnismäßig, da erkrankte Menschen mit Heilmitteln behandelt werden könnten.

Wenn wie hier die naheliegende Möglichkeit alternativer Heilmittel besteht, sollte bei allem Leid und allen Einbußen der letzten beiden Jahre anzunehmen sein, dass über diese – eigentlich doch freudige und hoffnungsvoll stimmende – Nachricht lebhaft und offen debattiert wird.

Wir haben indes den Eindruck gewonnen, dass gerade diese Debatte über alternative Behandlungsmöglichkeiten von COVID-19 vehement unterdrückt wird. Angesichts der oben aufgeführten dringenden Hinweise ist es erschreckend, dass das Thema Ivermectin von den Medien kaum aufgegriffen, sondern das Medikament im Gegenteil mitunter als „Pferdemittel“ bezeichnet wird. Allein die Tatsache, dass über Ivermectin im Bayerischen Landtag als Behandlungsmöglichkeit von COVID-19 debattiert wurde, macht deutlich, dass es sich eben nicht nur um ein „Pferdemittel“ handelt.

III. Niedrige Bettenbelegung nicht auf verschobene Operationen zurückzuführen

Dass es zu keiner Überlastung des Gesundheitssystems in den ersten drei Wellen gekommen ist, stützen wir auf mehrere Quellen und nicht nur auf die Auswertung der Daten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) für 2020 im Vergleich zu den Vorjahren. Eine besonders wichtige Quelle ist dabei die Analyse zum Leistungsgeschehen der Krankenhäuser und zur Ausgleichspauschale in der Corona-Krise vom 30.04.2021 des Beirats des Gesundheitsministeriums (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/2-quartal/corona-gutachten-beirat-bmg.html). Diese Analyse kommt zum Ergebnis, dass im Jahresdurchschnitt vier Prozent aller Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt waren und die Pandemie zu keinem Zeitpunkt die stationäre Versorgung an ihre Grenzen gebracht hat. Der Beirat des Gesundheitsministeriums ist mit Fachpersonal besetzt und kennt die Situation in den Kliniken. Wenn er zu dem Ergebnis kommt, dass zu keinem Zeitpunkt die stationäre Versorgung an ihre Grenzen gebracht wurde, ist davon auszugehen, dass auch andere Faktoren wie verschobene Operationen bei seiner Analyse berücksichtigt wurden. Zudem wurden Operationen vor allem während des ersten Lockdowns verschoben, jedoch im Laufe des Jahres 2020 nachgeholt. Jedenfalls für das ganze Jahr 2020 betrachtet hat es daher eine Aussagekraft, dass die Bettenauslastung niedriger war als im Vorjahr 2019. Die weiteren zitierten Quellen zeigen einmal mehr, dass die niedrige Bettenauslastung nicht auf verschobene Operationen zurückgeführt werden kann. Besonders verwiesen sei hier auf das DIVI-Intensivregister, das unter der Verantwortung des RKI steht. Aus dem DIVI-Intensivregister ist über alle 23 Monate eine in etwa gleichbleibende Gesamtauslastung bei etwa 20.000 Betten für die Intensivstationen in ganz Deutschland erkennbar:

https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen

Bei keiner der Corona-Wellen gab es eine signifikant höhere Auslastung der Intensivbetten. Das bedeutet, dass bereits aus dem vom RKI verantworteten DIVI-Intensivregister hervorgeht, dass es in keiner Corona-Welle zu einer signifikant höheren Auslastung der Intensivbetten gekommen ist. Auch der aktuelle Wochenbericht der Arbeitsgruppe Influenza des RKI (https://influenza.rki.de/Wochenberichte/2021_2022/2022-04.pdf) zeigt zu keinem Zeitpunkt ein höheres Aufkommen von akuten Atemwegserkrankungen während der letzten zwei Jahre im Vergleich zu den Vorjahren 2018 und 2019.

Die Analyse des Beirats des Gesundheitsministeriums vom 30.4.2021, der Bericht des Bundesrechnungshofes vom 9.6.2021 in Zusammenschau mit dem DIVI-Intensivregister und dem Wochenbericht der Arbeitsgruppe Influenza lassen daher keine andere Interpretation zu, als dass zu keinem Zeitpunkt während der letzten beiden Jahre eine Überlastung des Gesundheitssystems vorlag oder auch nur drohte. Das Bundesgesundheitsministerium gibt denn auch in einer offiziellen Regierungsantwort an, dass die Intensivstationen nie überlastet waren (https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/lauterbachs-fazit-es-gab-nie-eine-ueberlastung-der-intensivstationen-79170686,view=conversionToLogin.bild.html).

Zudem ist aus dem DIVI-Intensivregister erkennbar, dass die Gesamtzahl der verfügbaren Betten seit Juli 2020 bis dato um mehr als 7.000 Betten abgenommen hat. Wenn die Regierung von einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems in den letzten beiden Jahren gesprochen hat, ist es äußerst widersprüchlich, gleichzeitig nichts gegen den Abbau von 7.000 Intensivbetten zu unternehmen.

IV. Darstellung zur Übersterblichkeit

Zum Beleg dafür, dass es in Deutschland im Jahr 2020 keine Übersterblichkeit gab, haben wir folgende drei Quellen angeführt:

Nach Prof. Kauermann vom Institut für Statistik der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München (vgl. https://www.focus.de/gesundheit/news/massive-kritik-an-pandemie-behoerde-statistiker-holt-zur-rki-schelte-aus-corona-daten-eine-einzige-katastrophe_id_12927819.html) gab es 2020, entgegen dem statistisch Erwartbaren, keine Übersterblichkeit im Vergleich zu den vorangegangen vier Jahren. Prof. Kauermann: „Sie müssen wissen, dass der Jahrgang 1940, also der heute 80-jährigen, besonders geburtenstark war“. Wegen dieser statistischen Ausgangslage hätte allein deswegen für 2020, im Vergleich zu den Jahren 2016-2019, mit einer um fast 50.000 höheren Todeszahl gerechnet werden müssen. Es gebe indes keine höheren Todeszahlen. Das Institut für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie am Universitätsklinikum Essen stellte Untersuchungen betreffend die Städte Dortmund, Bochum und Essen hinsichtlich der Sterblichkeit im Jahr 2020 an. Die Auswertung des Instituts ergab für die untersuchten Städte für 2020 sogar eine Untersterblichkeit (https://www.aekno.de/aerzte/rheinisches-aerzteblatt/ausgabe/artikel/2021/juli-2021/keine-uebersterblichkeit-im-ruhrgebiet-im-jahr-2020). Wissenschaftler der Universität Duisburg-Essen stellten kürzlich fest, dass es in Deutschland im Jahr 2020 keine oder nur eine geringe Übersterblichkeit gab (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/128372/Analyse-2020-keine-oder-nur-geringe-Uebersterblichkeit-in-Deutschland).

Zur Frage der Übersterblichkeit im Jahr 2021: Es trifft zu, dass die Gründe für die Übersterblichkeit für das Jahr 2021 nicht allein auf die Altersstruktur zurückgeführt werden können. Jedoch kann sie auch nicht allein auf die COVID-19-Toten zurückgeführt werden, was das Statistische Bundesamt in einer Bekanntmachung festgestellt hat.

Worauf die Übersterblichkeit im Jahr 2021 zurückgeführt werden kann, ist noch unklar. Nach Prof. Dr. Kuhbandner besteht jedenfalls eine „Korrelation“ (nicht „Kausalität“) zwischen den COVID-19-Impfungen und der Übersterblichkeit in Deutschland (https://osf.io/5gu8a/). Britische Wissenschaftler stellten diese Korrelation zwischen durchgeführten COVID-19-Impfungen und aufgetretener Übersterblichkeit ebenso fest (https://www.hartgroup.org/recent-deaths-in-young-people-in-england-and-wales/).

V. Rückgang der Grippetoten durch Corona-Schutzmaßnahmen?

Inwieweit eine etwaige Kausalität zwischen den Corona-Schutzmaßnahmen und dem Rückgang von Grippetoten besteht, ist wissenschaftlich noch unklar. Die Grippe ist in den letzten beiden Jahren laut WHO weltweit kaum mehr in Erscheinung getreten. Zumindest im letzten Winter war sie kaum vorhanden. Es handelt sich um ein weltweites Phänomen, das in allen Ländern aufgetreten ist, unabhängig von den ergriffenen Corona-Schutzmaßnahmen:

Quelle: WHO, https://www.who.int/influenza/gisrs_laboratory/en/

Dass die Corona-Schutzmaßnahmen kausal für weniger Todesfälle gewesen sein könnten, ist dadurch widerlegt, dass es in Schweden laut Mathematikprofessor Rießinger im Jahr 2020 keine Übersterblichkeit gegeben hat (https://reitschuster.de/post/der-schwedische-weg-was-die-zahlen-sagen/). Schweden hat bekanntlich deutlich weniger Corona-Schutzmaßnahmen ergriffen. So gab es dort keinen Lockdown, keine relevanten Schulschließungen und keine Maskenpflicht. Zur Frage der Wirksamkeit von Lockdowns und Masken könnten hier zahlreiche Studien angeführt werden, die die Wirksamkeit der Maßnahmen in Frage stellen (vgl. https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-studie-lockdown-tote-sinnlos-104.html). Dies würde allerdings den Rahmen der Darstellung sprengen.

Anmerkung: Wir beanspruchen keine absolute Vollständigkeit und nicht den Besitz der Wahrheit. Es ist uns daran gelegen, alle Seiten zu beleuchten und bei Abwägung aller Punkte zum juristisch und insbesondere rechtsstaatlich richtigen Ergebnis zu kommen.