„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Darf der Staat mit der Impfpflicht einige Menschenleben opfern, um viele zu retten? – Das Netzwerk KRiStA im NachDenkSeiten-Interview mit Marcus Kloeckner

Wie Zahlen des Paul-Ehrlich-Instituts verdeutlichen, muss die „Corona-Impfung“ auch im Zusammenhang mit Impfnebenwirkungen und Todesfällen betrachtet werden. Was bedeutet eine Impfpflicht, wenn bekannt ist, dass Menschen durch die Impfung ums Leben kommen? Der Staat verursache dann in einer Abwägung vorsätzlich den Tod einer gewissen Anzahl von Menschen, um eine deutlich größere Anzahl von Menschenleben zu retten, sagt das Vorstandsmitglied des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte, Pieter Schleiter, im folgenden verlinkten

NachDenkSeiten-Interview

mit Marcus Kloeckner. Über diesen wichtigen Aspekt der Impfpflicht findet bisher kaum eine Diskussion statt. Schleiter sagt, es spiele keine Rolle, dass der Staat nicht wisse, wer genau durch die Impfung ums Leben komme: „Es zählt nur, dass es passieren wird.“

28 Kommentare

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  1. Entschuldigung, aber schon die Frage in der Überschrift beinhaltet eine angstmachende Komponente.

    Um was geht es denn – ursprünglich?
    M.E. sollen durch „die Impfung“ Menschenleben gerettet werden. Ist unser Wissensstand diesbezüglich noch aktuell oder hat sich das Thema erledigt, da „die Impfung“ mittlerweile nicht einmal mehr vor Ansteckung schützt?

    Eine allgemeine Bitte noch:
    Könnten wir unsere Energie wieder auf eine gesunde Lebensführung richten und den Fokus nicht mehr wie das Kanninchen auf die Schlange richten?
    Die Schlange ist tot.

    • RA Grundrechte auf 22. Januar 2022 bei 12:15
    • Antworten

    Liebes Krista-Team,

    anbei der Verweis der jurist. Bewertung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Dezember 2021 für eine allg. Impflicht.

    WD-3-203-21-pdf-data.pdf

    Dies wird die Vorlage für den baldigen Gesetzesentwurf sein.

  2. Scheinbar kann man in dieser Datenbank nachschauen, wie viele Impf-Tote und Verletzte zu den einzelnen „Impfstoff-Chargen“ gemeldet wurden.
    https://www.howbadismybatch.com/pfizerforeigndeaths.html
    Den Link fand ich bei Dr. Wodarg- ob das stimmt oder Quatsch ist, weiss ich aber nicht, oder wie ich das beurteilen sollte.
    Jedenfalls würde ich kein Russisch Roulett spielen. Ich möchte auch kein Kuckuks-Duell schiessen (Dabei schoßen die Duellanten in früheren Zeiten in einem dunkelen Zimmer aufeinander- sie riefen „Kuckuck!“ und dann schossen sie in diese Richtung). Um die Pflicht-Impfung werde ich vermutlich aber nicht herum kommen.

      • Michael Schütz auf 11. Januar 2022 bei 14:03
      • Antworten

      Warum kommen Sie nicht um die Pflicht-Impfung herum?

    • Viktor Milek auf 1. Januar 2022 bei 0:27
    • Antworten

    All diejenigen, ob Wissenschaftler, Politiker und öffentliche Medien.
    Es wird sehr still werden und jeder wird versuchen, die Wirklichkeit weiterhin zu verleugnen, denn der Sinn eines Virus ist: ein Virus will leben, überleben, und deswegen mutiert es so lange, bis der Wirt, in diesem Fall der Mensch, nicht mehr stirbt und das Virus gemütlich in seinem Wirt weiterleben kann.
    Omikron, ist die letzte Mutante, covid-19 hat sein Ziel erreicht, es macht die Menschen zwar krank, doch niemand stirbt an Omicron

      • Thomas Vorberg auf 6. Januar 2022 bei 16:12
      • Antworten

      Danke. So sehe ich das auch. Vielleicht kommt noch eine mildere Variante nach Omikron. Dann war es das.

    1. Danke, so sieht es aus.
      Der SWR hatte hierzu eine sehr gute allgemeinverständliche Doku „Gute Viren, bösen Viren“ produziert.
      Ein Sender des ÖRRs mit Bildungsauftrag. Leider ist diese im Jahr 2021 aus Mediathek und Netz verschwunden.

      Allein diese Sendung hätte dazu beitragen können wieder etwas mehr Realitätssinn unters Volk zu bringen.

    • Johann P. Glahmeyer auf 28. Dezember 2021 bei 12:16
    • Antworten

    Es werden überhaupt keine Menschenleben gerettet – ganz im Gegenteil:
    Wie sagte doch Gates im ZDF bei Markus Lanz: „Das ist an sich gegen den gesunden Menschenverstand,
    daß, wenn man impft, man die Bevölkerungsstärke ganz erheblich verringert.“
    (Seine Hypothese lautete im Zusammenhang, eine Verbesserung der Gesundheit bewirke die Gründung
    kleinerer Familien, weil sicher wäre, daß die Brut auch wirklich aufwüchse)
    Inzwischen scheint mir aber deutlich, daß diese erhebliche Verringerung wohl eher auf die verspritzten Stoffe
    zurückzuführen ist, denn auf die Vernunft und Einsicht: „Homo est coitus aliquamdiu permanens vestigium.“
    Arthur Schopenhauer: Neue Paralipomena, § 366; 3131-3135, Reclam jun. Leipzig, Hrsg.:Grisebach 1892

    • Holger auf 27. Dezember 2021 bei 1:54
    • Antworten

    Wäre eine Impfpflicht nicht schon deshalb nicht durchsetzbar, weil die (Hilfs)Stoffe in den Covid-Impfstoffen namentlich ALC-0159 und ALC-0315 ausweislich der Internetauftritte zum Beispiel der Firma Biomol.com oder echelon-inc.com gar nicht für den Menschen zugelassen sind?

    Ich kann hier leider meine Screenshots nicht anhängen, allerdings findet man, zumindest bis Stand heute, die Infos auf den Internetseiten.

    Bei der Firma Echelon-inc.com steht es mitten in der Beschreibung am Ende: „This is a reagent grade product, for research use only“.

    Bei der Firma Biomol.com steht unten in gelber Hervorhebung mit gelben Ausrufungszeichen folgendes:

    „Achtung nur für Forschungszwecke und Laboruntersuchungen: Nicht für die Anwendung im oder am Menschen!“

    Wäre vielleicht ein interessanter Punkt noch.

      • Monika Thelen auf 29. Dezember 2021 bei 22:58
      • Antworten

      https://youtu.be/eHs5dmum5ts
      Dr, Benecke erklärt im Video, warum das zulässig ist.

        • Marlene auf 3. Januar 2022 bei 13:57
        • Antworten

        Bennecke macht den Clown und ist auch in der Rolle nicht gut.

  3. ANWÄLTE UND RICHTER BITTE LESEN UND BEURTEILEN

    Die vielen Diskussionen um die verfassungsrechtliche Fragestellung der möglichen Impfpflicht sind ERMÜDEND UND GESTEUERT.

    Die Antwort befindet sich in Artikel 3 Abs 1 und Abs 2a der EU Grundrechtecharta.

    Medizinische Behandlungen sind von der freiwilligen Zustimmung abhängig. Ende der Debatte, keine Interpretationsspielraum.

    Diese EU Grundrechtecharta hat in Deutschland Gesetzesrang, und unterliegt nicht dem Gutdünken und der Tageslaune des BverG, dessen Unabhängigkeit spätestens seit Beginn der „Säuberungen“ innerhalb der Verhandlungen (2g)und das Betreten des Gerichtsgebäudes offen in Frage gestellt werden darf.

    Also: Eine Impfpflicht steht diametral gegen EU Recht, das EU Recht ist übergeordnet und somit fällt das Kartenhaus wie ein beschissen angerührtes Souflee in sich zusammen.

    Es sei denn, die Bundesregierung setzt die Menschenrechte und die EU Rechte ausser Kraft (historisch gesehen etwas schwierig) oder akzeptiert ganz allgemein wieder medizinische Studien an Menschen gegen deren Willen mit Medikamenten, deren Vollzulassung frühestens 2023 erfolgt und die zuständige Zulassungsstelle (das Paul Ehrlich Institut) selbst angibt, dass die Zulassung von Studien abhängt. Das Nürnberger Stadtarchiv hat hier sehr anschauliches Material.

    Ich hoffe, die Abstimmung im Bundestag erfolgt namentlich, dann hat man es im Anschluss nicht so schwer, die Anklageschriften richtig zu adressieren.

    Davon unabhängig ist
    -der Beschluss eines solchen Gesetzes ein Verstoß gegen die festgeschriebene Menschenrechte
    -die Verkündung ein Verstoß
    -jedes Bussgeld ein Verstoß und der Aussteller ist gem 240 StgB strafbar

    Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist sowieso dahin.

    Ende der Geschichte.

      • Theo auf 25. Dezember 2021 bei 18:31
      • Antworten

      Stimme JF völlig zu:.

      Hinzu kommt folgender Fakt, der von Leugnern und aktiven Gegnern der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung in Deutschland , Regierungsmitglieder und diversen Politikern verleugnet und in der gebotenen öffentlichen Diskussion unterschlagen wird:

      Der Europarat (nicht zu verwechseln mit der EU), zu der alle europäischen Staaten außer Weißrussland, dem Kosovo und dem Vatikan gehören, der Pate für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist, hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/2021 u.a. beschlossen, dass niemand gegen seinen Willen unter Druck geimpft werden darf.

      Die 47 Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, vor der Impfung bekannt zu geben, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dass nicht geimpfte Personen nicht diskriminiert werden dürfen.

      Ausdrücklich verboten ist auch die Diskriminierung bei bestehenden Gesundheitsrisiken oder wenn eine „Person“ nicht geimpft werden möchte. Impfstoffhersteller sind verpflichtet, alle Informationen über die Sicherheit von Impfstoffen zu veröffentlichen. Mit dieser Resolution hat Europas größte Menschenrechts-Organisation nun Standards und Verpflichtungen festgelegt und völkerrechtliche Richtlinien erarbeitet, die von allen 47 Mitgliedsstaaten, auch von der EU als Organisation, angewendet werden müssen.
      Diskriminierungen, zum Beispiel am Arbeitsplatz oder Reiseverbote für „Ungeimpfte“, sind damit rechtlich ausgeschlossen.

    1. Die Anwendung der EU-Grundrechtecharta setzt nach Art. 51 I allerdings die Durchführung von Unionsrecht voraus, also die Regelung unionsrechtlicher Fallgestaltungen.

      Wie der Beschluss des EuGH v. 26.02.2013 zu dem Grundsatz „ne bis in idem“ in einem (in dem Fall schwedischen) inländischen Strafverfahren in einem Mitgliedsstaat zeigt, legt der EuGH die Regelung unionsrechtlicher Fallgestaltungen recht weit aus.

      Man könnte demmach hier in der Regelung der Impfpflicht eine Berühung zu Ar.t. 168 EAUV sehen. Danach (Absatz I) ergänzt die Tätigkeit der Union die Politik der Mitgliedsstaaten. Nach Art. 168 II S. 3 AEUV umfasst die Tätigkeit der Union auch die Bekämpfung schwerwiegender und grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren.

      Führt das zur Anwendbarkeit der Grundrechtecharta, so ist hier das Grundrecht auf körperliche Unversehrteit nach Art. 1 I, II 1. Spiegelstrich der Grundrechtecharta berührt, wobei die Einwilligungspflicht nach Art. 1 II speziellerer Natur sein dürfte.
      Ein Verbot der Impfpflicht liegt nicht fern, ist aber auch nicht zwingend aus Art. 1 abzuleiten, weil die Bekämpfung von schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren genau diese Impfpflicht legitimieren könnte, wenn man die Impfungen für wirksam hält, und diese als ultima ration der Pandemiebekämpfung ansieht.
      Letztlich kommt man zu den gleichen Fragen, wie sie sich bei der Anwendung inländischer Grundrechte stellen.

      Resolution des Europarats haben empfehlenden aber keinen verpflichtenden Charakter in den MItgliedsstaaten. Sie sind demnach wohl bei der inländischen Gesetzgebung zu beachten, binden aber die inländischen Abwägungsprozesse nicht.

      Im Ganzen führt weder die EU-Charta noch die Empfehlung des Europarates zu anderen Ergebnissen als nach inländischischem Recht.
      Letztlich zeigt aber gerade inländisch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1959 zur Pockenimpfung die Grenzen einer (in dem Fall durchsetzbaren) Impfpflicht auf, so dass die Einführung der Impfpflicht gegen Corona einen rechtsstaatlichen Dammbruch markien würde.

      Wozu die Verfassungsorgane dieses Landes, auch das Bundesverfassungsgericht, bereit sind.

      1. „Die Recherche von Grégor Puppinck, Anwalt und Leiter des European Center for Law and Justice, sorgt für Aufsehen. Der Franzose deckt auf, wie verstrickt Soros und Gates in Organisationen wie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Europarat, der UN und der WHO sind“.
        https://www.epochtimes.de/politik/ausland/gekaufte-richter-am-egmr-george-soros-und-bill-gates-sind-zwei-der-groessten-geldgeber-des-europarats-a3484703.html
        Darin krankt unser gesamtes Justiz-System, denn wenn weder Europarat noch die EU-Grundrechtscharta bindenden Charakter haben, an wen könnte man sich dann noch wenden, wenn man so was ähnliches wie Recht anstrebt? Dann wären alle diesbezüglichen Dokumente und Festlegungen dieser Institutionen Makulatur und somit nutzlos. Im Binnenland wird man ja schon lange nicht mehr fündig, wenn ich an das Oberlandes-Verwaltungsgericht in Niedersachsen als neuesten Fall denke (13. Senat wird ersetzt gegen 14.).
        Warum glauben Sie, wurde nicht von Anbeginn eine Pflichtimpfung angesetzt, wie man es von zahlreichen anderen Impfungen kennt? Mir schwant da schon was. Europarat 48 Staaten und 291 Mitglieder, dann kann man solche Institutionen doch getrost auflösen und Geld sparen. Die „Gretchenfrage“ die Sie in den Ring werfen lautet „Pandemie“, wenn eine solche vorhanden wäre (bzw. nachgewiesen wie sie denn entstanden ist), dann würden Ihre Aussagen u.U. zutreffen. Deshalb ist unbedingt von weltweit höchster juristischer Instanz zu überprüfen, ob wir eine Pandemie haben oder nicht, denn damit steht und fällt das Ganze. Die WHO hat ja vor Monaten die Kriterien geändert, damit vermutlich einer Umsetzung nichts im Wege steht, denn wie die WHO (hat nach m.M. ebenfalls keinen bindenden Charakter, da gößteneils aus Spenden finanziert und doch tanzen alle nach deren Pfeife). Im Prinzip reden wir um den heißen Brei, denn Klaus Schwab zeigt ja in seinem Buch Great Reset klar auf, was er und seinesgleichen vor haben und agiert somit mit offenem Visier. Es geht nicht um richtig oder falsch, juristisch oder human, es geht um „das Vorhaben“, leider steckt dahinter wahnsinnig viel Geld und somit Macht. Im Prinzip könnte man sämtliche Beiträge beiseite lassen, denn wenn man keinen Weg findet gegen diese Bedrohung ist ohnehin alles sinnlos, auch der juristische Weg vor ein Gericht. Sollte die Zwangsimpfung tatsächlich kommen, wie würden Sie die reelle Chance beurteilen, wenn ich Sie als Anwalt nehmen würde??

      • Regina Köpke auf 26. Dezember 2021 bei 10:19
      • Antworten

      Danke für diesen Hinweis, das war mir leider gar nicht geläufig!
      Gruß, Regina Köpke

    • Geschockt auf 23. Dezember 2021 bei 23:48
    • Antworten

    Sehr interessant und schockierend im Zusammenhang mit Nebenwirkungen der „Impf“stoffe ist die Selbstdarstellung von Biontech, die sie anlässlich ihres Börsengangs im Oktober 2019 auf ihrer Website veröffentlich haben. Hier wird gewarnt vor vielem, was Impfkritiker befürchten und als VT abgetan wird (ua. Nebenwirkungen, Langzeitfolgen, nicht erkennen selbiger durch Mediziner).

    Auszüge sind copy&paste!! https://investors.biontech.de/node/6806/html , S.15ff:

    „it will be several years, if ever, before we or our collaborators have a product candidate ready for commercialization.“

    „mRNA therapies have been classified as gene therapy medicinal products,“

    „Any product candidates we develop may not be effective, may be only moderately effective, or may prove to have -21- undesirable or unintended side effects, toxicities or other characteristics“

    „No mRNA immunotherapy has been approved, and none may ever be approved.“

    „Successful discovery and development of mRNA-based (and other) immunotherapies by either us or our collaborators is highly uncertain“

    „In addition, these side effects may not be appropriately recognized or managed by the treating medical staff.“

    • Erkus auf 22. Dezember 2021 bei 19:26
    • Antworten

    Vielen Dank und folgende Bitte um ihre Meinung:

    § 4 Absatz 4 AMG bezeichnet Impfstoffe auf Basis rekombinanter Nukleinsäure (rNS) zur Anwendung hinsichtlich Infektionskrankheiten als „Vorbeugung“ (oder Behandlung). Bisher fielen Prophylaxe-Therapeutika (in Abgrenzung zu einer Heilbehandlung) auch unter die Therapiefreiheit, soll mit dieser Umbenennung eine rNS-Impfung der Definition als xxx-Behandlung entzogen werden – in Fortführung einer Duldungspflicht nach § 21 IfSG. Zudem stellt sich die Frage, ob die Verwendung von Impfpflastern oder Nasensprays einen Körpereingriff darstellen? Beide Annahmen würden den Widerspruch gegen eine Impfpflicht erschweren.

    Die EU hat die Arzneimittelzulassung an sich gerissen (mit Ausnahme personalisierter Therapeutika). Eine Einschränkung für rNS-basierte Therapeutika gibt es nicht explizit. Die Definition der Gentherapie ist Objektbezogen: Alle Behandlungen, die das menschliche Erbgut unmittelbar betreffen unterliegen dem Ausschuss für neuartige Therapien – egal mit welchem Wirkstoff (rNS-Therapeutika sind also nur mittelbar erfasst). Bei den rNS-Impfstoffen handelt es sich aber zweifellos um eine in-vitro-Zelltherapie (abgeleitet von der ex-vitro CAR T-Zellen-Therapie), auch wenn die rNS-vermittelte Manipulation nur kurzfristig auftritt insofern das Immunsystem reagiert und die manipulierten Zellen abtötet . M. E. wird diesem Aspekt zu wenig Aufmerksamkeit eingeräumt, denn damit unterliegen diese rNS-Impfstoffe eben doch den verschärften Anforderungen neuartiger Therapien.

    Die bedingte Zulassung bleibt auch nach Ende einer epidemischen Lage bestehen – welche Implikationen ergeben sich hieraus für die Deklaration und eine Impfpflicht – ist das ethisch oder menschrechtlich vertretbar (siehe bisher nicht zugelassene PEG bei mRNA-Impfstoffen: Laut EU-Richtlinie ist der Träger der mRNA als eigentlicher Wirkstoff definiert)?

    https://www.bundestag.de/resource/blob/852226/d37bc32fab0a37e0c6009d2e93d2a075/WD-9-116-20-pdf-data.pdf
    https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/regulation/beratung/innovationsbuero/broschuere-atmp.pdf?__blob=publicationFile&v=4

    https://www.vfa.de/de/arzneimittel-forschung/coronavirus/impfstoffe-gegen-sars-cov-2-varianten
    vielleicht interessant
    https://de.wikipedia.org/wiki/CoVLP

  4. Die meines Erachtens wichtigsten Kritikpunkte sind offenbar unbekannt:

    Die Impfung gegen Covid und damit auch die entsprechende Impfpflicht verstoßen sehr klar gegen § 1 des Infektionsschutzgesetzes und damit wohl auch gegen eine ganze Reihe anderer Gesetze. In meinem Artikel http://www.freizahn.de/2021/12/die-virenzuechter/ habe ich versucht den biolgisch-wissenschaftlichen Hintergrund auf der Basise der Veröffentlichungen und Interviews des habilitierten Virologen, 4-fachen Fachtierarzt und langjährigen Impfstoffentwickler Dr. Geert Vanden Bossche möglichst verständlich zu erklären.
    Zu Verdeutlichung der Folgen des wahrscheinlich schon in den nächsten Monaten zu erwartenden „Erfolges“ der kollektiven Viruszucht-Anstrengung aller geimpften Biedermänner und Biederfrauen, zitiere ich hier Dr. Vanden Bossche aus http://www.freizahn.de/2021/11/fortgesetzte-massenimpfungen-werden-die-evolutionaere-kapazitaet-des-sars-cov-2-spike-proteins-nur-noch-weiter-steigern-als-die-omicron-version/ :

    „Es ist unbestreitbar, dass eine Massenimpfung das Virus nur dazu bringen wird, seine evolutionäre Kapazität voll auszuschöpfen, ……Ich befürchte wirklich, dass diese Dynamik schließlich die natürliche Auslese von Individuen mit einer unverfälschten angeborenen Immunität [er meint damit die Ungeimpften] ermöglichen wird , während diejenigen ohne sie [gemeint sind die Geimpften!!!] eliminiert werden. Eine solche natürliche Auslese würde zwar zu einer Ausrottung von SARS-CoV-2 führen, da die angeborene Immunität das Virus sterilisiert und die Übertragung blockiert, doch die Folgen wären unvorstellbar – der Preis, der für die Beendigung der Pandemie durch die Ausrottung des Virus gezahlt wird, ist nicht vergleichbar mit dem Preis, der für die Erzeugung einer Herdenimmunität und die Ermöglichung eines endemischen Zustands des Virus gezahlt wird. Diejenigen, die Massenimpfungen erzwingen, entscheiden sich für Ersteres und nicht für Letzteres, was als die tödlichste Sünde aller Zeiten in die Geschichte eingehen wird.“ Zitat Ende.
    Auf freizahn.de finden sich eine ganze Reihe Übersetzungen von Artikeln und Interviews von Dr. Vanden Bossche, wobei ich mit dem fast zweistündigen Interview von Dr. Philip McMillan mit Dr. Robert Malone und Dr. Geert Vanden Bossche begonnen habe.

    Wenn unsere Viren züchtenden, geimpften Biedermenschen mit ihrer Viruszucht bald, wie zu erwarten Erfolg haben, dann kann das in der Praxis bedeuten, dass Deutschland Weihnachten in 1 bis 2 Jahren als Folge der Impfungen locker 50 bis 60, oder sogar über 70 Millionen weniger Einwohner hat als heute.

    Dabei ist ein Ausweg vorhanden:
    Ich möchte dazu auf die Beobachtungen und die Behandlungsmethode des südafrikanischen Allgemeinmediziners Dr. Shankara Chetty hinweisen. Auf freizahn.de findet man dazu derzeit 6 Beitrage, beginnent mit http://www.freizahn.de/2021/12/dr-chettys-covid-behandlung-teil1/
    Teil 5 verlinkt dabei nur auf ein simultanübersetztes, langes Interview des Corona-Ausschusses (hier Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich und Rechtsanwältin Viviane Fischer) mit Dr. Chetty. Dieses Interview ist sehr sehens bzw. hörenswert. Dr. Füllmich meint am Schluß, dass sei die beste, für ihn als Juristen verständlichste Erklärung die er bis heute bekommen habe.
    Wie Dr. Chetty erklärt, handelt es sich bei „dem schweren Verlauf“, vor dem die Impfungen schützen soll, NICHT um eine Virusinfektion, sondern um eine von dem Spike-Proteinen des Virus ausgelöste Überempfindlichkeitsreaktion. Die Impfung hilft dagegen weil sie für ca. 3 Monate das immunsuppressiv oder desensibilisierend wirkt. So gesehen ist die Impfung also keine Impfung, sondern eine vorbeugende medikamentöse Behandlung zur Unterdrückung oder Dämpfung einer allergischen Reaktion. Siehe dazu auch http://www.freizahn.de/2021/12/expertendiskussion-ueber-covid-19-impfstoffe/ .
    Dr. Chetty hat über 7000 symptomatische Covid-Patienten erfolgreich ambulant behandelt, ohne dass es zu Krankenhauseinweisungen oder Todesfällen gekommen ist.
    Ein niedergelassener, intensivmedizinisch geschulter Kollege von Dr. Chetty in der südafrikanischen Hafenstadt Durban hatte in der ersten und zweiten Coronawelle die von der WHO empfohlenen Protokolle angewendet und dabei 1 bis 2 Tode pro 10 Patienten zu beklagen. In der dritten Coronawelle hatte er die Sichtweise und Methode von Dr. Chetty angwendet. In der dritten Welle hat dieser Arzt über 1000 Covid-Patienten behandelt ohne dass es einen Todesfall gegeben hat.

    Warum wissen und nutzen unsere Ärzte das nicht? Warum wollen die lieber Impfen, obwohl das absehbar zu einer Katastophe führt?
    .
    Es wäre sehr zu wünschen, dass sich Richter und Staatsanwälte mit diesen fachlich-biologischen und medizinischen Details und den absehbaren evolutionsbiologischen Folgen der Impfungen befassen.

      • Eddi auf 23. Dezember 2021 bei 12:51
      • Antworten

      Wissen werden es die Ärzte schon, zumal die Impfwilligen, aber es gibt sehr viel Geld dafür, leicht verdient zumal und somit verlockend. menschliche Eigenheit. Da es nach meinem Empfinden und Erkenntnissen der letzten Jahre keine funktionelle Justiz mehr gibt, insbesondere in den oberen und somit „leitenden“ Gerichten und Etagen, wird sich auch niemand umfassend damit beschäftigen. Wie es juristisch im Lande aussieht kann man ja derzeit erfahren, wenn man nach Lüneburg schaut, dort wurde der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichtes „kaltgestellt“, weil er die 2G-Regel kippen wollte, was ja menschliche Züge aufweist, die man heute nicht gut heißt. Auch beim BVerfG (welch inhaltsvoller und gerechtigkeitsversprechender Begriff) kann man erkennen (und recherchieren) was sich dort verändert hat. Bezüglich „Recht und Gerechtigkeit“ habe ich eine andere Vorstellung, aber vermutlich veraltete.

      • Manfred Schröder auf 29. Januar 2022 bei 22:52
      • Antworten

      Hallo Herr Becker,

      machen wir doch mal eine Gedanken Experiment. Nehmen wir doch mal an, das ihre mit viel Akribie aufgezeigte These eintreffen würde. Dann würde nach Ihrer Theorie die Mehrheit der geimpften Bevölkerung kurzfristig sterben. Hinzu kämen noch die natürlich ungeimpften sterbenden. Da durch dieses Massensterben die vermeintlichen überlebenden die Lebengrundlage entzogen wird, kommt auch unter diesen zu einer erheblichen Sterberate. Was soll das für einen Vorteil jeglicher Art hervorbringen.
      Fun Fakt am Rande. Durch Impfungen sind einige Viruserkrankungen nahezu verschwunden und nicht dadurch ihre Ausbreitung verstärkt worden.

    • Petra Strohbusch auf 22. Dezember 2021 bei 8:31
    • Antworten

    Danke für Ihren Beitrag. Ich habe ihn gelesen direkt nachdem ich Verfassungspod, EU vs Polen Teil 1-3 gehört habe. Das ergab insgesammt schon eine „äusserst nerkwürdige“ Perspektive, im Hinblick auf Deutsches agieren im Hinblick der im o.g. Verfassungspod genannten Folgen und der Rückwendung auf das agieren unserer Politik hierzulande.

    Mit freundlichen Grüßen Petra Strohbusch

    • Viktor Milek auf 22. Dezember 2021 bei 3:25
    • Antworten

    Von Hannah Arendt stammt der Satz: „Die größte Gefahr in der Moderne geht nicht von der Anziehungskraft nationalistischer und rassistischer Ideologien aus, sondern von dem Verlust an Wirklichkeit. Wenn der Widerstand durch Wirklichkeit fehlt, dann wird prinzipiell alles möglich.“

      • Viktor Milek auf 28. Dezember 2021 bei 23:51
      • Antworten

      “Niemand kann gezwungen werden, … gesund zu sein“, schrieb der Philosoph der Aufklärung, John Locke Selbst die Gefolterten werden keine wirklich freien Menschen auf dieser Welt sein. Vielmehr werden wir die Nutznießer staatlicher Gunst sein, die Genießer kleiner Privilegien, im Gegenzug dafür, dass wir einer Spritze zustimmen. Wir werden eine Lizenz von oben haben, um unserem täglichen Leben nachzugehen. Und wir wissen, dass diese Lizenz schnell widerrufen werden könnte, wenn wir in Zukunft medizinische Behandlungen verweigern. Die Neudefinition von ‚Freiheit‘, die Freiheit von der Unterwerfung unter die Medizin abhängig zu machen, wird die Rechte von uns allen ersticken – geimpften und ungegeimpften gleichermaßen.
      Der europäische Liberalismus stirbt, die Europäische Union ist als Sitz extremen Autoritarismus entlarvt, und die Zukunft dieses Kontinents sieht in der Tat sehr ungewiss aus.
      Wir erleben den gewaltsamen Tod des europäischen Liberalismus und die Geburtswehen einer neuen und zutiefst autoritären Ära.

      https://www.spiked-online.com/2021/12/06/the-death-of-europe

        • Viktor Milek auf 29. Dezember 2021 bei 2:12
        • Antworten

        Ich will dazu noch folgendes bemerken:
        Jährlich sterben 74 000 Menschen an Alkohol, dazu verursacht Alkohol unzählige Krankheiten, Korsakow, Diabetes, Bluthochdruck, Leberzirrhose usw. Die Behandlungskosten übertreffen mittlerweile 40 Milliarden Euro, während die Steuereinnahmen von Alkohol 3,8 Milliarden Euro in keinem Verhältnis gegenüber den Kosten stehen.
        So wie es eine Triage bei covid-19 Patienten gibt, dasselbe gilt auch bei einer Leberzirrhose durch Alkohol verursacht, Wer bekommt die neue gesunde Leber, der Politiker, der Arzt, oder ein Hartz4 Empfänger.
        Von einem aufrichtigen Menschen der sich aus medizinischen oder privaten Gründen nicht gegen covid-19 impfen lassen will, verlangt Politik und Wissenschaft Solidarität und Mitgefühl gegenüber einer Gemeinschaft, die lediglich auf dem Papier existiert, wäre das nicht so, so ist doch ein Alkoholiker der seine Frau und Kinder schlägt, vielmehr dazu aufgefordert der Gemeinschaft etwas zurückzugeben?

    • Eddi auf 21. Dezember 2021 bei 18:48
    • Antworten

    Bei der angedachten Impfpflicht, richtiger Impfzwang, geht es nach meiner Meinung um Erpressung und somit um ein Verbrechen gemäß StGB § 253. Denn lt. Justizminister soll keine physische Gewalt angewandt werden, aber vermutlich (erhebliche) Geldbußen drohen, also eindeutige Erpressung: “ Vogel friss oder stirb!“. Noch nie, nach dem Tausendjährigen Reich, hat sich eine Regierung erdreistet, einen derartigen Druck auf die Bevölkerung auszuüben um eine „Impfung“, welche keine ist, als solche darzustellen. Weder ich noch viele andere Verweigerer sind per se Impfverweigerer, aber „Brühen“, die weder die erforderlichen Phasen eines Impfstoffes durchlaufen haben (schon gar nicht im Langzeitversuch), nur eine bedingte Zulassung haben und für welche darüber hinaus die Hersteller keine Haftung übernehmen, dafür müssen dann die Steuerzahler herhalten, sind alles andere als vertrauensvolle „Impfstoffe“!! Man muss kein Akademiker sein, um zu erkennen, dass hier vieles nicht stimmig ist! Und dagegen wehre ich mich und viele andere. In diesem Land scheint es nicht mehr üblich zu sein, offen und liberal, dazu öffentlich, über eine angebliche Bedrohung, welches eine „echte Pandemie“ ja letztlich darstellt, am runden Tisch mit Wissenschaftlern, Ärzten, Juristen u.a. Experten zu verhandeln und die Bürger mit einzubeziehen. Halbstündig verkünden die Regierungssender Horrornachrichten die keiner nachvollziehen kann, aber Angst und Panik verbreiten und somit viele Menschen in die Psychose treiben. Seit nahezu zwei jahren kursieren die skurillsten Geschichten, auf und ab wie in einer Achterbahn und man fragt sich ernsthaft, auf welcher Seite sich nun die Blender und Geblendeten befinden. Woher wissen Sie, dass es mehr Gerettete wie Getötete sein werden, Langzeitversuche gibt es nicht?? Es gibt ganz andere Ansichten und Stimmen hierzu. Ich bin kein Akademiker, aber mein gesunder Menschenverstand kann manchmal wertvoller sein, als alle Unis der Welt zusammen. Denn dort herrscht keine Homogenität, ausschließlich Heterogenität in allen Bereichen.

    • Stefan KARL auf 21. Dezember 2021 bei 12:31
    • Antworten

    Alle begründeten gedanklichen und wirklichkeitsgesättigten Implikationen werden politisch via Verordnungsexzess weggewischt. Nun habe ich mir für den Fall, dass die Impfpflicht kommt überlegt, was ich dagegen unternehmen kann. So habe ich den folgenden Text entworfen, mit dem ich den Impfarzt konfrontieren will. Ob das sinnvoll ist, kann ich juristisch nicht beurteilen, jedoch ich würde es darauf gerne ankommen lassen und mich folgend anwaltlich vertreten gegen Widerstände anstreiten wollen. Ich heiße Stefan KARL, bin 80 Jahre und nicht willens mich den Kakaphonien der Narrative eines Gouvernantenstaats zu beugen.
    Informationsanliegen sowie Fragen:
    Ist Ihnen bekannt, dass aufgrund einer EU-Verordnung die aktuellen Injek¬tions¬stoffe gem. EU-Verordnung Nr. 507 Art. 8 – 2006 obligatorisch nur eine bedingte Zulassung erhalten haben, weil aktuell wesentliche Untersu¬chun¬¬gen und Daten zur Wirksamkeit und zu Nebenwirkungen fehlen? Andere Behauptung halten keiner rechtlichen und tatsächlichen Prüfung stand. Der poli-tisch behauptete Grundschutz ist keineswegs gewährleistet.
    1. Ist Ihnen bekannt, dass der EMA keine Daten vorliegen zur Infektionsübertra¬gungs¬wahr-scheinlichkeit nach Injektion und keine Zulassung vorliegt für einen Fremdschutz? Auch für den Selbstschutz liegen (auch bzgl. Validität und Treffsicherheit von PCR-Tests) ungenügend valide Daten vor. Das gilt auch für das sogenannte Boostern wie Wiederholungsinjektionen.
    2. Ist Ihnen bekannt, dass es einen Unterschied gibt zwischen Kontamination, Infektion und Infektiosität? Wogegen soll nun die geplante Applikation wirken?
    3. Ist Ihnen bekannt, dass eine Immunität nicht möglich ist und auch die Wahr¬scheinlichkeit weniger schwerer Verläufe der Covid-Erkrankung sich aktuell exponentiell relativiert.
    4. Auch gem. RKI: “In welchem Maße die Impfung die Übertragung des Virus redu¬ziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden“. Zunehmende Ineffizienz der Impfung.
    5. Wissen Sie, ob pharmako-bilanzierte Daten zu den Injektionsmaßnahmen vor¬liegen? Z.B. zu den thrombogenen Wirkungen? Sie fehlen, sind jedoch zentral für eine Würdigung der voll¬ständigen wie rechtssicheren Zulas¬sungs¬erlaubnis. Impfpflicht? Bedenken Sie, ob diese vor der Übertragung wie auch Ansteckung absolut schützt! Rational betrachtet tut sie es nicht!
    6. Wissen Sie, dass bei diesem mangelnden Vorliegen dazugehörender Daten sich eine Rechtswidrigkeit bei einer Trotzdem-Anwendung entfaltet, wenn ein zu¬gelassener Human-Arzt sich dem Risiko einer Haftung straf- und privat¬recht¬¬lich aus¬setzt?
    7. Wissen Sie, dass die Injektionsstoffe, die Sie verabreichen sollen-wollen nicht als Impf-stoffe (nach Definition) anerkannt sind, da sie keine ausreichende Immunität sichern können, wie es z.B. die Masern- oder Poliomyelitis-Impfung genügend leistet.
    8. Wenn die Injektionsstoffe (als invasiver Eingriff) dennoch verabreicht werden sollen, so ist Ihnen sicher¬lich bekannt, dass diese Stoffe – Impfpflicht hin oder her – ver¬schrei¬bungs-pflichtig sind durch Ausschluss von Kontra-Indikationen eines zugelassenen Human-Mediziners.
    9. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass eine Injektion grundsätzlich als eine Körper¬verletzung gelten muss, wenn nicht der Behandelte nach gründlicher Aufklärung seine Zustimmung erteilen kann. Der Behandelte ent¬scheidet auf Grund welcher drohender Exazerbationen auch immer gem. individueller Einschätzung. Auch in Bezug zur Omikron-Variante.
    10. Voraussetzung einer Entscheidung ist die Einlösung der Aufklärungspflicht durch den Humanmediziner. Sie muss umfassend sein aufgrund einer ärzt¬li¬cher Indikation, die er durch gründliche Anamnese nachweisend und doku¬men¬tierend schriftlich begründen muss. Diese Verfahrensweisen sind im Nürnberger Kodex (s.a. § 630 e BGB) niedergelegt.
    11. Um einem Notstand im Rechtsschutz für Sie und für mich als zu Behan¬deln¬der abzu-wenden, bedarf es einer rechtlich gründlichen Wahrnehmung Ihrerseits und/oder meiner Fest¬stel¬lung nicht genügender wie unmöglich gewordener Auf¬klärung, die keine Verwei-gerung darstellt.
    12. Hinzuzufügen ist, dass meine konkreten Lebens- und Gesundheitsumstände, die Sie ja erfragen können-sollten, jene o.a. Injektionen contra Covid-19 entbehrlich machen. Selbstverständlich bin ich als Nichtgeimpfter nicht verantwortlich für die Pandemie oder eher der Endemie. Auch kann ich keinen Nutzen für mich und andere erkennen.

    Wenn die o.a. Argumente und Fragenbeantwortungen nicht durchgängig geklärt und akzeptiert sind, dann kann ich einen Haftungs¬ausschluss und eine Aufklärungs-Zu-stim¬mung zur Injektion nicht abgeben.

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