„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Aufsatzhinweis: Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen bei Ärzten wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse durch sogenannte Maskenatteste, jurisPR-StrafR 12/2021 Anm. 2

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte weist auf folgenden, am 16. Juni 2021 erschienen Fachaufsatz hin:

Schleiter/Barisic, Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen bei Ärzten wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse durch sogenannte Maskenatteste, jurisPR-StrafR 12/2021 Anm. 2.

Der Aufsatz behandelt die Frage, ab wann regelmäßig ein Anfangsverdacht einer Straftat des Arztes gemäß § 278 StGB im Zusammenhang mit dem Ausstellen sogenannter Maskenatteste angenommen werden kann. Ferner untersucht er die – ungeahnt strengen – Voraussetzungen einer Hausdurchsuchung bzw. Praxisdurchsuchung bei Ärzten als Berufsgeheimnisträgern, welche maßgeblich durch die restriktive Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestimmt werden. Letztlich behandelt der Aufsatz die weitreichenden zwingenden und – leider – vielen Richterkollegen nicht hinreichend bekannten Prüfungs- und Darstellungsanforderungen an den schriftlichen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, bei deren Missachtung der Beschluss (zumeist unheilbar) rechtswidrig ist.

2 Kommentare

    • Thomas dombai auf 14. Januar 2022 bei 5:56
    • Antworten

    Das habe ich der Jlinik und der Staatsanwaltschaft nach meiner Herz Op geschrieben:

    Betreff:
    RECHTSLAGE Maskenzwang bei Patienten ihres Hauses. Maskenbefreiung.
    Politische Hetzjagd an schwer Kenken Menschen aufgrund Corona
    VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT.

    Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Werlitz Sehr Geehrter Prof. Beyer und Frau Bahner.

    Am 2. November 2021 wurde ich in ihrem Haus am Herzen operiert, unter der ständigen rechtswidrigen Auflage genötigt eine FFP2 Maske tragen zu müssen (rechtswiedriger Maskenzwang).

    Mein medizinischer Befund seit 2018:
    Eine nicht schließende Herzklappe, mit akuter Atemnot, den üblichen Symptomen aufgrund meines Herzleidens. Mit Beginn der Nötigung des Maskenzwangs verstärkten sich die Symptome, weitere kamen hinzu. Hinzu kam, dass vor der Operation festgestellt wurde, dass eine Sehne gerissen war, welche die Herzklappe schließt.

    Sowohl vor meiner Herz Op, als auch während meines gesamten Aufenthalt in ihrem Haus, als auch nach der Entlassung, bis auf den heutigen Tag, wurde und werde ich rechtswidrig genötigt eine FFP2 Maske zu tragen.

    In ihrem Haus wurde ich genötigt die Maske zu tragen im öffentlichem Bereich ständig, auch ohne Anwesenheit einer zweiten Person. In meinem Patientenzimmer ab der Anwesenheit einer zweiten Person, unabhängig meines gesundheitlichen Zustandes, sowie meinen Klagen von Atemnot und weiteren schweren Symptomen und der frisch durchgeführten Herz Operation.

    1,5 Liter Wasser wurden mir aus der rechten Lunge gezogen mit FFP2 Maske, trotz schwerster Atemnot und großen Schmerzen, gefühlt wie vor dem Erstickungstot und zwei Beinen bereits im Grab.

    Blutwerte kurz vor dem Nierenversagen, kurz vor der Dialyse.

    Mehrmaliges Kollabieren mit Bewusstlosigkeit, Aufschlag meines Kopfes am Boden.

    Ihr Sicherheitsdienst machte zwei Tage eine Hetzjagd gegen mich, da ich die Maske unter der Nase trug aufgrund schwerster Atemnot. Ich forderte mehrmals ihren Sicherheitsdienst auf seinen Namen zu nennen, sollte er mich nicht in Ruhe lassen, die Polizei zu rufen. Die Polizei wird die Daten aufnehmen, den Sachverhalt Aktenkundig machen, ich Stelle Strafanzeige und Strafantrag, alles weitere erledigt meine Anwältin. Ihr Sicherheitsdienst weigerte sich die Polizei zu rufen um den Sachverhalt Aktenkundig zu machen. Ihr Sicherheitsdienst übte Druck auf meiner Station bei meinen Ärzten und Krankenhauspersonal aus, damit sie mich zum tragen der Maske zwingen. Ihr Sicherheitsdienst weigerte sich meiner Aufforderung nachzukommen, ihre Ärzte und das Krankenhaus entscheiden zu lassen und nachzufragen, ob ich eine Maske tragen muss.

    Aktenkundig mache ich bei der Staatsanwaltschaft Augsburg, dass in ihrem Haus ihr Sicherheitsdienst entscheidet, wer eine Maske tragen muss, nicht ihre Ärzte, unabhängig des Gesundheitszustandes ihrer Patienten.

    Einige Tage nach meiner Entlassung aus ihrem Krankenhaus litt ich unter massivster Atemnot, so dass ich meine Hausärztin anrief. Sie riet mir den Notarzt zu rufen. Ich wurde von ihrem Notarzt genötigt eine FFP2 Maske aufzusetzen, er beschimpfte mich warum ich noch nicht geimpft bin. Ich musste wieder während dem gesamten Krankenhaus Aufenthalt eine Maske tragen, trotzt gefühlter Erstickungsnot und Ängstzuständen aufgrund Athemnot und der Maske.

    Medizinische juristische Sachverhalte.
    Wie ist medizinisch und juristisch in ihrem Haus geklärt, bis zu welchem gesundheitlichem Zustand Patienten eine Maske tragen müssen?
    Ab welchem gesundheitlichem Zustand sind Patienten vom tragen der Masken befreit?
    Ab welchem gesundheitlichem Zustand bestehen Straftaten bei der Nötigung der Masken?
    Haftet ihr Krankenhaus freiwillig für die Folgen der Erzwingung des Maskentragens, strafrechtlich und zivielrechtlich Haftungsgründe und Entschädigungszahlungen?

    Nun die wichtigste juristische Frage:
    Welcher Bürokrat in ihrem Haus nötigt und erpresst ihre Ärzte und Personal, dass sie bereit sind ihren Ärzte Eid zu brechen, keinen Schaden an ihren Patienten zu verüben?

    Der Zutritt zu Läden wie Aldi wird mir verweigert ohne Maske.
    Trotz meiner Herz Op, beschimpfte mich ein Filialleiter bei Aldi als Maskenverweigerer, denunzierte mich bei der Polizei als Maskenverweigerer als er sie rief, erteilte mir für 12 Monate Hausverbot und stellte Strafanzeige gegen mich. Seit Corona dem Maskenzwang werde ich verbal wie körperlich angegriffen. Trotz meiner Herz Op, Atemnot, Schwindelgefühle, Kopfschmerzen und weiteren Symptomen erhalte ich Bußgeldbescheid, jedoch keine Untersuchung zur Maskenbefreiung.

    Gegen den Facharzt der den Schaden an meinem Herzen feststellte, der mir eine Untersuchung zur Maskenbefreiung verweigerte, stelle ich bei der Staatsanwaltschaft Augsburg Strafanzeige Strafantrag mit folgenden Anklagepunkten:
    Ø § 240 Nötigung
    Ø Vorsätzliche Körperverletzung.
    Ø Vorsätzliche Tötungsabsichten.
    Ø Vorsätzlicher Totschlag bei eintreten des Todes.
    Ø Nach den Europäischen und UN Folterrechtskonventionen Folter. Ø Erzwingung eines politischen Statements.
    Bei jeder weiteren Straftat die an mir verübt wird, werde ich die Straftatbestände anführen, unabhängig der Person und seiner Stellung:
    2 von 3 07.01.2022, 12:07

    Politische Hetzjagten an Kranken Menschen aufgrund Corona
    Kriminalisierung und Verfolgung unschuldiger Bürger
    Vorsätzlicher in böswilliger Absicht Mordversuch
    Genozid an Behinderten und Kranken Menschen
    Verstoß gegenüber Grund und Menschenrechte
    Verstoß gegenüber dem Völkerrecht
    Verbrechen an der Menschlichkeit

    Hilfe und Unterstützung ihres Hauses zur Maskenbefreiung.
    Sollte ihr Haus der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes bestätigen, dass ich aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann und muss (Befreiung Maskenzwang), ihr Haus mir Ärzte nennt, die bereit sind mir eine Maskenbefreiung auszustellen, hat sich für mich damit dieser Fall erledigt.

    Sollte ihr Haus nicht dazu bereit sein, werde ich meinen Fall meiner Anwältin zur Anklage der juristischen Straftatbeständen übergeben und den zivilrechtlichen Entschädigungsansprüchen.

    Als Frist sollten ein bis zwei Wochen reichen.

    Ich bitte das Klinikum mir zu helfen eine Maskenbefreiung zu erhalten, aufgrund meiner vorliegenden medizinischen Befunde und akuten Beschwerden Symptomen oder einer Untersuchung zu einer Maskenbefreiung mit anschließender Befreiung.

    Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen….

    Anhänge:
    Meine Strafanzeige, Strafantrag gegen Markus Söder und allen Mitgliedern des bayrischen Landtages. Weimarer Urteil Masken
    Mein Antrag bei der Staatsanwaltschaft Augsburg zur Maskenbefreiung

    • Franziska Paiteris auf 17. Dezember 2021 bei 0:01
    • Antworten

    Ich habe – als Asthmatikerin und Allergikerin – ein Maskenbefreiungs-Attest meines Hausarztes, welches jedoch weder beim Roten Kreuz in Oesterreich noch im Impfzentrum Messe in Berlin akzeptiert wurde, stattdessen wurde ich in beiden Fällen zur FFP2-Maske gezwungen, ebenso wie zum Haendedesinfizieren, obwohl ich Dermatitis/Ekzeme habe. Ich wurde so behandelt, als ob ich ein gefälschtes Attest aus dem Internet haette und komplett ignoriert – als Behinderte mit Schwerbeschaedigtenausweis! Das ist ein Skandal!

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