„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

Landtag Brandenburg: Untersuchungsausschuss zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“ (UA 7/1)

Blick in den Beratungsraum zu Beginn der Sitzung am 9.10.2020
Quelle: Landtag Brandenburg

Der Landtag hat am 23. September 2020 auf Antrag von 23 Abgeordneten (Drucksache 7/1991) gemäß Artikel 72 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 2 Absatz 1 sowie § 3 Absatz 4 des Untersuchungsausschussgesetzes einen Untersuchungsausschuss zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“ (UA 7/1) eingesetzt. Der Untersuchungsausschuss besteht aus 11 stimmberechtigten ordentlichen und 11 stellvertretenden Mitgliedern und dem Vorsitzenden.

Der Untersuchungsausschuss soll umfassend aufklären, ob das Handeln (oder Unterlassen) der Brandenburger Landesregierung, der politischen Leitungen der zuständigen Ministerien und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Behörden kurz vor Beginn und während der „SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie“ geeignet, erforderlich und angemessen waren. Er soll klären…… lesen Sie hier weiter.

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