„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

5. Januar 2022 Archiv

Ist die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers ohne Immunitätsnachweis im Gesundheitswesen ab dem 16. März 2022 für den Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit, solange seitens des Gesundheitsamtes kein Betretungsverbot ausgesprochen wird und der Arbeitnehmer schon vor dem 16. März 2022 in der Einrichtung oder dem Unternehmen beschäftigt war?

Die in der Überschrift gestellte Frage taucht regelmäßig in den Kommentaren und auch in E-Mails zu unserem Beitrag Weiterarbeit im Gesundheitssektor trotz fehlender Impfung möglich? – ‚Kann-Regelung‘ in § 20a Abs. 5 Infektionsschutzgesetz lässt Gesundheitsämtern Spielraum, Pflegekatastrophe abzuwenden auf. Die Frage ist nach unserer Überzeugung weiterhin so zu beantworten, wie wir sie auch bereits in …

Weiterlesen