„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

+++ Eilmeldung +++ Bundesregierung verkürzt Genesenenstatus auf drei Monate, will es aber nicht gewesen sein: Delegation wichtiger Impf- und Fristentscheidungen (Genesenenstatus, Auffrischungsimpfungen und Impfintervalle) auf das RKI und das Paul-Ehrlich-Institut

+++ E i l m e l d u n g +++

Es ist keine Falschnachricht: Mit Wirkung ab dem 15. Januar 2022 wird der Genesenenstatus von bisher sechs auf drei Monate verkürzt. Die Bundesregierung hat diese Entscheidung nicht etwa selbst getroffen, sondern sie bedient sich hierzu eines verordnungsrechtlichen „Verweisungstricks“ auf das Robert Koch-Institut (RKI).

Wie das?

Für viele rechtliche Regelungen ist es ein entscheidender Anknüpfungspunkt (Tatbestandsmerkmal), ob jemand im Rechtssinne eine „geimpfte“ oder „genesene“ Person ist; z.B. auch für die einrichtungsbezogene Impfpflicht gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz.

Wann und wie lange jemand eine „genesene“ Person ist, wurde bisher unmittelbar in der „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV)“ geregelt.

Dort hieß es in der bis Freitag, 14. Januar 2022 geltenden Fassung

in § 2 Nummer 4:

„eine genesene Person [ist] eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist,“

und in § 2 Nummer 5:

„ein Genesenennachweis [ist] ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt“.

Hieraus lässt sich der bisher geltende Sechs-Monats-Zeitraum ablesen.

Am 14. Januar 2022 gab es nun einschneidende Veränderungen dieser Verordnung, die am Tag nach der Verkündung, also am 15. Januar, in Kraft getreten sind.

Dazu muss man wissen: Schon bisher war es rechtlich äußerst zweifelhaft, dass solche Regelungen, die eine extrem weitreichende Auswirkung auf die Grundrechtsausübung haben, nur in einer Verordnung der Regierung, statt in einem Parlamentsgesetz getroffen werden. Im Parlament gibt es mehrere Lesungen eines Gesetzes, Ausschussberatungen, Anhörungen und vieles mehr, so dass wichtige Regelungen öffentlich diskutiert werden (auch wenn die vergangenen Monate gezeigt haben, dass man selbst wichtige Parlamentsgesetze in einem undemokratischen „Schweinsgalopp“ beschließen kann). Eine Verordnung kann die Regierung demgegenüber in den meisten Fällen „still und leise“ ändern.

In diesem Fall kommt aber eine Tatsache hinzu, die – man soll den Begriff nicht inflationär verwenden, aber hier erscheint er sogar noch als zu schwach – absolut skandalös ist. Denn die Bundesregierung, deren verfassungsrechtliche Legitimation für eine solche Regelung ohnehin schon zweifelhaft war (s.o.), delegiert diese jetzt einfach weiter an das Robert Koch-Institut. Das ist gleich zur Tat geschritten und hat den Status auf drei Monate verkürzt:

Nach der neuen Nummer 5, ist ein Genesenennachweis:

„ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines durch vorherige Infektion erworbenen Immunschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn der Nachweis den vom Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse www.rki.de/covid-19-genesenennachweis unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft veröffentlichten Vorgaben hinsichtlich folgender Kriterien entspricht:

a) Art der Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion,

b) Zeit, die nach der Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion vergangen sein muss, oder Nachweis zur Aufhebung der aufgrund der vorherigen Infektion erfolgten Absonderung,

c) Zeit, die die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion höchstens zurückliegen darf“.

Ruft man den Link auf, heißt es dort:

Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise, mit Wirkung vom 15.01.2022:

Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung muss aus fachlicher Sicht folgenden Vorgaben entsprechen:

a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein

UND

b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen

UND

c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.

Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.“

So kann die Bundesregierung über ihre Weisungsmöglichkeit an das RKI die Basis für die Grundrechtsentzüge definieren, ohne diese nach Außen verantworten zu müssen. Änderungen sollen also offensichtlich weder im Bundesgesetzblatt noch im Bundesanzeiger, sondern auf einer Internetseite erscheinen. Gerichte und Behörden werden Screenshots speichern müssen, um zu wissen, wann was galt. Änderungen sind jederzeit möglich.

Ein absurder Zustand, wenn man die Tragweite der Regelung bedenkt. Entgegen dem Anschein, der sich aus der bisherigen medialen Berichterstattung ergibt, geht es nicht nur um eine Regelung zu Quarantäne-Zeiten, sondern um sämtliche infektionsschutzrechtliche Einschränkungen, die daran anknüpfen, dass eine Person geimpft oder genesen ist und zur Beantwortung dieser Frage auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verweisen.

Die Verkürzung des Genesenenstatus ist praktisch in jeder Hinsicht dramatisch, zum Beispiel in Bezug auf die Impfpflicht im Gesundheitswesen. Schließlich hätten genesene Pflegekräfte den bisherigen Zeitraum ausschöpfen können, ohne sich impfen lassen zu müssen. Dieser Zeitraum wird nun halbiert. Noch mehr Pflegekräfte, die sich keiner Impfung unterziehen wollen, drohen aus dem Dienst auszuscheiden. Die Pflegekatastrophe wird so nochmals verschärft, statt das Gesundheitswesen zu entlasten.

Ob und unter welchen Bedingungen zumindest ein Bestandsschutz für den eigentlich sechsmonatigen Zeitraum für diejenigen besteht, die bereits zum 15. Januar 2022 einen Genesenenstatus hatten, ist unklar.

Will die Bundesregierung die Wut der durch Impfungen Geschädigten und derjenigen, die ihre wirtschaftliche Existenz verlieren, auf das RKI umlenken, um später, wieder einmal in Deutschland, sagen zu können: Wir haben es nicht gewusst? Die Wissenschaft war es?

Auch in Bezug auf „geimpfte“ Personen, d.h. den künftigen Verlust des Impfschutzes, die sog. Auffrischimpfungen und Impfintervalle, wurde übrigens nun das gleiche Regelungssystem gewählt. Nach dem neuen § 2 Nummer 3 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung darf nun das Paul-Ehrlich-Institut im Benehmen mit dem RKI diese Regelungen bezüglich der Impfung treffen. Auch hierfür wird also nicht der Gesetzgeber, nicht die Regierung, sondern wieder eine Internetseite zuständig sein.

Ruft man die genannte Internetseite auf, findet man dort allerdings an dieser Stelle noch ein Schweigen bezüglich der aktuell zentralen Fragen:

„Hinweis

Derzeit sind noch keine Angaben zu Auffrischimpfungen und entsprechenden Intervallzeiten veröffentlicht.“

Bei Rechtsverordnungen haben alle Gerichte eine eigene Verwerfungskompetenz und -pflicht, wenn sie diese für verfassungswidrig halten. Dies ist anders als bei formellen Gesetzen, für deren Prüfung allein die Verfassungsgerichte zuständig sind. Durch die hier besprochene Verordnungsänderung wird der Inhalt von Vorschriften, die extrem bedeutsam sind für die Ausübung von Grundrechten und auch für ihre Beschränkung bzw. ihren Entzug, an die genannten Einrichtungen delegiert. Es wird zu prüfen sein, ob dies auch mit Blick auf den Parlamentsvorbehalt noch mit Verfassungsrecht vereinbar ist. Hierzu ist jede Richterin und jeder Richter in Deutschland berufen. Auch die Beamtinnen und Beamten sollten die auf der Hand liegende Frage der Verfassungsmäßigkeit im Rahmen ihrer Remonstrationspflicht prüfen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich auf diese Normen keinerlei Bescheide, Bußgeldbescheide oder Urteile mehr stützen lassen.

Abgesehen vom Parlamentsvorbehalt gilt dies auch wegen der bereits bekannten Problematik der Bestimmtheit von Normen angesichts solcher Blankettvorschriften und Verweisungsketten. Weiterhin ist es höchst zweifelhaft, ob der verfassungsrechtliche Grundsatz „nulla poena sine lege scripta (keine Strafe ohne geschriebenes Gesetz) erfüllt ist (Art. 103 Abs. 2 GG), wenn zur Schaffung von Ordnungswidrigkeits- oder Straftatbeständen lediglich auf eine dynamische(!) Internetseite verwiesen wird, die binnen Minuten ohne Dokumentation und Nachweis geändert werden kann. Dieses – soweit ersichtlich bislang nicht gelöste – Problem hat sich bereits bei der Ausweisung ausländischer Risikogebiete durch das RKI und der hieran anknüpfenden Verpflichtung zur Quarantäne von Reiserückkehrern gestellt.

Es ist daher unverantwortlich, dass die Bundesregierung diesen verfassungsrechtlich zweifelhaften Zustand schafft. Hunderttausende, vielleicht sogar mehrere Millionen Maßnahmen werden auf diesen Regelungen beruhen. Sollten sie Gerichte als verfassungswidrig bewerten, werden diese Maßnahmen rechtswidrig sein und die diesbezügliche Behördentätigkeit zum Erliegen kommen.


Quellen:

Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14. Januar 2022:

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/yW2hBRkcEPpvCQIb8IT/content/yW2hBRkcEPpvCQIb8IT/BAnz%20AT%2014.01.2022%20V1.pdf?inline

Begründung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/MantelVO_SchAusnahmV_und_CoronaEinreiseV_mit_Begruendung.pdf

290 Kommentare

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    • Frank TB auf 21. Februar 2022 bei 15:00
    • Antworten

    Vorhin im Newsticker bei Epoch Times (14:35):

    „Die Bundesregierung hält die Entscheidung des Robert-Koch-Instituts (RKI) zur Verkürzung des Genesenenstatus für Ungeimpfte für wissenschaftlich folgerichtig. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion hervor.

    Demnach deute die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hin, dass ungeimpfte Personen nach einer durchgemachten Infektion mit der Delta-Variante oder einer früheren Virusvariante einen im Vergleich zur Reinfektion mit der Delta-Variante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer Infektion mit der Omikron-Variante haben.

    Die Entscheidung des RKI zur Reduktion der Dauer des Genesenenstatus sei somit „fachlich begründet“.“

    Die „bisherige wissenschaftliche Evidenz“ würde ich zumindest gerne belegt und begründet sehen – behaupten kann man ja viel, wenn der Tag lang ist und der Gesundheitsminister Karl Lauterbach heißt…

    • Frank TB auf 18. Februar 2022 bei 15:27
    • Antworten

    „Justizminister will Genesenenstatus überarbeiten / festschreiben“

    Quelle: https://www.judid.de/buschmann-will-genesenenstatus-festschreiben/

    Da wird jetzt aber mit 100% Sicherheit Gesundheitsminister Lauterbach einige Worte mitreden wollen.

    • Frank TB auf 18. Februar 2022 bei 9:57
    • Antworten

    Heute Vormittag fand die Bundespressekonferenz mit Bundesgesundheitsminister Lauterbach, Herrn Schaade vom RKI (Wieler aus „gesundheitlichen Gründen“ verhindert) und dem Modellierer Herrn Meyer-Hermann statt.

    Wer damit gerechnet hatte, dass die willkürliche Verkürzung des Genesenenstatus bei dieser sich bietenden Gelegenheit thematisiert werden wurde, wurde enttäuscht. Auch die teilnehmenden Journalisten fragten nicht nach (etwaige Fragestellungen von Herrn Reitschuster wurden nicht vorgetragen).

    • Ursula Hölzel auf 17. Februar 2022 bei 8:28
    • Antworten

    Ich möchte auf einen Vortrag von Dr. John Campbell hinweisen, der die wissenschaftlichen Studien in nature, science etc. zur Immunität nach SARS-Cov-2 Infektion auswertet und zu dem Ergebnis kommt, dass die Infektionen eine sehr sehr gute Immunität bieten.
    https://youtu.be/L_CvfiJ3QRQ
    Ein sehr gute Überblick!
    Mit freundlichen Grüßen
    Ursula Hölzel

    • Frank TB auf 16. Februar 2022 bei 11:52
    • Antworten

    Stand 16.02.2022:

    Die Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Ansbach und jetzt auch Hamburg haben der Verkürzung eine Absage erteilt (Details der Urteile sollten im Einzelfall gelesen werden)

    Nicht jedoch das Verwaltungsgericht in Dresden: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-dresden-kein-anspruch-auf-sechs-monate-gueltige-genesenenbescheinigung

    Hier verfügte der Antragsteller dem Anschein nach bereits über eine Bestätigung seines Genesenenstatus für 6 Monate und wollte dies zur Sicherheit noch einmal klären. Die Begründung habe ich nicht kapiert, aber den Eindruck gewonnen, dass das VG Dresden die Bestätigung des Gesundheitsamts über den Genesenenstatus NICHT als Verwaltungsakt im Sinne von § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz betrachtet (Im Land Berlin ist nur der Quarantänebescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen, die Bestätigung über die Infektion und den Genesenenstatus hingegen nicht…ein Schelm, wer Böses dabei denkt).

    Denn ein begünstigender Verwaltungsakt darf nach § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz nur dann für die Vergangenheit zurückgenommen werden, wenn er durch Täuschung o.ä. rechtswidrig ergaunert wurde.

    Weiteren Urteilen (und Begründungen) sehe ich mit Interesse entgegen.

    • Muskel pump auf 5. Februar 2022 bei 11:47
    • Antworten

    Bin ja Küchenleiter im Altenheim mein Genesen Status laut covid Pass App und Zertifikat bis 21.05 gültig so aber Lautenbach sagt nur noch 3 Monate, meins jetzt auch? Oder gilt die 3 Monate nur für neu ausgestellte?
    Gesundheitsamt hat mit noch keine Antwort gegeben.

    Und wenn nur noch 3 Monate gültig können die mich ja ab dem 15.03 nach Hause schicken

    Keiner weiss es genau 🤬🤬🤬

    • Manuela Carlier auf 4. Februar 2022 bei 20:31
    • Antworten

    https://youtu.be/QiZOcUpn7b0

    Aktuelle Meldung…
    Die Verkürzung des Genesenenstatus ist vom Gericht gekippt worden .

    • TomTom auf 3. Februar 2022 bei 19:42
    • Antworten

    Also ich haben keinen Genesenenausweis nach § 2 Satz 1 Nr. 5 der der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, sondern ein „Digitales COVID-Zertifikat der EU mit einer Dauer von 180 Tagen. Da ausserdem EU-Recht über nationalem Recht steht, gilt das Zertifikat, wie ausgestellt, sowieso weiterhin. https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/eu-digital-covid-certificate_de

      • Muskel pump auf 5. Februar 2022 bei 11:48
      • Antworten

      Problem bei mir die Einrichtungsleitung sagt was anderes

  1. Also mir fällt da nur eine Sache ein, einfach mal deren Gelder kürzen vielleicht läuft es dann mal vernünftig 😅 (Was Ich nicht glaube)

    • Franz Vincke auf 31. Januar 2022 bei 13:17
    • Antworten

    wenn die Bundesregierung nicht weß was die rechte und linke Hand macht ist sie fehlamplatze, hinterher war es noch Bill G der das veranlasst hat

      • altermann55 auf 31. Januar 2022 bei 14:38
      • Antworten

      Guten Tag auch,
      ich nehme an, Sie sagen das aufgrund der ‚Spende‘ , welche im vergangenen November von Gates an das RKI ging.
      Falls nicht ist es jetzt der Fall.
      Thema : Spenden an Weisungsberechtigte.

        • Franz Vincke auf 31. Januar 2022 bei 18:12
        • Antworten

        Cui bono ? wer profitiert davon !

  2. Dass sie lügen, betrügen, euch alle übers Messer springen lassen möchten, das war von Anfang an völlig klar. Schön wenn das jetzt nach 2 Jahren immer mehr anfangen zu begreifen.

    • Sebastian W. auf 29. Januar 2022 bei 16:26
    • Antworten

    Wäre ein Streik in der Pflege, aus dem Generalstreik werden könnte, ein Zeichen, das gehört wird? Es braucht ein Datum (16.März?) und Kommunikation.
    Es gibt nichts mehr zu verlieren. Kündigung bzw. Schließung der Praxis heißt, gratis den Handlungsspielraum aufzugeben.

    Demonstrationen sind in ihrer Rezeption komplett von den Medien abhängig. Aber diese verzerren vorsätzlich das Anliegen der Demonstrierenden.
    Sie geben falsche Zahlen an:
    https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/ueber-380000-menschen-so-viele-gingen-wirklich-gegen-die-corona-politik-auf-die-strasse-li.208444?pid=trueDie Medien
    Sie stellen Inhalte und Anliegen der Teilnehmer falsch dar.
    Sie sind schon voller Hohn, „es kündigt sich keine Kündigungswelle an“. Natürlich ist die Hemmschwelle größer zu kündigen, als zu streiken. Streik ist Verhandlung, warum sollten wir das auslassen?

    Welche andere Möglichkeit bleibt noch?
    Unser Lockdown – unbefristet.

    • Harald Norkus auf 26. Januar 2022 bei 19:51
    • Antworten

    Guten Abend,
    für alle die belastbare Dokumente für eine Klage suchen:

    https://reitschuster.de/post/krankenhausabrechnungen-belegen-impfschaeden/

    Da in Deutschland alles aufgeschrieben u. Dokumentiert wird,
    muss man nur wissen wo. Danke an Herrn Reitschuster.
    Es scheint der Politik fallen jetzt ihre eigenen Zahlen auf die Füße.

    Die Echtheit der Dokumente kann ich nicht prüfen, mir scheint
    der Bericht aber glaubwürdig. Ob es sich um belastbares Material
    vor Gericht handelt kann ein Anwalt sicherlich in kürze feststellen.

    • Boernie auf 26. Januar 2022 bei 8:54
    • Antworten

    Wann schüttelte Bill(y Boy) Gates seinen Geldsäckel über dem RKI aus? Erste Berichte dazu kamen am 10.01.22 in die Medien.
    https://reitschuster.de/post/500-000-dollar-spende-der-gates-foundation-an-das-rki-im-november/
    Da sind dann wohl noch einige Verschärfungen der Drangsalierung des Volkes mit raus gekullert.
    Zeitlich passt das zusammen.

    • Benedikt Siebers auf 25. Januar 2022 bei 23:38
    • Antworten

    Ich frage mich , warum der Genesenenstatus nicht gleich ganz abgeschafft wurde, das wäre doch nur konsequent. Die paar Monate, er wird ja auch in den Statistiken gar nicht erst aufgeführt, und schafft nur böses Blut, wenn Ungeimpfte wieder die selben Rechte haben. Schliesslich wäre nach Ablauf der Infektion bis zur ersten Möglichkeit, wo dieser in Kraft tritt doch genug Zeit, sich impfen zu lassen.

    (Vorsicht, Ironie)

      • Frank TB auf 31. Januar 2022 bei 12:11
      • Antworten

      Die Genesenen dürfen fortan zwei Monate wiederentdecken, was (eingeschränkte) Freiheit bedeutet, bevor sie wieder ausgeschlossen werden. Durchaus vorstellbar, dass hiermit seitens des Unlauterbachs bezweckt wird, dass die so „Angefixten“ sich anschließend den Stich setzen lassen, um auch weiterhin diese (eingeschränkten) Freiheiten in Anspruch nehmen zu können. Hat schon was von „Der Staat als Drogendealer“…

  3. Es wird noch besser:
    Für Bundestagsabgeordnete gilt der Genesenstatus für 6 Monate fürs gemeine Fußvolk nur für 3…. haben die ein anderes Immunsystem? Animal Farm lässt grüßen!
    Das PEI hat in Untersuchungen festgestellt, dass die Immunität auch 430 Tage nach einer Ansteckung noch vorhanden/nachweisbar ist. Und die Judikative verharrt weiter im Dornröschenschlaf! Das gemeine Fußvolk bekommt keine Unterstützung. Schämt euch!

    • Natalia auf 25. Januar 2022 bei 10:34
    • Antworten

    Guten Morgen!
    Auf meine Anfrage bei einer Fachanwältin für Medizinrecht bezüglich eine Eilantrages habe ich folgende Antwort erhalten: „Sehr geehrte Frau K., sparen Sie sich das Geld, die Gerichte helfen nicht… „

    Bin fassungslos! Hat jemand neue Erkenntnisse?
    Grüße
    Natalia K.

      • Michael auf 25. Januar 2022 bei 15:22
      • Antworten

      Schau Mal unter http://www.gofundme.com unter Stichwort Genesenennachweis

    • Florian auf 24. Januar 2022 bei 20:58
    • Antworten

    Vielen Dank an KRiStA für die überzeugende Kritik an dieser Fehlentscheidung von Politik und RKI.

    Ich möchte ergänzend die folgende Studie anführen https://www.cdc.gov/mmwr/volumes/71/wr/pdfs/mm7104e1-H.pdf, und deren Besprechung von Dr. John Campbell, https://youtu.be/25-iJKPA1CA.

    Hiernach ist von offizieller, amerikanischer Seite statistisch belegt, dass nach durchstandener Infektion eine Impfung keine immunitätssteigernde Wirkung mehr hat.

    Dies untermauerte nochmals die Erkenntnis, dass die zeitliche Begrenzung des sog. Genesenenstatus nicht auf wissenschaftlichen Füßen steht und insgesamt nicht tragbar ist.

    Ich wünsche allen, die hiergegen gerichtlich vorgehen alles Gute und viel Erfolg!

  4. Detailierte Darstellung von möglichen Klagewegen:
    https://norberthaering.de/news/rechtsweg/

    als effektiv und schnell hervorgehoben:

    Vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 VwGO
    https://dejure.org/gesetze/VwGO/123.html

    Es möge helfen.

      • Frank TB auf 1. Februar 2022 bei 21:42
      • Antworten

      Danke für den Hinweis, der ist sehr informativ. Als frisch Genesener werde ich auf jeden Fall klagen, Ziel sind aber mindestens 12 Monate+.

      Noch mal nachgehakt: Am 21.01.2022 hatte das Paul-Ehrlich-Institut neue Erkenntnisse hinsichtlich der länger anhaltenden Immunität von Genesenen (430+ Tage) publiziert: https://www.pei.de/DE/newsroom/pm/jahr/2022/03-antikoerper-sars-cov-2-infektion-neue-erkenntnisse-sensitivitaet-nachweisdauer-antikoerpertests.html

      Keiner kann mich überzeugen, dass das dem Unlauterbach nicht schon vor dem 16.01.22 bekannt gewesen ist. Er und Wieler haben hier mit der Verkürzung des Genesenenstatus eine Nebelkerze dazwischen geworfen. Die ganze Republik diskutiert das Für und Wider aber bestenfalls kommt als „Geschenk“ an die Bürger die Wiederherstellung der viel zu kurzen 6 monatigen Immunität heraus und die eigentliche Diskussion, dass es nach dem 21.01. mindestens 12 Monate sein müßten, fällt komplett unter den Tisch!!!

    • Gustav auf 24. Januar 2022 bei 10:22
    • Antworten

    Hat jemand schon ein Eilverfahren eingericht? Bitte um Rückmeldung. Falls ja, wo.

      • M Schwarz auf 24. Januar 2022 bei 14:58
      • Antworten

      Ich habe Kontakt mit einer Anwaltskanzlei in Stuttgart wegen eines Eilverfahrens am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgenommen. Hier die Antwort:

      „besten Dank für Ihre Anfrage. Diese enthält den Hinweis auf Ihre bestehende
      Rechtsschutzversicherung. Da ein Verfahren, wie das von Ihnen angedachte,
      allerdings ganz erheblichen Substantiierungs- und damit Zeitaufwand erfordert,
      können wir nur auf der Grundlage unseres kanzleiüblichen Stundenhonorars in Höhe
      von 280,00 € netto tätig werden. Bei dem geschilderten Sachverhalt dürften auf jeden
      Fall ein bis zwei Manntage Zeitaufwand anfallen. Demgegenüber beläuft sich das
      nach Gegenstandswert zu beziffernde gesetzliche Honorar, wofür die
      Rechtsschutzversicherung oder aber im Obsiegensfalle das beklagte Land
      einzutreten hätten, nur auf einen Bruchteil des dem Zeitaufwand entsprechenden
      Honoraranspruchs, sodass wir wie gesagt nur auf Zeithonorarbasis tätig werden
      können.

      Sollten Sie sich hierzu verstehen können, können Sie sich gerne nochmals an uns
      wenden; wir würden dann die weiteren Mandatsmodalitäten vermitteln. “

      Gehen wir im Falle eines Prozess-Verlusts also von 2 Manntagen Anwaltshonorar aus, sagen wir 20 h x EUR 280 = EUR 5.600. Meine Rechtsschutzversicherung würde da offensichtlich nur einen Teil übernehmen.
      Dazu kämen noch die Prozesskosten, die ich nicht einschätzen kann, das wäre das erste Mal, dass ich mich auf diesem juristischen Minenfeld bewege.
      Wie hoch die Prozesskostenhilfe wäre, kann ich nicht abschätzen. Es bleibt jedenfalls das Risiko, auf erheblichen Kosten sitzen zu bleiben.
      Ich möchte hier nicht polemisieren, aber ich glaube, ich beginne zu verstehen, warum Wahrheit ohne Macht (=Geld) keine Wahrheit ist.

        • Gustav auf 24. Januar 2022 bei 21:21
        • Antworten

        Es hängt immer davon ab ob nach den gesetzlichen Gebühren, was in der Regel der Fall ist und die Rechtsschutz deckt, oder nach Honorarvereinbarung abgerechnet wird. Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren dürfte deutlich günstiger sein und müsste im Falle dass sie Verwaltungsrecht haben von der RSV gedeckt sein.

        Ist jemand mit klagewillen aus Bayern?

        • K. Kanders auf 25. Januar 2022 bei 13:51
        • Antworten

        Ich habe eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln anhängig und vertrete mich selbst. Die Gerichtskosten belaufen sich bei einem nominellen Klagewert von 5000 Euro auf 483 Euro. Da die Stadt Köln sich freundlicherweise keine Starkanzlei zur Verteidigung genommen hat, ist erstmal nicht mit mehr kosten zu rechnen.
        Falls Sie einen Anwalt hinzuziehen wollen, könnten Sie mit mehreren Betroffenen Geld sammeln, aber den Vorgang durchziehen kann nur jeweils ein/e Betroffene/r.

          • Natalia auf 28. Januar 2022 bei 10:08
          • Antworten

          Hallo!
          Ich wollte mal nachfragen, ob es bereits Fortschritte in Ihrem Verfahren beim Verwaltungsgericht Köln gibt?
          Es wurde auch am 25.01.2022 eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.
          Ich hoffe, dass es bald eine Entscheidung geben wird!
          Viele Grüße
          Natalia

    • Andreas auf 24. Januar 2022 bei 9:10
    • Antworten

    Da weder Geimpfte noch Genesene eine sterile Immunität erreichen können, sind Mehrfachinfektionen eigentlich nichts Ungewöhnliches. Um eine Verkürzung des Genesenenstatus zu rechtfertigen, müsste das RKI allerdings belegen, dass Genesene (ohne Vorerkrankungen) erneut symptomatisch! erkrankt sind und! durch eine Impfung einen besseren Schutz erhalten würden.

    Letzteres würde ich stark bezweifeln, weil die Impfung dem Immungedächtnis lediglich ein einziges Protein (auf Basis der Wuhan-Variante) präsentiert, während bei einer natürlichen Infektion das ganze (Delta-) Virus präsentiert wird. Omikron weist die meisten Mutationen innerhalb des Spike-Proteins auf, während die restlichen Virusteile zu 97% mit dem Delta-Virus identisch sind.

    Ausserdem zeigt eine dänische Studie auf, dass die mRNA-Impfung eine Infektion mit Omikron eher begünstigt als verhindert
    https://tkp.at/2021/12/24/neue-studie-aus-daenemark-zeigt-mrna-impfung-erhoeht-sogar-das-infektionsrisiko-mit-omicron-variante/

    Auch eine Anpassung der Impfstoffe auf das Omikron-Spike würde letztlich nur zu einer endlosen Impfschleife führen, da das Virus weiter mutieren und eine Immunflucht versuchen würde.

    Nach meiner Meinung sind 2-fach Genesene die neuen Supergenesenen, da sie beide Infektionen überlebt haben und daher ihre Grundrechte lebenslang und uneingeschränkt zurückerhalten sollten. Die gelegentlichen Updates des Immunsystems durch Reinfektion in einer der jährlichen Erkältungswellen gehören zu unserem normalen Leben als soziale Wesen einfach dazu.

  5. Wie wäre es , wenn alle ungeimpften Menschen in Deutschland in der Patientenverfügung erklärten ,dass sie auf Hospitalisierung und Intensiv verzichten wollen. Im Falle einer
    Coronainfektion.
    Dann wäre doch die Kuh vom Eis.
    Könnte man eine Petition vorbereiten?

      • Dr. med. Susanne Lehmkuhl-Eichhorn auf 24. Januar 2022 bei 12:12
      • Antworten

      @Ralf

      Ich kann alle Menschen verstehen, die irgendwie DA durchkommen wollen. Will ich auch.
      Aber nichts, absolut nichts, was das Narrativ der Verantwortlichen – und dazu gehören meiner Meinung eben nicht nur die Politiker hier und die ihnen zuarbeitenden Bundesinstitute, sondern das ist globaler gedacht – bedient, wird etwas nützen.

      Es hört nur auf, wenn wir alle – egal ob „geimpft“, „ungeimpft“, „genesen“, „geboostert“ endlich verstehen, dass es bei den Maßnahmen zur Eindämmung dieser „Pandemie“ in keiner Weise um die Gesundheit von Menschen geht.

      Und das soll nicht heißen, dass ich ein SARS-CoV2-Leugnerin bin. Selbstverständlich kann dieses Virus – wie übrigens unzählige andere Erreger auch – bei vulnerablen Menschen (alte und sehr kranke) einen schweren und auch tödlichen Verlauf hervorrufen.
      Es wäre viel schlimmer, würde es das in erster Linie bei jungen und gesunden Menschen verursachen, dann würde irgendetwas im natürlichen Gefüge nicht mehr stimmen.

      Wenn wir alle, oder zumindest viele, am besten die meisten, unseren Verstand, logisches Denken wieder einschalten und uns nicht durch Angst- und Panikmache von KLauterbach und Co weiter in Schockstarre halten lassen, dann wird deutlich, dass jede Art von z. b. Attest, dass man „impf“-unfähig ist, oder die AK-Bestimmung, oder die T-Zell-Immunitätsbestimmung oder die Schnell-Testerei (die 3 letzten kann man für sich selbst machen lassen, wenn man möchte), oder die PCR-Testerei, vor allem aber auch das sich digitalisieren lassen (als „geimpft“ oder „genesen“) NIEMALS dazu führen wird, dass ES aufhört.

      Es hört nur auf, wenn wir Unsinniges nicht mehr mitmachen. Es hört auch nicht auf, wenn viele Menschen an den Wochenenden demonstrieren gehen für die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte und am Montag ins Schnelltestzentrum laufen für den Test, um dann zur Arbeit zu gehen (?).

      Ich kann verstehen, das es für viele um die Existenz geht – ist bei mir auch so, ich hatte ja schon erwähnt, dass ich ab 15.03.2022 nicht mehr ärztlich arbeiten werde. Ich werde dieses Narrativ nicht weiter bedienen und mich auch nicht selbst beim Gesundheitsamt melden, dass ich keine Injektionen habe.
      Ich werde auch nicht darum betteln – obwohl ich eine Schwerpunktpraxis habe und es für meine Patienten schwer sein wird, einen andren Arzt zu finden – dass ich vom Gesundheitsamt – dann wahrscheinlich unter massiven Auflagen, wenn überhaupt – meine Praxis weiter geöffnet haben kann.
      Ich bettele nicht um etwas, was eine Selbstverständlichkeit sein sollte – nämlich, dass ich meinen Beruf ausüben kann – denn ich gefährde niemanden. Wenn ich krank bin, bleibe ich ein paar Tage zu Hause und verschiebe meine Termine, das war immer so.

      Die Praxis bleibt daher so lange zu, bis dieser Irrsinn (bereichsbezogene und geforderte allgemeine „Impf“-Pflicht sowie auch die gegen Masern – oder was DENEN sonst noch so einfällt) vom Tisch sind.

      Es hört dann auf, wenn Menschen mit einer Selbstverständlichkeit wieder zum „ich bin gesund“ stehen können – und nicht dem Narrativ folgen: du musst es durch einen Schelltest beweisen – und erst dann das Gefühl haben: „ah, jetzt bin ich sicher, ich habe ja nix“, wenn ihnen irgendein Schnelltest das mit einem roten Streifen zeigt.

      Wenn Menschen wieder lernen, auf ihren Körper zu hören, wenn wir einfach 3-4 Tage zu Hause bleiben, wenn wir uns nicht gut fühlen oder z. B. auch erkältet sind – dann sind wir wieder da, wo wir sein sollten.

      Und wenn die wirklich vulnerablen Gruppen – die in der Regel auch bei gutem Schutz immer eher sterben werden als gesunde und junge Menschen – auch wirklich geschützt werden.
      Und dazu gehört, eine gute Betreuung (1:2 bis 1:3), gesundes Essen, raus an die frische Luft (geht auch im Rollstuhl und sogar im Krankenbett – z. B. Innenhof bei entsprechendem Wetter und gut eingepackt), viel menschliche Wärme, Zuwendung, so dass das Immunsystem einigermaßen altersentsprechend fit bleibt. Und Vitamin D- sofern keine Kontraindikationen bestehen, etc.
      Und selbstverständlich gelten immer bei schwer immungeschwächten Patienten / Betreuten strengere Hygienemaßnahmen – aber das war, bzw. sollte doch schon immer so gewesen sein.

      Wieso sollten Sie denn in einer Patientenverfügung auf eine Hospitalisierung oder Intensivbehandlung verzichten? Sie gefährden doch keinen mehr, als andere das tun.

      „Geimpft“ und „Ungeimpfte“ haben das gleiche Risiko, seit Omikron sogar die „Geimpften“ und „Geboosterten“ ein deutlich höheres, auch für schwere Verläufe. (Quelle: SARS-CoV-2 Omicron VOC Transmission in Danish Households | medRxiv), „doppelt Geimpfte“ haben sogar eine deutlich höhere Todesfallrate als „Ungeimpfte“ (Quelle: Public Health Schottland 20.01.2022).

      Je weniger Menschen alles das mitmachen, was DIE wollen, desto eher bricht das Narrativ zusammen.

      Allen weiter gutes Durchhalten
      Dr. med. Susanne Lehmkuhl-Eichhorn

    1. Ich habe den Eindruck, dass Sie das bisher sehr bewährte Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht ganz verstanden haben. Mit der von Ihnen gestellten Forderung hätte sich das nämlich erledigt und statt die Kuh vom Eis zu holen, stünde dort plötzlich eine ganze Herde (Raucher, Fettleibige, Diabetiker Typ II, Extremsportler u. a., kurz jeder, der sich durch angeblich falsches Verhalten und/oder ungünstige genetische Veranlagung selbst schädigt. Dabei wären dann sicher auch eine Reihe von Politikern, die diese ganze schwachsinnige Diskussion und die nicht minder schwachsinnigen Maßnahmen zu verantworten haben. Als gewichtigste Beispiele nenne ich mal Altmeier und Braun…

      • Ulrike auf 24. Januar 2022 bei 14:52
      • Antworten

      Sollten dann auch Menschen, die sich und ihre Umgebung durch riskantes Verhalten (z.B. im Strassenverkehr, beim Akohol- oder Nikotinkonsum, beim Sport etc.) in Gefahr bringen und unter Umständen schwer belasten, erklären, dass sie bei Erkrankung infolge ihres Verhaltens auf eine Hospitalisierung und Intensivbehandlung verzichten werden?
      Darf- bzw. muss ich mich dem Risiko einer CovidImpfung wohl aussetzen, darf mich aber auf keinen Fall dafür entscheiden, evtl. eine Erkrankung durchzumachen, welche mich dann immunologisch in Zukunft besser vor dieser Erkrankung und auch vor mögliche Mutanten schützt.
      Zur Ergänzung: Ich verleugne nicht Corona und auch nicht die mögliche Schwere der Erkrankung und ich trete immer und überall für angemessene Schutzmassnahmen ein. Nur betreffen letztere nicht eine Massenimpfung deren Schutzwirkung ja mehr als zu wünschen übrig läßt.

    2. @Ralf
      Anscheinend sind Sie der Meinung, daß „Ungepikste“ die I-Stationen überlasten, oder habe ich Sie falsch verstanden? Ansonsten sollten Sie doch bitte Beweise mit Plausibilitätsnachweisen hier einstellen.
      Wer zahlt denn – solidarisch – in die Krankenkassen ein, nur die „Gepiksten“???

  6. Ich zitiere ARD Teletext Seite 104 vom 23.01.22 :
    „Der Vize-SPD- Fraktionsvorsitzende Wiese arbeitet mit anderen Abgeordneten der Ampel-Koalition an einem Vorschlag für eine Impfpflicht ab 18 Jahren. Der Innenpolitiker sagte der Nachrichtenagentur dpa, die Pflicht solle für nicht mehr als drei Impfungen gelten.
    Außerdem wollen die Abgeordneten um Wiese die Impfpflicht auf ein bis 2 Jahre befristen und über Bußgelder durchsetzen.“.

    Mit welchem Impfstoff soll das dann sein?
    Mit immer neuen, nur bedingt zugelassenen Mixturen? Der Wahnsinn nimmt ungebremst seinen Lauf und ist an Absurditäten nicht mehr zu übertreffen. Wider jede Vernunft!

    • Johann P. Glahmeyer auf 23. Januar 2022 bei 10:55
    • Antworten

    VOLENTI NON FIT INIURIA ! !!

    1. Dieser alte Rechtsgrundsatz bezieht sich auf das reine Strafrecht – findet also im hier anzuwendenden Verwaltungsrecht (resp. des aktuellen Verordnungsmechanismus) keine Angriffspunkte! Für alle diejenigen, die des Lateinischen nicht mächtig sind sinngemäß: Wer in etwas einwilligt, billigt die Maßnahme … vergleichbar vielleicht mit dem Bezahlen eines Bußgeldes, welches automatisch einem Schuldanerkenntnis gleichkommt. Hinterher kann man das nicht mehr anfechten. Auf die Cor.-Situation bezogen würde das bedeuten, dass ich mit dem Tragen einer Maske diese Maßnahme billige bzw. wenn ich mich „freiwillig“ impfen lasse, im Nachhinein nicht sagen dürfte, dass ich das nur deshalb getan habe, um meine Freiheiten zurückzuerhalten. Das geht aber fehl, weil wir es primär mit Verordnungen und sekundär mit (daraus folgenden) Gesetzen zu tun haben – umgekehrt hingegen läge die Situation vollkommen anders.

  7. … der Schwanz kann durchaus auch mit dem Hund wedeln!

    Dieser Verordnungsirrsinn wird schon bald Vergangenheit sein. Alles gelassen sehen und sich nicht verrückt machen lassen. Es ist vergleichbar mit dem Spekulieren an der Börse. Die Umkehrbewegung kommt immer dann, wenn niemand es mehr für möglich erachtet und sich allgemeine Lethargie und Verzweiflung beginnt breit zu machen – genau dann dreht das Ganze.

    Alles wird gut.

      • Kristin A. aus F. auf 23. Januar 2022 bei 22:48
      • Antworten

      Lieber weiser Ronny, genau, auch das geht vorbei :-)))) Da hatte ich doch letztens Gäste die einen tagesaktuellen Test von mir sehen wollten. Tief Luft geholt. Mein Credo mir keine Angst von nichts und niemandem machen zu lassen. Sowohl als AN als auch Soloselbständige. Die Umkehrbewegung kommt. Leute geht auf die Straße. LG k.

    • Susanne auf 22. Januar 2022 bei 22:27
    • Antworten

    Ich bin fassungslos. Als ehemalige Journalistin frage ich mich auch: Was war denn das für eine Berichterstattung in den öffentlich-rechtlichen Medien? Hat jemand einen Beitrag gesehen, der sich kritisch mit dieser Strategie, angeblich rechtsverbindliche Entscheidungen an irgendwelche weisungsabhängigen Institute zu verlegen, auseinandersetzt? (dann bitte mailen!). Ich beteilige mich gerne an einer Sammelklage. Muss ich mich dafür vorher mal beim Fahren mit dem ÖPNV ohne 3G ‚erwischen‘ lassen?

    1. Falls es eine Sammelklage gibt, würde ich auch gerne davon erfahren!
      Danke!

    • Gustav auf 22. Januar 2022 bei 19:27
    • Antworten

    Kann jemand sagen, ob schon Eilverfahren anhängig sind und wenn ja an welchen Orten?

    Was ich auch für einen wichtigen Punkt halte ist, dass das EU- Zertifikat ja unverändert 6 Monate gültig ist in der EU… darf ich es hier in D weiterhin über die 3 Monate hinaus verwenden??????? Das konnte mir bisher noch niemand der Staatsmacht beantworten. Inländerdiskriminierung? Bitte mitteilen, falls schon jemand geklagt hat…. Wenn ja, könnte man sich da schriftsätzlich austauschen? Es geht nicht um das Kopieren von fremder Arbeit, sondern ich glaube es sollte in dieser krassen Phase auch nicht um juristische Eitelkeit gehen, sondern darum möglichst mit vielen Eilverfahren in allen Bundesländern den juristischen Druck zu erhöhen und Austausch ist wichtig. Ich beabsichtige auch im eigenen Namen im Rahmen einer Normenkontrolle im Eilverfahren einzulegen gegen die bay. Infektionsschutzmaßnahmeverordnung, soweit sie hinsichtlich des Genesenenstatus an die Bundesverordnung anknüpft. Danke Euch allen.

      • Stefan auf 23. Januar 2022 bei 12:42
      • Antworten

      Servus
      Ich bin auch gerade auf der selben Suche. Um sämtliches Info Material und alles andere zu sammeln um eine Petition einzureichen um den genesenen Status anstatt auf drei Monate zu verkürzen ihn auf 9 Monate zu verlängern.

        • Andreas Matthus auf 24. Januar 2022 bei 14:17
        • Antworten

        Gibt es schon:

        Petition „Bundesministerium für Gesundheit :
        Verlängerung des Genesenenstatus auf 12 Monate!“

        https://chng.it/Sch6Xh7kQK

        1. Und, warum darf man auf dieser und ähnlichen Petitionen nicht kommentieren? Ist doch eigentlich üblich. Da könnte man sich mal Gedanken drüber machen. Change-org. reagiert „entsprechend“.

      • Frank TB auf 26. Januar 2022 bei 19:41
      • Antworten

      Herr Prof. Dr. Werner „Macht weiter!“ Müller hatte am 04.01. beim Verwaltungsgericht Darmstadt seinen Antrag – als Genesener einem Geimpften gleichgestellt zu werden – eingereicht und hat einen Mustertext entwickelt, der aber eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen soll: https://www.prof-mueller.net/klage/

      Da ich mich seit gestern (positiver PCR-Test) fortan in der Gesellschaft der Genesenen bewegen darf (wir werden gerade immer mehr!), werde ich ebenfalls klagen.

    • Reinhard auf 22. Januar 2022 bei 16:10
    • Antworten

    Guten Tag

    Herzlichen Dank für Ihre, leider muss man sagen unerschrockene Arbeit.

    MfG

    Ein Bürger

    • Christina auf 22. Januar 2022 bei 15:32
    • Antworten

    Ich lese hier so oft, dass sich Leute einer Klage anschließen würden.

    Nun habe ich mich persönlich gefragt, inwiefern sich die Kommentatoren/ Kommentatorinnen (man will ja korrekt sein) sich einer Anzeige gegenüber den Gesetzgebenden anschließen würden, wie zum Beispiel nach §§ 81 f, 129 ff, 130, 240 StGB?

    Nach § 138 StGB ist es sogar Pflicht jemand anzuzeigen, der eine Tat nach § 81 StGB plant, also erst Recht wenn es über den Versuch bzw. die Planung hinausgeht. Doch wer will da Absender sein? Ich habe zwar dazu viel geschrieben, aber mit meinem Klarnamen oder gar meiner Adresse würde ich es selbst nicht machen. Dafür bin ich schon zu ängstlich inzwischen und ich denke die meisten anderen auch, oder?

    Es ist allerdings dem Gerechtigkeitsempfinden nach -und nicht nur deswegen, sehr schwer zu ertragen, dass diejenigen die sich selbst strafbar machen , Menschen die völlig unbescholten sind Strafe androhen.

    Das wäre doch andersherum viel besser, denke ich. Und Sie doch sicher auch, oder?

    • Roger Schwarz auf 22. Januar 2022 bei 11:48
    • Antworten

    Ich habe gerade die aktuelle Schutzverordnung für Berlin gelesen. In § 8 Abs. 2 Nr. 4 wird der Gensenenstatus immer noch wie vorher definiert, also sechs Monate zurückliegend plus 29 Tage. Es ist kein Bezug genommen auf die geänderte Verordnung. Auch die 2 G-Regelungen in §9 nehmen wie gehabt Bezug auf § 8 Abs. 2 Nr. 4.

    Kann mir hier jemand weiter helfen? Gilt die geänderte Schutzverordnung unabhängig davon? Für die betroffenen Betriebe ist doch die Berliner Verordnung maßgeben oder irre ich mich?

      • Beate Bufe auf 23. Januar 2022 bei 21:25
      • Antworten

      Ich sehe das genauso. Haben Sie hilfreiche Antworten erhalten?

    • Lindner auf 21. Januar 2022 bei 18:47
    • Antworten

    Ich sehe in der Abänderung seit 15.01.22 keine rechtlich haltbare rückwirkende Änderung der Genesenen Nachweise gegeben. Die Veränderung kann erst mit Erlass des 15.01.22 für die nun laufende Zukunft gelten. Zugleich stellt Sich mir hier die rechtliche Frage, dass für mich der Genesenen Nachweis ein Verwaltungsakt des zuständigen Landkreises (untergeordnet das Gesundheitsamt) als Aussteller darstellt. Somit müsste der Verwaltungsakt Aufgrund der o.g. Änderung vom 15.01.22 als (wenn möglich) „ rechtswidrig begünstigter Verwaltungsakt“ zurückgenommen werden, um dann einen neuen Genesenen Nachweis über die Gültigkeit von 30 Tagen aus zu stellen.
    Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes greift hier doch nicht rückwirkend in Verwaltungsakte ein !!!!

  8. Es muss unbedingt geklagt werden. Begründung ist ja, dass Genesene nicht gegen Omikron geschützt sind. ich bin aber Omikron Genesene, also widerspricht sich das doch.

    • Markus Grießmayer auf 21. Januar 2022 bei 11:35
    • Antworten

    Hallo und guten Tag,

    ich bin Deutscher und im Glauben und Vertrauen in mein Land aufgezogen worden (Geburtsjahr 1978).

    Ich bin kein Impfgegener, Ich bin kein Querdenker. Aber: Ich habe einen Kopf zum Denken und benutze ihn auch.

    Dieser hat mir gesagt, warte noch mit der Impfung, es gab noch nie in Deutschland einen solch schnell entwickelten und freigegebenen Impfstoff. Das braucht noch Zeit.

    Inzwischen geht es nur noch ums Impfen in der Pandemiebewältigung. Die, die sich impfen lassen haben, sind inzwischen drei Mal geimpft und haben dadurch lediglich Ruhe vor dem Staat, dachten sie. Dachten sie auch nach der ersten und zweiten Impfung.

    Nun bin seit November bis Mai 2022 Genesener. Und auch hier: Dasselbe Spiel…..

    Unsere wirtschaftlichen Probleme in Deutschland (mindestens seit ca. 15 Jahren) werden nun durch die Pandemie und die damit verbundenen Einnahmen verwischt und die Konzerne gestärkt. Verweis: Kündigungsschutz

    Ich möchte mich einer Sammelklage anschließen!!! Irgendjemand muss doch etwas gegen diese Willkür aus wirtschaftlichen Gründen tun können??????????

      • Sarah Bracht auf 22. Januar 2022 bei 6:58
      • Antworten

      Ich bzw wir würden uns auch sofort einer Sammelklage anschließen (wir sind 9 Genesene bis Anfang Juni 22)

        • Beate Bufe auf 23. Januar 2022 bei 21:18
        • Antworten

        Ich bin dabei bei einer Sammelklage. Haben Sie aktuelle Informationen?

          • Kniegeige auf 24. Januar 2022 bei 19:05
          • Antworten

          Ich weiß nicht, ob es in Deutschland überhaupt eine „Sammelklage“ gibt? Ich weiß es nur von den USA und Canada.

      • RA Grundrechte auf 22. Januar 2022 bei 12:01
      • Antworten

      Zum 1.000 Mal: Es gibt keine Sammelklage gegen Coronamassnahmen. Jede Antragsteller führt sein eigenes Verfahren. Aber: Die Verfahren können bei spezialisierten Anwälten/Anwältinnen vertreten werden (RAin Beate Bahner, RAin Jessica Hamed, Anwälte für Aufklärung etc.)

    • Birgit Pöppel auf 21. Januar 2022 bei 11:16
    • Antworten

    Würe mich auch sofort einer Sammelklage anschließen.

    • Rüdiger Michel 66773 Schwalbach auf 21. Januar 2022 bei 10:09
    • Antworten

    Würde mich sofort einer Sammelklage anschließen. Diese Vorgehensweise ist für mich nicht mehr zu akzeptieren. Genesen Status: Frankreich 6 Monate, Italien 6 Monate, Österreich 6 Monate, Schweiz 12 Monate

    • Christiane Niederer auf 21. Januar 2022 bei 9:15
    • Antworten

    Möchte auch Klage einreichen,
    kann mir jemand im Raum Karlsruhe einen Anwalt empfehlen, der in diesem Bereich tätig ist.

    • Jörg Müsel auf 21. Januar 2022 bei 8:25
    • Antworten

    Würde mich einer Klage auch anschließen, 5 genesene!

    • Cornelia auf 21. Januar 2022 bei 7:39
    • Antworten

    Ich würde ebenfalls sofort Klage einreichen. Wenn jemand eine sehr fähige Kanzlei im Medizinrecht kennt, könnte er hier den Kontakt einstellen und wir schließen uns über die Kanzlei zusammen.

    • Sabine Geißler-Berghoff auf 21. Januar 2022 bei 6:50
    • Antworten

    Einer Eilklage schließe ich mich sofort an!!! Absolut unmenschlich und verantwortungslos, wie unsere Regierung handelt!!!!

    • Cortellazzi auf 20. Januar 2022 bei 23:03
    • Antworten

    Würde mich auch sofort anschließen an einer Eilklage dagegen habe heute bereits daran gedacht morgen einen Anwalt diesbezüglich zu konsultieren! In meinem Haushalt betrifft es 3 Personen ! Genesenennachweis gültig bis Juni 2022 !!

  9. Das ist eine gute Stellungnahme.
    Bezüglich der Änderung des Genesenen Status habe ich eine Frage.
    Darf die Verordnung überhaupt einfach so geändert werden?
    Ist das ganze durch das IfSG gedeckt? Muss da nicht eine epidemische Lage nationaler Tragweite vorhanden sein ?

    Eine Antwort wäre interessant.

  10. Bei der Eilklage bin ich dabei, da betroffen.
    Auch sechs Monate sind zu wenig.

    • Schmittner Wurm Andrea auf 20. Januar 2022 bei 17:57
    • Antworten

    Hallo ,
    ich bin entsetzt über die Willkür unserer Bundesregierung, wohin kann ich mich wenden um eine Klage einzureichen?
    In meiner Familie betrifft es 4 Genesene.
    Danke für die Info

    • Natalia auf 20. Januar 2022 bei 17:38
    • Antworten

    Hallo zusammen!
    Würde auch gerne einen Eilantrag auf den Weg bringen!
    Wer hat bereits einen Fachanwalt kontaktiert? Komme aus Celle/Niedersachsen und würde mich über Infos freuen!
    VG Natalia

  11. ACHTUNG!
    Spike-Impfschäden endlich nachweisbar. Zu lesen bei corona-transition.org mit Link zur der Seite der Pathologen. Bitte unbedingt lesen.

    1. Unsere Politiker sind wirklich so glaubwürdig und das ärgert mich denn ich bin auch genesen seit April 2020 und teste mich inzwischen jeden Tag da ich nicht geimpft bin und hatte noch nie ein positives Ergebnis daher bin ich der Meinung das der Genesenenstatus nicht verkürzt sondern mindestens auf 1 Jahr verlängert werden muss!! Würde mich auch anschließen zwecks Klage

    • Klaus-D. Prinz auf 20. Januar 2022 bei 16:30
    • Antworten

    Ich würde mich ebenfalls einer Klage anschließen! Bin von Corona genesen(jetzt natürlich nicht mehr) und mit Johnson&Johnson geimpft. Also ungeimpft sprich als Spreader eine Gefahr für alle anderen anständigen Mitläufer! Muß aber trotzdem weiterhin auf Montage zum Geld verdienen,

    • Axel Bieler auf 20. Januar 2022 bei 13:57
    • Antworten

    Habe nicht mehr alle Kommentare gelesen. Kann denn mal jemand sagen, wie das mit einer Sammelklage laufen soll? Das müsste ja auch sehr zeitnah geschehen. Wir sind mit drei Leuten betroffen. Bei meiner Frau und Tochter geht es auch um ihre Arbeit, da beide in Pflegeberufen arbeiten. Da ist guter Rat teuer. Würde mich über eine hilfreiche Antwort freuen. LG

      • RA Grundrechte auf 20. Januar 2022 bei 16:05
      • Antworten

      Nochmal: Es gibt für den Verwaltungsgerichtsweg keine Sammelklage. Jeder klagt für sich, kann jedoch sinnigerweise die Verfahren aller Gleichgesinnten bei einigen wenigen spezialisierten Kanzleien platzieren.

        • M. Schwarz auf 20. Januar 2022 bei 22:46
        • Antworten

        Danke für diesen Hinweis. Wie findet man eine spezialisierte Kanzlei, wo alle Interessierten ihr Verfahren platzieren können?
        Wenn jeder für sich alleine klagt, trägt jeder für sich das Risiko, alleine auf sämtlichen Prozesskosten sitzen zu bleiben, im Falle des Prozessverlusts?

        1. nach einiger Recherche:

          https://www.ckb-anwaelte.de/team/jessica-hamed/

          Viel Erfolg

        • Bettina Christiane auf 21. Januar 2022 bei 13:32
        • Antworten

        ja, es ist eine öffentlich – rechtliche und keine privatrechtliche Streitigkeit, da die streitentscheidenden Normen, dem Öffentlichen Recht entstammen.

        Daher kann kein zivilrechtliches Verfahren angegangen werden, wie zum Beispiel es eine Musterfeststellungsklage wäre, die bei der Einführung im Jahr 2018 als „neue Sammelklage“ in Deutschland tituliert wurde.

        Im öffentlichem Recht gibt es die Feststellungsklage nach § 43 I VwGO, die meines Erachtens hier einschlägig sein könnte.

        Dort wird ein schon konkreter, strittiger Sachverhalt gefordert, der sich eben aus öffentlich rechtlichen Normen ergibt. Wenn dabei self-executing Normen, also solche nicht den Erlass von Vollziehungsakten der Verwaltung erfordern, strittig sind, wie hier, kann eine inzidente Normenkontrolle erfolgen.

        Wird die Norm als rechtswidrig erklärt, ist sie – in aller Regel – nichtig und damit nicht verbindlich. Sie darf von den Behörden nicht angewendet werden und muss von den Bürgern nicht beachtet werden.

        Welche Gründe können für eine Nichtigkeit bestehen? Da gibt es formelle Gründe, wie zum Beispiel, wenn eine Norm nicht dem für den Erlass vorgesehenen Verfahren entspricht. Das wurde ja auch schon an anderer Stelle diskutiert.

        Was mir gleich einfiel als ich das gelesen habe , ist das Rückwirkungsverbot. Das ist aus dem Rechtsstaatsprinzip entstanden, dieses soll dem Bürger Rechtssicherheit und Vertrauensschutz verleihen.

        Aus dem GG Kommentar Schmidt Bleibtreu:

        Beide Gebote ziehen Hoheitsakten, die belastend in verfassungsmäßig verbürgte Rechtspositionen eingreifen , enge Grenzen und verbieten im Grundsatz rückwirkende Gesetze, die eine bestehende Rechtsposition nachteilig verändern (Einleitung, RZ 133). Bei Rechtsverordnungen gilt im Hinblick auf die Zulässigkeit von rückwirkenden Regelungen nichts anderes als bei Gesetzen.(Art. 80 GG RZ 41)).

        Es gibt allerdings die Einteilung in echte und unechte Rückwirkung. Bei echter Rückwirkung ist der Eingriff durch die Norm grundsätzlich unzulässig.

        Bei einer unechten Rückwirkung ist sie unzulässig, wenn das Bestandsinteresse des Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegt, oder wenn die Anordnung der unechten Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder nicht erforderlich ist (Einleitung, RZ 133).

        Dazu Argumente zu finden ist sicher eher nicht schwierig. Das wird sicher jeder Anwalt machen können und natürlich noch viel mehr aufzählen können, was gegen die neue Norm spricht. Würde mir auch.

        Leider bin ich noch immer keine Volljuristin, von daher übernehme ich auch keine Haftung für das was ich hier geschrieben habe.
        .

    • Maik Pollmeyer auf 20. Januar 2022 bei 13:17
    • Antworten

    Ich möchte mich an einer Klage anschließen. Wenn möglich!!?? Bin genesen und halte diese Willkür für extrem kriminell.

    • Ani Fromm auf 20. Januar 2022 bei 12:25
    • Antworten

    Für mich ist das Schlimmste, dass so viele Menschen das Spiel nicht durchschauen. Sie begreifen einfach nicht, dass sie manipuliert werden. Scheuklappen Richtung TV. Würde ich mir nicht an und zu einen Film auf Netflix anschauen, wäre mein Kasten längst rausgeflogen.

    • Steffi Hinterseer auf 20. Januar 2022 bei 12:01
    • Antworten

    Würde eine Klage gern unterstützen, obwohl ich selbst kein Corona hatte. Gibt es da auch Möglichkeiten?

  12. Was mich sehr beunruhigt – aber irgendwie habe ich nach alldem auch damit gerechnet – dass die Judikative überhaupt nicht gegen so viel Entrechtung tätig wird. In unserem Staat wurde schon seit geraumer Zeit die Gewaltenteilung abgeschafft. Sogar die Regierenden haben sich der Verantwortung entzogen und künftige Corona-Entscheidungen an ein zum größten Teil gekauftes Institut namens RKI weitergegeben, und uns somit völlig auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. „Rechtlich“ durchsetzbar ist jetzt das, was das RKI nach Anweisung von „ganz oben“ an neuen Schikanen auf ihrer Website veröffentlicht. Wir sind zur Bananenrepublik verkommen und werden nur noch von einem riesig vernetzten Verbrecherkartell regiert. Um Corona oder gar einer Pandemie ist es dabei nie gegangen. Aufgefallen ist mir auch, dass gerade in Deutschland und Österreich besonders harte und willkürliche Regelungen für die Bevölkerung getroffen werden. Sie kommen ja auch seit der „Berufung“ eines konzernhörigen Präsidenten des BVG damit durch. Sämtliche Klagen schmettert er diesbezüglich ab.
    Unsere Regierenden wollen nichts aus der Geschichte lernen, was wieder mal sehr kurzsichtig ist. Glauben diese Handlanger der Reichen und Mächtigen wirklich, dass sie auf Dauer verschont bleiben? Wenn diese unmoralisch reichen, mächtigen und eiskalten „Menschen“ diese Marionetten nicht mehr brauchen, dann sitzen sie mit uns in einem Boot. Aber diese Weitsicht überfordert sie wohl.

    1. Mit der Judikative ist das vergleichsweise einfach. Nach´m Krieg wurde die obere Ebene in Nürnberg weggehustet, die kleinen leute, die „nur ihren Job gemacht“ haben und „keine Wahl hatten“ (hatten sie ja wirklich nicht) zu tausenden erschossen und gehängt und die wichtigen schranzen aus Verwaltung und Justiz waren schon um 1947 wieder in wichtigen Funktionen. Nach 1989 sind sehr viele Träger des alten Systems still und leise wieder zu Amt und Würden gekommen. Kritiker dieses Zustands wie z.B. Hubertus Knabe wurden mehr oder minder diskret zum Schweigen gebracht. Jetzt ist es so, daß Richter, die politisch mißliebige Urteile fällen, mittels Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung der Kommunikationsgeräte belehrt werden. Richter sind eigentlich faktisch unangreifbar, muß man dazu wissen. Das geht soweit, daß Du einen Richter noch nicht belangen kannst, wenn der in der Verhandlung schläft. Kein Quatsch, gab´s mal im Spiegel vor Jahren riesigen Artikel. Aufm Titelbild war die Karikatur eines Richters mit geschlossenen Augen, der unter der Robe von Justizia wo auch immer gekrault wird. Da siehst Du, wie weit wir hier mittlerweile sind. Und jetzt mal ehrlich, so´n Richter hat ja auch ne bürgerliche Existenz und Familie, also schon bißchen was, was er verlieren kann. Mal über Janis Joplin nachdenken. „Freedom´s just another word for nothing left to loose.“ (Aus me and Bobby Mcgee.)

    • RA Grundrechte auf 20. Januar 2022 bei 10:37
    • Antworten

    Wer sich vorliegend gegen Verkürzung des Genesenstatus wehren möchte sollte einen Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht oder Verwaltungsrecht beauftragen und einen Eilantrag stellen. Es kann zwar nur jeder für sich klagen. Wenn man als Bürger seine Kräfte bündeln will, sollte man sich auf wenige versierte Kanzleien beschränken und dort die Verfahren bündeln, um dann kostensparend Synergieeffekte zu schaffen. So könnten sich diverse Antragsteller die Kosten für 2-3 mediz. Privatgutachten teilen, die nachweisen, dass der natürliche Immunschutz gegen Delta und Omikron breiter und länger anhaltend ist als durch die Impfungen. Das alles dem Eilantrag beifügen. Daneben natürlich die verfassungsrechtl. Argumentation.

    Gegen andere belastende Massnahmen keine Eilanträge mehr, nur noch Hauptsacheklagen mit vollwertiger Beweisaufnahme (Einholung von Gutachten, Anhörung eigener Privatgutachter, mündl. öffentliche Verhandlung!), weil genau hier – bei den Sachfragen – gewonnen werden muss. Das BVerfG hat in seinen Bundesnotbremseentscheidungen keine echte Beweisaufnahme durchgeführt, bei denen sich die schriftl. angehörten Experten eben nicht face to face den kritischen Fragen der Anwälte und deren Privatgutachtern stellen mussten. Das war der Hauptfehler der gesamten Verfahrensführung in der Pandemie. Man muss den Staat als Kläger/Antragsteller in Beweisaufnahmen zwingen. Dies sollten erfahrene Prozessanwälte vieler Kläger gemeinsam koordinieren und ihre finanziellen Ausgaben für externe Sachverständige bündeln.

    • Philipp Eiting auf 20. Januar 2022 bei 9:56
    • Antworten

    Bitte eine Sammelklage auf den Weg bringen, ich bin selbst als Genesener von dieser neuen Willkür betroffen und will dagegen klagen. Inzwischen reicht es einfach – das Fass ist übergelaufen. Unsere Politiker verarschen uns doch von vorne bis hinten, um Gesundheitsschutz geht es schon lange nicht mehr. Also alle auf die Straße und gegen diese Missstände bestimmt aber friedlich protestieren!!!

      • Sabine Süßlin auf 20. Januar 2022 bei 12:08
      • Antworten

      Ich mache auch gerne bei einer Samnelklage mit, wir sind 6 Erwachsene Genesene.
      Wie kann ich dafür aktiv werden?

        • Madlen Dorscht auf 20. Januar 2022 bei 12:45
        • Antworten

        Wir würden uns auch beteiligen, wir sind eine Familie mit 5 Genesenen und hatte für Ostern ein paar Tage gebucht in Deutschland. Nun sind wir aber zu diesem Zeitpunkt neuerdings nicht mehr genesen. An welchen Anwalt kann ich mich wenden?! Landkreis Hildburghausen

    • Gustav auf 19. Januar 2022 bei 23:18
    • Antworten

    Hat schon jemand geklagt mit einem Eilantrag auf Feststellung, weiterhin Genesener zu sein? Wenn ja sollte man sich argumentativ austauschen. Die Verwaltungsgerichte müssten dann Inzident die Verordnung überprüfen… in Anbetracht der rechtlich Bedenken bzgl Festlegung der Gültigkeitsdauer durch RKI dürften durchaus Chancen da sein … am besten wäre in möglichst vielen Bundesländern vorzugehen… sollten die Gerichte stattgeben und sehen, dass sogar die Begründung des RKI keiner ausreichenden wissenschaftlichen Evidenz zugrunde liegt, wäre das richtungsweisend.

      • heike koepping auf 20. Januar 2022 bei 12:34
      • Antworten

      hallo Gustav,
      ja, hier fehlen uns auch die Argumente, vielleicht dass man sich mal austauscht, Feststellungsklage machen, wir sind in Bayern.

  13. Das wundert mich nicht. Die ganze Meute belügt, betrügt, beutet das Volk aus und verspottet und verhöhnt es.
    Jedoch der Tag wird kommen, wo diese Meute von den gentherapierten nackt durchs Dorf getrieben wird und Gnade ihnen Gott!

    Da die aber wussten was sie tun, wird Gott nicht auf ihrer Seite stehen.

    Gerechtigkeit wird kommen!

      • Johann P. Glahmeyer auf 20. Januar 2022 bei 10:34
      • Antworten

      ERINNERUNGEN AN DIE WIRKLICHKEIT
      Es geht um „politische“ nicht aber medizinische „Entscheidungen“. Den Menschen sollen mittels
      Vorspiegelung falscher Tatsachen, arglistiger Täuschung und Erpressung in „eigenverantwortlicher Zustimmung“
      blindwütig Experimental-Stoffe fragwürdigsten Inhalts gespritzt werden, die nachweislich schwerste
      gesundheitliche Nebenwirkungen einschließlich möglicher Todesfolge haben
      – aber niemals die behauptete ‚Immunisierung‘ bewirken.

      Aber WER tut das ? WER sind die wirklichen Täter ? Klaus Schwab sagt: „IHR werdet es selber tun.“

      WER sorgt denn für die IMMUNITÄT der Anstifter ? WER setzt denn erst dieses mörderische Treiben erst in die Tat um ?
      Wie viele Hände hat ein Gates ? Wie viele Hände hat ein Klaus Schwab ?
      Wie viele Hände braucht man wohl um 7 Milliarden Menschen zwei- oder dreimal zu spritzen ?

      Hören Sie mal genau hin, was die Dame am Ende der 87. Sitzung der ‚Stiftung Corona Ausschuß‘ sagt: Ab 4 h : 39 Min : 30 Sek .

      Übrigens: Gott läßt sich nicht p a c h t e n !

      • Gabriele auf 20. Januar 2022 bei 12:46
      • Antworten

      Jawohl, da bin ich 100%ig Ihrer Meinung. Dazu kommt noch das wir alle keine Versklavung und totale Kontrolle wollen.

        • Johann P. Glahmeyer auf 20. Januar 2022 bei 16:30
        • Antworten

        „Totale Kontrolle“: durch WEN: Aus der gestrigen Konferenz der „Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.“ (MWGFD) ist der Abschnitt ab 4h:14 Min mit Prof. Bhagdi erhellend: https://www.twitch.tv/ovalmedia .

    • M. Maier auf 19. Januar 2022 bei 22:33
    • Antworten

    Danke, dass dieses Netzwerk Gesicht und Zivilcourage zeigt. Mögen auch die Medien endlich aufwachen…

    • Csernich Luise auf 19. Januar 2022 bei 21:00
    • Antworten

    Ist jetzt das RKI die Gesetzgebung? Sind Sie jetzt auch übergangen worden? Ebenfalls die Politiker?
    Wo sind unsere Grundrechte geblieben?
    Wie sollen die Menschen die genesen sind, von heute auf morgen die Impfungen machen um am Leben wieder teilzunehmen?
    Ich fühle mich so als ob ich im Dritten Reich lebe? Ich bin kein Nazi sondern Demokratin!!

    Ich hätte niemals gedacht , nachdem wir so eine schlimme Geschichte hatten, dass so etwas nochmal passiert.

    • Konrad auf 19. Januar 2022 bei 20:56
    • Antworten

    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich galt noch bis 15.02 als genesen und muss nun laut meinem Arbeitgeber mich seit gestern täglich testen lassen. Ich weiß, dass es Firmen gibt, die das anders handhaben, indem diese die Arbeitsstätte als 3G Bereich auslegen und ein Test somit nicht notwendig ist. Ist hier evtl. etwas dazu bekannt, was ich als Nachweis für meinen Arbeitgeber verwenden könnte? In meinem Fall betrifft dies BaWü.

    Vielen lieben Dank!

    1. Ich würde den Genesenenbescheid vorlegen und auf den gültigen Verwaltungsakt hinweisen.
      Der Bescheid hat rechtliche Wirkung und müsste m.E. aufgehoben werden.
      Solange Dir kein Aufhebungsbescheid vorliegt gilt der Genesenenbescheid.

      Nun kommt es auf Deinen Arbeitgeber an. Geht er da nicht mit, solltest Du Dich nach einem anderen umsehen, so hart das klingt. Aber in dieser Pandemie zeigen viele ihr wahres Gesicht und ganz ehrlich willst Du für einen Mensch arbeiten, der Würde und Grundrechte mit Füßen tritt nur um seine Vorteile zu wahren?
      Ich bin diese Opportunisten und Mitläufer mehr als leid.

  14. Hallo,

    ich bin immer mehr entsetzt, was in diesem Land geschieht.
    Insbesondere die nun erfolgte rückwirkende Verkürzung des Genesenenstatus ist meines Erachtens verfassungswidrig.
    Kennzeichen eines demokratischen Rechtsstaates ist auch Rechtssicherheit. Hiervon kann nicht mehr die Rede sein.
    Gibt es denn schon Klagen? Bzw. wo kann man sich erkundigen ggf. einer Sammelklage anschließen.

    Ein hinkender Vergleich: ein Ort ändert die Geschwindigkeitsbeschränkung einer Straße rückwirkend und der Blitzer der vor einer Woche nur ein Verwarngeld war ist jetzt ein Bußgeld mit Fahrverbot! Irre? Ja, genau wie der aktuelle Beschluss.

    • RA Grundrechte auf 19. Januar 2022 bei 18:57
    • Antworten

    Der Ablauf der Ereignisse vor und nach Beschlussfassung des BR spricht stark dafür, das Hr. Lauterbach die Mitglieder des Bundesrates vorsätzlich über die Tragweite der Beschlussfassung (Reduzierung des Genesenstatus von 6 auf 3 Monate) getäuscht hat. Die dem RKI im übrigen verfassungsrechtlich nicht zustehenden Kompetenz die Grundrechte unmittelbar einzuschränken ist selbst mit der nachschobenen Begründung wissenschaftl. unhaltbar.

    https://sciencefiles.org/2022/01/18/rki-fakenewser-begruendung-verkuerzter-dauer-des-genesenstatus-basiert-entweder-auf-luege-oder-inkompetenz/

    Die getäuschten wie inkompetenten Mitglieder des BR sollten ihre Willenserklärung wg arglistiger Täuschung anfechten.

    Hiervon abgesehen bleibt den betreffenden Bürgern zunächst nur ein Eilantrag vor dem Verwaltungsgerichten. Die neue Verweisungsnorm dürfte evident verfassungswidrig sein, was in einem Rechtsstaat (was davon noch übrig ist)
    durchgesetzt werden muss.

    • Sylwia auf 19. Januar 2022 bei 18:39
    • Antworten

    Hier noch mal als Zitat:

    „ 2G-Plus mit tagesaktuellem Negativ-Test:

    (vollständig) Geimpfte: letzte Impfung mindestens 14 Tage her (vollständig heißt, je nach Impfstoff, Abschluss der Grundimmunisierung)
    Genesene mit noch gültigem Genesenennachweis bzw. Ergänzungsimpfung
    Erkrankung liegt höchstens 3 Monate, mindestens aber 28 Tage zurück (Infektion nachgewiesen ab 15.1.2022)
    Erkrankung liegt höchstens 6 Monate, mindestens aber 28 Tage zurück (Infektion nachgewiesen bis einschließlich 14.1.2022)
    Personen ohne Impfung aus medizinischen Gründen mit negativem Testnachweis
    mit tagesaktuellem Negativ-Test bis 30.04.2022 (Übergangsregelung):“

    Zu finden unten: Für wen gibt es Ausnahmen bei Rot Plus?

    • Sylwia auf 19. Januar 2022 bei 17:00
    • Antworten

    So wie es aussieht, versteht man auch in Länder die neue Vorschriften unterschiedlich.
    In Mecklenburg Vorpommern werden die Genesene auf vor 15.01 und bis 15.01 unterteilt mit 3 oder 6 Monaten.

    https://www.lk-vr.de/Corona/

      • Sylwia auf 19. Januar 2022 bei 18:46
      • Antworten

      Zitat:

      „2G-Plus mit tagesaktuellem Negativ-Test:

      (vollständig) Geimpfte: letzte Impfung mindestens 14 Tage her (vollständig heißt, je nach Impfstoff, Abschluss der Grundimmunisierung)
      Genesene mit noch gültigem Genesenennachweis bzw. Ergänzungsimpfung
      Erkrankung liegt höchstens 3 Monate, mindestens aber 28 Tage zurück (Infektion nachgewiesen ab 15.1.2022)
      Erkrankung liegt höchstens 6 Monate, mindestens aber 28 Tage zurück (Infektion nachgewiesen bis einschließlich 14.1.2022)
      Personen ohne Impfung aus medizinischen Gründen mit negativem Testnachweis
      mit tagesaktuellem Negativ-Test bis 30.04.2022 (Übergangsregelung): „

      Zu finden auf https://www.lk-vr.de/Corona/ unter Für wen gibt es Ausnahmen bei Rot Plus

    • Svenja Leeb auf 19. Januar 2022 bei 16:37
    • Antworten

    Was kann man dagegen tun? Wie muss man vorgehen gegen diese Maßnahme?
    Bin genesen und morgen läuft somit mein Genesenenstatus aus.

    • Evelyn auf 19. Januar 2022 bei 16:28
    • Antworten

    Auf den Punkt gebracht:
    die Menschen sollen sich innerhalb kurzer Zeit, gegen ein Virus impfen lassen, welches ihr Körper erfolgreich bekämpft hat & welches einen mildern Verlauf hat?
    Folglich: Das Immunsystem ist auf eine erneute Infektion vorbereitet (Antikörper, Gedächtniszellen und was sonst noch dazu gehört).

    Weiter gedacht: Omikron verläuft milder, bei einer erneuten Ansteckung würde mein Körper bestimmt noch besser damit fertig werden, gut möglich, dass man dann nur noch Schnupfen hat.
    Und dann soll man sich nach 3 Monaten wieder impfen lassen, damit man nicht an etwas erkrankt, was man schon hatte, obwohl man höchstwahrscheinlich bis zum Dach voll mit Antikörpern ist?
    Das ist doch mit einem gesunden Menschenverstand nicht nachvollziehbar.

    Viele, die sich jetzt infizieren, sind ja schon vollständig geimpft, haben jetzt eben Kontakt mit der Coronavariante, die vorherrscht, also der beste Lerneffekt für die Zukunft für den Körper, den es geben kann. Nach 3 Monaten sollen sie sich aber erneut mit einem Impfstoff impfen lassen, der quasi „veraltet“ ist, sonst verlieren sie den „Genesenenstatus“
    Das ist doch kompletter Irrsinn!

    Der an Omikron angepasste Impfstoff steht ja quasi in den Startlöchern. Klar, dass jetzt Millionen Menschen ihren Impfstatus verlieren müssen, damit man „Impfpflichtige“ / „Ungenese“ hat.
    Man will also an Omikron Erkrankte und Genesene gegen Omikron impfen! Einfach purer Schwachsinn! Das muss man sich durch den Kopf gehen lassen, was das bedeutet!

    Schließe mich einer Klage an!

      • Jonathan Klüpfel auf 19. Januar 2022 bei 22:28
      • Antworten

      Ich würde mich auch gerne einer Klage anschließen!

        • Natalie Görlach auf 20. Januar 2022 bei 5:56
        • Antworten

        Ich würde mich auch gerne einer Klage anschließen!

      • Gerd Brendel auf 20. Januar 2022 bei 6:11
      • Antworten

      Lauterbach hat doch gesagt das wir Biontech dankbar sein müssen für die Impfstoffe und es deswegen eine Impfpflicht geben sollte. Der Pharmamafia muss eben noch mehr Geld in den Rachen geworfen werden und die deutsche Geselschaft muss weiter ins Chaos gestürzt werden.Die NWO lässt grüßen.Gates und Konsorten lachen sich einen und spenden unseren korrupten Politikern,Medien und Instituten noch ein paar Millionen.Und schon klappt es mit den Nachbarn.

    • Michael Schwarz auf 19. Januar 2022 bei 12:05
    • Antworten

    Ich würde mich gerne einer Klage gegen die Verkürzung des Genesenenstatus anschließen. Wie kann ich das tun?

      • Claudia Gisbert auf 19. Januar 2022 bei 14:47
      • Antworten

      Ich würde mich ebenfalls gerne einer Klage gegen die Verkürzung des Genesenenstatus anschließen. Dringend. Ich bitte um Info. Danke und liebe Grüße

      • Charlotte auf 19. Januar 2022 bei 14:48
      • Antworten

      Bin auch interessiert
      Vielleicht gibt es irgendwo Infos, was mit einer Klage auf einen zu kommt, vor allem an Kosten.
      Finde das alles nicht mehr tragbar

      • Gudrun auf 19. Januar 2022 bei 15:59
      • Antworten

      Ich würde mich ebenfalls gerne einer Klage gegen die Verkürzung des Genesenenstatus anschließen. Dringend. Ich bitte um Info. Danke und liebe Grüße

        • Csernich auf 19. Januar 2022 bei 21:03
        • Antworten

        Ich würde mich auch einer Klage anscließen.
        Habe nie gedacht, dass in unserem Land so etwas möglich ist.

  15. Guten Tag,
    mal eine Frage in die Runde:

    Ist die Aberkennung von Zertifikaten im Nachhinein überhaupt rechtlich haltbar ?

    Man kann sicher Regelungen für die Zukunft treffen, eben „ab jetzt“.
    Aber für bis dato erteilte Zertifikate – Genesenen- oder Impfzertifikate (Johnson Einmalimpfung) – muß doch Bestandsschutz gelten ?

    Wie wird das rechtlich gesehen ?

    Laut meiner CovPass App ist mein Impfzertifikat (Johnson Einmalimpfung) (noch) gültig.

    1. Das würde mich auch sehr interessieren, ob hier nicht doch Bestandsschutz gegeben ist. Gerne weitere Infos- besonders wohin man sich wenden muss

    2. meines Erachtens können Regeln und Gesetze eben nicht mal „ab jetzt“ für gültig erklärt werden.
      Es bedarf immer einer angemessenen Frist und oft sogar dere vorherigen Veröffentlichung!

    • Susanne auf 18. Januar 2022 bei 21:19
    • Antworten

    Mit dieser neuen Regelung geht es dem Regierungs-Pharmalobby-Gespann vermutlich vor allem um die Masse der „2-fach-Geimpften“, die sich derzeit ca. 6-9 Monate nach ihrem 2. Schuss befinden und jetzt eigentlich zum Boostern antreten sollten/wollten, sich aber momentan massenhaft mit Corona infizieren und damit (nach alter Regelung) für weitere 6 Monate, bis in den Sommer, nicht an die Spritze müssten. Das hieße, die große Masse der aktiven, nicht alten Bevölkerung würde insgesamt ca. 1 Jahr lang keine Corona-Impfung benötigen (Sommer 21 – Sommer 22). Und, dass man im Sommer, wenn der Genesenenstatus der Masse nach bisherigem Modell ausliefe, besonders viele für einen Booster begeistern kann, ist eher unwahrscheinlich. Massenhaftes Durchboostern würde sich also noch weiter verschieben. Das sind nun aber immense Verluste für die Pharma, wenn sich die Masse der Bevölkerung 1 Jahr und länger keine Impfung reinziehen würde. Das ist für die nicht hinnehmbar. So war das nicht gedacht. Also musste dagegen dringend etwas unternommen werden.
    In der Schweiz sitzt das Finanzkapital. Dass dort natürlich großzügigere Regeln gelten, ja schon die ganzen letzten 2 Jahre, ist doch auch klar.

      • Yasmin Krenzer auf 19. Januar 2022 bei 9:30
      • Antworten

      Genau auf den Punkt gebracht! 👍

  16. Liebes KRiStA Team,

    wie ist Ihre Einschätzung zur Impfung von Jugendlichen unter 18 mit Novavax? Ist dies Ihrer Meinung nach als off Label use möglich?

    1. Hallo A.L.
      Bitte informieren Sie sich genau. Novavax ist kein Totimpfstoff, sondern ein Proteinimpfstoff. Es wird versucht, durch falsche Informationen, so Ungeimpfte an die Nadel zu bringen, die mRNA oder Vektorimpfstoffe ablehnen. Lediglich in China gibt es der Zeit einen Totimpfstoff, der ist allerdings in der EU nicht zugelassen. Der Impfstoff Valnerva, der ein Totimpfstoff ist auch noch nicht zugelassen, obwohl schon vor geraumer Zeit ein Antrag bei der EMA eingereicht wurde. Also VORSICHT,!

      1. Stimmt, dazu bitte folgendes beachten: Die Umetikettierung zum Totimpfstoff ist von „ganz oben“ angeordnet, wie man in der Frankfurter Rundschau lesen kann:

        „Nun wird auch das Vakzin von Novavax häufig als Totimpfstoff betitelt. Das stimmt so aber nicht. Tatsächlich handelt es sich dabei um einen Impfstoffkandidaten auf Proteinbasis. Das zumindest schreibt das US-Unternehmen Novavax auf seiner Website. Ins gleiche Horn bläst auch der neue Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Der SPD-Politiker reagierte jüngst auf Twitter auf einen Beitrag von Florian Krammer, einem Professor für Impfstoffkunde. Dieser betonte: „Kann man bitte aufhören den Impfstoff von Novavax als Totimpfstoff zu bezeichnen? Es ist ein rekombinanter Proteinimpfstoff.“

        Lauterbach schrieb dazu: „Stimmt zwar. Aber weil so viele Ungeimpfte nur Totimpfstoff wollen, warum auch immer, wird bald erhältliches Novavax als solcher bezeichnet.“ Zudem seien die mRNA-Corona-Impfstoffe, anders als das Vakzin von Novavax, „milliardenfach bewährt“.“

        Quelle: https://www.fr.de/panorama/corona-novavax-totimpfstoff-impfung-coronavirus-karl-lauterbach-pandemie-gesundheit-news-91177875.html

        Hier läuft der nächste Etikettenschwindel, Novavax basiert auf den gleichen Spike-Proteinen und Bausteinen, die im Verdacht der heftigen Nebenwirkungen stehen!

      2. Liebe Karin, vielen Dank für die Antwort! Ich würde auch, wenn ich die Wahl hätte, lieber Valneva verimpfen ( das meines Wissens auch Gentechnik enthält und Aluminium und CpG 1018 ( enthalten auch im Hepatitis B Impfstoff, der von den herkömmlichen zu den Nebenwirkungsreichsten gehört)) oder noch lieber Sinopharm! Aber wenn das nicht möglich ist weil der Genesenenstatus erlischt bevor diese Impfstoffe verfügbar sind und man ansonsten wieder 2 statt einer Impfung bräuchte und oder der Mensch nicht warten kann ( Impfpflicht für Heilberufe, 2 G in der Arbeit) oder möchte ( gerade oft Schüler und Studenten ),wäre meiner Ansicht nach Novavax das kleinere Übel. Klar enthält das auch potentiell toxische Stoffe…. aber der Körper wird nicht dazu gebracht, seinen „Feind“ selbst zu produzieren und klar ist das Antigen, mit dem gearbeitet wird wieder das Spikeprotein ( der „Troublemaker“) Aber zumindest wird eine genau definierte Menge davon injiziert. Meiner Meinung nach ist die produzierte Menge von Spike bei den mRNA „Impfstoffen“ sehr variabel, was Teil der sehr unterschiedlichen Verträglichkeit sein dürfte.

    • Andreas auf 18. Januar 2022 bei 19:03
    • Antworten

    Das RKI bezieht sich in seiner fachlichen Vorgabe für Genesenennachweise ausschliesslich
    auf Ungeimpfte und führt dazu drei Quellverweise auf.

    Diese Quellen liefern jedoch gar keine Belege, dass Ungeimpfte ein höheres Risiko für eine
    Neuinfektion haben.

    So vermitteltt z. B. die Quelle 1 (Ferguson-Studie) lediglich Erkenntnisse zu Hospitalisierungsraten, wobei Ungeimpfte sogar besser abschneiden als Geimpfte.

    Eine Analyse der drei Quellverweise findet sich hier:

    https://sciencefiles.org/2022/01/18/rki-fakenewser-begruendung-verkuerzter-dauer-des-genesenstatus-basiert-entweder-auf-luege-oder-inkompetenz/

  17. Ich stelle hier einfach mal ein paar Frage in den Raum….
    Wo sind die ganzen Juristen, die dem Wahnsinn ein Ende machen?
    Wo sind die investigativen Journalisten, die sonst aktiv sind? Sind Verstöße gegen Grundrechte, die Menschenwürde, gezielte Falschinformationen ( wie z.B. die Impfungen sind sicher, Zahlen die jeglicher Grundlage entbehren, finanzielle Zuwendungen an Parteien und Ämter usw. usw….) keine Themen für Sie?
    Dann frage ich die Ärzte : ist Ihnen klar, dass Sie gegen den Hypokratischen Eid verstoßen, wenn Sie ihren Patienten diesen „Impfstoff “ verabreichen. Wie ist aus Ihrer Sicht ein Aufklärungsgespräch möglich, wenn die Folgen der Behandlung nicht absehbar sind?
    Dann Frage ich alle, die eine Unterschrift leisten, weil sie geimpft werden, warum tun sie das? Bei den sonst üblichen Impfungen ist das nicht erforderlich, nur bei medizinischen Eingriffen wie z.B. OPs. ….wann wachen Sie endlich auf? Auch geimpft hat niemand seine Freiheit zurückbekommen und der Preis ist ein ruiniertes Immunsystem und ein größeres Risiko zu erkranken.

      • Andreas Matthus auf 24. Januar 2022 bei 14:53
      • Antworten

      Spätestens im Falle einer Impfpflicht müsste die Beweislast umgekehrt werden und das Impfteam eine Erklärung unterschreiben: „Wir persönlich, die anweisenden Stellen, insbesondere das RKI und die Bundesregierung im Ganzen und in Persona sowie deren RechtsnachfolgerInnen sind im vollem Umfange für alle Folgen an Mensch, Tier und Umwelt jetzt und in Zukunft verantwortlich und haftbar.“ Mal sehen, wer dann noch Impfungen verabreicht oder im Bundestag für die Impfpflicht stimmt.

    • Sonja Tschirch auf 18. Januar 2022 bei 15:26
    • Antworten

    Gerne werden wir uns – eine Gruppe von Klar(und auch Quer-)denkenden – einer Sammelklage anschließen, bei der wir unsere Menschenrechte, zum Bsp. ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar!‘ und ‚Das Recht auf Freiheit‘ etc. pp. zurückfordern, welcher wir spätestens mit der Maskenpflicht und dem ersten Lockdown beraubt wurden.

    Mit Sicherheit bekomme ich alleine aus meinem Bekanntenkreis mindestens 300 Klardenkende zusammen, die bei dieser Sammelklage dabei sein möchten. Bitte informieren Sie uns zeitnah, wann, wo, von wem und wie eine einheitliche und allumfassende Klageschrift aufgestellt wird und wie wir uns als nicht-Rechtswissenschaftler und nicht gesetzlich Arbeitende anschließen können/dürfen.

    Wir lassen uns nicht impfen und wollen uns nicht impfen lassen. Denn wir informieren uns stetig und sehen immer klarer, daß wer impft nichts weiß und wer weiß, nichts in dieser Form impft. Alle anderen sollten für ihre Fehlentscheidungen belangt werden müssen.

    Sollte eine Impfpflicht, in diesem Falle Pflicht sich genmanipulativen Massenexperimenten unterziehen zu müssen, eintreten, sind wir nicht gewollt auch noch für den an uns geplanten Mord auf („Impf“-)Raten Geld bezahlen zu müssen, wenn wir uns der Sache nicht unterwerfen können.
    – Keine Abgaben wie bei der Ohne-Kind-minderwertiger-Mensch-Strategie und dafür erhöhte Sozialabgaben zu Leistenden,
    – keine Steuern für „unsolidarisches Verhalten“ weil eine „Impfung“ die Gespritzen eher tötet als verschont und sich dafür die Schuldigen (!) Impfstofffreien finden lassen müssen,
    – keine monatliche Entschädigung in Abgaben der Impfstofffreien an die nicht rechtschaffene Regierung, weil wir uns nicht sozial Verhalten und das, obwohl wir zum Wohle aller unseren Widerstand leisten.

    Wir sind nicht die, die die „Hospitalisierungsrate“ in die Höhe treiben. Die Regierung schädigt einzig und alleine das Gesundheitssystem mit seinem Quertreiben rechtlicher Art. Kinderselbstmordrate in 2021 4-fach so hoch wie davor (über 500 Kinder haben sich (warum nur plötzlich?, etwa wegen Isolation und/oder häuslicher Lockdown-Gewalt) das Leben genommen!
    Sieht sich von den gewählten Volksverleumdern eigentlich auch einmal jemand die Suizidrate und die Kinder an, die vermehrt psychische Anomalien entwickelt haben an?

    Des weiteren kann es auch nicht sein, daß GESUNDE Menschen, im Sinne von nicht akut mit einem (manipulierten) übertragbaren Virus Infizierte, sich testen lassen müssen um zu beweisen, daß sie nicht ansteckend sein sollen.
    Symptomfrei besteht doch überhaupt kein Grund sich testen zu müssen. Ein CT-Wert kann via „PCR-Test“ (wer diesem überhaupt glauben schenken mag) ermittelt werden, wenn ein Mensch Symptomträger ist. Anderenfalls kommt dieser meist nicht einmal zustande.

    Vielen Dank vorab an alle im Namen des wahren Gerechtigkeitssinns Engagierten.

    So lange dieser Sieg allerdings nicht garantiert ist, werden wir weiter auf die Straßen gehen und unseren Unmut mit Präsenz kundtun.

    Er(nährungs- und)Ge(sundheits-)Be(ratung)
    Sonja Tschirch und klardenkende Freunde

      • Rüdiger Juch auf 19. Januar 2022 bei 23:31
      • Antworten

      Bin auch bei einer Sammelklage dabei.Es muss langsam Schluss sein mit der Willkür.

    • Dr. med. Susanne Lehmkuhl-Eichhorn auf 18. Januar 2022 bei 13:23
    • Antworten

    Noch ein Nachtrag zu meinen Kommentaren vom 17.01.2022

    Selbst, wenn ich nicht davon betroffen sein würde, dass man mir ein Betretungsverbot oder ein Beschäftigungsverbot in meiner eigenen Praxis aussprechen würde ab 16.03.2022 – ich würde trotzdem aus Solidarität mit allen Menschen, die von dieser bereichsbezogenen „Impf“-Pflicht betroffen sind und ihren Job, ihre Existenzgrundlage u. U. verlieren, die dadurch ausgegrenzt und massiv in ihren Grund- und Menschenrechten eingeschränkt werden, meine Praxis schließen – so lange, bis das ganze Thema „Impf“-Pflicht vom Tisch wäre.
    Wird es aber nie sein, wenn man sich den Sinn und Zweck, der damit verfolgt wird, verdeutlicht. Ich hatte gestern ja einen Link zu einem Artikel eingefügt.

    Allerdings gäbe es für mich auch keinen Grund, nicht betroffen zu sein von der bereichsbezogenen „Impf“-Pflicht – denn ich bin weder „geimpft“, noch „geboostert“, noch „genesen“.
    Und wenn ich erkranken würde – also Symptome hätte und mein evtl. doch mal dann gemachter Schnelltest positiv, dann würde ich 10-14 Tage zu Hause bleiben.

    Auf jeden Fall würde ich niemals mehr einen PCR-Test machen lassen – da dieser ja, wir mittlerweile bekannt sein sollte, gar nichts über eine Infektion aussagt. Selbst bei Symptomatischen Patienten nicht (es sei noch mal auf die Studie der Uni Duisburg-Essen (https://www.uni-due.de/2021-06-18-studie-aussagekraft-von-pcr-tests) hingewiesen).
    Leider habe ich einmal einen gemacht, gestehe ich :(, als ich Symptome hatte – irgendwie fühlte ich mich vom Kollegen überrannt, aber ich hätte ja nein sagen können.
    Nun denn, Schnelltests kamen da gerade erst auf – aber darüber ärgere ich mich noch heute. War aber negativ.

    Aber ein Grund für mich ist auch, dass ich nicht in dem Pool der dann positiv Getesteten landen will, dann ggfs. etwas später eine Aufforderung erhalte, mich „impfen“ zu lassen, oder Ähnliches. Und die mich im System haben. So ist es schwieriger für die „Kontrolleure“.

    Ich möchte dieses Narrativ einfach nicht bedienen, in keiner Weise, und bin daher auch nicht an einem Genesenen-Status interessiert. Der ja ohnehin nach 2 Monaten wieder verfällt. Vorerst. Wie gesagt, wir dürfen gespannt sein, was dem RKI noch so alles einfällt.

    Zum Glück verfällt mein gesund sein dann nicht nach 2 Monaten – gibt es dieses Wort GESUND überhaupt noch?
    Oder ist es schon im Duden gestrichen und durch die Wörter asymptomatischer Überträger, Genesener auf Zeit, Geimpfter auf Zeit, Geboosteter auf Zeit, doppelt Geboosteter auf Zeit usw. ersetzt worden.

    Wenn ich gesund bin, dann bin ich gesund – und muss das in meinem Werte-, Moral- und Sozialverständnis KEINEM beweisen.
    Und wenn ich krank bin, dann bleibe ich zu Hause – oder gehe zum Arzt, also zu mir (ggfs. auch mal zum anderen Facharzt).
    Das ist und war für mich immer so, wird auch so bleiben – egal was DIE da beschließen.

    Das musste ich einfach noch ergänzen.
    Allen weiterhin gutes Durchhalten – wir sind ja gar nicht so wenige, wir sind viele :).
    Haben Sie alle den Mut, sich auch zu zeigen. Das wünsche ich Ihnen – und mir auch, denn dann laufen noch ein paar mehr Menschen mit, die sich einfach nicht ihrer Würde berauben lassen.

    Herzlichst, Dr. med. Susanne Lehmkuhl-Eichhorn

      • Christoph Leverkuehn auf 18. Januar 2022 bei 15:02
      • Antworten

      Sehr geehrte Frau Dr. Lehmkuhl-Eichhorn,

      meinen allergrößten Respekt für Ihr großartiges, fundiertes und sachliches Statement!
      Pointierter kann man den menschenverachtenden totalitären Wahnsinn, der sich hier in Deutschland gerade abspielt, nicht formulieren.
      Chapeau und vielen Dank!

        • Csernich auf 19. Januar 2022 bei 21:08
        • Antworten

        Vielen Dank daß es auch noch Ärzte wie Sie gibt.

        Ich kenne mein Land nicht mehr. Jeztz wo auch noch willkürlich der Genesenenstatus geändert wurde, verstehe ich die Politiker nicht mehr.
        Ich die Lobby der Pharmaindustrie so stark?

        MfG Luise csernich

      • Anja K auf 18. Januar 2022 bei 19:39
      • Antworten

      Liebe Fr. Dr. med. Lehmkuhl-Eichhorn,
      ich bedanke mich aus tiefsten Herzen für Ihre Worte und besonders für Ihren Mut. Ich bin Pflegedienstleitung eines ambulanten Pflegedienstes und bin über das,was ich zur Zeit täglich erlebe im wahrsten Sinne sehr schockiert. Ich kann hier gar nicht alles aufzählen,was mir bei meiner täglichen Arbeit an Ungereimtheiten, Nebenwirkungen und Diskriminierung über den Weg läuft. Ich komme aus der Nähe von Düsseldorf, bei der Demo am Samstag waren soviele Menschen aus dem Pflegebereich und Gesundheitswesen auf der Straße. Wenn ich darüber nachdenke,das alle diese engagierten Menschen ab dem 16.03. nicht mehr da sind, wird mir Angst und Bange. In unserem Pflegedienst blieben noch 2 Mitarbeiter übrig, der Rest von 2 Ungeimpften und nicht mehr Boosterwilligen wäre weg. Die Patienten werden von heute auf morgen nicht mehr versorgt werden können. Ein schlimmer Gedanke. Warum ist eine vernünftige Teststrategie nicht möglich. Und die Frage ist, warum darf ich nicht mehr arbeiten, obwohl ich Gesund bin? Wir haben jetzt schon Worst Case im Unternehmen. 3 Mitarbeiter in Quarantäne wegen Kontakt zu COVID Patientin und nicht geimpft oder geboostert, 2 Mitarbeiter erkrankt an Infektionskrankheiten,was auch sehr häufig vorkommt in letzter Zeit. Es ist ein Vorgeschmack auf das was dem Gesundheitswesen blüht. Sie haben meinen größten Respekt, das sie Ihre Praxis dann schließen. Ich wünschte mir, dass mehr Ihrer Kollegen diesen Mut hätten und zeigen würden!!!
      Meine Mutter war gestern bei Ihrer Hausärztin wegen eine Impfbescheinigung,das sie aufgrund einer irreversibelen Nervenschädigung nach einer falsch applizierten Chemotherapie, nicht geimpft werden kann. Die selbe Ärztin hat meiner Mutter die ganze Zeit davon abgeraten. Sie hat ihr gestern gesagt,das sie ihr diese Bescheinigung nicht ausstellen DÜRFE!!! Wie kann das sein? Wer schreibt das vor?? Und wovor hat man Angst. Fragen über Fragen. Auch ich werde Ungeimpft bleiben und somit nach 35 Jahren den Pflegeberuf verlassen. Es hat mir immer große Freude bereitet, aber nicht unter diesem Zwang. Mir tun nur all die Menschen leid, die darunter leiden werden.

    • koeppele auf 18. Januar 2022 bei 12:51
    • Antworten

    Es ist unglaublich was diese „Regierung“ sich erlaubt, hier muss endlich Einhalt geboten werden, außerhalb jeglicher Logik und Wissenschaft. Es scheint so, als würde man die Deutschen als dumm darstellen.

  18. Der Stand der Wissenschaft ist bereits soweit, dass eine natürliche Immunität nicht so viel Schutz liefert wie eine durch eine Impfung simulierte Erkrankung? Ich mache mir langsam Sorgen um die Wissenschaft, bald werden die Lehrbücher umgeschrieben.
    Das kann doch nicht sein, dann hätten wir hier überall 2-3-4mal kranke Menschen, die Zahlen wären dann Pest + Cholera gleich. Und warum soll ein Impfstoff mit 70% Wirkung (bei Omikron ca. 50%), der nur auf eine Weise Immunantwort „generiert“ plötzlich besser sein, als eine richtige „Immunantwort des Körpers“ (Antikörper + T-Zell usw.)?

      • Frank TB auf 19. Januar 2022 bei 11:44
      • Antworten

      Stimmt, wenn es nach der WHO (von Prof. Dr. Wodarg als „World Hoax Organization“ umgetauft) geht, die ja zum Ausklang 2020 kurzerhand die natürliche Immunität aberkannt hat (Warum lebe ich eigentlich noch…?).

      Auch sollten wir alle Abstand davon halten, uns den Unlauterbach Neusprech „Durchseuchung“ zu eigen zu machen, meint dieser doch tatsächlich „natürliche Immunität durch Infektion“. „Durchseuchung“ ist vorsätzliche Irreführung und die eigentliche „schmutzige Impfung“ a la Unlauterbach wurde tatsächlich durch verunreinigte Impfstoff-Chargen in Japan dokumentiert (!).

      Von dieser Gestalt nehme ich nichts mehr an, außer das Schlimmste.

        • Kristina Kanders auf 19. Januar 2022 bei 17:14
        • Antworten

        Soweit mir bekannt, ist die WHO zurückgerudert und hat die natürliche Immunität doch zumindest wieder anerkannt, wenn sie auch davon abraten, sich natürlich zu immunisieren.
        https://www.who.int/news-room/questions-and-answers/item/herd-immunity-lockdowns-and-covid-19

    • RA Bundesbürger auf 18. Januar 2022 bei 12:46
    • Antworten

    Liebes Krista-Team,

    vielen Dank für Ihre wertvolle Arbeit.

    Machen Sie weiter und vernetzen sich z.B. mit AfA. Ein weiterer wichtiger Beitrag ist sicherlich, wenn Sie in einen Dialog mit weiteren Juristen (Richter aller Gerichtsbarkeiten, Staatsanwälte und Rechtsanwälte) treten und massiv Aufklärung betreiben und dokumentieren. Diese Berufsgruppe trägt neben den Ärzten Deutschlands eine sehr grosse Einflussmöglichkeit und Verantwortung.
    Vielen Juristen in scheinbar (noch) angenehm lebender Komfortzone muss klar sein, dass diese sehr rasch enden kann, wenn gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale
    Verwerfungen unbeherrschbar werden. Menschen ohne Hoffnung auf effektiven Rechtsschutz handeln u. U. irrational und könnten sich daran erinnern, wer für den Schutz ihrer elementarsten Rechte zuständig war und sie schutzlos der Willkür staatlichen Handelns ausgesetzt hat.

    Eine mögliche Covid-19 Impflicht, die angesichts der hohen Anzahl von Dosen und Wiederholungen unweigerlich zu immer höheren Zahlen unerwünschten Nebenwirkungen (schwere Auswirkungen bis Todesfall) mit seriös nicht vorhersehbaren Spätfolgen für den menschlichen Körper bedeutet – wie Krista zutreffend feststellt – eine staatliche Massnahme mit Todesfolgen für eine Vielzahl von Menschen. Mit anderen Worten: Der Staat fordert das ein Teil der Bevölkerung an der Impfung leidet und stirbt, damit u. U. die Gesundheitsrisiken für einen anderer Teil der Bevölkerung etwas reduziert wird. In anderen Kulturen könnte man dies überspitzt Menschenopfer nennen.

    Das ist nicht der Ausweg.

    1. Die Webseite der AfA ist seit heute nicht mehr erreichbar !? Hat jemand irgendwelche Infos oder ist das eine weitere Eskalationsstufe des allgegenwärtigen Wahnsinns….

    • Stefan A. auf 18. Januar 2022 bei 10:06
    • Antworten

    Hallo zusammen,

    die Kanzlei Rohring hat dazu ein Video gemacht auf YouTube.

    https://youtu.be/WtfPc3P0ej0

    • Patricia van Gorkom auf 18. Januar 2022 bei 10:00
    • Antworten

    Eine natürliche Immunität durch Krankheit kann durch keine Impfung getoppt werden. Ausser, wenn man dem lieben Gott / der Evolution Pfuscherei bei der Immunanlage unterstellen will.
    Ich möchte was anderes einstellen: https://www.pathologie-konferenz.de/
    Bei Punkt 2 gibt es eine pdf als download. Es geht um den erfolgreichen histologischen Nachweis von Impfschäden aufgrund der spike-Proteine Auch Monate nach einer Impfung.
    Es weigert sich ja alle Welt, solche Schäden auch nur aufzunehmen-das war aber auch lange vor Covid die gängige Praxis.

    • Boernie auf 18. Januar 2022 bei 8:31
    • Antworten

    Bitte nicht von 90 Tagen genesen sprechen oder schreiben, es sind nur 62. In den ersten 28 Tagen gilt der Genesenenstatus nicht, ab dem 91. auch wieder nicht. 90-28=62!!!!
    Der Willkür dieses schikanösen Corona Regimes muss man langsam mal ein Einhalt gebieten.
    Norbert Häring beschreibt es in seinem Blog sehr ausführlich.

    • M Penzkofer auf 18. Januar 2022 bei 7:56
    • Antworten

    Ich bin immer noch der Meinung das uns das die Welt mit ihrem Artikel eingebrockt hat. Eigentlich war beschrieben welche Mindestanforderungen der Gemessenenausweis haben muss um nicht in Quarantäne zu müssen. Auf der Bundestag Homepage genau zu diesem Beschluss war auch zuerst was anderes gestanden und wurde dann am Montag geändert. Es ist ein Skandal und Betrug. Hier währe ein guter Ansatz für eine umfassende Aufklärung.

    Wir haben sogar Kopien der Webpage des Bundestagsbeschluss. Diese wurde am Montag geändert, davor wahr noch 180 Tage. Link zum Bild: https://t.me/rosenbusch/7474?comment=153152

  19. Meine Söhne (15,5 und 17,5) und ich hatten Ende November Corona mit jeweils positivem PCR. Somit galt unser Genesenenstatus bis Ende Mai und ich hoffte, und im Anschluss mit Valneva impfen zu können, was voraussichtlich ab 12 zugelassen sein wird. Mein älterer Sohn möchte sicher eine Impfung wegen seiner sozialen Teilhabe ….der jüngere vmtl. auch. Gibt es Ihrer Meinung nach juristisch die Möglichkeit, die beiden mit Novavax impfen zulassen, obwohl der Impfstoff erst ab 18 zugelassen ist? Danke!

      • Wat nu auf 20. Januar 2022 bei 12:43
      • Antworten

      Machen Sie Ihre Söhne lieber stark, sich nicht erpressen zu lassen. Ausserdem ist das kein Totimpfstoff.

    • Tschaka auf 18. Januar 2022 bei 6:21
    • Antworten

    Nur noch eine Lügner-und Heuchlertruppe!

  20. Nehmt es mir nicht übel, aber je mehr dieser „Tricks“ das RKI und die Bundesregierung anwenden, desto mehr Leute checken, das hier etwas nicht stimmig ist.
    Um so voller werden die Straßen
    um so weniger Bürger*innen folgen diesem Unsinn der grundrechtswidrigen Maßnahmen.

    Je mehr Menschen sich betrogen fühlen,
    desto mehr steigt die Wut auf dieses System.

    Ich glaube daran, das die Gemeinschaft der Vielen stark genug ist,
    es zu verändern.

  21. Ich habe als Genesener einen Vertrag im Fitnessstudio für ein halbes Jahr abgeschlossen.
    Kann ich jetzt vom RKI Schadensersatz verlangen weil ich ja nur 3 Monate das Studio nutzen kann?

    1. In unseren Genesenen Bescheinigung wird eingetragen, bis wann der genesenen Status vorliegt. Da dieser als Bescheid heraus gegangen ist, ist dieser aus unserer Sicht auch gültig. Bis zu dem Tage, der in der Bescheinigung genannt wurde.

  22. Ich denke, man muss endlich verstehen, dass all diese Maßnahmen NICHT IM SINNE der Gesundheit der Bürger gemacht werden. Mit gesundem Hausverstand bleibt man fassungslos zurück. Erst wenn ich das bösartigste annehme, fällt alles an seinen Platz und macht Sinn.

    1. Hallo Joy,
      ich bin ein Beispiel dafür, dass man die „Pandemie“ auch ohne Impfung überleben kann. Am Anfang habe ich in der Altenpflege gearbeitet. Wegen unzumutbaren Arbeitsbedingungen habe ich gekündigt und im Oktober 21 in einem KH angefangen. Dort war ich die meisten meiner Dienste auf einer Isolationsstation mit Covid Patienten eingesetzt. Meine geimpften Kollegen haben mir meistens das betreten der Zimmer und die Versorgung der Patienten überlassen. Ich habe arbeitstäglich einen Test gemacht und mich auch dort nicht angesteckt, obwohl die so gefährlichansteckende Deltavariante unterwegs war. Mittlerweile wurde mir gekündigt, da mein Arbeitgeber beschlossen hat, dass alle Mitarbeiter ab dem 1.1.22 geimpft sein müssen. Ich habe meinen Beruf immer mit viel Herz ausgeübt, aber mittlerweile bin ich froh, dass ich das ganze Elend nach den Impfungen nicht mehr sehen muss. Leider wird darüber viel zu wenig öffentlich gemacht. Es kann nicht sein, dass es niemand der in einem Pflegeberuf arbeitet aufgefallen wäre.

        • Daniela auf 18. Januar 2022 bei 10:12
        • Antworten

        Oh, doch…. Es ist mir aufgefallen. Als einzige ungeimpfte (von 8 Kollegen die sich durch den Druck der Einrichtungsbezogen Impfpflicht nun haben doch impfen lassen) stehe ich nun allein da, weiß nicht wie mein Leben nun nach dem 16.3.22 weitergeht, das belastet ungemein, wenn die sichere Lebensgrundlage wegfällt, von daher verstehe ich auch jeden der sich wegen diesen Ängsten nun beugt. Ich kann das nicht , habe zu viele Nebenwirkungen gesehen, und das System von Ärzten, krankenhaus, Gesundheitssystem ignoriert es, es werden auch kritische Fragen mit Diskriminierung „beantwortet“.

    • andrasch auf 17. Januar 2022 bei 20:10
    • Antworten

    Offensichtlich kein Fake. Genesenenstatus tatsächlich verkürzt.

    https://reitschuster.de/post/grundrechts-entzug-jetzt-per-behoerden-mausklick/

    • Johann Georg Faust auf 17. Januar 2022 bei 19:47
    • Antworten

    Bitte klären Sie schnell, ob es sich nur um Bedingungen dafür handelt, wann der Nachweis ausgestellt werden kann, ob ob damit wirklich die Länge des Status von 5 auf 2 Monate gekürzt wird. Bei ersterem bitte gleich die Meldung korrigieren, da wir ja weiterhin auf die Meldungen des Krista-Netzwerks vertrauen wollen. Sie wollen ja keine Fake-News verbreiten. Bitte beachten Sie auch die geltende Europa-weite Regelung dazu.

      • Johann Georg Faust auf 18. Januar 2022 bei 16:56
      • Antworten

      Hat sich leider bewahrheitet. Nun müssen wir juriustisch dagegen vorgehen. Es können doch sofort jene klagen, denen in der Arbeit nun wieder die Testpflicht vorgeschrieben wird.

    • Dominik Hildebrandt auf 17. Januar 2022 bei 17:42
    • Antworten

    Frisch aktualisiert:

    Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben. (1) (2)

      • Nickname auf 18. Januar 2022 bei 14:35
      • Antworten

      Die haben nur Angst davor das Omikron die Pandemie beendet weil es nur ein Kinder Schnupfen ist. Ich bin gerade nach 8 Tagen Hüsteln und Schniefnase damit durch

    • RA Bundesbürger auf 17. Januar 2022 bei 17:25
    • Antworten

    Diese hinterlistige Reduzierung des Genesenstatus per Verweisung in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
    ist wie folgt abgelaufen:

    1. Änderung angestossen durch Bundesgesundheitsminister Lauterbach am 14.01.2022
    https://www.bundesrat.de/drs.html?id=8-22

    2. im Bundesrat am selben Tage (14.01.2022) beschlossen (ohne Hinweis auf die aktuelle Verkürzung von 6 auf 3 Monate durch das weisungsbebundene RKI) obwohl die wissenschaftl. Erkenntnisse (Deutsche Gesellschaft für Virologie in einer aktualisierten Stellungnahme v. 05.01.2022
    https://g-f-v.org/2-aktualisierte-stellungnahme-zur-immunitaet-von-genesenen/) von einer einem Reinfektionsschutz und Schutz vor schweren Verläufen von mind. 6 Monaten jis 12 Monaten aus

    Vgl. Video zum BR-Sitzung
    https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=2015775

    3. Beschluss des BR
    https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2022/0001-0100/0008-22.html

    Höchst bedenklich ist und bleibt die Weisungsgebundenheit des RKI im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums als SV in eigener Sache (Verfälschung der Rohdaten) wenn die Gerichte nicht endlich kritisch hinterfragen, wie welche Zahlenwerke und Einschätzungen zustande kommen.
    Tun sie das nicht, benötigen wir sie auch nicht mehr. Dies sollte allen OVG-Richtern klar sein. Sie spielen mit dem Vertrauen in den Rechtsstaat. Wirmüssen dringend die Ausbildung und Besetzungspraxis der OVGs und des BVerfG überdenken und ändern.

    3.

    https://g-f-v.org/2-aktualisierte-stellungnahme-zur-immunitaet-von-genesenen/

      • Kristina Kanders auf 19. Januar 2022 bei 17:06
      • Antworten

      Danke für die Hintergründe.

      Wo sind die Wissenschaftler, die sich mal die paar Begründungen des RKI und der Gesellschaft für Virologie vorknöpfen?!
      Ich bin keine Fachfrau, aber es handelt sich um teils hausgemachte Studien die sich auf extrem dünnem Eis bewegen.
      Bei der RKI Entscheidung ist das (Gates-Foundation gesponserte) Imperial College mit dem Panikmacher Neil Fergusson verantwortlich, die zweite Studie sagt über sich selbst, dass noch zu wenig Daten vorliegen und der dritte Punkt referenzt zum Hauseigenen Bulletin.
      Die Aktuallisierung der Gesellschaft für Virologie listet immer noch die Studien, die belegen, dass natürlich Immune einen viel besseren Schutz haben als Geimpfte. Es müsste ein leichtes sein, für eine/n Fachmann/frau das zu widerlegen.

    • Gregor A. Panitz auf 17. Januar 2022 bei 16:55
    • Antworten

    Wie hat es Jan Fleischhauer gesagt
    „Ich bin raus“

    Ich bin am 03.12.2021 positiv getestet auf das Corona Virus und konnte wenigstens für 6 Monate den Status vorzeigen. Hier hatte ich mehrfach gedacht und zwischen den Zeilen gelesen, dass darüber nachgedacht wurde diesen zu verlängern seitens der Politik.

    Dann diese Meldung

    Meine Frau gibt ihren Beruf auf sie ist in einem Heilhilfsberuf tätig und sucht eine neue Möglichkeit. Wirklich traurig, dass so etwas in Deutschland passiert.
    Ich habe meinen Schluss gezogen, denn ich werde mit den Konsequenzen leben. Ich werde mich nicht impfen lassen und werde rechtlich meine Möglichkeiten ausschöpfen.

    Die Frage zu dem Genesenstatus werde ich rechtlich überprüfen lassen und in letzter Instanz auswandern, wenn alle Stricke reißen sollten.

  23. Für diese Verordnung gibt es keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage. § 28c IfSG ermächtigt die Landesregierungen, die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen zu übertragen übertragen, aber nicht die Bundesregierung. Für die Untervollmacht des RKI fehlt der Budnesregierung also die gesetzliche Legitimation. Die Verordnung vom 14.01.22 ist demnach in diesem Punkt nichtig.

      • Frank TB auf 18. Januar 2022 bei 13:06
      • Antworten

      Guten Tag Herr Dr. Müller (Ihr „Macht weiter!“ in dieser SPIEGEL-Reportage vom Anfang September hat mich nachhaltig beeindruckt),

      Sie hatten am 04.01. beim Verwaltungsgericht Darmstadt Klage eingereicht, als Genesener mit einem Geimpften gleichgestellt zu werden und jetzt Ihren Schriftsatz um eine Stellungnahme zu der Reduzierung des Genesenen-Status erweitert, wie Dr. Peter F. Mayer / http://www.tkp.at ausführlich berichtete. Reicht jetzt diese zusätzliche Stellungnahme dahingehend, dass das VG diese bei der Urteilsfindung auch berücksichtigen wird? Danke, dass Sie einen Musterprozess führen.

    • Holger Vandenhag auf 17. Januar 2022 bei 15:39
    • Antworten

    Wir bekommen unser altes Leben nur zurück, wenn wir auf die Straße gehen. Das Ausweinen hier tut gut, ist aber zu wenig. Es sollten Millionen sein, eine nicht mehr enden wollende Karawane an Menschen, die auf allen Straßen in der Republik protestieren müssten. Das man dadurch Verkehrswege blockiert, und damit das Land zwangsweise in die Knie zwingen könnte, will keiner… Diese Schweigemärsche sind zu wenig, beeindruckt nicht wirklich die da oben. Zumal am nächsten Morgen alle diese Spaziergänger wieder gehörig, fleißig mitmachen, arbeiten gehen mit Test und Maske, sich einfügen. Wie durch ein universelles, göttliches Zeichen hin, sollten sich alle ca. 30 % der Bundesdeutschen, die diese Corona Massenpsychose stoppen wollen, in Bewegung setzen, ihre Arbeit niederlegen und auf die Straßen gehen, solange bis es aufhört.

    • A. Iehsenhain auf 17. Januar 2022 bei 15:09
    • Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ein enger Freund von mir machte Anfang Dezember eine Corona-Infektion durch und der Genesenstatus gilt seit 3. Januar 2022 bis eigentlich 3. Juni 2022. Ist dieser also nunmehr hinfällig?

    • U. Kuklinski auf 17. Januar 2022 bei 14:39
    • Antworten

    Selbst IPbpR Artikel 4 (2) verbietet diese gröbste Eingriffe. Wenngleich das Zivilprozeßrecht de Verfolgung von Menschenrechts-/VN-Rechtsverletzungen nicht hergibt, ist doch klar anzumerken, daß es sich beim IfSG um ein Gesetz handelt, welches schon in der Bezeichnung „beim Menschen“ den Geltungsbereich beim Menschen erklärt. Verordnungen, die auf das IfSG beruhen, gelten ergo nur beim Menschen. Wenn diese Verordnungen in vor- und überstaatliche Menschenrechte eingreifen, sind sie schlichtwegs illegal und nichtig ex tunc und ex officio

    • Mooloolaba auf 17. Januar 2022 bei 14:36
    • Antworten

    Danke, jetzt kann ich nun doch in den Urlaub ohne die Quarantäne zu befürchten 🙂

    • Dr. med. Susanne Lehmkuhl-Eichhorn auf 17. Januar 2022 bei 14:32
    • Antworten

    Die Impfpflicht und die Änderung des Genesen-Status sind für mich nur noch ein Pflasterstein im gesamten Muster.

    Ich werde zum 16.03.2022 meinen Praxisschlüssel umdrehen, dann ist aus die Maus. Ich werde irgendwie überleben, aber ich prostituiere mich nicht für so ein System und setze mein Leben aufs Spiel.
    Weder werde ich mich selbst anzeigen, dass ich nicht mit diesen Stoffen injiziert bin – ich hasse mittlerweile wirklich das Wort „Impfung“ im Zusammenhang mit dieser neuen Technologie, denn das sind keine Impfstoffe – noch werde ich dem Gesundheitsamt die Genugtuung geben, mir ein Betretungsverbot etc. meiner eigenen Praxis auszusprechen (und ich arbeite komplett allein, ohne Helferin oder Reinigungskraft etc.). Aber sie werden das trotzdem tun.

    Für mich stehen mittlerweile ganz andere Überlegungen im Vordergrund – warum so unbedingt diese Impfpflicht, im Endeffekt ja für alle, die werden das durchwinken.
    Und wer soll das alles zahlen, die Arbeitsausfälle durch positiv getestete, die Exstenzen, die k.o. gehen und Unterstützung vom Staat beantragen und dann die Kosten im Gesundheitswesen, die ja nicht sinken werden durch diese Injektionen, durch die Impfschäden, die wir langfristig ja noch gar nicht uns ausmalen können. Die aber vermutet immens sein werden.

    Ich bin dabei auf einem Artikel bei reitschuster.de gestoßen, der vielleicht Einiges erklärt – und bei dem mir dann so richtig die Haare zu Berge standen.
    https://reitschuster.de/post/ausufernde-gesundheitskosten-enteignung-mit-ansage/#disqus_thread

    Bzgl. Genesen-Status:
    ja, auch zuvor waren es nur 5 Monate und jetzt sind es gut 2 Monate, denn erst ab 28 Tage nach dem positiven PCR-Test gilt der Genesenen-Status, und endet nach 90 Tagen NACH dem positiven PCR-Test. Wie oben schon beschrieben 90 – 28 = 62 Tage.

    Und da das RKI das ja jetzt vogelfrei bestimmen kann, wird es bestimmt demnächst lauten:
    Genesen ist man ab 28 Tage nach dem positiven PCR-Test und das gilt dann bis max.28 Tage und 1 Stunde nach dem positiven PCR-Test – oder so ähnlich 🙁

    Allen weiterhin gutes Durchhalten, ich denke, dass auch analoges Vernetzen wichtig ist. Denn keiner kann abschätzen, wie lange dieser Wahnsinn noch anhält.

    Viele Grüße, Dr. med. Susanne Lehmkuh-Eichhorn

      • Hartmut Friedrich auf 17. Januar 2022 bei 14:56
      • Antworten

      Touche, Frau Dr. Lehmkuhl-Eichhorn.
      Ich frage mich allerdings schon lange, warum es Ärzte gibt, die Verfechter dieser „mrna-Impfungen“ sind. Gerade ein Arzt sollte doch auf Grund seiner Vorbildung am ehesten in der Lage sein, die Unsinnigkeit dieser mutmaßlichen Impfung zu erkennen.
      Aber wahrscheinlich ist es ähnlich wie bei der Brufsgruppe der Juristen.

        • Freywald auf 17. Januar 2022 bei 20:35
        • Antworten

        Diesen Ärzten unterstelle ich einfach nur Profitgier.Es ist ja allgemein bekannt wurde,wieviel für jede einzelne Impfung abgerechnet wird. Um den hypokratischen Eid geht es denen doch schon lange nicht mehr.

          • Bettina Christiane auf 19. Januar 2022 bei 15:52
          • Antworten

          Für eigene juristische Texte habe ich schon früher mal recherchieren wollen, wieviel ein Arzt,( bzw. diejenigen die von diesem delegiert worden sind um die „Impfung“ durchzuführen, was ja nur eine bestimmte Berufsgruppe tuen darf, –
          habe neulich gelesen, das in einem Behindertenheim die Menschen durch Soldaten geimpft worden wären, weiß aber nicht ob das stimmt)

          für eine „Impfung“ bekommt. Habe aber nur im www. gefunden das er oder sie pro angefangener Viertelstunde 35 Euro bekommen würde.

          Aber wie wird das gerechnet? Heißt das, wenn ich mit einer Impfung nach drei Minuten fertig bin, wieder neu gerechnet wird?
          Also Sie sehen nicht jeder weiß das. Bitte um Information.
          Lieben Dank.

        • Daniela Mayer auf 17. Januar 2022 bei 23:57
        • Antworten

        Bitte ihr Ärzte und Juristen, ihr Menschen mit dem Hintergrundwissen, die in der Lage sind fachlich, sachlich als Faktenchecker Angaben in ihrem Wahrheitsgehalt und Rechtmäßigkeit zu prüfen, bitte schließt euch zusammen und füttert das Volk mit den Pro und Kontras, mit den notwendigen Informationen damit noch deutlich mehr Menschen sehen, welches Unrecht geschieht und wie Faktenverdreher oder Unwissende ein System der Unterdrückung etablieren. Wie ist es nur möglich, dass so unglaubliche Übergriffe in unsere Freiheitsrechte auch nur versucht werden? Wie kann so etwas nicht zu Amtsenthebung und deutlichen Sanktionen der betreffenden Politiker führen? Und die Pharmaindustrie schweigt unsichtbar im Hintergrund. Wie kann man zulassen, zu dieser Impfung in Wortklauberei ob der Impfpflicht genötigt zu werden, ohne dass irgendwer für die möglichen Risiken einstehen muss!? Wo ist unsere Demokratie? Was sagt das Verfassungsgericht und der Bundespräsident dazu?
        Bitte helft uns mit fundierten Studien und verständlichen Zusammenfassungen, die die wissenschaftlichen, medizinischen, virologischen und rechtlichen Aspekte klar darstellen und deren faktische Folgen aufzeigen damit wir uns erheben und mit einem frischen Wind all diese menschenverachtenden Maßnahmen aufdecken und davon pusten. Lasst uns alle zusammenstehen, aus der gegenseitigen Verachtung, Lagerbildung und aus der Angst herauskommen und in Gemeinsamkeit gestärkt ins Licht treten! Denn wenn wir das jetzt nicht tun, wann sonst?! Viele haben so viel zu verlieren. Die Freiheit und das Recht auf Selbstbestimmung kann nur überleben, wenn wir ALLE uns jetzt gegenseitig stützen.
        Ich wünsche uns viel Kraft und ein Wiedererkennen der Macht der vielen Kleinen, die erinnert, was Demokratie meint.

      • Dr. med. Susanne Lehmkuhl-Eichhorn auf 17. Januar 2022 bei 14:58
      • Antworten

      Natürlich muss es heißen,

      Dr. med. Susanne Lehmkuhl-Eichhorn, nicht Lehmkuh-Eichhorn

      Obwohl – vielleicht sehen die Verantwortlichen ja mich und die vielen anderen als Kühe, die man melken kann.

      Wie auch immer, es scheint mir jetzt schon schwer zu fallen, meinen eigenen Namen richtig zu schreiben, Ich müsste wirklich mal wieder richtig schlafen, so tiefenentspannt – aber: Wunschdenken zurzeit.

        • Rabauke auf 17. Januar 2022 bei 16:49
        • Antworten

        Oder Sie sollten einen ausgedehnten Spaziergang machen, wirkt wirklich Wunderbar. Direkt positive Energie danach.

          • Dr. med. Susanne Lehmkuhl-Eichhorn auf 17. Januar 2022 bei 21:10
          • Antworten

          @Rabauke
          Spaziergänge mache ich jeden Tag 3x mit meinem vierbeinigen Praxisassistentin (Eurasier-Rüde). Sowie zusätzlich die Montagabendspaziergänge und die Samstagsdemos (immer mit Alex) und., und, und … ich bekomme bestimmt bald ein Zertifikat fürs professionelle Spazierengehen und mein Hund eines als „zertifizierter Demo-Dog“.

          Also daran kann es nicht liegen – aber das wissen wir ja alle, die sich engagieren, dass das alles immens viel Energie kostet. Besonders diese Hartnäckigkeit und Unberechenbarkeit der Akteure.

          Aber – trotzdem nicht aufgeben. Ich sehe es auch so – diskutieren und sich hier austauschen und auch anderswo tut immens gut und hilft auch, immer wieder zu spüren, dass man nicht allein ist.
          Aber DIE müssen uns sehen – daher gehe ich ja auch so viel spazieren und „Spazieren“ :).

          @Hartmut Friedrich
          In unserer Berufsgruppe hat die immens gute Inszenierung der ganz zu Beginn verursachten Angst- und Panikmache – die psychologisch 1A war, um die Menschen erst einmal in Schockstarre zu versetzen, um sie dann relativ wenig kritisch hinterfragend gut lenken zu können, und zwar fast alle – genauso funktioniert, wie bei allen anderen auch.
          Auch ich hatte zunächst wirklich Angst, aber vor allem davor, dass dieses Virus ggfs. wirklich komplett eine „Komposition“ ist – und damit ggfs. eben nicht dem natürlichen Weg der allmählichen Abschwächung in Bezug auf die Schwere der verursachenden Krankheitssymptome gehen wird.

          Aber ich hatte gehofft, dass bei den meisten meiner Kollegen und Kolleginnen – wie bei mir auch – dann auch nach dem Lockdown, und nachdem international die ersten Zahlen da waren sowie ja schon einige Ungereimtheiten aufgedeckt wurden, und besonders als diese „Impfstoffe“ angepriesen wurden wie die einzig wahren Heilsbringer, dass doch wenigstens da das Denken wieder einsetzt, das Hinterfragen, das kritisch sein und das medizinische Wissen wieder hervorgeholt wird.
          Schließlich hatten wir das alles ja schon mal in Kurzform mit aus dem Boden gestampften Impfstoffen bei der Schweinegrippe – auch mit im Verlauf schweren Nebenwirkungen ( z. B. Narkolepsie).

          Aber – nix da – leider falsch gehofft. Bis heute kann kein logisches Argumentieren und Vorweisen von Studien mit validen Daten oder sonstiges Aufzeigen von Fakten die Kollegen und Kolleginnen aus ihrer eingeschlagenen Bahn werfen.
          Sie „impfen“ und machen PCR-Abstriche, und ansonsten häufig ganz wenig medizinische Versorgung – ist auch gar keine Zeit mehr für da. Jedenfalls bei uns vor Ort läuft das vielfach so. Das ist nicht nur traurig, sondern z. T. tragisch für die Patienten, wenn sie denn wirklich einen etwas heftigeren Verlauf haben und Mutter Seelen alleine zu Hause sitzen und nicht behandelt werden!
          Ich habe einige dieser Patienten, die von ihren eigentlichen Hausärzten NICHT behandelt wurden, bei mir in der Praxis.

          Eigentlich ja ein Armutszeugnis für diese Hausärzte – aber: ich bin die Gefährderin, da ich ja weder selbst diese Stoffe injiziere, noch selbst injiziert bin.

          Schon eine komische Welt – nein eine grausame, anders kann ich das nicht bezeichnen.

            • Mary G. auf 17. Januar 2022 bei 23:47

            Liebe Frau Dr. Lehmkuhl-Eichhorn,

            schauen Sie sich doch einmal die Arbeit von Frau Dr. Elke Austenat an! Vielleicht ergeben sich für Sie beide positive Synergieeffekte!

            Herzliche Grüße und wunderschöne Spaziergänge aus Fürth!

            P.S. Suchen gerade nach einem „mutigen“ und fähigen Anwalt der mit uns genau dieses Thema (zeitliche Befristung Genesenennachweis) angeht! Gerne melden!

            • Dr. med. Susanne Lehmkuhl-Eichhorn auf 19. Januar 2022 bei 0:21

            @ Mary G. , 17.Januar 23:47

            Frau Dr. Austenat ist mir bekannt.
            Die Laboruntersuchungen, die sie empfiehlt oder beschreibt, kann man ja auch machen lassen., wenn man möchte.

            Es ist nur die Frage, was sie als Patient/als Bürger damit dann anfangen. Es ist aus meiner Sicht nur etwas, was man für sich selbst wissen will – also habe ich einen Immunität bzgl. SARS-CoV2 u./o. Kreuzimmunität.

            Akzeptiert wird nix davon – also bei DEN Verantwortlichen und deren Bundesinstitute. Gilt nur der PCR-Test oder die Injektionen – für gewisse Zeit, wie wir ja wissen.

            Ich stelle auf Grundlage der Ergebnisse bzgl. T-Zell-Immunität oder AK-Titer-Bestimmung auch keine Zertifikate aus, Fr. Dr. Austenat macht das, so weit ich weiß. Aber damit hat man dann immer noch keinen Freifahrtschein. Weil es ja nicht anerkannt wird.

            Und – will man den? Ich NICHT!
            Noch einmal – ich beweise niemandem, dass ich gesund bin, wenn ich gesund bin. Und wenn ich keine Symptome habe, kann ich auch niemanden anstecken.
            Ich will dieses Narrativ nicht bedienen – öffentlich nicht mit Schnelltest, nicht mit PRC-Test, nicht mit Immunstatus.

            Wenn, dann mache ich für mich alleine – um es für mich zu wissen – einen Schnelltest, oder lasse in einem der Labore die T-Zell-Immunität bestimmen.
            Aber NICHT, um mir damit einen Genesenen-Status oder sonst was ausstellen zu lassen, was dann auch noch digitalisiert werden muss. –
            Geht bei mir gar nicht – ich habe kein Smartphone, und will auch das nicht, solange es noch einfache Handys gibt.

            Ich finde das trotzdem sinnvoll, was Fr. Dr. Austenat da macht, zu schauen, wie viel Menschen denn in so einer Gruppierung eine Immunität, ggfs. auch Kreuzimmunität, schon aufgebaut haben. Aber eben als Studie, nicht um es zu nutzen und das Narrativ zu bedienen.

            Ich werde kein Geschäft oder Restaurant oder Sonstiges betreten, was bei 3G oder 2G oder sonst was mitgemacht hat. Auch nicht, falls der Irrsinn irgendwann vorbei sein sollte. Ich habe mir die Geschäfte etc. bei uns gemerkt. die das machen. Und ich kenne einige Leute, die auch so vorgehen.
            Jeder kann sich wehren, aber die meisten machen leider immer noch mit.

            Es ist so schön einfach, ebeneinfach mit zu schwimmen und nicht selber nachzudenken.

            Und trotzdem gibt es auch Situationen , wo ich absolut verstehe, wenn sich jemand „impfen“ lässt.
            Z. B. bei Paaren, die noch kleine Kinder haben. Ich kenne welche, die quasi gelost haben, wer sich „opfert“ und diese Injektionen über sich ergehen lässt, falls die Kleinen mal ins Krankenhaus kommen. Denn ansonsten müssen Mama und Papa draußen vor der Tür bleiben in den meisten Kliniken , d.h. die Kinder abgeben, GRAUSAM – sowohl für die Kids als auch die Eltern.

      • Manuela auf 17. Januar 2022 bei 15:56
      • Antworten

      Liebe Frau Dr. Lehmkuhl-Eichhorn,

      Ihre Kommentare hier auf der Seite, lese ich immer mit großem Interesse.

      Was die Bezeichnung Impfung betrifft, habe ich mich schon im Frühjahr 2021 mit folgender Begründung an die alternativen
      Medien gewandt. Keine Resonanz, auch wenn deren Handwerkszeug die Sprache ist, habe ich keine Sensibilierung erreichen können.

      Definitionen sind für den zukünftigen Diskurs wichtig und es wäre unklug Begriffsbestimmungen bloß als eine Frage der Wortbedeutung oder das Bemühen um Genauigkeit als kleingeistig abzutun.
      Um für die zukünftige Diskussion eine methodische Abhandlung zu diesem Thema aufbauen zu können, sollten wir die von den Pharmakonzernen, Politikern, medizinischen Einrichtungen und Medien irreführend und skrupellos verwendete Bezeichung „Impfung“ konsequent ablehnen.
      1. es ist eine experimentelle Genmanipulation
      Sowohl in der Argumentation als auch in der juristischen Bewertung macht es einen gewaltigen Unterschied, ob Menschen geimpft oder experimentell einer genbasierten Behandlung unterzogen werden.
      Ein genbasiertes Weltexperiment am Menschen !!!!
      (1) Hinweis auf Nürnberger Kodex von 1947

      Als kleine Argumentationshilfe :
      Es sind keine Impfstoffe, sondern experimentelle genbasierte Injektion, die Körperzellen werden durch diese mRNA- und DNA-Injektionen angewiesen, toxische Spikeproteine zu synthetisieren.
      Hier geht es deshalb nicht um einen Impfstoff, weil Impfstoffe verleihen definitionsgemäß Immunität und stoppen die Übertragung.

      Viele Menschen wiegen sich durch den Begriff „Impfung“ in Sicherheit und setzen diese Injektion einer Influenzaimpfung gleich.

      Wir sollten die semantische Retusche aus vielerlei Gründen beenden.

      (1) https://www.aerzteblatt.de/archiv/56634/Nuernberger-Kodex-Zehn-Gebote-fuer-die-Forschung
      Es ist wichtig, daß die Bedeutung nicht durch die manipulierten Befrifflichkeiten zu falschen Interpretationen führt. Deutliche Sprache benutzen, damit Fehlinterpretationen kein Spielraum gelassen wird.

      Ich bin der Meinung, daß es jetzt schon 5 Minuten vor 12 ist, um eine gesellschaftliche Debatte darüber zu beginnen, inwieweit
      wir überhaupt genetische Eingriffe beim Menschen zulassen wollen.

      Manuela von der Ehe

        • Daniela Mayer auf 18. Januar 2022 bei 0:07
        • Antworten

        Was sagt eigentlich unser deutscher Ethikrat dazu? Ich habe noch nichts von ihm vernommen. Ist nicht der gerade in Fällen von genetischen Eingriffen jeder Art DIE Instanz, die hier Stellung beziehen und sich zum Wohle der Menschen einsetzen müsste?

      • TB-Greiz auf 17. Januar 2022 bei 16:08
      • Antworten

      Hallo zusammen- aus dem „vorübergehenden“ Rote Laterne tragenden Thüringen. Es mutet alles ein wenig chaotisch an, was an ständig neuen und schwer einzuordnenden Maßnahmen und Nachrichten, fast täglich sich zuspitzende Verwirrung stiften soll. Schlechten Schlaf deswegen-das kenne ich auch. Ich habe da ein halbwegs wirkendes Mittel gefunden, was mich nicht gänzlich beruhigt und schon gar nicht in irgendeiner Weise optimistisch oder gar zukunftsfroh macht, aber immerhin ordnungsstiftend wirkt. Kurz mal rausgehen aus der Krise, draufschauen und einige andere kritisch Schauende treffen: z. B. Schirrmacher:“EGO-….“,Mirowski:“Untote leben länger“, Bardi:“Der Aufstand“ und vielleicht noch Bockelmann“:Das Geld“.
      Die wirkliche Konfliktlinie verläuft immer noch zwischen Arm und Reich und nicht zwischen geimpft und ungeimpft oder irgendwelchen anderen manipulativ erzeugten Polarisierungen. Keine Spaltungen zulassen und dem Neoliberalismus wo immer auf die Schliche kommen. Dafür kann man auch nachts mal wachbleiben.

    1. Meiner Einschätzung nach warum die mit aller Gewalt jeden Impfen wollen, was ich vor nem halben Jahr selbst noch als krude verschwörungstheorie abgetan hätte:
      Mikrochips
      Die Ehrlich Group hat seit 08/2021 ein neues Patent in den USA
      https://patents.google.com/patent/US11107588B2/en
      Ist kurz gefasst ein Netzwerk mit dem du durch dauerhaftes tracking mit Kontaktverfolgung eine „score“ zu deiner ID erzeugst, die quasi ausschlaggebend dafür ist wann du das nächste mal behandelt/geimpft wirst. Also der algorithmus sagt dir dann wann du krank wirst.
      Ziemlich beängstigend was da so drin steht vor allem wie vage alles formuliert ist.

      Spätestens seit sie an die Kinder, die jungen und die Genesenen wollen, müsste jedem klar werden, dass es hier nicht mehr um unsere Gesundheit geht.

      Trotz allem LG & alles Gute

    2. Ich ziehe meinen Hut für Ihre Entscheidung. Ich habe meinen Arbeitsplatz in der Pflege verloren, da mein Arbeitgeber beschlossen hat, aber dem 1.1.22 nur noch Geimpfte im Dienstplan zu berücksichtigen. Da ich leider noch in der Probezeit war, wurde ich sozusagen zum Bauernopfer. So wird dann auch der Druck auf andere ungeimpfte erhöht. Zuvor war ich in der Altenpflege tätig.
      Zu den ganzen Vorgängen sage ich nur, alle Arbeitnehmer sollten sich kollektiv krankmelden und sich diesem System verweigern. Der Protest auf den Straßen wird von der Politik nicht wahrgenommen und diskreditiert. Anders denkende sud der Wissenschaft werden mundtot gemacht. Wissenschaft kommt aber nur durch Diskurs und hinterfragen weiter. Ich werde ungeimpft bleiben. Es reicht dass ich dadurch meine Arbeit verloren habe. Ich möchte mir jetzt nicht zusätzlich noch meine Gesundheit durch eine Impfung ruinieren. Diskriminiert werde ich deshalb schon lange genug und zu holen ist bei mir auch nix mehr!

    • Cornelia Dürl auf 17. Januar 2022 bei 14:21
    • Antworten

    Eigentlich ist die ganze Rechnerei völlig bedeutungslos! Das Wichtigste ist, zu hinterfragen und wissenschaftliche und medizinische Grundlagen zu diesen Entscheidungen einzufordern! Wie die Wissenschaftler und Mediziner schon lange sagen, es kann nicht jahrelanges medizinische s Wissen von heut auf morgen über den Haufen geschmissen werden! Es fehlt hier jeglicher Evidenz! Politik kann sich darüber nicht hinwegsetzen, vor allem unsere nicht qualifizierten Politike, denen jegliches Verständnis hierfür fehlt! Wir sollten alle klagen gegen solche unbegründeten, schädigenden Erlasse!!

    • Rolf Gräfe auf 17. Januar 2022 bei 14:17
    • Antworten

    Bei unserem „Nicht-Rechtsstaat“ wird eine Klage nichts bringen.
    Eigentlich hilft nur „Ziviler Ungehorsam“:
    https://odysee.com/@BacktoBasics:e/87-Wir-sind-alle-David-ORI—Sarah-Bennett:d

    Rolf

      • Wat nu auf 20. Januar 2022 bei 13:16
      • Antworten

      Es muss geklagt werden, allein schon zur Dokumentation. Die Abstimmung mit den Füßen, lässt sich nicht mehr verhindern. Die 3,5 %Marke ist längst überschritten.
      Kurz vor dieser neuen Regelung dank § 20 A V ImpfschG konnte man von ca 20% Ungeimpfter Erwachsener ausgehen (ohne Imfgrundimmunisierung) Jetzt dürfte sich die Zahl der grundlos Benachteiligten extrem erhöht haben, so dass wohl 30 bis 40 % der Bürger dieses Staates ihrer im Grundgesetz verankerten Rechte beraubt sind.

    • Karlheinz Briz auf 17. Januar 2022 bei 14:08
    • Antworten

    Die Einschätzung zum bisherigen status im Artikel „Schon bisher war es rechtlich äußerst zweifelhaft, dass solche Regelungen, die eine extrem weitreichende Auswirkung auf die Grundrechtsausübung haben, nur in einer Verordnung der Regierung, statt in einem Parlamentsgesetz getroffen werden.“ gibt doch direkt den Anlaß, zu fragen: Ist das überhaupt Verfassungskonform? Wenn das bisher schon zweifelhaft war, könnte man doch jetzt mit noch mehr Berechtigung dagegen vorgehen, dass das RKI hier derartige Verfügungsmacht erhält?

    • Antonia Costella auf 17. Januar 2022 bei 14:05
    • Antworten

    Bitte Liebe Anwälte,
    WAS MÜSSEN WIR TUN, um diese Willkür Entgegen zu wirken.

    Praktische Hinweise von den Anwälte ist hier gefragt. Hier geht es nicht mehr um eine Person sondern um uns alle.

      • Anonym auf 19. Januar 2022 bei 13:21
      • Antworten

      Ja. Das frage ich mich auch.

    • GlennaK auf 17. Januar 2022 bei 14:02
    • Antworten

    Nicht nur der genesenen Status wurde halbiert, auch die Johnson und Johnson Geimpften stehen jetzt wieder ungeimpft da. Plötzlich ist diese Impfung nichts mehr wert. Bei uns in der Klinik betrifft dass das halbe Personal. Keiner will sich vor dem 15.3. noch einmal an die Spritze begeben, auch weil alles was derzeit zur Verfügung steht nicht gegen Omikron wirkt. Dieses angepasst Zeugs kommt nicht vor April, wenn denn überhaupt. Ich gehe auch lieber als mir das anzutun.

      • Martina Jenicke auf 18. Januar 2022 bei 2:12
      • Antworten

      Ganz genau, nun reicht es wirkich. Ich war noch am überlegen, ob ich mir als letzte Option Johnson geben lasse. Das bringt das Faß zum überlaufen. Tschüß Pflege und Danke für nichts

      • Martina Jenicke auf 18. Januar 2022 bei 2:50
      • Antworten

      Es kann ja wohl nicht sein, das jeden 2. Tag etwas anderes gilt. Erst gestern habe ich einen Sreenshot vom Paulehrlichinstitut erstellt bzgl. Johnson und Johnson. Und heute wieder etwas neues. Ich habe die faxen dick. Seid 23 Jahren in derPflege und muß so ein Chaos erleben. Ich gebe meinen Job auf, mit der Gefahr, in Armut zu leben. Und ich bin gespannt, wie meine andereren Kollegen, die gestern noch den Status genesen hatten, nun reagieren.

    • Sven Erik auf 17. Januar 2022 bei 13:32
    • Antworten

    Evidenzbasiert ist hier schon lange nichts mehr und noch nicht einmal mehr irgendetwas logisch nachvollziehbar.

    Die wichtigste Frage, die ich mir seit langer Zeit stelle ist, wie viele Menschen, die bereits einmal „infiziert“ waren, landen bei einer erneuten „Infektion“ im Krankenhaus oder auf der Intensivstation. Das müsste die einzige Messgröße oder der einzige Parameter sein, der hier zählen darf.
    Da man hierzu überhaupt keine Daten findet oder bekommt, scheint dies eher sehr gering oder fast nicht existent zu sein…
    Ergo: absoluter Nonsens

    1. Hallo, ich bin bereits zum 2. mal genesen, mein Sohn auch und ein Bekannter. Ich hatte 2Tage starken Schnupfen, das war alles. Mein Sohn hatte nur paar Stunden etwas Fieber, bisschen ko und etwas erkältet. Der Bekannte war auch nur einen Tag etwas rum gelegen. Ich finde es auch richtig schlecht, dass in Deutschland einfach keine Daten dazu erhoben werden! Wer ist besser geschützt, als jemand, dessen Körper den gesamten Virus kennengelernt hat? Ich kann mir diese Verkürzung des Zertifikates absolut nicht erklären! Die Gründe würden mich sehr interessieren!

        • Wat nu auf 20. Januar 2022 bei 13:21
        • Antworten

        Der Grund ist einfach. Es ist die Nötigung zur Einwilligung in eine experimentelle Behandlung. Wenn auch Sie sich nötigen lassen, gelingt es den Verantwortlichen die Spuren Ihrer Taten zu verwischen.

      • Daniela Mayer auf 18. Januar 2022 bei 0:33
      • Antworten

      Das würde mich auch sehr interessieren.

      Gibt es Zahlen, die die Ansteckungwahrscheinlichkeit von Geimpften und Impffreien gegenüber Anderen im Vergleich darstellen? Sind Geimpfte tatsächlich so viel weniger Viruslastträger und damit auch deutlich weniger infektiös?
      Weiß jemand darüber etwas. Ich habe keine fundierten Informationen finden können.

  24. Wofür haben wir eigentlich Grundrechte? Wofür haben wir einen Europarat? Wofür stehen Menschenrechte? Menschenrechte und Grundrechte sind n i c h t verhandelbar! Die Impfpflicht, Das neue Infektionsschutzgesetz, Impfpflicht für Pflegekräfte, Versammlungsverbote oder deren Auflagen und vieles mehr, ist schlicht Verfassungsfeindlich. Diese Volksvertreter, die keine sind, können alles das doch nur machen, wenn sie sich sicher sein können, dass die letzte Instanz, also das CDU-geführte Bundesverfassungsgericht, all diese Straftaten durchwinkt. Und damit sind wir tatsächlich – ich habe das bis vor 2 Jahren für unmöglich gehalten – beim Faschismus angekommen. Ab heute bin ich bei den Montagsspaziergängen regelmäßig dabei.

      • Ralf Hicks auf 17. Januar 2022 bei 17:43
      • Antworten

      Kurioserweise hat die Schweiz gerade erst den Genesenen-Status von 6 auf 12 Monate hochgestuft. Sind die Antikörper dort nachhaltiger als bei uns, evtl. durch die gesunde Bergluft?

      1. Ee geht nicht nur um die Antikörper. Sie sind sehr wichtig, aber eine natürliche Immunität bietet auch T-Zellen-Gedächtnis. Die Antikörper werden früher oder später abgebaut und das ist auch richtig so, sonst hätten wir unser Blut wie ein Stein. Aber die Erkrankten haben deutlich mehr Schutz, denn eine Impfung „simuliert“ nur die Erkrankung und liefert die Immunantwort auf einem Weg (Antikörperbildung). D.h. sogar die Genesene ohne Antikörper sind immun, sie haben ihr Zellengedächtnis. Und diese Immunität ist mindestens 1 Jahr „gültig“. Manche Wissenschaftler reden sogar von 2 Jahren.
        Nie wird eine Impfung so viel Schutz bieten wie eine Erkrankung, es wäre eine wissenschaftliche Sensation. Wenn es so weiter geht, werden bald die Immunologie Lehrbücher umgeschrieben oder dynamisch generiert (Ironie off).

  25. Meine Familie und ich sind eigentlich bis Ende März genesen. Ich war so froh darüber. Jetzt hat sich alles geändert. Bei einer Sammelklage bin ich auch dabei!!!

    1. Nicht verwechseln. Alte Bescheide haben weiter Bestand ! Das gilt erst ab Bescheid vom 15.1.22 , ab diesen Tag haben genesen Nachweise nur noch 90 Tage Gültigkeit.

        • Kerstin auf 17. Januar 2022 bei 20:59
        • Antworten

        Wo steht geschrieben, dass die alten Bescheide weiter gelten. Ich habe dies so eindeutig noch nirgendwo gelesen.

      1. Gibt es dafür eine sichere Quelle? Denn bisher konnte ich nur lesen, dass alle Bescheide (also auch alte) auf 90 Tage verkürzt werden.

        • Mathias auf 17. Januar 2022 bei 22:19
        • Antworten

        Ist das sicher? Ich bin seit 10.01 per Bescheid genesen und hätte diesen Status bis zum 11.06 und nicht wie aktuell bis 13.03.
        Danke und Gruß
        Mathias

      2. Mich würde auch interessieren wo es steht, das alte Bescheide ihre Gültigkeit behalten. Gibt es dazu Informationen?

      3. Alte Bescheide, die vor dem 15.12.2021 den Genesenstatus anzeigten, sind ebenso verkürzt auf 90 Tage. Schreiben von meinem Arbeitgeber, dass ich mich dann auch bis 15.3 impfen muss. Mein Genesenstatus begann am 13.12.2021

      • Antonia Costella auf 17. Januar 2022 bei 16:19
      • Antworten

      Bitte Info wie ich & andere sich an der Sammklage anschließen können. Mein Genesenstatus sollte am 02. Mai enden.

    2. Wir schließen uns ebenfalls sehr gerne einer Sammelklage an, unsere Zertifikate laufen ab Ende Januar

    • Dr. med. Michael Wolf auf 17. Januar 2022 bei 13:00
    • Antworten

    Ich bin selber Arzt, gerade an Sars-CoV-2 erkrankt und werde mich gegen diesen Schwachsinn / Willkür der Begrenzung des Genesenenstatus auf jeden Fall rechtlich zur Wehr setzen. Derzeit beantrage ich gerade den Genesenenstatus und lasse in 1 Woche meine Antikörper gegen des Nucleocapsid- und gegen Spike-Protein bestimmen als Ausgangswerte nach Impfung-Auffrischung-Infektion. Ich plane dann gegen den Bescheid vom Gesundheitsamt in Widerspruch zu gehen.

    Gibt es irgendeine Initiative zu einer SAMMELKLAGE? Der würde ich mich gerne anschließen! Vielen Dank!

      • GlennaK auf 17. Januar 2022 bei 14:05
      • Antworten

      Leider gibt es in diesem Land keine Möglichkeit zur „Sammelklage“ das gibt es nur in den USA, Großbritannien und, ich glaube, Kanada

      • Kristina Kanders auf 17. Januar 2022 bei 16:53
      • Antworten

      So weit mir bekannt kann man keine Sammelklage einreichen. Ich habe eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln anhängig, schon seit August 2021. Wir können gern sprechen.
      Auf Telegram habe ich den bisherigen Schriftverkehr hinterlegt. https://t.me/+_JqyPDk4wHZlMDg6
      Dort können Sie mich gern kontaktieren. Auch bin ich dabei eine Art Selbsthilfegruppe zu gründen. Gern mehr im persönlichen Gespräch.

      • Juergen auf 17. Januar 2022 bei 17:57
      • Antworten

      Hallo. Uns geht es als Familie ebenso! Sind seit Ende November genesen, nicht geimpft. Genau vor dem Hintergrund, uns einer eventuell unnötigen Impfung bzw. Impf-Serie mit medizinisch fundierten Daten zu entziehen, insbesondere auch wieder bei unseren Kindern, haben wir vor ca. 3 Wochen einen Antikörper-Test machen lassen und möchten diesen nach 3 Monaten wiederholen. Im Laborbefund stand, dass auf Antikörper auf das Nukleokapsid getestet wurde, Testmethode ECLIA, Hersteller ROCHE. Unser Hausarzt hat die Proben an das Labor geschickt und diese Methode bestimmt. Das Ergebnis ist ein Index, bei mir z.B. 52, bei unserem 12j Sohn 120(!). Momentan besteht bei mir das Problem, diesen Index in einen Vergleichswert nach Impfung (welche ja auf das Spike-Protein wirkt) in BAU/ml umzurechnen. Haben Sie hier mögliche Ansätze? Meine Internetrecherche (in ENG) führte mich gewissermassen vom Hölzchen zum Stöckchen. Es fällt z.B. auf, dass es x Studien zur Antikörper-Bestimmung nach Impfung gibt, aber so gut wie nichts nach Genesung. Verwunderlich ist zudem, dass es angeblich keine Daten zur Beurteilung einer vorhandenen zellulären Immunität geben soll. Ich kann mir das kaum vorstellen, dass man bei einer so grossen Zahl von 99,9x% der ehemals Infizierten (=Genesene) hierzu keine belastbaren Daten bzw. Studien durchgeführt hat. Oder werden diese nicht veröffentlicht? Zum Thema SAMMELKLAGE: Soweit ich als Nicht-Jurist weiss gibt es in D keine Sammelklage, sondern eine Musterklage eines Einzelnen, welche dann als Präzedenzfall hergenommen wird. Hatte gestern beim Lesen der Schocker-Nachricht den gleichen Gedanken, ob es einen RA gibt, der mich/uns hier vertreten würde, ohne die üblich hohen Gebühren je nach Instanz zu verlangen.

    • Peter Schneider auf 17. Januar 2022 bei 12:50
    • Antworten

    Wir schlendern hier gerade in eine totalitäre Coronadiktatur hinein und keiner scheint es zu merken. Alle verlassen sich auf Politik und Wissenschaft und diejenigen, die anderer Meinung sind, werden mundtot gemacht oder als rechtsradikale Staatsfeinde betrachtet…

  26. Das Beste (wenn ich es nicht übersehen habe):
    Weder von Lauterbachs Klitsche noch vom RKI gibt es Informationen, um welchen „aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft“
    es sich handeln soll. Das ist Kafka im Quadrat. Oder Luhmann.

    Die sogenannten Nachrichten vom Gebührenerpresserfunk ARD wollen ihr Publikum offenbar gar nicht mit dieser Petitesse belästigen.
    Mehrere Anfragen zum Thema sind hier zu finden:

    https://fragdenstaat.de/anfrage/genesenenstatus-7/

    https://fragdenstaat.de/anfrage/verkurzung-des-genesenenstatus-3/

    https://fragdenstaat.de/anfrage/studien-zum-genesenenstatus-fur-coronainfektionen/

    Danke, und bitte bleiben Sie an diesem Thema dran.

    P.S. Beim Azubi im Außenamt sind bereits mehrere Protestnoten aus Ländern, die ich aus Datenschutzgründen nicht nennen kann, eingegangen. Dort befürchtet man, dass die BRD sie in der Rangliste der Bananenrepubliken überflügeln will.

      • Thomas Zick auf 19. Januar 2022 bei 10:00
      • Antworten

      Ich habe mir erlaubt, die Anfrage zum Genesenenstatus (https://fragdenstaat.de/anfrage/genesenenstatus-7/) zu kopieren und habe in meinem Namen das gleiche angefragt:
      Hier die Antwort:

      „Bundesministerium für Gesundheit

      Sehr geehrter Herr xxx,

      zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

      Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 3 UIG und § 1 VIG sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet.

      Wenn kein Ausschlussgrund entgegensteht, haben Sie nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Information ist nach § 2 Nummer 1 IFG „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung“. Das bedeutet, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht betroffen ist, wenn sich – wie im vorliegenden Fall – eine Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet.

      Ihre Anfrage ist aus diesem Grund kein IFG-Antrag, sondern ein sonstiges Auskunftsersuchen und wurde daher an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation zur Bearbeitung weitergeleitet.

      Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken.. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte.

      Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html

      Es wird also (wie ich erwartet habe) an ein „Fachreferat“ weiter geleitet…

      Ob bzw. wann ich da eine Antwort erhalte, bin ich mal gespannt

    • Kallias auf 17. Januar 2022 bei 12:33
    • Antworten

    Das lese ich genauso und ich frage mich, wieso Anwälte, Richter und Staatsanwälte das anders interpretieren.

  27. Hallo,
    Ich bin auch genesen und finde es skandalös, wo und wie kann man rechtlich vorgehen, denn das beruht auf keiner wissenschaftlichen Basis.
    Grundsätzlich gilt es ja dann nur 2 Monate, da es erst 28 Tage nach positiv Test gültig ist. Unfassbar!

    • Sven Erik auf 17. Januar 2022 bei 12:17
    • Antworten

    Evidenzbasiert ist hier schon lange nichts mehr und noch nicht einmal mehr irgendetwas logisch nachvollziehbar.
    Die wichtigste Frage, die ich mir seit langer Zeit stelle ist, wie viele Menschen, die bereits einmal „infiziert“ waren, landen bei einer erneuten „Infektion“ im Krankenhaus oder auf der Intensivstation. Das müsste die einzige Messgröße oder der einzige Parameter sein, der hier zählen darf.
    Da man hierzu überhaupt keine Daten findet oder bekommt, scheint dies eher sehr gering oder fast nicht existent zu sein…
    Ergo: absoluter Nonsens!

    • Thomas Thiede auf 17. Januar 2022 bei 12:15
    • Antworten

    Es handelt sich leider doch um eine Falschmeldung, weil es bei den 90 Tagen nur die Frist zwischen Positivem Test und Antrag auf Genesenen-Attest geht. Ich bitte, dringend um Überprüfung der Nachricht, da im Netz bereits bereits jetzt große Verwirrung entstanden ist. Wenn eine Verkürzung der Geltungsdauer des Genesen-Attests eingetreten wäre, würde das auch längst im Mainstream Thema sein.

      • Thomas Fetsch auf 17. Januar 2022 bei 16:01
      • Antworten

      Ich halte das nicht für eine Falschmeldung. Die Regelung in § 2 Nr. 5 COVID-19-SchAusnahmeV ist eindeutig, da dort geregelt ist, welche Anforderungen ein Genesenennachweis erfüllen muss, um als „Genesenennachweis“ im Sinne sämtlicher Bestimmungen der Coronaregelungen anerkannt zu werden. Es ist auch eindeutig erkennbar, dass die frühere Regelung hier einen 180-Tage-Zeitraum enthielt, während nunmehr durch Verweis auf das RKI der von dort geregelte Zeitraum maßgeblich ist, derzeit also 90 Tage nach Ablauf des Testtages des positiven PCR-Testes. Dass dieser Zeitraum identisch ist mit dem Zeitraum, ein Genesenenzertifikat zu erlangen, ist folgerichtig. Da Sie ein solches Zertifikat bis zum 90. Tag nach dem Testtag nutzen dürfen (bislang 180 Tage), dürfen Sie natürlich auch noch am letzten Tag der Gültigkeit einen solchen Antrag stellen. Das am 90. Tag beantragte Zertifikat ist dann halt nur noch an diesem einen Tag gültig. Aber nur weil es bald nicht mehr gültig ist, darf der Antrag ja nicht zurückgewiesen werden.

      Dass die Änderung der Zeitdauer (bzw. die flexible Handhabung der Gültigkeitsdauer) auch gewollt ist, kann man der Begründung der Verordnungsänderung entnehmen, die eindeutig ist: “ Damit wird sichergestellt, dass einem gültigen Impf- und Genesenennachweis ein tatsächlich hinreichender Impf- oder Immunschutz zugrunde liegt.“ Die Änderung hat also (zumindest nach außen) den Zweck, die Zeitdauer der Gültigkeit flexibel an die Dauer des bestehenden Immunschutzes anzupassen. Inzwischen hat die Änderung ja auch weithin Niederschlag in der Presse gefunden.

      Dass man mit der zeitlichen Verkürzung als Genesener faktisch nur einen sehr geringen Zeitraum hat, in dem man den Status als Genesenen verwenden kann, dürfte klar und auch eindeutig gewollt sein. Auffällig ist ja auch, dass das RKI umgehend eine verkürzende Regelung getroffen hat – ohne dies evidenzbasiert zu begründen.

      Als Jurist bin ich inzwischen nur noch fassungslos, in welcher Weise hier durch die Hintertür durch Grundrechte geschützte Freiheiten handstreichartig beschnitten werden.

    1. Den Genesenenstatus gibt es aber vom Gesundheitsamt mit Ablauf der Quarantäne. Den muss man nicht extra beantragen.

      • Stefan auf 17. Januar 2022 bei 19:58
      • Antworten

      https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html
      Hatte ich auch erst so interpretiert – ist leider nicht so. Hier schwarz auf weiß!

      • Günter Baumann auf 17. Januar 2022 bei 20:11
      • Antworten

      https://youtu.be/FQAeEtDCKyI hier die Antwort aus den Mainstraem

    • Klaus Jacobi auf 17. Januar 2022 bei 12:14
    • Antworten

    Hier wird über Jahrzehnte gesichertes medizinisches Wissen, dass nämlich eine Viruserkrankung durch die so genannten Gedächtniszellen des Immunsystems eine lebenslange Immunität verleiht, einfach mal so durch „Politiker“ außer Kraft gesetzt. Es wird immer bizzarrer. Das Ziel dahinter ist völlig klar. Alle müssen geimpft werden, früher oder später! Dies auch, damit es irgendwann keine Kontrollgruppe mehr gibt ohne Impfschäden!

    1. Die wird es aber geben:
      http://vaxcontrolgroup.com/

      • G. Dittmer auf 17. Januar 2022 bei 20:25
      • Antworten

      Genauso sehe ich das auch und die Studien , die zur Begründung herangezogen wurden stammen beide aus England und die eine vom Imperial College unter der Mitwirkung von Neill Ferguson ( dachte der währe dort schon vor einiger Zeit entlassen worden, wegen groben Fehlverhaltens ), dem Panikmacher NR. 1 in UK.

  28. Sie ziehen es einfach durch und die wenigsten machen sich überhaupt Gedanken darüber.
    Solange die 90% hörigen Deutschen nichts merken, ….

      • bundschuh auf 18. Januar 2022 bei 19:08
      • Antworten

      an ich: dürften inzwischen nur noch max.60 % sein. Quote sinkend, mehrere Mio. Menschen,zweifach geimpft, gelten ab sofort als ungeimpft. Erkenne in meinem Umkreis steigenden Hass auf das Regime.

    • Monika H. auf 17. Januar 2022 bei 12:07
    • Antworten

    Ich frage mich inzwischen wirklich, wozu ich mal Jura bis zum Prädikatsexamen studiert habe. In der Hinsicht ist für mich inzwischen eine Welt zusammengebrochen. Tiefste Eingriffe in die Grundrechte werden lapidar nicht mal mehr im einfachsten Verordnungswege vorgenommen, nein, ein Sachbearbeiter einer nachrangigen Gesundheitsklitsche bestimmt für den Souverän der Bundesrepublik Deutschland eine Bedingung, unter der er seine vollen Rechte genießen darf. Von der deutschen Verwaltungs- und Verfassungs-Justiz erwarte ich uns keine Hilfe mehr, das habe ich mir abgewöhnt, damit ich nicht immer wieder neu enttäuscht werde. Auch die Impfpflicht, und sei sie auch noch so sachlich unbegründet und verfassungsfeindlich, wird kommen, und kein Gericht wird uns helfen. Aber danke an KriSta, Sie sind mein Leuchtturm im dichten deutschen Justiznebel.

      • Christoph L. auf 17. Januar 2022 bei 15:30
      • Antworten

      Bei mir hat’s nicht ganz für die Prädikatsexamina gereicht aber an den anlässlich der Zulassung zur Anwaltschaft geleisteten Eid fühle ich mich längst nicht mehr gebunden. Das war nämlich eine komplett andere Rechtsordnung und ein komplett anderer Staat dem ich mich 1997 verpflichtet habe.

  29. Es ist unfassbar, wie weit die „Arme“ der Impfstofflobby reichen bzw. welche Abhängigkeiten hier wohl bestehen?
    Wenn versucht wird auch über möglicherweise nicht legale Umwege gewisse Ziele zu erreichen – welch ungeheurer Druck führt vermutlich zu solchem handeln?

    • Agnes Egle auf 17. Januar 2022 bei 11:51
    • Antworten

    Legitimation!?
    Mich würde interessieren, auf welcher Grundlage (wissenschaftlich, medizinisch, oder ist es eher Stammtisch) diese drastische Kürzung erfolgt und greift?

    …und bei dieser Gelegenheit, vielen Dank an alle Mitwirkenden dieser höchst informativen Internetseite! Sie spenden Trost, Hoffnung und Durchhaltevermögen.

      • Yvonne auf 17. Januar 2022 bei 21:37
      • Antworten

      Offiziell wird die Kürzung begründet mit der schnellen Verbreitung von Omikron !

  30. Die Frage wie lange ein Genesenen-Status aufrecht erhalten bleiben kann muss medizinisch beantwortet werden. Es hängt von der Anzahl der Antikörper ab.
    Daher kann diese Frage niemals pauschal beantwortet werden.
    Warum nun still und leise von sechs Monaten auf drei verkürzt wird ist politische Willkür, zumal die Schweiz den Status auf 12 Monate verlängert.
    Das ist nicht mehr nachvollziehbar. Der Rechtsstaat ist abgeschafft und an seine Stelle ist die Willkür nach Gutsherrenart getreten.

    1. Ich bin weder geimpft, noch genesen, tatsächlich kam ich bisher gut durch die Pandemie.
      Was hier veranstaltet wird ist meiner Meinung nach nur noch eine Hexenjagd um alle Menschen zu dieser angeblichen Impfung zu zwingen.
      Falls jemand was von einer Sammelklage weiß dann bitte melden ich wäre auch dabei. Es muss doch möglich sein sich gegen diese Willkür, fern jeglicher wissenschaftlicher Normen & Werte zu wehren.
      Bin leider nicht vom Fach doch hier sind doch sicher viele Leute feiern ne Ahnung haben was rechtlich möglich ist. Also meldet Euch

    • Reni D. auf 17. Januar 2022 bei 11:33
    • Antworten

    Ich bin als Genesene fassungslos und kann mich den Meinungen hier nur anschließen. Ich würde mich einer Sammelklage gern anschließen.

  31. Dies ist kein Rechtsstaat mehr. Kanzler in Cum Ex Skandal verwickelt pp.
    Diese Giftstoffe haben eine bedingte Zulassung und sind weder ausreichend erforscht noch können sie diese Krankheit verhindern. Auch gespickte können sich und andere anstecken. Damit dürfte eine Impfpflicht wohl nicht zulässig sein.
    In einem Land wo Gesunde gejagt werden, mag ich nicht mehr leben.
    Wo bleiben hier die Jurusten, die dieses ganze beenden könnten.

      • Hanna Gebhardt auf 17. Januar 2022 bei 15:14
      • Antworten

      Nicht die Juristen können diesen unhaltbaren Zustand beenden, sondern das Volk, indem es aufsteht, auf die Straße geht und bei diesem nationalen „Gehorsams- bzw Intelligenztest“ einfach nicht mehr mitmacht!!!

      • Roscher auf 17. Januar 2022 bei 20:09
      • Antworten

      Es endet , wenn keiner mehr die Maßnahmen befolgt und seine Ängste über Bord wirft .
      Doch die Angst und das angepasste Verhalten sind vorherrschend. SIE wissen es genau und können deshalb derart handeln .
      Im Staatsapparat und in den Geheimdiensten arbeiten überall Psychologen, Soziologen, Juristen etc. Sie werten jegliche Datenströmen und wissen mehr über uns ,unserer Verhalten und unser Denken als wir selbst . SIE wenden all ihre Erkenntnisse gnadenlos an !

    1. Liebe Petra,
      ich denke da hilft nur noch ziviler Ungehorsam, sonst nimmt dieser Wahnsinn kein Ende. Von Tag zu Tag werden die Anordnungen absurder und so lange alle brav mitmachen wird das immer so weiter gehen. Das Einfachste wäre, wenn alle bzw sehr viele sich einfach krankmelden, geht ja ohne weiteres für ein paar Tage. Denn der Protest auf der Straße führt zu nichts, die Teilnehmer werden lediglich diskreditiert.
      Und überhaupt was will man von der SPD erwarten, die von Pfizer und Microsoft gesponsort wird? Vom RKI das eine großzügige Spende von „Bill“ erhalten hat? Von einem Ethikrat, der Mitglieder mit Verbindung zu Pharmafirmen hat? Es wird aller höchste Zeit, dass mal alle aufwachen. Erst hat es „nur“ die Ungeimpften getroffen. Nun sind die Genesenen dran. Es wird immer willkürlicher und alles ohne wissenschaftliche/ juristische Grundlage!

      • jost fritz auf 18. Januar 2022 bei 19:35
      • Antworten

      Karin: Gerichte werden sehr selten ohne Kläger automatisch tätig.- Wo kein Kläger, da kein Richter. Viele halten hier unser Rechtssystem per se für korrumpiert. Das halte ich für falsch. Dort wo die Justiz– im Sinne des Regimes urteilt–, wird großes Tamtam gemacht, die MSM brüllen laut auf. Der Durchschnittsbürger erschrickt und gerät in gefühlte hilflose Unrechts- Panik. In anderen Fällen werden richtige Urteile und Wahrheit verschwiegen, unterdrückt, negiert etc. Hausdurchsuchungen, sogar bei Richtern und gewaltsamer Verlust persönlicher Integrität folgen oft. Dies ist eine besondere Art von perfidem Lügen. Aber noch haben wir an Ihren Diensteid und die Gesetze gebundene und korrekt handelnde Justiz. Aber berechtigte Klagen müssen immer und unbedingt vorgetragen werden. Rechtsanwalt und— Rechtsschutzversicherung— sind heute wichtiger als ein Kurzurlaub oder 10 Hamburger und 20 Cola, den dafür bekommt man schon eine umfassende RV.
      Zu den Ärzten und Big-Pharma–die Ärzte werden m.E. von unsittlichem , Kapital-oder Prämien-gestütztem Drängen täglich bombardiert. Verschreibe X von diesem Präparat, dann erhälst du Y.
      Das ist kein deutsches Problem sondern International. Daher auch m.E das weltweite gefühlte Big-Pharma -Einfluss-Phänomen.bis hinein in das Regime.
      Aber der Krug wird brechen.

    • Romana Schaile auf 17. Januar 2022 bei 11:14
    • Antworten

    https://www.swr.de/wissen/corona-genesene-reinfektion-100.html Nach dem Impfen ist vor dem Impfen. Nach dem Lockdown ist vor dem Lockdown…

  32. Es ist falsch und stimmt gar nicht.

    • Kathrin Schmidt auf 17. Januar 2022 bei 10:56
    • Antworten

    Ist es Kompetenzkonfusion, die hier wirkt? Wir verhält sich dazu dieser Text, ebenso vom Wochenende? RKI? PEI? Warum schreiben die einen das Gegenteil dessen, was die anderen sagen? Im der Mitte etwa steht etwas zum Genesenenstatus … https://mbei.nrw/de/gueltigkeitsdauer-fuer-impfnachweise

    • Kallias auf 17. Januar 2022 bei 10:54
    • Antworten

    Liebe Anwälte!

    Ich kann in dem Text nichts über die Gültigkeit des Status finden, sondern lediglich, in welchem Zeitraum dieser Status ausgestellt werden kann.

    Soll hier durch eine Fehlinterpretation Stimmung gemacht werden?

      • G. Dittmer auf 17. Januar 2022 bei 20:28
      • Antworten

      Doch es stimmt, das RKI hat heute den Text ergänzt:
      Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise, mit Wirkung vom 15.01.2022:
      Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung muss aus fachlicher Sicht folgenden Vorgaben entsprechen:
      a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein
      UND
      b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen
      UND
      c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.
      Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben. (1) (2)
      (1) Neil Ferguson, Azra Ghani, Wes Hinsley and Erik Volz. Hospitalisation risk for Omicron cases in England. Imperial College London (22-12-2021)
      (2) UK Health Security Agency: SARS-CoV-2 variants of concern and variants under investigation in England. Technical briefing 34 https://www.gov.uk/government/publications/investigation-of-sars-cov-2-variants-technical-briefings

      Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.
      Stand: 17.01.2022

    • Robert auf 17. Januar 2022 bei 10:48
    • Antworten

    Zumal das RKI vor kurzer Zeit eine Finanz Auffrischung von der Belinda& Gates Stiftung in Höhe von knapp unter 500 Millionen erhalten hat.
    Hat einen ziemlich faden Beigeschmack daß , das RKI nun entschieden darf über die Dauer des Impf-Genesenstatus.

      • Bernd Blase auf 17. Januar 2022 bei 17:59
      • Antworten

      Es sind „nur“ knapp 500000$ und keine Millionen. Beachtlich nichtsdestotrotz.

    • Kathrin Schmidt auf 17. Januar 2022 bei 10:42
    • Antworten

    Wie verhält sich dazu folgender Text: https://mbei.nrw/de/gueltigkeitsdauer-fuer-impfnachweise RKI? PEI? Dieser Text st auch vom Wochenende … In der Mitte etwa steht auch was zum Genesenenstatus, und zwar, dass er nicht mehr 6 Monate, sondern in Übereinstimmung it europäischem Recht 180 Tage gelten soll … Ist das Kompetenzkonfusion?

    • Katrin auf 17. Januar 2022 bei 10:28
    • Antworten

    Unfassbar!

    Ich würde am 14.01.22 positiv PCR getestet.
    Fälle ich jetzt (gerade so) noch unter Bestandsschutz? Gelte für 6 Monate als genesen?
    Oder bezieht die neue Änderung auf 3 Monate alle vorab positiv getesteten Personen mit ein?

    Weiß jemand Rat?

    1. Mein Kollege hat gerade mit dem örtlichen Gesundheitsamt telefoniert. Ausgestellte Genesenenscheine behalten demnach seine Gültigkeit.

  33. Auch von mir herzlichen Dank für die Zusammenfassung!
    Da ich selbst betroffen bin und eine Rechtsschutzversicherung habe stell ich mir die Frage ob es Sinn macht dagegen juristisch vorzugehen.
    Falls es hier einen Anwalt gibt der damit Erfahrung hat bitte melden.

    • Hanspeter auf 17. Januar 2022 bei 10:07
    • Antworten

    Ich sehe es so wie Frau Meyer:

    es ist nur das Zeitfenster für die Ausstellung angegeben.
    Nicht die Gültigkeit.

    Das ist nicht das gleiche. Man will damit ggf Trickserein vorbeugen.

    Also immer etwas Vorsicht in dieser aufgeladenen Zeit.

      • G. Dittmer auf 17. Januar 2022 bei 20:29
      • Antworten

      Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise, mit Wirkung vom 15.01.2022:
      Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung muss aus fachlicher Sicht folgenden Vorgaben entsprechen:
      a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein
      UND
      b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen
      UND
      c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.
      Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben. (1) (2)
      (1) Neil Ferguson, Azra Ghani, Wes Hinsley and Erik Volz. Hospitalisation risk for Omicron cases in England. Imperial College London (22-12-2021)
      (2) UK Health Security Agency: SARS-CoV-2 variants of concern and variants under investigation in England. Technical briefing 34 https://www.gov.uk/government/publications/investigation-of-sars-cov-2-variants-technical-briefings

      Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.
      Stand: 17.01.2022

    • Sabine R. auf 17. Januar 2022 bei 10:02
    • Antworten

    Diese Entscheidung entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage. Etliche Studien belegen mittlerweile, dass Genesene langfristiger und umfangreicher vor verschiedenen Corona-Varianten geschützt sind, als doppelt Geimpfte. Ebenso ist gut belegt, dass die Impfung bereits nach 3, 4 Monaten in der Wirkung nachlässt. Es müsste also genau umgekehrt sein – Impfausweis Gültigkeit 3 Monate, Genesenenstatus müsste verlängert werden auf mindestens 9, wenn nicht 12 Monate, wie in der Schweiz. Leider folgt man hierzulande aber eben nicht der Wissenschaft. Jetzt haben wir es gut belegbar schwarz auf weiß.

  34. Das darf nicht wahr sein.

    Wird dagegen vorgegangen ???
    So etwas darf ja nicht still u. heimlich an das Rki übergeben werden.
    In anderen Ländern wurde der Genesenstatus hochgesetzt auf 12 Monate. Wie in der Schweiz. Gesundheitlich sind alle Menschen gleich.

    Darf das Rki so etwas einfach machen ??

  35. Die Haftungsausschlüsse des RKI lt. Impressum der Internetseite schieben alle Bezüge auf das RKI ins Bedeutungslose für alle, die aufs RKI Bezug nehmen.

    • Silke Seyfert auf 17. Januar 2022 bei 9:39
    • Antworten

    Ich bin genesen und ich verstehe absolut nicht weshalb man keinerlei Antikörpertests zulässt. In anderen Ländern gilt man 12 Monate als genesen oder sogar lebenslang. Was unterscheidet die Krankheit hier von denen in anderen Ländern? Außer das wir die korruptesten in der Regierung haben die diese Beschlüsse beschließt. Der perfekte Schutz ist doch diese Erkrankung durchzumachen und Antikörper auf normalem Weg zu bilden

  36. Mein positiver PCR Test ist vom 14.01.22. Die Änderung tritt ab 15.01.22 in Kraft. Nach meinem Verständnis müsste ich einen Genesennachweis über 6 Monate bekommen, wie sehen das andere Menschen? Bin über Antworten sehr dankbar.

  37. Ich bin ehemaliger Beamter. Mit Rechtsstaat hat das ja schon sehr lange nichts mehr zu tun. Aber gerade beim Verweis auf irgendwelche Internetseiten in Bezug auf die rechtlichen Folgen der Einreise habe ich mich damals schon gefragt, wie auf dieser „Basis“ jemals irgendwelche rechtskräftigen Verwaltungsakte (wie z. B. Bußgeldbescheide) entstehen sollen oder können? Scheinbar wurde auch diese klar verfassungswidrige Praxis von den Gerichten niemals moniert, da der Zweck (uns vor der chinesischen Todesmikrobe zu beschützen) bekanntlich auch rechtlich jedes Mittel, den Bruch jeder semantischen und juristischen Logik heiligt. Und nun macht die Regierung halt damit einfach weiter. Ein unfassbares Totalversagen insb. der Judikative.

    • Uschi Mayer auf 17. Januar 2022 bei 9:08
    • Antworten

    Ich habe eine andere Interpretation der „fachlichen Vorgaben“. Es ist der Zeitraum definiert, in dem das Zertifikat ausgestellt sein muss. Vom Zeitraum der Gültigkeit steht da gar nichts. Bei uns gelten ja auch Zertifikate aus anderen Ländern und diese müssen eben auch in dem genannten Zeitraum erteilt worden sein. Zertifikate können danach außerhalb der 90 Tage nicht mehr ausgestellt werden .

      • Klaus Müller auf 17. Januar 2022 bei 9:44
      • Antworten

      Ich interpretiere es eigentlich auch so, frage mich jedoch, was dann der fachliche Hintergrund sein soll. Das ist doch eher ein formaler Akt, mit dem das RKI nichts zu tun haben sollte.

    1. so habe ich das auch verstanden…

      • sdfsdfsd auf 17. Januar 2022 bei 11:07
      • Antworten

      Interessanter Ansatz. Und kann man tatsächlich so verstehen, wenn man sich lediglich den 2. Teil auf der RKI-Website (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html) anschaut. Allerdings wird in dem Punkt c des 1. Teils beschrieben, dass es sich generell auf das Nachweisen einer Infektion bezieht (und nicht auf das Ausstellen des Genesenennachweises). Also wird das leider nichts…

      • Co-Autor des Beitrags auf 17. Januar 2022 bei 11:16
      • Antworten

      Nein, die Formulierung ist eindeutig. Es geht nicht um den Ausstellungszeitraum, sondern darum, dass „das Datum der Abnahme des positiven Tests … höchstens 90 Tage zurückliegen“ darf. Der PCR-Test ist der Anknüpfungspunkt für den Geltungszeitraum.

      • Carmen Schmidt auf 17. Januar 2022 bei 11:45
      • Antworten

      Ich verstehe das auch so. Gestern war auf der Seite vom Bundesrat sogar noch folgender Passus zu lesen – heute nicht mehr:

      Genesenenstatus 14 Tage nach Nachweis der Infektion
      Änderungen gibt es auch beim Genesenennachweis: Er wird im Einklang mit neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen nach 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der bestätigten Infektion gelten. Die Geltungsdauer wird im Zuge einer europäischen Vereinheitlichung geringfügig kürzer und statt sechs Monaten 180 Tage betragen.

      Ich glaube auch, hier wird absichtlich auf die nicht eindeutige Formulierung des RKI verwiesen!

      • Stefan Antoni auf 17. Januar 2022 bei 11:50
      • Antworten

      Sehr aufmerksam. Super. Es ist immer richtig (Gesetztes)-Texte zwei mal zu lesen. Einmal unter der Maßgabe: „Was steht da“? Dann nochmal unter der Maßgabe: „Was steht da NICHT?“ Von einer GültigkeitsDAUER steht da tatsächlich kein Wort. Das Ganze könnte wieder so eine Nebelkerze sein, die nur dazu dient, alle Welt etwas glauben zu machen, das in Wirklichkeit nicht so ist. Die gesamte Corona-Nummer ist so gestrickt. Von da her passt das genau ins Bild.

        • Dominik Hildebrandt auf 17. Januar 2022 bei 17:44
        • Antworten

        Doch, jetzt schon

        Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben. (1) (2)

        • G. Dittmer auf 17. Januar 2022 bei 20:30
        • Antworten

        Wurde heute ergänzt, man will es nicht glauben:

        Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise, mit Wirkung vom 15.01.2022:
        Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung muss aus fachlicher Sicht folgenden Vorgaben entsprechen:
        a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein
        UND
        b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen
        UND
        c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.
        Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben. (1) (2)
        (1) Neil Ferguson, Azra Ghani, Wes Hinsley and Erik Volz. Hospitalisation risk for Omicron cases in England. Imperial College London (22-12-2021)
        (2) UK Health Security Agency: SARS-CoV-2 variants of concern and variants under investigation in England. Technical briefing 34 https://www.gov.uk/government/publications/investigation-of-sars-cov-2-variants-technical-briefings

        Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.
        Stand: 17.01.2022

      • Dr. Hintergräber auf 17. Januar 2022 bei 12:04
      • Antworten

      Schon der geforderte Einsatz des PCR-Testes ist eine Unverschämtheit!
      Seit nunmehr Monaten wird selbst von der WHO, Fauci u.a.,
      wie weiland vom Erfindet und Nobelpreisträger Mullis dargelegt, dass dieser Test ungeeignet ist.

      1. Danke für diesen Hinweis!
        Ergänzend verweise ich auf den Artikel „Sensationelle Bestätigung von US-Gesundheitschef Dr. Fauci : PCR-Test kann Viren und ihre Übertragung nicht nachweisen“!
        (erschienen auf dem Blog „Fassadenkratzer“ am 15.Jan.2022)

    • J. Volkmer auf 17. Januar 2022 bei 9:08
    • Antworten

    Ich würde ebenso gerne gegen dieses Unrecht rechtlich vorgehen. Für die Nennung von Anwältin, die dies umsetzen würden, wäre ich dankbar. Kann nicht auch ein Staatsanwalt von sich aus dagegen vorgehen, weil hier Unrecht zu Recht gemacht wird?

    Mit besten Grüßen,

    J. Volkmer

    1. Liebe(r) J. Volkmer,

      das Netzwerk KRiStA vermittelt keine Rechtsanwälte. Sie werden aber sicherlich im Internet bzw. sonstigen digitalen Netzwerken fündig. Ihre zweite Frage können wir nur abstrakt mit dem Hinweis auf §§ 152 Abs. 2, 160 der Strafprozessordnung beantworten.

      Das KRiStA-Moderationsteam

    • Louise Sommer auf 17. Januar 2022 bei 9:06
    • Antworten

    Ich bin nicht sicher, ob das hier nicht eine missverständliche Formulierung des RKI ist.
    Gilt der Genesenen-Status nur 90 Tage? Oder muss der Antrag auf Genesenen-Status innerhalb 90 Tagen erfolgen?

    Auf der Website des Bundesrats steht nämlich was anderes:

    „Genesenenstatus 14 Tage nach Nachweis der Infektion
    Änderungen gibt es auch beim Genesenennachweis: Er wird im Einklang mit neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen nach 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der bestätigten Infektion gelten. Die Geltungsdauer wird im Zuge einer europäischen Vereinheitlichung geringfügig kürzer und statt sechs Monaten 180 Tage betragen.“

    http://www.bundesrat.de/iOS/v3/03_Plenum/plenum_kompakt_table.xml?view=renderXml

    • W. Mallek auf 17. Januar 2022 bei 9:01
    • Antworten

    Aber so wie es formuliert ist, geht es doch um die „fachlichen Vorgaben“ die für die Erstellung der Glenesenen-Bescheinigung erforderlich sind. Es darf ab 15.1. keine solche Bescheinigung mehr ausgestellt werden, wenn der PCR-Test mehr als 90 Tage zurück liegt. Das sagt doch nichts über die Gültigkeitsdauer aus…

    • Heike Mark auf 17. Januar 2022 bei 8:15
    • Antworten

    Wie kann man denn gegen diese „fachlichen Vorgaben“ als Betroffener rechtlich vorgehen?? Den Nachweis stellt ja auf Basis dieser Vorgaben ein Arzt oder eine Apotheke aus.

      • Co-Autor des Beitrags auf 17. Januar 2022 bei 11:17
      • Antworten

      Nein, die Formulierung ist eindeutig. Es geht nicht um den Ausstellungszeitraum, sondern darum, dass „das Datum der Abnahme des positiven Tests … höchstens 90 Tage zurückliegen“ darf. Der PCR-Test ist der Anknüpfungspunkt für den Geltungszeitraum.

    • S. Ludwig auf 17. Januar 2022 bei 7:47
    • Antworten

    Mir ist gänzlich unverständlich, warum ein Impfung zumindest noch für ein Jahr schützen soll, die natürliche Infektion aber nur drei Monate, das entbehrt jeglicher immunologischer Grundlage.
    Es mag Fälle geben, bei denen auch es auch nach kürzerer Zeit zu einer Reinfektion nach einer durchgemachten Infektion kommt, aber sicherlich nicht in der massenhaften Form wie die sogenannten „Durchbruchsinfektionen“ nach der Impfung.
    Zudem scheint es für die Wirksamkeit der Impfung inzwischen völlig ausreichend zu sein, wenn sie (zumindest teilweise) für einen gewissen Zeitraum vor schweren Verläufen der Erkrankung schützt (wenn sie schon nicht vor der Erkrankung schützt). Für wie lange schützt denn eine Erstinfektion vor schweren Verläufen, das müsste das RKI doch offen legen?
    Mir scheint das Ganze allzu durchsichtig, noch mehr Menschen sollen sich impfen lassen und eine natürliche Infektion darf keine Alternative sein.
    Interessanter Artikel: https://www.thelancet.com/journals/laninf/article/PIIS1473-3099(21)00676-9/fulltext

  38. Guten Tag,
    ich bin als Genesene fassungslos was hier passiert.
    Kann man juristische Schritte dagegen einleiten.
    Gibt es Anwälte die so etwas durchziehen würden?
    Mit freundlichen Grüßen
    Uta

      • Kristina auf 18. Januar 2022 bei 16:42
      • Antworten

      Am besten selbst klagen. Die meisten Anwälte sind nicht gut im Thema und kosten ein Heidengeld.
      Ich habe meine Klage auch in eigene Hände genommen. Meine bisherigen Schriftwechsel mit dem Verwaltungsgericht sind hier zu finden:
      https://t.me/+_JqyPDk4wHZlMDg6

      Und Prof. Werner Müller hat seine Klage ebenso online gestellt: https://www.prof-mueller.net/

      Da kann man schon eine Menge lernen.

      Viel Erfolg!

    • Peter Feuster auf 17. Januar 2022 bei 7:22
    • Antworten

    Wird Zeit das , die gesamte korrupte Regierung weg kommt ! Und zwar hinter Gitter

    1. An erster Stelle müsste Cum- Ex- Scholz in den Knast.

      • Bernard auf 17. Januar 2022 bei 15:53
      • Antworten

      Die Millenials finden die Politik gut und rennen zur Impfung.

    • Michael S. auf 17. Januar 2022 bei 2:28
    • Antworten

    Das ist mehr als skandalös. Ein halbstaatliches Institut (bzw. dessen Leiter) kann also ab jetzt darüber bestimmen, wer wann, wie lange oder überhaupt Einschränkungen seiner Grundrechte erfährt. Das hebelt das gesamte demokratische Entscheidungsverfahren aus. Es fehlt hier jegliche politsche Legitimation. Und morgen verlieren dann vielleicht auch die Geimpften ihren Status nach drei Monaten. Oder nach zwei Monaten? Absolute Willkür ohne Mandat. Ein Rechtsstaat sieht anders aus.

    • J. Keuth auf 17. Januar 2022 bei 0:49
    • Antworten

    Erst mal vielen Dank für die schnelle Stellungnahme und die deutlichen Worte, denen ich im Ergebnis voll zustimme. Eine “rechtstechnische” Frage: bedeutet die Veröffentlichung des RKI nicht, dass der Genesenenstatus für maximal 62 Tage – mithin lediglich etwa zwei Monate – ausgestellt werden kann (Genesenennachweis kann aus fachlicher Sicht des RKI erteilt werden, wenn positiver Test (PCR) mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurück liegt – also 90 Tage abzüglich 28 Tage = 62 Tage!?)…

    1. Das scheint wohl so. Auch jetzt ist das Genesenenzertifikat nur 5 Monate gültig. Die Gültigkeit beginnt 28 Tage nach dem Tag des positiven PCR- Tests, und endet schon 6 Monate nach demselben Tag. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Genesene nur noch als grundimmunisiert, muss sich also einer „Auffrischungsimpfung“ unterziehen, um in den Genuß seiner unveräußerlichen Grund-und Menschenrechte zu kommen. Schon diese Zeitspanne ist skandalös, angesichts der Studienlage zum Thema Immunität von Genesenen.

      • Yvonne auf 17. Januar 2022 bei 11:02
      • Antworten

      Ganz genau!!
      Er galt vorher auch nicht 6 Monate, sondern nur 5, um es genau zu nehmen.

      • Kallias auf 17. Januar 2022 bei 12:07
      • Antworten

      Das lese ich genauso und ich frage mich, wieso Anwälte, Richter und Staatsanwälte das anders interpretieren.

        • J. Keuth auf 18. Januar 2022 bei 0:51
        • Antworten

        …also, ich bin einer der drei Kategorien zuzordnen und favorisiere eben die 62-Tage-Interpretation… nur hatte ich das am Sonntag mit zwei anderen Juristen diskutiert und am Ende hatten wir “drei-Juristen-vier-Meinungen”. Drum hätte ich eigentlich gerne eine Stellungnahme der kritischen Richter und Staatsanwälte zu diesem Detail gelesen – leider gab es die bislang nicht.

        Aber am Ende ist der Skandal auch nicht das Detail (2 oder 3 Monate ist auch schon fast egal), sondern eben die Tatsache, dass man sich von Seiten der Regierung jetzt nicht mal mehr die Mühe macht, sich durch diese ständig geänderten Verordnungen der Exekutive (rein materielle Gesetze) einen Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu geben – jetzt reicht es halt, dass ein weisungsgebundener RKI-Mitarbeiter was ins Internet tippt.

        Dass mit unserem Rechtsstaat an der ein oder anderen Stelle nicht immer alles glatt läuft, war schon vor “Corona” klar, aber nun wird es uns geradezu ins Gesicht geschrien.

        Das BVerfG bestimmte kürzlich mal eben, dass dort für die mündliche Verhandlung “2G-plus” gilt…

        Dann kippt mal ein OVG die 2G-Regel im Einzelhandel – und schon wird am dortigen OVG ein neuer Senat gebildet, der für “Corona” zuständig ist… der Weltärztepräsident sprach in diesem Zusammenhang ja auch von “Richterlein” – gut, dass die jetzt nicht mehr zuständig sind.

        Und dann fand ich neulich auf der Seite des Justizministeriums Rheinland-Pfalz (in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium des Saarlandes) ein “Fortbildungsangebot” für Richter und Staatsanwälte: “I-19 Reichsbürger, Corona-Leugner – Verschwörungstheorien und ihre Anhänger als Herausforderung und Gefahr für die Justiz”, Datum 23. März 2022, Ort:Mainz, Dozenten: ein stellvertretender Dezernatsleiter des LKA Rheinland-Pfalz und ein Amtsgerichtsdirektor. Vielleicht sehe ich das falsch, aber nachdem nun “Massnahmengegener” seit fast zwei Jahren öffentlich als “Verschwörungstheoretiker” geframed wurden, kommt mir hier der Gedanke, dass vielleicht – eventuell – also nur ganz vielleicht… eine politische Schulung von Richtern und Staatsanwälten vorgenommen werden könnte… obwohl der Richter doch nur und ausschliesslich dem Gesetz unterworfen ist.

        Hier schrieb noch eine andere Juristin, dass man sich gerade fragt, warum man soviel Energie in das Studium der (übrigens rein menschengemachten) Rechtswissenschaften investiert hat. Da kann ich mich anschliessen – und ich halte unser Grundgesetz nach wie vor für eine gute Verfassung. Nur wird es leider gerade von Menschen misshandelt. Vielleicht – und das kann ich nur hoffen – ist es letztlich gut, dass der Rechtsstaat nun so offensichtlich mit Füssen getreten wird. Man kann kaum noch vorbei schauen.

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