„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Impfnebenwirkungen und Menschenwürde – Warum eine Impfpflicht gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstößt

Von Matthias Guericke

Von Hannah Arendt stammt der Satz: „Die größte Gefahr in der Moderne geht nicht von der Anziehungskraft nationalistischer und rassistischer Ideologien aus, sondern von dem Verlust an Wirklichkeit. Wenn der Widerstand durch Wirklichkeit fehlt, dann wird prinzipiell alles möglich.“

Mit einem dramatischen Verlust an Wirklichkeit haben wir es in der aktuellen Diskussion um die Impfpflicht zu tun, wie im Folgenden gezeigt werden soll. Um aber mit dem Positiven zu beginnen: In der Verfassungsrechtswissenschaft scheint Konsens darüber zu bestehen, dass eine Impfpflicht nur dann zulässig ist, wenn die Impfstoffe keine oder nur geringe Nebenwirkungen haben (vgl. Gierhake, ZRP 2021, 115, 116 m. w. N.) Auf dieser Linie hat der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers in einem Interview der ZEIT vom 24.11.2021 (https://www.zeit.de/2021/48/impfpflicht-grundgesetz-vereinbar-corona-verfassungsjurist-christoph-moellers) erklärt, dass er eine Impfpflicht für grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig halte, der Staat dafür aber (neben anderen Voraussetzungen) darlegen müsse, dass beim Impfen keine gesundheitlichen Risiken aufgetreten seien, die statistisch relevant gewesen seien. Möllers erklärt in dem Interview weiter, dass wir „mit der Impfung eine Maßnahme haben, die sicher und effektiv“ sei und schließlich, dass „wir es mit einem Eingriff zu tun (haben), von dem wir wissen, dass er keine körperlichen Schäden bei den Geimpften hinterlässt.“  Wie Möllers zu dieser Auffassung kommt, wird nicht mitgeteilt. Auch die Bayreuther Professoren für Öffentliches bzw. Bürgerliches Recht Stephan Rixen und Adam Sagan erklären in einem Beitrag im Verfassungsblog (https://verfassungsblog.de/impfpflicht-oder-2g-minus-k/) lapidar, dass die sog. unerwünschten Arzneimittelwirkungen bei den COVID-19- Impfungen „extrem selten“ seien, ohne näher darauf einzugehen, was „extrem selten“ sein soll und welchen Schweregrad die Nebenwirkungen erreichen. Andere Verfassungsrechtler, die eine allgemeine Impfpflicht für zulässig halten, thematisieren die Frage der unerwünschten Nebenwirkungen der Impfung erst gar nicht (!), so Hinnerk Wißmann in einer Sachverständigenstellungnahme für den Bundestag (https://www.bundestag.de/resource/blob/868882/e4d4df976a70692ff739944ddd5473fb/stellungnahme_wissmann-data.pdf), Uwe Volkmann (https://verfassungsblog.de/lockdown-fur-alle/), Stefan Huster (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus233792170/Baerbocks-Forderung-Ausschluss-der-Impfpflicht-Das-ist-einfach-Quatsch.html) oder Thorsten Kingreen (https://www.mittelbayerische.de/politik-nachrichten/gerichte-halten-impfpflicht-nicht-auf-21771-art2065165.html; sehr kritisch zur Impfpflicht dagegen der Londoner Rechtsprofessor Kai Möller: https://www.welt.de/kultur/plus235506042/Corona-Politik-Das-Beispiel-England-spricht-gegen-die-Impfpflicht.html, ebenfalls ablehnend die Strafrechts- und Rechtsphilosophieprofessorin Katrin Gierhake, aaO, S. 116).  

Es scheint danach bei den genannten Verfassungsrechtlern die Überzeugung zu bestehen, dass die unerwünschten Nebenwirkungen der Impfung so selten und geringfügig sind, dass sie keiner näheren Erörterung bedürfen. Dies zeugt allerdings von einer spektakulären Ignoranz gegenüber den empirischen Tatsachen, denn allein der aktuelle Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-09-21.pdf), der den Zeitraum vom 27.12.2020 bis 30.09.2021 umfasst, spricht eine ganz andere Sprache. Er verzeichnet für Deutschland 172.188 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung, 21.054 Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen und 1.802 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang. Betroffen davon sind alle COVID-19-Impfstoffe. Zwar sind Verdachtsfälle nur Verdachtsfälle, was bedeutet, dass das PEI die Kausalität der Impfung für die Nebenwirkungen nicht bestätigen, aber auch nicht ausschließen kann. Bei den Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang müsste dafür in jedem Fall eine Obduktion durchgeführt werden, was aber nur in wenigen Fällen erfolgt. Insofern kann nur geschätzt werden, bei welchem Anteil der Verdachtsfälle tatsächlich Kausalität der Impfung gegeben ist. Der Heidelberger Pathologe Prof. Peter Schirmacher schätzt dabei aufgrund von ihm durchgeführter Obduktionen den Anteil der an der Impfung Verstorbenen bei den Verdachtsfällen auf 30-40 %. (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/126061/Heidelberger-Pathologe-pocht-auf-mehr-Obduktionen-von-Geimpften). Schirmacher vermutet auch, dass es eine erhebliche Dunkelziffer an nicht gemeldeten Fällen gibt. Dies ist insofern plausibel, als aus der sog. Pharmakovigilanz allgemein bekannt ist, dass bei der Meldung von Nebenwirkungen von Arzneimitteln oder Impfstoffen immer ein erhebliches Underreporting gegeben ist. Die zurückhaltendsten Schätzungen gehen dabei von einer Dunkelziffer mit dem Faktor 5 aus (sehr instruktiv zum Thema Dunkelziffer und Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe auch der Praxisbericht des Berliner Arztes Erich Freinsleben: https://allesaufdentisch.tv/dunkelziffer-der-impfnebenwirkungen.html).

Die COVID-19-Impfstoffe sprengen bei den Nebenwirkungen den Rahmen alles bei Impfstoffen bisher Bekannten. Der Vergleich der Verdachtsmeldungen mit herkömmlichen Impfstoffen fällt dramatisch aus, wie diese Gegenüberstellung zeigt:

Quellen: Statista: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/467046/umfrage/impfstoffverbrauch-in-deutschland/,  PEI Sicherheitsbericht: https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-09-21.pdf, PEI Datenbank: https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit/pharmakovigilanz/uaw-datenbank/uaw-datenbank-node.html#UAWDB; Grafik abrufbar unter https://corona-reframed.de/#immunitaet    

Visualisiert stellt sich das wie folgt dar:

Was bedeutet das nun alles für die verfassungsrechtliche Argumentation? Eine Impfpflicht wird – da sie eine genügend große Anzahl Menschen erfassen wird – zwangsläufig zu Todesfällen unter Menschen führen, die sich nur aufgrund der Impfpflicht impfen lassen. Verantwortlich für diese Todesfälle ist der Staat, der die Impfpflicht angeordnet hat. Um es klar zu sagen: Mit einer Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen. Dies ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Art. 1 Abs. 1 GG verbietet es, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen. Genau dies passiert aber, wenn Menschen durch eine Impfpflicht getötet werden, der Staat behandelt sie in diesem Fall als bloße Objekte zum Schutz anderer. Dass der Staat dabei im Vorhinein nicht weiß, welche Personen es konkret treffen wird, ist dabei für die rechtliche Beurteilung unerheblich. Dem Argument, der Staat behandele die Betroffenen als bloße Objekte, kann auch nicht entgegengehalten werden, dass die Impfung auch dem Eigenschutz der Geimpften diene, denn es dürfen für die Frage des Verstoßes gegen die Menschenwürde allein die Getöteten betrachtet werden, denen die Impfung aber definitiv keinen Eigenschutz bietet. Wegen der Absolutheit der Menschenwürde ist es dem Staat auch versagt, die Menschenleben der von ihm Getöteten gegen die Menschenleben der (mutmaßlich) vor dem Tod durch COVID-19 Geretteten aufzurechnen.

Die Dinge liegen hier nicht anders als bei dem berühmten Luftsicherheitsgesetzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.02.2006 (Az. 1 BvR 357/05). Mit diesem hat das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde entschieden, die sich gegen die Ermächtigung der Streitkräfte durch das Luftsicherheitsgesetz richtete, Luftfahrzeuge, die als Tatwaffe von Terroristen gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden sollen, mit Waffengewalt abzuschießen. Bundestag und Bundesregierung hatten in diesem Verfahren das Gesetz verteidigt, die Bundesregierung vertrat dabei die Auffassung, dass der Staat mit dem Luftsicherheitsgesetz seine Schutzpflicht gegenüber dem Leben erfülle. Träten das Lebensrecht des einen und das Lebensrecht des anderen zueinander in Konflikt, sei es Aufgabe des Gesetzgebers, Art und Umfang des Lebensschutzes zu bestimmen (sprich: ggf. auch über die Tötung von Menschen zu entscheiden). Die (unschuldigen) Insassen des von einem Abschuss betroffenen Luftfahrzeuges würden in ihrer Menschenwürde geachtet (!). Konnte man diese Aussagen als Zeichen einer bedenklichen Erosion des Menschenwürdebegriffs verstehen, hat das Bundesverfassungsgericht dem seinerzeit eine klare Absage erteilt und festgehalten: „Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“ (aaO, juris, Rn. 122).

Anders hat das Bundesverfassungsgericht den Fall beurteilt, dass sich in einem Luftfahrzeug ausschließlich Angreifer befinden. Hierzu hat es festgestellt: „Wer, wie diejenigen, die ein Luftfahrzeug als Waffe zur Vernichtung menschlichen Lebens missbrauchen wollen, Rechtgüter anderer rechtwidrig angreift, wird nicht als bloßes Objekt staatlichen Handelns in seiner Subjektqualität grundsätzlich in Frage gestellt, wenn der Staat sich gegen den rechtswidrigen Angriff zur Wehr setzt und ihn in Erfüllung seiner Schutzpflicht gegenüber denen, deren Leben ausgelöscht werden soll, abzuwehren versucht. Es entspricht im Gegenteil gerade der Subjektstellung des Angreifers, wenn ihm die Folgen seines selbstbestimmten Verhaltens persönlich zugerechnet werden und er für das von ihm in Gang gesetzte Geschehen in Verantwortung genommen wird. Er wird daher in seinem Recht auf Achtung der auch ihm eigenen menschlichen Würde nicht beeinträchtigt.

Dass bei all der aktuell zu erlebenden rhetorischen Eskalation gegen Ungeimpfte in Politik und Gesellschaft Ungeimpfte bei der Frage des Inhalts ihres Würdeanspruchs nicht ansatzweise mit Terroristen gleichgesetzt werden können, bedarf keiner weiteren Begründung. Wenn dies für begründungsbedürftig gehalten würde, wäre dies ein Zeichen des vollständigen Verlustes der Kategorie der Menschenwürde in der Pandemie.  

Da der Tod von unschuldigen Menschen zwangsläufige Folge einer Impfpflicht sein wird, sollte verfassungsrechtlich danach an sich Einigkeit bestehen, dass die Impfpflicht gegen das Recht auf Leben in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie verstößt. Und selbst wenn es zu keinen Todesfällen käme, sondern „nur“ zu schwerwiegenden, bleibenden gesundheitlichen Schädigungen und Behinderungen, die ausweislich des  Sicherheitsberichtes des Paul-Ehrlich-Instituts in erheblicher Zahl auftreten, ließe sich mit guten Gründen eine Verletzung der Menschenwürde der betroffenen Menschen vertreten, denn auch wenn Menschen „nur“ schwerwiegende gesundheitliche Schäden zugefügt werden, um andere vor Erkrankung oder Tod zu schützen, werden sie zu Objekten staatlichen Handelns gemacht. 

Das hier Gesagte gilt auch nicht nur für eine allgemeine Impfpflicht, sondern auch für die jetzt gesetzlich beschlossene Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen (§ 20a Infektionsschutzgesetz). Der/Die Einzelne kann sich dieser Impfpflicht zwar durch die Aufgabe seines Berufes entziehen (während man der allgemeinen Impfpflicht nur durch Auswanderung oder Suizid entkommen kann), entscheidet er/sie sich aber für den Verbleib im Beruf und für die Impfung, ist die Impfung deshalb doch keine freie Entscheidung im Rechtssinne. Sie ist unter Androhung eines empfindlichen Übels (Arbeitsverlust!) vom Staat abgenötigt worden. Der Staat bleibt danach verantwortlich für die Folgen der Impfung.  

Bleibt die dringende Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht, wenn es über die Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht entscheiden wird, an der Realität der schweren Impfnebenwirkungen und Impftodesfälle nicht vorbeikommen wird, wie es in der bisherigen Diskussion der Verfassungsrechtler vielen noch gelungen ist. Ansonsten ist prinzipiell alles möglich.

67 Kommentare

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    • scheiba auf 4. Februar 2022 bei 19:22
    • Antworten

    moment einmal- welche worte oder welche sprache muß man eigentlich noch benutzen ?
    es unbestritten das es sich nicht um eine impfung im herkömmlichen sinne handelt- sondern um eine genmanipulation die aktuell in deutschland immernoch gesetzlich unter strafe verboten ist-also ein medikament- das nur zum eigenschutz verabreicht werden kann-insofern hält die regierung sich noch nicht mal an ihre eigenen gesetze-
    zum eigenschutz der ausserdem nur vorbeugend und nicht infektionschützend ist–
    menschen dazu zu zwingen wäre zwangsmedikamention- die ebenfalls gesetzlich geregelt ist-
    gemäß nürnberger kodec kann niemand gegen seinen willen zur teilnahme an einem medizinischen experiment gezwungen werden-
    darüber hinaus gibt es berichte von beipackzetteln die von 2 wirkstoffen in diesem medikament nämlich als ALC 159 und ALC 315 die nicht für den gebrauch am menschen vorgesehen sind-

  1. Jahr 2021 Laut einer Parlament-Rede im österreichischen Parlament, hat die ÖVP der AGES „verboten“
    c-medizinische Produkte zu untersuchen,
    das bedeutet,
    es ist u. a. zu prüfen, wann Menschen erkrankten, vor __ oder nach __ den PCR-„Tests“?

    Es ist zu prüfen, ob es sich bei den auf Kontamination nichtuntersuchten PCR-„Tests“ ähnlich verhält
    wie bei bestimmten Chargen Toxizität um bis zu 3000-fach erhöht.
    Der ehemalige Forschungschef von Pfizer Mike Yeadon meint dazu: „Was die Absicht, Schaden zu verursachen,
    einschließlich des Todes, betrifft, so bin ich davon überzeugt.
    Ich bin auch nicht allein: mehrere völlig unabhängige Analysten stimmen in diesen Punkten überein.“
    https://www.howbadismybatch.com/

    https://www.wochenblick.at/allgemein/chargen-sind-unterschiedlich-giftig-das-russisch-roulette-mit-der-gen-spritze/
    https://www.wodarg.com/

    https://uncutnews.ch/dr-robert-malone-was-ist-wenn-das-grosste-menschen-experiment-der-geschichte-ein-fehlschlag-ist/

    Berichte von Lebensversicherungen, CEO Scott Davison:
    „Massive Übersterblichkeit von „Geimpften“ in der Altersgruppe 18 bis 64.“
    Indiana life insurance CEO says deaths are up 40% among people ages 18-64
    https://web.archive.org/web/20220101164744/https://www.thecentersquare.com/indiana/indiana-life-insurance-ceo-says-deaths-are-up-40-among-people-ages-18-64/article_71473b12-6b1e-11ec-8641-5b2c06725e2c.html

    13.01.2022 „Im Wesentlichen Selbstmord“: Impfung auf eigenes Risiko
    Frankreich – Nach Impftod: Versicherung zahlt nicht – wegen Teilnahme an Experiment!
    https://www.wochenblick.at/brisant/nach-impftod-versicherung-zahlt-nicht-wegen-teilnahme-an-experiment/
    Wie verhält sich das
    im Umkehrschluss bei Impfzwang?

    Wie verhält es sich mit Patentrechten von Gentech-Konzernen, ähnlich wie bei MONSANTO? Siehe Berichte Gottfried Glöckner. Das RKI war involviert. (2018)
    Injizierte Menschen werden zu entrechteten GMO-„Sachen“?
    Wie verhält es sich hierzu bei Erschleichung von Unterschriften unter Vortäuschung falscher Tatsachen?

    Dr. Heiko Schöning, http://www.auf1.tv – Ein Firma EMERGENT BIOSOLUTION stellt fast alle C-Impfstoffe her.
    Dr. Heiko Schöning, Buch Game Over https://auf1.tv/stefan-magnet-auf1/heiko-schoening-wir-koennen-die-verbrecher-stoppen

  2. Bei der Einführung der verpflichtenden Masernimpfung für Schul- und Kindergartenkindern ist ein entsprechender Aufschrei leider ausgeblieben. Ich persönlich hätte die Impfpflicht bei gleichzeitiger Aufhebung der allgemeinen Schulpflicht für unbedenklich gehalten, sehe so aber das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt.
    Und trauriger weise ist im Rahmen der herrschenden weltweiten Massenpsychose auch nicht mit nennenswertem Widerstand gegen eine Covid-Impfpflicht zu rechnen.
    Mir ist klar, vergleiche mit den 3. Reich sind oft heikel, trotzdem möchte ich anmerken, dass ich mich seit meiner Schulzeit gefragt habe, wie es zum NS-Regime kommen konnte.
    Wie so etwas passiert sehen wir gerade, es ist die große unkritische und arglose Mehrheit die viele kleine Änderungen duldsam über sich ergehen lässt, solange sich im Alltag nicht allzu viel verändert. Warum das so passiert, weiß ich immer noch nicht, mal sehen, wo die Reise hingeht…
    Als sie die Krankenschwestern geimpft haben, habe ich nichts gesagt, denn ich war ja keine Krankenschwester.
    Als sie die über 50 jährigen geimpft haben, habe ich nichts gesagt, denn ich war ja erst Mitte 40.
    …ihr wisst, wie es weiter geht

    Gelandet bin ich hier allerdings nur, weil mir die Äußerung Frank Ulrich Montgomerys zu zentralen Organen des Rechtsstaates doch sehr aufgestoßen ist, nachdem er schon bei dem Begriff der Tyrannei so daneben gehauen hat. Aber auch dem steht die Mehrheit mit stumpfer Ignoranz gegenüber.

    • Hermann auf 2. Januar 2022 bei 19:02
    • Antworten

    Der statistische Vergleich der Covid-19 Impfstoffe innerhalb eines 9-Monats-Zeitraumes mit allen Impfstoffen vom Jahr 2001 bis 2020 ist eine verzerrte Darstellung, durch die vor allem die Nebenwirkungen der bisherigen Impfstoffe in absoluten Zahlen angehoben werden. Sie ist gängig, beschönigt aber das Verhältnis insofern in doppelter Weise, als zum einen die Zahl der Nebenwirkungen der bisherigen Impfstoffe als immerhin vorhanden betrachtet wird, zum anderen das Verhältnis eines Impfstoffes, der 1 Jahr in Benutzung ist, zur Summe aller anderen Impfstoffe in einem 20-Jahres-Zeitraum geringer ausfällt. Tatsächlich müsste mit jedem bisherigen Impfstoff entweder bezogen auf den gleichen Zeitraum oder besser auf die Zahl der davon verabreichten Impfstoffdosen (aber eben einzeln) verglichen werden. Vermutlich würde das Verhältnis erheblich drastischer ausfallen.

    1. Nun, sinnvoll wäre nur ein Vergleich der verimpften Dosen in absoluten Zahlen. Die Covid-Impfungen haben eine Größenordnung, die wir vorher noch nicht gesehen haben. Liebe kritische Richter und Staatsanwälte: Ich bin auch Jurist – Jura-Prof – aber diesmal sollten Sie, wenn Sie so etwas veröffentlichen, doch bitte selber rechnen oder honorige Statistik-Kenner ohne die Tendenz, etwas einseitig darstellen zu wollen, mal rechnen und begründen lassen. Ihr Eintrag macht einen sehr tendenziösen Eindruck. Ich habe Zweifel, ob das mit Ihrer Berufspflicht auf Mäßigung vereinbar ist (die mich wie Sie trifft).

  3. Warum eine Impfpflicht mit mRNA- und vectorbasierten Gen-Injektionen völkerrechts- und verfassungswidrig ist

    1. Pfizer bestätigt in seinem „Merkblatt für Empfänger und Betreuer“ den experimentellen Charakter des Impfstoffes: „Der Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoff ist ein nichtzugelassener Impfstoff, der COVID-19 verhindern kann. Es gibt keinen von der FDA zugelassenen Impfstoff zur Vorbeugung gegen COVID-19. Die FDA hat daher die Notfallverwendung des Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoffes zur Prävention von COVID-19 bei Personen über 12 Jahren gemäß einer Zulassung zur Anwendung bei Notfallsituationen (EUA) zugelassen. … Ernsthafte und unerwartete Nebenwirkungen können auftreten. Der PfizerBioNTech COVID-19-Impfstoff wird noch immer in klinischen Versuchsreihen untersucht.“
    Nachzulesen hier Kurzlink: https://ogy.de/c4yl

    1.a) Hersteller, die die Produkte ALC-0315, ALC-0159 und SM-102 (NanoLipide) anbieten, welche in den Impfstoffen Cormirnaty und Sikevax verwendet werden, weisen mindestens darauf hin, dass die Produkte nur für Forschungszwecke eingesetzt werden dürfen, wenn sie nicht gar darauf hinweisen, dass sie nicht im und am Menschen eingesetzt werden dürfen. Die EMA lässt den Impfstoff Comirnaty im Wege einer Notfallzulassung zu, daraus leiten Faktencheckerplattformen wie Correctiv bereits ab, dass die Stoffe ALC-0315 und ALC-0159 (Nanolipide) unbedenklich sind. Gleichzeitig vermerkt die EMA im Abschnitt “E. SPEZIFISCHE VERPFLICHTUNG ZUM ABSCHLUSS VON MASSNAHMEN NACH DER ZULASSUNG UNTER „BESONDEREN BEDINGUNGEN“ des Anhangs 1 der Zulassung “ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES ARZNEIMITTELS”:
    “Um die Wirksamkeit und Sicherheit von Comirnaty zu bestätigen, sollte der Zulassungsinhaber den endgültigen klinischen Studienbericht für die randomisierte, placebokontrollierte, beobachterblinde Studie C4591001 vorlegen.”
    Termin: Dezember 2023
    und
    “Um die Wirksamkeit und Sicherheit von Comirnaty zu bestätigen, sollte der Zulassungsinhaber den endgültigen klinischen Studienbericht für die randomisierte, placebokontrollierte, beobachterblinde Studie C4591007 vorlegen.”
    Termin: Juli 2024
    https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/comirnaty-epar-product-information_de.pdf
    Dasselbe, nur eben mit kürzeren Fristen, gilt für Moderna hinsichtlich deren “Impfstoffs” Spikevax.
    https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/spikevax-previously-covid-19-vaccine-moderna-epar-product-information_de.pdf

    2. Die Verabreichung dieses COVID-19-Impfstoffes bedarf der Einwilligung des Impflings oder seines Sorgeberechtigten, das es sich, wie in Ziff. 1 zu lesen, um ein experimentelles Mittel handelt, dessen Langzeit(Neben)wirkungen nicht erforscht sind und nicht feststehen. Der Behandelnde geht mit dem Impfling einen Behandlungsvertrag ein. Er muss den Impfling über das Mittel umfassend und erschöpfend aufklären und die Einwilligung einholen (Siehe §§ 630d und 630e BGB)!
    Nachzulesen hier Kurzlink: https://ogy.de/tryb

    3. Der Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) – dem die BR Deutschland 1973 und die DDR 1974 beigetreten ist (insofern ist die Rechtsnachfolge nicht in Frage zu stellen) regelt in seinem Art. 7 Satz 2 das Verbot der Pflicht zur Teilnahme an medizinischen Versuchen:
    „… Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“ Nachzulesen hier Kurzlink: https://ogy.de/9hdd

    4. Gemäß Art. 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2010/C 83/02) gilt:
    „Recht auf Unversehrtheit – (1) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. (2) Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden: a) die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Einzelheiten … “ Nachzulesen hier Kurzlink: https://ogy.de/ra46

    5. Art. 25 des Grundgesetzes für die Bundesrepulik Deutschland regelt die Verbindlichkeit des Völkerrechts für ihr Staatsgebiet: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ Nachzulesen hier Kurzlink: https://ogy.de/alyn

    6. Schlussfolgerung: Jede Rechtsvorschrift, die die oben stehenden völkerrechtlichen Regelungen unmittelbar oder mittelbar aushebelt bzw. missachtet, ist verfassungswidrig und nichtig!

    • P., Prof. Dr. med. auf 26. Dezember 2021 bei 0:03
    • Antworten

    Zur Veranschaulichung der Problematik und des hieraus resultierenden Spannungsfeldes möchte ich einige konkrete, mir persönlich bekannte Fälle kurz skizzieren:

    Zu „Corona“:

    (1) Eine 19-jährige gesunde Frau erleidet Corona, überlebt den Infekt, kann aber seitdem wegen offensichtlich fortbestehender Funktionsstörung ihres Schlaf-Wach-Zentrums nur noch pro Nacht etwa 3 Stunden schlafen. Sie ist seitdem ein mentales „Wrack“, musste ihr Studium abbrechen, ist bislang auf Dauer erwerbsunfähig. – Wie es bis jetzt aussieht: ein zerstörtes Leben.

    (2) Ein gesunder ärztlicher Kollege, 64 Jahre alt, sportlich und voll aktiv, wird in seiner Arztpraxis von einem Patienten angehustet, infiziert sich mit „Corona“. Vier Woche später verstirbt der Kollege auf der Intensivstation einer Uniklinik.
    Fazit: „Corona“ ist beileibe nicht wie eine „einfache „Grippe“ einzustufen. Beide Fälle hätten eine normale Grippe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unbeschadet überstanden.

    Zur Impfung:

    (1) Eine gesunde, junge Frau, 25 Jahre, nicht in meinem direkten ärztlichen Einzugsgebiet wohnend, entwickelt nach ihrer zweiten Injektion (Biontech/Pfizer) am Wohnort eine neu auftretende Brustenge (Angina pectoris) mit Luftnot (Kurzatmigkeit schon bei geringer Belastung). Die Ärzte vor Ort schreiben lediglich ein EKG und behaupten, die Symptome hätten nichts mit der Impfung zu tun. Eine weitergehende Diagnostik erfolgt nicht. Die Symptome bestehe bis dato fort, über Monate, unverändert. Die Patientin ist weiterhin deutlich in ihrer Belastbarkeit eingeschränkt. Ein Impfzusammenhang ist offenkundig.

    (2) Eine gesunde Frau, 50 J., entwickelt nach ihrer zweiten Injektion von Moderna erstmals in ihrem Leben einen massiven, anhaltenden Schwindel, kann nicht mehr gehen. Sie wird notfallmäßig im Krankenhaus (Neurologie) aufgenommen, in Luxemburg. Die dortigen Ärzte erklären ihr, sie würden es „in Luxemburg sehr oft sehen, dass Patienten gerade nach Verabreichung des Moderna-Impfstoffes nicht mehr gehen könnten. Die kämen alle in die Neurologie. Man solle aber ruhig bleiben, das Ganze sei erfahrungsgemäß in etwa drei Tagen wieder weg“. Untersucht wird nichts. Die Frau wird lediglich stationär „beobachtet“. Glücklicherweise klingt die Symptomatik nach drei Tagen wie vorhergesagt ab, so dass sie entlassen werden kann. Der Zusammenhang mit der Impfung ist offensichtlich, ebenso offensichtlich ist aber auch das Desinteresse der verantwortlichen Ärzte, der Sache diagnostisch nachzugehen und den zu vermutenden ursächlichen Zusammenhang zu belegen.

    (3) Ein gesunder ärztlicher Kollege, 64 Jahre alt, lässt sich zweimal mit Biontech/Pfizer spritzen. Jeweils 48 Stunden nach jeder Injektion entwickelt er – erstmals in seinem Leben – neurologische Störungen (Koordination und Feinmotorik betreffend). Diese klingen nach ein paar Tagen wieder ab. Ein halbes Jahr später erhält der Kollege auf Wunsch eine Booster-Impfung mit demselben Impfstoff. Jetzt entwickelt er, wiederum nach 48 Stunden, massive Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen. Diese normalisieren sich nach einem Tag. Hier sind also wiederkehrende Beeinträchtigungen der Hirnfunktion offenkundig. Es ist davon auszugehen, dass die Impfpartikel bei diesem Patienten dessen Blut-Hirn-Schranke überwinden konnten.

    Tragische Impf-assoziierte Todesfälle, auch bei Kindern und Jugendlichen, wurden leider ebenso publiziert und haben Eingang in die Presse-Berichterstattung gefunden.

    Vollkommen zu Recht wurde dargelegt, dass diese Impfung keine sterilisierende Impfung ist. Auch Geimpfte können erkranken und ggf. trotz Impfung versterben. Ebenso können auch Geimpfte das Virus weitergeben, auch wenn sie selbst wenige oder keine Symptome haben. Auch wurde zu Recht dargelegt, dass es noch nie einen Impfstoff gab, der auch nur annähernd das Nebenwirkungsspektrum und Komplikationsrisiko der neu designten „Corona-Impfstoffe“ auf Basis von m-RNA oder DNA aufwies. All dies macht eine Impfpflicht obsolet, auch bei neutraler ärztlicher Betrachtung, unabhängig von juristischen Erwägungen. Eine Herdimmunität wird sich mit den derzeitigen nicht sterilisierenden Impfstoffen nicht erreichen lassen und der individuelle und kollektive Sicherheitsgewinn sind relativ. Der einzelne Geimpfte wird für eine begrenzte Zeit sein individuelles Erkrankungs- und Komplikationsrisiko incl. Long-Covid-Risiko verringern, sofern er die Impfung unbeschadet überstanden hat. Der Schutz der Allgemeinheit erscheint hingegen mehr als fraglich, die bisherige Studienlage ist diesbezüglich widersprüchlich bzw. heterogen. Qualitativ gute und entsprechend sensitive Tests (mittlerweile gibt es sogar mobil einsetzbare PCR-Testkits, welche das Ergebnis binnen ca. 40 Minuten anzeigen), versprechen beim geplanten Zusammentreffen mehrerer Personen mehr Sicherheit als der alleinige Status des geimpft oder nicht geimpft Seins. Auch dieser Aspekt relativiert die Notwendigkeit einer Impfpflicht, ebenso den Sinn der 2G-Regel (versus 3G).

    Bereits vor „Corona“ wurde der Anteil absoluter bzw. „fundamental überzeugter“ Impfgegner in der BRD mit rund 5 % ermittelt. Die restlichen ca. 15-20 % Bevölkerungsanteile, die sich bisher nicht haben impfen lassen, sind also keine kategorischen Impfgegner, sonder eigentliche Impfbefürworter, die lediglich händeringend auf einen herkömmlich designten Protein- oder Totimpfstoff warten. Denn diese Impfstoffe werden aus mechanistisch-pharmakologischen Gründen nicht annähernd das Nebenwirkungs- und Komplikationsspektrum der momentan bei uns zugelassenen haben. Erwartungsgemäß waren auch die diesbezüglichen Daten in den veröffentlichten Studien um Klassen besser.

    Solche Impfstoffe sollten schleunigst auch bei uns verfügbar sein, ebenso, wie dies schon in diversen anderen Ländern außerhalb der EU der Fall ist. Dann hätten wir absehbar aller Voraussicht nach eine Impfquote um die 90-95 % – eine adäquate Aufklärung der Bevölkerung vorausgesetzt – und bräuchten gar nicht mehr über eine Impfpflicht zu diskutieren. Der Proteinimpfstoff von Novavax wurde ja aktuell seitens EMA zugelassen. Nun liegt es an unserem Land, diesen Impfstoff unverzüglich bei uns einzuführen und verfügbar zu machen. Auch liegt es an uns, das vorteilhafte, da risikoärmere Wirkprofil dieses Impfstofes zu kommunizieren, anstatt ihn aus zweifelhaften Gründen schon im Vorfeld schlecht zu reden.

      • Sabine auf 26. Dezember 2021 bei 17:14
      • Antworten

      Lieber P.,

      vielen Dank für diese Eindrücke und die ruhige, sachliche Schilderung. Hier ein link zu einem Behandlungsprotokoll bei long Covid. Eine befreundete Ärztin hat es bei zwei betroffenen Patienten eingesetzt. Somit wurde mir die Wirkung vor Ort bestätigt.
      https://covid19criticalcare.com/covid-19-protocols/i-recover-protocol/
      Diese Behandlung wird medial diffamiert, was sehr bedauerlich für die Betroffenen ist. Einen guten Überblick über die Verleumdungskampagne hat die Staatsanwaltschaft von Nebraska in einem Gutachten gegeben. Die Gesundheitsministerin hatte angefragt, ob der Einsatz off-label rechtlich bedenklich sei.
      https://ago.nebraska.gov/sites/ago.nebraska.gov/files/docs/opinions/21-017_0.pdf
      Vielleicht sind diese Informationen ja hilfreich.

      Viele Grüße
      Sabine

      • Viktor Milek auf 26. Dezember 2021 bei 23:37
      • Antworten

      Vietnam: 120 Kinder im Krankenhaus, Provinz setzt Impfstoffcharge von Pfizer aus. 4 Tote durch Überreaktion des Immunsystems
      Das ist am 2.12. auf der Seite der größ­ten viet­na­me­si­schen Informationsplattform e.vnexpress.net zu lesen:

      »[Die Provinz] Thanh Hoa hat die Verwendung einer Charge des Impfstoffs Covid-19 von Pfizer aus­ge­setzt, nach­dem über 120 Schüler nach der Impfung ins Krankenhaus ein­ge­lie­fert wurden.
      Seit dem 30. November wer­den in der zen­tra­len Provinz Kinder im Alter von 15 bis 17 Jahren mit dem Impfstoff Covid-19 von Pfizer geimpft. Über 120 der Kinder wur­den jedoch in Krankenhäuser ein­ge­lie­fert, nach­dem sie Symptome wie Übelkeit, hohes Fieber oder Atembeschwerden gezeigt hat­ten, teil­te das Zentrum für Seuchenkontrolle (CDC) der Provinz am Donnerstag mit.

      Von die­sen Kindern hat­ten 17 schwe­re Reaktionen, aber ihr Gesundheitszustand hat sich sta­bi­li­siert und sie wer­den wei­ter­hin im Krankenhaus über­wacht, sag­te das Zentrum. Die Ursache der Symptome muss von den Behörden in Thanh Hoa noch bestä­tigt werden.

      Der Direktor des CDC Thanh Hoa, Luong Ngoc Truong, sag­te, die Provinz habe die Verwendung der aktu­el­len Impfstoffcharge ein­ge­stellt. „Wir haben noch ande­re Chargen, auch Impfstoffe von Pfizer, und wer­den die Kinder wei­ter imp­fen“,

      Nebenwirkungen nach der Impfung sei­en nor­mal, wür­den aber eher bei Kindern als bei Erwachsenen auftreten.

      „Diejenigen, die Reaktionen zei­gen oder in Ohnmacht fal­len, müs­sen getrennt wer­den, damit es nicht zu einer Kettenreaktion kommt“, sag­te Chinh.
      In der ver­gan­ge­nen Woche sind drei Kinder in Bac Giang, Hanoi und Binh Phuoc gestor­ben, nach­dem sie mit dem Pfizer-Impfstoff Covid-19 geimpft wor­den waren. Als Todesursache wur­de eine „Überreaktion auf den Impfstoff“ festgestellt.

      Letzte Woche star­ben vier Arbeiter in der Kim Viet Schuhfabrik in Thanh Hoa nach der Vero Cell Covid-19-Impfung, eben­falls auf­grund einer „Überreaktion“.«

      • Johann P. Glahmeyer auf 28. Dezember 2021 bei 19:08
      • Antworten

      „Le microbe, c’est rien, le milieu, c’est tout!“ Meine beiden leiblichen Eltern
      haben die Zeit der „Spanischen Grippe“ problemlos miterlebt.
      Bis zum heutigen Tag bin ich ohne jedes „Mittel“ gediehen und kenne auch
      an mir keine „Krankheiten“ außer den Kinderkrankheiten ‚Windpocken‘ und ‚Masern‘.
      ‚Medicus curat – natura sanat‘ und: ‚primum non nocere‘, waren dabei die Leitsätze
      meiner Kinderärztin. Heutzutage hat sich das wohl eher ins Gegenteil verkehrt.
      Deshalb bin ich inzwischen ein „auslaufendes Modell“, das mit ansehen muß, wie
      Zauberlehrlinge an der Selektion herumpfuschen und erkennt, daß sich Gott
      mit der Kreation der Gehirne bedauerlicherweise zu keiner Garantie verpflichtet
      hat. Daher: „Orandum est, ut sit mens sana in corpore sano“.

      • Elke auf 30. Dezember 2021 bei 19:21
      • Antworten

      Lt. Dr. Wolfgang Wodarg (ich bin überzeugt, dass er weiß, wovon er spricht) ist der Impfstoff von Novavax mit Hilfe von Gentechnik und Nanotechnologie im Labor erzeugt worden, völlig neue Technologie, noch nie ausprobiert, sehr synthetisch. Genauso hochexperimentiell wie die Gen-Impfstoffe von Biontech & Co. Also kein „klassischer“ Impfstoff, wie man uns gerne glauben machen will.

    • Ralf auf 25. Dezember 2021 bei 12:08
    • Antworten

    Was mir in der ganzen Diskusion über eine Impfflicht, einmal abgesehen von der teilweise schwerwiegenden Nebenwirkungen, oftmals fehlt, ist das Bewustsein darüber, dass die ganzen sogenannten Impfstoffe noch immer nicht vollständig zugelassen sind.
    Alle diese genmanipulierenden Medikamente befinden sich derzeit noch in der Zulassungsstudie Phase 2 oder 3.
    Somit käme eine Impfflicht dem Zwang zur Teilnahme an einem medizinischen Experiment gleich, was meiner Kenntnis nach nicht zulässig wäre.

    • Viktor Milek auf 25. Dezember 2021 bei 2:01
    • Antworten

    Ein Virus will leben!
    Er sucht einen Wirt, in diesem Fall der Mensch, es entspricht, des Virus eigener Natur, im Wirt weiterzuleben, nicht zu töten, geschieht dies dennoch, wird er in der Regel solange mutieren, so dass der Mensch, als Wirt, zwar etwas dagegen unternimmt, das ein fremdes Virus bei ihm eindringt, seine Fresszellen los schickt, den Virus zu entsorgen, was nicht immer gelingt und in der Regel erstmal schwer erkrankt, ähnlich einer Influenza, jedoch jetzt nach ca. 30 Mutationen hat sich der Virus so verändert und ist zu Omikron mutiert. Ich bin mir so gut wie sicher, dass dies die letzte Mutation gewesen ist.
    Covid-19 bricht in sich zusammen, Omikron die letzte Mutation, wird seinen Wirt nicht töten, wie anfänglich erwähnt, ein Virus will überleben und nicht töten.
    Zur Erinnerung: die Spanische Grippe kostete Millionen Menschen das Leben, sie mutierte so lange, das immer noch viele Menschen an der Influenza sterben, doch jeder kann sich heute impfen lassen und zwar freiwillig.

      • Viktor Milek auf 31. Dezember 2021 bei 4:17
      • Antworten

      Die neue Zeitrechnung hat begonnen: Christian Drosten sagt:“ Wir haben es, mit einem perfekten Nachpandemievirus zu tun“. Gemeint ist Omikron

      https://m.faz.net/aktuell/feuilleton/ist-omikron-der-schlusspunkt-aufbruch-in-die-post-pandemie-phase-17709232.html

    • Johannes auf 24. Dezember 2021 bei 14:11
    • Antworten

    Ich versuche es heute das zweite Mal:

    Es ist vollkommen gleichgültig, ob das BVerG, welches erfolgreich aus der neutralen Ecke geholt wurde, die Verfassungsmässigkeit bestätigt.

    Einschlägig ist die EU Grundrechtecharta, Artikel 3 Abs 1 und Abs 2a.

    Jedes nationale Gesetz, das gegen diesen oder eines der anderen Artikel verstößt, ist nicht gültig.

    Wozu haben wir Grundrechte? Um in Notzeiten nicht über soetwas diskutieren zu müssen. Es wurde im Vorfeld diskutiert.

    Diskutiert also auf der Ebene, welche Vorrang hat. Sonst macht es keinen Sinn.

      • Harald auf 27. Dezember 2021 bei 19:19
      • Antworten

      Hallo Johannes,
      danke für diesen sehr wichtigen Kommentar. Könnte nach einem Urteil des BVerG, welches eine allgemeine Impfpflicht als verfassungsgemäß erklärt, jeder Bürger Deutschlands vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen ?
      Und wie ist das bei der berufsbezogenen Impfpflicht für Pflegekräfte ?

        • Patricia auf 1. Januar 2022 bei 19:19
        • Antworten

        Hallo Harald und Johannes
        Ich habe hier etwas mitgelesen. Der EGMR hat nationale Impfpflichten für verfassungsgemäss erklärt:https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/der-egmr-haelt-nationalen-impfpflicht-fuer-zulaessig_204_540662.html
        Aber: Nach meiner Laieneinschätzung ist das Wort Impfen das falsche Wort, weil kein einziges Kriterium erfüllt ist welches für Impfungen allgemein zutrifft. ( Schutz vor Infektion und eventuell auch Weiterverbreitung, Ausnahme Tollwutimpfung wo die geimpfte Katze die Krankheit nicht bekommt aber auf ihren Besitzer übertragen kann.) Die U.S. Centers for Disease Control and Prevention (CDC) hat seine Definition von Impfstoffen am 01. 09. geändert: „Ein Produkt, das das Immunsystem einer Person dazu anregt, eine Immunität gegen eine bestimmte Krankheit zu erzeugen und die Person vor dieser Krankheit zu schützen“ zu der weiter gefassten, umfassenderen Definition „Ein Präparat, das verwendet wird, um die Immunreaktion des Körpers gegen Krankheiten zu stimulieren“.
        Die Definition der Weltgesundheitsorganisation :“ wonach es sich um die Verabreichung „erregerspezifischer, aber sicherer antigener Komponenten handelt, die bei geimpften Personen eine schützende Immunität gegen den entsprechenden Infektionserreger hervorrufen können.“ist da noch nicht aktualisiert.
        Als betroffene Impfunwillige wäre meine Argumentationskette, dass die eingesetzten “ Impfstoffe“ keine Impfstoffe, sondern eine vorbeugend verordnete Gentherapie sind. Weil sie keine antigenen Komponenten enthalten.

        Sie enthalten eine genetische Information, die den Körper des Geimpften zwingt, antigene Komponenten zu bilden, nämlich das Spike-Protein des inzwischen nicht mehr zirkulierenden Wuhan-Stammes von SARS-CoV-2.

        Dies wird von zwei bedeutenden österreichischen Impfstoffwissenschaftlern der Medizinischen Universität Wien, Franz Heinz und Karin Stiasny, in ihrer ausführlichen Übersichtsarbeit in der Zeitschrift Nature, NPJ Vaccines, auf den Punkt gebracht, in der sie feststellen, dass beide Arten von „Impfstoffen“ „… das Spike-Protein nicht enthalten, sondern genetische Informationen für seine Biosynthese in den Körperzellen des Impfstoffs bereitstellen.“
        Ganz nebenbei distanziert sich der Hersteller der Adjuvantien ausdrücklich von einer humanmedizinischen Anwendung und hat sein produkt nur zu Forschungszwecken freigegeben. Aber den link finde ich einfach nicht mehr.
        Das kann ja noch heiter werden. Jetzt müssen wir alten 68er ran um die Menschenrechte zu verteidigen. Aber definitiv: Diese “ Impfungen schützen vor keiner einzigen Infektion, also…..Für Medikamenteneinnahme müssten Unwillige entmündigt werden, da dafür schärfere Menschenrechte gelten ( so glaube ich)
        Liebe Grüße , Patricia

          • Patricia auf 2. Januar 2022 bei 16:45
          • Antworten

          Nachtrag
          Ich habe die site wieder gefunden, auf welcher die Herstellersites der Adjuvantien in Comirnaty von BioNTech verlinkt worden sind. Ich selbst habe hier Verständnisprobleme aber vielleicht sagt das anderen mehr.
          https://mutigmacher.org/wichtige-info-fuer-alle-menschen-biontech-impfstoff-enthaelt-zusatzstoffe-die-nicht-fuer-die-anwendung-am-menschen-geeignet-sind/
          Datenblatt: https://echelon-inc.com/wp-content/uploads/2021/08/N-2010_TDS_rev1.pdf

            • Sandra L. auf 6. Januar 2022 bei 0:24

            Danke, Patricia.

            das Datenblatt verweist auf einen Inhaltsstoff des Pfizer-Impfstoffs, ALC-0159. Darin steht (übersetzt):

            >> ALC-0159 ist neben ALC-0315 […] einer der Bestandteile des BNT162b2-Impfstoffs gegen SARS-CoV-2.
            Dieses Produkt ist nur für Forschungszwecke und nicht für den menschlichen Gebrauch bestimmt.
            Gefährliche Eigenschaften und Vorsichtshinweise: Die toxikologischen und pharmakologischen Eigenschaften dieser Verbindung sind nicht vollständig bekannt. <<

            Zum zweiten Inhaltsstoff ALC-0315 gibt es auch ein solches Datenblatt auf der Webseite von Echelon:
            https://www.echelon-inc.com/wp-content/uploads/2021/09/N-1020_TDS_rev1a.pdf

            Wörtlich ist in beiden Datenblättern zu lesen:

            – – – – – –
            ALC-0159 is one of the components in the BNT162b2 vaccine against SARS-CoV-2 in addition to
            ALC-0315, DSPC, and cholesterol. This product is for research use only and not for human use.

            ALC-0315 is one of the components in the BNT162b2 vaccine against SARS-CoV-2 in addition to
            ALC-0159, DSPC, and cholesterol. This product is for research use only and not for human use.

            Hazardous Properties and Cautions: The toxicological and pharmacological properties of this compound are not fully known.
            For further information see the MSDS on request. This product is manufactured and shipped only in small quantities, intended for research and development in a laboratory utilizing prudent procedures for handling chemicals of unknown toxicity, under the supervision of persons technically qualified to evaluate potential risks and authorized to enforce appropriate health and safety measures. As with all research chemicals, precautions should be taken to avoid unnecessary exposures or risks.
            – – – – – –

    • Mara James auf 24. Dezember 2021 bei 9:25
    • Antworten

    Da es sich zudem um neuartige Impftechnologien handelt, können die verantworlichen PolitikerInnen gar nicht wissen, ob es zu Spätfolgen kommen kann. Es gibt beispielsweise kritische WissenschaftlerInnen, die es für möglich halten, dass mit dem Eingriff in die Abläufe in den Zellen das Risiko steigt, an Krebs zu erkranken. Andere weisen darauf hin, dass es zu Veränderungen in der angeborenen Hintergrundimmunität zu kommen scheint. Und selbst die nicht genetischen Impfstoffe konnten in der Kürze der Zeit nicht so untersucht werden, wie es sonst bei Impfstoffen der Fall war.

    • Christian Schulz auf 23. Dezember 2021 bei 17:49
    • Antworten

    Ich sehe schon, dass man hier gegen das „Luftsucherheits-Urteil“ entscheiden wird. Man wird elegant zwischen der konkreten „Gefährdung“ konkreter Personen und der ja nur statistischen Wahrscheinlichkeit eines Todes des Geimpften unterscheiden, die eben Teil des allgemeinen Lebensrisikos sei. Vergleichbar mit Risiken, die z.B. erlaubte Emissionen etwa beim PKW entstehen, die ja auch statistisch zu Tod und Krankheit führen.

      • Stefan Mergler auf 24. Dezember 2021 bei 5:36
      • Antworten

      Wobei hier m.E. zu unterscheiden ist zwischen Impfverlauf (Fremdschutz) und Krankheitsverlauf (Eigenschutz). Letzterer Aspekt betrifft das allgemeine Lebensrisiko während der Fremdschutz bei der sog. Covid-Impfung im Vergleich zur Pocken- oder Masernimpfung (Impfpflicht) eher nicht gegeben ist. Eine Corona Herdenimmunität kann mit einer mRNA Gentherapie (alle 6 Monate) nicht erreicht werden und es besteht keine sterile Immunität (im Gegensatz z.B. zur klass. Pocken- oder Masernimpfung, die ein Leben lang hält). Eine Studie aus den USA (CDC und Justizministerium) zeigt: – Auszug: „Ein großes Team von Forscher/innen des Centers for Disease Control and Prävention (CDC) sowie dem amerikanischen Justizministerium hat in einer Studie in einem texanischen Gefängnis herausgefunden, dass geimpfte Insassen etwa gleich so lange und so stark infektiös waren wie ungeimpfte Gefängnisinsassen (ist allerdings noch im Peer-Review Prozess).
      https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.11.12.21265796v1

        • Willi auf 24. Dezember 2021 bei 11:41
        • Antworten

        @Stefan Mergler, die Impfpflicht für Masern gilt jedoch nicht für jeden. Wenn du genug Antikörper nachweisen kannst, so entfällt diese.

          • Stefan Mergler auf 24. Dezember 2021 bei 18:23
          • Antworten

          Ja Willi, stimmt natürlich. Die Masernimpfpflicht gilt m.E. nur für Kinder bzw. Kinderbetreuung (BVerfG). Der Antikörpertest ist wichtig. Eigentlich solle mal eine prospektive randomisierte kontrollierte Studie gemacht werden (Serologie), was T-Zellen und Antikörper bei Corona betrifft (s. Streecks Heinsberg-Studie). Die IFR bei Corona liegt bei den unter 70-Jährigen bei ca. 0,05% (Ioannidis) (bei Kindern lt. DGPI noch darunter!) und ist vergleichbar mit der von Masern, die bei ca. 0,05 – 0,1% liegt (RKI). Allerdings sind Masernviren wesentlich ansteckender als Coronaviren. Während die maximale Reproduktionsrate Ro bei Covid-19 im Februar 2020 bei ca. 5 – 9 lag, liegt sie derzeit um 1 mit fallender Tendenz (TU Ilmenau) und liegt damit unter der einer Influenza (ca. 2). Zum Vergleich: Bei Masern liegt die max.  Reproduktionszahl Ro zwischen 12 und 18!, d.h. die Schwelle zur Herdenimmunität liegt deutlich über der von Corona (1/(1-Ro)). Das Masernvirus ist ein relativ stabiles humanes Virus (bleibt beim Menschen) während Coronaviren inkl. SARS-CoV-2 eher instabil sind  (mutieren) und auch zu Tieren überspringen können (z.B. Nerze, Katzen), auch umgekehrt (Zoonose). An die KRiSta: Vielen Dank für Eure Infos und Beiträge!

            • Stefan Mergler auf 24. Dezember 2021 bei 19:07

            Korrektur: Die Formel für die Berechnung der Herdenimmunität lautet 1-(1/Ro). Sorry für den Fehler. Das RKI ging bis Jahresanfang 2021 von 3,3 bis 3,8 als realistische Spanne für die Basisreproduktionszahl aus (WDR). Setzt man den konservativen Wert 3,3 in die Formel ein, dann läge eine Herdenimmunität vor, wenn rund 70 Prozent immun wären – egal ob durch Impfung oder eine ausreichende Immunreaktion infolge einer durchstandenen Infektion. Im Moment liegt die Basisreproduktionszahl deutlich unter diesem Wert. Siehe Covid-19 Monitoring der TU Ilmenau.
            https://stochastik-tu-ilmenau.github.io/COVID-19/germany

    • Marcus Konkel auf 21. Dezember 2021 bei 20:45
    • Antworten

    Sehr schöne Ausführung!

    Leider hat der/die Verfasser*innen aber wohl mal gänzlich ausgeblendet das die gesprochenen Urteile zur Zeit gar nicht zur Umsetzung kommen!
    Bestes Beispiel der überalterte Ministerpräsident nach der Kupplung der 2G Regel: „Mir egal, es bleibt wie es ist!“

    Wir, das Volk, hat jedwede Instanz zur verloren sich zur Wehr zu setzen!

    Die faschistoiden Politiker werden die Impfpflicht zum Zwang machen und diese mit „staatlicher“ Gewalt durchsetzen!

    Und KEIN Richter wird etwas dagegen zu setzen haben!

    Der Artikel ist wirklich „nett“ aber wohl doch überholt, da wir offensichtlich in dieser Bananenrepublik schon „weiter“ sind!

    Derartige Ausführungen hätte es bereits vor 9 Monaten geben müssen!
    Es geht jedem schon längst darum, seine eigene Haut zu retten!

    Einfach mal raus gehen und die Augen und Ohren aufsperren!

    M. Konkel

    • Dieter K. auf 20. Dezember 2021 bei 0:32
    • Antworten

    Nur mal ein Gedanke: Ivergessen wir mal die Kontroversen um die Impfung und nehmen an, sie wäre perfekt, hätte keine unerwünschten effekte und eine gezielte Wirkung auf das C-19 Virus… und wir würden uns mehrheitlich dafür entscheiden, daß alle sich damit impfen müssen und daß dies auch für die impfunwillige Minderheit so rechtens wäre. Angenommen, dann wäre die C-19 Pandemie vorbei, das Leben liefe wieder wie vorher weiter… was würde dann als nächstes passieren? Es starben vor C-19 bis zu 20.000 Menschen jährlich an und mit der Influenza – das sind auch sehr viele, gäbe es dann den nächsten Impfzwang? Und dann noch mal für grippale Infekte, Hepatitis, HIV, …?? Und wenn irgendwann endlich alle Krankheiten besiegt sein werden, dann fällt uns evtl auf, wie viele sinnlos durch Motorradfahren sterben (und andere dabei gefährden), dann muß das auch verboten werden? Aber auch Autofahrer sind gefährdete Gefährder… Radfahrer in geringerem Maße auch. usw. Letztlich ist jedes Leben eine einzige Gefahrenquelle für sich und andere.
    Wenn es also heute okay sein soll, für 50.000 an (und mit) C-19 pro Jahr gestorbene dieses Fass aufzumachen, wer sagt dann Stopp, damit wir nicht wegen der anderen 950.000, die hier jährlich an irgendetwas sterben, ewig weiter machen? Wird hier nicht ein Präzedenzfall geschaffen, um künftig ständig von oben herab in unsere Körper hineinregieren zu können? Die selben Leute, die noch nicht einmal die Rentenbeiträge stabil halten können, wollen jetzt in meinem Körper mitmischen? Also mir macht das langsam wirklich Angst. Das und der Umstand, daß so viele Mitmenschen hier gar kein Problem sehen.

    • Regina Köpke auf 19. Dezember 2021 bei 13:13
    • Antworten

    Was hier mit uns mündigen Bürgern geschieht unter dem Deckmantel des Schutzes ist menschenverachtend.
    Wir werden zum anonymen Objekt degradiert, die subjektive Meinung ist nicht mehr ausschlaggebend.
    Es gibt verbindliche Standards, wer davon abweicht, ist beobachtungswürdig geworden…( Kontrolle/Test/ Quarantäne/ Meldepflicht …)
    Öffentliche Sprache ist einem verblödendem Tenor anheimgefallen( “ Das Impfbuch für Alle“ / RKI u. Beiträgen v.Hirschhausen/ „Brennpunkte“u.ä.)
    Komplexe Zusammenhänge vermittels einiger kurzer Sätze umfassend erklären zu wollen, wie z.B. Wirkweisen der verschiedenen genmodifizierten Impfstoffe
    in Interaktion mit individuellen körperlichen Abläufen, ist unmöglich.
    Eine Frage, die sich mir immer wieder aufdrängt, ist, was offenbart oder verdeckt die Rede-u.Handlungsweise unserer „politischen Führungselite“.
    Ist es vielleicht politsche Hilflosigkeit und absoluter Realitätsverlust der „blinden Agierenden“.
    Und was hat ein Militärbediensteter im „innenpolitischen Krisenstab“ zu suchen…?
    Die Zweckbestimmtheit scheint die Vernunft unterjocht zu haben.
    Die Angst verengt Blickwinkel und ruft ein verstärktes Empfinden nach Sicherheit hervor , somit sind wir auf der emotionalen Ebene, auf der wir
    sehr leicht zu manipulieren sind ( Vergangenheit! ). Auch die Presse macht sich das ausgiebig zu Nutze. Die Nichtgeimpften sind schuld, und ich habe alles richtig gemacht. Aber so einfach ist das menschliche Miteinander nicht.
    Wir sind unser ganzes Leben aufgerufen zu lernen, Fehler einzusehen und in der Kommunikation zu revidieren und immer wieder auf unsere Mitmenschen zugehen.
    Das Vermögen Fehler und unangemessenes Verhalten einzugestehen, über uns selbst zu reflektieren und Erkenntnisse zu erlangen, unterscheidet uns vom Tier.
    Das Entweder Oder ist nicht das Mittel der Wahl, es heißt auf dem Weg seiend mit Respekt, Würde und Achtung und mit dem Anderen/ Gegenüber eine von beiden Seiten annehmbare Lösung zu finden. Es ist kein Machtkampf!! Sondern die Möglichkeit, die uns offen steht, politische und menschliche Freiheit zu wählen, versuchen lebend zu gestalten. Das Scheitern ist auch möglich.
    Wenn unserer Politiker ratlos sind , mögen sie es offen und ehrlich zugegeben, auf Augenhöhe, kommunizieren, aber nicht mit Sprache, die instrumentalisiert und verschleiert, Sprache ist vielschichtig und wandelbar und eine Vermögen das uns Menschen zur Verfügung steht.

    Mit herzlichen Grüßen und vielen Dank an das kRiSta Netzwerk-Team
    Regina Köpke, aus dem Norden

      • Dirk auf 19. Dezember 2021 bei 18:19
      • Antworten

      Der Punkt, und damit die Ausgangslage, ist ganz einfach: es gibt und gab niemals eine Epidemische Lage von Nationaler Tragweite. (Ioannidis bzl eine echte Pandemie) Der Beweis ist niemals dafuer geliefert von der Bundesregierung. Alleine bereits Professor Homburg hatte es schon anhand von Grafiken und Statistiken dagelegt April 2020. Daentgegen immer und nur das ueber die Presse ermittelte taegliche Narrativ auf ‚bedrohliche‘ Modelle basiert. Ende Gelaende.

      • Niedriglöhner44421 auf 25. Dezember 2021 bei 22:36
      • Antworten

      Nicht Dummheit oder Unwissenheit. Auch nicht Unfähigkeit. Es ist Absicht, Boshaftigkeit. Ein Krieg mit eindeutigen Absichten. Wie naiv muss man sein, um zu glauben, das die Leute da oben nur dumm sind?! Erkenne die Wahrheit, wach auf!

  4. Es ist eine wirklich neue Begriffsbildung, etwas als „Impfung“ zu bezeichnen, was als Medikament i.m. verabreicht wird und die sog. „Immunantwort“ ist ausschließlich der Versuch des Leibes, sich dieser Vergiftung durch ein Medikament zu erwehren.
    Es wird keine Immunantwort des Leibes gegen den Virus erzeugt. Der Mensch wird nicht immun. Allerdings wird das komplexe System der Regenerationskräfte geschwächt, was besonders tragisch bei durch Vorerkrankungen geschwächten Regenerationskräften wirkt. Es werden diese „Regenerationskräfte“, die insbesondere im Schlaf aufgbaut werden, geschwächt – d.h. im Leib -nicht im Bewusstsein“ wird in diesem Sinne ein „überwach“ erzeugt.
    Richtigerweise wäre es sinnreich, von einem i.m. gespritzten Medikament zu sprechen, welches immer mit „more or less“ Nebenwirkungen auftritt und für eine mittelfristige -wenige Monate andauernde- Gefahrenminderung sorgt. Impfung ist etwas, das langfristig über viele Jahre -siehe Tetanus- oder ein Leben lang wirkt.
    Ein Medikament wirkt temporär und muss wiederholentlich gegeben werden. Das eben zeichnet ein Medikament aus und unterscheidet es von einer Impfung im Sinne von Robert Koch. Nichts anderes sind die bisher gespritzten Medikamente von Johnson&ohnson, Moderna, AstraZeneca, usw. Die Diskussion darum, jetzt „Medikamente“ gegen Covic-19 zuzulassen, verschleiert den oben genannten Zusammenhang der Begriffe.
    Ein staatlich verordnete allgemeine Pflicht zur Einnahme eines Medikamentes ist m.E. nirgends vorgesehen.
    Erst, wenn die Begriffsbildung im oben genannten Sinne allgemeine Verbreitung findet, lässt sich m.E. rechtlich etwas Nachhaltiges unternehmen.

      • Michaela Thiele auf 9. Januar 2022 bei 13:57
      • Antworten

      Lieber Jörg,
      deine Argumentation, dass die Corona-Impfstoffe im Grunde genommen keine Impfstoffe, sondern temporär wirkende Medikamente sind, finde ich überzeugend. Hast du dazu irgendeinen Link, eine Quelle?
      Viele liebe Grüße,
      Michaela Thiele

    • Heinz Gerhard auf 18. Dezember 2021 bei 19:07
    • Antworten

    in meinem Bekanntenkreis gab es 5 Todesfälle nach der Impfung. Drei mit dem sogenannten Turbokrebs, von der Diagnose bis zum Tod nur vier bis 8 Wochen.
    Zwei weitere sind an Herzproblemen verstorben. Es kann Zufall sein .

    • Wolfgang auf 18. Dezember 2021 bei 15:43
    • Antworten

    Wow, DANKE!

    Ein extrem guter Artikel, sauber und nüchtern mit Daten belegt.

    Sehr hilfreich zur Weitergabe an Menschen, die diese Dinge so noch nicht auf dem Schirm haben, und sich eine Offenheit zur Betrachtung von Daten bewahrt haben.

    DANKE!

    • Wolfgang Süß auf 18. Dezember 2021 bei 12:14
    • Antworten

    Die Menschheit hat über Jahrtausende hinweg nach dem Prinzip des „Gegeneinander“ gelebt – nicht des „Füreinander“. Gegeneinander heißt, es ist vorteilhaft, dem anderen Angst einzujagen, dann kann ich ihn kontrollieren. Ein Soldat zieht nicht von sich aus gerne in einen Krieg. Er macht das in den allermeisten Fällen nur aufgrund von Zwang. Die steuernde „Energie“, die ihn handeln lässt, ist Angst. Gehorcht er nicht, wird er sehr schwer bestraft – im Kriegsfall oft auch mit der Todesstrafe. Dieses Prinzip der Steuerung durch Angst wird immer noch angewandt. Nicht nur beim Militär, wie wir heute sehen können, auch in der Medizin und praktisch allen Bereichen des Lebens. Ärzte haben zu gehorchen. Tun sie es nicht, riskieren sie den Verlust ihrer Approbation. In vielen Ländern können wir das heute im Zusammenhang mit Impfungen beobachten. Ärzte, die sich weigern, der offiziell vorgegebenen Linie „die Impfung ist die einzige Lösung für die Pandemie“ zu entsprechen, leben gefährlich.
    Grundlage der heute angewandten Zwänge zur „Bekämpfung der Pandemie“ ist die steinzeitlich anmutende Sichtweise der „offiziellen“ Medizin, ein Lebewesen sei ein „Sack voller Chemie“. Kaum ein Mediziner denkt über die Tatsache nach, dass Kleinkinder vollkommen gegen das Covid-Virus geschützt sind, unabhängig davon, ob ihre Mutter geimpft oder nicht geimpft ist. Ihr angeborenes Immunsystem bietet ihnen einen vollständigen Schutz. Warum wohl? Durch Chemie kann das nicht erklärt werden. Ein Mensch ist weitaus mehr als nur Chemie … Argumentiert man auf diese Weise, wird man ausgelacht.
    Die Justiz war in den vergangenen zwei Jahren kaum eine Hilfe, wenn es darum ging, der übergriffigen Medizin Einhalt zu gebieten. Viel zu kompliziert und langwierig sind ihre Mechanismen. Dazu kommt, dass die Unabhängigkeit richterlicher Entscheidungen im Zusammenhang mit politisch gewollten Situationen oft nicht gegeben ist. Auch Richter stehen unter Druck und unterliegen dem Mechanismus Angst.
    Wie weit ist das Bewusstsein der Menschheit fortgeschritten? Solange wir immer noch mit Restriktionen, Druck, Zwang, Angst arbeiten, nur sehr wenig.
    Dennoch bin ich ein großer, großer Optimist, dass wir sehr gestärkt aus dieser notwendigen Krise hervorgehen werden. Denn die Krise gibt uns die immense Chance, diese alten, längst überholten Mechanismen für weitaus mehr Menschen sichtbar werden zu lassen als das bisher der Fall war. Erst muss sich das Bewusstsein für eine Situation ändern, bevor sich die Situation ändern kann. Noch ist den meisten Menschen gar nicht bewusst, dass sie der Politik, der Medizin, den großen Medien etc. ausgeliefert sind. Sie sind der festen Überzeugung, dass man das nicht ändern könne. Doch die Zahl der Menschen, die „aufwachen“, wächst. Langsam, sehr langsam, aber äußerst nachhaltig. Denn Erkenntnis ist dauerhaft bleibend. Sie kann nicht rückgängig gemacht werden. Also nur zu – lernen wir! Sprechen wir miteinander. Und hören wir auf, uns gegenseitig zu bekämpfen.

      • Solveig Zille auf 18. Dezember 2021 bei 22:47
      • Antworten

      Lieber Herr Süß,

      wow, Danke für diese friedlichen Worte und Ihren unaufgeregten, schlichten und dafür so beruhigenden Optimismus.
      Den Artikel zu lesen hat mir schon gut getan, Ihre Worte lesen zu dürfen aber noch viel mehr.
      Ich bedanke mich von ganzem Herzen!
      Ich habe wieder Hoffnung.
      Denn ich war wie Albrecht Marignoni weiter unten auch absolut überzeugt, dass alle Klagen gegen eine Impfpflicht vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos ausgehen.
      Herzliche Grüße
      Solveig Zille

    • Albrecht Marignoni auf 18. Dezember 2021 bei 11:53
    • Antworten

    Ich habe keinerlei Hoffnung, dass eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine möglich allgemeine Impfpflicht erfolg haben wird. Das m.E. eher undifferenzierte letzte Urteil zu C-Verordnungen war sicher richtungsweisend für zukünftige Urteile. In Deutschland hat offensichtlich ohne vorherige Diskussion eine Schwerpunktverlagerung vom Schutz der Würde des Menschen hin zum unbedingten und grenzenlosen Schutz des Lebens stattgefunden. Das stellt m.E. eine Niederlage des liberalen Rechtsstaats dar. Für mich ist es daher Zeit, das Land zu verlassen, denn eine solche Verlagerung betrachte ich als lebensgefährlich.

      • Gebuuuuuusterter auf 19. Dezember 2021 bei 11:15
      • Antworten

      Da heißt es nur: keine Zeit verlieren und weg! Soll ich beim Packen helfen? Ich komme aber mit FFP2-Maske.

        • Brigitte auf 21. Dezember 2021 bei 21:26
        • Antworten

        Was sollen diese blödsinnigen Bemerkungen?? „Boostern „ bis zum Lebensende und gut ist…. Wünsche viel Glück und gutes Gelingen…

        1. Hinweis: Die Beiträge des Teilnehmers „Gebuuuuuusterter“ wurden, soweit sie sich in der unsubstantiierten Herabsetzung anderer Teilnehmer oder derer Beiträge erschöpft haben, gelöscht und werden auch künftig nicht mehr freigegeben werden. Bitte nicht mehr darauf reagieren. Vielen Dank!

          Das Moderationsteam

            • Andreas auf 9. Januar 2022 bei 21:59

            Interessant, eine Meinung, die zwar hart klingt aber keinerlei Beleidigungen oder ähnliches enthält, wird also „entfernt“ und der Verfasser „entsorgt“ Zensiert und Ausschluss wären die besseren Ausdrücke.
            Demgegenüber bleiben aber nicht haltbare Behauptungen, die schon lange widerlegt sind, damit ohne Substanz und trotzdem hier mengenweise auftauchen, bestehen. Als Beispiel möge dienen, dass die Impfung gar keine Impfung sei oder dass es sich um eine „Gentherapie“ handeln würde. Auch dürfen sich hier selbsternannte „Verfassungsrichter“ aufspielen, die der Meinung sind, es besser zu wissen, als das BVerfG selbst.
            Herzlichen Glückwunsch zu einem so „fachkundigem“ Publikum.

          1. Dieser „entsorgte“ Verfasser hat keine eigenen Meinungen geäußert, sondern sich darauf beschränkt, andere Teilnehmer und deren Beiträge unsachlich zu diskreditieren. Wir haben nichts gegen kritische Beiträge wie den Ihren, der daher auch veröffentlicht wird, werden aber keine Trolls dulden.

            Das Moderationsteam

      • Hans auf 20. Dezember 2021 bei 13:52
      • Antworten

      Und wo willst du dann hin? Es wird u.U. bald kein Land ohne Impfpflicht geben. Wir schimpfen immer über den deutschen Staat und vergessen, dass in den meisten anderen Ländern die Maßnahmen viel drastischer sind.

        • Enrico auf 21. Dezember 2021 bei 8:18
        • Antworten

        Das stimmt so nicht. Es macht sicher Sinn, Informationen aus den Zeitungen des jeweiligen Landes zu erhalten, statt auf den Internetseiten des auswärtigen Amtes die Warnungen zu lesen. Zudem empfiehlt sich ab und an NHK zu schauen, dadurch weitet sich die Sichtweite zumindest Richtung Asien.

          • Alexander auf 23. Dezember 2021 bei 8:25
          • Antworten

          Stimmt nicht, Deutschland ist am strengsten, siehe hier: https://ourworldindata.org/grapher/covid-stringency-index

        • DepecheMode auf 24. Dezember 2021 bei 13:29
        • Antworten

        Natürlich ist es in China, Turkmenistan und vielleicht in 2-3 Ländern dieser Erde noch „etwas“ schlimmer. Nach einer Impfpflicht wird die BRD aber wohl mit China die Liste anführen.

        Du solltest nicht immer darauf hören, was die Mainstream-Medien verbreiten. Die wollen den Bürgern natürlich vorgaukeln, dass es in der BRD, im Gegensatz zum Rest der Welt „voll locker“ zugeht.

    • Zorn Dieter auf 18. Dezember 2021 bei 10:57
    • Antworten

    Aus der fernen Verwandtschaft kenne ich den Fall, dass eine junge Frau von 24 Jahren, die seit ihrem 17. Lebensjahr die Pille nahm, zwei Tage nach der Impfung tot in ihrer Wohnung lag. Die Eltern und der Hausarzt verlangten Aufklärung und Obduktion. Diese ergolgte im Klinikum Heidelberg. Ergebnis: Die junge Frau sei an einer Thromose gestorben. Verursacht durch die Pille. Was soll man dazu sagen?

    • Daniel Schultz auf 17. Dezember 2021 bei 23:18
    • Antworten

    Danke für den Beitrag!
    Ist Ihnen bekannt, ob schon Klagen bzw Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht für Berufsgruppen eingereicht wurde?
    Ein Hinweis, wie betroffe Mitarbeiter von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc hier vorgehen können wäre hilfreich. Als juristischer Laie steht man als Einzelner recht hilflos vor dem beschlossenen Gesetz und die Wenigsten bzw niemand hat schonmal Klage in Karlsruhe eingereicht (sofern man das als Bürger überhaupt direkt kann?)…

    1. Lieber Herr Schultz,

      die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde ist durch jeden Bürger möglich; es handelt sich allerdings um eine juristisch recht anspruchsvolle Aufgabe. Rechtsberatung können wir leider nicht erteilen. Darüber, ob bereits Verfassungsbeschwerden gegen die Teilimpfpflicht eingereicht wurden, liegen uns keine sicheren Informationen vor.

      Ihr Moderationsteam

    2. Hallo Herr Schulz,
      ich habe jahrelang in der Altenpflege gearbeitet. Wegen unzumutbarenoch Arbeitsbedingungen habe ich gekündigt. Seit Oktober 2021 habe ich in einer Klinik gearbeitet. Ich war massivem Druck durch geimpfte Kollegen ausgesetzt, obwohl ich iarbeitstäglich getestet wurde. Im November hat dann die Klinikleitung beschlossen, dass alle Mitarbeiter ab dem 1.1.2022 geimpft sein müssen. Viele der ungeimpften Kollegen haben dem Druck nicht standgehalten und sich impfen lassen. Ich blieb dabei, dass ich das nicht will und somit wurde mir zum 31.12.2021 gekündigt, obwohl an allen Arbeitsplätzen ausnahmslos die 3 G Regelung gilt. Letztendlich bin ich mir und meinem Standpunkt treu geblieben und hoffe, dass viele in den Pflegeberufen die nicht geimpft sind, konsequent bleiben. Nur so wird sich etwas ändern. Mit freundlichen Grüßen Karin

    • Andreas auf 17. Dezember 2021 bei 23:02
    • Antworten

    Leider bewerten viele Verfassungsrechtler die Corona-Impfung wie eine Masern- oder
    Pockenimpfung. Dies ist schon im Ansatz grundlegend falsch.

    Die Lipide des mRNA-Impfstoffes können sich im ganzen Körper verteilen und wurden schon
    in Leber, Herz, Gefässwänden, Hoden, Eierstöcken u.a. nachgewiesen. Dort werden die körpereigenen Zellen gezwungen, das Spike-Protein zu produzieren. Der Gespritzte weiss nicht einmal, in welcher Menge sich die Lipide an den besagten Stellen konzentrieren. Zwar wird dadurch eine Immunantwort in Form von Antikörpern hervorgerufen, gleichzeitig erfolgt aber auch immer eine Autoimmunantwort, indem die spikesproduzierenden Zellen durch Fresszellen vernichtet werden. Unser Herz z.B. kann keine Zellen ersetzen, das Gewebe vernarbt lediglich und kann für einen Leistungssportler das Ende seiner Karriere bedeuten.

    Ausserdem wird dem Immungedächtnis immer nur ein einziges Protein präsentiert, welches nur geringe Wiedererkennungsmerkmale bietet und durch Mutationen leicht umgangen werden kann.
    https://tkp.at/2021/11/29/studie-warum-covid-injektionen-schwere-verlaeufe-und-tod-nicht-verhindern-koennen/

    Mit diesen Impfstoffen lässt sich keine Herdenimmunität erreichen, es verbleibt also als Argument nur ein mässiger Selbstschutz, für den man alle 6-9 Monate neue Risiken eingehen und den Rest seines Lebens als Impfjunkie der Pharmaindustrie verbringen muss.

    Wenn schon der Staat seinen Bürgern keinen alternativen Selbstschutz empfehlen möchte, so sollte es aber die Verhältnismäßigkeit gebieten, eigenveranwortlich für seinen Schutz zu sorgen, z.B. durch Vitamin D. Eine Studie/statistische Auswertung hat ergeben, dass bei einemVitamin D-Spiegel von 50 ng/mL die Mortalität gegen Null tendiert.
    https://www.ncbi.nlm.nih.gov/labs/pmc/articles/PMC8541492/pdf/nutrients-13-03596.pdf

    Das Einlegen einer Verfassungsbeschwerde sollte nie ohne Anfügung immunologischer Gutachten von unabhängigen Experten erfolgen.

  5. Danke für den fundierten Beitrag. Das Urteil zum Luftsicherheitsgesetz war mit das erste, was mir aus juristischer Sicht bereits im letzten Frühjahr zum zunehmenden „Maßnahmen“-Terror einfiel; vor allem auch im Hinblick auf die vollkommen menschenunwürdige Umzäunung von Wohnblocks, in denen vorwiegend ärmere Menschen lebten.

    Der Staat behandelt allerdings nicht nur bei einer „Impfpflicht“ Menschen wie Objekte. Er tut dies eben bereits seit dem ersten Tag mit allen Menschen; er hat jeden Einzelnen durch Umkehrung der (auch „gesundheitlichen“) Unschuldsvermutung per Generalverdacht und völligem Missbrauch des „Gefahrenabwehrrechts“ zu Objekten entmenschlicht, mit denen er frei jeder Evidenz und Rechtsstaatlichkeit verfügen kann.

    Zu Objekten, denen er (auch Kindern) über inzwischen Jahre(!) ohne jeden Beleg gesundheitsschädliche Maulkörbe aufnötigt (also das Menschenrecht auf freie Atmung abspricht), die er in einer unvorstellbaren Weise vom öffentlichen Leben ausschließt – und die er auf strafbare Weise zu von ihm gewünschten Verhalten („Impfung“) nötigt und erpresst; er scheut sich noch nicht einmal, dies ganz offen zuzugeben.

    Im Grunde kann man sogar sagen, dass der Staat sich hier anmaßt, die gesamte Gesellschaft zu „triagieren“. Ich empfinde mich seit März 2020 nur noch als bloßes Objekt (das gefälligst seine Klappe halten soll) eines vollkommen jegliche Hemmungen verloren habenden, totalitären Staates; als einkalkulierten Kollateralschaden eines das bisherige Gesellschaftssystem sprengenden Amoklaufs einer offenkundig korrupten Regierung, als auch einer willfährigen, ebenfalls vollkommen entmenschlichten und von ihrem Amtseid auf das Grundgesetz vollkommen befreit zu scheinenden Verwaltung (inkl. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten).

    Meiner bescheidenen Meinung nach krankte der juristische Widerstand auch daran, nicht von Anfang an in aller gebotenen Schärfe den Bruch der Menschenwürde zu beklagen. Sich mit Argumentationen hinsichtlich der Artikel 2 und 3 GG aufzuhalten, kann m. E. niemals zum Ziel führen, dass ALLE „Maßnahmen“ in Gänze als grundgesetzwidrig verurteilt werden. Sie sind der größte Angriff auf die Menschenwürde seit 1945.

    • Dr. Andreas Piel, Rechtsanwalt auf 17. Dezember 2021 bei 22:41
    • Antworten

    Die Richter und Richterinnen des Bundesverfassungsgerichtes werden dieses Mal mit Olaf Scholz auf Kosten des Steuerzahlers teuer Dinnieren und das Urteil vorbesprechen.

    Dir Impfpflicht wird dann ohne fundierte juristische Prüfung mit den Argumenten der Regierung bestätigt werden, wie bei der Bundesnotbremse.

    Das Bundesverfassungsgericht ist seinen Namen unter Harbarth nicht mehr wert. Es ist nicht mehr Hüter der Verfassung, sondern der größte Saboteur unserer Verfassung!!!

      • Dagmar Brandt auf 18. Dezember 2021 bei 16:44
      • Antworten

      Ihre Befürchtungen, Herr Dr. Piel, dürften allzu begründet sein. Dennoch wäre es m. E. jetzt wichtig (das schreibe ich als juristische Laiin), dass die kritischen Rechtsanwälte ihre Tat- und Kampfkraft auf diesen Aspekt richten:

      – Weigerung von Hausärzten, Impfnebenwirkungen und tödliche Impffolgen als solche zu dokumentieren und dem PEI zu melden.
      Keine Frage, dass dabei ideologische, vor allem aber ökonomische Motivationen im Spiel sind. Der Zeitaufwand zur Dokumentation wird den Hausärzten nicht vergütet.

      Wie kommt ein Impfgeschädigter, wie kommen Angehörige von Impftoten zu einer ordnungsgemäßen Dokumentation der Impffolgen, die eine Rechtsgrundlage für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen/Schadenersatz- und/oder Rentenansprüche sein können?

      Eine Mitarbeiterin meines mich versorgenden Pflegedienstes hat mir vergangenen Donnerstag (16.12.21) davon berichtet, dass ihre Patienten mit zum Teil heftigen Nebenwirkungen bei ihren Hausärzten auf taube Ohren gestoßen sind, die rundheraus ohne Untersuchung behaupten: „Nein, das hat nichts mit der Impfung zu tun.“

      Die vermutlich massive Unterdokumentation der Impfnebenwirkungen bis zur Todesfolge verhindert ein wirksames Impfmonitoring, wie es das PEI versprochen hat – und könnte die nächste juristische Front gegen die Behörden werden.

        • Josef Karl Bosch auf 24. Dezember 2021 bei 22:54
        • Antworten

        Meinen sehr grossen Respekt, bezüglich Ihrer textlichen Ausführungen haben Sie – soeben erhalten !

        Und wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie selbst bereits, in Mitleidenschaft gezogen worden, insofern – dass sie selbst, eine persönliche Pflegerin,
        benötigen ?
        Alles gute und gute Besserung – an Sie – FROHE WEIHNACHTEN – und ein besseres – juristisch gegen – unberechtigte staatliche Masnahmen –
        Durchsetzungsfähiges Jahr – 2022 – an Alle – die mit dieser, seit annähernd 2 Jahren andauernden – Menschen-Entrechtung – unzufrieden sind !

    • Thomas Haubold auf 17. Dezember 2021 bei 21:34
    • Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren, werte Redaktion,

    ich bin schon sehr froh, dass es noch Persönlichkeiten gibt, die zu ihrem Berufsstatus stehen und die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit als oberste Priorität ansehen – und – dieses auch kundtun !
    Ein kleiner Lichtblick in diesen dunklen Zeiten.
    Ich persönlich gehe davon aus, unsere neue Regierung das Infektionsschutzgesetz in der Form ändern wird, dass eine Impfpflicht gesetzlich verfügt wird – ohne wenn und aber.
    Man wird, wie in anderen europäischen Ländern schon praktiziert oder angekündigt, die so genannte „Impfunwilligen“ mit einer Geldbuße über ein Ordnungswidrigkeitsverfahren in die wirtschaftliche Existenznot treiben – und letztendlich indirekt zum Impfen zwingen.
    Für mich steht die Frage, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gerechtfertigt ist und eingeleitet werden kann, wenn dass zu dessen Grundlage dienende Gesetz bzw. die betreffenden Paragrafen, selbst verfassungswidrig sind.
    Es geht hier es ja nicht um einen „Bagatellfall“, sondern um einen schweren Eingriff in die persönlichen Grundrechte und die körperliche Unverzehrtheit. Das verstößt nicht nur gegen unsere Verfassung/GG, sondern auch gegen den von allen Staaten – auch der BRD – unterzeichneten Nürnberger Codex.
    Muss der Bürger, wenn der Staat – aus meiner Sicht gesetzeswidrig handelt (hier gegen das GG) – das angedrohte Bußgeld zahlen ?
    Es verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht dahingehend, dass die Impfung mit diesem laut Hersteller experimentellen Impfstoff, viele unbekannte Nebenwirkungen, bleibende Schäden und Todesfälle verursachen kann. Genauere und verbindliche Aussagen machen die Hersteller selbst nicht, Der Impfstoff wurde schon nach wenigen Monaten von den Kontrollbehörden FDA/EMA wider besseren Wissens über den Weg der Notfallzulassung durch „gewunken“, obwohl die Zeit für die eigentlich vorgeschriebenen Studien fehlte!
    Thomas Haubold
    Leipzig

    • Christian Steidl auf 17. Dezember 2021 bei 20:48
    • Antworten

    Die Anzahl der Impftoten ist mit Sicherheit viel höher als im PEI-Sicherheitsbericht angegeben, denn die Ärzte bekommen keinen Cent für das Ausfüllen einer 24-seitigen Impfschadensmeldung. Ein Zahnarzt berichtete mir heute von einem Gespräch mit einem Hausarzt. Es ging um eine 56-jährige Frau ohne Vorekrankungen, die 2 Stunden nach der „Impfung“ tot zusammengebrochen war. Der Zahnarzt fragte: „Wie bist Du auf die Idee gekommen, in den Totenschein ‚kein Zusammenhang mit der Impfung‘ zu schreiben?“ Der Hausarzt erwiderte: „Ich wurde nachts zu der toten Frau gerufen. Wenn ich einen Impfschaden angegeben hätte, hätte ich 3 Stunden lang 24 Seiten Fragebogen ausfüllen müssen. Am nächsten Tag hätte ich trotzdem in der Praxis arbeiten müssen und zusätzlich nur Rückfragen vom PEI beantworten müssen. Diese Arbeit bezahlt mir niemand. Kein Hausarzt schreibt, dass er einen Impfschaden sieht.“ Leute wie Karl Lauterbach, die Gesundheitsökonomie studiert haben, wissen genau, dass es so läuft. Informationen, die man nicht haben will, bezahlt man einfach nicht und dann wird man auch nicht mit der Realität belästigt.

      • pantau auf 30. Dezember 2021 bei 2:35
      • Antworten

      Diese Art der Vertuschung ist elegant, aber jeder Hausarzt sollte doch extrapolieren können, dass so eine systematische Verzerrung Richtung underreporting passiert. Was sagt die Standesvertretung dazu? Wenn ich in meiner Berufspraxis erkennen würde, wie eine Regelung potentiell einen akkumulativen schädlichen Effekt hätte und würde das nicht melden, ich würde mich strafbar machen. Was für eine Bananenrepublik, an der alle arbeitsteilig mithelfen, hier: auch die Hausärzte, die nicht Alarm schlagen. Ontop kommt ja noch ein propagandistisch erzeugter Unwille zu melden: das wäre ja Wasser auf die Mühlen der x-Leugner…

    • Julia auf 17. Dezember 2021 bei 20:31
    • Antworten

    Mir war von vornherein Bewusst, dass jeglicher Kausalzusammenhang zwischen der Covid-19-Impfung und mit dieser im engen zeitlichen Zusammenhang auftretenden Gesundheitsbeeinträchtigungen negiert und verschwiegen wird.
    Auf diese Weise kann man nicht nur die Verfassungskonformität einer Impfpflicht konstruieren, sondern auch einer etwaigen Staatshaftung entgehen.
    Denn mit 100 prozentiger Wahrscheinlichkeit lässt sich wohl nie belegen, dass eine konkrete Gesundheitsschädigung auf die Covid-19-Impfung zurückzuführen ist.
    Umso tragischer ist es, dass es – wie im obigen Text geschrieben – unmöglich sein wird, der beugenden Gewalt von Seiten der Regierung zu widerstehen und gleichzeitig ein menschenwürdiges Leben führen zu können.
    Hinsichtlich des BVerfG mache ich mir überhaupt keine Hoffnungen mehr, ich rechne ganz fest damit, dass es der Impfpflicht grünes Licht erteilen wird.
    Dass die Kosten-Nutzen-Abwägung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zulasten der Impfpflicht ausfallen würde, ist offensichtlich. Die Impfung schützt weder vor Ansteckung noch in allen Fällen vor einem „schweren Verlauf“. Die drohenden Nebenwirkungen sind demgegenüber erschreckend.
    Man denke an all die jungen Sportler, die in den vergangenen Monaten verstorben sind.
    Dennoch wird man mit allen Mitteln versuchen, die Impfung als verhältnismäßige Maßnahme zu deklarieren. Verfassungsbeschwerden hiergegen kann man sich schenken, wie man schon anhand der Beschwerden gegen die „Bundesnotbremse“ gesehen hat.

    • Hans-Jürgen Lippert auf 17. Dezember 2021 bei 13:44
    • Antworten

    Sehr gut begründet und ausgeführt. Ich fürchte nur, es wird in unserer Regierung kaum jemanden interessieren. Die Logik wurde ja schon von Anfang an ausgeblendet, was für mich den logischen Schluss zulässt, dass es hier nicht um Gesundheit geht. Es ist ja in allen Bereichen unserer Gesellschaft zu spüren, dass Vernunft keinen Platz mehr hat in unserer Gesellschaft.

      • Maren Walz auf 18. Dezember 2021 bei 15:33
      • Antworten

      Genau so ist das!

  6. Der angebliche „Widerstand“ gegen die angeblichen „Corona-Maßnahmen“ in dieser angeblichen Pandemie hat sich selbst von Anfang an bis zur Wirkungslosigkeit verkrüppelt. Denn die Grundlage muss zwingend das Naturrecht sein, also gestützt auf objektiver Wahrheit. Dem Naturrecht ist jeder unterworfen. Nicht das Volk entscheidet über das Recht, sondern jeder, auch das Volk, muss gemäß dem Recht entscheiden.
    Die Corona-Lüge hat als bleibende Vorgeschichte die Test-Lüge: Kein Test, keine Pandemie. Impfungen haben also Vorgeschichte den Satanismus des Freimaurers Edward Jenner; sie sind eine Rebellion gegen die Natur.

    1. Das Netzwerk KRiStA weist darauf hin, dass Diskussionsbeiträge im Rahmen der Freiheit der Meinungsäußerung grundsätzlich freigegeben werden, solange sie keine Rechte anderer, insbesondere keine strafrechtlichen Normen, verletzen.

      • Sophia V. auf 19. Dezember 2021 bei 17:44
      • Antworten

      Guten Tag,

      zunächst direkt als Antwort auf P. Lingen, weiter unten aber auch noch allgemeiner an die Autoren des Artikels, für den ich wie für alle anderen mich sehr bedanken möchte!

      Zunächst also: Es drängt mich sehr, Ihrem Kommentar gegenüber anzumerken, dass es beide „Extreme“ gibt; jene, welche die Probleme der Maßnahmen (beginnend mit massenhaften [PCR-]Testungen, welche freilich das Bild in die eine oder andere Richtung — je nach Anzahl durchgeführter Tests an Personen mit oder ohne Symptome bei cut-off-Werten für den cycle-threshold von größer oder kleiner 30 — verzerren) verharmlosen; aber freilich auch jene, welche die Krankheit verharmlosen. Denn wie z.B. Prof. Haditsch sagte, die Menschen sterben an Covid-19 „anders“ als an Influenza, sie sterben „sichtbarer“, v.a. für Intensivmediziner sichtbarer. Und diese Menschen sind ebenfalls schützenswerte Personen, denen gute Impfungen sicherlich helfen können würden.

      Es gilt aus meiner Sicht (als studierte Philosophin, die sich sehr viel mit Medizinethik befasst hat), einen umfassenden, so differenzierten Blick als möglich darauf zu gewinnen. Da helfen pauschale Allgemeinplätze wie angebliche Vorgeschichten für Impfungen bei Satanismus und Freimaurern zu erkennen m.E. nicht weiter. Zwar war Edward Jenner, wie ich nun nachgelesen habe, tatsächlich Freimaurer und ich sage ganz offen, dass ich mehr als aus dem Wikipedia-Artikel zu seinen diesbezüglichen Tätigkeiten nicht weiß. Möglicherweise gibt es dazu weitere Literatur.
      […]
      Und ich sehe nicht, wie Impfungen, die (neben verbesserten Hygienebedingungen) durchaus viel Leid verhindert haben dürften in den vergangenen Jahrzehnten, in einem Atemzug mit „Satanismus“ genannt werden sollten. Zwar gibt es auch hier Unterschiede und nicht alle, die sich als „Satanisten“ bezeichnen, sind wohl derart gewalttätig; für mich persönlich aber ist die Ideologie des „Satanismus“ mit Gewaltexzessen verbunden und ich habe ehrlich gesagt keinerlei Verständnis dafür, Impfungen an sich bereits damit explizit zu verknüpfen.
      […]
      Und natürlich ist mir entsprechend auch jeder Gedanke an eine Impfpflicht oder gar einen Impfzwang der Horror schlechthin. Mein Therapeut sieht zwar merkwürdigerweise — obgleich er sonst ein sehr differenzierter und reflektierter Mensch ist, wie mir schien/scheint — alles ganz anders, aber ich fühle mich beinahe vom ersten Tag der Ausrufung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite an an Hannah Arendts Worten zutiefst erinnert. Menschen, die solches überlebt haben wie diese oder ich, wissen wohl am besten, wofür unsere Grundgesetze entstanden sind und warum. Wir wissen, wozu Genfer Deklaration, der Nürnberger Kodex oder auch der altehrwürdige Hippokratische Eid entstanden sind. Und vor allem wissen solche Menschen wohl auch am besten, warum diese medizinethischen Leitlinien entstanden waren.
      […]
      Ich persönlich würde entsprechend Impfungen keinesfalls generalisiert in einen Topf als „satanisch“ oder sonstwie verbrecherisch werfen! Selbst SARS-CoV-2-Impfungen würde ich prinzipiell nicht verteufeln. Vielmehr sind es auch hier wieder das Vorgehen an sich sowie der Kontext, welche sich als „würdig und recht“ oder als vertrauensunwürdig, intransparent bis gar menschenverachtend erweisen können.

      Anders gesagt: Impfungen für Menschen, die es
      1. wollen,
      2. auch tatsächlich brauchen können, für die also ein individueller Nutzen zu erwarten ist (was im ärztlichen Gespräch zwischen Patient und Arzt und nirgends sonst endgültig zu entscheiden sein muss und darf!!!) ,
      3. bereit sind, sich ggf. auf experimentelle Injektionen einzulassen,
      4. im Falle experimenteller Injektionen transparent und offen über diese Tatsache sowie über vorhandene Unsicherheiten und ggf. bereits bekannte Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt werden („informed consent“!!!!!),
      5. es dann immer noch wollen,
      6. in ihrem weiteren Ergehen medizinisch sorgfältig nachverfolgt werden (und zwar über Jahre hinweg)
      7. mit Substanzen, mit welchen auch die „Forschungsleiter“, die Produzenten (Pharmakonzerne) sowie die ausführenden Ärzte sich impfen lassen (zumindest letzteres ist immerhin eindeutig der Fall)
      halte ich für legitim.

      Ich glaube schon auch, dass Impfungen gerade besonders vulnerablen Menschen sehr wertvoll helfen können. Doch ob die Hilfe tatsächlich von den mRNA-Produkten kommt, erscheint eher fraglich. Interessant hingegen finde ich die Erforschung eines Impfstoffs zur Erzeugung von T-Zell-Immunität an der Uni Tübigen für Menschen, deren Immunsystem mangels entsprechender Immunreaktion zu wenige oder keine Antikörper ausbilden (z.B. unter Immunsuppression). Dieser Impfstoff wurde kürzlich für die Phase-II zugelassen vom PEI. (vgl. „Eigenentwickelter Impfstoff gegen SARS-CoV-2 speziell für Krebserkrankte und Immungeschwächte geht in Phase II Prüfung“, https://idw-online.de/de/news778367)

      Hier stellt sich mir eher weeder die m.E. sehr wichtige Frage, weshalb dann T-Zell-Immunität bei gesunden „Normalbürgern“ denn nicht „zählt“?? Immerhin gibt es unzählige Studien bereits darüber, wie wichtig die T-Zell-Immunität gerade auch für langfristige Immunreaktionen auf SARS-CoV-2 inklusive Varianten, Mutanten und sogar bereits vorhandene humane CoV ist! Warum scheint diese Relevanz für die Entwicklung eines entsprechenden Impfstoffs für besonders immungeschwächte Menschen (erfreulicherweise und Gott sei Dank!!) anerkannt und akzeptiert zu werden, hingegen bei der Bewertung der Immunität in der Bevölkerung nicht?? Warum darf ein positiver T-Zell-Immunitätstest nicht zur „Anerkennung“ als „Genesener“ führen, wenn dieser doch immunologisch sogar weitaus mehr langfristige Immunität/Immunreaktion auf den Virus anzeigt als die Antikörper?? Und wenn diese Menschen weitaus besser immun sind als jeder mRNA-Geimpfte?! (Vgl. hierzu z.B. ein Preprint aus Israel, „Protection and waning of natural and hybrid COVID-19 immunity“, https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.12.04.21267114v1)

      Ein paar interessante Quellen:
      – z.B. zur Kreuzimmunität von hCoV zu SARS-CoV-2 eine frühe Studie, an der auch Drosten mitgewirkt hat: „SARS-CoV-2-reactive T cells in healthy donors and patients with COVID-19“ (https://www.nature.com/articles/s41586-020-2598-9)
      – „SARS-CoV-2-specific T cell immunity in cases of COVID-19 and SARS, and uninfected controls“ (https://www.nature.com/articles/s41586-020-2550-z)
      – „Comprehensive analysis of T cell immunodominance and immunoprevalence of SARS-CoV-2 epitopes in COVID-19 cases“ (https://www.cell.com/cell-reports-medicine/fulltext/S2666-3791(21)00015-X#%20)
      – „SARS-CoV-2 human T cell epitopes: Adaptive immune response against COVID-19“ (https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1931312821002389?via%3Dihub)

      Um nur ganz wenige aus einer fast schon unübersichtlichen Anzahl zu nennen.

      Aus meiner Sicht sind ethisch an sich „verbindliche“ Normen wie der Nürnberger Kodex und umso mehr die Grundrechte, die ja mehr als nur ethische Normen darstellen, sehr wohl auch für die „milderen“ Fälle potentieller Grenzüberschreitungen gedacht. Also auch für Injektionen, die zwar nicht gleich jeden umbringen oder jedem sichtbaren Schaden zufügen. Doch gerade zum Schutz vor ebensolchen Möglichkeiten — und sei es nur in Einzelfällen — sind jene Normen m.E. besonders einzuhalten, zu schützen und zu beachten.
      […]
      Ich habe wahrlich Angst, weiterhin in diesem Land zu bleiben. Und während ich in den letzten Jahren (bis 3/2020) meinte und völlig naiv davon ausgegangen war, mich aus den Fängen meiner schrecklichen Vergangenheit zu befreien, sehe ich nun seit eindreiviertel Jahren das ganze Gegenteil geschehen. Und das auch noch im alltäglichen Lebensalltag!! Während ich in meiner persönlichen Vergangenheit immerhin im Alltag ein relativ normales und jedenfalls durchaus lebenswertes und bereicherndes Leben führen konnte und durfte, so ist mir seit 3/2020 das, was mir einst mein Leben rettete — eigene musikalische Tätigkeit in Laienensembles — seither auch versagt. Auch dies erlebe ich als Gewalt gegen mich und mein Leben.
      […]

      Abschließen möchte ich mit einem Zitat aus der Bibel:

      „Weh denen,
      die Böses gut und Gutes böse nennen,
      die aus Finsternis Licht und aus Licht Finsternis machen,
      die aus sauer süß und aus süß sauer machen!“
      (Jesaja 5,20)

      Besten Dank nochmals an die Menschen, die (auch) hier für eine weitere Sicht auf die Dinge und die Situation ihren persönlichen Einsatz zeigen! Mögen es immer mehr werden, die sich wenigstens offen zu interessieren beginnen dafür!

      1. Der Beitrag wurde augrund seines sehr großem Umfangs gekürzt-

        Das Moderationsteam

        • Tanja auf 20. Dezember 2021 bei 17:06
        • Antworten

        Liebe Sophia,

        vielen Dank für Deinen fachlich und persönlich tiefgehenden Beitrag.
        Leider wurde er nicht in voller Länge veröffentlicht worden, wie schade.
        Grüße an die Hüterin der Weisheit.

      • Theodor auf 23. Dezember 2021 bei 18:33
      • Antworten

      Sehr geehrter Pater Lingen,
      als Jurist möchte Ihnen folgende Information weitergeben: Das „Naturrecht“, das zum Beispiel in der Rechtsprechung des U.S. Supreme Court tatsächlich in Urteilen der Vergangenheit zu finden ist, hat leider immer zwei Seiten. Die negative Seite ist die, dass die jeweils Herrschenden und die von Ihnen abhängigen Richterschaft den Begriff frei nach ihrer ideologischen Ausbildung interpretieren und auslegen können. Was ist „Naturrecht“? Was ist „Natur“? Was ist „natürlich“? Dies sind leider abstrakte Begriffe wie „Wahrheit“ und „Lüge“.
      Ich bin sehr froh, wenn derzeit keine Richter und Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts ihre Möglichkeit erhalten, das „Naturrecht“ nach ihrer ideologischen Interpretation zu bestimmen und die Rahmenbedingungen der deutschen Bevölkerung nach einem rot-rot-grünen Sozialisierungshintergrund mit Elementen des Neusprech-Genderismus festzulegen.
      Oder was glauben Sie, tun diese halbgebildeten Affen und zum Teil auch Studienabbrecher aus der Politik, die in Talk-Shows jederzeit ihre pauschalen und undifferenzierten Ideologiesprüche schwadronieren? Sollen diese Figuren ein „Naturrecht“ festlegen? Oder Personen, die mit Lebenslauffälschungen aufgefallen sind, Doktorantenbetrug begangen und mit Seifenblasen-Karrieren und Finanzaffären es jetzt an die Spitzenfunktionen geschafft haben?
      Glauben Sie mir, „Naturrecht“ in der Zeit von 2021 ist eine sehr, sehr gefährliche Veranstaltung. Dann sollten Sie sich besser von Deutschland verabschieden und Zuflucht im Vatikan suchen.

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