„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

10 Gründe gegen die Impfpflicht – ein Nachtrag

Am 10. Dezember 2021 haben wir den Beitrag „10 Gründe gegen die Impfpflicht“ veröffentlicht, der in kurzer Zeit eine recht große Reichweite erzielte. Gleichzeitig entwickelte sich im Leserkommentarbereich  eine lebhafte Diskussion zu einzelnen Punkten dieses Aufsatzes. Neben viel positiver Rückmeldung haben wir auch vereinzelt kritische Kommentare wahrgenommen, die uns unter  anderem eine Bezugnahme auf „tendenziöse Quellen“ und damit zugleich unsaubere Recherche unterstellen.

Wir haben dies zum Anlass genommen, den Aufsatz und die zugrundeliegenden Quellen mit Blick auf die Kritikpunkte noch einmal zu überprüfen. Wir sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass wir auch weiterhin zu jedem einzelnen Punkt stehen und von der Richtigkeit des Inhalts überzeugt sind.

Nun könnte man es dabei bewenden lassen und in Anlehnung an ein Zitat des RKI-Präsidenten Lothar Wieler sagen: „Diese Erkenntnisse dürfen niemals hinterfragt werden!“ Da wir aber Wissenschaft nicht als statisches Gebilde, sondern vielmehr als stetigen Widerstreit der Erkenntnisse begreifen und es „die“ Wahrheit nicht gibt, wollen wir unsere Leser teilhaben lassen.

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I. Ivermectin als alternative Behandlungsmöglichkeit von COVID-19

Die insbesondere wissenschaftlich fundierten Hinweise darauf, dass Ivermectin bei der Behandlung von COVID-19 eine hohe Wirksamkeit haben dürfte, sind überwältigend. In unserem Beitrag haben wir diverse derartige Hinweise aufgeführt, die hier noch einmal zusammengefasst werden sollen:

(1) Vier wissenschaftliche Publikationen: P.A. McCullough et al.: „Multifacted highly targeted sequential multidrug treatment of early ambulatory high-risk SARS-CoV-2 infection“. „Reviews in cardiovascular medicine 21 (2020), 517-530. Pmid: 33387997“; P.A. McCullogh et. al.: „Pathophysiological Basis and Rationale for Early Outpatient Treatment of SARS-CoV-2 (COVID-19) Infection“. Am.J.Med. 134 (2021), 16-22. Pmid: 32771461; https://www.researchgate.net/publication/348297284_Ivermectin_reduces_the_risk_of_death_from_COVID-19_-a_rapid_review_and_meta-analysis_in_support_of_the_recommendation_of_the_Front_Line_COVID-19_Critical_Care_Alliance_Latest_version_v12_-_6_Jan_2021; https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2052297521000883).

Zwei der Publikationen sind in hochrangigen medizinischen Fachjournalen erschienen: „The American Journal of Medicine (Am.J.Med.)“ und „Reviews in Cardiovascular Medicine (RCM)“.

(2) Weiterhin finden sich auf der Webseite https://c19ivermectin.com/ 78 (!) Peer-reviewed-Studien zur Behandlung von COVID-19 mit Ivermectin (aktualisierter Stand 17.2.2022).

(3) Drei Beispiele von Ländern, die positive Erfahrungen bei der Behandlung von COVID-19 mit Ivermectin gemacht haben: Indien (https://tkp.at/2021/05/26/die-echtzeit-studie-von-ivermectin-in-indien/), Peru und Mexiko (https://www.multipolar-magazin.de/artikel/der-streit-um-ivermectin).

(4) Die Dokumentation „Teil 2: Corona – auf der Suche nach der Wahrheit“ auf Servus TV (https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa-28a3dbyxh1w11/) bietet medizinischen Laien die Möglichkeit, sich mit dem Thema seriös zu beschäftigen. In dieser Dokumentation reist Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch, Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie sowie für Virologie und Infektionsepidemiologie, um die Welt und interviewt führende Wissenschaftler und kritische Ärzte zum Thema Corona. Unter anderem wurde in dieser Dokumentation Prof. Dr. Jay Bhattacharya interviewt, der Professor an der Elite-Universität Stanford ist. In dieser Dokumentation sprachen sich vier ausgewiesene Experten für eine Behandlung von COVID-19 mit Ivermectin aus: Dr. Mike Yeadon, Prof. Dr. Stefan Hockertz, Prof. P.A. McCullough und Dr. Luigi Warren.

(5) Beschluss des Bayerischen Landtags am 24.06.2021 (http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000012000/0000012213.pdf). Die Gründe, warum dieses Thema im Bayerischen Landtag nicht weiterverfolgt wurde, sind intransparent. Falls Leser hierüber genauere Kenntnis auch unter Offenlegung der originären parlamentarischen Vorgänge haben, freuen wir uns über eine Mitteilung. Allein der Umstand, dass die Universität Würzburg in einer einzigen (!) Studie, die im Juli 2021 veröffentlicht wurde, die Unwirksamkeit von Ivermectin zur Behandlung von COVID-19 festgestellt haben will, kann angesichts der genannten überwältigenden Hinweise auf die wahrscheinliche Wirksamkeit nicht auf seriöse Art und Weise zur Einstellung der Untersuchung des Bayerischen Landtags geführt haben.

(6) Auch der US-Senat hat sich mit der Wirksamkeit von Ivermectin befasst. In einer Expertenanhörung am 8.12.2020 im Ausschuss des US-Senats wurde der Intensivmediziner und Lungenspezialist Pierre Kory angehört. Er sprach sich hierbei ausdrücklich für eine Verwendung von Ivermectin zur Behandlung von COVID-19 aus und verwies darauf, dass die Datenlage ausreichend sei, um Ivermectin offiziell für die Nutzung gegen COVID-19 zu empfehlen (https://www.multipolar-magazin.de/artikel/der-streit-um-ivermectin). Dabei erhob er auch den Vorwurf, dass der Einsatz von Ivermectin unterdrückt werde, da mit diesem Medikament wegen des Ablaufs der Patentrechte nicht so viel Profit zu machen sei, wie mit dem neuen und damit teureren Medikament Remdesivir und den COVID-19-Impfungen (vgl. Quelle multipolar, wie zuvor). Ob die Angaben von Kory zutreffend sind, können wir nicht abschließend beurteilen. Jedoch ist es gerade mit Blick auf die parlamentarische Bedeutung und die Kontrollfunktion des Senats in den Vereinigten Staaten fraglos erwähnenswert, wenn eine solche Anhörung mit diesen Angaben im Senatsausschuss stattgefunden hat.

(7) Zwischenzeitlich liegt eine weitere Studie aus Brasilien vor, die für eine Wirksamkeit von Ivermectin zur Behandlung von COVID-19 spricht (https://tkp.at/2021/12/15/eine-weitere-studie-zeigt-die-wirksamkeit-von-ivermectin-in-der-prophylaxe/; https://www.researchgate.net/publication/356962821_Ivermectin_Prophylaxis_Used_for_COVID-19_Reduces_COVID-19_Infection_and_Mortality_Rates_A_City-Wide_Prospective_Observational_Study_of_223128_Subjects_Using_Propensity_Score_Matching).

(8) Auch Japan vermeldet bei der Anwendung von Ivermectin bei COVID-19 positive Erfolge (https://tkp.at/2022/01/31/ivermectin-wirkt-bestaetigung-aus-japan/; https://www.reuters.com/business/healthcare-pharmaceuticals/japans-kowa-says-ivermectin-effective-against-omicron-phase-iii-trial-2022-01-31/)

II. Medikament Paxlovid neben Ivermectin als alternative Behandlungsmöglichkeit von COVID-19 und die Frage der Impfpflicht?

Es wäre zu begrüßen, wenn sich (auch?) das Medikament Paxlovid als alternative Behandlungsmöglichkeit von COVID-19 erweisen sollte. Eine Impfpflicht kann es allerdings nur geben, wenn lediglich durch eine Impfung COVID-19 bekämpft werden kann. Stehen jedoch alternative Behandlungsmöglichkeiten in Form von Heilmitteln zur Verfügung, ist eine Impfpflicht mangels Erforderlichkeit und Angemessenheit nicht verhältnismäßig, da erkrankte Menschen mit Heilmitteln behandelt werden könnten.

Wenn wie hier die naheliegende Möglichkeit alternativer Heilmittel besteht, sollte bei allem Leid und allen Einbußen der letzten beiden Jahre anzunehmen sein, dass über diese – eigentlich doch freudige und hoffnungsvoll stimmende – Nachricht lebhaft und offen debattiert wird.

Wir haben indes den Eindruck gewonnen, dass gerade diese Debatte über alternative Behandlungsmöglichkeiten von COVID-19 vehement unterdrückt wird. Angesichts der oben aufgeführten dringenden Hinweise ist es erschreckend, dass das Thema Ivermectin von den Medien kaum aufgegriffen, sondern das Medikament im Gegenteil mitunter als „Pferdemittel“ bezeichnet wird. Allein die Tatsache, dass über Ivermectin im Bayerischen Landtag als Behandlungsmöglichkeit von COVID-19 debattiert wurde, macht deutlich, dass es sich eben nicht nur um ein „Pferdemittel“ handelt.

III. Niedrige Bettenbelegung nicht auf verschobene Operationen zurückzuführen

Dass es zu keiner Überlastung des Gesundheitssystems in den ersten drei Wellen gekommen ist, stützen wir auf mehrere Quellen und nicht nur auf die Auswertung der Daten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) für 2020 im Vergleich zu den Vorjahren. Eine besonders wichtige Quelle ist dabei die Analyse zum Leistungsgeschehen der Krankenhäuser und zur Ausgleichspauschale in der Corona-Krise vom 30.04.2021 des Beirats des Gesundheitsministeriums (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/2-quartal/corona-gutachten-beirat-bmg.html). Diese Analyse kommt zum Ergebnis, dass im Jahresdurchschnitt vier Prozent aller Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt waren und die Pandemie zu keinem Zeitpunkt die stationäre Versorgung an ihre Grenzen gebracht hat. Der Beirat des Gesundheitsministeriums ist mit Fachpersonal besetzt und kennt die Situation in den Kliniken. Wenn er zu dem Ergebnis kommt, dass zu keinem Zeitpunkt die stationäre Versorgung an ihre Grenzen gebracht wurde, ist davon auszugehen, dass auch andere Faktoren wie verschobene Operationen bei seiner Analyse berücksichtigt wurden. Zudem wurden Operationen vor allem während des ersten Lockdowns verschoben, jedoch im Laufe des Jahres 2020 nachgeholt. Jedenfalls für das ganze Jahr 2020 betrachtet hat es daher eine Aussagekraft, dass die Bettenauslastung niedriger war als im Vorjahr 2019. Die weiteren zitierten Quellen zeigen einmal mehr, dass die niedrige Bettenauslastung nicht auf verschobene Operationen zurückgeführt werden kann. Besonders verwiesen sei hier auf das DIVI-Intensivregister, das unter der Verantwortung des RKI steht. Aus dem DIVI-Intensivregister ist über alle 23 Monate eine in etwa gleichbleibende Gesamtauslastung bei etwa 20.000 Betten für die Intensivstationen in ganz Deutschland erkennbar:

https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen

Bei keiner der Corona-Wellen gab es eine signifikant höhere Auslastung der Intensivbetten. Das bedeutet, dass bereits aus dem vom RKI verantworteten DIVI-Intensivregister hervorgeht, dass es in keiner Corona-Welle zu einer signifikant höheren Auslastung der Intensivbetten gekommen ist. Auch der aktuelle Wochenbericht der Arbeitsgruppe Influenza des RKI (https://influenza.rki.de/Wochenberichte/2021_2022/2022-04.pdf) zeigt zu keinem Zeitpunkt ein höheres Aufkommen von akuten Atemwegserkrankungen während der letzten zwei Jahre im Vergleich zu den Vorjahren 2018 und 2019.

Die Analyse des Beirats des Gesundheitsministeriums vom 30.4.2021, der Bericht des Bundesrechnungshofes vom 9.6.2021 in Zusammenschau mit dem DIVI-Intensivregister und dem Wochenbericht der Arbeitsgruppe Influenza lassen daher keine andere Interpretation zu, als dass zu keinem Zeitpunkt während der letzten beiden Jahre eine Überlastung des Gesundheitssystems vorlag oder auch nur drohte. Das Bundesgesundheitsministerium gibt denn auch in einer offiziellen Regierungsantwort an, dass die Intensivstationen nie überlastet waren (https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/lauterbachs-fazit-es-gab-nie-eine-ueberlastung-der-intensivstationen-79170686,view=conversionToLogin.bild.html).

Zudem ist aus dem DIVI-Intensivregister erkennbar, dass die Gesamtzahl der verfügbaren Betten seit Juli 2020 bis dato um mehr als 7.000 Betten abgenommen hat. Wenn die Regierung von einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems in den letzten beiden Jahren gesprochen hat, ist es äußerst widersprüchlich, gleichzeitig nichts gegen den Abbau von 7.000 Intensivbetten zu unternehmen.

IV. Darstellung zur Übersterblichkeit

Zum Beleg dafür, dass es in Deutschland im Jahr 2020 keine Übersterblichkeit gab, haben wir folgende drei Quellen angeführt:

Nach Prof. Kauermann vom Institut für Statistik der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München (vgl. https://www.focus.de/gesundheit/news/massive-kritik-an-pandemie-behoerde-statistiker-holt-zur-rki-schelte-aus-corona-daten-eine-einzige-katastrophe_id_12927819.html) gab es 2020, entgegen dem statistisch Erwartbaren, keine Übersterblichkeit im Vergleich zu den vorangegangen vier Jahren. Prof. Kauermann: „Sie müssen wissen, dass der Jahrgang 1940, also der heute 80-jährigen, besonders geburtenstark war“. Wegen dieser statistischen Ausgangslage hätte allein deswegen für 2020, im Vergleich zu den Jahren 2016-2019, mit einer um fast 50.000 höheren Todeszahl gerechnet werden müssen. Es gebe indes keine höheren Todeszahlen. Das Institut für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie am Universitätsklinikum Essen stellte Untersuchungen betreffend die Städte Dortmund, Bochum und Essen hinsichtlich der Sterblichkeit im Jahr 2020 an. Die Auswertung des Instituts ergab für die untersuchten Städte für 2020 sogar eine Untersterblichkeit (https://www.aekno.de/aerzte/rheinisches-aerzteblatt/ausgabe/artikel/2021/juli-2021/keine-uebersterblichkeit-im-ruhrgebiet-im-jahr-2020). Wissenschaftler der Universität Duisburg-Essen stellten kürzlich fest, dass es in Deutschland im Jahr 2020 keine oder nur eine geringe Übersterblichkeit gab (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/128372/Analyse-2020-keine-oder-nur-geringe-Uebersterblichkeit-in-Deutschland).

Zur Frage der Übersterblichkeit im Jahr 2021: Es trifft zu, dass die Gründe für die Übersterblichkeit für das Jahr 2021 nicht allein auf die Altersstruktur zurückgeführt werden können. Jedoch kann sie auch nicht allein auf die COVID-19-Toten zurückgeführt werden, was das Statistische Bundesamt in einer Bekanntmachung festgestellt hat.

Worauf die Übersterblichkeit im Jahr 2021 zurückgeführt werden kann, ist noch unklar. Nach Prof. Dr. Kuhbandner besteht jedenfalls eine „Korrelation“ (nicht „Kausalität“) zwischen den COVID-19-Impfungen und der Übersterblichkeit in Deutschland (https://osf.io/5gu8a/). Britische Wissenschaftler stellten diese Korrelation zwischen durchgeführten COVID-19-Impfungen und aufgetretener Übersterblichkeit ebenso fest (https://www.hartgroup.org/recent-deaths-in-young-people-in-england-and-wales/).

V. Rückgang der Grippetoten durch Corona-Schutzmaßnahmen?

Inwieweit eine etwaige Kausalität zwischen den Corona-Schutzmaßnahmen und dem Rückgang von Grippetoten besteht, ist wissenschaftlich noch unklar. Die Grippe ist in den letzten beiden Jahren laut WHO weltweit kaum mehr in Erscheinung getreten. Zumindest im letzten Winter war sie kaum vorhanden. Es handelt sich um ein weltweites Phänomen, das in allen Ländern aufgetreten ist, unabhängig von den ergriffenen Corona-Schutzmaßnahmen:

Quelle: WHO, https://www.who.int/influenza/gisrs_laboratory/en/

Dass die Corona-Schutzmaßnahmen kausal für weniger Todesfälle gewesen sein könnten, ist dadurch widerlegt, dass es in Schweden laut Mathematikprofessor Rießinger im Jahr 2020 keine Übersterblichkeit gegeben hat (https://reitschuster.de/post/der-schwedische-weg-was-die-zahlen-sagen/). Schweden hat bekanntlich deutlich weniger Corona-Schutzmaßnahmen ergriffen. So gab es dort keinen Lockdown, keine relevanten Schulschließungen und keine Maskenpflicht. Zur Frage der Wirksamkeit von Lockdowns und Masken könnten hier zahlreiche Studien angeführt werden, die die Wirksamkeit der Maßnahmen in Frage stellen (vgl. https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-studie-lockdown-tote-sinnlos-104.html). Dies würde allerdings den Rahmen der Darstellung sprengen.

Anmerkung: Wir beanspruchen keine absolute Vollständigkeit und nicht den Besitz der Wahrheit. Es ist uns daran gelegen, alle Seiten zu beleuchten und bei Abwägung aller Punkte zum juristisch und insbesondere rechtsstaatlich richtigen Ergebnis zu kommen.

62 Kommentare

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  1. Man sieht doch nur noch fünf Gründe. Wo sind die anderen?

      • Juergen Ilse auf 31. August 2022 bei 3:24
      • Antworten

      Die sind hier: https://netzwerkkrista.de/2021/12/10/10-gruende-gegen-die-impfpflicht/

      Dieser Artikel ist nur ein Nachtrag, um auf Kritikpunkte einzugehen, die zu oben verlinktem
      Artikel in den Kommentaren geaeussert wurde …

  2. Guten Tag,

    sehr lobenswertes Bemühen, das des Dankes wert ist! Leider will sich die Administration an sachlichen und logischen „Beiträgen zu einer Versachlichung der Lage“ nicht orientieren……..
    Welcher Resonanz politischer Entscheidungsgremien dürfen Sie sich erfreuen?
    Gab es überhaupt Stellungnahmen – auch zur Anhörung im März 22 ?

    GOTT kann die Bemühungen aller gegen eine Weiterführung der Diktatur unlauterer Kräfte und in Richtung Normalität mit Erfolg segnen!

    Frage zum Artikel: 10 Gründe gegen die Impfpflicht
    Ich finde leider nur immer wieder die Punkte I – V, dann folgen schon die Kommentare.
    Wo finde ich die fehlenden Punkte VI-X ?

    Danke für Ihre Rückinfo.

    1. Gerd, schauen Sie bitte den Beitrag vom 10.Dezember 2021 an, dort sind die 10 Gründe aufgeführt. Bei dem Beitrag vom 19.Februar 2022 handelt es sich um einen Nachtrag zu diesem Artikel.
      Ihr Team KRiStA

  3. Ich habe kürzlich in einem anderen Zusammenhang ein Interview mit einem Pfleger gehört, der in einer Forensik beschäftigt ist. Dieser berichtete, dass es vor einiger Zeit eine Verschärfung der Gesetzeslage gegeben hat, die sich mit Zwangsmedikation von psychisch Kranken in Einrichtungen befasst. An dieser Stelle wurden die Patientenrechte gestärkt. Der Pfleger berichtete, dass es nun quasi nicht mehr möglich sei, psychisch kranke Menschen gegen ihren Willen zu medikamentieren, selbst wenn diese fremd- oder selbstgefährdend sind und oft keine Urteilsfähigkeit mehr besitzen, was gut oder schlecht für sie ist.
    Oft würden Patienten mehrmals in einer Nacht von Polizei und Krankenwagen zurück in die Einrichtung gebracht, wenn sie ihre Medikamente verweigern und dann mit auffälligem Verhalten irgendwo herumirren. Da hätte man kaum noch Handhabe. Der Pfleger nannte es eine „Gratwanderung“.
    Vollkommen unabhängig von der Beurteilung dieser Vorgehensweise frage ich mich nun, wie unter diesen Voraussetzungen, die ja belegen, wie hoch das Recht auf körperliche Selbstbestimmung hier vom Gesetzgeber eingeordnet wird, eine Impfpflicht an gesunden, zurechnungsfähigen Menschen auch nur angedacht werden kann. Insbesonders, wenn der Impfstoff weder die Krankheit ausrotten kann, noch ausreichenden Fremdschutz bietet.
    Außerdem frage ich mich , wie es legitim sein kann, den natürlichen Antikörperschutz durch Infektion, der womöglich Jahre vor schweren Verläufen schützen kann und dem Impfstoff mindestens ebenbürtig ist, hier vollkommen auszublenden. Ein Antikörpernachweis müsste hier einer Impfung gleichgestellt sein, wie er es nach meinem Wissen z. B. bei Masern auch ist.

    Danke für Ihre wertvolle Arbeit

      • Juergen Ilse auf 3. September 2022 bei 4:40
      • Antworten

      Eigentlich muesste nichht ein Antikoerpernachweis sonder ein Nachweis einer T-Zellenimmuniteat 8der ja mittlerweile auch moeglich ist) der Impfung gleichgestellt werden, da es Personen gibt, die zwar keine Antikoerper aber dennoch eine T-Zellenl Immunitaet nach Infektion ausbillden, und diese T-Zellen Immunitaet nach derzeitigen Erkenntnissen auch dann noch erhalten bleibt, wenn der Antikoerpertiter bereits unter die anerkannte „Mindetwirksamkeitsschwelle“ abgesunken ist. Diese „T-Zellen Immunitaet“ spielt bei der Verhinderung von Infektionen,
      schweren Verlaeufen und/oder Todesfaellen durch eine Infektion eine deutlichh groessere Rolle als die Antikoerpper (zumindest bei Corona Viren).
      Der Nachhteil des „T-Zellen Funktionstests“ ist, dass er erhheblich aufwendiger und deshhalb teurer als ein Antikoerpernachhweis ist. Deshalb wollte ggfs. ein Antikoerpernachweis als Ersatz des T-Zellen Funktionstest ebenfalls anerkannt werden.

    • Herbert Streit auf 17. März 2022 bei 18:17
    • Antworten

    Corona liegt in der Sterbeursache nur auf dem 5. oder 6. Platz.
    Man verstirbt also meistens nicht an Corona, sondern an Krebs, Magen-Darmproblem, und eben an Altersschwäche.

    Ein weiterer wichtiger Grund:
    Es gibt Einwohner die sich aus gesundheitlichen Gründen oder aus einem anderen berechtigten Grund nicht impfen lassen möchten.
    Impfpflicht bei denen anzuordnen bedeutet aus meiner Sicht Nötigung und Körperverletzung.
    Wo bleibt der Aufschrei aller Rechtanwälte und der Justiz?

      • Juergen Ilse auf 3. September 2022 bei 5:24
      • Antworten

      Aktuuell liegt die durschnittliche Anzahl der „Corona-Toten“ laut RKI Tagesbericten unter 150 pro Tag. Das sind bei durchschnittlich
      mindestens 2.500 Toten taeglichh in unserem Land maximal 6% der Todesfaelle. In den Jahhren vor der „Krise“ waren i.d.R. etwas mehr als 6% der Todesfaelle auf „Grrippetote“ zurueckzufueehhren (wobei da nichht zwischen den verschiedenen „respiratorischen Atemwegsviren“ unterschieden wurde, da waren dann Corona-Viren genauso enthalten wie Influenza, RSV, Rhhino- und etliche andere Viren). Nach offizieller Bericterstattung sind alle anderen „respiratorischhen Atemwegsvirenn“ als Todesursachhhe weitgehend weggefallen. So geseen ist die aktuelle Situation (abgesehen von der Verteilung der Toten auf die verschiedenen „respiratorischen Atemwegsviren“) im Vergleich mit den Vorjahren ganz und gar nicht ungewoehnlich, oder anders augedrueckt: Wenn die Grippewellen in den Vorjahren keine Pandemien waren, gibt es auc aktuell keine Pandemie. zusaetzlich sollte man beachten, dass nach Meinung vieler Experten nur bei maxximal 50% der „Corona-Toten“ diee Infektion wirklich ursaeechlichh an der Todesursache beteiligt war, bei dem Rest waere der Tod vermutlich auch voellig ohne Corona-Infektion eingetreten.

      Uebrigens sind die Haupttodesursachen in Deutschland (mit weitem Abstand) Herzkreislauferkrankungen (auf Platz 1, 2020 mit 34.3%) und Krebs (auf Platz 2, 2020 mit 23,5%). In 2020 lag laut statistischem Bundesamt Covid-19 als Todesursache auf Platz 7 mit 4%, sogar Erkrankungen des Verdauungssystems lagen mit 4,3% in der Todesursachensstatistik noch 2 Plaetze vor Covid-19. #und in 2020 gab es noch *keine* Impfung und die damals verbreiteten Virausvarianten waren erheblich pathhogener als die aktuellen Omikron Varianten. Seit Beginn der Pandemie bis Mitte Juli 2021 landeten ca. 7% der laborbestaetigten Infektionen mit SARS-CoV2 im Krankenhaus. Mit der DeltaVarriante ind er zweiten Jahresahelfte 2021 sank dieser Wert auf ca. 2,5 % bis 3%. Mit deen Omikron Varianten fiel dieser Wert weiter auf 0,7 nis 1,5%. Wer es nicht glaubt, kann diese Zalen anhhand der Daten aus den RKI taeglichen Situationsbericten berechnen. Und aktuell sind die weitau meisten hospitalisierten „Corona-Patienten“ nicth *wegen* Corona im Krankenhaus, sondern es wurde sehr oft nur bei Einlieferung anhand eines positiven PCR-Tests ein „Fall“ nachhgewiesen.

    • A. Reimers auf 10. März 2022 bei 15:55
    • Antworten

    Auch von mir zunächst vielen Dank um Ihr Bemühen um rechtliche Einordnung und Bewertung der Covid19-Maßnahmen!
    In Zusammenhang mit der Impfpflicht stellt sich mir als juristischer Laie über die bekannten Gründe, die gegen eine Verfassungskonformität sprechen, hinaus die Frage, ob sie nicht gegen Art. 1 GG verstoßen könnte:
    1.
    Die Verträge lassen die Wirksamkeit im Sinne der Zweckbestimmung der Impfstoffe und mögliche Nebenwirkungen offen. Daher auch der Haftungsausschluss gegenüber den Herstellern.
    Quelle mit Verweis auf die Verträge: https://report24.news/nach-pfizer-auch-eu-geheimvertraege-mit-moderna-geleakt-keine-haftung-keine-garantie/
    2.
    Die EMA hat nach wie vor nur bedingte Zulassungen erteilt.
    Quelle (hier Comirnaty): https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/comirnaty
    3.
    Gem. Par. 3 -5 MedBVSV wurde ein Großteil der wichtigsten Arzneimittelgesetze und Verordnungen für die Einführung der Covid19-Impfstoffe außer Kraft gesetzt. Befristung bis 31.05.2022.
    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/medbvsv/__3.html
    4.
    Sofern Ziff. 1-3 zutreffen, würde eine Impfpflicht über bedingt zugelassene Impfstoffe ausgesprochen werden, für die wesentliche Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften nicht gelten/galten, bzw. deren nachträgliche Implementierung / Anwendung auf die vorhandenen Impfstoffe völlig unklar sind. Damit wäre jeder Impfling ein bloßes Versuchsobjekt, was aus meiner laienhaften Sicht gegen die Menschenwürde verstößt.

    Trifft diese Einschätzung zu?
    Wie verhält es sich mit der Strafbarkeit iZm mit Straftaten gegen Leib/Leben vor dem Hintergrund der Ziff. 3 betreffend bereits durchgeführter Impfungen (Nebenwirkungen einerseits und Covid19-Infektion aufgrund Nichtwirkung andererseits) und im Hinblick auf eine drohende allgemeine Impfpflicht?

    Über eine Kommentierung oder eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

  4. Würde man, wie es Dr. Wodarg in seinem Buch „Falsche Pandemien“ ausführt, statt den fehlerbehafteten PCR-Tests und den noch unzuverlässigeren millionenfachen Pi x Daumen-Schnell-Tests, welche gewürfelt sicherlich ein ähnlich falsches Bild ergeben würden, Multiplex-Tests durchführen, „welche ein ganzes Spektrum von bis zu 25 Viren und Bakterien gleichzeitig erfassen können“ , käme man vielleicht auf die Idee, dass es sich tatsächlich um eine Spezies Grippe handelt. Da aber nicht sein soll, was nicht sein darf, wird diese Ansicht wohl ignoriert. Warum sollte die Grippe denn Pause einlegen, wo wäre da die Logik, wenn nicht von Pharisäern umgedeutet? Eine Grippe unter falscher Flagge ist doch wesentlich lukrativer im Sinne von Big Pharma und „Unterstützer“, ebenso wie willige „Labormäuse“ aufgrund brachial-medialer Infiltration gibt es ja zuhauf. Wir waren anfangs der Woche in der Schweiz, ein Bild wie von vergangenen Tagen: Keine Gesichtlappen vor dem Gesicht, weder in Banken, Läden, Gastronomie, eine neidauslösende Erlabung für die Seele und wieder zurück: Elend so weit das Auge reicht. Und dort leben Menschen wie wir, allerdings haben die andere Politiker, sind demokratischer orientiert und haben natürlich im Gegensatz zu uns ein absolut wichtiges demokratisches Instrument: das Referendum, Volksentscheid, was man bei uns schon immer verwehrt, aus bösartigem Grund. Demokratie heißt Schweiz und auf gar keinen Fall Deutschland.

  5. Der Gesetzesentwurf zu einer Impfpflicht ab 18 wurde am Donnerstag Abend (3.3.) veröffentlicht
    und zeigt klar, dass es vor dem Entwurf keine Abwägung gegeben hat, sondern die
    Begründung für die politische Entscheidung geschrieben wurde.
    Den ca 232 Unterzeichner ist es wohl egal, dass zu Nebenwirkungen und positiven
    Nutzen/Riskoverhältnis explitzit auf den Wochenbericht des RKI vom 3. Februar 2022 verwiesen
    wird, ohne das dieser dazu Informationen enthält.
    Daher habe ich am Freitag morgen (4.3.) Strafanzeige gegen die Unterzeichner dieses
    Gesetzenwurfes gestellt:
    http://www.corona-demo.de/pdf/Strafanzeige-2022-0304-BT-Gesetzesentwurf-Impfpflicht-ab-18.pdf
    Über Kommentare oder PM würde ich mich freuen.

    • Katharina auf 3. März 2022 bei 9:34
    • Antworten

    Vielen Dank für Ihre stetige Arbeit und Eifer, die Wahrheit ans Licht zu bringen, und zur Aufklärung beizutragen.
    Als Normalbürger fühlt man sich ein bisschen hilflos, ich unterschriebe zwar viele Petitionen, versuche Gespräche mit Geimpften zu tätigen, um das Brainwashing zu deprogrammieren, gehe auf Demos und mache podcasts, aber das sind nur kleine hilflose Versuche, gegen
    die Riesenmächte der Pharma und Politik anzukommen.

    Oft frage ich mich auch, wo man eigentlich zuerst ansetzen sollte. Es gibt ja so viele Punkte:

    1. Es sollte von vornherein nicht erlaubt sein, ein Produkt auf den Markt zu bringen, vor Allem medizinisch, und vor Allem nicht unter jeglichem Zwang, ohne ein Mindestmass an Sicherheit und Harmlosigkeit.

    2. Es sollte von vornherein nicht erlaubt sein, ein Produkt auf den Markt zu bringen, vor Allem medizinisch, und vor Allem nicht unter jeglichem Zwang es einnehmen zu müssen, ohne gleichzeitig auch die Ergebnisse der klinischen Studien für die Allgemeinheit zu veröffentlichen.

    3. Auch Verträge zwischen Staat und Firmen sollten zu jeder Zeit transparent sein, vor Allem wenn es sich um Transaktionen handelt, von denen Millionen von Leben beinträchtigt und geändert werden.

    4. Die Zulassung eines Stoffes muss strengen Kriterien unterliegen, und nicht die Kriterien geändert werden, nur damit der Stoff zugelassen werden kann (Kriterien und Definition von „Impfstoff“ ist willkürlich geändert worden, obwohl der neue Stoff kein wirklicher Impfstoff ist und hat damit eine gefährliche Assozition kreiiert, Sicherhiet und Wirksamkeit vorgetäuscht)

    5. Es kann doch tatsächlich nicht nur nicht legal sein, sondern kriminell, ein bedingt zugelassenens Präparat als Staat dem Volk aufzuzwingen, und Menschenrechte einzuschränken und wegzunehmen und nur unter der Bedingung des Konsumes diese Grundrechte wieder zurückzugeben…

    6. Es ist gefährlich, Medizin und Politik zu vermischen. Die meisten die ich kenne, impfen sich nur noch, um Ihre Freiheit zurückzubekommen, nicht aus medizinischen Gründen. Dies darf nie der Fall sein. Der einzige Grund, warum man medizinische Behandlung aufsucht, sollte medizinische Gründe haben.

    7. Alle politischen Entscheidungen sollten logisch, eveidenzbasierend und immer das Interesse des geringsten Schadens des Volkes basierend sein.

    8. Unabhängige Prüfungsausschüsse sowie Berichterstattung, sowie Stiftungen sollten benützt werden zur Aufklärung des Volkes.

    9. Bei staatlichen Entscheidungen muss ein ausgewogenes Langzeitbild als Basis jeglicher Entscheidungen liegen. Alle Aspekte potentiellen Schadens oder Vorteil für das Volk müssen dabei in Betracht gezogen werden.

  6. Vielen Dank für Ihr Engagement!!!
    Ich habe von vielen Klagen gehört, die gegen verschiedenste Personen eingereicht wurden und höre leider nie, wie sie ausgegangen sind.
    Ausgrenzung von nicht geimpften Personen seit Monaten
    Willkür bei der Verkürzung des Genesenstatus
    Falsche Angaben über Nebenwirkungen durch die Hersteller. ..
    Ich habe das Gefühl, dass diese Klagen einfach liegengelassen werden.
    Gibt es keine Fristen? Und wenn das Verfassungsgericht so falsch urteilt, was kann dann überhaupt noch gemacht werden?

    • L.Lusches auf 24. Februar 2022 bei 15:13
    • Antworten

    Ist dies nicht ein aussichtsloser Kampf, wenn man sieht, wer das wie vorbereitet hat und umsetzt? Wie soll die Bevölkerung dagegen noch angehen können?
    https://odysee.com/@Patriots:2/Whistleblowerin-Dr.-Astrid-Stuckelberger-Verdeckte-Steuerung-der-L%C3%A4nder-durch-die-WHO-%E2%80%93-uncut-news.ch:7
    Und vor allem nachdem sich ja auch bereits schon die oberste Justiz (BVerfG) von der Rechtsstaatlichkeit verabschiedet hat. Siehe dazu die Akte Stephan Habarh.
    https://uncutnews.ch/die-akte-stephan-harbarth-praesident-des-bundesverfassungsgerichtes/

  7. Guten Tag,

    der Bundesgesundheitsminister Lauterbach sagte am 19.01.2022 in der ARD:
    „Es wird ja niemand gegen seinen Willen geimpft, selbst die Impfpflicht
    führt ja dazu dass man sich zum Schluss frei freiwillig impfen lässt.“

    Weil dieses rechtlich falsch ist und einen unzulässigen Irrtum erzeugt,
    der die freie Willensbildung in der Gesellschaft und Parlament zu Lasten
    der Betroffenen stört, habe ich am 24.01.2022 beim VG Köln im Eilverfahren
    Rechtsschutz gegen die Bundesregierung beantragt.

    Das Ministerium beauftragte mit der Rechtsvertretung eine für politisch brisante
    Verfahren bekannte Großkanzlei. Diese erwidert abenteuerlich u.a.:
    „Daraus ergibt sich, dass sich die hier in Rede stehende Äußerung der Bundesministers
    für Gesundheit nicht auf die Frage bezog, ob eine nur aufgrund einer Impfpflicht
    vorgenommene Impfung freiwillig ist. Es ging vielmehr darum, dass auch in den Fällen,
    in denen sich jemand in einer Arztpraxis nur in Befolgung einer Impfpflicht impfen lässt,
    derjenige selbst entscheidet, wo er sich impfen lässt und in der Arztpraxis in keinem
    Fall Zwang angewendet wird.“

    Mit Verweis auf den ARD Sprecher geht es weiter „Und in diesem
    Sinne bringt die Formulierung des Bundesministers zum Ausdruck,
    dass die Freiwilligkeit der Arztwahl nicht in Frage gestellt wird
    und der Arzt zudem auch bei einer nur einer Impfpflicht geschuldeten
    Impfung keinen Zwang anwenden oder Widerstand brechen muss.
    Damit wird der zuvor in dem Beitrag geäußerten Befürchtung des
    Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entgegengetreten,
    eine Impfpflicht könnte zu einer Belastung des Arzt-Patienten-Verhältnisses
    führen.“

    Am 07.05.2020 konnte ich erfolgreich ohne Anwalt gegen die Auflage der Stadt Bonn,
    dass jeder Demonstrationsteilnehmer mir seinen Namen, Adresse und Telefonnummer in
    eine Liste schreiben muss, Rechtschutz am VG Köln beantragen.

    Bei diesem aktuellen Verfahren erwarte ich so oder so einen Gang zum OVG.
    Ich hoffe auf Interesse: E-Mail Kontakt steht auf: http://www.corona-demo.de
    Ich möchte auch Betroffene (gerne Juristen) einladen, der Klage beizutreten.

    Meine Begründung baut u.a. auf dem Rechtsatz des BVerfG vom hohen Schutzguts der
    freien Willensbildung auf.

    • Bettina auf 22. Februar 2022 bei 20:41
    • Antworten

    Das Freie Ärzte Netzwerk Rhein-Main hat am 17.02. 22 einen offenen Brief an Herrn Gassner geschrieben bezüglich der Impfpflicht.
    Es haben schon hunderte Ärzte unterschrieben. Es können sich aber auch noch andere Ärzte anschließen..

    • Tim Acker auf 22. Februar 2022 bei 11:51
    • Antworten

    Man lese die aktuelle Mittteilung des Bundeskamzleramtes Österreich , dem GECKO- Report- auf report 24, ich unterstelle , dass die Nachricht der Wahrheit entspricht:

    Auszug S.7: Zu einer Reduktion der Transmission durch Immunschutz gegen Infektion kommt es bisher nur temporär innerhalb der einzelnen Wellen, z.B. in der Delta Welle, der danach wieder durch Zeit und Variantenwechsel verloren geht. Demnach erscheint es zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehr unwahrscheinlich, dass eine transmissionsrelevante Immunität auf Dauer erzielbar ist und dass damit durch einen kollektiven Schutz es auch tatsächlich gelingen könnte, die Infektion zu eliminieren. Eine echte Eliminationsstrategie wäre hingegen nur bei Entwicklung von Impfstoffen möglich, die primär durch Antikörper gegen hochkonservierte Strukturen des SARS-CoV-2 Virus wirken und dieser Schutz dann auch für mehrere Jahre anhält.

    (AG Omikron: Bergthaler, Kollaritsch, Popper, Puchhammer, Schernhammer)
    Gecko-Report vom 18. Februar 2022, Seite 7

    • Hartmut Friedrich auf 22. Februar 2022 bei 8:58
    • Antworten

    Alle Freunde und Befürworter der Chlordioxidlösung als Wundermittel gegen Covid-19 sollten euphorische Berichterstattungen kritisch hinterfragen und durch ergänzende Recherche mehr Hintergrundinformationen einholen. Das habe ich schon lange getan.
    Hier z. B.:
    https://medwatch.de/2021/08/25/mms-andreas-kalcker-und-die-gefaehrliche-chlordioxid-maer/?cn-reloaded=1

    Dagegen folgt der Hinweis auf das „Entwurmungsmittel“ Ivermectin deutlich seriöseren Quellen.

    • Dr. med. Susanne Lehmkuhl-Eichhorn auf 22. Februar 2022 bei 8:53
    • Antworten

    Dass die nicht-pharmakologischen Maßnahmen so gut wie keinen Effekt haben, hat das RKI ja selbst in einer Untersuchung festgestellt – und war, wie verwunderlich, doch überrascht darüber. Allerdings muss man einräumen, dass die Aufarbeitung nur Daten von 10 – 12/2020 enthält.
    Siehe hier – https://edoc.rki.de/handle/176904/8373

    Aber trotz dieser Analyse wurde gerade in Deutschland alles weiter wie gehabt durchgezogen – egal, was es kostet.

    Und es kostet vor allem Lebensqualität, Gesundheit, Leben, es kostet die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, es kostet Existenzen, Familien usw.
    Vor allem produziert das alles, insbesondere das social distancing, eine Entmenschlichung.

    Ist ja aber gewollt. Wenn Menschen zermürbt sind, aufgerieben, sich gegenseitig anfeinden, dann sind sie empfänglich für die Heilsbringer von oben, wie immer deren Heil -wohl eher Unheil – dann auch aussehen mag.

    Ich möchte weder deren Unheil, noch die Entmenschlichung. Deswegen gehe ich weiter auf die Straße – zu den Spaziergängen, den Demonstrationen … und ich gehe für jeden, dem die Grund- und Menschenrechte noch was bedeuten, auf die Straße, egal ob „geimpft“, „geboostert“, „genesen“, „ungeimpft“ oder sonst was.

    Allen weiterhin gutes Durchhalten
    Dr. med. Susanne Lehmkuhl-Eichhorn

    • Karsten Pfaue auf 21. Februar 2022 bei 17:19
    • Antworten

    Vielen Dank für das wichtige und richtige Engagement. Ich möchte zu Ivermectin sagen, dass ich nach dem Studium der Wirkmechnismen mich unter keinen Umständen mit diesem Präparat behandeln würde. Ich habe nur laienhaftes Wissen, würde mich allerdings mit CDL behandeln. Allerdings hoffe ich, dass ich gesund bleibe und keine Behandlung benötige.

    • Wieland auf 21. Februar 2022 bei 16:30
    • Antworten

    In Mittel- und Südamerika und zunehmend weltweit heilt die COMUSAV (www.comusav.de), eine Weltvereinigung von Ärzten, seit Mai 2020 mit Chlordioxidlösung sehr erfolgreich gegen das Virus mit erstaunlichen Heilungsquoten von über 90 %, damit wirksamer als IVERMECTIN ! Und ähnlich günstig, die Behandlung kann im Normalfall sogar zu Hause stattfinden. Die Regierung und jeder Abgeordnete sind darüber seit Langem informiert.

  8. Vielen Dank für die sehr gute Zusammenstellung, die aufgrund der verlinkten Beweise nicht mehr zu leugnen sind.
    Eine weitere interessante Quelle, um die Falsch-Behauptungen der Mainstream-Medien und Politiker auseinander zu nehmen ist von der dänischen Regierung:
    https://en.ssi.dk/covid-19/typical-misinformation-regarding-danish-covid-numbers
    -> hier kann man sehr deutlich die Unterschiede zwischen Deutschland und Dänemark in der wissenschaftlichen Darstellung der Messungen sehen

    • Gangolf Malsy auf 21. Februar 2022 bei 13:24
    • Antworten

    Dass ich hier groß die Klappe aufreisse hat einen Grund. Schon mit dem seriösen Wissen um die 99% viruzide Wirksamkeit von Chlordioxid Lösung als weltweit wirksamste Medikation bei allen Virus – und bakteriellen Erkrankungen, sollte jeglicher Impfzwang vom Tisch sein. Über 100.000 belegte erfolgreiche, nicht klinische Covid-19 Therapien und 4000 anwendende Ärzte sprechen für sich. Ohne die Widerstände des Pharmakartells, wäre das Thema Infektionskrankeiten damit weltweit für immer vom Tisch. Quell: https://www.comusav.de

    • Tim Acker auf 21. Februar 2022 bei 12:51
    • Antworten

    19.März 2022 : Auf der seite von bundestag stehen die verschiedenen Entwürfe zum geplanten Impfzwang.

    • Hartmut Friedrich auf 21. Februar 2022 bei 10:38
    • Antworten

    Es verdient großen Respekt, wie die Autoren des Netzwerks beharrlich versuchen, Recht und Gesetz in diesem Land Geltung zu verschaffen. Ich frage mich, wann endlich diese unsägliche Impfpflicht, die es zum Ziel hat, Impfstoffe mit Zwang zu verabreichen, die weder gegen eine Infektion schützen noch die Weitergabe von Viren verhindern und deren angeblich verlaufsmildernde Eigenschaft behauptet aber nicht bewiesen ist, Geschichte sein wird. Darüber hinaus sind die Impfstoffe nicht an die Virusvarianten angepasst und zeigen eine Vielzahl von Nebenwirkungen, die sogar nachweislich zum Tod führen können.

    Zwei sehr treffende Zitate der Gregenwart und der Vergangenheit beschreiben die Situation sehr anschaulich:

    Henryk M. Broder (2021): „Wenn ihr euch fragt, wie das damals passieren konnte: weil sie damals so waren, wie ihr heute seid.“

    Joseph Görres (1814): „Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten, ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: Die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wahren Feinde.“

      • Frank TB auf 21. Februar 2022 bei 11:51
      • Antworten

      Danke für die Aufklärung hinsichtlich der vermeintlich Napoleon Bonaparte zugeschriebenen Charakterisierung des deutschen Volkes. Traurig, dass sich in 200 Jahren NICHTS geändert hat.

    • Peter Romahn auf 21. Februar 2022 bei 10:08
    • Antworten

    Gott segne Sie!!!

  9. Vielen Dank für Ihre Arbeit und Ihren Kampf gegen diesen Wahnsinn! Ich hoffe so sehr, dass wir es gemeinsam schaffen, die Impfungen und die angedrohte Impfplicht zu stoppen. Bevor noch mehr Menschen dem Irrglauben unterliegen, dass Ihnen diese Gentherapie einen wirklichen Nutzen bringt und im Anschluss an Nebenwirkungen erkranken, die Ihr Leben extrem belasten.

    Danke und machen Sie bitte weiter so!

    • Albert auf 21. Februar 2022 bei 7:03
    • Antworten

    Es gibt keine Pandemie. Hat nie eine gegeben. Das hat ja sogar der geisteskranke Lauterbach vor kurzem zugegeben. Also ist die ganze Diskussion hinfällig.

    • Michael S auf 20. Februar 2022 bei 18:45
    • Antworten

    Der einzig gangbare Weg, der mir noch einfällt, ist der über die Impfschäden. Anders als die in den ärztlichen Berufsordnungen verankerte Verpflichtung, Nebenwirkungen zu melden, gibt es nach Impfungen die „gesetzliche* Pflicht jede „das Maß einer gewöhnlichen Impfreaktion übersteigende gesundheitliche Störung“ zu melden (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr.3 IfSG). Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Meldeverpflichtete einen Zusammenhang mit der Impfung vermutet. Eine Unterlassung ist bußgeldbewehrt (lt. § 73 IfSG bis zu 25.000 € im Einzelfall). Die Verfolgung solcher Fälle obliegt den Ordnungsbehörden, nicht den Kammern.

    • Susanne auf 20. Februar 2022 bei 16:53
    • Antworten

    Vielen Dank für Ihre Arbeit. Ich denke, Sie machen vielen Menschen Mut. Ich bin und bleibe ungeimpft und habe mittlerweile jedwede Solidarität diesem Staat gegenüber verloren. Den gegen die Verfassung verstoßenden Grundrechtsentzug werde ich nie vergessen. Schande über dieses BVerfG. Dieser Staat müßte tiefgreifend reformiert werden.

    • Frank TB auf 20. Februar 2022 bei 16:41
    • Antworten

    Die Anwaltskanzlei Dr. Lipinski – die beim Bundesverfassungsgericht zu Jahresbeginn (soweit erinnerlich als erste) gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht geklagt hatte (und im Eilantrag unterlegen war) – hat auf ihrer Webseite das Urteil kritisiert und dort unter „Zusammenfassung Stand 17.02.22“ eine achtseitige Stellungnahme kommuniziert (PDF), die es wahrlich in sich hat. Hier werden auch konkrete (anonymisierte) Einzelfälle benannt, die das Urteil des BVerfG noch verwerflicher machen.

      • Bettina Christiane auf 21. Februar 2022 bei 12:25
      • Antworten

      Sehr gern würde ich diese von Ihnen näher bezeichnete Stellungnahme lesen. Habe daher auch auf der von Ihnen bezeichneten Seite geschaut, das Dokument leider nicht gefunden. Meinen Sie es könnte zwischenzeitlich gelöscht worden sein?

        • Frank TB auf 21. Februar 2022 bei 12:33
        • Antworten

        Beitrag unter „Aktuelles“ anklicken, PDF-Zusammenfassung ist zwischen Themen- und Kommentarfunktionkasten zu finden.

        1. Vielen Dank für diesen Hinweis, den ich auch gerne aufgreife. Die Argumentation dieser Anwaltskanzlei kann man selbst als Laie nur als schlüssig und treffend bezeichnen. Die Prognose aber hinsichtlich des Verfassungsgerichtes ist niederschmetternd, einer Demokratie unwürdig. Wer kann hier Abhilfe schaffen und das Recht wieder auf die Beine stellen?

    • Sebastian W. auf 20. Februar 2022 bei 16:00
    • Antworten

    Es scheint, daß die Einwilligung in die Impfung zur Folge hat, daß Impfschäden und v.a. Tod nicht aufgeklärt werden dürfen.

    https://www.rubikon.news/artikel/die-aufklarungsverweigerer

    Gibt es ein juristisches Konstrukt, eine Art Gegenentwurf, den man zur Unterschrift zum erpressten Impftermin mitbringen könnte – in dem man sich selbst und den Arzt freistellt und erklärt, daß der med. Eingriff eben erpresserisch entstanden ist und nicht aus freiem Willen – damit der Staat in der Haftung verbleibt?

    Warum sollte man sich das Dokument vorschreiben lassen, das man da unterschreibt? Warum nicht selbst eins mitbringen?

    1. Sollte es wirklich dazu kommen werde ich ein Schreiben vorlegen das es in sich hat. Zuerst meines unterschreiben, dann bin ich dran oder die Brühe bleibt im Glas. Hoffe aber immer noch, dass es anders kommt! Sollte die Pflicht kommen, dann bin ich mir sicher, dass Verbrecher die Oberhand haben, somit gelten ohnehin keine Gesetze mehr, dann muss der Bürger selbst das Zepter übernehmen, in Überzahl wären wir ja schon mal. Denn ob es Millionen Tote durch Impfung gibt oder durch Wehrhaftigkeit, da ist mir die zweite Variante lieber. Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. Mein Körper braucht diese unbekannte Brühe nicht!!

  10. Hallo,
    Bei einem Blick ins Grippewwb des Rki ist mir aufgefallen, dass zwar die Influenza auf fast 0 gegangen ist, die übrigen ARE Krankheiten Rhino und RSV etc die den gleichen Ansteckungsweg wie Coronna haben jedoch nur schwach gegenüber den Vorjahren abgenommen hat.
    Das ist ein faktischer Nacjweis für eine schwache wirkung der AHA Massnahmen.
    LG

      • Gabi B. auf 21. Februar 2022 bei 8:09
      • Antworten

      Ich danke zunächst Krista für die tolle und äußerst wichtige, geleistete Aufklärungsarbeit.
      Vermutlich sind viele Influenzafälle durch PCR Test ins Coronalager gewechselt. Auch habe ich von KH Mitarbeitern gehört, dass nicht mehr auf Influenza getestet wird.

  11. Ich kann mich nur anschließen an die vielen positiven Anmerkungen und Dankesworte an Sie. Sollte es gelingen, die sogenannte „Impfpflicht“ und Funktion als quasi „Laborratten“ abzuwenden, könnte man nicht genug Dankesworte ersinnen und schreiben. Zudem wäre die Zuversicht in die Justiz/Judikative wieder erstarkt, was dann zum „Ausmisten“ des kompletten Augiasstalles und Neubeginn in unterschiedlicher Richtung führen müsste, u.a. Entfernung des Justizministeriums aus der Exekutive. Einführung der Magna Charta der Richter etc. Vielen Dank!!

  12. Als Jurist könnte man verzweifeln an den von der Regierung immer wiederholten Unwahrheiten über die Impfstoffe, deren angebliche Ungefährlichkeit und angebliche alleinige Wirksamkeit gegen das Coronavirus, wenn es SIE, KRiStA, nicht gäbe. Herzlichen Dank für Ihr aufklärendes Wirken.

    • Andrea auf 20. Februar 2022 bei 6:15
    • Antworten

    Hallo, ich möchte mich aus ganzem Herzen bedanken für ihre Bemühungen. Es ist schön zu wissen, dass sich viele Menschen (es werden mehr) zusammen tun, um diesen Wahnsinn zu beenden. Man darf nicht aufgeben! Wünsche allen alles Liebe

    • Harry auf 19. Februar 2022 bei 23:42
    • Antworten

    Ihr seid Spitzenklasse, vielen Dank für Euere Mühe! Wir werden Euch dringend bei der Aufarbeitung dieser ungeheueren Geschehnisse brauchen. Auch, um das Vertrauen der Bürger in einen funktionierenden Rechtsstaat wiederherzustellen. Chapeau, herzlicher Gruß und viel Kraft, Harry

    • Karin Müller auf 19. Februar 2022 bei 23:12
    • Antworten

    Ich bin so froh, dass es Sie gibt und Sie sich so damit auseinandergesetzt haben!
    Auch mein Bauchgefühl hat mich nicht getäuscht und ich bin so froh, dass ich Impfskeptiker geblieben bin.

    • Hebamme, Heilpraktikerin auf 19. Februar 2022 bei 19:13
    • Antworten

    Vielen Dank! Bitte nicht aufgeben…. ich hoffe es können aufgrund ihrer Arbeit noch viele Menschen Kraft schöpfen und dadurch standhaft bleiben. Ich hoffe 🙏 so sehr dass noch ein paar aufwachen! Ich hoffe die Nebenwirkungen werden endlich gesammelt und ausgewertet, es tut mir im Herzen weh wenn ich meine erwachsenen Patienten jetzt sehe und dann weiß wieviel Kinder schon geimpft wurden….

  13. Vielen Dank für ihre tolle Arbeit. Ich hoffe sie werden weiter dran bleiben.
    Lena, Physiotherapeutin

    • Kurt Brodwolf auf 19. Februar 2022 bei 15:40
    • Antworten

    Herzlichen Dank für Ihre Veröffentlichungen. Ich hoffe, dass die Verantwortlichen die mit falschen Tatsachen uns vieler Rechte beraubt haben ihre gerechte Strafe bekommen werden. Auch habe ich die Hoffnung (Dank KriStA) auf unabhängige Gerichtsbarkeit nicht aufgegeben. (Ich, pensionierter Polizeibeamter).
    Mit freundlichen Grüßen
    Kurt

    • Marion Lange auf 19. Februar 2022 bei 15:38
    • Antworten

    Vielen Dank für die ausführliche Darlegung und die Hinweise auf die entsprechenden Studien und Quellen- das ist von unschätzbarem Wert- vielen Dank für Ihre Arbeit-
    herzlich Marion Lange

    • Bettina Scheel auf 19. Februar 2022 bei 13:28
    • Antworten

    Möglicherweise werden die Medikamente als wirksam anerkannt.

    Die Frage ist dann was aus den, schon bestellten oder auch schon der Pharmaindustrie abgekauften, Impfdosen wird?

    Werden diese wieder entsorgt, wie nach der Schweinegrippe, wo die Impfungen -unter anderen – wegen der gravierenden  Schäden eingestellt wurden.

    Die Bestellung von Impfdosen, deren Inhalt nicht den Sicherheitsstandard entspricht, könnte m.E. den Tatbestand der Untreue nach § 266 I Alt. 2 StGB erfüllen.

    Zur genaueren Bestimmung des normativen Tatbestandsmerkmal der Pflichtverletzung müssen die jeweils einschlägigen Gesetze und Rechtsverhältnisse, welche die Pflichten des Treunehmers konkretisieren, herangezogen werden.

    Wenn genauere Richtlinien fehlen, wird auf allgemeine Grundsätze zurückgegriffen.

    Ein Grundsatz der öffentlichen Haushalte ist der Grundsatz der Sparsamkeit, der in verschiedenen Ausformungen in Art. 114 IIGG, § 6 HGrG, § 7 BH0 geregelt ist.

    Ein öffentliches Wirtschaften muss planvoll zweckgebunden und regelgeleitet vollzogen werden, daher ist eine „zwecklose“ Beschaffung stets als Verstoß gegen das Gebot wirtschaftlich und sparsam zu handeln, anzusehen.

    Als Tatbestandsmerkmal muss für die Untreue nach § 266 StGB nach beiden Alternativen eine Nachteilszufügung vorliegen.

    Wann ein Nachteil im Sinne des § 266 StGB vorliegt, ist umstritten. Nach der Zweckverfehlungstheorie liegt ein solcher vor, wenn mit der Hingabe des Wertes der verfolgte Zweck verfehlt wird.

    Die Beschaffung der Impfdosen geschieht durch Öffentliche Mittel. Öffentliche Mittel sind von der Allgemeinheit aufgebrachte Mittel, wie Stueren, Gebühren, Entgelte und sonstige Abgaben.
    Mit „Allgemeinheit“ ist die Bevölkerung allerdings scheinbar nur sehr bruchstückhaft gemeint.
    Viele große Unternehmen sind steuerbefreit oder Steuern werden am Finanzamt vorbei in die eigene Tasche zurückgeschickt, wie bei Cum Ex Skandal zum Vorschein gekommen ist, in den nun auch unser neuer Bundeskanzler mit einbezogen ist, sowie aus einer über vierzigseitigen Anzeige von Gerhard Strate, der auch schon den damaligen Whistleblower Gustl Mollath  verteidigt hat, hervorgeht.

    Sicher ist, das die Einnahmen des Staats dem Allgemeinwohl dienen sollen.

    Insofern liegt eine Zweckverfehlung vor, wenn die Hingabe der Steuern oder der anderen Abgaben für die öffentlichen Hand von der Allgemeinheit nicht für die Bedürfnisse der Bevölkerung eingesetzt wird.

    Der Bevölkerung wäre sicher damit gedient, wenn sich nicht jedermann präventiv mit den noch nicht ausreichend getesteten Impfstoff behandeln lassen muss, sondern derjenigen der wirklich erkrankt ist, ein gutes Mittel zur Verfügung hat, die er gegen die Symptome seiner Erkrankung wirksam einsetzen kann.

    Die Bestellung und der Kauf von Impfdosen, die nicht von der Bevölkerung benötigt werden, und sie sogar schädigen kann, verstößt daher meines Erachtens auch nach gegen § 266 StGB.

    • Marc Robrock auf 19. Februar 2022 bei 13:22
    • Antworten

    Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen, für Ihre Arbeit, für die klaren und übersichtlichen Zusammenstellungen.
    Ich wünsche mir, dass Sie weiterhin kritisch, aufklärerisch tätig sind und bleiben.
    Mit besten Grüßen. M.R.

    • Britta Altmann auf 19. Februar 2022 bei 13:03
    • Antworten

    Für mich gibt es EINEN Grund, warum eine „Impfpflicht“ völlig indiskutabel ist : Dieses Medikament ist KEINE Impfung, sondern ein gentherapeutisches Medikament. Es verfügt nur über eine Notfallzulassung und ist damit experimentell. Wer an klinischen Studien teilnehmen möchte, der kann das FREIWILLIG gerne tun. Wenn eine Regierung die Bevölkerung dazu aber zwingen will, dann handelt sie grundgesetzwidrig. Damit ist für mich jede Diskussion erledigt.

    • Therry auf 19. Februar 2022 bei 11:12
    • Antworten

    Ich kann nur danke sagen. Von Beginn an habe ich die Vorgehensweisen unserer Regierung hinterfragt. Ich wurde als Spinner, Lügner und vieles mehr bezeichnet.
    Jedoch hat mein Bauchgefühl mich immer wieder gewarnt. Heute bin ich dankbar dafür. Ich bitte Sie, machen sie weiter. Unsere Heimat ist ein schönes Land und es leben hier viele gute, hilfsbereite Menschen. Ich bin dankbar das meine Eltern und Großeltern uns diesen Wohlstand hinterlassen haben. Dafür lohnt es sich aufzustehen und zu kämpfen.

    • Hanna Flakus auf 19. Februar 2022 bei 10:59
    • Antworten

    Danke allen die hier mitgewirkt haben.
    Diese Gründe sollten ausreichend sein.
    Habe leider vor kurzem bei Anwälte für Aufklärung gelesen, dass Ivermectin einem Käufer, von ihm im Ausland bestellt, vom Zoll beschlagnahmt wurde.
    Ist das rechtens?
    Danke nochmal.

      • Patricia van Gorkom auf 19. Februar 2022 bei 20:58
      • Antworten

      Hallo Hanna
      Kommt auf das Ausland an. Alles, was der Zoll so als freiverkäufliche Medikamente ansieht incl. pflanzl. Tinkturen, Pülverchen, Cremes und weitere Ermessensspielräume, wird je nach Wilkür der Zollstation beschlagnahmt wenn es nicht aus der EU ist. Und nach Medikament aussieht. Dazu gehören Nahrungsergänzungsmittel und homöopatische Zubereitungen aus Südamerika genauso wie Schönheitscremes mit Hormonen oder Vitamin A. Da gibt es lange Listen und keine Chance auf Auskunft. Echte Medikamente, verschreibungspflichtig bekommt man über die internationale Apotheke. Ivermectin ist bei uns verschreibungspflichtig-also illegale Einfuhr. Also wird es einbehalten.
      Grüße, Patricia

      • Juergen Ilse auf 3. September 2022 bei 5:35
      • Antworten

      Meine Wisens nach ist Ivermectin in Deutschland verschreibumngspflictig. Insofern gehhe ic davon aus, dass das durchhaus begruendet werden kann:

      https://www.shop-apotheke.com/search.htm?i=1&q=ivermectin&searchChannel=algolia&userToken=anonymous-4b32c34c-ce87-45bc-817c-d12f233fc997

      Dass das im Ausland teils *nicht* verschhreibungspflichtig ist, aendert nichhts an der Verschreibungspfliccht in Deutschland.

    • Bad Chimära auf 19. Februar 2022 bei 10:47
    • Antworten

    Zu Pkt III: S. Link zu youtube

    https://youtu.be/8U1pUDE9HYY

    Ist zwar 8 Monate alt, aber ziemlich deutlich

      • Johann P. Glahmeyer auf 19. Februar 2022 bei 18:09
      • Antworten

      Damit bestätigt Herr Lauterbach die Richtigkeit dieses Beitrags:

      „Die Intensiv-Mafia – Tom Lausen bei SteinZeit“ :

      https://www.youtube.com/watch?v=7QlXIPiFHLY

    • Elisabeth Dobmeier auf 19. Februar 2022 bei 10:32
    • Antworten

    Recht herzlichen Dank für ihre Bemühungen. Ich bin ungeimpft und werde es bleiben, egal was kommt. Ich bin froh, dass es so viele gebildete und engagierte Menschen gibt, die mir bei der Wahrheitsfindung helfen.
    Gott schütze sie vor der Willkür des Staates!
    Danke!

    • RA Schroeder auf 19. Februar 2022 bei 10:18
    • Antworten

    Beweislast? Liegt bei Eingriff doch beim Staat.

    Was ist mit den Genesenen? Gibt es da überhaupt Studien? Sind die dann nicht schon raus aus Pflicht?

    Höhe eines Bußgeldes muss dies nicht mit anderen schon bestehenden Impfpflichten verglichen werden? Wäre dann überhaupt mehr als 100,00 zulässig?

    Wäre ein Verstoß nicht nur einmalig sanktionierbar da Dauerdelikt?

    Nachweis der Ursache der Erkrankungen durch Virus? Was ist mit der Problematik Dr. Lanka, dass es kein Virusisolat gibt?

      • Frank TB auf 20. Februar 2022 bei 16:18
      • Antworten

      Was die Genesenen betrifft, gibt es tatsächlich Studien, die kein geringerer als a) das Paul-Ehrlich-Institut b) wenige Tage (!!!) nach der willkürlichen Verkürzung des Genesenenstatus am 21.01.2022 kommuniziert hat, verlinkt in diesem Artikel: https://de.rt.com/meinung/130429-paul-ehrlich-institut-findet-langlebige/

      Ende Januar war also dem PEI bekannt „Antikörper konnten dabei über mehr als 430 Tage nach der Infektion nachgewiesen werden, ohne dass ein Endpunkt absehbar war.“ was damit den „aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft“ im Sinne von §2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung – mangels gegenlautender Bekanntmachungen des RKI – darstellen sollte.

      Da ich mich kurz darauf angesteckt habe, werde ich Feststellungsklage bei meinem Verwaltungsgericht führen (Hinweis für Mitlesende: kein Anwaltszwang!), dass der „aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft“ zum Zeitpunkt meiner Infektion zu berücksichtigen ist – und das sind mindestens 430 Tage.

      Ich gehe davon aus, dass wir alle im Herbst mit der Impfpflicht konfrontiert werden (Erkältungszeit). Hinsichtlich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hatte das Bundesverfassungsgericht – unglaublich zynisch und menschenverachtend wie ich finde – ja sinngemäß mitgeteilt, dass sich die Betroffenen ja nicht impfen lassen müssen und ihren Beruf aufgeben können.

      Für die allgemeine Impfpflicht erwarte ich Ähnliches – Wir können dann bestimmt stattdessen das Bußgeld bezahlen.

    • Susanne auf 19. Februar 2022 bei 10:00
    • Antworten

    Vielen Dank für die Veröffentlichung. Es ist alles sehr logisch und einleuchtend dargestellt. Danke für die aufwändige mühsame Arbeit 👌. Leider sind immernoch zuviele gehirngewaschen, um die Wahrheit zu sehen und werden sich auch ( ohne zu hinterfragen) die 4., 5. und 6. Spritze abholen

    • Jens L auf 19. Februar 2022 bei 9:44
    • Antworten

    Zur Übersterblichkeit ist auch das Thema Fehlbehandlung von Interesse. Hier z.B. die ECMO-Behandlung, die in unserem Land offenbar so häufig wie sonst nirgendwo angewendet wird und gleichzeitig den negativsten Outcome im Vergleich zu anderen Ländern hat. Hierzu berichtete sogar die Tagesschau unter https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/ecmo-sterblichkeit-101.html . Das Problem der nosokomialen Infektionen spielt dabei sicherlich auch eine große Rolle. Generell haben diese Infektionen während der Pandemie zugenommen https://www.barmer.de/presse/bundeslaender-aktuell/rheinland-pfalz-saarland/archiv-pressemitteilungen/2022-archiv/krankenhaus-infektionen-pandemie-369704 . Das Thema Übersterblichkeit hat also viele Facetten und stellt dabei offenbar auch eine besondere Form von Kollateralschaden bei der Verfolgung von wirtschaftlichen Interessen während der Pandemie dar (Pandemiegewinnler). Ein besonders abstoßendes Beispiel dürfte dabei Stefan Dräger darstellen, dessen Firma durch die Pandemie saniert wurde (Stichwort ECMO/Beatmungsgeräte) und jüngst öffentlich forderte, dass Menschen, die die Impfung ablehnen, zukünftig die Krankenhausbehandlung im Coronafall verweigert werden soll https://www.welt.de/wirtschaft/plus236785849/Umgang-mit-Impfgegern-Draeger-Chef-fordert-Verzicht-auf-Behandlung.html. .

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