„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Vollziehende Gewalt und Rechtsstaatlichkeit: Auswirkungen einer sich verändernden Personalpolitik innerhalb der Exekutive – ein Gastbeitrag von Kerstin Maaß

Insbesondere in den vergangenen zwei Jahrzehnten ist eine zunehmend veränderte Personalpolitik im Bereich der vollziehenden Gewalt zu beobachten. Diese betrifft u.a. eine verstärkte unterschiedslose Verwendung der dort beschäftigten Statusgruppen (Beamte und Tarifbeschäftigte), aber auch Umfang und Qualität der Beamtenausbildung. Zudem erfolgt eine Deckung des Personalbedarfs an Beamten zunehmend durch sog. Direkteinstellungen, die keine „klassische“ mehrjährige Beamtenlaufbahnausbildung mit erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung durchlaufen haben, sondern denen vielmehr aufgrund einer inhaltlich den Anforderungen an die jeweilige Beamtenlaufbahn entsprechende abgeschlossene Berufsausbildung und einer hauptberuflichen Tätigkeit eine Laufbahnbefähigung zuerkannt wird.

Ein wesentlicher Grund für diese veränderte Personalpolitik stellt der inzwischen hohe Bedarf an Personal dar, was nicht nur eine Folge der demografischen Entwicklung ist, sondern auch jahrelangem Ausbildungs- und Einstellungsstopp und einer damit eingetretenen Überalterung des Personalkörpers geschuldet ist.

Aber inwiefern stellt diese Personalpolitik eine Gefahr für den Rechtsstaat dar?

Einer der tragenden verfassungsrechtlichen Grundsätze unserer Verfassung ist das in Art. 20 Abs. 3 GG geregelte Rechtsstaatsgebot. Art. 20 Abs. 3 GG bestimmt, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind. Welche Bedeutung der Grundgesetzgeber diesem Grundprinzip der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beigemessen hat, zeigt insbesondere, dass dieses Grundprinzip der in Art. 79 Abs. 3 GG geregelten sog. „Ewigkeitsklausel“ unterliegt: eine inhaltliche Änderung oder Abschaffung des Rechtsstaatsprinzips ist dementsprechend unzulässig.

Damit die vollziehende Gewalt diesem verfassungsrechtlichen Grundprinzip gerecht wird, benötigt sie Personal, das sowohl im Hinblick auf seinen Status als auch auf seine fachliche Qualifikation die Beachtung dieses Grundprinzips gewährleistet.

In diesem Zusammenhang beinhaltet das Grundgesetz mit Art. 33 Abs. 4 GG einen weiteren wichtigen Grundsatz, indem es alle Träger öffentlicher Gewalt verpflichtet, die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, sog. Funktionsvorbehalt. Das bedeutet, dass diese Aufgaben vorrangig durch Beamte, die aufgrund einer mehrjährigen Laufbahnausbildung mit abschließender Laufbahnprüfung entsprechend fachlich qualifiziert sind, erfüllt werden sollen.

Der dahinterstehende Gedanke ist der, dass im Berufsbeamtentum eine Institution gesehen wird, die, gegründet auf Sachwissen, fachliche Leistung und loyale Pflichterfüllung, eine stabile Verwaltung sichert und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften darstellen soll (v. Graevenitz/Kawik, Die Möglichmacher, NZWehrr 2021 S. 196 ff. (S. 200), unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 17.10.1957 – 1 BvL 1/57, BVerfGE 7, 155-171; so im Wesentlichen auch: Battis, Kommentar zum BBG, 5. Aufl. 2017, § 4 Rn. 26; Werres, Beamtenverfassungsrecht, 1. Aufl. 2011, S. 4 u.a. unter Verweis auf BVerfGE 117, 372 (380)). Die entscheidende Legitimation des Berufsbeamtentums wird vor diesem Hintergrund in seiner Funktion als Garant für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechtsschutz zu sehen sein (v. Graevenitz/Kawik, (Fn. 1), S. 200, unter Verweis auf Lindner, Zur politischen Legitimation des Berufsbeamtentums, 2014, S. 19 f.). Eine Funktion, die insbesondere in politisch unruhigen Zeiten und Krisen von existenzieller Bedeutung ist. Aufgabe des Berufsbeamtentums war und ist es somit dementsprechend, Verfassung und Gesetz im Interesse des Bürgers auch und gerade gegen die politische Führung zu behaupten (Werres (Fn. 1), S. 4, unter Verweis auf BVerfGE 119, 247 (260)).

Dem trägt der besondere Status des Berufsbeamten und seinen damit verbundenen beamtenrechtlichen Pflichten Rechnung. Dabei ist insbesondere seine volle persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit von dienstlichen Handlungen und seine Remonstrationspflicht, aber auch die parteipolitische Neutralitätspflicht des Beamten, die Pflicht, für die Verfassungsordnung einzutreten, auf die er seinen Amtseid geleistet hat, die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit und das Streikverbot zu erwähnen.

Damit weicht dieser Status ganz erheblich von der zweiten großen Gruppe der im öffentlichen Dienst Beschäftigten, nämlich den Tarifbeschäftigten, ab, deren Rechte und Pflichten rein arbeits- bzw. tarifvertraglich geregelt sind. Ihre Pflichtenbindung gegenüber dem Staat unterscheidet sich erheblich von den gesetzlich geregelten Pflichten der Beamten. Außerdem können sie befristet beschäftigt, aber auch gekündigt werden. Folglich stellt dieser Status keine Garantie für eine stabile Verwaltung und Unabhängigkeit in Bezug auf politische Forderungen dar, wie sie dem Berufsbeamtentum zumindest statusrechtlich innewohnt.

Aus diesem Grund ist die ständige Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse in der Regel Beamten und nicht Tarifbeschäftigten des Öffentlichen Dienstes oder Beliehenen zu überlassen (vgl. Schriftenreihe der Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, Bd. 6, Beamte oder Arbeitnehmer, 1996, S. 30 ff.). Dabei ist hervorzuheben, dass der Status das entscheidende Kriterium dafür darstellt, und zwar losgelöst von einer im konkreten Fall bestehenden fachlichen Qualifikation des Tarifbeschäftigten.

Dementsprechend ist die inzwischen verstärkte Praxis, dass beide Statusgruppen unterschiedslos auch auf Dienstposten, auf denen hoheitsrechtliche Befugnisse ausgeübt werden, verwendet werden, bedenklich in Bezug auf die Gewährleistung des Rechtsstaatsprinzips.

Ein weiteres Problem besteht darin, wenn die Anforderungen, die an eine Tätigkeit innerhalb der jeweiligen Beamtenlaufbahn gestellt werden, und damit zugleich auch die Ausbildungsanforderungen, weiter herabgesetzt werden.

Gleiches gilt für die zunehmende direkte Einstellung von Bewerbern in eine Beamtenlaufbahn, ohne dass ein entsprechender Vorbereitungsdienst mit erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung absolviert wird, wenn dabei die diese ersetzenden sonstigen Berufsabschlüsse und hauptberufliche Tätigkeiten zu großzügig als mit dem Vorbereitungsdienst inhaltlich vergleichbar bewertet werden und ohne, dass dieses Personal zumindest nach seiner Einstellung ausreichend fachlich nachqualifiziert wird.

Denn wer das Verwaltungsrecht nicht beherrscht, kann auch nicht die Rechtmäßigkeit der Verwaltung garantieren, einer der Zwecke der Einrichtung des Berufsbeamtentums (so Dreist, Neue Unterstellungsverhältnisse in der Bundeswehr nach dem Dresdner Erlass?, NZWehrr 2012 S. 221 ff. (226) in Bezug auf in der Bundeswehrverwaltung verwendete Soldaten, unter Verweis auf BVerfGE 6, 132 (164), BVerfGE 7, 155 (162); BVerfG Az: 2 BvF 3/02, Beschluss vom 19. September 2007, Rn. 46)).

Diese personalpolitischen Entwicklungen bergen die Gefahr in sich, dass der Bürger sich möglicherweise verstärkt mit einer Verwaltung konfrontiert sieht, deren Vertreter entweder aufgrund ihres Status oder ihrer nicht ausreichenden fachlichen Qualifikation nicht mehr rechtmäßiges Handeln garantieren können. Besonders dramatisch wären die Folgen in Krisenzeiten. Denn gerade dann besteht die Gefahr, dass dem Rechtsstaatsgebot vor dem Hintergrund der bestehenden Notlage nicht ausreichend Rechnung getragen und politischen Forderungen auch außerhalb des verfassungsrechtlich vorgegebenen Rahmens durch die vollziehende Gewalt gefolgt wird. Damit einher geht die Gefahr, dass der Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung verlassen wird.

Dementsprechend hat auch die Personalpolitik für den Bereich der vollziehenden Gewalt der Verwirklichung des Rechtsstaatsprinzips Rechnung zu tragen.

15 Kommentare

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  1. Ich Lebe in Berlin und bin 59 j, Vater von drei Kinder…
    Ehrlich fehlen mir die Worte, wie kann es sein das hier einfach für mich jedes Grundgesetz einfach verschoben verbogen und gelöscht wird wie man es grade braucht.
    Wozu wurden damals alleine von der UN verabschiedet Kinder Schutz Gesetze gemacht ? Ich bin ein einfacher Mensch , Was ist mit den Nürnberger glaube Kontext oder Gesetz?
    Was bitte ist denn anders, Jemand hat damals auch Gesetze erlassen, gleichzeitig an Menschen Experimente vollzogen, wieder Später dann Sie verfolgt weil sie anders waren dann in Lager gebracht.
    Wir werden nun auch verfolgt mit Zerstörungen von Arbeitsplätze Familien Die Welt Bevölkerung wird Gespalten, Hass und Neid wie ANGST werden von Politiker Medien hier Geschürt.
    Wie kann es sein das Richter oder Richterinnen, vergessen haben was ihre Pflicht ist, für Recht zu Sorgen und zum Wohle der Minderheit da zu sein.
    Wie kann es sein das Richter und Anwälte nur noch Recht Sprechen und durchsetzen, wenn man ihnen Genug Bezahlt hat.
    Wieso dürfen solche Richter in Verfassungsgericht überhaupt noch sitzen, wieso kann man diese Leute nicht ersetzen, mit Leute die diesen Verfolgungswahnsinn ein Ende setzen, und Richter wie Richterinnen wie alle Politiker ihre Amtes entheben und in mein Augen sie Strafrechtlich Verfolgen für mich Verrat an den Volke und Misshandlungen sowie auch Gesetzes wie Amts Verstöße und missbrauch ihres Amtes, es kann doch nicht sein das es keine Einrichtung gibt auf diese Welt die das nicht sofort beenden kann.
    Was ist mit Den Haag ? wie sind auch die ganzen Jüdischen Organisationen, sind denn wirklich alle Blind Taub….
    Ich kann meine Selbständigkeit seit 2 Jahre nicht aus oder aufbauen, und dann auch keine neuen Leute wegen diese Machenschaften annehmen, weil niemand diesen Menschen Experiment und Menschen Verfolgung durch Geldstrafen und Arbeitsplatz Kündigungen usw ein Ende setzen will.
    Ich wünsche allen weiterhin Gesundheit und Liebe und Harmonie.
    Willi.Tharau

    • Manfred Römgens auf 15. Januar 2022 bei 14:50
    • Antworten

    Ich hoffe, daß man den plötzlichen Tod von Mimmo Biscardi schnell aufklärt.
    Dem Vernehmen nach war er z.Zt. beschäftigt mit Forschung an inhaltlichen
    Inhalten von Impfungen. Zumindest seltsam dieser plötzliche Tod.
    M.R.

  2. Im GG ist die Gewaltenteilung verankert die im Grund sagt das sich die 3 Staatsgewalten Gegenseitig zu überwachen haben damit keine Staatsgewalt dazu mißbraucht werden, Gewalt gegenüber dem Volk aus zu üben. Und somit Volk die Rechte weggenommen werden kann.
    Aber alle 3 Staatsgewalten jede für sich und Gemeinschaftlich verstoßen gegen die Gewaltenteilung, in dem sie mit Gewalt und Zwang gegen das Volk handeln. Und Straftaten die in den 3 Staatsgewalten begangen werden konsequent ignoriert werden und sogar beihilfe geleistet wird. Schon ein Politiker als Polizeipräsident zeigt die absicht.
    Das Verstoßen gegen die Gewaltenteilung im GG durch alle 3 Staatsgewalten ist ein verstoß gegen das GG womit dieses seine Rechtskraft verliert. und somit auch alle anderen Gesetze die unter dem GG stehen.
    Das erfüllt den Straftatbestand des Landes- und Hochverrats deren allen Beschäftigten in den Staatsgewalten sich schuldig machen. Und mit Ihrem angeblichen höheren Bildungsweg ist davon auszugehen das Sie wissen und voller Absicht handeln.
    Wir sind also Rechtlos und bedroht durch die Staatsgewalt. Also Sklaven.

    Also wie wäre es wenn Sie jetzt mal gegen alle Ermittlungsverfahren einleiten und diese Verhaften. Angefangen mit allen Politikern

    who

    1. Wir haben keine Gewaltenteilung, da das Justizministerium in der Exekutive angesiedelt ist!

  3. Kommentar zum Artikel „Vollziehende Gewalt und Rechtsstaatlichkeit: Auswirkungen einer sich verändernden Personalpolitik innerhalb der Exekutive – ein Gastbeitrag von Kerstin Maaß“

    Sehr geehrte Frau Maaß,

    vielen Dank, dass Sie dieses Thema aufgreifen. Es ist ein wichtiger Baustein, um verstehen zu können, warum unser Rechtsstaat so unter die Räder gekommen ist.

    Ich kann aus der Praxis Ihre Ausführungen nur bestätigen. Seit zirka 20 Jahren nimmt es mit der Qualität der Ausbildung im öffentlichen Dienst rapide ab. Viele Bundesländer haben eigene Verwaltungsfachhochschulen geschlossen und das Studium an reguläre Hochschulen ausgegliedert, wo teils von fachlich absolut inkompetenten Personen unterrichtet wird. Auch die Schließung von Standorten von Verwaltungshochschulen führt dazu, dass nicht mehr genügend Personal rekrutiert werden kann, da nicht jeder 150 km täglich pendeln möchte (Beamte werden eher aus konservativen Familien rekrutiert) und die hohen Mieten Umzüge manchmal verunmöglichen. Früher gab es Dienstwohnungen oder Unterbringung in Internaten, auch das wurde größtenteils abgeschafft.

    Besonders besorgniserregend ist in der Tat die Abschaffung des Vorbereitungsdienstes für die Technische Verwaltung in vielen Bundesländern. Es werden zwar fachlich qualifizierte Leute (Bauingenieure, Umweltingenieuer etc.) auf Posten gesetzt, die haben aber meistens keinerlei rechtliche Kenntnisse und kennen sich mit Verwaltungsabläufen nicht aus.

    Von solchen Mitarbeitern (die die Abteilungsleiterposition innehatten) durfte ich mir anhören, ich sei ein Korinthenkacker, als ich auf die Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten hinwies. Als ich gegen rechtswidrige Anordnungen remonstrierte, wurde mir nahegelegt, dies künftig bleiben zu lassen.
    Es gibt auch massenhaft Quereinsteiger im öffentlichen Dienst, die noch nicht mal ein technisches Studium absolviert haben, von den juristischen Kenntnissen ganz zu schweigen. Der öffentliche Dienst wird immer technokratischer, gewissenhaftes Arbeiten ist nicht mehr gefragt. Von außen werden Beraterfirmen hinzugezogen, die vorschlagen, wo gekürzt wird. Ich kenne mehrere Verwaltungen, wo der ganze Laden durch externe Berater so umgekrempelt wurde, dass er nicht mehr arbeitsfähig ist, aber nach außen ein super „Leitbild“ hat.

    Von Berufsanfängern (ohne Vorbereitungsdienst) höre ich abstruse Aussagen, die spiegelten, wie ahnungslos das Personal war. Als Antwort bekam ich, dass das erste, was sie in einem „Lehrgang“ lernen: dass man bei kompletter Ahnungslosigkeit kompetent wirken müsse. So stehen dann also Bauingenieuere mit Bachelor-Abschluss auf Großbaustellen mit einem Milliarden-Volumen, kennen keine einzige gesetzliche Grundlage, winken alles durch und reden Müll. Es rieselt Klagen, aber dank personeller Unterbesetzung und schlechter Qualifikation können Verwaltungsmitarbeiter nicht mithalten mit den Rechtsanwälten aus europaweiten Kanzleien.

    Die Ausbildung im öffentlichen Dienst ist ein einziger Witz. Leider begreifen das die Verantwortlichen nicht. Sehr viel gutes Personal wird aus dem öffentlichen Dienst gemobbt, weil es sich der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet fühlt, aber mittlerweile andere Werte zählen wie „elektronische Verwaltung“ (die nicht funktioniert), Bürgerservice (der auch nicht funktioniert) oder „unser neues Leitbild“ (das nicht gelebt wird). Wer nach rechtsstaatlichen Prinzipien und genau arbeiten will, wird im öffentlichen Dienst vergrault. Der Privatisierungswahn der letzten Jahrzehnte hat dort üble Auswirkungen.

    Und nun müssen wir die Folgen tragen, da uns Entscheidungen präsentiert werden von einem Personal, dass von Tuten und Blasen keine Ahnung hat und grundrechtswidrige Eingriffe durchwinkt. Neben der Ahnungslosigkeit sind natürlich auch andere Dinge mit ihm Spiel, aber das fachlich miese Ausbildungsniveau trägt mit Sicherheit zur momentanen Misere der erodierten Rechtsstaatlichkeit bei.

    1. Vielen Dank, BM, für diese Ausführungen, denen ich größtenteils zustimme. Ich möchte nur kurz zu dem, was Anja hier unterhalb anfragt, also wie man diese Misslage nun wieder verändern kann, etwas schreiben.

      Im Prinzip trifft es zwar zu, dass die Ausbildung und Einstellungsmaßnahmen unzureichend sind. Dennoch gibt es viele Möglichkeiten, dies zu beheben. Wenn fachfremde oder noch unerfahrene Leute eingestellt werden, was immer wieder vorkommen wird und auch nichts per se schlechtes ist, muss diesen Leuten eben auch eine fachliche Assistenz zugesichert werden. Das können Lehrgänge, entsprechende Leitfäden oder eine z.B. 1-jährige Einarbeitungsmaßnahme durch Personal sein. Der wichtigste Punks ist allerdings ein ganz anderer:

      Auch ein fachfremder Quereinsteiger ohne Studium kann problemlos, sofern er denn motiviert ist, einen Sinn und Wissen für rechtskonforme Entscheidungen haben. Man sieht dies gut bei der Gruppe an Selbständigen. Hier gibt es ja mit die meisten Quereinsteiger oder „Unausgebildeten“. Dennoch gibt es genügend Beispiele, die sich an Recht und Regeln sowie wirtschaftliche Vernunft (nicht Gier, nicht Ausnutzung) halten und deshalb seit Jahrzehnten erfolgreich und rechtlich konform arbeiten. Diejenigen aber, die dafür keine Motivation aufbringen, sind am Jammern, laufen in rechtliche oder gesellschaftliche und wirtschaftliche Probleme.

      Ich möchte damit sagen, dass ein:e jede:r hier in der Lage ist, den Teil beizutragen, der nötig ist um eine faire, soziale und demokratische Gesellschaft wiederherzustellen. Es fängt im Kleinen (Amt, Arbeitsplatz, daheim mit den Nachbarn oder beim Einkaufen) an. Schuld zuweisen ist einfach, doch bringen wird es keinem etwas außer kurzfristige Befriedigung durch Rachegedanken, nach denen man dann in ein umso größeres Loch fällt. Wenn wir stattdessen uns selbst bei unserem Ehrgeiz packen und wir es schaffen andere dafür zu motivieren, würde vieles anders aussehen. Dann gäbe es keine ganz so große, völlig gelähmte, unselbständige und obrigkeitshörige Gesellschaft sondern stattdessen eine, die einen Gemeinschaftssinn entwickelt und alles dafür tut, dass Vernunft, Ordnung, Respekt und Meinungsfreiheit höchstes Gut sind.

      • Sigrid auf 2. Februar 2022 bei 13:50
      • Antworten

      „Sehr viel gutes Personal wird aus dem öffentlichen Dienst gemobbt, ……. Wer nach rechtsstaatlichen Prinzipien und genau arbeiten will, wird im öffentlichen Dienst vergrault.“

      Das klingt für Außenstehende pauschaliert, nachdem ich jedoch seit einigen Jahren Innenansichten des öffentlichen Dienstes habe über mich ergehen lassen, kann ich dem o.g. nur zustimmen.
      Alles nur Pappmaché – die Fassade muss stimmen, der Inhalt ist offensichtlich egal.

  4. Vielen Dank, Frau Maaß für Ihren Beitrag. Das vieles im Land nicht stimmt, das pfeifen nunmehr alle Spatzen vom Dach. Jedoch fehlt mir der Ausblick, wie eine Demokratische Ordnung wieder hergestellt werden kann. Letztendlich ist die Situation, so wie sie seit fast 2 Jahren besteht nur noch mit einer Revolution zu beenden. Die Spaltung, die durch das Volk geht ist enorm. Du kannst keinem mehr wirklich trauen. Denunziantentum lebt hoch. STASI 2.0. Wichtig wäre doch, dass Richter an den Gerichten endlich Flagge zeigen und hier dem politischen Untaten ein Ende bereiten. Recht ist nicht mehr Recht. Wir sind der Willkür Einzelner ausgeliefert. Mir graut vor dem, was noch kommen kann und möglicher weise auch kommen wird, denn seine Boshaftigkeit ist nicht auszuhalten und treibt die Menschen zu Verzweiflungstaten.

  5. Vielen Dank Frau Maaß für diese offene und richtige Darlegung. Sie muss aber unbedingt ergänzt werden. Die Hierarchie der staatlichen Obrigkeit! Zunehmend ist festzustellen, dass man für die obersten Stellen vielfach willfährige, vielleicht auch charakterschwache Stelleninhaber wählt. Das zeigen die letzten 2 Jahre leider eindeutig. Falsch besetzte Ämter in Exekutive und Judikative können wesentlich mehr Schaden anrichten, da diejenigen das Sagen haben, die Untergeordneten Befehlsempfänger nur sind. Im Umkehrschluss müsste für sämtliche Verfehlungen und Übertritte der oberste Vorgesetzte kritisiert und sanktioniert werden, weil er es entweder zugelassen (befohlen? ) und nichts dagegen unternommen hat. Der Fisch stinkt immer vom Kopf her. Die letzten sechzehn Jahre haben ja leider gezeigt, wie man ein eigentlich demokratisches und rechtsstaatliches sowie blühendes Land dem Untergang zuführen kann, wenn das System labil, satt und unfähig wird. Hier wären dringendst Nivellierungen fällig bzw. überfällig. Das Souverän ist und bleibt das Volk! Im Moment ist dieses Gefühl abhanden gekommen. Ein gewaltiger Wermutstropfen: die Koalition aller drei Parteien (!) vertritt gerade mal ein Drittel aller Einwohner oder die Hälfte aller Wahlberechtigten. Darf gerne überprüft werden. Diese Minderheitenregierung wird noch viel Unheil und nachteilige Entscheidungen über dieses Land bringen. Unter Demokratie verstehe ich was anderes, auch hier wären baldige Nachbesserungen erforderlich. Die Gründungsväter und -mütter würden mir vermutlich zustimmen.
    Ihnen und allen Gleichgesinnten ein gutes, gesundes und hoffentlich normaleres 2022.

    • Harald Norkus auf 31. Dezember 2021 bei 22:22
    • Antworten

    Vielen herzlichen Dank für Ihre Arbeit und umfassende Informationen.

    Lese ich die Beiträge, kommt ganz leise ein Gefühl von Hoffnung.
    Auf der Suche nach Antworten aus der Geschichte bin ich auf einen
    Beitrag gestoßen, der zeigt den Neuanfang unserer Demokratie.
    Der Mann hinter Adenauer – Hans Maria Globke*
    >https://www.youtube.com/watch?v=awTUDrEzsUg<

    Ich möchte vorschlagen, wir versuchen es noch einmal !!!!

    Ein Mann wie Fritz Bauer*, leider war er nur einer, hat aber
    eine Geisteshaltung vorgegeben. Nicht Rache oder Vergeltung
    Wahrheit und Recht gilt es zu finden und zu Sprechen.
    Ich hoffe Sie fangen den Ball, sein Erbe steht zur Verfügung.

    * Finden auf YouTube

    Ich wünsche alles Gute für das neue Jahr, vielen Dank

    • Andrea auf 31. Dezember 2021 bei 18:34
    • Antworten

    Salopp formiert verstehe ich das so, dass je weniger Bildung/Ausbildung/Qualifikation ein in der Verwaltung beschäftigter hat, desto höher ist der Missbrauch in Krisenzeiten, wie wir diese seit /2020 erleben.
    Das heißt aber auch, dass wir aus dieser politisch konstruierten Krise seit 2020 mit dem Abbau nahezu aller Grundrechte und staatlichen Zwangsmaßnahmen für meine Generation in nie gekannten Ausmaßen gar nicht mehr herauskommen können, da der größte Teil der Verwaltung in Deutschland aus den Leuten besteht, wie Sie oben beschrieben haben, wie diese nicht sein sollen. Ich gebrauche bewusst die Begriffe der völligen Korruption/Vetternwirtschaft/Dummheit/Inkompetenz (eine Außenministerin die weder deutsch noch englisch richtig spricht), ein Gesundheitsminister, von dem seine Ex – Ehefrau sagt, sie findet es bedenklich, was in seinem Kopf vor sich geht usw.
    Die Personalpolitik wurde doch auch genau so ausgesucht und ausgebildet, dass sie nur abnicken und niemals „die Regeln“ hinterfragen.
    Das Land, indem ich aufgewachsen bin wird seit 3/2020 zerstört von diesen inkompetenten Ja -Sagern und korrupten Mitläufern.
    Leider wird das Land auch zerstört von der genauso korrupten, mit Schweigegeld finanzierten Bevölkerung (der größte Teil).
    Hat nicht jedes Land, jede Bevölkerung die Regierung, die sie verdienst?

      • Bernd.P auf 1. Januar 2022 bei 10:07
      • Antworten

      Das Schlimme ist doch , dass niemand diesen Typen auf die Finger klopft , die entsprechenden Kontrollgremien sind selbst von Korruption unterlaufen das dort nur ein Reset im System hilft, das mus aber vom Volk ausgehen. Man hat diesen Fehler schon begangen in der Nachwendezeit, wo den Altgenossen ihre Berfugnisse nicht mit Nachdruck entzogen wurden. Vetternwirtschaft sollte pa. Gesetz schon mal verboten werden,dieser ist es auch zu verdanken wo wir Heute Stehen , nämich am Abgrund vor dem Ende der Deutschen Lebensgemeinschaft. Unsere Väter und Mütter hatten sicherlich ein anderes Bid von Deutschland im Kopf.

      • Hartmut Friedrich auf 1. Januar 2022 bei 12:29
      • Antworten

      Verehrte Andrea,
      Ihrer Bewertung kann ich mich uneingeschränkt anschließen. Als ehemaliger Referatsleiter in einem Landesministerium (jetzt endlich im Ruhestand) habe ich auch über viele Jahre als Personalratsvorsitzender und stv. Personalratsvorsitzender einiges erleben müssen, und das schon vor „Corona“.
      Parteimitglieder ohne abgeschlossene Ausbildung wurden ohne Auswahlverfahren in leitende Positionen gehievt. Eine türkische Schuhverkäuferin wurde Staatssekretärin. Die Grundsätze „Leistung, Eignung und Befähigung“ waren weitgehend Schall und Rauch. Die Politik wird von Studienabbrechern dominiert. Selbst bei der CDU kann man ohne abgeschlossene Berufsausbildung Ministerpräsident werden (Saarland) . Die Judikative wird nach der Ära Merkel viele Jahre brauchen, um zu einer verfassungskonformen Rechtsprechung zurückzufinden.

        • Johann P. Glahmeyer auf 1. Januar 2022 bei 15:43
        • Antworten

        Wenn überhaupt.
        „Korruption/Vetternwirtschaft/Dummheit/Inkompetenz“: Das gereicht doch gerade zur Empfehlung in einer psychopathologischen Ochlokratie. https://wiedenroth-karikatur.blogspot.com/2021/12/bildung-wissenschaft-ideologie-dogma-sozialismus-niedergang-karikatur-2021.html

          • Johann P. Glahmeyer auf 1. Januar 2022 bei 19:35
          • Antworten

          Nachtrag:
          „Ich unterscheide vier Arten. Es gibt kluge, fleißige, dumme und faule Offiziere.
          Meist treffen zwei Eigenschaften zusammen.

          Die einen sind klug und fleißig, . .

          Die nächsten sind dumm und faul; . .

          Wer klug ist und gleichzeitig faul, . .

          Hüten muß man sich vor dem, der gleichzeitig dumm und fleißig ist; dem darf man keine
          Verantwortung übertragen, denn er wird immer nur Unheil anrichten.“

          Kurt von Hammerstein-Equord

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